Tierärzteversorgung Niedersachsen - TIVN · Tierärzteversorgung Niedersachsen AUSGABE 2014...
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TierärzteversorgungNiedersachsen
AUSGABE 2014
Verlass auf die RentenABV-Chef Kilger im Interview Seite 10
Europa im BlickDas Verbindungsbüro in Brüssel Seite 14
Immobilien:Preise steigenHohe Nachfrage in Ballungszentren Seite 18
AUSGABE 2014
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TierärzteversorgungNiedersachsen
Inhalt IMPRESSUM
RedaktionTierärzteversorgung NiedersachsenGutenberghof 730159 HannoverTelefon: 05 11 7 00 21-0E-Mail: [email protected]
Gestaltung und ProduktionMadsack Medienagentur GmbH & Co. KGAugust-Madsack-Straße 130559 HannoverTelefon: 05 11 5 18-30 01Internet: www.madsack-agentur.de
DruckDruckhaus GöttingenGöttinger Tageblatt GmbH & Co. KGDransfelder Straße 137079 Göttingen
die neuen Regeln zum Befreiungsrecht halten uns wei-
terhin in Atem. Einige Fragen müssen noch zwischen der
Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungsein-
richtungen (ABV) und der Deutschen Rentenversiche-
rung Bund geklärt werden. Bei einer Frage muss unser
Berufsstand selbst für Klarheit sorgen: „Was ist tierärztli-
che Tätigkeit?“ Denn nur, wenn ein angestellter Tierarzt
tierärztlich tätig ist, kann er von der Versicherungspflicht
befreit werden. Die Landestierärztekammern und insbe-
sondere die Bundestierärztekammer haben sich dieser
Aufgabe bereits angenommen. Für die Versorgungswerke
ist wichtig, dass die Änderungen und Weiterungen des
tierärztlichen Berufsbildes, wie sie in den letzten Jahren
erfolgt sind, durch die Definition der Tierärztekammern
vollständig abgebildet werden. Dann gibt es keine
Schwierigkeiten in Befreiungsfragen.
Immer wieder erscheinen Presseberichte über die angeb-
lich angespannte finanzielle Situation der Versorgungs-
werke. Mit Überschriften wie „Kartell der Geheim -
niskrämer“ oder „Sorgen um die Vorsorge“ sollen dabei
die Versorgungswerke ins Gerede gebracht und natür-
lich alternative Anlagen zur Altersversorgung beworben
werden. Lesen Sie dazu das Interview mit Hartmut Kilger,
Vorstandsvorsitzender der ABV. Er gibt beruhigende Ant-
worten zur Frage: „Sind die Versorgungswerke noch si-
cher ?“ Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben sich
von der Stimmungs- und Panikmache der Zeitungsarti-
kel nicht verunsichern lassen. Denn dazu besteht auch
keinerlei Grund. Wir Versorgungswerke sind stets zurück-
haltend gewesen – ohne Drang ins Rampenlicht. Wir ma-
chen unsere Arbeit für unsere Mitglieder und Rentner,
und zwar gut und unaufgeregt. Nicht geschuldet dem
aktuellen Tagesgeschehen, sondern in dem Wissen, eine
langfristige ordentliche Versorgung zu gewährleisten.
Ihr
Dr. med. vet. Thomas GrammelVorsitzender des Verwaltungsrates
TierärzteversorgungNiedersachsen EDITORIAL
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Fend
er
Sie finden uns hier:Tierärzteversorgung NiedersachsenGutenberghof 730159 HannoverTelefon: 05 11 7 00 21-0Telefax: 05 11 7 00 21-312Internet: www.tivn.deE-Mail: [email protected]
4 Geschäftsentwicklung per 31. Oktober 2013
5 Die neuen Beiträge ab 1. Januar 2014
6 Satzungsänderungen zum 1. Januar 2014
8 Jahresbilanz Tierärzteversorgung Niedersachsen 2012
10 Gespräch mit dem ABV-Vorsitzenden Hartmut Kilger
12 Verwaltungsrat Die tierärztlichen Beisitzer
14 Das Verbindungsburo der ABV in Brussel
15 Justiziar Henning Laves Beruf mit Leidenschaft
16 Der Rechnungszins steht im Mittelpunkt
17 Abteilung Vermietung stellt sich vor
18 Berlin ist im Aufwärtstrend Wohnen im Stadtpalais
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TierärzteversorgungNiedersachsen
n Selbstständige Tierärztinnen und Tierärzte: Ihr Pflichtbeitrag be-trägt 16 Prozent der Beitragsbemes-sungsgrenze der gesetzlichen Ren- tenversicherung, also 952,00 Euro monatlich (11.424,00 Euro jährlich). Erreichen Ihre Jahreseinkünfte aus selbstständiger tierärztlicher Tä- tigkeit nicht die Beitragsbemes-sungsgrenze, zahlen Sie monatlich 16 Prozent Ihrer Einkünfte. Die Ein-künfte sind durch eine Bestätigung Ihres Steuerberaters oder eine Ko-pie des Einkommensteuerbeschei-des nachzuweisen.
