Theos Theorie 2011

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Das Theoriebuch zu

Liebe Fahrschlerin, lieber Fahrschler Es freut uns, dass du dich fr die Vorbereitung auf die Basis-Theorieprfung fr theoweb.ch entschieden hast. Die nachfolgende Theorie bildet die Grundlage zur Beantwortung der Fragen, die an der Prfung gestellt werden. Wir stellen sie dir kostenlos zur Verfgung und schlagen dir vor, diese auszudrucken, so dass du sie jederzeit zum Studieren zur Hand hast. Gleichzeitig empfehlen wir dir, auf theoweb.ch die Fragen und Antworten zu lernen und zu repetieren. Der raffinierte Lernalgorithmus ermglicht ein optimales Studium, so dass du die Prfung auf Anhieb bestehen wirst. Viel Spass beim Lernen wnscht dir dein theoweb.ch-Team

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Ausgabe 2011 Alle Rechte vorbehalten Nachdruck, auch auszugsweise, verboten Massgebende Grundlage fr die Theorie sind allein die durch die Bundeskanzlei verffentlichten Gesetze und Verordnungen. Die Fehlerlosigkeit des nachstehenden Werkes kann nicht garantiert werden. Zu Gunsten des einfacheren Lesens wird nur die mnnliche Form verwendet. Natrlich sind damit auch die weiblichen Lenker gemeint. trinex gmbh, Triegismattweg 6, 4450 Sissach, [email protected]

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Inhaltsverzeichnis1. Der Weg zum Fhrerausweis ...................................... 2. Kategorien ........................................................... 3. Grundregeln ......................................................... 4. 5. 6. Verantwortlichkeit Beherrschen des Fahrzeuges ..................................... Betriebssicherheit .................................................. Beleuchtung ......................................................... Mitfahrende ......................................................... Ladung ............................................................... Ausweise ............................................................. Haftpflicht-Versicherung .......................................... Strassen, Markierungen und Signale Strassen .............................................................. Markierungen ....................................................... Signale ............................................................... Unterwegs Lernfahrten ......................................................... Wegfahren ........................................................... Rechtsfahren ........................................................ Nebeneinanderfahren ............................................. Hintereinanderfahren ............................................. Richtungsnderung und Zeichengebung ........................ Einspuren und Abbiegen ........................................... Wenden .............................................................. Rckwrtsfahren ................................................... Anhalten und Parkieren ........................................... Sichern ............................................................... Vortrittsrecht ....................................................... Kreisel (Kreisverkehrsplatz) ...................................... berholen und Vorbeifahren ..................................... 5 5 6 7 7 8 8 8 9 9 10 11 12 13 13 14 14 14 14 15 15 16 16 17 17 19 19

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Kolonnen und Umzge ............................................. Kreuzen .............................................................. Einsatz der Beleuchtung .......................................... Geschwindigkeitsvorschriften ....................................

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7. Reaktionsweg, Bremsweg, Anhalteweg, berholungsweg - Wichtige Beispiele ................................................. - Begriffe und Formeln .............................................. 8. Besondere Situationen Zeichen und Weisungen der Polizei ............................. Verhalten gegenber der Strassenbahn ......................... Bahnbergnge ..................................................... Bergstrassen ........................................................ Tunnels .............................................................. Abschleppen ........................................................ Anhnger ............................................................ Verhalten bei Unfllen ............................................ Pannensignal und Warnblinker ................................... Warnsignal ........................................................... Ersatzfahrzeuge ....................................................

9. Andere Verkehrsteilnehmer - Fussgnger und Bentzer fahrzeughnlicher Gerte ......... - Zustzliches fr Motorradfahrer ................................. 10. Zahlen .............................................................. 11. Strassen-Signalisation ............................................

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1. Der Weg zum FhrerausweisDie Wege zum Fhrerausweis sind je nach Kategorie und Voraussetzugen unterschiedlich. Unter dem Link Der Weg zum Fhrerausweis auf theoweb.ch ist das Vorgehen zum Erwerb des Fhrerausweises der gewnschten Kategorie beschrieben. Beachte, dass es von Kanton zu Kanton kleine Unterschiede geben kann. Die verbindlichen Informationen sind auf dem Strassenverkehrsamt erhltlich (siehe Links auf theoweb.ch). Zum Erlangen des Lernfahrausweises wird unter anderem ein vom Augenarzt oder Optiker durchgefhrter Sehtest, der auf dem Formular Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Fhrerausweises zu besttigen ist, bentigt. Ebenfalls im Voraus kann der Notfhilfe-Kurs besucht werden. Er ist 6 Jahre gltig. Zudem sind zwei Passfotos (31 mm x 25 mm) erforderlich. Die Basis-Theorieprfung ist 2 Jahre gltig. Falls also z.B. mit 16 Jahren die Rollerprfung abgelegt wird, muss beim Erwerben des Ausweises der Kategorie B im Alter von 18 Jahren die Basis-Theorieprfung nicht mehr wiederholt werden. Personen, die nach dem 30. November 1987 geboren wurden, erhalten den Fhrerausweis der Kategorien A ( 125 cm3 oder 11 kW) und B nur auf Probe. Die Probezeit endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlugnen gegen die Verkehrsvorschriften begangen werden, welche zum Entzug des Fhrerausweises und somit zur Verlngerung der Probezeit fhren. Fr den Erhalt des unbefristeten Fhrerausweises muss zudem eine zweitgige Weiterbildung absolviert werden.

2. KategorienKat. A, unbeschrnkt: Motorrder mit einer Motorleistung von mehr als 25 kW und einem Verhltnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16 kW/kg.

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Kat. A, beschrnkt: Motorrder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhltnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Kat. A1: Motorrder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von hchstens 11 kW. Kat B: Motorwagen und dreirdrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzpltzen ausser dem Fhrersitz. Kat. B1: Klein- und Dreirdrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg.

3. GrundregelnJedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemssen Bentzung der Strasse weder behindert noch gefhrdet. Besondere Vorsicht ist geboten gegenber Kindern, gebrechlichen oder lteren Leuten, ebenso wenn Anzeichen bestehen, dass sich ein Strassenbentzer nicht richtig verhalten wird. Der Fahrzeugfhrer muss sein Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle haben. Somit hat das Fahren zu unterlassen, wer angetrunken, bermdet, krank, stark erregt oder seelisch aufgewhlt ist. Natrlich beeintrchtigen auch Drogen, Medikamente (v.a. in Verbindung mit Alkohol) die Fahrtchtigkeit. Wer sein Fahrzeug einer fahruntchtigen Person berlsst, macht sich selber strafbar! Eine unntige Belstigung der Verkehrsteilnehmer, Anwohner und Passanten durch Lrm (z.B. durch unsachgemsse Benutzung des Anlassers, Laufenlassen von Motoren stillstehender Fahrzeuge, hohe Drehzahlen in niedrigen Gngen, unntiges Herumfahren, Zuschlagen von Motorhauben, Tren und Kofferraumdeckeln, durch Musikgerte, durch Lrm verursachende Lasten), Abgase, Schmutz und anderen Belstigungen muss vermieden werden.

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4. VerantwortlichkeitBeherrschen des Fahrzeuges Der Fahrzeugfhrer muss sein Fahrstil so anpassen, dass er in jeder Situation die Beherrschung ber das Fahrzeug behlt. Alkohol beeitrchtigt die Kontrolle ber das Fahrzeug bereits ab 0,2 Promille (erlaubt: 0,5 Promille, Abbau von 1 Promille in ca. 8 Stunden). Negativer Einfluss besteht auch durch die Einnahme von Medikamenten und Drogen sowie durch bermdung (bei lngeren Fahrten Pausen einplanen). Whrend der Fahrt darf der Fahrzeugfhrer nichts tun, was seine Aufmerksamkeit mindert. Natrlich darf er auch das Lenkrad nicht loslassen. Der Fahrzeughalter, bzw. der Fahrzeugfhrer darf das Fahrzeug in keinem Fall einem Fahrer berlassen, der nicht in fahrfhigem Zustand ist oder der den entsprechenden Ausweis nicht besitzt. Betriebssicherheit Fr die Betriebssicherheit und den Unterhalt des Fahrzeugs ist in erster Linie der Halter, aber auch der Fahrzeugfhrer verantwortlich. Die Bremsen mssen jederzeit funktionstchtig sein. Insbesondere nach dem Waschen des Wagens muss deren Funktionieren kontrolliert werden. Die Bereifung muss auf ganzer Laufflche eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen. (Das Nachrillen von Reifen fr Personenwagen untersagt.) Spikes sind nur vom 1.11.-30.4. erlaubt und mssen auf allen vier Rdern montiert sein. Mit Spikes darf nicht ber 80 km/h gefahren werden. Zudem drfen keine Autobahnen- und Autostrassen bentzt werden. Das Fahren mit Schneeketten ist nur erlaubt, wenn das Signal Schneeketten obligatorisch oder die gegebenen Strassenverhltnisse dies erfordern. Die Strasse darf durch die Schneeketten nicht beschdigt werden. Falsch eingestellte Kopfsttzen knnen zu schweren Verletzungen fhren.

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Der Fhrer ist nicht nur verantwortlich fr den Zustand des Fahrzeugs sondern auch fr denjenigen der Ladung (berhang, Markierung). Er soll Kenntnis besitzen ber die Anzeigen des Armaturenbretts (z.B. Temperatur-Anzeige) Beleuchtung Die Personenwagen mssen verschiedene Beleuchtungen aufweisen; Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht, Rckstrahler, rote Schlusslichter, Bremslichter, Kontrollschildbeleuchtung, Blinklichter. Nebellichter sind nicht vorgeschrieben. Autos, die fr die anderen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr bilden mssen ein gelbes Gefahrenlicht aufweisen (besitzen dadurch aber kein Vortrittsrecht). Mitfahrende In und auf Motorfahrzeugen drfen nur so viele Personen mitgefhrt werden, als Pltze bewilligt sind (siehe Fahrzeugausweis). In Fahrzeugen, die mit Sicherheitsgurten ausgerstet sind, mssen diese whrend der Fahrt vom Fahrer und den Mitfahrenden getragen werden. Auf Pltzen mit Sicherheitsgurten muss fr Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, eine ECE-geprfte Kinderrckhaltevorrichtung (z.B. Kindersitz) verwendet werden. Ladung Die Ladung darf mehrspurige Motorfahrzeuge und Anhnger seitlich nicht berragen. Es gelten folgende Ausnahmen: - Fahrrder, die hinten an Motorfahrzeugen befestigt sind, sofern die berragung nicht mehr als 20 cm pro Seite und die Gesamtbreite nicht mehr als 2 m betrgt - unteilbare Sportgerte von hchstens 2,55 m Breite auf Sportgerteanhngern - Transport von Heu und Stroh auf landwirtschaftlichen Fahrten

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Die Ladung darf bei Motorfahrzeugen, von der Mitte der Lenkvorrichtung gemessen, hchstens 3,00 m nach vorne und bei Motorfahrzeugen und Anhngern hchstens 5,00 m hinter die Mitte der Hinterachse oder den Drehpunkt der Hinterachsen hinausreichen. Das Ende von Ladungen, die das Fahrzeug hinten um mehr als 1 m berragen, muss durch einen Signalkrper markiert sein.

Die Ladung ist so anzubringen und zu sichern, dass sie niemanden gefhrdet oder belstigt und nicht herunterfallen kann. Das Gewicht von Dachlastentrgern u. dergl. darf zusammen mit ihrer Zuladung hchstens 50 kg betragen. Die Zulassung grsserer Dachlasten muss im Fahrzeugausweis vermerkt sein. Ausweise Fhrerausweis und Fahrzeugausweis sind stets mitzufhren und der Polizei auf Verlangen vorzuweisen. Halter- oder Wohnortwechsel sind innerhalb von 14 Tagen der Behrde mitzuteilen. Nur diese darf nderungen und Ergnzungen vornehmen. Es ist verboten, mit einem Fahrzeug (auch Anhnger) ohne gltigen Fahrzeugausweis und Kontrollschilder zu fahren. Auch die Abgaswartungsdokumente sind stets mitzufhren. Die Schilder drfen auf keinen Fall weder gebogen noch zugeschnitten werden. Haftpflicht-Versicherung Alle Motorfahrzeuge, die in den ffentlichen Verkehr gebracht werden, bedrfen einer abgeschlossenen Haftpflicht-Versicherung. Sie deckt die

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Haftpflicht des Halters und der Personen, fr die er verantwortlich ist (Achtung: Ausnahmen im Ausland), wobei im Schadenfall ein Teil der Kosten zu Lasten des Halters geht.

