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Aus dem Inhalt Amtsblatt des Amtes Plau am See Seite 3 Erfolgreiche Handballer Seite 4/5 5. Plauer Stadtvertretersitzung Seite 6/7 Plauer Feuerwehr Seite 9 Kirchenförderverein Seite 13 Jürgen Andrees 75 Jahre Seite 21 Kulturverein Leisten Seite 22-33 Amtliche Mitteilungen Seite 34-36 Glückwünsche und Service Die Plauer Zeitung erscheint kostenlos einmal im Monat in Auflage von 4950 Exemplaren im Amt Plau am See. Sie ist für auswärtige Leser im Abonnement erhältlich. Nr. 2 Mittwoch, den 17. Februar 2010 Jahrgang 115 Umfangreiche Stadtchronik Es ist ein bewundernswertes Lebens- werk, das die Stadtarchivarin i. R. Hei- demarie Ruchhöft mit der „Chronik der Stadt Plau am See“ vorgelegt hat. Das großformatige, 208 Seiten mit vielen Abbildungen illustrierte Buch bietet dem Leser einen umfassenden Einblick in die Plauer Stadtgeschichte von der Entstehung der Landschaft bis hin zu Ereignissen der ummittelbaren Gegen- wart. Die Abhandlung ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Abschnitt werden in Einzelkapiteln die Stadtgeschichte, Bauwerke, Kurhäuser, Betriebe sowie bedeutende Bürger der Stadt abgehan- delt. Den zweiten Abschnitt bildet eine Datenchronologie, in der Jahr für Jahr Ereignisse aufgelistet sind, die bedeut- sam für die Stadtgeschichte sind. In der Einführung schreibt Heidema- rie Ruchhöft, dass Plau am See die am höchsten gelegene Stadt Mecklenburgs ist, sie befindet sich inmitten einer Land- schaft, die durch die Eiszeiten geprägt ist. Der Plauer See liegt 62 Meter über dem Meeresspiegel. „In grauer Vor- zeit lag am Ausfluss der Elde aus dem 37,8 Quadratkilometer großen Plauer See – damals noch nach der Gauburg Kutzin (Quetzin) Kutziner See genannt – die Siedlung Plawe. Den Namen Pla- we deutet man mit Flößort. Hier befand sich ein wichtiger Eldeübergang in Nord- Südrichtung.“ Die Besiedlung des Wen- denortes durch Deutsche begann in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts. 1235 wur- de das Stadtrecht bestätigt. „Das Wappen der Stadt Plau zeigt auf goldenem Grund ein rotes Tor mit fünf Zinnen als äußeres Zeichen der Wehrhaftigkeit. In der ovalen Toröffnung steht der Richenberger Stier- kopf. Landwirtschaft, Handwerk und Handel prägen über Jahrhunderte das Bild der Stadt. Die erste urkundlich belegbare Handwerkerinnung ist die der Schmie- de aus dem Jahre 1247, gefolgt von den Fleischhauern (= Schlachter) 1306 und den Fischern 1307. Neben der Stadtkir- che St. Marien ist der 1448/49 errichtete Burgturm das markanteste Bauwerk.“ Die Plauer Chronik ist zum Preis von 19.95 Euro in der Druckerei A. C. Froh, der Bücherstube Schult und der Plauer Tourist-Info zu erwerben.

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Aus dem Inhalt

Amtsblatt des Amtes Plau am See

Seite 3 Erfolgreiche HandballerSeite 4/5 5. Plauer StadtvertretersitzungSeite 6/7 Plauer FeuerwehrSeite 9 KirchenfördervereinSeite 13 Jürgen Andrees 75 JahreSeite 21 Kulturverein Leisten Seite 22-33 Amtliche MitteilungenSeite 34-36 Glückwünsche und Service

Die Plauer Zeitung erscheint kostenlos einmal im Monat in Auflage von 4950 Exemplaren im Amt Plau am See. Sie ist für auswärtige Leser im Abonnement erhältlich.

Nr. 2 Mittwoch, den 17. Februar 2010 Jahrgang 115

Umfangreiche Stadtchronik

Es ist ein bewundernswertes Lebens-werk, das die Stadtarchivarin i. R. Hei-demarie Ruchhöft mit der „Chronik der Stadt Plau am See“ vorgelegt hat. Das großformatige, 208 Seiten mit vielen Abbildungen illustrierte Buch bietet dem Leser einen umfassenden Einblick in die Plauer Stadtgeschichte von der Entstehung der Landschaft bis hin zu Ereignissen der ummittelbaren Gegen-wart. Die Abhandlung ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Abschnitt werden in Einzelkapiteln die Stadtgeschichte, Bauwerke, Kurhäuser, Betriebe sowie bedeutende Bürger der Stadt abgehan-delt. Den zweiten Abschnitt bildet eine Datenchronologie, in der Jahr für Jahr Ereignisse aufgelistet sind, die bedeut-sam für die Stadtgeschichte sind.In der Einführung schreibt Heidema-rie Ruchhöft, dass Plau am See die am höchsten gelegene Stadt Mecklenburgs ist, sie befindet sich inmitten einer Land-schaft, die durch die Eiszeiten geprägt ist. Der Plauer See liegt 62 Meter über dem Meeresspiegel. „In grauer Vor-zeit lag am Ausfluss der Elde aus dem 37,8 Quadratkilometer großen Plauer See – damals noch nach der Gauburg Kutzin (Quetzin) Kutziner See genannt – die Siedlung Plawe. Den Namen Pla-we deutet man mit Flößort. Hier befand sich ein wichtiger Eldeübergang in Nord-Südrichtung.“ Die Besiedlung des Wen-denortes durch Deutsche begann in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts. 1235 wur-de das Stadtrecht bestätigt. „Das Wappen der Stadt Plau zeigt auf goldenem Grund ein rotes Tor mit fünf Zinnen als äußeres Zeichen der Wehrhaftigkeit. In der ovalen Toröffnung steht der Richenberger Stier-kopf. Landwirtschaft, Handwerk und Handel prägen über Jahrhunderte das Bild der Stadt. Die erste urkundlich belegbare Handwerkerinnung ist die der Schmie-de aus dem Jahre 1247, gefolgt von den Fleischhauern (= Schlachter) 1306 und den Fischern 1307. Neben der Stadtkir-che St. Marien ist der 1448/49 errichtete Burgturm das markanteste Bauwerk.“

Die Plauer Chronik ist zum Preis von 19.95 Euro in der Druckerei A. C. Froh, der Bücherstube Schult und der Plauer Tourist-Info zu erwerben.

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2 Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010

Die Plauer Burg mit dem noch erhalte-nen Hauptturm und der Wallanlage ent-steht 1448 / 49 durch Lüdeke Hahn als Bollwerk gegen die märkischen Raub-ritter. „Der Turm hat ein 11 Meter tiefes Verlies, in welchem schon manch ein Straßenräuber eingesessen hat, aber auch vermögende Herrschaften schließen Be-kanntschaft mit dem feuchten, finsteren Gemäuer und kommen nur gegen Löse-geld frei.“ Die 1538-50 zur Festung aus-gebaute Burg zieht im 30jährigen Krieg immer wieder die Belagerer an. 75 Pro-zent der Bevölkerung fallen Seuchen und Kriegseinwirkungen zum Opfer. Kein Wunder, dass die Plauer 1660 mit dem Abriss der Festung beginnen und mit dem so gewonnenen Material ihre zer-störten Häuser wieder aufbauen. „Kaum haben sich die Plauer erholt, bricht 1756 eine neue Katastrophe über die Stadt her-ein. Durch preußische Besatzung verur-sacht, entsteht im ersten Kriegsjahr des

Siebenjährigen Krieges ein Feuer, das innerhalb von vier Stunden die ganze Stadt innerhalb der Ringmauern - außer der Kirche und einer kleinen Bude - in Schutt und Asche legt.“Im 19. Jahrhundert siedeln sich in Plau mehrere Industriebetriebe an, 1840 ent-steht die berühmte Maschinenfabrik und Eisengießerei des Dr. Ernst Alban. Fer-ner gibt es eine Kalkbrennerei, zwei Zie-geleien, zwei Tuchfabriken, Färbereien, eine Spinnerei und eine Netzfabrik. Plau wird zu einer der größten Industriestädte des Landes Mecklenburg. Die Einwoh-nerzahl wächst von 1 683 Bürger (1802) auf 4 290 (1900). Durch die umfassende Regulierung und Kanalisierung der Elde von 1797 bis 1803 und in den 1830er Jahren blüht die Frachtschifffahrt auf. „1845 befährt der erste Seitenraddampfer ALBAN, gebaut als Schlepp-, Fracht- und Personendampfer von Dr. Ernst Alban in seiner Plauer Fabrik, die Seenplatte bis

Wie in jedem Jahr konnten Besucher der Grünen Woche in Belrin eine kuli-narische Reise durch M-V unternehmen, denn die DEHOGA war wieder mit ei-nem eigenen Kochstudio vertreten, mit dabei waren auch Plauer Köche. Die Köchevereinigung „plau-kocht.de“ kre-denzte „Salat von Perlgraupen, Rucola und Baby-Leaf mit Gemüsevinaigrette und Weißfisch-Chips“.Zutaten: 60 g Forellenfilet, 60 g Ma-ränenfilet, 60 g Rotaugenfilet, 150 g Graupen, 0,5 Geflügelbrühe, 100 g Möhrenbrunoise, 100 g Lauchbrunoi-se, 30 g Zwiebelbrunoise, 4 El Schnitt-

Auf der Grünen Wochelauch, 180 g Paprika, 100 g Rucola, 100 g Baby-Leaf Salat, 100 ml Olivenöl, 12 Cherrytomaten (Brunoise = möglichst klein geschnittene Würfel)Zubereitung: Graupen waschen, Zwie-beln in etwas Olivenöl anschwitzen und mit der Brühe ablöschen, Thymian, Salz und Graupen hinzugeben, alles eine hal-be Stunde kochen lassen, bis die Grau-pen noch leichten Biss haben. Möhren und Lauchwürfel blanchieren und die Paprika in Rauten schneiden. Die abge-kühlten Graupen mit Gemüsewürfeln, Schnittlauch, Olivenöl und Salz mi-schen, abschmecken und anrichten. Den

Salat mit Himbeerdressing marinieren. Die Fisch-Chips in etwas Olivenöl an-braten und auf den Graupen anrichten. Die Paprikarauten in Olivenöl mit Thy-mian anbraten und mit Salz und Pfeffer abschmecken.Die Jungs und Mädels von plau-kocht.de wünschen guten Appetit!

nach Waren und Röbel.“ Ende des 19. Jahrhunderts wird Plau als Urlaubspara-dies vor allem durch die Berliner „Som-merfrischler“ entdeckt. Die 1872 gebaute „Silbermühle“ ist das erste Logierhaus an der Seeluster Bucht.Die Autorin beschließt ihren einführenden Aufsatz mit den Worten: „Die Plauer sind stolz auf ihre Stadt, die schon sehr viel Leid und Not gesehen hat, sich aber immer wieder durch den Fleiß ihrer Bewohner schnell erholen konnte. Ich wünsche allen Plauern, die ja jeden Tag unsere Geschich-te mitgestalten, ihre Anwesen pflegen und alles tun, unsere schöne Stadt noch lie-benswerter zu gestalten, viel Freude beim Lesen in der Plauer Stadtgeschichte. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständig-keit und kann es auch nicht. Sie soll einen Einblick in das bewegte Leben unserer Stadt Plau am See geben und sie soll auch dem interessierten Gast zur Information dienen.“ W. H.

Woher stammen uns Vörfaren? Süd wann giwt dat Meckelbörger? Vör dei Völkerwanderung is uns Land vun ger-manischen Stämmen besidelt wast. Üm dei Jordusendwen´ hewwen sik dei ger-manischen Stämme in Bewägung set un deuch Europa treckt, üm sik in wärmere Gegenden antausideln. As dat verlotte-ne Land fri wurden is, sünd slawische Stämme ut den´n Osten narückt. Sei kämen bit an dei Elf (Elbe), sogor na Nidersachsen (Wendland) un Holstein vöran. In Lope dei Joren müssten sei sik mit dütschen Stämmen uteinanner setten. in´t 12. Jorhunnert het Heinrich dei Löw dei slawischen Stämme in´t jet-zige Meckelborg bekämpft un niderrun-gen. Dat Wurd Meckelborg heit „Grote Burg“. Die Urtsnamen mit dei Endung „ow“ un „in“ sünd rein slawischen Ur-sprungs, t.B. Quetzin, Reppentin, Kup-pentin, Gallin, Malchow, Lalchow, Damerow, Krakow. Wendisch Waren un

Wendisch Priborn passte dei Nazis nich. Sei sind up Finkenwerder und Freienha-gen ümdöft wurden. In dei Ukraine un Polen droppen wi uk Städte mit „ow“ an: Rostow, Charkow, Krakow. Dat slawi-sche Fürstengeschlecht het sik bit 1918 in Schwerin deuchgahend erhollen. Na dei Niderlag vun dei Slawen sünd dei Dütschen ut Niedersachsen, Schleswig-Holstein un Westfalen in uns Gebit in-wandert: Buern, Handwarker un dei Rit-ter, dei dat Seggen haden. Erstaunlich is, wi sei in dei Städte un Dörper so fix Kir-chen erricht hewwen, dei taun grötsten Deil hüt noch stan!Dei Sprak wir rein nider- oder platt-dütsch. Dörch dei verschidenen norddüt-schen Stämme het sik dei Meckelbörger Schlag entwickelt. Wider südlich – in Südbrandenburg un in dei Lausitz – hew-wen sik dei Sorben ere Sprak, ere Kultur un ere Tradition bit hüt erhollen. Dat dörch dei Fürsten-, Königs-, Kaiser- un

sogor dörch dei Nazitiden! Glikrangig bestan noch dei Städte- un Gemeindena-men. In dei Vergangenheit hewwen dei Meckelbörger gau´ un lege (schlechte) Tiden erläwt. Ünner Öwerfälle, Krige un Süken (Seuchen) haden sei stark tau liden (leiden). Ümmer hewwen sei sik wedder erhalt. In ruhigen Tiden (19. Jor-hunnert) sünd väle Meckelbörger utwan-dert, hauptsächlich öwer Hamburg na Nordamerika. Beide Weltkrige hewwen deipe Wunnen hinnerlotten. Naden 2. Weltkrieg erläwten wi ne starke „Inwan-derung“ ut dei ehemaligen dütschen Ost-gebite. Na dei Wen´ stellen wi wedder ne Utwanderung Richtung Westen wist.Dei jetzigen, bodenständigen Meckel-börger un Vörpommern sünd bereit, ut uns schönes Bundesland dat Urlauber-land Nummer 1 in Dütschland tau mok-ken un hoffentlich dei Landwirtschaft einen starken ökologischen Anstrich verschaffen! Hans-Ulrich Rose

Wi Meckelbörger

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Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010 3

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In zwei Spitzenspielen der Verbandsliga/ West konnten die Handballmänner des Plauer SV kürzlich punkten. Mit dem Bad Doberaner SV II hatten die Seestäd-ter den Tabellenzweiten in der Klüschen-berghalle zu Gast und zeigten den 150 Zuschauern eine spannende Partie. Der zweite Spielabschnitt war an Spannung kaum zu toppen. Doberan lag bis zur 50.Minute ständig in Führung, doch die Manndeckung des erst 17-jährigen Flo-rian Hagin gegen den stärksten Gästean-greifer zeigte Wirkung. Beim 26:25 für den Gastgeber war sogar ein Sieg mög-lich, doch der Tabellenzweite konterte und ging erneut in Front. Doch die in Unterzahl spielende Plauer Mannschaft warf durch den starken Hagin den erneu-ten Ausgleich zum 27 : 27 Endstand.Auch im zweiten Spitzenspiel erreich-ten die PSV-Männer ein Remis. Beim Tabellenersten Vfl Neukloster sahen gut 160 Zuschauer eine sehr torarme An-fangsviertelstunde, bis der Tabellenführer das 1:0 vorlegte. Plau glich postwendend aus. Diese Torabfolge wiederholte sich bis zum 5:5, wobei auf beiden Seiten die Torhüter (Jens Kleinschmidt für Plau) in dieser Spielphase den Angriffsspielern gleich reihenweise die Bälle abkauften. Mit zunehmender Spielzeit erhöhten beide Teams das Tempo. Das Resultat war aus Sicht der vielen Zuschauer nun endlich mehr Tore. Die Youngstertrup-pe aus Plau kämpfte vorbildlich. Weder das mehrfache Unterzahlspiel, noch die vergebenen zwei Siebenmeter ließen sie resignieren, zur Halbzeit stand es 14:14. Mit Tempospiel wollten die PSV-Män-ner in Spielhälfte zwei den Gegner be-eindrucken. Das gelang in der Folge zunächst eindrucksvoll. Der Gastgeber

konditionell erneut angeschlagen, quälte sich sichtbar, legte bis zum 25:25 (55.) aber immer ein Tor vor und schien das Glück nun für sich gepachtet zu haben. Im dritten Nachwurf erzielten sie so das 26:25 und nachdem der starke Hagin auf Plauer Seite nur den Innenpfosten traf, sogar das 27:25 (57.). Doch die Moral der Gäste war ungebrochen. Plau kämpf-te weiter, kam in einer an Spannung und Unterbrechungen geprägten Schlußpha-se wieder zum 27:27 Ausgleich. Als dann 30 Sekunden vor Spielende Neukloster verwarf, ergab sich sogar die Chance zum Sieg. Mit einer Auszeit (59:37) wurden die letzten taktischen An-weisungen gegeben, doch ein Freiwurf drei Sekunden vor Ende unterbrach den angesagten Spielzug. Ein Kempa mußte her und Steffen Telenga netzte trotz Be-drängnis ein. Der Torschiedsrichter hob den Arm, Siegtreffer für Plau. Nach ei-ner Spielunterbrechung und Absprache der alle Hände voll zu tun habenden Re-ferees entschied der Feldschiedsrichter jedoch auf 7 m. Ronny Zühlke schnappte sich die Kugel und haute das Leder un-ter die Lattenkannte ins Tor oder nicht? Kurze Besprechung der Schiris, kein Tor - Endstand 27:27. Im vorerst letzten Heimspiel gelang den PSV-Männern kürzlich ein glanzloser 26:21 Arbeitssieg gegen den Aufsteiger TSV Bützow zwei. Die Plauer Verbands-ligahandballer halten mit 18:10 Punk-ten sich in der Spitzengruppe der Liga (Platz 5). Sowohl nach oben (2. Platz) als auch nach unten (7. Platz) trennen die Seestädter nur zwei Punkte. Die gezeig-ten Leistungen lassen hoffen, dass in den verbleibenden Spielen (5 Auswärtsspie-le, 1 Heimspiel) noch viele Punkte ein-

gefahren werden, um in der engen Tabel-le zumindest das Saisonziel Platz sechs zu erreichen. Raimo Schwabe

Handballmänner punkten gegen Spitzenteams

CDU-StammtischDer CDU-Regionalverband Plau am See lädt zum nächsten Stammtisch am Donnerstag, dem 18. Februar, um 19.30 Uhr ins Parkhotel Klüschenberg ein. An diesem Abend wird Gabriele Becker aus Perleberg unter dem Motto „Musik, die aus dem Herzen kommt“ mit vielen be-kannten Melodien aus der Welt des Mu-sicals, der Popmusik und des Schlagers erfreuen. Wer kennt sie nicht, die belieb-ten Ohrwürmer aus „Phantom der Oper“, „Cats“, „My fair Lady“ oder von Whit-ney Houston, Barbara Streisand, Nicole, Helene Fischer und anderen Interpreten? Lassen Sie sich diesen besonderen Abend nicht entgehen und bringen Sie gerne auch wieder Freunde und Verwandte mit. Der Unkostenbeitrag beträgt 5 Euro.

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Höhere AbwassergebührenIm Mittelpunkt der 5. Sitzung der Plau-er Stadtvertretung standen am 27. Ja-nuar der Nachtragshaushalt sowie neue Satzungen für Abwasser und Schmutz-wassergebühren. Die einstimmig be-schlossene Haushaltssatzung sieht im Verwaltungshaushalt Einnahmen von 9,3 Millionen Euro und Ausgaben von 10 Millionen Euro vor. Der Vermögens-haushalt ist mit 5,8 Millionen Euro bei Ein- und Ausgaben ausgeglichen. Der Veraltungshaushalt weist ein Defizit von 724 000 Euro auf. Der Verwaltungshaus-halt ist gewissermaßen ein laufender Verbrauchshaushalt mit Personal- und Sachausgaben und den zur Deckung dieser Ausgaben benötigten Einnahmen. Darunter fallen zum Beispiel Steuern, Miet- oder Gebühreneinnahmen und Ausgaben für Gebäude- und Straßen-unterhaltung, Bürobedarf und Energie-verbrauch. Bürgermeister Norbert Rei-er benannte als Ursachen den ständig steigenden Verwaltungsaufwand bei Zunahme sozialer Probleme. „Die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sind enorm gesunken.“ Ausgabenseitig wirken Kostensteigerungen bei Lohn und Verbrauchskosten negativ, da sie

nicht durch Mehreinnahmen abgedeckt werden können. Reier machte deutlich: „Personaleinsparungen sind nur noch in sehr begrenztem Umfang möglich.“ In diesem Jahr sind eine halbe Million Euro für die Entschuldung vorgesehen. Seit 2005 sind die städtischen Schulden von 14 durch Tilgung auf 9 Millionen Euro gesunken. Für die soziale Siche-rung sind 965 500 Euro eingestellt wor-den, u. a. für den Schulhort, die Kinder-tagesstätten, das Jugendfreizeitzentrum, für Grund- und Ganztagsschule. Für die Straßenunterhaltung können in diesem Jahr nur 80 000 Euro ausgegeben wer-den, um die schlimmsten Schäden zu beseitigen. 12 000 Euro werden für den Betrieb der Straßenbeleuchtung benö-tigt. Reier erinnerte, dass Vandalismus an der Straßenbeleuchtung allen Bürgern teuer zu stehen kommen, denn das Geld für den Ersatz zerstörter Lampen fehle an anderer Stelle. „Kurzfristig können wir der Kommunalaufsicht nicht signa-lisieren, wann wir einen Ausweg aus dem Fehlbedarf sehen“, erklärte Reier. „Bei konkreten Fördermittelbescheiden werden wir einen Nachtragshaushalt be-schließen.“

„Wir haben enorme Investitionen ge-plant“, verkündete der Bürgermeister. Schwerpunkt im Vermögenshaus-halt (in ihm sind die Investitionen und ihre Finanzierung dargestellt) ist die Stadtsanierung mit 458 500 Euro. 1516900 Euro wird der Kaimauerbau in der Strandstraße kosten. Die Stadt hat dazu beim Innenministerium einen Antrag auf Sonderbedarfsmittel von 345 300 Euro gestellt. Ob dieses Geld al-lerdings gewährt wird, „steht noch in den Sternen“, so Reier. Die Erweiterung der Uferpromenade am Kalkofen steht mit 1519 900 Euro zu Buche. Der Ausbau des Radweges um den Plauer See verlangt 546 400 Euro. Ferner stehen im Plan die Straßenbeleuchtung mit 10 000 Euro, der Ausbau von zwei Containerstellplät-zen im Heidenholz und der Sielnetzaus-bau im Heidenholz mit 81 300 Euro. Zur Sicherung der Eigenmittel für die

Verabschiedung des Revierförsters

Mit herzlichem Beifall verabschiedete die Plauer Stadtvertretung den Twiet-forter Revierförster Norbert Neumann, der nach 1990 den Plauer Stadtwald betreut hat. Bürgermeister Norbert Rei-

er überreichte einen Präsentkorb, für den sich Neumann mit den Worten bedank-te: „Die Arbeit als Förster hat mir in 35 Jahren viel Spaß ge-macht. Die Zusam-menarbeit mit der Stadt war hervorra-gend. Plau am See hat mit dem Stadt-wald ein Naturgut zu stehen, das sie weiter pflegen soll für die Zukunft.“ W. H.

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Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010 5

Investitionen sollen 110 000 Euro Ein-nahmen aus Grundstücksverkäufen die-nen, ferner 516 000 Euro durch Erhebung von Straßenbaubeiträgen. „Wir haben eine kritische, aber keine hoffnungslose Situation“, betonte das Stadtoberhaupt. „Wir müssen versuchen, unsere Infra-struktur den steigenden Urlauberzahlen anzugleichen. Dazu ist es wichtig, heute zu investieren.“In der Diskussion erklärte Rüdiger Hop-penhöft (CDU), dass der Fehlbedarf al-les andere als erfreulich ist, er aber auf Mittelzuführungen aus Einsparungen im Jahre 2009 hoffe. Anke Pohla (SPD) dankte der Kämmerei für die gute Arbeit und hoffte ebenfalls, dass „die Zahlen von 2009 das Ganze noch etwas ver-schönen.“Einstimmig beschlossen die Stadtver-treter die Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Ab-wasseranlage (Allgemeine Abwasser-satzung), die am 14.12.1999 erlassen worden war. Die Neufassung machte sich erforderlich wegen der Änderung der Rechtsgrundlagen (Kommunalver-fassung, Kommunalabgabengesetz und Landeswassergesetz), der Anpassung der Abfuhrvorschriften zur Entsorgung der Kleinkläranlagen sowie der Grenz-werte für das Einleiten von Abwässern in die öffentliche Abwasseranlage.Ausgiebig diskutiert wurde dagegen die 5. Änderung der Satzung über die Erhe-bung von Gebühren für die Schmutzwas-serbeseitigung, die am 2. August 2001 verabschiedet worden war und die eine Erhöhung der Beiträge vorsieht. Inner-halb der letzten fünf Jahre erhöhten sich die Kosten jährlich rund 80 000 Euro, was zusammen 400 000 Euro ausmacht.In der zentralen Schmutzwasserbeseiti-gung des Kalkulationszeitraumes 2005 bis 2009 wurden die Gewinne aus der vorangegangenen Periode abgebaut. Die-ses hatte zur Folge, dass ab dem 1.1.2004 die Verbrauchsgebühr von 2,71 Euro auf 2,40 Euro je Kubikmeter gesenkt wurde. Ab 2007 entstanden in der zen-tralen Schmutzwasserbeseitigung Verlu-ste, die im neuen Kalkulationszeitraum 2010 bis 2014 zu berücksichtigen sind. Dazu erklärte der Bürgermeister:„Diese Erhöhung ist für alle unangenehm“, aber nicht zu umgehen, da die Gebüh-ren den tatsächlichen Kosten angepasst werden müssen. So stieg das Entgelt für den Betreiber der Kläranlage um 57 300 Euro, darin enthalten ist auch die 2007 angehobene Mehrwertsteuer. Neue gesetzliche Verordnungen zur Ka-nalüberwachung und die Tätigkeit eines Gewässerschutzbeauftragten führten zu Mehrkosten von 29 000 Euro, ebenso

die Erhöhung des Unterhaltungsaufwan-des (z.B. Erneuerung von Pumpen in Pumpwerken und Erneuerung der bau-lichen Anlagen an Pumpwerken). Der Bürgermeister verwies auf den gestie-genen Verwaltungsaufwand im Zusam-menhang mit der Abwasserbeseitigung. Das führte zu einer Mehrbelastung von 29 000 Euro. Es wurden Kanalisations-leitungen in den Jahren 2007 bis 2009 realisieret - 3. BA - Wohngebiet Quet-ziner Straße, Druckleitung Kalkofen, 2. Abschnitt Töpferstraße. Norbert Reier verwies darauf, dass in den kommenden Jahren mit einem steigenden Aufwand bei der Abwasserentsorgung zu rechnen ist. So sind allein auf einer Länge von 14 Kilometern entlang des Sees Abwasser-Leitungssysteme zu unterhalten. Das Gefälle auf dieser Strecke muss durch Pumpwerke ausgeglichen werden. Der Bürgermeister kündigte an, dass weitere Grundstücke an das öffentliche Abwas-sernetz angeschlossen werden sollen. Wenn die Höhe der Anschlusskosten vertretbar ist, werden einige Teile von Heidenholz noch zentral an das Abwas-sersystem angeschlossen. Die Verwaltung schlug den Stadtvertre-tern zwei Varianten vor: Die Grundge-bühr beim Abwasser bleibt bei 5 Euro je Wohneinheit und Monat, die Ver-brauchsgebühr steigt von 2,40 Euro auf 3,30 Euro. (Variante 1) Alternativ: Die Grundgebühr wird auf 7 Euro angeho-ben und die Verbrauchsgebühr auf 2,95 Euro pro Kubikmeter Abwasser. (Varian-te 2), wofür Rüdiger Hoppenhöft, Peter Andrees und Dirk Tast (alle CDU) plä-dierten, da sonst die Plauer Bürger das Sielnetz für die Ferienhäuser bezahlen würden. Uwe Kienitz war für Variante 1. Sein Antrag fand aber keine Zustim-mung (1 Ja-Stimme, 5 Enthaltungen). So wurde Variante 2 bei 2 Enthaltungen und 1 Gegenstimme angenommen.Die Stadtvertreter billigten den neuen Durchführungs- und Erschließungs-vertrag zur 1. Änderung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 »Bootshafen, Fischerei und Fremden-beherbergung auf dem Kalkofen“ zwi-schen der Stadt Plau am See und dem Investor Immobilien Müritz-Plau GmbH (eine Tochtergesellschaft der Fische-rei Müritz-Plau). Der Vorhabensträger beabsichtigt die Errichtung von Beher-bergungsunterkünften, Tankstelle für Sportboote, Grillplatz, Krananlage, Sau-na, Wasserschutzpolizei, Hafen mit ca. 65 Bootsliegeplätzen, Hafenmeisterei, Rezeption, Bistro/ Gaststätte, Cafe, Ver-kaufseinrichtung für Fischereiprodukte, Bootszubehör und Trocknungsanlagen für Fischernetze. Zusätzlich wurden in das Vorhaben eine Mole, eine Fußgänger-

brücke, zwei öffentliche Schiffsanleger und ein Aussichtsturm aufgenommen, welches die Stadt Plau am See bauen wird. Die Erschließung des Grundstücks ist über den Weg entlang der Elde vor-gesehen und dem geplanten Radweg zur Quetziner Straße. Eine Befahrung dieses Weges mit Kraftfahrzeugen ist nur dem Eigentümer bzw. den Mietern, Betriebs-personal, Versorgungsfahrzeugen, der Feuerwehr und Notfalldiensten gestattet. Der Vorhabensträger verpflichtet sich, spätestens 14 Monate nach In-Kraft-Tre-ten der Satzung über den vorhabenbezo-genen Bebauungsplan eine vollständige und genehmigungsfähige Bauvorlage für das Vorhaben einzureichen. Er wird spätestens 12 Monate nach Erteilung der Baugenehmigung mit dem Vorhaben be-ginnen und es innerhalb von 36 Monaten fertig stellen. Die Zufahrtsstraße zu den Seewiesen ist durch den Vorhabensträger nach Fertigstellung der Baumaßnahmen ordnungsgemäß der Stadt zu übergeben. Unterhaltungsmaßnahmen während und nach Fertigstellung sind durch den Vor-habensträger durchzuführen. Die für die Baudurchführung notwendigen Bau-stoffe und zur Baufreimachung abzu-fahrenden Transporte sind nur über die Zufahrtsstraße von den Seewiesen aus möglich. Schließlich wurde ein Wege-nutzungsvertrag zwischen der Stadt Plau am See und der E.ON Hanse AG abge-schlossen. W. H.

