Übersicht zum geplanten Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung 04.Januar 2011.

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Die geplanten Leistungsarten im Überblick

Schulausflug § 28 Absatz 1 Nr. 1

mehrtägige Klassenfahrt § 28 Absatz 1 Nr. 2

Persönlicher Schulbedarf § 28 Absatz 3

Schülerbeförderung § 28 Absatz 3a

Lernförderung § 28 Absatz 4

Mittagsverpflegung § 28 Absatz 5

Sozio-kulturelle Teilhabe (Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten u.ä.) § 28 Absatz 6

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Die geplanten Erbringungswege im Überblick

Geldleistung § 29 Absatz 1 Satz 3

Gutschein (individuelle Abrechnung) §§ 29, 30

Gutschein (pauschale Abrechnung) §§ 29, 30

Direktzahlung §§ 29, 30a

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Der aktuelle Gesetzgebungsstand

Verabschiedung am 03.12.2010 im Bundestag, Ablehnung am 17.12.2010 im Bundesrat.

Das Gesetz wird zur Zeit im Vermittlungsausschuss beraten.

Es gibt keine neue Rechtslage, das BVerfG hat jedoch ausdrücklich bestimmt, dass ein – pflichtwidrig – später erlassenes Gesetz rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft zu treten hat

Der grundrechtliche Anspruch auf Lernförderung besteht nach dem Urteil des BVerfG schon jetzt, und ist nach § 21 Absatz 6 SGB II ab dem 01.01.2011 zu bescheiden.

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Gutschein: Grundsätzliche Abwicklung

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Direktzahlung: Grundsätzliche Abwicklung

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Mögliche Umsetzung Jobcenter EN im Einzelnen

Mögliche Erbringungswege

Geld-leistung

Gutschein individuell

Gutschein pauschal

Direkt-zahlung

Schulausflüge/ Klassenfahrten XPers.Schulbedarf/ Schülerbeförderung XLernförderung XMittagsverpflegung XSozio-kulturelle Teilhabe X

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Schülerbeförderung und Mittagsverpflegung

Die Schülerbeförderung hat wegen des Schokotickets derzeit im Ennepe-Ruhr-Kreis wenig praktische Bedeutung.

Die Mittagsverpflegung ist wegen des Landesprogramms „Kein Kind ohne Mahlzeit“ derzeit im Ennepe-Ruhr-Kreis nachrangig. Aufgrund der Antragsfrist des Landesprogramms wird hier allerdings mit einigen unversorgten Fällen gerechnet, die dann über die Mittagsverpflegung des Bildungspaketes aufgefangen werden könnten.