Uck 2010 ausgabe 08

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Inhalt Amtlicher Teil - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf und § 50 (4) BbgKVerf über die Nieder- schrift der 12. Sitzung des Hauptausschusses 2 - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf und § 50 (4) BbgKVerf über die Nieder- schrift der 13. Sitzung des Hauptausschusses 3 - Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf 5 - Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Uckerland (Friedhofssatzung) 6 - Friedhofsgebührensatzung der Gemeinden Uckerland 11 Nichtamtlicher Teil - Weihnachtsgrüße 15 - Ehechließungen in der Gemeinde Uckerland 16 - Statistische Angaben aus der Gemeinde Uckerland 17 - Notrufnummern für den Gemeindebereich 17 - Hinweis auf die Wahl des Ortsbeirates Lübbenow am 20.02.2011, Durchführung einer einzelnen Neuwahl 18 - Bildung einer Arbeitsgruppe Energiekonzept 18 - Politik einmal anders – zwei unvergessliche Tage in Berlin 22 - Windeignungsgebiet Milow 23 - Grundschule Uckerland 24 - Kita „Grashüpfer“ Jagow 24 - Wohnungen/Immobilien 27 - Trinkwasserqualität im Versorgungsgebiet des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes (NUWA) – Gemeinde Uckerland 30 - Kirchliche Informationen 31

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Page 1: Uck 2010 ausgabe 08

InhaltAmtlicher Teil- Bekanntmachungnach§39(3)BbgKVerfund§50(4)BbgKVerfüberdieNieder- schriftder12.SitzungdesHauptausschusses 2- Bekanntmachungnach§39(3)BbgKVerfund§50(4)BbgKVerfüberdieNieder- schriftder13.SitzungdesHauptausschusses 3- BekanntmachungderBeschlüssederOrtsbeirätenach§46Abs.5und§39 Abs.3BbgKVerf 5- SatzungfürdasFriedhofs-undBestattungswesenderGemeindeUckerland (Friedhofssatzung) 6- FriedhofsgebührensatzungderGemeindenUckerland 11

Nichtamtlicher Teil- Weihnachtsgrüße 15- EhechließungeninderGemeindeUckerland 16- StatistischeAngabenausderGemeindeUckerland 17- NotrufnummernfürdenGemeindebereich 17- HinweisaufdieWahldesOrtsbeiratesLübbenowam20.02.2011,Durchführung einereinzelnenNeuwahl 18- BildungeinerArbeitsgruppeEnergiekonzept 18- Politikeinmalanders–zweiunvergesslicheTageinBerlin 22- WindeignungsgebietMilow 23- GrundschuleUckerland 24- Kita„Grashüpfer“Jagow 24- Wohnungen/Immobilien 27- TrinkwasserqualitätimVersorgungsgebietdesNord-UckermärkischenWasser- undAbwasserverbandes(NUWA)–GemeindeUckerland 30- KirchlicheInformationen 31

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2 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland

Amtlicher Teil

Sitzungsdatum: 11.10.2010Tagungsort: Versammlungsraum im Verwaltungs-

gebäude der Gemeinde Uckerland,Lübbenow/Hauptstr.35,17337Ucker-land

Beginn: 15.00UhrEnde: 22.00Uhr

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öf-fentlichen Teils der Sitzung

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

DieVorsitzendedesHauptausschusses,FrauWernicke,eröffnetdieSitzung,stelltdieordnungsgemäßeLadung,dieAnwesenheitunddieBeschlussfähigkeitfest.

2. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 25.08.2010

Dem öffentlichen Teil der Niederschrift vom 25.08.2010wirdzugestimmt.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

5 5 0 0 0

3. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Fest-stellung der Tagesordnung

EsliegenkeineÄnderungsanträgevor.

4. Anfragen der Ausschussmitglieder

1) HerrMenke informiert,dassamEingangdesFest-platzesinTaschenbergeinBogenmitderAufschrift„FestplatzJagow“aufgestelltwerdensoll,umdiesenfürdieBürgersichtbarerzumachen.

2) FrauWernicketeiltmit,dassdemnächstinJagowanderBrückeeineBankmitfestemUntergrundaufge-stelltwird.

3) FrauFreuckfragtnach,obeineMöglichkeitbesteht,für die Öfen in der ehemaligen Naturschule in Ta-schenberg,inderzurzeiteineTauschbörsestattfindet,Holzbereitzustellen.

5. Informationen der Ausschussvorsitzenden

EsliegenkeineInformationenderAusschussvorsitzendenvor.

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung

1. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 25.08.2010

Bekanntmachung nach § 39 (3) und § 50 (4) BbgKVerf über die Niederschrift der12. Sitzung des

- Hauptausschusses - Uckerland,den03.11.2010

DemnichtöffentlichenTeilderNiederschriftvom25.08.2010wirdzugestimmt.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

5 5 0 0 0

2. (BV-0081/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 1

DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los1.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

5 5 0 0 0

3. (BV-0082/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 2

DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los2.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

5 5 0 0 0

4. (BV-0083/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 3

DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los3.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

5 5 0 0 0

5. (BV-0084/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 4

DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los4.

Page 3: Uck 2010 ausgabe 08

3Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

5 5 0 0 0

6. (BV-0085/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 5

DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los5.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

5 5 0 0 0

7. (BV-0086/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 6

DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los6.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

5 5 0 0 0

8. (BV-0087/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 7

DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los7.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

5 5 0 0 0

9. (BV-0088/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 8

DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwin-terdienstes auf kommunalen Straßen für die Zeit von2010–2015,Los8.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

5 5 0 0 0

10. Informationen der Ausschussvorsitzenden

DieAusschussvorsitzendehatkeineInformationen.

11. Anfragen Ausschussmitglieder

EsliegenkeineAnfragenvondenAusschussmitgliedernvor.

12. Schließung der Sitzung

DieVorsitzendedesHauptausschussesschließtdieSit-zungum15.30Uhr.

DieBeschlussvorlagenundInformationsvorlagenderöf-fentlichenSitzungdesHauptausschusseseinschließlichderdazugehörigenAnlagenundihreBegründungenkön-nenzudenSprechzeitenimHauptamt,(Zimmer15)derGemeindeUckerlandeingesehenwerden.

Uckerland,den24.11.2010

WernickeBürgermeisterin

Bekanntmachung nach § 39 (3) und § 50 (4) BbgKVerf über die Niederschrift der13. Sitzung des

- Hauptausschusses - Uckerland,den24.11.2010

Sitzungsdatum: 03.11.2010Tagungsort: Versammlungsraum im Verwaltungs-

gebäude der Gemeinde Uckerland,Lübbenow/Hauptstr. 35,17337Ucker-land

Beginn: 17.05UhrEnde: 17.37Uhr

anwesend: Frau ChristineWernicke, FrauAnne-KathrinKurth,HerrJosefMenke,HerrHans-Werner Brandau, Herr HerbertSchütt, Frau Silke Mandelkow, FrauHeidiHartig

entschuldigt: HerrHerbertHeinemann

unentschuldigt: -Verwaltungsvertreter: FrauCzarnowske-ProtokollantinzugelassenePersonen:keine

Tagesordnung Sondersitzung

I. öffentlicher Teil:

TOP Betreff VorlageNr.

01 EröffnungderSitzung,Feststellungderordnungsge-mäßenLadung,derAnwesenheitundderBeschluss-fähigkeit

02 Änderungsanträge zurTagesordnung und Feststel-lungderTagesordnung

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4 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland

II. Nicht öffentlicher Teil:

TOP Betreff VorlageNr.

01 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los1

02 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los2

03 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los3

04 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los4

05 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los5

06 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los6

07 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los7

08 BeschlussdesHauptausschussesderGemeinde Uckerland über die Auf-tragsvergabe zur Durchführung desStraßenwinterdienstes auf kommu-nalenStraßenfür2010–2015,Los8

09 SchließungderSitzung

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öf-fentlichen Teils der Sitzung

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

DieVorsitzendedesHauptausschusses,FrauWernicke,eröffnetdieSitzung,stelltdieordnungsgemäßeLadung,dieAnwesenheitunddieBeschlussfähigkeitfest.

2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Fest-stellung der Tagesordnung

EsliegenkeineÄnderungsanträgevor.

0108/10

0109/10

0110/10

0111/10

0112/10

0113/10

0114/10

0115/10

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung

FrauMandelkowundFrauHartignehmenab17.08UhranderHauptausschusssondersitzungteil.

FrauWernickeerläutertdenAblaufderAusschreibungdesStraßenwinterdienstes.Sieinformiert,dasssichniemandaufdieöffentlicheAusschreibungimAusschreibungsblatt„Brandenburg/Berlin“ und „bi“ gemeldet hat. DaraufhinwurdensiebenFirmenvonderGemeindeUckerlandange-schrieben,vondenendreiFirmenihreAngeboteabgege-benhaben.DieAngebotewurdedurchdasBau-undOrd-nungsamtaufLeistungsfähigkeit,FachlichkeitundZuver-lässigkeitgeprüft.DerHauptausschusshatam11.10.2010denZuschlagfüreinzelneBietererteilt.

BeieinerPrüfungderAngebotedurchdieBürgermeisterinergabsich,dassnichtallegefordertenUnterlageneinzelnerBietervorlagen.

InAbstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt wurdeeineNachfrist fürdieVervollständigung derUnterlageneingeräumt.VonzweiFirmenliegendieUnterlagenvor.

DieHauptausschussmitgliederdiskutierenüberdieZusam-mensetzungderGesamtkostenundderAuftragsvergabezurDurchführungdesStraßenwinterdienstesaufkommu-nalenStraßenundfassenfolgendeBeschlüsse:

1. (BV-0108/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010-2015, Los 1

DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabezurDurchführungdesStraßenwinter-dienstesaufkommunalenStraßenfürdieZeitvon2010–2015,Los1.

DerHauptausschusserteiltderFirmaStraßen-undWin-terdienst Collier aus Brüssow den Zuschlag für Los 1(Wolfshagen,Ottenhagen,Amalienhof).

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

7 7 0 0 0

02. (BV-0109/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010-2015, Los 2

DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabezurDurchführungdesStraßenwinter-dienstesaufkommunalenStraßenfürdieZeitvon2010–2015,Los2.

DerHauptausschusserteiltderFirmaStraßen-undWin-terdienst Collier aus Brüssow den Zuschlag für Los 2(Hetzdorf,Gneisenau,Kleisthöhe,Schlepkow,Dolgen).

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

7 7 0 0 0

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5Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland

03. (BV-0110/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 3

DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabezurDurchführungdesStraßenwinter-dienstesaufkommunalenStraßenfürdieZeitvon2010–2015,Los3.DerHauptausschusserteiltderFirmaWinterdienst,Gar-ten-undLandschaftsbauDetektei&SicherheitsdienstEnri-coHuweausGüterbergdenZuschlagfürLos3(Güterberg,Fahrenholz,Lindhorst).

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

7 6 0 1 0

04. (BV-0111/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 4

DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieBürgermeisterinzubeauftragen,mitderFirmaCollierundderFirmaHuweeinBietergesprächzuführen,zwecksAuftragsvergabezurDurchführungdesStraßenwinterdienstesaufkommunalenStraßenfürdieZeitvon2010–2015,Los4(Wismar,Hans-felde).

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

7 7 0 0 0

05. (BV-0112/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 5

DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieBürgermeisterinzubeauftragen,mitderFirmaCollierundderFirmaHuweeinBietergesprächzuführen,zwecksAuftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinter-dienstesaufkommunalenStraßenfürdieZeitvon2010–2015,Los5(Milow,Wilsickow).