5. Strassen, Markierungen und SignaleStrassen Einbahnstrassen Einbahnstrassen drfen nur in der angezeigten Richtung befahren werden. Es darf also auch nicht gewendet werden. Einbahnstrassen drfen auf der ganzen Breite befahren werden. So darf an Hindernissen rechts oder links vorbeigefahren werden. Beim Linksabbiegen muss ganz links eingespurt werden. Das Rckwrtsfahren ist nur zum Parkieren oder Ankuppeln eines Anhngers gestattet. Das Anhalten auf der linken Seite ist erlaubt. Die Einbahnstrasse endet bei der nchsten Verzweigung oder beim Signal Gegenverkehr. Achtung: Ausnahme fr z.B. Fahrrder und Motorfahrrder knnen auf Zusatzschildern angegeben sein. Auf der anderen Seite der Einbahnstrasse steht das Signal Einfahrt verboten. Haupt- und Nebenstrassen Wegweiser und Schilder auf Hauptstrassen sind blau, solche auf Nebenstrassen weiss. Fahrzeuge auf Hauptstrassen haben Vortritt gegenber solchen auf Nebenstrassen. Autobahn und Autostrasse Auf Autobahnen und Autostrassen sind nur Motorfahrzeuge zugelassen, die eine Geschwindigkeit von wenigstens 80 km/h erreichen knnen und drfen. Die Hchstgeschwindigkeiten betragen 120 km/h auf Autobahnen und 100 km/h auf Autostrassen. Allfllige Abweichungen sind signalisiert.

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Sind mehrere Spuren vorhanden ist, wenn immer mglich, die rechte zu bentzen (Ausnahmen: Stau, berholmanver). Rechts berholen ist verboten. Im Unterschied dazu ist rechts vorbeifahren in folgenden Situationen gestattet: beim Fahren in parallelen Kolonnen, auf Spuren, die mit unterschiedlichen Fahrzielen signalisiert sind, auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten, auf dem Verzgerungsstreifen von Ausfahrten. Pannenstreifen und signalisierte Abstellpltze fr Pannenfahrzeuge drfen nur in Notfllen bentzt werden. Pannenstreifen drfen nicht zum Abschleppen bentzt werden. Mit einem Anhnger betrgt die Hchstgeschwindigkeit 80 km/h, wobei auf Autobahnen mit 3 Spuren in Fahrtrichtung die linke Spur nicht benutzt werden darf. Traktoren, Fahrzeuge mit Spikes und Motorrder bis 50 cm3 drfen Autobahnen und Autostrassen nicht befahren. Motorfahrzeuge und Anhnger bis je 3,5 t Gesamtgewicht mssen mit einer gltigen Autobahn-Vignette versehen sein. Radwege und Radstreifen Radwege und Radstreifen drfen nur von Radfahrern und Mofafahrern benutzt werden. Ist der Radstreifen durch gelbe unterbrochene Linien begrenzt, darf er von anderen Verkehrsteilnehmern befahren werden, falls dadurch die Rad- und Mofafahrer nicht behindert werden. Auf Radstreifen darf nicht parkiert werden. Wird beim Abbiegen ein Radweg oder ein Radstreifen berquert, so muss den Mofa- und Radfahrern der Vortritt gewhrt werden. Rad- und Mofafahrer haben keinen Vortritt, wenn sie vom Radstreifen oder Radweg auf die angrenzende Fahrbahn fahren. Markierungen Sicherheits-, Leit- und Doppellinien Sicherheitslinie = ausgezogene weisse Linie (darf auf keinen Fall berfahren werden)

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Leitlinie = gestrichelte weisse Linie (darf berfahren werden, wenn es die Verkehrsverhltnisse erlauben) Doppellinie = Sicherheits- neben Leitlinie (darf aus der Richtung der Leitlinie berfahren werden) Orange Linien, z.B. bei Baustellen, heben vorbergehend die Gltigkeit obiger Linien auf. Signale Lichtsignale rotes Licht: Halt! grnes rundes Licht: Beim Abbiegen haben die Fussgnger und Bentzer von fahrzeughnlichen Gerten auf der Querstrasse Vortritt; beim Linksabbiegen hat der Gegenverkehr Vortritt.

gelb/rot: Auf das ruhende gelbe und rote runde Licht folgt das grne (erst losfahren, wenn das grne Licht erscheint) gelbes ruhendes Licht: Es folgt das rote Licht. Wenn mglich noch anhalten. gelbes Blinklicht: warnt vor Gefahren grne Pfeile: Vortritt gegenber Fussgngern, Bentzern von fahrzeughnlichen Gerten und Gegenverkehr in Pfeilrichtung grner Pfeil und gelbes Blinklicht: Beim Abbiegen Vortritt von Gegenverkehr und Fussgnger und Bentzer von fahrzeughnlichen Gerten auf Querstrasse Zusatzsignale Weisse Zahlen geben die Geschwindigkeit der Grnen Welle an. (Beim Einhalten dieser Geschwindigkeit ist die nchste Ampel wieder auf Grn geschaltet.) Bei stockendem Verkehr muss trotz Grnlicht vor der Verzweigung angehalten werden.

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Wird auf einer Verzweigung der Verkehr durch Lichtsignale geregelt, sind die Signale Stop und Kein Vortritt nicht zu beachten. Strassen-Signalisation Siehe Kapitel 11.

6. UnterwegsLernfahrten Lernfahrten auf Motorwagen drfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der seit mindestens drei Jahren den Fhrerausweis der entsprechenden Kategorie besitzt und mindestens 23 Jahre alt ist. Der Begleiter muss neben dem Fhrer Platz nehmen, ausser auf bungspltzen, beim Rckwrtsfahren oder Parkieren. Er muss wenigstens die Handbremse leicht erreichen knnen. Auf Lernfahrten mssen die gltigen Ausweise stets mitgefhrt werden (Lernfahrausweis und Ausweis des Begleiters). Ebenso ist an der Rckseite des Motorwagens gut sichtbar das weisse L auf blauem Grund anzubringen. Fahrschler drfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie gengend ausgebildet, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prfungsreif sind. Der Inhaber eines Lernfahrausweises darf auf Motorrdern sowie auf oder in anderen Motorfahrzeugen, mit welchen er Lernfahrten ohne Begleitperson ausfhren darf, keine Passagiere mitfhren, die nicht selber ber den entsprechenden Fhrerausweis verfgen. Der Lernfahrausweis der Kategorie A, der Unterkategorien A1 und B1 sowie der Spezialkategorie F berechtigt zu Lernfahrten ohne Begleitperson. Wegfahren Der Fahrzeugfhrer hat sich vor dem Wegfahren zu vergewissern, dass er keine Kinder oder andere Strassenbentzer gefhrdet. Bei Fahrzeugen mit beschrnkter Sicht nach hinten ist zum Rckwrtsfahren eine Hilfsperson beizuziehen, wenn nicht jede Gefahr ausgeschlossen ist.

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Rechtsfahren Fahrzeuge mssen rechts, auf breiten Strassen innerhalb der rechten Fahrbahnhlfte fahren. Sie haben sich mglichst an den rechten Strassenrand zu halten, namentlich bei langsamer Fahrt und auf unbersichtlichen Strecken. Auf gewlbten oder sonst schwer zu befahrenden Strassen und in Linkskurven kann von dieser Regel abgewichen werden, wenn die Strecke bersichtlich ist und weder der Gegenverkehr noch nachfolgende Fahrzeugen behindert werden. Bei schneller Fahrt, nachts und in Kurven hat der Fahrzeugfhrer einen gengenden Abstand vom rechten Fahrbahnrand einzuhalten. Nebeneinanderfahren Sind mehrere Fahrstreifen vorhanden, so kann innerorts die Spur beliebig gewhlt werden. Ausserorts ist der usserste Streifen rechts zu bentzen, ausser beim berholen, beim Einspuren und beim Fahren in parallelen Kolonnen. Rechts berholen ist verboten. Es ist jedoch erlaubt, in parallel fahrenden Kolonnen rechts an der linken Kolonne vorbeizufahren. Hintereinanderfahren Beim Hintereinanderfahren ist der Abstand gengend gross zu halten, so dass es auch bei einem berraschenden Bremsen des vorderen Fahrzeuges zu keiner Kollision kommen kann. Als Faustregel gilt bei guten Verhltnissen der 2-Sekunden-Abstand, zhle 2122. (Merke dir einen Punkt, an dem das vordere Fahrzeug gerade vorbeigefahren ist. Du solltest frhestens nach 2 Sekunden dort sein.) Brskes Bremsen ist nur im Notfall gestattet oder wenn kein anderes Fahrzeug folgt. Bei stockendem Kolonnenverkehr muss darauf geachtet werden, dass Fussgngerstreifen und Kreuzungen frei bleiben. Richtungsnderung und Zeichengebung Jede Richtungsnderung (Einspuren, Fahrstreifenwechsel, Abbiegen, berholen (auch das Wiedereinbiegen), Wenden, Einfgen des Fahrzeuges in den Verkehr), ist rechtzeitg mit dem Blinker anzuzeigen. Das Einbiegen in einen Kreisverkehrsplatz ist nicht anzuzeigen, jedoch dessen Verlassen (Zeiger nach rechts).

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Entgegenkommenden Fahrzeugen muss beim Linksabbiegen der Vortritt gewhrt werden. Muss beim Rechtsabbiegen auf die linke Fahrbahn ausgeholt werden, muss der Blinker zuerst nach links, dann nach rechts gestellt werden. Einspuren und Abbiegen Einspuren hilft, den Verkehr flssig zu halten, indem man dem nachfolgenden Verkehr die Fahrbahn frei hlt. Wer nach rechts abbiegen will, hat sich an den rechten Fahrbahnrand, wer links abbiegen will, gegen die Fahrbahnmitte zu halten. Folgende Reihenfolge ist einzuhalten: 1. Blick in die Rckspiegel (aussen und innen), 2. Seitenblick, 3. Blinker stellen, 4. einspuren (Geschwindigkeit verlangsamen), 5. abbiegen. Die Fahrzeugfhrer mssen frhzeitig Einspuren. Sie haben auch einzuspuren beim Abbiegen ausserhalb von Strassenverzweigungen und, soweit mglich, auf schmalen Strassen. Beim Einspuren nach links darf der Fahrzeugfhrer den fr den Gegenverkehr bestimmten Raum nicht beanspruchen. Auf dreispurigen Strassen mit oder ohne Markierung darf er mit der gebotenen Vorsicht die mittlere Spur bentzen. Wenn keine Strassenbahn herannaht, drfen Linksabbieger zum Einspuren deren Fahrraum bentzen. Auf Einbahnstrassen muss zum Linksabbiegen ganz links eingespurt werden, ausser wenn beschrnkter Gegenverkehr zugelassen ist. Wenden Das Wenden auf der Fahrbahn ist wenn mglich zu vermeiden. Dazu sind, falls vorhanden, Wendepltze, Parkpltze etc. zu bentzen. An unbersichtlichen Stellen und bei dichtem Verkehr ist das Wenden verboten.

