Teamgeist Loyalität* Gemeinsam zu mehr Zufriedenheit und Motivation … Das Schwerpunktthema ab...

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# 20 | April 2014 Schwerpunktthema: Zeitaktuelle Unternehmensführung Dreimal gut zu wissen | Wissenswerte Gesetzesänderungen bei der Lohnsteuer | Seite 7 Lieber agieren als reagieren! | Dynamische Ertrags- und Liquiditätsplanung | Seite 8 Ein schmaler Grat | Warum bei der steuerlichen Selbstanzeige Vorsicht geboten ist | Seite 11 Mit anhaltender Begeisterung | »aktiv.miteinander.erfolgreich.« durch den Winter | Seite 14 Neue Adresse für Kompetenz | Unsere Niederlassung Hamburg | Seite 15 * Gemeinsam zu mehr Zufriedenheit und Motivation … Das Schwerpunktthema ab Seite 3 Motivation Teamgeist Engagement Loyalität Freude

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# 20 | April 2014

Schwerpunktthema: Zeitaktuelle Unternehmensführung

Dreimal gut zu wissen | Wissenswerte Gesetzesänderungen bei der Lohnsteuer | Seite 7

Lieber agieren als reagieren! | Dynamische Ertrags- und Liquiditätsplanung | Seite 8

Ein schmaler Grat | Warum bei der steuerlichen Selbstanzeige Vorsicht geboten ist | Seite 11

Mit anhaltender Begeisterung | »aktiv.miteinander.erfolgreich.« durch den Winter | Seite 14

Neue Adresse für Kompetenz | Unsere Niederlassung Hamburg | Seite 15

* Gemeinsam zu mehr Zufriedenheit und Motivation … Das Schwerpunktthema ab Seite 3

Motivation

TeamgeistEngagement

LoyalitätFreude

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Die Partner

Liebe Leser,was hat eine Führungskraft mit einem Hirtenhund gemeinsam? Beide haben die Aufgabe, für Zusammenhalt zu sorgen!

Wie bereits in der letzten Ausgabe unserer News angekündigt, gibt es 2014 spannende Neuigkeiten zum Thema »zeitaktuelle Unternehmensführung« zu berichten. Die von H.P.O. entwickelte und zunächst intern erprobte A.M.E.-Methode (aktiv.miteinander.erfolgreich) ist nun Bestandteil ei-nes neuen, eigenständiges Beratungsangebotes: Hirtenhund.

Kommunikationsexpertin Gyde Schmidt wird die neu gegründete Firma leiten und gemeinsam mit einem Team aus Coaches und Trainern mit Leben füllen. Welche Erfolge sich durch Mitarbei-termotivation, Teamgeist und Gesundheit für Unternehmen erzielen lassen und welche Philoso-phie dahintersteckt, lesen Sie im Schwerpunkt-Artikel dieser Ausgabe.

Darüber hinaus gewinnen Sie auf den folgenden Seiten Überblick über die wichtigsten Neuigkeiten aus der Branche und lesen Aktuelles aus dem Hause H.P.O.

Dabei werden Sie feststellen, dass bei Ihren Wirtschaftspartnern einiges in Bewegung ist – und das ist auch gut so, denn ohne Veränderung kann es auch keinen Fortschritt geben.

In diesem Sinne freuen wir uns auf ein ereignisreiches Jahr!

Ihr Ralf Hansen

Ralf HansenSteuerberater

Martin SteffenSteuerberater, Dipl.-Kaufmann

Büro Flensburg

Lise-Meitner-Straße 17 ∙ 24941 FlensburgE-Mail: [email protected]: 0461 99 60-0 ∙ Fax: 0461 99 60-102

Büro Husum

Flensburger Chaussee 38 ∙ 25813 HusumE-Mail: [email protected]: 04841 66 33-0 ∙ Fax: 04841 66 33-29

Büro Hamburg

Kleine Seilerstraße 1 ∙ 20359 HamburgE-Mail: [email protected]

Barbara OhlsenSteuerberaterin

Silke LehmannSteuerberaterin, Dipl.-Betriebswirtin (FH)

Kirsten MarkussenSteuerberaterin, Dipl.-Betriebswirtin (FH) Leiterin Büro Husum

Editorial

Unsere Standorte

Impressum

Herausgeber: H.P.O. Wirtschaftspartner ∙ Lise-Meitner-Str. 17 ∙ 24941 Flensburg www.hpo-partner.de ∙ [email protected]

Redaktion | Gestaltung: HOCHZWEI – büro für visuelle kommuni kation gmbh & co. kg Fördepromenade 16–18 ∙ 24944 Flensburg ∙ www.hoch2.de ∙ [email protected]

»Was im Inneren eines Unternehmens gelebt

wird, beeinflusst die Wahrnehmung nach außen.«

Gyde Schmidt

CEO Hirtenhund

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heute schneller. Oder vielmehr: Sie erlauben es sich, einen eigenen Weg zu gehen. Veränderung gehört zum Leben dazu und gibt uns die Freiheit, auf unserem Weg weiterzuziehen, wenn wir mit dem Ist-Zustand nicht zufrieden sind.

Verstärkend kommt der demographische Wandel hinzu. Während früher Bewerber in Strömen kamen, müssen sich Unternehmen heu-te aktiv um potentielle Kandidaten, aber auch ihr bestehendes Per-sonal bemühen. Die »Seit-wann-kommt-der-Knochen-zum-Hund-Denke« funktioniert nicht mehr.

Was ist die A.M.E.-Methode?

A.M.E. steht für »aktiv-miteinander-erfolgreich« sein. Es ist eine Strategie, die die Qualität des Arbeitsplatzes erhöht, um Motivation und dadurch verstärktes Engagement zu erreichen. Es ist ein Vier-Pha-sen-Modell. Der Unternehmer ist nicht dafür verantwortlich, dass sich Motivation und Freude einstellen, er kann jedoch einen Rahmen dafür schaffen, dass die Mitarbeiter sich maximal wohl fühlen. Und diesen Rahmen bieten wir mit der A.M.E.-Methode.

Die Bestandteile des Programms können ganz verschieden sein: Fortbil-dungen, Gesundheitsmaßnahmen, Coachings … alles, was dazu beiträgt, dass die Mitarbeiterzufriedenheit angekurbelt wird. Das Besondere an unserer Methode ist, dass wir jedes Unternehmen individuell betreuen.

Welche vier Phasen sind das?

Wir begleiten den Unternehmer über 15 – 18 Monate mit insgesamt 21 Beratertagen.

In Phase A evaluieren wir die Bedürfnisse im Rahmen der Arbeit und führen wir eine Situationsanalyse durch. Wir befragen den Unterneh-mer sowie eine Auswahl an Mitarbeitern. Aus diesen Erkenntnissen erstellen wir eine Online-Befragung des für das komplette Team. Das ist der Grundstock, um ein klares Bild zu gewinnen und eine gemein-same Stoßrichtung zu definieren.

In der nächsten Phase findet eine Auftaktveranstaltung statt. Die Mitarbeiter werden über die neuen Maßnahmen informiert und be-kommen die A.M.E.-Bonuskarte überreicht. Ein Anreizsystem, um sich aktiv an den freiwilligen Angeboten zu beteiligen.

