Uck 2013 ausgabe 08

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Nichtamtlicher Teil - Stellenausschreibung Gemeindearbeiter/in 12 - Grußwort der Bürgermeisterin 13 - Feuerwehr 14 - Kita „Uckerlandspatzen“ Werbelow 24 Inhalt Amtlicher Teil - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 53. Sitzung 2 - Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Uckerland 6 - 1. Änderungsbeschluss „Beschleunigtes Zusammen- legungsverfahren Lemmerdorfer Wald Verfahrens-Nr. 5-101-U“ 10 - Kita „Grashüpfer“ Jagow 25 - Anmeldung Einschulung 2014 25 - Kita „Regenbogen“ 27 - Grundschule Uckerland 27 - Berufswunsch: Berufsangler! 29 - Halloween in Wilsickow 29 - Seniorennachmittag mit Gesundheitsmesse 30 - Statistische Angaben aus der Gemeinde Uckerland 30 - Ausflug in die Kulturgeschichte Wolfshagen 31 - Eheschließungen in der Gemeinde Uckerland 32 - Stellenausschreibungen 33 - Wohnungen 34 - Kinderrätsel 36 - Veranstaltungen 37 - Gottesdienste/Termine Amtsblatt 2014 38

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Nichtamtlicher Teil- Stellenausschreibung Gemeindearbeiter/in 12- Grußwort der Bürgermeisterin 13- Feuerwehr 14- Kita „Uckerlandspatzen“ Werbelow 24

InhaltAmtlicher Teil- Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 53. Sitzung 2- Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Uckerland 6- 1. Änderungsbeschluss „Beschleunigtes Zusammen- legungsverfahren Lemmerdorfer Wald Verfahrens-Nr. 5-101-U“ 10

- Kita „Grashüpfer“ Jagow 25- Anmeldung Einschulung 2014 25- Kita „Regenbogen“ 27- Grundschule Uckerland 27- Berufswunsch: Berufsangler! 29- Halloween in Wilsickow 29- Seniorennachmittag mit Gesundheitsmesse 30- Statistische Angaben aus der Gemeinde Uckerland 30- AusflugindieKulturgeschichteWolfshagen 31- Eheschließungen in der Gemeinde Uckerland 32- Stellenausschreibungen 33- Wohnungen 34- Kinderrätsel 36- Veranstaltungen 37- Gottesdienste/Termine Amtsblatt 2014 38

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2 Nr. 08/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Amtlicher Teil

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 53. Sitzung der- Gemeindevertretung Uckerland -

Uckerland, den 19.11.2013

Sitzungsdatum: 26.09.2013Tagungsort: im Kornspeicher Nechlin, 17337 UckerlandBeginn: 19.00 UhrEnde: 20.23 Uhr

Anwesenheitanwesend: Frau Christine Wernicke, Herr Josef

Menke, Herr Hans-Werner Brandau, Herr Henri Wernicke, Herr Friedhelm Rogasch, Herr Winfried Winter, Herr Lo-thar Holzmeier, Frau Silke Mandelkow, Frau Evelin Freuck

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffent-lichen Teils der SitzungHerr Brandau informiert über die vor der Sitzung stattge-fundene Ortsbesichtigung des Fernwärmenetzes Nechlin und bedankt sich bei Herrn Müller und Herrn Thiemann für die Führung.

01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans-Werner Brandau, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Be-schlussfähigkeit fest.

02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 29.08.2013

Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 29.08.2013.

03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststel-lung der Tagesordnung

Frau Wernicke beantragt die Erweiterung der Tagesordnung im öffentlichen Teil der Sitzung um die Beschlussvorlage 0414/13 (überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für den Winterdienst). Herr Brandau schlägt vor, diese Beschlussvorlage im TOP 10 des öffentlichen Teils der Sitzung zu behandeln und lässt über den Änderungsantrag von Frau Wernicke abstimmen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.8 8 0 0 0

Die Tagesordnung ändert sich entsprechend.

04. Einwohnerfragestunde1) Herr A. Krieser bedankt sich im Namen des Dorfvereins

„Nechliner Signale“ und der Bürger von Nechlin bei der

Gemeindeverwaltung für die sehr gute Zusammenar-beit bei den Vorbereitungen und der Durchführung des am 31.08.2013 stattgefundenen „2. Uckerlandtages“ der Gemeinde. Er informiert über die positive Reso-nanz der Besucher des Festes, bittet jedoch um eine bessere Absprache der Ortsbeiräte bei der zeitlichen Planung von Veranstaltungen.

Für die Organisation und das Arrangement des dies-jährigen Gemeindefestes spricht Herr Brandau auch im Namen der Gemeindevertreter dem Dorfverein „Nech-liner Signale“ seine Anerkennung aus.

HerrWernickeempfiehltfürdennächstenUckerlandtagder Gemeinde einen Termin bereits in diesem Jahr festzulegen.

Herr Winter weist auf den Kultur- und Veranstaltungs-kalender hin.

Alle Termine werden zur Information auf der Interne-tseite der Gemeinde Uckerland veröffentlicht, erklärt Frau Wernicke. Sie macht den Vorschlag, Veranstal-tungen in der Gemeinde ganzjährlich im Amtsblatt an-zukündigen.

Eine weitere Möglichkeit, Überschneidungen von Ver-anstaltungen zu vermeiden, wäre die Festlegung die-ser auf ein bestimmtes Wochenende im Jahr, merkt Herr Trester an.

5. Informationen der Bürgermeisterin1) AnhandeinerGrafikstelltFrauWernickedieWahler-

gebnisse der Gemeinde Uckerland zum 18. Deutschen Bundestag am 22.09.2013 dar. Hierbei wurde eine Wahlbeteiligung von 62,0 % erreicht. Mit 48,2 % ge-wann die CDU mit Herrn Jens Köppen als Vorsitzenden die Bundestagswahl in der Gemeinde Uckerland.

Weiterhin wurden folgende Wahlergebnisse erzielt: • DIELINKE 22,0%• SPD 19,7%• FDP 1,0%• GRÜNE/B90 1,9%• NPD 3,9%• PiratenPartei 2,7%• FW 0,7%

Frau Wernicke bietet an, dass sich der Ortsbeirat die Aus-wertung der entsprechenden Ortsteile bei der Gemeinde-verwaltung anfordern kann.Ein Dank gebührt den Wahlvorständen, die durch ihre Vorbereitungen eine reibungslose Durchführung der Wahl ermöglichten, sagt Frau Wernicke. Ebenfalls dazu beige-tragen hat ein neues Wahlprogramm zur Übermittlung der Ergebnisse an den Kreis- und Landeswahlleiter des Land-kreises Uckermark. 2) Bezugnehmend auf die in der letzten Gemeindevertre-

tersitzung gestellte Anfrage des Herrn Ringk, ob der Lübbenower See bereits vom Landkreis Uckermark an die Gemeinde Uckerland übertragen wurde, teilt Frau Wernicke mit, dass eine Rückübertragung der Seen nochnichterfolgtist.Diesebefindensichderzeitnoch

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3Nr. 08/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

im Besitz des Landes Brandenburgs. Die Übertragung des Teufelssees Jagow und des Behrendsees in kom-munales Eigentum wurde mit einem Bescheid aus dem Jahr 1996 abgelehnt.

3) Die Gemeindeverwaltung hatte vom Ortsbeirat Wolfs-hagen die Mitteilung bekommen, dass sich eine Bür-gergemeinschaft gebildet hat, die sich für die Erneue-rung der Straße zwischen Wolfshagen und Amalienhof ausspricht. Ein Ausbau dieser Straße wurde bereits im Haushaltsplan der Gemeinde berücksichtigt. Eine weitere Bürgerinitiative schloss sich zusammen, die eineSanierungdieserPflasterstraßeablehnt.Aufgrundeiner Antragstellung dieser Bürgerinitiative, erhielt die Gemeindeverwaltung im Juli 2013 einen Bescheid von der unteren Denkmalschutzbehörde des Landes Brandenburgs, dass die Straße zwischen Wolfshagen und Amalienhof unter Denkmalschutz gestellt wurde. Eine rechtzeitige Information der Gemeinde Uckerland erfolgte nicht. Die Einlegung eines Widerspruches war somit nicht möglich.

Im August 2013 fand eine Vor-Ort-Besichtigung der PflasterstraßemitFrauDörk,1.BeigeordnetedesLandkreises Uckermark, und Herrn Baxmann, Branden-burgischesLandesamtfürDenkmalpflege,statt.Dabeierläuterte Herr Baxmann, dass diese Straße aufgrund ihres Verlaufes unter Denkmalschutz gestellt wurde, ob-wohl sie nicht einer klassischen Alleenstraße entspricht. DerGemeindewurdedieMöglichkeitzurBaumpflan-zung entlang der Straße eingeräumt. Der Zustand der Pflasterstraßemussjedocherhaltenbleiben.

4) In der letzten Gemeindevertretersitzung bat Herr Gam-pe, in Bezug auf den Beschluss der Gemeindevertre-tung der Gemeinde Uckerland vom 30.05.2013 über die Erstellung einer Stiftungssatzung mit bestimmten Förderpunkten, auch um Veröffentlichung der abge-lehnten Varianten.

Nach Überprüfung des Sachverhaltes von der Ge-meindeverwaltung erläutert Frau Wernicke, dass im Amtsblatt nur ein Auszug der Niederschrift enthalten ist. Nach § 39 sind die Beschlüsse der Gemeindevertretung in ortsüblicher Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dazu wird von der Verwaltung die Bekanntma-chungimAmtsblattgenutzt.EsgibtkeineVerpflichtung,die Vorschläge von Herrn Gampe zu veröffentlichen.

5) Zur Anfrage des Herrn Brandau, weshalb die Gründung einer Betriebsführungsgesellschaft zwischen dem NU-WA und den SWP trotz abgelehntem Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland erfolgt ist, erläutert Frau Wernicke, dass diesem Zusammenschluss am 04.12.2012 mehrheitlich mit 6 Gegenstimmen, die den Anteilen der Gemeinde Uckerland im NUWA entspre-chen, zugestimmt wurde.

6) Auf Bitten des Ortsbeirates Wolfshagen hat sich Frau Wernicke mit dem Bürgermeister der Stadt Woldegk, Herrn Lohde, in Verbindung gesetzt und darauf auf-merksam gemacht, dass im Zuge der Bauarbeiten an den Bundesstraßen B104 und B198 ein Radweg berücksichtigt werden möchte. Darauf hin bekam sie den Hinweis, diesbezüglich das Straßenbauamt in Neustrelitz zu informieren. Eine Mitteilung wurde übersandt.

7) Frau Wernicke weist auf den jedem Gemeindevertreter zur Information vorliegenden Geschäftsverteilungs-

plan (gültig ab dem 01.09.2013) hin und erläutert die-sen.

8) Des Weiteren ändert sich die Zuständigkeit der An-sprechpartner für die Ortsbeiräte der Gemeinde Ucker-land ab dem 01.10.2013 wie folgt:

• FrauPetersfürGüterberg,Hetzdorf,Lübbenow,Milow,Wolfshagen

• HerrMattukatfürFahrenholz,Jagow,Nechlin,Trebe-now, Wilsickow, Wismar

9) Die Kameraden der Feuerwehr der Gemeinde Ucker-land bitten um die Führung des Gemeindewappens auf ihren Uniformen. Diesbezüglich wurden der Gemein-deverwaltung von der Ortswehr Nechlin 4 Vorschlä-ge unterbreitet. Auf der Feuerwehrversammlung am 20.09.2013 wurde sich für eine Variante entschieden, teilt Frau Wernicke mit. Anhand einer Zeichnung erläu-tert sie den Gemeindevertretern den Entwurf.

10) Frau Wernicke macht darauf aufmerksam, dass am Samstag, den 12.10.2013, ab 17.00 Uhr, der Nacht-ausscheid der Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr derGemeindeUckerlandinWilsickowstattfindet.Siebittet um Mithilfe der Gemeindevertreter am Grill. Herr Brandau und Frau Mandelkow sind bereit zu helfen.

11) Am15.11.2013findetdieJahreshauptversammlungderFeuerwehr der Gemeinde Uckerland in Hetzdorf statt.

12) Frau Wernicke informiert über die im KLS Programm geplanten Maßnahmen. Aus diesem Programm wur-den bisher die Heizungsumstellung mit 66.000,- € und die Dachdämmung mit 30.000,- € der Grundschule Uckerland in Werbelow gefördert. Die Gemeinde hat weiterhin folgende Prioritäten beantragt:• dieDachsanierungderehemaligenEssenküche

der Grundschule Uckerland in Werbelow,• derAusbaudesSpeichersWolfshagen,• derUmbauderTurnhalleGneisenauzumDorf-

gemeinschaftshaus,• der Umbau des Feuerwehrgerätehauses Hetz-

dorf,• dieUmzäunungdesSchulgeländesderGrund-

schule Uckerland,• derBaueinesParkplatzesamBahnhofNechlin,• die Sanierung von 3 Feuerlöschteichen in der

Gemeinde Uckerland.Sie macht den Vorschlag, zu einer der nächsten Gemeinde-vertretersitzungen das Thema „Was wäre für die Infrastruk-tur der Gemeinde Uckerland wichtig?“ und „Was möchte die jetzige Gemeindevertretung der neu zu wählenden Ge-meindevertretung zur Entwicklung der Gemeinde mit auf den Weg geben?“ zu diskutieren. 13) Die Gemeinde Uckerland hat für den Umbau des Dorf-

gemeinschaftshaus Jagow in einen Seniorenhof Ucker-land eine Fördermittelzusage in Höhe von 134.000,- € erhalten. Der Umbau beginnt im Herbst 2013.

14) Bezugnehmend auf die Emissionsmessungen im Windeignungsgebiet Hetzdorf teilt Frau Wernicke mit, dass derzeit noch keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Aufgrund des Maisanbaus konnten bisher noch keine Messungen durchgeführt werden.

Für weitere Fragen oder nähere Erläuterungen bittet Frau Wernicke um ein Rederecht für Herrn Lemke von der Firma Enertrag AG.

Herr Brandau lässt über die Erteilung eines Rederechts für Herrn Lemke abstimmen.