TiervermittlungenViele Tiere warten sehnsüchtig darauf, ein neues Zuhause zu finden. Kater ARTHUR, ist kastriert und ein lebhafter Kater. Er ist 1 1/2 Jahre jung , hat ein schönes schwarzes, glänzendes Fell und lange, weiße Schnurrhaare. Er braucht einen Garten zum austoben und Mäus-chenfangen, liebt aber auch ein warmes Plätzchen im Haus bei seinem Men-schen. Katzendame MINKA, eine Diva, die schon einmal vermittelt und leider wieder zurück gebracht wurde. Nun sitzt sie schon wieder eine längere Zeit bei uns im Gehege und versteht die Welt nicht mehr. Sie hat es verdient endlich ein dauerhaftes Zuhause zu bekommen, natürlich mit Freigang nach draußen. Sie ist kastriert und lieb, verträgt sich mit anderen Katzen sehr gut. Bei In-teresse bitte Tierstation Plau unter Tel.: 038735/44377 oder 46201 melden. Wei-tere Tiere, die vermittelt werden können, unter www.tierschutzverein-plau.de .Ein herzliches DANKESCHÖN an un-sere Plauer Feuerwehr für den spontanen Einsatz am Wochenende 30. Januar in unserer Station. Auch dem Landgut sei gedankt für die Schneeberäumung. H. Mescke Tierstation Plau am See

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6 Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010

Traditionell waren Delegationen der Feuerwehren aus der Partnerstadt Plön, aus Goldberg und Lübz als Gäste am 15. Januar bei der Jahreshauptversam-mlung der Freiwilligen Feuerwehr Plau am See. Am Freitagabend wurde Bi-lanz über das verflossene Jahr gezogen, das Wehrführer Roland Tackmann in seinem Jahresbericht noch einmal Re-vue passieren ließ. Seine Kameraden überraschten ihn übrigens mit einem Präsentkorb. Die 1896 gegründete Wehr hat 50 aktive, 4 Reserve- und 16 Ehren-mitglieder. Als Gäste wurden Bürger-vorsteher Klaus Bendel, Bürgermeister Norbert Reier, Ordnungsamtsleiter Eck-hard Salewski, Kreiswehrführer Dietmar Arndt, Amtswehrführer Axel Erdmann und Jens Fengler vom Förderverein der Plauer Feuerwehr begrüßt. Der Bürg-ermeister sprach den Kameraden der Plauer Feuerwehr seinen Dank und seine Anerkennung aus für die im vergan-genen Jahr geleistete Arbeit aus. Reier wünschte allen Kameraden einen unfall-freien Dienst und für 2010 alles Glück und Gesundheit.Tackmann berichtete: „2009 konnten wir insgesamt 47 Einsätze fahren, wo-von sich vier als Fehlalarme erwiesen, darunter waren 12 Brände, 3 Tierret-tungen und 21 Hilfeleistungen.“ Das reichte von Menschenrettung am 15. Juni und 2. August auf dem Plauer See bis zur Beseitigung von Sturm-schäden am 8. Mai. Der größte Einsatz erfolgte am 19. Oktober beim Brand eines Wohnhauses in der Strandstraße. Hier wurden die Plauer Kameraden von den Wehren aus Ganzlin und Karow unterstützt. Der kurioseste Einsatz fand beim Quetziner Lanz-Bulldog-Treffen am 26. Juni statt: Nach einem Verkehr-sunfall forderte die Polizei die Wehr an, weil gefährliche Flüssigkeiten ausliefen – doch das entpuppte sich als Bier!

Die Aus- und Fortbildung nahm bre-iten Raum ein. Die Kameradin Stefanie Schmidt, die Kameraden Tommy Erd-mann, Danny Schmidt, Steffen Maack und Benjamin Siepel nahmen am Leh-rgang Atemschutz teil, am Motorsägen-lehrgang die Kameraden Jörg Merkl und Benjamin Siepel. Den Lehrgang Sprech-funk besuchten Stefanie Schmidt, Danny Schmidt, Steffen Maack und Benjamin Siepel. Zum Truppführer wurden Andy Geschinski, Danny Schmidt und Michael Rux ausgebildet. Den Lehrgang Technis-che Hilfeleistung besuchten erfolgreich Steffen Maack und Danny Schmidt. Den Bootsführerschein erwarben Andreas Schmidt und Benjamin Siepel, 6 Kam-eraden den LKW-Führerschein dank einer anteilmäßigen Finanzierung der Kosten durch die Stadt Plau am See.Der Einsatzbereitschaft der Wehr dient-en mehrere Anschaffungen so 2 Hand-sprechfunkgeräte mit Ladeerhaltung für Kfz, 2 C-Strahlrohre-Turbo 130,2 C-Hohlstrahlrohre, 2 Kübelspritzen und 20 Helmlampen. Die größte Anschaffung aber war die Drehleiter. Tackmann führte

Plauer Feuerwehr zog Bilanz dazu aus. „Unsere alte Magirus Drehleit-er wurde am 6.1.2009 außer Dienst genommen, da sie die UW-Prüfung nicht bestanden hat. Eine Reparatur war nicht möglich. Am 13.5.2009 haben die Plauer Stadtvertreter einstimmig beschlossen, eine generalüberholte Drehleiter im Wert von 250.000 Euro anzuschaffen. Am 16.12.2009 fuhren 6 Kameraden zur Fir-ma Metz nach Karlsruhe für zwei Tage zur Ausbildung an diesem Fahrzeug. Die Rückfahrt verlief schwierig, für 29 Kilometer brauchten wir 5,5 Stunden. Die Fahrt dauerte insgesamt 17 Stunden bei Schnee, Eis, minus 22° C und 50 Kilometer im Stau.“ Die Drehleiter mit Korb ist für die Rettung von Menschen aus Höhen und Tiefen, zur Rettung eines liegenden Verletzten aus der Wohnung oder vom Dach (mittels Krankentrage-halterung am Korb), zur Tierrettung, für die Brandbekämpfung und zur Beleuch-tung von Einsatzstellen ausgerüstet. Die Rettungshöhe beträgt 23 Meter bei einer Ausladung von 12 Metern. Zur Brandbekämpfung ist die Drehleiter mit einem Wendestrahlrohr ausgestattet, das einen Löschangriff aus großer Höhe er-möglicht.Der Wehrleiter dankte allen Sponsoren für die Unterstützung: „Mein besonderer Dank gilt dem Landgut Plau am See, der Gaststätte Deutsche Eiche Fam. Helga und Frank Spaller, dem CDU-Stamm-tisch Plau am See für die Geldspende in Höhe von 1.000 Euro sowie der Medi-Clin, die uns 500 Euro gespendet hat, der Firma Felika Elektroservice für den Tiefkühlschrank sowie der Familie Helga und Peter Sräga für die Sach-spende.“ Mandy Hohmann und Ricardo Steinmann erstellten den neuen Inter-netauftritt der Wehr, wofür Tackmann ebenfalls dankte: „Weiterhin möchte ich Euch, Kameradin und Kameraden, nochmals anspornen, Euch für die Frei-willige Feuerwehr Plau am See stark

Die Kameraden wählten Ronny Ax zum Gerätewart.

Befördert wurden Stefanie Schmidt, Danny Schmidt und Michel Rux zum Hauptfeuerwehrmann. Fotos: W. H.

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Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010 7

Ronny Ernst, Max Hübner und Dani-el Scharf wurden in die Einsatzabtei-lung übernommen.

zu machen und Lehrgänge in Dargelütz und Malchow zu besuchen. Nur so ist es möglich, Führungskräfte heranzuziehen, die in der Zukunft das Leben unserer Wehr aufrecht erhalten können. Vielen Dank allen für das gezeigte Engage-ment bei allen Einsätzen, Diensten und Veranstaltungen. Mein Dank gilt auch den Ehepartnern und den Familienange-hörigen. Ich wünsche allen Mitgliedern der Feuerwehren, dass sie von den Ein-sätzen immer gesund zurückkommen und persönliches Wohlergehen.“ W. H.

Gewürdigt wurde Rüdiger Gosmann für 25 Jahre Dienst in der FFw Plau am See.

Befördert wurden Tommy Erdmann, Benjamin Siepel, Steffen Maack und Jörg Merkel zum Oberfeuerwehrmann.

Eng mit aktiven Kameraden verbunden

Zur Plauer Freiwilligen Feuerwehr zählen 16 Ehrenmitglieder, die aus Al-tersgründen nicht mehr im aktiven Di-enst sind. Dass sie dennoch aktiv am Leben der Wehr teilnehmen und sich darüber hinaus zu vielen eigenen Veran-staltungen treffen, berichtete auf der Jah-reshauptversammlung der Plauer Wehr der Vorsitzende der Ehrenabteilung, Rudolf Wolf. Die Kameradschaftspflege steht dabei an oberster Stelle. Zu Ostern führten die Senioren einen Arbeitsein-satz am Gerätehaus auf dem Klüschen-berg durch. Wie in jedem Jahr wurde das Laub von der Straße und auf dem Gelände entfernt, damit zum Osterfeuer alles sauber war. Ob Radwanderung, Grillfest, Kameradschaftsabend, Skat- und Würfelabend oder Weihnachtsfeier, im Jahreslauf wurde viel unternommen. Auch die Durchführung des Amtswehr-treffens wurde unterstützt. Den Höhepunkt bildete eine Fahrt zur Plöner Partnerwehr, die dortige Ehren-abteilung hatte die Plauer eingeladen: „Mit dem VW-Bus unserer Wehr ging die Fahrt los. Gegen 11 Uhr trafen wir am Plöner Gerätehaus ein. Dort wurden wir von den Plöner Kameraden und einem Vertreter der Stadt herzlich begrüßt und zu einem Imbiss gebeten. Danach spazierten wir zum Schiffsanleger und machten bei schönem Wetter eine Rund-fahrt auf dem Plöner See. Anschließend wanderten wir in die Altstadt, wo wir in ein Cafe einkehrten. Nun erlebten wir im Plöner Schloss eine Führung und be-sichtigten die Altstadt. Zum Abendessen überraschten uns die Plöner Kameraden mit einem Spanferkel. Nach dem Es-sen tauschten wir viele Erinnerungen aus, ehe wir nach 20 Uhr die Heim-fahrt antraten. Wir möchten uns ganz herzlich bei den Plöner Kameraden für den schönen Tag bedanken, mit dem sie uns ein bleibendes Erlebnis bereiteten“. Wolf bedankte sich auch bei der Plauer Wehrführung für die Unterstützung der Ehrenabteilung. W. H.

Aus ihren Reihen kommt der Nachwuchs für die Plauer Freiwillige Feuerwehr, weshalb die Wehrführung ihre Arbeit besonders schätzt und unterstützt: Die Jugendwehr Plau am See, die von Oli-ver Valentin geleitet wird. Bei der Jah-reshauptversammlung der Wehr gab der Jugendwart den Rechenschaftsbericht für 2009.Zu Jahresbeginn hatte die Jugendwehr sieben Mitglieder. Durch Öffentlich-keitsarbeit der Kameraden an den Schu-len und weiteren Veranstaltungen gelang es, im Sommer acht weitere Jugendliche zu gewinnen, so dass es zum Jahresen-de 15 Jugendfeuerwehrmitglieder gab, die sich 27 Mal immer am Sonnabend trafen. Wie in den vergangenen Jahren wurde oft mit der Ganzliner Jugendwehr zusammengearbeitet.Oliver Valentin berichtete: „Wir übten für das Amtswehrtreffen in Plauerhagen, den Kreisausscheid in Spornitz, fuhren eine gemeinsame Einsatzübung und

veranstalteten einen Grillnachmittag am Feuerwehr-Heizhaus.“ Zu den weiteren Aktivitäten gehörten im Januar drei Be-suche in Kita-Gruppen, das Osterfeuer am 9 April, die Brandschutztage in der Plauer Schule am Klüschenberg (15. - 17. April), das Amtswehrtreffen am 9. Mai, Einsatzübung und Grillen mit der Jugendwehr Ganzlin am 6. Juni, das Zeltlager des Kreisfeuerwehrver-bandes in Spornitz (12.- 14. Juni), die Teilnahme an der Feier zum Weltkinder-tag in der Schule am Klüschenberg am 18. September und das Zusammentreffen mit der Polizei im Feuerwehr-Gerätehaus am 21. November. Hinzu kamen mehrere Sicherstellungen bei Stadtfesten. Valen-tin dankte neben den Kameraden, wel-che die Jugendarbeit unterstützten, dem CDU- Stammtisch, welcher der Jugend-wehr 1000 Euro für die Zelterweiterung spendete: „Ein besonderer Dank gilt der Familie Spaller für die Verpflegung bei den Sicherstellungen.“ W. H.

Aktive Plauer Jugendwehr

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In der 5. Sitzung der Plauer Stadtvertre-tung gab Bürgermeister Norbert Reier folgende Informationen:Der Winter 2010 wird uns im Bereich Energieverbrauch und Kosten des Win-terdienstes finanziell stärker als in der Vergangenheit belasten. Den Einsatz von Streusalz können wir nur mit Au-genmaß vornehmen, da die Industrie sehr schleppend beliefert. Ich bitte aber auch zu bedenken, das das Salz kein Allheilmittel zur Glättebekämpfung ist, da unter minus 6 Grad Celsius auch Salz kaum Wirkung entfaltet. Ich habe mit dem Bauhof abgesprochen, in sen-siblen Innenstadtbereichen den Schnee abzufahren, damit sich bei Neuschnee nicht noch größere Konflikte entwi-ckeln können. Ich bedanke mich aber bei den Bürgern, die in dieser Situa-tion Verständnis aufbringen. Ich hoffe nur, dass uns der Winter nicht zu lange ärgern wird. Ärgerlich genug ist, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise auch bei uns im Stadthaushalt durchschlägt. Sinkende Einnahmen bei steigende Ko-sten und Übertragung von mehr Lasten sind keine wünschenswerten Prämissen.Trotz alledem wollen wir gemeinsam 2010 das 775. Gründungsjahr unserer Stadt würdig begehen und das Beste aus der Situation machen. Es wäre schön, wenn viele Bürger sich mit ihrer Stadt identifizieren und die Veranstaltungen unterstützen. Dabei sind viele Möglich-keiten gefragt, so z.B. eine Spende oder

eine aktive Beteiligung beim Umzug oder anderen Veranstaltungen. Allen, die sich bisher aktiv eingebracht haben, insbesondere den Sponsoren möchte ich herzlich danken. Wir sind auf einem guten Weg, bislang erhielten wir 4200 Euro an Spenden. Die Chronik und die Münzen sind Andenken, die bleibende Erinnerungen wecken können, das glei-che erwarten wir auch von der Vielfalt der Veranstaltungen. Wir wollen 2010 auch verdiente Bürger ehren. Deshalb bitte ich Vereine und Verbände oder auch einzelne Bürger, Vorschläge ein-zureichen, um eine würdige Form für entsprechende Leistungen zu finden.2010 ist auch das 20. Jahr der Städtepart-nerschaft Plau am See - Plön. Dieses Er-eignis werden wir am 08.10.2010 in Plön feiern. Wie bei der letzten Veranstaltung anlässlich der Städtepartnerschaft 2005 in Plau am See sind kulturelle Beiträge gefragt. Über Meldungen würden wir uns sehr freuen.2010 ist auch das l50. Jahr der Kantor Carl-Ehrich Schule. Dafür haben wir zumindest das äußere Bild der Schule etwas verschönt. Die Türen wurden saniert und der Zaun sowie das Hoftor an der Burgstraße wurde erneuert. Grundschule und Schulhort sind für unsere Kinder ein guter Start ins schulische Leben. Ich

Der Bürgermeister informierte wünsche unseren Lehrern, Erziehern und Kindern viel Spaß dabei.Die Ehrung von Major Parseval anläss-lich 100 Jahre Wasserflug in Plau am See wird am 1. Mai 2010 um 10 Uhr am Zuruf durch Aufstellen von Infotafeln und einem Vortrag im Rathaussaal erfol-gen. Nun etwas eher Ernstes. Einige Bürger unserer Stadt erhielten Briefe von der Ortsgruppe der NPD, die auch teilweise die Stadtverwaltung erreichten. Leider ist der Inhalt ernst zu nehmen, da Ge-walt angedroht wird. Da die Verwaltung keine Information über Mitglieder oder Vorstand der Ortsgruppe der NPD hat, bitte ich betroffene Bürger, eine Anzeige bei der Polizei zu machen gegen Un-bekannt. Seine Mitbürger auf Unzulän-glichkeiten hinzuweisen, das geht auch, ohne ihnen anzudrohen, deren Eigentum anzuzünden.Informationen zur Bevölkerungsent-wicklung in Plau am See 2009Trauungen 65Geburten 30Sterbefälle 89Zuzüge 323Wegzüge 293Umzüge 325Hauptwohnsitz 5742Gewerbeanmeldungen 53Gewerbeabmeldungen 82Gaststättenerlaubnisse 4

Ein Blick in unsere Gästebücher zeigt auch in der Saison 2009: Besucher aus vielen Ländern finden unsere kleine Stadt und ihr Burgmuseum. Wieder auffällig viele Niederländer‚ aber auch Gäste aus der Schweiz, Österreich, Brasilien konnten wir be-grüßen. Hochinteressant war eine Eintragung mit chinesischen Schriftzeichen, die uns leider niemand verdeutschen konnte. Nur eine Frau Gertrud aus Bayreuth konnte das lesen. Sie hat nämlich darunter geschrieben: „Genauso mein ichs auch.“Aber nun zu den Fakten: Die magische Planzahl 22 222 konnte wieder überboten werden. Es kamen in der Saison von Ostern bis 31. Oktober letzten Jahres 22 914 Besucher in unser Burg-museum, davon etwa zwei Drittel in den Turm und ein Drittel in die Scheune. Da tut sich ein Ungleichgewicht auf, das wir in den nächsten Jahren mindern müssen. Vielleicht können die Vorhaben, die anlässlich der 775. Wiederkehr der Stadtgrün-dung in diesem Jahr geplant sind, dazu etwas beitragen.Nach der mit sehr viel Interesse aufgenommenen Ausstellung über die Fischerei in Plau wird zu Ostern im Eingangsbereich der Ausstellungsteil „Das alte Plau“ mit historischen Fotogra-fien, Dokumenten, Werkzeugen und Gebrauchsgegenständen eröffnet. Weitere Aktivitäten sind dem Flugpionier Dr. Par-seval gewidmet. So werden z.B. in einer Veranstaltung am 20. März ein Modell des von ihm entwickelten Flugapparates und bisher unveröffentlichte Bilder gezeigt. Eine Tafel, die an die Parsevalschen Flugversuche erinnern soll, wird am l. Mai am Campingpark Zuruf aufgestellt. Höhepunkt der Veranstal-tungen zum Flugwesen ist schließlich eine besondere Ausstel-lung, die am 9. Oktober mit einem Vortrag über den Rostocker Flugzeugbauer Ernst Heinkel eröffnet wird, der maßgeblich Strahltriebwerk und Schleudersitz entwickelte. P. Priegnitz

Neues aus dem Burgmuseum

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Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010 9

Välen Dank för dei välen Glückwünsche, Geschenke un Borgeldspenden tau minen

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Plau am See, den 9.2.2010

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75. Geburtstag. Bei allen Gratulanten bedanke ich mich sehr herzlich für die guten Wünsche, die Blumen, die Geschenke.

Sie können sicher sein: Die Freude war groß! Ich weiß mich durch Ihre Gratulation aufs Neue ermutigt und bestärkt. Danke für so viel Freundschaft und Wegbegleitung. Ein besonderer Dank geht an die

Geschäftsführung und das Personal des Seehotels für das ausgezeich-nete Menü. Den Jagdbläsern ein zünftiges Weidmannsdank.

Ihr Ihnen auch in Zukunft gern verbundener

Jürgen AndreesPlau am See, im Januar 2010

Ja, es ist wahr, die

Bärbel Blaschke wird 70 Jahr.Wir wünschen Dir nur das Beste

und sehen Dich zum Feiern auf Deinem Feste.

Deine Kinder Dieter & Ute, Lutz & Ilona

und Deine EnkelkinderPlau am See, im Februar 2010

Der alte ist der neue Vorsitzende: Dr. Axel Tohtz steht für weitere zwei Jahre dem Förderverein St. Marien in Plau am See vor. Zu seinem Stellvertreter wurde Gerhard Graupner, zum Schatzmeis-ter Rüdiger Hoppenhöft am 23. Januar gewählt – und alle einstimmig, wie auch die anderen Mitglieder des Vorstandes. Der Verein zählte bei seiner Gründung am 6. September 2007 25 Mitglieder, jetzt sind es schon 139, darunter 35 Aus-wärtige. Ziel der Vereinigung ist es, an der Sanierung der Plauer Kirche mit-zuwirken. Aus Spenden und Stiftungs-geldern stellte der Förderverein bislang 92.000 Euro für die Restaurierung des Chores und des Kirchenschiffes zur Ver-fügung. Der Spendenstand betrug zum

Kirchensanierung erfolgreich unterstützt

31. 12. 2009 23.789,90 Euro. Über die Arbeit des Fördervereins erschienen ins-gesamt 26 Presseveröffentlichungen. Im Jahresbericht des Vorstandes für 2009 führte Dr. Tohtz aus: „Anfang des Jahres 2009 haben wir einen Flyer er-stellt, in dem wir die Baumaßnahmen vorstellten. Ende 2008/Anfang 2009 ha-ben wir zahlreiche Stiftungen und Ban-ken um Mithilfe bei der Finanzierung der Sanierung unserer Kirche St. Marien angeschrieben. Die Rudolf-August Oet-ker Stiftung unterstützte uns für den 3. Bauabschnitt (Sanierung von Dach und Fassade des Kirchenschiffes) mit 25.000 Euro.“ Durch Arbeitseinsätze wurde der Bauschutt aus den Gewölbeböden des Chores und des Kirchenschiffes als

bauvorbereitende Maßnahme entfernt. Kirchgemeinde und Förderverein hatten im Mai um Mithilfe bei den Plauern ge-beten. Es kamen 127 Personen: „Mit so vielen Helfern hatten wir nicht gerech-net. Alle wollten Gutes für unsere Kirche tun und so ging es frohen Mutes an die Arbeit. Am Ende eines Arbeitstages sa-hen wir alle wie graue Kirchenmäuse aus und leicht war die Arbeit für unsere Frauen auch nicht. Doch wir alle waren mit großer Freude dabei. Das wunder-bare Angebot an Essen hat uns alle wie-der munter gemacht.“ Mit den vielen Helfern wurde die Beräumung in nur vier Tagen geschafft und rund 55 Ton-nen Bauschutt entfernt: „Es bleibt die Erkenntnis, dass viele Plauer ihre Kirche lieben und sie erhalten wollen.“Es war zunächst nur geplant, gut die Hälfte des Kirchenschiffdaches, die da-zugehörigen Fassaden und die Fassade des Chores zu sanieren. Am 10. März sagte das Denkmalpflege-Landesamt eine zusätzliche Förderung von 90 000 Euro zu, wenn alte, noch gute Dachsteine bei der Neueindeckung wieder verwen-det werden. Vom Förderverein wurden 57 000 Euro zur Verfügung gestellt, so dass zusammen mit den übrigen Finan-zierungen das gesamte Dach und die Fassaden des Kirchenschiffs mit einem Kostenaufwand von 310.000 Euro sa-niert werden konnten.2010 will der Förderverein anlässlich der 775-Jahrfeier der Stadt Plau am See historisch wichtige Abschnitte der Plau-er Kirchengeschichte im Turmraum auf

2 Meter langen und 70 Zentimeter breiten Leinenbahnen präsentieren. Die Sanierung der Chorfassaden soll abge-schlossen werden. Im Kirchenschiff wird im südlichen Seiten-schiff mit Arbeiten an den Gewölben begonnen. Für 2011 ist die Sanierung der Außenhülle des Turmes für 230.000 Euro geplant. „Als bauvorbereitende Maßnahme wollen wir die Bauschuttberäumung bereits in diesem Jahr vornehmen. Ver-stärkt werden wir auch um Spenden bitten, da wir gegenwärtig noch eine Finanzierungslücke von 30.000 Euro haben. Dazu ist es wichtig, dass wir alle neue Ideen entwickeln“, erläuterte

Tohtz, der allen herzlich für die Mithilfe bei der Kirchensanierung im Jahr 2009 dankte. W. H.