n Angestellte Tierärztin-nen und Tierärzte: Sind Sie von der gesetzlichen Rentenversicherungs-pflicht befreit, zahlen Sie analog zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,9 Prozent des so- zialversicherungs-pflichtigen Brutto-entgelts, höchstens 1.124,56 Euro monat- lich (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-anteil).
n Beitragseinnahmen: Die er-freuliche Beitragsentwicklung hat sich 2013 wie in den vergangenen Jahren unvermindert fortgesetzt. Bis Ende Oktober 2013 stiegen die Beitragseinnahmen zum ver-gleichbaren Vorjahreszeitraum um gut 3 Prozent auf 33,8 Millionen Euro. Wesentliche Gründe dafür sind der per 31. Oktober 2013 auf 6.704 Mitglieder angewachsene Mitgliederbestand, der sich ge-genüber dem Vorjahresmonat um 198 Personen erhöhte, und die An-hebung der monatlichen Beitrags-bemessungsgrenze ab 1. Januar 2013 von 5.600 Euro auf 5.800 Euro.
n Aufwendungen für Versor-gungsleistungen: Die Aufwen-dungen für Versorgungsleistungen nahmen weiter zu und lagen in den ersten zehn Monaten des Jah-res 2013 mit 12,1 Millionen Euro um 10 Prozent über dem Wert von 2012 (11 Millionen Euro). Ausschlag-
Geschäftsentwicklung
per 31. Oktober 2013
31.10.2013 31.10.2012 Veränderung
Mitgliederbestand 6.704 6.506 + 198
Bestand Versorgungs-empfänger
1.391 1.353 + 38
Kapitalanlagen (in Mio. €) 861,7 788,6 + 73,1
Bilanzsumme (in Mio. €) 871,1 799,7 + 71,4
Beitragseinnahmen (in Mio. €) 33,8 32,7 + 1,1
Vermögenserträge (in Mio. €) 25,0 15,9 + 9,1
Aufwendungen für Versor-gungsleistungen (in Mio. €)
12,1 11,0 + 1,1
Die Fakten
gebend hierfür waren der sich fortsetzende Anstieg des Renten-bestandes um 38 auf 1.391 Renten und die zum Januar 2013 beschlos-sene Erhöhung der Leistungen um 1,0 Prozent.
n Kapitalanlagen: Der Bestand an Kapitalanlagen hat sich bis Ende Ok-tober 2013 im Vergleich zum 31. Ok-tober 2012 um rund 73 Millionen
Euro auf knapp 862 Millionen Euro erhöht. Da die Beitragseinnahmen weiterhin die Versorgungsleistun-gen übertreffen und zusätzliche Vermögenserträge anfallen, wird der Bestand der Kapitalanlagen wei-ter zunehmen.
n Vermögenserträge: Bis ein-schließlich Oktober wurden im Jahr 2013 Vermögenserträge in Höhe von rund 25 Millionen Euro erwirt-schaftet. Trotz des anhaltend nied-rigen Zinsniveaus lagen die Ver- mögenserträge ca. 9 Millionen Euro über dem Wert des Vorjahres von 15,9 Millionen Euro.
n Bilanzsumme: Die Bilanzsumme ist per 31. Oktober 2013 gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt um 8,9 Pro- zent auf rund 871 Millionen Euro gestiegen.