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

7 7 0 0 0

06. (BV-0113/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 6

DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabezurDurchführungdesStraßenwinter-dienstesaufkommunalenStraßenfürdieZeitvon2010–2015,Los6.DerHauptausschusserteiltderFirmaWinterdienst,Garten-undLandschaftsbauDetektei&SicherheitsdienstEnricoHuweausGüterbergdenZuschlagfürLos6(Lübbenow).

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

7 6 0 1 0

07. (BV-0114) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsvergabe zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 7

DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabezurDurchführungdesStraßenwinter-dienstesaufkommunalenStraßenfürdieZeitvon2010–2015,Los7.

DerHauptausschusserteiltderFirmaStraßen-undWin-terdienst Collier aus Brüssow den Zuschlag für Los 7(Trebenow,Bandelow,Werbelow,Nechlin).

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

7 7 0 0 0

08. (BV-0115/10) Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Uckerland über die Auftragsverga-be zur Durchführung des Straßenwinterdienstes auf kommunalen Straßen für 2010–2015, Los 8

DerHauptausschussderGemeindeUckerlandbeschließtdieAuftragsvergabezurDurchführungdesStraßenwinter-dienstesaufkommunalenStraßenfürdieZeitvon2010–2015,Los8.

DerHauptausschusserteiltderFirmaStraßen-undWinter-dienstCollierausBrüssowdenZuschlagfürLos8(Jagow,Taschenberg,Kutzerow,Karlstein).

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

7 7 0 0 0

09. Schließung der Sitzung

DieVorsitzendedesHauptausschussesschließtdieSit-zungum17.37Uhr.

DieBeschlussvorlagenundInformationsvorlagenderöf-fentlichenSitzungdesHauptausschusseseinschließlichderdazugehörigenAnlagenundihreBegründungenkön-nenzudenSprechzeitenimHauptamt,(Zimmer15)derGemeindeUckerlandeingesehenwerden.

Uckerland,den24.11.2010

WernickeBürgermeisterin

Folgende Ortsbeiräte haben getagt:OrtsbeiratHetzdorf Sitzungam: 26.10.2010OrtsbeiratTrebenow Sitzungam: 25.10.2010OrtsbeiratWilsickow Sitzungam: 25.10.2010OrtsbeiratWolfshagen Sitzungam: 25.10.2010

DieNiederschriften,BeschlussvorlagenundInformations-vorlagenderöffentlichenSitzungenderOrtsbeiräteein-schließlichderdazugehörigenAnlagenundBegründungenkönnenzudenSprechzeitenimHauptamt,(Zimmer15)derGemeindeUckerlandeingesehenwerden.

Uckerland,den24.11.10

WernickeBürgermeisterin

Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeirätenach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf

Page 6: Uck 2010 ausgabe 08

6 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland

Aufgrunddes§3derKommunalverfassungdesLandesBrandenburg(BbgKVerf)vom18.12.2007(GVBl.IS.286)unddes§34desGesetzesüberdasLeichen-,Bestattungs-undFriedhofswesenimLandBrandenburg(Brandenbur-gischesBestattungsgesetz–BbgBestGvom07.11.2001(GVBI.IS.226)jeweilsinderzurzeitgeltendenFassunghatdieGemeindevertretunginihrerSitzungam28.10.2010folgendeSatzungfürdasFriedhofs-undBestattungswesen(Friedhofssatzung)beschlossen.

§ 1Geltungsbereich

1) DieseFriedhofssatzunggiltfürdiekommunalenFried-höfeinFahrenholz,Lindhorst,Güterberg,Jagow,Kut-zerow,Taschenberg,Schlepkow,Wolfshagensowiefür den in kommunaler Bewirtschaftung liegendenkirchlichenFriedhofinHetzdorfunddiekommunalenTrauerhalleninLübbenow,TrebenowundBandelow.

2) Auf den kommunalen Friedhöfen der GemeindeUckerland kann nur nach den Vorschriften dieserFriedhofssatzungbestattetwerden.

3) DieVerwaltungderFriedhöfeundihrerEinrichtungenobliegtderGemeindeUckerland.DieGemeindeführtdieentsprechendenRegisterundVerzeichnisse.

§ 2Friedhofszweck

1) DieFriedhöfeundTrauerhallensindöffentlicheEin-richtungen.

2) DieFriedhöfedienenderBestattungallerPersonen:a) diebeiihremAblebenihrenWohnsitzinder

GemeindeUckerlandbesaßen,b) einRechtaufBeisetzungineinerbestimmten

Grabstätte besaßen (Grabstelle ist durchBeisetzungeinesVerwandtenerstenGradesoderEhepartnersbereitsvorhanden),

c) beideneneineVerwandtschafterstenGradesmiteinerPersonvorlag,dieihrenWohnsitzinderGemeindeUckerlandhat.

3) DieBestattungandererPersonen,dienichteinederBedingungendes§2Abs.2erfüllen,kannzugelassenwerden.DiesbedarfeinesschriftlichenAntragsundderZustimmungderGemeindeUckerland.

4) DieFriedhöfestehenallenEinwohnernderGemeindeUckerlandingleichemUmfangunduntergleichenBe-dingungenmitallenihrenEinrichtungenzurVerfügungunddienenderErdbestattungsowiederBeisetzungvonUrnen.

§ 3Außerdienststellung und Entwidmung

1) DieFriedhöfeoderFriedhofsteilekönnenauswich-tigemöffentlichenGrundganzoder teilweiseaußerDienstgestelltoderentwidmetwerden.DasselbegiltentsprechendfüreinzelneGrabstätten.

2) Durch dieAußerdienststellungwird dieMöglichkeitweiterer Beisetzungen ausgeschlossen; durch dieEntwidmunggehtaußerdemdieEigenschaftalsRu-

Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Uckerland (Friedhofssatzung)

hestättederTotenverloren.JedeAußerdienststellungoderEntwidmungnachAbsatz1Satz1istöffentlichbekanntzumachen.

3) Im Falle der Entwidmung/Außerdienststellung sinddieindenGrabstellenBeigesetztenfürdierestlicheRuhezeitbzw.NutzungszeitaufKostenderGemeindeUckerlandinandereGrabstellenumzubetten.

4) SoweitdurcheineAußerdienststellungoderEntwid-mung das Recht auf weitere Beisetzungen in derGrabstelleerlischt,sinddemjeweiligenNutzungsbe-rechtigten für die restlicheNutzungszeit bei EintritteinesweiterenBestattungsfallesaufAntragandereGrabstellenzurVerfügungzustellen.

5) Alle Ersatzgrabstellen nach Absatz 3 und 4 sindvonderGemeindeUckerlandkostenfreiinähnlicherWeisewiedieaußerdienstgestelltenoderentwidme-tenGrabstellenherzurichten.DieErsatzgrabstellenwerdenGegenstanddesNutzungsrechts.

§ 4Öffnungszeiten

1) DasBetretenderFriedhöfederGemeindeUckerlandist imgesamtenJahrwährendderTaghelligkeitge-stattet.

2) Die Gemeinde Uckerland kann das Betreten allerFriedhöfe oder einzelner Friedhofsteile aus beson-deremAnlassvorübergehenduntersagen.

§ 5Verhalten auf den Friedhöfen

1) Die Friedhöfe sind Ruhestätten. Besucher und dieauf den Friedhöfen Beschäftigten haben sich derBedeutungundWürdediesesOrtesentsprechendzuverhalten.DenAnordnungenderGemeindeUcker-landundderMitarbeiterderGemeindeverwaltungistFolgezuleisten.

2) AufallenFriedhöfenistesinsbesonderenichtgestattet:a) dieWegemit Fahrzeugen allerArt, Kinder-

wagen und Rollstühle ausgenommen, zubefahren bzw. Fahrzeuge abzustellen.Aus-genommenvondieserRegelungsindFahr-zeuge Gewerbetreibender, die im RahmenihrerTätigkeit auf denFriedhöfen tätig sindsowieFahrzeugederGemeindeUckerland.DieBenutzungderWege ist nur in der be-stattungsfreien Zeit gestattet. Bestattungs-fahrzeugen istdieBenutzungderWegeaufdenFriedhöfenbiszurTrauerhalleunddasAbstellenderFahrzeugezumBe-undEntla-dengestattet;

b) die Friedhöfe und deren Einrichtungen undAnlagenzuverunreinigenoderzubeschädi-gen,Einfriedungen,HeckenundPflanzungenzuübersteigenoderzudurchbrechensowieRasenflächen, Grabstellen und Grabeinfas-sungenunberechtigtzubetretenoderzube-fahren;

c) Abfälle jeglicherArt und überschüssigeBo-

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7Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland

den-undAbraummassenaußerhalbderda-fürbestimmtenStellenabzulagern;

d) Waren aller Art, insbesondere Kränze undBlumensowiegewerblicheDiensteanzubie-tenoderdiesbezüglichzuwerben;

e) Druckschriftenzuverteilen;f) an Sonn- und Feiertagen oderwährend ei-

nerBestattung,BeisetzungoderGedenkfeierstörendeArbeitenauszuführen;

g) zuspielen, zu lärmenundzu rauchenoderMusikwiedergabegerätezubetreibenoderzulagern;

h) TiereaufdemFriedhofsgeländemitzuführen,ausgenommensindBlindenhunde;

i) öffentliche Versammlungen und Aufzügedurchzuführen;

j) chemischeUnkrautvernichtungsmittelzuver-wenden;

k) Konservendosen, Flaschen, EinweckgläseroderanderederWürdedesOrtesnichtent-sprechendeGefäßeaufzustellenoderzula-gern;

l) Bäume,BlumenundPflanzenzubeschädi-genoderwiderrechtlichzuentfernen.

DieGemeindeUckerlandkannschriftlichAusnahmenzu-lassen,soweitsiemitdemZweckderFriedhöfeundderenOrdnungvereinbarsind.

3) WasserzapfstellensindnachGebrauchordnungsge-mäßzuschließen.Es istuntersagtdieWasserent-nahmezuanderenZweckenalszurGrabpflegezunutzen.

§ 6Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof

1) Steinmetze,Bildhauer,GärtnerundBestatterdürfendiedemjeweiligenBerufsbildentsprechendegewerb-licheTätigkeitaufdemFriedhofausüben,wennsieübereineGewerbezulassungverfügen.

2) DieGewerbetreibendenundihreBedienstetenhabendieFriedhofssatzungunddiedazuergangenenRege-lungenzubeachten.SiehaftenfüralleSchäden,diesieoderihreBedienstetenimZusammenhangmitihrerTätigkeitaufdenFriedhöfenschuldhaftverursachen.

3) GewerblicheArbeitendürfennurwerktagsdurchge-führtwerden.ArbeitenwährendstattfindenderTrauer-feiern,Beisetzungenusw.sinduntersagt.DieGemein-deUckerlandkannVerlagerungenderArbeitszeitenzulassen.

4) DiefürdieArbeitenerforderlichenWerkzeugeundMa-terialiendürfenaufdenFriedhöfennurvorübergehendundnuranStellengelagertwerden,andenensienichthindern.BeiBeendigungoderbeiUnterbrechungderTätigkeitensinddieArbeits-undLagerplätzewiederindenfrüherenZustandzubringen.DieGewerbetrei-bendendürfenaufdenFriedhöfenkeinerleiAbraumlagern.