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4 Nr. 08/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.8 8 0 0 0

Herr Lemke erklärt, dass er bei der Firma Enertrag AG für die Schallnachmessungen in deren Windfeldern zuständig ist. Für die Emissionsmessungen im „Wind-feld Kleisthöhe I und II“ wurde die Firma Windtest be-auftragt. Bei der Durchführung einer Messung haben sich die Wind- und Wetterverhältnisse geändert, so dass diese abgebrochen werden musste und die Er-gebnisse ungültig waren. Eine Schallvideomessung wird bei entsprechender Wetterlage und abgeernteten Landwirtschaftsflächenerneutvorgenommen.DieGe-meindeverwaltung wird darüber rechtzeitig informiert.

Im Anschluss an die Erläuterung der Vorgehensweise von Messungen möchte Herr Menke wissen, bei wel-cher Wetterlage diese erfolgen.

Diesbezüglich antwortet Herr Lemke, dass mehrere Messungen bei verschiedensten Wetterlagen zwischen einer Windgeschwindigkeit von 6 m/s bis 11 m/s bei angeschalteten sowie abgeschalteten Windkraftanla-gen vorgenommen werden.

Herr Brandau fragt nach, wie sich eine negative Aus-wertung der Daten auswirkt.

Bei solch einer Sachlage erfolgt an den Windkraft-anlagenhersteller eine Mängelanzeige, die von ihm abgearbeitet werden muss, antwortet Herr Lemke. Eine anschließendeNachmessungliegtinderBeweispflichtdes Windkraftanlagenherstellers. Nach Einschätzung des Herrn Lemke, sollte die Beseitigung dieser Mängel innerhalb von 3 Monaten durchgeführt worden und der Vorgang abgeschlossen sein. Er fügt hinzu, dass eine Auswertung der Daten einen Zeitraum von etwa 6 bis 8 Wochen benötigt.

06. Informationen des stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung

1) Herr Brandau bedankt sich ebenfalls bei den Wahlvor-ständen für die gute Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl in der Gemeinde Uckerland.

2) Des Weiteren berichtet er, dass trotz geringer Teilneh-merzahl, das Erstwählerseminar in Milow eine gelun-gene Veranstaltung war. Anwesende Bundestagsabge-ordnete waren Herr Jens Köppen (CDU), Frau Stüber (DIE LINKE) und Herr Hoeck (FDP).

3) Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am24.10.2013, um 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschafts-haus, in Bandelow statt.

07. (BV-Nr. 0415/13) Berufung des Wahlleiters und des Stellvertreters zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beruft nach § 15 Abs. 1 BbgKWahlG aus den wahlberechtigten Personen für das Wahlgebiet, die Gemeinde Uckerland, Herrn Rainer Mattukat als Wahlleiter und Frau Ilona Sch-midt als stellvertretenden Wahlleiter.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.8 8 0 0 0

08. (Informationsvorlage Nr. 0416/13) Kita-Satzung mit Kalkulation der Elternbeiträge

Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt die Kita-Satzung an die aktuelle Rechtslage anzupassen und die Kostenbeiträge neu zu kalkulieren, erläutert Frau Wernicke. Es wird vorge-schlagen, den § 9 „Bonusregelung“ entfallen zu lassen, da dieserhäufigzuProblemenführtundeinerhöhterVerwal-tungsaufwand notwendig ist. Es wird angestrebt, die Bonus-regelung bei allen Eltern zu berücksichtigen und die Eltern-beiträge zu senken. Des Weiteren soll die Gebühr für die stundenweise Betreuung auf 3,- €/Stunde angepasst werden. Herr Rogasch nimmt ab 19.41 Uhr an der Sitzung teil.Die Gemeindevertretung hat keine Einwende zum Vor-schlag der Gemeindeverwaltung und nimmt die Informati-on zur Kita-Satzung mit Kalkulation der Elternbeiträge zur Kenntnis.

09. (BV-Nr. 0418/13) überplanmäßige Ausgabe für die Dachsanierung am Speicher Wolfshagen

Frau Wernicke fasst zusammen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für die Sanierung des Speichers in Wolfs-hagen für die Durchführung der Planung und der Bauarbei-ten ausgeschöpft wurden. Aufgrund des Schadensbildes durch tierische Holzschädlinge ist eine umfangreiche Sa-nierung an den Dachsparren und Deckenbalken im 1.OG notwendig geworden. Das Ausmaß der Holzschäden war in der Größenordnung in der Planungsphase nicht erkenn-bar. Durch den großen Schädlingsbefall an den Holzteilen mussten viel mehr Bauteile ausgewechselt werden als ur-sprünglich geplant waren. Aufgrund der erhöhten Kosten musste bereits die Begasung zurückgestellt werden. Des Weiteren ist mit der Sanierung des Daches durch die un-tere Naturschutzbehörde zum Artenschutz für Eulen die Errichtung eines Eulenkastens und für die Fledermäuse die Schaffung von Spaltenquatiere an den Dachsparren gefordert worden. Durch den höheren Umfang bei den Sa-nierungsarbeiten sowie den zusätzlichen Leistungen sind Mehrkosten in Höhe von 10.000,00 € entstanden.Denkmale müssen erhalten werden, sagt auch Herr Menke. Mit der Dachsanierung wurde ein Zerfall des Gebäudes vorerst gesichert. Er ist der Ansicht, dass die Gemeinde alles Wichtige verrichtet hat und weitere Baumaßnahmen derzeit nicht notwendig sind.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,00 € für die Dachsanierung des Speichers in Wolfs-hagen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.9 9 0 0 0

10. (BV-Nr. 0414/13) überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für den Winterdienst

Frau Wernicke erklärt, dass, aufgrund des lang anhalten Winters bis in den Monat April 2013 und der zum Teil ex-tremen Witterungsbedingungen, ein höherer Aufwand not-wendig wurde. Für den Einsatz des Winterdienstes werden, nach Einschätzung des Fachamtes aus Erfahrungswerten der Vorjahre, bis 31.12.2013 weitere 11.700, € benötigt. Die Gemeindevertretung beschließt überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für den Winterdienst auf

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5Nr. 08/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

den Konten 54501/52410000 und 54501/52410000 bzw. 54501/72410000 in Höhe von 11.700,- EUR.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.9 8 1 0 0

11. Anfragen der Gemeindevertreter1) Frau Freuck informiert über Gespräche mit älteren Bür-

gern aus Karlstein und Jagow, indem diskutiert wurde, dass ihnen eine Wahlbeteiligung, aufgrund der Entfer-nung zum Wahllokal in Kutzerow, nicht möglich war. Sie schlägt vor, diesbezüglich im Amtsblatt eine Anfrage zur Nutzung eines Busses zu veröffentlichen. Dazu entgegnet Herr Rogasch, dass ein Hinweis im Amtsblatt an die Bür-ger zur Möglichkeit der Briefwahl ausreichend sein sollte.

2) Herr Winter macht den Vorschlag, dass den Gemein-devertretern in der nächsten Gemeindevertretersitzung die überarbeitete Prioritätenliste vorgelegt wird, um anschließend die Planung 2014 zu diskutieren.

Eine Beratung ist im Januar 2014 vorgesehen, erklärt Frau Wernicke. Sie fügt hinzu, dass Vorschläge unab-hängig davon eingereicht werden können.

3) Ein Lob spricht Herr Holzmeier an die Gemeindearbei-ter der Gemeinde Uckerland für die Reparaturarbeiten des Gehweges am Siedlungsweg in Wolfshagen aus.

4) Herr Wernicke macht darauf aufmerksam, dass der Ortsbeirat Wilsickow auf seine Anfragen der letzten Sitzung von der Gemeindeverwaltung noch keine Ant-worten erhalten hat.

5) Herr Brandau möchte wissen, ob eine Überprüfung des von der Gemeindevertretung festgelegten Durch-führungszeitraumes des Projektes „Energiekonzept“ vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 vorgenommen wurde und auch möglich wäre.

Darüber kann Frau Wernicke derzeit keine Auskunft erteilen. Sie informiert, dass das Ergebnis der letzten Gemeindevertretersitzung entsprechend zugeleitet wur-de und weist darauf hin, dass bei der Umsetzung des Projektes die veränderte Personalstruktur in der Ge-meindeverwaltung im kommenden Jahr zu bedenken ist.

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung

01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 29.08.2013

Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 29.08.2013.

02. (BV-Nr. 0417/13) Auftragsvergabe zum Umbau des Dorfgemeinschaftshaus Jagow zum Seniorenhof Uckerland

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt die Auftragsvergabe zum Umbau des Dorfgemein-schaftshauses in Jagow zum Seniorenhof Uckerland. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma Jadi Bau GmbH aus Strasburg den Zuschlag.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.9 9 0 0 0

03. Anfragen der Gemeindevertreter1) Frau Mandelkow möchte wissen, ob es neue Erkennt-

nisse zur Wärmelieferung des Dorfgemeinschafts-hauses Bandelow gibt.

Die angeforderten Werte für Berechnungen wurden Herrn Wolters zugeleitet.

04. Informationen des stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung hat keine Informationen.

05. Informationen der stellvertretenden Bürgermeiste-rin

Die Bürgermeisterin hat keine Informationen für die Ge-meindevertretung.

06. Schließung der SitzungDer stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung um 20.23 Uhr.

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öf-fentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen kön-nen zu den Sprechzeiten im Sekretariat, (Zimmer 25) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 19.11.2013

WernickeBürgermeisterin

Die Gemeindeverwaltung Uckerland ist vom 23.12.2013 bis zum 31.12.2013 geschlossen. Für Notfälle ist der Bereitschaftsdienst unter der Tel. 0175/2937365 oder 0160/96990408 erreichbar.

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6 Nr. 08/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Uckerland

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland hat in ihrer Sitzung am 14.11.2013 aufgrund des § 3 der Kom-munalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) i. V. m. den §§ 22, 24, 90 und 91 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) – vom 26.06.1990 (BGBI. IS. 1163) i. V. m. § 17 Kinderta-gesstättengesetz für das Land Brandenburg (KitaG) vom 10.06.1992 (GVBI. IS. 178) in der jeweils geltenden Fas-sung folgende Kostenbeitragssatzung beschlossen.

§ 1Kostenbeiträge

(1) Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kin-dertagesstätte in Trägerschaft der Gemeinde Ucker-land werden gemäß § 17 Absatz 3 KitaG Elternbeiträge in Form von Kostenbeiträgen erhoben.

(2) Kindertagesstätten sind sozialpädagogische familie-nergänzende Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen auch behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder tagsüber gefördert, erzogen, gebildet, betreut und ver-sorgt werden.

Kindertagesstätten sollen möglichst als Einrichtungen für verschiedene Altersstufen errichtet und betrieben werden.

§ 2Aufnahme von Kindern

(1) Kindertagesbetreuung wird nach Maßgabe von § 1 Ab-satz 2 und 3 des KitaG und § 24 SGB VIII gewährleistet.

Kindertagesbetreuung im Rahmen des bedingten Rechtsanspruches gemäß § 1 KitaG und § 24 SGB VIII erfolgt nur nach Vorlage des Bescheides zur Feststel-lung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung durchdenLeistungsverpflichteten.

(2) Der Abschluss eines Betreuungsvertrages mit der Fest-legung der vereinbarten täglichen Betreuungszeit (gan-ze Stundenzahl) mit den Personensorgeberechtigten ist Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte in Trägerschaft der Gemeinde Uckerland.

(3) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer bestimmten Einrichtung.

§ 3Pauschalierte Kostenbeteiligung

(1) Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Kinder-betreuungseinrichtungen in kommunalen Kinderta-gesstätten der Gemeinde Uckerland werden von den jeweiligen Personensorgeberechtigten, denen allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Per-sonensorge zusteht, erhoben.

(2) Erfüllen mehrere Personen nebeneinander die Voraus-setzungen von Absatz 1, so haften sie als Gesamt-schuldner.

§ 4Entstehung und Beendigung der

Kostenbeitragspflicht(1) Der Kostenbeitrag entsteht mit der Aufnahme des

Kindes in eine Kindertagesstätte in Trägerschaft der

Gemeine Uckerland und endet mit Ablauf des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet.

(2) Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte in Trägerschaft der Gemeinde Uckerland erfolgt grund-sätzlich zum 1. eines Monats. Sollte in begründeten Ausnahmefällen eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wird die Gebühr jedoch für den vollen Monat erhoben.

(3) Der Kostenbeitrag für einen Krippenplatz wird bis ein-schließlich des Monats erhoben, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet. Der Kostenbeitrag für einen Kindergartenplatz wird ab 1. des Folgemonats nach Vollendung des 3. Lebensjahres erhoben.

(4) Die Beendigung des Betreuungsvertrages (Abmel-dung eines Kindes) kann grundsätzlich nur schriftlich durch die Personensorgeberechtigten und die Ge-meinde Uckerland jeweils zum Ende eines Monats bei Einhaltung einer Beendigungsfrist von einem Monat erfolgen.

Für die Wahrung der Frist zur Beendigung des Betreu-ungsvertrages kommt es auf den Tag des Eingangs des Schreibens an.

Wird die Beendigung des Betreuungsvertrages durch den Träger ausgesprochen, ist sie schriftlich zu be-gründen.

Der Träger kann den Betreuungsvertrag fristlos been-den und das Kind vom Besuch der Kindertagesstätte ausschließen, wenn die Personensorgeberechtigten trotzMahnungdenZahlungsverpflichtungennichtnachkommen und mit der Zahlung des Kostenbei-trages drei Monate in Rückstand sind. Weiterhin kann der Betreuungsvertrag beendet werden, wenn die Personensorgeberechtigten die in dem Betreuungs-vertrag enthaltenen Grundsätze, Bestimmungen und Regelungen wiederholt nicht beachtet haben.

Eine erneute Aufnahme eines Kindes ist nach Wegfall der Ursachen für die Kündigung möglich.

(5) Auf Antrag der Personensorgeberechtigten kann ein Kind ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Be-treuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde unter Beachtung des § 2 Abs. 3 wechseln.

§ 5Grundsätze der Erhebung von Kostenbeiträgen

(1) Die Kostenbeiträge werden nach dem Einkommen der Eltern gemäß § 8 dieser Satzung, dem vereinbarten Betreuungsumfang sowie der Zahl ihrer unterhaltsbe-rechtigten Kinder gestaffelt. Berücksichtigt werden alle Kinder, für die Kindergeld bezogen wird oder für die ein Kinderfreibetrag nach dem Einkommensteuergesetz in Anspruch genommen wird. Für die Rangfolge der Kinder ist deren Alter maßgebend. Als erstes Kind gilt das älteste unterhaltsberechtigte Kind der Familie. Es kann eine jährliche Überprüfung der Grundlagen durch die Gemeinde Uckerland erfolgen

(2) Für das 1. unterhaltsberechtigte Kind eines Perso-nensorgeberechtigten ermittelt sich der Kostenbeitrag entsprechend § 8 dieser Satzung.

