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1 Universität zu Köln Humanwissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl „Erziehungshilfe und Soziale Arbeit“ Dipl.Reha.Päd. Anne Bihs http://www.hf.uni-koeln.de/30070 Enquetekommission des Landtags NRW Anhörung am 02.10.2009 „Kurzexpertise zum pädagogischen Gestaltungsbedarf in den Jugendarrestanstalten NRW“ Landtag Düsseldorf, 02.10.2009

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Universität zu KölnHumanwissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl „Erziehungshilfe und Soziale Arbeit“Dipl.Reha.Päd. Anne Bihs

http://www.hf.uni-koeln.de/30070

Enquetekommission des Landtags NRWAnhörung am 02.10.2009

„Kurzexpertise zum pädagogischen Gestaltungsbedarf in den

Jugendarrestanstalten NRW“

Landtag Düsseldorf, 02.10.2009

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1. Allgemeines

2. Jugendarrest in NRW

3. Handlungsempfehlungen

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1. Allgemeines IJugendarrest rechtlich regelt durch:

§§ 13-16 JGG: Zuchtmittel (Verwarnung u. Auflagen) § 90 JGG: „Weckung des Ehrgefühls“, erzieherische

Gestaltung Jugendarrestvollzugsordnung (JAVollzO) von 1976 Mindeststandards (Fachkommission Jugendarrest) Prämissen des SGB VIII, internationale Konventionen JA als Freizeit-, Kurz- und Dauerarrest JA als „heilsamer Schock“, „Denkzettel“

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1. Allgemeines IIZur Klientel des Jugendarrests: Anwendungsbereich unbestimmt: Unterscheidung

„arresttauglich / arrestuntauglich“ Strafrechtliche Vorbelastungen der ArrestantInnen (bis zu

70 %) Sozialisationsdefizite, Risikofaktoren, Defizite im

schulischen Bereich Trotzdem: Heterogenität der Klientel

Jugendarrest als umstrittenes Sanktionsinstrument: Kurze Zeiten für Förderung (maximal 4 Wochen) Zu große Zeiträume zwischen Straftat – Verhandlung – Arrestvollzug Schockwirkung weicht Gewöhnungseffekt: kaum Abschreckung Oft nicht ausreichende inhaltliche und pädagogische Ausgestaltung Materielle und räumliche Voraussetzungen Strukturell und fachlich personelle Voraussetzungen

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2. Jugendarrest in NRW Rechtstatsächliche Befunde: Bottrop, Düsseldorf, Lünen, Remscheid (männl. Arrestanten;

insg. 232 Plätze mit Essen) Wetter (weibl. Arrestantinnen; 22 Plätze) Essen (Freizeitarrest) Zum 31.07.2009: 144 männl. und 24 weibl. Arrest. (= 168) Rückfallquote (Jehle, Heinz, Sutterer 2003): 70 % (1/4

stationäre Folgeentscheidungen)

Studentische Arrestprojekte: Seit 2 Jahren in Düsseldorf, Lünen, Remscheid, Wetter Großes Engagement auf allen Seiten; positives Feedback Aber: kein Ersatz von pädagogischem Curriculum! Problematisch: räumliche Situation in NRW Keine kurzzeitpädagogische Konzeption in NRW

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3. Handlungsempfehlungen I

Justizministerium:

Pädagogische Qualifikation der Mitarbeiter

Dokumentation und Abrufbarkeit von Daten

Größere Verbindlichkeit der studentischen Arrestprojekte

Personal; Aus- und Fortbildung:

Notwendigkeit einer jugend- und heranwachsendenspezifischen

pädagogischen Ausbildung

Speziell auf Arrest ausgerichtete Ausbildung

Vermittlung kurzzeitpädagogischer methodischer-didaktischer

Kompetenzen

Jugendpädagogisch ausgebildete DozentInnen an der JVS

Jugendpädagogische Eignung der AnwärterInnen

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3. Handlungsempfehlungen II

Personal; Aus- und Fortbildung:

Verzahnung von Theorie & Praxis: Deeskalationsseminare (JVS)

Lehren der Inhalte und Konsequenzen des JStVollzG NRW

Formulierung eines Leitbildes der JVS:

Innerhalb der Anstalten: Doppelspitze von Jurist und Pädagoge

Anstalten:

Wohngruppenvollzug (8-10 Arrest.); genügend Gruppenräume

Ausstattung der Räume; Farbkonzept

Einzelunterbringung bei Nacht

Außengelände für Sport und Freizeit

Rechtzeitige Nachbetreuung

Diagnostische Erfassung der Förderbedarfe

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3. Handlungsempfehlungen III

Inhaltliche Verortung des Jugendarrests:

Annäherung an die Jugendhilfe

Jugendarrest als Jugendbildungsstätte und Ort der

Kurzzeitpädagogik

Chance: Neues Jugendarrestvollzugsgesetz; neue

Zielsetzung

Arrest als Diagnose-, Bildungs- und Fördereinrichtung;

beschränkte Wirkung akzeptieren!

Kooperation, Vernetzung; Schnittstellenproblematik:

Vernetzung von Arrestanstalten, Schulen, Einrichtungen der

Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie in NRW

Einbezug weiterer Fördereinrichtungen: proaktives Arbeiten!

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3. Handlungsempfehlungen IV

Chancen:

Kein Strafmakel, kein langer Freiheitsentzug

ArrestantInnen sind greifbar!

ArrestantInnen sind verfügbar!

Ausblick: Arrest in freien Formen?

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Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!