§ 7Anzeigepflicht und Bestattungszeit

1) JedeBestattung/BeisetzungistunverzüglichnachBe-urkundungdesSterbefallsdurchdasBestattungsun-ternehmenbeiderGemeindeUckerlandanzumelden.

MitderAnmeldungsinderforderlicheUnterlagen(u.a.Sterbeurkunde,Bestattungsschein,beiUrnenbeiset-zungendieEinäscherungsbescheinigung,Nachweisüberevtl.Nutzungsrechte)vorzulegen.

2) OrtundZeitpunktderBestattung/BeisetzungsowiedieNutzungderTrauerhallesindmitderGemeindeUckerlandabzustimmen.Bestattungen/BeisetzungendürfennuranWerktagenundnurdurchBestattungs-unternehmendurchgeführtwerden.DieFrist, inner-halb derer die Bestattung/Beisetzung durchgeführtwerden muss, richtet sich nach den gesetzlichenBestimmungen.

§ 8Beschaffenheit der Särge und Urnen

DieSärgemüssenfestgefügtundsoabgedichtetsein,dassjedesDurchsickernvonFeuchtigkeitausgeschlossenist.Särge,SargausstattungenundSargabdeckungendürfennichtausKunststoffodersonstigenunverrottbarenWerk-stoffen hergestellt sein bzw. umweltgefährdende LackeoderZusätzeenthalten.SowohlUrnenalsauchÜberurnen(Zierurnen)müssenausverrottbaremMaterialbzw.ausNa-turmaterialbestehen.AufAnforderungsindentsprechendeNachweisezuerbringen.

§ 9Gräberherstellung

1) Die Gräber werden vom jeweiligen Bestattungs-unternehmen ausgehoben und wieder verfüllt. An-pflanzungen,Einfassungen,Grabmaleu.ä.,diedasAushebenderGräberbehindern,sindvondenNut-zungsberechtigtenvorübergehendzuentfernen.Nut-zungsberechtigtederNachbargrabstellenhabeneinenotwendigevorübergehendeVeränderungauf ihrenGrabstellen zu dulden. In Ausnahmefällen könnensichdieAngehörigenumdasAushebendesGrabessowie dieBestellung vonTrägern selbst kümmern.Eine schriftlicheAusnahmegenehmigung erteilt dieGemeindeUckerland.

2) DieTiefedereinzelnenGräberbeträgt1,80m,vonderErdoberfläche (ohneGrabhügel) bis zurOberkantedesSargesmindestens0,90m, bis zurOberkantederUrnemindestens0,65m.

3) DieGräberfürErdbestattungenmüssenvoneinanderdurchmindestens0,50mstarkeErdwändegetrenntsein.

4) JederLeichnamsolleineigenesGrabhaben.FürKin-deruntereinemJahrkönnenAusnahmenzugelassenwerden.

§ 10Ruhezeit

1) DieRuhezeit fürErdbestattungenundfürUrnenbe-stattungenbeträgt20Jahre.

2) Ruhezeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen eineGrabstättenichtwiederbelegtwerdendarf.DieRu-hezeit ist eineMindestfrist, die nicht unterschrittenwerdendarf.

§ 11Umbettungen und Ausgrabungen

1) DieRuhederTotendarfgrundsätzlichnichtgestörtwerden.

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8 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland

2) Ausgrabungen und Umbettungen von Leichen undUrnenvorAblaufderRuhezeitensindnurzulässig,wenneinwichtigerGrundeineStörungderTotenruherechtfertigt.

3) AusgrabungenundUmbettungenvonLeichenbedür-fenderschriftlichenZustimmungdurchdieGemeindeUckerland und der Unteren Gesundheitsbehörde.Umbettungen von Leichen im Zeitraum von zweiWochenbiszusechsMonatennachderBeisetzungsindunzulässig,soferndieAusgrabungenoderUm-bettungennichtrichterlichangeordnetsind.

4) UmbettungenerfolgennuraufAntrag.Antragsberech-tigtbeiUmbettungenistnurderNutzungsberechtigteder jeweiligen Grabstätte. Für die Ausführung derAusgrabungundderUmbettungistvomAntragstellereinBestattungsunternehmenzubeauftragen.

5) DemAntrag auf Erteilung einer Genehmigung zurUmbettung istderNachweisbeizufügen,dasseineandereGrabstättezurVerfügungsteht.NacherfolgterUmbettungistdiesbestätigenzulassen.

6) DieKostenderAusgrabungundderUmbettungsowiedenErsatzvonSchäden,dieanbenachbartenGrab-stellenundAnlagenentstehen,hatderAntragstellerzu tragen.EineentsprechendeVerpflichtungserklä-rungistmitdemAntrageinzureichen.

7) DerAblaufderRuhezeitwirddurchdieUmbettungnichtunterbrochenodergehemmt.

8) Leichname oder Asche dürfen zu anderen als zuUmbettungszweckennuraufgrundbehördlicheroderrichterlicherAnordnungausgegrabenwerden.

9) Umbettungen aus einer Urnengemeinschaftsgrab-stättesindausgeschlossen.

§ 12Benutzung der Trauerhallen/Trauerfeier

1) DieTrauerhallenderGemeindeUckerlandstehenfürdieBeerdigungsfeierlichkeitenzurVerfügung.DieIn-anspruchnahmederTrauerhallefürdieAbhaltungvonTrauerfeiernistderGemeindeUckerlandzumelden.

2) DieNutzungderTrauerhalleistgebührenpflichtigundrichtetsichnachderFriedhofsgebührensatzung.

3) DieÜberführungdesSargesoderderUrneistvondenAngehörigendurcheinBestattungsunternehmenzuveranlassen.

4) SofernkeinegesundheitlichenodersonstigenBeden-kenbestehen,könnendieAngehörigendenVerstor-benensehen.DiesesistjedochmitdemBestattungs-unternehmenzuregeln.

Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vorBeginnderTrauerfeierendgültigzuschließen.

DieBenutzungderTrauerhallekannuntersagtwer-den,wennderVerstorbeneaneinermeldepflichtigenübertragbarenKrankheitgelittenhatoderBedenkenwegendesZustandesderLeichebestehen.

(5) Die Ausschmückung der Trauerhalle ist durch dieAngehörigenselbstdurchzuführenoderdem jewei-ligenBestattungsunternehmeninAuftragzugeben.DasselbegiltfürdieBeseitigungderAusschmückungunddieReinigungderTrauerhallevorundnachderTrauerfeier.

§ 13Allgemeine Vorschriften

1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der GemeindeUckerland.AnihnenkönnenRechtenurnachdieserSatzungerworbenwerden.

2) DieAnlagederGrabstättenerfolgtinAbstimmungmitderGemeindeUckerland.

3) Als bestehende Grabreihe gelten alle Grabreihen,diebereitsvorInkrafttretendieserSatzungangelegtwaren. Neue Grabreihen sind alle Grabreihen, dienachInkrafttretendieserSatzungangelegtwerden.

4) EinRechtsanspruchaufdenErwerbeinerbestimmtenGrabstellebestehtnicht.

5) EsbestehtkeinAnspruch,dassdieUmgebungderGrabstellen unverändert bleibt oder in einer be-stimmtenArtundWeisegestaltetwird.

§ 14Arten der Grabstätten

1) DieGrabstellenwerdenbeiEintrittdesSterbefalleszurNutzungübergeben,fallsnichtetwasanderesverfügtist.DerNutzungsanspruchbeziehtsichnuraufdieFlä-chederGrabstelle.EssindGebührenentsprechendderFriedhofsgebührensatzungzuentrichten.

2) DieGrabstättenwerdenunterschiedenin:a) WahlgrabstättenfürErdbestattungb) WahlgrabstättenfürUrnenc) anonymeUrnengemeinschaftsgrabstättend) Ehrengrabstätten

§ 15Wahlgrabstätten für Erdbestattung

1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestat-tungen,andenenaufAntrageinNutzungsrecht fürdie Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehenundderenLageimEinvernehmenmitdemErwerberbestimmtwird.

2) DasNutzungsrecht fürdiegesamteWahlgrabstättekann in der Regel wieder erworben werden. EinWiedererwerbistnuraufschriftlichenAntragzudenin diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen undzuden indiesemZeitpunkt fürdenErsterwerbdesNutzungsrechts geltenden Gebühren möglich. DieVerlängerungdesNutzungsrechtsistnuraufjeweilsvolle5Jahremöglich.EinAnspruchaufWiedererwerbbestehtnicht.

3) DasNutzungsrechtaneinerGrabstellederGemeindeUckerland erwirbt derAntragsteller oder derjenige,indessenAuftrageinerderFriedhöfederGemeindeUckerlandinAnspruchgenommenwird,unabhängigvonfamiliärenodererbrechtlichenVerhältnissen,fallsnichtetwasanderesbestimmtwird.DerNutzungsbe-rechtigteerhälteineUrkundeüberdieBenutzungderGrabstätte.

4) SchonbeiderVerleihungdesNutzungsrechtssollteder Erwerber für den Fall seines Ablebens einenNachfolgerimNutzungsrechtbestimmenundderGe-meindeUckerlandeineschriftlicheZustimmungser-

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9Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland

klärungdesNachfolgersvorlegen.WirdbiszuseinemAblebenkeinederartigeRegelunggetroffen,gehtdasNutzungsrecht/dieNutzungsrechteinnachstehenderReihenfolgeauf dieAngehörigendes verstorbenenNutzungsberechtigtenüber:

a) auf den überlebenden Ehegatten bzw. aufdenPartnereineraufDauerangelegtennich-tehelichenLebensgemeinschaft,

b) aufdieKinder,c) aufdieEnkelkinder,d) aufdieEltern,e) aufdieGeschwister.

InnerhalbdereinzelnenGruppengehtdasNutzungs-rechtaufdenÄltestenüber.

5) EineNeuvergabedesNutzungsrechtsaneinerGrab-stelleisterforderlich,wenndurchdieBeisetzungdeszu Bestattenden auf einer vorhandenenGrabstelledessen,in§10vorgeschriebeneRuhezeit,durchdasbestehendeNutzungsrechtnichtmehrabgesichertist.DieRestdauerdesbestehendenNutzungsrechtswirddabeiangerechnet.

6) WirddasNutzungsrechtnachAbsatz5neuvergebenist der Gemeinde Uckerland die Urkunde über dieBenutzungderGrabstättevorzulegen,sodasseineUmschreibungerfolgenkann.

7) AusdemNutzungsrechtergebensichdiePflichtzurZahlung derGebühren nach derGebührensatzungunddiePflichtzurAnlage,UnterhaltungundPflegederGrabstellenentsprechenddieserSatzung.Wirddie Pflicht vernachlässigt oder grob verletzt, kanndas Nutzungsrecht ohne Entschädigung entzogenwerden.

8) DemNutzungsberechtigtenwirddasEndederNut-zungszeitindemJahrmitgeteilt,indemsieendet,un-abhängiginwelchemMonatdieNutzungszeitbegann.

9) Wahlgrabstättenwerdenvergebenals:a) einstellige Wahlgrabstätte mit einer Größe

von1,50mx2,50m,b) zweistelligeWahlgrabstättemiteinerGröße

von3,00mx2,50m.

10) Je Wahlgrabstätte für Erdbestattungen können zueiner Sargbestattung noch zwei Urnen beigesetztwerdenoderdieBestattungeinesKindesuntereinemJahrerfolgen.

11) Eine Bestattung auf einer bestehenden Grabstättedarfnurerfolgen,wenndieRuhezeitdeszuBestat-tendendieverbleibendeNutzungszeitnichtübersteigtoder das Nutzungsrecht mindestens für die DauerderRuhezeit fürdiegesamteWahlgrabstättehinzuerworbenwird.

