Train & Play in Belek mit Richárd Skripek · wahres Paradies. Ein 300 Meter langer feiner...

8
Ihr Partner für Golfreisen in Kooperation mit: Dedicated Poolpartner of the PGA of Germany since 1999. 13. bis 20. Dezember 2013 Türkei I Belek Crystal Tat Beach Golfresort ★★★★★ Train & Play in Belek mit Richárd Skripek

Transcript of Train & Play in Belek mit Richárd Skripek · wahres Paradies. Ein 300 Meter langer feiner...

Page 1: Train & Play in Belek mit Richárd Skripek · wahres Paradies. Ein 300 Meter langer feiner Sandstrand, sowie ... getränk empfangen und auf Ihren traumhaften Urlaub einge-stimmt.

Ihr Pa r tne r für Go lfreis en

in Kooperation mit:

Dedicated Poolpartner of the PGA of Germany since 1999.

13. bis 20. Dezember 2013Türkei I Belek Crystal Tat Beach Golfresort ★★★★★

Train & Play in Belekmit Richárd Skripek

Page 2: Train & Play in Belek mit Richárd Skripek · wahres Paradies. Ein 300 Meter langer feiner Sandstrand, sowie ... getränk empfangen und auf Ihren traumhaften Urlaub einge-stimmt.

Genießen Sie das „Ultimate All Inklusive Konzept“ im neu errichteten Crystal Tat Beach Golfresort direkt am 300 Meter langen Sandstrand von Belek-Ückum, wo das Meer wie tausend Kristalle funkelt.

Golfplätze der Umgebung

Carya GolfCornelia Faldo CoursePasha & SultanNational Golf Course Pines & DunesNobilis GC Gloria GC

Hoteleigene Golfplätze

Tat

Türkei

Entfernung zum Flughafen Antalya ca. 35 km

LaGeDas Crystal Tat Beach Golfresort befindet sich in der Nähe von Belek. Die Stadt Antalya liegt ca. 31 km entfernt, zwischen den Südausläufern des majestätischen Taurusgebirges und den Ufern des Mittelmeers mit seinen feinen Sandstränden in einer Landschaft von seltener und rauer Schönheit mit vielen anti-ken Ruinen, versteckten Höhlen und herrlichen Urlaubsorten.

HoTeLDas neu erbaute Resort überrascht mit seiner ungewöhnlichen Architektur und der unglaublich prachtvollen Landschaft, ein wahres Paradies. Ein 300 Meter langer feiner Sandstrand, sowie verschiedene Schwimmbecken und das speziell ausgearbeitete „Ultimate All-inklusive“ stellen sicher, dass fast alle Wünsche des Gastes erfüllt werden. Bereits bei der Ankunft werden Sie mit einer traditionellen türkischen Süßigkeit, genannt „Cezerye“, sowie mit „Scherbet“, einem traditionellen türkischen Frucht-getränk empfangen und auf Ihren traumhaften Urlaub einge-stimmt. Den Gästen steht ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken zur Verfügung. Für Gäste, die besonderen Wert auf Wellness und Entspannung legen, wurde ein komplett

Antalya

Crystal Tat Beach Golfresort ★★★★★Türkei | Belek

Page 3: Train & Play in Belek mit Richárd Skripek · wahres Paradies. Ein 300 Meter langer feiner Sandstrand, sowie ... getränk empfangen und auf Ihren traumhaften Urlaub einge-stimmt.

omegas Tipp

Ein neues Paradies für Golfer an der türki-schen Riviera!

Preis garantiert bis:11. Oktober 2013

danach gerne auf Anfrage!

Hotel

Parkplatz, Restaurants, Bars Lounge

Freizeit

Hallenbad, Aquapark, Spa-Gesundheits- und Schönheitszetrum, türkisches Bad, Sauna, Dampfbad, Jacuzzi

Zimmer

Bad, WC, Haartrockner, TV, WLAN An-schluss, Telefon, Klimaanlage, Minibar, Safe

ausgestattetes SPA Gesundheits- und Schönheits-Zentrum eingerichtet. Sie können sich nach einer Runde Golf in der Wellnessanlage verwöhnen lassen.

GoLFTaT Golf ist ein großzügig angelegtes Gelände mit den wunderbarsten Aussichtspunkten auf das Mittelmeer. Der 27-Loch Golfplatz befindet sich nur 800 Meter von der Ho-telanlage entfernt und ist mit Golfshuttles erreichbar. Die phänomenale Lage zwischen dem Taurus Gebirge und dem Mittelmeer, erfüllen sämtliche Erwartungen eines Golfer Herzes.

Der Carya Golf Club befindet sich im Herzen des türkischen Golfmekkas und wurde auf Sand Hügeln angelegt. Dieser Heathland Platz von Peter Thomson geplant, bietet Ihnen ein herausforderndes Spiel mit einigen Wasserhindernissen.

Die einzigartige Anlage National Golf Club zeichnet sich durch die wunderbar angelegten Gärten, Pinien- und Euka-lyptusbäumen sowie das Clubhaus im britischen Stil aus.

CLUBSToHIRe: WirempfehlenClubstohire,Siefindendiesen Kontakt auf unserer Homepage www.omegareisen.com! Clubs to Hire bietet aktuelle Marken-schläger zum super Preis an und Sie kön-nen sicherstellen, dass Sie Ihr Golfgepäck auch am Bestimmungsort erhalten. Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns an!