Nach etwa drei Monaten geht es an die konkrete Umsetzung, indem wir in Phase C einen Zwölf-Monats-Plan zusammenstellen. Hierbei arbeiten wir wie eine klassische Agentur und greifen auf unsere Trai-ner-Kartei und gegebenenfalls sogar Castings zurück. Das Ergebnis

ist ein Experten-Booklet und viele Aktionsmöglichkeiten, um die Menschen in einem Unternehmen geistig und fachlich zu inspirieren.

Ganz wesentlich ist die finale Phase. In dieser ziehen wir Bilanz und führen eine erneute Online-Umfrage durch, um das Erreichte mess-bar zu machen.

Welche Veränderungen können mit A.M.E. aus Unternehmersicht erzielt werden?

Durch mehr Teamgeist und Motivation steigt die Leistungsbereit-schaft, Potenziale entfalten sich, die Produktivität steigt. Gleichzeitig kann der Krankenstand sinken.

Welche Veränderungen können mit A.M.E. aus Mitarbeitersicht erzielt werden?

Die Mitarbeiter bekommen die Chance, ihren Arbeitsplatz mit zu gestalten und mit Leben zu füllen. Sie lernen Kollegen von anderen Seiten kennen und profitieren von neuem Wissen und einem bewuss-teren Umgang mit sich selbst. Da die Trainings freiwillig sind, ent-scheiden sie nach individuellen Interessen, welche Angebote sie wahr-nehmen möchten.

Was ist Ihre persönliche Motivation als Business Coach?

Ich verbinde mein fachliches Know-How mit meiner Kreativität und wachse täglich an spannenden Aufgaben. Schön, oder?

Gyde Schmidt

CEO Hirtenhund · Telefon: 040/80 80 93 298 · www.hirtenhund.de

»Unser Ziel ist es, Unternehmer wie Mitarbeiter

glücklich zu machen.«

Info

Gut zu wissen: A.M.E. wird gefördert

Die Berater des A.M.E.-Teams sind autorisiert von »Unter-nehmensWert: Mensch«, einem Modellprogramm des Bun-desministeriums für Arbeit und Soziales, dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland, der Europäischen Union sowie der Fachkräfte-Offensive. Für Sie als Unternehmer bedeutet dies, dass bis zu 15 Beratertage mit 80 % bezuschusst werden können.

Hirtenhund

»Es findet ein Bewusst­seinswandel statt.«Gyde Schmidt über die zeitaktuelle UnternehmensführungAls Geschäftsführerin von Hirtenhund begleitet Gyde Schmidt Unternehmen auf dem Weg zu mehr Mitarbeiterzufriedenheit. Ziel ist es, die Qualität des Arbeitsplatzes zu steigern, um die Motivation zu erhöhen.

Was für Leistungen stehen hinter Hirtenhund?

Hirtenhund ist eine Agentur für eine zeitaktuelle Unternehmensfüh-rung. Mit der A.M.E.-Methode haben wir ein Motivationskonzept entwickelt. Unser Ziel ist es, die Brücke zwischen Mitarbeiterbe-dürfnissen und Unternehmenszielen zu schlagen. Kurz: Wir machen Mitarbeiter glücklich. Dies wirkt sich unmittelbar auf den wirtschaft-lichen Erfolg und somit das Wohl des Unternehmers aus, der vor der Herausforderung steht, qualifiziertes Personal zu finden und zu halten.

Viele Chefs haben zwar die Notwendigkeit erkannt, ihr Team zu stärken, oftmals fehlt ihnen das „know-how“ oder schlichtweg die Zeit, sich intensiv zu kümmern – kein Unternehmer kann alles. An dieser Stelle kommen wir ins Spiel und geben eine bewährte Erfolgs-strategie an die Hand, die wir individuell anpassen.

Dazu gehört zum einen die Unternehmensführung nach der A.M.E.-Methode, zum anderen die Vermittlung von externen Experten, die das Programm begleiten – ob als Mentalcoach, als Fitnesstrainer oder Leiter eines Kreativkurses.

Warum haben Sie den Hirtenhund als Namenspaten für das neue Unternehmen gewählt?

Wir sehen die Gemeinschaft im Unternehmen in Analogie zu ei-ner Herde. Der Hirte ist die Unternehmensführung, er trägt die Verantwortung. Als Hirtenhund sind wir dafür da, ihn zu unter-stützen, um Zusammenhalt zu stiften und für den Einzelnen gut zu sorgen.

Ihr Motto lautet: »Zählen Sie (auf) Ihre Goldstücke!« Welche Bedeutung steckt dahinter?

Jeder Unternehmer wird am Ende des Tages Wert darauf legen, dass er ein Plus erwirtschaftet. Die Mitarbeiter sind ein entscheidender Faktor dafür. Der Slogan ist das Ziel und impliziert gleichzeitig die Lösung.

Warum ist ein Umdenken in der Unternehmensführung heute so aktuell wie nie?

Es findet ein Bewusstseinswandel in der Gesellschaft statt. Men-schen wechseln ihre Partner, ihre Wohnorte, aber auch ihre Jobs

Der Hirte ist die Unter nehmensführung,

er trägt die Verantwortung.

Als Hirtenhund sind wir dafür da, ihn zu

unterstützen.

15 .000 € Auftragsvolumen- 80 % Förderung

3 .000 € Selbstbeteil igung

SCHWERPUNKTTHEMA | 54 | SCHWERPUNKTTHEMA

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Wir gratulieren!

H.P.O. mit Leib und SeeleUnsere Jubilarin Kerstin BautzeSeit dem 1. Januar 2004 ist Frau Bautze Teil des H.P.O.-Teams und dort als »rechte Hand« in ihrem Element.

Heute ist sie als Sekretärin für Partnerin Silke Lehmann im Verwaltungsbereich tätig und assistiert zudem Partner Mar-tin Steffen in EDV-Angelegenheiten. Ihren abwechslungs-reichen Arbeitsalltag schätzt Kerstin Bautze auch nach zehn Jahren noch wie am ersten Tag: »Kollegen und Mandanten weiterzuhelfen und in einem netten Team zu arbeiten, das be-reitet mir viel Freude.«

Wir wünschen alles Gute zum Jubiläum und sind froh, Frau Bautze als langjährige Mitarbeiterin bei uns zu haben!

Wir sagen Danke!

Alles Gute, Armin Petersen!Abschied von H.P.O.Anfang 2014 war es für unseren langjährigen und geschätzten Partner Armin Petersen Zeit, einen neuen Lebensabschnitt einzuläuten und seine beruflichen Aktivitäten in Richtung Hamburg bzw. seines Wohn-ortes Heidgraben zu verlagern.

Nach seinem Engagement für H.P.O. wendet er sich nun weite-ren, beruflichen Zielen zu und wird sich dabei – vor dem Hin-tergrund einer glücklich überstandenen, langen Erkrankung – bewusst mehr Zeit für Gesundheit und Familie nehmen.

Für H.P.O. bringt dieser Abschied neben anderen organisa-torischen Schritten eine Neustrukturierung im Bereich Un-ternehmensberatung mit sich, den Armin Petersen in den vergangenen Jahren entscheidend mit geprägt hat. Mehr zur zukünftigen, strategischen Ausrichtung werden wir in den folgenden Ausgaben berichten.

