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Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen Dr.-Ing. Martin Sawillion 11. Contracting-Kongress Stuttgart, 17. Mai 2017

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Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen

Dr.-Ing. Martin Sawillion 11. Contracting-Kongress

Stuttgart, 17. Mai 2017

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Eine Motivation: Der Klimawandel (auch bei uns)

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Eine zweite Motivation: Der Ölpreis (Die „Fieberkurve“ der Weltwirtschaft) Hohe Abhängigkeit von Öl (und Gas…): Einsparmaßnahmen stellen auch eine Art Versicherung gegen steigende Preise dar.

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Gesellschaftsanteile

der KEA

25 58

161

Land Baden-Württemberg

VfEW Baden-Württemberg

GbR 3 (BWHT, Verbände, …)

Landesnaturschutzverband

Die KEA und ihre Kompetenzzentren Die Landesenergieagentur seit 1994

Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik des Landes Baden-Württemberg durch Unterstützung von Kommunen und KMU bei …

Energieeinsparung Rationeller Energieverwendung Nutzung erneuerbarer Energien

derzeit ca. 30 Mitarbeiter/innen in sechs Arbeitsbereichen

%

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Einschlägige Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen

Bund (BMWi, BMUB): KfW-Bankengruppe (www.kfw.de): Energieeffizient Bauen und Sanieren,

Energieeffizienzprogramm Abwärme, Erneuerbare Energien, … Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de): Energieberatung für

Nichtwohngebäude, Beratung zum Energiespar-Contracting, Energiemanagement-systeme, Heizungsoptimierung, Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien, Kälte-Klima-Richtlinie, Mini-KWK-Anlagen, Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien, …

Projektträger Jülich (PtJ): Kommunalrichtlinie, KS-Modellprojekte, Innovative KS-Projekte, … (www.klimaschutz.de)

Land (Umweltministerium): L-Bank: Klimaschutz-Plus (www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de) KEA: ECOfit und Umweltmanagement im Konvoi; UM: WIN-Charta L-Bank: Ressourceneffizienzfinanzierung Übersicht / Suchhilfen: www.foerderdatenbank.de (BMWi) www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen (BMUB bzw. SK:KK)

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Förderprogramm Klimaschutz-Plus Teil A (investiv) – Rahmenbedingungen

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Alleinstellungsmerkmal des Programms: Nominell ausgelobter Fördersatz 50 Euro pro (über die Lebensdauer der jeweiligen Maßnahme) vermiedener Tonne CO2

Daneben greifen ggf. die relative Deckelung (max. 30 % der förderfähigen Investitionen) und die absolute Deckelung (max. 200.000 Euro pro Antrag).

Grundsätzlicher Geltungsbereich: Das Programm gilt (nur) für - in Baden-Württemberg befindliche, - bestehende (also keine Neubauten) Nichtwohngebäude (Wohnflächenanteil max. 50 %) und bezieht sich nicht auf die Bereitstellung von Prozesswärme. Maßnahmenbeginn (d. h. Vergabe des ersten Auftrags) erst nach Bewilligung! Planungsleistungen sind unschädlich (und förderfähig).

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Förderprogramm Klimaschutz-Plus Teil A – Förderfähige Maßnahmen

Erneuerung von Heizungsanlagen (Ersatz von Elektroheizungen auf Basis erneuerbarer Energien oder Brennwertfeuerung, objektinterne Nutzung von Abwärme)

Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Voraussetzung: Die Bauteil- anforderungen für Einzelmaßnahmen des KfW-Programms „Energie- effizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude“ sind erfüllt)

Sanierung von Beleuchtungsanlagen (mittels LED in Gebäuden) Sanierung von Lüftungs-/Kälteanlagen Nur in Kombination mit der Erneuerung von Heizungsanlagen oder der Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes: Einsatz von Holzpelletheizungen Einsatz von Holzhackschnitzelheizungen Einsatz von Wärmepumpenheizungsanlagen Einsatz von Solarwärmeanlagen …

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… Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Zweckverbände) Selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts

nach § 101 der Gemeindeordnung KMU (vier additive Kriterien: 1). Jahresumsatz < 50 Mio. € oder Jahresbilanz- summe < 43 Mio. €, 2). < 250 Beschäftigte, 3). Beteiligung von Nicht-KMU < 25 % und 4). öffentliche Beteiligung < 25 %) Mehrheitlich kommunale Unternehmen, auch wenn sie die Kriterien für KMU

nur wegen des kommunalen Anteils von mehr als 25 % nicht erfüllen Träger von Krankenhäusern nach § 4 des Landeskrankenhausgesetzes,

