Umfrage Praktikumsbedingungen im Jura Studium...

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Umfrage Praktikumsbedingungen im Jura Studium ABSCHLUSSBERICHT Sophie Derfler Ausschuss für Koordination und besondere Aufgaben Arbeitskreis Praktikumsausbildung

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UmfragePraktikumsbedingungenimJuraStudium

ABSCHLUSSBERICHT

SophieDerfler

AusschussfürKoordinationundbesondereAufgabenArbeitskreisPraktikumsausbildung

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Inhaltsverzeichnis Danksagung 3

I. Einleitung 4

II. ErgebnissederUmfrage„Studierende“ 61. Allgemeiner Teil 62. Bedingungen des Praktikumsgebers 7

a. Bezug zum erlernten theoretischen Wissen 7b. Umfang der Praktikumsarbeit 8c. Persönliche Betreuung und Einblick in den Arbeitsalltag 10d. Persönlicher Gewinn aus der Praktikumserfahrung 11e. Praktikumsbericht und Praktikumsprogramm 13

3. Verbesserungsvorschläge für die Praktikumsausbildung 15

III. ErgebnissederUmfrage„Anwälte“ 161. Allgemeiner Teil 162. Bedingungen an der Praktikumsstelle 16

a. Betreuung und Einblick in den Arbeitsalltag 16c. Praktikumsprogramm 21

IV. ErgebnissederUmfrage„Universitäten“ 221. Allgemeiner Teil 222. Praktikumsausbildung 22

V. ErgebnisseundSchlussfolgerungen 25

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Danksagung Unser herzlicher Dank gilt allen Teilnehmern/innen, die sich trotz voller Termin- oder Stundenpläne, die Zeit genommen haben, uns bei unserer Mission zur Verbesserung der Praktikumsausbildung zu unterstützen. Großer Dank gilt auch der IQB – insbesondere Frau Melzer – für die Verwaltung der Umfrage und die Bereitstellung der Umfrageergebnisse. Ebenso gilt unser Dank dem Deutschen Anwaltsverein e.V., der uns bei der Verteilung der Umfrage so tatkräftig unterstützt hat. Mein persönlicher Dank für ihre großartige Unterstützung gilt zudem Alyssa Doepmann, Victoria Behrendt und Max Schrader, für die Auswertung der Freifelder und ihrem klugen und hilfreichen Input und ihre Diskussionsbeiträge bezüglich allen Teilen der Umfrage! Zu guter Letzt bedanke ich mich ganz herzlich bei Klaus Derfler für die geduldige Erklärung und Unterstützung bei der Auswertung der Exceltabellen und dem Umgang mit Pivot sowie bei Sebastian Rothe für sein kluges Lektorat. Das Projekt wäre ohne eure helfenden Hände nicht abgeschlossen worden!

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I. Einleitung Das Thema „Praktikum im Jurastudium“ ist ein sensibles Thema und der Sinngehalt eines solchen Aufenthaltes in der Praxis umstritten. Das mag auf den ersten Blick verwundern, betrachtet man jedoch das qualitative Spektrum der abgeleisteten Praktika, so lässt sich dies leicht nachvollziehen. So hören interessierte Studierende von Kommilitonen1 über vierwöchige Gruppenpraktika an Gerichten oder Behörden, die mit einem Aufwand von ein bis zwei Präsenzterminen „abgeleistet“ sind. Und von Praktikumsscheinen, die vom (befreundeten) Anwalt der Familie ausgestellt werden. Sie hören aber auch über die Vollzeitpraktika in großen Kanzleien, die dem Studierenden mit durchdachtem Vollzeitprogramm einen Einblick in die breite beruf-liche Praxis gewähren. Diese Divergenz, vor allem das schlechtere Ende ihres Spektrums, ist der Grund dafür, dass das „Praktikum im Jurastudium“ kaum als Chance, sondern viel mehr als zusätzliche Belastung erscheinen lässt, die neben Hausarbeiten, dem Nacharbeiten von Lernstoff, der Examensvorbereitung oder Seminararbeiten geleistet werden muss. Aus diesem Grund hat der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V.2 im Rahmen der Bundesfachschaftentagung in Kiel im Mai 2015 das Ziel formuliert, die Qualität der Praktika und damit einhergehend, ihren Stellenwert bei Studierenden und Lehrenden in spürbarem Maße zu erhöhen.3 Dabei stellt diese Zielformulierung den finalen Schritt in der ausführlichen Thematisierung der Praktikumsausbildung im BRF dar. Denn die Verbesserung der Praktikumsausbildung war schon Tagesordnungspunkt auf der Agenda der ersten Bundesfachschaften-tagung im Jahre 2011 – und damit noch vor der Gründung des Vereins. Die zu dieser Zeit formulierten Ziele und Wünsche4 wurden auf der Bundesfachschaftentagung 20125 und der Praktikumstagung 20146 weiter konkretisiert. Mit der Gründung des Arbeitskreises Praktikumsausbildung innerhalb des Aus-schusses für Koordination und besondere Aufgaben (KubA) sollten diese Ziel nun in der Praxis verwirklicht werden. Der Arbeitskreis befasste sich mit den verschiedenen Aspekten der Praktikums-ausbildung während des Jurastudiums und den damit verbundenen Problemen ausführlich. Um das Meinungsbild der verschiedenen Interessengruppen zu er-forschen, erarbeitete der Arbeitskreis im letzten Jahr eine Umfrage und befragte über den Zeitraum von fast einem Jahr Studierende, Referendare, Anwälte und Lehrende. Der Arbeitskreis hielt es nicht nur für sinnvoll, sondern auch für absolut erforderlich, ein Meinungsbild aller mit der Juristenausbildung befasster Gruppen zu zeichnen, um somit herauszufinden, welche Veränderungen gewünscht werden und welche davon

1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. 2 Nachfolgend BRF e.V.3 http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2012/03/Beschlussbuch-BuFaTa-2015-Kiel.pdf. 4 Workshop IV, Beschluss 2: http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2013/12/Bufata_2011_Beschlüsse.pdf. 5 Workshop 5, Beschluss II: http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2012/03/Beschlussbuch-und-Bericht-BuFaTa-2012-HH.pdf. 6 http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2014/09/Tagungsbericht_-Tagung-Köln.JH_.RR_.JH_.RR_.Final_.pdf.

