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eute bilden Großfeuerwerke den Höhepunkt und Ab- schluss vieler besonderer öf- fentlicher und privater Fest- lichkeiten. Im Gegensatz zum Silvesterfeuerwerk, bei dem fast ausschließlich Raketen gezündet wer- den, finden bei Großfeuerwerken vor allem „Bomben“ Verwendung. Je nach Größe und Typ kann die Planung eines einzigen Großfeuer- werks Tage bis Monate dauern. Der unsachgemäße Umgang kann zu ge- fährlichen chemischen Reaktionen führen. Weiterhin sind falsche Klassifi- zierung und das Fehlen von Schutz- und Sicherheitsabständen wesentliche Ursachen für Schadensereignisse. Großschäden. Außerdem hat es in den letzten Jahren mehrere große Ex- plosionsunfälle mit pyrotechnischen Erzeugnissen gegeben. Am 13. Mai 2000 ereignete sich in der niederländi- schen Stadt Enschede (Niederlande) ein Explosionsunfall mit Feuerwerks- artikeln. Zu einem Großbrand nach einer Se- rie schwerer Explosionen in einer dä- nischen Feuerwerksfabrik kam es am 3.11.2004 im Koldinger Vorort Seest in Südjütland (Dänemark). Alltag hingegen sind Sachbeschädi- gungen durch den unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik. In den meis- ten Fällen solcher Beschädigungen leg- ten es die Täter sehr wohl darauf an, die Sprengkraft der Knallkörper an an- deren Dingen auszuprobieren. Nicht selten werden dabei Briefkästen, Fens- ter oder auch Dixi-Toiletten beschädigt und manchmal sogar in Brand gesetzt und völlig zerstört. Dabei werden als Tatmittel in Deutschland nicht zugelas- sene „Böller“ verwendet, die unerlaubt aus Polen oder der Tschechischen Re- publik nach Deutschland eingeführt werden. Jedes technische Gerät kann poten- tiell einen Fehler verursachen. Dies gilt auch für pyrotechnische Erzeugnisse, Sätze und Effekte. Fehlbehandlung, Beschädigung, Verschleiß und Alte- rung begünstigen ein solches Szenario. Diese grundsätzliche These war Grundlage bei der Ausarbeitung dieses Beitrages. Umgang mit pyrotechnischen Er- zeugnissen. Der Umgang mit pyro- technischen Erzeugnissen ist EU-weit gesetzlich geregelt, dazu gehören das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Verwenden, Verbringen, der Transport und das Überlassen innerhalb der Be- triebsstätte, das Wiedergewinnen und Vernichten; der Verkehr (Handel) und die Einfuhr. Das Arbeiten mit Pyro- technik ohne genaue Kenntnis der Ge- setzlage ist grundsätzlich nicht gestat- tet. Pyrotechnische Gegenstände wer- 57 H ACHTUNG FEUER LOS Blaulichtorganisationen müssen nicht nur bei den beliebten „Knallerein“ zu Silvester, sondern vermehrt bei vielen „Events“ übers ganze Jahr Hilfe leisten – bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch un- sachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. DeVIce - Fotolia.com Kripo 08-10--57 pyrotechnik 02.08.2010 10:13 Uhr Seite 1

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eute bilden Großfeuerwerkeden Höhepunkt und Ab-schluss vieler besonderer öf-fentlicher und privater Fest-lichkeiten. Im Gegensatz

zum Silvesterfeuerwerk, bei dem fastausschließlich Raketen gezündet wer-den, finden bei Großfeuerwerken vorallem „Bomben“ Verwendung.

Je nach Größe und Typ kann diePlanung eines einzigen Großfeuer-werks Tage bis Monate dauern. Derunsachgemäße Umgang kann zu ge-fährlichen chemischen Reaktionenführen. Weiterhin sind falsche Klassifi-zierung und das Fehlen von Schutz-und Sicherheitsabständen wesentlicheUrsachen für Schadensereignisse.

Großschäden. Außerdem hat es inden letzten Jahren mehrere große Ex-plosionsunfälle mit pyrotechnischenErzeugnissen gegeben. Am 13. Mai2000 ereignete sich in der niederländi-

schen Stadt Enschede (Niederlande)ein Explosionsunfall mit Feuerwerks-artikeln.

