Überschuldung - Schuldnerberatung
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Überschuldung - Schuldnerberatung
Schulden sind normal – Überschuldung ist ein Problem
Was ist Überschuldung?
Überschuldung ist die Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, die zu einer ökonomischen und psycho-sozialen Destabilisierung von Schuldnern führt.
Folgen: Depressionen, Ratlosigkeit ...
Wie kommt es zu Überschuldungen?
Werbebotschaften der Konzerne Konsumverhalten Leichte Kreditvergabe Kritische Lebensereignisse:
Arbeitslosigkeit Ehescheidung oder Trennung Eigene Krankheit, Tod von Angehörigen
Probleme, mit Geld umzugehen Suchtprobleme, Spielschulden ...
Professionelle Hilfe - Schuldnerberatungsstellen
ca. 1.100 Stellen diverser Träger Rechtsgrundlage, Finanzierung:
Verpflichtung der Kommunen durch§ 17 Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ – welche Unterstützung benötigen Betroffene? Unterschiedliche Beratungskonzepte und
Leitbilder
Was passiert bei Überschuldung?
Mahnung Gerichtlicher Mahnbescheid: binnen 14
Tagen Widerspruch einlegen! Zwangsweise Forderungsdurchsetzung:
Vollstreckung Sachpfändung Eidesstattliche Versicherung (Vermögen?) Forderungspfändung (Lohn- und
Gehaltspfändung; Kontopfändung)
Pfändungsschutz
Sachpfändung: unpfändbare Gegenstände (lebensnotwendige G.; G, die der Erwerbstätigkeit dienen)
Von Einkommen: Pfändbar: Lohn und Gehalt, Arbeitslosengeld,
Renten, ... (alle bis zur gesetzl. Pfändungsgrenze)
Nicht pfändbar: Erziehungsgeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Pflegegeld ... –
nur für 7 Tage ab Gutschrift auf dem Konto!
Pfändungsfreigrenzen § 850c ZPO
Alleinstehende Person: ab netto 940 € pro Monat
Ehepaar: ab netto € 1.290 /Monat Paar mit 1 Kind: € 1.480 /Monat „ „ 2 Kindern € 1.680 /Monat Mehrbetrag über € 2.070: voll pfändbar
Wer muss mitzahlen?
Haften Ehepartner für Forderungen mit? Bei Schulden für angemessenen täglichen
Lebensbedarf: ja Bei Kreditverträgen: nur, wenn beide
Kreditnehmer/innen (beide unterschreiben)oder bei Bürgschaftserklärung (diese kann ‚sittenwidrig‘ und damit nichtig sein, § 242 BGB)
Haften Eltern für Schulden der Kinder?
Verbraucherinsolvenzverfahren
Insolvenzordnung: auch für Privat-personen möglich
Antrag auf Restschuldbefreiung (§§ 286 – 303 InsO)
6 Jahre Abtretung des pfändbaren Einkommens und ‚Wohlverhalten‘
Stundung der Verfahrenskosten möglich