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Rckwrtsfahren Rckwrts darf nur im Schritttempo gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit beschrnkter Sicht nach hinten ist eine Hilfsperson beizuziehen, wenn nicht jede Gefahr ausgeschlossen ist. Anhalten und Parkieren Das Anhalten auf der linken Strassenseite ist verboten, ausser - wenn rechts ein Strassenbahngeleise verluft oder - wenn rechts ein Halte- oder Parkverbot signalisiert oder markiert ist - auf schmalen Strassen mit schwachem Verkehr oder in Einbahnstrassen Bei stockendem Kolonnenverkehr mssen Fussgngerstreifen und Kreuzungen frei gehalten werden. Das freiwillige Halten ist verboten - an unbersichtlichen Stellen, namentlich im Bereich von Kurven und Kuppen - in Engpssen und neben Hindernissen in der Fahrbahn - auf Einspurstrecken sowie neben Sicherheitslinien, ununterbrochenen Lngs- und Doppellinien, wenn nicht eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt - auf Strassenverzweigungen und nher als 5 m davor und danach - auf Bahnbergngen, in Unterfhrungen und in Tunnels - vor Signalen, falls diese verdeckt wrden - wo das Halteverbot durch das entsprechende Signal Halten verboten oder eine Halteverbotslinie markiert ist - auf und seitlich angrenzend an Fussgngerstreifen sowie, wo keine Halteverbotslinie angebracht ist, nher als 5 m vor dem Fussgngerstreifen und dem angrenzenden Trottoir Das Parkieren ist untersagt - wo das Halten verboten ist - auf Hauptstrassen ausserorts - auf Hauptstrassen innerorts, sofern fr das Kreuzen von zwei Motorwagen nicht gengend Raum bleibt (6 m) - auf Radstreifen und auf der Fahrbahn neben solchen streifen - nher als 50 m bei Bahnbergngen ausserorts und nher als 20 m bei Bahnbergngen innerorts - auf Brcken - vor Zufahrten zu fremden Gebuden und Grundstcken

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Auf signalisierten Parkfeldern drfen nicht nur Motorwagen, sondern auch andere mehrspurige Fahrzeuge parkiert werden. Dies gilt nicht fr Motorrder ohne Seitenwagen. Das Parkieren von Motorfahrzeugen auf dem Trottoir ist untersagt, sofern es Markierungen oder Signale nicht ausdrcklich zulassen. Kurzes Anhalten auf dem Trottoir zum Gterumschlag oder Ein- und Aussteigen lassen von Personen ist erlaubt, sofern fr Fussgnger stets ein Raum von 1,5 m Breite frei bleibt. Sichern Vor dem Verlassen des Fahrzeuges muss dieses gegen das Wegrollen und gegen die Verwendung durch Unbefugte gesichert werden. Es empfiehlt sich, im Geflle ist nebst dem Einlegen des kleinsten Ganges und dem Ziehen der Handbremse die Rder gegen ein Hindernis am Fahrbahnrand zu lenken oder sogar die Rder z.B. mit einem Stein zu blockieren. Vortrittsrecht Beim Vortrittsrecht sind alle gleichgestellt: Motorwagen, Bus, Trolleybus, Motorrder, Motorfahrrder, Radfahrer, Fuhrwerke, Reiter sowie Fhrer von Pferden und anderen grsseren Tieren. Der Strassenbahn ist der Vortritt zu lassen. Biegt sie jedoch aus einer Nebenstrasse auf eine Hauptstrasse, haben die Fahrzeuge auf der Hauptstrasse Vortritt! Das Vortrittsrecht darf nicht erzwungen werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Anzeichen bestehen, dass sich ein Strassenbentzer nicht richtig verhalten wird.

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Beim Linksabbiegen hat das entgegenkommende Fahrzeug Vortritt.

Auf Nebenstrassen hat das von rechts kommende Fahrzeug Vortritt (Rechtsvortritt; auch wenn dieses nur ein Fahrrad ist).

Auf Hauptstrassen sind Ortstafeln und Verkehrsschilder blau. Fahrzeuge auf Hauptstrassen haben Vortritt. Auf Nebenstrassen sind Ortstafeln und Verkehrsschilder weiss. In nicht geregelten Fllen, wenn z.B. auf einer Kreuzung von Nebenstrassen aus allen Richtungen gleichzeitig Fahrzeuge eintreffen, mssen die Fhrer besonders vorsichtig fahren und sich ber den Vortritt verstndigen. An unbersichtlichen Stellen muss der Fahrzeugfhrer einen Sicherheitshalt einschalten und wenn ntig ist eine Hilfsperson beizuziehen.

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Wer aus Garageausfahrten, aus Feldwegen, Radwegen, Tankstellen etc. oder ber ein Trottoir auf eine Haupt- oder Nebenstrasse fhrt, hat keinen Vortritt. Ist die Stelle unbersichtlich, muss angehalten werden. Eine Regelung des Verkehrs durch die Polizei hat eine hhere Prioritt als diejenige durch Signale oder Lichtsignale. Den Fahrzeugen der Feuerwehr, Sanitt und Polizei, die sich durch Blaulicht und Wechselklanghorn ankndigen, mssen alle Strassenbentzer den Vortritt lassen, auch bei Verkehrsregelung durch Lichtsignale. Wenn es zur sofortigen Freigabe der Fahrbahn unerlsslich ist, mssen die Fahrzeugfhrer mit der gebotenen Vorsicht auf das Trottoir ausweichen. Wer einem vortrittsberechtigten Fahrzeug folgt, hat einen Abstand von 100 m einzuhalten. Kreisel (Kreisverkehrsplatz) Der in den Kreisel einbiegende Fahrzeugfhrer muss den Fahrzeugen im Kreisel den Vortritt gewhren. Beim Einbiegen in den Kreisel muss der Blinker nicht gestellt werden. Ein allflliger Spurwechsel innerhalb des Kreisels und das Verlassen des Kreisels mssen angezeigt werden. berholen und Vorbeifahren Merke: Im Zweifel nie! Beim berholen muss auf die anderen Strassenbentzer, insbesondere auf jene, die berholt werden, Rcksicht genommen werden. Zum berholen soll nicht zu nahe aufgeschlossen werden, da sonst der berblick eingeschrnkt und das Beschleunigen schwieriger wrde. Der Geschwindigkeitsunterschied soll mindestens 20 km/h betragen. Je grsser der Unterschied, desto krzer ist der berholungsweg (siehe Kapitel 7). Vor dem berholen: Blick in die Spiegel, Blick auf die Seite (toter Winkel), Zeichen geben.

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Nach dem berholen hat der Fahrzeugfhrer wieder einzubiegen, sobald fr den berholten Strassenbentzer keine Gefahr mehr besteht. Das Wiedereinbiegen muss angezeigt werden. Wer berholt wird, darf die Geschwindigkeit nicht erhhen. Fahrzeuge drfen nicht berholt werden, wenn der Fhrer die Absicht anzeigt, nach links abzubiegen oder wenn er vor einem Fussgngerstreifen anhlt, um Fussgnger das berqueren der Strasse zu ermglichen. Bei den Signalen berholen verboten und berholen fr Lastwagen verboten drfen die Fhrer, sofern gefahrlos mglich, Motorfahrzeuge berholen, die nicht schneller als 30 km/h fahren knnen (z.B. Traktor). Das Wechseln auf andere Fahrstreifen zum berholen ist auf Einspurstrecken untersagt, ausgenommen auf Fahrstreifen, die mit den gleichen Fahrzielen bezeichnet sind. Auf nicht richtungsgetrennten Strassen mit drei Fahrstreifen darf der Fahrzeugfhrer den ussersten Streifen links, auf solchen mit vier Fahrstreifen die linke Fahrbahnhlfte nicht zum berholen bentzen. Es darf kein Fahrzeug berholt werden, welches ein anderes Fahrzeug berholt, ausser wenn beide der berholten Fahrzeuge maximal ein Meter breit sind und die Strasse breit und bersichtlich ist. berholen und Vorbeifahren an Hindernissen ist nur gestattet, wenn der ntige Raum bersichtlich und frei ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird. Im Kolonnenverkehr darf nur berholen, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu knnen. Im Bereich von Verzweigungen, wo der Fahzeugfhrer die einmndenden Strassen nicht berblicken kann, darf nur berholt werden, wenn er sich auf einer Strasse mit Vortrittsrecht befindet oder der Verkehr durch Polizei oder Lichtsignal geregelt wird. In unbersichtlichen Kurven sowie vor Kuppen darf nicht berholt werden. Wenn aber die Bentzer der eigenen Fahrbahnhlfte nicht behindert werden, darf rechts von Sicherheitslinien auch in Kurven und vor Kuppen berholt werden.

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Auf und unmittelbar vor Bahnbergngen ohne Schranken drfen nur Fussgnger, Bentzer fahrzeughnlicher Gerte und Radfahrer berholt werden. Mssen schwere Motorwagen ausserorts vor Bahnbergngen halten, so haben sie einen Abstand von rund 100 m zum bergang zu wahren, um nachfolgenden Fahrzeugen das berholen zu erleichtern. Fahrzeugfhrer mssen beim Kreuzen und berholen von Raupenfahrzeugen einen seitlichen Abstand von mindestens 1 m einhalten. Auf schmalen Strassen drfen sie erst berholen, wenn ihnen der Fhrer des Raupenfahrzeugs die Strasse freigegeben hat. Kolonnen und Umzge Geschlossene Kolonnen (Fahrzeuge, Fussgnger, Benutzer fahrzeughnlicher Gerte), die eine Fahrbahn berqueren, drfen nicht unterbrochen werden. Bei Verzweigungen ist ihnen nach Mglichkeit der Vortritt zu gewhren. Ein Trauerzug darf in der Regel nicht berholt werden. Kreuzen Es ist rechts zu kreuzen (d.h. aneinander vorbei zu fahren), links zu berholen. Fahrzeuge aus entgegengesetzten Richtungen, die beide auf einer Kreuzung nach links abbiegen wollen, haben sich links zu kreuzen!

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Der Fahrzeugfhrer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der berblickbaren Strecke halten kann; wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten knnen.

Der Fahrzeugfhrer hat dem Gegenverkehr den Vortritt zu lassen, wenn das Kreuzen durch ein Hindernis auf seiner Fahrbahnhlfte erschwert wird.

Der Fahrzeugfhrer darf beim Abbiegen nach links auf Strassenverzweigungen die Kurve nicht schneiden. Fahrzeuge aus entgegengesetzten Richtungen, die beide auf einer Kreuzung nach links abbiegen wollen, haben sich links zu kreuzen. Wo das Kreuzen schwierig ist, hat in erster Linie das abwrtsfahrende Fahrzeug rechtzeitig anzuhalten. Ist das Kreuzen nicht mglich, so muss

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das abwrtsfahrende Fahrzeug zurckfahren, sofern das andere sich nicht offensichtlich nher bei einer Ausweichstelle befindet. Auf Bergpoststrassen mssen die Fahrzeugfhrer bei schwierigem Kreuzen und berholen die Zeichen und Weisungen der Fhrer von Fahrzeugen im Linienverkehr beachten. Ist auf schmaler Strasse das Kreuzen nicht mglich haben der Reihe nach Vortritt: 1. Anhngerzge, 2. Gesellschaftswagen, 3. Lastwagen, 4. leichte Motorwagen. Einsatz der Beleuchtung Die Beleuchtung ist einzuschalten, sobald das Fahrzeug durch die anderen Verkehrsteilnehmer nicht rechtzeitig erkannt werden knnte, sptestens aber ab Beginn der Dmmerung und wenn es die Witterung erfordert. Fernlichter mssen die Fahrbahn auf eine Entfernung von mindestens 100 m beleuchten. In Ortschaften soll auf die Fernlichter verzichtet werden. Abblendlichter sollen bei Motorfahrzeugen auch tagsber eingschaltet sein, sicher dann, wenn die Sicht wegen Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen weniger als 200 m betrgt. Von Fernlicht auf Abblendlicht umzuschalten ist - mindestens 200 m vor dem Kreuzen mit einem anderen Strassenbenutzer oder einer neben der Strasse entgegenkommenden Bahn. - sofort, wenn ein entgegenkommender Fahrzeugfhrer durch Ein- und Ausschalter der eigenen Fernlichter darum ersucht. - beim Hintereinanderfahren, berholtwerden, Rckwrtsfahren. - wenn ein Tier geblendet wrde. Vor dem Abblenden ist die Geschwindigkeit zu mssigen und auf allfllige Hindernisse auf der Strasse zu achten. Nebellichter und Nebelschlusslichter drfen nur eingesetzt werden, wenn die Sicht weniger als 50 m betrgt (Nebel, Schneetreiben oder sehr starker Regen).