Schuldscheinforderungen und Darlehen
50,30
7,87
27,867,22
6,75
Grundbesitz und Immobilienfonds
Namensschuldverschreibungen,
Anteile an Rentenfonds
Anteile an Aktienfonds
Übrige Anlagen
7,87
27,86
7,22
6,75
50,30
%
Kapitalanlagestruktur zum 31. Dezember 2012
Schuldscheinforderungen und Darlehen
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Grundbesitz und Immobilienfonds
Namensschuldverschreibungen,
Anteile an Rentenfonds
Anteile an Aktienfonds
Übrige Anlagen
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Kapitalanlagestruktur zum 31. Dezember 2012
Schuldscheinforderungen und Darlehen
50,30
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Grundbesitz und Immobilienfonds
Namensschuldverschreibungen,
Anteile an Rentenfonds
Anteile an Aktienfonds
Übrige Anlagen
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%
Kapitalanlagestruktur zum 31. Dezember 2012
Die neuen Beiträgeab 1. Januar 2014
So vermeiden Sie eine Doppelversicherung
2/10 (Mindestbeitrag)
1.686,84
Euro monatlich
10/10 1.124,56
224,91
15/10 (Höchstbeitrag)
Beitragsstufen 2014
Beitragsbemessungsgrenzen 2014
5.950,00 Euro
5.000,00 Euromonatlich
jährlich
71.400,00 Euro
monatlich
jährlich
Ost
West
60.000,00 Euro
(vorbehaltlich einer rückwirkenden Änderung des Beitragssatzes)
Neuer Job – neuer Antrag! Auf diese kurze Formel kann man
die drei Urteile des Bundessozial-gerichts vom 31. Oktober 2012 brin-gen. Doch so einfach die Aussage auch klingt: Die Auswirkungen für Tierärztinnen und Tierärzte sind erheblich. Dies sollten Sie beach-ten, um eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversi-cherung zu vermeiden. n Beschäftigungswechsel steht bevor: In Ihrem Arbeitsvertrag sollte stehen, dass Sie ausdrück-lich als Tierärztin/Tierarzt ein- gestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund verlangt beim Befreiungsantrag gegebe-
nenfalls eine Kopie des Arbeits- vertrages. Beantragen Sie die Be-freiung ausschließlich unter der Bezeichnung „Tierärztin/Tier-arzt“. n Dreimonatsfrist: Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der neuen Beschäftigung gestellt wer-den. Sonst wirkt die Befreiung erst ab dem Zeitpunkt der Antragstel-lung. Sie können den Antrag auch bereits vor Aufnahme der neuen Beschäftigung stellen. Verpassen Sie die Dreimonatsfrist, besteht für die Zwischenzeit Doppelversiche-rung. Dann sind Sie sowohl bei der Tierärzteversorgung Niedersach-
sen als auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. n Arbeitgeber von angestellten Tierärztinnen und Tierärzten: Als Arbeitgeber sollten Sie bei Stellen-ausschreibungen ausdrücklich nach einer Tierärztin/einem Tier-arzt suchen und nicht alternativ zum Beispiel nach einer Biologin/einem Biologen. Im Arbeitsvertrag sollten Sie darauf achten, dass die neue Kollegin beziehungsweise der neue Kollege als Tierärztin/Tierarzt eingestellt wird.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihre Tierärzteversorgung Niedersachsen.
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TierärzteversorgungNiedersachsen
TierärzteversorgungNiedersachsen
Artikel 1
Die Alterssicherungsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen in der Fassung vom 8. Dezember 2010 (DTBl. 02/2011 S. 260), zuletzt geän-dert durch Satzung vom 18.04.2012 (DTBl. 6/2012, S. 868), wird wie folgt geändert:
1. § 4 (Zweck und Verwendung der Mittel) wird wie folgt geän-dert:Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:„1Die Tierärzteversorgung Nie-dersachsen hat jährlich eine ver-sicherungsmathematische Bilanz durch eine Sachverständige/ei-nen Sachverständigen aufstellen zu lassen. 2Ergibt sich nach dieser Bilanz ein Überschuss, so ist die-ser oder ein Teil davon einer ge-sondert auszuweisenden Rücklage zuzuführen. 3Diese Rücklage soll einen Mindestbetrag von 2,5 % der Deckungsrückstellung nicht
unterschreiten und einen Höchst-betrag von 6 % der Deckungs-rückstellung nicht überschreiten. 4Bei der Ermittlung der Höhe der Rücklage sowie deren Inanspruch-nahme sind die Risikolage der Tier-ärzteversorgung Niedersachsen und die geltenden Solvabilitäts-vorschriften zu berücksichtigen. 5Verbleibt nach Dotierung der Rücklage ein Überschuss, wird dieser der Rückstellung für künf-tige Leistungsverbesserungen zugeführt, der Beträge ausschließ-lich zur Verbesserung von Ver-sorgungsleistungen oder zur
Deckung von Verlusten entnom-men werden dürfen. 6Zur Deckung von Verlusten darf die Rücklage nur in Anspruch genommen wer-den, wenn die Rückstellung für künftige Leistungsverbesserun-gen verbraucht ist.“
2. § 9 (Pflichtmitgliedschaft) wird wie folgt geändert:In Absatz 1 wird das Wort „appro-bierten“ gestrichen. *
3. § 10 (Ausnahme und Befreiung von der Mitgliedschaft) wird wie folgt geändert:a) In Absatz 1 Satz 1 a) werden die Worte „ das 60. Lebensjahr voll-endet haben,“ gestrichen und stattdessen die Worte „die Regel-altersgrenze gemäß § 18 erreicht haben,“ eingefügt.b) In Absatz 1 Satz 2 werden die Worte „sofern sie das 60. Lebens-jahr noch nicht vollendet haben.“
Satzungsänderungenzum 1. Januar 2014
gestrichen und stattdessen die Worte „sofern sie die Regelalters-grenze gemäß § 18 noch nicht er-reicht haben.“ eingefügt.c) Absatz 2 a) wird nach dem Komma am Ende um die Angabe „soweit die Voraussetzungen des §
5 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 SGB VI erfüllt sind,“ ergänzt.d) In Absatz 4 Satz 1 werden die Worte „sofern sie das 60. Lebens-jahr noch nicht vollendet haben.“ gestrichen und stattdessen die Worte „sofern sie die Regelalters-grenze gemäß § 18 noch nicht er-reicht haben.“ eingefügt.