Doch zunächst möchten wir unserem ehemaligen Partner im Namen des gesamten Teams für die gemeinsame Zeit danken und ihm unsere besten Wünsche mit auf den Weg geben.

H.P.O. Warm-up

Wissen, das voranbringt: Unser 3. Finanz-Brunch im Rückblick»Autobahn A7 – Flaschenhals oder Wachstumsachse?« –  zu diesem Thema lud H.P.O. am 15. November 2013 zum informativen Start in den Arbeitstag ein.

Beim 3. H.P.O. Warm-up wurde eifrig diskutiert, nachdem Ulrich Spitzer, stv. Hauptgeschäftsführer der IHK Flensburg, mit seinem Vortrag einen spannenden Einstieg geliefert hatte. Hierbei zeigte sich, wie hochaktuell Verkehrspolitik und -logistik für die Wirt-schaft im Norden sind.

So bot der lockere Rahmen des Finanz-Brunchs wieder einmal Gelegenheit zum regen Austausch unter Fachkollegen. »Die Mi-schung aus geselligem Beisammensein und fachlichen Inhalten trifft den Nerv unserer Gäste, da sich auf diese Weise das Ange-nehme mit dem Nützlichen verbinden lässt«, beschreibt Partner Ralf Hansen das Veranstaltungskonzept. »Auch 2014 werden wir mit Sicherheit ein geeignetes Thema finden, um unsere Warm-up-Serie fortzusetzen.«

Lohnsteuer

Dreimal gut zu wissenInformationen für Ihre ArbeitnehmerAn dieser Stelle haben wir einige wissenswerte Änderungen zusammengestellt – mit der Empfehlung, Ihre Mitarbeiter zu informieren.

1. Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: längere Geltungsdauer geplant

Die Finanzverwaltung beabsichtigt beim Antrag auf Lohnsteuer-ermäßigung eine Verfahrensvereinfachung. Zukünftig soll die Gel-tungsdauer auf zwei Jahre erweitert werden. Eine anschließende Ver-längerung könnte dann mit einem vereinfachten Antrag ohne nähere Angaben erfolgen, sofern die maßgeblichen Verhältnisse des Arbeit-nehmers unverändert geblieben sind.

Entstehen Veränderungen zu seinen Ungunsten, ist der Arbeitneh-mer verpflichtet, diese mitzuteilen. Im Gegenzug ist die Zweijahres-

frist nicht bindend, wenn Umstände auftreten, die sich begünstigend auswirken.

Tipp: Noch ist unklar, wann die neue Geltungsdauer in Kraft tritt (frühestens 2015). Wir raten Ihnen, Ihre Mitarbeiter im November 2014 auf die erneute Beantragungsnotwendigkeit hinzuweisen, damit der Freibetrag im ELStAM-Verfahren ab 2015 berücksichtigt wird.

2. Eingetragene Lebenspartnerschaften: jetzt auch Ehegattensplit ting

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass auch für einge-tragene Lebenspartnerschaften ein Ehegattensplitting zu gewähren ist. Der Ausschluss davon wurde als verfassungswidrig erklärt, da eine grundlose Ungleichbehandlung vorlag. Dieses Urteil zieht eine Än-derung der Rechtslage nach sich, rückwirkend zum 1. August 2001 – dem Tag der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Gültig ist die neue Gesetzgebung in allen offenen Fällen, in denen die Ein-kommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurde.

Hinweis: Mit der Anwendung des Ehegattensplittings entfällt bei einge-tragenen Lebenspartnerschaften die Möglichkeit, Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen. Noch können die neu zur Wahl stehenden Steuerklassen nicht in der ELStAM-Datenbank gespei-chert werden, sodass kein elektronischer Abruf der Daten möglich ist. Die Abrechnung muss daher anhand einer dem Mitarbeiter ausgestellten Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug erfolgen. Perspektivisch wird es aber einen Einbezug in das elektronische Verfahren geben.

3. Mahlzeitengestellung: Werbungskostenabzug neu geregelt

Bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit können, je nach Dauer der Abwesenheit, Verpflegungspauschalen geltend gemacht werden – wahlweise als Werbungskosten, oder aber beim Arbeitgeber, der steu-erfreien Ersatz zu leisten hat.

Wird dem Arbeitnehmer jedoch eine Mahlzeit gestellt, ist die Pau-schale zu kürzen, denn der Arbeitgeber hat in diesem Fall bereits Kosten steuerfrei übernommen, sodass der in die Tagegeldpauschale einberechnete Mahlzeitenbetrag nicht ein zweites Mal erstattet wer-den kann.

Bei Auswärtstätigkeiten im Inland ist die Verpflegungspauschale daher um 4,80 € für ein Frühstück bzw. 9,60 € für ein Mittag- oder Abendessen zu kürzen – unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Mahlzeit, sofern diese als »üblich« zu bewerten sind (max. 60 €). Der Abzug des amtlichen Sachbezugswertes reicht nicht aus.

Praxishinweis: Die Gestellung einer üblichen Mahlzeit ist grundsätz-lich nach Ablauf der Dreimonatsfrist als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen, bewertet mit dem amtlichen Sachbezugswert. Es kann zwischen einer individuellen Besteuerung oder einer Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % gewählt werden.

Flaschenhals oder Wachstumsachse?

LOHNECKE | 76 | H.P.O. INTERN

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Analysezeitraum 01.12 – 02.12 01.12 – 02.12 01.12 – 02.12

Währung/Datenart Euro hIst Euro Plan Euro

Analyseart absolut absolut Diff erenz abs.

1006 Umsatzerlöse 709.122 872.776 -163.654

1049 Bestandsveränderung an fertigen u. unfertigen Erzeugnissen u. Leistungen -658 0 -658

1052 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0

1056 Gesamtleistung 708.464 872.776 -164.312

1066 Mat. Stoff e und Waren 257.517 429.319 -171.802

1103 Bezogene Leistungen 76.057 0 76.057

1114 Rohertrag 374.890 443.457 -68.567

1124 Sonst. betriebl. Erlöse 588 616 -28

1152 Betrieblicher Rohertrag 375.478 444.073 -68.595

1162 Kostenarten:

1164 Personal 228.795 176.162 52.633

1190 Raum/Energie 29.459 30.749 -1.290

1200 Betriebliche Steuern 1.531 1.454 77

1208 Versicherungen/Beiträge 14.765 8.500 6.265

1216 Kfz (ohne Steuern) 22.789 13.750 9.039

1224 Werben/Repräsentation 3.576 1.134 2.442

1232 Reisen 3.713 6.084 -2.371

1240 Verkauf/Versand 3.053 1.738 1.315

1248 Abschreibungen 17.870 17.879 -9

1256 Reparatur/Instandhaltung 4.572 9.269 -4.697

1264 Sonstige 27.744 17.143 10.601

1290 Kontenklasse unbesetzt 0 0 0

1294 Gesamtkosten 357.867 283.862 74.005

1304 Betriebsergebnis 17.611 160.211 -142.600

1314 Zinsaufwand 6.232 11.250 -5.018

1316 Sonst. neutraler Aufwand 235 166 69

1333 Anderer Aufwand 6.467 11.416 -4.949

1343 Zinserträge 0 0 0

1345 Sonstige neutrale Erträge 0 0 0

1362 Verr. kalk. Kosten 0 0 0

1364 Anderer Ertrag 0 0 0

1374 Ergebnis vor Steuern 11.144 148.795 -137.651

1384 Steuern vom Einkommen u. Ertrag 19.780 24.100 -4.320

1389 Vorläufi ges Ergebnis -8.636 124.695 -133.331

Gewinn­ und Verlustrechnung (Kurzform) H.P.O.-Unternehmensberatung

Lieber agieren als reagieren!Dynamische Ertrags- und Liquiditätsplanung mit H.P.O.Die Zukunft fest im Blick behalten – dieser Grundsatz liegt bei H.P.O. jeder betriebs-wirtschaftlichen Planung zugrunde. Warum diese für die Unternehmenssteuerung unverzichtbar ist und welche Bedeutung das Thema Liquidität in der Praxis besitzt, erklärt Partner Martin Steffen.