Für das 2. unterhaltsberechtigte Kind des jeweiligen Per-sonensorgeberechtigten wird der nach § 8 dieser Sat-zung ermittelte Kostenbeitrag in Höhe von 85 % erhoben.

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7Nr. 08/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind mindert sich der nach § 8 dieser Satzung ermittelte Kostenbei-trag um weitere 5 %.

(3) Die Höhe des Kostenbeitrages ergibt sich aus den beiliegenden Tabellen. Die Tabellen (Anlage 1-3) sind Bestandteil der Satzung und untergliedern sich nach Kinderkrippe, Kindergarten und Hort.

Der Höchstbetrag bemisst sich nach den Kosten des einzelnen Platzes abzüglich der institutionellen För-derung. Sind die Personensorgeberechtigten nicht bereit, gegenüber dem Träger der Kindertagesstätte die Einkommensverhältnisse nachzuweisen, zahlen sie für ihr Kind den Höchstbetrag in der entsprechenden Betreuungsform.

(4) Dem Kostenbeitragsbescheid ist ein Berechnungsbo-gen zur Ermittlung des Kostenbeitrages beizufügen.

(5) Die Personensorgeberechtigten haben Beiträge für die Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld) (Anlage 4).

Das Essengeld für Krippen- und Kindergartenkinder so-wie für Hortkinder ist direkt beim Anbieter zu entrichten.

§ 6Umfang und Art der Betreuung

(1) Die Einhaltung der im Betreuungsvertrag vereinbarten Betreuungszeit wird von der jeweiligen Kindereinrich-tung kontrolliert. In Härtefällen sind Ausnahmen mög-lich.

(2) Eine Betreuung für Grundschulkinder in den Ferienzeiten und an schulfreien Tagen über die im Betreuungsvertrag vereinbarte Betreuungszeit hinaus erfolgt nur, wenn die familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Personensorgeberechtigten dies erforderlich machen. Die Betreuung über die im Betreuungsvertrag vereinbarte Betreuungszeit hinaus wird mit einem zusätzlichen Kostenbeitrag zu dem je-weiligen monatlichen Kostenbeitrag auf Grundlage des ermittelten Kostenbeitrages erhoben.

(3) Bei Überschreitung der im Betreuungsvertrag festge-legten Betreuungszeit durch die Personensorgebe-rechtigten erhebt die Gemeinde Uckerland für jede angefangene Stunde eine Pauschale in Höhe von 5,00 €.

(4) In den Kindertagesstätten der Gemeinde Uckerland können Besucherkinder, Förderkinder, Kinder bei ein-maliger notwendiger Verlängerung der Betreuungs-zeiten und Kinder in der Eingewöhnungsphase stun-denweise betreut werden.

(5) Für die stundenweise Betreuung wird folgender Kos-tenbeitrag erhoben: 3 €/Stunde.

Die stundenweise Betreuung in der Eingewöhnungs-phase ist kostenfrei.

(6) Der Kostenbeitrag für die stundenweise Betreuung ist in der Kindertagestätte zu entrichten.

(7) Die vereinbarte Betreuungszeit laut Betreuungsvertrag kann in begründeten Fällen in Abstimmung mit der Kita-Leiterin in der Woche variabel genutzt werden. Es darf allerdings die Gesamtbetreuungszeit innerhalb der Woche nicht überschritten werden.

(8) Die innerhalb eines Hortvertrages vereinbarte Betreu-ungszeit kann geteilt werden und in zwei vorher im

Betreuungsvertrag vereinbarten Kindertagesstätten realisiert werden.

§ 7Fälligkeit des Kostenbeitrages

(1) Die monatlichen Kostenbeiträge werden durch einen entsprechenden Bescheid festgesetzt.

(2) Erhebungszeitraum ist der Monat. Krankheits- oder urlaubsbedingte Fehlzeiten der Kinder bleiben unbe-rücksichtigt. Entsprechendes gilt für Betriebsferien und Schließtage der Einrichtungen.

(3) Der Kostenbeitrag ist zum 15. des laufenden Monats fällig und wird in 12 Monatsbeiträgen erhoben.

(4) Der Kostenbeitrag ist auf ein vom Träger der Kinder-tagesstätte zu benennendes Konto zu überweisen. Es ist das Kassenzeichen anzugeben, welches den Personensorgeberechtigten benannt worden ist.

(5) Rückständige Kostenbeiträge werden im Verwaltungs-zwangsverfahren eingezogen.

§ 8Bemessung des Einkommens und Nachweis

(1) Bemessungsgrundlage für die Kostenbeiträge sind die jeweilige Betreuungsform, der Umfang der vereinbar-ten Betreuungszeit, das Einkommen der Eltern und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder.

(2) Grundlage für die Berechnung des Kostenbeitrages ist das Jahreseinkommen der Eltern des Jahres vor Inanspruchnahme der Betreuungsleistung.

Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zu einem höheren Kostenbeitrag führen können, sind unverzüglich anzugeben.

Der Kostenbeitrag ist ab dem Kalendermonat nach Eintritt der Änderung neu zu erheben.

Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern gemäß § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG).

Dem Einkommen sind steuerfreie Einnahmen im Sinne des § 3 EStG (in der jeweils aktuellen Fassung) der Eltern hinzu zu rechnen.

ElterngeldfindetbeiderBerechnungdesEinkommensab 300,01 € Berücksichtigung. Nicht zum Einkommen im Sinne dieser Satzung gehört das Kindergeld.

Von dem so errechneten Bruttobetrag werden die Ein-kommenssteuer, die Arbeitnehmeranteile zum Gesamt-sozialversicherungsbeitrag und bei privat und freiwillig Versicherten die Krankenversicherung, Rentenversi-cherungundPflegeversicherungabgezogen.

Werbungskosten nach § 2 EstG sind in geeigneter Form nachzuweisen (die geeignete Form legt das Fachamt fest).

Der so errechnete Nettobetrag wird in seinem zwölf-ten Teil zur Kostenbeitragsrechnung nach den in der Anlage beigefügten Tabellen herangezogen.

Der Nachweis des Einkommens wird dem Einkom-menssteuerbescheid für das Vorjahr und anderen ge-eigneten Unterlagen entnommen (Jahresverdienst-bescheinigung, Vorauszahlungsbescheid des Finanz-amtes, Wohngeldbescheid usw.).

(3) Bei Lebensgemeinschaften wird das Einkommen bei-der Partner zu Grunde gelegt, sofern sie Mutter und Vater des Kindes sind, unabhängig davon, ob sie per-sonensorgeberechtigt sind.

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8 Nr. 08/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

Steht ein Partner der Lebensgemeinschaft in keiner Rechtsbeziehung zum Kind, bleibt sein Einkommen zur Erhebung des Kostenbeitrages unberücksichtigt.

Leben die leibliche Mutter und der leibliche Vater des Kindes getrennt, so wird das Einkommen der leiblichen Mutter bzw. des leiblichen Vaters zu Grunde gelegt, mit welchem das Kind zusammen lebt. Die Unterhaltslei-stung wird hinzu gerechnet.

(4) Bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ist von der Summe der positiven Einkünfte auszugehen. Die Einkommensberechnung erfolgt im Übrigen analog zum § 8 Absatz 2 dieser Satzung. Die Angaben sind dem Einkommenssteuerbescheid zu entnehmen.

(5) Selbständige, die keinen Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres vorlegen können, haben die beiden Ein-kommenssteuerbescheide für die Kalenderjahre vor-zulegen, die dem Vorjahr vorausgegangen sind. Der Kostenbeitrag wird dann vorbehaltlich erhoben. Nach Vorlage des Einkommenssteuerbescheides des Vor-jahres wird der vorbehaltlich festgelegte Kostenbeitrag geprüft und endgültig festgestellt. Die selbständigen Elternsindverpflichtet,denEinkommensteuerbescheiddes Vorjahres nach Erhalt innerhalb von 4 Wochen vorzulegen.

(6) DiePersonensorgeberechtigtensindverpflichtet,beiAntragstellung zur Aufnahme des Kindes und dann bis zum 31.03. eines Jahres der Gemeinde Uckerland Auskunft über die Einkommensverhältnisse zu geben und entsprechende Nachweise zu erbringen.

Anlage 1 Kostenbeiträge für Kinder von 0 Jahren bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

1. Kind

monatliches Nettoeinkommen

50%

bis 15 Std./ Woche

75%

über 15 Std./ Woche – unter 30 Std./Woche

100%

Kernrechts-anspruch

30 Std./Woche

125%

über 30 Std./ Woche – unter 45 Std./Woche

150%

ab 45 Std./ Woche

Euro Euro Euro Euro Euro EuroMindestbeitrag

unter 800,00 11,00 16,50 22,00 27,50 33,00ab 800,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00

ab 1.000,00 30,00 45,00 60,00 75,00 90,00ab 1.250,00 40,00 60,00 80,00 100,00 120,00ab 1.500,00 50,00 75,00 100,00 125,00 150,00ab 1.750,00 60,00 90,00 120,00 150,00 180,00ab 2.000,00 70,00 105,00 140,00 175,00 210,00ab 2.250,00 80,00 120,00 160,00 200,00 240,00ab 2.500,00 90,00 135,00 180,00 225,00 270,00ab 2.750,00 100,00 150,00 200,00 250,00 300,00

Höchstbetragab 3.000,00 119,50 179,25 239,00 298,75 358,50

(7) Änderungen der Kostenbeiträge durch eine Änderung des Kindesalters, Einkommensänderung oder eine ÄnderungderunterhaltspflichtigenKinderwerdenvomersten Tag des nächsten Monats nach Eintritt der Än-derung an wirksam. Wird innerhalb eines Monats ei-ne Änderung der Betreuungszeit vereinbart, so wird bereits für den laufenden Monat der entsprechende (höhere oder niedrigere) Kostenbeitrag erhoben.

(8) Wird das Einkommen nicht durch den Einkommens-steuerbescheid nachgewiesen, ist der Höchstbetrag zu zahlen.

§ 9Übernahme Elternbeiträge

Für Kinder, deren Personensorgeberechtigten für diese KinderHilfenachden§§33,34SGBVIII(Pflegekinder)erhalten, übernimmt der für die Leistung zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Elternbeiträge in Höhe des Durchschnitts der Elternbeiträge der Gemeinde Uckerland (Anlage 5).

§ 10In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.

Uckerland, den 26.11.2013

WernickeBürgermeisterin

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9Nr. 08/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

Anlage 2 Kostenbeiträge für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt

1. Kind

monatliches Nettoeinkommen

50%

bis 15 Std./ Woche

75%

über 15 Std./Woche – unter 30 Std./Woche

100%

Kernrechtsanspruch

30 Std./Woche

125%

über 30 Std./Woche – unter 45 Std./Woche

150%

ab 45 Std./ Woche

Euro Euro Euro Euro Euro EuroMindestbeitrag

unter 800,00 11,00 16,50 22,00 27,50 33,00ab 800,00 16,00 24,00 32,00 40,00 48,00

ab 1.000,00 21,00 31,50 42,00 52,50 63,00ab 1.250,00 26,00 39,00 52,00 65,00 78,00ab 1.500,00 31,00 46,50 62,00 77,50 93,00ab 1.750,00 36,00 54,00 72,00 90,00 108,00ab 2.000,00 41,00 61,50 82,00 102,50 123,00ab 2.250,00 46,00 69,00 92,00 115,00 138,00ab 2.500,00 51,00 76,50 102,00 127,50 153,00ab 2.750,00 57,00 85,50 114,00 142,50 171,00

Höchstbetragab 3.000,00 64,00 96,00 128,00 160,00 192,00

Anlage 3Kostenbeiträge für Kinder im Grundschulalter

1. Kind

monatliches Nettoeinkommen

50%

unter 20 Std./Woche

100%

Kernrechtsanspruch

20 Std./Woche

125%

über 20 Std./ Woche – unter 40 Std./Woche

150%

ab 40 Std./ Woche

Euro Euro Euro Euro EuroMindestbeitrag-

unter 800,00 7,00 14,00 17,50 21,00ab 800,00 9,00 18,00 22,50 27,00

ab 1.000,00 11,00 22,00 27,50 33,00ab 1.250,00 13,50 27,00 33,75 40,50ab 1.500,00 16,00 32,00 40,00 48,00ab 1.750,00 18,50 37,00 46,25 55,50ab 2.000,00 22,50 45,00 56,25 67,50ab 2.250,00 26,00 52,00 65,00 78,00ab 2.500,00 30,00 60,00 75,00 90,00ab 2.750,00 35,00 70,00 87,50 105,00

Höchstbetragab 3.000,00 41,00 82,00 102,50 123,00

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10 Nr. 08/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Anlage 4 Kosten pro Essen

Kita Hetzdorf Kita Jagow Kita Werbelow

Für Kinder bis unter 3 Jahre (Kinderkrippe) 1,70 € 1,70 € 1,70 €

Für Kinder ab 3 Jahre (Kindergarten) 1,70 € 1,70 € 1,70 €

Für Kinder im Grundschulalter (Hort) - - 2,10 €

Anlage 5Höhe des Durchschnitts der Elternbeiträge gemäß § 9 der Satzung

Die Höhe des Durchschnitts der Elternbeiträge beträgt für

Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahre (Kinderkrippe): 136,12 €,Kinder im Alter von 3 Jahre bis zur Einschulung (Kindergarten): 65,41 €,Kinder im Grundschulalter (Hort): 36,34 €.

1. Änderungsbeschluss „Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Lemmersdorfer Wald Verfahrens-Nr. 5-101-U“

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurordnung (Dienstsitz Prenzlau) hat beschlossen:

Das mit Anordnungsbeschluss vom 23.11.2011 festgelegte Gebiet des Beschleunigten Zusammenlegungsverfah-ren Lemmersdorf- Wald Verfahrens – Nr. 5-101-U wird gemäß § 8 Abs. 2 FlurbG ( Flurbereinigungsgesetz) sowie in Verbindung mit dem BbgLEG (Brandenburgisches Land-entwicklungsgesetz) wie folgt geändert:

1. Verfahrensgebiet1.1 Hinzuziehung von Flurstücken Zum Verfahrensgebiet werden nachstehend auf-

geführte Flurstücke hinzugezogen und auch in-soweit die Flurbereinigung angeordnet:

Land Brandenburg Landkreis Uckermark Gemeinde Uckerland Gemarkung Lemmersdorf Flur 1 Flurstücke 148, 149, 173, 217, 315, 317, 320,

322, 324, 326 Die Flächengröße der zugezogenen Flurstücke be-

trägt lt. Liegenschaftskataster insgesamt 14,0386 ha.

