Übersicht Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen
Dr.-Ing. Martin Sawillion 11. Contracting-Kongress
Stuttgart, 17. Mai 2017
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Eine Motivation: Der Klimawandel (auch bei uns)
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Eine zweite Motivation: Der Ölpreis (Die „Fieberkurve“ der Weltwirtschaft) Hohe Abhängigkeit von Öl (und Gas…): Einsparmaßnahmen stellen auch eine Art Versicherung gegen steigende Preise dar.
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Gesellschaftsanteile
der KEA
25 58
161
Land Baden-Württemberg
VfEW Baden-Württemberg
GbR 3 (BWHT, Verbände, …)
Landesnaturschutzverband
Die KEA und ihre Kompetenzzentren Die Landesenergieagentur seit 1994
Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik des Landes Baden-Württemberg durch Unterstützung von Kommunen und KMU bei …
Energieeinsparung Rationeller Energieverwendung Nutzung erneuerbarer Energien
derzeit ca. 30 Mitarbeiter/innen in sechs Arbeitsbereichen
%
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Einschlägige Förderprogramme für Gesundheitseinrichtungen
Bund (BMWi, BMUB): KfW-Bankengruppe (www.kfw.de): Energieeffizient Bauen und Sanieren,
Energieeffizienzprogramm Abwärme, Erneuerbare Energien, … Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de): Energieberatung für
Nichtwohngebäude, Beratung zum Energiespar-Contracting, Energiemanagement-systeme, Heizungsoptimierung, Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien, Kälte-Klima-Richtlinie, Mini-KWK-Anlagen, Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien, …
Projektträger Jülich (PtJ): Kommunalrichtlinie, KS-Modellprojekte, Innovative KS-Projekte, … (www.klimaschutz.de)
Land (Umweltministerium): L-Bank: Klimaschutz-Plus (www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de) KEA: ECOfit und Umweltmanagement im Konvoi; UM: WIN-Charta L-Bank: Ressourceneffizienzfinanzierung Übersicht / Suchhilfen: www.foerderdatenbank.de (BMWi) www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen (BMUB bzw. SK:KK)
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Förderprogramm Klimaschutz-Plus Teil A (investiv) – Rahmenbedingungen
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Alleinstellungsmerkmal des Programms: Nominell ausgelobter Fördersatz 50 Euro pro (über die Lebensdauer der jeweiligen Maßnahme) vermiedener Tonne CO2
Daneben greifen ggf. die relative Deckelung (max. 30 % der förderfähigen Investitionen) und die absolute Deckelung (max. 200.000 Euro pro Antrag).
Grundsätzlicher Geltungsbereich: Das Programm gilt (nur) für - in Baden-Württemberg befindliche, - bestehende (also keine Neubauten) Nichtwohngebäude (Wohnflächenanteil max. 50 %) und bezieht sich nicht auf die Bereitstellung von Prozesswärme. Maßnahmenbeginn (d. h. Vergabe des ersten Auftrags) erst nach Bewilligung! Planungsleistungen sind unschädlich (und förderfähig).
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Förderprogramm Klimaschutz-Plus Teil A – Förderfähige Maßnahmen
Erneuerung von Heizungsanlagen (Ersatz von Elektroheizungen auf Basis erneuerbarer Energien oder Brennwertfeuerung, objektinterne Nutzung von Abwärme)
Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Voraussetzung: Die Bauteil- anforderungen für Einzelmaßnahmen des KfW-Programms „Energie- effizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude“ sind erfüllt)
Sanierung von Beleuchtungsanlagen (mittels LED in Gebäuden) Sanierung von Lüftungs-/Kälteanlagen Nur in Kombination mit der Erneuerung von Heizungsanlagen oder der Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes: Einsatz von Holzpelletheizungen Einsatz von Holzhackschnitzelheizungen Einsatz von Wärmepumpenheizungsanlagen Einsatz von Solarwärmeanlagen …
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… Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Zweckverbände) Selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts
nach § 101 der Gemeindeordnung KMU (vier additive Kriterien: 1). Jahresumsatz < 50 Mio. € oder Jahresbilanz- summe < 43 Mio. €, 2). < 250 Beschäftigte, 3). Beteiligung von Nicht-KMU < 25 % und 4). öffentliche Beteiligung < 25 %) Mehrheitlich kommunale Unternehmen, auch wenn sie die Kriterien für KMU