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Beim berholen soll auf der Hhe des berholten Fahrzeuges auf Fernlicht geschaltet werden. Bei lngeren Halten (z.B. vor einer Baustelle oder einem Bahnbergang) ist auf das Standlicht umzuschalten. Geschwindigkeitsvorschriften Die Geschwindigkeit ist den Umstnden anzupassen, namentlich den Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung sowie den Strassen-, Verkehrsund Sichtverhltnissen. Es ist hchstens so schnell zu fahren, dass innerhalb der berblickbaren Strecke angehalten werden kann. Wo das Kreuzen schwierig ist (z.B. auf schmalen Strassen) muss innerhalb der halben Sichtweite angehalten werden knnen. Besondere Vorsichtig ist erforderlich bei nasser oder vereister Fahrbahn oder mit Laub, Schnee oder mit Splitt bedeckter Strasse. Glatteis kann z.B. im Schatten oder auf Brcken bereits bei Temperaturen ber 0O C vorkommen! Bei starkem Regen besteht die Gefahr von Aquaplaning, d.h. dass die Reifen die Haftung verlieren und auf dem Wasser schwimmen. Achtung Schleudergefahr! Die Haftung der Reifen kann mit vorsichtigem Bremsen bei geringer Geschwindigkeit getestet werden. Die zulssigen Hchstgeschwindigkeiten fr Motorfahrzeuge betragen unter gnstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhltnissen: 50 km/h in Ortschaften 80 km/h ausserorts 100 km/h auf Autostrassen (immer signalisiert) 120 km/h auf Autobahnen Der Fahrzeugfhrer darf ohne zwingenden Grund nicht so langsam fahren, dass er einen gleichmssigen Verkehrsfluss verhindert und unter Umstnden riskante berholmanver provoziert.

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Der Fahrzeugfhrer muss die Geschwindigkeit mssigen und ntigenfalls sogar anhalten und hupen, wenn Kinder im Strassenbereich nicht auf den Verkehr achten.

7. Reaktionsweg, Bremsweg, Anhalteweg, berholungswegWichtige Beispiele Anhaltewege Geschwindigkeit 40 km/h 50 km/h 60 km/h 80 km/h 50 km/h Strassenverhltnisse gut gut gut gut schlecht Anhalteweg 23 m 32 m 43 m 71 m mehr als 40 m

berholungsweg Fahrzeug mit 80 km/h berholt Fahrzeug mit 60 km/h: Weg = 320 m

Begriffe und Formeln allgemein: Weg = Geschwindigkeit Zeit (s = v t) z.B. 100 m = 5 m/s 20 s; 60 km = 30 km/h 2 h

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Reaktionszeit Die Zeit vom Erkennen der Gefahr bis zum Wirken der Bremsen heisst Reaktionszeit. Die Reaktionszeit ist abhngig vom Zustand des Fahrers (Mdigkeit, Alkohol, Medikamente etc.) und dessen Aufmerksamkeit (Stress, Ablenkung durch Telefon etc.) Die durchschnittliche Reaktionszeit von 1 Sekunde wird durch Bremsbereitschaft massiv reduziert. Reaktionsweg Der whrend der Reaktionszeit zurckgelegte Weg heisst Reaktionsweg. Faustregel:Geschwindigkeit in km/h 10

Reaktionsweg in m

=

x3

Beispiele: Geschwindigkeit = 50 km/h: Reaktionsweg = 50 : 10 x 3 = 15 m Geschwindigkeit = 120 km/h: Reaktionsweg = 120 : 10 x 3 = 36 m

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Der Reaktionsweg ist proportional zur Geschwindigkeit. D.h.: doppelte Geschwindigkeit doppelter Reaktionsweg ! Bremsweg Der Weg vom Einsetzen der Bremswirkung bis zum Stillstand des Fahrzeuges heisst Bremsweg. Der Bremsweg ist abhngig vom Zustand der Bremsen und Reifen und dem Zustand der Strasse (Nsse, Schnee etc.) Faustregeln: bei guten Verhltnissen (trockene Fahrbahn, gute Reifen):Geschwindigkeit in km/h = 10 Geschwindigkeit in km/h 10

Bremsweg in m

x

x

3 4

(bei guten Verhltnissen)

bei schlechten Verhltnissen (z.B. nasse Fahrbahn):

Bremsweg in m

=

Geschwindigkeit in km/h 10

x

Geschwindigkeit in km/h 10

(bei schlechten Verhltnissen)

Bremswege in Abhngigkeit der Geschwindigkeit und der Strassenverhltnisse250Bremsweg in m200 150

schlechte Verhltnisse 100 gute Verhltnisse 500 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Geschwindigkeit x10 km/h

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Der Bremsweg ist nicht proportional zur Geschwindigkeit. D.h.: doppelte Geschwindigkeit mehr als doppelter Bremsweg! Bei schlechten Strassenverhltnissen ist der Bremsweg deutlich lnger! Anhalteweg Der Anhalteweg setzt sich zusammen aus dem Reaktionsweg und dem Bremsweg. Faustregel:Geschwindigkeit in km/h 10 Geschwindigkeit in km/h 10

Anhalteweg = in m

x

+7

berholungsweg Der Geschwindigkeitsunterschied sollte zum berholen mindestens 20 km/h betragen. Faustregel:hhere Geschwindigkeit in km/h hhere x Geschwindigkeit in km/h

berholungsweg = in m

Geschwindigkeitsdifferenz in km/h

Beispiel: Geschwindigkeit des schnelleren Fahrzeuges: 80 km/h Geschwindigkeit des langsameren Fahrzeuges: 60 km/h Geschwindigkeitsdifferenz: 20 km/h berholungsweg = 80 x 80 : 20 = 320 m (Tipp: Rechnung als Bruch notieren und krzen)

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8. Besondere SituationenZeichen und Weisungen der Polizei Die Zeichen der Polizei, der Feuerwehr, der militrischen Verkehrsorgane, der Zollbeamten und der Verkehrskadetten sind zu befolgen. Ebenso zu befolgen sind die Zeichen von Parkhelfern, Bauarbeitern bei Baustellen, Schlerpatrouillen und von Privatpersonen, die z.B. auf einer Unfallstelle den Verkehr regeln. Die Weisungen der Polizei gehen den Verkehrsampeln, Signalen, Markierungen und den allgemeinen Regeln vor.

Hochgehaltener Arm: Halt von allen Richtungen!

Heranwinken: Freie Fahrt fr die entsprechende Richtung!

Achtung: Tempo verlangsamen!

Beide Arme seitlich gestreckt: Halt von hinten und vorne!

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Ein Arm seitlich gestreckt: Halt von hinten!

Verhalten gegenber der Strassenbahn Der Strassenbahn ist das Geleise frei zu geben und der Vortritt zu lassen. Biegt sie jedoch aus einer Nebenstrasse auf eine Hauptstrasse, haben die Fahrzeuge auf der Hauptstrasse Vortritt!

Wenn gengend Fahrraum vorhanden ist wird das fahrende Tram rechts berholt. Ansonsten darf links am fahrenden Tram vorbeigefahren werden, falls keine Verzweigung folgt.

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Fhrt die Strassenbahn ganz rechts oder ist die rechte Fahrbahn z.B. wegen einer Baustelle nicht befahrbar, darf, sofern der Gegenverkehr nicht behindert wird und es keine Verzweigung hat, links berholt werden. Dieses riskante Manver sollte aber vermieden werden! Der in der gleichen Richtung wie die Strassenbahn fahrende Fahrzeugfhrer muss gengend Abstand halten, um den entgegenkommenden Fahrzeugen das Ausweichen zu ermglichen.

Das stehende Tram wird, falls eine Schutzinsel vorhanden ist, in langsamer Fahrt rechts berholt. Ist keine Schutzinsel vorhanden, wird hinter dem Tram angehalten. Wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer beeintrchtigt werden knnen, darf das Tram in langsamer Fahrt berholt werden. Vorsicht, es knnten Passagiere auf die Strasse treten! Folgt eine Verzweigung, darf das Tram in keinem Fall berholt werden! Falls kein Tram naht, drfen Linksabbieger zum Einspuren dessen Fahrraum beanspruchen. Beim Halten mssen Fahrzeuge zu den Geleisen einen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten. Beim Warten hinter dem stehenden Tram ist ein Abstand von mindestens 2 m einzuhalten.

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Bahnbergnge Vor Bahnbergngen muss angehalten werden, sobald sich die Schranken zu senken beginnen oder wenn rote Lichter blinken. Mssen schwere Motorwagen ausserorts vor Bahnbergngen halten, so haben sie einen Abstand von rund 100 m zum bergang zu wahren, um nachfolgenden Fahrzeugen das berholen zu erleichtern. Auf und unmittelbar vor Bahnbergngen ohne Schranken drfen nur Fussgnger, Bentzer fahrzeughnlicher Gerte und Radfahrer berholt werden. Auf Bahnbergngen mit Schranken ist das berholen nicht verboten. Das Parkieren nher als 50 m bei Bahnbergngen ausserorts und nher als 20 m bei Bahnbergngen innerorts ist verboten. Bergstrassen Auf Strassen mit starkem Geflle und auf Bergstrassen ist so zu fahren, dass die Bremsen nicht bermssig beansprucht werden. Wo das Kreuzen schwierig ist, hat in erster Linie das abwrtsfahrende Fahrzeug rechtzeitig anzuhalten. Ist das Kreuzen nicht mglich, so muss das abwrtsfahrende Fahrzeug zurckfahren, sofern das andere sich nicht offensichtlich nher bei einer Ausweichstelle befindet. Auf Bergpoststrassen mssen die Fahrzeugfhrer bei schwierigem Kreuzen und berholen die Zeichen und Weisungen der Fhrer von Fahrzeugen im Linienverkehr beachten. Ist auf einer schmalen Strasse das Kreuzen nicht mglich haben der Reihe nach Vortritt: 1. Anhngerzge, 2. Gesellschaftswagen, 3. Lastwagen, 4. leichte Motorwagen. Folgen sich auf Bergstrassen schwere Motorwagen kurz hintereinander und ist das Kreuzen schwierig, so haben ihre Fhrer den Gegenverkehr auf nachfolgende Wagen aufmerksam zu machen.

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Tunnels Auch in beleuchteten Tunnels ist mit Abblendlicht zu fahren. Rckwrtsfahren und Wenden sind untersagt, ebenso das berholen mehrspuriger Fahrzeuge (sofern in Fahrtrichtung nur eine Spur besteht). In Tunnels darf nur im Notfall angehalten werden. Es muss dann sofort der Motor abgestellt werden. Bei einem Stau ist an der Seite anzuhalten und der Motor muss abgestellt werden. Dabei soll man im Fahrzeug bleiben und das Radio auf der vorgegebenen Frequenz einstellen. Im Falle eines Brandes muss das Auto seitlich angehalten und der Motor abgestellt werden. Darauf soll man unverzglich zu Fuss vom Brandherd weg einen Notausgang aufsuchen. Bei einer Panne muss sofort der Warnblinker eingeschaltet, wenn mglich zur nchsten Ausweichstelle gefahren und unverzglich die Polizei ber das SOS-Telefon benachrichtigt werden. Abschleppen Die beim Abschleppen zulssige Geschwindigkeit betrgt auf allen Strassen, also auch auf Autobahnen, 40 km/h. Die Fhrer von beiden Fahrzeugen mssen im Besitze eines gltigen Fhrerausweises der entsprechenden Kategorie sein. Beim abgeschleppten Fahrzeug muss hinten gut sichtbar das Pannendreieck angebracht sein. Motorwagen drfen hchstens einen Motorwagen ohne Anhnger oder ein Motorrad abschleppen. Mit einem Motorrad darf nur ein Motorrad abgschleppt werden. Der Fahrer des abgeschleppten Motorrades muss das Seil so halten, dass er dieses im Notfall loslassen knnte. Motorfahrrder und Fahrrder drfen nicht abgeschleppt werden. Lenkung, Bremsen und nachts das Licht mssen noch funktionstchtig sein. Kann ein Motorwagen nicht selbst gebremst werden, muss mit einer Stange abgeschleppt werden.