Das geänderte Verfahrensgebiet hat nunmehr eine Größe von ca. 79,8613 ha.

Das Verfahrensgebiet ist auf der als Anlage bei-gefügten Gebietskarte zum 1. Änderungsbe-schluss im Maßstab 1:20.000 dargestellt. Die hinzugezogenen Flächen sind auf den als Anla-gen beigefügten Flurkartenauszug und der Ge-bietskarte zum 1. Änderungsbeschluss orange gekennzeichnet.

2. Bekanntmachung und Auslage Der entscheidende Teil des Änderungsbeschlusses wird

in der Gemeinde Uckerland öffentlich bekannt gemacht.

Der Änderungsbeschluss mit Gründen, Flurkartenauszug und Gebietskarte liegt zur Einsichtnahme für die Beteili-gten zwei Wochen lang nach Bekanntmachung in der

Gemeinde Uckerland Lübbenow/ Hauptstraße 35 17337 Uckerland jeweils während der Geschäftszeiten aus. Gleichzeitig liegt der Änderungsbeschluss mit Grün-

den, Flurkartenauszug und Gebietskarte im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirt-

schaft und Flurneuordnung Dienstsitz Prenzlau Grabowstraße 33 17291 Prenzlau aus.

3. Beteiligte An dem beschleunigten Zusammenlegungsverfahren

sind gemäß § 10 FlurbG beteiligt:- als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet ge-

hörenden Grundstücke, die den Eigentümern gleich-stehenden Erbbauberechtigten sowie die Inhaber von selbständigem Gebäudeeigentum

- als Nebenbeteiligte a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren

Bezirk Grundstücke vom beschleunigten Zu-sammenlegungsverfahren betroffen werden,

b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG),

c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusam-menhängtunddiesesbeeinflusstodervon ihmbeeinflusstwird,

d) Inhaber von Rechten an dem zum Flurbereini-gungsgebiet gehörenden Grundstücken oder

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11Nr. 08/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

von Rechten an solchen Rechten oder von per-sönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nut-zung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken,

e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechts-zustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG),

f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsge-biet gehörenden Grundstücken, denen ein Bei-trag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungsko-sten auferlegt wird (§§ 42 Abs.3 und 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzu-wirken haben (§56 FlurbG).

4. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer der zugezogenen Flurstücke, die den

Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten so-wie die Inhaber von selbstständigem Gebäudeeigen-tum auf den zugezogenen Flurstücken werden Mitglie-der der Teilnehmergemeinschaft des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren „Lemmersdorf-Wald“, Verf.Nr.: 5-10-U.

5. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind,

aber zur Beteiligung am beschleunigten Zusammen-legungsverfahren berechtigen, sind gemäß § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter Bekanntmachung dieses Beschlusses beim

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirt-schaft und Flurneuordnung

Dienstsitz Prenzlau Grabowstraße 33 17291 Prenzlau anzumelden.

Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechti-gen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken.

Auf Verlangen der oberen Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.

Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die obe-re Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhand-lungen und Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen.

Der Inhaber eines bezeichneten Rechts muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmel-dung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

6. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums In sinngemäßer Anwendung der §§ 34 und 85 Ziff. 5

FlurbG ist hinsichtlich der zugezogenen Flurstücke von der Bekanntgabe des Beschlusses an bis zur Unanfechtbarkeit des Zusammenlegungsplanes in

folgenden Fällen die Zustimmung der oberen Flurbe-reinigungsbehörde erforderlich:a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flur-

bereinigungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für die Änderungen, die zum ordnungs-gemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören,

b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen,

c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere diedesNaturschutzesundderLandschaftspfle-ge nicht beeinträchtigt werden,

d) wenn Holzeinschläge vorgenommen werden sol-len, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen.

Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Ände-rungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im beschleunigten Zusammenlegungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die obere Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dieses der Zusammenlegung dienlich ist.

Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu c) vorge-nommen worden, so muss die obere Flurbereinigungs-behördeErsatzpflanzungenanordnen.

Sind entgegen der Anordnung zu d) Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die obere Flurberei-nigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach Anweisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat.

Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung zu Buchsta-ben b), c) und d) dieses Beschlusses sind Ordnungs-widrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € für den einzelnen Fall geahndet werden (§ 154 FlurbG, §§ 1 und 17 des OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten)). Unter Umständen kann auch eine höhere Geldbuße auferlegt werden (§ 17 Abs. 4 OWiG). Außerdem können Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht (§ 154 Abs. 3 FlurbG).

7. Finanzierung des Verfahrens Die persönlichen und sachlichen Kosten der Behör-

denorganisation (Verfahrenskosten) trägt gemäß § 104 FlurbG das Land Brandenburg.

Die zur Ausführung der Zusammenlegung erforder-lichen Aufwendungen fallen der Teilnehmergemein-schaft zur Last (Ausführungskosten gemäß § 105 FlurbG).

8. Gründe Die Zuziehung der Flurstücke war geboten, um dem

gesetzlichen Regelungsauftrag des FlurbG möglichst vollständig entsprechen zu können.

Insbesondere dient die Hinzuziehung der unter 1.1 genannten Flurstücke der Gewährleistung der Erschlie-ßung des Verfahrensgebietes durch die rechtssichere

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12 Nr. 08/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Anbindung der inneren Erschließungswege an das vorhandene übergeordnete Straßen- und Wegenetz.

Darüber hinaus wurden im Bereich der bisherigen Ver-fahrensgrenze Flächen durch Gewässerstrukturen zer-schnitten. Diese Zerschneidungseffekte bezogen auf das Eigentum zu beheben, die vorhandenen Zweck-bindungen mit den neu auszuweisenden Eigentums-grenzen wiederzugeben und damit gleichzeitig ein übersichtliches Liegenschaftskataster zu schaffen, gelingt erst durch geringfügige Ausdehnung des Ver-fahrensgebietes.

Die von dem Änderungsbeschluss betroffenen Eigen-tümerderHinzuziehungsflurstückewurdenüberdiebeabsichtigten Eigentumsregelungen schriftlich infor-miert.

9. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb

eines Monats Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekannt-machung des Beschlusses. Der Widerspruch ist beim

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirt-schaft und Flurneuordnung

Dienstsitz Prenzlau Grabowstraße 33 17291 Prenzlau schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Prenzlau, den 22.10.2013Im Auftrag

Benthin

Ende Amtlicher TeilImpressum Amtlicher Teil

Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Ucker-land, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155www.uckerland.de • E-Mail: [email protected] (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)

Bezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Bezugsbedingungen:Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

ISSN 1612-1511

Nichtamtlicher Teil

Die Gemeinde Uckerland sucht zum 01.01.2014 eine/n Gemeindearbeiter/in als Krankheitsvertretung zum Einsatz in der Gemeinde Uckerland in Teilzeit.

DasAufgabengebietumfasstdieUnterhaltungs-undPfle-gearbeiten im Bereich der kommunalen Einrichtungen und Anlagen.

Erwartet wird:• handwerklichesGeschick• technischesVerständnis• Serviceorientierung,TeamfähigkeitsowieVerantwor-

tungsbewusstsein• hoheEinsatzbereitschaft,BelastbarkeitundFlexibi-

lität• FührerscheinKlasseB.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung ent-stehen, werden nicht erstattet.Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ge-wünscht, ist ein ausreichend frankierter Umschlag bei-zulegen.

Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit den ent-sprechenden Nachweisen schnellstmöglich an:

Gemeinde UckerlandHauptamt, Frau Glasow

Kennwort: „Gemeindearbeiter“Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland

Page 13: Uck 2013 ausgabe 08

13Nr. 08/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Uckerland,

wenn ein Jahr zu Ende geht, wird uns einmal mehr bewusst, wie schnell doch die vergangenen Monate mit all ihren Höhen und Tiefen verstrichen sind.

Schwerpunkt für Investitionen in der Gemeinde war 2013 die Grundschule Uckerland. Die Schülerinnen und Schüler konnten Dank einer Spende der Firma Enertrag AG eine neue Sportanlage mit 60-m-Bahn und kombinierter Anla-ge für Weitsprung und Dreierhopp in Besitz nehmen. Mit Unterstützung der Firma Metallbau- und Kunstschmiede Schröder wurde die Sportanlage teilweise neu eingezäunt. Damit wurden die Voraussetzungen für einen attraktiven Sportunterricht geschaffen.

Im Dachbereich des Schulgebäudes wurde eine Wärme-isolierung aufgetragen und in allen Räumen des oberen Flures eine isolierende Deckentapete angebracht. Die-se Maßnahme war mit 36.000 € geplant und konnte mit Fördermittel über das Bund- Länderprogramm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ ebenso wie eine neue Gasheizung für 71.700 € in der Schule und der Kita in Werbelow realisiert werden.

In diesem Jahr erhielt die Grundschule, dank der Sparkasse Uckermark, einen Klassensatz neuer Computer, die einen interessanten Unterricht ermöglichen.

Das Jahr 2013 war für unsere Gemeinde ein Jahr, in dem verschiedene Baumaßnahmen fertiggestellt werden konn-ten, so die Sanierung des Treppenhauses im Neubau Ban-delow, die Instandsetzung der Fassade des Neubaus in Trebenow und die Kellerabdichtung am Neubau in Gneisen-au. Die Arbeiten am Speicher in Wolfshagen wurden weiter geführt und das Dach mit Fördermitteln über ILE/LEADER saniert. Weiterhin wurden am Gehweg im Siedlungsweg in Wolfshagen Reparaturarbeiten durchgeführt.Der Stützpunkt der Gemeindearbeiter wurde mit einer neu-en Zaunanlage gesichert und mit künstlicher DNA gekenn-zeichnet.Noch in diesem Jahr soll die Errichtung der neuen Stra-ßenbeleuchtung in Bandelow mit Energiesparlampen auf LED-Basis abgeschlossen werden.In Nechlin wurde ein Fernwärmenetz errichtet.Erfreulich ist auch die Entwicklung der Kinderzahlen in den Kindertagesstätten. Die Kindertagesstätten „Regen-bogen“ in Gneisenau, „Grashüpfer“ in Jagow und „Ucker-landspatzen“ in Werbelow gestalten viele Höhepunkte für die Kinder, an denen auch gerne die Eltern, Großeltern und Einwohner der Orte teilnehmen. Für alle Kinder ist das jährliche Sportfest in der Turnhalle in Werbelow ein beson-derer Höhepunkt, auf das sich alle sehr eifrig vorbereiten.An der Kita „Grashüpfer“ in Jagow wurde der Spielplatz mit Fördermitteln aus dem Bund-Länderprogramm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ und mit Hilfe der Eltern neu gestaltet. Es wurde eine neue Spielkombination aufgestelltunddieSpielflächeerweitert.InderKita„Regen-bogen“ in Gneisenau wurde mit Unterstützung von Eltern und Großeltern die Einfassung für den Sandkasten erneuert und in der Kita „Uckerlandspatzen“ mit Unterstützung der Eltern die Mauer am Spielplatz neu gestaltet.

Sehr aktiv war in diesem Jahr auch wieder die Jugendfeuer-wehr. Besondere Höhepunkte waren der Jugendfeuerwehr-taginderTurnhallederGrundschuleUckerland,derAusflug

nach Germendorf und der Nachtausscheid in Wilsickow. Die Gemeinde Uckerland richtete in Lübbenow den Aktionstag mit Leistungsschau der Jugendfeuerwehren des Feuer-wehrverbandes des Landkreises Uckermark e. V. aus, der ein voller Erfolg wurde. Zehn Kinder der Jugendfeuerwehr der Gemeinde Uckerland legten in Gröden, Landkreis Elbe/Elster die Leistungsspange, das höchste Leistungsabzei-chen für ein Mitglied der Deutschen Jugendfeuerwehr, ab.

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Uckerland führte in diesem Jahr ihren 20. Feuerwehrausscheid der Gemeinde in Wismar durch.

Die Einwohner der Gemeinde Uckerland fanden sich auch in diesem Jahr wieder zu Dorf- und Gemeindefesten zu-sammen, wie z. B. dem Eisfest in Wismar, das Frühlingsfest der Senioren in Nechlin, das Floriansfest anlässlich des 80-jährigen Bestehens der Ortswehr Hetzdorf, das Dorffest 770 Jahre Jagow und der Seniorennachmittag mit Gesund-heitsmesse auf Gemeindeebene.Ein besonderer Höhepunkt war der Uckerlandtag, die Lei-stungsschau der Gemeinde in Nechlin, an dem auch eine Delegation aus der Partnergemeinde Wegorzyno teilnahm.Weiter vertieft werden konnten auch die Kontakte zur Part-nergemeinde. So trafen sich im Juni die Schülerinnen und Schüler zum Projekt „Blütenzauber“ in der Wassermühle Werbelow und im Juli fuhr eine Delegation der Gemeinde Uckerland zum Sommerfest nach Wegorzyno.

Mir ist es ein echtes Anliegen, mich herzlich bei allen, die uns bei unseren Vorhaben aktiv unterstützt haben, in der Gemeindevertretung und in den Ortsbeiräten arbeiten, in den Vereinen das Gemeindeleben wesentlich bereichern und in der Freiwilligen Feuerwehr ihren Dienst tun, für ihren Einsatz, ihr Interesse und für die gute Zusammenarbeit im fast schon abgelaufenen Jahr 2013 zu bedanken. Be-sonders danken möchte ich auch allen Sponsoren und in diesem Jahr, dem Jahr der Bundestagswahl, all jenen, die in den Wahlvorständen tätig waren bzw. für die Wahl verant-wortlich waren, ebenso allen Beschäftigten der Gemeinde Uckerland für Ihren Einsatz und die gezeigten Leistungen zum Wohl der Gemeinde.

Die verbleibende Vorweihnachtszeit soll Ihnen allen, lie-be Mitbürgerinnen und Mitbürger, viel Freude, Besinnung, mehr Zeit für die Familie und für Freunde bringen. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches und friedvolles Weihnachtsfest sowie für 2014 alles Gute, vor allem Gesundheit und Wohlergehen.