4. § 12 (Beginn der Mitglied-schaft, Nachversicherung) wird wie folgt geändert:In Absatz 3 Satz 2 wird der Punkt gestrichen und es werden folgende Worte eingefügt:„mit Ausnahme der Beitragsanteile, die sich aus der Dynamisierung ge-mäß § 181 Absatz 4 SGB VI erge-ben.“
5. § 24 (Waisenrente) wird wie folgt geändert:In Absatz 3 Satz 3 wird das Semiko-lon durch ein Komma ersetzt und es werden die Worte „längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebens-jahres.“ hinzugefügt. Der Halbsatz nach dem Semikolon sowie die Sätze 4 und 5 werden gestrichen.
6. § 32 (Schlussbestimmungen) wird wie folgt geändert:Das Komma nach dem Wort „Land-wirtschaft“ wird gestrichen und stattdessen das Wort „und“ ein-gefügt. Zudem werden die Worte „und Landesentwicklung“ gestri-chen.
Artikel 2
Die Satzungsänderungen treten am 1. Januar 2014 in Kraft.
n Altersgrenze für Mitgliedschaft entfällt (Nr. 3 a, 3 b, 3 d)
n Befreiung von der Mitgliedschaft nur bei Versicherungsfreiheit
in der gesetzlichen Rentenversicherung (Nr. 3 c)
n Dynamisierung der Nachversicherungsbeiträge fließt der
Solidargemeinschaft zu (Nr. 4)
n Waisenrente längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (Nr. 5)
Die Fakten
Renten 1 %Anwartschaften 1 %
Zum 1. Januar 2014 steigen:
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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Sonstige Kapitalanlagen
1) Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
2) Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen
3) Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen
4) Einlagen bei Kreditinstituten
Aktiva
A. Kapitalanlagen
B. Forderungen
C. Sonstige Vermögensgegenstände
Euro
19.181.565
35.188.991
251.610.498
156.629.300
21.100.000
325.722.730
2.250.536
10.769
1.426.418
393.142
Summe Kapitalanlagen 811.683.620
Bilanzsumme 822.424.464
Jahresbilanz Tierärzteversorgung Niedersachsen 2012
I
II
III
Summe sonstige Vermögensgegenstände 1.830.329
Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft an Mitglieder 765.254
D. Rechnungsabgrenzungsposten
Abgegrenzte Zinsen 8.145.261
Sachanlagen und Vorräte
Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand
Andere Vermögensgegenstände
I
II
III
A. Eigenkapital
EuroPassiva
Verlustrücklage
B. Versicherungstechnische Rückstellungen
Deckungsrückstellung
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen
12.300.235
779.451.209
44.800
29.805.275
I
II
III
Summe versicherungstechnische Rückstellungen 809.301.284
C. Andere Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 33.000
Bilanzsumme 822.424.464
D. Andere Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber Mitgliedern
Sonstige Verbindlichkeiten
52.934
737.011
I
II
Summe andere Verbindlichkeiten 789.945
Gesamtaufwand für Versorgungsleistungen 2012: 12,2 Mio. Euro
Hinterbliebenenrenten
Berufsunfähigkeitsrenten
Altersrenten64,60
18,34
14,45
Sonstige2,61
%
18,3414,45
2,61
64,60
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Herr Kilger, die Versorgungs-werke sind ins Gerede gekom-men. Woran liegt das?Hartmut Kilger: Ich würde nicht sagen, dass die Versorgungs-werke ins Gerede gekommen sind. Eher wird versucht, sie ins Gerede zu bringen. So haben wir mit den meisten Journalisten, die über die Versorgungswerke in letzter Zeit geschrieben haben, lange Gespräche geführt und da-bei ein differenziertes Bild der Versor gungswerke und ihrer Lage gezeichnet. Fast immer mussten wir feststellen, dass dies in den Artikeln dann kaum eine Rolle spielte. Wir werden aber nicht nachlassen und insbesondere mit der standespolitisch orientierten Presse noch enger als bisher Kon-takt halten.