Zu einem Großbrand nach einer Se-rie schwerer Explosionen in einer dä-nischen Feuerwerksfabrik kam es am3.11.2004 im Koldinger Vorort Seest inSüdjütland (Dänemark).

Alltag hingegen sind Sachbeschädi-gungen durch den unsachgemäßenUmgang mit Pyrotechnik. In den meis-ten Fällen solcher Beschädigungen leg-ten es die Täter sehr wohl darauf an,die Sprengkraft der Knallkörper an an-deren Dingen auszuprobieren. Nichtselten werden dabei Briefkästen, Fens-ter oder auch Dixi-Toiletten beschädigtund manchmal sogar in Brand gesetztund völlig zerstört. Dabei werden alsTatmittel in Deutschland nicht zugelas-sene „Böller“ verwendet, die unerlaubtaus Polen oder der Tschechischen Re-publik nach Deutschland eingeführtwerden.

Jedes technische Gerät kann poten-tiell einen Fehler verursachen. Dies giltauch für pyrotechnische Erzeugnisse,Sätze und Effekte. Fehlbehandlung,Beschädigung, Verschleiß und Alte-rung begünstigen ein solches Szenario.Diese grundsätzliche These warGrundlage bei der Ausarbeitung diesesBeitrages.

Umgang mit pyrotechnischen Er-zeugnissen. Der Umgang mit pyro-technischen Erzeugnissen ist EU-weitgesetzlich geregelt, dazu gehören dasHerstellen, Bearbeiten, Verarbeiten,Verwenden, Verbringen, der Transportund das Überlassen innerhalb der Be-triebsstätte, das Wiedergewinnen undVernichten; der Verkehr (Handel) unddie Einfuhr. Das Arbeiten mit Pyro-technik ohne genaue Kenntnis der Ge-setzlage ist grundsätzlich nicht gestat-tet.

Pyrotechnische Gegenstände wer-

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H

ACHTUNGFEUERLOS

Blaulichtorganisationen müssen nicht nur bei den beliebten „Knallerein“ zu Silvester, sondern vermehrt

bei vielen „Events“ übers ganze Jahr Hilfe leisten – bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch un-

sachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern.

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den nach den Anforderungen derRichtlinie 2007/23/EG des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom23. Mai 2007 über das Inverkehrbrin-gen pyrotechnischer Gegenstände nachihrer Gefährlichkeit oder ihrem Ver-wendungszweck in 4 Gefahrenklasseneingeteilt (die Einteilungskriteriensind hier uninteressant), welche regeln,wer welche Knall- und Brennkörperwann verwenden darf.

Klasse I: Kleinstfeuerwerk, Feuer-werksspielwaren und Scherzartikel(Klasse I) dürfen ohne zeitliche Be-grenzung von Personen jeden Altersgekauft und verwendet werden;.

Klasse II: Kleinfeuerwerks- undSilvesterfeuerwerkskörper (Klasse II)dürfen nur in der Zeit vom 28. bis 31.Dezember von Personen über 18 Jah-ren gekauft und von diesen am 31. De-zember und 1. Januar abgebrannt wer-den. Personen mit einer Erlaubnis §7oder §27 oder einem Befähigungs-schein §20 gemäß SprengG dürfenauch in der Zeit vom 2. Januar bis zum30. Dezember Feuerwerkskörper derKlasse II verwenden, wenn diese mit

anderen pyrotechnischen Gegenstän-den abgebrannt werden.

Klasse III und IV: Garten-/Mittel-feuerwerkskörper (Klasse III), sowieGroßfeuerwehrskörper (Klasse IV)können nur von Personen mit einerErlaubnis §7 oder §27 oder einem Be-fähigungsschein §20 gemäß SprengGerworben und von diesen abgebranntwerden. Das beabsichtigte Feuerwerkist der zuständigen Behörde zwei Wo-chen, ein Feuerwerk in unmittelbarerNähe von Eisenbahnanlagen, Flughä-fen oder Bundeswasserstraßen, dieSeeschifffahrtsstraßen sind, vier Wo-chen vorher schriftlich anzuzeigen.