Träger von Heimen nach § 1 des Heimgesetzes, Träger von Studentenwohnheimen, auch wenn sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen

Kirchengemeinden, Seelsorgeeinheiten und kirchliche Einrichtungen Eingetragene, gemeinnützige Vereine (e. V.) im Sinne der §§ 52-55 der

Abgabenordnung Natürliche Personen

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Förderprogramm Klimaschutz-Plus Teil A - Antragsberechtigte

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CO2-Minderungsprogramm Schema zur Ermittlung des Zuschusses

CO2-Minderung ü. L. gegenüber Istzustand/

Referenzanlage Förderfähige Investitionen

Absolute Deckelung

Relative Deckelung

Förderung gemäß CO2-Minderung

Berechnungs-grundlage:

Kriterium:

Bestimmender Wert: 50 €/t CO2

… € Zwischenergebnis

(kleinerer Wert):

200.000 € 30 %

ggf. Abschlag (Erfüllung EWärmeG): - 15 %

ggf. Bonus (diverse, max. + 40 %): + 10 / 20 / 30 / 40 %

… € Endergebnis (kleinerer Wert, mind. 5.000 €):

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Teil B: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm (B – 2.3)

(B - 2.3) Energiemanagement Inhalt: Einführung eines systematischen Energiemanagements

Antragsberechtigt:

- Kommunen - kirchliche Einrichtungen - gemeinnützige Vereine

Förderung: bis zu 50 % für externe Beratung bzw. Sachkosten, und zwar modular)

- max. 400 € pro Tag für 5 bis 12 Tage pro Jahr (für 3 Jahre) für externe Beratung, - max. 5.000 € für Beschaffung von Verbrauchszählern und Messeinrichtungen, - max. 5.000 € für Beschaffung von EM-Software, - max. 3.000 € für Erstzertifizierung gemäß DIN EN ISO 50 001

Antragsfrist: 30.11.2017 (bei der L-Bank)

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Teil B: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm (B – 2.5)

(B - 2.5) Überbetriebliche Energieeffizienztische (von mindestens fünf förderfähigen Unternehmen aus einer Region)

Inhalt: Vereinbarung eines gemeinsamen CO2-Minderungsziels Datenerfassung, Initialberatungen, Umsetzung von Maßnahmen regelmäßige, professionell moderierte Treffen über drei Jahre

Antragsberechtigte: KMU, kommunale Unternehmen, Träger von Krankenhäusern, Heimen und Studentenwohnheimen

Antragstellung: gesammelt durch Moderator bei der L-Bank

Förderung: bis zu 50 % der Kosten für Organisation und Moderation, maximal 4.000 € pro teilnehmendem Betrieb

Antragsfrist: 30.11.2017 (bei der L-Bank)

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Teil B: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm (B – 2.6)

(B - 2.6) BHKW-Begleit-Beratungen Inhalt: Objektbezogene, anbieter- und herstellerunabhängige, flankierende

Beratung und Unterstützung zur Machbarkeit sowie zu technischen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen eines BHKW-Einsatzes, ggf. auch (bis zu 12 Monate) über die Inbetriebnahme hinaus

Antragsberechtigt: Alle im CO2-Minderungsprogramm Antragsberechtigten

Förderung: - 50 % des Tagessatzes eines externen Beraters - max. 400 € pro Arbeitstag - für bis zu 4 Arbeitstage (in den ersten 12 Monaten) - ggf. für 2 weitere Arbeitstage (nach Inbetriebnahme)

Antragsfrist: 30.11.2017 (bei der L-Bank)

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Teil B: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm (B – 2.7)

(B - 2.7) Detaillierte Energieberatung für Krankenhäuser und Heime Inhalt: - Erfassung und Visualisierung sämtlicher Energieflüsse - Benchmarking - Identifikation von Schwachstellen - Ausarbeitung und Vergleich von Verbesserungsvorschlägen

Antragsberechtigt: - Träger von Krankenhäusern nach § 4 Landeskrankenhausgesetz - Träger von Heimen nach § 1 Heimgesetz

Förderung: 50 % für externe Beratung, max. 400 € pro Arbeitstag, - für 25 bzw. 10 (wenn bereits Energieaudit) Arbeitstage bis 400 Betten/Plätze, - für 30 bzw. 15 Arbeitstage bis 1.000 Betten/Plätze, - für 40 bzw. 20 Arbeitstage über 1.000 Betten/Plätze Antragsfrist: 30.11.2017 (bei der L-Bank)