Christine WernickeBürgermeisterin

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14 Nr. 08/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Jugendwehr im Prüfungsstress

Feuerwehr

Im Prüfungsstress waren am 2. November 2013 neun Ju-gendliche aus unserer Gemeinde. Sie traten in Gröden im Landkreis Elbe-Elster an, um das höchste Abzeichen in der Jugendfeuerwehr zu erwerben: die Leistungsspange. Sie erfordert eine fünffache Leistung innerhalb der Gemein-schaft der taktischen Gliederung der Löschgruppe. Die Vorbereitungen und das Training begannen im Januar 2013. Die Grundkenntnisse und einzelne Prüfungsabschnit-te wurden von den Jugendwarten Falko Gerth, Thomas Ge-rasch und Cornelia Kipka, dem Gemeindejugendwart Martin Mandelkow und Jochen Wernicke, für den sportlichen Teil, mit ihnen trainiert. Auch waren immer Mitglieder der Orts-wehr Güterberg beim Training zur Unterstützung dabei. Ab Juli 2013 ging es dann so richtig intensiv mit dem Training weiter. Die einzelnen Prüfungsabschnitte wur-den besprochen und die Aufgaben in der Gruppe verteilt. Dabei geht es um Fachwissen, Schnelligkeit, Ausdauer und Kraft. In den frühen Morgenstunden des 2. November 2013 mach-ten wir uns dann alle, begleitet von unserer Bürgermeisterin Frau Wernicke, Martin Mandelkow, Falko Gerth, Thomas Gerasch, Cornelia Kipka, Bianka Sommer, Andreas Kipka und Korina Schimske, auf den Weg nach Gröden. Bis dahin waren es 300 km und 3 Stunden Fahrt. Da es im gesamten Landkreis Uckermark keinen Berechtigten zur Abnahme der Leistungsspange gibt, nahmen wir diesen weiten Weg in Kauf. Alle wussten, dass die Prüfungen, die es zu be-stehen galt, nicht ohne sind. Dementsprechend groß war die Aufregung. Endlich angekommen, ging es auch schon gleich zur ersten Prüfung, der „Schnelligkeitsübung“. Dabei geht es um die

Wasserförderung über eine lange Strecke. Sie verlangt das vorschriftsmäßige Auslegen und Kuppeln einer Schlauch-leitung aus 8 Längen doppelt gerolltem C-Druckschlauch durch die gesamte Gruppe in einer Mindestzeit von 75 Se-kunden. Dabei darf es zu keinen Verdrehungen kommen, sonst gibt es eine Nullwertung. Die Prüfung war im ersten Durchlauf leider nicht bestanden. Aber der zweite Versuch passte und die Prüfung war bestanden. Unsere 2. Prüfung an diesem Tag war der „Löschangriff“. Hier geht es um das Vorführen eines schulungsmäßigen Löschangriffs ohne Wasserabgabe nach der Feuerwehr-dienstvorschrift 3 unter Einhaltung der vorgegebenen Be-dingungen. Das hat die Gruppe hervorragend gemeistert und somit auch bestanden. Motiviert und darauf bedacht als Gruppe eine gute Leistung zu zeigen ging es zur 3. Prüfung, dem „Kugelstoßen“. Hier wird Körperstärke und Gewandtheit abverlangt. Durch je einen Stoß aller Gruppenmitglieder soll eine Weite von mindestens 55 Meter erreicht werden. Unsere Gruppe er-reichte eine Weite 60,10 Meter und auch die Prüfung war damit bestanden. Nun kam der „Staffellauf“. Hier geht es um Schnelligkeit und Ausdauer der Jugendlichen. Die gesamte Gruppe muss dabei insgesamt 1.500 Meter in Teilstrecken als Staffel innerhalb von 4 Minuten 10 Sekunden laufen. Alle haben dabeimitgefiebertundsiehabenesbiszumSchlussläufersehr spannend gemacht und geschafft. Die Zeit wurde nicht überschritten, also bestanden. Jetzt konnten wir alle endlich eine Pause einlegen und Mittagessen. Einmal tief durchatmen, neue Kraft tanken und dann kam die letzte der fünf Prüfungen, die „Fragen-

Strahlende Gesichter konnte man bei den Jugendlichen und Betreuern nach erfolgreichem Bestehen der „Leistungsspange“ sehen.

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beantwortung“. Dabei wird feuerwehrtechnisches und allge-meines Wissen abgefragt. Vor einem Wertungsrichter wird in einem 15-minütigen Gespräch das Wissen der gesamten Gruppe ermittelt. Die Fragen waren teilweise schwierig und bei einigen taten sich unsere Jugendlichen auch schwer, aber auch diese Prüfung wurde bestanden. Bis zur Auswertung wusste aber keiner, ob die Punkte auch reichen. Es war spannend bis zum Schluss. Alle Gruppen hatten an diesem Tag die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht. Die Erleichterung war groß, als das Ergebnis mitgeteilt wurde. Vom Kreisjugendwart des Landkreises Elbe-Elster wurde die Auszeichnung vorgenommen. Damit können sich jetzt Milena Schimske (Güterberg) – Gruppen-führer; Kris Myslowski (Güterberg), John Kloke (Hetzdorf) – Angriffstrupp; Jacob Kaiser, Phillip Simon (Hetzdorf) – Wassertrupp; Nicole Schmidt, Maria Kranz (Güterberg) – Schlauchtrupp; und Johanna Mandelkow (Bandelow) – Maschinist, mit der Leistungsspange der Jugendfeuer-wehr schmücken. Fanny Kipka (Güterberg) – Melder hat bei der Gruppe als sogenannter „Auffüller“ mitgemacht. Sie hat die Leistungsspange aufgrund ihres Alters dieses Jahr noch nicht erhalten, kann aber nächstes Jahr wieder antreten und dann wird das auch klappen. Leon Abendrot (Hetzdorf) war unserer Reservekamerad. Sie alle haben es mit der tatkräftigen Unterstützung ihrer Trainer, Betreuer und Familien geschafft. Unsere Gruppe ist im Laufe des Tages immer mehr zu-sammengewachsen. Bei allen Prüfungen fand eine Grup-penbewertung statt und diese ist mitentscheidend für das Abschneiden. Das habt ihr nicht vergessen. Ihr zeigtet uns große Teamfähigkeit und Zusammenhalt. Gemeindejugendwart Martin Mandelkow sagte dazu: „Ihr seid der Stolz von Uckerland und die Elite der Uckermark.“ Wir wünschen uns, dass ihr diese Erfahrungen bewahrt

und sie weitergebt. Zeigt euren Kameraden, was Kame-radschaft bedeutet und berichtet ihnen, wie erfolgreich man sein kann, wenn alle an einem Strang ziehen. In den Richt-linien für den Erwerb der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr heißt es: „Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes verleiht allen jugendlichen Bewerbern ..., als Dank und Anerkennung für ihre Bereitschaft, ihre Dienstfreudigkeit und ihren Einsatz, die Leistungsspange der deutschen Jugendfeuerwehr. Sie soll Prüfstein und Auszeichnung für junge Menschen sein, die sich schon früh-zeitig als Einzelne in eine Gemeinschaft und ihre Ordnung einfügen,inihrVerantwortungundPflichtenübernehmenund sich zur praktischen Hilfstätigkeit am Mitmenschen vorbereiten.“ All dies habt ihr uns an diesem Tag gezeigt. Danke. Auch möchten wir uns bei den Kampfrichtern des Feuerwehrverbandes des Landkreises Elbe-Elster für ihre Unterstützung und Hilfestellung bedanken. Ohne diese hätte unsere Gruppe ihre Aufregung wohl nicht so schnell in den Griff bekommen. So ein Wettkampf stärkt den Zu-sammenhalt und fördert die Teamarbeit. „Die Leistungs-spangenabnahme soll der Höhepunkt am Ende der Ju-gendwehrzeit sein.“ Das ist der Sinn und Zweck dieses Wettkampfes gewesen. Wir wünschen uns, dass ihr alle der Feuerwehr erhalten bleibt. Es war ein aufregender (ganz besonders für die Jugend-warte und Betreuer) und spannender Tag, der mit einem gemeinsamen Abendessen bei McDonalds – zu dem die Bürgermeisterin die Jugendlichen einlud – beendet wur-de. Und zum Schluss an ALLE, die für das erfolgreiche Abschneiden mit verantwortlich sind, ein riesengroßes Dankeschön.

Korina SchimskeOrtswehr Güterberg

4. Nachtausscheid der Feuerwehr der Gemeinde UckerlandAm 12. Oktober 2013 fand der 4. Nachtausscheid der Feu-erwehren der Gemeinde Uckerland und der Jugendfeuer-wehr auf dem Sportplatz in Wilsickow statt.Gegen 17.00 Uhr trafen die Jugendwarte mit den Mitglie-dern der Jugendfeuerwehren sowie die aktiven Kameraden ein. Der Platz wurden von den Kameraden der Ortswehr Wil-sickow wieder hervorragend vorbereitet und schaffte ideale Wettkampfvoraussetzungen.Die Ortswehr Wismar brachte den ersehnten Wanderpokal für die Jugendwehr mit. Da die Mitglieder der Jugendwehr Wismar nicht antraten, blieb abzuwarten, wer den heiß begehrten Pokal erkämpft.

Aufstellen zur Eröffnung.

Frau Beye stellvertretend für Frau Wernicke, der Gemein-dejugendwart Martin Mandelkow, und der Gemeindebrand-meister Dirk Schmidt eröffneten den Nachtausscheid um 17.30 Uhr.Zur Disziplin Löschangriff und Knotenbinden der Jugendfeu-erwehr traten 6 Kinder aus Hetzdorf, 10 Kinder aus Güter-berg, 6 Kinder aus Nechlin und 9 Kinder aus Bandelow an.

H. Heinemann, H.-W. Brandau, D. Schmidt, M. Mandelkow, C. Beye eröffnen den Nachtausscheid.

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Die Mitglieder aus Güterberg starteten mit zwei Mannschaf-ten.

Die Auswertung der Disziplin Löschangriff und Knotenbin-den ergab folgende Platzierung:

LöschangrifffJugendwehr Zeit in Sek. PlatzHetzdorf 29,75 1Güterberg 1 33,45 2Güterberg 2 35,65 3Nechlin 36,03 4Bandelow 37,41 5

KnotenbindenJugendwehr Zeit (Min.) Strafsek. PlatzHetzdorf 1,00 1Bandelow 1,10 2Güterberg 1 1,13 3Güterberg 2 1,39 5 4Nechlin 1,39 5 4

Die ersten drei Plätze im Löschangriff wurden mit Pokalen und Urkunden geehrt, die Plätze 4–5 erhielten Urkunden. Den Wanderpokal der Jugendfeuerwehr konnten unter

Die Nechliner bei der Vorbereitung.

großem Jubel die Mitglieder der Jugendfeuerwehr Hetzdorf mit nach Hause nehmen.Es gab an diesem Tag aber noch eine Überraschung für alle Mitglieder der Jugendfeuerwehren und ihre Jugendwarte. Frau Beye, stellvertretene Bürgermeister und der Gemein-dejugendwart Martin Mandelkow konnte zur Freude aller an jedes Mitglied der Jugendfeuerwehr und an ihren Jugend-wart einen Rucksack übergeben, die von der Sparkasse Uckermark gesponsert wurden. Herzlichen Dank dafür. Nach der Siegerehrung der Jugendfeuerwehr traten die ak-tiven Kameraden bei Flutlicht zum vierten Mal zur Disziplin „Löschangriff bei Nacht“ an. Es nahmen die Ortswehren Güterberg, Jagow, Hetzdorf, Milow, Nechlin, Bandelow, Wilsickow und Wismar teil.Auch hier blieb abzuwarten, ob die Ortswehr Wismar den Wanderpokal vom letzten Jahr verteidigt, oder ob eine an-dere Wehr den ersehnten Pokal mit nach Hause nimmt.Die Gesamtwertung bei den aktiven Kameraden ergab fol-gende Platzierung:

Löschangriff Zeit PlatzWismar 36,13 1Nechlin 38,38 2Güterberg 39,41 3Bandelow 42,97 4Hetzdorf 45,65 5Wilsickow 46,08 6Jagow 50,94 7Milow 51,96 8

Somit ging der Wanderpokal der Bürgermeisterin auch in diesem Jahr an die Kameraden aus Wismar. Herzlichen Glückwunsch! Für das leibliche Wohl war auch gesorgt. Es grillten die Gemeindevertreter Herbert Heinemann und Hans-Werner Brandau. Der Erlös daraus kommt der Jugendfeuerwehr zugute.Ein großes Dankeschön an dieser Stelle an die Kameraden der Ortswehr Wilsickow für die Vor- und Nachbereitung desPlatzesundandievielenfleißigennamentlichnichtgenannten Helfer.

Ilona Schmidt

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Jahreshauptversammlung der Ortswehren der Gemeinde Uckerland

Am 15.11.2013 fand um 19.00 Uhr die Jahreshauptver-sammlung der Ortswehren der Gemeinde Uckerland im Dorfgemeinschaftshaus in Gneisenau statt.Die Bürgermeisterin Christine Wernicke und der Gemein-debrandmeister Dirk Schmidt eröffneten die Versammlung und begrüßten die Kameraden und Kameradinnen recht herzlich.Die Bürgermeisterin dankte allen Kameraden und Kamera-dinnen für ihr Engagement und die gute Einsatzbereitschaft im Jahr 2013. Der Gemeindebrandmeister Dirk Schmidt ließ das Jahr 2013 Revue passieren. Der Gemeindejugendwart Martin Mandelkow bedankte sich ebenfalls für das Enga-gement der Jugendwarte. Auch in diesem Jahr wurden Bürger unserer Gemeinde für die Verdienste um die Feuerwehr und die Unterstützung des Brandschutzes mit der Anstecknadel der Freiwilligen Feu-erwehr der Gemeinde Uckerland geehrt. Unser herzlicher Dank gilt Frau Karin Kloke aus Gneisenau, Herrn Hans-Werner Brandau aus Milow und dem Landwirtschaftsbetrieb Dörk GbR aus Lübbenow.

Am 02.11.2013 nahmen 10 Mitglieder der Jugendfeuerwehr Uckerland am Wettkampf um das höchste Leistungsabzei-chen für Mitglieder der Jugendfeuerwehren, die Leistungs-spange, in Gröden im Landkreis Elbe/ Elster teil. Alle haben sich das Abzeichen würdig erkämpft und nahmen heute Abend ihre Auszeichnung entgegen.