Page 4: Train & Play in Belek mit Richárd Skripek · wahres Paradies. Ein 300 Meter langer feiner Sandstrand, sowie ... getränk empfangen und auf Ihren traumhaften Urlaub einge-stimmt.

• FlugmitSunExpressinderEconomyClassvon Wien nach Antalya und retour inklusive sämtlicher Flughafen und Sicherheitsgebühren (Änderung der Fluglinie vorbehalten!)

• 20kgFreigepäckinkludiert

•Gruppentransferab/bisFlughafenimZielgebiet

• 7ÜbernachtungenimDoppelzimmerStandard

•UltimateAll-inclusive

• 5Greenfees(3xTATGolfClub,1xCarya, 1xNationalGolf)

•GolfshuttlefürdieGolfrunden

• TrainingmitIhremPGAProfessional Richárd Skripek nach Trainingsplan

• reservierteAbschlagzeiten

• reservierterPlatzaufderDrivingRange

• 2RangeTokenRangebälleproPerson pro Golftag

• sämtlicheBuchungs-undHandlinggebühren

•Sicherungsschein

alle Beträge in euro. Getränke außerhalb des Ulitmate all-inclusiv Programms, Trinkgelder sowie Ausflüge und kostenpflichtige Leistungen während der Reise sind nicht inklusive!

Train & Play in Belekmit Richárd Skripek

13. bis 20. Dezember 2013

GeSamTLeISTUNGeN:

OMEGA Reisen GmbHRosenweg 22, 5164 Seeham, Austria, EuropeTel.: +43 06217 50062 , E-Mail: [email protected]

ab 1.499,– EUROPreis pro Person im Doppelzimmer

mindestteilnehmer: 7 Personen

im Crystal Tat Beach Golfresort ★★★★★

GoLFGePäCkBeFöRdeRUNG:SunExpressberechnetEUR80,-fürdieBeförderungdes Golfgepäcks. Diese Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten. (Stand Mai 2013)

ULTImaTe

All-Inclusive

ReISeveRSICHeRUNG

Partner ist die Europäische Reiseversicherung. Die Versicherung kann nur direkt bei Buchung über uns abgeschlossen wer-den!

Produkte zur Wahl:• Reiseschutz Komplett Schutz plus Europa mit Stornoschutz Einzel bis 2.000,– EUR pro Person um 107,– EUR • Reiseschutz Komplett Schutz plus Europa mit Stornoschutz Einzel bis 2.500,– EUR pro Person um 131,– EUR• Golf-Versicherungs-Paket: Reisegepäck: zusätzlich für Golfbags und Schläger Bewirtungsspesen bei „Hole in One“ Ersatz der Greenfee bei Erkrankung, Unfall oder Schlechtwetter.

Sämtliche Versicherungen beinhalten ein umfangreiches Versicherungs- und Schutzpaket auf welches Sie nicht verzichten sollten. Die Leistungen der Versicherung sind unter www.europaeische.at einsehbar. Auch übermitteln wir mit den Bu-chungsunterlagen die genauen Versicherungsdetails.

Gerne beraten wir Sie. Bitte rufen Sie uns an!

Page 5: Train & Play in Belek mit Richárd Skripek · wahres Paradies. Ein 300 Meter langer feiner Sandstrand, sowie ... getränk empfangen und auf Ihren traumhaften Urlaub einge-stimmt.

Türkei | Belek

Crystal Tat Beach Golfresort ★★★★★

Page 6: Train & Play in Belek mit Richárd Skripek · wahres Paradies. Ein 300 Meter langer feiner Sandstrand, sowie ... getränk empfangen und auf Ihren traumhaften Urlaub einge-stimmt.

