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1 Sitzung der Verbandsversammlung am 05. März 2012 in Günzburg Beratungsunterlage zu TOP 5 Zielabweichungsverfahren für die Errichtung eines Logistikzentrums der Firma Liebherr, Standort Kirchdorf a. d. Iller Beschluss: Die Verbandsversammlung stimmt in diesem atypischen Einzelfall einer Abweichung vom Ziel B II 1.4 des Regionalplans Donau-Iller („Zersiedelung der Landschaft“) für das Vorha- ben zur Errichtung eines Logistikzentrums der Firma Liebherr in Kirchdorf an der Iller zu. Zusammenfassung Die Firma Liebherr plant die Errichtung eines neuen Logistikzentrums und benötigt dazu einen geeigneten Standort mit einer Fläche von mindestens 35 ha. Seit Anfang 2008 ist die Geschäftsstelle des Regionalverbands Donau-Iller in diese Standortüberlegungen einge- bunden. Der Regionalverband war bei zahlreichen Besprechungen mit Vertretern von Kommune, Landkreis, Regierungspräsidium Tübingen, Ministerium für Verkehr und Infra- struktur Baden-Württemberg sowie des Vorhabenträgers beteiligt. Aufgrund der überörtli- chen Bedeutung des Vorhabens war es notwendig, eine ergebnisoffene Suche anhand von festgelegten Kriterien durchzuführen. Die Geschäftsstelle des Regionalverbands hat deshalb eine umfangreiche Standortalternativenprüfung aus regionalplanerischer Sicht erarbeitet. Insgesamt ergab die Untersuchung 19 mögliche Standortbereiche zur Ansiedlung des Lo- gistikbetriebs. Diese wurden anhand raumordnerischer Kriterien und betrieblicher Anforde- rungen bewertet und im Rahmen der Arbeitsgruppe diskutiert. Die drei am besten geeigne- ten Standorte wurden einer detaillierten Betrachtung unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass der Standort südlich der B 312 auf der Gemarkung Kirchdorf an der Iller die beste Eig- nung aufweist. Dieser Standort soll Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens werden. Das Vorhaben widerspricht jedoch dem Ziel B II 1.4 des Regionalplans Donau-Iller, wonach eine Zersiede- lung der Landschaft verhindert werden soll. Daher muss vorab ein Zielabweichungsverfah- ren durchgeführt werden, um die raumordnerischen Voraussetzungen für den neuen Lo- gistikstandort zu schaffen. Da der Regionalverband für dieses Ziel Normgeber ist, kommt dem Beschluss der Verbandsversammlung besondere Bedeutung im Zielabweichungsver- fahren zu.

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Sitzung der Verbandsversammlung am 05. März 2012 in Günzburg Beratungsunterlage zu

TOP 5 Zielabweichungsverfahren für die Errichtung eines Logistikzentrums der Firma Liebherr, Standort Kirchdorf a. d. Iller

Beschluss:

Die Verbandsversammlung stimmt in diesem atypischen Einzelfall einer Abweichung vom

Ziel B II 1.4 des Regionalplans Donau-Iller („Zersiedelung der Landschaft“) für das Vorha-

ben zur Errichtung eines Logistikzentrums der Firma Liebherr in Kirchdorf an der Iller zu.

Zusammenfassung

Die Firma Liebherr plant die Errichtung eines neuen Logistikzentrums und benötigt dazu einen geeigneten Standort mit einer Fläche von mindestens 35 ha. Seit Anfang 2008 ist die Geschäftsstelle des Regionalverbands Donau-Iller in diese Standortüberlegungen einge-bunden. Der Regionalverband war bei zahlreichen Besprechungen mit Vertretern von Kommune, Landkreis, Regierungspräsidium Tübingen, Ministerium für Verkehr und Infra-struktur Baden-Württemberg sowie des Vorhabenträgers beteiligt. Aufgrund der überörtli-chen Bedeutung des Vorhabens war es notwendig, eine ergebnisoffene Suche anhand von festgelegten Kriterien durchzuführen. Die Geschäftsstelle des Regionalverbands hat deshalb eine umfangreiche Standortalternativenprüfung aus regionalplanerischer Sicht erarbeitet. Insgesamt ergab die Untersuchung 19 mögliche Standortbereiche zur Ansiedlung des Lo-gistikbetriebs. Diese wurden anhand raumordnerischer Kriterien und betrieblicher Anforde-rungen bewertet und im Rahmen der Arbeitsgruppe diskutiert. Die drei am besten geeigne-ten Standorte wurden einer detaillierten Betrachtung unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass der Standort südlich der B 312 auf der Gemarkung Kirchdorf an der Iller die beste Eig-nung aufweist.