Herr Steffen, warum ist es für Unternehmen so wichtig, zu planen?

Die Planung ist ein wertvolles Steuerungsinstrument, um die wirt-schaftliche Zukunft zu sichern. Ob als Großunternehmen, kleiner oder mittelständischer Betrieb – unabhängig von der Unternehmensgröße empfiehlt es sich, eine solche aufzustellen. Eine alleinige Betrachtung von Vergangenheitswerten oder Bankbeständen genügt nicht.

Was ist der Unterschied zwischen einer strategischen und einer operativen Planung?

Der Zeithorizont: Eine strategische Planung ist langfristig ausgelegt und beinhaltet die Unternehmensziele. Diese werden in der opera-tiven Planung auf kürzere Zeiträume von ein bis drei Jahren herun-tergebrochen – gerne mit Unterstützung von H.P.O. Im Optimalfall werden dabei Plan-GuV, -liquidität und -bilanz aufgestellt.

Warum ist eine Liquiditätsplanung so entscheidend?

Sie stellt die Betrachtung der Zahlungsfähigkeit in den Mittelpunkt. Ist diese nicht mehr gegeben, muss ein Unternehmen Insolvenz be-antragen.

Welche Stellschrauben sind im Hinblick auf die Liquidität besonders zu beachten?

Auf Unternehmensseite steht eine zeitnahe Rechnungsstellung im Fokus, um auf einen frühen Zahlungseingang hinzuwirken. Auch ein funktionierendes Mahnwesen ist elementar. Gegenüber Lieferanten gilt es, je nach Liquiditätslage, Zahlungsziele strategisch auszunutzen, oder aber von der Skontoziehung Gebrauch zu machen. Ebenso kann das Entnahmeverhalten bei Einzelunternehmen und Personengesell-schaften eine wesentliche Stellschraube sein. Ein vierter, bedeutsamer Punkt ist die Investitionsplanung, um den Liquiditätsbedarf für Neu-anschaffungen frühzeitig festzustellen.

Wie erleben Sie das Thema Liquiditätsbetrachtung in der Praxis?

Leider findet diese meist erst dann statt, wenn es eng wird – etwa wenn ein bereits geschwächtes Unternehmen ein Darlehen benötigt oder eine Insolvenz droht.

Wie häufig sollte eine Kontroll- und Abweichungsanalyse der Plan-werte durchgeführt werden?

Es ist ratsam, am besten monatlich einen Soll-Ist-Abgleich vorzuneh-men. So hat man automatisch ein Frühwarnsystem und kann durch entsprechende Maßnahmen gegensteuern. Planung, Kontrolle, Steu-erung – diese drei Schritte sind Bestandteil eines funktionierenden Controllings.

Inwiefern beeinflusst eine solide Planung auch das Rating von Kre-ditinstituten?

Erfolgt eine Unternehmensplanung nicht erst auf Druck der Kredit-institute, wird das positiv bewertet. Es ist ein softer Rating-Faktor, der zeigt: Hier hat man die wirtschaftliche Lage aktiv unter Kontrolle.

Hinzu kommt, dass das Kriterium »Kapitaldienstfähigkeit« aus Bankensicht an Bedeutung zunimmt. Somit wird eine Auseinander-setzung mit der eigenen Liquidität immer wichtiger.

Sie haben Fragen zu diesem Thema oder möchten auch in Ihrem Unternehmen eine zu-kunftsgerichtete Ertrags- und Liquiditätsplanung einführen? Sprechen Sie gerne Ihren zuständigen Berater aus unserem Hause an!

Analysezeitraum 01.12 – 02.12 01.12 – 02.12 01.12 – 02.12

Währung/Datenart Euro hIst Euro Plan Euro

Analyseart absolut absolut Diff erenz abs.

Einzahlungen von Kunden für den Verkauf von Erzeugnissen, Waren und Dienstleistungen 827.727 1.005.651 -177.924

- Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte 630.888 684.695 -53.807

+ Sonstige Einzahlungen, nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen 2.651 141 2.510

- Sonstige Auszahlungen, nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen 190.915 193.529 -2.614

= Mittelzufl uss/-abfl uss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 8.575 127.568 -118.993

+ Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens 0 0 0

- Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen 10.869 870 9.999

= Mittelzufl uss/-abfl uss aus der Investitionstätigkeit -10.869 -870 -9.999

Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen/Zuschüssen der Gesellschafter 0 0 0

- Auszahlungen an Gesellschafter 20.000 0 20.000

+ Einzahlungen aus der Begebung von Finanzkrediten 0 0 0

- Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten 13.042 13.076 -34

= Mittelzufl uss/-abfl uss aus der Finanzierungstätigkeit -33.042 -13.076 -19.966

Fondsveränderungsrechnung

Anfangsbestand kurzfristiger Nettoguthaben/Nettoverb. -12.736 -12.736 0

- Abnahme Kasse, Bankguthaben 0 0 0

+ Zunahme Kasse, Bankguthaben 10.821 36.838 -26.017

- Zunahme Kontokorrentverbindl. 46.157 0 46.157

+ Abnahme Kontokorrentverbindl. 0 76.784 -76.784

= Endbestand kurzfristiger Nettoguthaben/Nettoverbindl. -48.072 100.886 -148.958

davon: Kasse, Bankguthaben, Schecks 51.928 100.886 -48.958

davon: Kontokorrentverbindl. 100.000 0 100.000

+ Kreditlinie 0 100.000 -100.000

= Kurzfristige Finanzreserve -48.072 200.886 -248.958

Liquiditätsplanung

BET

ON

BAU

WA

LTH

ER

BETONBAUWALTHER

Martin Steffen Steuerberater Dipl.-Kaufmann

H.P.O aktiv | 9UNTERNEHMENSBERATUNG | 98 | UNTERNEHMENSBERATUNG

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Buchhaltung

Machen Sie es sich leichter!Digitale Lohn- und Finanzbuchhaltung mit H.P.O.Wenige Klicks statt mehrere Ordner – mit der digi-talen Lohn- und Finanzbuchhaltung sparen Sie Zeit, Geld und Papier. Wie das geht? Das ist schnell erklärt:

1. Alle Belege werden gescannt und dabei direkt online gespeichert. Eine persönliche Zustellung an Ihren Steuerbe-rater, in Papierform, entfällt damit.