Um welche Themen ging es denn?Hartmut Kilger: Das große Mega-thema ist die Niedrigzinsphase. Dies erleben nicht nur die berufs-ständischen Versorgungswerke, auch die Versicherungswirtschaft und zuletzt auch die betriebliche Altersversorgung wurden in Zwei-fel gezogen. Dabei wird immer die Geschichte erzählt, die Versor-
gungswerke, Versicherungen oder Unternehmen könnten ihre Ren-tenzusagen nun nicht mehr erfül-len. Davon kann erstens überhaupt keine Rede sein, und zweitens wird dadurch der Fokus der Öffentlich-keit falsch justiert. Für die niedrigen Zinsen sind nicht die Versorgungs-werke oder Versicherer verantwort-lich, sondern die Staaten und ihre Zentralbanken, die den Schulden-abbau von den Vorsorgesparern finanzieren lassen.
Viele Mitglieder machen sich Sorgen um ihre Befreiung von der Rentenversicherung. Was können Sie ihnen sagen?Hartmut Kilger: Das Bundessozi-algericht hat mit seinen Entschei-dungen vom 31. Oktober ver - gangenen Jahres hier in der Tat die Welt verändert. Jeder Arbeits-platzwechsel von angestellt Täti-gen zieht jetzt einen neuen Be- freiungsantrag nach sich. Bei Be-schäftigungen, die dem Kernbe-reich des Berufs zuzuordnen sind, ist dies zwar eine Formalität, weil sich an der grundsätzlichen Be-freiungsfähigkeit dieser Tätig-keiten nichts geändert hat. Der bürokratische Aufwand ist aber immens. Eine große Frage war:
„Fur die niedrigen Zinsen sind nicht die Versorgungswerke verantwortlich“Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV), im Interview
Wie geht die Rentenversicherung mit sogenannten Altfällen um, also Mitgliedern, die noch vor dem 31. Ok tober 2012 den Job gewechselt haben? Hier ist mitt-lerweile klar, dass die Renten - versicherung Vertrauensschutz gewährt, wenn zwischen eindeutig berufsbezogenen Tätigkeiten gewechselt wurde. Nach unserer Auf-fassung muss dieser Ver-trauensschutz zwingend auch auf Tätigkeitswechsel in die Randbereiche des Berufs-bildes, etwa Tierärzte in der Industrie, ausgedehnt werden. Die Renten ver sicherung hat ihre Aufsichtsbehörde, das Bun-desversicherungsamt, um eine Entscheidung ersucht.
2003 bis 2009: Präsident des Deutschen Anwaltvereins
seit 1985: Mitglied des Vorstandes des Versorgungswerks der
Rechts anwälte in Baden-Württemberg
seit 1989: Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des
Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg
seit 2004: Vorstandsmitglied der ABV
seit 2011: Vorsitzender des Vorstandes der ABV
Rechtsanwalt Hartmut Kilger
Katz
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)
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TierärzteversorgungNiedersachsen
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Verwaltungsrat Die tierärztlichen Beisitzer
1.053
1.110305
212
9414
6
5.093
Mitglieder Rentner
Mitglieder- und Rentnerzahlen nach Bundesländern zum 31. Dezember 2012
Niedersachsen
Schleswig-Holstein
Hamburg
Bremen
Dr. Hilmer Hagens (51)
ist niedergelassener Tierarzt in einer Gemeinschaftspraxis
in Bremen und in der Fleischuntersuchung tätig. Seit 2004 ist
Dr. Hilmer Hagens Mitglied im Verwaltungsrat und Vertreter der
Tierärztekammer Bremen. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.
In seiner Freizeit arbeitet Dr. Hilmer Hagens gern in seinem
landwirtschaftlichen Betrieb. Zudem ist er passionierter Jäger.
Horst Gehendges (56)
betreibt seit 1993 gemeinsam mit seiner Ehefrau eine Gemischtpraxis in
Böklund. Im Januar 2013 fusionierte er seinen Großtieranteil mit den Praxen
zweier Nachbarkollegen zu einer GmbH & Co. KG, deren 1/3-Geschäftsführer er
seitdem ist. Ehefrau und Tochter von Horst Gehendges betreiben die
Kleintierpraxis als Einzelpraxis weiter. Seit 2004 leitet er die Fleischbeschau bei
einem mittelgroßen Versandschlachthof. Horst Gehendges ist seit 2004
Mitglied des Verwaltungsrates und Vertreter der Tierärztekammer
Schleswig-Holstein, deren Vorstand er seit 2004 angehört. In seiner Freizeit
tanzt Horst Gehendges mit Begeisterung Tango Argentino.