Grundlagen. Grundsätzlich unter-scheidet sich eine normale Verbren-nung nur wenig von der eines pyro-technischen Satzes. Dennoch gibt esUnterschiede, wie die Verbrennungsge-schwindigkeit oder auch die Komple-xität (pyrotechnische Reaktionen lau-fen weitaus komplizierter ab als nor-male Verbrennungen) in der die Reak-tionen ablaufen. So werden auch in py-rotechnischen Sätzen Brennstoffe (Re-duktionsmittel) durch ein Oxidations-

mittel, meist noch unter Anwesenheitvon weiteren Stoffen wie Katalysato-ren usw., oxidiert. Abhängig ist das Ab-brandverhalten von Feuerwerkssätzenauch noch von anderen Faktoren. Un-ter diese Faktoren fallen die Partikel-größe, die Abbrandbedingungen wieTemperatur, Druck oder Verdämmungund in wenigen Fällen auch die Art derEntzündung.

Die Chemikalien, die in den pyro-technischen Sätzen Verwendung finden,lassen sich in drei Gruppen gliedern:• Brennstoffe (Magnesium, Titan, Ei-

sen, Ferrotitanium, Magnalium,Schwefel, Kohlenstoff, Schellackoder PVC);

• Oxidationsmittel (Metallsalze sau-erstoffreicher anorganischer Säurenz.B. Natriumnitrat NaNO3, Perchlo-rate);

• Zusatzstoffe(z.B. Inhibitoren, Farb-geber, Bindemittel, Katalysatoren.Die Zusammensetzung von

Schwarzpulver variiert sehr stark jenach Verwendungszweck. Hiermitkann man zum Beispiel die Abbrand-geschwindigkeit ändern: wird der Kali-umnitratgehalt erhöht, verbrennt dasPulver heftiger. Durch Erhöhung desKohlenstoffgehalts verbrennt eslangsamer, was zum Beispiel bei Rake-tentreibsätzen ausgenützt wird. Dasbekannteste Mengenverhältnis von 75 :15 : 10 ist nur ein Mittelmaß. Auch wirdeine Mischung von Kaliumnitrat undHolzkohle im Verhältnis 80 : 20 für be-stimmte Zwecke verwendet.

Zubehör. Zu einem „Feuerwerk“gehören Bombetten-Gestelle, Holzge-stelle mit Mörserrohren („Racks“),Bomben, Bombetten, China-Feuer-werksbatterien, Raketen, Frontstücke,„Römische Lichter“, Stoppinen, Vor-brenner und Litzen sowie elektrischeVerkabelung.

Größere Feuerwerke werden heut-zutage nicht mehr von Hand gezündet.Elektrische Zünder machen das Lebeneines Pyrotechnikers sicherer und ein-facher. Von einem „Zündpult“ auskönnen mehrere verkettete Reihen

B r a n d e r m i t t l u n g e n

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Mit einfachsten Mitteln durch den Autor hergestelltes „Feuerwerk“.

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von Feuerwerkskörpern gezündet wer-den. Inzwischen hat auch der Compu-ter Einzug in die Pyrotechnik erhalten.Ideal für musiksynchrone Feuerwerke,denn somit lässt sich für ein Feuerwerkim Vorfeld die Zündung sekundenge-nau planen.

Als pyrotechnischer Effekt wirddie Wirkung bezeichnet, die der pyro-technische Gegenstand entfaltet (z.B.Licht, Schall, Wärme, Druck, Bewe-gung, Nebel, Rauch usw.) sowie dieKörper, die diese Wirkungen übertra-gen. Je nach Wirkung, Verwendungoder Konstruktion unterscheidet manentsprechend (z.B. Treibladung, Zerle-gerladung, Effektladung, Verzögerer,Knallkörper, Rauchkörper, Blitzkör-per, Rakete, Bodeneffekt, Fallschirmef-fekt, usw.).

