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Ausgabe 05/2012 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Rheinischen NETZGesellschaft mbH für das Stromnetz 1 und 2

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Ausgabe 05/2012

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Rheinischen NETZGesellschaft mbH für das Stromnetz 1 und 2

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Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz

INHALT 1 Allgemeines

2 Erläuterungen und Konkretisierungen zur TAB Mittelspannung 2008 des BDEW

Zu 1.3 Anmeldeverfahren

Zu 1.4 Inbetriebnahme

Zu 2.4 Netzrückwirkungen

Zu 3.1 Baulicher Teil

Zu 3.2 Elektrischer Teil

Zu 4 Abrechnungsmessung

Zu 7 Erzeugungsanlagen

Abbildung 1 Übergabeschutzschrank Übergabeklemmleiste NB-Kunde

Abbildung 2 Prinzipanbindung Übergabe-Schutz-Schrank

Abbildung 3 Anschlussschema Prozesserfassugs-, verarbeitungs- und -

übertragungseinheit

Anhang A Dokumente/Formblätter

Anhang B Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung

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1. Allgemeines Als Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz gelten die:

„Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz -TAB Mittelspannung 2008“ des BDEW Ausgabe Mai 2008 (bei Verweisen BA genannt)

„Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ des BDEW (bei Ver-weisen EA genannt) mit den Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderun-gen in Ergänzung zur technischen Richtlinie

die nachfolgend aufgeführten individuellen Bedingungen der Rheinischen NETZGesellschaft mbH (RNG).

In den individuellen Bedingungen sind die wesentlichen technischen und organisatorischen Auslegungen für den Netzanschluss und die elektrische Installation aller an das Mittelspan-nungsnetz angeschlossenen und anzuschließenden Anlagen für das Stromnetz 1 und 2 der RNG. Dies sind die Städte/Gemeinden:

Bergisch Gladbach, Kürten, Lindlar und Odenthal (Stromnetz 1) Köln (Stromnetz 2).

Die TAB dienen der sicheren und störungsfreien Versorgung. Die TAB konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN VDE Normen, DIN Normen, sowie andere Richtlinien und Bestimmungen). Sie gelten für Neuanschlüsse an das Verteilungsnetz der RNG sowie für Anschlussänderungen. Anschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. Für die technische Ausführung eines Anschlusses wie auch für den umgebauten und erweiterten Teil einer Kundenanlage gilt jeweils die zum Erstellungs- oder Umbauzeitpunkt gültige TAB. Für den Anschluss von Kundenanlagen an die Mittelspannungsnetze der RNG, die eine Nennspannung größer als 10/11 kV haben, gelten besondere Bestimmungen. Der Bau und Betrieb einer solchen Kundenanlage ist daher im Einzelfall abzustimmen. Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung der Anschlussbedingungen sicherzustellen und auf Anforderung nachzuweisen. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die neben ihm den Anschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen. Die RNG oder deren Beauftragte (im folgenden NB genannt) behält sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung der Anschluss-bedingungen vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden. Durch die Kontrolle der Kundenanlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilnetz übernimmt der NB keine Haftung für die Mängelfreiheit der Kundenanlage.

Die TAB gilt ab dem 01.05.2012

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2. Erläuterungen und Konkretisierungen zur „TAB Mittelspannung 2008“

Die nachstehend beschriebenen spezifischen Ergänzungen und Konkretisierungen der RNG sowie die notwendigen Präzisierungen sind den jeweiligen Nummerierungen der BDEW-Richtlinie TAB Mittelspannung 2008 zugeordnet. Entsprechende individuellen Bedingungen zur „Technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ des BDEW sind ebenfalls eingearbeitet. zu 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen

Bei der Anmeldung sind alle anschlussrelevanten Unterlagen (siehe Anhang A) und die vollständig ausgefüllten Vordrucke spätestens 6 Wochen vor Fertigungsbeginn/Schaltanlagenbestellung in digitaler Form(PDF-Format) einzureichen. Abweichend wird ein Lageplan im Maßstab von 1:250 gefordert. Erfolgt der Einsatz von Schaltanlagen mit Sekundärtechnik so sind die für die Werksferti-gung benötigten Schaltpläne spätestens 6 Wochen vor Fertigungsbeginn/Schaltanlagenbestellung zwecks Plausibilitätsprüfung einzureichen. Im Falle einer Schaltanlageneinbindung im geschlossenen Ring und der Beistellung eines Schutzübergabeschrankes wird vom NB ein Prinzipanbindungsschaltbild zur Verfügung gestellt (siehe Schutzeinrichtungen). Die Technischen Unterlagen (Mittelspannungs-Schaltpläne, Schaltpläne Sekundärtech-nik nach IEC 61082 bzw. DIN 40719…) werden auf die Belange des Netzbetreibers geprüft und mit einem Sichtvermerk versehen. Anmerkungen des NB sind bei der Ausführung vom Errichter der Anlage zu berücksichtigen.

zu 1.4 Inbetriebsetzung

Vor dem Beginn der Kabelarbeiten/-einführung muss der Stationsraum abgenommen sein. Für die Funktionsprüfung, Abnahme und Inbetriebsetzung der Anlage ist eine frühzeitige Bekanntgabe des Terminplanes mit einem verbindlichen Inbetriebsetzungstermin erfor-derlich. Spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin reicht der Kun-de dem NB den Inbetriebsetzungsauftrag sowie ggf. die aktualisierten Schaltplanfertigungsunterlagen zwecks Abnahmeprüfung vor Ort ein. Vor der Inbetriebsetzung erfolgt nach Fertigstellung und Fertigmeldung die Funktions-prüfung und Abnahme (Prüfung der TAB-relevanten Funktionen) der Gesamtanlage. Sind aufgrund von Fehlern, welche der NB nicht zu vertreten hat, weitere Prüfungen notwendig, so werden diese Arbeiten nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Abnahme wird entsprechend der Checkliste Anhang A dokumentiert. Im Vorfeld tauschen NB und Anlagenbetreiber die jeweiligen Ansprechpartner und Telefonnummern der betriebs- und netzführenden Stellen aus. Spätestens 3 Monate nach Inbetriebsetzung sind dem NB die revidierten Schaltplanun-terlagen zu übergeben.

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zu 2.4 Netzrückwirkungen BA 2.4.7 Tonfrequenzen – Rundsteuerung EA 2.4.5 Tonfrequenzen – Rundsteuerung Die Tonfrequenz-Rundsteueranlagen werden mit folgenden Frequenzen betrieben: Stromnetz 1: Rundsteuerfrequenz = 3162/3 Hz bzw. 2162/3 Hz

(eine objektspezifische Information erhalten Sie auf Anfrage) Stromnetz 2: Rundsteuerfrequenz = 1.350 Hz

zu 3.1 Baulicher Teil 3.1.1 Allgemeines Der Standort der Transformatorenstation ist grundsätzlich so zu wählen, dass die Netz-anschlusskabel auf dem Grundstück des Anschlussnehmers direkt (gerade Trassenfüh-rung) und auf kürzestem Wege in die Transformatorenstation eingeführt werden können. 3.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung Bei Transformatorenstationen in Gebäuden muss der Zugangsweg eine durchgängige Höhe von mindestens 2,2 m aufweisen. Die Schaltgangbreite muss mind. 1,50 m betragen. Bei allen nicht fabrikfertigen Stationen (industriell gefertigt) ist ein qualifizierter Nachweis über die Beherrschung des Überdruck infolge eines Lichtbogenfehlers zu erbringen. Das beinhaltet sowohl eine Bewertung des Baukörpers sowie ein Nachweis aller Ein- und Anbauteile wie Be- und Entlüftung oder Türen. Der bauliche Brandschutz des Stationsraumes ist entsprechend der Anforderungen an das Gebäude auszuführen. Bei nicht fabrikfertigen Stationen müssen die Decken und Wände fugenglatt und weiß gestrichen sein. In hochwassergefährdeten Gebieten hat der Anschlussnehmer auf seine Kosten Vorkehrungen zum Schutz der Transformatorstationen zu treffen, z. B. Bereitstellung einer druckwasserdichten Mauerdurchführung. Sind im Netzgebiet Köln in einem Netzabschnitt alle Transformatorstationen oberhalb der Hochwassermarke angebracht gilt diese Anforderung ebenfalls für weitere Transformatorstationen/Netzanschlüsse. Generell wird empfohlen Transformatorstationen (oberkante Doppelboden) und Zähler-schränke oberhalb 11,30 m Kölner Pegel anzubringen. Eine Abstimmung ist mit dem NB erforderlich. Trassenführung der Netzanschlusskabel Der Anschlussnehmer sorgt bei Kabelanschlüssen im Gebäude für einen wasserdichten Abschluss des Kabels in der Gebäudeeinführung. Werden Anschlusskabel in einem Gebäude verlegt, ist die Kabelbühne/pritsche in einer geschlossenen Bauform auszu-führen und außen mit „10/11 kV-Netzkabel“ zu kennzeichnen.

Beleuchtung und Steckdosen Es sind zwei Brennstellen zu installieren. Kabelfehlerortung/Kabelprüfung Zur Ortung und Prüfung von Kabeln muss der Anschluss des Prüffahrzeugs möglich sein. Ein möglicher Standort des Fahrzeugs darf max. 40 m von der Schaltanlage entfernt sein, die Prüfkabel müssen behinderungsfrei zur Schaltanlage verlegt werden können.

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In SF6-Anlagen besteht an Kabelschaltfeldern, die Möglichkeit die Verriegelung zur Öffnung der Kabelraumabdeckung, bei eingeschaltetem Erdungsschalter, auszusetzen. Endverschlüsse müssen so ausgebildet sein, dass diese entweder mit Anschluss-zangen oder mit standardisierten Messadaptern (z.B. an Winkelsteckern) kontaktiert werden können.

zu 3.2 Elektrischer Teil Wird der Kunde aus einem geschlossenen Ring oder von zwei Parallelkabeln versorgt, dann ist für die Einspeisefelder des NB eine besondere Schutzausrüstung nötig, die unter Punkt 4.3 näher beschrieben wird. Zur Begrenzung der Kurzschlussströme im Mittelspannungsnetz dürfen die Kunden-trafos grundsätzlich auf der Unterspannungsseite nicht parallel geschaltet werden (ggf. sind zum Nachweis der max. möglichen Kurzschlussleistung entsprechende Berech-nungen vorzulegen). Die Wandlerübersetzungen und Schutzrelais-Einstellbereiche sind an die zu schützen-den Anlagen/Betriebsmittel eng anzupassen. 3.2.3 Kurzschlussfestigkeit Die Schaltanlage ist hinsichtlich ihrer mechanischen und thermischen Festigkeit für eine Ausschaltleistung von 350 MVA, einen Stoßkurzschlussstrom von 50 kA und einen Nennkurzzeitstrom von 20 kA (Einsekundenstrom) zu bemessen. 3.2.6 Schaltanlagen 3.2.6.1 Schaltung und Aufbau Ab einer installierten Transformatorennennleistung von > 800 kVA ist in der Kundenan-lage ein Leistungsschalter mit entsprechenden Schutzeinrichtungen notwendig. Bei mehreren Transformatoren, mit einer Summenleistung von > 800 kVA, erfolgt der Einbau des Leistungsschalters im Übergabefeld.Bei einem einzelnen Transformator mit einer Leistung von > 800 kVA kann der Leistungsschalter direkt im Transformatorfeld eingebaut werden. 3.2.7 Betriebsmittel 3.2.7.1 Schaltgeräte Lasttrennschalter in den Netzkabelanschlussfeldern sowie Sammelschienen sind für einen Nennstrom von mind. 630 A und einen Stoßkurzschlussstrom von 50 kA auszulegen. Sicherungslasttrennschalter an Transformatorabzweigen sind mit einer dreipoligen Freiauslösung, die durch die Schaltstiftbetätigung eine allpolige Ausschaltung des Lasttrennschalters beim Ansprechen der Sicherung bewirkt, auszustatten. Bei bestimmten Betriebsbedingungen des Kunden, können es die Netzverhältnisse erfordern, dass Leistungsschalter mit den entsprechenden Schutzeinrichtungen einzubauen sind (s. hierzu auch 3.2.6.1). BA 3.2.7.2 Verriegelung EA 3.1.4 Verriegelung Trenner bzw. Erdungsschalter müssen gegen den zugehörigen Lasttrenn- bzw. Leistungsschalter verriegelt sein. Das Öffnen der Kabelraumabdeckung in SF6- Anlagen darf nur bei eingeschaltetem Erdungsschalter möglich sein.