Wild
eW
ilde
Dr. Edeltraut Ammerpohl (62)
ist seit 1978 niedergelassene Tierärztin in Braunschweig, die Praxis ist seit Juni
2013 in eine tierärztliche Gemeinschaftspraxis für Kleintiere übergegangen. Sie
ist seit 2001 Mitglied im Verwaltungsrat und war von 1998 bis 2006 Mitglied der
Kammerversammlung und bis 2001 Mitglied im Aufsichtsausschuss der
Tierärzteversorgung. Dr. Edeltraut Ammerpohl ist verheiratet, hat einen
verheirateten Sohn und eine Enkeltochter. Sie ist in der internationalen
Gesellschaft für anthroposophische Tiermedizin und in Arbeitskreisen für
Anthroposophie engagiert. Ihr Hobby ist Chorsingen.
Dr. Ulrich Hübel (61)
ist Tierarzt in der Industrie und seit 2004 Mitglied im Verwaltungsrat der
Tierärzteversorgung Niedersachsen. Zuvor war er zwei Jahre Mitglied im
Aufsichtsrat. Er ist Vertreter der Tierärztekammer Hamburg. Dr. Ulrich Hübel
engagiert sich in der Kommission für Tierversuche (§ 15 Kommission nach dem
Tierschutzgesetz) der Landesregierung Schleswig-Holstein sowie im
Schlichtungsausschuss der Tierärztekammer Hamburg. Er ist verheiratet und
hat einen Sohn. Seine Freizeit verbringt er gern sportlich mit Schwimmen,
Laufen und Skifahren. Dr. Ulrich Hübel ist zudem passionierter Jäger.
Wild
eW
ilde
Dr. Angela Windhaus (59)
arbeitet seit 1979 als amtliche Tierärztin beim Landkreis Cloppenburg
und ist dort Leiterin einer Fleischuntersuchungsstelle. Sie ist seit 2004
Mitglied im Verwaltungsrat. Dr. Angela Windhaus ist Mitglied der
Kammerversammlung der Tierärztekammer Niedersachsen und
Vorsitzende des Ausschusses für Lebensmittel- und Fleischhygiene.
Sie ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Dr. Angela Windhaus
reist gern und ist sportlich aktiv mit Radfahren und Square Dance.
Wild
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Justiziar Henning Laves
Beruf mit Leidenschaft
Justiziar Henning Laves an seinem Arbeitsplatz.
Engagement im Namen der berufsständischen VersorgungDie Arbeitsgemeinschaft be-rufsständischer Versor-gungseinrichtungen e. V.
(ABV) ist bereits seit Anfang der neunziger Jahre mit eigenem Ver-bindungsbüro in Brüssel vertreten. Anlass dafür war, dass sich bereits damals abzeichnete, dass das na-tionale Recht in zunehmendem Maße durch die Rechtsakte der (heu-tigen) Europäischen Union beein-flusst werden würde.
Erforderlich machte und macht dies eine systematische und intensive Beobachtung der politischen Entwicklungen vor Ort in Brüssel. Vorrangi-ges Ziel ist dabei, frühzeitig Diskussionsprozesse oder Vorarbeiten für europäische Normsetzungen zu erkennen und zu begleiten, damit ne-gative Auswirkungen auf die berufsständische Versorgung in Deutschland verhindert oder zumindest vermindert werden können. Dabei hat die Europäische Union eigentlich keine originäre Zu-ständigkeit für den Bereich Soziales; gleichwohl nimmt sie insbesondere durch sogenannte weichere politi-sche Maßnahmen Einfluss auf die nationalen Strukturen. In solchen Fällen entwirft das Verbindungs-büro Brüssel fachliche Stellung-nahmen, die grundsätzlich dem Europaausschuss und dem Vorstand von ABV zu Beratung und Be-schlussfassung unterbreitet werden.
Diese Stellungnahmen werden da-nach maßgeblichen Beteiligten in Brüssel bekannt gemacht. Vielfach geschieht dies im Wege persönli-cher Gespräche, zumeist mit Euro-paabgeordneten, mit Beamten der Europäischen Kommission oder den zuständigen Mitarbeitern der Stän-digen Vertretung der Bundesrepu-blik oder der Landesvertretungen.
Inhaltlich geht es letztendlich da-rum, den Bestand des Systems der berufsständischen Versorgungsein-richtungen der verkammerten
Freien Berufe als solches zu schüt-zen.
In jüngerer Zeit ist insbesondere die Finanzmarktregulierung in den Fokus von ABV gerückt. Fortwäh-rend werden neue Konzepte, wer-den neue Legislativvorschläge vorgestellt, bei denen ABV prüft, ob diese negative Folgen für die Ver-sorgungswerke entfalten könnten und wie diesen begegnet werden kann. Relevante Themen werden in den zuständigen Fachgremien von ABV beraten.
Das Verbindungsbüro der
ABV in Brussel
Leiter des Verbindungsbüros in Brüssel ist Rechtsanwalt Peter Hartmann, Geschäftsführer der ABV. Die zuständige Referentin Rechtsassessorin Katharina Göbel (rechts) wird in Brüssel von Gina Pompilius unterstützt.