TeIL 1 – 81. aLLGemeINe GRUNdSäTZe Die nachstehenden Reisebedingungen (AGB) bilden die Grundlage des Reisevertrages, der zwischen dem Rei-senden als Anmelder und PROSCOTT GolftoursGmbH & Co. KG mit Sitz in 22459 Hamburg, Sperberhorst 8, nachstehend Proscott genannt – als Reiseveranstalter abgeschlossen wird. Proscott ist eingetragen unter HRA 90864 beim Amtsgericht Hamburg und wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Vicente Salaman-ca Aguilera. Sie sind in Anlehnung an die Empfehlung des Deutschen Reiseverbandes für Reiseverträge 2010 entstanden. Proscott ist insoweit Reiseveranstalter i. S. des § 651a BGB. Handelt Proscott nicht als Reiseveranstalter, son-dern als Leistungsträger für bestellte Einzelleistungen oder als Vermittler, ist der Auftraggeber jeweils geson-dert und unmissverständlich darauf hinzuweisen. Vertragspartner des abzuschließenden Reisevertrages sind der Reiseveranstalter und der Reisende, der für sich selbstund/oderDrittehandelt.Die insoweitbegünstig-ten Dritten sind die Reiseteilnehmer, die nachfolgend auch als Reisende bezeichnet werden und berechtigt sind aus einem Vertrag zugunsten Dritter. In diesem Fall haf-tet der buchende Reisende für die Einhaltung der Ver-pflichtungenausdemReisevertraginsbesonderefürdieZahlungsverpflichtung auch der von ihmmit angemel-deten Reiseteilnehmer. Dies gilt dann nicht, wenn diese Teilnehmer sich selbst durch besondere Erklärung gegen-überdemReiseveranstalterverpflichtethaben.Ein Reisevertrag liegt auch dann vor, wenn die Reise ganz oderteilweisedurcheinenGolflehrerfürEinzelreisendeoder für eine Golfgruppe zusammengestellt wird. In ei-nemsolchenFallistderGolflehrerVermittler.2. aBSCHLUSS deS ReISeveRTRaGeS 2.1NurmiteinerschriftlichenAnmeldungperBrief,Faxoder E-Mail bietet der Reisende Proscott den Abschluss des Reisevertrages für die angegebenen Personen ver-bindlich an. Grundlage dieses Angebots ist die Reiseaus-schreibung von Proscott. 2.2 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftli-chenReisebestätigung/RechnungvonProscottbeimRei-senden oder der von ihm beauftragten Person mit Wir-kung für alle in der Anmeldung benannten Teilnehmer und auf Grundlage dieser Reisebedingungen zustande. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Proscott den Eingang der Buchung elektronisch, dies stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. 2.3 Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der An-meldung ab, so gilt diese Reisebestätigung als ein neues Angebot, an das Proscott für die Dauer von 10 Kalen-dertagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme aus-drücklich oder schlüssig (z. B. durch Zahlung oder An-zahlung des Reisepreises, Antritt der Reise) erklärt.2.4 Für behinderte Reiseteilnehmer muss bei der An-meldung die Art der Behinderung mitgeteilt werden. Proscott behält sich das Recht vor, Anmeldungen ableh-nen zu können, wenn im Einzelfall die Reisetauglichkeit des Teilnehmers medizinisch nicht bestätigt ist.2.5 Durch eine Vorausbuchung kommt noch kein Reise-vertrag zustande. Vorausbuchungen und Vormerkungen für noch nicht katalogmäßig aus geschriebene Reisen werden in der Reihenfolge des Posteinganges bearbeitet und bei Platzverfügbarkeit in Festbuchungen umgewan-delt, sobald der Katalog für die kommende Saison bzw. die entsprechende Reiseausschreibung erschienen ist. 2.6 Reservierungen sind grundsätzlich nur aufgrund ge-sonderter Vereinbarung zwischen Veranstalter und dem Reisenden zulässig.

3. LeISTUNGSUmFaNG UNd ReISedokUmeNTe3.1 Der Umfang der Reiseleistung – das sind in der Re-gel die Golfreisen – bestehend aus: Hin- und Rückbeför-derung zum Zielort und vom Zielort, die Unterkunft und Verpflegung.DieLeistungenergebensichgrundsätzlichaus der Leistungsbeschreibung für den im Reisezeitraum maßgeblichen Reisekatalog, Reiseprospekt sowie auf den hierauf Bezugnehmenden Angaben der Reisebestä-tigung. Es wird empfohlen, Änderungen und Nebenabre-den, die den Umfang und die Abwicklung der Leistungen betreffen, schriftlich zu vereinbaren.3.2 DieÜbermittlungderReisedokumentehatgegen-über dem Reisenden oder dem von ihm beauftragten Reisebüro bis spätestens 7 Tage vor dem Reisebeginn zu erfolgen unter der Voraussetzung, dass auch der Reise-preis vollständig gezahlt ist. Sind die Unterlagen wider Erwarten noch nicht angekommen, hat sich der Reisende dringend mit dem von ihm beauftragten Reisebüro, dem Golflehrer,wennerderVermittler ist,oderunmittelbarmit Proscott zur Klärung in Verbindung zu setzen.4. ZaHLUNG4.1 Nach Vertragsabschluss wird Proscott eine Anzah-lung bis zur Höhe von 25 % des Reisepreises verlangen, sofern der Sicherungsschein dem Reisenden übergeben wurde. Der Restbetrag ist grundsätzlich frühestens 4 Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit ergibt sich imEinzelfall aus derReisebestätigungund/oder der Rechnung. Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird sie fällig, wenn die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6 genannten Gründen abgesagt werden kann und den Reisenden ein Sicherungsschein im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB übergeben wird. 4.2 Bei kurzfristigen Buchungen, das sind Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der ge-samte Reisepreis bereits fällig ist oder der Veranstalter die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Teil-nehmerzahl ab sagen kann, ist der gesamte Reisepreis unverzüglich zur Zahlung mit Aushändigung des Siche-rungsscheines gem. § 651k Abs. 3 BGB fällig.4.3 Für zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittsversi-cherungen oder sonstige Versicherungen sind die verein-barten Prämien mit der Anzahlung vollständig zu leisten.4.4 Ist der abgerechnete Reisepreis nicht rechtzeitig eingegangen und wird er auch nach Aufforderung unter Fristsetzung nicht geleistet, ist Proscott berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt Proscott die in Ziffer 10.2 geregelten Stornierungskosten. Ziffer 10.3 gilt unverändert.5. LeISTUNGSäNdeRUNGeN 5.1 Im Einzelfall kann es notwendig werden, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertrags-abschluss zu ändern.5.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reise-leistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Proscott nicht unter Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Abweichungen und Änderungen nicht erheb-lich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und unter Beachtung auch der In-teressen der Reiseteilnehmer zumutbar sind. Proscott unterrichtet den Reiseteilnehmer über wesentliche Leis-tungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund und bietet mit einer Erklärungsfrist von 7 Werktagen alternativ eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an, sofern die Änderungen erheblich sind und unzumutbar.6. PReISäNdeRUNGeN6.1DieimProspekt/KataloggenanntenPreisesindfürProscott verbindlich. Preisänderungen sind nach Veröf-fentlichung des Prospektes wie nachfolgend möglich: Im

Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbeson-dere Treibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leis-tungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheits-zuschläge oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, aber auch dann, wenn die vom Reisenden gewünschte und im Prospekt ausge-schriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzli-cherKontingentenachVeröffentlichungdesProspektes/Katalogs möglich wird.6.2 Die Preisänderungen werden wie folgt berechnet: Bei der Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, kann Proscott den Reisepreis nach Maß-gabe der nach folgenden Berechnung erhöhen. a) Bei einer auf den Sitzplatz/Kabinenbett bezogenenErhöhungkannProscottvomReiseteilnehmer/Anmelderden konkreten Erhöhungsbetrag verlangen. b)Soweit vom Beförderungsunternehmen pro Beförde-rungsmittel eine Preiserhöhung gefordert wird, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Ein-zelplatz kann Proscott vom Reisenden verlangen. Wer-den die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, auf den jeweiligen Reisepreis entfallen-den anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages be-stehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, so ist Proscott berechtigt, die tatsäch-lich hierdurch entstandenen Mehrkosten für die Reise vom Reisenden zu fordern.6.3 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Mona-te liegen. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird der Reisende unverzüglich mit genauen Angaben zur Berech-nung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, danach ist eine Preiserhöhung nicht mehr zulässig.6.4 Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, oder, wie bei einer zulässigen Rei-seabsage durch Proscott die Teilnahme an einer mindes-tens gleichwertigen anderen Reise verlangen, soweit dies Proscott aus seinem Angebot ohne Mehrpreis möglich ist.DerReisendeistverpflichtet,dieseRechteunverzüg-lich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber Proscott geltend zu machen. Dies sollte aus Nachweis-gründen schriftlich geschehen.6.5 Eine Preiserhöhung ist auch zulässig, wenn die für die Reise erforderliche Personenzahl nicht erreicht wird, die angemeldeten Personen aber auf der Durchfüh-rung der Reise bestehen. In diesem Fall ist Proscott be-rechtigt, den Preis den sich daraus ergebenden tatsäch-lichen und rechtlichen Verhältnissen anzupassen, siehe Ziffer 8.1.7. ZUSaTZLeISTUNGeN Proscott kann dem Reisenden zusätzliche Leistungen ver-mitteln. Diese Leistungen werden nicht von Proscott, son-dern von dem jeweiligen Leistungsträger erbracht. Sie sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. vermittlung eines mietwagensDie Reservierung des Mietwagens kann über Proscott er-folgen, das Vertragsverhältnis über den Mietwagen wird zwischen dem Leistungsträger und dem Reisenden be gründet. Proscott tritt nur als Vermittler auf, haftet nur für die ordnungs gemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über

vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben Proscott gegenüber; sie stellen keine Zusicherung von Proscott gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Für den Leistungsumfang gel-ten grundsätzlich die Bedingungen des Leistungsunter-nehmens, für das vermittelt wurde. Proscott wird dem Reisenden auf Anfrage die jeweiligen AGB des Leistungs-trägers verschaffen. vermittlung eines Hotelzimmers Bei der Vermittlung eines Hotelzimmers haftet Proscott nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger be-ruhen ausschließlich auf deren Angaben Proscott gegen-über; sie stellen keine Zusicherung von Proscott gegen-über dem Reiseteilnehmer dar. Für den Leistungsumfang sind grundsätzlich die Bedingungen des Leistungsunter-nehmens, für das vermittelt wurde, maßgeblich. Proscott wird dem Reisenden auf Anfrage die jeweiligen AGB des Leistungsträgers verschaffen. Greenfees und Startzeiten-Reservierung Im Rahmen der Serviceleistungen bietet Proscott die Re-servierung Ihrer Wunsch- Startzeiten vor Reiseantritt an. Die gewünschten Startzeiten können von Proscott nicht garantiert werden. Sollten die Startzeiten nicht mehr wie vom Reisenden gewünscht verfügbar sein, ist Proscott berechtigt, für den Reisenden andere Startzeiten zu re-servieren, es sei denn, dass der Reisende dies ausge-schlossen hat. Geringfügige Abweichungen von festge-legten Startzeiten begründen keinen Mangel. Es gelten die Handicap-Bestimmungen der örtlichen Golfclubs/Golfplätze. Zu beachten ist, dass vor Ort ein gültiger Nachweis über das aktuelle Handicap verlangt werden kann. Das Nichterbringen des entsprechenden Nachwei-ses durch den Kunden/Spieler kann zum Platzverweisführen. Nicht in Anspruch genommene Greenfees (hierzu zählt auch wetterbedingter Ausfall) sind von einer Rück-erstattung ausgeschlossen.8. RÜCkTRITT BeI NICHTeRReICHeN deR mIN-deST TeIL NeHmeRZaHL – veRTRaGSBeeNdI-GUNG dURCH deN ReISeveRaNSTaLTeR8.1 Bis 22 Tage vor Reiseantritt kann der Reiseveran-stalter die Reise absagen (Rücktritt), wenn die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilneh-merzahl, gleich ob vom Veranstalter vorgegeben oder behördlich festgelegt, nicht erreicht wird. Auf diese Min-destteilnehmerzahl ist im Prospekt, im Katalog oder in der konkreten Reiseausschreibung hinzuweisen. Sagt Proscott aus diesem Grund die Reise ab, sind bereits ge-leistete Anzahlungen zurückzuzahlen.8.2 Proscott kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Proscott nachhaltig stört, oder wenn sich einer der Reisenden in solchem Maße vertragswid-rig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 8.3 SoweitderKundeseinevertraglicheVerpflichtungverletzt, der Proscott bereits vor der Abreise die erfor-derlichen Passdaten zur Weitergabe an die entsprechen-den Einreisebehörden zu übermitteln, kann der Reisever-trag ohne Setzung einer weiteren Frist gekündigt bzw. die Beförderung verweigert werden. 8.4 Soweit aus den o. g. Gründen ein Reisevertrag von Proscott gekündigt und eine weitere Beförderung verwei-gert wird, behält Proscott den Anspruch Allgemeine Rei-se- und Zahlungsbedingungen der PROSCOTT Golftours GmbH & Co. KG auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ihr aus einer anderwei-tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen entstehen. Für eventuell entstehende Mehr-kosten des Reisenden steht Proscott nicht ein.