Dieser Standort soll Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens werden. Das Vorhaben widerspricht jedoch dem Ziel B II 1.4 des Regionalplans Donau-Iller, wonach eine Zersiede-lung der Landschaft verhindert werden soll. Daher muss vorab ein Zielabweichungsverfah-ren durchgeführt werden, um die raumordnerischen Voraussetzungen für den neuen Lo-gistikstandort zu schaffen. Da der Regionalverband für dieses Ziel Normgeber ist, kommt dem Beschluss der Verbandsversammlung besondere Bedeutung im Zielabweichungsver-fahren zu.

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Der Regionalverband Donau-Iller wurde im Rahmen des Zielabweichungsverfahren „Errich-tung eines Logistikzentrums der Fa. Liebherr in Kirchdorf an der Iller, Landkreis Biberach“ mit Schreiben des Regierungspräsidiums Tübingen vom 30.01.2012 um eine abschließende Stellungnahme gebeten. Das gegenständliche Vorhaben, die Begründung zum Zielabwei-chungsverfahren sowie die Standortalternativensuche sind in den ca. 90-seitigen Antrags-unterlagen dargestellt. Die wesentlichen Aspekte wurden im Rahmen dieser Beratungsun-terlage zusammengefasst.

1. Beschreibung des Vorhabens

Die Firma Liebherr-Logistics GmbH, Liebherrstraße 12, 88457 Kirchdorf a. d. Iller beabsich-tigt südlich der B 312 zwischen Oberopfingen und Egelsee in der Nähe der Autobahnan-schlussstelle Berkheim ein Logistiklager zu errichten. Dieses soll als zentrales Kontinentalla-ger Europas inklusive IT-Dienstleistungen dienen und ist Teil des weltweiten Logistikkon-zepts der Firma Liebherr. Gleichzeitig plant die Fa. Liebherr Hydraulikbagger GmbH mit Sitz in Kirchdorf a. d. Iller eine Auslagerung seiner Hydraulikzylinderendmontage um die vor-handenen Betriebskapazitäten des bestehenden Werkes auszubauen. Das Vorhaben soll auf einer Fläche von 37 ha verwirklicht werden und besitzt damit überörtliche Bedeutung.

Durch das zentrale Ersatzteillager mit Verwaltung, IT-Gesellschaft und Hydraulikzylinder-endmontage sollen an diesem Standort ca. 450 bis 500 Arbeitsplätze entstehen. Das ge-samte Investitionsvolumen beträgt weit über 100 Mio. Euro und umfasst eine Hallenfläche von insgesamt ca. 160.000 m² sowie Verwaltungsgebäude mit ca. 3.500 m² Grundfläche. Das Logistikzentrum (nördlicher Teil des Vorhabens) beinhaltet Lager und Bereiche für Ver-sand und Wareneingang. Die Gebäudehöhe liegt im Großteil bei bis zu 26 m Höhe, auf einer untergeordneten Teilfläche bis zu 40 m Höhe. Im südlichen Teil befindet sich die er-satzteilnahe Produktion mit Flächenlager sowie die Hydraulikzylinderendmontage.

2. Ablauf des bisherigen Verfahrens

Die Gemeinde Kirchdorf a. d. Iller hat mit Schreiben vom 20.10.2010 beim damals zustän-digen Wirtschaftsministerium den Antrag auf Erteilung einer Abweichung vom regional-planerischen Ziel B II 1.4 („Zersiedelung der Landschaft“) für die Ansiedlung des Liebherr Logistikzentrums gestellt. In seiner Antwort teilte das Wirtschaftsministerium mit, dass vor Durchführung eines entsprechenden Verfahrens eine transparente, belastbare und ergeb-nisoffene Standortalternativenprüfung durchgeführt werden muss.