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in der Praxis umsetzbar sind. Es galt eine Schnittmenge von Maßnahmen zu finden, die sowohl von Studierenden und Anwälten akzeptiert, als auch von den Universitäten unterstützt werden würden. Mit dem Ihnen nun vorliegenden Abschlussbericht präsentiert der Arbeitskreis die im Rahmen dieser Umfrage erlangten und ausgewerteten Erkenntnisse. Dafür werden zunächst die Ergebnisse der einzelnen Gruppen (Studierenden, Anwälte, Universitäten) aufbereitet und in einer sinnvollen Reihenfolge dargestellt. Mit kurzen Erläuterungen gehen wir auf die Besonderheiten der einzelnen Diagramme ein und konkretisieren diese. Im Zuge dessen wird, auch zur Wahrung der Übersichtlichkeit und zur Fokussierung auf die repräsentativen Ergebnisse, auf die Listung einzelner Fragen verzichtet. Wir – der Arbeitskreis Praktikumsausbildung – sind davon überzeugt, dass die von uns präsentierten Ergebnisse Aufschluss über die Wünsche von Studierenden, Anwälten und Lehrenden gibt und so Möglichkeiten aufzeigt werden, wie die Verbesserung der Praktikumsausbildung und damit einhergehend, ein erhöhter Stellenwert derselben, bei allen Beteiligten erreicht werden kann. Aus diesem Grund wird dieser Abschlussbericht dem BRF e.V. als Grundlage für die weitere Arbeit zum Erreichen der zum Ende hin formulierten Ziele und Wünsche dienen. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und wünschen eine aufschlussreiche Lektüre. Mit freundlichen Grüßen, Sophie Derfler AK Praktikumsausbildung Ausschuss für Koordination und besondere Aufgaben Bund rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. Bei Rückfragen können Sie sich an folgende Emailadresse wenden: [email protected]

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II. Ergebnisse der Umfrage „Studierende“ 1. Allgemeiner Teil

An der Umfrage haben insgesamt 173 Studierende aus ganz Deutschland teilge-nommen. Studierende der Universitäten Passau und Münster sind dabei am häufigsten vertreten, am zweithäufigsten Studierende aus Heidelberg und Leipzig. Die Teilnehmer sollten bei der Beantwortung der einzelnen Fragen auf eines ihrer ab-solvierten Praktika abstellen. Dieses Praktikum haben die meisten Studierenden vom 1. – 3. Semester (ca. 42 Prozent) bzw. vom 4. – 5. Semester (ca. 45 Prozent) absol-viert, während dies nur ein kleiner Teil in einem höheren Semester tat (ca. 13 Prozent). Die von den Studierenden ausgewählten Praktika wurden zu 57 Prozent in Rechts-anwaltskanzleien, zu 40 Prozent in staatlichen Einrichtungen und zu 3 Prozent in unternehmenseigenen Rechtsabteilungen absolviert. Dreiviertel der Studierenden waren äußerst motiviert ihr Praktikum zu absolvieren, während sich diejenigen, die mittelmäßig (11 Prozent) oder gar nicht motiviert (12 Prozent) waren, die Waage hielten. Gründe für eine hohe Motivation waren vor allem, das Interesse an dem Unter-nehmen und Rechtsgebiet (z.B.: durch das Schwerpunktstudium), die neue Erfahrung abseits des Studiums (eventuell im Ausland), die Möglichkeit, Einblicke in die Arbeitswelt zu erhalten, mit der Aussicht auf die Umsetzung von Gelerntem, aber auch die besondere Betreuung vor allem in Großkanzleien. Es wurde jedoch auch das genaue Gegenteil als Motivationsgrund genannt: der geringe Arbeitsaufwand, den das Praktikum versprach. Gründe für eine mittelmäßige Motivation waren vor allem, dass es sich um Pflicht-praktika (vor allem Gruppenpraktika bei Gericht) handelte, oder dass durch Hausarbeiten Zeitdruck bestand. Trotzdem freuten sich die meisten Studierenden auf die neuen Eindrücke, auch wenn manche von ihnen ahnungslos darüber waren, was sie erwarten würde. Gründe für eine niedrige Motivation waren vor allem die Doppelbelastung aus Hausarbeit und Pflichtpraktikum, handelte es sich bei letzterem aus Sicht mancher Studierender doch um ein notwendiges Übel, statt einem sinnvollen Teil ihrer Ausbildung. Als weitere Gründe wurden angeführt: die Schwierigkeit, einen Praktikumsplatz zu finden, ein schlechter Ruf der (Pflicht-)Praktikumsstelle und finanzielle Probleme, die sich aus einer unbezahlten Vollzeitstelle ergeben, wenn die Studierenden eigentlich auf das Zubrot aus einem Nebenjob angewiesen sind. Auf die Frage, ob die Teilnehmer die Absolvierung eines Praktikums generell für sinnvoll halten, antworteten 87 Prozent eindeutig mit JA nur 13 Prozent verneinten. Diejenigen, die mit NEIN antworteten begründeten ihre Antwort meist wie folgt: Fast 30 Prozent der Studierenden befanden, dass ihre Möglichkeiten sich bei der Praktikumsstelle zu betätigen zu begrenzt seien. Dies läge laut 10 Prozent der Studierenden auch an der mangelnden Einarbeitungszeit. 25 Prozent der Studierenden findet, dass das Studium nicht genug Zeit lasse. Außerdem folge das Referendariat später noch, welches zur Vorbereitung auf die Praxis genüge, gaben weitere 17 Prozent an. Weitere 4 Prozent sagten, dass die Motivation sehr gering sei, da die Praktikumsstelle schon vorgeschrieben sei. 17 Prozent gaben letztlich einfach an, dass sie die Praktikumsausbildung sinnlos fänden.

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2. Bedingungen des Praktikumsgebers Die nächsten Fragen beschäftigten sich vorwiegend mit den an der Praktikumsstelle vorgefundenen Bedingungen und dem Einblick, der dem Praktikanten gewährt wurde.

a. Bezug zum erlernten theoretischen Wissen

1 - kein Bezug; 10 - großer Bezug Problematisch erscheint hier die Einschätzung, dass die absolvierten Praktika ganz überwiegend keinen Bezug zu den in der Universität erarbeiteten Gebieten und Fähigkeiten bieten. So schätzen mehr als die Hälfte der Studierenden den Bezug zum Studium als unterdurchschnittlich ein, während nur 7 Prozent Höchstnoten (9/10 Punkte) vergeben.