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10 Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010

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Plau am See, im Januar 2010

Wir haben in aller Stille Abschied genommen von unserer lieben Schulfreundin und Patentante

Erna Raths* 02.09.1925 † 14.01.2010

und danken all‘ denen, die uns in verschiedener Weise ihr Mitgefühl entgegenbrachten.

Im Namen der HinterbliebenenLotte RugeAnne, Josef und Steffen DijerKlaus - Dieter und Maik Thiel

Probst i. R. Albrecht-Joachim Boldt hat eine 32seitige Broschüre über die Plau-er Stadtkirche St. Marien mit dem Titel „Ansichten – Einsichten“ veröffentlicht. Das ist sein Beitrag als Beisitzer im Vor-stand des Kirchen-Fördervereins. Seine Hoffung: „Ich habe das Heft geschrie-ben, damit die Besucher Ansichten und Einsichten in diese Kirche bekommen und vertiefen. Nicht zuletzt dient sie dem Einwerben von Spenden. Auch soll das Heft ein Dank an alle sein, die sich früher für das Gotteshaus engagieret ha-ben. Die Stadtkirche St. Marien ist die steinerne Urkunde aus der Gründungs-zeit der Stadt Plau. Die zum Bau der Kirche verwandten Materialien und der Baustil deuten auf die Jahre um 1225 als Zeichen für den Baubeginn hin. Bei einem Besuch der Kirche werden wir erinnert an eine lange und wechselvolle Geschichte der Stadt und Region. Beim Betrachten der Bauformen und der Aus-stattung werden wir hineingenommen in den Wandel und die Vertiefung von Überzeugungen.“ Die reich bebilderte Broschüre beginnt mit einem Ausflug in die Baugeschichte.

Mit dem Kirchenbau im Stile einer west-fälischen Hallenkirche haben nach Mei-nung von Boldt die Erbauer Erinnerun-gen an ihre frühere Heimat verbunden: „Veränderungen am Bau durch kriege-rische Ereignisse, zerstörerische Stadt-brände, notwendige Erhaltungsmaß-nahmen und modische Anpassung sind bei einem aufmerksamen Rundgang zu

Plauer Stadtkirche in Broschüre vorgestellt erkennen.“ Es folgen Betrachtungen zu besonderen Ausstattungsgegenständen: Lesebrett und Lesepult, Altar- und Kan-zeldecken, Marienleuchter und Tauffün-te, Schnitzaltar und Glocken. Besonders die 1570 gegossenen Bronze-Tauffünte und der um 1500 entstandene spätgoti-sche Schnitzaltar (heute in der Sakristei aufgestellt) sind bedeutende Kunstwer-ke. Die Broschüre kostet 3 Euro, die in die Sanierung der Plauer Marienkirche fließen werden. Sie ist im evangelischen Gemeindebüro erhältlich.

Alles hat seine Zeit,es gibt eine Zeit der Freude,

eine Zeit der Stille,eine Zeit des Schmerzes, der Trauer

und eine Zeit der dankbaren Erinnerung.

Fritz Wiechert

* 05.05.1927 † 26.01.2010

Es bedeutet uns sehr viel zu wissen, dass wir in unserer Trauer nicht alleine sind.

Herzlichen Dank sagen wir allen Verwandten, Bekannten, Nachbarn, Freunden, ehemaligen Kollegen und Schülern.

Unser besonderer Dank gilt: Pastor Winkelmann und Herrn Jarchow für die tröstenden und liebevollen Worte, dem Bestattungshaus Renné für die hilfreiche Unterstützung, dem Blumenparadies Breitmoser sowie der Gaststätte Hinzpeter

Im Namen aller Angehörigen

Die Kinder

Ganzlin, im Februar 2010

Für die ganze Ortsumgehung

Die Plauer Bürgerinitiative „LKW- und Fernlastverkehr raus aus unserem Luft-kurort Plau am See“ konnte 2009 einen Erfolg verbuchen: Sowohl Ministerprä-sident Sellering als auch das Schweriner Straßenbauamt sicherten zu, dass 2013 Baubeginn für die Nordumgehung sein wird. Mit ihr soll der Verkehr von der B 191 zwischen Klebe und der Krügers Brücke nicht mehr in die Stadt sondern um sie herum im Norden beim ehemali-gen Gut zur B 103 geführt werden. Dazu muss eine Eldebrücke und eine Eisen-

bahnbrücke neben der Straße, deren Trassenführung zum Jahresende festgelegt wurde, gebaut werden.Kürzlich trafen sich nun Vertreter der Bürgerinitiative mit Plauer Stadtvertretern und Touristikern, um sich über das weitere Vorgehen zu verständigen, denn die einhellige Meinung aller: „Wenn wir uns als Urlauberort entwickeln wollen, können wir keinen Verkehrslärm und Abgase in der Stadt gebrauchen.“ Deshalb gehört zu einer Ortsumgehung auch die Südtangente, welche den Verkehr von der B 103 vor Appelburg zur B 191 umleiten soll. Erst mit ihr wird es gelingen, den Durchgangsverkehr aus der Stadt zu ver-bannen. Die Südtangente erfordert im Gegensatz zur Nord-tangente nur eine Eisenbahnbrücke. Ein Großteil der Straße kann auf der vorbereiteten Trasse aus Richtung Lübz von der B 103 Richtung Garz geführt werden. Es geht nun darum, die gesamte Ortsumgehung, die bereits

im Bundesverkehrswege-plan aufgenommen ist, in den vordringlichen Bedarf höher zu stufen. Die Bür-gerinitiative, die bereits in der Vergangenheit mit spektakulären Demonstra-tionen auf ihr Anliegen aufmerksam gemacht hat, schließt weitere Aktionen nicht aus, um die öffentli-che Wahrnehmung auf das Problem zu lenken. Die Bürgerinitiative hatte am 3. Febrar einen Termin im Schweriner Verkehrs-ministerium, der aber we-gen der Wetterunbilden auf den 26. Februar ver-schoben wurde.

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Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010 11

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Plau am See, im Februar 2010

GünterSarnowski

* 12.04.1929 † 28.01.2010

In den schweren Stunden des Abschieds wurden uns viele Zeichen der Anteilnahme entgegengebracht.

Hierfür allen, die sich mit uns verbunden fühlten, unseren aufrichtigen Dank.

Wir danken besonders den Mitarbeitern des Pflegeheimes „Eldeblick“, besonders Station II, dem Bestattungshaus T. Renné für die Unterstützung sowie demBlumengeschäft Breitmoser für die Ausgestaltung der Trauerfeier.

Im Namen aller AngehörigenKäte SarnowskiDetlef und Karin Gericke, geb. Sarnowski

Anbindung des Ortsteils Quetzin an das W-DSL-

NetzDie Anbindung des Ortsteils Quetzin an das in Plau bereits installierte und funk-tionierende W-DSL-Netz sollte endlich in Angriff genommen werden.Vom Dach eines Wohnhauses in unmit-telbarer Nähe des ehemaligen Quetziner Wasserturms besteht ein uneingeschränk-ter Sichtkontakt zum Hauptnetzpunkt am ehemaligen Heizwerk auf dem Klüschenberg. Nach Informationen des Netzbetreibers ist damit die entschei-dende Voraussetzung gegeben, um auch in Quetzin endlich mit dem schnellen Internet arbeiten zu können.Die besondere Schwierigkeit in Quetzin besteht jedoch darin, dass die vielen und sehr hohen Bäume, nicht nur auf den privaten Grundstücken, sondern vor allem auch an den öffentlichen Straßen und Wegen, den Aufbau des ortsinternen Netzes schwierig gestalten, da zwischen der Sende- und der Empfängerantenne in jedem Fall direkter Sichtkontakt bestehen muss. Der Baumbestand kann und darf jedoch nicht der Grund dafür sein, dass der Ortsteil Quetzin von einer praktika-blen Lösung zur Nutzung des schnellen Internets ausgeschlossen wird.Unter Berücksichtigung der Wirtschaft-lichkeit benötigt der Netzbetreiber natürlich auch in Quetzin eine gewisse Mindestanzahl von Aufträgen zum Netz-anschluss. Nach bereits 2 halbherzigen und daher erfolglosen Anlaufversu-chen in den vergangenen Jahren ist am 23.02.2010 um 19.00 Uhr im Vereinsheim Quetzin (Schultetusstraße) ein 3. (und wohl vorerst letzter) Anlauf in Form einer Informationsveranstaltung geplant, um weitere notwendige Voraussetzungen für die Anbindung des Ortsteils Quetzin an das schnelle Internet zu schaffen. Ent-sprechende Informationen über Technik, Tarife usw. sind u.a. im Internet unter W-DSL Plau (http://webwdsl.w-dsl.de/93-0-Plau+am+See.html) zu finden.Alle Interessenten sollten sich diese Ver-anstaltung nicht entgehen lassen. Jürgen Patzig

Der Karow-Lübzer Modellbahnclub e.V. hat in den vergangenen Wochen auf vielen Ausstellungen das Können seiner Mitglieder gezeigt. Auftakt war die klubeigene Hauptausstellung Ende November in Rövershagen. Hier wurde unter anderem das neue Prunkstück, ein über 10 Meter langer Bahnhof in der Nenngröße H0 gezeigt. Am vierten Advent lud der Klub zu einem Tag der Offenen Tür in sein Vereinsheim nach Karow ein. Und im neuen Jahr ging es zügig weiter. Am 9./10. und 16./17. Janu-ar präsentierte der Verein die Spur-Null-Anlage eines Vereinsmitgliedes bei der größten Modellbahnschau in Ostsachsen. Über 7000 Zuschauer waren bei der 12. Modell+Bahn in Görlitz dabei. Ebenfalls am 9./10. Januar beteiligte sich der Klub an einer Modellbahnausstellung in Per-

leberg. Hier zeigte der Verein eine der größten transportablen Modellbahnanla-gen in Mecklenburg, die vereinseigene Klubanlage mit einer Gesamtlänge von über 50 Metern! Den vorläufigen Abschluss bildete die Teilnahme der Spur-Null-Anlage an einer Ausstellung am letzten Januarwochenende in Berlin-Hellerdorf. Überall begeisterte das Wissen und Können der Modellbahner aus unserer Region. Aber auch daheim ist der Verein aktiv. Im Sommer gibt es wieder die regelmäßigen Modellbahn-ausstellungen in Plau-Vogelsang, ein Anziehungspunkt nicht nur für die Tou-risten. Ebenso beteiligt sich der Verein an der Festwoche zum 775. Jubiläum der Stadt Plau am See. Eine Nachbildung des Bahnhofs Plau existiert bereits und kann bei Ausstellungen gezeigt werden.

Die Spur-Null-Anlage begeistert Groß und Klein Foto: G. Keding

Ausstellungen des Karow-Lübzer Modellbahnclubs e.V.

Schuldner-/Verbraucher-insolvenzberatung

Beratungsstelle Plau am See, Kinder- und Jugendzentrum Steinstr. 96, 19395 Plau am See Beratungstermine:Februar: 23.02.10 März: 09.03., 23.03.10Postanschrift: Schuldner- und Verbrau-cherinsolvenzberatungsstelle des ALV KV Parchim e.V., Benziner Chaussee 1, 19386 Lübz, Tel. 038731 24609 oder 56533.

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12 Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010

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Jahreshauptversamm-lung der Fußballer

Am 16. Januar fand die Jahreshauptver-sammlung statt. Neben 27 Mitgliedern folgte auch unser Bürgermeister Norbert Reier der Einladung des siebenköpfigen Vorstandes des Plauer FC, um sich ein aktuelles Bild über die Vereinsarbeit zu verschaffen. Präsident Dieter Heck leitete die Sportfreunde durch die Ver-sammlung und er konnte einige positive Eckdaten vortragen. Neben einem aus-geglichenen Haushalt, welches in erster Linie wieder unserem Sportfreund Paul Sass zu verdanken ist, teilte er mit, dass heute 126 Mitglieder im Plauer FC orga-nisiert sind und die Plauer Fußballer sich mit drei Herren- und zwei Nachwuchs-mannschaften im Spielbetrieb messen. Zusätzlich erfreut sich das Krümeltur-nen und Aufbauteam G-Jugend immer größerer Beliebtheit. An dieser Stelle sei ein großer Dank an die Sportfreun-din Kathrin Mach und an Sportfreund Raik Schütt ausgesprochen. Bevor Herr Heck das Wort an Herrn Reier übergab, sicherte er zu, dass der Plauer FC seinen Beitrag für die Festwoche, anlässlich der 775-Jahrfeier unserer Stadt, leisten werde. So ist neben der Beteiligung am Festumzug auch ein Freundschaftsspiel gegen die Traditionsmannschaft des FC Hansa Rostock in Planung. Unser Bür-germeister nahm dies erfreut auf und be-dankte sich für die Einladung. Nach den ausgesprochenen Glückwünschen zur positiven Entwicklung der Vereinsarbeit, führte er die Anwesenden kurz durch die aktuelle Entwicklung der Stadt Plau und zeigte einen Ausblick in das Festjahr 2010. Im letzten Programmpunkt der Jahreshauptversammlung wurden noch einige Fragen und Anregungen disku-tiert, bevor die Fußballer den Abend bei einem geselligen Skatabend ausklingen ließen. Reimo Sude

Plauer Nachwuchskik-ker danken SponsorenFür die Plauer F-Jugend begann das neue Jahr gleich mit einem Paukenschlag. So bestritten sie nicht nur ihr erstes eigenes Hallenturnier in der Sporthalle am Klü-schenberg, sondern präsentierten sich den anwesenden Eltern und Zuschauern auch im neuen Outfit. Neue Trikots mit dem „Deutschen Haus“ auf der Brust, gesponsort von Ingo Spaller, sowie neue Trainingsanzüge, von Jarmail Singh von „City Pizza“ bereitgestellt, lassen die Herzen der Jungs nun bei ihrem Spiel mit dem runden Leder höher schlagen. „Es ist schön, dass wir den Kindern eine Freude machen konnten und wir den Vereinssport unserer Stadt unterstützen konnten“ erklärten beide. Danke dafür. An dieser Stelle sei auch nochmal Ralf Baumann vom Abenteuer- und Wasser-sport LTD aus Plau gedankt, der bereits im Herbst der Mannschaft von Spfrd. Norman Engel Allwetterjacken übergab. Aus sportlicher Sicht verlief das Turnier recht abwechslungsreich und die Plauer Nachwuchskinder belegten hinter dem SV Rogeez, dem TSV Goldberg und dem Lübzer SV den vierten Platz. Reimo Sude

Dankeschön-NachmittagAlle ehrenamtlichen Helfer, die sich gern im Dr.Wilde-Haus nützlich machen und ihre Freizeit für ältere Menschen einsetzen, wurden Mitte Januar 2010 zu einem besinnlichen und unterhaltsamen Nachmittag als Dankeschön für ihre Ar-beit ins Dr. Wilde-Haus eingeladen. Das Ehepaar Carola und Claus Swienty aus dem Atelier Swienty in Plau am See ge-stalteten den Nachmittag mit ungewöhn-lich schönen musikalischen Klängen, Liedern und Gedichten, die die Zeit sehr schnell vergehen ließen. In dieser Runde, man kennt sich gut, meist auch sehr lange schon, sind doch eini-ge Helfer erst hauptberuflich in diesem Hause tätig gewesen, später dann als Ehrenamtlicher geblieben, um weiterhin zu helfen, ist die Atmosphäre aufgelok-kert und es wird auch über andere, auch persönliche Dinge sich unterhalten. Die Leiterin Carmen Schuldt brachte ihren Dank zum Ausdruck, verbunden mit der Hoffnung, dass weiterhin die benötigte Hilfe zur Verfügung gestellt wird. Da es gesundheitlich den meisten Helfern noch recht gut geht, kann damit wohl auch ge-rechnet werden. Ursula Teetz

Freude im Schnee – täglich nutzen die Mädchen und Jungen der Kita Villa Kunterbunt das Winterwetter zum spielen im Freien und zum Rodeln. Auch an Futter für die hungernden Vögel wird gedacht.

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Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010 13

Am 28. Januar feierte Jürgen Andrees seinen 75. Geburtstag. Er war 1990 der erste frei gewählte Landrat des Kreises Lübz. Es folgten Jahre politischer Tä-tigkeit als CDU-Landtagsabgeordneter, als Mitglied des Kreistags des Landkrei-ses Parchim (dort leitete er den Rech-nungsprüfungsausschuss) und als Plauer Stadtvertreter. Andrees sagte bei einem Empfang, zu dem viele Vertreter des öffentlichen Lebens kamen: „An einem solchen Tag gibt man gern der Neigung nach, die Vergangenheit Revue pas-sieren zu lassen. Es kann gewiss recht hilfreich sein‚ sich von Zeit zu Zeit des Vergangenen zu erinnern‚ solange man dabei nicht die Realitäten der Gegenwart aus den Augen verliert. Und nun gar erst die Zukunft! Werden unsere Kinder und Kindeskinder akzeptieren können, was die ältere Generation gestaltet und an geistigen und moralischen Werten zu vermitteln hat? In jungen Jahren bekam ich von meinen Eltern einmal ein Buch geschenkt mit dem Titel „Mach es besser mein Sohn“ Diese Ermutigung möchte ich weitergeben an alle, die heute und in zukünftigen Tagen in der Verantwortung stehen: Tut das Eure, und wenn möglich‚ macht es besser.“Walter Kintzel, der als Lübzer Kreisstagspräsident mit dem Landrat Jürgen Andrees zusammenarbei-tete, widmete ihm folgende Grußadresse: „Just am heutigen Tage vor einem Monat und 20 Jahre zurück kreuzten sich unse-re Wege. Es war der 28. Dezember 1989, als wir der Einladung der evangelischen Pröpste Boldt und Wulff folgten und uns in das Pfarrhaus nach Woosten begaben. Es stand noch der Weihnachtsbaum im Raum des Pfarrhauses Woosten. Und im

Hintergrund die Weihnachtskrippe, das christliche Symbol der Geburt Christi, das auf die Hinwendung zu den Armen und Entrechteten hinweist.Dieser Tag war der Beginn des Runden Tisches im Kreis Lübz. Du prägtest da-mals den Begriff „Der Runde Tisch als Gewissen und Kontrollorgan im Kreis“. Eine Bezeichnung, die die SVZ nach zwanzig Jahren aufgriff und als markige Überschrift und Leitmotiv ihrem Artikel voran stellte. Dieser Tag war aber auch der Beginn un-serer politischen Zusammenarbeit. Über Parteigrenzen hinweg – warum eigent-lich nicht? – wurden wir Freunde und sind es geblieben. Wechselnde Regie-rungen, unterschiedliche Wahlergebnis-se, differenzierte Betrachtungen zu poli-tischen Tagesereignissen, all das konnte uns nicht beirren. „Wahre Freundschaft

Jürgen Andrees 75 Jahre soll nicht wanken wenn sie gleich entfer-net ist.“ An jenem 28. Dezember konnten wir beide nicht im entferntesten Sinne ahnen, dass uns bald das Wahlergebnis der Kommunalwahl am 6. Mai 1990 in eine exponierte Stellung katapultieren würde. Lieber Jürgen, anlässlich Deines runden Geburtstages wünsche ich Dir Gesundheit, noch viele schöne Tage mit Deiner Gisela, immer munter auf den Läufen und auch immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!“

Landrat Klaus-Jürgen Iredi gratuliert Jürgen Andrees.

Es ist geschafftAm 31. Januar fand ein Tag der offenen Tür im neuen Dorfgemeinschaftshaus Wendisch Priborn statt. Bürgermeister Klaus Fengler sagte allen am Bau Be-teiligten danke. „Jahrzehntelang war dieses Haus Gaststätte der Familie Bun-kelmann, rauschende Feste haben die Wendisch Priborner hier gefeiert. In den 60er Jahren wurde es als Kaffeestube, Fleischerladen, Bücherei, Turnhalle und Wohnungen genutzt. In den 80er Jahren entstand hier ein Gemeinderaum. Dass uns die Finanzierung von 350.000 Euro über zwei Bauabschnitte gelungen ist, dafür gilt dem Land, unserem Land-kreis, unserer Amtsverwaltung und un-ser Gemeindevertretung Dank. Unsere Aufgabe ist, dieses Haus mit Leben zu erfüllen. Seit wenigen Tagen ist die Bür-germeisterei hier eingezogen. Das Haus Bahnhofstraße 5 ist verkauft. In diesem Haus soll sich das kulturelle und politi-sche Leben unserer Gemeinde abspie-len. Im oberen Bereich möchten wir eine Heimatstube einrichten. Ein Kinder- und Jugendraum ist entstanden. Die Bera-tungen der Gemeindevertretung werden hier stattfinden. Der Chor, die Mandoli-nen werden in diesem Haus im oberen

Bereich kontinuierlich proben. Auch der Kochzirkel wird weiter im unteren Bereich aktiv arbeiten. Angedacht sind auch Buchlesungen, Handarbeiten, Basteln. Auch neue Ide-en und Gedanken sind willkommen und gefragt, das Ent-scheidende ist immer, es müssen Menschen da sein, die sich der Sache annehmen und die andere motivieren zum Mit-machen. Vielleicht könnte sich auch unsere Kirchgemeinde anfreunden, in naher Zukunft Räumlichkeiten in diesem Haus zu nutzen. Wir wollen dieses Haus hegen und pflegen, möchten, dass hier viel gelacht und gesungen wird.“

FrauentagAm 13.03.2010 möchten wir alle Frauen recht herzlich zu einem schönen Nachmittag einladen. Ab 15.00 Uhr wollen wir Sie im Gasthof Storchennest begrüßen.Der Eintritt beträgt 10,00 Euro, darin enthalten sind Kaffee und Kuchen und zum Abend ein schönes Buffet.Für musikalische Stimmung sorgt DJ Marco. Wir haben für Sie viele kleine Überraschungen geplant und hoffen auf einen schönen Tag für unsere Frauen. Karten können Sie ab sofort bei uns erwerben.„Die Logik der Frauen beruht auf der Überzeugung, dass nichts unmöglich ist.“(Maurice Chevalier) Ihr Gasthof Storchennest Team-Plauer Str. 1, 19395 Wendisch Priborn, Tel. 038737 33617

Fundhund abzugeben

Interessenten melden sich bitte im Ord-nungsamt des Amtes Plau am See, Frau Schmolinski, Tel. 038735 49435.

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14 Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010

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Fasching, Schnee und viele TränenWie das zusammenpasst? Dazu später mehr. Auf den 2. Februar haben sich alle Kinder des Kinderhortes der Stadt Plau am See schon lange gefreut. Fasching! „Als was gehst du?“ „Was ziehst du an?“ „Hilfst du mir beim Basteln? Ich brauche noch ... für mein Kostüm.“ Heimlichkei-ten wie in der Weihnachtszeit.Und dann war es so weit. Unsere Erzie-herinnen hatten mit einigen Schülern der 4. Klassen Spiele vorbereitet. In jedem Raum war etwas los. Bei Herrn Röding konnten wir mit Dartpfeilen werfen, Herr Leuchtenberg kümmerte sich um den schwierigen Parcours beim Eierlauf. Aus einem Raum kamen von Frau Koenig und Frau Pless ganz toll geschminkte In-dianerinnen, Prinzessinnen, Piraten. Die Bar und die Futtertische waren ständig belagert. Hier zeigte Frau Hidriewicz, Oma von Paul, wie gut sie Getränke mixen kann.Frau Tiedtke ging öfter in Deckung. Bei ihr wurde scharf auf Dosen geschossen. Wer sich auf der Disco bei den Tanz-

spielen verausgabt hatte, konnte sich beim Malen eines Selbstporträts etwas ausruhen. Manchmal sahen wir Kinder mit verschmierten Gesichtern. Was ha-ben die denn angestellt? War das Farbe vom Malen oder Schminken? Nein, das waren die süßen Reste vom Negerkuss-wettessen. Ein Riesenspaß!Katja Thies aus der 8. Klasse lockte viele Kinder an ihren Stand, wo in verschlosse-nen Kartons Geheimnisse schlummerten, die ertastet werden mussten.Und die lange Schlange vor unserem Ruheraum? In Zweierreihen standen hier Pärchen an. Und kamen strahlend wieder aus dem Raum? Wir klären auf: Hier schlossen die Kinder den Bund der Faschingsehe. Die Standesbeamtinnen Anne-Katrin Hilgert und Heike Köhler von der Regionalschule kamen mit dem Ausfüllen der Ehe-Urkunden kaum hin-terher. Aber einfach „Ja“ sagen und fertig war nicht. Erst mussten die Heiratswil-ligen zeigen, dass sie auch zueinander passten: ein Lied oder ein Gedicht zum

Besten geben, war das Mindeste, bevor man sich küssen durfte.Ach ja, küssen: Unser Kusskäfig war nach dem Pfannkuchenschmaus ganz schön voll, denn wer einen mit Senf erwischte, musste sitzen und manchmal warten und warten ... Nein, nein, niemand musste lange sitzen; alle wurden schnell erlöst.Mitten in der schönsten Feier kam dann Unruhe auf. Es schneite und schneite und schneite... Muttis und Vatis kamen und holten ihre Kinder ab, um schnell nach Hause zu kommen und nicht im Schnee stecken zu bleiben.Für alle Faschingsmäuse, Eltern und Er-zieherinnen war es ein toller Nachmittag. Und die Tränen vom Anfang?Einige Kinder, z.B. Marie und Jenny, fuhren nach dem Unterricht nach Hause, um sich dort für die Party schick zu ma-chen. Dann kam schon der Schnee und die Straßen waren fast dicht und weiß. Und so saßen die verkleideten und geschminkten Kinder zu Hause fest und es flossen ganze Tränenströme!Aber eins ist sicher: Spätestens im näch-sten Jahr wird es wieder eine Faschings-fete geben. Und dann, ja dann haben wir den schönsten Wintersonnenschein und können unsere Polonaise nach draußen verlegen. Das glauben Sie nicht? Na, wir werden ja sehen.Wir bedanken uns bei allen Helfern und Helferinnen und bei der Bäckerei Fen-ner für den schönen Tag. Danke sagen wir auch Frau Wahls und Frau Halder, die unsere Räume wieder zum Glänzen gebracht haben.Die Kinder vom Plauer Kinderhort

Bei Schülerin Katja Theis ertasteten die Kinder verschiedene Gegenstände.

Die kritische Jury - Julian, Christoph, Markus, Djibi, Ole und Winfried suchte das „Hort-Tanz-Talent“.

Lea, Melina, Zusza, Natalie, Malte und Lea präsentierten sich im Faschingskostüm.