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Grundsätzlich ist zudem die Möglichkeit einer Generalentriegelung zu realisieren. Die Schließung wird durch den NB vorgegeben. 3.2.7.3 Transformatoren Die Absperrleisten sind mit einer rot/weißen Markierung zu versehen. Die Anzapfungen der Transformatoren müssen einen Einstellbereich von +2% / +4% aufweisen. Weiterhin empfehlen wir bei den Transformatoren den Einsatz einer Temperaturüber-wachung, die auf den mittelspannungsseitigen Transformatorschalter wirkt. Beim Einsatz eines RheinEnergie-Miettransformators wird die Temperaturüberwachung gefordert. 3.2.8 Sternpunktbehandlung In den einzelnen Netzregionen des NB wird die Sternpunktbehandlung teilweise unterschiedlich gehandhabt. Im Versorgungsgebiet des NB gibt es sowohl isolierte als auch kompensierte Netzbereiche. Maßnahmen die sich aus der Behandlung des Sternpunktes ergeben, sind deshalb mit dem NB abzustimmen. Für gelöscht betriebene Netze gilt: Die Erdschlusslöschspulen sind für einen Kurzzeitbetrieb von 2h ausgelegt. Ein Erdschluss muss in dieser Zeit geortet und abgeschaltet werden. Gibt es beim Kunden ein Leitungsnetz oder Leitungen, die mit dem Netz des NB galvanisch verbunden sind, so müssen diese mit Erdschlusswischerrelais mit Richtungserkennung zur Erkennung der erdschlussbehafteten Leitung ausgerüstet werden. Die erdschlussbehaftete Leitung muss zu jeder Zeit, durch Fachpersonal des Kunden mit Schaltberechtigung für Hochspannungsnetze, möglichst sofort abgeschaltet werden. Die notwendigen Schalthandlungen sind mit der Leitstelle des NB abzustimmen. Wird der Erdschluss nicht rechtzeitig in der Zeit von 2 h abgeschaltet, muss der NB die Einspeiseleitung abschalten. Es ist sicherzustellen, dass der Erdschluss im Kundennetz von der Netzführung des NB erkannt wird. Hierzu ist im Feld der Übergabe, die Meldung "Erdschluss im Kundennetz" optisch darzustellen und entsprechende potentialfreie Kontakte zur Übertragung an die Netzleitstelle zur Verfügung zu stellen. BA 3.2.9.1 Fernsteuerung EA 3.2.1 Fernsteuerung In Anlagen mit einer Einrichtung zur Erkennung von erdschlussbehafteten Leitungen und in BA-Anlagen mit einer installierten Trafoleistung >800 kVA die aus einem geschlos-senen Ring oder von zwei Parallelkabeln versorgt werden sowie generell für Erzeug-ungsanlagen mit einer Erzeugungsleistung >100 kW sind technische Einrichtungen vorzusehen, die es erlauben Daten mit der netzführende Stelle des NB online auszutauschen.

Die Prozessanbindung für Meldungen und Messwerte sind mit dem NB abzustimmen. In Abzweigen, die im Verfügungsbereich des NB stehen werden Leistungsschalter

(auch) von der netzführenden Stelle des NB ferngesteuert. Einspeise- und Erzeugungsmanagement gemäß gesetzlichen Anforderungen sind zu

erfüllen und mit dem NB abzustimmen (siehe auch EA 2.5.3 Wirkleistungsabgabe). Der Fern/Ort Umschalter ist mit einer Schließung des NB auszurüsten. Der Anschluss und die Verkabelung erfolgt bauseits.

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BA 3.2.9.2 Hilfsenergieversorgung EA 3.2.2. Hilfsenergieversorgung Es ist eine gesicherte Gleichspannungsversorgung von 60 V bzw. 110 V bereitzustellen. Diese muss für min. 3 Schaltfolgen ausgelegt sein. Für nicht schutzrelevante NB-Einrichtungen ist alternativ eine gesicherte Gleichspannungsversorgung von 24 V erlaubt. Bei Einsatz einer Fernwirkeinrichtung ist die Störmeldung der Gleichspannungsüberwachung an die netzführende Stelle zu übertragen. BA: 3.2.9.3 Schutzeinrichtungen EA: 3.2.3.1 Schutzeinrichtungen Ab einer installierten Trafo-Nennleistung von >800 kVA kann es zu Unselektivitäten mit dem vorgelagerten Schutz im Umspannwerk kommen. Daher sind im Übergabefeld Leistungsschalter mit entsprechender Schutzeinrichtung erforderlich (s. hierzu auch BA: 3.2.6.1). Für die Abstimmung des geplanten Schutzkonzeptes der Gesamtanlage sind die Vordrucke nach Anhang A vorzulegen. Die Vorgaben der einzusetzenden Schutzfunktionen sowie deren Einstellwerte erfolgt durch den NB bzw. sind dort zu erfragen. Für Bezugs- und Erzeugungsanlagen ist im Feld der Übergabe die Prüfklemmenleiste in Abstimmung mit dem NB aufzubauen. Schutzeinrichtungen sind zyklisch durch eine Fachkraft zu überprüfen. Das Ergebnis ist in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren. Schutzrelais-Prüfungen können auch durch den NB im Auftrag des Kunden durchgeführt werden. Bei Einsatz einer Umschaltautomatik in der Kundenanlage muss seitens des Kunden sichergestellt werden, dass durch die Umschaltautomatik: eine Kupplung der beiden Einspeisungen zu keiner Zeit möglich ist zu keiner Zeit auf einen Fehler in der Kundenanlage geschaltet wird

Das Konzept/der Einsatz der Umschaltautomatik liegt im alleinigen Verantwortungs-bereich des Kunden und ist mit dem NB abzustimmen. Für die NB-Einspeisefelder einer Kundenanlage die sich in einer Ring- oder Parallel-speisesituation befinden, gelten besondere Vereinbarungen die nachfolgend beschrieben werden. Die Einspeisefelder werden mit Leistungsschaltern und je nach Ausprägung des Netzes mit Überstromrichtungs- bzw. Distanzschutzeinrichtungen und Signalvergleich ausgerüstet. In Einzelfällen kann auch der Einsatz von Leitungsdifferentialschutzeinrichtungen erforderlich werden. Die Schutzrelais incl. Signalvergleich sind in einem separaten Schutzübergabeschrank untergebracht. Zur Durchführung von Funktionsprüfungen und optimierten Instandsetzungszeiten (Störungsbehebung) sind die Kunden-Klemmleisten zur Anbindung an den

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Schutzübergabeschrank in der Schaltanlage spiegelbildlich zu den Schnittstellen-Klemmenleisten im Schutzübergabeschrank aufzubauen. Ein Prinzipschaltbild für die Anbindung an die Schaltanlage wird vom NB beigestellt. Der Schutzübergabeschrank wird nach Annahme des Anschlussangebotes durch den Kunden und dem zugehörigen Auftragseingang beim NB gefertigt und beigestellt. Die Kosten sind durch den Anschlussnehmer/-nutzer zu tragen. Der Anschluss und die Verkabelung erfolgt bauseits. Hieraus ergeben sich folgende Anforderungen: 1. Der Schutzübergabeschrank incl. Sockel (BxHxT ca. 800 x 2100 x 600) wird anlagen-

nah aufgestellt und ist bei der räumlichen Anordnung durch den Kunden mit einzu-planen.

2. Die Dokumentation der Einspeisezellen, insbesondere der Zielzeichen zur Anbindung

des Schutzübergabeschrankes wird vom NB auf Einhaltung der Anforderungen geprüft und ist daher genehmigungspflichtig. Die notwendigen Schaltungsbücher sind deshalb spätestens 6 Wochen vor Montagebeginn beim NB zur Abstimmung und Freigabe vorzulegen.

3. Die gesicherte Gleichspannungsversorgung für die NB-Einrichtungen ist vom Kunden zu stellen (siehe Hilfsenergieversorgung).

4. Das Auslösekommando des Schutzgerätes erfolgt einpolig und muss ohne zeitliche Verzögerung auf die Auslösespule des LS erfolgen. Eine Verriegelung im Schutzauskreis ist nicht erlaubt.

5. Die Spannungswandler für die Einspeisefelder sind mit wandlernahen Spannungs-

wandlerschutzschaltern (Hilfskontakte 1S) auszurüsten.

6. Zur Auskreisüberwachung der Leistungsschalter-Aus-Spule sind vom LS entsprechende Hilfskontakte (je ein Öffner und Schließer) zur Verfügung zu stellen (siehe Prinzipschaltbild).

BA 3.2.10 Erdungsanlagen Alle Erdungssysteme sind isoliert in die Station einzuführen und über Trennlaschen an die Erdungsschiene anzuschließen. Die Trenn- und Messstellen müssen gut zugänglich sein und außerhalb der Mittelspannungszellen liegen. Eine Anschlussfahne des Fundamenterders ist im Stationsraum herauszuführen. Die Erdungsanlage ist entsprechend der zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Regeln und Gesetze (u.a. DIN VDE 0101 und DIN VDE 0141) auszulegen. Die Einhaltung der zulässigen Berührungsspannungen ist sicherzustellen. Die Ausführung der Erdungsanlage ist nach der örtlichen geologischen und baulichen Beschaffenheiten auszurichten. Die genaue Lage der Erdungsanlage und dessen messtechnischer Nachweis sind bei der Inbetriebnahme der Übergabestation schriftlich zu erbringen (Messprotokoll mit Skizze der Erdungsanlage, D.6 Erdungsprotokoll).

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zu 4 Abrechnungsmessung

Es gilt Anhang B „Richtlinie für Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung“. zu 7 Erzeugungsanlagen

EA 2.5.3 Wirkleistungsabgabe Analog den gesetzlichen Vorgaben zum Einspeisemanagement muss der Anlagen-betreiber seine Anlage mit einer technischen Einrichtung derart ausstatten, dass die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert, reduziert und für Anlagen >100 kW die jeweilige Ist-Einspeisung abgerufen werden kann. Der NB stellt ein Signal zur Reduzierung der Einspeiseleistung der Erzeugungsanlage bei Netzüberlastung bereit. Die Reduzierung erfolgt in vier diskreten Stufen bezogen auf die installierte Leistung der Erzeugungsanlage. Die Art und Ausführung des Einspeisemanagement wird mit dem NB während der Planungsphase abgestimmt. Anforderungen Einspeisemanagement

Erzeugungsleistung ≤100 kW

Zur Realisierung des Einspeisemanagement installiert der Anlagenbetreiber an einer geeigneten Stelle (z. B. Übergabestelle) einen schutzisolierten separaten Zählerschrank gemäß den TAB (Standardzählerschrank oder Zählerschrank für Wandlermessungen) bzw. einen geeigneten Isolierstoffverteiler. Darin ist ein Rundsteuerempfänger bzw. Funkrundsteuerempfänger zu installieren. Der Anlagenbetreiber stellt sicher, dass die Signale des Rundsteuerempfänger bzw. Funkrundsteuerempfänger für das Einspeisemanagement zu jeder Zeit von der nachgelagerten Anlagensteuerung/-regelung der Erzeugungsanlage verarbeitet werden.