2. H.P.O. kann auf Ihre digitalen Beleg-Daten zugreifen. Diese werden beim Buchen mit dem entsprechenden Bu-chungssatz verknüpft, was z. B. beim Jahresabschluss eine Ar-beitserleichterung bedeutet.

Zusätzlich hat H.P.O. die Möglichkeit, Kontoauszüge seiner Mandanten zu importieren, auf deren Basis automatisch Bu-chungsvorschläge generiert werden.

3. Als Mandant erhalten Sie wie gewohnt Ihren Monatsab-schluss und Ihr fertiges Lohnjournal zurück – so effizient und mühelos wie nie zuvor.

Sie haben Interesse? Eine Umstellung ist leichter als ge-dacht. Wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner bei H.P.O., um sich persönlich beraten zu lassen.

H.P.O. für den guten Zweck

Strahlende Kinderaugen, glückliche ElternGelungene Weihnachtsgeschenkaktion 2013Im November 2013 packten zahlreiche Mitarbeiter/-innen von H.P.O. auf eigene Kosten 30 Weihnachtspäckchen für Kinder von Familien, die vom Sozial-Forum Flensburg betreut werden – einem freien Träger der ambulanten Jugendhilfe.

Besonders zur Weihnachtszeit ist die finanzielle Situation der Eltern oft sehr schwierig, da zahlreiche Ausgaben anstehen. In dieser Situ-ation kamen die Päckchen wie ein Segen. Die Familienhelfer/-innen haben diese kurz vor dem Fest überbracht und damit für Freude-strahlen bei Eltern und Kindern gesorgt.

Das Sozial-Forum Flensburg dankt, im Namen der Familien, allen Spendern für die liebevollen Päckchen und die H.P.O.-Wichtel pla-nen bereits ihren Einsatz für 2014.

Nicht nur an Weihnachten willkommen: eine Spende für die Familienhilfe

Nord-Ostsee Sparkasse · Kto.-Nr.: 186064366 · BLZ.: 217 500 00IBAN: DE32 2175 0000 0186 0643 66 · BIC: NOLADE21NOS

Mehr Infos unter: www.sozial-forum-fl.de oder Tel. 0461 80792668

Wider den steuerlichen Ernst

Das war die Krönung!H.P.O. in KarnevalslauneFür Barbara und Dirk Ohlsen ist die Karnevalssaison diesmal eine ganz besondere gewesen, denn die beiden feierten als frisch gekürtes Prinzenpaar kräftig mit – und zwar dort, wo es am schönsten ist: im Rheinland, der Heimat von Partnerin Barbara Ohlsen.

»Der Karneval liegt uns Rheinländern einfach im Blut. Auch wenn es mich in den Norden verschlagen hat – die Liebe zur Heimat und dem närrischen Treiben bleibt. Und wenn der Karneval schon nicht in den Norden kommt, müssen mein Mann und ich eben Richtung Süden ziehen«, erklärt sie fröhlich.

Vorab brauchte es einiges an Überredungskünsten: Dirk Ohlsen, seines Zeichens waschechtes Nordlicht, musste zunächst überzeugt werden, als Karnevalsprinz aufzutreten – auch wenn ihn das »Jeckenvirus« schon vor 25 Jahren infiziert hat, als er seine Barbara kennenlernte.

Die stieg bereits vor zehn Jahren in die Hitparade von Freialdenho-ven ein, deren Markenzeichen kunterbunte Kostüme und musikalisch unterlegte Aufführungen sind. Motivationsarbeit leisteten somit auch Prinzenführer Bastian Bolten sowie Adjutant Georg Lüders und seine Frau Doris – Barbara Ohlsens Schwester.

Im Laufe der Karnevalsvorbereitungen mussten viele Stunden auf der Autobahn zurückgelegt werden. Schließlich liegen zwischen Flensburg und Freialdenhoven ganze 630 Kilometer Entfernung. Für die heiße Phase hatten sich Barbara und Dirk Ohlsens daher bewusst Urlaub ge-nommen, um sich entspannt ins bunte Treiben stürzen zu können.

Und so hieß es im Rheinland 2014 erstmals: De Prinz kütt us Flensburg.

Steuerrecht

Ein schmaler GratWarum bei der steuerlichen Selbstanzeige Vorsicht geboten istOb Uli Hoeneß oder Alice Schwarzer – prominente Fälle von Steuerhinterziehung haben in den letzten Monaten große mediale Aufmerksamkeit auf sich ge-zogen. Was in der Diskussion völlig untergegangen ist, ist die Tatsache, dass die unternehmerische Praxis in Bezug auf das Steuerrecht durchaus ihre Tücken birgt. So sind die Grenzen zwischen Steueroptimierung, un-wissentlichen Fehlern und strafbarer Hinterziehung oftmals fließend.

Grundsätzlich sind Fehler in der Steuererklärung zunächst ein Bußgeldtatbestand. Sofern gutgläubig gehandelt wurde, kann der Unternehmer mithilfe seines Steuerberaters eine Berichtigung vornehmen und zahlt dann die Steuer plus Zinsen nach. Je nach Höhe der Summe verlangt der Fiskus ein zusätzliches Bußgeld. Kritisch wird es, wenn bewusst falsch gehandelt wurde, um daraus einen Vorteil zu ziehen. Neben saftigen Nachzahlungen plus Zinsen und Zuschlä-gen droht Haft.

Da – im Gegensatz zu früher – eine Selbstanzeige eine Prü-fung aller nicht verjährten Steuererklärungen nach sich zieht, ist diese mit einem gewissen Risiko verbunden, denn: Treten weitere Unregelmäßigkeiten auf, ist die Selbstanzeige sofort unwirksam und die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet.

Vor diesem Hintergrund rät H.P.O. dringend dazu, diesen Schritt stets in Begleitung eines Steuerberaters und gegebe-nenfalls Rechtsanwaltes zu gehen.

Checkliste

Was bei der steuerlichen Selbstanzeige zu beachten ist

Wurde eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben, stehen Betriebsprüfer oder Steuerfahnder vor der Tür, ist bereits ein Verfahren eingeleitet worden, oder wurde die Tat ent-deckt, ist es bereits zu spät. Andernfalls gilt:

Erklärungen zu einer Steuerart sind vollständig zu berichtigen

Schätzungen sollten zugunsten des Finanzsamtes erfolgen

Die verkürzten Steuern sind plus 0,5 % Zinsen pro Monat zu zahlen

Bei Beträgen über 50.000 € wird ein Zuschlag von 5 % erhoben

H.P.O. hilft

Aller guten Taten sind drei:Blutspende-Aktion 2014Nach zwei erfolgreichen Terminen in den Vorjahren lädt H.P.O. Kollegen, Angehörige, Büronachbarn und Mitstrei-ter 2014 erneut zur DRK-Blutspende-Aktion ein.

Initiiert vom internen Projektteam »aktiv.miteinander.erfolgreich« findet diese am 26. September 2014 von 13 Uhr bis 17 Uhr am Standort Flensburg statt und lässt auf eine rege Teilnahme hoffen. Denn schon 2013 war die Unterstützung überwältigend: 65 Spende-willige, davon 31 Erstspender, leisteten ihren persönlichen Beitrag, um Leben zu retten und anderen Menschen aus der Region zu hel-fen. Unter ihnen waren auch Spieler des TSB Flensburg, des größten einheimischen Fußballvereins, um ihren Dank zu zeigen. »Von den Sponsoren erhalten wir als Verein Unterstützung. Diese ist für uns so wichtig wie für andere die Gabe einer Blutspende, um zu überle-ben«, so Trainer Jockel Press.