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Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010 15

Mittwoch, 17.02., 19.00 Uhr, Karower Meiler, Der Eisvogel - Vortrag mit Lo-thar DaubnerDonnerstag, 18.02., 19.30 Uhr, Plau am See - Parkhotel Klüschenberg, CDU - Stammtisch, Operette & Musical - Gabriele BeckerSonntag, 21.02., 19.00 Uhr, Stadthalle Parchim, Kabarett „Leipziger Pfeffer-mühle“Mittwoch, 24.02., 19.30 Uhr, Plau am See, Einheit von Farbe und Klang „Mas-ken“ im Atelier SwientyMittwoch, 24.02.,18.30 Uhr, Plau am See, IG Plau lebt, Rosenseminar mit Thomas Proll aus HH im Parkhotel Klü-schenbergFreitag, 26.02., 19.00 Uhr, 10. Eroti-sches Kulinarien - Klüschenberg Win-tertheater „Romeo & Julia“ im Parkho-tel KlüschenbergSamstag, 27.02., 19.00 Uhr, Plau am See, 10. Erotisches Kulinarien - Klü-schenberg Wintertheater „Romeo & Ju-lia“ im Parkhotel KlüschenbergSamstag, 27.02., 10.00 Uhr, Wangeli-ner Garten, Baumpflege im heimischen GartenSonntag, 28.02., Stadthalle Parchim, Multi-Media-Vortrag „Einmal zu Fuß um die Welt“ mit dem Worldrunner Robby ClemensFreitag, 05.03., 19.00 Uhr, Plau am See, 10. Erotisches Kulinarien im Parkhotel KlüschenbergSamstag, 06.03., 13.00 Uhr, Quetzin - Reha-Klinik, geführte Natur- und Foto-wanderungSamstag, 06.03., 10.00 Uhr, Perleberg-Großer Markt, Suren-Hansen-Markt, Veranstaltung rund um das Nationalge-richt der PrignitzSamstag, 06.03., Vereinsheim Plau-Quet-zin, Jahreshauptversammlung des Quet-ziner Siedler- u. Heimatvereins e. V.Samstag, 06.03., 19.00 Uhr, Plau am See, 10. Erotisches Kulinarien im Park-

Regionalschüler zum Handballlandesfinale

Kürzlich fanden in Wismar die Regio-nalfinals im Handball im Rahmen des Schulsportwettbewerbs Jugend trainiert für Olympia statt. Über die Kreisfinals qualifizierten sich zwei Mannschaften der Regionalen Schule Plau am See (WK II w, WK III m) und je eine Mannschaft des Eldenburg-Gymnasiums Lübz (WK III w) und der KGS Sternberg (WK II m). Die Plauer Regionalmädels belegten am Ende Platz vier. Besser machten es die Plauer Regionalschüler in der WK III der Jungen. Da das Gros der Spieler aktive Handballer sind, war das klare Ziel die Qualifikation fürs Landesfinale. Schon bald zeichneten sich die Kräfteverhält-nisse in der Fünferstaffel ab. Während die Seestädter gegen die Mannschaf-ten vom Fridericianum Schwerin (16:7 Sieg) und der RS Grevesmühlen (23:4 Sieg) deutlich überlegen waren, waren die anderen Gegner ein anderes Kaliber. Besonders gegen die junge Truppe der IGS Goethe Wismar taten sich die Plauer Jungen auf Grund der Manndeckung des Gegners sehr schwer. Zu wenig Lauf-bereitschaft und schlechtes Abwehrver-halten gestalteten das Match lange Zeit offen. Am Ende siegten die favorisierten Plauer Regionalschüler zwar mit 16:13 mühesam, qualifizierten sich damit je-doch vorzeitig für das Landesfinale. Im Finale gegen den haushohen Favoriten vom Sportgymnasium Schwerin, konn-te der spätere Tabellenzweite nur in den Anfangsminuten mithalten (3:5). So sehr sich die Spieler auch mühten, die Landeshauptstädter waren in allen Be-langen überlegen. Spielerisch, athletisch und auch körperlich war man dem Tem-pospiel nicht gewachsen und kassierte eine 10:25 Klatsche. Zwar schenkten die Plauer Jungen mit zehn geworfenen To-ren dem Gegener mehr Tore ein, als er in den anderen drei Spielen zusammen kassierte, die Enttäuschung auf Grund dieser klaren Niederlage war zunächst jedoch groß. Am Ende überwog jedoch die Freude über das erreichte Ziel Lan-desfinale. Die Plauer Regionallschüler sind somit einziger Vertreter unseres Landkreises am 10.03.2010 in Rostock.Landesfinalteilnehmer: Hannes Schröder (Tor), Bryan Harling, Felix Krüger, Ma-ximilian Schmidt, Paul Marschke, David Albrecht, Dominic Reu, Lennart Gün-ther, Felix Leutemann, Martin Scheel, Maximilian Seibt, Stefan Schiller Ergebnisse Regionalfinale in Wismar:WK III-Jungen1. Sportgymnasium Schwerin (LF)2. Regionale Schule Plau (LF)Landesfinale WK III am 10.03.2010

hotel KlüschenbergSamstag, 06.03., Stadthalle Parchim, Frank Schöbel & BandSonntag, 07.03., 19.30 Uhr, Stadt-halle Parchim, Heinz Rudolf, Purp-le Schulz „Gemeinsame Sache“ Dienstag, 09.03., Vereins-heim Plau-Quetzin, Schnupper-kurs der No Limit Dancer Quetzin Mittwoch, 10.03., 10.30 Uhr, Plau-Tou-rist Info, wir wandern, wir wandern von einem Ort zum anderen, geführte Wan-derung des Kneipp Vereins e. V.Mittwoch, 10.03., 19.30 Uhr, Plau am See - Parkhotel Klüschenberg, CDU - Stammtisch, Gastspiel des Mecklenburgischen Landesthea-ters Parchim „Die Russen kommen!“ Samstag, 13.03., 19.00 Uhr, Plau am See-Seehotel, Plau kocht, Live aus der ShowkücheSonntag, 14.03., 15.00 Uhr, Karo-wer Schloss, Musikalisch-Literari-scher Nachmittag, Dietmar Unger Mittwoch, 17.03., 19.00 Uhr, Karower Meiler, Schreiadler-Vogel ohne Lebens-raum, Vortrag mit Peter WernikeSamstag, 20.03., 14.00 Uhr, Plau-Schule am Klüschenberg, Kochen und Qi Gong in den Frühling mit dem Kneipp Verein Samstag, 20.03., Perleberg-Rolandhalle, Rock´n´Roll - LandesmeisterschaftDienstag, 23.03., 19.30 Uhr, Plau am See, Einheit von Farbe und Klang „Ent-faltung“ im Atelier SwientyKneipp- Verein:Freitag, 26.02., 19.30 Uhr, „Heu-te rollt die Kugel“, im Strand-hotel (für Vereinsmitglieder) Mittwoch, 17.03., 19.30 Uhr, Plau-Parkhotel Klüschenberg, Mitgliederver-sammlung des Kneipp-Vereins e. V.jeden Dienstag, 19.30 Uhr, Plau- Quet-zin, Badestelle Kohlinsel, Quetziner Walkingtreffjeden Donnerstag, 18.00 Uhr, Plau-Turn-halle am Bahnhof, Qi-Gong

Veranstaltungstipps im Februar / März

Gedenkmedaillen erhältlich

In der Plauer Tourist-Info sind die in li-mitierter Auflage geprägten Gedenkme-daillen zur 775-Jahrfeier in Gold, Silber und Zinn vorrätig und erhältlich. Die Mitarbeiter spendeten übrigens 177,50 Euro für die Finanzieurng der Feierlich-keiten.

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16 Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010

Tag der offenen Türim Produktiven Lernen

Am 25.02.2010 gibt es die Möglichkeit, alles über das „Produktive Lernen“ an der Regionalen Schule in Lübz zu erfahren. In der Zeit von 17.00-19.00 Uhr werden wir die neue und interessante Art des Lernens vorstellen.Wie ist es machbar, auf anderem Weg zu einem Schulabschluss zu kommen?Unsere Schule bietet ihn an: drei Tage in der Praxis und zwei Tage in der Schule lernen. Schüler, die sich bereits für diese Lern-form entschieden haben, geben Aus-kunft.Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher, besonders auf Schüler ab der 7. Klasse.Alle, die an diesem Tag verhindert sind, erreichen uns telefonisch unter:038731 47366.Schüler und Lehrer des Produktiven Lernens

11. Plauer Fackelschwimmenam 3. April 2010

Ostersamstag (wie immer)Wir laden wieder ein zum 11. Osterfackelschwimmen in Plau am See mit uns und dem Plauer Fischerhaus.In diesem Jahr wird es wieder am Nachmittag mit einem bunten Markttreiben beginnen und mit einer Versteigerung und einem kleinen Feuerwerk nach dem Fackelschwimmen beenden. Der Erlös der Versteigerung geht zu 50% an das Ronald Mc Donald Kinderhaus in Leipzig (Link kopieren und ansehen http://62.53.205.187/mcd/htdocs/ronald_mcdonald_haeuser/standorte/leipzig ) und zu 50% an die Fußballjugend des Plauer FC für ein Ferien Soccer Camp 2010. Genauso der Erlös des Equipmentverleihs an diesem Tag.1. Treffen um 17.00 Uhr in der Tauchschule Abenteuer & WassersportStart 19:30 Uhr an der Hühnerleiter / Egal was für Termine wieder in den Medien stehen.Teilnahme ist wie immer kostenlos. Fackeln können mitgebracht werden oder gegen einen Obolus erworben werden (geht auch in die Spendensumme).Dringend vorher anmelden bis zum 15. März 2010Also mitmachen und einen oder besser gesagt 2 GUTE Zwecke unterstützen.Unsere Sponsoren ( Liste wird weiter geführt)1. Hansa Rostock www.hansarostock.deEuer Basisteam 2010

Sehr geehrte Bewohnerinnen, Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter des Senio-renheimes „Eldeblick“

AbschiedsgedankenIch bin fort,das ist kein Scherz,Trauer trübt fortan mein Herz.Dass der Abschied mich so quält,zu den aller Schwersten zählt,hängt an Ihnen, meine Lieben,denn Sie sind mir im Herzen geblieben.Es sind die vielen Gespräche,die netten Worte,die ich in meinem Gedächtnis horte.Der einen, dem anderen auf Plauer Wegen,werd’ ich hoffentlich öfter begegnen.Dann sollten wir plaudern, wie es uns geht,wie es derzeit um uns steht.Wir können viele Gespräche führen,aber an der Ursache für den Abschied nicht rühren.Nie will ich unseren gemeinsamen Le-bensweg vergessen,denn es wäre fürwahr völlig unange-messen.Ihre Georgia MatzPS. So nehme ich Abschied von Ihnen lie-be Bewohner, Angehörige und Mitarbei-ter, andere Wege blieben mir verwehrt.

Dieser einzigartige Garten ist ein Ort wohl-tuender Düfte, heilender Kräuter und be-zaubernder Blumen. Auf 15.000 qm finden Sie zahlreiche Abteilungen mit mehr als 900 Pflanzenarten. Das Infogebäude, ein Haus aus Lehm zum Anfassen, mit Café und kleinem Laden lädt ein zum Verweilen und die Spiellandschaft mit Zauberblume, Weidenlabyrinth und Maulwurfshügel lässt Sie Raum und Zeit vergessen.Bei Führungen, durch Vorträge und Seminare und in Workshops können Sie die Vielfalt der Pflanzen-, Blumen- und Kräuterwelt erleben, bewundern, sehen, riechen und schmecken.Die diesjährige Gartensaison wird eröff-net mit unserem ersten Workshop:

Baumschnitt im heimischen Garten

Langsam, aber sicher, werden die Tage länger. Die Gartenarbeit kann jetzt wieder intensiver beginnen. Wir vermitteln Ihnen theoretisch und praktisch, worauf es bei den Pflegemaßnahmen im Obstgarten ankommt. Es werden Schnittmaßnahmen behan-delt, angefangen vom Pflanzschnitt über den Erziehungsschnitt, den Schnitt zur Erhaltung der Fruchtbarkeit bis hin zum Verjüngungs- und Auslichtungsschnitt.Sie erhalten auch Informationen

Karower AngelvereinDer Karower Angelverein organisiert Einsätze an unseren Gewässern bis Mai 2010. Darunter sind folgende Einsätze.- Einsatz am 13. März 2010 am „Schwarzen See“ und „Damerower See“Treffpunkt: Karower Hof um 7.30 Uhr- Einsatz am 17. April 2010 „Schwar-zen See“ und „Damerower See“- weitere Einsätze, z.B. Boote abdich-ten, streichen usw., werden witterungs-bedingt organisiert.Am Samstag, dem 27.02.2010 findet im Jugendklub Karow um 9.00 Uhr eine Versammlung sowie die Kassierung 2010 statt.

Angelverein KarowAbenteuerland für Kinder

Der Jugendklub Karow und die Evan-gelische Kirchgemeinde Krakow am See und Karow laden alle Kinder zum Abenteuerland recht herzlich ein.Was erwartet euch dort?: spannende Ge-schichten aus der Bibel, Basteln, Spiele, gemeinsames Singen und Abendessen.Beginn: 16.00 UhrWann? 19. März, 9. April, 7. Mai, 4. Juni 2010 Georg Fiedler

Wangeliner GartenGrößter Kräutergarten Mecklenburgs

- zur Pflege der Bäume und Sträucher- zur richtigen Düngung- zum Pflanzenschutz- zum Schnitt überalterter BäumeZusätzlich besteht die Möglichkeit zum Ende des Workshops Informationen zur Veredlung von Bäumen zu erhalten.Bitte wetterfeste Kleidung und möglichst eine scharfe Rosenschere mitbringen!Es besteht die Möglichkeit, einen Imbiss einzunehmen.Referent: Thomas Franiel, Crivitz, Landschaftsgärtner und Experte auf dem Gebiet alter ObstsortenTermin: 27. Februar, 10 Uhr - 15 Uhr Gebühren: 15,00 Euro pro Person, inkl. InfomaterialOrt: Wangeliner GartenBitte melden Sie sich bis spätestens 25. Februar 2010 an!Anmeldung zum Workshop „Baumschnitt im heimischen Garten“An den FAL e.V. Am Bahnhof 219395 GanzlinTel. : 038737 20207, Fax: 038737 20117Email: [email protected], www.fal-ev.deInformationen über Führungen und Kurse bekommen Sie im Internet oder auf An-frage zugesandt.

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RosenseminarAm 24. Februar um 18.30 Uhr findet im Parkhotel Klüschenberg das nächste Rosenseminar statt, wozu die IG „Plau lebt“ alle Interessenten herzlich einlädt. Der Eintritt ist frei. Der bekannte Rosen-züchter Diplom-Agraringenieur Thomas Proll aus Hamburg von der Rosenzüch-terfirma W. Kordes & Söhne spricht über Rosen allgemein und speziell über Pflanzung und Pflege. Marco Rexin von der IG bittet die Plauer, sich Gedanken zu machen, wie Plau am See noch schö-ner werden kann und diese Vorschläge am 24. Februar zu äußern: „Ihre Ideen sind gefragt, was noch in allen Berei-chen verbessert werden kann.“

Am 6. Februar waren alle „Eisbader, Eisbären, Eisvögel und alle, die im Win-ter gern planschen” zum 16. Usedomer Winterbadespektakel nach Ahlbeck un-ter dem Motto „Meeres-Früchte” einge-laden. 138 fast nackte Winterbader aus Deutschland und mehreren Ostseean-rainerstaaten folgten dieser Einladung und stiegen unweit der Seebrücke ins eiskalte Ostseewasser, bestaunt von Tausenden frierenden Zuschauern. Nach Ahlbeck fuhr auch eine starke Plauer

Plauer Eisbader in Ahlbeck

Delegation, von denen fünf in die Fluten ab-tauchten. Die

Vereinsgaststättedes Plauer FC 1912 e.V.auf dem Klüschenberg in Plau am See

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Plauer „Eisbeeren” taten dies natürlich auch verkleidet und erhielten dafür eine Urkunde über die Teilnahme.

Schneemassen türmen sich in den Plau-er Nebenstraßen. Fotos (2): W. H.

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18 Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010

Einladung zum AusflugDer Plauer Pfarrer Stephan Poppe lädt alle Interessenten zu einem Ausflug ein, der am 13. März ab 9 Uhr zu vier Kirchen der Region führt, die wie die Plauer Marienkirche im 13. Jahrhundert entstanden sind, im 19. Jahrhundert eine umfassende Restaurie-rung erfuhren und gegenwärtig in der Innenraumsanierung der Plauer Kirche etwas voraus sind. „Wir wollen uns die Innenräume dieser Kirchen ansehen und über deren Gestaltung diskutieren, um dem Kirchgemeinderat bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen, was wir in Plau am See machen wollen“, so Poppe. Wer mitfahren will, möchte sich im Plauer Kirchgemeindebüro anmelden. W. H.

Winter 2010Die Schneemassen haben in diesem Jahr auch die Gemeinde Wendisch Priborn voll im Griff.Die Gemeinde als zuständiger Räumungs-pflichtiger der kommunalen Straßen und Wege in allen Ortsteilen ist mit ihrer veralteten und unzureichenden Technik total machtlos. Umso größer ist die um-fangreiche Unterstützung der Einwohner zu werten und anzuerkennen, die mit ihrer modernen Technik in unserer Gemeinde den Schneemassen zu Leibe rücken. Allen voran Herr Jacob Aalberts, der die Zufahrt zur B 103, die Straße nach Tönchow

und zum Mühlenberg freiräumte, die in kurzer Zeit erbarmungslos zugeweht waren. Somit konnten die Versorgungs-fahrzeuge ohne Unterbrechung unsere Gemeinde wieder erreichen. Durch diese umsichtige Handlungsweise haben alle Ortsansässigen und andere Personen, die uns erreichen wollten, profitiert.Diese Leistung möchte ich im Namen der Gemeindevertretung und aller Einwohne-rinnen und Einwohner hoch anerkennen und allen Beteiligten ein herzliches Dan-keschön aussprechen.K. Fengler / Bürgermeister

Schnee - so weit das Auge reicht!

Veranstaltungen 2010Gemeinde Wendisch Priborn

16.02. Kartennachmittag08.03. Frauentag13.03. Frauentagsfeier Gaststätte „Storchennest“16.03. Kartennachmittag03.04. Osterfeuer auf dem Sportplatz05.04. Ostersingen in der Kirche13.04. Kartennachmittag24.04. Frühlingssingen in der Kirche30.04. 16:00 Uhr Aufstellen Maibaum Dorfeck11.05. Kartennachmittag13.07. Kartennachmittag31.07. Dorffest01.08. Dorffest, Zeltgottesdienst17.08. Kartennachmittag14.09. Kartennachmittag18.09. Drachenfest auf dem Sportplatz01.10. Singen am Stein, Herbstfeuer auf dem Sportplatz02.10. Erntefest10.10. Erntedankfest / Kirche12.10. Kartennachmittag16.10. Kremserfahrt mit Herbstfest06.11. Jägerball in der Gaststätte „Storchennest“14.11. Volkstrauertag16.11. Kartennachmittag28.11. Bläserkonzert in der Gaststätte „Storchennest“10.12. Rentnerweihnachtsfeier11.12. Kinderweihnachtsfeier14.12. Kartennachmittag24.12. Weihnachtssingen in der KircheWeitere feste Termine sind:jeden Dienstag:um 19:00 Uhr Chorprobeum 20:00 Uhr Mandolinen- und Gitar-renprobejeden Donnerstag: um 14:00 Uhr Rad-fahren, Treffpunkt: Gaststätte „Stor-chennest“jeden Freitag: um 20 Uhr Fußballtraining auf dem Sportplatz14-tägiges Kochen immer montags nach Absprache mit Frau Meßmann

Tannenbaumfeuer in KarowIn Karow führte die Feuerwehr und der Jugendklub ihr traditionelles Tannenbaumfeuer durch. Sinn dieser Aktion ist die Entsorgung der Tannenbäume, damit keine Bäume mehr im Dorf herumliegen. Außerdem festigt so eine Aktion auch die Dorfgemein-schaft. Bürgermeister Norbert Wellenbrock begrüßte alle Einwohner und wünschte alles Gute für das neue Jahr. Er informierte über gemeindliche Vorhaben im Jahr 2010. Für das leibliche Wohl wurde natürlich auch gesorgt. Die Kinder tummelten sich im Schnee. Vielen Dank an alle Helfer! Georg Fiedler

Eröffnung der 21. BadewannensaisonDer Plauer Badewanneverein lädt ein zur Eröffnung der 21. Badewannensaison am 13. März um 19 Uhr im Parkhotel Klüschenberg. Nach unernstem Rechen-schaftsbericht von Präsidentin und Auf-sichtsrat folgt das Hammergrußwort des Schirmherrn. Bevor das warm/kalte Klü-schenberg-Winterbuffet gestürmt wird, erklingt die 2010er Wannenhitparade aus Rock, Pop und Comedy. Anschließend ist Tanz mit DJ Geißler. Eintritt 22 Euro, davon sind 2 Euro zur Finanzierung der 775 Jahrfeier. Karten im Parkhotel unter Tel. 038735 49210.

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Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010 19

Spielenachmittag in BarkowAm 18.02.2010, 14:00 Uhr findet in Barkow, im Gemeindehaus, ein Spiele-nachmittag mit Kaffee und Kuchen statt und am 19.02.2010, 15:00 Uhr, Keramik-malen. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen.

Hochschule Neubrandenburg lädt zum „HIT 2010“

Hochschulinformationstag am 27. März 2010

Die Hochschule Neubrandenburg lädt am 27. März 2010 die Schülerinnen und Schüler der oberen Klassenstufen der Gymnasien, Fachgymnasien oder Fach-oberschulen und alle an einem Studium Interessierten zu einem Hochschulin-formationstag nach Neubrandenburg, Brodaer Straße 2, ein.Am „HIT 2010“ ist von 10.00 bis 14.00 Uhr ein vielseitiges Programm geplant. Für die Schülerinnen und Schüler sind vor allem die Bachelor-Studiengänge der Fachrichtungen der Hochschule inte-ressant, d. h. sie können sich über Agrar-wirtschaft, Lebensmitteltechnologie, Bio-produkttechnologie, Geoinformatik, Ver-messungswesen, Landschaftsarchitektur und Umweltplanung sowie Naturschutz und Landnutzungsplanung, des Weiteren über Gesundheitswissenschaften und Pflegewissenschaft/Pflegemanagement, Soziale Arbeit sowie Early Education-Bildung und Erziehung im Kindesalter informieren. Nach einem Bachelor-Studium ist das Master-Studium möglich. Die Studieren-den sowie Professorinnen und Professoren aus den einzelnen Fachrichtungen stehen für alle Fragen zu Studieninhalten, An-forderungen, zukünftigen Berufsfeldern und Studienbedingungen zur Verfügung. Alle Labore und Einrichtungen können besichtigt werden. Zur Bewerbung und zu den teilweise notwendigen Vorprak-tika, zum Wohnen, zur Finanzierung, zum Bafög und zur Krankenversicherung wird umfassend beraten und Infomaterial bereitgehalten. Derzeit absolvieren rund 2200 Studie-rende die praxisbezogene Ausbildung in der Hochschule Neubrandenburg. Mindestens ein Praxissemester bzw. mehrere Praxisabschnitte gehören zum Studienprogramm. Aufenthalte im Aus-land, zum Beispiel in einer der rund 40 Partnerhochschulen, werden von der Hochschule vermittelt.Wer sich also für ein Studium interessiert, sollte sich am 27. März auf den Weg in die Hochschule Neubrandenburg, Brodaer Straße 2, machen. Weitere Informationen zur Hochschule sind im Internet unter www.hs-nb.de zu finden.

Für die DekaBank fängt das neue Jahr erfreulich an. Der Fonds- und Asset Management-Spezialist der Sparkassen-Finanzgruppe wurde am 21. Januar 2010 vom renommierten Wirtschaftsmagazin „Capital“ mit der Höchstnote von fünf Sternen als „Top-Fondsgesellschaft“ ausgezeichnet. Fünf Sterne stehen für Spitzenleistung. Ausschlaggebend für diese hervorragen-de Bewertung sind eine entsprechende Fondsqualität aller Aktien-, Renten- und Mischfonds über den Ein-, Drei- und Fünfjahreszeitraum, eine umfassende Produktpalette sowie die Qualität von Management und Service. Auf Basis dieser Kriterien wurden insgesamt 99 Anbieter vom Fondsanalysten Feri Euro Rating Services und Steria Mummert Consulting im Auftrag von „Capital“ untersucht. Neben der Deka konnten le-diglich vier weitere Fondshäuser aus dem Kreis der Universalanbieter die Bestnote von fünf Sternen erzielen.Die Deka Investmentfonds gibt es exklu-

siv bei Sparkassen. Es gibt auch nach der Finanzkrise kein Anlageinstrument mit dem sich langfristig attraktivere Renditen erzielen lassen als mit Aktien. Trotz aller bisherigen Kursgewinne sind Aktien nach wie vor nicht teuer. Denn die Wirtschaft hat deutliches Aufholpotenzial. Anleger sollten nicht warten, bis diese wieder erreicht sind. Die DekaBank bietet eine umfassende Produktpalette, die auch einem höheren Sicherheitsbedürfniss entgegen kommt. Je nach persönlichem Chance-/Risiko-Profil und individuellem Anlagehorizont sind ganz unterschiedli-che Fondsanlagen geeignet. Ein Sicher-heitsfaktor ist in jedem Fall allen Fonds gemeinsam: Als Sondervermögen genie-ßen Investmentfonds einen besonderen Schutz. Das angelegte Kapital bleibt vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt und wird durch deren wirtschaftliche Lage nicht beeinflusst. Wer mehr über eine geeignete Fondsanlage erfahren möchte, vereinbart am besten einen Be-ratungstermin bei seiner Sparkasse.

Wieder einmal traten unsere F - Jugend-kicker des Plauer FC zu einem Turnier an. Dabei belegten sie von 6 gemeldeten / 5 angetretenen Mannschaften den 4. Platz. Und das bei einer Anfahrt und Kälte die einfach nicht schön war.Im ersten Spiel gegen Traktor Rastow legten sie mit Kampf ein 0:0 hin, im 2. Spiel gegen Zachun lagen sie nach der Hälfte mit 3:0 zurück und holten mit dem ersten Anschlusstreffer durch Raven Baumann und einem 2. Treffer durch Paul Weiser noch auf. Doch verloren sie leider 3:2. Dieses aber nur, weil ein direkter Einwurf mit Schuss durch Paul Weisert nicht gezählt wurde.