In Folge dessen bildete sich eine Arbeitsgruppe unter Teilnahme der Gemeinde Kirchdorf an der Iller, der Firma Liebherr, dem Planungsbüro LARS Consult, dem Regierungspräsidium Tübingen, dem Landratsamt Biberach sowie dem Regionalverband Donau-Iller. Diese Ar-beitsgruppe tagte sechs Mal, darunter auch ein Abstimmungsgespräch mit dem Ministeri-um für Verkehr und Infrastruktur am 21.10.2011 in Stuttgart. Um eine neutrale Standortal-ternativensuche zu gewährleisten, wurde von der Arbeitsgruppe beschlossen, eine entspre-chende Untersuchung durch den Regionalverband Donau-Iller erstellen zu lassen. Der Regi-onalverband kann gemäß Artikel 22 des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller eine dement-sprechende Standortalternativensuche als Aufgabe zur Verwirklichung des Regionalplans auffassen und damit unabhängig von einem Auftraggeber agieren. Dementsprechend wurde eine „Regionale Standortsuche für ein neues Logistikzentrum der Firma Liebherr“ von Regionalverband Donau-Iller durchgeführt.

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3. Regionale Suche nach alternativen Standorten

Um der Bedeutung des Vorhabens gerecht zu werden, wurde der Suchraum in Abstim-mung mit dem Regierungspräsidium Tübingen auf die Abgrenzung der Region Donau-Iller bestimmt. Die gesamte Untersuchung ist in zwei Phasen angelegt. In der ersten Phase wurde eine Vorauswahl anhand von zwei Kriterienbereichen festgelegt, die mit der o. g. Arbeitsgruppe abgestimmt worden sind. Das geplante Vorhaben hat Anforderungen an einen Standort, die als betriebsspezifische Eignungskriterien bezeichnet werden. Zusam-men mit den raumwirksamen Ausschlusskriterien bilden diese den ersten Filter, der aus-schließende Wirkung hat.

Als betriebsspezifische Eignungskriterien wurden berücksichtigt:

� Grundstücksgröße 35 ha als Mindestgröße für zusammenhängende Flächen

� Topographie: max. 1 % Gefälle (1 m auf 100 m)

� Eingrenzung der Suchfläche auf 10-km-Korridor um die Autobahnen A 96 und A 7. Dieser Suchraum umfasst ca. 2.250 km² und damit etwa 41 Prozent der Gesamtfläche der Region Donau-Iller.

Als raumwirksame Ausschlusskriterien wurden berücksichtigt:

� FFH/SPA-Gebiet

� Biosphärengebiet/Naturpark

� Naturschutzgebiete

� Direkte Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope und Naturdenkmale (flächenhaft)

� Gewässerschutz: Wasserschutzgebiete Zone I (Ia, Ib), II, IIa, IIb, Überschwemmungs-gebiete, Wasserflächen, Sonstige gewässerbezogene Objekte

� ATKIS-Ortslage

� Wohn- und Mischgebiete mit Puffer von 500 m um diese Flächen (Immissionsschutz)

In der zweiten Phase wurden die verbleibenden Standorte einer detaillierten Betrachtung unterzogen. Diese wurde verbal-argumentativ durchgeführt. Die möglichen Standorte wurden weiter anhand der raumrelevanten Abwägungskriterien sowie der betriebsspezifi-schen Abwägungskriterien bewertet.

