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Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 1
AOK-Regionaldirektor
Ulrich NeumannVorsitzender
der Arbeitsgemeinschaft der Sozialleistungsträger im
Ruhrbezirk
D ie gerechte Verteilung derR essourcen im deutschenG esundheitsmarkt
ebs Gesundheitsakadamie GmbH Brush-up 2001 am 8. September 2001 in Oestrich-Winkel
G-DRGs – aus Sicht der Krankenkassen
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 2
Überblick
Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen
Funktionsweise des neuen Vergütungssystems
Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Kranken- hausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz
Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRG- basierten Entgeltsystems
Konsequenzen für die Krankenhäuser
Zusammenfassung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 3
Überblick
Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen
Funktionsweise des neuen Vergütungssystems
Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Kranken- hausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz
Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRG- basierten Entgeltsystems
Konsequenzen für die Krankenhäuser
Zusammenfassung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 4
Gesetzesauftrag für die Einführung eines pauschalie-renden Entgeltsystems (§ 17 b KHG)
Durchgängiges, leistungsorientiertes, pauschalierendes Vergütungssystem – Ausnahme: psychiatrische Leistungen
International eingesetztes Vergütungssystem auf der Grundlage von Diagnosis Related Groups (DRG‘s)
Komplexitäten und Komorbiditäten (KK oder CC) sind abzubilden
Praktikabler Differenzierungsgrad – nicht Tausende von FP
Für voll- und teilstationäre Leistungen
Fallgruppen und Bewertungsrelationen bundeseinheitlich
Bundeseinheitliche Regeln für Zu- und Abschläge
Basisfallwerte/Punktwerte können nach Regionen differenziert festgelegt werden
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 5
Ziele des Gesetzgebers mit der Einführung von DRG‘s
Einführung einer leistungsorientierten Vergütung der Krankenhäuser
Mehr Transparenz über die Leistungs- und Kosten- strukturen
Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven
Verkürzung der im internationalen Vergleich zu langen Ver- weildauern der Patienten im Krankenhaus
Mehr Wettbewerb um eine qualitativ gute Versorgung
Umsetzung des Prinzips „das Geld folgt der Leistung“
Optimierung der Versorgungsstrukturen
Stabilisierung der Ausgaben der gesetzlichen Kranken- versicherung (???)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 6
2000 2001 2002 2003
Inkrafttreten KHG zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems
Einigung über Grundstrukturen des Vergütungssystems und über Verfahrenzur Ermittlung der Bewertungsrelationen (DKG, SpiK)
Vereinbarung der Relativgewichte
Übermittlung der Leistungsdaten für RG
DRG‘s budgetneutral
Beginn der DRG-fähigen Leistungserfassung
1.1 30.6. 31.12. 1.1
Enger Zeitplan zur Einführung der G-DRG
Ersatzvornahme durch BMG bei Nichteinigung; entfällt, da Vereinbarung
neu: optional,
ab 1.1.2004verbindlich
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 7
Umstellung auf DRG‘s, die größte Herausforderung für die Krankenhäuser
20% 80%
78% 22%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
ab 1.1.2003
bis 2002
Pflegesätze Fallpauschalen/(Zusatz-)Sonderentgelte
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 8
Überblick
Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen
Funktionsweise des neuen Vergütungssystems
Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Kranken- hausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz
Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRG- basierten Entgeltsystems
Konsequenzen für die Krankenhäuser
Zusammenfassung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 9
DRG‘s bilden ein Fallgruppensystem
das alle stationären Krankenhausfälle in medizinisch sinnvolle und nach ökonomischem Aufwand vergleich- bare DRG-Gruppen einteilt
das die Bewertung der erbrachten Krankenhausleistungen in Verbindung bringt mit der Art der Behandlung
das komplexen Fällen mit höherem Aufwand ein höheres Entgelt zuordnet
das die Behandlung des Patienten im Krankenhaus ins- gesamt betrachtet und jeweils einer DRG eindeutig zu- ordnet
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 10
MittleresGewicht
= 1
multipliziert mit Basis-Fallwert = tatsächlicher Erlös
0,75 x hyp. 3.500,- DM = 2.625,- DM = 1.342,14 € 7,51 x hyp. 3.500,- DM = 26.285,- DM = 13.439,31 €
rein arithmetisch!
DRGs: Grundprinzip der Bewertung (am Beispiel AUS-RG)
DRG R 60 AAkute Leukämie
mit katastrophalen CC= 7,51
DRG F 42 BKreislaufstörungen ohne
akuten Myokardinfarktmit invasiven Unter-suchungsverfahren
ohne CC= 0,75
analog Punktwert
analog Punktzahl
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 11
Patientenklassifikation
Basis: Australien Refined Diagnosis Related Groups (AR-DRG) mit 661 Fallgruppen (Version 4.1) und 23 Haupt- Fallgruppen
Für Abrechnung maximal drei Schweregrade
Maximal 800 Fallgruppen (voll- und teilstationär)
Änderungen dieser Obergrenzen bis 31.12.2005 nur einvernehmlich
Jährliche Anpassung der Patientenklassifikation auf der Basis empirischer Daten. Die Vertragspartner vereinbaren hierzu ein streng regelgebundenes Vorgehen (z.B. Ein- richtung neuer Fallgruppen in Abhängigkeit einer Mindest- fallzahl, beispielsweise 1.500 Fälle)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 12
Patientenklassifikation 2/2
Für die sogenannten Frühumsteiger gilt für das Jahr 2003 der australische DRG-Fallpauschalenkatalog, aber keine Übernahme der Bewertungsrelationen
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 13
AR-DRG-Schweregradgruppierung
Z 213
A 146
A 44
A 6
AZ 409
B 146
B 44
B 6
B 196
C 44
C 6
C 50
D 6
D 6
1 213
2 292
3 132
4 24
661
ohne weitere Differenzierung
mit 2 Schweregradstufen
m. 3 Schweregr.