§ 16Wahlgrabstätten für Urnen

1) Urnendürfenbeigesetztwerdenin:a) Urnenwahlgrabstätten,b) WahlgrabstättenfürErdbestattungengem.§15,c) Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätten

gem.§17.

2) Urnenwahlgrabstätten sind für UrnenbestattungenbestimmteGrabstätten,andeneneinNutzungsrechtfürdieDauervon20Jahren(Nutzungszeit)verliehen

undderenLagegleichzeitigimBenehmenmitdemEr-werberfestgelegtwird.AufeinerUrnenwahlgrabstättekönnenunterBeachtungderRuhe-undNutzungszeit4Urnenbeigesetztwerden.DieAbmessungfürUr-nenwahlgrabstättenbeträgt1,00mx1,00m.SoweitsichnichtausderFriedhofssatzungetwasanderesergibt,geltendieVorschriften fürdieWahlgrabstät-ten fürErdbestattungen entsprechend auch für dieUrnenwahlgrabstätten.

§ 17Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätten

1) DieanonymenUrnengemeinschaftsgrabstättenwer-denaufallenFriedhöfenausgewiesen.

2) DieBestattungkannunterTeilnahmederTrauerndenerfolgen.EinevorherigeTrauerfeieristmöglich.

3) Beisetzungen werden in Urnengemeinschaftsgrab-stätten auf besonderenGrabfeldern ohneGrabzei-chen vorgenommen. Ein Nutzungsrecht wird nichtverliehen.EineAusbettungistnichtstatthaft.

4) DieGestaltungundPflegeerfolgtdurchdieGemein-deverwaltung.

DasNiederlegenvonGebindenundBlumendarfnurandendafürvorgesehenenStellenerfolgen(vordemGedenksteinodereinerGedenktafel).

5) DasBetretenderRasenflächen(Bestattungsfläche)istnichtgestattet.

§ 18Ehrengrabstätten

Die Zuerkennung,Anlage undUnterhaltung von Ehren-grabstätten(einzelnoderingeschlossenenFeldern)obliegtausschließlichderGemeindeUckerland.

§ 19Gestaltung, Herrichtung und Pflege

1) AlleGrabstättenmüssenvondenNutzungsberech-tigten/VerfügungsberechtigtenineinerdemFriedhofwürdigenWeise dauernd gärtnerisch gestaltet undunterhaltenwerden.Diesgilt entsprechend fürdenGrabschmuck.InnerhalbvonsechsMontennachderBeisetzungistdieGrabstättewürdigherzurichten.

2) FürdieHerrichtungundInstandhaltungistderjewei-ligeNutzungsberechtigtebzw.Verfügungsberechtigteverantwortlich. Die Verpflichtung erlischt mit demAblaufderRuhezeitoderdesNutzungsrechts.

3) DieBepflanzungderGrabstättenhatsozuerfolgen,dass benachbarte Grabstätten im Aussehen nichtbeeinträchtigtwerden.

4) DieGestaltungderGräberistdemGesamtcharakterderFriedhöfeundderunmittelbarenUmgebungsoanzupassen,dassderFriedhofszweckundderZweckdieserSatzungsowiedieWürdederFriedhöfege-wahrtwerden.

5) DieGestaltungderGräbergeschiehtinFormflacherPflanzbeete.VerwelkteBlumen,ReisigundKränzesindvomNutzungsberechtigtenandenvorhandenenAbraumstellenabzulegen.

6) Die Abfälle sind nach kompostierbaren und nichtkompostierbarenAbfällenzutrennen.Nichtkompos-

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10 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland

tierbareAbfälle sind vom Friedhof eigenständig zu ent-fernen.

7) DasBetonierenderGrabfläche,HerrichtenvonGruf-tenunddieAufstellungvonMetalleinfassungensindnichtgestattet.

8) AufEinzel-WahlgrabstättenkönnenGrabmalesoauf-gestelltwerden,dassdasGrabmalmiteinerGrößederGrabstättevon1,50mx2,50mabschließt.

9) Grabmale sind auf Doppel-Wahlgrabstätten mittigaufzustellen.DieAbmessungfürGrabeinfassungenbeträgthierbei3,00mx2,50m.

10) Grabeinfassungen dürfen nur aus Kunststein oderNatursteinbestehen,dürfeneineStärkevon0,20mnichtüberschreiten.

11) Beton-PflastersteinealsAbgrenzungvonGrabstättensinduntersagt.

12) Anlagen,diegegendieseSatzungverstoßen,werdenaufKostendesNutzungsberechtigten/Verfügungsbe-rechtigenbeseitigt.

§ 20Einebnung

1) GrabmaledürfenvorAblaufderRuhezeitoderdesNutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zu-stimmung durch die Gemeinde Uckerland von derGrabstätteentferntwerden.

2) BeiAblaufdesNutzungsrechts istderNutzungsbe-rechtigte verpflichtet, die Grabstelle zu beräumen(Entfernung und Entsorgung des Grabsteines mitFundament und wenn vorhanden Entfernung undEntsorgungderEinfassungmitFundamentsowiedergesamtenBepflanzungunddesHügels).Geschiehtdiesnicht innerhalbvonsechsMonaten,erfolgtdieBeräumungaufVeranlassungderGemeindeUcker-land,wobeidieKostendemNutzungsberechtigten/Verfügungsberechtigtenauferlegtwerden.

§ 21Vernachlässigung der Grabpflege

Wird eineGrabstelle nicht ordnungsgemäß hergerichtetodergepflegt,sohatderNutzungsberechtigteaufschrift-licheAufforderungderGemeindeUckerlanddieGrabstelleinnerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenenFristdieseinOrdnungzubringenbzw.herzurichten.IstderNutzungsberechtigte/Verfügungsberechtigtenichtbekanntodernichtzuermitteln,genügteineöffentlicheBekannt-machung.WirdderAufforderungnichtgefolgt, kanndieGrabstelle auf Veranlassung der Gemeinde Uckerlandberäumtundeingeebnetwerden.

§ 22Grabmale

1) GrabmalesindGrabsteine,dieäußerlichdieGrab-stättenkennzeichnen.SiemüsseninihrerGestaltung,BearbeitungundAnpassungderVerwirklichungdesFriedhofszweckesdienen.

2) Grabmalesindgemäߧ19Abs.9und10aufzustellen.AufdievomBundesinnungsverbanddesDeutschenSteinmetz-,Stein-undHolzbildhauerhandwerksauf-gestelltenVersetzrichtlinienfürGrabmalewirdhinge-wiesen.

3) ZurHerstellungundAufstellungvonGrabmalen,ein-schließlichderEinfassungen,sindnurzugelasseneSteinmetze,Stein-oderHolzbildhauerberechtigt.

4) DieGrabmalesindnachdenallgemeinanerkanntenRegelndesHandwerkssozufundamentierenundzubefestigen, dass sie dauernd standsicher sind undauchbeimÖffnenbenachbarterGräbernichtumstür-zenodersichsenkenkönnen.

5) GrabmalesindvomNutzungsberechtigtendauerndimverkehrssicherenZustandzuhalten,d.h.zuüberprü-fenoderüberprüfenzulassen.

6) DerNutzungsberechtigteistverpflichtet,unverzüglichdieerforderlichenMaßnahmenzutreffen,wenndieStandsicherheiteinesGrabmalesgefährdeterscheint.

7) DieGemeindeUckerlandistverpflichtet,jährlichalleGrabmaleaufdengemeindeeigenenFriedhöfenaufStandsicherheitzuüberprüfen.DieNutzungsberech-tigtenwerdenaufdieGefahrenaufmerksamgemacht,welchevonunbefestigtenGrabmalenausgehenkön-nenunderhalteneineFristzurBefestigungderGrab-male.

8) BeiVerstoßgegendieseBestimmungenistdieGe-meindeUckerland berechtigt, nach erfolgloserAuf-forderungzurBehebungderMängelundnachAblaufeinerFristvon14Tagen,erforderlicheMaßnahmeneinzuleiten.DieKostenhierfürträgtderNutzungsbe-rechtigte.

9) Bei Gefahr im Verzug (Grabmale die umzustürzendrohenoderwesentlicheZeichenderZerstörungauf-weisen)werdendurchdieGemeindeUckerlandaufKosten des Nutzungsberechtigten Sicherungsmaß-nahmen (UmlegenvonGrabmalen)getroffen.DemNutzungsberechtigtenwirddiesbekanntgemacht.

10) DieNutzungsberechtigtenhaftenfürjedenschuldhaftverursachtenSchaden,deranderenPersonendurchUmfallenderGrabmaleoderdurchUmstürzenvonTeilendieserentsteht.

§ 23Alte Rechte

BeiGrabstätten,überwelchedieGemeindeUckerlandbeiIn-Kraft-TretendieserSatzungbereitsverfügthat,richtensichdieNutzungszeitenunddieGestaltungnachdenbis-herigenVorschriften.

§ 24Haftung

Die Gemeinde Uckerland haftet nicht für Schäden, diedurchnicht satzungsgemäßeBenutzungderFriedhöfe,dessenAnlagenoderEinrichtungendurchdrittePersonenoderdurchTiereentstehen.IhrobliegenkeinebesonderenObhut- und Überwachungspflichten. Im Übrigen haftetdie Gemeinde Uckerland nur bei Vorsatz und groberFahrlässigkeit.DieVorschriftenüberAmtshaftungbleibenunberührt.

§ 25Gebühren

FürdieBenutzungderFriedhöfederGemeindeUckerlandsowiedieNutzungderenEinrichtungenundTrauerhallensinddieGebührennachderjeweilsgeltendenFriedhofs-gebührensatzungzuentrichten.

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§ 26Ordnungswidrigkeiten

1) WervorsätzlichoderfahrlässiggegeneineVorschriftdieserSatzungüber:

a) Ordnungnachden§§4–6,b) Bestattungnachden§§7–11,c) Trauerhallen/Trauerfeiernnach§12,d) Grabstätten/Grabmahlenachden§§13–22

verstößt,kannaufderGrundlagedesGesetzesüberOrdnungswidrigkeiten(OwiG)inderjeweilsgeltendenFassungbestraftwerden.

2) OrdnungswidrigkeitennachdieserSatzung könnenmiteinerGeldbußebiszurHöhedesin§17Abs.1desGesetzesüberOrdnungswidrigkeiteninderFassungderBekanntmachungvom19.Februar1987(BGBII

S.602)inderjeweilsgeltendenFassungbestimmtenBetragesgeahndetwerden.ZuständigeVerwaltungs-behördeimSinnedes§36Abs.1Nr.1desGesetzesüberOrdnungswidrigkeitenistdieBürgermeisterinderGemeindeUckerlandalsörtlicheOrdnungsbehörde.

§ 27In-Kraft-Treten

DieseSatzungtrittam01.01.2011inKraft.

Uckerland,den17.11.2010

WernickeBürgermeisterin

Präambel

AufderGrundlagedes§3derKommunalverfassungdesLandesBrandenburg(BbgKVerf)vom18.12.2007(GVBl.I,S. 286)undder§§1und2desKommunalabgabenge-setzesfürdasLandBrandenburg(KAG)inderFassungderBekanntmachungvom31.03.2004(GVBl.I,S.174)inderjeweilszurzeitgeltendenFassunghatdieGemeinde-vertretungderGemeindeUckerlandaufderSitzungam28.10.2010folgendeSatzungbeschlossen:

§ 1Gebührenpflicht

1) DieGemeindeUckerlanderhebtgemäߧ25Fried-hofssatzungfürdieBenutzungderEinrichtungenundAnlagenihrerGemeindefriedhöfesowiefürLeistungenimRahmenderFriedhofsverwaltungGebühren.