Diejenigen Teilnehmer, die sich im Praktikum mehr Bezug zur erlernten Theorie gewünscht haben, wünschten sich diesen vor allem in Form von kleineren Aufgaben im Laufe der Praktikumswoche, mehr persönlicher Betreuung, Recherchearbeiten und Hausaufgaben.

7

16

30

18

25 24 23

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4

8

1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 0

BEZUG DES PRAKTI KUM S ZU DEI NEM ERLERNTEN THEO RETI SCHEN WI SSEN

Ja43%

Nein57%

WÜRDEST DU GERN MEHR THEORETISCHE BEZÜGE IM PRAKTIKUM HABEN?

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b. Umfang der Praktikumsarbeit

Die Aufgaben, die die Studierenden zu Hause anfertigen mussten, waren vorwiegend Gutachten, Schriftsätze, Klageschriften, Recherchen und Vorüberlegungen.

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17

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25

58

15 18

14

1 3

1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 0

WIE UMFANGREICH SCHÄTZT DU DEINE ARBEIT IM PRAKTIKUM EIN? (1-ZU WENIG; 10-ZU HOCH)

Ja,undzwar17%

Nein83%

HAST DU IN DEINEM PRAKTIKUM SCHRIFTLICHE ARBEITEN ZU HAUSE VORBEREITEN MÜSSEN?

EinenTag2% ImSchnittweniger

alseinmaldieWoche1%

JedenTag55%

VierTagedieWoche19%

ZweioderdreiTagedieWoche

23%

WIE OFT IN DER WOCHE WARST DU AN DEINEM PRAKTIKUMSPLATZ?

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Fast 75 Prozent der Studierenden waren im jeweiligen Zeitraum mindestens 4 Tage oder täglich in der Praktikumsstelle. Kritisch zu betrachten ist, dass knapp 25 Prozent der Studierenden nur drei oder sogar noch weniger Tage einer Arbeitswoche in der Praktikumsstelle waren und daher kaum die Möglichkeit bestand, am Arbeitsleben teilzunehmen.

[Bitte beachten Sie, dass die Skalierung versehentlich vertauscht wurde und somit die Unterforderung am oberen Ende der Skala angesiedelt ist.] Sehr positiv zu bewerten ist, dass die meisten Studierenden den Umfang ihres Praktikums als angemessen (5) empfunden haben und sich nur 4 Teilnehmer vom Arbeitsaufwand überfordert fühlten. Negativ aufgefallen ist andererseits, dass sich am unteren Ende der Skala leider viele Studierende (über 20 Prozent), deren Praktikum keinen nennenswerten Umfang hatte (1 – 3) befinden. Hiermit korrespondiert, dass 40 Prozent der Praktikanten sich (massiv) unterfordert fühlten (8 – 10). Nur 24 Prozent der Teilnehmer hatten den Eindruck, dass der Anspruch seitens Praktikumsgebers angemessen war.

10

17

12

25

58

15 18 14

1 3

1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 0

WIE UMFANGREICH SCHÄTZT DU DEINE ARBEIT IM PRAKTIKUM EIN? (1-ZU WENIG; 10-ZU HOCH)

3 2 5

19

42

14 14

23 23 26

2

1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 0 ( L E ER )

BIST DU DER MEINUNG, DASS DU DEM ARBEITS- UND ZEITAUFWAND GEWACHSEN WARST? (1-VOLLKOMMEN

ÜBERLASTET; 10-UNTERFORDERT)

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c. Persönliche Betreuung und Einblick in den Arbeitsalltag

Vor allem Praktikanten am Gericht hatten das Gefühl, gar nicht in den Arbeitsalltag eingebunden zu sein, da diese entweder in Seminarform abgehalten wurden oder nur aus Gerichtsterminen bestanden. Zudem fehlte die persönliche Betreuung. Studierende, denen ein ungenügender bis genügender, aber ausbaufähiger Einblick in den Arbeitsalltag vermittelt wurde, begründeten dies vor allem damit, dass beim jeweiligen Praktikum die persönliche Betreuung fehlte und der Arbeitsaufwand sehr gering war. Der Eindruck, vollumfänglich Einblick erhalten zu haben, wurde mit einer guten Betreuung, einer vollen Integration in den Arbeitsalltag und das Team sowie mit einem abwechslungsreichen Tätigkeitsfeld begründet.

7 8

13

7

15 12

20 24 24

43

1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 0

WIE INTENSIV WAR DIE BETREUUNG DURCH DEN PRAKTIKUMSGEBER? (1-UNGENÜGEND; 10-

VOLLUMFÄNGLICH)

Garnicht5%

Genügend,aberausbaufähig

30%JainvollemUmfang

40%

Ungenügend25%

HATTEST DU DEN EINDRUCK, DEN SPÄTEREN ARBEITSALLTAG IN VOLLEM UMFANG MITZUERLEBEN?

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d. Persönlicher Gewinn aus der Praktikumserfahrung

In der Umfrage zum Kompetenzkatalog des Ausschusses für Koordination und besondere Aufgaben steht die Argumentationsfähigkeit bei den notwendigen Kompetenzen eines Juristen ganz oben.7 Und auch im Studium dreht sich grund-sätzlich alles darum, gut zu argumentieren. In der Praxis ist es natürlich besonders wichtig, schlüssig argumentieren zu können. Aus diesem Grund ist es sehr schade, dass während der Praktikumszeit auf diese Fähigkeit wohl kein besonderes Augenmerk gelegt wird. Ein 25 Prozent der Studierenden haben ihre Fähigkeiten überhaupt nicht ausbauen können, mehr als 20 Prozent lediglich ungenügend.

Dass die Argumentationsfähigkeit sich bei einem Viertel überhaupt nicht verbessert hat, kann aber auch natürlich daran liegen, dass ein Viertel der Studierenden während ihres Praktikums überhaupt nicht dazu aufgefordert und animiert wurden selbst zu argumentieren und bearbeitete Materie zu besprechen. Das ist sehr schade, vor allem, wenn man sich vor Augen führt, dass Argumentation und Rhetorik das Herzstück der juristischen Arbeit sind.