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Stangen drfen nicht lnger sein als 5 m, Abschleppseile oder -kabel drfen hchstens 8 m lang sein. Entstehen beim Abschleppen Schden, ist der Halter des Zugfahrzeuges haftbar. Auf Autobahnen und Autostrassen darf nur bis zur nchsten Ausfahrt abgeschleppt werden. Fr die Schleppfahrt ist der rechte Fahrstreifen und nicht der Pannenstreifen zu bentzen. Beim Abschleppen auf Autobahnen und Autostrassen drfen die Warnblinker eingeschaltet werden. Anhnger Mit einem Anhnger darf nicht schneller als 80 km/h gefahren werden. Dies gilt auch auf Autobahnen. In einem Anhnger drfen keine Personen transportiert werden. Das Verwenden von Anhngern ist nur gestattet, wenn dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist. Anhnger mssen vorne zwei weisse und hinten zwei rote, dreieckige Rckstrahler aufweisen. Verhalten bei Unfllen Bei einem Unfall mssen alle Beteiligten sofort anhalten. Zum Vermeiden weiterer Unflle ist unverzglich die Unfallstelle zu sichern (Warnblinkanlage, Pannensignal, Verkehr regeln auch durch Passanten). Sind Personen verletzt so haben alle beteiligten und unbeteiligten Personen, soweit es ihnen zumutbar ist, Hilfe zu leisten. In diesem Fall ist sofort die Polizei zu benachrichtigen. Polizeinotruf: 117 Bewusstlose sind in die Seitenlage zu bringen und stets zu berwachen. Bei kleinen Schrfungen oder Prellungen ist die Polizei nicht zu benachrichtigen, der Verursacher muss aber dem Geschdigten Adresse und Telefonnummer hinterlassen.

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Die Unfallstelle darf vor dem Eintreffen der Polizei nur zum Schutze der Verletzten oder zur Sicherung des Verkehrs verndert werden. Die Situation ist vorher mit Kreide zu markieren. Will ein Geschdigter die Polizei beiziehen, obschon keine Meldepflicht besteht, ist dem Folge zu leisten. Alle Beteiligten mssen in diesem Fall bei der Feststellung des Sachverhaltes mitwirken, bis sie von der Polizei entlassen werden. Erfhrt ein Fahrer erst im Nachhinein, dass er an einem Unfall mitbeteiligt war, hat er sich unverzglich bei der Polizei zu melden. Ist der Beizug der Polizei nicht ntig (kleiner Sachschaden), sollte trotzdem das Europische Unfallprotokoll ausgefllt werden. Zudem sind die Namen von Zeugen zu notieren. Ist in Abwesenheit des Geschdigten Sachschaden entstanden (z.B. Parkschaden), ist der Geschdigte sofort zu benachrichtigen. Ist dies nicht mglich, ist die Polizei zu verstndigen. Bei Unfllen auf Bahnbergngen ist unverzglich die Bahnverwaltung zu informieren. Pannensignal und Warnblinker Das vorgeschriebene Pannensignal muss im Fahrzeug leicht zugnglich sein. Es ist am Fahrbahnrand aufzustellen, sobald ein Fahrzeug aus zwingenden Grnden vorschriftswidrig auf der Fahrbahn abgestellt werden muss. Es muss mindestens 50 m, auf Strassen mit schnellem Verkehr mindestens 100 m hinter dem Fahrzeug aufgestellt werden. Das Pannensignal ist auch an der Rckseite abgeschleppter Pannenfahrzeuge anzubringen. Warnblinklichter drfen nur zur Warnung vor Gefahren verwendet werden: - am stehenden Fahrzeug als Ergnzung zum Pannensignal - am fahrenden Fahrzeug zur Warnung der nachfolgenden Fahrzeuge vor pltzlich auftauchenden Stau - beim Abschleppen auf Autobahnen und Autostrassen - am Schulbus beim Ein- und Aussteigenlassen

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Warnsignal Hupsignale sind nur in Notfllen erlaubt. Akustische Warnsignale sind zu geben, wenn Kinder im Bereich der Strasse nicht auf den Verkehr achten sowie ausserorts vor unbersichtlichen, engen Kurven. Hupen allein gengt aber nicht, es muss auch die Geschwindigkeit verlangsamt und ntigenfalls angehalten werden. Nach Eintritt der Dunkelheit drfen nur Lichtsignale gegeben werden. Akustische Warnsignale sind nur in Notfllen zulssig. Die Verwendung von Warnsignalen zu Rufzwecken ist verboten. Ersatzfahrzeuge Das bertragen der Kontrollschilder auf ein Ersatzfahrzeug der gleichen Kategorie kann durch die kantonale Behrde durchgefhrt werden. Dauert die Verwendung des Ersatzfahrzeuges nicht mehr als 30 Tage, so ist eine Meldung an die Versicherung nicht notwendig.

9. Andere VerkehrsteilnehmerFussgnger und Bentzer fahrzeughnlicher Gerte (Als fahrzeughnliche Gerte werden alle mit Rdern oder Rollen ausgestatteten Fortbewegungsmittel bezeichnet, die ausschliesslich durch eigene Krperkraft angetrieben werden. Dazu gehren Rollschuhe, InlineSkates, Sakteboards, Trottinette und Kinderrder.) Vor Fussgngerstreifen hat der Fahrzeugfhrer besonders vorsichtig zu fahren und ntigenfalls anzuhalten, um den Fussgngern den Vortritt zu lassen, die sich schon auf dem Streifen befinden oder im Begriffe sind, ihn zu betreten. Fahrzeuge, welche die Geschwindigkeit verlangsamen oder anhalten, um Fussgngern das berqueren der Strasse zu ermglichen, drfen nicht berholt werden.

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Bei Verzweigungen mit Verkehrsregelung haben abbiegende Fahrzeugfhrer den Fussgngern oder Bentzern von fahrzeughnlichen Gerten fr das berqueren der Querstrasse den Vortritt zu lassen. Dies gilt bei Lichtsignalen nicht, wenn die Fahrt durch einen grnen Pfeil freigegeben wird und kein gelbes Warnlicht blinkt. Auf Strassen ohne Fussgngerstreifen hat der Fahrzeugfhrer im Kolonnenverkehr ntigenfalls zu halten, wenn Fussgnger oder Bentzer von fahrzeughnlichen Gerten darauf warten, die Fahrbahn zu berqueren. Auf Fussgngerstreifen ohne Verkehrsregelung haben die Fussgnger den Vortritt, ausser gegenber der Strassenbahn. Sie drfen jedoch vom Vortrittsrecht nicht Gebrauch machen, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten knnte. Bei Fussgngerstreifen ohne Verkehrsregelung, die durch eine Verkehrsinsel unterteilt sind, gilt jeder Teil des berganges als selbstndiger Streifen. Fr die Bentzer von fahrzeughnlichen Gerten gelten die fr Fussgnger anwendbaren Verkehrsregeln Die Bentzer von fahrzeughnlichen Gerten mssen die Geschwindigkeit und die Fahrweise stets den Umstnden und den Besonderheiten des Gerts anpassen. Insbesondere mssen sie auf Fussgnger Rcksicht nehmen und diesen den Vortritt gewhren. Beim berqueren der Fahrbahn drfen sie nur im Schritttempo fahren. Zustzliches fr Motorradfahrer Die Fhrer und Mitfahrer von Motorrdern mit oder ohne Seitenwagen, von Leicht-, Klein und dreirdrigen Motorfahrzeugen sowie von Motorfahrrdern mssen whrend der Fahrt geprfte Schutzhelme tragen. Auf Motorrdern darf nur eine Person Platz nehmen. Sie hat rittlings zu sitzen und muss Trittbretter oder Fussrasten bentzen knnen. Kinder unter 7 Jahren bentigen einen behrdlich genehmigten Kindersitz.

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Im Seitenwagen von Motorrdern darf auf jedem Sitz nur eine Person Platz nehmen. Es drfen nur so viele Personen mitgefhrt werden, wie Pltze bewilligt sind.

10. Zahlen0.5 1.6 mm 1m 1m 1.5 m 1.5 m Trottoir 2m 2 sec 2.55 m 3m 3m 4m 5m 5m 5m 5m 8m 10 m maximal erlaubter Alkoholgehalt im Blut zum Fhren eines Fahrzeuges minimale Profiltiefe des Pneus auf der ganzen Laufflche seitlicher Abstand beim Kreuzen oder berholen von Raupenfahrzeugen berragt die Ladung das Fahrzeug hinten um mehr als 1 m, muss diese durch einen Signalkrper markiert werden minimaler Abstand beim freiwilligen Parkieren oder Halten neben Tramschienen minimaler Platz fr Fussgnger beim Halten auf dem Abstand beim Warten hinter der stehenden Strassenbahn sollte der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betragen (zhle: 21, 22) Hchstbreite fr Motorfahrzeuge und Anhnger Mindestabstand beim freiwilligen Halten zu Einspurstrecken, Sicherheits-, Lngs- und Doppellinien berhang der Ladung ber das Fahrzeug vorne, gemessen ab der Mitte des Lenkrades (nach hinten: 5 m ab Hinterachse; ab 1 m mit Signalkrper) Maximalhhe inkl. Ladung berhang der Ladung ber das Fahrzeug hinten, gemessen ab der Mitte der Hinterachse. Markierung ab 1 m mit Signalkrper (nach vorne 3 m ab Mitte des Lenkrades) Mindestabstand zum Fussgngerstreifen beim freiwilligen Halten Abstand zur Querfahrbahn beim freiwilligen Halten vor oder nach der Verzweigung maximale Lnge einer Abschleppstange maximale Lnge eines Abschleppseils (Minimallnge: 5 m) Nher als 10 m vor und nach Tafeln von Haltestellen ffentlicher Verkehrsmittel, ist das Halten nur zum Ein-

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oder 12 m 20 m 20 m sein 20 km/h 20 km/h 20 - 100 m 40 km/h 50 km/h 0 - 50 m 50 m 50 m 50 m 50 kg 80 km/h 80 km/h 80 km/h 100 km/h 100 m 100 m 120 km/h 150 - 250 m 150 - 250 m 200 m

Aussteigenlassen erlaubt. Das Gleiche gilt 10 m vor und nach Feuerwehrgebuden Maximallnge von Motorfahrzeugen minimaler Abstand beim Parkieren vor Bahnbergngen innerorts Distanz, aus der nachts das hintere Kontrollschild lesbar muss minimale Geschwindigkeitsdifferenz zum berholen Hchstgeschwindigkeit auf Strassen in Wohn- oder Geschftsquartieren Abstand der Vorwegweiser innerorts vor Verzweigungen maximale Geschwindigkeit beim Abschleppen Hchstgeschwindigkeit innerorts Gefahrensignale stehen innerorts maximal 50 m vor der Gefahrenstelle Nebelschlusslichter drfen nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 m betrgt minimaler Abstand beim Parkieren vor Bahnbergngen ausserorts hinter dem defekten Fahrzeug muss das Pannensignal aufgestellt werden (auf Strassem mit schnellem Verkehr min. 100 m) Maximale Belastung von Dachtrgern (Ausnahmen siehe Fahrzeugausweis) Mindestgeschwindigkeit fr Fahrzeuge auf Autobahnen und Autostrassen Hchstgeschwindigkeit ausserorts Hchstgeschwindigkeit fr Fahrzeuge mit Anhnger Hchstgeschwindigkeit auf Autostrassen hinter dem defekten Fahrzeug muss das Pannensignal auf Strassen mit schnellem Verkehr aufgestellt werden minimaler Abstand hinter einem vortrittsberechtigten Fahrzeug Hchstgeschwindigkeit auf Autobahnen Distanz der Gefahrensignale ausserorts vor der Gefahrenstelle Distanz der Vorwegweiser ausserorts vor Verzweigungen vor dem Kreuzen mit anderen Strassenbentzern muss sptestens abgeblendet werden