TeIL 8 – 16Insbesondere hat der Reisende die ihm oder dem Reise-teilnehmer entstehenden Mehraufwendungen für einen Rücktransport an seinen Heimatort selbst zu tragen.8.5 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, ge-fährdet oder beeinträchtigt, so kann Proscott den Vertrag gemäß § 651j BGB kündigen. Der Vertrag gilt als nach § 651j BGB durch Proscott gekündigt, wenn die Kontakt-aufnahme zwischen den Vertragsparteien infolge dieser Ereignisse erheblich beeinträchtigt ist, aber jede der Par-teien rechtlich die Möglichkeit einer Kündigung hatte. Es treten dann die Folgen aus § 651j BGB ein, der nachste-hend im Wortlaut wiedergegeben wird: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, ge-fährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Rei-severanstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2)WirdderVertragnachAbsatz1gekündigt,sofindetdie Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sindvondenParteienjezurHälftezutragen.ImÜbrigenfallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.9. aBReCHNUNG voN meHRaUFWaNd9.1 Der Reisende hat nach Abschluss des Vertrages kei-nen Anspruch auf Umbuchung hinsichtlich des Reiseziels, des Termins, des vereinbarten Ortes für den Reiseantritt, der Unterkunft oder der Beförderungsart. Umbuchun-gen werden nicht durchgeführt, wenn sich dadurch der Reisepreis reduziert. Ist eine Umbuchung möglich, hat der Reisende die dadurch entstehenden Mehrkosten die von den Leistungsträgern wegen der Umbuchung ver-langt werden, gegen Nachweis der Mehrkosten zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes zu zahlen.9.2 Für Umbuchungen nach Ziffer 9.1 bis 22 Tage vor Reiseantritt beträgt das zusätzlich zu zahlende Bear-beitungsentgelt 75,– €. Ab dem 21. Tag vor Reise be-ginn können Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den in Ziffer 10 insbesondere unter Einbeziehung der Ziffern 10.2 – 10.3 genannten Bedin-gungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.9.3. Verlangt der Kunde vor Reisebeginn, dass an seiner Stelle ein Dritter die Reise antritt, wird für die Umschrei-bung auf einen anderen Teilnehmer ein Bearbeitungsent-gelt in Höhe von 75,– € pro Person erhoben. Die Rege-lung in Ziffer 9.1 Satz 2 gilt entsprechend.10. veRTRaGSBeeNdIGUNG dURCH deN ReISeN-deN UNd SToRNoGeBÜHReN 10.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten und den Rücktritt auch für die weiteren von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer erklä-ren. Dieser Rücktritt gilt dann nur für die Leistungen des Reisevertrages unter Einschluss des Zusatzpakets im Zu-sammenhang mit zusätzlich oder gesondert gebuchten Leistungen, soweit sie Teil des Reisevertrages geworden sind. Er gilt nicht für gesondert vermittelte Fremdleis-tungen, die unabhängig von der Reiseveranstaltung sind. Soll der Rücktritt auch für vermittelte Fremdleistungen gelten,hatderReisendediesgesondertgegenüberdem/denweiterenLeistungsträger/nzuerklären.Seine Rücktrittserklärung sollte aus Beweisgründen grundsätzlichschriftlicherfolgen.DerReisendeistverpfl-ichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzu-reichen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgeblich für den Rücktritts-zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Proscott.