Frau Karin Kloke Herr Hans-Werner Brandau

Anschließend wurden die Beförderungen für die anwe-senden Kameraden ausgesprochen und die Auszeich-nungen und Teilnahmebescheinigungen für bestandene Lehrgänge übergeben.

John Kloke, Philip Simon, Jacob Kaiser, Leon Abendroth, Kris Myslowski, Johanna Mandelkow, Fanny Kipka, Maria Kranz, Mi-lena Schimske, (Nicole Schmidt, nicht im Bild) C. Wernicke und M. Mandelkow

Phillip Simon aus Hetzdorf, Tom Hauschild aus Wismar, Johan-na Mandelkow aus Bandelow und Erik Kaschube aus Nechlin wurden aus der Jugendfeuerwehr in die Ortswehren als Feuer-wehranwärter übernommen.

Zum Feuerwehrmann bzw. Feuerwehrfrau wurden beför-dert: Johanna Mandelkow (FF Bandelow), Jürgen Pagel (FF Güterberg), Rico Kapischke (FF Jagow), John Kloke und Jacob Kaiser (FF Hetzdorf).Die Beförderung zum Oberfeuerwehrmann erhielten Chri-stopher Zirzow ( FF Jagow) und Christopher Herm (FF Hetzdorf). Zum Löschmeister wurde Frank Borinski (FF Güterberg) und zum Oberlöschmeister wurde Torsten Walter aus Wolfs-hagen befördert.

Allen Kameradinnen und Kameraden nochmals unseren herzlichen Glückwunsch.

Ilona Schmidt

Jürgen Pagel, Rico Kapischke, John Kloke, Jacob Kaiser

Christopher Herm, Christopher Zirzow

Zum Brandmeister wurden Vol-ker Glasow (FF Bandelow) und Andreas Hagedorn (FF Wolfs-hagen) befördert.

Mit dem Ehrenzeichen des Feu-erwehrverbandes des Land-kreises Uckermark e. V. für Ju-gendarbeit wurde Kameradin Cornelia Kipka ausgezeichnet.

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18 Nr. 08/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

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19Nr. 08/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

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24 Nr. 08/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Kinder- und Jugendarbeit

Kita „Uckerlandspatzen“ WerbelowUnsere Eltern machen mit!

Nach Feierabend ist jeder froh, wenn er den Heimweg mit demKindfixantretenkann.Wir, die Kita-Erzieher, freuen uns, wenn sich trotzdem El-tern Zeit nehmen und uns unterstützen. Unser letztes Pro-jekt war das Bemalen der Spielplatzmauer.

Allen Eltern, die mitgeholfen haben, möchten wir „Danke“ sagen. Ebenfalls möchten wir uns bei der Fischer & Resch-ke GbR (Maler- und Bodenleger) aus Prenzlau bedanken, die die nötige Farbe kostenlos zur Verfügung gestellt hat.

Die Erzieher der Kita „Uckerlandspatzen“ Werbelow

Halloween bei den „Uckerlandspatzen“

Am 25.10.2013 feierten die Kinder und Erzieher der Kita „Uckerlandspatzen“ Halloween. Viele kleine Hexen, Ge-spenster und auch Vampire verbrachten zusammen mit ihren Eltern, Großeltern und Geschwistern einen schönen

Abend. Es wurde zusammen getanzt und gesungen – und allekonntensichmitleckererBratwurstundMuffinsstärken.Ein großes Dankeschön geht an die vielen Helfer für die Vorbereitung und Durchführung dieses Festes.

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25Nr. 08/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Einschulung 2014Liebe Eltern,

meldenSiebitteIhrschulpflichtigesKindam07.01.2014 von 11.30–18.00 Uhr oder am 08.01.2014 von 13.30–

19.00 Uhr in der Grundschu-le Uckerland an. Denken Sie bitte auch an die Kopie der Geburtsurkunde.

A. HerrmannSchulleiterin

Kita „Grashüpfer“ JagowNeue Treppe für die „Grashüpfer“ in Jagow

Viel hat sich in diesem Jahr in der Kita „Grashüpfer“ verän-dert – vor allem im Außenbereich. Der Spielplatz wurde zusammen mit den Eltern und dem „Rosenhof Flemming“ aus Karlstein neu gestaltet. Vielen Dank nochmals an Carmen und Maik Flemming für die neu gepflanztenSträucher.UndauchdieGemeindearbeiterverbrachten viele Arbeitsstunden in der Kita. Es wurden Spielgeräte repariert und gestrichen sowie ein neuer Zaun errichtet. Der Höhepunkt für die Kinder war jedoch das neue Klettergerüst. Aufmerksam verfolgten die Kleinen die einzelnen Arbeitsschritte beim Aufbau. Inzwischen können sie sich toll an diesem Gerät austoben.Ein großer Mangel war aber immer noch die Treppe im Eingangsbereich. An den Stufen aus Beton „nagte der

Zahn der Zeit“. Also musste noch vor Wintereinbruch eine Lösung für dieses Problem gefunden werden. Bei einem Vor-Ort-Termin mit Tino Götz, Inhaber vom Steinmetz-betrieb Missfeldt aus Prenzlau, gab es dann eine große Überraschung. „Ich spendiere die neuen Treppenstufen und den Einbau – vorausgesetzt, jedes Kind erhält von der Bürgermeisterin einen Schokoladen-Weihnachtsmann.“ Es verging gerade mal eine Woche zwischen diesem Ver-sprechen und dem Einbau der Treppe. Für diese tolle Aktion möchten wir uns ganz herzlich bei Herrn Götz bedanken – und auch die Bürgermeisterin hat ihr Versprechen inzwischen eingelöst.

Marleen Glasow

Die Kinder freuen sich über die neue Treppe und die Schokoladen-Weihnachtsmänner.

Tino Götz (Steinmetzbetrieb Missfeldt) beim Einbau der neuen Treppenstufen.

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26 Nr. 08/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Herbst bei den „Grashüpfern“

Zum Abschluss der Obst- und Gemüsewochen feierten die Kinder und Erzieher der Kita „Grashüpfer“ am 1. Oktober ein Apfelfest. Die Kinder probierten zur Obstpause die selbst-gemachten Säfte aus Birnen, Äpfeln und Holunderbeeren. Nach der Obstpause ging es dann auf den Spielplatz, wo zahlreiche Spiele rund um das Thema „Obst und Gemüse“ auf die Kinder warteten. Beim Transport von Äpfeln auf dem Schaumlöffel testeten alle ihre Geschicklichkeit. Bei den Spielen „Kartoffelsuppe kochen“, „Zielwerfen“, „Apfel-Weit-Rollen“ hatten die Kinder viel Spaß.Beim Wettrennen mit der Schubkarre sammelten die Kinder auf der Rennstrecke die Äpfel ein. Hier war die Schnellig-keit der Kinder gefragt. Auch das beliebte Schwungtuch der Kinder kam wieder zum Einsatz. Zum Kaffee gab es den selbstgebackenen leckeren Apfelkuchen und zur Er-innerung an dieses Fest konnte jedes Kind sein selbstge-machtes Apfelmännchen und eine Apfelmedaille mit nach Hause nehmen. Am 24.10. fand mit dem Besuch der Feuerwehr ein weiterer Höhepunkt statt. Im Vorfeld haben wir mit den Kindern da-rüber gesprochen, wie man sich verhält, wenn ein Feuer in der Kita ausbricht. Dann beobachteten alle Kinder ganz gespannt, wie die Feuerwehr langsam durch das schmale Kita-Tor fuhr. Die Kinder durften einen Schlauch ausrollen und das Strahlrohr halten. Dieses schafften immer nur zwei Kinder gemeinsam, da es für ein Kind allein zu schwer war. Mit Hilfe der Feuerwehrleute durften alle Kinder in die Feuerwehr einsteigen und die Fragen wurden sofort beantwortet. Der absolute Höhepunkt war das Vorführen der Spritze vom Dach des Feuerwehrautos. Von dort reichte der Wasserstrahl bis in die hohen Baumwipfel und machte den Spielplatz ganz nass. Alle hatten an diesem Vormittag viel Spaß und konnten eine Menge lernen.Am 11.11. feierten wir das traditionelle Martinsfest auf dem Rosenhof Flemming in Karlstein.

AmVormittaghattendieKinderfleißig„Martinsgänse“ge-backen, um diese dann am Abend mit den Eltern oder Ge-schwistern zu teilen. Das Fest war auch in diesem Jahr gut besucht. Der Martinsumzug wurde vom Martin mit seinem Pferd angeführt und von der Feuerwehr begleitet. Für das leibliche Wohl sorgte Familie Flemming. Es gab leckere Kürbissuppe, Würstchen und heißen Tee. Familie Stamm hat die schönsten Momente mit ihrer Kamera eingefangen und in einer Fotocollage zusammengestellt. Diese hängt jetzt zur Erinnerung in der Kita „Grashüpfer“. AndieserStellemöchtenwirunsbeiallenfleißigenHelfern,die bei Vorbereitung und Durchführung unserer Höhepunkte im Herbst 2013 geholfen haben, bedanken.Schon jetzt freuen sich alle Kinder auf die Vorweihnachts-zeit, in der es wieder viele Überraschungen geben wird.

A. Onnasch und M. Rothe

Leckerer Saft wurde von den Kindern hergestellt.

Tolle Apfelmännchen sind entstanden.Die kleinen Feuerwehrleute üben schon mal den Einsatz mit dem Strahlrohr.

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27Nr. 08/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Grundschule Uckerland„Aktion Kinder helfen Kindern!“

Wie schon im vergangenen erreichte uns auch in diesem Jahr wieder ein Aufruf der Hilfsaktion ADRA Deutschland e. V., Pakete für Kinder aus armen Familien und aus Kinder-heimen zu packen, damit diese zu Weihnachten ein kleines Geschenk in den Händen halten können. Die Bereitschaft unserer Schüler, sich an der Aktion zu beteiligen, war sehr groß. Am 24.Oktober brachten sie Dinge mit, die nach Mazedo-nien auf die Reise gehen sollten. Auf den Tischen türmten sich neben Stapeln wärmender Kleidung und Schulsachen auch Teddybären, Spielzeug-autos, Spiele, Puzzles ...Da lagen Socken, die schnell noch für diese Aktion gestrickt wurden, neben Heften und Stiften, die extra für die Aktion gekauft wurden. Aber auch Spiele, die viel Spaß machen, aber für die man jetzt schon „zu groß“ war, sollten den Be-sitzer wechseln. Und so manches Kuscheltier, dem hier aller Kummer erzählt wurde, das eine oder andere Geheimnis anvertraut wurde, der Einschlafhilfe oder einfach nur ein lieber Begleiter war, wird zu Weihnachten ganz bestimmt einem mazedonischem Kind eine Freude bereiten. Nicht zu

übersehen war aber auch die Freude, die unsere Kinder beim Packen der Pakete hatten. Sie waren mit ganzem Herzen dabei. Wir danken allen, die diese Aktion unterstützten.

Die Schüler und Lehrer der Klassen 4, 5 und 6H. Heinemann

Für mazedonische Kinder trennten sich unsere Schüler gern von ihrem Spielzeug.

OMA – OPA TAG in der Kita Regenbogen

Im November ist es zur Tradition geworden, die Omas und Opas in die Kita einzuladen, einmal um Danke zu sagen, dass sie immer und stetig für ihre Enkelkinder da sind und zum anderen, um sie auch daran teilhaben zulassen, was dieKinderinderKitasolernenundinteressantfinden.In diesem Jahr war das große Thema der Kinder die Piraten. Es hat uns das ganze Jahr auf vielfältige Weise beschäftigt.Wie sahen die Piraten früher aus? Auf welchen Schiffen sind sie gefahren? Was haben sie gegessen, waren sie immer böse und viele, viele Fragen?Gemeinsam schauten wir Zeitschriften und Nachschla-gewerke an, lernten Fingerspiele, Gedichte, Piratenlieder und bastelten Tischschmuck. Im Sommer feierten wir ein Kindertagspiratenbaumhauseinweihungsfest, an dem alle viel Spaß hatten.Und zum Oma-Tag nahmen wir die Großeltern, Eltern und Gäste mit auf die Reise zu einer Insel weit im Meer. Dort be-gegnete uns eine Riesenkrake, Hulamädchen und unzählige kleine und große Piraten, die sich natürlich verkleidet hatten.Hier ließen sich Geschichten, Fingerspiele, Bewegung und Tanz gut mit einander verbinden.

Die Kinder führten ein tolles Programm vor. Herr Kasparick überreicht Notebook und Drucker.

Natürlich waren alle Kinder und Erzieherinnen sehr auf-geregt, denn wir können unser ganzes Programm nie ge-meinsam üben.Jeder gab sein Bestes, half bei den Vorbereitungen mit und lernte eifrig seine Rolle.Für die Omas und Opas gab es dann noch eine kleine Überraschung, die Kinder hatten liebevoll aus Naturmaterial kleine Boote gebastelt, die sie gerne verschenken wollten.Frau Abel hat wieder ihre leckeren Schürzkuchen geba-cken und somit für Kaffee und Kuchen gegen einen kleinen Obolus gesorgt. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit. Danke auch an alle anderen, die uns unterstützen, sei es den Saal bereit zu stellen, zu heizen, ein zu räumen oder sauberzumachen.Doch dann gab es auch noch für die Kita eine Riesenü-berraschung. Der Pfarrer Herr Kasparick hat für uns nach Sponsoren gesucht und uns mit neuster Technik, einem Notebook und Drucker, überrascht. Dafür möchte ich mich im Namen aller Erzieherinnen und Kinder ganz herzlich bedanken.

Heidrun Ballin

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28 Nr. 08/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Hochsprung mit Musik

Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6Lia Wolters0,90 m

Jasmin Adam1,16 m

Maira Spietz1,24 m

Kimberly Schweitzer1,21 m

Jannis Kipka1,04 m

Lucas Zander1,16 m

Ralfs Lazda1,03 m

Alexander Gerth1,15 mPaul Glasow1,15 m

„Ziggi zeigt Zähne“ und „TuWaS“

Im 1. Schulhalbjahr wurde das Projekt „Ziggi zeigt Zähne“, dass sich besonders an die Kinder der 3. und 4. Klasse richtet, an unserer Grundschule durchgeführt.Das Projekt richtet sich gegen Gewalt. Bei einem Mitmach-Parcours erwarben die Kinder spielerisch und altersgerecht Wissen und Kompetenzen, die ihnen helfen, sich gegen Grenzverletzungen und Gewalt durch Kinder oder auch Erwachsene zu wehren bzw. sich Hilfe zu holen. Sehr aufmerksam hören die Kinder zu, stellten ihre Fragen, die vor Ort von Fachleuten „Lichtblick“ beantwortet wurden.Mit der Beteiligung an „TuWaS“ (Technik- und Naturwis-senschaften an der Schule) versuchen wir mit Hilfe des erprobten Experimentier- bzw. Lehrmaterials den Unterricht anschaulicher zu gestalten.