RNG Strom-Netz Städte/Gemeinden Art der Signalübertragung

1 Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Leichlingen, Lindlar, Odenthal

Rundsteuerung

2 Köln Rundsteuerung 3 Leverkusen Rundsteuerung 4 Dormagen Funkrundsteuerung 5 Bergneustadt, Drolshagen,

Engelskirchen, Gummersbach, Overath, Meinerzhagen, Morsbach, Reichshof, Wiehl

Funkrundsteuerung

Grundsätzlich gibt der NB vier potentialfreie Relaiskontakte (K1-K4) eines Rundsteuer-empfängers bzw. Funkrundsteuerempfänger die Sollwerte für die Einspeiseleistung vor. Der Befehl zur Reduzierung der Einspeiseleistung bezieht sich immer auf die gesamte Erzeugungsanlage, unabhängig davon, aus wie vielen Erzeugungseinheiten (z.B. Generatoren oder Wechselrichtern) die Anlage besteht. Dieser muss auf die Steuerung der Erzeugungsanlage wirken:

100% keine Reduzierung (K1) 60% Reduzierung auf maximal 60% der Leistung (K2) 30% Reduzierung auf maximal 30% der Leistung (K3) 0% Reduzierung auf 0% der Leistung (K4) – keine Einspeisung!

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Es ist das Versacom–Protokoll gemäß DIN 43861-301 anzuwenden. Die Programmie-rung, des einspeisereigenen Rundsteuerempfängers bzw. Funkrundsteuerempfänger, auf die entsprechenden Signale erfolgt durch den Netzbetreiber. Die Spannungsversorgung und Relaiskontakte des Rundsteuerempfängers bzw. Funkrundsteuerempfänger sind auf eine Klemmleiste zu führen. Durch den Betreiber der Erzeugungsanlage ist sicherzustellen, dass ein Empfang der Funksignale durch die Wahl des Standortes nicht beeinträchtigt wird. Ein sicherer Signalempfang ist ggf. durch die Installation einer abgesetzten Antenne zu gewährleisten. Zwischen elektronischen Bauteilen und der Antenne des Funkrundsteuerempfängers (intern bzw. abgesetzt) ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 60 cm einzuhalten. Rundsteuerempfänger

Anschlussschema des Rundsteuerempfänger

Bei den Relais handelt es sich um potentialfreie Wechsler.

Schaltungsmatrix Die auswertende „Logik“ darf nur einen geschlossenen Relaiskontakt „b“ auswerten

b=ein, a=aus

Anlagensoll K1 K2 K3 K4 100% b

60%

b 30%

b

0%

b 100% b b

100% b b b 100% b b b b

100% b

b 100% b

b

100% b

b b 100% b b

b

0%

b b 0%

b b b

0%

b

b 30%

b b

100%

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Funkrundsteuerempfänger Anschlussschema des Funkrundsteuer empfänger

Bei den Relais handelt es sich um potentialfreie Wechsler.

Schaltungsmatrix Die auswertende „Logik“ darf nur einen geschlossenen Relaiskontakt „a“ auswerten

b=aus, a=ein

Anlagensoll K1 K2 K3 K4 100% a

60%

a 30%

a

0%

a 100% a a

100% a a a 100% a a a a

100% a

a 100% a

a

100% a

a a 100% a a

a

0%

a a 0%

a a a

0%

a

a 30%

a a

100%

Erzeugungsleistung >100 kW

Zur Realisierung des Einspeisemanagement ist eine Fernwirkanlage (FW) an der Über-gabestelle in einem separaten Gehäuse zu installieren (Abbildung 3). Den genauen Einbauort stimmt der Errichter der elektrischen Anlage mit dem NB ab. Die lichten Innenabmessungen des Gehäuses müssen mindestens betragen: Höhe = 600 mm Breite = 250 mm Tiefe = 180 mm Der Einbau und der Anschluss der Übertragungseinheit an die Erzeugungsanlage erfolgt in Verantwortung des Anlagenbetreibers. Zum Betreiben der FW ist ein separat abgesicherter Anschluss 230 V erforderlich. Die Versorgungsspannung ist aus dem Teil der elektrischen Anlage bereit zu stellen, der unabhängig von der Erzeugungsanlage ist. Die Anbindung an die Netzleitstelle erfolgt je nach den örtlichen Gegebenheiten grundsätzlich über UMTS oder über die energienahen Telekommunikationsleitungen des NB. Hierzu hat eine Abstimmung mit dem NB zu erfolgen. Der Anlagenbetreiber veranlasst nach Vorgabe des Netzbetreibers, je nach festgelegtem Verbindungstyp:

Für Funkverbindungen die Montage einer Empfangsantenne an einem geeigneten Ort an oder auf dem Gebäude, in dem die Übertragungseinheit (FW mit Klemmleisteiste in einem Gehäuse) installiert wird. Über Art und Ausführung der Antenne und des Antennenkabels gibt der Netzbetreiber Auskunft.

Für leitungsgebundene Telekommunikationsverbindungen die Verlegung eines Telekommunikationskabels zwischen Übertragungseinheit und dem Übergabepunkt des genutzten Telekommunikationsnetzes.

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Die Übertragungseinheit ist komplett betriebsfertig auf einer Montageplatte zu installieren. Die Spezifikation der Montageplatte stellt der Netzbetreiber auf Anfrage zur Verfügung. Die Fernwirkanlage stellt vier potentialfreie Relaiskontakte zur Verfügung. Hierüber gibt der NB die Reduzierung der Einspeiseleistung vor. Der Befehl zur Reduzierung der Einspeiseleistung bezieht sich immer auf die gesamte Erzeugungsanlage, unabhängig davon, aus wie vielen Erzeugungseinheiten (z.B. Generatoren oder Wechselrichtern) die Anlage besteht:

XDEA: 100% A keine Reduzierung der Leistung

100% C 60% A Reduzierung auf maximal 60% der Leistung 60% C 30% A Reduzierung auf maximal 30% der Leistung 30% C 0% A Reduzierung auf 0% der Leistung 0% C

Es ist immer nur ein Kontakt geschlossen. Bei einer undefinierten Stellung der Kontakte gilt „keine Reduzierung der Leistung“. Für die Abrufung der Istwerte sind die Messwerte P und Q in Form von ±0-20 mA Werten an der FW-Anlage zur Übertragung zur Verfügung zu stellen. Vor Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage muss die Übertragungseinheit vom Netzbetreiber mit den spezifischen Daten parametriert und in Betrieb genommen werden. Der NB behält sich vor, das technische Konzept zur Umsetzung der ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung von Erzeugungsanlagen zukünftig anzupassen. Generell gilt:

Wird der erteilte Sollwert nicht innerhalb von 5 Minuten ausgeführt, kann eine direkte Abschaltung durch den Netzbetreiber erfolgen. Wenn mehrere Erzeugungsanlagen über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt verbunden sind (z. B. Windpark) kann grundsätzlich eine gemeinsame Vorrichtung zur Lastreduzierung installiert werden. Die Kostentragung erfolgt jeweils durch den Anlagenbetreiber. Der Rundsteuerempfänger bzw. Funkrundsteuerempfänger bleibt im unterhaltspflichtigen Eigentum des Anlagenbetreibers. Eventuelle Abweichungen von dieser Vorgehensweise sind im Einzelfall mit der RNG abzustimmen und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der RNG insbesondere bei einer Abweichung der Leistungsvorgaben.

EA 2.5.4 Blindleistung Die Erzeugungsanlagen sind so zu betreiben, dass bei Einspeisung ein Verschiebungs-faktor cos φ zwischen 0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv eingehalten wird. Alle Erzeugungsanlagen beteiligen sich an der statischen Spannungshaltung mit einem Verschiebungsfaktor cos φ zwischen 0,95 kapazitiv und 0,95 induktiv. Hierzu sind die Erzeugungseinheiten grundsätzlich mit einem der beiden nachfolgend aufgeführten Kennlinien-Verfahren zu betreiben:

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P / Pnenn = 0,0 … 0,5 → cos φ = 1 (kein Eingriff in ∆U nötig) P / Pnenn = 0,5 … 0,7 → cos φ = 1 … 0,95 untererregt (zur Begrenzung von ∆U) P / Pnenn = 0,7 … 1,0 → cos φ = 0,95 untererregt (zur Begrenzung von ∆U)

Die cos φ (P) - Kennlinie entspricht in ihrem Verlauf der Beispiel-Kennlinie der BDEW-Richtlinie, ohne jedoch zunächst den übererregten Teil der Kennlinie zu nutzen. EA 3.2.3.2 Entkupplungsschutz Ein Ausfall der Hilfsenergieversorgung einer Erzeugungseinheit muss zum unverzöger-ten Auslösen der betroffenen Erzeugungseinheit führen. Bei Erzeugungsanlagen mit vollständiger dynamischer Netzstützung ist zwingend eine Hilfsenergieversorgung mit Batterie einzusetzen (siehe auch Ergänzung zur BDEW-Richtline „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ Stand Juli 2010). Der übergeordnete Entkupplungsschutz ist nach Absprache mit dem NB entsprechend Anhang C.1 bis C.10 der BDEW-Richtline „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ zu realisieren. EA 5.7 Zuschaltbedingungen und Synchronisierung Die Erzeugungsanlage ist mit einer automatischen Paralellschalteinrichtung zu verse-hen. Die Synchronisiereinrichtung bei nicht inselbetriebsfähigen Erzeugungsanlagen ist dem Generatorschalter zuzuordnen. Bei inselbetriebsfähigen Erzeugungsanlagen ist zusätzlich eine Synchronisiereinrichtung am Kuppelschalter vorzusehen.

***

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Abbildung 3 Anschlussschema Prozesserfassungs-, verarbeitungs- und -übertragungseinheit

LN

PE

Befehle

MesswerteFreigabe [1]

P Q60% 30% 0%

DauerbefehlsausgabeBefehlsspannung 24 V DCMaximale Kontaktbelastung ≤ 500 mA

Eingeprägter StromP, Q bipolar 0 .. 20 mA

Übergabeleiste

Antenne oder Kabelanschluss

Kommunikationsnetz(Funk, Kabel)

Netzleitstelle Netzbetreiber

HilfsenergieversorgungÜbertragungseinheit 230 V AC (unabhängig von der Erzeugungsanlage)

Prozessinformationsübertragung aus Erzeugungsanlagen> 100 kW im Mittelspannungsnetz, Schema

Beistellung durch den Netzbetreiber möglichProzessinformationserfassungs-, verarbeitungs- und übertragungseinheitFernwirkübertragung nach EN 60870-5-104/101 mit TK 30, 45, 70, 100, 103

Hinweise:[1] Die Freigabebefehle sind 1 aus n verriegelt, stehen zeitgleich zwei Befehle an,

gilt der Befehl mit dem geringsten Freigabewert, ist die Übertragungseinheitspannungslos gilt der höchste Freigabewert (100%) keine Reduzierung

RNG

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Rheinische NETZGesellschaft

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D 1 Anmeldung

Formblatt "Anschlussanfrage -Strom-" des Dienstleisters RheinEnergie AG bzw. Belkaw GmbH

(vom Kunden auszufüllen)

Anhang A Dokumente/Formblätter

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D 2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen

Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen 1 / 2

(vom Kunden auszufüllen)

Anlagenanschrift Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

__________________________________________

__________________________________________

Bemessungsleistung SrT ________ kVA

relative Kurzschlussspannung uk ________ % Transformatoren

Schaltgruppe ________

Bereich der einstellbaren Blindleistung ________ kVAr

Blindleistung je Stufe ________ kVAr Zahl der Stufen ________ Blindleistungs-kompensation

Verdrosselungsgrad/Resonanzfrequenz _________

Höchste Schweißleistung ________ Leistungsfaktor ________

Anzahl der Schweißvorgänge _______ 1/min Schweißmaschinen

Dauer eines Schweißvorganges ________

Asynchronmotor Synchronmotor Motor mit Stromrichterantrieb

Bemessungsspannung ________ V

Bemessungsstrom ________ A

Bemessungsleistung ________ kVA

Leistungsfaktor ________

Wirkungsgrad ________

Verhältnis Anlaufstrom/Bemessungsstrom Ia / Ir ________

Anlaufschaltung: direkt Stern / Dreieck sonstige

Anzahl der Anläufe je Stunde oder Tag ________

Anlauf mit oder ohne Last: mit Last ohne Last

Motoren

Anzahl der Last- bzw. Drehrichtungswechsel ________ 1/min

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Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen 2 / 2

(vom Kunden auszufüllen)

Bemessungsleistung ________ kVA

Gleichrichter Frequenzumrichter Drehstromsteller

Pulszahl bzw. Schaltfrequenz ________

Schaltung (Brücke, …) ________

Steuerung: gesteuert ungesteuert

Zwischenkreis vorh. induktiv kapazitiv

Schaltgruppe ________

Bemessungsleistung _______ kVA

relative Kurzschlussspannung uk _______ %

Stromrichter

(Eingangs-) Gleich-richter

Stromrichter-transformator

Kommutierungs-induktivitäten _______ mH

Herstellerangaben zu den netzseitigen Oberschwingungsströmen

Ordnungszahl 3 5 7 9 11 13 17 19 23 25

Iµ [A]

_______________________________________________________________

_______________________________________________________________

_______________________________________________________________

Bemerkungen

_______________________________________________________________

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D 3 Netzanschlussplanung

Netzanschlussplanung (Mittelspannung)

(Checkliste für den Netzbetreiber für die Festlegung des Netzanschlusses)

Anlagenanschrift

Stationsname/Feld-Nr.

Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

___________________________________________

___________________________________________

___________________________________________

Standort der Übergabestation und Leitungstrasse des Netzbetreibers geklärt? ja nein

Aufbau der Mittelspannungs-Schaltanlage geklärt? ja nein

Erforderliche Schutzeinrichtungen für Einspeise- und Übergabefelder geklärt? ja nein

Fernsteuerung/Fernüberwachung und erforderl. Umschaltautomatiken geklärt? ja nein

Art und Anordnung der Messeinrichtung geklärt? ja nein

Eigentumsgrenze geklärt? ja nein

Liefer- und Leistungsumfang von Kunde und Netzbetreiber geklärt? ja nein

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D 4 Errichtungsplanung

Errichtungsplanung (Mittelspannung)

(Spätestens 6 Wochen vor Baubeginn der Übergabestation vom Kunden an den Netzbetreiber zu übergeben)

Anlagenanschrift

Stationsname/Feld-Nr.

Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

__________________________________________

__________________________________________

__________________________________________

Anlagenbetreiber

Vorname, Name

Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

Telefon, E-Mail

__________________________________________

__________________________________________

__________________________________________

__________________________________________

Maßstäblicher Lageplan des Grundstückes mit eingezeichnetem Standort der Überga-bestation, der Trasse des Netzbetreibers sowie der vorhandenen und geplanten Be-bauung beigefügt?

ja nein

Übersichtsschaltplan der gesamten Mittelspannungsanlage einschließlich Transforma-toren, Mess-, Schutz- und Steuereinrichtungen (wenn vorhanden, Daten der Hilfsener-giequelle) incl. der Eigentums- und Verfügungsbereichsgrenzen beigefügt? (bitte auch technische Kennwerte angeben)

ja nein

Zeichnungen aller Mittelspannungs-Schaltfelder mit Anordnung der Geräte beigefügt? (Montagezeichnungen)

ja nein

Anordnung der Messeinrichtung (incl. Datenfernübertragung) beigefügt? ja nein

Grundrisse und Schnittzeichnungen (möglichst im Maßstab 1:250), der elektrischen Betriebsräume für die Mittelspannungs-Schaltanlage und der Transformatoren beige-fügt? (Aus diesen Zeichnungen muss auch die Trassenführung der Leitungen und der Zu-gang zur Schaltanlage ersichtlich sein.)

ja nein

Einvernehmliche Regelung bezüglich des Standortes und Betriebes der Übergabestati-on und der Netzbetreiber-Kabeltrasse zwischen dem Haus- und Grundeigentümer und dem Errichter bzw. dem Betreiber der Übergabestation (wenn dies unterschiedliche Personen sind) erzielt?

ja nein

Liegen Nachweise zur Erfüllung der technischen Forderungen des Netzbetreibers ge-mäß der TAB Mittelspannung beim Netzbetreiber vor? (Nachweis der Kurzschlussfestigkeit für die gesamte Übergabestation, …)

ja nein

Liegt ein Nachweis der Kurzschlussfestigkeit für die Mittelspannungsschaltanlage vor? ja nein

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D 5 Inbetriebsetzungsautrag

Formblatt "Inbetriebsetzung -Strom-" des Dienstleisters RheinEnergie AG bzw. Belkaw GmbH

(vom Kunden und Anlagenerrichter auszufüllen)

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Erdungsprotokoll (Mittelspannung) (vom Kunden auszufüllen) Anlagenanschrift Stationsnummer/ Feld-Nr. __________________________________

Straße, Hausnummer _____________________________________ PLZ, Ort ____________________________________________________

Skizze der ausgeführten Erdungsanlage (bitte Nordpfeil einzeichnen) Ausführung durch Firma:_____________________________________

Datum: _______________

Bodenart: Lehm Humus Sand Kies felsig Boden: : feucht trocken

Tiefenerder? ja nein

Oberflächenerder? ja nein

Steuererder? ja nein

Fundamenterder? ja nein

Erdungsmaterial:____________________________________________________________

Gesamtlänge Tiefenerder _______m Gesamtlänge Oberflächenerder _______m

Hochspannungsschutzerder ______Ω Niederspannungsbetriebserder _______Ω

Gesamterdungs-Impedanzwert nach Verbindung von Hochspannungsschutz- und Niederspannungs- Erdungsanlage: _____________________________________Ω

Mängel vorhanden: nein ja

welche:

Die Erdungsanlage entspricht den anerkannten Regeln der Technik (u.a. DIN VDE 0101 und/oder 141).

ja nein

Die zulässigen Berührungsspannungen werden nicht überschritten. ja nein Name des Anlagenbetreibers (in Druckbuchstaben) _________________________________________________________

Unterschrift/Stempel :

Datum:

D 6 Erdungsprotokoll

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D 7 Beauftragung zur Prüfung u. Inbetriebnahme

Betriebsstätte:

Betriebsmittel:

Ausführungen:

Prüftermin:

Auftrags - Nr. : Projektleiter:Abtlg. Name

Protokoll Datum Mitarbeiter Abtlg. VerantwortlicherDrahtprüfung:

Schutzprüfung:

Funktionstest:

Datentest:

Inbetriebnahme:

Bestätigt mit UnterschriftDokument nach Inbetriebnahme zurück an Projektleiter

Datum Uhrzeit

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D 8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen

Inbetriebsetzungsprotokoll (Mittelspannung) 1 / 2

(vom Kunden auszufüllen)

Anlagenanschrift

Stationsname/Feld-Nr.

Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

____________________________________________

____________________________________________

____________________________________________

Anschlussnehmer (Eigentümer)

Vorname, Name

Telefon, E-Mail

____________________________________________

____________________________________________

Anlagenbetreiber Vorname, Name

Telefon, E-Mail

____________________________________________

____________________________________________

Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb)

Firma, Ort

Telefon, E-Mail

____________________________________________

____________________________________________

Netzform gelöscht isoliert niederohmig

Schutzrelais Hersteller: __________ Typ: _________

Wandlerdaten Typ: __________ Übersetzung: _________

Primär [A] Sekundär [A] Zeit [s]

I> __________ I> _________ I / In = _________ t = ______

I>> __________ I>> _________ I / In = _________ t = ______

I> __________ I> _________ I / In = _________ t = ______

UMZ-Schutz

Einstellwerte lt. Vorgabe

Prüfwerte I>> __________ I>> _________ I / In = _________ t = ______

Wandlerdaten Typ: ______________ Übersetzung: _________

I Einstell __________ I Prüf _________ Meldung geprüft Erdschlussrich-tungserfassung [A]

U Verlag __________ U Prüf _________

Aktualisierte Projektunterlagen der Übergabestation vorhanden

Inbetriebsetzungsauftrag vorhanden

Erdungsprotokoll vorhanden

Dokumentation

(Übergabe an NB mindestens 2 Wo-chen vor Inbetrieb-setzung des Netz-anschlusses)

Beglaubigungsscheine der Wandler vorhanden (Eichscheine)

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Inbetriebsetzungsprotokoll (Mittelspannung) 2 / 2

(vom Kunden auszufüllen)

Fernsteuerung erforderlich ja nein wenn ja, geprüft (incl. Fern-AUS)

Messwertübertragung erforderlich ja nein wenn ja, geprüft

Abrechnungsmessung Vorprüfung + Inbetriebnahmeprüfung erfolgt

Bemerkungen: ________________________________________________________

_______________________________________________________________________

Die Station gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elektrisch unterwiese-nen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten.

Die Station ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung“ und den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber des Kunden eingewiesen und die Station gemäß BGV A3 § 3 und § 5 für betriebsbereit erklärt.

________________________

Ort, Datum

______________________________

Anlagenbetreiber

__________________________

Anlagenerrichter

Die Anschaltung der Kundenanlage an das Mittelspannungsnetz erfolgte am: _____________________

________________________

Ort, Datum

______________________________

Anlagenbetreiber

__________________________

Netzbetreiber

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D 9 Datenblatt einer Erzeugungsanlage – Mittelspannung

Datenblatt einer Erzeugungsanlage – MS 1 (4)

(vom Kunden auszufüllen)

Anlagenanschrift Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

__________________________________________

__________________________________________

Anschlussnehmer

Vorname, Name

Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

Telefon, E-Mail

__________________________________________

__________________________________________

__________________________________________

__________________________________________

Geothermie Wasserkraftwerk Windenergieanlage

Brennstoffzelle Blockheizkraftwerk Photovoltaikanlage

Aufstellungsort PV-Anlage:

Dachfläche Freifläche Fassade

Sonstige: ______________________________________________________

Erzeugungsanlage (bei Energiemix Mehr-fach-Nennung)

Eingesetzter Brennstoff (z.B. Erdgas, Biogas, Biomasse): _______________

Anlagenart Neuerrichtung Erweiterung Rückbau

bereits vorhandene Anschlusswirkleistung PA ________ kW

neu zu installierende Anschlusswirkleistung PA ________ kW Leistungsangaben

neu zu installierende maximale Scheinleistung SAmax ________ kVA

Einspeisung der Gesamtenergie in das Netz des Netzbetreibers? ja nein

PV-Anlagen: Messung der erzeugten Gesamtenergie nach § 33 Abs. (2) EEG (PV-Selbstverbrauch) geplant?

ja nein

KWKG-Anlagen: Messung der erzeugten Gesamtenergie nach § 4 Abs. (3a) KWKG geplant?

ja nein

Inselbetrieb vorgesehen? ja nein

Kunden- / Einspeiser-Nr. bereits vorhanden? nein ja ______________________

Kurzbeschreibung: _______________________________________________________

_______________________________________________________________________

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Datenblatt einer Erzeugungsanlage – MS 2(4)

(vom Kunden auszufüllen)

Elektrisches Verhalten am Netzanschlusspunkt

Kurzschlussverhalten

Kurzschlussströme der Erzeugungsanlage bei einem dreipoligen Kurzschluss am Netzanschlusspunkt

gemäß DIN VDE 0102 (bei Kurzschlusseintritt):

I‘‘k3: ___________________________________ Ip: ____________________________________

Blindleistungsbereich (am Netzanschlusspunkt)

Einstellbarer Blindleistungsbereich (es gilt das Verbraucherzählpfeilsystem):

cos ϕ ind (untererregt): _____________ bis cos ϕ kap (übererregt): _____________

nicht vorhanden vorhanden _______ kVAr geregelt: ja nein

Zugeordnet: der Erzeugungsanlage den Erzeugungseinheiten

Blindleistung je Stufe ________ kVAr Zahl der Stufen ________

Blindleistungs-kompensation

Verdrosselungsgrad / Resonanzfrequenz ________

Tf-Sperre nicht vorhanden mit Tf-Sperre für __________ Hz

Distanzschutzrelais mit U-I-Anregung

Leistungsschalter mit Überstromzeitschutz

Lastschalter-Sicherungskombination

Kurzschluss-schutz

sonstiges: __________________________________

Art: _______________________________________

Schutzeinrichtungen am Netzanschluss-punkt

Erdschluss-richtungserfassg.

