Übergang Kindertagesstätte – Schule: passgenaue Bildungsangebote für jedes Kind Frau Annette...

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Übergang Übergang Kindertagesstätte – Schule: Kindertagesstätte – Schule: passgenaue Bildungsangebote passgenaue Bildungsangebote für jedes Kind für jedes Kind Frau Annette Sauter-Schimak (Schulrätin SSA Donaueschingen) Frau Annette Sauter-Schimak (Schulrätin SSA Donaueschingen) Frau Gudrun Burgmaier-Fehrenbach, Frau Kerstin Greimel Frau Gudrun Burgmaier-Fehrenbach, Frau Kerstin Greimel (Arbeitsstelle Frühförderung SSA Donaueschingen) (Arbeitsstelle Frühförderung SSA Donaueschingen)

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Übergang Übergang Kindertagesstätte – Schule: Kindertagesstätte – Schule:

passgenaue Bildungsangebote passgenaue Bildungsangebote für jedes Kindfür jedes Kind

Frau Annette Sauter-Schimak (Schulrätin SSA Donaueschingen)Frau Annette Sauter-Schimak (Schulrätin SSA Donaueschingen)

Frau Gudrun Burgmaier-Fehrenbach, Frau Kerstin Greimel Frau Gudrun Burgmaier-Fehrenbach, Frau Kerstin Greimel (Arbeitsstelle Frühförderung SSA Donaueschingen)(Arbeitsstelle Frühförderung SSA Donaueschingen)

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InhaltInhalt

1. Schnittstelle Schulanfang

- Verfahrensweg für Kinder mit besonderen Förderbedarfen

- Rahmenbedingungen in BW

- Elternwünsche

2. Zusammenarbeit am Übergang:

KiTa – Kooperation KiTa-GS – Frühförderung

Beteiligte Personen und Institutionen: Aufgaben und Abgrenzung

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Grundsatz:

In allen Fällen sollte eine Erhebung des Förderbedarfes mit anschließender Klärung des geeigneten Förder- oder Lernortes und intensive Beratung erfolgen!

Zuständigkeit für Schulanmeldung: Schulleitung Grundschule

Eltern können sich auch von sich aus an das SSA wenden.

1. Schnittstelle Schulanfang

Eltern kommen mit ihrem behinderten oder entwicklungsverzögerten Kind zur Schulanmeldung.Elternwunsch 1: Einschulung in die Grundschule

Elternwunsch 2: Einschulung in die Sonderschule

Elternwunsch 3: Zurückstellung

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Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf

In Verantwortung

der allgemeinen

Schule

Kinder und Jugendliche mit dem Anspruch auf ein sonderpädagogisches

Beratungs- und Unterstützungsangebot

Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches

Bildungsangebot – Einlösung in kooperativen Bildungsangeboten oder Sonderpädagogischen Bildungs- und

Beratungszentren

In Verantwortung der allgemeinen Schule und

des Sonderpädagogischen

Dienstes

In Verantwortung der allgemeinen Schule

und des Sopäd. Bildungs- und

Beratungs-zentrums (SBBZ)

In Verantwortung

des SBBZs

Strukturbild für die Weiterentwicklung der Strukturbild für die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Baden-Württembergsonderpädagogischen Förderung in Baden-Württemberg

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Wo ist der geeignete Lernort für mein Kind?oder:

Hat mein Kind einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot?

Kindertagesstätte Schulkindergarten

Schulanmeldung: zuständige Grundschule

Schule nimmt Elternwunsch auf

Grundschule und/ oder Eltern:Antrag auf Begutachtungan das Schulamt (SSA)

SSA: Beauftragung eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums

(Erhebung des Förderbedarfs und Vorschlag für den geeigneten Bildungsort)

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SSA: Beauftragung eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums

(Erhebung des Förderbedarfs und Vorschlag für Anspruchsfeststellung und Bildungsort)

Sonderschullehrer:Sonderpädagogisches Gutachten

mit Empfehlung (s.o.) - unter Berücksichtigung des elterlichen Erziehungsplanes

Bei Bedarf:SSA: Schulangebotsplanung und Bildungswegekonferenz

(mit den Eltern und evtl. den Kostenträgern)

SSA: Feststellungsbescheid(Anspruch auf ein sonderpädagogisches

Bildungsangebot)

Einschulung

Gesundheitsamt, Eingliederungs-hilfe,Jugendhilfe

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A1) Kind kommt aus dem allg. Kindergarten ohne Integrationshilfe und soll noch ein Jahr dort bleiben.

A1) Diese Kinder können wie nicht behinderte Kinder behandelt werden. Gefahr: „Verschleppung“

A2)Kind kommt aus dem allg. Kindergarten mit Integrationshilfe.

A2)Für behinderte Kinder ist eine Zurückstellung meist nicht sinnvoll. Integrationshilfe wird nicht automatisch weiterbezahlt. Für Ausnahmengilt: Erhöhter Begründungsbedarf!

A3) Eltern wünschen Zurückstellung und GFKL. 

A3)Behinderte Kinder gehören nicht zur Zielgruppe der GFKL.

A4)Eltern wünschen Zurückstellung und Verbleib im Schulkindergarten 

A4) Kinder aus dem Schulkindergarten sollten i.d.R. nicht zurückgestellt werden. Erhöhter Begründungsbedarf! 