mit 4 Schweregradstufen
Basis-DRG‘s Fallgruppen insgesamt
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 14
Fallschweremessung der AR-DRG
Es muss eine Hauptdiagnose benannt werden
Alle weiteren Diagnosen sind Nebendiagnosen
Jeder Nebendiagnose wird über Tabellen eine Fall- schwere zugeordnet
Je nach Hauptdiagnose kann die gleiche Nebendiag- nose unterschiedliche Fallschweren erzielen
Alle Fallschweren der Nebendiagnosen werden zu einem Gesamtwert zusammengefasst
In Kombination mit dem Alter, Geburtsgewicht etc. wird die endgültige Fallschwere ermittelt, wie sie sich in der DRG-Bezeichnung widerspiegelt
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 15
Neue Definition der Hauptdiagnose analog Australien
Die Hauptdiagnose wird definiert als die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die haupt- sächlich für die Veranlassung des stationären Kranken- hausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist. Quelle: DKR 0001, Version 1.0
Die nach Analyse festgestellte Hauptdiagnose muss nicht der Aufnahmediagnose entsprechen. Die Umstände der Aufnahme eines stationären Patienten bestimmen die Auswahl der Hauptdiagnose.
Bisher in Deutschland entscheidend: Ressourcenverbrauch
Im AR-DRG-System gibt es Fehler-DRGs, falls die wesent- liche Leistung ohne Bezug zur Hauptdiagnose (über- durchschnittliches Relativgewicht) erbracht wird
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 16
AR-DRG‘s – Fehler-DRG‘s = unter 1 % der Kranken-hausfälle
901 Z - Ausgedehnte Prozedur ohne Bezug zurHauptdiagnose
902 Z - Nicht ausgedehnte Prozedur ohne Bezugzur Hauptdiagnose
903 Z - Prostata Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose
960 Z - Nicht gruppierbar961 Z - Nicht akzeptable Hauptdiagnose962 Z - Nicht akzeptable geburtshilfliche Diagnose-
kombination963 Z - Neonatale Diagnose mit nicht konsistenter
Altersangabe
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 17
Ermittlung der AR-DRG durch den Grouper
Grouper DRG
Hauptdiagnose
Nebendiagnosen
Prozeduren
Entlassungsart
Alter, ggf. Geburtsgew.
ggf. VWD (1-Tages-Fall)
Beatmungszeit (OPS)
Der AR-DRG Grouper bestimmt aus einer definierten Menge an Parametern genau eine DRG
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 18
DRG / ICD / ICPM professional
ist z.B. eine Kodiersoftware, die die Schlüsselnummern komfortabel an den DRG-Manager (= Grouper) übergibt
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 19
Aufbau der AR-DRG‘s-Bezeichnungen (Fallgruppen-Nummern)
Beispiel:
B 70 C = Schlaganfall ohne andere Komplikationen bzw. Begleiterkrankungen
1. Stelle: Bezeichnung der Hauptdiagnosegruppe, n = 23, Kode A – Z A = Pre-MDC (z.B. Transplantation) B = Nervensystem ... 9 = Error-DRG (Fehlerhafte Kodierung)
2.+3. Stelle: Teilgebiet innerhalb der Basisfallgruppen 01 – 39 Operativ: Chirurgisches Teilgebiet 40 – 59 Sonstige: Anderes Teilgebiet 60 – 99 Medizinisch: Konservatives Teilgebiet
4. Stelle: Schweregrad nach Ressourcenverbrauch A = höchster Ressourcenverbrauch B = zweithöchster Ressorcenverbrauch C = dritthöchster Ressourcenverbrauch D = vierthöchster Ressourcenverbrauch Z = kein Indikator
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 20
Auszug aus den AR-DRG‘s (Version 4.1) mit Kosten-gewichten
DRG MDC Text Gewicht VDKosten in
AUS$
Umgerechnet in DM
1A$=1,10 DM
A01Z A Lebertransplantation 50,30 35,88 121.327 133.460A05Z A Herztransplantation 13,01 23,13 31.376 34.514B05Z B Dekompression bei Karpaltunnel-Syndrom 0,48 1,12 1.162 1.278B70A B Schlaganfall mit Komplikationen und schwerwiegenden Diagnosen/Prozeduren 3,96 19,76 9.543 10.497B70B B Schlaganfall mit anderen Komplikationen bzw. Begleiterkrankungen 2,09 10,11 5.045 5.550B70C B Schlaganfall ohne andere Komplikationen bzw. Begleiterkrankungen 1,44 6,73 3.483 3.831B70D B Schlaganfall verstorben oder verlegt nach weniger als 5 Tagen 0,75 1,69 1.805 1.986B75Z B Fieberkrämpfe 0,42 1,57 1.009 1.110F12Z F Implantation eines Herzschrittmachers 4,18 4,86 10.085 11.094F15Z F PTCA, ohne