2) GebührenmaßstabistdiejeweiligeArtundMengederInanspruchnahme der Einrichtungen, Anlagen undLeistungen.

§ 2Gebührenschuldner

1) Gebührenschuldner sind die BestattungspflichtigennachderFestlegungimBrandenburgischenBestat-tungsgesetzinseinerjeweilsgültigenFassung.NebendenBestattungspflichtigensinddieAntragstellervonLeistungennachdieserSatzungGebührenschuldner.

2) MehrereGebührenschuldnerfürdieselbeSchuldhaf-tenalsGesamtschuldner

§ 3Entstehung und Fälligkeit der Gebühr

1) DieGebühr entstehtmit der InanspruchnahmederLeistung,beiantragsabhängigenLeistungenmitderAntragstellung.

2) DieGebührenwerdeneinenMonatnachBekanntga-bedesGebührenbescheidesfällig.

3) AlleGebührenwerdenfürdiegesamteNutzungsdau-erimvorauserhoben.

Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Uckerland

§ 4Gebührenhöhe

1) DieGebührfürdieNutzungszeitvon20Jahrenbeträgtfürein:

Einzelwahlgrab 265,00eDoppelwahlgrab 530,00eUrnenwahlgrab 70,00eUrnengrabinder 185,00EanonymenUrnen-gemeinschafts-grabstätte

2) FürdieVerlängerungdesNutzungsrechteswirdan-teiligfürdieJahredieGebührnachAbs.1errechnet.

3) ImFallederBeisetzungeinerUrneineinembelegtenGrab,vermindertsichdieGrabstättengebührdesbe-legtenGrabesnachAbs.1umdienochverbleibendeNutzungszeitdesbelegtenGrabes.

4) FürbereitsbestehendeNutzungsrechtebei Inkraft-tretendieserSatzungwirdproEinzelwahlgrabbzw.Urnenwahlgrab eine anteiligeGebühr in Höhe vonjährlich5,65efürdierestlicheaufvolleJahreaufzu-rundendeNutzungszeitberechnet.BeimDoppelwahl-grabwirddieGebührenhöhenachSatz1aufjährlich11,30efestgelegt.

§ 5Nutzung der Trauerhalle

FürdieNutzungderTrauerhallenwirdjeBenutzungeineGebührvon30,00eerhoben.

§ 6Inkrafttreten

DieSatzungtrittam01.01.2011inKraft.

Uckerland,den17.11.2010

WernickeBürgermeisterin

Ende Amtlicher Teil

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12 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland

Nichtamtlicher Teil

Impressum Amtlicher Teil

Bezugsbedingungen:DasAmtsblattwirdimBereichderGemeindeachtmalimJahrkostenlosanalleHaushalteverteilt.DerBezugspreisfürAbbonnentenbeträgtjährlich8,-e +Porto.Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag,Verlagssitz:Milow60,17337UckerlandPostanschrift:Schibri-Verlag,AmMarkt22,17335StrasburgTel.:(039753)22757,Fax:22583,Internet:www.schibri.dee-mail:[email protected]

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Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mitdenOrtsteilenFahrenholz,Güterberg,Hetzdorf,Jagow,Lübbenow,Milow,Nechlin,Trebenow,Wilsickow,Wismar,Wolfshagen

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:GemeindeUckerland,DieBürgermeisterin,Lübbenow,Hauptstraße35,17337Uckerland,Tel.:(039745)8610,Fax:(039745)86155

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Nichtamtlicher Teil

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alleJahrewieder.WeihnachtenisteineZeitderBesinnung,inderwirFreundetreffenunddieWinterabendemitderFamilieverbringen.MankommtzurRuhe,dieHektikunseresAlltagsweichtderangenehmenRuhedieserweihnachtlichenTage.WirhabenZeit,unsandiezurücklie-gendenMomentezuerinnernundKraftzuschöpfenfürdasneueJahr.

EinbesondererSchwerpunktwarindiesemJahrverstärktderAufbauunddieWeiterentwicklungderJugendfeuerwehrmitderzeit69Kindernund Jugendlichen und einer stetig steigenden Mitgliederzahl. Dankvieler Sponsoren konnten Uniformen und Schuhe gekauft werden.HöhepunktefürdiejungenFeuerwehrleutewardieTeilnahmeamFeu-erwehrausscheidderGemeindeUckerland,derAktionstag„FeuerwehrundDemokratie“undder1.NachtausscheidderFeuerwehr.InderGemeindeUckerlandgibtes11Ortswehrenmit186Mitgliedern.DieOrtswehrBandelowerhielteinneuesLöschfahrzeugunddieOrts-wehrGüterbergeinFeuerwehrauto. ImJahr2010wurden imFeuer-wehrgebäudeLübbenowUmbaumaßnahmenendlichdurchgeführt,sodassauchdieseKameradenbessereBedingungenhaben.

An der Grundschule Uckerland wurden während der SommerferienmehrereRäumerenoviert,soauchdasLehrerzimmerunddasBüroderSchulleiterin.ZurVerbesserungderBedingungenfürdieSchülerinnen,SchülerundLehrerinnenwurdenfürdieKlassenräumeneueRegaleangeschafft.ZurFreudederErzieherinnenundderKindererhieltdieKita„Regenbogen“eineneueWickelkommode,TischundStühle.InderKita„Uckerlandspatzen“erfolgteneinumfangreicherUmbaudesEin-gangsbereichesundderEinbauneuerGarderobenundTüren.DieKitaerhieltaucheineneueKüchenzeile.DieKinderderKitaJagowkonntensichüberneueStühleundeinFedertierfürdenSpielplatzfreuen.DieWolfshagenerKindererhieltenfürihrenSpielplatzeineneueRutsche.ImSportlerheimLübbenowwurdendieElektroanlageundÖfenerneu-ert.MitdenPlanungenderBaumaßnahmeamSpeicherWolfshagenunddemDorfgemeinschaftshausGneisenauwurdebegonnen.AndenStraßeninHansfeldeundnachRosenthal,sowieinWilsickow,BandelowundTaschenberg,wurdendurchdieGemeindearbeiterReparaturar-beitendurchgeführt.ImnächstenJahrsolldieStraßeGüterbergnachCarolinenthalgebautwerden.

AuchindiesemJahrhabenvieleBürgersichfürdieBelangederGe-meindeeingesetzt–obinderGemeindevertretung,Ortsbeirat,inVer-einenundVerbänden,Gruppen,imwirtschaftlichenBereichoderaufganzpersönlicheWeise. IchmöchteIhnendafürbesondersdanken.MeinbesondererDankgiltindiesemJahralldenen,diedas7.Krei-serntedankfestam18.09.2010inWismarsofleißigvorbereitethabenundfürseinGelingenaufdemFestplatzbeigetragenhaben.EinDankgehtauchanalleMitgliederderFreiwilligenFeuerwehrderGemeindeUckerlandfürdenimJahr2010gezeigtenEinsatz.BedankenmöchteichmichauchbeiallenMitgliedernderWahlvorständeunddesWahl-ausschusseszurLandratswahlundganzbesondersmöchteichmichbeiallenSponsorenbedanken,diedurchihreUnterstützungerstvieleMaßnahmeninderGemeindeermöglichthaben.

ZumJahresausklangmöchteichIhnendiebestenWünscheüberbrin-gen.SchöneFeiertage,vieleMußestunden,BesinnungaufdiewirklichwichtigenDingeundvielleichtschonwiedervieleneueIdeenfürdaskommendeJahrwünschtIhnen

Ihre Christine WernickeBürgermeisterin

Liebe Einwohnerinnen und Einwohnerder Gemeinde Uckerland, werte Gäste,

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16 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland

IndiesemJahrgabes15Anmeldungen.13Ehepaareund1LebenspartnerschafthabensichdasJa-Wortgegeben,davon11inderKircheWolfshagenunddreiimVerwaltungs-gebäudeLübbenow.EinEhepaarliessichinRatteytrauen.

UnserePaare kamennicht nur ausUckerland, sondernauch aus Frankfurt amMain, Stralsund, Kiel, Zernikow,LudwigshafenamRheinundPrenzlau.EswarenauchindiesemJahrwiederbewegendeMomente.

Für jedeseinzelnePaarwareseinunvergesslichesEr-lebnis.DieBildersprechenfürsich.Hiereinigevonihnen.

FürdasJahr2011gibtesvierfeststehendeHochzeitster-mineundzahlreicheNachfragen.JedeseinzelnePaaristherzlichwillkommen.

Eheschließungen in der Gemeinde Uckerland

Nina u. Stefan Bengelsdorf aus Ludwigshafen am Rhein

Anke u. Marcus Schmidtaus Bandelow

Monique u. Christoph Wisse aus Güterberg

Christina u. Enrico Mathwigaus Gneisenau

Peggy u. Jan Mielnickaus Fahrenholz

Patricia u. Guido Höppner aus Prenzlau Stephanie u. Ronny Hennig aus Werbelow

Gabriele Martmann u. Bettina Offer aus Frankfurt am Main

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17Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland

Gesine u. Martin Gäde aus Zernikow Ina u. Martin Renner aus Kiel

DasEinwohnermeldeamtderGemeindeUckerlandkonnteimJahr201020Geburten (7Mädchenund13Jungen)verzeichnen. ImGegensatzdazuwurden29Sterbefälleregistriert.

Die ältesteBürgerin derGemeindeUckerland ist Frau Frieda Wilke aus Taschenberg mit 101 JahrenundderältesteBürgeristHerr Wilfried Körnig aus Jagow mit 93 Jahren. Den 97. Geburtstag feierte in diesem JahrFrauErnaMaczeyzickausMilow.FrauWally DöringausMilowfeierteihren95.GeburtstagundFrauLuise Schin-kelausKutzerowihren94.Geburtstag.92JahrealtwurdeFrauErna KranzausGneisenau.FrauBetty HahnausSchlepkow,FrauHildegard AchselausWilsickow,FrauElisabeth ScheibnerausUhlenhofsowieWaltraud KullikausWolfshagenwurden90Jahrealt.

Weiterhinbegingen4Bürgerinnenund2Bürgerden89.Geburtstag,88Jahrealtwurden9Bürgerinnenund1Bür-ger.5Bürgerinnenfeiertenden87.Geburtstag.7Bürge-rinnenund3Bürgerwurden86Jahrealtund7Bürgerinnenund1Bürgerfeiertenden85.Geburtstag.

Allen Jubilaren nochmals unsere herzlichsten Glück-wünsche sowie Gesundheit und Schaffenskraft für

das neue Jahr.

Statistische Angaben aus derGemeinde Uckerland

FolgendeNotrufnummerngeltenfürdenGemein-debereich:

Bei Bränden, Katastrophen, Unfällen oder son-stige Hilferufe

LeistellePrenzlau: 03334/30480PolizeiwachePrenzlau: 03984/350

Bereitschaftsdienst bei Problemen mit Wasser/Abwasser

StadtwerkePrenzlau: 03984/8530 03984/853222 01723029283

Störungen der Erdgasversorgung:

EntstörungsdienstderOMG: 01804551111EntstörungsdienstStromstörungen: 01801155533

Staßenwinterdienst

Landes-undBundesstraßen 03984/835501

Notruf für den Gemeindebereich

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18 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland

Gemäߧ54und§84Abs.3BbgKWahlGwurdederOrts-beiratLübbenowvonderBürgermeisterin,FrauWernicke,aufgelöst.EsisteineNeuwahldurchzuführen.