Deka ist „Top-Fondsgesellschaft“Fünf Sterne für den Fonds- und Asset Management-Spezialisten

der Sparkassen

Im 3. Spiel verloren sie gegen Spornitz 1 mit einem knappen 1:0 und im 4. Spiel ging noch einmal richtig die Post ab. Nach der ersten Hälfte das 1:0 durch Paul Weisert nach Vorlage von Raven Baumann und ein Siegtor 2:0 durch Justin Hameister für unsere tollen Kicker der F Jugend.Alles in allem ein gelungenes Turnier in Spornitz, auch durch unsere Kicker.Anschließend ging es zu Spallers auf dem Markt (einer der 3 Sponsoren) zum geladenen Mittagessen. Dieses hat den Jungs gut geschmeckt.Danke an alle Eltern und Sponsoren!Tiedtke und Baumann

4. Platz in Spornitz

06.03. 10.00 Uhr F-Jugend - SV Spor-nitz/Dütschow07.03. 14.00 Uhr II.Herren - Einheit Cri-vitz II

13.03. 10.00 Uhr E-Jugend - Lübzer SV13.03. 15.00 Uhr I.Herren - SV Plate II14.03. 14.00 Uhr II.Herren - SV Ko-brow

Heimspiele des Plauer FC

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20 Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010

Die 71-Jährige Helga Gebert stellte kürzlich ihre in acht Jahren erarbeitete Autobiographie „Himmel und Erde“ im Bistro „Plaudereck“ vor. Ihr Anliegen war es, erklärte die Autorin dem Publi-kum, den Werdegang ihres Lebens für ihre Kinder und Enkel festzuhalten.Ein ungewöhnliches Stück Zeitgeschich-te ist dabei herausgekommen, denn Hel-ga Gebert beschreibt ihr eigenes Leben, das doch in die geschichtlichen Ereig-nisse eingebettet ist. Große Politik und geschichtliche Kommentare hat sie sich verkniffen. Aber gerade deshalb sagt diese Biografie so viel über die Sorgen und Nöte, aber auch die Glücksmomente und das tägliche Ringen der Menschen in der ehemaligen DDR aus. Der Tod ihres Bruders, die Verurteilung ihres Va-ters als Spion waren einschneidende Er-lebnisse. Die Verfasserin beschreibt mit ihrem Leben das vieler Menschen ihrer Generation, denen gar nichts anderes übrig blieb, als ihr Leben nach den vor-handenen Umständen auszurichten und dabei ihr eigenes Glück zu suchen. Sie trifft damit den Kern des Lebensgefühls so vieler, die längst nicht alle große An-hänger des sozialistischen Staates waren, aber privat ein erfülltes Leben führten.Die vielen kleinen Geschichten, die sich zu einem Lebensbild über 70 Jahre zu-sammenfügen, sind typisch für viele Menschen in dieser Zeit. Von der Flucht der damals Sechsjährigen aus dem heute polnischen Küstrin in den letz-ten Kriegsmonaten über die Wirren der Nachkriegsjahre und das Leben in der DDR mit gefährlichen Momenten und glücklichen Jahren nimmt die Plauerin den Leser an die Hand und entführt ihn in die Geschichte ihres Lebens. Wer neu-gierig geworden ist, kann das Buch bei der Autorin und natürlich auch im „Plau-dereck“ erwerben. H. Weber

Himmel und Erde

Helga Gebert bei der Lesung im Plau-dereck. Foto: Helmut Weber

Goldene Hochzeit

Der weit über die Stadt Plau am See bekannte ehemalige Kreiswehrführer Rudolf Wolf konnte mit seiner Gattin das Fest der Goldenen Hochzeit bei sehr guter Gesundheit feiern. Während die Jubelbraut in ihrem Leben zwei Berufs-richtungen eingeschlagen hat - Postange-stellte und Bürofrau beim FDGB - kann der goldene Bräutigam verschiedene Tä-tigkeiten in seinem Leben anführen. Als gelernter Schuhmacher hat er fünf Jahre gearbeitet, u. a. bei der Deutschen Han-delsgesellschaft Leder. 17 Jahre waren es bei der Deutschen Post und 11 Jahre als Sportleiter im FDGB-Kurheim Plau. 1987 hat er sich selbständig als Handwerker

gemacht bis zum Jahre 1990. Nebenberuflich war Rudi Wolf bei der Feuerwehr, jahrelang Wehrleiter in Plau, von 1991 bis 1994 angestellt im Kreis Lübz bei der Leitstelle Feuerwehr/DRK. 5 Jahre war er Kreiswehrführer. Als Rentner ist er immer noch tätig als Mitglied der Ehrenabteilung Feuerwehr.Der Bürgervorsteher des Plauer Stadtpar-laments, Klaus Bendel, überbrachte die Grüße des Bürgermeisters und der ganzen Stadt und überreichte einen Blumenstrauß. Auch der jetzige Kreiswehrführer Diet-mar Arndt kam zum Gratulieren wie eine Abordnung der Plauer Freiwilligen Feuer-wehr. Text und Foto: K.-H. Hautke

Wie wurde im Mittelalter gekämpft? Das erfährt der Leser in einem neuen Buch des Stuttgarter Theiss-Verlages. Das faktenreiche, gut lesbare Handbuch „Kriege im Mittelalter“ gibt Aufschluss darüber, mit welch taktischem Geschick und mit welchen Strategien Schlachten und Kriege gewonnen wurden - von den karolingischen Reiterheeren bis zum Siegeszug des Schießpulvers im Spätmittelalter. In fachkundigen Texten beleuchten die Autoren - allesamt Spe-zialisten der europäischen Militärge-schichte - eingehend die fünf zentralen Aktionsfelder des mittelalterlichen Krieges: den Kampf zu Fuß, den Kampf hoch zu Ross, die Belagerung, die See-schlacht und die militärische Führung. Anhand einer Fülle konkreter Beispiele und zahlreicher anschaulicher Abbildun-gen erfährt der Leser alle Einzelheiten über Bewaffnung und Strategie, Logis-tik und Organisation, Ausrüstung und Kampfesweisen der jeweiligen Kontra-henten. Detaillierte strategische Karten zu Aufstellungen und Bewegungen der verfeindeten Verbände zeigen die 20 Schlüsselschlachten des Mittelalters.Die Reiter waren die Schocktruppen des Mittelalters. Sie sollten die Infanterie-Linien des Gegners aufreißen und so den

Sieg sichern. Im Laufe der Zeit verlor der berittene Soldat jedoch durch neue Infan-terie-Waffen und taktische Innovationen seine Überlegenheit im Kampf. Die Zeit zwischen 500 und 1500 wird daher oft als „Zeitalter der Reiter“ bezeichnet. Die wachsende städtische Bevölkerung in Europa, besonders in Flandern und Norditalien, brachte Soldaten hervor, die mit ihrem starken Corpsgeist die für selbstverständlich gehaltene Überlegen-heit der berittenen Edelleute ausgleichen konnten. W. H.Matthew Bennett (Hrsg.): Kriege im Mit-telalter. Schlachten – Taktik – Waffen. Konrad-Theiss-Verlag Stuttgart (ISBN 978 3 8062 2223 4), 256 Seiten 34,90.

Kriege im Mittelalter

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Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010 21

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Auf der Grünen Woche

Schon seit Jahren wirbt die Schau-Imkerei Neumann auf der Grünen Woche für sich und die Plauer Region.

Wie selbst bei der Gründung im Jahre 2003 in der Satzung verankert, stand nach zwei Jahren am 16.01.2010 die nächste Jahreshauptversammlung auf dem Plan. So trafen sich eine große Anzahl der Mitglieder im Karower Jugend- und Seniorentreff, um das vergangene Jahr auszuwerten und wichtige Entscheidun-gen für die Zukunft zu treffen. Unter anderem stand auf der Tagesordnung der Rechenschaftsbericht des Vorsitzen-den, die Kassenprüfung sowie wichtige Entscheidungen bei der Besetzung des Vorstandes. Zu dieser Zeit brutzelte bereits das Wildschwein auf dem Spieß, denn nach dem offiziellen Teil war ein gemütlicher Abend geplant.Der Vereinsvorsitzende konnte in sei-nem Bericht zum vergangenen Jahr eine überwiegend positive Bilanz ziehen. Er ließ die Höhepunkte im Vereinsleben, wie das Osterfeuer, die Einsätze zur Instand-setzung des durch den Verein genutzten Pumpenhauses, den Frühjahrsputz, den Höhepunkt mit dem Hofseefest, das Herbstfeuer sowie den gemütlichen Nachmittag mit Rentnern noch einmal Revue passieren und bedankte sich bei al-len Mitstreitern. Gleichzeitig rief er aber auch alle auf, weiter an einem Strang zu ziehen, um auch weiterhin das Dorfleben zu bereichern und der Satzung gerecht zu werden, sich mit Ideen einzubringen und den Verein weiter zu entwickeln.Eine in einer vorhergehenden Mitglieder-versammlung gebildete interne Prüfungs-gruppe bestehend aus den Mitgliedern Gabi Boy und Diethard Hendriok konnte in ihrem Kassenbericht unserer, leider aus persönlichen Gründen aus dieser Position scheidenden Schatzmeisterin Marita Betker, eine einwandfreie und sehr sorgfältige Arbeit bescheinigen. So konn-ten die Mitglieder ihr Entlastung erteilen und der Vereinsvorsitzende bedankte sich für die mehrjährige Zusammenarbeit mit Worten des Dankes und der Anerkennung bei Marita Betker.Dieser Umstand des Ausscheidens eines Vorstandmitgliedes machte eine Neu-wahl bzw. Bestätigung der bestehenden Vereinsführung notwendig. Der Vorsit-zende übergab hierzu Diethard Hendriok die Versammlungsleitung, um die anste-henden Abstimmungen zu leiten.

Herr Michael Klähn hatte bereits im Vorwege seine Bereitschaft zur erneuten Übernahme der Vereinsführung bekun-det. Er wurde einstimmig durch die anwesenden Mitglieder in seiner Position bestätigt und nahm das Amt an.Zur Besetzung der weiteren Vorstands-positionen wurde die langjährige 2. Vor-sitzende Yvonne Manewald als Schatz-meisterin sowie Maik Schröder für die Position des 1. Stellvertreters vorgeschla-gen. Nachdem der Versammlungsleiter die Bereitschaft erfragt hatte und beide diese erklärten, wurde Maik Schröder zum Stellvertreter des Vorsitzenden und Yvonne Manewald zur Schatzmeisterin gewählt.Beide Entscheidungen wurden durch die anwesenden Mitglieder einstimmig getroffen. Der neue Vorstand bedankte sich bei den Mitgliedern für das ihnen

entgegen gebrachte Vertrauen.Der Vorsitzende brachte in seinen ab-schließenden Worten seinen Dank und seine Freude zum Ausdruck, dass beide bereit sind, noch mehr Verantwortung bei der Führung des Vereines zu übernehmen als Sie es vorher schon taten.Anschließend konnte nun der Grillmei-ster Danny Manewald erlöst werden, der bereits seit den Mittagsstunden in klirrender Kälte mit der Zubereitung der Wildsau beschäftigt war. Mit deftigem Sauerkraut und einer ordentlichen Portion vom Schwein wurde dann ausgiebig ge-speist. Den Köchen einen großen Dank!Bei so manchen Gläschen zum besseren Verdauen wurde noch lange geklönt und die Vorhaben für das Jahr 2010 bespro-chen.Die Mitglieder des Kultur- und Heimat-verein Leisten e.V.

Kultur- und Heimatverein Leisten hatte zur Jahreshauptversammlung geladen

Viele Mitglieder erschienen zur Jahreshauptversammlung des Vereins.

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22 Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010

Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Plau am See

Gästevermietung 2010Hiermit werden alle Vermieter von neu zu vermietenden Ferienunterkünften ab 2010 aufgefordert, diese Vermietung bei der Stadtverwaltung Plau am See; Damm-straße 33; Abteilung Hauptamt/Fremden-verkehr, Zimmer A 1.05 anzuzeigen.Entsprechend der Kurabgabesatzung ist jeder Quartiergeber, dessen Be-vollmächtigter oder Beauftragter, der Beherbergungsstätten zu Kur- und Erho-lungszwecken (Quartiergeber) überlässt oder bereitstellt verpflichtet, dieses der Stadtverwaltung Plau am See, Abteilung Hauptamt/Fremdenverkehr unter Angabe der Art der Unterkunft, der Zahl der Zim-mer und der Anzahl der Betten 4 Wochen vor der ersten Vermietung mitzuteilen.Ergeben sich Änderungen bei der zu vermietenden Bettenzahl, so ist diese Änderung ebenfalls umgehend anzu-zeigen. Fehlerhafte Angaben oder das Nichtanzeigen von Ferienunterkünften sind Ordnungswidrigkeiten und werden lt. Kurabgabesatzung geahndet. Änderun-gen und Neuanmeldungen sind bis zum 20.03.2010 bekannt zu geben.2010 sind ebenfalls Kontrollen zur Über-prüfung der Erhebung und Abrechnung der Kurabgabe durch die Stadtverwaltung vorgesehen. Die Mitarbeiter werden sich durch Vorlage des Dienstausweises ausweisen.HöppnerSachgebietsleiterin für Fremdenverkehr

Fünfte Satzung zur Ände-rung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbe-

seitigung der Stadt Plau am See vom 02. August 2001 (Schmutzwassergebühren-

satzung)Auf der Grundlage des § 5 der Kommunal-verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V 2004 S. 205) zuletzt geändert 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern in der Be-kanntmachung der Neufassung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S.146) und der Allgemeinen Abwassersatzung der Stadt Plau am See wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 27.01.2010 fol-gende Satzung beschlossen:

Artikel 1Änderung der Schmutzwasser-

gebührDie Schmutzwassergebührensatzung der Stadt Plau am See vom 02. August 2001, geändert durch die Erste Satzung zur Änderung vom 06.12.2001, die Zweite Satzung zur Änderung vom 28.05.2003, die Dritte Satzung zur Änderung vom 16.06.2004 und die Vierte Satzung zur Änderung vom 09.12.2008 wird wie folgt geändert:1. § 3 Absatz 1 erhält folgenden Zusatz: „Ab dem 01.01.2010 beträgt die Grund-gebühr A 7,00 Euro je Wohneinheit und Monat.“2. § 3 Absatz 2 erhält folgenden Zusatz: „ab dem 01.01.2010 2,95 EURO je m³“3. § 3 Absatz 6 erhält folgenden Zusatz: „ab dem 01.01.2010 45,08 EURO je m³“4. § 3 Absatz 7 erhält folgenden Zusatz: „ab dem 01.01.2010 12,68 EURO je m³“

Artikel 2Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.Plau am See, 05.02.2010Reier, BürgermeisterSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formfehler verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 der Kommunalverfassung M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge-nehmigungs- und Bekanntmachungs-vorschriften.Reier, Bürgermeister

Tierhalterinformartion des Landkreises Parchim

Freiwillige Impfung gegen Blauzungenkrankheit – wie

weiter?Die bisherige Pflichtimpfung von Rin-dern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit Typ 8 hat sich als sehr erfolgreich erwiesen. Durch die bisherige Impfung ist es gelungen, das Auftreten klinischer Erkrankungen in Mecklenburg-Vorpommern wirkungsvoll zu verhindern.Umso bedauerlicher ist es aus Sicht der Tierseuchenbekämpfung, von die-sem Verfahren jetzt abzuweichen. Die Option auf Ausrottung des Erregers ist dadurch in weite Ferne gerückt. Das Virus ist nach wie vor in Mecklenburg-Vorpommern und auch im Landkreis Parchim nachweisbar. Das Risiko für das Wiederauftreten der Krankheit bei nicht oder unzureichend geimpften Tieren ist damit sehr hoch.Warum freiwillig weiter impfen?- Blauzungenkrankheit ist eine Viruser-krankung - bei Ausbruch sind bestenfalls nur eine Linderung von Symptomen, meist nur noch eine Nottötung möglich. Antibiotika sind gegen Viren wirkungs-los.- Mit der Zunahme ungeimpfter Tiere kann sich das Virus fest etablieren, die Seuche kann dadurch auch bei uns dau-erhaft heimisch werden.- Bei ungeimpften Tieren sind klinische Erkrankungen möglich. Abgesehen von den zu treffenden Sperrmaßnahmen gibt es für ungeimpfte Tiere keine Entschädi-gung von der Tierseuchenkasse.- Insbesondere Schafe sind hochempfind-lich, Impfung dringend empfohlen! - Äußerlich anzuwendende Insektenab-wehrmittel sind nicht nur teuer, sondern auch in ihrer Wirksamkeit umstritten. Sie bieten keinen zuverlässigen Schutz wie eine Impfung.

- Der Verkauf von ungeimpften Zucht- und Nutztieren innerhalb der Europä-ischen Union ist nicht möglich.Viren unterscheiden nicht zwischen Tieren in Landwirtschaftsbetrieben und privaten „Rasenmähern“! Die Mücken, die das Virus verbreiten tun es ebenfalls nicht!Wer trägt welche Kosten für die Impfung 2010?Die Tierseuchenkasse trägt wie im Vor-jahr auch 2010 die Kosten für den Impf-stoff. Die Impfleistung muss wieder der Tierhalter tragen.Wann impfen?Um rechtzeitig vor dem Auftreten der Mücken einen belastbaren Impfschutz zu erhalten, sollte die Wiederholungsimp-fung bis Ende März, auf alle Fälle vor dem Austrieb erfolgt sein. Nachgeborene Jungtiere sollten mit Erreichen des Imp-falters (je nach Impfstoff Ende des 1. bzw. Vollendung des 3. Lebensmonats) zügig grundimmunisiert werden.Der Impfstoff liegt bereit und kann über Ihren Tierarzt jederzeit bezogen werden.Veterinär- und Lebensmittelüberwa-chungsamt Ansprechpartner Frau Dr. Brüggemann Tel. 03871 722528

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Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010 23

Bekanntmachung der StadtPlau am See über die Beschlüsseder 5. Sitzung der Stadtvertretung Plau am See am 27. Januar 2010

Beschlussfassung – öffentlich:09/0063 Haushaltssatzung 201009/0062 Neufassung der Satzung der Stadt Plau am See über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage ( Allgemeine Abwassersatzung vom 14.12.1999)09/0065 Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Ge-bühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Plau am See vom 02. August 2001 (Schmutzwassergebührensatzung)09/0061 Neuer Durchführungs- und Er-schließungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Bootshafen, Fischerei und Frem-denbeherbergung auf dem Kalkofen“09/0060 Abschluss eines Wegenutzungs-vertrages zwischen der Stadt Plau am See und der E.ON Hanse AGBeschlussfassung – nicht öffentlich09/0056 Sanierungsmaßnahme „Mittel-alterlicher Stadtkern“ Modernisierungs-maßnahme Große Burgstraße 6Informationen zu den o. g.Beschlüssen der öffentlichenBeschlussfassung können Sie zu den Sprechzeiten in der Stadtverwaltung erhalten.Reier, Bürgermeister

S a t z u n g der Stadt Plau am See

über die Entwässerung der Grundstücke und den An-schluss an die öffentliche

Abwasseranlage (Allgemei-ne Abwassersatzung)

Aufgrund der §§ 5 und 15 der Kommu-nalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 08. Juni 2004 in der Fassung vom 14. Dezember 2007, der §§ 1, 2, 6, 7 und 9 des Kommu-nalabgabengesetzes (KAG) vom 12. April 2005 in der Fassung vom 14. Dezember 2007 und des Wassergesetzes des Lan-des Mecklenburg-Vorpommern (LwaG) vom 30.11.1992 in der Fassung vom 09. Februar 2009 hat die Stadtvertretung der Stadt Plau am See in ihrer Sitzung am 27. Januar 2010 folgende allgemeine Abwassersatzung beschlossen:Inhaltsverzeichnis:§ 1 Allgemeines§ 2 Begriffsbestimmungen§ 3 Anschluss- und Benutzungsrecht§ 4 Begrenzung des Anschlussrechtes§ 5 Begrenzung des Benutzungsrech-tes

§ 6 Entwässerungsgenehmigung § 7 Entwässerungsantrag§ 8 Anschlusszwang§ 9 Benutzungszwang§ 10 Entleerung der Grundstücksentwäs-serungsanlagen§ 11 Befreiung vom Anschluss- und Be-nutzungszwang§ 12 Instandhaltung und Reinigung der Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Ersatzpflicht für Schäden und Nachteile§ 13 Dezentrale Abwasserbeseitigung§ 14 Genehmigungsverfahren nach ande-ren gesetzlichen Vorschriften§ 15 Art, Größe und Zahl der Grund-stücksanschlusskanäle§ 16 Lage, Ausführung, Unterhaltung und Beseitigung der Grundstücksan-schlusskanäle§ 17 Aufwand und Kosten für die Grund-stücksanschlusskanäle§ 18 Betriebsstörungen und Haftung§ 19 Ankunftspflicht, Abwasserunter-suchungen und Zutritt zu den Grund-stücksentwässerungsanlagen§ 20 Anzeigepflichten§ 21 Ausnahmen, Befreiungen, zusätz-liche Anordnungen und Erklärungen§ 22 Ordnungswidrigkeiten§ 23 Anschlussbeiträge und Gebühren§ 24 Übergangsregelung§ 25 Inkrafttreten§ 1 Allgemeines(1) Die Stadt Plau am See (nachfolgend Stadt) betreibt nach Maßgabe dieser Satzung zur Beseitigung des in ihrem Ent-sorgungsgebiet anfallenden Abwassersa) eine rechtlich selbständige Einrich-tung zur zentralen Abwasserbeseitigungb) eine rechtlich selbständige Ein-richtung zur dezentralen Abwasserbe-seitigung als jeweils eine öffentliche Einrichtung.(2) Art, Lage und Umfang der öffent-lichen Abwasseranlagen? sowie den Zeitpunkt ihrer Herstellung, Erweiterung und Sanierung bestimmt die Stadt im Rahmen der ihr obliegenden Abwasser-beseitigungspflicht.(3) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dieser Satzung kann sich die Stadt Dritter bedienen.§ 2 Begriffsbestimmungen(1) AbwasserbeseitigungDie Abwasserbeseitigung im Sinne dieser Satzung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versik-kern und Verrieseln von Abwasser sowie die Entwässerung von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbesei-tigung und die Beseitigung des in Klein-kläranlagen anfallenden Schlamms und das in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers, soweit die Stadt abwasserbe-seitigungspflichtig ist.(2) Abwasser

Abwasser im Sinne der Satzung ist Schmutzwasser und Niederschlagswas-ser. Als Abwasser gilt auch jedes sonstige in die Kanalisation eingeleitetes Wasser.(3) SchmutzwasserSchmutzwasser ista) das durch häuslichen Gebrauch verunreinigte oder sonst in seinen Eigen-schaften veränderte Wasser (häusli-ches Abwasser)b) das durch gewerblichen, industriel-len, landwirtschaftlichen oder sonsti-gen Gebrauch verunreinigte oder sonst in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (nicht häusliches Abwasser). Ausgenommen ist das durch landwirt-schaftlichen Gebrauch entstandene Abwasser, das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufge-bracht zu werden.(4) NiederschlagswasserNiederschlagswasser ist das aufgrund von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließende Wasser.(5) GrundstückGrundstück im Sinne dieser Satzung ist das Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne, mithin ein Teil der Erdoberfläche, der auf einem besonderen Grundbuch-blatt oder einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer im Verzeichnis der Grundstücke gebucht ist. (6) öffentliche AbwasseranlageZur öffentlichen Abwasseranlage gehören die zentralen und die dezentralen öffent-lichen Abwasseranlagen.(7) ÜbergabestelleDie öffentliche zentrale Abwasseranlage endet für Schmutz- und Niederschlags-wasser an der Grenze des zu entwäs-sernden Grundstücks bzw. an dem für das Grundstück festgesetzten Anschluss-punkt. An diesem Punkt wird von der Grundstücksentwässerungsanlage das Abwasser an die öffentliche zentrale Abwasseranlage übergeben.(8) öffentliche zentrale Abwasseranla-geZur öffentlichen zentralen Abwasser-anlage gehören insbesondere a) das gesamte öffentliche Entwässerungsnetz einschließlich aller technischen Einrich-tungen, wie z. B. das Leitungsnetz mit getrennten Leitungen für Schmutz- und Niederschlagswasser (Trennverfahren), die Grundstücksanschlussleitungen vom (öffentlichen) Straßenkanal zur Grund-stücksgrenze bzw. zum Anschlusspunkt, Reinigungsschächte, Pumpstationen, Rückhaltebecken etc. ;b) alle Einrichtungen zur Behandlung des Abwassers, das sind Klärwerke u. ä. Anlagen, die im Eigentum der Stadt

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stehen, sowie von Dritten hergestellte und unterhaltene Anlagen, deren sich die Stadt für die Abwasserbeseitigung bedient;c) offene und verrohrte Gräben und Wasserläufe, die zur Aufnahme der Ab-wässer dienen.(9) öffentliche dezentrale Abwasseran-lageZur öffentlichen dezentralen Abwasser-anlage gehören alle Vorkehrungen und Einrichtungen für Abfuhr und Behand-lung von Abwasser aus abflusslosen Gruben und aus Kleinkläranlagen ein-schließlich Fäkalschlamm außerhalb des zu entwässernden Grundstücks. (10) GrundstücksentwässerungsanlagenGrundstücksentwässerungsanlagen sind Anlagen des Grundstückseigentümers, die der Sammlung , Vorbehandlung, Prü-fung, Ableitung und Klärung des Abwas-sers auf dem Grundstück dienen. Dazu gehören insbesondere Abwassereinläufe, Abwasserleitungen einschließlich deren Reinigungsschächte und -öffnungen, Hebeanlagen, Druckpumpen, Rück-stausicherungen, Abwasservorbehand-lungsanlagen, Abscheideranlagen (z. B. Fettabscheider), Messschächte und Kontrollvorrichtungen, Revisionsschäch-te, Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben.(11) GrundstücksanschlusskanalDer Grundstücksanschlusskanal ist der Kanal zwischen dem öffentlichen Stra-ßenkanal und der Grundstücksgrenze bzw. dem festgelegten Anschlusspunkt gem. § 2 (7). Er ist Bestandteil der öffent-lichen zentralen Abwasseranlage. (12) GrundstückseigentümerGrundstückseigentümer sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer eines Grundstückes sind. Dem Eigentü-mer sind gleichgestellt der Erbbaube-rechtigte, die berechtigten Wohnungsei-gentümer, Wohnungserbbauberechtigte, Nießbraucher und sonstige zur Nutzung eines Grundstückes dinglich Berechtigte sowie die Baulastträger von Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb im Zusam-menhang bebauter Ortsteile.Mehrere Eigentümer haften als Gesamt-schuldner.Soweit sich die Vorschriften dieser Sat-zung auf den/die Grundstückseigentümer/in beziehen, gelten die Regelungen ent-sprechend für diejenigen, die auf Grund einer dinglichen oder schuldrechtlichen Berechtigung, sei es allein oder gemein-sam mit anderen Berechtigten, gegenüber dem Eigentümer zur Vornahme der für den Anschluss erforderlichen Maßnah-men befugt sind. (13) KleinkläranlageHiervon umfasst sind alle Anlagen (voll-biologische, mechanisch-biologische,

teilbiologische, mechanische und son-stigen Anlagen) eines oder mehrerer Grundstücke, die zur Behandlung von häuslichem oder in seiner Beschaffenheit ähnlichem Abwasser dienen, sofern sie nicht als öffentliche Anlage betrieben werden.(14) Abflusslose GrubeAbflusslose Gruben sind Gruben, die le-diglich zum Auffangen und Aufbewahren von häuslichem oder in seiner Beschaf-fenheit ähnlichem Abwasser dienen.(15) IndirekteinleiterIndirekteinleiter sind Einleiter von nicht-häuslichem Abwasser, das indirekt über eine öffentliche Abwasseranlage in ein Gewässer eingeleitet wird.(16) RückstauebeneRückstauebene ist die Höhe des Straßen-niveaus an der Übergabestelle.§ 3 Anschluss- und Benutzungsrecht(1) Der Grundstückseigentümer ist nach Maßgabe dieser Satzung berechtigt, sein Grundstück an die Abwasseranlage anzuschließen, wenn ein betriebsfertiger Abwasserkanal mit Anschluss zu seinem Grundstück vorhanden und das auf sei-nem Grundstück anfallende Abwasser noch Maßgabe dieser Satzung und unter Beachtung der technischen Vorschriften zu dem Bau und Betrieb von Grund-stücksentwässerungsanlagen einleitbar ist (Anschlussrecht).(2) Der Grundstückseigentümer ist nach Maßgabe dieser Satzung berechtigt, nach dem betriebsfertigen Anschluss seines Grundstückes an die Abwasseranlage die auf seinem Grundstück anfallenden Ab-wässer in die Abwasseranlage einzuleiten (Benutzungsrecht).(3) Soweit die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 nicht vorliegen, hat der Grundstückseigentümer das Recht zu verlangen, dass der in Kleinkläranlagen anfallende Fäkalschlamm und das in ab-flusslosen Gruben gesammelte Abwasser abgefahren werden.§ 4 Begrenzung des Anschlussrechtes(1) Das Anschlussrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die an eine Straße grenzen, in der eine betriebsfertige und aufnahmefähige öffentliche Abwas-seranlage vorhanden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Grundstückseigentümer einen eigenen dinglich oder durch Baulast ge-sicherten Zugang zu seinem Grundstück hat. Bei anderen Grundstücken kann die Stadt auf Antrag den Anschluss gegebe-nenfalls mit Bedingungen, Auflagen und Befristungen zulassen.(2) Wenn der Anschluss eines Grund-stücks wegen seiner besonderen Lage oder aus technischen oder betrieblichen Gründen erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder besondere Maßnahmen, Aufwendungen oder Kosten erfordert,

kann die Stadt den Anschluss versagen. Hier von kann abgesehen werden, wenn der Grundstückseigentümer sich bereit erklärt, die entstehenden Mehraufwen-dungen und –kosten der Herstellung, Er-neuerung, Veränderung und Beseitigung sowie den Unterhalt zu tragen.Auf Verlangen hat er hierfür angemessene Vorschüsse und Sicherheiten zu leisten.(3) Ein Anschluss- und Benutzungsrecht für Niederschlagswasser besteht nicht, soweit eine Versickerung oder eine an-derweitige ordnungsgemäße Beseitigung des Niederschlagswassers möglich ist. § 4 (1) und (2) gelten entsprechend.(4) In den nach dem Trennverfahren ent-wässerten Gebieten dürfen Schmutz- und Niederschlagswasser nur in den hierfür bestimmten Kanal eingeleitet werden. In Ausnahmefällen kann verlangt werden, dass das Niederschlagswasser einzelner günstig gelegener Grundstücke zur besse-ren Spülung in den Schmutzwasserkanal eingeleitet wird.(5) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der öffentlichen Abwasseranlage in die angeschlossenen Grundstücke hat sich der Anschlussberechtigte selbst zu schützen. Rückstauebene ist die Höhe des Straßenniveaus an der Übergabestelle.§ 5 Begrenzung des Benutzungsrech-tes(1) In die öffentliche Abwasseranlage darf Abwasser nicht eingeleitet werden, wenn dadurch1. das in der Anlage beschäftigte Per-sonal gefährdet oder gesundheitlich be-einträchtigt wird,2. die Einrichtungen der öffentlichen Abwasseranlage in ihrem Bestand oder Betrieb beeinflusst werden,3. die Vorfluter über das zulässige Maß hinaus belastet oder sonst nachteilig verändert werden,4. sonstige schädliche Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere die Ge-wässer, eintreten können,5. die Klärschlammverwertung er-schwert oder gefährdet wird.Sind derartige Gefährdungen oder Be-einträchtigungen zu befürchten, kann die Stadt die Einleitung des Abwassers in die öffentliche Abwasseranlage untersagen oder von einer Vorbehandlung an der Übergabestelle oder von anderen geeig-neten Maßnahmen, welche auf Kosten des Verursachers zu geschehen haben, abhängig machen.(2) Für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen gelten die in den Anlagen 1 und 2 zu dieser Satzung enthaltenen Einleitbedingungen und -beschränkungen.§ 6 Entwässerungsgenehmigung(1) Die Stadt erteilt nach den Bestim-

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mungen dieser Satzung eine Genehmi-gung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und zum Einleiten von Abwasser (Entwässerungsgenehmigung). Änderungen der Grundstücksentwässe-rungsanlage, der der Entwässerungsge-nehmigung zugrunde liegende Abwas-serverhältnisse oder des Anschlusses an die Abwasseranlage bedürfen ebenfalls einer Genehmigung.(2) Genehmigungen nach Abs. 1 sind von dem Grundstückseigentümer schriftlich zu beantragen (Entwässerungsantrag).(3) Die Stadt entscheidet, ob und in wel-cher Weise das Grundstück anzuschließen ist. Sie kann auf Kosten des Grundstücks-eigentümers Untersuchungen der Abwas-serbeschaffenheit sowie Begutachtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen durch Sachverständige verlangen, sofern dies zur Entscheidung über den Entwäs-serungsantrag erforderlich erscheint.(4) Die Genehmigung wird ungeachtet privater Rechte erteilt und lässt diese unberührt. Sie gilt auch für und gegen die Rechtsnachfolger der Grundstückseigen-tümer. Sie ersetzen nicht Erlaubnisse und Genehmigungen, die für den Bau oder Betrieb der Grundstücksentwässerungs-anlagen nach anderen Rechtsvorschriften, insbesondere bauordnungsrechtlichen, erforderlich sein sollten.(5) Die Stadt kann, auch abweichend von den Einleitungsbedingungen dieser Satzung, die Genehmigung unter Be-dingungen und Auflagen sowie unter dem Vorbehalt des Widerrufs sowie der nachträglichen Einschränkungen oder Änderung erteilen.(6) Soweit das Grundstück an die zen-trale Abwasseranlage angeschlossen ist, kann die Stadt dem Grundstückseigen-tümer die Eigenüberwachung für die Grundstücksentwässerungsanlage und für das auf dem Grundstück anfallende Abwasser nebst Vorlagepflicht der Un-tersuchungsergebnisse auferlegen sowie die Duldung und Kostentragung für eine regelmäßige städtische Überwachung festsetzen. Die Stadt ist berechtigt, Art und Umfang der Eigenüberwachung zu bestimmen.(7) Vor der Erteilung der Entwässerungs-genehmigung darf mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwäs-serungsanlage nur begonnen werden, wenn und soweit die Stadt ihr Einver-ständnis erteilt hat.(8) Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässe-rungsanlage begonnen oder wenn die Ausführung zwei Jahre unterbrochen worden ist. Die Frist kann auf Antrag um jeweils zwei Jahre verlängert werden.