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Tel. 117 Tel. 118 Tel. 140 Tel. 144 Tel. 1414 Tel. 1415 Tel. 163

Polizeinotruf Feuerwehrnotruf Strassenhilfe Sanittsnotruf Rega Rettungshelikopter Air-Glaciers Strassenverkehrs-Informationen

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11. Strassen-SignalisationZonenbezeichnungenTempo-30-Zone Hier muss besonders vorsichtig und rcksichtsvoll gefahren werden. Ab hier gilt die Hchstgeschwindigkeit der entsprechenden Strasse (z.B. innerorts 50 km/h). Fussgnger und Bentzer von fahrzeughnlichen Gerten haben auf der ganzen Verkehrsflche Vortritt. Parkieren ist nur auf markierten Pltzen erlaubt. Aufhebung der Begegnungszone Fahrverkehr ist hier verboten (allfllige Ausnahmen auf Zusatztafeln); Parkieren ist nur auf markierten Pltzen erlaubt. Aufhebung der Fussgngerzone

Aufhebung Tempo-30Zone

Begegnungszone

Aufhebung Begegnungszone

Fussgngerzone

Aufhebung Fussgngerzone

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GefahrensignaleRechtskurve Kurvensignale warnen vor unbersichtichen Kurven. Unbedingt vor der Kurve abbremsen! Vor Kurve abbremsen und mglichst rechts fahren. Vor kurvenreichen Strecken ist auf einer Zusatztafel (5.03) deren Lnge angegeben. Innerorts stehen normalerweise keine Kurvensignale. Signal warnt vor Schleudergefahr durch Eis, Spurrillen etc.. Das Fahrzeug knnte hier gefhrliche Schlge erleiden oder die Bodenhaftung verlieren. Hier ist das Kreuzen erschwert. (Ntigenfalls Zusatztafel 5.15 mit Angabe der schmalsten Stelle) Das Kreuzen ist durch einseitige Verengung der Strasse erschwert. (Ntigenfalls Zusatztafel 5.15 mit Angabe der schmalsten Stelle)

Linkskurve

Doppelkurve nach rechts beginnend

Doppelkurve nach links beginnen

Schleudergefahr

Unebene Fahrbahn

Engpass

Verengung rechts

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Verengung links

Das Kreuzen ist durch einseitige Verengung der Strasse erschwert. Das strkste Geflle betrgt min. 10%. Achtung: Lngerer Bremsweg; rechtzeitig zurckschalten! Die strkste Steigung betrgt min. 10%. Rechtzeitig zurckschalten! Achtung: Lngerer Bremsweg, Schleudergefahr! Warnung vor Steinen, die auf der Strasse liegen oder herabfallen knnten. Nicht unntig anhalten! Warnung vor Hindernissen auf der Fahrbahn. Unbedingt langsamer fahren und nicht berholen! Vorsignal vor Bahnbergang, Flugplatz, Zoll etc. Vorsignal vor Bahnbergang mit Blinklicht oder Andreaskreuz Mit 3 Streifen: bei Vorsignal vor Bahnbergang; mit 2 Streifen nach einem Drittel der Distanz bis zum bergang; mit einem

Gefhrliches Geflle

Starke Steigung

Rollsplitt

Steinschlag

Baustelle

Schranken

Bahnbergang ohne Schranken

Distanzbaken

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Streifen nach weiterem Drittel. Andreaskreuz Steht bei einem Bahnbergang ohne Schranken, mit einem Geleise Steht bei einem Bahnbergang ohne Schranken, mit einem Geleise. Steht bei einem Bahnbergang ohne Schranken; mit mehreren Geleisen. Steht bei einem Bahnbergang ohne Schranken; mit mehreren Geleisen.

Andreaskreuz

Andreaskreuz

Andreaskreuz

Einfaches Blinklicht

"Halt!"

Wechselblinklicht

"Halt!" Es wird eine Kreuzung mit einer Strassenbahn folgen. Dieses Signal wird innerorts verwendet. Vorsignal fr Fussgngerstreifen, die schlecht oder spt erkannt werden knnten. Beim Fussgngerstreifen steht das Signal 4.11.

Strassenbahn

Fussgngerstreifen

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Kinder

Dieses Signal steht z.B. vor Schulhusern und Spielpltzen. Vorsicht! Es ist mit Wild auf der Fahrbahn zu rechnen. Geschwindigkeit verlangsamen und im Notfall auf Abblendlicht umschalten. Warnung vor unbeaufsichtigten Tieren auf der Fahrbahn (z.B. bei uneingezunten Weidegebieten oder Alpaufzgen). Dieses Signal steht an Stellen, wo man eigentlich nicht zwingend mit Gegenverkehr rechnen wrde. Achtung, das folgende Lichtsignal knnte auf Rot stehen. Warnung vor tief fliegenden oder rollenden Flugzeugen. An dieser Stelle tritt hufig starker Seitenwind auf. Besonders gefhrlich bei hoher Geschwindigkeit und beim berholen. Warnung vor Gefahren, fr die kein spezielles Signal besteht.

Wildwechsel

Tiere

Gegenverkehr

Lichtsignal

Flugzeuge

Seitenwind

Andere Gefahren

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Stau

Warnt vor stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen. An dieser Stelle queren hufig Radfahrer die Strasse oder biegen auf dieselbe ein. Wird nur ausserhalb von Verzweigungen aufgestellt.

Radfahrer

Vorschriftssignale (Verbots-, Gebotssignale)Das Befahren der Strasse ist in beiden Richtungen fr alle Fahrzeuge verboten (Signal gilt nicht fr Reiter, Handwagen und Allgemeines Fahrverbot in Kinderwagen, beiden Richtungen Invalidenfahrsthle im Schritttempo, geschobene Fahrrder, Motorfahrrder und zweirdrige Motorrder, die bei abgestelltem Motor geschoben werden.) Die Durchfahrt ist nur in der Gegenrichtung gestattet. Am anderen Ende der Strasse steht das Signal "Einbahnstrasse" 4.08. Die Durchfahrt ist fr alle leichten und schweren Motorwagen sowie Motorrder mit Seitenwagen verboten.

Einfahrt verboten

Verbot fr Motorwagen

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Verbot fr Motorrder

Dieses Verbot gilt fr alle zwei- und dreirdrigen Motorrder. Die Durchfahrt mit Motorwagen ist gestattet Die Durchfahrt mit Motorrdern und Motorwagen gestattet

Verbot fr Fahrrder und Motorfahrrder

Die Durchfahrt mit Fahrrdern, Motorrdern, Verbot fr Motorfahrrder Motorwagen ist gestattet. Ebenso mit Motorfahrrdern mit abgestelltem Motor. Die Durchfahrt fr Motorwagen mit mehr als 3.5 t Gesamtgewicht ist verboten. Davon ausgenommen sind Gesellschaftswagen. Durchfahrt mit Personenwagen und Lastwagen gestattet, ebenso mit Gesellschaftswagen mit einem Gesamtgewicht von weniger als 3.5 t Die Durchfahrt ist fr Motorfahrzeuge mit Anhnger verboten. Davon ausgenommen sind Fahrzeuge mit landwirtschaftlichem Anhnger.

Verbot fr Lastwagen

Verbot fr Gesellschaftswagen

Verbot fr Anhnger

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Vom Verbot ausgenommen Verbot fr Anhnger mit sind Anhnger, deren Ausnahme von Sattel- und Gesamtgewicht die auf einer Einachsanhngern zustzlichen Tafel vermerkte Angabe nicht bersteigen. Verbot fr Fahrzeuge mit gefhrlicher Ladung Gilt fr alle Fahrzeuge, die entsprechend gekennzeichnet sein mssen. Gilt fr alle Fahrzeuge, deren Ladung wasserverunreinigende Stoffe enthlt. Verbietet den Verkehr mit Zug-, Reit- und Saumtieren. Die Durchfahrt mit Fahrzeugen ist erlaubt. Der Zugang fr Fussgnger und Bentzer von fahrzeughnlichen Gerten ist verboten. Die Durchfahrt fr Bentzer von Rollschuhen, InlineSkates etc. ist verboten.

Verbot fr Fahrzeuge mit wassergefhrdender Ladung

Verbot fr Tiere

Verbot fr Fussgnger

Verbot fr fahrzeughnliche Gerte

Skifahren verboten

Das Fahren mit Skis jeglicher Art ist verboten.

Schlitteln verboten

Das Fahren mit Schlitten jeglicher Art ist verboten.

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Verbot fr Motorwagen und Motorrder

Die Durchfahrt ist fr Motorfahrrder gestattet. Auf unbedeutenden Nebenstrassen sowie innerorts knnen in einem Signal drei Verbotssymbole dargestellt werden. Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem Betriebsgewicht von mehr als 5.5 t drfen hier nicht durchfahren. Die Belastung einer Achse darf den angegebenen Wert nicht bersteigen. Fahrzeuge, die mit der Ladung breiter als der angegebenen Wert sind, drfen hier nicht durchfahren. Fahrzeuge, die mit der Ladung hher als der angegebene Wert sind, drfen hier nicht durchfahren. Das Signal steht vor Passagen, die niedriger als 4 m sind. Fahrzeuge, die mit der Ladung lnger als der angegebenen Wert sind, drfen hier nicht durchfahren.

Verbot fr Motorwagen, Motorrder und Motorfahrrder

Hchstgewicht

Achsdruck

Hchstbreite

Hchsthhe

Hchstlnge

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Hchstgeschwindigkeit

Die angegebene Geschwindigkeit darf auch bei guten Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhltnissen nicht berschritten werden. Ab hier gilt die Hchstgeschwindigkeit der entsprechenden Strasse (z.B. ausserorts 80 km/h).

Ende der Hchstgeschwindigkeit

Dieses Signal gibt die Hchstgeschwindigkeit 50 Hchstgeschwindigkeit in generell km/h in Ortschaften an. Ab hier gilt die Ende Hchstgeschwindigkeit der Hchstgeschwindigkeit 50 entsprechenden Strasse (z.B. generell ausserorts 80 km/h). Diese Geschwindigkeit darf bei normalen Verhltnissen nicht unterschritten werden. Ab hier ist keine Mindestgeschwindigkeit mehr erforderlich.

Mindestgeschwindigkeit

Ende der Mindestgeschwindigkeit

Fahrtrichtung rechts

Vor dem Signal muss rechts abgebogen werden.

Fahrtrichtung links

Vor dem Signal muss links abgebogen werden.

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Am folgenden Hindernis muss Hindernis rechts umfahren rechts vorbeigefahren werden.

Hindernis links umfahren

Am folgenden Hindernis muss links vorbeigefahren werden.

Geradeausfahren

Das Abbiegen nach links oder rechts ist verboten. An dieser Stelle muss rechts abgebogen werden. Auf Autobahnen muss in der angezeigten Richtung auf die Gegenfahrbahn gewechselt werden. An dieser Stelle muss links abgebogen werden. Auf Autobahnen muss in der angezeigten Richtung auf die Gegenfahrbahn gewechselt werden. An dieser Stelle muss rechts oder links abgebogen werden. An dieser Stelle muss geradeaus gefahren oder nach rechts abgebogen werden.