10.2 Proscott ist berechtigt, eine angemessene Entschä-digung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwen-dungen zu verlangen, und unter Berücksichtigung eines möglichen Vorteils aus der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung. Anstelle eines nachzuweisenden Auf-wandes ist Proscott berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die wie folgt zu berechnen ist, und zwar bei Rücktritt:• bis zum31. Tag vor Abreise 20%desReisepreises• bis zum21. Tag vor Abreise 25%desReisepreises• bis zum14. Tag vor Abreise 50%desReisepreises• bis zum02. Tag vor Abreise 75%desReisepreises• abdem01. TagvorAbreise100%desReisepreisesTritt der Reisende die Reise nicht an und hat auch keinen Rücktritt erklärt, ist der vereinbarte Reisepreis zu zahlen.10.3 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, Proscott gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist als die gefor-derte Pauschale. Proscott behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen im Einzelfall die ihr entstan-denen höheren Aufwendungen geltend zu machen und nachzuweisen.IndiesemFallistProscottverpflichtet,diegeforderte Entschädigung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Ver-wendung konkret zu belegen und zu beziffern. 11. BeSoNdeRe PFLICHTeN UNd ReCHTe deS ReISeNdeN11.1 Der Reisende hat Proscott unverzüglich zu infor-mieren, wenn er die er forderlichen Reiseunterlagen nicht in der von Proscott angegebenen Zeit erhalten hat.11.2 Wird die Reise nach Auffassung des Reisenden nicht vertragsgemäß erbracht, kann er Abhilfe verlangen. Der Reisendeistverpflichtet,dervonProscottangegebenenReiseleitung vor Ort die Mängel unverzüglich mitzuteilen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden, ist Proscott selbst überdenMangelinKenntniszusetzen.ÜberdieErreich-barkeit der Reiseleitung bzw. von Proscott ist der Reisen-de spätestens mit Aushändigung der Reiseunterlagen zu informieren. Die Reiseleitung ist befugt, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich ist. Sie ist nicht berechtigt, Ansprüche des Reisenden anzuerkennen. In jedem Fall sollte der Reisende Beweismittel sichern und Proscott vorlegen, um auch eine Verfolgung dieser Ansprüche ge-gen den Verursacher zu ermöglichen. 11.3 Beabsichtigt der Reisende, den Reisevertrag we-gen eines Mangels der in § 651c BGB zu kündigen, so hat er Proscott zuvor eine angemessene Frist zur Klärung und Abhilfe einzuräumen. Dies gilt dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder die sofortige Kündigung aus einer besonderen Interessenlage des Reisenden gerecht-fertigt ist.12. HaFTUNG12.1 Proscott haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichteines ordentlichen Reisekaufmannes für die gewissen-hafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit derBeschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen; und die ordnungsgemä-ße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistun-gen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.12.2 Eine Haftung von Proscott für vertragliche Scha-densersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind, sind gemäß § 651h BGB insgesamt auf die Höhe des dreifa-chen Reisepreises beschränkt:a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Proscott herbeigeführt wird. b) soweit Proscott für einen dem Reisenden entstehen-den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leis-tungsträgers verantwortlich ist.

12.3 Die deliktische Haftung von Proscott für Sachschä-den, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit be-ruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis des Reisenden beschränkt. Soweit dem Reisenden aufgrund zwingender internationalerÜbereinkommenoderauf solchenberu-henden gesetzlichen Vorschriften darüber hinausgehen-de Ansprüche zustehen sollten, bleiben diese von der Beschränkung unberührt.12.4 Eine Haftung von Proscott ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Überein-kommen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf derartigen Übereinkommen beruhen, es zulässig ist,dass Leistungsträger insoweit in der Haftung für die von ihnen zu erbringenden Leistungen beschränkt sind oder deren Haftung ausgeschlossen ist.12.5 Proscott haftet nicht für Leistungsstörungen, Per-sonen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leis-tungen, die als Fremdleistungen von Proscott lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reise-ausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet werden. 12.6 Proscott haftet nicht für Schreib- und Rechenfeh-ler und andere offenbare Unrichtigkeiten. Offensichtliche Rechenfehler berechtigen Proscott zur Anfechtung des Reisevertrages. Proscott haftet nicht für Angaben in Reiseausschreibungen Dritter, z. B. der Reisebüros, auf derenEntstehungsiekeinenEinflussnehmenundderenRichtigkeit sie nicht überprüfen konnte. Leistungsträger und/oderDrittesindnichtermächtigt,ZusicherungenfürProscott abzugeben oder Vereinbarungen zu treffen, die nicht mit den Angaben in Prospekten bzw. in Reise aus-schreibungen oder über die Reservierungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.13. BeSoNdeRe SoRGFaLTSBeSTImmUNGeN, PaSS-, vISa- UNd GeSUNdHeITSBeSTImmUNGeN 13.1 Proscott wird die Angehörigen eines Mitgliedsstaa-tes der EU, in denen die Reiseangeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvor-schriften vor Vertragsschluss sowie über deren eventu-elle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für An-gehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.BeipflichtgemäßerErfüllungderInformations-pflichtdurchdenReiseveranstalterhatderReisendedieVoraussetzungen für die Reise zu schaffen.13.2 Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Vo-raussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind, so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. In die-sen Fällen gelten die Regelungen in Ziffer 8.1 und 9.2 entsprechend.13.3 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Flug-gästen über die Identität des ausführenden Luftfahrt-unternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet Proscott,den Reisenden über die Identität der ausführenden Flug-gesellschaft/(en) sämtlicher imRahmendergebuchtenReise zu erbringenden Flüge bei der Buchung zu infor-mieren. Steht bei der Buchung eine ausführende Flugge-sellschaft noch nicht fest, so nennt Proscott dem Reisen-den die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen/durchführt bzw.durchführen werden. Sobald Proscott die Fluggesellschaft erfährt, die den Flug tatsächlich durchführt, wird Proscott den Kunden darüber informieren. Wechselt die dem Rei-senden als ausführende Fluggesellschaft genannte Flug-gesellschaft, hat Proscott den Kunden über den Wechsel zu informieren. Die Liste der Fluggesellschaften, mit de-nen nach EU-Recht eine Beförderung nicht zulässig ist, istüberdieInternetseitehttp://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htmabrufbar.