7 Diese Ergebnisse sind demnächst auf der Webseite der Bundesfachschaft zu finden.

Garnicht26%

Genügend,aberausbaufähig

36%

Ja,zumeinervollsten

Zufriedenheit16%

Ungenügend22%

HAT DIR DAS PRAKTIKUM INSGESAMT EINEN MEHRWERT HINSICHTLICH EINES AUSBAUS DEINER RHETORISCHEN FÄHIGKEITEN UND

ARGUMENTATIONSFÄHIGKEIT GEBRACHT?

Ja74%

Nein25%

(leer)1%

WURDE DIR WÄHREND DEINES PRAKTIKUMS DIE MÖGLICHKEIT GEGEBEN, SELBST ZU ARGUMENTIEREN UND IN BEZUG AUF DIE

BEARBEITETE MATERIE SPRECHEN ZU KÖNNEN?

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Das Ausbauen von Argumentationstechnik und Rhetorik kann jedoch vor allem auch schon durch einfache Aufgaben sehr gut geübt werden. Gutachten schreiben oder kleinere Fallfragen recherchieren und die Ergebnisse hinterher präsentieren, zeigt dem Studierenden innerhalb kurzer Zeit und ohne großen Aufwand auf welche Zusammenhänge er achten muss und wie er sich besser ausdrücken bzw. schlüssig argumentieren kann.

Dass die praktische Ausbildung als förderlich für das theoretische Wissen empfunden wurde, ist ein erfreuliches Ergebnis, zumal die Theorie eigentlich Sache der Universitäten ist. Auch kommt es den Stimmen nach, die eine größere Vernetzung zwischen Theorie und Praxis fordern. Dies ist jedoch nur folgerichtig: natürlich bleibt die Theorie durch eine praktische Verknüpfung besser im Gedächtnis und ist es immer sinnvoll die Fälle und Themengebiete mit denen sich der Studierende beschäftigen soll auf den Wissensstand anzupassen.

Garnicht11%

Genügend,aberausbaufähig

37%

Ja,zumeinervollsten

Zufriedenheit24%

Ungenügend28%

HAT DIR DAS PRAKTIKUM HINSICHTLICH DES THEORETISCH ERLERNTEN EINEN MEHRGEWINN GEBRACHT?

Garnicht6%

Genügend,aberausbaufähig

35%

Ja,zumeinervollsten

Zufriedenheit41%

Ungenügend18%

HAT DIR DAS PRAKTIKUM INSGESAMT EINEN MEHRGEWINN HINSICHTLICH DEINER PERSÖNLICHEN ENTWICKLUNG GEBRACHT?

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e. Praktikumsbericht und Praktikumsprogramm

Leer sind die, die obere Frage mit nein beantwortet haben. Die Praktikanten, die einen Praktikumsbericht anfertigen mussten, fanden diesen meistens nutzlos. Dies liegt vor allem daran, dass die Studierenden keinen inhaltlichen Mehrwert in dem Bericht sahen und es deswegen als unnötigen Aufwand empfanden. Problematisch war das Schreiben des Berichts vor allem für die Studierenden, die in ihrem Praktikum fast keine Präsenzzeiten hatten oder nur einen sehr geringen Arbeits-aufwand. Einige wenige Studierende fanden den Bericht für ihre Kommilitonen und zur Rekapitulation sinnvoll. Es wurde angemerkt, dass ein Bericht über juristisches Wissen sinnvoller gewesen wäre als eine einfache Erzählung über das Praktikum.

Ja12%

Nein88%

MUSSTEST DU EINEN PRAKTIKUMSBERICHT ANFERTIGEN?

17 3 6 2 1 0 3 0 1 0

140

1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 0 L E ER

WENN JA, WIE NÜTZLICH EMPFANDEST DU EINEN SOLCHEN BERICHT FÜR DEIN STUDIUM (1-NUTZLOS, 10-SEHR

GEWINNBRINGEND)

Ja46%

Ja,abernurwenn...14%

Nein40%

WÄREST DU BEREIT, EINEN PRAKTIKUMSBERICHT ZU SCHREIBEN?

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Die Studierenden, die unter bestimmten Umständen bereit wären einen Praktikums-bericht zu schreiben, nennen als Bedingung vorwiegend, dass entweder die Note anerkannt wird (ECTS Punkte, Examensrelevant, Klausurleistung) oder dies gerade eben nicht, der Bericht jedoch anderen Studierenden zur Verfügung gestellt wird. Zudem sind viele Studierenden der Meinung, dass sich ein solcher Bericht nur dann lohnt, wenn es aus der Praktikumszeit auch etwas zu berichten gibt und der Praktikumsbericht als sinnvolle Ergänzung zum Studium fungiert. Einige der Befragten wünschen sich, den Praktikumsbericht als Feedbackbogen (eventuell Multiple Choice) zur Bewertung von Praktikumsstellen gestalten zu dürfen.

*Zu Beginn deines Praktikums suchst du dir ein Thema und die Art deiner Eigenleistung aus, die du dann während des Praktikums erarbeitest. Dies kann ein Aktenvortrag, ein Praktikumsbericht, eine wissenschaftliche Arbeit oder ein Urteil sein. Am Ende deines Praktikums wird diese Leistung bewertet und von der Universität in irgendeiner Form anerkannt. Die meisten Studierenden würden an einem solchen Programm teilnehmen, haben allerdings einige Bedingungen für die Teilnahme. Die Teilnahme soll auf gar keinen Fall verpflichtend sein und es sollte kein Mehraufwand entstehen. Einige Teilnehmer würden sich wünschen, dass dafür weniger Hausarbeiten gefordert würden. Auf jeden Fall sollte eine persönliche Betreuung durch einen Volljuristen Bedingung des Praktikumsprogramms sein. Gleichermaßen viele Studierende wünschen sich, dass die Note für die Eigenleistung Einfluss auf die Studienleistungen hat, wie sich wünschen, dass sie keinen Einfluss hat.

Ja26%Nein

72%

(leer)2%

WIRD AN DEINER UNIVERSITÄT EIN PRAKTIKUMSPROGRAMM ANGEBOTEN?

Ja,unterfolgenderBedingung:

63%

NeininkeinemFall37%

WÜRDEST DU AN EINEM PRAKTIKUMSBETREUUNGSPROGRAMM* TEILNEHMEN?