Myokardinfarkt, mit Stent-Implantation 2,06 3,11 4.979 5.477F72A F Instabile Angina pectoris mit katastrophalen oder schwerwiegenden CC 1,25 5,55 3.005 3.306F72B F Instabile Angina pectoris ohne katastrophalen oder schwerwiegenden CC 0,89 3,51 2.150 2.365J06A J Größere Eingriffe an der Brust bei bösartigen Neubildungen 1,74 5,68 4.202 4.622J06B J Größere Eingriffe an der Brust bei gutartigen Erkrankungen 1,19 2,83 2.859 3.145Y01Z Y Schwerwiegende Verbrennungen 3. Grades 34,48 46,62 83.167 91.484Y60Z Y Verbrennungen, Verl. in eine andere Einr. zur Akutbeh. nach < als 5 Tagen 0,56 1,25 1.347 1.482Y61Z Y Schwerwiegende Verbrennungen 1,37 4,72 3.310 3.641
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 21
G-Relativgewichte = Kostengewichte 1/2
Ermittlung der Kostengewichte
Auf der Basis deutscher Daten – keine Übernahme aus dem Ausland
Mittelfristig Beteiligung aller Krankenhäuser
Zunächst Stichprobe von 50 bis 100 Krankenhäusern (nur für die Gewichtung, nicht für die Ermittlung des Landes-Basisfallwertes)
Kalkulationsleitfaden, Version 1.0, von der KPMG erstellt, liegt seit dem 2.4.2001 vor
Retrospektiv auf Jahresbasis (Sonderfall 2001, Beginn der Leistungserfassung für die Kalkulation: 1.7.2001)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 22
G-Relativgewichte = Kostengewichte 2/2
Jährliche Anpassung
Krankenhäuser ermitteln nur Rohfallkosten. Für die Aggregation zu Relativgewichten wird ein weiteres Gut- achten vergeben
Finanzierung der Kalkulation über DRG-Systemzuschlag
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 23
Methoden-Pretest-Vereinbarung vom 15.3.2001 Methodentest mit (26 – 7 =) 19 Krankenhäusern mit folgende Zielen:
Überprüfung und ggf. Anpassung der Kalkulations- methodik
Klärung von Fragen zur Datenvalidierung und Identifizierung von Schnittstellenproblemen
Nutzung als ersten Anhaltspunkt für spätere Kal- kulationen der Relativgewichte
Datengrundlage: 2. Quartal 2001
Datenlieferung bis 31.8.2001 an Datenannahmestelle
Auswertungen durch eine DRG-Projektstelle (Interims- büro, da noch kein funktionsfähiges DRG-Institut)
Auswertung mit Abschlussbericht bis November 2001
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 24
Ermittlung des krankenhausindividuellen Basisfallwertes in 2003 und 2004 ggf. ohne Abbildung von „Wirtschaftlichkeit“
Budget 2002./. Zusatzentgelte./. Zuschläge/Abschläge./. Erlöse der Psychiatrie./. Entgelte bei VD-Überschreitung+ allgemeine Preisentwicklung 2003
DRG-Budget 2003
prognosti-zierter Casemix
2003= DRG-Mengen*)
Casemix 2001
=DRG-Mengen*)
krankenhausindividuellerBasisfallwert
2003
÷
=*) = Summe der Relativgewichte
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 25
Die 3 bzw. 4 Faktoren für die Kalkulation der Kranken-hausbudgets (AUS-Relativgewichte)
Basisfallwert = 1.800,- €
0,651
1,497
0,802
1,674
1,156
(Haupt-)Fall-Gruppe 1 2 3 4Quelle: in Anlehnung an Prof. Neubauer, KGNW-Forum 2000 am 19.6.2000
20.000
X 1.800,- €
X 1,156
= 41,62 Mio. €
FallzahlX Ø Basis-FallwertX Case-Mix-Index (CMI)+/- Zu- und Abschläge= Krankenhausbudget
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 26
Große Budgetumschichtungen zu erwarten(Kodierqualität 1999)
Bandbreite des Deckungsgrades 1999AR 81,04 % - 136,33 %AP 81,88 % - 135,47 %
Ergebnisse des AOK/3M-Projektes mit 61 Krankenhäusern aus dem gesamten Bundesgebiet
KH Budget 1999 Fiktives DRG-Budget Differenz Differenz Differenznach AR-Gewichten 1999 1999/AR(AUS) 1999/AP(NY)
DM DM DM in % in %1 310.264.486 266.668.438 43.596.048 - -14,05 -11,372 79.297.020 76.527.165 2.769.855 - -3,49 2,683 52.361.168 54.087.949 1.726.781 3,30 -2,254 104.112.913 118.790.168 14.677.255 14,10 4,355 28.717.051 33.197.709 4.480.658 15,60 16,88
AR 1,616 - 0,911 Ø 1,156 AP 1,722 - 0,879 Ø 1,231
CMI 1999
Fazit: Der budgetneutralen Einführung muss anschließend eine ....Konvergenzphase folgen
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 27
Wirkung der – nach Staaten – divergierenden Relativ-gewichte
Krankenhaus A
Differenz1999 DM DM in v.H.