Es ist die Zeit vor Sonnenauf-gang und die abendliche Däm-merung, die Henning Laves so
liebt. In diesen Stunden sitzt der passionierte Jäger am liebsten auf einem Hochsitz im Familienrevier nahe Einbeck. „Beim Jagen kann ich entspannen, obwohl es oft sehr span-nend sein kann. Die Natur, das Wild, die Ruhe – es gibt nichts Schöneres für mich“, sagt er schlicht.
Laves ist am 16. Februar 1954 in Andershausen bei Einbeck auf dem elterlichen Hof geboren und aufge-wachsen. Nach Abitur, Bundes-wehr, Studium und Referendariat war er zunächst in Hannover als niedergelassener Rechtsanwalt tä-tig. Seit dem 1. September 1988 ar-beitet Laves, der mit dem großen hannoverschen Architekten Georg Ludwig Friedrich Laves verwandt ist, für die Ärzteversorgung Nieder-sachsen. Er begann als Assistent der Geschäftsführung. Heute ist er Justiziar sowie Leiter des Bereiches Mitglieder-/Rentenverwaltung.
Der Vater zweier Söhne, die Ma-schinenbau und Betriebswirtschaft studieren, blickt auf interessante Berufsjahre zurück. Die bewegteste Zeit waren die frühen neunziger Jahre. Damals, nach der Wende, wurden die Ärzteversorgungen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern unter maßgeblicher Beteiligung der Ärzteversorgung
Niedersachsen gegründet. Die bei-den Versorgungswerke werden von den Mitarbeitern in Niedersachsen mit betreut, ebenso wie die Tierärz-teversorgung und die Steuerbera-terversorgung Niedersachsen. „Das war eine spannende, arbeitsreiche und interessante Zeit, echte Pio-nierarbeit. Wir führten etliche Infor-mationsveranstaltungen durch. Ich glaube, ich habe damals alle Kreis-krankenhäuser in der Gegend von innen gesehen“, erinnert sich Laves.
Auch nach einem Vierteljahrhun-dert übt Laves seinen Beruf noch immer mit großer Leidenschaft aus. Das Engagement für die Freien Be-rufe und die unterschiedlichen Be-rufsgruppen ist und bleibt für ihn
– selbst Angehöriger eines Freien Berufes – eine sehr abwechslungs-reiche und wunderbare Aufgabe. Für immer neue Herausforderungen sorgen auch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Laves’ Ziel: die Si-cherung und Stärkung der berufs-ständischen Versorgung.
Entspannung findet Laves bei re-gelmäßigen Treffen mit einem Freund aus Göttinger Studientagen – und bei seinem Hobby, dem Ja-gen. Und für den Fall, dass die Zeit für die Ausflüge in die freie Natur doch einmal knapp wird, hat er vor-gesorgt: In seinem Büro hängt ein Kalender mit Jagdmotiven des hol-ländischen Künstlers Rien Poortvliet.
Julia Pennigsdorf
Wild
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Angesichts der gegenwärti-gen Niedrigzinsphase rückt der Rechnungszins bei den
berufsständischen Versorgungs-werken – häufig 4 Prozent, in unse-rem Versorgungswerk 3,7 Prozent – verstärkt in den Mittelpunkt der Diskussionen. Denn es stellt sich die Frage, ob die insgesamt vom Ver-sorgungswerk erzielbare Rendite den Rechnungszins künftig errei-chen bzw. übertreffen kann.
Allerdings ist der Rechnungszins in einem berufsständischen Versor-gungswerk sowohl rechtlich als auch finanztechnisch nicht zu ver-gleichen mit dem Garantiezins in der Lebensversicherung, der von 4 Prozent vor etwa 15 Jahren auf in-
zwischen 1,75 Prozent herabge-setzt ist. In der Lebensversicherung stellt der Zins eine vom Versicher-ten einklagbare Leistung dar. Der Rechnungszins im Versorgungs-werk ist dagegen keine garantierte Zusage, sondern lediglich eine Schätzgröße für die durchschnitt-lich zu erwartenden Zinserträge, dient der Entlastung der Beitrags-zahler und ist so festzulegen, dass die Funktionsfähigkeit des Versor-gungswerks weiterhin gesichert bleibt. Das bedeutet, dass der Rechnungszins dauerhaft die lang-fristig erzielte Rendite im Versor-gungswerk nicht übersteigen darf. Erreicht die Kapitalanlagerendite nur vorübergehend nicht den
Rechnungszins, so ist das noch kein Anlass, den Rechnungszins in Frage zu stellen oder herabzusetzen. In der Regel kann eine Unterdeckung aus einem Verfehlen des Rech-nungszinses durch Überschüsse aus der Beitragsdynamik kompen-siert werden. Hier zeigt sich deut-lich die Stärke unseres robusten Finanzierungsverfahrens.