Typ: _______________________________________

Bemessungsspannung UrMS _____ kV Leitungslänge _______________ m

Kabeltyp _____________________ Querschnitt _______________

Netzform: gelöscht isoliert niederohmig geerdet

Schaltgruppe ___________ uk _______ %

Obere Bemessungsspannung UrOS _______ kV

Angaben zum an-schlussnehmereige-nen MS-Netz

MS/MS-Zwischen-Transformator (falls vorhanden)

Untere Bemessungsspannung UrUS _______ kV

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Datenblatt der Erzeugungseinheiten – MS 3 (4)

(vom Kunden auszufüllen; für jede Erzeugungseinheit bitte ein Daten-blatt ausfüllen)

Asynchronmaschine

doppelt gespeiste Asynchronmaschine

Synchronmaschine direkt gekoppelt

Synchronmaschine mit Umrichter

PV-Generator mit Wechselrichter

Generator

weitere ______________________________________________________

Hersteller: _____________________________ Typ: ________________________

Anzahl baugleicher Erzeugungseinheiten: ________________________ Stück

Nennleistung einer Generatoreinheit PnG ________ kW

Maximale Wirkleistung PEmax ________ kW Leistungsangaben

Bemessungsscheinleistung SrE ________ kVA

Generatornennspannung UnG

__________ V Generatornennstrom InG

__________ A

Maximaler Schaltstromfaktor gemäß Kapitel 6.2.1 ________

Anfangs-Kurzschlusswechselstrom des Generators Ik“ (bei UnG

) ________ A

Bereich Verschiebungsfaktor (es gilt das Verbraucherzählpfeilsystem):

cos ϕ ind (untererregt) : _____________ bis cos ϕ kap (übererregt) : _____________

Hersteller: ______________________ Typ: _________________________

Bemessungsleistung _________ kVA Pulszahl / Schaltfrequenz ________

Gleichrichter Frequenzumrichter Drehstromsteller

Steuerung: gesteuert ungesteuert

Stromrichter

Zwischenkreis vorh. induktiv Kapazitiv

Bemessungsleistung SrT ______ kVA Kurzschlussspannung uk ______ %

Schaltgruppe __________ MS-Spannungsstufen ________ Maschinen-transformator

Bemessungsspannung MS _______ Bemessungsspannung NS ________

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Datenblatt der Erzeugungseinheiten – MS 4 (4) (Checkliste für die vom Kunden an den Netzbetreiber zu übergebenden Informationen; vom Kunden auszufüllen)

Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, Flur- und Flurstücksbzeich-nung, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten her-vorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000) beige-fügt?

Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (eine einpolige Darstellung ist ausrei-chend), Angaben über kundeneigene Transformatoren, Mittelspanungs-Leitungsverbindungen, Kabellängen und Schaltanlagen, Übersichtsbild des Schutzes der Erzeugungsanlage mit Einstellwerten beigefügt?

Einheiten-Zertifikat beigefügt? (Für alle unterschiedlichen Einheiten je ein Zertifikat)

Nummern der Einheiten-Zertifikate: ________________________________________________

Anlagen-Zertifikat beigefügt?

Nummer des Anlagen-Zertifikates: _______________________ vom ____________________

Baugenehmigung beigefügt?

positiver Bauvorbescheid beigefügt? (nicht erforderlich bei PV-Anlagen auf genehmigten Baukörpern)

BImSch-Genehmigung beigefügt?

Zeitlicher Bauablaufplan vorhanden (bitte beifügen)

Geplanter Inbetriebsetzungstermin ________

Dieses Datenblatt ist Bestandteil der Netzverträglichkeitsprüfung und ggf. der Netzanschlusszusage. Bei Veränderungen jeglicher Art ist der zuständige Netzbetreiber unverzüglich schriftlich zu informieren. Nur vollständig ausgefüllte Datenblätter können bearbeitet werden.

________________________

Ort, Datum

______________________________________________

Unterschrift des Anschlussnehmers

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D 10 Sicherstellung der Netzkapazität am Netzanschlusspunkt (nur für Erzeugungsan-lagen)

Sicherstellung der Netzkapazität am Netzanschluss-punkt

Der NB übernimmt die Angaben zur Anlage aus dem Vordruck D 1. Der Kunde ergänzt den Planungsstand der Erzeugungsanlage.

Antragstellung für den Netzanschluss der Erzeu-gungsanlage

Anmeldung erfolgte beim NB am (Datum des beim NB einge-reichten Formulars D.1)

___________________________________

Anlagenanschrift Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

___________________________________

___________________________________

Anschlussnehmer

Vorname, Name

Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

Telefon, E-Mail

___________________________________

___________________________________

___________________________________

___________________________________

Netzanschlusspunkt (Bezug auf das Mitteilungs-schreiben des NB mit Nennung des Netzanschlusspunktes)

Kürzel / Interne Nummer:

Datum:

___________________________________

___________________________________

Geplanter Inbetriebsetzungstermin ___________________________________

Die Erzeugungsanlage befindet sich derzeit in der Planungsphase:

Detailplanung (Auftrag an Anlagenplaner ist erteilt.)

Grundstück für die Errichtung der Erzeugungsanlage ist gesichert.

Finanzierungsvereinbarung ist abgeschlossen.

Herstellungsauftrag für den kundeneigenen Netzanschluss ist erteilt.

Bestellbestätigung der Erzeugungsanlage liegt vor.

Baugenehmigung liegt vor.

Sonstiger Grund für eine Reservierung der Netzanschlusskapazität am Netzanschlusspunkt: ______________________________________________________________________

Betreffende Unterlagen füge ich bei.

Mit Vorlage des unterschriebenen Formulars auf Sicherstellung der Netzanschlusskapazität am Netzan-schlusspunkt wird die Einspeisemöglichkeit für 6 Monate reserviert. Falls Netzausbau erforderlich ist, werden die Maßnahmen unverzüglich begonnen.

________________________

Ort, Datum

______________________________________________

Unterschrift des Anschlussnehmers/Einspeisewilligen

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D 11 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten

D 11.1 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 10/11 kV Netz

Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten – MS

(vom Kunden auszufüllen)

Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr. ___________________________________________

Anlagenbetreiber Vorname, Name

Telefon, E-Mail

___________________________________________

___________________________________________

Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb)

Firma, Ort

Telefon, E-Mail

___________________________________________

___________________________________________

Erzeugungseinheit

Einspeiseleistung: kW Art:

Einheiten-Zertifikat Nummer: _________________________

Eintragung der Anlage in das Anlagenregister nach § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EEG erfolgte am: Datum/Registernummer

___________________________

Entkupplungsschutz der Erzeugungseinheit

Wirkung der Entkupplungsschutzeinrichtung auf: MS-Schalter NS-Schalter

Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Soll) Einstellwert (Ist) Wertrichtig ausgelöst

Frequenzsteigerungsschutz f> 51,5 Hz ≤ 100 ms Hz ms

Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 Hz ≤ 100 ms Hz ms

Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 UNS ≤ 100 ms* UNS ms

Spannungsrückgangsschutz U< 1,10 UNS ≤ 100 ms* UNS ms

Spannungsrückgangsschutz U<< 0,80 UNS ≤ 100 ms UNS ms

In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS TF-Sperren

Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein

Die Erzeugungseinheit gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvor-schrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elekt-risch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten. Die Erzeugungseinheit ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungs-netz“ und den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Anschlussanlage gemäß BGV A3 § 3 und § 5 für betriebsbereit erklärt.

Die Inbetriebnahme der Erzeugungseinheit erfolgte am: _____________________________________

________________________

Ort, Datum

______________________________

Anlagenbetreiber

_________________________

Anlagenerrichter

Anmerkung: * Die Schutzrelais-Einstellwerte für U>> und U> können auch mit einem Relais für Spannungssteige-rungsschutz U>> mit 1,12 UNS ≤ 100 ms realisiert werden.

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D 11 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten

D 11.2 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage an eine 10 kV-Sammelschiene -

Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten – MS

(vom Kunden auszufüllen)

Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr. ___________________________________________

Anlagenbetreiber Vorname, Name

Telefon, E-Mail

___________________________________________

___________________________________________

Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb)

Firma, Ort

Telefon, E-Mail

___________________________________________

___________________________________________

Erzeugungseinheit

Einspeiseleistung: kW Art:

Einheiten-Zertifikat Nummer: _________________________

Eintragung der Anlage in das Anlagenregister nach § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EEG erfolgte am: Datum/Registernummer

___________________________

Entkupplungsschutz der Erzeugungseinheit

Wirkung der Entkupplungsschutzeinrichtung auf: MS-Schalter NS-Schalter

Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Soll) Einstellwert (Ist) Wertrichtig ausgelöst

Frequenzsteigerungsschutz f> 51,5 Hz* ≤ 100 ms Hz ms

Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 Hz ≤ 100 ms Hz ms

Spannungssteigerungsschutz U>> 1,20 UNS ≤ 100 ms UNS ms

Spannungsrückgangsschutz U< 0,80 UNS 1,8 s UNS ms

Spannungsrückgangsschutz U<< 0,45 UNS 300 ms UNS ms

In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS TF-Sperren

Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein

Die Erzeugungseinheit gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvor-schrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elekt-risch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten. Die Erzeugungseinheit ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungs-netz“ und den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Anschlussanlage gemäß BGV A3 § 3 und § 5 für betriebsbereit erklärt.

Die Inbetriebnahme der Erzeugungseinheit erfolgte am: _____________________________________

________________________

Ort, Datum

______________________________

Anlagenbetreiber

_________________________

Anlagenerrichter

Anmerkung: * Bei der Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen bez. SDL-Bonus ist f> im Bereich von 51,0 bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Erzeugungseinheiten eines Windparks einzustellen.

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D 11 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten

D 11.3 Gilt für den Anschluss einer Erzeugungsanlage im 10 kV-Netz mit eingeschränkter dynami-scher Netzstützung

Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten – MS

(vom Kunden auszufüllen)

Anlagenanschrift Stationsname/Feld-Nr. ___________________________________________

Anlagenbetreiber Vorname, Name

Telefon, E-Mail

___________________________________________

___________________________________________

Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb)

Firma, Ort

Telefon, E-Mail

___________________________________________

___________________________________________

Erzeugungseinheit

Einspeiseleistung: kW Art:

Einheiten-Zertifikat Nummer: _________________________

Eintragung der Anlage in das Anlagenregister nach § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EEG erfolgte am: Datum/Registernummer

___________________________

Entkupplungsschutz der Erzeugungseinheit

Wirkung der Entkupplungsschutzeinrichtung auf: MS-Schalter NS-Schalter

Vorhandene Schutzfunktionen: Einstellwert (Soll) Einstellwert (Ist) Wertrichtig ausgelöst

Frequenzsteigerungsschutz f> 51,5 Hz* ≤ 100 ms Hz ms

Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 Hz ≤ 100 ms Hz ms

Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 UNS ≤ 100 ms UNS ms

Spannungsrückgangsschutz U< 0,80 UNS 300 ms UNS ms

Spannungsrückgangsschutz U<< 0,45 UNS 0 ms UNS ms

In der Anschlusszusage gefordert nein ja NS MS TF-Sperren

Eingebaut ja nein Prüfprotokoll liegt vor ja nein

Die Erzeugungseinheit gilt im Sinne der zur Zeit gültigen DIN VDE Bestimmungen und der Unfallverhütungsvor-schrift BGV A3 als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte. Diese darf nur von Elektrofachkräften oder elekt-risch unterwiesenen Personen betreten werden. Laien dürfen die Betriebsstätte nur in Begleitung v. g. Personen betreten. Die Erzeugungseinheit ist nach den Bedingungen der BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungs-netz“ und den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers errichtet. Im Rahmen der Übergabe hat der Anlagenerrichter den Anlagenbetreiber eingewiesen und die Anschlussanlage gemäß BGV A3 § 3 und § 5 für betriebsbereit erklärt.