Als betriebsspezifische Abwägungskriterien wurden berücksichtigt:

� Nähe zum Werk Kirchdorf

� Nähe zum Flughafen Allgäu Airport

� Autobahnanschluss in max. 1 km Entfernung

Als raumrelevante Abwägungskriterien wurden berücksichtigt:

� Regionaler Grünzug, Grünzäsur/Trenngrün

� Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Rohstoffsicherung

� Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen

� Landschaftliche Vorbehaltsgebiete

� Bedeutender Landschaftsraum

� Gewerbeschwerpunkte

� Ausweisungen in Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplänen

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� Kaltluftströme

� Natur-/Landschaftselemente

� Naherholung

� Denkmalschutz

� Land- und Forstwirtschaft

� Siedlungsstruktur

4. Ergebnisse der Regionalen Suche nach alternativen Standorten

Die Anwendung der vier Kriterienbereiche führte im Ergebnis zu insgesamt 19 potenziellen Standortbereichen. Eine gleichzeitige Suche in den Standortinformationssystemen der IHKs Schwaben und Ulm unter Verwendung der o. g. Anforderungen führte zu einer Gewerbe-fläche, die jedoch in den 19 Standorten bereits enthalten war.

Im Rahmen einer Besprechung unter Teilnahme des Landratsamtes Biberach, der Gemeinde Kirchdorf, der Firma Liebherr, dem beauftragten Planungsbüro LARS Consult GmbH und dem Regierungspräsidium Tübingen wurde der erste Teil der Standortalternativenuntersu-chung durch den Regionalverband Donau-Iller vorgestellt.

Die Ergebnisse in Form von Standortbereichen wurden ausführlich diskutiert und einer Be-wertung durch die Behördenvertreter sowie durch die Firma Liebherr unterzogen. Aus den 19 Standortalternativen wurden zehn in die nähere Betrachtung einbezogen, welche eine grundsätzliche Eignung aufweisen. Davon wurden im Rahmen der Diskussion unter den Beteiligten drei Standortbereiche als im betrieblichen Kontext geeignet bewertet:

� Standortbereich 7: Ried zwischen Fellheim, Niederrieden und Osterberg

� Standortbereich 8: Dettingen/Erolzheim/Kirchdorf a. d. Iller � Standortbereich 9: Südlich Kirchdorf a. d. Iller (B 312)

Die Standortbereiche 7 bis 9 mit den jeweils vorgeschlagenen Flächen zur Ansiedlung des Logistikbetriebes sind in den Übersichtskarten auf der folgenden Seite dargestellt.

5. Detaillierte Bewertung der drei Standortalternativen (Zusammenfassung)

Die drei gefundenen Standortalternativen wurden einer detaillierteren Untersuchung un-terzogen, wobei weitere Aspekte mit in die Betrachtung einbezogen werden konnten. Da-bei wurde insbesondere die verkehrliche Anbindung an die nächstgelegene Autobahnan-schlussstelle sowie an das Hauptwerk in Kirchdorf berücksichtigt. Weitere Kriterien waren die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und eine mögliche Einbindung in die Landschaft mittels Eingrünung. Als weiteres Kriterium konnte der geforderte Grundwassermindestab-stand von 3 m berücksichtigt werden. Im Rahmen der detaillierten Bewertung der Standor-te wurden Ortsbegehungen durchgeführt.

Im Standortbereich 7 weist der Alternativstandort 7.C die geringsten Auswirkungen auf das Landschaftsbild auf und ist damit den anderen beiden Standorten 7.A und 7.B grundsätz-lich zu bevorzugen. Alle drei Standorte haben jedoch erheblich negative Auswirkungen durch den zu erwartenden LKW- und Lieferverkehr, da jeweils sowohl zur Autobahn A 7 als auch zum Werk Liebherr Kirchdorf Ortslagen zu durchfahren sind. Die summarische Wir-kung der betroffenen Belange Landschaftsbild sowie verkehrliche Auswirkungen auf den Mensch lassen den gesamten Standortbereich 7 nicht als geeignete Standortalternative erscheinen. Die Standorte erhalten daher keine Empfehlung.

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Die in der Nähe von Kirchdorf an der Iller gelegenen Standorte im Bereich 8 weisen eine positive Lagegunst durch die kurzen Fahrwege zum Werk Liebherr Kirchdorf und zur Auto-bahn A 7 auf. Damit sind geringere Lärm- und Schadstoffemissionen verbunden. Die Standorte 8.B und 8.D sind, wie weiter oben dargestellt wurde, nicht geeignet. Aufgrund seiner Lage und der geringeren Auswirkungen auf die Landschaft ist der Standort 8.C dem Standort 8.A vorzuziehen, wobei beide Standorte negative Auswirkungen auf die Sied-lungsstruktur haben.