(9) Wenn eine Einleitung der Genehmi-gung nach der Indirekteinleiterverord-nung bedarf, treten die in der Indirektein-leitergenehmigung vorgegebenen Werte und Anforderungen an die Stelle der in der Satzung festgelegten Einleitungsbe-dingungen. Eine aufgrund der Indirek-teinleiterverordnung erteilte Einleitungs-genehmigung ersetzt im Übrigen nicht die Entwässerungsgenehmigung nach dieser Satzung. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, eine Ausfertigung der Genehmigung nach der Indirekteinleiter-verordnung innerhalb eines Monates nach Zugang der Stadt auszuhändigen, soweit die Stadt nicht für die Genehmigung nach der Indirekteinleiterverordnung zuständig ist. Die Stadt ist berechtigt zur Kontrolle der Indirekteinleiter auf Kosten der Einleiter Proben zu entnehmen und zu untersuchen. Die Stadt kann damit einen Dritten beauftragen. Die Pflicht des Indirekteinleiters zur Eigenkontrolle bleibt davon unberührt.§ 7 Entwässerungsantrag(1) Der Entwässerungsantrag ist bei der Stadt mit dem Antrag auf Bauge-nehmigung einzureichen, wenn die Ent-wässerungsgenehmigung wegen eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens erforderlich wird. In den Fällen des §8 Abs. 8 ist der Entwässerungsantrag spä-testens 2 Wochen nach der Aufforderung zum Anschluss vorzulegen. Bei allen anderen Vorhaben ist der Entwässerungs-antrag 4 Wochen vor deren geplanten Beginn einzureichen.(2) Der Antrag für den Anschluss an eine zentrale Abwasseranlage hat zu enthal-ten:a) Erläuterungsbericht mit- einer Beschreibung des Vorhabens und seiner Nutzung,- Angaben über die Größe und Befe-stigungsart der Grundstücksflächeb) eine Beschreibung nach Art und Umfang der Produktion bzw. sonsti-gen Tätigkeiten und der Menge und Be-schaffenheit des dabei anfallenden Abwassers sowie die Angabe der Anzahl der Beschäftigten, wenn es sich um einen Gewerbe- oder Industriebetrieb handelt, c) bei Grundstücksentwässerungsanlage mit Vorbehandlungsanlage Angabe über - Menge, Anfallstelle und Beschaffen-heit des Abwassers,- Funktionsbeschreibung der Vorbe-handlungsanlage,- Behandlung und Verbleib von anfal-lenden Rückständen (z. B. Schlämme, Feststoffe, Leichtstoffe,d) einen mit Nordpfeil versehenen Lageplan des anzuschließenden Grundstücks im Maßstab nicht kleiner als 1:500 mit folgenden Angaben:- Straße und Hausnummer,

- Gebäude und befestigte Flächen,- Grundstücks- und Eigentumsgren-zen,- Lage der Haupt- und Anschlusskanä-le,- in der Nähe der Abwasserleitungen vorhandener und vorgesehener Baumbe-stand;e) einen Schnittplan im Maßstab 1:100 durch die Fall- und Entlüftungsrohre des Gebäudes mit den Entwässerungs-projekten. Einen Längsschnitt durch die Grundleitung und durch die Revisions-schächte mit Angabe der Höhenmaße des Grundstücks und der Sohlenhöhen im Verhältnis der Straße, bezogen auf NN.f) Grundriss des Kellers und der Geschosse im Maßstab 1:100, soweit dies zur Darstellung der Grundstücks-entwässerungsanlagen erforderlich ist. Die Grundrisse müssen insbesondere die Bestimmung der einzelnen Räume und sämtliche in Frage kommenden Einläufe sowie die Ableitung unter An-gabe der lichten Weite und des Materials erkennen lassen, ferner die Entlüftung -der Leitungen und die Lage etwaiger Absperrschieber, Rückstauverschlüsse und Hebeanlagen.(3) Der Antrag für den Anschluss an die dezentrale Abwasserentsorgung hat zu enthalten:a) Angaben über Art und Bemessung der Grundstücksentwässerungsanlage,b) Nachweis der wasserbehördlichen Einleitungserlaubnis für die Grund-stücksentwässerungsanlage,c) einen mit Nordpfeil versehenen Lageplan des anzuschließenden Grund-stücks im Maßstab nicht kleiner 1:500 mit folgenden Angaben:- Straße und Hausnummer- vorhandene und geplante bauliche Anlagen auf dem Grundstück,- Lage der Kleinkläranlage bzw. Sam-melgrube,- Lage der Entwässerungsleitungen außerhalb des Gebäudes mit Schächten,- Anfahr- und Entleerungsmöglichkei-ten für das Entsorgungsfahrzeug.(4 Schmutzwasserleitungen sind mit ausgezogenen, Niederschlagsleitungen mit gestrichelten Linien und Mischwas-serleitungen strichpunktiert darzustellen. Später auszuführende Leitungen sind zu punktieren.Folgende Farben sind dabei zu verwen-den:Für vorhandene Anlagen - schwarzfür neue Anlagen - rotfür abzubrechende Anlagen - gelb(5 Die Stadt kann weitere Unterlagen fordern, wenn diese zur Beurteilung der Entwässerungsanlage erforderlich sind.§ 8 Anschlusszwang(1) Jeder Grundstückseigentümer muss

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sein Grundstück im Rahmen seines An-schlussrechtes durch einen unterirdischen Anschlusskanal unmittelbar an die beste-hende öffentliche zentrale Abwasseranla-ge anschließen, 1. wenn es mit Gebäuden für den dau-ernden oder vorübergehenden Aufent-halt von Menschen oder für gewerbliche Zwecke bebaut ist oder wenn mit einer solchen Bebauung begonnen worden ist,2. wenn es so hergerichtet oder genutzt wird, dass Schmutzwasser oder Nie-derschlagswasser anfällt, dasa) den Untergrund verunreinigt oderb) Belästigungen oder Feuchtigkeitser-scheinungen auf Nachbargrundstücken hervorruft oderc) über öffentliche oder private Ver-kehrsflächen abläuft,3. wenn ein sonstiges dringendes öf-fentliches Interesse dies erfordert.4. Niederschlagswasser anfällt, dessen ordnungsgemäße Beseitigung auf dem Grundstück, insbesondere auf Grund der Bodenverhältnisse, nicht möglich ist.Die Verpflichtung besteht für solche Grundstücke, die an eine Straße grenzen oder einen eigenen Zugang zu einer Straße haben, in der bereits eine betriebs-fertige und aufnahmefähige öffentliche zentrale Abwasseranlage vorhanden ist.Das Gleiche gilt, wenn der Grundstück-seigentümer einen eigenen, dinglich, durch Baulast, vertraglich oder durch Notwegerecht gesicherten Zugang zu seinem Grundstück hat.Gaststättenschiffe, Hotelschiffe, Wohn-schiffe sowie andere schwimmende Einheiten, die mit Aufenthaltsräumen ausgestattet sind und für einen länge-ren Zeitraum an einem bestimmten Liegeplatz festgemacht sind, sind auf Verlangen der Stadt an einen in der Nähe befindlichen öffentlichen Abwasserkanal anzuschließen, wenn der Anschluss zur ordnungsgemäßen Beseitigung des Ab-wasser erforderlich ist.2) Eine Einleitung von Abwasser in die öffentliche zentrale Abwasseranlage, die nicht über den Anschlusskanal eines Grundstückes erfolgt, ist nur mit Geneh-migung der Stadt zulässig.(3) Alle anzuschließenden Grundstücke müssen vom Grundstückseigentümer mit den zur ordnungsgemäßen Entwässerung erforderlichen Anlagen versehen werden. Besteht für die Ableitung des Abwassers in die öffentliche zentrale Abwasseran-lage kein natürliches Gefälle, muss der Grundstückseigentümer auf seine Kosten eine Abwasserhebeanlage einbauen las-sen und betreiben. Gleiches gilt bei einem Anschluss an Druckleitungen.(4) Bei Neu- und Umbauten oder Nut-zungsänderungen muss der Anschluss

vor Ingebrauchnahme ausgeführt sein und an offener Baugrube abgenommen werden.(5) Werden an Straßen, in denen noch keine öffentliche zentrale Abwasseran-lage vorhanden ist, Neubauten errichtet, sollen Anlagen für einen späteren An-schluss vorbereitet werden. Das Gleiche gilt, wenn auf Grundstücken vorhandene Entwässerungsanlagen geändert oder neu angelegt werden.(6) Wird die öffentliche zentrale Abwas-seranlage nachträglich hergestellt, ist das Grundstück unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 innerhalb von drei Mo-naten nach Betriebsfertigstellung des Kanals anzuschließen. In Härtefällen kann die Frist ausnahmsweise verlängert werden.(7) Wird die öffentliche zentrale Abwas-seranlage in einer Straße nachträglich für die zusätzliche Ableitung von Schmutz- oder Niederschlagswasser eingerichtet, gilt Absatz 6 entsprechend.(8) Mit der ortsüblichen Bekanntma-chung der betriebsfertigen Herstellung der Abwasserkanäle durch dieStadt wird der Anschlusszwang für die Grundstückseigentümer der zu benennen-den Grundstücke, welche nach Straßen erfolgen kann, wirksam.(9) Die Stadt kann den Anschluss von unbebauten Grundstücken an die beste-hende Abwasseranlage verlangen, wenn dies im Interesse der öffentlichen Ge-sundheitspflege, der Verkehrssicherheit oder aus anderen Gründen des allgemei-nen Wohl geboten ist.(10) Wer nach Abs. 8 zum Anschluss verpflichtet ist, hat spätestens einen Monat nach Wirksamwerden des An-schlusszwanges prüffähige Unterlagen über die Grundstücksentwässerungsanla-gen bei der Stadt einzureichen. Bei Neu- und Umbauten muss die Anschlussleitung vor Schlussabnahme des Bauvorhabens hergestellt und abgenommen sein.(11) Den Abbruch eines an die Abwas-seranlage angeschlossenen Gebäudes hat der Grundstückseigentümer der Stadt rechtzeitig vorher mitzuteilen, damit der ordnungsgemäße Verschluss oder die ordnungsgemäße Beseitigung der Anschlussleitung bei Abbruchbeginn geprüft werden kann. Unterlässt er die-ses schuldhaft, so hat er für den dadurch entstehenden Schaden aufzukommen.(12) Soweit die Voraussetzungen nach dem Abs. 1 nicht vorliegen, hat der Grundstückseigentümer eines Grund-stückes, auf dem sich eine Grundstück-sentwässerungsanlage befindet, sein Grundstück an die Einrichtungen zum Abfahren des in Kleinkläranlagen anfal-lenden Klärschlammes und des in abflus-slosen Gruben gesammelten Abwassers

anzuschließen (Anschlusszwang an öffentliche dezentrale Abwasseranlage).§ 9 Benutzungszwang(1) Der Grundstückseigentümer ist ver-pflichtet, nach Maßgabe dieser Satzung von seinem Grundstück das Schmutzwas-ser und das auf bebauten oder befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser durch einen Anschlusskanal in die öffent-liche Abwasseranlage einzuleiten.(2) Werden Gaststättenschiffe, Ho-telschiffe, Wohnschiffe sowie andere schwimmende Einheiten, die mit Aufent-haltsräumen ausgestattet sind, gemäß § 8 Abs. 1 an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen, ist der Anschlussnehmer verpflichtet, das gesamte anfallende Schmutzwasser in die öffentliche Abwas-seranlage einzuleiten.(3) Auf Grundstücken, die an die öf-fentliche Abwasseranlage angeschlossen sind, dürfen behelfsmäßige Grundstücks-entwässerungsanlagen (Grundstücksklär-einrichtungen, Abortgruben usw.) nicht hergestellt oder betrieben werden.(4) Soweit die Voraussetzungen nach dem Abs. 1 nicht vorliegen, hat der Grundstückseigentümer eines Grund-stückes, auf dem sich eine Grundstück-sentwässerungsanlage befindet, das auf seinem Grundstück anfallende Abwasser in die Grundstücksentwässerungsanlage einzuleiten und es der Stadt bei Abholung zu überlassen.§ 10 Entleerung der Grundstücks-entwässerungsanlagen(1) Die Abholung des auf den Grundstük-ken gesammelten Schmutzwassers aus abflusslosen Gruben erfolgt bei Bedarf. Eine Leerung ist spätestens notwendig, wenn der Inhalt der Grube 10 cm unter der Zulaufleitung steht. Die Termine für diese Entleerung sind zwischen dem Grundstückseigentümer und der Stadt zu vereinbaren. Mindestens einmal im Jahr soll die Entleerung erfolgen. Für Grund-stücke mit abflusslosen Gruben und/oder Kleinkläranlagen gelten neben den Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls die Richtlinien der DIN 4261. (2) Die Kleinkläranlagen sollen minde-stens einmal im Jahr geleert werden. Die Termine für die Entleerung sind zwischen der Stadt und den Grundstückseigentü-mern zu vereinbaren.(3) Die Grundstücksentwässerungsan-lage und die Zuwegung auf dem Grund-stück zum Zwecke des Abfahrens des Abwassers müssen in verkehrssicherem Zustand gehalten werden. Hierzu gehört auch eine ausreichende Beleuchtung. Die Stadt kann die verkehrssichere Herrich-tung der Grundstücksentwässerungsan-lage und der Zuwegung entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalles verlangen.

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§ 11 Befreiung vom Anschluss- und BenutzungszwangDer Grundstückseigentümer kann auf Antrag vom Anschluss- und Benut-zungszwang ganz oder teilweise befreit werden, wenn unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohles ein erheblich überwiegendes begründetes Interesse an einer privaten Beseitigung oder Verwertung des Abwassers besteht und der Voll- oder Teilanschluss für den Grundstückseigentümer eine unbillige oder unzumutbare Härte bedeuten würde und der Grundstückseigentümer eine eigene, dem Zweck der Abwasseranlage gleichwertige Entsorgungsmöglichkeit besitzt und diese ständig ordnungsgemäß betreibt.Ein begründetes Interesse im Sinne dieser Satzung liegt nicht vor, wenn die Besei-tigung oder Verwertung des Abwassers lediglich der Gebührenersparnis dienen soll. Dem Antrag sind Pläne beizufü-gen, aus denen ersichtlich ist, wie die Abwässer beseitigt werden sollen. Eine Befreiung vom Anschluss- und Benut-zungszwang wird nur auf jederzeitigen Widerruf oder auf eine bestimmte Zeit erteilt. Sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden.§ 12 Instandhaltung und Reinigung der Grundstücksentwässerungsanla-gen sowie Ersatzpflicht für Schäden und Nachteile(1) Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den bau- und wasser-rechtlichen Vorschriften und den Bestim-mungen dieser Satzung herzustellen, zu erneuern und zu ändern.Die Stadt kann verlangen, dass die Dichtheit der Abwasserkanäle, der Grundleitungen einschließlich der daran angeschlossenen Entwässerungsgegen-stände und der anschließenden Teile der Fallrohre gegen Wasserdruck bis zu 0,5 bar nachgewiesen wird.Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer ordnungs-gemäß zu betreiben und zu unterhalten.(2) Der Grundstückseigentümer haftet für alle Schäden und Nachteile, die der Stadt infolge mangelhaften Zustandes, satzungswidriger Benutzung seiner Grundstücksentwässerungsanlage oder durch Nichteinhaltung der Begrenzung des Anschluss- und Benutzungsrechts entstehen.(3) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, Grundstücksentwässe-rungsanlagen im Einvernehmen mit der Stadt auf seine Kosten anzupassen, wenn Änderungen oder Erweiterungen an den öffentlichen Abwasserkanälen das erforderlich machen. Bestehende Grund-

stücksentwässerungsanlagen sind, sofern sie nicht den veränderten Vorschriften entsprechen, an diese in einer angemes-senen Frist anzupassen. Die Stadt legt im Einzelfall fest, in welcher Frist und auf welche Weise die Anpassung zu erfolgen hat.Nicht mehr benutzte Grundstücksent-wässerungsanlagen sind nach Reinigung unverzüglich zu entfernen, nach Reini-gung ordnungsgemäß zu verfüllen oder nach Reinigung bei Einhaltung geltender gesetzlicher Regelungen und Vorschrif-ten einer anderen zulässigen Nutzung zuzuführen. Die Stillegung oder die Nutzungsänderung ist der Stadt innerhalb eines Monats mitzuteilen.(4) Der Grundstückseigentümer ist der Stadt für die Erhöhung der Abwasser-abgabe (z.B. Wegfall der Halbierung der Abwasserabgabe entsprechend Ab-wasserabgabengesetz – AbwAG) er-satzpflichtig, wenn er selbst oder Dritte, deren Handeln ihm zuzurechnen ist, dies durch Nichteinhaltung der Begrenzung des Benutzungsrechts verursacht haben. Ebenso ist er ersatzpflichtig für die er-höhten Anforderungen bei dem Verlust der landwirtschaftlichen Klärschlamm-verwertung.(5) Werden die Schäden und Nachteile oder die Erhöhung der Abwasserabgabe oder der Verlust der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung durch mehrere Grundstückseigentümer verursacht, sind diese der Stadt als Gesamtschuldner er-satzpflichtig.(6) Für die Beseitigung von Mängeln an Grundstücksentwässerungsanlagen hat der Grundstückseigentümer selbst umgehend zu sorgen. Er hat die Stadt von Ersatzansprüchen freizustellen, die Dritte aufgrund von Schäden und Nachteilen geltend machen, die er selbst verursacht und zu vertreten hat.(7) Aus Sandfängen, Abscheidern u.s.w. sind die abgeschiedenen Stoffe rechtzei-tig und ordnungsgemäß zu entsorgen. Sie dürfen der öffentlichen Abwasseranlage nicht zugeleitet werden.(8) Geruchsverschlüsse, die längere Zeit nicht benutzt werden, sind entsprechend der Wasserverdunstung aufzufüllen.(9) Reinigungsöffnungen müssen gas- und wasserdicht verschlossen sein.§ 13 Dezentrale Abwasserbeseiti-gung(1) Ist ein Anschluss an die öffentliche zentrale Abwasseranlage nicht gegeben, richtet sich die Zulassung von dezentralen Abwasserbeseitigungsanlagen nach den wasserrechtlichen und bauordnungsrecht-lichen Bestimmungen.(2) Bei nachträglichem Anschluss des Grundstückes an die öffentlichen Abwas-serkanäle hat der Grundstückseigentümer

auf seine Kosten innerhalb von zwei Monaten nach dem erfolgten Anschluss alle bestehenden Einrichtungen der de-zentralen Abwasserbeseitigungsanlage (wie Kleinkläranlagen, Grundleitungen, Schlammfänge, Versickerungsanlagen und dergl.), soweit sie nicht Bestandteil der neuen Anlage geworden sind, nach Reinigung unverzüglich zu entfernen, nach Reinigung ordnungsgemäß zu ver-füllen oder nach Reinigung bei Einhal-tung geltender gesetzlicher Regelungen und Vorschriften einer anderen zulässigen Nutzung zuzuführen.§ 14 Genehmigungsverfahren nach anderen gesetzlichen VorschriftenDie für die Herstellung, Erneuerung, Änderung und Beseitigung der Grund-stücksentwässerungsanlagen sowie deren Anschluss an die öffentliche Abwasserka-näle geltenden bauordnungsrechtlichen, wasserrechtlichen oder emissionsrechtli-chen Bestimmungen werden durch diese Satzung nicht berührt.§ 15 Art, Größe und Zahl der Grundstücksanschlusskanäle1) Jedes Grundstück ist unterirdisch mit einem eigenen Grundstücksanschlusska-nal gesondert und ohne Zusammenhang mit den Nachbargrundstücken an die öffentliche zentrale Abwasseranlage anzuschließen.Der Anschlusskanal muss die für die Ab-leitung der anfallenden Abwassermenge erforderliche Größe haben.Für jedes Grundstück ist ein Kanal für Schmutz- und bei Notwendigkeit für Niederschlagswasser herzustellen.In besonderen Fällen kann die Stadt weitere Anschlusskanäle verlangen oder zulassen, z.B. wenn sich auf einem Grundstück mehrere zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte Gebäude befinden.(2) Wird ein Grundstück nach seinem Anschluss in mehrere selbständige Grundstücke geteilt, ist jedes Grund-stück nach Maßgabe dieser Satzung anzuschließen. Soweit dem gesonderten Anschluss erhebliche technische Schwie-rigkeiten entgegenstehen, kann von der Bestimmung des Satzes 1 Befreiung gewährt werden, wenn und solange die Erhaltungs- und Benutzungsrechte und –pflichten für die gemeinsame Entwäs-serungsanlage durch Baulast im Sinne der Landesbauordnung in der jeweils gültigen Fassung gesichert sind und öf-fentliche Belange nicht entgegenstehen und ein Verantwortlicher, unabhängig von der gesamtschuldnerischen Haftung der übrigen Grundstückseigentümer, benannt wird.(3) In Ausnahmefällen (z.B. Klein-siedlungsbauvorhaben, Bauvorhaben in Zeilen- bzw. Reihenhausweise u. ä.)

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kann ein gemeinsamer Anschlusskanal zugelassen werden, wenn und solange die Erhaltungs- und Benutzungsrechte und –pflichten für die gemeinsame Entwässerungsanlage durch Baulast im Sinne der Landesbauordnung in der jeweils gültigen Fassung gesichert sind, öffentliche Belange nicht entgegenstehen und ein Verantwortlicher, unabhängig von der gesamtschuldnerischen Haftung der übrigen Grundstückseigentümer benannt wird.§ 16 Lage, Ausführung, Unter-haltung und Beseitigung der Grund-stücksanschlusskanäle(1) Die Lage des Grundstücksanschlus-skanals zwischen Grundstücksgrenze und öffentlicher Abwasseranlage sowie die Lage der letzten Reinigungsöffnung (Prüfschacht) auf dem Grundstück vor dem Straßenkanal bestimmt die Stadt. Begründete Wünsche des Grundstücksei-gentümers werden, soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, berücksichtigt. Zwischen der Reinigungsöffnung und der öffentlichen zentrale Abwasseranlage darf keine Einleitung erfolgen.(2) Die Herstellung, Unterhaltung, Ver-änderung, Ausbesserung, Erneuerung, Beseitigung und der Verschluss des Grundstücksanschlusskanals auf dem Grundstück obliegen dem Grundstücks-eigentümer. Die Arbeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Betreibers der Abwasseranlage zuläs-sig.(3) Der Grundstückseigentümer hat für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Anschlussarbeiten einzustehen. Er haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Ausführung entstehen. Er hat die Stadt von allen Ansprüchen Dritter, die auf nicht ordnungsgemäße Durchführung der Anschlussarbeiten zurückzuführen sind, freizustellen. Die Haftung des Grundstückseigentümer besteht unbeschadet der Haftung des Unternehmers.Eine Haftung des Grundstückseigentü-mers ist nicht gegeben, wenn der Scha-den allein auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Betreibers der Abwasseranlage oder seiner Beauftragten zurückzuführen ist. Der Nachweis des Verschuldens ist von dem Grundstücks-eigentümer zu führen.(4) Die Arbeiten dürfen nur durch hierfür von der Stadt besonders zugelassene Un-ternehmer ausgeführt werden. Zugelassen werden solche Unternehmer, die Gewähr für eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten bieten. Die Zulassung kann be-fristet erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Eine Haf-tung für eine ordnungsgemäße Arbeit der Unternehmer wird nicht übernommen.