Änderungen beim Rechnungs-zins haben massive Auswirkungen für das Versorgungswerk. So wür- de eine dauerhafte Absenkung des Rechnungszinses von derzeit 3,7 Prozent auf lediglich 3,2 Pro- zent bereits zu einer Erhöhung der Deckungsrückstellung und damit zu einer Belastung des Versor-gungswerkes von ca. 170 Mio. Euro führen. Erhebliche Eingriffe in das Leistungsrecht wären unumgäng-lich. Die Entwicklung der Nettover-zinsung im Versorgungswerk ist daher genau zu verfolgen und es ist sorgfältig zu prüfen, ob eine Verän-derung beim Rechnungszins auf Dauer zwingend erforderlich ist. Ob die Niedrigzinsphase nur vorüber-gehend oder von Dauer sein wird, ist derzeit nicht absehbar. Im Hin-blick darauf sind die Bildung von zusätzlichen Rücklagen oder eine Absenkung des Rechnungszinses in sehr kleinen Schritten, wie wir es getan haben, sowie ein sorgsamer und umsichtiger Umgang mit Leis-tungserhöhungen geeignete Maß-nahmen.
Der Rechnungszins steht
im Mittelpunkt
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AUSGABE 2014
1918
TierärzteversorgungNiedersachsen
TierärzteversorgungNiedersachsen
Mietwohnungen sind ge-fragt – vor allem in den Ballungszentren Deutsch-
lands steigen die Preise. Insbeson-dere der Wohnungsmarkt in Berlin bestätigt dies. Die Zuwanderungs- und Touristenraten steigen und die Wirtschaft wächst. Berlin ist im Aufwärtstrend und punktet mit Standortvorteilen. Die unterschied-lichen Stadtteile bestechen durch ihre Vielfältigkeit. Auch abseits Ber-lins sind Erholungsflächen und Wäl-der sowie Flüsse, Seen und Was-
serstraßen zu finden. Das gute U- und S-Bahn-Netz ist überall be-kannt. Berlin verfügt über eine sehr gute Infrastruktur und ist eine na-turverbundene Stadt.
Komfortabel mit hochwertiger Ausstattung
Das „Stadtpalais Am Roseneck“ in Wilmersdorf hat eine Grund-stücksgröße von ca. 2.000 Qua-dratmetern. Die Fertigstellung der 43 Wohnungen in der Größe von ca. 87 bis 172 Quadratmetern sowie
22 Stellplätze und ein Fitnessstudio im Erdgeschoss mit ca. 1.000 Qua-dratmetern Fläche ist bis Mitte 2014 geplant.
Das „Stadtpalais Am Roseneck“ fügt sich in ein Umfeld, das archi-tektonisch geprägt ist von der Jahr-hundertwende und vom Jugendstil, ein. Die Wohnungen sind komfor-tabel mit hochwertiger Ausstat-tung. Die Grundrisse sind unter- schiedlich gestaltet und lassen Raum für individuelle Vorstellun-gen. So lassen sich z. B. Küchen zum
Langfristige Hypothekendarlehen für Wohn- und Geschäftsimmobilien kön-
nen über die Ärzteversorgung Niedersachsen beantragt werden. In Betracht
kommen die Finanzierung von Immobilien bei Kauf, Bau und Ausbau sowie
die Umfinanzierung bis jeweils 60 Prozent des Beleihungswertes, der durch
ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen nachzuweisen ist. Die
Mindestdarlehenssumme beträgt 50.000 Euro. Fordern Sie bitte die Kondi-
tionstabelle und Antragsunterlagen an unter Telefon 05 11 7 00 21-1 89, per
Fax 05 11 7 00 21-2 17 oder im Internet unter www.aevn.de.
Hypothekendarlehen
… rundet das Gesamtbild von Grundstück und
Umgebung perfekt ab.
Die Fassadenansicht des „Stadtpalais Am Roseneck“…
Berlin ist im Aufwärtstrend
Wohnen im Stadtpalais
Wohnraum öffnen. Über großzü-gige Balkone und Terrassen ge-langt man ins Freie. Sicherheit und Bequemlichkeit haben einen hohen Stellenwert in dieser Wohnanlage.
Der Ortsteil Wilmersdorf im Be-zirk Charlottenburg ist eine be-gehrte Wohnlage Berlins. Die ver- kehrsgünstige Nähe zur Stadtauto-bahn und zu den Bahn- und Busli-nien rundet die Lage des Objektes ab.
Die hochwertigen Drei- bis Fünf-zimmerwohnungen bleiben nach Fertigstellung dauerhaft als Kapi-talanlage im Bestand der Tierärzte-versorgung Niedersachsen.
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