TuWaS ist eine Initiative der Freien Universität Berlin. Sie beinhaltet verschiedene Experimentiereinheiten. Das Team der Grundschule Uckerland entschied sich für die Materi-alien „Bewegung und Konstruktion“ und lieh diese für ein Schulhalbjahr aus.Die Projekte „Ziggi zeigt Zähne“ und „TuWaS“ sind kosten-pflichtig.DurchdieUnterstützungdesLandwirtschaftsbe-triebes Menke wurde die Durchführung dieser Projekte möglich.Dafür möchte ich mich im Namen der Schüler und Schüle-rinnen und des Lehrerteams herzlich bedanken.

A.Herrmann

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29Nr. 08/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Berufswunsch: Berufsangler!

Stolz wird der Fang präsentiert.

Es klingelt wieder einmal an der Haustür und wieder einmal sind es unsere Jungangler, die sich den Spaten ausleihen um Würmer auszugraben, damit das Angelergebnis am Milower Dorfteich herzeigbar sein soll am Ende des Tages. Das geht schon die ganze Woche so!Wer die Jungangler sind? Also, da hätten wir zunächst mal den „Junior“ der beiden, Lukas-John Weiss aus Storkow der hier in Milower angelt und bei seinem Vater in Werbelow zu Besuch ist. Dann der John Eric Clasen aus Werbelow mit seinen 13 Jahren. Zur Schule gehen die beiden auch, John Eric auf die Grabow Oberschule in Prenzlau und Lukas-John auf die Grundschule „Am Egelpfuhl“ in Templin. Und tatsächlich, die beiden haben Glück, bei John Eric beis-st ein richtiger Karpfen an, so 40 cm lang. Beide sind stolz, dass ihnen dieser Fisch an den Haken gegangen ist – das Bild spricht für sich! Auch einem Nicht-Angler teilt sich die Freude der beiden unmittelbar mit bei diesen strahlenden Gesichtern. Und dies nicht nur, weil derzeit Schulferien sind.FernsehenschonamNachmittagseidoof,findendiebeiden, und kümmern sich wieder intensiv um Angelhaken, Wurm und Pose. Auch jede Menge Plötzen haben sie im Netz, ein paar davon landen im kleinen Zierteich bei uns auf dem Grundstück. Mal sehn’ wie lange das gut geht!

Den Spaten bringen die Jungen artig zurück, sogar ein „Dankeschön“ ist dabei …und wieder das Strahlen der bei-den. Was sie denn dereinst werden wollen? Beide sind sich da einig: Berufssportangler … oder so ähnlich. Gut, wenn sich Jungens schon so früh Ziele setzen. Kann doch was werden draus!

Fritz Gampe

Halloween in WilsickowAm 31.10.2013 war es soweit – Halloween. Ein Fest für groß und klein mit Kinderschminken sollte es sein. So waren un-sere Vorstellungen, als wir uns nach dem erfolgreichem Kin-dertag zusammengesetzt haben. In Eigeninitiative mit einigen Bewohnern aus unserem Ort entstanden dann Hexen, Ge-spenster, Monster, Friedhöfe und Kürbiskunstwerke. Es wur-de Schimmelkuchen gebacken, Kinderpunsch angerührt und für die „großen Kinder“ gab es Glühwein. Im Laufe des Abend wurde es recht voll. Nach ein paar Spielen sind wir dann gegen 18.00 Uhr mit den vielen kleinen Geistern, Monstern und einigen Kameraden der FFw Wilsickow durch den Ort ge-zogen. Nach erfolgreichem Beutezug waren die kleinen ziem-lich abgekämpft. Den Abend haben wir dann bei Knüppelku-chen und Lagerfeuerromantik gemütlich ausklingen lassen. An dieser Stelle möchte ich mich recht herzlich bei den Kameraden der FFw, den Wilsickower Dörp-Klöppern und allen freiwilligen Helfern bedanken. Ebenso ein großes Dankeschön geht an die kulinarische Verköstigung durch Renate’s Imbiss mit Bratwurst, Burger, Pommes uvm.

Viele Kinder kamen in tollen Kostümen zur Party.

Ach und sollte bei dem einen oder anderem etwas Poputz-papier gefunden worden sein, so seit nicht böse und wir hoffen, ihr könnt es verzeihen.

M.Höppner

Aus den Ortsteilen

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30 Nr. 08/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Seniorennachmittag mit GesundheitsmesseDie Gemeinde Uckerland veranstaltete in Zusammenarbeit mit dem DRK Prenzlau am 24.10.2013 im Speicher Nechlin einen Seniorennachmittag mit einer Gesundheitsmesse.Nach der herzlichen Begrüßung der Bürgermeisterin Chri-stine Wernicke und der Vorstandsvorsitzenden des DRK Kreisverbandes Uckermark West/Oberbarnim e. V.Frau Drath, wurden die Senioren mit Kaffee und selbst gebackenem Kuchen vom Cafe´zum Speicher verwöhnt.Durch das DRK und weiteren Teilnehmern wurden viele Informationsstationen zum Thema „Gesundheit“ angeboten. So haben die Senioren ihre Kenntnisse über die Erste Hilfe an praktischen Übungen wieder aufgefrischt. Schwester Kerstin informierte über Möglichkeiten einer Wundversor-gung.DiehäuslicheKrankenpflegePrenzlaustelltedenHaus-Not-Ruf vor und das Grüne Sanitätshaus Prenzlau präsentierte Pflegemittel.GernnutztendieSeniorendieGelegenheit,den Blutdruck messen zu lassen.

Ausführlich konnten sich die Senioren über den ambulanten PflegedienstdesDRKinformieren.GroßesInteresseundFreude wurde an einem vorbereiteten Quiz des DRK gezeigt.Mit einem Kulturprogramm zum Thema „Gesundheit“ brach-te die Kabarettgruppe des DRK jeden zum Lachen.Die Sportgruppe des DRK hatte ein gutes Geschick alle Se-nioren mit leichten Sportübungen zu animieren. So hatten alle viel Spaß und Freude.Abschließend konnten sich einige Senioren mit einer Mas-sage verwöhnen lassen.Ein Dankeschön an Andreas und Marko Krieser für die schöne herbstliche Ausgestaltung der Räumlichkeit und gastronomischen Betreuung. Weiterhin bedanken wir uns bei der Ländlichen Arbeitsför-derung Lübbenow für ihre Unterstützung.Rundum war es eine schöne Veranstaltung, die allen sehr gefallen hat.

Gabriele Dominik-Pfau

Die angebotenen Untersuchungen wurden gern angenommen. Alle Teilnehmer hatten viel Spaß.

Statistische Angaben aus der Gemeinde UckerlandDas Einwohnermeldeamt der Gemeinde Uckerland konnte im Jahr 2013 26 Geburten (10 Mädchen und 16 Jungen) verzeichnen.26 Sterbefälle wurden registriert. Frau Betty Hahn aus Schlepkow, Frau Hildegard Achsel aus Wilsickow, Frau Elisabeth Scheibner aus Uhlenhof und Frau Waltraud Kullick aus Wolfshagen feierten in diesem Jahr den 93. Geburtstag.92 Jahre alt wurden Frau Anna Pöschke aus Amalienhof und Herr Berthold Schuster aus Nechlin. Frau Agathe We-demeyer und Frau Lucie Müller aus Fahrenholz, Frau Ger-trud Zimmermann aus Lindhorst, Frau Hildegard Stegmann vom Nechliner Bahnhof, Frau Käthe Müller aus Taschen-

berg sowie Frau Waltraud Krüger und Waltraud Reinke aus Hetzdorf feierten ihren 91.Geburtstag. 90 Jahre alt wurden Frau Vera Guske aus Wilsickow, Frau Elise Maihack aus Wolfshagen und Frau Christiane Tank aus Bandelow. Weiterhin begingen 5 Bürgerinnen und 2 Bürger den 89. Ge-burtstag. 88 Jahre alt wurden 7 Bürgerinnen und 1 Bürger. 9 Bürgerinnen und 2 Bürger feierten den 87. Geburtstag. 4 Bürgerinnen und 2 Bürger wurden 86 Jahre alt und 7 Bürgerinnen und 5 Bürger feierten den 85. Geburtstag.Allen Jubilaren nochmals unsere herzlichsten Glückwün-sche sowie Gesundheit und Schaffenskraft für das neue Jahr.

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31Nr. 08/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Ausflug in die Kulturgeschichte WolfshagenUnter dem Motto „Kultur-Geschichte-Tourismus im nördlichen Brandenburg“ besuchte am 06.11.2013 eine Seniorengrup-pe aus ehemaligen Leiterinnen und Leitern von Potsdamer Behörden und Institutionen den geschichtsträchtigen Ort Wolfshagen. Die Bürgermeisterin Christine Wernicke star-tete nach einer kurzen Begrüßung mit Matthias Platzeck (Ministerpräsident a. D. des Landes Brandenburg und MdL desLandtages),Prof.Dr.DetlefKarg(Landesdenkmalpfle-ger a. D. Land Brandenburg), Jürgen Müller (Ministerialrat a. D. Landesrechnungshof Brandenburg), Dipl.Ing. Geert Noltmann (Ministerialrat a. D. Finanzministerium des Landes Brandenburg), Prof. Dr. Helmut Knüppel (Gründungsrek-tor und Rektor emeritus Fachhochschule Potsdam), Klaus Eichler (Abteilungsleiter a. D. MSWV Brandenburg), Jutta Eichler, Arend Steenken (Präsident des Landesbetriebes für Datenverarbeitung Brandenburg a. D.), Karin Steenken, Prof. Dr. Dieter Wiedemann (Rektor a. D. der Hochschule fürFilm und Fernsehen Potsdam-Babelsberg) sowie Ingrid Wiedemann einen Rundgang zu den Sehenswürdigkeiten Wolfshagens. Dieser begann an der eindrucksvollen neogotischen Kirche, vorbei am Erbbegräbnis der Familie von Schwerin, weiter zum Gutsspeicher Wolfshagen, entlang des alten Gärtner-hauses und der Fassade der Zollwaage bis hin zur präch-tigen Königssäule. Im Park angelangt nahm die Führung ihren Fortgang mit Blick auf die Burgruine mit Fangelturm und dem Wolfshagener Haussee. Über die Fliesenbrücke

Rundgang zur Ehrenpforte

Besichtigung der Königssäule.

Fliesenbrücke mit Blick auf den Wolfshagener Haussee.

Frau Wernicke informiert über den Gutsspeicher.

hinweg ging es weiter zum Friedensdenkmal. Beeindruckt zeigten sich die Senioren von dem dortigen Ausblick auf dieweitläufigeParkanlagemitihreninteressantgestaltetenBlickachsen in Richtung Forsthaus, alter Burgruine und dem Standort des ehemaligen Schlosses. Nach einer kurzen Verweildauer fand die lehrreiche Führung entlang des Fischerhauses wieder an der Kirche Wolfsha-gen seinen Abschluss. Spannend und mit viel Leidenschaft kommentierte Herr Prof. Dr. Detlef Karg während des Rund-gangs den geschichtlichen Hintergrund der einzelnen histo-rischen Sehenswürdigkeiten. Die interessierte Gruppe stellte Fragen und regte so zu angenehmen Unterhaltungen an. Nach einem kleinen Imbiss zur Stärkung der Senioren fanden in einer gemeinsamen Runde Gespräche statt. Frau Werni-cke berichtete über aktuelle und zukünftige Entwicklungen der Gemeinde Uckerland. Ebenso diskutierte man über die Vorteilhaftigkeit eines Tourismuskonzeptes, um verstärkt auf den Ort Wolfshagen, aber auch auf die Region Uckerland mit ihrer wunderschönen Naturlandschaft und all ihren Sehens-würdigkeiten über regionale Grenzen hinaus, aufmerksam zu machen. Die Senioren waren sichtlich begeistert von der Vielfalt und Art der Sehenswürdigkeiten und deren interes-santen geschichtlichen Hintergrund sowie der schönen Park- und Seelandschaft Wolfshagens. Lediglich das Wetter zeigte sich nicht unbedingt von seiner besten Seite.

Antje Gerhardt

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32 Nr. 08/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Eheschließungen in der Gemeinde Uckerland In diesem Jahr gab es 16 Anmeldungen. 14 Ehepaare haben sich in Uckerland das Ja-Wort gegeben, davon 7 in der Kirche Wolfshagen und 7 im Verwaltungsgebäu-de Lübbenow. 1 Ehepaar gab sich in Prenzlau und das andere in Strasburg das Ja-Wort. 5 Paare kamen in die-sem Jahr aus Uckerland, die anderen Paare kamen aus

der Gemeinde Brüssow und Prenzlau sowie Hamburg und Ückermünde. Es waren auch in diesem Jahr wieder schöne Momente und für jedes einzelne Paar ein unver-gessliches Erlebnis.Für das Jahr 2014 gibt es bereits 14 angemeldete Hoch-zeitstermine und zahlreiche Nachfragen.

Kristin und Marcus Uecker Melanie und Manuel Höppner mit Malte und Melissa

Maja und Manuel Blank

Elisabeth und Max von Steynitz Cornelia Devantier und Fred Ristau Karin und Thomas Hardtke mit Felix

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33Nr. 08/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Die Gemeinde Uckerland sucht zum 01.03.2014 befristet bis zum 28.02.2015zwei pädagogische Fachkräfte

zum Einsatz in den Kindertagesstätten der Gemeinde Uckerland.

Die Gemeinde Uckerland ist Träger von drei Kinderta-gesstätten mit verschiedenen Konzepten.

Die Fachkraft muss fachlich, persönlich und gesundheit-lich geeignet sein.Fachlich geeignete pädagogische Fachkräfte sind Fach-kräfte mit der erworbenen Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Erzieherin / anerkannter Erzieher oder Fach-kräfte mit gleichwertigen und zugleich gleichartigen Qua-lifikationen.

Der Einsatz erfolgt in Teilzeit im Rahmen eines Arbeits-zeitmodells. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.