WahlterminDieWahldesOrtsbeiratesLübbenowfindetamSonntag,den20.Februar2011inderZeitvon8.00bis18.00Uhrstatt.

Aufforderung zur Einreichung von WahlvorschlägenEs sind insgesamt drei Mitglieder des Ortsbeirates zuwählen.

WahlgebietfürdieWahlzumOrtsbeiratdesOrtsteilsLüb-benow ist das Gebiet dieses Ortsteils. DasWahlgebietbildeteinenWahlkreis.WahlvorschlägekönnenvonParteien,politischenVereini-gungen,WählergruppenundEinzelbewerberneingereichtwerden. Daneben können Parteien, politische Vereini-gungenundWählergruppenauchgemeinsameinenWahl-vorschlag als Listenvereinigung einreichen. Sie dürfensichjedochnuraneinerListenvereinigungbeteiligen;dieBeteiligunganeinerListenvereinigungschließteinenei-

Hinweis auf die Wahl des Ortsbeirates Lübbenow am 20.02.2011Durchführung einer einzelnen Neuwahl

genständigenWahlvorschlagfürdieselbeWahlaus.

DieWahlvorschlägesolltenmöglichst frühzeitigeingerei-chtwerden.SiemüssenspätestensbiszumDonnerstag, den 13. Januar 2011, 12.00 Uhr, beiderWahlleiterin der Gemeinde Uckerland,Lübbenow/Hauptstraße35,17337Uckerlandschriftlicheingereichtwerden.

JederWahlvorschlagmussmindestens einenBewerberunddarfhöchstensvierBewerberenthalten.

DieWahlvorschlägesindvomErfordernisvonUnterstüt-zungsunterschriftenbefreit.AnsonstengeltenfürdieBe-werbungdiegleichenVorschriftenwiebeidenKommunal-wahlenam28.09.2008.

DerWahlausschussbeschließtam18.01.2011 inöffent-licherSitzungüberdieZulassungderWahlvorschläge.

DiefürdieEinreichungvonWahlvorschlägenerforderlichenVordruckekönnenbeimirangefordertwerden.

Uckerland,den24.11.2010Beye

Wahlleiterin

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerlandhat beschlossen, eineArbeitsgruppe zu bilden, dieeinEnergiekonzept fürdieGemeindeUckerlander-arbeitensoll.WirwürdenunsüberdieMitarbeitvonEinwohnerinnenundEinwohnernderGemeindeUckerland indieserArbeitsgruppefreuen.AlleinteressiertenEinwohnerinnenundEinwohnerderGemeindeUckerlandkönnen,sichinderVerwaltungder Gemeinde Uckerland, Lübbenow/Hauptstraße35, 17337 Uckerland bei Frau Beye melden (Tele-fon: 039745/86120, E-Mail: [email protected] oder an der 1. Sitzung der zu bildendenArbeitsgruppeam18.01.2011um19.00UhrimDorf-gemeinschaftshausLübbenowteilnehmen.

WernickeBürgermeisterin

Bildung einer Arbeitsgruppe Energiekonzept

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19Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland

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20 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland

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21Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland

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22 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland

Am18.und19.November2010unternahmen48Einwoh-nerausUckerlandundUmgebungeinepolitischeReiseindieHauptstadtBerlin.AufAnregungderBundestagsab-geordnetenSabineStüber–dieLinkeausUM/Barnim–organisiertedasBundespresseamtderBundesregierungeineindruckvollesundnachhaltigesProgramm.Am18.11.trafenwir gegen 10.00Uhr beimBundespresseamt einundwurdenvonderBetreuerinUrsulaSchubertherzlichbegrüßt.Anschließendwurdeder1.TeilderStadtrundfahrtunternommen,dersichinsbesondereanpolitischenundhistorischen Stätten und Bauten im Westteil der Stadtorientierte. Es war schon sehr beeindruckend, das Re-gierungsgelände zu umfahren, vorbei amAmtssitz desBundespräsidentenSchlossBellevuebishinzumSchlossScharlottenburg.AuchdieBauten,dienachdem2.Welt-kriegimWestteilderStadtentstandensind,wurdenvonunsererBetreuerininanschaulicherWeiseerklärt.Um13.30UhrfandenwirunszumSicherheitschekamBun-destagsgebäude/Reichstagein.Eswarschonzumerken,dasskurzvorhervomInnenministereineTerrorwarnungabgegeben wurde. Problemlos konnten wir jedoch denPlenarsaal betreten und Platz auf den Besucherreiheneinnehmen.VoneinemHerrndesBesucherdiensteser-hielten wir anschauliche und tiefgründige Informationenüber die Sitzordnung des Regierungskabinetts und derFraktionen imParlament, über dieAufgaben undArbeitdes Parlaments, über die Entstehungsgeschichte sowiedessenUmbauzumdeutschenBundestag.Anschließend hatten wir ein Gespräch mit Frau StüberMdB, sie informierte unsüber ihreArbeit undpolitischeTätigkeitinderFraktionderLinkenundüberihreTätigkeitim Umwelt- und Petitionsausschuss. Dabei konnten wirentnehmen,dassesnichtsoeinfachisteigeneIdeenbzw.Vorschläge in denAusschüssen durchzusetzen, da vonvornhereindiejeweiligenMehrheitenschonfeststehen.Höhepunktdes1.TageswardanndieBesichtigungderGlaskuppelzumDachdesBundestages.Vonobenhattenwir eine beeindruckende Sicht auf das Lichtermeer derHauptstadt.Gut ausgeruht und gestärkt in einem Hotel in Neuköln

Politik einmal anders – zwei unvergessliche Tage in Berlin.

wurdedasBesucherprogrammam2.Tagmiteinem In-formationsgespräch im Bundesministerium für Umwelt-,NaturschutzundReaktorsicherheitfortgesetzt.Nacheinemeinführenden Vortrag durch einen Mitarbeiter des Mini-steriums stellten einige Mitglieder unserer ReisegruppekritischeFragenundäußertenihrenUnmutüberdienichtschlüssigeundnachvollziehbareStrategiederVerlänge-rungderLaufzeitenderAtomkraftwerkeundinsbesonderederEntlagerungdesAtommülls.VertieftwurdedasbisherWahrgenommeneüberdasalteundneueBerlindurchdenBesuchdesMärkischenMuseums.Der2.TeilderStadtrundfahrtinBerlinwurdenacheinemgemeisamen Mittagsessen begonnen. Diesmal war derOstteilderStadt–insbesondereseinevielenhistorischenViertel,BautenundSehenswürdigkeitenZielederinteres-santenRundfahrt.DieEastSideGallery(1,5kmBerlinerMauer) gestaltet durch internationaleKünstler, brachtenuns ein Stück des ehemals geteilten Berlins wieder inErinnerung. Unsere Betreuerin zeigte uns dann solcheBesuchermagneten wie den Gendamenmarkt, das Bran-denburgerTor,Nikolaiviertel,Alexanderplatz,Museumsinseluvam.AuchhiererklärtesieanschaulichdenhistorischenHintergrund,die jetzigeFunktionundBedeutungderSe-henswürdigkeiten.VieleskonntenwiraufdenerstenBlickkaumwiedererkennen,daBerlineinegroßeBaustelleist.Fürunswarwichtigzuentnehmen,dassnachdenerstenJahrendesAbrissesnundochmehrEinsichtentstandenist,historischEntstandenes–auchausZeitenderehemaligenDDRzuerhalten.NacheinerabschließendenFahrtumdenPotsdamerPlatzunddenGangdurchdieArkadenendetederBerlinBesuchmitunsererHeimfahrt.EingroßesDankeschöngiltdenInitiatorenderReiseFrauStüber,Bundestagsabgeordnete,FrauH.Hartig,Mitarbei-terin der Bundestagsabgeordneten, Frau Schubert vomBPAundH-W.Brandau,OrtsvorstehervonMilow.Das rundum Sorglospaket ermöglichte eine uns ange-nehme und tiefe Eindrücke hinterlassene Reise in dieBundeshauptstadt.

H.W. Brandau

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23Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland

inderGemeindeUckerlandgibtesbereitsvieleWindkraft-anlagen.Aufgrundder territorialenund infrastrukturellenGegebenheitensollenweitereAnlagenerrichtetwerden.DiesführtzuvielenunterschiedlichenStandpunktenundDiskussioneninunsererGemeinde.DeshalbmöchtenwirSieüberdengegenwärtigenStandinformieren:

Vom18.06.bis29.06.2007fandeineBürgerbefragungzurErweiterungdesWindfeldesMilowundzurNeuausweisungeinesWindfeldesBandelow/Jagowstatt.DieBürgerstimmtenwiefolgtab:

SindSiefüreineErweiterungdesWindeignungsgebietesMilow?

Abstimmungsberechtigt laut Abstim-mungsverzeichnis

2.856Personen

Teilgenommen an der Abstimmunghaben

759Personen

UngültigeStimmzettel 3GültigeStimmeninsgesamt: 756VondengültigenStimmenlautenauf„ja“:

313

VondengültigenStimmenlautenauf„nein“:

443

SindSiefürdieAusweisungeinesneuenWindeignungs-gebietesBandelow/Jagow?

Abstimmungsberechtigt lautAbstim-mungsverzeichnis

2.856Personen

Teilgenommen an der Abstimmunghaben

757Personen

UngültigeStimmzettel 6

GültigeStimmeninsgesamt: 751

VondengültigenStimmenlautenauf„ja“:

283

VondengültigenStimmenlautenauf„nein“:

468

Am 05.07.2007 lehnte die Gemeindevertretung, die 1.Änderung des Flächennutzungsplanes Lübbenow 1 derGemeindeUckerlandzurErweiterungdesSondergebietes„Windkraftanlagen“ Milow und die Neuaufnahme einesSondergebietes„Wind“inBandelow/Jagowab.

DieseBeschlüssederGemeindevertretungsindnachwievorwirksam.

DerGemeindevertretungliegenseitJuni2010einAntragaufErweiterungdesWindfeldesMilowundzweiAnträgeauf

Sehr geehrte Einwohner, sehr geehrte Einwohnerinnen,

NeuausweisungeinesWindfeldesBandelow/Jagowvor.

GegenwärtigmüssenWindfeldereinenAbstandvon5kmzumnächstenWindfeldhaben.AufAntrageinerGemeindekönnendieAbständeaufbis2,5kmverkürztwerden.Des-halbhabenzweiFirmen,dieWindkraftanlagenerrichten,sichmitderBitteandieGemeindeUckerlandgewandt,entsprechendeAnträgeandieRegionalePlanungsstelleEberswaldezurFortschreibungdes„SachlichenTeilplansWindnutzung,Rohstoffsicherungund-gewinnung“zurich-ten.

AufderEinwohnerversammlungam26.08.2010informiertedieBürgermeisterindieAnwesendenüberdieAnträge,dieFlächenkulissenderAntragstellerundüberdenStandderFortschreibung des „Sachlichen TeilplansWindnutzung,Rohstoffsicherungund-gewinnung“.

AufderdarananschließendenGemeindevertretersitzungbeschlossendieGemeindevertreter,dieErweiterungdesWindfeldesMilowunddieNeuausweisungdesWindfeldesBandelow/Jagow bei der Regionalen Planungsstelle inEberswaldezubeantragen.