A5)Kind kommt aus dem Schulkindergarten:Privater oder öffentlicher Schulkindergarten?

A5)Private Schulkindergärten werden über die Eingliederungshilfe finanziert. Vor einer Zurückstellung sollte geklärt werden, ob das Kind im Schulkindergarten bleiben kann!

Elternwunsch: Zurückstellung

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Schulgesetz § 5a: Grundschulförderklassen

(1) Für Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden, sollen Förderklassen eingerichtet werden.

Sie haben die Aufgabe, die zurückgestellten Kinder auf den Besuch der Grundschule vorzubereiten.

Zurückstellung: Rechtliche Grundlagen

Schulgesetz § 74: Vorzeitige Aufnahme und Zurückstellung

(2) Kinder, von denen bei Beginn der Schulpflicht auf Grund ihres geistigen oder körperlichen

Entwicklungsstandes nicht erwartet werden kann, da sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen, können um

ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden; mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können

auch Kinder zurückgestellt werden, bei denen sich dies während des ersten Schulhalbjahres zeigt. Die

Entscheidung trifft die Schule unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes. Die Zeit der

Zurückstellung wird auf die Dauer der Pflicht zum Besuch der Grundschule nicht angerechnet.

(3) Kinder, die vorzeitig eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen, sind verpflichtet,

sich auf Verlangen der Schule bzw. der Schulaufsichtsbehörde an einer pädagogisch-

psychologischen Prüfung (Schuleignungsprüfung und Intelligenztest) zu beteiligen und vom

Gesundheitsamt untersuchen zu lassen.

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Verwaltungsvorschrift Grundschulförderklasse II.1. Aufgabe:

Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, aber gemäß § 74 Abs. 2 SchG vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen. Durch gezielte Förderung und freies Spiel sollen diese Kinder in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird. Hierbei kommt dem sozialen Lernen innerhalb der Gruppe besondere Bedeutung zu. ....

Kinder mit Behinderungen, für die aufgrund ihres pädagogischen Förderbedarfs bei Schuleintritt voraussichtlich der Besuch der Sonderschule nach § 15.1 SchG geeignet erscheint, werden nicht in die Grundschulförderklasse aufgenommen.....

Zurückstellung/ Grundschulförderklasse

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2. Zusammenarbeit am Übergang:KiTa – Kooperation KiTa-GS – Frühförderung

Beteiligte Personen und Institutionen – Aufgaben und Abgrenzung

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Vorschulische Unterstützungsangebote:

- Förderung im allgemeinen Kindergarten mit und ohne Integrationshilfe

- Interdisziplinäre Frühförderstelle

- Sonderpädagogische Beratungsstellen

- Förderung im Schulkindergarten

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Kindertagesstätte Schulkindergarten

Schulanmeldung: zuständige Grundschule

Schule nimmt Elternwunsch auf

Grundschule und/ oder Eltern:Antrag auf Begutachtungan das Schulamt (SSA)

Gestaltung des Übergangs:

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Aufgaben und AbgrenzungAufgaben und Abgrenzung

• Angebot an Eltern, Kinder, Bezugspersonen

• Begleitung

• Beratung

• Unterstützung bei Suche nach geeigneter Förderung

• Kooperation mit Fachleuten anderer Institutionen (Kindergarten, KooperationslehrerIn Grundschule, Gesundheitsamt, Sozialamt, Kinderarzt, ...)

Frühförderung

•KooperationslehrerIn,

insbesondere bei der Förderung

im letzten Kindergartenjahr mit

anschließender

Einschulungsentscheidung

Kooperation KiTa- GS

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Frühförderung und LernortklärungFrühförderung und Lernortklärung

Lernortklärung ist NICHT Aufgabe der Frühförderung

Frühförderung und LernortklärungFrühförderung und Lernortklärung

aber:

Kinder und Familien die bereits in der Frühförderung sind werden auf diesem Weg begleitet

Das Thema Einschulung sollte frühzeitig mit Eltern angesprochen werden, wenn das Kind einen erhöhten Förderbedarf hat

Die FF kann sich auf Wunsch der Eltern zur Klärung der Lernortfrage einbringen.

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Schritte zur gemeinsamen Gestaltung des Übergangs Schritte zur gemeinsamen Gestaltung des Übergangs Kindergarten - SchuleKindergarten - Schule

Beteiligte Personen und Institutionen

Eltern

Eingliederungshilfe

Sozialamt/Jugendamt

SSA:Sonderschulrat

... und weitere Partner

ErzieherInnen KooperationslehrerIn

Frühförderung

KiTa Grund-schule

Facharzt/ Gesundheitsamt

Assistenz

Schulbegleitung

Sonderpädagogik

Gesundheits-amt/ESU

SchülerbeförderungSchulträger

Schulleiter

Integrations-hilfe

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Mögliche Ansprechpartner:

Fragen zu Schuleintritt und Autismus:

Herr Dr. W. Nagel (0771/89670- 22)

Fragen zur Anspruchsklärung und Inklusion:

Frau A. Sauter-Schimak (0771/89670-24)

Fragen zur Frühförderung: Arbeitsstelle Frühförderung:

Frau Greimel, Frau Burgmaier-Fehrenbach freitags unter

(0771/89670-482 und -483)

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Vielen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit

und Ihr Interesse!