U3-Ausbau
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LVR-Landesjugendamt42 Fachbereich Kinder und Familie
U3-Ausbau
Aktuelles aus dem Landesjugendamt Rheinland
Landesjugendhilfeausschuss RheinlandKöln, 30. August 2012
Dr. Carola Schneider
LVR-LandesjugendamtFachbereich 42 Kinder und Familie
Neue Entwicklungen im U3 – Ausbau
seit dem letzten LJHA
am 10. Mai 2012
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Finanzausstattung U3-Ausbau – NRW (Stand: 30.08.12)
482 Mio. € 415 Mio. €150 Mio. €
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• restliche Bundesmittel wurden Anfang 2012 als Budgets auf die Jugendämter verteilt
• Bewilligung der Maßnahmen durch das LJA auf der Basis der von den JÄ zu erstellenden Meldungen
• bis Ende Juni 2012 wurden etwa 560 Maßnahmen von den Jugendämtern gemeldet, die mit den verbleibenden Bundesmitteln vom LVR-Landesjugendamt bewilligt werden sollten
• davon wurden bisher etwa 400 Maßnahmen mit etwa 30 Mio. € bewilligt (Stand 24.08.2012)
Bewilligung der verbleibenden Bundesmittel aus dem „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ I
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Problematik bei den Bewilligungen:• LRH-Prüfung des U3-Ausbauprogramms im Jahr 2010 • u. a. Beanstandung der Förderpraxis von Räumlichkeiten, die von U3- und
Ü3-Kindern gemeinsam genutzt werden (Mischnutzung)
• Feststellung des LRH: gemeinsam genutzte Räumlichkeiten sind gestattet, gefördert werden darf aber nur der Anteil der Nutzung durch die U3-Kinder
• das hatte zur Folge, dass alle jetzt zur Bewilligung gemeldeten Anträge auf diese Fragestellung neu zu prüfen waren/sind
• fast immer sind Rückfragen erforderlich und ergänzende Unterlagen sind von Jugendämtern und Trägern nachzureichen
• Bewilligungen haben sich dadurch erheblich verzögert
Bewilligung der verbleibenden Bundesmittel aus dem „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ II
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• Information der Jugendämter und Träger durch erstes Rundschreiben im Januar 2012
• Im Juni 2012 weiteres erläuterndes Rundschreiben des LJÄ sowie Durchführung einer Informationsveranstaltung am 21.06.2012
• dabei wurde den Jugendämtern erläutert, wie die Vorgaben des LRH in die Praxis umgesetzt werden können und es wurden Beispiele für eine mögliche Umsetzung gegeben.
Mischnutzung – Information der Jugendämter und Träger
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Rundschreiben Nr. 42/791 vom 12.06.2012 I
Vollständig förderfähig sind Ausgaben, die speziell für die Schaffung vonBetreuungsplätzen für U3-Kinder entstehen. Beispiele:
A) Gruppenform II: alle Ausgaben für die Schaffung der erforderlichen Räumlichkeiten, wie Gruppenraum, Gruppennebenraum, Sanitärbereich
B) Maßnahmen zur Schaffung von neuen U3-Plätzen, in dem vorhandene Räumlichkeiten umgewidmet, verlagert oder neu errichtet werden. Sofern dies ursächlich durch den U3-Ausbau begründet ist (Kausalprinzip) und keine anderen wirtschaftlicheren Lösungen möglich sind, sind die hierfür anfallenden Ausgaben ausschließlich dem U3-Bereich zuzuordnen.
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Anteilig gefördert werden Ausgaben für die Schaffung neuer Räumlichkeiten,die von U3- und Ü3-Kindern gemeinsam genutzt werden, soweit die Ausnahmeeiner vollständigen Förderung nicht greift.
Beispiele: Gruppenraum, Gruppennebenraum (z.B. bei der Errichtung einer
altersgemischtenGruppe), Personalraum, Küche, Mehrzweckraum, Verkehrsflächen.
Nicht förderfähig sind• Räume für die Arbeit als Familienzentrum• Sanierungsmaßnahmen• Räume zur therapeutischen Nutzung
Rundschreiben Nr. 42/791vom 12.06.2012 II
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• nicht weiter bewilligte Mittel der fachbezogenen Pauschale 2011 mussten von den Jugendämtern zurückgezahlt werden
• durch Erlass vom 16.08.2012 werden die Mittel (insgesamt etwa 4,44 Mio. €) diesen Jugendämtern wieder zur Verfügung gestellt
• die Anträge dafür sind bis zum 30.09.2012 beim LVR-Landesjugendamt zu stellen
• das LVR-Landesjugendamt bewilligt die gemeldeten Maßnahmen nach den Richtlinien zum U3-Ausbau
• nicht mehr benötigte Mittel werden weiter verteilt – die Kriterien dafür sind noch unbekannt
Sonderprogramm 2011/2012 des Landes NRWfachbezogene Pauschale 2011
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• der Bund wird für den investiven U3-Ausbau insgesamt weitere 580 Mio. zur Verfügung stellen
• die Bereitstellung wird kurzfristig durch ein Bundesgesetz erfolgen
• NRW wird aus diesen Fördermittel einen Anteil von etwa 126 Mio. € erhalten
• die Fördermittel werden bis Ende 2014 zu verausgaben sein
Fiskalpakt des Bundes I
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nach einem Rundschreiben des Landkreistages vom 21.08.2012:
• die Mittel werden auf der Basis der Zahl der Kinder unter drei Jahren in den einzelnen Bundesländern verteilt
• die Mittel sollen in den Jahren 2013 und 2014 zur Verfügung stehen
• die Bewilligung soll in sog. „Halbjahrestranchen“ erfolgen – dabei sollen in jedem Bundesland etwa 25% der zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Zeitraum gebunden werden
• nicht gebundene Mittel werden an andere Bundesländer weiter verteilt
• geprüft wird auf Bundesebene, ob für Maßnahmen, die aus dem Fiskalpakt gefördert werden, das Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns gelockert werden kann; Stichtag für den Beginn von Maßnahmen, die mit diesen Mitteln gefördert werden, könnte der 01.07.2012 sein
Fiskalpakt des Bundes II
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• das Land NRW wird in 2013 noch einmal weitere 40 Mio. € für den U3-Ausbau zur Verfügung stellen
• die Mittel werden nach der Verabschiedung des Landeshaushalts – im Dezember 2012 – freigegeben
• die Mittel werden voraussichtlich wieder als fachbezogene Pauschale an die Jugendämter weiter gegeben werden
zusätzliche Landesmittel
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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