(5) Die Stadt behält sich vor, die in Ab-satz 2 Satz 1 genannten Arbeiten auf Ko-sten des Grundstückseigentümers selbst ausführen zu lassen. Die Entscheidung, ob die Arbeiten von dem Grundstücksei-gentümer durchzuführen sind, trifft die Stadt.(6) Durch Verstopfungen verursachte Abflussstörungen im Grundstücksan-schlusskanal werden nach Aufforderung durch den Grundstückseigentümer durch die Stadt beseitigt.§ 17 Aufwand und Kosten für die Grundstücksanschlusskanäle(1) Der Aufwand und die Kosten für die Grundstücksanschlusskanale im öffentlichen Raum bis zum festgelegten Übergabepunkt der anzuschließenden Grundstücke werden über Beiträge und Gebühren durch die Grundstückseigen-tümer abgegolten.Der Grundstückseigentümer trägt den Aufwand für eine durch ihn veranlasste Veränderung der öffentlichen zentralen Abwasseranlage.(2) Werden die in Absatz 1 genannten, durch den Grundstückseigentümer ver-anlassten Arbeiten ganz oder teilweise durch die Stadt oder durch einen von ihr beauftragten Unternehmer ausgeführt, hat der Grundstückseigentümer den Aufwand in der tatsächlich geleisteten Höhe zu ersetzen. Das gilt auch dann, wenn diese Arbeiten bereits vor Herstellung des Anschlusses ganz oder teilweise durch-geführt wurden.Die Kosten für die Beseitigung von Abflussstörungen gemäß § 16 Abs. 6 oder für einen durch den Grundstücks-eigentümer veranlassten Versuch einer solchen Beseitigung trägt der Grund-stückseigentümer.§ 18 Betriebsstörungen und Haf-tung(1) Bei Mängeln oder Schäden, die un-mittelbar oder mittelbar durch Rückstau infolge von Naturereignissen, wie Hoch-wasser, Wolkenbrüchen oder Schnee-schmelzen oder durch Hemmungen im Wasserablauf hervorgerufen werden, hat der Grundstückseigentümer keinen Anspruch auf Schadenersatz, Entschädi-gung oder Minderung der Beiträge und Gebühren.(2) Das gleiche gilt bei Mängeln und Schäden, die durch Betriebsstörungen oder Außerbetriebsetzung der öffent-lichen Abwasseranlage entstehen, es sei denn, dass diese Störungen ohne betriebliche Notwendigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.(3) Der Grundstückseigentümer haftet für schuldhaft verursachte Schäden an der öffentlichen Abwasseranlage, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung wi-

dersprechenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustandes der Grund-stücksentwässerungsanlage entstehen. Er hat die Stadt von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Meh-rere Grundstückseigentümer haften als Gesamtschuldner.§ 19 Auskunftspflicht, Abwas-seruntersuchungen und Zutritt zu den Grundstückentwässerungsanlagen(1) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, alle für die Prüfung der Anschlusskanäle und Grundstücksent-wässerungsanlagen auf ihren Zustand und ihre Benutzung sowie für die Errechnung der Abwassergebühren und evtl. Ersatz-ansprüche erforderliche Auskünfte zu erteilen. Insbesondere ist er verpflichtet, über die Menge, Beschaffenheit und die Inhaltsstoffe des in die öffentliche Abwasseranlage eingeleiteten oder einzu-leitenden Abwassers Auskunft zu geben. Vor erstmaligem Einleiten sowie vor einer Änderung der Menge, Beschaffen-heit und Inhaltsstoffe, z.B. infolge einer Produktionsumstellung, ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die Einleitung nicht gegen die Bestimmungen des § 5 ver-stößt.(2) Den Beauftragten der Stadt ist zur Überwachung der Anlagen und zur Prü-fung, ob die Vorschriften dieser Satzung befolgt werden, jederzeit ungehindert Zutritt zu allen Anlageteilen auf den angeschlossenen Grundstücken zu ge-währen. Reinigungsöffnungen, Schäch-te, Rückstauverschlüsse, Hebeanlagen, Messvorrichtungen, Leichtflüssigkeitsab-scheider und Abwasserbehandlungsanla-gen müssen jederzeit zugänglich sein.(3) Die Anordnungen der Beauftragten der Stadt sind zu befolgen. Wird einer Aufforderung nicht innerhalb einer ange-messenen Frist entsprochen, ist die Stadt berechtigt, die erforderlichen Maßnah-men auf Kosten des Grundstückseigen-tümers durchzuführen. Die Zahlung der voraussichtlichen Kosten im voraus kann verlangt werden.(4) Die Beauftragten haben sich durch einen von der Stadt ausgestellten Dienst-ausweis oder einer von der Stadt ausge-stellten Vollmacht auszuweisen.(5) Auf Verlangen der Stadt hat der Grundstückseigentümer einen für die Abwassereinleitung Verantwortlichen sowie einen Stellvertreter schriftlich zu benennen. Ein Wechsel dieser Person ist gleichfalls schriftlich anzuzeigen.(6) Fällt auf einem Grundstück, dass an die öffentliche Abwasseranlage ange-schlossen ist, Abwasser an, das ander-weitig entsorgt wird, kann der Nachweis verlangt werden, dass dieses Abwasser nach Menge und Beschaffenheit nicht der

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öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird oder zugeführt werden kann. In Zweifelsfällen hat der Grundstückseigen-tümer die ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen. Das Gleiche gilt für die bei der Abwasserbehandlung anfallenden Reststoffe.(7) Der Grundstückseigentümer hat auf Verlangen und nach Angaben der Stadt auf eigene Kosten Probenentnahmestel-len (z.B. Schächte) zu erstellen und zu betreiben. Es kann auch der Einbau einer Abwassermengenmesseinrichtung, von automatischen Probenentnahmegeräten und von automatischen Messgeräten zur Ermittlung der Abwasserbeschaffenheit, z.B. des pH-Wertes, mit Aufzeichnung der Messwerte gefordert werden. Wird von einem Grundstück nichthäusliches und häusliches Abwasser eingeleitet, sind auf Verlangen so viele Wassermengen-messeinrichtungen einzubauen, wie zur Bestimmung der Teilströme erforderlich sind. Die Mess-, Registrier- und Proben-entnahmeeinrichtungen sind jederzeit auf funktionsfähigem Zustand zu halten.Die erforderlichen Wartungs- und Be-triebstagebücher, Diagrammstreifen und sonstigen Messaufzeichnungen sind mindestens drei Jahre aufzubewahren und nach Aufforderung vorzulegen.(8) Die Stadt bestimmt die Stellen für die Entnahme von Abwasserproben sowie aufgrund der Beschaffenheit des Abwassers die Anzahl der Proben, die Entnahmehäufigkeit und die zu mes-senden Parameter. Die Bestimmung der Abwasserinhaltsstoffe ist nach den all-gemein anerkannten Regeln der Technik vorzunehmen. Der Grundstückseigentü-mer ist verpflichtet, auf eigene Kosten die Einhaltung der Nutzungsbedingungen der Entwässerungserlaubnis durch eigene Kontrollen sicher zu stellen. Die Vor-schriften der DIN 1986 Teil 3 und Teil 30 sind zu beachten.(9) Die Stadt ist darüber hinaus jeder-zeit berechtigt, auf den angeschlossenen Grundstücken Abwasserproben zu neh-men und das Abwasser zu untersuchen. Wird eine unerlaubte Einleitung festge-stellt, hat der Grundstückseigentümer die Kosten der Untersuchung zu tragen, wel-che mit Bescheid festgesetzt werden.§ 20 Anzeigepflichten(1) Der Grundstückseigentümer hat der Stadt unverzüglich mitzuteilen, wenn1. Anschlusskanäle hergestellt, ver-schlossen oder beseitigt, erneuert oder verändert werden müssen, 2. erstmalig von einem Grundstück Ab-wasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird oder wenn Änderungen in der Beschaffenheit, der Menge und dem zeitlichen Anfall des Abwassers eintreten,

3. gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentliche Abwasseranlage gelangen oder damit zu rechnen ist, 4. Störungen beim Betrieb von Ab-wasserbehandlungsanlagen sowie Vor-kommnisse, die die Beschaffenheit des Abwassers verändern oder verändern können, auftreten,5. die Voraussetzungen für den An-schlusszwang entfallen,6. Mängel am Anschlusskanal auftre-ten,7. Grundstücksentwässerungsanlagen beschädigt werden, nicht mehr funktions-fähig oder nicht mehr wasserdicht sind,8. Grundstücksentwässerungseinrich-tungen nicht mehr genutzt werden,9. Grundstücksentwässerungseinrich-tungen den veränderten Vorschriften anzupassen sind,10. der Abbruch von Aufbauten eines mit einem Kanalanschluss versehenen Grundstückes vorgesehen ist und wegen dieser Arbeiten der Verschluss oder die Beseitigung des Anschlusskanals erfor-derlich wird.(2) Die Anzeige hat schriftlich zu er-folgen. In den Fällen besonderer Dring-lichkeit, z.B. bei Schadens-, Stör- und Katastrophenfällen, hat die Anzeige vorab fernmündlich zu erfolgen.(3) Entfällt für den Eigentümer eines Grundstücks, das dem Anschlusszwang nach dieser Satzung unterliegt, die Pflicht, sein Grundstück an die öffentliche zentrale Abwasseranlage anzuschließen, oder macht er von seinem Anschlussrecht keinen Gebrauch mehr, so hat er dies der Stadt unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit der Grundstücksanschlusskanal auf Kosten des Grundstückseigentümers verschlossen oder beseitigt werden kann. Wird diese Mitteilung versäumt, so hat der Grundstückseigentümer den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen und Benutzungsgebühren bis zum Schließen oder zur Beseitigung des Grundstücks-anschlusskanals weiter zu zahlen. Diese Verpflichtung gilt auch beim Wechsel der Eigentumsverhältnisse an einem Grund-stück. § 21 Ausnahmen, Befreiungen, zusätzliche Anordnungen und Erklä-rungen(1) Von den Vorschriften dieser Satzung können Ausnahmen und Befreiungen zugelassen werden. Ausnahmen und Be-freiungen werden nur zugelassen, wenn die Abweichung von den Vorschriften der Satzung mit dem öffentlichen Interesse und den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar ist, die Betriebssicherheit, die ordnungsgemäße Ableitung, Behandlung und Beseitigung des Abwassers nicht be-einträchtigt wird und die Anwendung der Vorschriften der Satzung im Einzelfall zu

einer nicht beabsichtigten Härte führen würde. (2) Ausnahmen und Befreiungen werden nur auf Zeit oder auf jederzeitigen Wider-ruf erteilt. Sie können mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. Die Stadt kann im Einzelfall über die Vor-schriften dieser Satzung hinausgehende Anordnungen treffen, wenn diese zur betriebssicheren und ordnungsgemäßen Ableitung, Behandlung und Beseitigung des Abwassers erforderlich ist.(3) Bei Gefahr im Verzuge können sofort notwendige Anordnungen im Einzelfall auch mündlich getroffen werden. Sie sind auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.§ 22 Ordnungswidrigkeit(1) Ordnungswidrig handelt, wer vor-sätzlich oder fahrlässig entgegen1. § 8 sein Grundstück nicht rechtzei-tig an die öffentliche Abwasseranlage anschließen lässt;2. § 3 das bei ihm anfallende Abwasser nicht in die öffentliche Abwasseranlage ableitet;3. § 5 Abs. 1 und 2 Abwasser oder Stoffe in die öffentliche Abwasseranlage einleitet, deren Einleitung ausgeschlossen ist; 4. dem nach § 6 genehmigten Entwäs-serungsantrag die Anlage ausführt;5. § 5 Abs. 3 Abfallzerkleinerer zur Ab-schwemmung von festen organischen und anorganischen Stoffen in die öffentliche Abwasseranlage betreibt;6. § 5 Abs. 4, 5 und 7 Abwasser über die zugelassene Menge hinaus einleitet oder die Grenzwerte nicht einhält oder das Abwasser verdünnt, um die Grenz-werte einzuhalten;7. § 8 Abs. 1 und 6 sein Grundstück oder nicht in der vorgegebenen Frist an die öffentliche Abwasseranlage an-schließt;8. § 9 Abs. 1, 2 und 4 das Schmutz-wasser nicht in die öffentliche Abwas-seranlage einleitet oder auf den an die öffentliche Abwasseranlage angeschlos-senen Grundstücken behelfsmäßige Ent-wässerungsanlagen betreibt und das auf seinem Grundstück anfallende Abwasser nicht in seine Schmutzwassersammel-anlage einleitet und es der Stadt zur Abholung überlässt;9. § 12 Abs. 1, 3, 6 und 7 Grundstück-sentwässerungsanlagen nicht ordnungs-gemäß betreibt, anpasst oder unterhält;10. § 15 Abs. 1 jedes Grundstück nicht unterirdisch mit einem eigenem An-schlusskanal gesondert anschließt;11. § 16 Abs. 2 und 4 Anschlusskanal-arbeiten ohne die schriftliche Zustim-mung oder nicht durch hierfür besonders zugelassene Unternehmer durchführen lässt;12. § 19 Abs. 1, 6 und 7 die für die Prüfung der Anschlusskanäle und der

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Grundstücksentwässerungsanlagen er-forderlichen Auskünfte, Aufschlüsse, Nachweise sowie Untersuchungen ver-weigert;13. § 18 Abs. 2, 3 und 5 den Beauftrag-ten der Stadt den ungehinderten Zutritt verweigert, die Zugänglichkeit zu den Anlagenteilen nicht jederzeit sicherstellt, die Anordnungen des Beauftragten nicht befolgt und einen für die Abwassereinlei-tung Verantwortlichen, dessen Stellver-treter sowie den Wechsel dieser Person nicht schriftlich benennt;14. § 19 Abs. 7 von der Stadt geforder-te Probenentnahmestellen und Mess- und Probenentnahmevorrichtungen nicht er-stellt und betreibt und die Messergebnisse nicht mindestens drei Jahre aufbewahrt und nach Aufforderung vorlegt;15. § 20 als Anschlussberechtigter seine Anzeigepflicht nicht oder nicht unverzüg-lich wahrnimmt.(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt Arbeiten an der öffentlichen Abwasser-anlage vornimmt:1. Schachtabdeckungen oder Einlauf-roste öffnet, Schieber bedient oder in den öffentlichen Kanal einsteigt,2. Stoffe aus Kleinkläranlagen, Sicker-schächten und abflusslosen Sammelgru-ben außerhalb der zentralen Sammelstelle in die öffentliche Abwasser-anlage einleitet,3. nicht fristgemäß die Anpassung an die Einleitungs- und Grenzwerte des § 5 vornimmt,4. nicht fristgerecht seine Schmutzwas-sersammelanlage entleert (§ 10 Abs. 1 und 2),5. die Zuwegung zur Schmutzwas-sersammelanlage nicht verkehrssicher herrichtet (§ 10 Abs. 3). (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro ge-ahndet werden.§ 23 Anschlussbeiträge und Ge-bührenZur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, den Aus- und Umbau und die Verbesserung, Erweiterung und Erneue-rung der öffentlichen Abwasseranlage(n) werden Anschlussbeiträge und für die Inanspruchnahme der öffentlichen Ab-wasseranlagen Benutzungsgebühren gesondert nach Beitrags- und Gebüh-rensatzungen für Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben.§ 24 ÜbergangsregelungDie vor Inkrafttreten der Satzung einge-leiteten Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieser Satzung weitergeführt.Soweit mit dem Inkrafttreten dieser Satzung die Anschlussvoraussetzungen gegeben sind und das Grundstück noch

nicht an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen ist, ist der Entwässerungs-antrag gem. § 7 dieser Satzung spätestens 4 Monate nach ihrem Inkrafttreten ein-zureichen.Die Anforderungen des § 5 sind nach Ablauf von einem Jahr seit Inkrafttreten der Satzung einzuhalten. Können die be-sonderen Einleitungsbedingungen des § 5 aus wichtigen Gründen nicht vor Ablauf von einem Jahr nach Inkrafttreten der Sat-zung erreicht werden, so kann die Stadt eine Ausnahme zulassen; die Ausnahme ist zu befristen.§ 25 InkrafttretenDie Satzung tritt am Tag nach der Be-kanntmachung in Kraft.Plau am See, den 08.02.2010Reier, Bürgermeister

Anlage 1 zu § 5 Abs. 2E i n l e i t b e d i n g u n g e n u n d -beschränkungen1 In die öffentlichen Abwasseranlagen darf Abwasser nur unter Beachtung der nachfolgenden Einleitbedingungen und -beschränkungen eingeleitet werden. 1.1 In die öffentlichen Abwasseranlagen darf Abwasser nicht eingeleitet werden, wenn dadurch a) das in der Anlage beschäftigte Personal gefährdet oder gesundheitlich beeinträchtigt wird, b) die Einrichtungen der öffentlichen Abwasseranlagen in ihrem Bestand oder Betrieb nachhaltig beeinflusst werden, c) die Vorfluter über das zulässige Maß hinaus belastet oder sonst nachteilig ver-ändert werden, d) die Klärschlammbehandlung und -verwertung erschwert wird. Sind derartige Gefährdungen oder Be-einträchtigungen zu befürchten, kann die Stadt die Einleitung des Abwassers in die öffentlichen Abwasseranlagen untersagen oder von einer Vorbehandlung an der Anfallstelle oder von anderen geeigneten Maßnahmen abhängig machen. 1.2 In die öffentlichen Entwässerungsanlagen dürfen nicht eingeleitet werden: a) Stoffe, die die Entwässerungskanäle oder Pumpen verstopfen, zu Ablagerun-gen führen oder erhärten können, wie Sand, Schutt, Schlacke, Asche, Müll, Kehrricht, Dung, Katzenstreu, Textilien, grobes Papier, Küchen- und Schlachtab-fälle und andere feste Stoffe, auch wenn sie zerkleinert sind, b) Stoffe, die feuergefährliche, explo-sive, giftige oder übelriechende Dämpfe oder Gase bilden, wie Lösungsmittel, Benzin, Phenole, tierische und pflanzli-che Öle und Fette oder deren Emulsionen,

Jauche, Gülle, Silagesickersaft, c) Stoffe, die wegen ihrer Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder einer krebserzeugenden, frucht-, pflanzen-, boden-, gewässerschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten sind, d) Abwässer oder Stoffe, die die Bau-substanz der öffentlichen Entwässe-rungsanlagen angreifen, wie Säuren, Alkalien, e) Stoffe, die die Abwasserreinigung oder die Schlammbeseitigung erschwe-ren, wie halogenierte Kohlenwasserstof-fe, Schwermetalle und deren Salze, 1.3 Abwasser darf nur unter Einhaltung der in Anlage 2 genannten Grenzwerte eingelei-tet werden. Die Stadt kann im Einzelfall für die in Anlage 2 nicht genannten Stoffe und Stoffgruppen Grenzwerte festsetzen. Für die Bestimmung der Parameter gelten die jeweils geltenden gesetzlichen Rege-lungen und technischen Normen und Vorschriften. Ausnahmen, insbesondere für biologisch abbaubare organische Inhaltsstoffe, werden in der Anschlusserlaubnis geregelt. 1.4 Zum Schutz der öffentlichen Abwas-seranlagen, aus Gründen des Gewäs-serschutzes oder einer störungsfreien Klärschlammverwertung können für die einzuleitenden Abwasserinhaltsstoffe neben dem Grenzwert auch Höchstmen-gen der Stofffracht festgesetzt werden. Die Fracht kann bis zu einem durch eine innerbetriebliche Vorbehandlung nach dem Stand der Technik erreichbaren Wert begrenzt werden. 1.5 Es ist unzulässig, Abwasser zu verdünnen oder Abwasserteilströme innerbetrieblich zu mischen, um Einleitungsverbote zu umgehen oder Einleitungsgrenzwerte einzuhalten. Dies gilt nicht für den Para-meter Temperatur. Eine gemeinsame Be-handlung mehrerer Abwasserteilströme ist jedoch zulässig, wenn sie dazu führt, dass nach der gemeinsamen Behandlung die Schadstofffracht aus jedem einzelnen Stoff kleiner ist als sie bei getrennter Behandlung wäre. 1.6 Das abzuleitende Wasser muss so be-schaffen sein, dass weder die biolo-gischen Vorgänge in der Kläranlage gehemmt noch der Betrieb der Schlamm-behandlungsanlagen, die Schlammbesei-tigung oder die Klärschlammverwertung beeinträchtigt werden. 1.7 Inhalte von Chemietoiletten sind nur den durch die Stadt speziell zugelassenen Entsorgungsunternehmen zu überlassen oder in speziell hierfür zugelassene Sam-

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melanlagen einzuleiten. 1.8 Radioaktive Stoffe dürfen nur unter Be-achtung der Strahlenschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden. 1.9 Gentechnisch neukombinierte Nuklein-säuren sind vor der Einleitung in die öf-fentlichen Abwasseranlagen vollständig zu inaktivieren. Für diese Vorbehandlung Ist auf Verlangen der Stadt ein Gutachten vorzulegen. 1.10 Kondensate aus Feuerungsanlagen mit einer Leistung bis zu 25 kW können ohne Neutralisation in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, darüber hinaus nur mit Neutralisation oder Speicherung. 1.11 Die Ableitung von Grund- und Draina-gewasser in die öffentlichen Entwässe-rungsanlagen bedarf der Erlaubnis der Stadt. 1.12 Ist wegen möglicher Störfälle der Anfall problematischer Abwässer (z. B. kon-taminiertes Löschwasser) im Einzelfall nicht auszuschließen, so kann die Stadt verlangen, dass Anlagen bzw. Einrichtun-gen zur Rückhaltung solcher Abwässer geschaffen oder/und Absperrvorrichtun-gen eingebaut oder/und Absperrgeräte bereitgestellt werden. Vor Einleitung solchermaßen zurückgehaltener proble-matischer Abwässer kann die Stadt den Nachweis verlangen, dass die Abwässer unbedenklich in die öffentlichen Ent-wässerungsanlagen eingeleitet werden können. Die Einleitung erfordert eine gesonderte Einleiterlaubnis durch die Stadt. 2In abflusslose Sammelgruben und Klein-kläranlagen darf nur Schmutzwasser ein-geleitet werden. Die unter Ziffer 1.1. bis 1.12. enthaltenen Einleitbedingungen und -beschränkungen gelten entsprechend.

Anlage 2 zu § 5 Abs. 2Grenzwerte1. Allgemeine Parameter 1.1 Temperatur : bis 35° C 1.2pH-Wert: 6,5 – 10,0 1.3 chemischer Sauerstoffbedarf (CSB): 3000 mg/l 1.4 Abbaubarkeit BSB5: CSB: 0,4 oder größer 1.5

absetzbare Stoffe nach 0,5 h Absetzzeit: 10,0 ml/l 1.6 abfiltrierbare Stoffe: 300 mg/l 2. Grenzwerte für besondere Parameter Wenn die Abwasserverordnung in den Anhängen zu bestimmten Herkunftsbe-reichen Anforderungen nach dem Stand der Technik Stellt, gelten diese an Stelle der hier genannten Grenzwerte 2.1 Schwerflüchtige lipophile Stoffe: 300 mg/l DEV H 56 2.2 Kohlenwasserstoffe 2.2.1 als Kohlenwasserstoffindex: 20 mg/l DIN ISO 9377-2 2.2.2 halogenierte Kohlenwasserstoffe (berechnet als organisch 0,5 mg/l gebundenes Halogen, AOX) DIN EN 1485 2.2.3 leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW): 1,0 mg/l DIN 38407-F4 2.2.4 schwerflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (SHKW): 0,1 mg/l DIN 38407-F2 2.2.5 organische, halogenfreie Löse-mittel: entsprechend spezieller Festlegung DIN 38407 F-9 2.3 Phenole (berechnet als C6H5OH–Phenolindex, nach Destillation und Farbstoffextraktion) DIN 38409-H16/2: 100 mg/l 2.4 Anorganische Stoffe 2.4.1 Anionen: Sulfat (SO4): 400 mg/l Phosphor gesamt (PO4-P): 100 mg/l Chlorid (Cl): 1500 mg/l Fluorid (F): 50 mg/l Cyanid, leicht freisetzbar (CN): 0,2 mg/l Sulfid (S): 2,0 mg/l 2.4.2 Stickstoff: aus Ammonium und Ammoniak (NH4-N; NH3-N): 200 mg/l aus Nitrit (NO2-N): 20 mg/l aus Nitrat (NO3-N): 100 mg/l TKN (N-gesamt): 350 mg/l 2.4.3 Kationen: Arsen (As): 0,5 mg/l Barium (Ba : 2,0 mg/l Blei (Pb): 0,5 mg/l Chrom, gesamt (Cr): 0,5 mg/l davon Chromat (Cr-VI): 0,1 mg/l

Kupfer (Cu): 0,5 mg/l Nickel (Ni): 0,5 mg/l Selen (Se): 1,0 mg/l Zink (Zn): 2,0 mg/l Silber (Ag): 0,5 mg/l Zinn (Sn): 0,5 mg/l Cadmium (Cd): 0,2 mg/l Quecksilber (Hg): 0,05 mg/l 3. Spontan sauerstoffverbrauchende Stoffe: Nur in so geringen Konzentrationen, dass keine anaeroben Verhältnisse in den öf-fentlichen Abwasseranlagen auftreten. 4. Farbstoffe: Nur in so geringer Konzen-tration, dass der Ablauf der Stufe der mechanischen Abwasserreinigung der Kläranlage nicht sichtbar gefärbt wird. 5. Gase: Die Ableitung von Abwasser, das z. B. Kohlensäure, Schwefelwasserstoff, Schwefeldioxid usw. in schädlichen Konzentrationen enthalten oder erzeu-gen kann, ist verboten. Entsprechendes gilt z. B. bei Reaktionen von Säuren mit Sulfiden und Hypochloriten. 6. Geruch: Durch das Ableiten von Abwas-ser darf kein belästigender Geruch in der Kanalisation auftreten. Plau am See, den 08.02.2010Reier, Bürgermeister

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formfehler verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 der Kommunalverfassung M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Ge-nehmigungs- und Bekanntmachungs-vorschriften.Reier, Bürgermeister

Einwohnerversammlung in Karow für die Bewohner

der Schulstraße und Plauer-häger Straße

Am 12.03.2010 um 19:00 Uhr findet in Karow, Kindertagesstätte, für die An-wohner der Schulstraße und Plauerhäger Straße eine Versammlung zum Bauablauf „Erneuerung des Trink- und Abwasser-netzes sowie eventueller Erneuerung der Straßenbeleuchtung“ statt.Wellenbrock / Bürgermeister

Einwohnerversammlung in Karow

Am 15.03.2010 um 19:00 Uhr findet im Saal des Karower Hofes eine Infor-mationsveranstaltung zum eventuellen Gemeindezusammenschluss mit der Stadt Plau am See statt.Norbert Wellenbrock, Bürgermeister

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775 Jahre Plau am SeeInformationen über die

Vorbereitungsarbeiten zum Stadtjubiläum

Arbeitsgruppe Festumzug:Am 04.09.2010 wird ein bunter Festum-zug durch die Stadt führen. Viele Vereine, Firmen, Interessengruppen haben bereits ihre Teilnahme gemeldet. Die aktuellen Meldungen sind über das Internet unter www.amtplau.de; 775-Jahrfeier; Fest-umzug; einsehbar. Meldungen zum Fest-umzug sind laufend möglich. Ansprech-partnerin ist Frau Höppner; Dammstraße 33; 19395 Plau am See (494-18). Die Arbeitsgruppe „Festumzug“ wird sich das nächste Mal am 24.2.2010 um 19.00 Uhr im Feuwehr-Gerätehaus; Schulstraße 40 in 19395 Plau am See treffen. Schwer-punktarbeit an diesem Abend wird die Vorbereitung des historischen Teiles des Festumzuges sein. Arbeitsgruppe Finanzen:Ende 2009 sind Spendenaufrufe an alle

Plauer Gewerbetreibende erfolgt. Gegen-wärtig werden noch viele Einzelgesprä-che mit möglichen Sponsoren geführt. Eine Sponsorentafel für Spenden ab 100 Euro wird im März im Plauer Innenstadt-bereich aufgestellt. Von den Hortkindern der Kantor-Carl-Ehrich-Grundschule wurden Spendenbüchsen gebastelt. Diese werden im Februar an Gewerbetreibende, Tankstellen, Behörden, Kliniken verteilt. Bis Anfang Februar 2010 sind ca. 4.800 Euro an Spenden eingezahlt worden.