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3. Verbesserungsvorschläge für die Praktikumsausbildung

KeineGruppenpraktika

4% KatalogmitgutenPraktikumsstellen

14%

BessereBetreuung11%

GrößereEinbindungmitmehr

Verantwortung11%

AuchinderVorlesungszeit

7%Praktikumssemester

4%

komplettabschaffen/nichtverpflichtend

6%

inhaltlicheundorganisatorischeKooperation

25%

freiePraktikumsstellen

wahl6%

Vergütung3%

GrößerezeitlicheFlexibilität(z.B.:längere/kürzere

Zeiträume)9%

WAS SOLLTE DEINER MEINUNG NACH AN DER PRAKTIKUMSAUSBILDUNG VERBESSERT WERDEN?

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III. Ergebnisse der Umfrage „Anwälte“ 1. Allgemeiner Teil

An der Umfrage für Anwälte haben 148 Personen teilgenommen. Die meisten teilnehmenden Anwälte kamen aus kleineren Kanzleien mit weniger als 10 Anwälten. Einige wenige Teilnehmer gehören Großkanzleien mit bis zu 500 Mitarbeitern an. Die befragten Anwälte gehörten dabei Kanzleien an, von denen die meisten seit 10 – 20 Jahren, einige seit 50 – 60 Jahren existierten. Bei den Anwälten erachten 78 Prozent der Teilnehmer die Praktikumsausbildung für sinnvoll, 7 Prozent bestätigen dies nur bedingt und weitere 7 Prozent verneinen den Sinngehalt von Praktika vollständig. Viele Anwälte vertreten die Meinung, dass die Praktikumsausbildung frühestens im 4. Semester beginnen sollte, da die Studierenden erst dann über genügend Grundwissen verfügten. Zudem wird gewünscht, dass die Praktikumszeit auf bis zu 9 Monate verlängert wird, da nur der Studierende nur über einen solchen Zeitraum zu einer Hilfskraft werden könnte. In diesem Zusammenhang äußerten einige der Befragten, dass die Praktikumszeit als eine Art duales Studium gestaltet sein sollte, also studienbegleitend. Des Weiteren wünschen sich viele Anwälte einen Leitfaden bzw. eine Richtlinie für die Ausbilder.

2. Bedingungen an der Praktikumsstelle a. Betreuung und Einblick in den Arbeitsalltag

In 80 Prozent der Kanzleien bekommt der Praktikant einen festen Ansprechpartner zugewiesen und in 60 Prozent der Kanzleien müssen sie keine Arbeiten zu Hause vor- oder nachbereiten.

Theoretisch sollte der Betreuer des Praktikanten auch dessen „Auftraggeber“ sein, das heißt er sollte den Praktikanten in der Regel mit Aufgaben versorgen, diese auch kontrollieren und entsprechendes Feedback geben. Aus diesem Grund sollte es absoluter Standard sein, dass der Praktikant und der Betreuer jeden bis jeden zweiten Tag zusammenarbeiten. Es ist also schön, dass dieser Standard auch bei über der

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1

14

1

14

3 1 1

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0 1 2 3 4 5 6 7 1 4 2 1 3 0 ( L E ER )

WIE REGELMÄSSIG F INDEN GESPRÄCHE ZWISCHEN PRAKTIKANTEN UND IHREM BETREUER STATT, BEI DENEN

DIE PRAKTIKUMSAUFGABEN KRIT ISCH REFLEKTIERT WERDEN UND FEEDBACK GEGEBEN WERDEN

KANN? (ALLE . . . TAGE)

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Hälfte der Anwaltskanzleien als solcher angesehen und umgesetzt wird. Zu beklagen ist jedoch, dass mindestens 10 Prozent der Teilnehmer angeben, nur einmal wöchentlich oder seltener Kontakt zum jeweiligen Praktikanten zu haben.

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5 3

15

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 0 ( L E ER )

WIE EIGENSTÄNDIG ARBEITEN PRAKTIKANTEN WÄHREND EINES PRAKTIKUMS IN IHREM HAUSE?

(SKALA VON 1-10, 10-SEHR EIGENSTÄNDIG)

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3 2

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0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 0 ( L E ER )

IN WELCHEM MASSE ÜBERNEHMEN PRAKTIKANTEN IN IHREM HAUSE SELBSTÄNDIG DIE ERARBEITUNG EINES

SCHRIFTSATZES / E INER KLAGESCHRIFT / E INES VERTRAGSENTWURFES ETC.?

(SKALA VON 1-10, 10-SEHR EIGENSTÄNDIG)

Ja,nämlich47%

Nein45%

(leer)8%

BIETEN SIE PRAKTIKANTEN IN IHREM HAUSE EINE ALLGEMEINE EINFÜHRUNG IN DAS PRAKTIKUM UND DIE JURISTISCHE RECHERCHE?

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Ein Einblick in die gängigen Recherchemittel (Juris/Beck-online, Rechtsprechungen, Kommentare, Fachbücher und Zeitschriften) geben die meisten Rechtsanwälte entweder durch ein Einführungsgespräch oder während der Zusammenarbeit mit dem Praktikanten. Vor allem für Studierende in niedrigeren Semestern ist ein solcher Überblick sehr wichtig, da oft noch keine Hausarbeiten geschrieben wurden. Nützlich kann ein Überblick auch für das Studium sehr hilfreich sein, zumal in den meisten Universitäten auch keine Einführung angeboten wird, sondern einfach erwartet wird, dass das Wissen selbständig erarbeitet wird. Ein Einblick in die gängigen Recherche-möglichkeiten und eventuell in die Büroorganisation ist nicht zeitaufwendig, kann dem Studierenden jedoch einen wirklichen Mehrwert geben. Kennt er die Abläufe im Büro wird er auch viel wahrscheinlicher auf die Mitarbeiter zugehen und dort seine Unterstützung anbieten.

Für den Fall, dass die Praktikanten Zugang zu Workshops oder Veranstaltungen haben, werden sie oft zu internen Workshops/Veranstaltungen, die während der Praktikumszeit anfallen, mitgenommen. Dies hat sicher vor allem auch in Bezug auf die Vernetzung positive Auswirkungen für den Studierenden. Außerdem fühlt sich dieser auch eingebundener in den Kanzleialltag.

Ja,nämlich13%

Nein78%

(leer)9%

BIETEN SIE IHREN PRAKTIKANTEN WÄHREND DES PRAKTIKUMS WORKSHOPS ODER ANDERE VERANSTALTUNGEN, UM DIE

PRAKTIKUMSAUFGABEN THEORETISCH ZU DURCHDRINGEN UND FÜR DAS STUDIUM FRUCHTBAR ZU MACHEN?