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Klimaschutz-Plus Aktueller Status und Fristen / Kontakt

Alle Programmteile wurden am 1.02.2017 neu gestartet. Am 31.03.2017 wurden die Förderbedingungen verbessert. Antragsfristen: CO2-Minderungsprogramm: 30.11.2017 Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm: 30.11.2017 Eine ggf. frühere Ausschöpfung der Mittel oder anderweitige Änderungen werden das UM, die L-Bank und wir umgehend bekannt geben. Den aktuellen Status, die Förderbedingungen, alle Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie unter

www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de Kontakt: L-Bank: [email protected]; Tel. (07 21) 1 50 - 16 00 KEA: [email protected]

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Förderprogramm ECOfit Einstieg in Energie-/Umweltmanagement

ECOfit - Umweltmanagement für Einsteiger Ablauf: Fünf bis zehn Teilnehmer pro Konvoi werden von einem Projektträger (z. B. Kommune) koordiniert. Bei Workshops zu Themen wie Energieeinsparung, Abfallmanagement, Wassereinsatz, Luftreinhaltung sowie weiteren technischen Umweltaspekten und bei individuellen Vor-Ort-Terminen werden Potenziale erkundet, um Kosten zu senken und den Ressourceneinsatz zu optimieren. Abschluss: Urkunde zur Teilnahme am Projekt Teilnehmer können sein: Kommunale Einrichtungen, Unternehmen, Vereine, Schulen, Hochschulen, Universitäten, kirchliche Einrichtungen und sonstige Organisationen. Förderung (Zuschüsse): Die bis zu acht Workshops im Konvoi werden mit bis zu 1.000 Euro je Workshop gefördert. Der Projektträger erhält für die Durchführung eines Projekts 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal 5.000 Euro. Die abschließenden Ortsbegehungen werden mit bis zu 400 Euro pro Teilnehmer gefördert.

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Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi

Umweltmanagement im Konvoi: Einführung eines qualifizierten Umweltmanagementsystems Ablauf: Fünf bis zehn Teilnehmer pro Konvoi werden von einem Projektträger (z. B. Kommune) koordiniert. Abschluss: Zertifizierung nach DIN ISO EN 14001 oder Validierung nach Öko-Audit-System EMAS Teilnehmer können sein: Kommunale Einrichtungen, Unternehmen (KMU-Kriterien der EU), Vereine, Schulen, Hochschulen, Universitäten, kirchliche Einrichtungen und sonstige Organisationen. Förderung (Zuschüsse): Zertifizierung nach DIN EN ISO 14 001: maximal 3.000 Euro Validierung eines kirchlichen Umweltmanagementsystems (Grüner Gockel): maximal 4.000 Euro Validierungen nach EMAS: maximal 5.000 Euro

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Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit WIN-Charta

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Nachhaltigkeitsmanagement für Unternehmen Nachhaltiges Wirtschaften soll gewürdigt und in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht

werden. Selbstverpflichtung mit konkreten Zielsetzungen und Nachhaltigkeitsberichten.

Auswahl von Maßnahmen aus 12 Leitsätzen (ökonomische, ökologische und soziale Kriterien) mit Schwerpunktbildung und Unterstützung eines WIN-Projekts.

Ablauf: 1) Unterzeichnung der WIN-Charta 2) Nach drei Monaten Einreichung eines Zielkonzepts 3) Nach 15 Monaten Berichterstattung zur Zielerreichung

Mehrwert für Teilnehmer: Schafft innerbetrieblich und nach außen positive Identifikation. Umweltmanagement ist Wettbewerbsfaktor. Neue Sichtweisen auf Wertschöpfungsketten und Ressourceneinsatz. „Grüne“ Produkte werden bei Kaufentscheidungen berücksichtigt.

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Baden-Württemberg-spezifische Hinweise

Nahezu flächendeckende Beratung durch regionale Energieagenturen (Karte und

Linkliste unter www.kea-bw.de)

Erneuerbare-Wärme-Gesetz: 15 % erneuerbare Wärmeerzeugung (oder andere Maßnahmen) bei Heizkesselerneuerung; für Nichtwohngebäude zählt auch ein Sanierungsfahrplan (SFP)

Contracting … ist weit mehr als nur Finanzierung. EU-Projekt InEECo bietet Fördermöglichkeiten für öffentliche Nichtwohn-

gebäude bis 90 %. Kontakt: KEA

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Viel Erfolg auf Ihrem weiteren Weg!

KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe

Tel. (07 21) 9 84 71 - 0 [email protected] www.kea-bw.de