Gegen diese Beschlüsse wurde ein Widerspruch erho-ben,derdurchdenVorsitzendenderGemeindevertretunggeprüftwurde.InderSitzungam29.09.2010stelltederVorsitzende der Gemeindevertretung fest, dass die am26.08.2010 gefassten Beschlüsse zur Erweiterung desWindfeldesMilow und zur Neuausweisung einesWind-feldesBandelow/Jagowungültigsind.

AufderSitzungam28.10.2010beschlossendieGemeinde-vertreterdann,dieRegionalePlanungsstelleEberswaldeumÜbermittlungderFlächenkulissefürdiesogenannten„Weiß-Flächen“ auf denenWindkraftanlagen in derGe-meindeUckerlanderrichtetwerdenkönnen,zubitten.Die-se„Weißflächen“wurdeninderGemeindevertretersitzungam25.11.2010vorgestellt.

Diese „Weißflächen“ werfenweitere Fragen auf und somöchtensichdieGemeindevertreterineinerSonderver-anstaltungnochumfangreicherinformieren.DieseSonderveranstaltungfindetam13.01.2011um18.00Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Lübbenow statt und istöffentlich.

Wir würden uns sehr freuen, wenn auch Sie an dieserVeranstaltungteilnehmen.

MitfreundlichenGrüßen

Christine Wernicke Herbert HeinemannBürgermeisterin Vorsitzender der Gemeindevertretung

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24 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland

Kinder- und Jugendarbeit

Am11.11.2010ludderRosenhofFlemmingdieKinderderKitaGrashüpferzumMartinsumzugein.LiebevollhattendieErzieherinnendieKinderaufdiesenTageingestimmtund mit ihnen gesungen, gebastelt und gebacken. Um17.30UhrtrafensichalleaufdemRosenhofFlemminginKarlstein.BegonnenwurdederUmzugmitdemTeilenderkleinenMartinsgänse, die dieKinder vorbereitet hatten.

Kita „Grashüpfer“ Jagow

Laterne, Laterne

AlleKinderhattenLaternenbeiundmanchesogarFackeln.Danngingesendlichlos.DasPonymitdemkleinenSt.Martin,dasvonLiaWoltersgerittenwurde,führteunsvoranundwirgingenhinterher.DieFeuerwehrausJagowsperrtedieStraßeab,sodasswirbeiguterStimmungundlustigenLiederndurchKarl-stein laufen konnten.Nach einer großenRunde durchsDorfkamenwirbeimRosenhofFlemmingan,woschonWürstchen,TeeundGlühweinfürunsbereitgestelltwaren.NatürlichhattenallevondemMarschHungerbekommenund so konnten wir uns in einem schön geschmücktenAmbientestärken.MitLiedernundTänzenließenwirdenAbendausklingenundtratendanndieHeimreisean.EinbesondererDankgiltdemRosenhofFlemming,derdenMartinstagfürunsausrichteteundderJagowerFeuerwehr,diefürunsererSicherheitsorgte.

Frau RoederIm Namen der Eltern

LiebeEltern!

Einladung zum WeihnachtsprogrammDieGrundschuleUckerlandführt

am 16.12.2010,ab 16.00 UhreinWeihnachtsprogrammallerKlasseninderTurnhalleauf.

Ab 15.00 Uhr werden Kaffee und Kuchen verkauft.ZuunsererVeranstaltungladenwiralleElternundGroßelternherzlichein.

MitfreundlichenGrüßenA.Herrmann/Schulleiterin

Connor Dobbert, 5 Jahre „Der Martin“ Lia Wolters, 5 Jahre

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25Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland

Daswareswirklich!!!AlleVorbereitungenwarengetroffenundschonkameinkleinesFeuerwehrautoaufdenHofge-fahren.AusstiegendieKindergartenkinderderKitaJagowundschongingdasGewusellos.DieJungsundMädelswarenrichtigaufgedreht,wassiewohlhiersollten.Alsobeschlossenwir,ersteinmaleinLaufrundemitdemHund„Ronja“zumachen.GesagtgetanundsomitwardieerstePowervorbeiundsiekonntensichandiewirklicheSacheranmachen.ImGewächshauslageinriesigerBergErde,einKistemitBlumenzwiebelnundeineMengekleinerTöpfe.EswurdekurzerklärtwasjetztpassierensollundschonwarendiekleinenHändebeiderArbeit.DabeikamendannauchvieleFragenwarummandieZwiebelnindenTopftut,warumeszwiebelnsindundobmansieessenkann,wannsieblühenwerden,wievieleessindundganzwichtigwoherdie Erde kommt und woher die Zwiebeln.Wir stauntennichtschlechtüberdasInteressebeiderArbeitundüberdieganzeSachemitdenPflanzen.Zwischendurchwurdesichnatürlichgestärktundesginganschließendmunterweiter.SomitwardanndieArbeitschnellbeendetunddiehungrigenKinderverabschiedetensichumwiederindenKindergarten,pünktlichzumMittagessen,zurückzufahren.Das hat uns natürlich richtigen Spaß gemacht undwareinetolleAbwechslungfüruns,diewirsicherwiederholenwerden.Übrigensauchunsere„Ronja“warganzgeschafftundgönntesicheinausgiebigesMittagsschläfchen.

EinfrohesundgesundesWeihnachtsfestundallesGuteimneuenJahrwünschenwirallenKindern,Eltern,OmasundOpasunddenen,dieesnochwerdenwollensowieunserenliebenKundenundfreuenunsschonaufeinWiedersehenaufdenRosenhofFlemminginKarlstein.

War das ein Spaß!

... am18.09.2010 habenwir, dieSchüler der 4. KlassederGrundschuleUckerlandeinkleinesHerbstprogrammeinstudiert.WirwarensehraufgeregtundalswirindemFestzelt die vielenMenschen gesehen haben, steigertesichunsereAufregungnoch.Alleshatnichtgeklappt.BeimTanzenfieldieMusikaus,weil

Zum Kreiserntedankfest in Wismar ...

dieBühnezuwackeligwarunddieStrophendesGedichtswarenplötzlicheinfach„weg“.TrotzdemhatesunsvielSpaßgemachtundauchdemPublikumhateswohlgefallen,sonsthättendieLeutenichtgeklatscht.

Celine Schulz ( Klasse 4)

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26 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland

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27Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland

Freie Wohnungen in der Gemeinde UckerlandFolgendeWohnungensindinderGemeindeUckerlandleerstehend.

TäglichzuerfrageninLübbenowvon8.30Uhrbis11.30Uhr,Telefon:039745/86115TelefonnummerfürdenBereitschaftsdienstamWochenende:01752/937365und0160/96990408

Ortsteil Fahrenholz m2 Kaltmiete1-Raum Fahrenholz1 42,97m2 185,40e3-Raum Fahrenholz2(2x) 66,50m2 291,85e3-Raum Fahrenholz3 67,61m2 303,97e

Ortsteil Güterberg4-Raum Güterberg22 73,47m2 478,73e2-Raum Güterberg24 47,32m2 180,40e

Ortsteil Jagow1-Raum Taschenberg8 36,39m2 131,40e2-Raum Taschenberg10(2x) 56,98m2 179,13e2-Raum Taschenberg46 73,91m2 201,27e3-Raum Taschenberg8,9(3x) 66,55m2 209,18e2-Raum Taschenberg26 62,17m2 185,95e

Ortsteil Hetzdorf2-Raum Gneisenau25,27, 29,31(7x) 57,47m2 229,59e3-Raum Gneisenau30 66,17m2 282,63e4-Raum Gneisenau24/28(4x) 77,20m2 308,42e

Ortsteil Lübbenow m2 Kaltmiete1-Raum Hauptstr.29,33(2x) 29,47m2 98,97e1-Raum Hauptstr.41 38,09m2 160,95e2-Raum Hauptstr.37(5x) 58,20m2 226,67e2-Raum Dorfstr.14 46,15m2 212,01e3-Raum Hauptstr.39,41(5x) 68,05m2 265,04e3-Raum Hauptstr.29,31, 33(7x) 66,28m2 204,18eOrtsteil Trebbenow1-Raum Trebenow23 37,36m2 147,08e2-Raum Trebenow25 53,31m2 209,88e3-Raum Trebenow23 63,58m2 250,31e2-Raum Bandelow64 44,33m2 189,27e3-Raum Bandel.64,65,66(5x)56,44m2 219,50e

Ortsteil Wilsickow2-Raum Wilsickow85 52,80m2 224,07e3-Raum Wilsickow86 66,99m2 283,19eOrtsteil Wolfshagen4-Raum Prenzl.Str.4(3x) 77,33m2 278,48e2-Raum Kirchstr.14 53,56m2 143,19e

Wohnungen und Immobilien

DieGemeindeUckerlandbietetdasGrundstückehemaligeKindertagesstätteHetzdorfzumKaufan.Dasca.2.326m²großeGrundstückistmitderehemaligenKindertagesstätteHetzdorfbebautundbefindetsichinderRandlagedesOrtes.

Immobilienangebot der Gemeinde Uckerland

InteressentenmeldensichbitteinderGemeindeverwaltungUckerland,Lübbenow/Hauptstraße35,17337Uckerland,

Kämmerei:FrauDominik,Tel.039745/86113,E-Mail:[email protected]

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28 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland

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29Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland

Impressum nichtamtlicher TeilVerantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag,Verlagssitz:Milow60,17337UckerlandPostanschrift:Schibri-Verlag,AmMarkt22,17335StrasburgTel.:(039753)22757,Fax:22583,e-mail:[email protected]

Anzeigen und Abonnements: Schibri-Verlag,MarliesJordanPostanschrift:Schibri-Verlag,AmMarkt22,17335StrasburgTel.:(039753)22757,Fax:22583,e-mail:[email protected]ültigeAnzeigenpreislisteNr.28(vom01.04.2010).DieVerantwortungfürdenInhaltderAnzeigenundBeilagenliegtbeidenInserenten.

DieVervielfältigung,auchvonAuszügen,bedarfderschriftlichenGenehmigungdesVer-lages.FürunverlangteingesandteManuskriptebestehtkeineVerpflichtungderVeröffentli-chung.ISSN1612-1511

Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mitdenOrtsteilenFahrenholz,Güterberg,Hetzdorf,Jagow,Lübbenow,Milow,Nechlin,Trebenow,Wilsickow,Wismar,WolfshagenBezugsmöglichkeiten:- GemeindeUckerland,Lübbenow,Hauptstraße35,17337Uckerland

- Abonnements:Schibri-Verlag,Milow60,17337Uckerland

Bezugsbedingungen:DerBezugdesAmtsblattesistfürEinwohnerderGemeindeUckerlandkostenfrei.DasAmtsblattwirdimBereichderGemeindekostenlosverteilt.DerBezugspreisfürAbonnentenbeträgtjährlich8,-e+Porto.Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag,Verlagssitz:Milow60,17337UckerlandPostanschrift:Schibri-Verlag,AmMarkt22,17335StrasburgTel.:(039753)22757,Fax:22583,Internet:www.schibri.de

e-mail:[email protected]

Änderungen vorbehalten!

18.12. Fahrenholz Weihnachtsfeier19.12. Wolfshagen Weihnachtssingen–Singe- gruppeWolfshageninder Kirche30.12. Bandelow Pelzbockumzug31.12. Bandelow Silvesterparty

Veranstaltungskalender Uckerland

Alle Jahre wieder ...