LKA-Budget 104.112.913NY-Gewichte 108.641.114 4.528.201 4,35CH-Gewichte 116.517.966 12.405.053 11,91AUS-Gewichte 118.790.169 14.677.256 14,10
Krankenhaus BDifferenz
1999 DM DM in v.H.Budget 1999 52.361.168NY-Gewichte 51.184.362 -1.176.806 -2,25CH-Gewichte 54.752.566 2.391.398 4,57AUS-Gewichte 54.087.949 1.726.781 3,30
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 28
Kennzahlen der AR-Hauptdiagnosegruppen (Kodierqualität 1999)
MDC Fall- CM- VD CMI DRG- Basis-Anteil Anteil Erlöse
fallwertin % in % pro Fall*)
DM DM
0: Sonderfälle/Pre MDC 0,1 0,3 11,4 2,3932 9.721 1: Nervensystem 7,8 9,2 10,6 1,4282 5.801 2. Auge 2,2 1,4 4,6 0,7947 3.228 3. HNO 5,4 3,3 5,5 0,7440 3.022 4. Atmungsorgane 5,7 6,5 11,4 1,3906 5.649 5. Kreislaufsystem 14,4 17,5 10,3 1,4862 6.037 6. Verdauungsorgane 11,8 11,1 8,3 1,1491 4.668 7: Leber, Galle und Pankreas 3,1 3,6 11,2 1,4131 5.740 8: Muskel, Sklelett u. Bindegewebe 13,3 17,6 11,8 1,6102 6.541
Quelle: DKTIG-DRG-Projekt, Endergebnisse 1999 (671 Krankenhäuser), IMC *) = CMI x Projekt-Basisfallwert von 4.062,- DM (ABL: 4.108,- DM, NRW: 3.893,- DM)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 29
Kennzahlen der AR-Hauptdiagnosegruppen (Kodierqualität 1999)
MDC Fall- CM- VD CMI DRG- Basis- anteil Anteil Erlöse fallwertin % in % pro Fall*) DM DM
9: Haut, Subcut. Ge- webe und Mamma 5,0 3,5 8,2 0,8512 3.458 10: Hormonelle u. Stoff- wechselkrankh. 2,8 2,8 9,7 1,2073 4.904 11: Niere u. Harnwege 3,9 3,6 8,3 1,12424.567 12: Männl. Geschl.Org. 1,7 1,6 8,1 1,15164.678 13: Weibl. Geschl.Org. 4,5 3,3 7,1 0,91423.713 14: Schwangerschaft u. Geburt 6,8 4,4 5,5 0,7971 3.238
15: Neugeborene 4,7 3,8 6,2 0,9963 4.047 16: Blut u. blutbild. Organe 0,7 0,4 9,1 0,6893 2.800 Quelle: DKTIG-DRG-Projekt, Endergebnisse 1999 (671 Krankenhäuser), IMC *) = CMI x Projekt-Basisfallwert von 4.062,- DM (ABL: 4.108,- DM, NRW: 3.893,- DM)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 30
Kennzahlen der AR-Hauptdiagnosegruppen (Kodierqualität 1999)
MDC Fall- CM- VD CMI DRG- Basis- anteil Anteil Erlöse fallwertin % in % pro Fall*) DM DM
17: Neubildungen (hämatol. u. solide) 1,5 1,6 8,1 1,31695.349 18: Infektionen und parasitäre Erkrank. 0,6 0,8 11,2 1,5056 6.116 19: Psychiatr. Erkrank. 1,0 1,2 12,3 1,5377 6.246 20: Alkohol- u. Drogen- mißbrauch 0,9 0,6 7,0 0,82013.331 21: Verletzungen u. Vergiftungen 1,6 1,5 7,3 1,12554.572 Quelle: DKTIG-DRG-Projekt, Endergebnisse 1999 (671 Krankenhäuser), IMC *) = CMI x Projekt-Basisfallwert von 4.062,- DM (ABL: 4.108,- DM, NRW: 3.893,- DM)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 31
Kennzahlen der AR-Hauptdiagnosegruppen (Kodierqualität 1999)
MDC Fall- CM- VD CMI DRG- Basis- anteil Anteil Erlöse fallwertin % in % pro Fall*) DM DM
22: Verbrennungen 0,1 0,2 12,2 1,8852 7.658 23: Sonst. Erkrankungen 0,3 0,2 6,6 0,9056 3.679 Insgesamt 100,0 100,0 9,0 1,22094.959 4.062
Prognose: Kodierqualität 2007 1,5261 4.959 3.249
Quelle: DKTIG-DRG-Projekt, Endergebnisse 1999 (671 Krankenhäuser), IMC *) = CMI x Projekt-Basisfallwert von 4.062,- DM (ABL: 4.108,- DM, NRW: 3.893,- DM)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 32
Überblick
Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen
Funktionsweise des neuen Vergütungssystems
Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Kranken- hausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz
Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRG- basierten Entgeltsystems
Konsequenzen für die Krankenhäuser
Zusammenfassung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 33
Gesetzesverfahren 2001/02 = kleine Lösung
Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fall- pauschalensystems für Krankenhäuser (FPG), bestehend aus
Änderung des SGB V und des KHG
Reduzierung der BPflV auf psychiatrische Leistungen
Krankenhausentgeltgesetz – KHEntgG
Kabinettsentwürfe des Fallpauschalengesetzes und des Krankenhausentgeltgesetzes liegen seit dem 20.8.2001 vor, Zustimmung des Kabinetts am 29.8.2001
kleine Lösung, Rechtslage ab 1.1.2007 wird vor oder nach der übernächsten Bundestagswahl geregelt (keine Planungssicherheit für Krankenhäuser)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 34
Die großen ordnungspolitischen Fragen
Sicherstellung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität
Basisfallwertanpassung (Neutralisierung von Rightcoding- und Upcoding-Effekten, Fallzahlexpansion usw.)