Die zwei Standorte 9.A und 9.B des Standortbereichs 9 sind hinsichtlich der beeinträchtig-ten Belange im Wesentlichen vergleichbar. Der Standort 9.A ist jedoch besser in die Land-schaft eingebunden und besitzt eine bessere verkehrliche Anbindung.

In der Gesamtbetrachtung aller in Frage kommenden Standorte weist der Standort 9.A die günstigsten Eigenschaften und die geringsten negativen Wirkungen auf. Voraussetzung ist jedoch eine vorherige Überprüfung auf die Beeinträchtigung der Schutzziele des Land-schaftsschutzgebietes bzw. des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets „Illertal…“.

Die empfohlenen Standorte stellen sich in der Reihe der Eignung wie folgt dar:

1. Standort 9.A (Flächen zwischen B 312, K 7578 und K 7583)

2. Standort 9.B (Bereich zwischen Tannheim und Stausee Tannheim)

3. Standort 8.C (Flächen an der L 299 nördlich von Kirchdorf a. d. Iller)

Die Standortalternativensuche zeigt im Ergebnis, dass der Standort 9.A die geringsten ne-gativen Auswirkungen aufweist. Teile dieser Fläche werden im Rahmen des Vorhabens der Firma Liebherr zur Bebauung überplant.

6. Betroffene regionalplanerische Ziele

Der Standort 9.A (Flächen zwischen B 312, K 7578 und K 7583) befindet sich im land-schaftlichen Vorbehaltsgebiet Nr. 72 „Illertal, Rottal, …“, welches im Regionalplan un-ter B I 2.1 dargestellt ist. In diesen Gebieten kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zu. Die Begründung zu diesem Plansatz führt aus, dass es sich dabei um regionsweit schützenswerte Bereiche handelt, die bereits Natur-schutz- und Landschaftsschutzgebiete enthalten oder als entsprechende Ausweisung vom Regionalverband vorgeschlagen werden. Im vorliegenden Fall deckt sich das landschaftliche Vorbehaltsgebiet mit dem Landschaftsschutzgebiet „Iller-Rottal“.

Beim Plansatz B I 2.1 handelt es sich um einen Grundsatz der Raumordnung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 ROG. Dieser dient als Vorgabe für nachfolgende Abwägungs- und Ermes-sensentscheidungen, unterliegt also folglich einer Abwägung durch die Gemeinde im Rah-men der Bauleitplanung. Daher ist dieser Plansatz nicht Teil des vorliegenden Zielabwei-chungsverfahrens und inhaltlich im nachgelagerten Flächennutzungs- bzw. Bebauungs-planverfahren zu behandeln.

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Quelle: Regionalverband Donau-Iller

Regionale Standortsuche für ein neues Logistikzentrum der Firma Liebherr

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Eine eigene Qualität entfaltet der Plansatz B I 3.2.1 des Regionalplans. In diesem ist fest-gelegt, dass die als Landschaftsschutzgebiete geschützten Bereiche in ihrem Bestand gesi-chert werden sollen. Die Gemeinde Kirchdorf an der Iller beabsichtigt jedoch, über den Gemeindeverwaltungsverband Illertal einen Antrag auf Änderung der Schutzgebietsver-ordnung des LSG „Iller-Rottal“ zu stellen. Der Plansatz B I 3.2.1 des Regionalplans würde nach einer Änderung des LSG dem Vorhaben nicht als Erfordernis der Raumordnung ent-gegenstehen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die beanspruchte Fläche mit 37 ha eine untergeordnete Bedeutung zur Gesamtfläche des LSG mit ca. 14.500 ha besitzt (entspricht einem Flächenanteil von etwa 0,26 Prozent).