Rechtsabbiegen

Linksabbiegen

Rechts- oder Linksabbiegen

Geradeaus oder Rechtsabbiegen

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Geradeaus oder Linksabbiegen

An dieser Stelle muss geradeaus gefahren oder nach links abgebogen werden. Die Pfeile geben die Richtung des Verkehrs im Kreisel an. Den von links kommenden Fahrzeugen muss der Vortritt gewhrt werden. Erscheint in Verbindung mit dem Signal Kein Vortritt 3.02. Das Abbiegen nach rechts ist verboten.

Kreisverkehrsplatz

Abbiegen nach rechts verboten

Abbiegen nach links verboten

Das Abbiegen nach links ist verboten. Das berholen von mehrspurigen, fahrenden Motorfahrzeugen und Stassenbahnen ist verboten. Sofern gefahrlos mglich, drfen Motorfahrzeuge, die nicht schneller als 30 km/h fahren drfen, berholt werden. Sicherheitslinien drfen nie berfahren werden. An fahrenden Strassenbahnen darf rechts vorbeigefahren werden.

berholen verboten

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Man darf mit der Ende des berholverbotes entsprechenden Vorsicht wieder berholen. Fhrer von Motorfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von ber 3.5 t drfen keine mehrspurigen, fahrenden Motorfahrzeuge und Strassenbahnen berholen.

berholen fr Lastwagen verboten

Man darf mit der Ende des berholverbotes entsprechenden Vorsicht fr Lastwagen wieder berholen. Ab hier gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Zuvor signalisierte nderungen gelten nicht mehr. Das Wenden von Fahrzeugen ist verboten. Motorwagen und Sattelmotorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht mehr als 3.5 t mssen den angegebenen Abstand einhalten. Schneeketten obligatorisch Mindestens zwei Antriebsrder von Motorwagen mssen mit Ketten versehen sein. Gilt auch fr Autos mit

Freie Fahrt

Wenden verboten

Mindestabstand

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Allradantrieb. Spikes gengen nicht. Ende des SchneekettenObligatoriums Schneeketten sind nicht mehr obligatorisch. Das freiwillige Halten ist verboten. Ausnahmen sind auf Zusatztafeln angegeben. Anfang, Wiederholung und Ende knnen mit zustzlichen Pfeilen angegeben sein. Gilt auch fr das angrenzende Trottoir. Kurzes Anhalten (Gterumschlag, EinAussteigen lassen) ist gestattet. Ausnahmen sind auf Zusatztafeln angegeben. Gilt auch fr das angrenzende Trottoir. Verpflichtet zum Halten. Evtl. ist die Durchfahrt mit max. 20 km/h erlaubt.

Halten verboten

Parkieren verboten

Zollhaltestelle

Polizei

Dieses Schild verpflichtet zum Halten. Fhrer von einspurigen Fahrrdern und Motorfahrrdern sind verpflichtet, diesen Weg zu bentzen. Ebenfalls erlaubt fr Bentzer von

Radweg

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fahrzeughnlichen Gerten (z.B. Inline-Skates). Achtung: Beim Einbiegen auf eine Haupt- oder Nebenstrasse haben die anderen Fahrzeuge Vortritt. Fussgnger sind verpflichtet, diese Wege zu bentzen. Fehlen Fussweg und Trottoir, drfen Fussgnger den Radweg bentzen. Reiter (auf oder neben dem Pferd) mssen diese Wege bentzen Die verschiedenen Benutzer haben getrennte Verkehrsflchen. Die Verkehrsflche fr die verschiedenen Benutzer ist nicht getrennt. Dieses Signal steht bei einer Fahrbahn, die nur fr Busse im ffentlichen Verkehr bestimmt ist und die von anderen Fahrzeugen nicht befahren werden darf.

Ende des Radweges

Fussweg

Reitweg

Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflchen

Gemeinsamer Rad- und Fussweg

Busfahrbahn

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VortrittssignaleDer Fhrer ist verpflichtet anzuhalten und dem Verkehr der Strasse, der er sich nhert, den Vortritt zu lassen. Das Fahrzeug darf nicht ber die Haltelinie hinausragen. Wird der Verkehr durch eine Ampel oder einen Polizisten geregelt, so verliert das Signal seine Bedeutung. Der Fhrer ist verpflichtet dem Verkehr der Strasse, der er sich nhert, den Vortritt zu lassen. Das Signal wird durch die Wartelinie (Haifisch-Zhne) ergnzt. Wird der Verkehr durch eine Ampel oder einen Polizisten geregelt, so verliert das Signal seine Bedeutung. Fahrzeuge auf Hauptstrassen haben Vortritt.

Stopsignal

Kein Vortritt

Hauptstrasse

Ende der Hauptstrasse

Ende der Vortrittsberechtigung, es gilt Rechtsvortritt. Die Fahrzeuge auf dieser Strasse haben auf der nchsten Kreuzung Vortritt. Dieses Schild steht auf Nebenstrassen.

Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt

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Verzweigung mit Rechtsvortritt

Auf dieser Kreuzung gilt Rechtsvortritt. Dieses Schild steht auf Nebenstrassen. Dieses Signal steht auf Autobahnen oder auf Autostrassen. Die einmndenden Fahrzeuge haben keinen Vortritt. Dieses Signal steht auf Autobahnen oder auf Autostrassen. Die einmndenden Fahrzeuge haben keinen Vortritt. Bei Fahrbahnverengungen ist dem Gegenverkehr den Vortritt zu lassen. Auf der Gegenseite steht das Signal "Vortritt vor dem Gegenverkehr" (3.10). Die Wartepflicht gilt nicht fr einspurige Fahrzeuge, wenn gefahrloses Kreuzen mglich ist. Entgegenkommende mehrspurige Fahrzeuge mssen warten. Sind bereits entgegenkommende Fahrzeuge im Engpass, muss auf den Vortritt verzichtet werden. auf der Gegenseite steht das Signal "Dem Gegenverkehr Vortritt lassen" 3.09)

Einfahrt von rechts

Einfahrt von links

Dem Gegenverkehr Vortritt lassen

Vortritt vor dem Gegenverkehr

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HinweissignaleDieses Signal steht zu Beginn einer Autobahn. Es gilt die Hchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Zuvor signalisierte Beschrnkungen sind aufgehoben. Ab hier gelten wieder die allgemeinen Verkehrsregeln. Dieses Signal steht zu Beginn einer Autostrasse. Es gilt die Hchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Achtung Gegenverkehr! Ab hier gelten wieder die allgemeinen Verkehrsregeln. Den Weisungen und Zeichen der Fhrer von Fahrzeugen des ffentlichen Verkehrs ist Folge zu leisten.

Autobahn

Ende der Autobahn

Autostrasse

Ende der Autostrasse

Bergpoststrasse

Ende der Bergpoststrasse

Ende der Bergpoststrasse.

Tunnel

Abblendlichter einschalten! Das Rckwrtsfahren, Wenden und berholen von mehrspurigen Fahrzeugen ist verboten (Ausnahme bei mehrspurigen Fahrstreifen).

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Einbahnstrasse

Das Befahren ist nur in der angezeigten Richtung erlaubt. Links anhalten und parkieren ist erlaubt. Am anderen Ende der Strasse steht das Schild "Einfahrt verboten" (2.02). Evtl. zustzliche Angabe, dass mit Gegenverkehr von z.B. Fahrrdern gerechnet werden muss. Die Art des Gegenverkehrs wird durch Symbole oder Text angegeben.

Einbahnstrasse mit Gegenverkehr

Sackgasse

Diese Strasse ist nicht durchgehend befahrbar. Dieses Signal kennzeichnet ein Gebiet, in dem sich die Fhrer mit wassergefhrdenden Ladungen besonders vorsichtig verhalten mssen. Mit diesem Signal wird der Standort eines Fussgngerstreifens angegeben. Es steht ausserorts und bei schlecht erkennbaren Fussgngerstreifen innerorts.

Wasserschutzgebiet

Standort eines Fussgngerstreifens

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Fussgngerunterfhrung

Fussgnger mssen diese Unterfhrungen bentzen, sofern sie nicht mehr als 50 m davon entfernt sind. Fussgnger mssen diese berfhrungen bentzen, sofern sie nicht mehr als 50 m davon entfernt sind. In der Nhe dieses Signals muss besonders rcksichtsvoll gefahren werden. Langsame Fahrzeuge mssen hier schnellere vorbeilassen. Freiwilliges Halten ist untersagt. Fr Nothalte reservierte Pltze auf Autobahnen und Autostrassen. Das freiwillige Halten ist verboten. Fahrzeuge, deren Bremsen versagen, knnen in dieser Kieswanne zum Stillstand gebracht werden. Auf zustzlichen Tafeln knnen Einschrnkungen angegeben werden.

Fussgngerberfhrung

Spital

Ausstellplatz

Abstellplatz fr Pannenfahrzeuge

Notfallspur

Parkieren gestattet

Park and Ride. Parkieren Parkplatz mit Anschluss an ist aber auch ohne ffentliches Weiterfahrt mit ffentlichem Verkehrsmittel Verkehrsmittel erlaubt.

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Blaue Zone. Die Parkscheibe ist gut sichtbar Parkieren mit Parkscheibe hinter die Frontscheibe zu legen. Ende des Parkierens mit Parkscheibe Die Parkscheibe muss zum Parkieren nicht mehr hinterlegt werden. Das Parkieren ist kostenpflichtig. Die Bestimmungen auf den Parkuhren sind zu beachten. Die Parkflchen sind gedeckt. Diese Schilder stehen in der Regel auf der rechten Strassenseite vor dem Ortseingang. Diese Schilder stehen in der Regel auf der linken Strassenseite des Ortsausganges. In kleiner Schrift ist die nchste Ortschaft, in grosser Schrift die nchst grssere Ortschaft mit Distanzangabe vermerkt. Diese Schilder stehen in der Regel auf der rechten Strassenseite vor dem Ortseingang. Achtung: Auf Nebenstrassen gilt der Rechtsvortritt!

Parkieren gegen Gebhr

Parkhaus

Ortsbeginn auf Hauptstrassen

Ortsende auf Hauptstrassen

Ortsbeginn auf Nebenstrassen

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Ortsende auf Nebenstrassen

Diese Schilder stehen in der Regel auf der linken Strassenseite des Ortsausganges. In kleiner Schrift ist die nchste Ortschaft, in grosser Schrift die nchst grssere Ortschaft mit Distanzangabe vermerkt.

Solche Schilder weisen den Weg zu Autobahnen und Wegweiser zu Autobahnen Autostrassen. Oft steht auch oder Autostrassen nur ein Schild mit einem grnen Pfeil mit weissem Autobahnsignet. Wegweiser fr Hauptstrassen Wegweiser fr Nebenstrassen Die angegebene Ortschaft wird vorwiegend auf Hauptstrassen erreicht. Die angegebene Ortschaft wird vorwiegend auf Nebenstrassen erreicht. Solche Tafeln werden oft auch ber der Fahrbahn angebracht, z.T. in Verbindung mit einem Lichtsignal. Vorwegweiser stehen 150 200 m, innerorts 20 - 100 m vor der Verzweigung, sptestens aber beim Beginn der Einspurstrecke.

Wegweiser in Tabellenform

Vorwegweiser auf Hauptstrassen

Solche Vorwegweiser knnen auf Hauptstrassen beim Vorwegweiser mit Beginn von Einspurstrecken Fahrstreifenaufteilung auf stehen. Jeder Pfeil Hauptstrassen entspricht einem Fahrstreifen.

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Vorwegweiser auf Nebenstrassen

Auf wichtigen Nebenstrassen knnen solche Vorwegweiser stehen.