(Fest-) Einheits- oder Höchstpreise
landesweiter Gesamtbetrag (Landesbudgets) oder offenere Lösung mit flankierenden Maßnahmen (siehe KHEntgG-E)
Mengenausgleiche (Mehr- oder Mindererlösausgleiche)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 35
Beitragssatzstabilität: Krankenkassen versus BMG
Krankenkassen BMG
Beitragssatzstabilität
Höchstpreise
Mengenbegrenzung
Ableitung des Landes-Basis- fallwertes aus der Höhe der GKV-/PKV-Ausgaben und/oder den bisher vereinbarten kran- kenhausindividuellen Basis- fallwerten individuelle Mengenvereinba- rung ohne Mengenbegrenzung
ja jeinKostenträger favori-sieren Landesbudget
mit Basisfallwert-degression bei
Mengenentwicklung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 36
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgelt-gesetzes (Stand 29.8.2001) 1/13
Zeitplan
01.01.2003 optionale DRG-Einführung mit zweijähriger bugetneutraler Phase (2003 und 2004)
01.01.2004 verpflichtende DRG-Einführung mit einjähriger budgetneutraler Phase (2004)
2005 bis Ende 2006 Konvergenzphase
2007 DRG-Preissystem, Sach- und Rechtslage offen
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 37
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgelt-gesetzes (Stand 29.8.2001) 2/13
Budgetneutrale Phase (2003/04) Budgetvereinbarungen nach altem Recht (§ 6 BPflV) und damit Steuerung der Ausgabenentwicklung über die Zuwachsbegrenzung durch die Grundlohnrate nach § 71 SGB V und das Erfordernis der Zustimmung der Krankenkassen bei Veränderungen der Leistungsstruk- turen und der Fallzahlen (§ 3 KHEntgG-E)
derzeitiger Krankenhausvergleich entfällt ab 2003; zur Berücksichtigung von Leistungsveränderungen können DRG-Betriebsvergleiche herangezogen werden
Krankenhausindividuelle Basisfallwerte; keine bundes- oder landesweiten Basisfallwerte
Krankenhausindividuelle DRG-Preise 2003/04 gelten nur für die Abrechnung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 38
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgelt-gesetzes (Stand 29.8.2001) 3/13
Zusatzentgelte z.B. für Bluterpräparate, interkurrente Dialysen
Vereinbarung von krankenhausindividuellen Entgelten für Nicht-DRG-Leistungen (z.B. Leistungen mit geringen Fallzahlen, in speziellen medizinischen Bereichen) Voraussetzung: Bundesebene stellt Kataloglücke gemein- sam fest (vgl. § 6 Abs. 1 KHEntgG-E)
Ausgliederung der Ausbildungsstätten und der Mehr- kosten für Ausbildungsvergütungen (Anrechnungs- schlüssel 7 : 1) sowie Finanzierung über einen pauschalen Ausbildungszuschlag zu den Fallpauschalen aus einem Ausbildungsfonds bei der Landeskrankenhausgesellschaft (Fondslösung, § 17 a KHG-E)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 39
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgelt-gesetzes (Stand 29.8.2001) 4/13
Zuschläge a) für selten genutzte Versorgungsangebote (z.B. Betten für Schwerbrandverletzte, Tropenbetten) und b) zur Sicherung bedarfsgerechter wohnortnaher Ver- sorgungsstrukturen (= Vorhaltung bei geringer Fall- zahl), zur Subsidiarität siehe § 5 Abs. 2 KHEntgG-E c) zur Finanzierung der Qualitätssicherung
Mehrerlösausgleich
2003: 75 % (es verbleiben beim Krankenhaus 25 %)
2004: 65 % (es verbleiben beim Krankenhaus 35 %)
Mindererlösausgleich
2003: 60 %, für „Frühumsteiger“ 95 % (bevorzugte Einführungsbedingung)
2004: 40 %
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 40
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgelt-gesetzes (Stand 29.8.2001) 5/13
Stärkung des Beteiligungsrechts der Vertreter von Bundesärztekammer und Krankenpflegeberufen bei der Weiterentwicklung des DRG-Fallpauschalenkataloges sowie Einbeziehung von Vertretern
der betroffenen medizinischen Fachgesellschaften
der pharmazeutischen Industrie und
der Industrie für Medizinprodukte
(§ 17 b KHG-E)
Die Ergebnisse der Kostenerhebungen und der DRG- Kalkulationen sollen in geeigneter Weise veröffentlicht werden (transparentes Verfahren)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 41
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgelt-gesetzes (Stand 29.8.2001) 6/13
weitere Vorgaben zur Qualitätssicherung, die über die mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 geschaffe- nen Vorgaben hinausgehen (§ 137 SGB V). Die Vertrags- parteien auf Bundesebene sollen Vereinbarungen treffen über
Mindestanforderungen an die Struktur- und Ergebnis- qualität,
bei geeigneten Leistungen Mindestmengen
Inhalt und Umfang eines von den Krankenhäusern regelmäßig zu veröffentlichenden Qualitätsberichts
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 42
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgelt-gesetzes (Stand 29.8.2001) 7/13
Konvergenzphase (2005/06)
Vereinbarung eines landesweiten geltenden Basisfall- wertes, der das Preisniveau der Fallpauschalen und Zusatzentgelte festlegt, unter strenger Beachtung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität
Möglichkeit für die Selbstverwaltung, bei Fallpauschalen mit auffälliger Mengenentwicklung Absenkung in den Bewertungsrelationen vorzunehmen (Kann-Vorschrift)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 43
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgelt-gesetzes (Stand 29.8.2001) 8/13
Zu erwartende Kodiereffekte (Right- und Up-Coding) werden zu 100 % bei der jährlichen Anpassung des Basisfallwertes sowie über die vorgesehene MDK-Prüfung der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren aufgefan- gen (§ 17 c KHG-E)
Weiterhin Vereinbarung eines krankenhausindividuellen Erlösbudgets für die Erlöse aus Fallpauschalen und Zusatzentgelten; das bedeutet bei einem Einheitspreis- system die Vereinbarung des Leistungsvolumens (Art und Menge der DRG-Leistungen). Zusätzlich prospektiv vereinbarte Leistungen werden nicht mit ihrem Fallwert, sondern nur in Höhe der zusätzlich entstehenden, vari- ablen Fallkosten (anteilige Personal- und Sachkosten) zusätzlich finanziert. Erlöse nicht vereinbarter Mehr- leistungen sind zurückzuzahlen.