Susanne Mosmann, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit beim DRK-Blutspendedienst Nord-Ost, weiß Einsatz wie diesen zu schät-zen und lobte auch die Arbeit des Projektteams, die dem Ganzen »eine sehr persönliche Note« verleiht.

Aufgrund der positiven Erfahrungen der Vergangenheit ist auch Partner Ralf Hansen voller Vorfreude: »Ich bin gespannt, welche Spenderzahl wir mit der nächsten DRK-Blutspendeaktion gemein-sam erreichen können.«

Auch Sie als Leser sind herzlich eingeladen und sollten sich die-sen Termin unbedingt vormerken!

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DATEV Unternehmen

online

Belege & Kontoauszüge

Lohn-journal

Monats-abschluss

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Einkommensteuer

Die Qual der Wahl

Veranlagungsarten für Ehegatten ab 2013

Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 stehen nur noch vier Veranlagungs- und Tarifvarianten für Ehegatten zur Auswahl: Einzelveranlagung mit Grundtarif, Zusam-menveranlagung mit Ehegatten-Splitting, Sondersplitting im Trennungsjahr sowie Verwitweten-Splitting.

Mit ihrer Angabe in der Steuererklärung tref-fen Ehegatten eine bindende Entscheidung für eine Einzel- oder Zusammenveranlagung. Diese kann erst getroffen werden, wenn alle Daten für die Steuererklärung vorliegen. Zu beachten ist, dass eine freie, steueroptimale Kostenverteilung nicht mehr zulässig ist. Son-derausgaben, außergewöhnliche Belastungen und bestimmte Steuerermäßigungen werden dem Ehegatten zugeordnet, der sie trägt. Als Option besteht die hälftige Aufteilung auf Antrag. Die zumutbare Belastung wird nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte eines jeden Ehegatten ermittelt.

Die Veranlagungsart kann innerhalb des Ver-anlagungszeitraums nur noch geändert wer-den, wenn eine Aufhebung, Änderung oder Berichtigung des Steuerbescheids erfolgt, der Änderungswunsch bis zu seiner Bestands-kraft eingereicht worden ist und sich dadurch in der Summe weniger Steuern ergeben.

Einkommensteuer

Von nix kommt nix

Ungeklärte Einnahmen in der betrieblichen Kasse

Wird Kapital aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen eingelegt, wird dieses als nicht versteuerte Einnahme behandelt, so-fern die Herkunft des zugeführten Kapitals unklar ist.

Der Unternehmer hat eine erhöhte Mitwir-kungspflicht und damit die Aufgabe, einen Nachweis zu liefern. So entschied der Bundes-finanzhof im Falle eines Kfz-Händlers, der einen sechsstelligen Betrag in seine Kasse ein-buchte und als Spielbankgewinn deklarierte. Auch in einem solchen Fall ist es problemlos möglich, sich eine schriftliche Bestätigung des Kasinos ausstellen zu lassen.

Einkommensteuer

Prozentrechnung

Überlassung mehrerer Kfz

Nutzt ein Arbeitnehmer mehr als ein Kraftfahrzeug seiner Firma privat, wird der geldwerte Vorteil jeweils nach der 1 %-Re-gelung ermittelt – analog zur bestehenden Rechtssprechung.

Somit addiert sich der gesamte, geldwerte Vorteil aus der Summe der fahrzeugbezoge-nen Werte. Alternativ dazu müsste der genaue Umfang der Privatnutzung aufwändig via Fahrtenbuch errechnet werden, um den indi-viduellen, geldwerten Vorteil zu bestimmen.

Einkommensteuer

Gesellschaftsfähig

Kein Teilabzugsverbot bei fremdüblichem Pachtverzicht

Überlässt ein Gesellschafter einer Ka-pitalgesellschaft ein Wirtschaftsgut zur Nutzung an die Gesellschaft, sind seine Aufwendungen dafür in vollem Umfang ab-ziehbar – sofern die Vertragsbedingungen einem Fremdvergleich standhalten.

Verzichtet der Gesellschafter, veranlasst durch wirtschaftliche Schwierigkeiten der Kapi-talgesellschaft, ganz oder teilweise auf eine vertraglich vereinbarte Pacht, tritt das Teilab-zugsverbot in Kraft – es sei denn, der Verzicht ist als fremdüblich einzustufen und nicht nur das Gesellschaftsverhältnis beeinflusst.

Einfacher ist die Sachlage bei substanzbezo-genen Aufwendungen wie Absetzungen für Abnutzung, Teilwertabschreibung oder Er-haltsaufwendungen. Hier kommt das Teilab-zugsverbot nicht zum Tragen.

Fazit: Wer auf Pacht verzichtet, sollte die Um-stände, die als fremdüblich anzusehen sind, sorg fältig dokumentieren.

Einkommensteuer

Kein Heimvorteil

Übertragung von Zweit- oder Ferienwohnungen

Die Übertragung des Familienheims von einem Ehepartner auf den anderen ist schenkungsteuerfrei, sofern es sich dabei um den Mittelpunkt des familiären Lebens handelt.

Eben dieses Kriterium erfüllt eine Ferien- oder Zweitwohnung nicht, weshalb hier die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsregeln für Wohngrundstücke gelten. Selbst wenn das Objekt zu eigenen Wohnzwecken genutzt statt vermietet wird, greift die Befreiung nicht.

Einkommensteuer

Ein Dorn im Auge

Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

Werden Darlehen zwischen nahen Ange-hörigen vereinbart, sieht die Finanzver-waltung ganz genau hin, da es sich um ein beliebtes Mittel zur Einkommensverlage-rung handelt.

Eine solche Gestaltung ist akzeptabel, wenn z. B. die Darlehenszinsen beim Schuldner als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind. Die Gegenseite muss diese zwar als Einkünfte aus Kapitalvermögen ver-steuern, jedoch entstehen meistens durch Spa-rer-Pauschbeträge oder Tarifvorteile Steuerer-sparnisse bzw. fällt die Steuerbelastung weg.

Wurden die Darlehensmittel dem Darle-hensgeber im Vorfeld vom Darlehensnehmer geschenkt oder wird ein Rechtsverhältnis, das mit einer laufenden Auszahlung einer ge-schuldeten Vergütung verbunden ist, durch eine Darlehensvereinbarung ersetzt, wird von der Finanzverwaltung ein Fremdvergleich vorgenommen. Weniger streng fällt dieser aus, wenn das Angehörigendarlehen der Fi-nanzierung der Anschaffungs- und Herstel-lungskosten von Wirtschaftsgütern dient und die Aufnahme durch die Absicht zur Einkünfteerzielung veranlasst wird. Dann kommt es vorrangig darauf an, dass die Zins-vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird und die Chancen und Risiken der Parteien fremdüblich verteilt sind.

Schenkungsteuer

Von einem zum anderen

Grundstücksschenkung mit unmittelbarer Weiterschenkung

Da bei Schenkungen in der Familie – je nach Verwandtschaftsgrad – unterschiedli-che Steuerfreibeträge existieren, besteht bei der Vermögensübertragung Gestaltungs-spielraum. Damit dieser nicht missbraucht wird, gelten genaue Richtlinien bei der steuerrechtlichen Beurteilung.