Die Inbetriebnahme der Erzeugungseinheit erfolgte am: _____________________________________

________________________

Ort, Datum

______________________________

Anlagenbetreiber

_________________________

Anlagenerrichter

Anmerkung: * Bei der Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen bez. SDL-Bonus ist f> im Bereich von 51,0 bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Erzeugungseinheiten eines Windparks einzustellen.

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D 12 Checklisten für Technische Abnahme und Dokumentation

D 12.1 Allgemeine Angaben

D 12.2 Gebäude / Gehäuse

D 12.3 Mittelspannungsschaltanlage

D 12.4 Transformator / Erdungsanlage

D 12.5 Zubehör und Aushänge

D 12.6 Dokumentationen

D 12.7 Mängelliste

Projektbezeichnung: Teilnehmer an der Abnahme:

Stationsbezeichnung: Kunde:

Anlagenverantwortliche der Kundenanlage: Anlagenanschrift:

Netzbetreiber: Datum: Anlagenerrichter: Anlagenverantwortliche NB:

Anlagenerrichter: Unterschrift:

Anschlussnehmer: Unterschrift:

Für die Belange des Netzbetreibers: Unterschrift:

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D 12 Checklisten für Technische Abnahme und Dokumentation

D 12.1 Blatt 1/3

Allgemeine Angaben

Gebäude:

Bauform: Eigentümer:

Hersteller/Typ:

Errichter:

Baujahr:

Grundstücksverhältnisse: Betreiber:

Bemerkungen:

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D 12 Checklisten für Technische Abnahme und Dokumentation

Details der Mittelspannungsanlage s. technische Dokumentation des Herstellers.

D 12.1 Blatt 2/3

Allgemeine Angaben

Mittelspannungsanlage:

Felder ………………… bis …………………

Hersteller:

Eigentumsverhältnisse:

Typ:

Isoliermedium: Errichter:

Baujahr:

Betreiber:

Mittelspannungsanlage:

Felder ………………… bis …………………

Hersteller:

Eigentumsverhältnisse:

Typ:

Isoliermedium: Errichter:

Baujahr:

Betreiber:

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D 12 Checklisten für Technische Abnahme und Dokumentation

D 12.1 Blatt 3/3

Allgemeine Angaben

Transformator:

Trafo 1 Trafo 2 Trafo 3 Hersteller:

Typ:

Baujahr:

Fabriknummer:

Werksnummer:

Isoliermedium:

Nennleistung:

Nennspannung:

Kurzschlussspannung in %:

Schaltgruppe:

Kurzschlussverluste PK

Leerlaufverluste P0

Anzapfungen:

Eigentumsverhältnisse:

Zählung

Mittelspannung Niederspannung

Bemerkungen:

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D 12 Checklisten für Technische Abnahme und Dokumentation

D 12.2 Blatt 1/2

Gebäude/Gehäuse

lfd.Nr. Ja Nein entfällt 2.1 Kabelanschlussarbeiten sind möglich

2.2 Das Gebäude und das Dach sind ohne Beschädigung

2.3 Alle Türen lassen sich ordnungsgemäß öffnen, schließen, ver-schließen. Türanschlag/Fluchtrichtung korrekt (nach außen zu öffnen)

2.4 Türfeststeller vorhanden (wenn Tür ins Freie)

2.5 Zugangstür von außen nur mit Schlüssel zu öffnen (außen Knauf festsitzend, innen Klinke)

2.6 Das Schloss hat Antipanikfunktion

2.7 Stationstür im Gebäude selbstschließend

2.8 Stationstüren feuerhemmend mit T30 (wenn nach innen)

2.9 Zugänglichkeit der Station ist jederzeit sichergestellt

2.10 Alle Türen zum Erreichen des Stationsraumes sind mit Doppel-schließung für die Aufnahme einer Netzbetreiber-Schließung (Profilhalbzylinder) ausgelegt.

2.11 Beschilderung wie gefordert (klärung erforderlich welche Schil-der)

2.12 Decken und Wände fugenglatt und weiß gestrichen

2.13

Kabeleinführungen gemäß Planung sind vorhanden, z.Z. nicht genutzte Durchführungen an der Außenwand sind mit wasser-dichten Blinddeckeln versehen (bzw. Abdichtung wie gefordert) - Durchführungen an den Innenwänden in S90 Schotts aus-

geführt (Brandschutz) - Erforderliche Kabelverlegetiefe ist gewährleistet Am Boden liegende Leitungen sind im Laufbereich gegen me-chanische Beschädigungen geschützt

2.14 Die Be- und Entlüftung ist vorhanden und stochersicher; Insek-tenschutz vorhanden (Maschenweite 10-15mm)

2.15 Druckentlastungsöffnungen lt Vorgaben aus Druckberechnung vorhanden

2.16 Bediengänge entsprechend Vorgaben (min. 1,50m) 2.17 Doppelboden und Abdeckplatten feuerhemmend ausgeführt,

verriegelt und Stützen mit Boden verschraubt

2.18 Kabelkeller wie gefordert, Winkeleisen vorhanden (Auflageflä-che min. 30mm)

2.19 Einstiegsmöglichkeit in den Kabelkeller vorhanden und gesi-chert

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D 12 Checklisten für Technische Abnahme und Dokumentation

D 12.2 Blatt 2/2

Gebäude/Gehäuse

lfd.Nr Ja Nein entfällt 2.20 Beleuchtungsanlage (min. 2 Leuchtstellen) vorhanden

(Leuchtmittelwechsel im Handbereich)

2.21 Ausreichend bemessene Auffangwanne ist vorhanden und nach Forderung ausgeführt (Auffangwanne typgeprüft)

2.22 Keine Rohre und Leitungen in der Station vorhanden, die nicht für deren Betrieb erforderlich sind

2.23 Transporthaken vorhanden, Tragkraft 3t

2.24 Transportweg, Ablassschächte, Haken, Transportösen, Durch-fahrtshöhe (min. 4,0m) vorhanden

2.25 Stationsbezeichnung auf der Innenseite der Station vorhanden

2.26 Allgemeine ergänzende Anforderungen an Stations- und Traforäume des jeweiligen Netzbetreibers eingehalten! Punkt soll entfallen!

2.27 Brandmelder vorhanden (z.B. öffentliche Gebäude, Versamm-lungsstätten,)

2.28 Steckdose abgesichert mit Schmelzsicherung (sep. Strom-kreis) vorhanden

Bemerkungen

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D 12 Checklisten für Technische Abnahme und Dokumentation

D 12.3 Blatt 1/2

Mittelspannungsanlage

lfd.Nr. Ja Nein entfällt 3.1 Schaltanlage nach Zeichnung aufgebaut (Übersichtsschaltplan)

3.2 Feldnummerierung und Kennzeichnung entsprechend Über-sichtsschaltplan ausgeführt

3.3 Es sind keine erkennbaren äußeren Beschädigungen vorhan-den

3.4 Die Schaltanlage ist mit der Unterkonstruktion (Tragrahmen) gemäß Herstellerangaben verbunden

3.5 Leistungsschaltbilder der Schaltanlage sind in deutscher Spra-che; der Inhalt entspricht den Bestellangaben bzw. den Zeich-nungen; sie sind dauerhaft befestigt

3.6 Blindschaltbild entsprechend Planung vorhanden (z.B. lami-niert)

3.7 Möglichkeiten zum Feststellen der Spannungsfreiheit und Durchführen des Phasenvergleiches sind gegeben

3.8

Spannungsprüfsysteme - Die kapazitiven Messpunkte sind unverwechselbar den

Abgängen zugeordnet und entsprechend der Norm be-schriftet

- Die Schutzkappen der Messbuchsen sind unverlierbar an-gebracht

- Die Lage der kapazitiven Abgriffe in der Schaltanlage sind auf dem Blindschaltbild dargestellt

3.9

Kurzschlussstromanzeiger - wie gefordert eingebaut (1000A; 400A) - Ansprechwert und Rückstellzeit wie gefordert eingestellt

3.10

Schaltgeräte - Alle Schaltgeräte lassen sich ein- und ausschalten - Geforderte mechanische Verriegelungen funktionsfähig - Die Schalterstellungsanzeigen stimmen eindeutig mit der

jeweiligen Schalterstellung überein - Maßnahmen gegen unbefugtes Betätigen der Schaltgeräte

und Öffnen der Türen für die im Verfügungsbereich des Netzbetreibers stehenden Felder sind getroffen

3.11 Außenleiterkennzeichnung in allen Feldern erfolgt (L1, L2, L3)

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D 12 Checklisten für Technische Abnahme und Dokumentation

D 12.3 Blatt 2/2

Mittelspannungsanlage

lfd.Nr. Ja Nein entfällt

3.12 Gasdichtigkeitsanzeige (z.B. grün/ rot-Anzeige) ist vorhanden; Gasdruck ist ausreichend

3.13 Berührungsschutz sichergestellt

3.14 Ausführung und Anordnung der Erdungsfestpunkte wie gefor-dert

3.15 Schaltfeld- und Nischentüren schließen in Fluchtrichtung und lassen sich problemlos öffnen und schließen

3.16 HH-Sicherungen richtig eingesetzt; Schlagstift in Richtung Aus-lösemechanik

Bemerkungen

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D 12 Checklisten für Technische Abnahme und Dokumentation

D 12.4 Blatt 1/1

Transformator und Erdungsanlage

lfd.Nr. Ja Nein entfällt

4.1 Keine sichtbaren Beschädigungen außen ersichtlich

4.2 Erdungsfestpunkte (Kugelanschlussbolzen) an der OS-Seite und US-Seite vorhanden (abhängig der Trafoausführung)

4.3 Aderkennzeichnung am MS- Trafokabelverbindungen vorhan-den

4.4 Aderkennzeichnung am NS- Trafokabelverbindungen vorhan-den

4.5 MS- und NS-Trafokabelverbindungen in Ordnung (EMV gerecht und kurzschlussfest verlegt und angeschlossen)

4.6 Abwehrleisten montiert 4.7 Trafoabsperrung (Metallgitter? Muss geklärt werden) vorhanden

und geerdet

4.8 Schutz gegen unbeabsichtigtes Berühren ist sichergestellt 4.9 Trafowegrollschutz montiert

4.10 Thermoauslösung vorhanden

4.11 Verbindung zwischen PEN und Erdungsanschluss am Trafo vorhanden

4.12 Typenschild und Anzeigen (z.B. Temperaturanzeige) sind im eingebauten Zustand des Trafos ablesbar.

4.13 Ringerder/Strahlenerder im Stationsraum vorhanden (mind. 200mm² z.B. verz. Bandstahl 40x5mm²)

4.14 Alle Erder und Erdungsleitungen sind innerhalb der Station lös-bar an der Erdungssammelleitung angeschlossen

4.15 Alle Erder und Erdungsleitungen sind beschriftet

4.16 Erdung leitender Teile vorhanden (z.B. Türflügel, Lüftungsgitter, Stützen, usw.)

Bemerkungen

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D 12 Checklisten für Technische Abnahme und Dokumentation

D 12.5 Blatt 1/1

Zubehör und Aushänge

lfd.Nr. Ja Nein entfällt

5.1 Anzeigegeräte für kap. Messpunkte vorhanden

5.2 Betätigungsstangen vorhanden

5.3 Erforderliche Schalthebel vorhanden

5.4 Erdungs- und Kurzschlussgarnituren mit Erdungsstange (Anzahl und Querschnitt gemäß Vorgaben des Netzbetrei-bers)vorhanden (Kundenanlage)

5.5 Isolierende Schutzplatten für die MS-Schaltanlage (Anzahl und Querschnitt gemäß Vorgaben des Netzbetreibers) vorhanden