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Gelernteswirdkritischhinterfragt

2%

DurchBerücksichtigung/A

nknüpfunganbestehende

Rechtskenntnisse54%DurchÜbertragung

theoretischerRechtsfragenin

praktischenFällen16%

DurchdieÜbungjuristischen

Handwerkszeugs10%

DurchindividuelleGespräche

4%

Garnicht14%

INWIEFERN KNÜPFEN SIE WÄHREND DES PRAKTIKUMS AN DIE THEORETISCHEN GRUNDLAGEN IHRER PRAKTIKANTEN AUS DEM

JURA-STUDIUM AN?

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b. Persönlicher Gewinn für den Studierenden aus der Praktikumserfahrung

Nicht jede Aufgabe eines Praktikanten kann auf das Studium abgestimmt sein. Wie in jedem Beruf gibt es auch in der Juristerei Aufgaben, die weniger spannend sind. Die Tatsache, dass 4 Prozent der befragten Anwälte angeben, dass sie während des Praktikums überhaupt nicht auf den Mehrwert für das Studium des Praktikanten achten, ist dennoch eine traurige Tatsache, die umso mehr verdeutlicht, dass Veränderungen an der praktischen Ausbildung vorgenommen werden sollten. Es zeugt auch von geringem Interesse am Studierenden, wenn dessen Studienfortschritt nicht erfragt und dann bei der Zuteilung von Arbeitsaufträgen berücksichtigt wird. Positiv zu bewerten ist, dass sich zumindest etwas mehr als 20 Prozent der Praktikumsgeber die Zeit nehmen, um die Arbeit eines Studierenden zu betreuen und mit ihm zu besprechen. 25 Prozent der Anwälte nehmen sich auch die Zeit die Themen und Inhalte des Praktikums mit denen des Studiums abzugleichen und somit einen Mehrgewinn zu schaffen, während andere einfach einen umfangreichen Einblick in die Arbeitswelt geben und dadurch Soft Skills und weitere extra curriculäre Inhalte vermitteln. Diese Praktika sind für den Studierenden sicherlich von großem Gewinn und werden für ihn immer als besonders fördernd in Erinnerung bleiben.

Betreuung,Reflektionund

Nachbesprechung21%

Auswahlstudien-/staatsexamenrelevan

terInhalteundjuristischem

Handwerkszeug26%

TheorieanderPraxisaufzeigen

20%

Vermittlungaußercurriculärer

Inhalte8%

EinblickindieArbeitswelt

17%

VertiefungderInteressenderStudierenden

2%

MehrgewinnfürdieKanzlei1%

Frageunverständlich

1%Garnicht

4%

INWIEFERN WIRKEN SIE DARAUF HIN, DASS DIE BEARBEITETEN AUFGABEN IM PRAKTIKUM ZU EINEM MEHRGEWINN FÜR DAS

JURISTISCHE STUDIUM WERDEN?

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c. Praktikumsprogramm

An einem Praktikumsprogramm (wie oben beschrieben) würden über die Hälfte der befragten Anwälte teilnehmen, sofern der Zeitaufwand nicht zu hoch wäre und sie immer noch flexibel genug wären. Eine angemessene Vergütung sowie die inhaltliche und organisatorische Koordination durch die Universitäten wäre außerdem wünschenswert. Für die Praktikanten, die an dem Programm teilnehmen, wünschen sich die Befragten keine Verpflichtung, jedoch einen Auswahlprozess, sodass nur tatsächlich interessierte und motivierte Studierende teilnehmen. Diese Idee wird zum Teil so stark befürwortet, dass keinerlei zusätzliche Bedingungen gestellt werden.

Argumentationsfähigkeit22%

rhetorischeKompetenzen

22%PersönlicheEntwicklung

31%

Selbstorganisation21%

leer4%

IST DAS PRAKTIKUM GEWINNBRINGEND FÜR FOLGENDE BEFÄHIGUNGEN? (NACH KLICKS)

Ja53%

Nein41%

(leer)6%

WÜRDEN SIE AN EINEM MENTORENPROGRAMM IN ZUSAMMENARBEIT MIT DEN DEKANATEN TEILNEHMEN?

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IV. Ergebnisse der Umfrage „Universitäten“ Leider sind die Umfrageergebnisse der Universitäten mangels Beteiligung der Lehrenden kaum repräsentativ, der Vollständigkeit halber werden sie dennoch einbezogen. Sie sind somit zwar mit Vorsichtig zu betrachten, dennoch lassen sich vereinzelt Tendenzen herauslesen. Zudem kann die ein oder andere gute Idee der 8 Teilnehmer aufgegriffen werden.

1. Allgemeiner Teil An der Umfrage teilgenommen haben jeweils zwei Lehrende der Universitäten Biele-feld und Freiburg sowie jeweils ein Lehrender der Universitäten Konstanz, Mannheim, Passau und Potsdam. Die Praktikumszeit beträgt für die Studierenden aller Universitäten insgesamt 12 Wochen und kann außer an einer Universität in verschiedene Abschnitte (und zwar: 3 x 4 Wochen; 2 x 6 Wochen; 1 x 8 Wochen und 1 x 4 Wochen) geteilt werden. Somit muss der einzelne Abschnitt immer mindestens 4 Wochen lang sein, in einem Fall sogar mindestens 6 Wochen. Vier von acht Teilnehmern geben an, dass bestimmte Fachgebiete vorgeschrieben sind, in denen die Praktikumszeit abgeleistet werden muss. Dies sind entweder die Rechtspflege und die Verwaltung als „Muss-Station“ oder zumindest zwei von drei verschiedenen Rechtsgebieten (Öffentliches Recht, Strafrecht oder Zivilrecht) oder aber – aufgrund der Besonderheit der Universität Mannheim – müssen dort die Praktika sowohl im betriebswirtschaftlichen Bereich als auch im juristischen Bereich abgeleistet werden. Nur zwei der acht Teilnehmer sprechen sich für eine Einführung der verpflichtenden Absolvierung bestimmter Rechtsgebiete aus. Ein Praktikumsbericht muss nur an einer Universität geführt werden. Zur Unterstützung der Studierenden beim Finden von Praktikumsstellen bieten fast alle Universitäten Veranstaltungen von Praktikumsgebern an, die die Kontaktaufnahme erleichtern sollen. Drei Universitäten bieten eine Praktikumsbörse an, eine Universität bietet interne Karriereformen, berät und hält Stellenangebote bereit.