In einem Beispielfall hatte eine Mutter ihrem Sohn ein Grundstück geschenkt. Nach der Bewilligung der Mutter, die Auflassung ins Grundbuch einzutragen, übertrug ihr Sohn mit der nächsten Urkunde vor demselben No-tar die Hälfte des Grundstücks an seine Frau. Auf einen Zwischeneintragung als alleiniger Eigentümer verzichtete er im Vorfeld der ge-planten Kettenauflassung. Das Finanzamt erkannte darin eine Schenkung der Mutter an ihren Sohn, aber auch an ihre Schwieger-tochter. Der Bundesfinanzhof beurteilte die Schenkungen gesondert und begründete dies mit der Entscheidungsbefugnis des Sohnes.

Er erhielt das Grundstück nicht mit der Ver-pflichtung, es an seine Frau als Dritte weiter-zugeben, sondern konnte frei darüber verfü-gen. Zivilrechtlich ist eine Zuwendung ohne Weitergabeverpflichtung eine Schenkung an den zuerst Bedachten, selbst wenn der Zu-wendende von vornherein mit der Weitergabe einverstanden ist. Ob der zuerst Bedachte den geschenkten Wert als Eigentümer wirklich nutzt, ist dabei unerheblich.

Entscheidend ist, dass die Reihenfolge der Schenkungen nacheinander erfolgt und die notariellen Urkunden getrennt voneinander ausgestellt werden.

Einkommensteuer

Wenn’s in der Familie bleibt

Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen

Geht es um die Anerkennung von Arbeits-verhältnissen mit nahen Angehörigen, stellt die Finanzverwaltung einen Fremd-vergleich an.

Die Anforderungen sind milder, wenn es sich um eine Stelle handelt, die andernfalls von einem fremden Arbeitnehmer besetzt wer-den müsste. Werden mehr als die vertraglich vereinbarten Stunden geleistet oder keine Aufzeichnungen über die Arbeitszeit geführt, ist dies unerheblich, sei denn, die vereinbarte Vergütung steht in einem Missverhältnis. Das Wichtigste ist somit, dass der Angehörige eine reale, angemessene Arbeitsleistung erbringt.

Umsatzsteuer

Richtig angepackt:

Umsatzsteuerpflichtige Bauleistungen

Wenn ein Subunternehmer Bauleistungen an einen anderen Bauleistenden erbringt, muss Letztgenannter die Steuer auf diesen Umsatz abführen.

Ist der Leistungsempfänger jedoch ein ty-pischer Bauträger, der nur bebaute Grund-stücke liefert, gilt dies nicht. Anders sieht es bei Generalunternehmern aus. Sie erbringen selbst Bauleistungen und sind somit auch für die von Subunternehmern bezogenen Bauleis-tungen Steuerschuldner. Handelt es sich bei Bauträger und Generalunternehmer um ein und dasselbe Unternehmen, ist der Sachver-halt nach folgenden Kriterien zu prüfen:

· Die bezogene Bauleistung wird für die Ausführung einer steuerfreien Grund-stücksübertragung erbracht k der Leistende ist Steuerschuldner

· Die bezogene Bauleistung wird für eigene steuerpflichtige Bauleistungen als Gene-ralunternehmer verwendet k der Leistungsempfänger ist Steuer-schuldner

Sozialversicherung

Früh dran

Abgabe der Jahresmeldung

Der späteste Termin für die Jahresmeldung –  die Mitteilung des im Jahr 2013 erzielten Arbeitsentgelts an die Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Krankenkasse) – wurde vom 15.04. auf den 15.02. des Folgejahres vorverlegt.

Zur korrekten Zuordnung der Entgeltbeträge, beachten Sie bitte Folgendes:

· Eintragung des rentenversicherungspflich-tigen Bruttoarbeitsentgeltes für jeden Mitarbeiter bis zur Beitragsbemessungs-grenze in der Renten- und Arbeitslosen-versicherung für 2013

· Meldung auch für kurzfristig beschäftigte Aushilfen mit 0 € als beitragspflichtigem Entgelt sowie dem tatsächlichen Entgelt bei der Unfallversicherung

· 175 € Mindestbemessungsgrundlage für geringfügig entlohnte Minijobber, bei Befreiung von der Rentenversiche-rungspflicht Mitteilung des tatsächlich verdienten Entgelts

· Angabe des nach der Gleitzonenformel ermittelten, reduzierten Entgelts für Mitarbeiter in der Gleitzone, sofern nicht auf die Gleitzonenreglung bei der Bemessung der Rentenversicherungsbei-träge verzichtet wurde – sonst Eintragung des ungeminderten Arbeitsentgelts als beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt

Generell ist eine Jahresmeldung nur für Ar-beitsverhältnisse zu erstatten, die bis in das neue Jahr hinein unverändert bestehen. Wur-de das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2013 beendet oder unterbrochen oder wurde eine Abmeldung wegen eines Wechsels des Versi-cherungszweigs oder der Beitragsgruppe mit Wirkung zum 01.01.2014 vorgenommen, braucht beim Fortbestehen des Beschäfti-gungsverhältnisses darüber hinaus keine Jah-resmeldung erstattet werden.

Ansprechpartnerin Steuerangelegenheiten:

Barbara Ohlsen Steuerberaterin

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Page 8: Teamgeist Loyalität* Gemeinsam zu mehr Zufriedenheit und Motivation … Das Schwerpunktthema ab Seite 3 Motivation Teamgeist Engagement Loyalität Freude Die Partner Liebe Leser,

Damit alles richtig sitzt: Mit Unterstützung der AOK wurde individuell zur Ergonomie am

Arbeitsplatz beraten.

10. Oktober – Knigge für den Beruf: Von A wie Anzug bis Z wie Zwischentöne stand das gute Benehmen im Büroalltag im Fokus.

24. Oktober – »Brandschutz«: Ein Workshop zur Burn-out-Prävention sensibilisierte für das Thema und vermittelte geeignete Strategien.

31. Oktober – Happy Halloween! Zur Feier des Tages gab es Leckereien mit Kürbis und stimmungsvolle Dekoration.

20. November – Freie Bahn! Beim Bowling-Stammtisch bot sich nach Feierabend Gelegenheit zum Austausch.

19. Dezember – Stolze Jahresbilanz: Partner Ralf Hansen nahm die Ehrung für die fleißigsten Punktesammler der A.M.E.-Bonuskarte vor. Bei alkoholfreiem Punsch, Stollen und Schmalzbroten folgte der Ausblick aufs Programm 2014.

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Für Ihre Planung

Perfektes TimingUnser TerminkalenderViel auf dem Zettel? Dann hilft Ihnen der H.P.O.-Terminkalender weiter, denn alle wichtigen Daten und Fristen der kommenden Monate haben wir für Sie an dieser Stelle zusammengetragen.