nur wegen des kommunalen Anteils von mehr als 25 % nicht erfüllen Träger von Krankenhäusern nach § 4 des Landeskrankenhausgesetzes,
Träger von Heimen nach § 1 des Heimgesetzes, Träger von Studentenwohnheimen, auch wenn sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen
Kirchengemeinden, Seelsorgeeinheiten und kirchliche Einrichtungen Eingetragene, gemeinnützige Vereine (e. V.) im Sinne der §§ 52-55 der
Abgabenordnung Natürliche Personen
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Förderprogramm Klimaschutz-Plus Teil A - Antragsberechtigte
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CO2-Minderungsprogramm Schema zur Ermittlung des Zuschusses
CO2-Minderung ü. L. gegenüber Istzustand/
Referenzanlage Förderfähige Investitionen
Absolute Deckelung
Relative Deckelung
Förderung gemäß CO2-Minderung
Berechnungs-grundlage:
Kriterium:
Bestimmender Wert: 50 €/t CO2
… € Zwischenergebnis
(kleinerer Wert):
200.000 € 30 %
ggf. Abschlag (Erfüllung EWärmeG): - 15 %
ggf. Bonus (diverse, max. + 40 %): + 10 / 20 / 30 / 40 %
… € Endergebnis (kleinerer Wert, mind. 5.000 €):
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Teil B: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm (B – 2.3)
(B - 2.3) Energiemanagement Inhalt: Einführung eines systematischen Energiemanagements
Antragsberechtigt:
- Kommunen - kirchliche Einrichtungen - gemeinnützige Vereine
Förderung: bis zu 50 % für externe Beratung bzw. Sachkosten, und zwar modular)
- max. 400 € pro Tag für 5 bis 12 Tage pro Jahr (für 3 Jahre) für externe Beratung, - max. 5.000 € für Beschaffung von Verbrauchszählern und Messeinrichtungen, - max. 5.000 € für Beschaffung von EM-Software, - max. 3.000 € für Erstzertifizierung gemäß DIN EN ISO 50 001
Antragsfrist: 30.11.2017 (bei der L-Bank)
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Teil B: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm (B – 2.5)
(B - 2.5) Überbetriebliche Energieeffizienztische (von mindestens fünf förderfähigen Unternehmen aus einer Region)
Inhalt: Vereinbarung eines gemeinsamen CO2-Minderungsziels Datenerfassung, Initialberatungen, Umsetzung von Maßnahmen regelmäßige, professionell moderierte Treffen über drei Jahre
Antragsberechtigte: KMU, kommunale Unternehmen, Träger von Krankenhäusern, Heimen und Studentenwohnheimen
Antragstellung: gesammelt durch Moderator bei der L-Bank
Förderung: bis zu 50 % der Kosten für Organisation und Moderation, maximal 4.000 € pro teilnehmendem Betrieb
Antragsfrist: 30.11.2017 (bei der L-Bank)
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Teil B: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm (B – 2.6)
(B - 2.6) BHKW-Begleit-Beratungen Inhalt: Objektbezogene, anbieter- und herstellerunabhängige, flankierende
Beratung und Unterstützung zur Machbarkeit sowie zu technischen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen eines BHKW-Einsatzes, ggf. auch (bis zu 12 Monate) über die Inbetriebnahme hinaus
Antragsberechtigt: Alle im CO2-Minderungsprogramm Antragsberechtigten
Förderung: - 50 % des Tagessatzes eines externen Beraters - max. 400 € pro Arbeitstag - für bis zu 4 Arbeitstage (in den ersten 12 Monaten) - ggf. für 2 weitere Arbeitstage (nach Inbetriebnahme)
Antragsfrist: 30.11.2017 (bei der L-Bank)
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Teil B: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm (B – 2.7)
(B - 2.7) Detaillierte Energieberatung für Krankenhäuser und Heime Inhalt: - Erfassung und Visualisierung sämtlicher Energieflüsse - Benchmarking - Identifikation von Schwachstellen - Ausarbeitung und Vergleich von Verbesserungsvorschlägen
Antragsberechtigt: - Träger von Krankenhäusern nach § 4 Landeskrankenhausgesetz - Träger von Heimen nach § 1 Heimgesetz
Förderung: 50 % für externe Beratung, max. 400 € pro Arbeitstag, - für 25 bzw. 10 (wenn bereits Energieaudit) Arbeitstage bis 400 Betten/Plätze, - für 30 bzw. 15 Arbeitstage bis 1.000 Betten/Plätze, - für 40 bzw. 20 Arbeitstage über 1.000 Betten/Plätze Antragsfrist: 30.11.2017 (bei der L-Bank)
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Klimaschutz-Plus Aktueller Status und Fristen / Kontakt