2. Praktikumsausbildung

PflichtenundWertedes

Berufsstandes22%

Argumentationsmöglichkeit…

Arbeitsorganisation30%

Prozesserfahrung26%

WELCHE DER FOLGENDEN FÜNF INHALTE SOLLTEN IHRER MEINUNG NACH HAUPTSÄCHLICH IN EINEM PRAKTIKUM

VERMITTELT WERDEN?

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Bezüglich der zu vermittelnden Inhalte waren sich die Befragten insofern einig, als dass theoretische Grundlagen nicht im Praktikum vermittelt werden sollten. Eine Erkenntnis, die sicherlich keine Überraschung sein kann. Aufschlussreich ist jedoch, dass die Lehrenden alle anderen zur Auswahl gestellten Inhalte ähnlich gewichteten.

Auch die Lehrenden wurden gefragt, ob sie an einem Betreuungsprogramm für Praktikanten teilnehmen würden, in dem die Eigenleistungen der Studierenden von der Universität anerkannt wird. Überraschenderweise waren die Antworten sehr ablehnend: So stellten manche Befragte fest, dass Studierende wohl nicht teilnehmen würden, wenn das Praktikum keine Voraussetzung für die Zulassung zum Examen sei oder, dass die Studierenden nicht über die nötige Zeit verfügten, während dem Praktikum noch eine zusätzliche Arbeit vorzubereiten. Sie stellten auch keine Bedingungen in Aussicht, unter denen eine erfolgreiche Teilnahme ermöglicht werden könnte. Noch wichtiger als der Mangel an Unterstützung ist jedoch dessen Ursache: Die Divergenz aus der Befragung der einzelnen Gruppen zeigt deutlich auf, dass die Gruppe der Lehrenden, die den meisten Kontakt mit den Studierenden hat, ihr Klientel kaum einzuschätzen vermag und so dem Irrtum von fehlendem Interesse unterliegt. Die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Vorlage für die im Rahmen des Betreuungsprogramms zu stellenden Aufgaben, lehnten zudem sieben von acht Teilnehmern der Umfrage ab. Deutlich positiver stehen die Befragten einer gesonderten Abteilung zur Praktikumsbetreuung gegenüber: Sechs von acht Lehrenden befürworten eine solche. Die anderen verwiesen, bei grundsätzlicher Bereitschaft, auf fehlende Mittel und Konzepte.

Ja75%

Nein25%

STREBT IHRE UNIVERSITÄT EINE STÄRKERE EINBINDUNG VON JURISTISCHEN PRAXISERFAHRUNGEN UND

SEKUNDÄRTHEMENFELDERN (Z. B. MEDIATIONSGRUNDLAGEN, KONFLIKTVORBEUGUNG ETC.) AN?

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Sehr schade ist hier, das mangelnde Interesse an der Brücke zwischen Praxis und Theorie, welche ausdrücklich von Studierenden und Praktikern gewünscht wird. Praktiker in die Lehre einzubinden wäre sicherlich sinnvoll, vor allem wenn dies im Schwerpunktstudium geschähe, in dem nur wenige Studierende zugleich teilnehmen und somit auch die Möglichkeit bestünde, von dem Praxiswissen des Dozenten zu profitieren.

Keine40%

EinbindungvonPraktikerninderLehre

30%

MootCourts10%

VerzahnungvonPraktikumund

Studium20%

WELCHE ALTERNATIVEN WÜRDEN SIE EMPFEHLEN, UM DIE BRÜCKE ZWISCHEN THEORIE UND PRAXIS SCHAFFEN ZU KÖNNEN?

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V. Ergebnisse und Schlussfolgerungen Die Ergebnisse der diesem Abschlussbericht zugrundeliegenden Umfrage bestätigen eindeutig, dass das im Plenum der Bundesfachschaftentagung 2015 beschlossene „Hinwirken auf eine Reform der Praktikumsausbildung“, nicht nur sinnvoll, sondern dringend notwendig ist.8 Es wurde aufgezeigt, dass in allen Bereichen der Praktikums-ausbildung, also bezüglich ihrer grundsätzlichen Ausgestaltung, bei den Inhalten und der Auslastung der Studierenden, Handlungsbedarf besteht. In ihrer jetzigen Form dient dieser eigentlich so sinnvolle Teil der juristischen Ausbildung nur ihrem Selbst-zweck, bietet kaum einen nennenswerten Mehrwert und ermöglicht vor allem nur den wenigsten Studierenden den allzu erstrebenswerten Einblick in die gängige Praxis ihrer zukünftigen Berufe. Als besonders problematisch darf dabei die Tatsache angesehen werden, dass die Studierenden einerseits durch mangelndes Interesse ihrer Betreuer, andererseits durch unnötige Freiheiten, wie die geringe Zahl von Präsenztagen, nicht nur nicht in ihrer Motivation unterstützt, sondern zuweilen grundsätzlich demotiviert werden an der Praxis teilzunehmen. Es ist die Einschätzung dieses Arbeitskreises, dass zu einer vollwertigen Praktikums-ausbildung sowohl die Teilnahme an der in der Praxis über die üblichen fünf Arbeits-tage, als auch die zugehörigen administrativen und fachlich relevanten Tätigkeiten, wie beispielsweise Recherchen und das Anfertigen von Schriftsätzen, gehören. Demgegenüber steht eindeutig die verpflichtende Vorgabe eines Praktikums an einem Gericht, welches nach ein bis zwei Wochentagen der Anwesenheit, dem Beiwohnen von Verhandlungen oder der Teilnahme an Seminaren als absolviert gilt. Der „Einblick in die Praxis“ geht bei dieser Art von Gruppenpraktika gegen Null und wirkt sich insofern zusätzlich demotivierend aus, als dass es die Studierenden vermeiden, eine Karriere im Gericht anzustreben. So sollte entweder der verpflichtende Charakter dieses „Angebots“ aufgehoben oder eine dem Studium entsprechende Betreuung der Praktikanten gewährleistet werden. Mit dieser Umfrage hat sich gezeigt, dass viele Studierende grundsätzlich gewillt wären, für ein gutes Praktikum mit ordentlicher Betreuung mehr Zeit zu investieren. Da aber auch während der Semesterferien oft eine Hausarbeit verfasst oder Stoff nachgearbeitet werden muss, gibt es auch Studierende, denen ein Praktikum mit weniger Aufwand besser in den Zeitplan passen würde. Der Arbeitskreis Praktikumsausbildung erachtet es daher als sinnvoll, dass Praktikumsgeber und Praktikant zu Beginn eines jeden Praktikums Erwartungen, Wünsche und Ziele formulieren und so dem jeweiligen Gegenüber Anhaltspunkte für einen sinnvollen Umfang der Praktikumszeit geben. Aus diesem Grund und auf Basis der aus der Umfrage vorliegenden Informationen, entwickelt dieser Arbeitskreis Praktikumsausbildung einen Ausbildungsfragebogen, der voraussichtlich zu Beginn der Bundesfachschaftentagung 2016 bundesweit, für alle Studierenden bei ihren Fachschaften bereitgestellt wird. Zudem setzt dieser Arbeitskreis auf die Unterstützung durch den Deutschen Anwaltsverein e.V. bei der Verteilung dieses Bogens an Praktikumsbeauftragte in Anwaltspraxen, -kanzleien und Gerichten. 8 Zum Beschluss: http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2012/03/Beschlussbuch-BuFaTa-2015-Kiel.pdf.