Erwartet wird selbständiges Arbeiten, Verantwortungs-bewusstsein, Zuverlässigkeit und Kreativität.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung ent-stehen, werden nicht erstattet.Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ge-wünscht, wird gebeten, einen ausreichend großen fran-kierten Umschlag beizulegen.

Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit den ent-sprechenden Nachweisen bis zum 31.12.2013 an:

Gemeinde UckerlandFrau Glasow

Kennwort: „Pädagogische Fachkraft“Lübbenow/Hauptstraße 35

17337 Uckerland

Die Gemeinde Uckerland sucht zum 01.01.2014 oder später befristet auf zwei Jahre eine Kämmerin/einen Kämmerer

zum Einsatz in der Verwaltung der Gemeinde Uckerland in Vollzeit.Die Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist möglich.

Das Aufgabengebiet umfasst u. a.:- Aufgaben nach § 84 BbgKVerf- Leitung der Finanzverwaltung – Kasse, Steuern und

Abgabenwesen - Fortführung des Neuen Kommunalen Rechnungs-

wesen (Doppik)- Vollzug des Haushalts und Überwachung- Vermögensverwaltung- Berichterstattung gegenüber der Gemeindevertre-

tung und den Ausschüssen- Liegenschaftsverwaltung- Sitzungsdienst

Erwartet wird:- Abgeschlossene Berufsausbildung als Verwal-

tungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt, Verwaltungs-betriebswirtin/Verwaltungsbetriebswirt oder entspre-chende Ausbildungen

- Mehrjährige Leitungs- und Verwaltungserfahrung- Fundierte Kenntnisse in der doppischen Haushalts-

führung und Kosten- und Leistungsrechnung

- hohes Maß an Serviceorientierung, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Eigeninitiative,

- hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität- kooperativer und leistungsorientierter Führungs-und

Arbeitsstil- guteKenntnisseinMSOffice,insbesondereWord,

Excel,- gute Kenntnisse in Anwendersoftware, Anordnungs-

wesen, idealerweise C.I.P.,- Führerschein Klasse B.

Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD – V.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung ent-stehen, werden nicht erstattet.Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ge-wünscht, ist ein ausreichend frankierter Umschlag bei-zulegen.

Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit den ent-sprechenden Nachweisen bis schnellstmöglich an:

Gemeinde UckerlandHauptamt, Frau GlasowKennwort: „Verwaltung“

Lübbenow/Hauptstraße 3517337 Uckerland

Stellenausschreibungen

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34 Nr. 08/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Milow gedenkt Claus Friedrich Holtmann

Ehemaliger Geschäftsführender Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbandes und Vorsitzender des Vorstandes der Ostdeutschen Sparkassenstiftung, der am 30.10.2013 im Alter von 64 Jahren verstarb.Ihm ist es zu verdanken, dass durch die Förderung der Ostdeutschen Sparkassenstiftung, gemeinsam mit der Sparkasse Uckermark, die wertvolle Grüneberg Orgel in der Milower Dorfkirche 2007 restauriert werden konnte und seither wieder zur Ehre Gottes und zur Freude der Menschen erklingt. Damit hat nicht nur Milow sondern eine ganze Region einen musikalischen Schatz zurückerhalten.Unser ganzes Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und allen Angehörigen.

Initiativgruppe Milower Kircheim Dorfverein Milow e. V.

Wohnungen

Folgende Wohnungen sind in der Gemeinde Uckerland leer stehend.Täglich zu erfragen in Lübbenow. Telefon: 039745/86115 oder 039745/86121

Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen: 0175/2937365 und 0160/96990408 nur für Notfälle

Ortsteil Fahrenholz m2 Kaltmiete in €2-Raum Fahrenholz 1 58,23 260,293-Raum Fahrenholz 2 67,64 302,353-Raum Fahrenholz 2 67,64 335,493-Raum Fahrenholz 3 67,61 302,351-Raum Fahrenholz 3 37,59 175,55

Ortsteil Güterberg4-Raum Güterberg 22 73,74 351,742-Raum Güterberg 23 47,92 214,205-Raum Güterberg 23 106,03 473,95

Ortsteil Jagow1-Raum Taschenberg 8 36,39 147,021-Raum Taschenberg 8 36,39 150,651-Raum Taschenberg 8 36,39 143,383-Raum Taschenberg 8 66,55 268,861-Raum Taschenberg 9 34,37 135,421-Raum Taschenberg 10 41,33 162,842-Raum Taschenberg 10 56,98 230,203-Raum Taschenberg 10 72,52 285,732-Raum Taschenberg 10 57,07 230,564-Raum Taschenberg 25 97,42 434,732-Raum Taschenberg 26 62,17 244,823-Raum Taschenberg 30 73,73 282,553-Raum Taschenberg 46 71,91 268,60

Ortsteil Hetzdorf4-Raum Gneisenau 24 77,20 360,524-Raum Gneisenau 24 77,20 352,802-Raum Gneisenau 25 57,47 274,132-Raum Gneisenau 27 57,47 262,644-Raum Gneisenau 28 77,20 368,244-Raum Gneisenau 28 77,20 360,522-Raum Gneisenau 29 2 x 57,47 262,64

Ortsteil Lübbenow2-Raum DS 14 49,10 229,303-Raum HS 29 66,28 272,331-Raum HS 29 29,47 132,14

m2 Kaltmiete in €1-Raum HS 29 29,47 132,142-Raum HS 29 52,36 215,123-Raum HS 31 67,06 275,543-Raum HS 31 67,06 300,714-Raum HS 31 80,44 330,523-Raum HS 33 66,97 275,171-Raum HS 33 29,47 121,08

Ortsteil Milow4-Raum Milow 56 a 146,15 473,535-Raum Milow 56 b 118,53 373,37

Ortsteil Trebenow1-Raum Trebenow 23 37,36 178,213-Raum Trebenow 23 63,58 284,201-Raum Trebenow 24 37,36 178,211-Raum Trebenow 24 37,36 170,743-Raum Trebenow 24 63,58 296,922-Raum Trebenow 25 53,31 238,802-Raum Bandelow 64 44,33 207,022-Raum Bandelow 64 44,33 198,852-Raum Bandelow 65 44,33 207,022-Raum Bandelow 66 44,33 207,02

Ortsteil Wilsickow3-Raum Wilsickow 81 81,41 335,601-Raum Wilsickow 85 35,90 169,453-Raum Wilsickow 86 66,90 309,081-Raum Wilsickow 86 35,90 158,68

Ortsteil Wismar3-Raum Wismar 55 54,90 261,87

Ortsteil Wolfshagen3-Raum Prenzlauer Str. 4 66,48 317,114-Raum Prenzlauer Str. 4 78,37 373,824-Raum Prenzlauer Str. 4 77,33 353,402-Raum Prenzlauer Str. 6 56,19 262,41

Gewerbliche Anzeige

Page 35: Uck 2013 ausgabe 08

35Nr. 08/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Alle Kinder (bis 14 Jahre) der Gemeinde Uckerland können sich am Rätsel (s. Seite 36) beteiligen.Auf den Gewinner wartet eine tolle Überraschung auf dem Weihnachtsmarkt am 14.12.2013 in Wismar.

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36 Nr. 08/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Kinderrätsel anlässlich des Weihnachtsmarktes der Gemeinde Uckerland am 14. Dezember 2013 in Wismar

Wo hat die Gemeindeverwaltung Uckerland ihren Sitz?A) Milow B) Wolfshagen C) Lübbenow

Wie viele Kindertagesstätten gibt es in der Gemeinde Uckerland?A) 2 B) 3 C) 5

Nach welchem Insekt ist die Kita in Jagow benannt?A) Ameise B) Schmetterling C) Grashüpfer

Wie viele Jugendfeuerwehren gibt es in der Gemeinde Uckerland?A) 5 B) 6 C) 9

In welchem Ort fand in diesem Jahr der Feuerwehrausscheid der Gemeinde Uckerland statt?A) Nechlin B) Bandelow C) Wismar

1 x jährlich begeht ein Ortsteil der Gemeinde Uckerland seit über 100 Jahren ein Fest – nach welcher Blume ist dieses Fest benannt?A) Tulpenfest B) Rosenfest C) Narzissenfest

Was ist ein typisches Weihnachtsgebäck ?A) Christstollen B) Schokokuss C) Osterei

Wie viele Türen hat der Adventskalender ?A) 12 B) 24 C) 31

Wie heißt das Rentier mit der roten Nase ?A) Rudolph B) Hermann C) Willi

Welche Pflanze blüht zur Weihnachtszeit ?A) Weihnachtsstern B) Weihnachtspalme C) Weihnachtsveilchen

An welchem Tag beginnt die Adventszeit ?A) Am Tag des Winteranfang B) Am Nikolaustag C) Am 1. Dezember

Wie geht folgendes Lied weiter: O Tannenbaum, o Tannenbaum …A) wie wird das Wetter morgen. B) wie treu sind deine Blätter. C) du wirst ja immer netter.

Bitte gebt die ausgefüllten Rätsel bis zum 13.12.2013 um 12.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Uckerland, in den Kitas oder bei eurem Ortsvorsteher ab!

Vorname ........................................................ Nachname ...............................................

Alter ........................................................ Straße, Nr. ...............................................

PLZ, Ort ........................................................ Datum, Unterschrift ...............................................

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37Nr. 08/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Datum Ort Art der Veranstaltung11.12.13 Milow Seniorenweihnachtsfeier14.12.13 Wismar Weihnachtsmarkt der

Gemeinde Uckerland20.12.13 Wolfshagen Dorfmeisterschaften

Tischtennis21.12.13 Fahrenholz Weihnachtsfeier22.12.13 Wolfshagen Weihnachtssingen in der Kirche24.12.13 Bandelow Gottesdienst mit Krippenspiel14.06.14 Bandelow Ausscheid der Feuerwehren29.06.14 Uckerland Uckermärker Bauerntour

Veranstaltungen

Jagdgenossenschaft JagowEinladung zur Mitgliederversmmlung

Die Jagdgenossenschaft Jagow lädt alle Mitglieder am 06.02.2014 um 18.00 Uhr zur Jagdversammlung in das Dorfgemeinschaftshaus nach Kutzerow ein.

Tagesordnung:1. Begrüßung2. Bericht des Vorstandes3. Entlastung des Vorstandes4. Wahl des neuen Vorstandes5. Sonstiges

Der Jagdvorstand

Weihnachtsfeier auf dem

am 15.12.2013 ab 14.00 Uhr- offene Tür für Sauna – Erwerb von Gutscheinen,

Salzgrotte zum Kennenlernpreis- Glühwein – Stollen – Weihnachtsbasar- 16.00 Uhr: Kurzseminar: Depression – Dunkle Jah-

reszeit – NEIN DANKE! – mit der Referentin: Sa-ganja Christel Derissen / Heilpraktikerin aus Berlin

- 17.00 Uhr: Klangschalenkonzert mit Perdia Kirsten Strehlow / Burn-Out- und Klang-Therapeutin

Gesundheits-Abend auf dem Sonnenhof – Uckermark

Entgiften und Entschlacken – für ein besseres Lebensgefühl –

am 16.01.2013 um 19.00 UhrKurzseminar inklusive Salzgrotten-Besuch

mit Referentin Saganja Christel Derissen/Heilpraktike-rin aus Berlin und Perdia Kirsten Strehlow/

Burn-Out- und Klang-TherapeutinEintritt: 6€

Weihnachtskonzert

Die Chorgemeinschaft Strasburg e. V. möchte mit einem Konzert in der Adventzeit unter der Leitung von Herrn Michael Baumgartl und mitwirkenden Gesangs- und In-strumentalsolisten auf das Weihnachtsfest einstimmen.Dazu laden wir ganz herzlich ein.UnserKonzertfindetamFreitag,dem13.Dezember2013, um 19.00 Uhr in der Marienkirche zu Strasburg statt.

Weitere Konzerte sind am 14. Dezember 2013 um 16.00 Uhr im Gemeindehaus Bredenfelde und am15. Dezember 2013 um 15.00 Uhr in der Kirche Ban-delow vorgesehen.

Vorstand der Chorgemeinschaft Strasburg e. V.

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38 Nr. 08/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Gottesdienste

Gewerbliche Anzeige

Pfarrer Ulrich KasparickHetzdorf16•17337Uckerland

Telefon: 039745/20256E-Mail: [email protected]

www. kirche-im-uckerland.de

Datum Uhrzeit Ort15.12.2013 10.30 Uhr

14.00 UhrWolfshagenNechlin Weihnachtskonzert

22.12.2013 09.00 Uhr 10.30 Uhr16.00 Uhr

MilowLübbenowWolfshagen Weihnachtskonzert

24.12.2013 14.00 Uhr15.00 Uhr15.00 Uhr15.30 Uhr16.00 Uhr17.00 Uhr17.30 Uhr

LübbenowTrebenowSchlepkowMilowWolfshagenWilsickowHetzdorf

31.12.2013 16.00 Uhr Trebenow04.01.2014 14.00 Uhr Nechlin05.01.2014 09.30 Uhr Milow11.01.2014 14.00 Uhr Güterberg12.01.2014 09.00 Uhr

10.30 UhrHetzdorfLübbenow

19.01.2014 09.00 Uhr10.30 Uhr

SchlepkowWilsickow

Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland)Mo.: 08.30–11.30 UhrDi.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossenDo.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 UhrFr.: 08.30–11.30 UhrKontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35, 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10 E-Mail: [email protected] www.uckerland.de

Termine für das Amtsblatt Uckerland 2014

Ausgabe Redaktions-schluss

Anzeigen-schluss

Erscheinungs-termin

01 13.01. Mi. 22.01. Do. 06.02.02 10.02. Mi. 19.02. Do. 06.03.03 17.03. Mi. 26.03. Do. 10.04.04 05.05. Mi. 14.05. Do. 29.05.05 16.06. Mi. 25.06. Do. 10.07.06 04.08. Mi. 13.08. Do. 28.08.07 29.09. Mi. 08.10. Do. 23.10.08 24.12. Mi. 03.12. Do. 18.12.

Nächste Ausgabe Nr. 01/14Januar/Februar 2014Anzeigenschluss: 22.01.2014Redaktionsschluss: 13.01.2014Erscheinungstermin: 05.02.2014

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, WolfshagenBezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 UckerlandBezugsbedingungen:Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.:(039753)22757,Fax:22583,Internet:www.schibri.de•E-Mail:[email protected] für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: [email protected] und Abonnements:Schibri-Verlag, Ines Böving Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: [email protected]

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ISSN 1612-1511

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