Alle Programmteile wurden am 1.02.2017 neu gestartet. Am 31.03.2017 wurden die Förderbedingungen verbessert. Antragsfristen: CO2-Minderungsprogramm: 30.11.2017 Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm: 30.11.2017 Eine ggf. frühere Ausschöpfung der Mittel oder anderweitige Änderungen werden das UM, die L-Bank und wir umgehend bekannt geben. Den aktuellen Status, die Förderbedingungen, alle Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie unter
www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de Kontakt: L-Bank: [email protected]; Tel. (07 21) 1 50 - 16 00 KEA: [email protected]
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Förderprogramm ECOfit Einstieg in Energie-/Umweltmanagement
ECOfit - Umweltmanagement für Einsteiger Ablauf: Fünf bis zehn Teilnehmer pro Konvoi werden von einem Projektträger (z. B. Kommune) koordiniert. Bei Workshops zu Themen wie Energieeinsparung, Abfallmanagement, Wassereinsatz, Luftreinhaltung sowie weiteren technischen Umweltaspekten und bei individuellen Vor-Ort-Terminen werden Potenziale erkundet, um Kosten zu senken und den Ressourceneinsatz zu optimieren. Abschluss: Urkunde zur Teilnahme am Projekt Teilnehmer können sein: Kommunale Einrichtungen, Unternehmen, Vereine, Schulen, Hochschulen, Universitäten, kirchliche Einrichtungen und sonstige Organisationen. Förderung (Zuschüsse): Die bis zu acht Workshops im Konvoi werden mit bis zu 1.000 Euro je Workshop gefördert. Der Projektträger erhält für die Durchführung eines Projekts 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal 5.000 Euro. Die abschließenden Ortsbegehungen werden mit bis zu 400 Euro pro Teilnehmer gefördert.
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Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi
Umweltmanagement im Konvoi: Einführung eines qualifizierten Umweltmanagementsystems Ablauf: Fünf bis zehn Teilnehmer pro Konvoi werden von einem Projektträger (z. B. Kommune) koordiniert. Abschluss: Zertifizierung nach DIN ISO EN 14001 oder Validierung nach Öko-Audit-System EMAS Teilnehmer können sein: Kommunale Einrichtungen, Unternehmen (KMU-Kriterien der EU), Vereine, Schulen, Hochschulen, Universitäten, kirchliche Einrichtungen und sonstige Organisationen. Förderung (Zuschüsse): Zertifizierung nach DIN EN ISO 14 001: maximal 3.000 Euro Validierung eines kirchlichen Umweltmanagementsystems (Grüner Gockel): maximal 4.000 Euro Validierungen nach EMAS: maximal 5.000 Euro
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Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit WIN-Charta
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Nachhaltigkeitsmanagement für Unternehmen Nachhaltiges Wirtschaften soll gewürdigt und in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht
werden. Selbstverpflichtung mit konkreten Zielsetzungen und Nachhaltigkeitsberichten.
Auswahl von Maßnahmen aus 12 Leitsätzen (ökonomische, ökologische und soziale Kriterien) mit Schwerpunktbildung und Unterstützung eines WIN-Projekts.
Ablauf: 1) Unterzeichnung der WIN-Charta 2) Nach drei Monaten Einreichung eines Zielkonzepts 3) Nach 15 Monaten Berichterstattung zur Zielerreichung
Mehrwert für Teilnehmer: Schafft innerbetrieblich und nach außen positive Identifikation. Umweltmanagement ist Wettbewerbsfaktor. Neue Sichtweisen auf Wertschöpfungsketten und Ressourceneinsatz. „Grüne“ Produkte werden bei Kaufentscheidungen berücksichtigt.
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Baden-Württemberg-spezifische Hinweise
Nahezu flächendeckende Beratung durch regionale Energieagenturen (Karte und
Linkliste unter www.kea-bw.de)
Erneuerbare-Wärme-Gesetz: 15 % erneuerbare Wärmeerzeugung (oder andere Maßnahmen) bei Heizkesselerneuerung; für Nichtwohngebäude zählt auch ein Sanierungsfahrplan (SFP)
Contracting … ist weit mehr als nur Finanzierung. EU-Projekt InEECo bietet Fördermöglichkeiten für öffentliche Nichtwohn-
gebäude bis 90 %. Kontakt: KEA
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Viel Erfolg auf Ihrem weiteren Weg!
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe
Tel. (07 21) 9 84 71 - 0 [email protected] www.kea-bw.de
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