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Eine weitere Diskrepanz zwischen den Erwartungen von Studierenden und Praktikumsgebern außerhalb der Gerichte, wurde beim gewünschten Studien-fortschritt der Praktikanten aufgedeckt. Von praktikumsgebenden Anwälten wird zumeist gewünscht, dass die Praktikanten im vierten oder einem höheren Semester studieren. Doch nur 13 Prozent der Studierenden absolvieren ihr Praktikum nach dem 4. Semester. Die wohl offensichtlichste Ursache hierfür liegt darin, dass in der vor-lesungsfreien Zeit dieses Semesters sehr häufig Haus- bzw. Seminararbeiten zu verfassen sind und im Anschluss daran die Examensvorbereitung beginnt. Das Interesse an fortgeschrittenen Studierenden resultiert nach Einschätzung dieses Arbeitskreises vor allem aus der Unsicherheit darüber, welche Aufgaben Studierenden in niedrigeren Semestern anvertraut werden können. Aus diesem Grund wird der Arbeitskreis Praktikumsausbildung einen Leitfaden für die Praktikumsausbildung entwickeln, der konkrete Anhaltspunkte für geeignete Aufgaben eines jeden Studierenden enthält, um Praktikumsgeber so bei der Ausgestaltung eines sinnvollen und lehrreichen Praktikums zu unterstützen. Dass die Vertreter von Universitäten laut dieser Umfrage einem Praktikumsprogramm gegenüber eher abgeneigt sind, verwundert die Mitglieder dieses Arbeitskreises besonders vor dem Hintergrund, dass ein solches sowohl von Studierenden, als auch von Praktikumsgebern ausdrücklich gewünscht wird. Gerade die Lehrenden an der Ausbildungsstätte Universität, sollten an der Qualität der Ausbildung besonderes Interesse haben. Zudem erscheint die Einbeziehung der Universitäten bereits bei oberflächlicher Betrachtung mindestens sinnvoll, wenn nicht essentiell, um die notwendigen Verbesserungen nachhaltig gestalten zu können. Ungeachtet dieses Teilergebnisses, empfiehlt der Arbeitskreis Praktikumsausbildung allen juristischen Fachschaften, ein solches Praktikumsprogramm zu initiieren und wird den Aufbau eines solchen mit einer Anleitung zur Gestaltung einer Praktikums-börse unterstützen, die unter anderem Bewertungen der Praktikumsplätze von Kommilitonen enthalten wird. Während die Vertreter der Lehre schon einem Praktikumsprogramm skeptisch gegenüberstehen, würden die in der Praxis tätigen Anwälte sogar noch einen Schritt weitergehen. Sie befürworten Studium und Praktikumszeiten, ähnlich einem dualen Studium, stark miteinander zu verzahnen, und so eine wesentlich engere Verknüpfung zwischen Universitäten und Praktikern zu schaffen. Ein solcher Vorschlag sollte nicht überraschen, denn einige Praktiker versuchen bereits heute, unter den gegebenen Bedingungen auf die in der Universität behandelten Themen einzugehen. Eine Tatsache, die auch von den meisten Studierenden begrüßt wird, denn die wünschen sich mehr inhaltliche Koordination, sodass die theoretischen Grundlagen bei der Praktikumsstelle umgesetzt werden können. Es liegt zudem nicht fern, davon aus-zugehen, dass aus einer solchen Verzahnung zudem eine verbesserte Betreuung resultieren würde. Ein letzter Wunsch der Studierenden soll nicht unerwähnt bleiben: Die meisten Studierenden wünschen sich für die Praktikumsausbildung auch eine höhere Flexi-bilität, das heißt, dass die Praktika in von ihnen freigewählten Zeitabschnitten an frei-

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gewählten Praktikumsstellen und auch außerhalb der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden können.9 Positiv hervorzuheben ist in jedem Fall, dass zumindest die Anwälte als Praktiker bis zu einem gewissen Grad bereit wären auf Verbesserungsvorschläge einzugehen. Ebenso erfreulich ist, dass die Studierenden angeben, zumindest jetzt auch schon teilweise einen genügenden (aber oft ausbaufähigen) Mehrgewinn für die eigene Entwicklung zu haben. Hoffentlich kann dieser Mehrgewinn in den nächsten Jahren durch unsere Arbeit noch erhöht werden und den Anwälten die Adaption der Verbesserungsvorschläge vereinfacht werden. Im Ergebnis hoffen wir, dass durch diesen Abschlussbericht und die dazugehörigen Dokumente, die Praktikumsausbildung zumindest ein Stück weit reformiert werden kann und die weiteren Ziele des BRF e.V. in Bezug auf die Praktikumsausbildung baldmöglichst umgesetzt werden können. Herzliche Grüße, Sophie Derfler

9 So auch schon auf der Praktikumstagung 2014 herausgearbeitet: http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2014/09/Tagungsbericht_-Tagung-Köln.JH_.RR_.JH_.RR_.Final_.pdf und der Beschluss Nr. 2 der Bundesfachschaftentagung 2015: http://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2012/03/Beschlussbuch-BuFaTa-2015-Kiel.pdf.