Das Vorhaben soll nicht in direkter Anbindung an den Siedlungsbestand umgesetzt werden und steht damit dem Ziel des Regionalplans B II 1.4 entgegen. In diesem Plansatz wird ausgeführt, dass eine Zersiedelung der Landschaft verhindert werden soll. Besonders ex-ponierte und weithin einsehbare Landschaftsteile wie landschaftsbestimmende Höhenrü-cken, Kuppen und die Hanglagen der die Landschaft der Region prägenden Flusstäler sollen grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden. In den Entwicklungsachsen, insbe-sondere in den im Iller- und Donautal verlaufenden Entwicklungsachsen, sollen zwischen den Siedlungseinheiten ausreichende Grünflächen erhalten werden.

Es handelt sich dabei um ein Ziel der Raumordnung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG, das eine verbindliche Vorgabe in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren Festlegungen enthält. Bei der Aufstellung von Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplänen ist dieses Ziel der Raumordnung zu beachten (§ 4 Abs. 1 ROG) und unterliegt nicht der Abwä-gung durch die Gemeinde. Die Bauleitplanung ist daran anzupassen.

Eine Abweichung von diesem Ziel der Raumordnung kann nach Art. 21 Abs. 3 des Staatsvertrags über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regio-nalplanung in der Region Donau-Iller zugelassen werden, wenn dies unter raumordneri-schen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt wer-den. Eine Zielabweichung kann zugelassen werden, weil im Regionalplan keine Ausgestal-tungsspielräume oder Öffnungsklauseln zugunsten der Planung bestehen. Es handelt sich dabei um ein Ausnahmeinstrument für besonders gelagerte (atypische) Einzelfälle, die bei der Planaufstellung nicht erkennbar waren und somit nicht bei der Formulierung des Zieles berücksichtigt werden konnten. Eine generelle Abweichung und damit eine Regional-planänderung kommt in diesem Fall nicht in Betracht, da das Ziel, eine Zersiedelung zu verhindern, landesplanerischen Vorgaben entspricht und grundsätzlich beibehalten werden soll.

7. Vorschlag der Geschäftsstelle zur Behandlung des Antrags auf Zielabweichung

Als Vorbereitung für die weitere Behandlung in bauleitplanerischen Verfahren hat die Ge-meinde Kirchdorf a. d. Iller am 20.10.2010 den Antrag auf Erteilung einer Abweichung vom regionalplanerischen Ziel B II 1.4 („Zersiedelung der Landschaft“) gestellt.

Es stehen sich hierbei zwei unterschiedliche Belange entgegen, die einer Abwägung unter-worfen werden müssen. Zum einen soll das Schutzgut Mensch möglichst wenig beein-trächtigt werden (durch Schallemissionen, Lieferverkehr etc.), was bei der Standortsuche durch die Anwendung eines Puffers um bestehende Wohn- und Mischgebiete berücksich-tigt worden ist. Zum anderen bedingt dies gleichzeitig ein Abrücken vom Siedlungsbestand

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und damit eine Inanspruchnahme von Landschaft/Freiraum. In Anbetracht der zu erwar-tenden verkehrlichen Auswirkungen fällt eine Abwägung zu Gunsten des Schutzguts Mensch aus. Der verkehrsgünstig orientierte Standort in abgesetzter Lage vom Siedlungs-bestand ist daher schlüssig begründbar.

Nach Auffassung der Geschäftsstelle werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, da im Falle einer Verwirklichung des Vorhabens noch ausreichend breite Grünflächen zwischen den Siedlungseinheiten bestehen bleiben. Die Gefahr einer sich bandartig fortsetzenden Siedlungsentwicklung entlang der Entwicklungsachse besteht nicht. Es handelt sich bei dem Ansiedlungsvorhaben um einen atypischen Einzelfall, der aufgrund seiner Bedeutung nicht als Präzedenzfall herangezogen werden kann und keine wesentlichen raumbedeut-samen Folgewirkungen auf andere Planungen erwarten lässt.

Daher erscheint die Zielabweichung aus regionalplanerischen Gesichtspunkten insgesamt vertretbar. In der abwägenden Betrachtung aller Auswirkungen schlägt die Geschäfts-stelle vor, dem Antrag auf Abweichung vom Ziel B II 1.4 des Regionalplans Donau-Iller zuzustimmen.