13.4 Proscott empfiehlt dringend, eine Versicherungüber Reiserücktrittskosten bei Buchung abzuschließen, da eine solche Versicherung im Reisepreis nicht einge-schlossen ist.14. aBTReTUNGSveRBoTDie Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer oder Mitglieder ei-ner gebuchten Gruppenreise sind, bedarf der Zustim-mung von Proscott. Diese darf nur aus wichtigem Grund versagt werden.15. daTeNSCHUTZ15.1 Die personenbezogenen Daten, die der Reisende zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforder-lich ist. Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen zur Identität einer Person, wie etwa Name, Anschrift, Geburtsdatum oder E-Mail- Adresse. Bei Nutzungsdaten handelt es sich um Daten, die nicht aktiv zur Verfügung gestellt werden, sondern die passiv erhoben werden können, z. B. bei Nutzung einer Website oder der Online-Angebote.15.2 Proscott wird anfallende Daten der Reisenden nur im Zusammenhang mit der Erfüllung des Reisevertrages erheben, bearbeiten, speichern und verwenden. Diese Daten werden nur zur Buchungsabwicklung an die in die Erfüllung des Reisevertrages eingebundenen Unterneh-men im erforderlichen Umfang weitergegeben. Auf An-forderung wird mitgeteilt, welche persönlichen Daten der Kunden gespeichert sind.16. SCHLUSSBeSTImmUNGeN16.1 Es gelten zunächst die Vertragsbestimmungen, die durch diese allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen eine Re-gelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Reise vertrag unter Ein-beziehung der BGB-InfoV § 4 ff. sowie der EU Pauschal-Reiserichtlinie 90/314 EWG in ihrer jeweils geltendenFassung.16.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisen-den und Proscott und die sich daraus ergebenden Rechte undPflichtenfindetdeutschesRechtAnwendung.Soweitbei Klagen des Reisenden gegen Proscott im Ausland für die Haftung von Proscott dem Grunde nach nicht deut-schesRecht angewendetwird, findetbzgl. derRechts-folgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.16.3 Der Reisende kann Proscott nur an deren Sitz ver-klagen. 16.4 Für Klagen von Proscott gegen Reisende als Privat-personen ist der jeweilige Wohnsitz maßgeblich für die Bestimmung des Gerichtsstandes. 16.5 Für Klagen gegen Vertragspartner von Proscott, die nicht Verbraucher sind oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland ha-ben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Proscott vereinbart. 16.6 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung wirksamer Bestandteil des Reisevertrages. veRaNSTaLTeR: Proscott Golftours GmbH & Co. kG, Sperberhorst 8, 22459 Hamburg, GermanyTel.+49(0)40-5520100,Fax+49(0)40-55201011veRmITTLeR: omeGa Reisen GmbH, Fraham 24, 5164 Seeham, Austria, Europe, Tel.: +43 664 1830033, Fax+4362175006210,E-Mail:[email protected]

Stand: April 2012

Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen der Proscott Golftours GmbH & Co.KG

Das Reisebüro OMEGA Reisen ist ein Reisevermittler und die nachfolgenden Reisebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen ihnen als Kunden und Proscott als Veranstalter.

Page 7: Train & Play in Belek mit Richárd Skripek · wahres Paradies. Ein 300 Meter langer feiner Sandstrand, sowie ... getränk empfangen und auf Ihren traumhaften Urlaub einge-stimmt.

Stand: April 2012

Hiermit möchte ich folgende Reise buchen:

Anrede/Titel Name Vorname

1. Teilnehmer Handicap Golfclub

Straße, Haus-Nr. Plz., Ort

Telefon Telefax

Mobil-Nr. E-Mail-Adresse

Anrede/Titel Name Vorname

2. Teilnehmer Handicap Golfclub

Straße, Haus-Nr. Plz., Ort

Telefon Telefax

Mobil-Nr. E-Mail-Adresse

UnterschriftOrt, Datum

Reiseanmeldung per Fax +43 (0) 6217 500 62 10

Bezahlung: ❒ Überweisung ❒ Visa ❒ MastercardFlug ab anderem Flughafen: ❒ Kreditkartennutzungsgeb. 20,- EUR p. P.

Irrt

ümer

und

Feh

ler

vorb

ehal

ten.

Hiermit melde ich nachstehend angeführte Personen verbindlich zur oben genannten Reise an und akzeptiere mit meiner Unterschrift die AGB sowie die Leistungen wie in der Ausschreibung von OMEGA Reisen GmbH angeführt. alle angaben bitte sorgfältig in druckbuchstaben laut gültigem Personalausweis oder Reisepass eintragen:

Train & Play in Belek mit Richárd Skripekvom 13. bis 20. Dezember 2013 im Crystal Tat Beach Golfresort ★★★★★Ihr Pa r tne r für Go lfreis en

einverständnis: Diese Reiseanmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich, gemäß Leistungsverzeichnis, für die ausgewählte PRO-Reise. Die Reisebedingungen des Veranstalters Proscott Golftours GmbH & Co.KG gelten. Ihr Sicherungsschein wird mit der Rechnungsbestä-tigungausgehändigt.SchickenoderfaxenSiebittedieseAnmeldungausgefülltanOMEGAReisenGmbH.Icherkläreausdrücklich,auchfürdievertraglichenVerpflichtungenallervonmirangemeldetenTeilnehmereinzustehen.DieReisebedingungendesReiseveranstaltersProscottGolftours GmbH&Co.KG (Sperberhorst 8, 22459 Hamburg, Germany)sowie des Reiseverittlers OMEGA Reisen GmbH habe ich zur Kenntnis genommen.Reisevermittler:OMEGAReisenGmbH,Rosenweg22,5164Seeham,Austria,Europe,Tel.:+43621750062,[email protected], Bankverbindung: Bank Austria, Blz. 12000, Konto: 51535635422, IBAN: AT66 1200 051 5356 35422, BIC: BKAUATWW

Für die oben angeführten Personen buche ich folgende Leistungen gemäß ausschreibung:

Preis garantiert bis: 11. oktober 2013 danach gerne auf Anfrage!

