Teilzeitanstellungen in Kantonalverbänden und Samaritervereinen

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SSB – Folie 1 © Schweizerischer Samariterbund Teilzeitanstellungen in Kantonalverbänden und Samaritervereinen Kurt Sutter

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Teilzeitanstellungen in Kantonalverbänden und Samaritervereinen. Kurt Sutter. Übersicht: Die Kernprobleme. Unterscheidung von Spesen (Auslagenersatz) Arbeitsentgelt Soweit Arbeitsentgelt: Nutzung vereinfachter (kantonaler) Abrechnungsmöglichkeiten für kleine Einkommen - PowerPoint PPT Presentation

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Teilzeitanstellungen in Kantonalverbänden und Samaritervereinen

Kurt Sutter

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Übersicht: Die Kernprobleme

• Unterscheidung von - Spesen (Auslagenersatz) - Arbeitsentgelt

• Soweit Arbeitsentgelt:- Nutzung vereinfachter (kantonaler)

Abrechnungsmöglichkeiten für kleine Einkommen - Möglichkeiten einer gesamtschweizerischen

Lösung für die Unfallversicherung

• Klärung des Unterstützungsbedarfs bei grösseren Teilzeitanstellungen (Pensionskassen usw.)

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5 Schritte zur Erfassung und Genehmigung von Spesen

• Erfassung aller Kosten

• Erlass eines Spesenreglements

• Kluge Formen und Bezeichnungen der Vergütungen (Nicht: „Sitzungsgeld“)

• Anlehnung an das „Musterspesenreglement der Eidg. Steuerkonferenz

• Genehmigung des Spesenreglements durch die Steuerbehörden?

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Spesen von Vorstandsmitgliedern

• Reisen zu Sitzungen, Versammlungen oder Anlässen

• Kleinauslagen bei Versammlungen oder Anlässen

• Auslagen für die eigene Aus- und Weiterbildung

• Beanspruchung der privaten Infrastruktur für Büro und Kommunikation inkl. Gebühren und Lizenzen

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Spesen von Kadern

• Reisen zu Kursen und Trainings (inkl. Vorabklärung)

• Kleinauslagen

• Auslagen für die eigene Aus- und Weiterbildung

• Beanspruchung der privaten Infrastruktur für Büro und Kommunikation inkl. Gebühren und Lizenzen

• Abnützung und Reinigung der Arbeitskleidung

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Anerkennungsprämien statt Arbeitsentgelt

Auszuhandelnde Anerkennungs-Prämien:

• Erlass von Mitgliederbeiträgen

• Geschenk bis CHF 500.- pro Jahr für Vorstandsmitglieder

• Geschenk für Kader bis CHF 30.- pro Einsatztag

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Mögliche Maximierung von Spesen

Zielgrösse für Vorstandsmitglieder:

• Stufe Samariterverein: CHF 1‘250.- bis CHF 2‘500.- pro Jahr

• Stufe Kantonalverbände: CHF 1‘500.- bis CHF 3‘000.- pro Jahr

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SSB – Folie 8

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Mögliche Maximierung von Spesen

Zielgrösse für Kader der Samaritervereine und Kantonalverbände:

CHF 135.- bis 165.- pro Kurs- oder Trainingstag

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SSB – Folie 9

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Mögliche Maximierung von Spesen bei Einsätzen (z.B. Postendienst)• Reisen zum Einsatzort (event. inkl. Vorabklärungen)

• Kleinauslagen

• Auslagen für die eigene Aus- und Weiterbildung

• Abnützung und Reinigung der Arbeitskleidung

• Anerkennungs-Prämie

Zielgrösse pro Einsatztag: CHF 90.-

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Mögliche Maximierung von Spesen

Nächste Schritte:

• Nutzung der vorhandenen Unterlagen durch die Kantonalverbände zur

- Erarbeitung eines Muster-Spesenreglements für den Kantonalverband

- Erarbeitung eines Muster-Spesenreglements für die Samaritervereine (pro Kanton!!)

• Verhandlungen mit den kantonalen Steuerverwaltungen

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SSB – Folie 11

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Kritische Grössen beim Einkommen einer Person

• AHV, IV usw. und Berufsunfallversicherung:Ab CHF 2‘200.- pro Jahr

• Vereinfachte Abrechnung (ohne Lohnausweis, aber inkl. Quellensteuer): bis CHF 19‘890.- pro Jahr

• Obligatorische zweite Säule: Ab CHF 19‘890.- p.a.

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SSB – Folie 12

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Zusätzliche Komplikationen

• Die Verpflichtung zur Unfallversicherung einer Person (ab CHF 2‘200.-) bedeutet, dass alle anderen Kleinst-Arbeitsentgelte auch zu versichern sind

• Die vereinfachte Abrechung mit der AHV gilt nur, wenn das Total aller Arbeitsentgelte des Kantonalverbands oder Samaritervereins nicht mehr als CHF 53‘040.- ausmacht.

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SSB – Folie 13

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Zwang zur kantonalen Abrechnung mit der AHV-AusgleichskasseKeine gesamtschweizerische Regelung für die vereinfachte Abrechnung mit der AHV-Ausgleichs-kasse (bis CHF 19‘890.- p. a.), weil die Kinderzulagen kantonal unterschiedlich geregelt sind.

Unser nächster Schritt:

Publikation der vorhandenen Wegleitung

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SSB – Folie 14

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Mögliche nationale Regelung für die Unfallversicherung• Der gesamte SSB wird als Einheit betrachtet

• Vermeidung der „Putzfrauenregelung“ mit Kosten von CHF 100.- pro Person und Jahr

• Jeder Samariterverein und Kantonalverband - meldet seine Leute an und rechnet direkt ab- bezahlt die Prämien auf seiner Lohnsumme

Unser nächster Schritt:

Offerte mit Anschlussmöglichkeit einholen

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SSB – Folie 15

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Teilzeitanstellungen mit einem Jahressalär über CHF 19‘890.-

Bisher vereinzelte Anfragen an das ZS:

• Lohnbuchhaltung

• Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge

• Pensionskassenlösung

• Unterstützung bei Anstellungen

Unser nächster Schritt:

Umfrage bei den KV: Was wird an Unterstützung erwartet?

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Teilzeitanstellungen:Zusammenfassung

• Die Kantonalverbände und Samaritervereine - brauchen Spesenreglemente, um die Spesen zu

maximieren; die Wegleitung hilft dabei- müssen die vereinfachte Abrechnung mit der

AHV-Ausgleichskasse kantonal umsetzen

• Die Zentralorganisation kann - eine nationale Lösung für die Berufsunfall-

Versicherung anbieten- bei den Kantonalverbänden den weitergehenden

Bedarf an Unterstützung im Bereich Personaladministration erfragen

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SSB – Folie 17

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TeilzeitanstellungenAbschluss

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