Solche Vorwegweiser knnen auf Nebenstrassen beim Vorwegweiser mit Beginn von Einspurstrecken Fahrstreifenaufteilung auf stehen. Jeder Pfeil Nebenstrassen entspricht einem Fahrstreifen Auf Vorwegweisern knnen Vorwegweiser mit Anzeige mit den entsprechenden von Beschrnkungen Signalen Beschrnkungen angekndigt werden. Auf der Fahrspur unterhalb dieses Schildes gelangt man zu den angegebenen Ortschaften. Die Farben weisen auf die Art der Strassen hin. Auf der Fahrspur unterhalb dieses Schildes gelangt man zu den angegebenen Ortschaften. Die Farben weisen auf die Art der Strassen hin. Solche Schilder neben der Fahrbahn zeigen auf mehrspurigen Strassen an, welche Strassen zu einem bestimmten Ziel hinfhren (von oben: linke, mittlere, rechte Fahrbahn) Die auf der Tafel abgebildeten Fahrzeuge sollen die angegebene Richtung whlen (z.B. Umfahrung von Stadtzentren).

Einspurtafeln ber Fahrstreifen

Einspurtafeln ber Fahrstreifen

Einspurtafel

Wegweiser fr bestimmte Fahrzeugarten

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Vorwegweiser fr eine Vorwegweiser fr Umleitung fr bestimmte bestimmte Fahrzeugarten Fahrzeugarten. Dieser Wegweiser zeigt die Richtung und die Distanz zum Parkplatz.

Wegweiser Parkplatz

Dieser Wegweiser zeigt die Wegweiser Parkplatz mit Richtung zu einem Parkplatz Anschluss an ffentliches mit Anschluss an ein Verkehrsmittel ffentliches Verkehrsmittel. Wegweiser Zeltplatz Wegweiser Wohnwagenplatz In dieser Richtung gehts zum Zeltplatz. In dieser Richtung gehts zum Wohnwagenplatz.

Betriebswegweiser

Dieser Wegweiser zeigt die Richtung zur angegebenen Firma. Mit solchen Wegweisern markierte Strassen sind fr Radfahrer besonders geeignet. Wegweiser fr Radfahrer Mit solchen Wegweisern markierte Wege sind fr Mountainbike-Fahrer besonders geeignet. Wegweiser fr MountainbikeFahrer

Wegweiser fr Radfahrer

Wegweiser fr Radfahrer

Wegweiser fr Mountainbike-Fahrer

Wegweiser fr Mountainbike-Fahrer

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Route fr fahrzeughnliche Gerte

Diese Routen sind fr fahrzeughnliche Gerte besonders geeignet

Wegweiser in Tabellenform fr einen einzigen Adressatenkreis

Wegweiser in Tabellenform fr mehrere Adressatenkreise Wegweiser ohne Zielangabe

Vorwegweiser ohne Zielangabe

Besttigungstafel

Endetafel

Verkehrsfhrung

An der nchsten Kreuzung ist Linksabbiegen verboten. Wer nach links gelangen will, muss den vorgegebenen Weg whlen.

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Vorwegweiser bei Kreisverkehrsplatz Abzweigende Strasse mit Gefahrenstelle oder Verkehrsbeschrnkung

Um an die angegebenen Orte zu gelangen, muss im Kreisel die entsprechende Ausfahrt gewhlt werden. Auf Wegweisern knnen mit den entsprechenden Signalen Beschrnkungen angekndigt werden. Die geradeaus fhrende Strasse ist gesperrt. Die vorgeschlagene Umleitung fhrt ber die angegebenen Ortschaften.

Vorwegweiser fr Umleitung

Wegweiser bei Umleitungen Wegweiser bei Umleitungen

Solche Wegweiser markieren Umleitungsstrecken. Sie fhren auf die ursprngliche Strasse zurck. Solche Wegweiser markieren Umleitungsstrecken. Sie fhren auf die ursprngliche Strasse zurck. Europische Durchgangsstrassen sind mit solchen Schildern beschriftet. Solche Schilder kennzeichnen Autobahnen und Autostrassen. Die wichtigsten Hauptstrassen sind mit solchen Schildern beschriftet. Kennzeichnung fr Anschlsse auf Autostrassen und Autobahnen

Nummerntafel fr Europastrassen Nummerntafel fr Autobahnen und Autostrassen Nummerntafeln fr Hauptstrassen Nummerntafeln fr Anschlsse

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Nummerntafeln fr Verzweigungen

Kennzeichnung fr Verzweigungen auf Autostrassen und Autobahnen Stehen auf Autobahnen und Autostrassen

Kilometertafel

Hektometertafel

Stehen auf Autobahnen und Autostrassen

Strassenzustand

Dieses Schild informiert ber den Zustand der Strasse.

Vororientierung ber den Strassenzustand

Dieses Schild informiert ber den Zustand mehrerer Strassen. Diese Signale zeigen die Zahl, den Verlauf und allenfalls die nderung der Anzahl Fahrstreifen an. Mit solchen Signalen werden Beschrnkungen dargestellt, die nur fr bestimmte Fahrspuren gelten.

Anzeige der Fahrstreifen

Anzeige von Fahrstreifen mit Beschrnkungen

Zeltplatz

Zeltplatz

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Wohnwagenplatz

Wohnwagenplatz

Telefon

Telefon

Erste Hilfe

Erste Hilfe

Pannenhilfe

Pannenhilfe

Tankstelle

Tankstelle

Hotel / Motel

Hotel oder Motel

Restaurant

Restaurant

Erfrischungen

Erfrischungen

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Jugendherberge

Jugendherbe

Informationsstelle

Informationsstelle

Gottesdienst

Gottesdienste

Feuerlscher

Anzeige der allgemeinen Hchstgeschwindigkeiten

Solche Tafeln orientieren in der Nhe von Grenzbergngen ber die in der Schweiz geltenden Hchstgeschwindigkeiten

Richtung und Entfernung zum nchsten Notausgang

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Notausgang

RadioVerkehrsinformation

Mit der angegebenen Frequenz knnen Verkehrsinformationen empfangen werden.

Diese Ankndigung steht Ankndigung des nchsten 1000 m vor Beginn des Anschlusses Verzgerungsstreifens. Vorwegweiser bei Anschlssen Dieser Wegweiser steht 500 m vor dem Verzgerungsstreifen. Im grnen Feld steht der Name der nchsten Ausfahrt. Dieser Wegweiser steht beim Beginn des Verzgerungsstreifens. Diese Tafel steht im Scheitel der Ausfahrt.

Wegweiser bei Anschlssen

Ausfahrtstafel

Verzweigungstafel

Diese Tafel steht 1500 m bevor sich die Fahrstreifen vermehren. Diese Tafel steht 1000 m bevor sich die Fahrstreifen vermehren.

Erster Vorwegweiser bei Verzweigungen

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Diese Tafel steht 500 m Zweiter Vorwegweiser bei bevor sich die Fahrstreifen Verzweigungen vermehren. Einspurtafel ber Fahrstreifen auf Autobahnen und Autostrassen Trennungstafel Entfernungstafel Hinweis auf Polizeisttzpunkt Diese Spur fhrt zu den angegebenen Orten. An dieser Stelle trennen sich die Fahrspuren. Diese Tafel steht 500 m nach dem Ende des Beschleunigungsstreifens. In ca. 800 m folgt ein Polizeisttzpunkt. Diese Wegweiser sind im Abstand von 50 m angebracht. Sie zeigen in die Richtung der nchsten Notrufsule.

Hinweis auf Notrufsulen

ZusatztafelnEntfernung und Richtung des Parkplatzes Dieses Schild informiert ber die Lage des nchsten Parkplatzes. Stehen die Signale Stop und Kein Vortritt auf Hauptstrassen, so mssen sie durch Vorsignale angekndigt werden. Diesen

Distanztafel

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ist eine Distanztafel beigefgt. Verwendung auch zustzlich zu anderen Signalen. Anzeige von Entfernung und Richtung Diese Zusatztafel informiert ber Entfernung und Richtung. Auf der angegebenen folgenden Streckenlnge ist eine bestimmte Gefahr oder Vorschrift zu beachten. Diese Zusatztafel zeigt an, dass ein Signal wiederholt wird.

Streckenlnge

Wiederholungstafel

Anfangstafel

Die Bedeutung des Signals gilt ab hier.

Endtafel

Die Bedeutung des Signals gilt bis hier. Dieser Pfeil weist in die Richtung, wo eine Vorschrift gilt, ein Hinweis zu beachten ist oder eine Gefahr droht.

Richtungstafel

Die breite Linie entspricht dem Verlauf der Richtung der Hauptstrasse Hauptstrasse. Unter den Nebenstrassen gilt der Rechtsvortritt.

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Ausnahmen vom Halteverbot Ausnahmen vom Parkierungsverbot Blinklicht

Zusatztafel zum Signal Halten verboten mit Angaben von zeitweilige Ausnahmen. Zu den angegebenen Zeiten ist das Parkieren erlaubt. Diese Tafel steht bei den Signalen Schranken oder Bahnbergang ohne Schranken. Achtung, die Fahrbahn knnte vereist sein! Dieses Schild wird z.B. zur Markierung von fr Gehbehinderte reservierte Parkpltze verwendet. Die Fahrbahn ist an der schmalsten Stelle so breit wie angegeben. Zusatztafel zum Schild Engpass (1.07). Diese Tafel warnt vor berraschendem Geschtzlrm. Diese Zusatztafel informiert auf Autobahnen und Autostrassen. Das Signal gilt nur fr die dargestellte Fahrzeugart.

Vereiste Fahrbahn

Gehbehinderte

Fahrbahnbreite

Schiesslrm

bernchste Tankstelle

Geltungsbereich

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Spital mit Notfallstation

Spital mit 24-StundenNotfallaufnahme Beim entsprechenden Abstellplatz hat es ein Notfalltelefon. Beim entsprechenden Abstellplatz hat es einen Feuerlscher. Ein Pannensignal muss auf Motorwagen und auf ber 1 m breiten Dreirdern leicht zugnglich mitgefhrt werden. Sicherheitslinien sind einfache oder doppelte weisse Linie in der Strassenmitte oder am Fahrbahnrand. Sie drfen nicht berfahren werden, ausser wenn ein stehendes Hindernis nicht gleich entfernt werden kann. Leitlinien sind weisse unterbrochene Linien in der Strassenmitte oder am Fahrbahnrand. Sie drfen mit Vorsicht berfahren werden. Die kurzen Striche knden eine Sicherheitslinie an. Es soll nicht mehr berholt werden.

Notfalltelefon

Feuerlscher

Pannensignal

Sicherheitslinien

Leitlinien (gestrichelt)

Vorwarnlinien

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Doppellinie

Doppellinien drfen von der gestrichelten Seite her berfahren werden. Der Fhrer darf die folgende Verzweigung nur in der auf seiner Spur angegebenen Richtung befahren. Der Fahrstreifen ist in der angegebenen Richtung zu verlassen. Radstreifen werden durch durchgezogene oder unterbrochene Linien abgetrennt. Durchgezogene Linien drfen von Fahrzeugen nicht berfahren werden. Solche Flchen ersetzen das Trottoir. Fussgnger drfen nicht behindert werden und das Parkieren ist verboten. Fussgngern, auch denjenigen die den Fussgngerstreifen erst betreten mchten, ist der Vortritt zu lassen. Das freiwillige Halten ist auf der Hhe dieser Linien verboten. Ausgezogene Linie am Rand der Fahrbahn oder zur Abgrenzung mehrspuriger Fahrbahnen Die Linie quer zur Fahrbahn zeigt, wo angehalten werden muss.

Einspurpfeile

Abweispfeile

Radstreifen

Lngsstreifen fr Fussgnger

Fussgngerstreifen

Halteverbotslinie

Randlinien, Fhrungslinien

Haltelinie

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Wartelinie

Haifisch-Zhne beim Signal Kein Vortritt; bei vortrittsberechtigtem Verkehr muss dort angehalten werden. Sperrflchen drfen nicht befahren werden. Markierung der Pfosten am rechten Fahrbahnrand.

Sperrflchen

Rckstrahler am Fahrbahnrand

Rckstrahler am Fahrbahnrand

Markierung der Pfosten am linken Fahrbahnrand.

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