Preise p. P. 1. Teilnehmer 2. Teilnehmer

Unterbringung im Doppelzimmer 1.499,– EUR ❒ ❒

Zuschlag Einzelzimmer 0,– EUR ❒

Reservierung Golfgepäck hin und retour 80,– EUR ❒ ❒

Reiseversicherungspaket Omega Golfreiseschutz ❒ nicht gewünscht ❒ ❒

Zusendung elektronischer Reiseunterlagen Reduktion 5,– EUR ❒ ❒

Page 8: Train & Play in Belek mit Richárd Skripek · wahres Paradies. Ein 300 Meter langer feiner Sandstrand, sowie ... getränk empfangen und auf Ihren traumhaften Urlaub einge-stimmt.

Sicher.Entspannt.Unterwegs

* Familie: bis zu 7 gemeinsam reisende Personen, davon maximal 2 Erwachsene – unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis

** Europa: Europa, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jorda-nien, Madeira und Kanarische Inseln

Das Golfpaket ist ein exklusives Angebot mit OMEGA-Reisen. Die-ses gilt nur bei OMEGA gebuchten Golfleistungen und Abschluss des Komplett+Schutz / Komplett-Schutz Standard.

Gültig für eine Reise. Leistungen nur auszugsweise abgedruckt. Vollständige Informationen und Prämien für höhere Reisepreise erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.Es gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2011.Druck- und Satzfehler vorbehalten. Stand: November 2011Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien, Tel. +43/1/317 25 00-73930, E-Mail: [email protected].

Regenwetter statt Sonnenbraune? Gut vorbereitet bleibt trotz der Wolken am Himmel die Urlaubsstimmung heiter. Und sollte Ihre Reise eine unerwartete Wendung nehmen, stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite. Verlassen Sie sich auf uns!

Liebe Urlauber und Reisende!

Komplett-Schutz StandardReisestorno: Stornokosten bei Nichtantritt der Reise.*

Verspatungsschutz: Ersatz für notwendige Nächtigung und Verpflegung.

Reiseabbruch: Zusätzliche Rückreisekosten. Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen.

Reisegepack: Zeitwertdeckung: Einzel bis € 2.000,-/Familie bis € 4.000,-.

Gepacksverspatung: Ersatzkäufe: Einzel bis € 200,-/Familie bis € 300,-.

Golf-Paket: Reisegepäck: zusätzlich für Golfbags und SchlägerBewirtungsspesen bei „Hole in One“Ersatz der Greenfee bei Erkrankung, Unfall oder Schlechtwetter.

Reiseunfall: Suche und Bergung bis € 40.000,-. Entschädigung für dauernde Invalidität ab 50 %.

Medizinische Leistungen im Ausland: Stationäre Behandlung bis € 500.000,-. Ambulante Behandlung, Heimtransport (inkl. Ambulanzjet), Verlegungstransport, Krankenbesuch u.v.m.

Reiseprivathaftpflicht: bis € 750.000,-.

Komplett+SchutzReisestorno: + erweiterte Stornogründe

Verspatungsschutz: + Nachreisekosten

Reisegepack: + Neuwertdeckung: € 3.000,-/€ 6.000,-

Gepacksverspatung: € 300,-/€ 600,-

Reiseunfall: € 80.000,-

Medizinische Leistungen im Ausland: € 1.000.000,-

* Für bereits vor dem Tag des Versicherungsabschlusses gebuchte Reisen beginnt der Versicherungsschutz erst am 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).

Komplett+Schutz Komplett-Schutz Standard

Reisepreis bis Europa** Weltweit Europa** Weltweit

Rei

seda

uer

bi

s 5

Tage

Einzel€ 400,- € 39,- € 60,- € 29,- € 51,-€ 750,- € 55,- € 74,- € 41,- € 63,-

Familie*

€ 750,- € 80,-€ 158,-

€ 62,-€ 128,-

€ 1.500,- € 111,- € 84,-€ 2.000,- - € 188,- - € 149,-

Rei

seda

uer

bis

31 T

age

Einzel

€ 400,- € 49,- € 81,- € 38,- € 68,-€ 750,- € 61,- € 93,- € 48,- € 77,-

€ 1.000,- € 73,- € 105,- € 59,- € 88,-€ 1.500,- € 89,- € 119,- € 69,- € 100,-€ 2.000,- € 107,- € 133,- € 83,- € 109,-€ 2.500,- € 131,- € 167,- € 101,- € 135,-€ 3.000,- € 161,- € 199,- € 129,- € 159,-

Familie*

€ 750,- € 99,-€ 187,-

€ 79,-€ 155,-

€ 1.500,- € 125,- € 97,-€ 2.000,- € 157,- € 211,- € 124,- € 179,-€ 3.000,- € 181,- € 241,- € 145,- € 201,-€ 4.000,- € 225,- € 275,- € 175,- € 221,-€ 5.000,- € 278,- € 337,- € 217,- € 273,-€ 6.000,- € 336,- € 401,- € 271,- € 323,-€ 7.000,- € 394,- € 457,- € 325,- € 374,-

OMEGA Reisen GmbHRosenweg 22, 5164 Seeham, Austria, EuropeTel.: +43 6217 50062, E-Mail: [email protected]