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 44
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgelt-gesetzes (Stand 29.8.2001) 9/13
Stufenweise Angleichung der Krankenhausbudgets an den Zielwert (krankenhausindividuelle Mengen x Landes- preis)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 45
Stufenweise Angleichung der heutigen Krankenhaus-budgets an den Zielwert (Menge x DRG-Landespreis)
2002 2003 2004 2005 2006 2007
1/31/3
1/3101 Mio. € 99 Mio. € 100 Mio. €
96,7 Mio. €
93,3 Mio. € 90 Mio. €
98 Mio. € 99 Mio. € 100 Mio. €
106,7 Mio. €
113,3 Mio. €
120 Mio. €
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 46
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgelt-gesetzes (Stand 29.8.2001) 11/13
Anpassungsproblem in der Konvergenzphase 2005/2006 in Hochpreisregionen (z.B. Berlin, Hamburg ...)
Krankenhausindividueller Basis- fallwert 2004/2005 = 3.002,- DM / 1.535,- E
Landes-Basisfallwert 2005 = 4.588,- DM / 2.346,- E
Bundes-Basisfallwert 2005 = 3.286,- DM / 1.680,- E
Forderung der SpiK: Anhebung auf Landes-Basisfallwert ausschließen, soweit dieser über dem Bundesdurchschnitt liegt
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 47
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgelt-gesetzes (Stand 29.8.2001) 12/13
Zeitlich begrenzte Vereinbarung gesonderter fallbezogener Entgelte „vor Ort“ für neue Untersuchungs- und Behand- lungsmethoden (innovative Leistungen), die mit den Fall- pauschalen und Zusatzentgelten noch nicht sachgerecht vergütet werden können (§ 6 Abs. 2 KHEntgG-E)
Finanzielle Sanktionen bei fehlerhafter Abrechnung von Fallpauschalen (zweifacher Rechnungsdifferenzbetrag)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 48
Regierungsentwurf eines Krankenhausentgelt-gesetzes (Stand 29.8.2001) 13/13
Ordnungsrahmen ab 2007 noch offen
Die Absicht, mittelfristig (nach 2007) bundesweite Basis- fallwerte einzuführen, wird in der amtlichen Begründung des Fallpauschalengesetzes angekündigt
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 49
2. Konvergenzphase ab 2008?2. Konvergenzphase ab 2008?
Vergleich der Fallkosten 1999
Fallkosten 1999 West-/Ost- vergleichbare Abweichung in % zumFaktor Fallkosten 1999 Mittelwert unteren Quartil
Baden-Württemberg 6.276,25 1,00 6.276,25 1,41 5,44Bayern 5.993,89 1,00 5.993,89 -3,15 0,69Berlin 8.641,03 1,00 8.641,03 39,63 45,16Brandenburg 5.212,57 0,90 5.791,74 -6,41 -2,70Bremen 7.051,88 1,00 7.051,88 13,95 18,47Hamburg 7.939,16 1,00 7.939,16 28,28 33,37Hessen 6.285,75 1,00 6.285,75 1,57 5,60Mecklenburg-Vorpommern 5.095,38 0,90 5.661,53 -8,52 -4,89Niedersachsen 6.063,86 1,00 6.063,86 -2,02 1,87Nordrhein-Westfalen 5.976,22 1,00 5.976,22 -3,43 0,40Rheinland-Pfalz 5.643,87 1,00 5.643,87 -8,80 -5,19Saarland 6.298,88 1,00 6.298,88 1,78 5,82Sachsen 5.448,61 0,90 6.054,01 -2,18 1,70Sachsen-Anhalt 5.493,90 0,90 6.104,33 -1,36 2,55Schleswig-Holstein 6.016,29 1,00 6.016,29 -2,79 1,07Thüringen 5.293,60 0,90 5.881,78 -4,96 -1,19Mittelwert 6.086,05 6.188,70Median 6.005,09 6.058,94unteres Quartil 5.482,58 5.952,61oberes Quartil 6.292,32 6.292,32
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 50
Bauweise
Langlieger
Dialyse
Notfall
Ausbildung3-Bett-Zimmer
Verlegung
WiederaufnahmeBelegarzt
Vorstationär
Sicherstellung
KH ohne Förderung
Zu- und Abschlagswirrwarr
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 51
Drei Zu- und Abschlagskategorien
Fallbezug Ergänzende Rechnungslegung KH-bezogen
Langlieger Dialyse Notfall
Verlegung Vorstationär Ausbildung
Wiederaufnahme Belegarzt
KH ohne Förderung BauweiseX X
Sicherstellung *
*) Sicherstellungszuschlag für räumlich isolierte Krankenhäuser
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 52
Krankenhausbezogene Zu- und Abschläge 1/2
Konsens im Grundsatz:
Notfallversorgung per Abschlag, Höhe bis 30.6.2002
Selten genutzte Spezialeinrichtungen und Sicherstellungs-
Zuschlags-Kriterien bis 30.6.2001, Höhe bis 30.6.2002
Keine Investitionskosten für nicht geförderte Kranken- häuser, im Gegensatz dazu § 3 Abs. 5 und § 4 Abs. 8 KHEntgG-E: Förderung neuer Investitionen, soweit der krankenhausindividuelle Basisfallwert den landesdurch- schnittlichen Basisfallwert nicht überschreitet
Begleitpersonen Zuschlagsregelung mit Tagesbezug bis 30.6.2002
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 53
Krankenhausbezogene Zu- und Abschläge 2/2
Innovationen werden bei der Pflege der Relativgewichte berücksichtigt Einzelheiten bis 31.12.2002 festlegen
Bislang nur wenige Abrechnungsgrundsätze und keine Abgrenzung zu komplementären Vergütungsbereichen
DKG versus SpiK – kein Konsens
