U3-Ausbau

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LVR-Landesjugendamt 42 Fachbereich Kinder und Familie U3-Ausbau Aktuelles aus dem Landesjugendamt Rheinland Landesjugendhilfeausschuss Rheinland Köln, 30. August 2012 Dr. Carola Schneider

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U3-Ausbau. Aktuelles aus dem Landesjugendamt Rheinland Landesjugendhilfeausschuss Rheinland Köln, 30. August 2012 Dr. Carola Schneider. Neue Entwicklungen im U3 – Ausbau seit dem letzten LJHA am 10. Mai 2012. Finanzausstattung U3-Ausbau – NRW (Stand: 30.08.12). 150 Mio. €. - PowerPoint PPT Presentation

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LVR-Landesjugendamt42 Fachbereich Kinder und Familie

U3-Ausbau

Aktuelles aus dem Landesjugendamt Rheinland

Landesjugendhilfeausschuss RheinlandKöln, 30. August 2012

Dr. Carola Schneider

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Neue Entwicklungen im U3 – Ausbau

seit dem letzten LJHA

am 10. Mai 2012

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Finanzausstattung U3-Ausbau – NRW (Stand: 30.08.12)

482 Mio. € 415 Mio. €150 Mio. €

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• restliche Bundesmittel wurden Anfang 2012 als Budgets auf die Jugendämter verteilt

• Bewilligung der Maßnahmen durch das LJA auf der Basis der von den JÄ zu erstellenden Meldungen

• bis Ende Juni 2012 wurden etwa 560 Maßnahmen von den Jugendämtern gemeldet, die mit den verbleibenden Bundesmitteln vom LVR-Landesjugendamt bewilligt werden sollten

• davon wurden bisher etwa 400 Maßnahmen mit etwa 30 Mio. € bewilligt (Stand 24.08.2012)

Bewilligung der verbleibenden Bundesmittel aus dem „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ I

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Problematik bei den Bewilligungen:• LRH-Prüfung des U3-Ausbauprogramms im Jahr 2010 • u. a. Beanstandung der Förderpraxis von Räumlichkeiten, die von U3- und

Ü3-Kindern gemeinsam genutzt werden (Mischnutzung)

• Feststellung des LRH: gemeinsam genutzte Räumlichkeiten sind gestattet, gefördert werden darf aber nur der Anteil der Nutzung durch die U3-Kinder

• das hatte zur Folge, dass alle jetzt zur Bewilligung gemeldeten Anträge auf diese Fragestellung neu zu prüfen waren/sind

• fast immer sind Rückfragen erforderlich und ergänzende Unterlagen sind von Jugendämtern und Trägern nachzureichen

• Bewilligungen haben sich dadurch erheblich verzögert

Bewilligung der verbleibenden Bundesmittel aus dem „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ II

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• Information der Jugendämter und Träger durch erstes Rundschreiben im Januar 2012

• Im Juni 2012 weiteres erläuterndes Rundschreiben des LJÄ sowie Durchführung einer Informationsveranstaltung am 21.06.2012

• dabei wurde den Jugendämtern erläutert, wie die Vorgaben des LRH in die Praxis umgesetzt werden können und es wurden Beispiele für eine mögliche Umsetzung gegeben.

Mischnutzung – Information der Jugendämter und Träger

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Rundschreiben Nr. 42/791 vom 12.06.2012 I

Vollständig förderfähig sind Ausgaben, die speziell für die Schaffung vonBetreuungsplätzen für U3-Kinder entstehen. Beispiele:

A) Gruppenform II: alle Ausgaben für die Schaffung der erforderlichen Räumlichkeiten, wie Gruppenraum, Gruppennebenraum, Sanitärbereich

B) Maßnahmen zur Schaffung von neuen U3-Plätzen, in dem vorhandene Räumlichkeiten umgewidmet, verlagert oder neu errichtet werden. Sofern dies ursächlich durch den U3-Ausbau begründet ist (Kausalprinzip) und keine anderen wirtschaftlicheren Lösungen möglich sind, sind die hierfür anfallenden Ausgaben ausschließlich dem U3-Bereich zuzuordnen.

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Anteilig gefördert werden Ausgaben für die Schaffung neuer Räumlichkeiten,die von U3- und Ü3-Kindern gemeinsam genutzt werden, soweit die Ausnahmeeiner vollständigen Förderung nicht greift.

Beispiele: Gruppenraum, Gruppennebenraum (z.B. bei der Errichtung einer

altersgemischtenGruppe), Personalraum, Küche, Mehrzweckraum, Verkehrsflächen.

Nicht förderfähig sind• Räume für die Arbeit als Familienzentrum• Sanierungsmaßnahmen• Räume zur therapeutischen Nutzung

Rundschreiben Nr. 42/791vom 12.06.2012 II

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• nicht weiter bewilligte Mittel der fachbezogenen Pauschale 2011 mussten von den Jugendämtern zurückgezahlt werden

• durch Erlass vom 16.08.2012 werden die Mittel (insgesamt etwa 4,44 Mio. €) diesen Jugendämtern wieder zur Verfügung gestellt

• die Anträge dafür sind bis zum 30.09.2012 beim LVR-Landesjugendamt zu stellen

• das LVR-Landesjugendamt bewilligt die gemeldeten Maßnahmen nach den Richtlinien zum U3-Ausbau

• nicht mehr benötigte Mittel werden weiter verteilt – die Kriterien dafür sind noch unbekannt

Sonderprogramm 2011/2012 des Landes NRWfachbezogene Pauschale 2011

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• der Bund wird für den investiven U3-Ausbau insgesamt weitere 580 Mio. zur Verfügung stellen

• die Bereitstellung wird kurzfristig durch ein Bundesgesetz erfolgen

• NRW wird aus diesen Fördermittel einen Anteil von etwa 126 Mio. € erhalten

• die Fördermittel werden bis Ende 2014 zu verausgaben sein

Fiskalpakt des Bundes I

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nach einem Rundschreiben des Landkreistages vom 21.08.2012:

• die Mittel werden auf der Basis der Zahl der Kinder unter drei Jahren in den einzelnen Bundesländern verteilt

• die Mittel sollen in den Jahren 2013 und 2014 zur Verfügung stehen

• die Bewilligung soll in sog. „Halbjahrestranchen“ erfolgen – dabei sollen in jedem Bundesland etwa 25% der zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Zeitraum gebunden werden

• nicht gebundene Mittel werden an andere Bundesländer weiter verteilt

• geprüft wird auf Bundesebene, ob für Maßnahmen, die aus dem Fiskalpakt gefördert werden, das Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns gelockert werden kann; Stichtag für den Beginn von Maßnahmen, die mit diesen Mitteln gefördert werden, könnte der 01.07.2012 sein

Fiskalpakt des Bundes II

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• das Land NRW wird in 2013 noch einmal weitere 40 Mio. € für den U3-Ausbau zur Verfügung stellen

• die Mittel werden nach der Verabschiedung des Landeshaushalts – im Dezember 2012 – freigegeben

• die Mittel werden voraussichtlich wieder als fachbezogene Pauschale an die Jugendämter weiter gegeben werden

zusätzliche Landesmittel

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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