5.6 Schaltfeldschlüssel vorhanden

5.7 Aushänge (z.B. Merkblätter der BG) entsprechend Vorgaben des Netzbetreibers vorhanden

5.8 Handlampe vorhanden

5.9 Kontaktdaten des Anlagenverantwortlichen in der Station vor-handen

5.10 Wandhalterung für Zubehörteile vorhanden

Bemerkungen

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D 12 Checklisten für Technische Abnahme und Dokumentation

D 12.6 Blatt 1/1

Dokumentation

lfd.Nr. Ja Nein entfällt

6.1 Technische Dokumentationen der eingesetzten Betriebsmittel vorhanden (Wartungs- und Bedienungsanleitungen)

6.2 Errichterbestätigung nach BGV A3 vorhanden

6.3 Gültiger MS-/ NS-Übersichtsschaltplan der Station liegt vor

6.4 Unterlagen über Netzrückwirkung vorhanden

6.5 Aufstellungsplan der elektrischen Ausrüstung, Lage im Gebäu-de, vorhanden

6.6 Abrechnungszählung: Prüfprotokoll und Beglaubigung des Messwandlers wie gefordert

6.7 Erdungs-Messprotokoll liegt vor

6.8 EMV Nachweis vorhanden /Anzeige erfolgt

6.9 Druckberechnungsnachweis

6.10 Trafodatenblatt vorhanden

6.11 Zuwegung in die Anlage liegt vor (genehmigter Plan des Grund-stückseigentümers)

6.12 Bestätigung des Kunden „Bauliche Anforderungen“ eingehalten

6.13 Typprüfung Ölwanne

Bemerkungen

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D 12 Checklisten für Technische Abnahme und Dokumentation

D 12.7

Mängelliste

Blatt 1/1

lfd.Nr. Ja Nein ent-fällt

7.1

7.2

7.3

7.4

7.5

7.6

7.7

7.8

7.9

7.10

7.11

7.12

7.13

7.14

7.15

7.16

Bemerkungen

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Ausgabe 05/2012

Anhang B zu den Technischen Anschlussbedingungen der Rheinischen NETZGesellschafft mbH

Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung

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2

Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit

Wandlermessung

INHALT 1 Anwendungsbereich

2 Allgemeines

3 Messsatz

3.1 Messwandler

3.2 Zählerplatz

3.3 Steckklemmenleiste für die Zählerwechselplatte

3.4 Messleitungen

3.5 Baudurchführung, Prüfung und Inbetriebsetzung

3.6 Plombenverschlüsse

3.7 Zählerfernablesung (ZFA)

4 Niederspannungswandlermessung (halbindirekte Messung)

4.1 Allgemeines

4.2 Stromwandler

4.3 Messleitungen für den Strompfad

4.4 Messleitungen für den Spannungspfad

5 Mittelspannungswandlermessung (nur 10/11 kV)

5.1 Allgemeines

5.2 Wandler bei luftisolierter Bauweise

5.2.1 Standardbauform

5.2.2 Sonderbauform

5.3 Wandler bei gasisolierter Bauweise

5.4 Messleitungen für den Strom- und Spannungspfad

Anlage A Zeichnungen

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3

1 Anwendungsbereich

Diese Richtlinie gilt für Anlagen (auch kurzzeitige Abnahmestellen) im Netzgebiet der Rheinischen NETZGesellschaft mbH (RNG) in

Bergisch Gladbach, Bergneustadt, Burscheid, Dormagen, Drolshagen, Engelskir-chen, Gummersbach, Köln, Kürten, Leichlingen, Leverkusen, Lindlar, Meinerzhagen, Morsbach, Odenthal, Overath, Reichshof und Wiehl

für die eine Wandlermessung vorzusehen ist. Dies ist der Fall bei: Niederspannungsanlagen mit einem Betriebsstrom 63 A Anlagen mit einer Nennspannung 1 kV

Diese Richtlinie ist Bestandteil der: der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das

Niederspannungsnetz der Rheinischen NETZGesellschaft mbH der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das

Mittelspannungsnetz der Rheinischen NETZGesellschaft mbH

2 Allgemeines

Die Messeinrichtung ist grundsätzlich in einem Gebäude bzw. Zähleranschlussäule/ schrank unterzubringen. Der vorzusehende Montageplatz muss trocken, staub- und erschütterungsfrei sein und nicht zu großen Temperaturschwankungen ausgesetzt sein (die Temperatur sollte 30°C nicht überschreiten). Innerhalb eines Gebäudes lehnt sich die Raumgröße für den Montageplatz an den Forderungen der DIN 18012 an.

Nach der Beauftragung zur Inbetriebsetzung (bitte verwenden Sie das Formschrei-ben „Inbetriebsetzung Strom” bzw. für das Netzgebiet Leverkusen "Inbetriebset-zung/Aufnahme/Änderung der Nutzung des Netzanschlusses Elektrizität") werden Ihnen die Wandler zur Verfügung gestellt.

Der Wandler- und der Zählerschrank zur Installation der Messeinrichtung ist vom Anschlussnehmer/-nutzer (Kunden) zu stellen (Im Netzgebiet Leverkusen ist die lee-re Wechselplatte ebenfalls vom Kunden zu stellen).

Die Messeinrichtung (Wandler, Wechselplatte mit Zähler, ggf. Zusatzeinrichtungen) wird vom Netzbetreiber (NB) oder ggf. vom Messstellenbetreiber bereitgestellt und verbleibt in deren Eigentum.

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4

3 Messsatz

3.1 Messwandler

Die Messwandler sind grundsätzlich so in der Schaltanlage anzuordnen, dass sie leicht zugänglich und die Typenschilder im Betriebszustand gefahrlos ablesbar sind. Werknummern, Leistungsschilder und Eichmarken an Messwandlern dürfen nicht überdeckt, beschädigt oder entfernt werden. Bei „Mehrkundenanlagen“ sind die Messwandler so in die Anlage zu integrieren, dass sie ohne eine Abschaltung der gesamten elektrischen Anlage gewechselt oder ausgebaut werden können.

3.2 Zählerplatz

Die Montage des Zählers und von Zusatzeinrichtungen (Modem, ggf. Schaltuhren bzw. TF-Relais) erfolgt auf einer Zählerwechselplatte der Größe 1/2 (Abbildung Nr. 3). Zur Aufnahme der Zählerwechselplatte ist ein plombierbarer und schutzisolierter Zählerschrank zu verwenden. Für die Standardmessung (registrierende Lastgang-messung mit Modem und ggf. TF-Relais) ist grundsätzlich ein Zählerschrank, z. B. der Firma Seeliger bzw. Deppe, Größe 1, „Ausführung Rheinische NETZGesell-schaft” (Abbildung Nr. 4 und 5) mit Abdeckung oder baugleich zu installieren. Wer-den auf Wunsch des Anschlussnehmer/-nutzer oder Lieferanten zusätzliche Anfor-derungen an die Messeinrichtung gestellt, so sind eine Zählerwechselplatte, ein Zäh-lerschrank und eine Wechselplatte der Größe 3 bzw. 4 erforderlich. Sollte ein, in den Abmessungen, abweichender Zählerschranktyp eingesetzt werden, so ist eine vor-herige Absprache zwingend erforderlich. In den Zählerschrank sind gemäß den Abbildungen Nr. 5 folgende Einbauten zu in-stallieren und anzuschließen:

Steckklemme für Zählerwechselplatte (siehe Abbildung Nr. 6) TAE-Steckdose (nicht im Netzgebiet Leverkusen)

Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte des Sichtfensters des Zählerschrankes darf nicht weniger als 0,80 m und nicht mehr als 1,80 m betragen. Vor dem Zähler-schrank muss ein freier Arbeits- und Bedienungsbereich mit einer Tiefe von mindes-tens 1,20 m zur Verfügung stehen.

3.3 Steckklemmenleiste für die Zählerwechselplatte

Zur Auswechslung der Zähler während des Betriebes oder für eine Überprüfung der Zähler vor Ort wird jeder Zähler mit einer der Abbildung 6 entsprechenden Steck-klemmenleiste für die Zählerwechselplatte versehen. Diese Klemmenleiste ermög-licht, die Stromwandler kurzzuschließen und die Verbindung der Leitungen vom Wandler zum Zähler zu unterbrechen.

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3.4 Messleitungen

Die Strom- und Spannungsleitungen sind gemäß DIN VDE 0100, Teil 430, von den Wandlern bzw. Spannungsabgriffen zu einer Steckklemmenleiste für die Zähler-wechselplatte zu führen. Zwischenklemmen sind nicht zulässig. Die Leitungen müs-sen sich leicht auswechseln lassen (z. B. durch eine Leerrohrinstallation).

3.5 Baudurchführung, Prüfung und Inbetriebsetzung

Vor Baudurchführung ist ein einpoliger Schaltplan der Hauptverteilung, in die die Wandlermessung eingebaut werden soll, vorzulegen. Der Beginn der Bauarbeiten und der voraussichtliche Fertigstellungstermin sind dem NB anzugeben.

Der NB ist berechtigt, jederzeit Informationen über den Stand der Bau- und Monta-gearbeiten einzuholen. Bei Mittelspannungsmessungen ist vor der Inbetriebnahme die Prüfung der betriebsfertigen Anlage zu beantragen.

Nach der Beauftragung zur Inbetriebsetzung (bitte verwenden Sie das Formblatt „In-betriebsetzung Strom“ bzw. für das Netzgebiet Leverkusen "Inbetriebset-zung/Aufnahme/Änderung der Nutzung des Netzanschlusses Elektrizität") werden zur Disposition der Messeinrichtungen ca. zehn Arbeitstage benötigt.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Inbetriebsetzung und ggf. die Zählerstellung nur nach Fertigstellung der gesamten Kundenanlage erfolgten.

3.6 Plombenverschlüsse

Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, werden plombierbar ausgeführt.

Plombenverschlüsse werden grundsätzlich nur durch Beauftragte des NB geöffnet.

3.8 Zählerfernablesung (ZFA)

Erfolgt der Messstellenbetrieb durch den NB so setzt er beim Einsatz einer registrie-renden Lastgangmessung (Leistungsmessung) für die Zählerfernablesung stan-dardmäßig eine Funklösung ein.

Sollte eine Funklösung nicht möglich sein, so ist der Anschlussnehmer/-nutzer ver-pflichtet, in unmittelbarer Nähe zur Abrechnungsmesseinrichtung dauerhaft einen durchwahlfähigen, analogen und betriebsbereiten Telekommunikations-Endgeräteanschluss in der Ausführung TAE N für die Fernauslesung der Messwerte bereitzustellen. Die Verkabelung ausgehend von der ZFA-Einrichtung (Sternpunkt) zu der einzelnen Wandlermessung sollte mit einem zukunftssicheren Datenkabel der Klasse F/Cat. 7 erfolgen (das Leitungsende ist mit der Rufnummer zu beschriften).

Bei Bedarf stellt der Anschlussnehmer/-nutzer eine Spannungsversorgung (230V Wechselspannung) zur Verfügung

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4 Niederspannungswandlermessung (halbindirekte Messung)

4.1 Allgemeines

Die Wandleranlage beinhaltet Wandlerplatz/-schrank, Messleitungen und Zähler-schrank. Ein Wandlerplatz besteht gemäß Abbildung 1 in Energieflussrichtung NB an den Anschlussnehmer/-nutzer gesehen:

- Überstrom-Schutzeinrichtung [F1] (muss plombiert ausgeführt werden, bei Einkundenanlagen kann dies die Haus-anschlusssicherung sein, bei Mehrkundenanlagen ist hier eine zusätzliche Schutzeinrichtung erforderlich: Diese darf nur für betriebsbedingte Schalthand-lungen verwendet werden, wenn dies ohne öffnen der Plomben möglich ist.)

- Messspannungsabgriff ggf. nach Pkt. 4.4

- Messwandler [T1-T3] des NB, ggf. des Messstellenbetreibers

- Zentrale Trennvorrichtung für die Kundenanlage mit Lastschaltvermögen [F3]. Sollte die Überstrom-Schutzeinrichtung [F1] diese Anforderungen erfüllen und kann [F1] ohne eine Plombenöffnung bedient werden, kann auf eine separate Trennvorrichtung verzichtet werden. Die Trennvorrichtung kann sich auch inner-halb der Kundenanlage befinden (z. B. Hauptschalter) insofern sich der Zugang hierzu in der Nähe zur Messeinrichtung befindet.