Die Kinder des Hortes der Stadt Plau am See haben dieSpendenbüchsen liebevoll gestaltet.

Arbeitsgruppe Chronik:Die Arbeit dieser Arbeitsgruppe ist been-det. Im Januar 2010 erschien die Plauer Stadtchronik. Diese ist zu einem Preis von 19,95 Euro bei der Tourist-Info Plau am See, bei der Druckerei Froh, Inhaber Thomas Leppin, und in der Plauer Bü-cherstube erhältlich. Ein besonderer Dank gilt Frau Heidema-rie Ruchhöft für die geleistete Arbeit und Herrn Thomas Leppin für den aufwendi-gen Druck.Arbeitsgruppe Programmgestaltung:Das vorläufige Programm zur Festwoche ist erarbeitet worden. Ein gedruckter Fly-er mit dem Programm wird am 30.3.2010 auf einer Pressekonferenz im Plauer Heimatmuseum vorgestellt werden. Das Programm ist unter www.amtplau.de abzurufen. Festprogramm zur Festwoche 30.08. – 05.09.2010Sonntag29.08.2010 Eröffnung durch die Kirch-gemeinden mit einem gemeinsamen GottesdienstMontag30.08.2010 Jubiläumssitzung der Stadt-vertretung, Ausstellungseröffnung im Rathaus; Briefmarkenschau zumStadtjubiläum „Postalisches aus Plau am See“Abendveranstaltung auf dem Burghofge-lände mit den Plauer Köchen (mit Ga-stronomie; Live-Musik und Feuerwerk)Dienstag31.08.2010 DRK/Diakonie; Tag der offenen Tür Abendveranstaltung; Comedy-Abend „Söhne MAMA’S“ (Turnhalle) Mittwoch01.09.2010 Kindertag – FriedensfestHandwerkermarkt (Plauer Marktplatz)Lichtbildervortrag,Abschlusskonzert Plauer Musiksommer (St. Marien Kirche)Schnupperstunde Pop-Gymnastik (Halle am Bahnhof)Donnerstag02.09.2010 Auftritt junger Band’s (Turn-halle)CDU-Stammtisch; Programm General Music Store (Parkhotel Klüschenberg; Veranstaltung des CDU-Regionalver-bandes Plau am See mit Eintritt)Freitag03.09.2010 Jazz Frühshoppen mit dem Wolfgang Riemer Trio an der SeebrückeStrandhotel mit tollen Aktionen für Kin-der und Schwein am SpießPlauer Wassersportverein; Tag der offe-nen Tür (Wasserwanderrastplatz)Durchführung von Knotenübungen; Aus-fahrten auf den Plauer See mit Motor- und Segelbooten und dem Boot „Wodka“ für alle Interessierten

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Die nächste Plauer Zeitung erscheint am 24. März 2010

Anzeigenschluss ist der 16.3. 2010

BekanntmachungDie Haushaltssatzung der Gemeinde Karow für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung und ihre Anlagen liegen jeder-mann zur Einsichtnahme in der Amts-verwaltung Plau am See, Dammstraße 33, Kämmerei, Zimmer O11 während der Öffnungszeiten aus.

HAUSHALTSSATZUNGder Gemeinde Karow für das Haushaltsjahr 2010

Aufgrund der §§ 47 ff. der Kommunal-verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird nach dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.12.2009 - und mit Genehmigung der Rechtsauf-sichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf EUR 598.800 in der Ausgabe auf EUR 1.332.700 und2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf EUR 1.078.000 in der Ausgabe auf EUR 1.078.000festgesetzt.

§ 2Es werden festgesetzt:1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförde-rungsmaßnahmen auf 736.200,- EURdavon für Zwecke der Umschuldung 736.200,- EUR2. der Gesamtbetrag der Verpflich-tungsermächtigungen auf 0,- EUR3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.400.000,- EUR

§ 3Die Hebesätze für die Realsteuern wer-den wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuera) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 325 v.H.2. Gewerbesteuer 300 v.H.Die kommunalaufsichtliche Genehmi-gung wurde am 28.01.2010 mit folgender Einschränkung erteilt:- Der Stellenplan wurde nicht geneh-migt.Karow, den 05.02.2010 Wellenbrock, Bürgermeister

BekanntmachungDie Haushaltssatzung der Gemeinde Wendisch Priborn für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung und ihre Anlagen liegen für jedermann zur Einsichtnahme in der Amtsverwaltung Plau am See, Dammstr.33, Kämmerei, Zimmer 011 während der Öffnungszeiten aus.

HAUSHALTSSATZUNGder Gemeinde Wendisch

Priborn für das Haushalts-jahr 2010

Aufgrund der §§ 47 ff. der Kommunal-verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird nach dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.12.2009 und mit Genehmigung der Rechtsauf-sichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf EUR 288.400 in der Ausgabe auf EUR 435.700und2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf EUR 11.400 in der Ausgabe auf EUR 11.400 festgesetzt.

§ 2Es werden festgesetzt:1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf 0,- EURdavon für Zwecke der Umschuldung 0,- EUR2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen auf 0,- EUR3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 400.000,- EUR

§ 3Die Hebesätze für die Realsteuern wer-den wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuera) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H.b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 325 v.H.2. Gewerbesteuer 300 v.H.

Die kommunalaufsichtliche Genehmi-gung wurde am 21.01.2010 mit folgender Einschränkung erteilt:- Der Stellenplan wurde nicht geneh-migt.

Wendisch Priborn, den 01.02.2010 Fengler, Bürgermeister

Gala-Abend (Turnhalle)DJ-Oldie Party mit Live-Musik (Festplatz Klüschenberg)Samstag04.09.2010 Bunter Festumzug durch die Stadt (Ende auf dem Klüschenberg)Auftritt der FanfarenzügeCountry MusikOpen Air Konzert (Festplatz Klüschen-berg) HauptveranstaltungSonntag 05.09.2010 Frühshoppen (Festplatz Klü-schenberg)Bunte Nachmittagsveranstaltung Fußballspiel Traditionsmannschaft des FC Hansa Rostock – Plauer FußballclubPlauer Seglerverein e.V.;Bootslampignonfahrt auf der Elde und dem Plauer See mit Feuerwerk(Abschlussveranstaltung)Weitere Informationen zum Programmund zur 775-Jahr Feier erhalten Sie im Internet unter www.amtplau.de- Festumzug - Festmünzen - Presse- Teamoder telefonisch unter 038735-49418Diese Arbeitsgruppe wird auf ihrer nächsten Sitzung das Festprogramm weiter vervollständigen. Leider ist es nur teilweise gelungen, zusätzliche Veranstal-tungen zur 775-Jahr Feier außerhalb der Festwoche zu organisieren. Die Schule am Klüschenberg plant eine Theaterauf-führung. Der Plauer Heimatverein über-nimmt mit geplanten Veranstaltungen, Vorträgen und Ausstellungen hier eine Vorreiterrolle. Arbeitsgruppe Marketing:Es wurden Münzen zur 775-Jahr Feier in Gold, Silber gefertigt. Diese sind bei der Tourist-Info Plau am See und der Volks- und Raiffeisenbank e.G. erhältlich. Bei der Tourist-Info sind ebenfalls noch Münzen aus Zinn von der Schauprägung zur Weihnachtsstraße käuflich zu erwer-ben. Demnächst sollen Regenschirme, Ansteckpins, Stoffbeutel, Basecaps, Einkaufwagenchips, Schlüsselbänder und Kühlschrankmagnete ebenfalls von der Tourist-Info angeboten werden.Festkomitee:Das Festkomitee koordiniert die Arbeiten zwischen den Arbeitsgruppen und ent-scheidet in wichtigen Angelegenheiten. Auf der nächsten Sitzung soll die Vorbe-reitung des Gala-Abends am 03.09.2010 in der Turnhalle am Klüschenberg vor-bereitet werden.

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34 Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010

Wir gratulieren zum Geburtstagin Plau am SeeFrau E. Krolikowsky zum 74.Herrn H. Block zum 71.Frau W. Broy zum 72.Frau H. Leonhardt zum 72.Frau E. Nevermann zum 80.Frau E. Retzlaff zum 70.Herrn K. Schröder zum 71.Frau R. Schneider zum 70.Frau G. Hoffmann zum 75.Frau L. Rieck zum 72.Frau B. Schröder zum 75.Herrn G. Schuldt zum 80.Herrn D. Wollert zum 71.Herrn P. Freitag zum 98.Frau I. Gretzler zum 85.Frau L. Falkus zum 72.Herrn K. Kalden zum 79.Frau Ch. Rindt zum 82.Frau H. Stürzebecher zum 76.Frau E. Buchholz zum 86.Frau A. Prehn zum 81.Frau I. Richter zum 81.Frau H. Gautsch zum 76.Frau P. Müller zum 71.Herrn K.-F. Schult zum 71.Frau H. Sikorski zum 76.Frau W. Wolter zum 76.Herrn S. Hacker zum 78.Frau I. Schlefske zum 78.Herrn H. Trümner zum 81.Herrn W. Zimmermann zum 89.Frau B. Blaschke zum 70.Herrn H. Dunse zum 83.Frau A. Krieg zum 89.Frau H. Pohla zum 74.Frau E. Schleede zum 80.Frau G. Strittmatter zum 74.Frau E. Drews zum 89.Herrn U. Pries zum 72.Frau H. Scheel zum 75.Frau A. Wegner zum 75.Herrn E. Ehlert zum 73.Herrn K. Kottke zum 85.Herrn Dr. R. Nissler zum 72.Herrn G. Nötzelmann zum 74.Frau H. Schröder zum 80.Frau U. Wilmsmeyer zum 80.Herrn G. Strack zum 79.Frau U. Weidanz zum 78.Herrn H. Behrens zum 78.Frau I. Dorow zum 87.Herrn E. Rußnak zum 70.Frau T. Tackmann zum 84.Frau Ch. Bork zum 79.Herrn F. Hanold zum 79.Herrn A. Katschinski zum 75.Frau H. Lampe zum 84.Herrn G. Lepsow zum 82.Frau I. Nötzelmann zum 72.Frau A. Lemmer zum 83.Frau L. Schenk zum 77.Frau O. Ziese zum 84.Frau M. Maier zum 84.

Katholische Gottesdienste in Plau am See im katholischen Gemeindehaus St. Paulus, Markt 13:sonntags: 8:30 Uhr Heilige Messedonnerstags: 8:30 Uhr Rosenkranz- gebet 9.00 Uhr Heilige Messedienstags 9:00 Uhr Morgengebet (Laudes)mittwochs 18:00 Uhr Chorprobe

Gottesdienste der Neuapostolischen Kirche Plau am See, Strandstraße mittwochs 19.30 Uhrsonntags 09.30 Uhr

Bereitschaftstelefonnummer der Kläranlage in Plau

Bei Schäden bzw. Störungen der Abwas-serentsorgung informieren Sie bitte die OEWA Plau GmbH, Tel. 038735 41807. Störungen, die durch austretendes Ab-wasser in der Kanalisation auftreten und Unfälle mit Gefahrenstoffen, wie Öl oder Benzin sowie vergleichbare Störungen, die die Gefahr einer Gewässerverunrei-nigung, einer Explosion im Kanalnetz oder andere Störungen der Abwasserent-sorgung betreffen, melden Sie bitte unter o.g. Rufnummer.

Frau H. Saß zum 74.Frau M. Blumenscheit zum 83.Herrn R. Neubauer zum 72.Frau A. Strack zum 87.Frau R. Kindel zum 73.Frau M. Pietz zum 80.Herrn H. Röseler zum 84.Frau H. Fokken zum 70.Frau M. Hermann zum 70.Frau L. Kleinschmidt zum 85.Frau E. Köpp zum 72.Frau G. Markgraf zum 92.Frau E. Rindler zum 77.Frau R. Tappenbeck zum 70.Frau L. Giede zum 80.Frau I. Jachow zum 87.Herrn H. Schulz zum 75.Frau I. Kröplin zum 73.Herrn G. Krüger zum 72.Frau I. Rickert zum 73.Herrn R. Zeller zum 77.Herrn G. Klähn zum 71.Herrn R. Köpp zum 74.Frau E. Schulz zum 71.Frau I. Endler zum 77.Frau H. Meyer zum 77.Frau H. von Gostomski zum 76.Herrn H. Gust zum 74.Frau E. Grünwald zum 81.Herrn H.-E. Jarchow zum 80.Herrn J. Wojtke zum 75.Frau E. Kleinwächter zum 73.Frau I. Raddatz zum 72.Frau B. Suhr zum 70.Frau M. Braun zum 75.Frau G. Keil zum 82.Herrn M. Kuhnert zum 77.Herrn B. Uteß zum 78.in der Gemeinde Barkhagen:Frau Ch. Kroll zum 76.Herrn F. Hamann zum 70.Frau M. Schleede zum 77.Herrn H. Schmidt zum 70.Frau M. Bogdanski zum 76.Herrn R. Hamann zum 78.Frau H. Neubert zum 85.Herrn U. Lange zum 88.in der Gemeinde Buchberg:Frau I. Höhn zum 70.Frau E. Hoche zum 84.Frau I. Rechlin zum 72.Frau E. Krause zum 82.Frau E. Kunsch zum 80.Frau F. Redlin zum 75.Herrn E. Rechlin zum 71.Frau H. Wulpiadesz zum 72.Frau L. Jarchow zum 81.Herrn H.-H. Loesch zum 72.Herrn U. Stüdemann zum 76.Frau I. Menning zum 77.Herrn F. Stallner zum 82.Frau E. Gundlach zum 76.Herrn K. Staeck zum 81.in der Gemeinde Ganzlin:Frau G. Stachura zum 79.

Herrn J. Potthammel zum 72.Herrn G. Hinkel zum 82.Herrn H.-O. Bull zum 74.Frau W. Biernetzky zum 78.Herrn A. Gruse zum 81.in der Gemeinde Karow:Frau A. Brede zum 75.Frau M. Röver zum 80.in der Gemeinde Wendisch Priborn:Herrn W. Huhn zum 76.Frau Ch. Wilhelm zum 72.Frau I. Posselt zum 70.Frau I. Hinzpeter zum 84.Frau L. Necker zum 76.

Herzliche Glückwünsche!

Gottesdienst der ev.-lutherischen Kirchgemeinde Gnevsdorf

28.02. 10.30 Uhr Retzow14.03. 09.00 Uhr Gnevsdorf 10.30 Uhr Retzow21.03. 14.00 Uhr Ganzlin28.03. 14.00 Uhr Gnevsdorf

SeniorennachmittageGnevsdorf 10.03.Dresenow 03.03.Ganzlin 17.03.Retzow 24.02., 24.03.Beginn jeweils 14.30 Uhr

Kirchenmusik (Proben)Posaunenchor: sonnabends 17.00 Uhr, Gnevsdorf; Singkreis: montags 19.00 Uhr, Gnevsdorf; Flötengruppe: freitags 14.45 Uhr, Retzow; Gymnastikgruppe: donnerstags 16.30 Uhr, Gnevsdorf

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Plauer Zeitung Nr. 2 / 2010 35

Ausgelassene Stimmung beim Fasching in der Plauer Kita Villa Kunterbunt.

Mitarbeiter des städtischen Bauhofes sind seit vielen Tagen dabei, die Plau-er Straßen vom Schnee zu beräumen.

Evangelische Kirche Krakow am See und KarowWir laden Sie ein zu unseren Veranstal-tungen:21.02. 10:30 Gottesdienst Krakow25.02. 14:30 Altenkreis Kirche Kra-kow26.02. 19:00 Vortrag Ukraine°28.02. 10:30 AM-Gottesdienst KrakowRegelmäßige Veranstaltungen* Christenlehre Karow Fr (monatlich) 16:00 – 17:15 * Konfirmationskurs 1 Mi (wöchentlich) 17:30 – 18:15; * Konfirmationskurs 2 Di (wöchentl.) 17:30 – 18:15; * Junge Gemeinde Krakow Fr (wöchentl.) 18:30 - 21:30* Jungbläserprobe Mo (wöchentlich) 16:30 – 17:30; * Posaunenchorprobe Mo (wöchentlich) 18:00 - 19:30Die mit einem ° versehenen Veranstaltun-gen finden im Pfarrhaus Krakow statt. KleiderkammerDie Kleiderkammer im Südanbau der Krakower Kirche ist im Winter donners-tags von 10:00 – 12:00 und von 14:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. FriedhofsbüroDas Friedhofsbüro im Turmzimmer der Krakower Kirche ist dienstags und don-nerstags von 12:30 – 13:30 oder nach Vereinbarung geöffnet. KontakteEvangelisch-Lutherische Kirchgemein-den Krakow und Karow Pastor Christoph ReepsPfarrhaus Krakow, Wedenstr. 16, Tel: 038457 22754, Fax 519819 E-Mail: [email protected]

Ev. Kirchgemeinde St. Marien Plau am SeeGottesdienste 21.02. 10:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier 25.02. 19:00 Uhr Passionsandacht28.02. 10:00 Uhr Gottesdienst (in der Sakristei / Winterkirche)04.03. 19:00 Uhr Passionsandacht05.03. 17:00 Uhr Weltgebetstag, Frauen laden ein07.03. 10:00 Uhr Gottesdienst (in der Sakristei / Winterkirche) anschließend Kirchenkaffee11.03. 19:00 Uhr Passionsandacht14.03. 10:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier18.03. 19:30 Uhr Passionsandacht 21.03. 10:00 Uhr Gottesdienst „Dr.-Wilde-Haus“: donnerstags 9:30 Uhr; „Haus Eldeblick“: 01.03. um 9:30 UhrKlinikum Quetzin: 20.02 um 18.30 Uhr REHA Silbermühle: 27.02. um 18.30 Uhr Gottesdienste in BarkowSo. 21.02. 10:00 Uhr Gottesdienst So. 07.03. 10.00 Uhr GottesdienstSo. 21.03. 10:00 Uhr GottesdienstErbschaft, Träume, Segen und BetrugDie Geschichten von unseren Vorvätern im Glauben sind keine Heiligengeschich-ten. Wer im Alten Testament die Erzäh-lungen von Jakob liest, der ist manchmal sehr erstaunt. Warum stehen am Anfang des Glaubens keine ruhmreichen Helden? Warum lesen wir von bevorzugten Kin-dern und eifersüchtigen Geschwistern? Warum lesen wir von Betrug und Kampf? Vielleicht weil die Bibel erzählt, wie es zugeht im wirklichen Leben? Vielleicht weil wir auf den krummen Wegen mehr von Gott und uns erfahren?In der Bibelwoche werden wir in diesem Jahr Geschichten aus dem Alten Testa-ment lesen; Geschichten vom gesegneten

Wir trauern um:Hildegard Brand

Erna RathsRose-Marie Bruski

Kurt EhrichFritz Wiechert

Günter Sarnowski

und betrogenen Betrüger Jakob. Wir wer-den uns Zeit nehmen, um zu reden über Träume und Segen; was uns beides heute bedeutet. Wir wollen uns Zeit nehmen, um über Gerechtigkeit in Familien nach-zudenken und auch über Gottes Gegen-wart inmitten einer ungerechten Welt.Termine: täglich 22.02. bis 26.02. jeweils ab 19:30 UhrAlles, was Atem hat, lobe Gott – Weltge-betstag 2010„Solange du Atem hast, hast du Hoff-nung.“ So laden uns in diesem Jahr Frauen aus Kamerun ein, mit ihnen den Weltgebetstag zu feiern. Kamerun ist ein zentralafrikanisches Land, etwa so groß wie Schweden. Die Republik nennt sich selbst stolz „Afrika im Kleinen“, weil sich in seiner ökologischen, ethnischen und kulturellen Vielfalt viele Facetten des gesamten Kontinents widerspiegeln. Schon allein die Landschaft ist auffal-lend vielgestaltig. Es gibt dort schwarze Vulkansandstrände, Regenwald, Wasser-fälle, Mangrovensümpfe, Hochgebirge, Seen und Savanne. Etwa 18 Millionen Menschen mit verschiedenen Sprachen, Kulturen und Lebensweisen teilen sich diesen Raum. Die politische Situation ist im Unterschied zu anderen afrikanischen Ländern relativ stabil, obwohl auch hier gegen die Korruption angekämpft werden muss. Von 1884 – 1916 war Kamerun deutsche Kolonie, bevor das Land zwi-schen Franzosen und Briten aufgeteilt wurde.Frauen aus 11 christlichen Konfessionen haben die Ordnung des Gottesdienstes erarbeitet und laden Frauen und Männer zum Feiern ein: „Alles, was Atem hat, lobe Gott!“ Wir heißen Sie herzlich will-kommen zum ökumenischen Gottesdienst am 5. März um 17.00 Uhr in der St. Marien Kirche und zum anschließenden Beisammensein im Gemeinderaum – hoffentlich mit einigen nachgekochten Leckereien aus Kamerun.

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Veranstaltungen • Bereitschaftsdienste • Öffnungszeiten • Glückwünsche

Freizeit • Erholung • Touristik • Sport • Service

• Wir liefern Kanthölzer, Bohlen, Latten, Schalung, Verlegeplatten, Konstruktionsvollhölzer, Gartenholz und Hobelware.

• Des Weiteren bieten wir sämtliche Baustoffe für Hoch- und Tiefbau.

• In unserem umfangreichen Baumarktsortiment finden Sie Fliesenzu-behör, Werkzeuge, Elektro- und Sanitärartikel, Malerbedarf, Leisten, Farben und Lacke, Innenwandfarben, Fassadenfarben, dekorative Innenputze, Holzschutzfarben, hochwertige Lasuren, Holzschutzmittel, Arbeitsschutzkleidung und viel mehr...

• Unser Garten- und Kleintiersortiment besteht aus: Futtermittel und Futtereinzelkomponenten, Säme-reien, Dünger und Pflanzenschutzmittel, Torf und Erden.

• Diese Produkte liefern wir auf Wunsch, ebenso wie unsere Baustoffe, auch zu Ihnen nach Hause!

Gebr. Schweder Baustoffhandels GbRPlauer Baustoffmarkt

Ihr Partner für Baustoffe, Baumarkt, Garten und Futtermittel

Lübzer Chaussee 1a · 19395 Plau am See Tel. (03 8735) 491 01 · Fax 49102

Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 7.00 – 17.30 Uhr · Sa. 8.00 – 12.00 Uhr

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ImpressumDie Plauer Zeitung ist Amtsblatt des Am-tes Plau am See und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Amtes Plau am See verteilt. Daneben kann die Plauer Zeitung einzeln und im Abonnement beim Herausgeber gegen Erstattung einer pau-schalen Schutzgebühr von 25,56 Euro pro Jahr bezogen werden.Herausgeber: Amt Plau am See, Markt 2, 19395 Plau am See, Tel. 038735 / 494-0Erscheinungsweise: monatlich. Zur eh-renamtlichen Redaktion gehören: Bürger-meister Norbert Reier, Gundula Engelberg (Hauptamt), Klaus Hirrich (Amtsaus-schuss), Dr. W. Hennies (fr. Journalist). Repro und Druck: A.C. Froh, Plau am See - Veröffentlicht werden Beiträge und Fo-tos unentgeltlich, jedoch behalten wir uns das Recht, zu kürzen, vor.

Bereitschaftszeiten der Apotheken:

FÄ Hahn 15.02. bis 20.02.2010FÄ Pollege 08.03. bis 19.03.2010Dr. Ludwig 15.03. bis 30.03.2010

Urlaub/Weiterbildung

Ärztlicher Bereitschaftdienst

Kassenärztlicher Notdienst Wenn Sie während der sprechstunden-freien Zeit ärztliche Hilfe benötigen, wählen Sie die unten aufgeführte für diese Region zuständige zeitlich immer feststehende Rufnummer. In dringenden Fällen wählen Sie bitte die 112.

15.02.-21.02.Mo-Fr 18.30 - 22.00 UhrSa 18.00 - 20.00 UhrSo + Feiertag 9.00 - 11.00 Uhr u. 18.00 - 20.00 UhrBurg-Apotheke Plau, Steinstr. 14, Tel. 038735/44595durchgehend dienstbereit:Weststadt-Apotheke Parchim, Leninstr. 23, Tel. 03871/44100522.02.-28.02.Mo-Fr 18.30 - 22.00 UhrSa 18.00 - 20.00 UhrSo + Feiertag 9.00 - 11.00 Uhr u. 18.00 - 20.00 UhrElde-Apotheke Lübz, Mühlenstr. 3, Tel. 038731/511-0; Rats-Apotheke Krakow, Lange Str. 14, Tel. 038457/22322durchgehend dienstbereit:Moltke-Apotheke Parchim, Lange Str. 29, Tel. 03871/6245-001.03.-07.03.Mo-Fr 18.30 - 22.00 UhrSa 18.00 - 20.00 UhrSo + Feiertag 9.00 - 11.00 Uhr u. 18.00 - 20.00 UhrPlawe-Apotheke Plau, Steinstr. 42, Tel. 038735/42196durchgehend dienstbereit:Buchholz-Apotheke Parchim, Buchholz-allee 2, Tel. 03871/26774708.03.-14.03.Mo-Fr 18.30 - 22.00 UhrSa 18.00 - 20.00 UhrSo + Feiertag 9.00 - 11.00 Uhr u. 18.00 - 20.00 UhrElde-Apotheke Lübz, Mühlenstr. 3, Tel. 038731/511-0; Rats-Apotheke Krakow, Lange Str. 14, Tel. 038457/22322durchgehend dienstbereit:Rats-Apotheke Parchim, Apothekenstr. 1, Tel. 03871/6249-015.03.-21.03.Mo-Fr 18.30 - 22.00 UhrSa 18.00 - 20.00 UhrSo + Feiertag 9.00 - 11.00 Uhru. 18.00 - 20.00 UhrBurg-Apotheke Plau, Steinstr. 14, Tel. 038735/44595durchgehend dienstbereit:Apotheke im Parchim-Center, Ludwigs-luster Str. 29, Tel. 03871/8135522.03.-28.03.Mo-Fr 18.30 - 22.00 UhrSa 18.00 - 20.00 UhrSo + Feiertag 9.00 - 11.00 Uhr u. 18.00 - 20.00 UhrElde-Apotheke Lübz, Mühlenstr. 3, Tel. 038731/511-0; Rats-Apotheke Krakow, Lange Str. 14, Tel. 038457/22322durchgehend dienstbereit:Fritz-Reuter-Apotheke Parchim, Blutstr. 14, Tel. 03871/226297

Bereitschaftszeiten der Zahnärzte:

15.02.-21.02.10 ZÄ BorgwardtPlau, Steinstr. 56dienstl.: 038735 45803privat: 0170 878170622.02.-28.02.10 ZÄ MierendorfGoldberg, Lange Str. 61dienstl.: 038736 41194privat: 038736 4173101.03.-07.03.10 Dr. B. MewsLübz, Kreiener Str. 2dienstl.: 038731 22004privat: 038731 2169408.03.-14.03.10 ZÄ ReinkeGoldberg, Lange Str. 58dienstl.: 038736 42247privat: 038732 2027015.03.-21.03.10 ZA VolzLübz, Am Markt 7dienstl.: 038731 22241privat: 038731 2224122.03.-28.03.10 ZÄ WellenbrockLübz, Goldberger Str. 28dienstl.: 038731 20765privat: 038731 20765Behandlungszeiten (Notdienst):Montag bis Freitag: 18 bis 7 UhrSams-, Sonntag, Feiertag: 10 und 17 Uhr

Telefonnummer und BereitschaftszeitenBereich Lübz

Notdienst-Tel.Nr. 0180 5868222503

Montag 19.00 Uhr - 7.00 UhrDienstag 19.00 Uhr - 7.00 UhrMittwoch 13.00 Uhr - 7.00 UhrDonnerstag 19.00 Uhr - 7.00 UhrFreitag 14.00 Uhr - 7.00 UhrSamstag 7.00 Uhr - 7.00 UhrSonntag 7.00 Uhr - 7.00 UhrFeiertage 7.00 Uhr - 7.00 Uhr