Strukturkomponente = „Unwirtschaftlichkeitszuschlag (auch Türschildfinanzierung genannt)“ für Unikliniken und Maximalversorger / Alternative: Innovations-Zusatz- entgelte für die Interimszeit
Weiterbildung
Ungünstige Baustruktur
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 54
Entgelte aus Abrechnungsbestimmungen teilweise noch offen 1/3 Langlieger Grenzverweildauerfestlegung
via Perzentil, ergänzendes Entgelt (§ 8 Abs. 2 KHEntgG-E)
Kurzlieger DRG-Abschlag oder TPS (For- derung der SpiK)
Mindestverweildauer DRG-Abschlag (Forderung der SpiK)
Verbringung Krankenhaus, das den Patien- ten stationär aufgenommen hat, berechnet die Fallpau- schale (§ 8 Abs. 6 KHEntgG-E)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 55
Entgelte aus Abrechnungsbestimmungen teilweise noch offen 2/3 Verlegung a) Krankenhaus, das die Haupt-
leistung erbringt, rechnet DRG ab b) Krankenhaus vorher rechnet tagesbezogen ab (Aufwärts- verlegung
c) Krankenhaus, das nachbe- handelt, klärt Vergütung im
Innenverhältnis mit Haupt- leister (Abwärtsverlegung = Aufteilung der DRG), alter- nativ: Mindest-Verweildauer
Wiederaufnahme in GVD nicht abrechenbar
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 56
Entgelte aus Abrechnungsbestimmungen teilweise noch offen 3/3
Vorstationär nur falls ohne KH-Fall
Nachstationär wie bisher bei FP, d.h. bis Grenzverweildauer mit DRG abgegolten (§ 8 Abs. 2 KHEntgG-E)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 57
Verhandlungsebenen
Bund
Land
KH
Pflege medizinische Klassifikation Ermittlung Relativgewichte Komplementäre Vergütungssysteme Rahmenvorgaben Qualitätssicherung
Aushandeln Landesbudget (?) Anpassung Landesfallwert Durchführung Qualitätssicherung
Fallpauschalmengen Ausgleichsberechnung Abgrenzung sonstiger Entgelte
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 58
Thesenpapier der HELIOS Kliniken GmbHzur DRG-Einführung
These 1: Das DRG-System verbessert die Versorgungs- qualität
These 2: Das DRG-System ist dem jetzigen Entgeltsystem eindeutig überlegen
These 3: Das DRG-System und der vorliegende Gesetz- entwurf fördern medizinische Innovationen
These 4: Die rasche Einführung des DRG-Systems ist möglich und sinnvoll
These 5: Die zur Einführung des Systems erforderlichen Schritte müssen schnell und entschieden umgesetzt werden
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 59
Thesenpapier der HELIOS Kliniken GmbHzur DRG-Einführung
These 6: Das DRG-System deckt praktisch alle Kranken- hausleistungen ab
These 7: Das DRG-System intensiviert den Qualitäts- wettbewerb und stärkt so die Medizin
Quelle: www.helios-kliniken.de
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 60
Überblick
Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen
Funktionsweise des neuen Vergütungssystems
Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Kranken- hausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz
Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRG- basierten Entgeltsystems
Konsequenzen für die Krankenhäuser
Zusammenfassung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 61
Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRG-basierten Entgeltsystems 1/3
auf das Krankenhaus-System
Spezialisierung des Leistungsspektrums der Krankenhäuser
Verdrängung kostenungünstiger Krankenhäuser
auf das einzelne Krankenhaus
Reduzierung der Verweildauer
Steigerung der Fallzahlen (deutsche Mentalität)
Kodierungsoptimierung (Upcoding in Abgrenzung zum „Rightcoding“ in der Einführungsphase)
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 62
Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRG-basierten Entgeltsystems 2/3
Einführung der patienten-/fallgruppenbezogenen Kostenträgerrechnung
Abkehr von der funktionellen und Hinwendung zur objekt-, d.h. patienten- und prozessorientierten Betrachhtungsweise der Leistungsprozesse. Im Klartext: Wegfall von klassischen Abteilungs- strukturen
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 63
auf die Kostenträger
leistungsgerechtere Verteilung der Finanzierung auf die einzelnen Kostenträger
Kontrollaufwand (z.B. Kodierung, BV, MDK/LKG)
Kosten der Pflege und Fortschreibung der Patientenklassifikation und der Relativgewichte durch das DRG-Institut (vgl. DRG-Systemzuschlags- Gesetz)
zukünftig
Einführung einer fallbezogenen Krankenhaus- rahmenplanung (Daten nach § 301 SGB V)
Einführung krankenkassenspezifischer Ver- handlungen
Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRG-basierten Entgeltsystems 3/3
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 64
Überblick
Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen
Funktionsweise des neuen Vergütungssystems
Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Kranken- hausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz
Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRG- basierten Entgeltsystems
Konsequenzen für die Krankenhäuser
Zusammenfassung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 65
...dargestellt am Beispiel der 7 kinderchirurgischen Fachbteilungen in WL
Dokumentation und Kodierqualität ab 1.1.2001 sind Basis derKrankenhausvergütung ab 1.1.2003
CMI Diagnose OP-Quote-AP- je Fall aus L 4 LKA
(AOK) (AOK)FA 1 0,77 2,30 38,86 %
2 1,01 2,91 33,11 %
3 0,78 2,14 61,93 %
4 0,97 1,99 57,76 %
5 0,58 2,34 14,14 %
6 0,84 2,04 69,32 %
7 0,88 2,15 73,15 %
MINIMUM 0,58*) 1,99 14,14 %
MAXIMUM 1,01*) 2,91 73,15 %
Median 0,81 2,14 59,84 %
Mittelwert 0,81 2,16 52,52 %
Standardabw. 0,13 0,14
*) 0,58 x hypoth. 4.000,- DM = 2.320,- DM bzw. 1,01 x hypoth. 4.000,- DM = 4.040,- DM
Merke:Unter-/ und Über-Kodierung werden „bestraft“
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 66
Der klinische Datensatz bildet die Grundlage jeder DRG-Zuordnung Dokumentation
ICD-10-SGB V OPS-301
Diagnosen (Hauptdiagnose, Nebendiagnosen)
Prozeduren
FallgruppeG-DRG
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 67
Neue Kodiersoftware ab 1.1.2001 1/2
ICD-10 - SGB V, Version 2.0, Stand 15.11.2000
neu 12.421 mögliche Schlüssel
bisher 8.082 mögliche Schlüssel
WHO 12.420 Schlüssel
OPS-301, Version 2.0, Stand 15.11.2000
neu 25.686 mögliche Schlüssel
bisher 7.749 mögliche Schlüssel
USA 3.545 mögliche Schlüssel
Beide sind seit dem 1.1.2001 einzusetzen
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 68
Neue Kodiersoftware ab 1.1.2001 2/2
OPS-Erweiterung nach vier Kriterien:
17 % DRG-relevant
18 % möglicherweise künftig DRG-relevant
63 % von Fachgesellschaften oder MDK
gefordert
2 % Fehlerbereinigung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 69
Konsequenzen für die Krankenhäuser aus Sicht der Kostenträger 1/2
(weitere) Preisanpassungen in 2002 (quasi Fürsorge- pflicht der Kostenträger)
(weitere) Kostenoptimierung, z.B. durch Prozess- optimierung
Im Rahmen des Qualitätsmanagements
Aufbau bzw. Ausbau der Infrastruktur für optimale, d.h. vollständige und korrekte Dokumentation und Kodierqualität, z.B. EDV, Etablierung eines Medizinischen Controllings (neben dem Kosten- und Erlös-Controlling), Neuaus- richtung der elektronischen Informationstechnologie
Information und Motivation aller Mitarbeiter über den DRG-Einsatz
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 70
Konsequenzen für die Krankenhäuser aus Sicht der Kostenträger 2/2
Schulung und Motivation der DRG-tangierten Mitarbeiter u.a. in den Bereichen Medizin / Pflege / Controlling / Patientenverwaltung, EDV im IV. Quartal 2000 zur Vorbereitung auf das Referenzjahr 2001 für die Relativgewichte 2003
Fortsetzung der Schulung nach Vorlage der „speziellen“ Kodierrichtlinien im Herbst 2001
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 71
Überblick
Gesetzlicher Auftrag: DRG-basierte Fallpauschalen
Funktionsweise des neuen Vergütungssystems
Ordnungspolitische Rahmenbedingungen: Kranken- hausentgeltgesetz im Fallpauschalengesetz
Potentielle Wirkungen der Einführung eines DRG- basierten Entgeltsystems
Konsequenzen für die Krankenhäuser
Zusammenfassung
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 72
Zusammenfassung
Mit den G-DRG‘s kommt die leistungsorientierte Vergütung
Für die Krankenkassen ist der Grundsatz der Beitrags- satzstabilität auch für das neue Vergütungssystem ab 1.1.2003 unabdingbare Geschäftsgrundlage
Die DRG-Abrechnung beginnt 2003/04 budgetneutral
Einheits- oder Höchstpreise bestimmen die Diskussion in den nächsten 4 Monaten
Für die geplante Konvergenzphase (2005 bis 2006) wird eine Rechtsgrundlage (KHG, KHEntG) geschaffen
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 73
Zusammenfassung
Kein Strukturzuschlag für Universitätskliniken und Kran- kenhäuser der Maximalversorgung
Vollständige Dokumentation und korrekte Kodierung sichern die Arbeitsplätze im Krankenhaus
„Wenn sich Chefärzte früher auf Kongressen begegnet sind, hat man mit den Betten und ihrer Auslastung geprahlt - jetzt geht es um die be- handelten Fälle, den Fallpreis und den Case-Mix-Index.“ Dr. Manfred Ramme, Klinikum Nord-Heidberg
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 74
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 75
BACKUP
Ulrich Neumann, AGS im Ruhrbezirk 76
Wichtige Kennzahlen der Krankenhausnutzung in Australien, Deutschland und USA USA Australien Deutschland
Fälle je 1.000Einwohner 114,9 152,1 188,3
Verweildauer ohneStundenfälle 5,1 5,5 11,3
Tage je 1.000Einwohner 585,3 839,8 2.109,1
Tage je 1.000 Einwohner in Prozent des deutschen Wertes 27,8 % 39,8 % 100 %
Quelle: OECD-Gesundheitsdaten 1997, PD Dr. Thomas Mansky, Fulda