4.2 Stromwandler

Die Stromwandler sind in den Phasen L 1, L 2 und L 3 einzubauen.

Die eingesetzten Stromwandler sind Primärschienen-Stromwandler. Diese sind vor-zugsweise in einem Wandlerschrank (schutzisoliert), der unmittelbar in der Nähe des Zählerschrankes angebracht werden sollte, zu montieren.

4.3 Messleitungen für den Strompfad

Es sind vorzugsweise Mantelleitungen (3 x X mm2 NYM), Kunststoffkabel (3 x X mm2 NYY) oder bei geschlossener Verlegeart in einem ISO-Rohr Aderleitungen (1 x X mm² NSGAFÖU), Kunststoffaderleitungen (H05V-U/H05V-K) zu verwenden.

Die Länge der Messleitungen sollte bei Verwendung von Stromwandlern mit einer Nennleistung von 10 VA (Wandler 250/5 A) mit Rücksicht auf die Bürde 25 m (ein-fache Länge) nicht überschreiten. Sollten größere Längen unvermeidlich sein, so ist der Querschnitt jeweils der Tabelle 1 zu entnehmen.

Die von jedem Stromwandler zur Steckklemmenleiste für die Zählerwechselplatte führende „S1 (k)"-Leitung sollte in der Kennfarbe blau verlegt werden. Für die „S2 (l)"-Leitungen sollte die Kennfarbe schwarz verwendet werden.

Niederspannungsstromwandler dürfen nicht geerdet werden.

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4.4 Messleitungen für den Spannungspfad

Die Messleitungen für den Spannungspfad sind gemäß DIN VDE 0100, Teil 430 und 520, gegen Kurzschluss und Überlast zu schützen! Dieser Schutz erfolgt grundsätzlich mit einer Überstromschutzeinrichtung „Messsi-cherungen“. Die Messsicherungen sollten unmittelbar am Messspannungsabgriff angeordnet werden. Die Messleitungen für den Spannungspfad sind in Energiefluss-richtung (NB an den Anschlussnehmer/-nutzer) vor den Stromwandlern anzuklemmen. Sämtliche Leitungen zu den „Messsicherungen“ sind gemäß DIN VDE 0100, Teil 430, erd- und kurzschlusssicher zu installieren. Für die Leitungsver-bindung von den Stromwandlern bis zur Überstromschutzeinrichtung sind Leitungen des Typs NSGAFÖU (kurzschlussfest) zu verwenden. Ist diese Leitungsverbindung nicht länger als 3m kann auf die Überstromschutzeinrichtung verzichtet werden. Bezüglich der Farbwahl zur Aderkennzeichnung ist DIN VDE 0293-308 zu berück-sichtigen. Grün-Gelb wird nicht aufgelegt. Im Netzgebiet Leverkusen gilt folgende Regelung:

Der Schutz gegen Kurzschluss und Überlast wird ausschließlich durch die erd- und kurzschlusssichere Verlegung der Messleitungen, vorgenommen. Es sind grundsätzlich die Aderleitungen (1 x X mm² NSGAFÖU) zu verwenden.

Die Querschnitte sind in Abhängigkeit der Leitungslängen der Tabelle 1 zu entneh-men.

Tab. 1 Leitungsquerschnitte für die Niederspannungswandlermessung

einfache Länge Strom-Messwandlerleitungen Spannungsleitungen

bis 25 m 4 mm² 2,5 mm²

25 bis 40 m 6 mm² 4 mm²

40 bis 65 m 10 mm² 6 mm²

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5 Mittelspannungswandlermessung (nur 10/11 kV)

5.1 Allgemeines

Die Erfassung der Energieaus-/einspeisung im Mittelspannungsnetz erfolgt, sofern keine niederspannungsseitige Messung vereinbart wurde, über einen Mittelspannungswandlersatz.

Im Netzgebiet Bergisch Gladbach, Burscheid, Köln, Kürten, Leichlingen, Lindlar und Odenthal (Abbildung 2 a): - Stromwandler in Phase L 1 und L 3 (Drei-Leiter-Zählung) - Spannungswandler in Aronschaltung

Im Netzgebiet Leverkusen, Dormagen, Bergneustadt, Drolshagen, Engelskirchen, Gummersbach, Meinerzhagen, Morsbach, Overath, Reichshof und Wiehl (Abbildung 2 b):

- Stromwandler in Phasen L 1, L 2 und L 3 (Vier-Leiter-Zählung) - Zwei Spannungswandler in Aronschaltung

Der Einbau der Messwandler ist so auszuführen, dass in Energieflussrichtung (NB an den Anschlussnehmer/-nutzer) zuerst die Spannungswandler und dann die Stromwandler angeordnet sind. Diese Wandler müssen im Schutzbereich des Übergabeschalters angeordnet sein. Für die Messung werden folgende Wandler eingesetzt:

Spannungswandler Übersetzungsverhältnis 10.000/100 V Genauigkeits- klasse 0,5 Stromwandler Übersetzungsverhältnis IN/5 A Genauigkeits- klasse 0,5 S

5.2 Wandler bei luftisolierter Bauweise

5.2.1 Standardbauform

Zwei bzw. drei Stromwandler (Gießharz-Vollverguss) mit einem eichfähigen Kern. Diese sind als Stützerstromwandler ausgeführt.

Zwei zweipolig isolierte Spannungswandler (Gießharz-Vollverguss) mit einer eichfä-higen Wicklung.

Die Wandler werden Ihnen vom NB, ggf Messstellenbetreiber zur Verfügung gestellt.

Maßzeichnungen der Wandler erhalten Sie vom NB.

5.2.2 Sonderbauform

Für geschottete/gekapselte Anlagen, Schaltanlagen mit ausfahrbarem Schalter etc. hält der NB keine Wandler vor. In diesem Fall sind anlagenspezifische Wandler ein-zubauen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

- Eine Absprache ist zwingend erforderlich.

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- Die Wandler für die Verrechnung werden vom Anlagenbauer gestellt.

- Die Genauigkeitsklasse und die Bemessungsleistung der Wandler sind im Ein-zelfall mit dem NB abzustimmen.

- Bitte teilen Sie dem NB rechtzeitig während der Planung den Typ und das Zulas-sungszeichen der Wandler mit.

- Spätestens zur Inbetriebnahme sind dem NB die Eichscheine mit Fehlerver-zeichnis der eingebauten Wandler zu übergeben.

- Der Kunde hat grundsätzlich für einen eventuellen Fehlerfall Reservewandler vorzuhalten.

5.3 Wandler bei gasisolierter Bauweise Ist die Unterbringung der Wandler in einer gasisolierten Schaltanlage vorgesehen, ist eine Abstimmung mit dem VNB zwingend erforderlich. Für gasisolierte Schaltanlagen mit luftisolierten Messfeld (ern) gelten die Anforderungen gemäß 5.2.1 .

5.4 Messleitungen für den Strom-/Spannungspfad

Es sind vorzugsweise Mantelleitungen (3 x X mm2 NYM), Kunststoffkabel (3 x X mm2 NYY) oder bei geschlossener Verlegeart in einem ISO-Rohr Aderleitungen (1 x X mm² NSGAFÖU) zu verwenden.

Die Querschnitte sind in Abhängigkeit der Leitungslängen der Tabelle 2 zu entneh-men.. Sekundärleitungen von Strom- und Spannungswandlern sind in jeweils ge-trennter Umhüllung zu führen.

Tab. 2 Leitungsquerschnitte für die Mittelspannungswandlermessung

einfache Länge Strom-Messwandlerleitungen Spannungs-Messwandlerleitungen

bis 25 m 4 mm² 2,5 mm²

25-40 m 6 mm² 4 mm²

40-65 m 10 mm² 6 mm²

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Abbildung Nr. 1 der Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung

Niederspannungs-Wandlermessung (nach Pkt. 4.)

Zählerschrank z. B. der Fa. Seeliger, Fa. Deppe… Größe 1 oder baugleich

P1 (K)

P2 (L)

S1 (k)

S2 (l)

L3

N

L2

L1

L3 N L2 L1

T1

T2

T3

F1

F2

F3

Länge und Querschnitt gemäß Tabelle 02

Länge und Querschnitt gemäß Tabelle 02

kurzschlusssichere Verlegung mit Leitungstyp NSGAFÖU

F1 plombierbare Überstromschutzeinrichtung vor der Wandlermessung F2 plombierbare Absicherung für den Spannungspfad (wenn erforderlich) F3 Trennvorrichtung für die Kundenanlage mit Lastschaltvermögen nach Pkt. 4.1 T1-T3 Stromwandler zur Unterbringung in einem plombierbaren Gehäuse X1 Steckklemme für die Zählerwechselplatte

X1

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

P1 (K)

P2 (L)

S1 (k)

S2 (l)

P1 (K)

P2 (L)

S1 (k)

S2 (l)

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Abbildung Nr. 2a der Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung

Mittelspannungs-Wandlermessung (Aronschaltung) - im Netzgebiet der RNG: Bergisch-Gladbach, Burscheid, Köln, Kürten, Leichlingen, Lindlar und Odenthal -

P1 (K) P2 (L)

S2 (l) S1 (k)

Zählerschrank zur Aufnahme der Zählerwechselplatte Größe 1

A (U)

a (u)

B (V)

b (v)

PE

Länge u. Querschnitt gemäß Tabelle 03

L3

L2

L1

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

* *

*Erdungsschraube am Wandler Sekundärseitige Erdungsklemme

P1 (K) P2 (L)

S2 (l) S1 (k)

A (U)

a (u)

B (V)

b (v)

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Abbildung Nr. 2b der Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung

Mittelspannungs-Wandlermessung in den Städte/Gemeinden: Bergneustadt, Dormagen, Drolshagen, Engelskirchen, Gummersbach, Leverkusen, Meinerzhagen, Morsbach, Overath, Reichshof, Wiehl -

Zählerschrank zur Aufnahme der Zählerwechselplatte Größe 1

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

PE

Länge u. Querschnitt gemäß Tabelle 03

L3

L2

L1

zweipoliger Spannungswandler

* *

*Erdungsschraube am Wandler Sekundärseitige Erdungsklemme

P1 (K) P2 (L)

S2 (l) S1 (k)

A (U)

a (u)

B (V)

b (v)

P1 (K) P2 (L)

S2 (l) S1 (k)

A (U)

a (u)

B (V)

b (v)

P1 (K) P2 (L)

S2 (l) S1 (k)

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Abbildung Nr. 3 der Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung

Zählerwechselplatte Größe 1/2 300mm

620 mm

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Abbildung Nr. 4 der Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung

Zählerschrank* mit Sichtfenster für eine Wandlermessung Größe 1/2

400mm

700mm0

* Ist vom Kunden zu stellen!

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Abbildung Nr. 5 der Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung

Zählerschrank* für eine Wandlermessung Größe 1/2

a Träger für Zählerplatte; Belastung > 300 N b Leitungseinführungen der Messleitungen c Steckklemme für Zählerwechselplatte; siehe Abbildung 6 d Abdeckhaube e Schiene ca. 35 mm x 7,5 mm; Gesamtlänge min. 150 mm f TAE Steckdose für die ZFA mit Kommunikationsanschluss (kann im Netzgebiet Leverkusen entfallen)

a

b

f

e c

d

400mm

700mm

* Ist vom Kunden zu stellen!

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Abbildung Nr. 6 der Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung

Steckklemme für die Zählerwechselplatte

Maße in mm

a für Leiter-Querschnitte bis 10 mm² b Schiene ca. 35 mm x 7,5 mm; Gesamtlänge min.100 mm c Messbuchse für Steckerstifte mit einem Durchmesser von 4 mm Steckklemme z. B. Typ URTK-BEN der Fa. Phönix oder baugleich