April

10.04.2014 Lohnsteuer-, Kirchensteuer-, Solidaritätszu-schlagzahlung Arbeitnehmer für Monats- und Quartalszahler

10.04.2014 Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Monats- und Quartalszahler

25.04.2014 Umsatzsteuer Zusammenfassende Meldung EU für Monats- und Quartalszahler

Mai

12.05.2014 Lohnsteuer-, Kirchensteuer-, Solidaritätszu-schlagzahlung Arbeitnehmer für Monatszahler

12.05.2014 Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Monatszahler

15.05.2014 Gewerbesteuer-Vorauszahlung

15.05.2014 Grundsteuer

26.05.2014 Umsatzsteuer Zusammenfassende Meldung EU für Monatszahler

Juni

10.06.2014 Körperschaftsteuer-, Solidaritätszuschlags-Vor-auszahlung (Wirtschaftsjahr entspricht Kalen-derjahr)

10.06.2014 Einkommensteuer-, Kirchensteuer-, Solidaritäts-zuschlag-Vorauszahlung der Veranlagten

10.06.2014 Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Monatszahler

10.06.2014 Lohnsteuer-, Kirchensteuer-, Solidaritätszu-schlagzahlung Arbeitnehmer für Monatszahler

25.06.2014 Umsatzsteuer Zusammenfassende Meldung EU für Monatszahler

Juli

10.07.2014 Lohnsteuer-, Kirchensteuer-, Solidaritätszu-schlagzahlung Arbeitnehmer für Monats- und Quartalszahler

10.07.2014 Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Monats- und Quartalszahler

25.07.2014 Umsatzsteuer Zusammenfassende Meldung EU für Monats- und Quartalszahler

Aus den Niederlassungen

Neue Adresse für Kompetenz Unsere Niederlassung HamburgSeit mehreren Jahren ist H.P.O. mit einem Standort in Hamburg vertreten. Dieser ist für Sie ab sofort unter einer neuen Anschrift zu erreichen.

In der Kleinen Seilerstraße 1 (Nomisquartier) im Trendviertel St. Pauli hat H.P.O. neue Räumlichkeiten bezogen. Mit IRION, einer renom-mierten Kanzlei für Medienrecht begründeten wir zu Jahresbeginn eine Bürogemeinschaft und sind für unsere Hamburger Mandanten weiterhin präsent.

Motiviert!

Mit anhaltender Begeisterung»aktiv.miteinander.erfolgreich.« durch den WinterMehr Leistung, weniger Krankenstand und ein top motiviertes Team – nach fast zwei Jahren Projektlaufzeit zeigen sich deutliche Erfolge hinter den zahlreichen Mitarbeiteraktivitäten, über die an dieser Stelle regelmäßig berichtet wird. »Wir haben die A.M.E.-Methode sozusagen am eigenen Leib erprobt und stehen überzeugt dahinter. Was wir an dieser Stelle investieren, zahlt sich gleich mehrfach aus – für unsere Mitarbeiter, für H.P.O. und vor allem für unsere Mandanten«, fasst Partner Ralf Hansen seine Erfahrungen zusammen.

H.P.O. alaaf! Kamellewerfen, Musik und ein echtes Prinzenpaar (siehe S. 11) – bei H.P.O. wurde stilecht die fünfte Jahreszeit eingeläutet.

11. Februar

Gut zu Fuß: Nach dem Feierabendspaziergang in den Sonnenuntergang folgte eine warme Suppe im Gasthaus.

1. Oktober

Wild auf Futter: Mit der ganzen Familie ging es in die Marienhölzung zur Wildschwein-

und Dammwildfütterung.

15. N

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Page 9: Teamgeist Loyalität* Gemeinsam zu mehr Zufriedenheit und Motivation … Das Schwerpunktthema ab Seite 3 Motivation Teamgeist Engagement Loyalität Freude Die Partner Liebe Leser,

Bowling mit Biss

Mandanten im PorträtBoA – Bowlingarena FlensburgGute Laune, Bewegungsfreude und gastronomische Leckerbissen – die Bowlingarena Flens-burg, kurz BoA, steht für erlebnisreiche Stunden mit der Familie, Freunden oder Kollegen. Schon das Motto »Sports & Entertainment« macht deutlich, dass es sich hier um mehr als bunte Kugeln dreht …

»Mit der BoA haben wir ein attraktives Freizeitangebot für Groß und Klein ins Leben gerufen, das grenzüberschreitend Kunden anzieht. Darüber hinaus war es uns wichtig, einen Ort für Geselligkeit und Genuss zu schaffen«, erklärt Kerstin Linda, die gemeinsam mit ihrem Partner Hubert Kristen die Geschäfte und das 68-köpfige Team der BoA führt.

Bowling deluxe: Hier geht es rundHerzstück der BoA sind mehrere hochmoderne Bowling-Bahnen, die dem technisch neuesten Standard entsprechen und pures Spiel-vergnügen garantieren – ob beim Partybowling im Schwarzlicht oder beim heiteren Kindergeburtstag. Extra für die Kleinen kann sogar ein Bumper-Bowling-System aktiviert werden: Seitliche Banden garan-tieren dann, dass aus jedem Wurf ein Treffer wird. Auch ist mit Ge-burtstagstorten und speziellen Menüs fürs leibliche Wohl der Gäste gesorgt. Besonders beliebt sind zudem Bowling-Abende für Firmen, um Miteinander und Teamgeist in lockerer Atmosphäre zu fördern.

Mit allen Schikanen: Adventure MinigolfIm Außenbereich der BoA wartet ein weiteres Highlight auf die Be-sucher: ein Adventure Minigolf-Platz, der statt Betonbahnen mit ei-nem fantasievoll gestalteten Rasenparcours aufwartet – Betreten aus-drücklich erlaubt. Und wer vom Ball- und Kugelspiel einfach nicht genug bekommt, kann sein Geschick anschließend noch beim Billard unter Beweis stellen.

Geschmacklicher Volltreffer: die GastronomieNach der sportlichen Betätigung lässt der Hunger meist nicht lange auf sich warten. Die passende Stärkung wartet bereits in der hauseige-nen Restauration, die auch ohne Bowling & Co. einen Besuch wert ist. Von delikaten Kleinigkeiten über Salate, Fisch- und Fleischgerichte bis hin zu Burger, Pizza und Pasta ist für jeden Geschmack und in jeder Preislage das Richtige auf der Karte vertreten. Besonders prak-tisch für Berufstätige ist das zusätzliche Mittagstisch-Angebot zum kleinen Preis, mit einem abwechslungsreichen, wöchentlich wechseln-den Speiseplan.

Feiern mit Schwung: Veranstaltungen in der BoAAuch für Feiern in geselliger Runde bietet die BoA den passenden Rahmen. »Platz haben wir hier jede Menge –  selbst für große Ge-sellschaften«, berichtet Hubert Kristen. Ob Menü oder Büfett – das Eventteam unterstützt gerne bei der Planung und sorgt für ein stim-mungsvolles Ambiente.

Bei so viel Trubel im Tagesgeschäft ist man bei der BoA froh, in H.P.O. stets einen zuverlässigen Ansprechpartner für Steuern und Finanzen zu haben: »Die kompetente und kundenorientierte Beratung bedeu-tet für uns eine erhebliche Entlastung«, freut sich Kerstin Linda.

Begrüßen ihre Gäste mit einem Lächeln: Kerstin Linda und Hubert Kristen, das Geschäftsführungsduo der BoA

16 | MANDANTENPORTRÄT