überraschtedasTeamderBrunnen-ApothekeseineKun-denmitderEinladungzumNikolaustag,diesmalam6.Dezember2010.Stundenlangwarenwirmit den Festvorbereitungen be-schäftigt,derRaumwurdemitLichterketten,SternenundKerzengeschmückt.JederMitarbeiterhatteeinebesondereKöstlichkeitgezau-bert.UnserehellblauenÜberraschungsbeutelwurdenvonunserenKundenmitvielLobbedacht.EineschöneentspanntePlauderatmosphäre,jenseitsdeshektischenApothekenbetriebes,entstandbeiderVerko-stungselbstgebackenerPlätzchen,Stollen,FrüchtebroteundnatürlichauchbeidengereichtenWintertees.EswarwiedereinHöhepunktimApothekenjahr.

IchbedankemichbeiunserenKundenunddemgesamtenApothekenteamfürdiesengelungenenTag.

DieletztenWochenvorWeihnachtensindbekanntlichdieschönsten.BesuchenSieunsindieserZeit,entspannenSiebeieinemheißenTeeunddurch-stöbernSiedasumfangreicheGeschenkesortimentderGesundheitsinsel

Inga Splettstößer

Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland)Mo.:08.30–11.30UhrDi.: 08.30–11.30Uhrund12.30–17.30UhrMi.: geschlossenDo.: 08.30–11.30Uhrund12.30–15.00UhrFr.: 08.30–11.30Uhr

Kontakt:GemeindeUckerland,Lübbenow,Hauptstr.35 17337Uckerland,Tel.:039745-8610

Nächste Ausgabe Nr. 01/11

Januar/Februar 2011

Anzeigenschluss:26.01.2011Redaktionsschluss:17.01.2010Erscheinungstermin:08.02.2010

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30 Nr.08/2010AmtsblattderGemeindeUckerland

WasseristnotwendigfürunserLeben.SowohlalsTrink-wasseralsauchzurAufrechterhaltunghygienischsichererLebensbedingungenbenötigenwirWasser.JenachAlterundGeschlechtbestehtdermenschlicheKörperaus50bis70%Wasser.OhnedieZufuhrvonWasserkannderMensch nur wenige Tage überleben. Trinkwasser wirddaherauchalsdasLebensmittelNummer1angesehen.DasTrinkwasser imVersorgungsgebietdesNUWAwirdausschließlichausGrundwassergewonnenundistnatür-lich, rein und frisch.Durch seine lebenswichtigenMine-ralstoffeistesfüralleMenscheneinwichtigerBestandteileinergesundenErnährung.KalkhaltigesWasseristetwasganz Natürliches. Die „Härte“ des Wassers umschreibtdieenthalteneMengeangelöstemCalciumundMagne-sium.Calcium ist ein lebenswichtigerBaustein fürKno-chenundZähne.MagnesiumwirktpositivaufNervenundMuskulatur. BeideMineralien geben demWasser seinegeschmacklicheWürze.HartesWasserschmeckt frisch,weichesWassereherfade.InderEUundinDeutschlandwirdzwischendendreiHärtebereichenweich,mittelundhartunterschieden.DieHärtebereichewerdenalsKonzen-trationvonCalciumcarbonatinMillimolproLiter(mmol/l)angegeben und dienen der Dosierung vonWaschmittelundanderenReinigungszusätzen.DasWasserimVersor-gungsgebietdesNUWAisthart.ÜbrigenssolltenSieIhreHaushaltsgeräte,wieKaffeemaschineoderWasserkocher,inregelmäßigenAbständennachdenHinweisenderHer-stellerentkalken.AndersalsinvielenLändernderErdeistdasLeitungswas-ser inDeutschlandhochwertigesTrinkwasser.UmdieseQualität aufrecht zu erhalten, gibt es strenge GesetzeundeineTrinkwasser-Verordnungdievorschreiben,wel-cheGrenzwerte für einzelneStoffegelten.DieseWertesind so ausgelegt, dass bei lebenslangemGenuss vonTrinkwasser keineGesundheitsstörungen zu befürchtensind.Wasserwird inDeutschlanddurcheinsogenann-tesMultibarrierensystemvorVerunreinigungengeschützt.Dazu zählen Ressourcenschutz (Wasserschutzzonen),Wasseraufbereitung,Qualitätssicherung sowie eine um-fassende Kontrolle. Entsprechend der Trinkwasser-Ver-ordnung werden die Wasserwerke des NUWA laufendaufdiewichtigstenundeinmaljährlichumfassendaufdierelevantenParameterkontrolliert.EinBlickaufdienachfol-gendenTabellenzeigt,dassdiegesetzlichenGrenzwerteeingehaltenwerden. In denTabellen ist einAuszugderletztenTrinkwasseranalysedesjeweiligenWasserwerkesderGemeindeUckerlanddargestellt.

Wasserwerk Bandelow

Parameter Maßeinheit Grenzwert MesswertEisen mg/l 0,2 <0,014Mangan mg/l 0,050 0,005Kupfer mg/l 2,0 <0,06Blei mg/l 0,025 <0,002Sulfat mg/l 240,0 33,6Nitrat mg/l 50,0 <1,5Nitrit mg/l 0,5 <0,01Chlorid mg/l 250,0 23,0Fluorid mg/l 1,5 0,15Natrium mg/l 200,0 20,3

Kalium mg/l 2,9Calcium mg/l 114,0Magnesium mg/l 18,5pH-Wert 6,5–9,5 7,30Karbonathärte °dH 18,9

DurchdasWasserwerkBandelowwirdnurderOrtBan-delowmitTrinkwasserversorgt.

Wasserwerk Güterberg

Parameter Maßeinheit Grenzwert MesswertEisen mg/l 0,2 <0,03Mangan mg/l 0,050 <0,005Kupfer mg/l 2,0 <0,02Blei mg/l 0,025 <0,002Sulfat mg/l 240,0 40,4Nitrat mg/l 50,0 2,0Nitrit mg/l 0,5 <0,03Chlorid mg/l 250,0 29,5Fluorid mg/l 1,5 0,21Natrium mg/l 200,0 17,7Kalium mg/l 3,1Calcium mg/l 123,0Magnesium mg/l 16,3pH-Wert 6,5–9,5 7,23Karbonathärte °dH 19,5

DurchdasWasserwerkGüterbergwerdendieOrteGüter-berg,Carolinental,Fahrenholz,LindhorstundTaschenbergAusbaumitTrinkwasserversorgt.

Wasserwerk Kutzerow

Parameter Maßeinheit Grenzwert MesswertEisen mg/l 0,2 <0,014Mangan mg/l 0,050 <0,005Kupfer mg/l 2,0 <0,06Blei mg/l 0,025 <0,0018Sulfat mg/l 240,0 6,4Nitrat mg/l 50,0 2,7Nitrit mg/l 0,5 0,02Chlorid mg/l 250,0 16,5Fluorid mg/l 1,5 0,25Natrium mg/l 200,0 19,7Kalium mg/l 3,1Calcium mg/l 125,0Magnesium mg/l 18,0pH-Wert 6,5–9,5 7,34Karbonathärte °dH 20,0

DurchdasWasserwerkKutzerowwerdendieOrteKutze-row,Schlepkow,Amalienhof,Karlstein,Dolgen,Gneisen-au,Hetzdorf,Jagow,Kleisthöhe,Taschenberg,Uhlenhof,Wolfshagen,Lemmersdorf,OttenhagenundLauenhofmitTrinkwasserversorgt.

Wasserwerk Lübbenow

Parameter Maßeinheit Grenzwert MesswertEisen mg/l 0,2 0,041Mangan mg/l 0,050 0,008

Trinkwasserqualität im Versorgungsgebiet des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes (NUWA) – Gemeinde Uckerland

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31Nr.08/2010 AmtsblattderGemeindeUckerland

Kirchliche Informationen

Pfarrstelle Hetzdorf

Gottesdienste Dezember 2010

Sonntag: 19.12. 10.30Uhr Wilsickow

HeiligAbend 24.12. 15.30Uhr Lübbenow

15.30Uhr Brietzig

16.00Uhr Wolfshagen

17.00Uhr Hetzdorf

17.00Uhr Trebenow

17.00Uhr Milow

17.00Uhr Wilsickow

1.Weihnachtstag 25.12. 10.00Uhr Trebenow

Silvester 31.12. 17.00Uhr Trebenow

Neujahr 01.01. 10.30Uhr Lübbenow

Konzerte:

Sonntag 19.12. 16.00Uhr KircheHetzdorf

(WeihnachtsmusikmitdemSchlepkowerSingkreis)

Adventsfeier

Mittwoch 15.12. 14.30Uhr GemeinderaumLübbenow

Richtigstellung–GottesdiensteDezember2010

InderletztenAusgabedesAmtsblatteswurdendieTer-minederGottesdiensteversehentlichfalschabgedruckt

undwerdenhiermitberichtigt.

Erscheinungstermine für das Amtsblatt Uckerland 2011

Ausgabe Redaktions-schluss

Anzeigen-schluss

Erschei-nungstermin

01/2011 17.01.2011 26.01.2011 08.02.2011

02/2011 14.02.2011 23.02.2011 08.03.2011

03/2011 28.03.2011 06.04.2011 19.04.2011

04/2011 02.05.2011 11.05.2011 24.05.2011

05/2011 13.06.2011 22.06.2011 05.07.2011

06/2011 08.08.2011 17.08.2011 30.08.2011

07/2011 10.10.2011 19.10.2011 01.11.2011

08/2011 28.11.2011 07.12.2011 20.12.2011

Kupfer mg/l 2,0 <0,06Blei mg/l 0,025 <0,0018Sulfat mg/l 240,0 101,9Nitrat mg/l 50,0 5,8Nitrit mg/l 0,5 <0,01Chlorid mg/l 250,0 39,2Fluorid mg/l 1,5 0,25Natrium mg/l 200,0 26,5Kalium mg/l 4,0Calcium mg/l 109,0Magnesium mg/l 18,4pH-Wert 6,5–9,5 7,18Karbonathärte °dH 21,7

DurchdasWasserwerkLübbenowwerdendieOrteLübbe-nowundNeumannshofmitTrinkwasserversorgt.

Wasserwerk Werbelow

Parameter Maßeinheit Grenzwert MesswertEisen mg/l 0,2 <0,013Mangan mg/l 0,050 <0,005Kupfer mg/l 2,0 <0,06Blei mg/l 0,025 <0,001Sulfat mg/l 240,0 34,2Nitrat mg/l 50,0 2,8

Nitrit mg/l 0,5 <0,02Chlorid mg/l 250,0 27,1Fluorid mg/l 1,5 0,16Natrium mg/l 200,0 25,5Kalium mg/l 3,2Calcium mg/l 98,6Magnesium mg/l 15,5pH-Wert 6,5–9,5 7,36Karbonathär-te

°dH 17,9

DurchdasWasserwerkWerbelowwerdendieOrteWer-below,Nechlin,NechlinAusbau,NechlinBahnhof,Milow,Jahnkeshof,WilsickowAusbauundTrebenowmitTrink-wasserversorgt.

DerOrtWilsickowwirdaufGrundseinerLagedurchdenZweckverbandUecker-RandowunddieOrteWismarundHansfeldedurchdenZweckverband fürWasserver-undAbwasserentsorgungStrasburgmitTrinkwasserversorgt.

Die kompletten Trinkwasseranalysen der Wasserwerkekönnenbei denStadtwerkenPrenzlaueingesehenwer-den.WeiterführendenAnfragenwerdengernetelefonischunterTel.-Nr.:03984/853351bzw.perE-Mailunter:[email protected].

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