Die Funktionsweise ist relativ ein-fach: Ein Treibsatz aus Schwarzpulververbrennt und jagt z.B. eine Rakete indie Luft. Dabei wird eine Lunte inihrem Inneren in Brand gesetzt, diesich während des Fluges zu einem wei-teren Schwarzpulver-Depot hochfrisst,dem Zerlegersatz. Wenn er explodiert,zündet die Hitze viele zu kleinen Ku-geln gepresste Leuchtelemente („Ster-ne“), in denen zugesetzte Metallsalzefür die verschiedenen Farben sorgen.Der Explosionsdruck verstreut die auf-glimmenden Partikel über den Him-mel.

Pyrotechniker. Den Beruf als „Py-rotechniker“ mit einer Berufsausbil-dung im klassischen Sinne gibt esnicht. Die erforderlichen Qualifikatio-nen zum Umgang mit pyrotechnischenGegenständen werden über „berufsbe-gleitende Lehrgänge“ vermittelt. Da-bei erfolgt eine Spezialausbildung aufverschiedenen Einsatzgebieten. In An-lehnung der gesetzlichen Einteilungvon pyrotechnischen Erzeugnissenkonzentrieren sich einzelne, eigenstän-dige Lehrgänge auf z.B. das Abbren-nen von Großfeuerwerken (so genann-ter Grundlehrgang Großfeuerwerker),die Verwendung von pyrotechnischen

Gegenständen in Theatern oder ande-ren Bühnen (Grundlehrgang Bühnen-feuerwerker) oder den Umgang mitSpezialeffekten in Film- und Fernseh-produktionen.

Neben der richtigen Auswahl derpyrotechnischen Produkte und derenBrenndauer, der Sicherung des Ab-brennplatzes sowie den entsprechen-den Sicherheitsabständen zu Personenund brandgefährdeten Objektengehört ggf. auch das Stellen einerBrandsicherheitswache (z.B. Feuer-wehr) und Löschmitteln als spezielleSchutzmaßnahmen dazu. Niederschlä-ge bzw. Witterungsbedingungen, dieEinfluss auf die Pyrotechnik nehmenkönnten, müssen dabei besondersberücksichtigt werden. Das Einwirkenvon Nässe und Wind auf die Pyrotech-nik ist einer gesonderten Gefahren-analyse zu unterziehen, entsprechendeKontrollen durchzuführen und ggf. dieSicherungsmaßnahmen anzupassen.

Die Schutzabstände bei Abschussohne Neigungswinkel und bei Windge-schwindigkeiten unter 5m/s liegen da-

nach für Bomben ohne Blitzknallla-dung bei 80% der Steighöhe und beiBomben mit Blitzknallladung bei100% der Steighöhe. Der Sicherheits-abstand für Großfeuerwerke beträgtmindestens 80 Meter in jede Richtung,das heißt, wir benötigen einen Platzvon 160 x 160 Metern Größe. Bei Ba-rockfeuerwerken ist immer noch einSicherheitsabstand von mindestens 30Metern (Platzgröße mindestens 60 x 60Meter) notwendig.

In Einzelfällen bedeutet dies, dassauf räumlich besonders beengten Ab-brandplätzen, auf denen die Schutzbe-reiche nicht weiter vergrößert werdenkönnen, nur noch Bomben mit kleine-rem Kaliber abgebrannt werden kön-nen.

Brand- und Explosionsursachen-ermittlung. Die Liste der Fragestel-lungen im Rahmen der Untersuchun-gen von Bränden und Explosionen imZusammenhang mit pyrotechnischenErzeugnissen ist sehr umfangreich undmuss sich mit den verschiedenen Sei-ten des Schadenereignisses befassen.

In einem ersten Schritt muss diepersönliche Eignung des verantwortli-chen Pyrotechnikers (Befähigungs-schein s.o.) sowie die schriftliche Ge-nehmigung entsprechend der „Anzeigeüber das Abbrennen eines Großfeuer-werkes“ durch die zuständige Behörde(ggf. Auflagen etc.) überprüft und do-kumentiert werden.

Bei durch Pyrotechnik verursachtenBränden ist zur theoretischen Beurtei-lung der freiwerdenden Energie unbe-dingt die Abbrandzeit des entspre-chenden Leucht-, Pfeil-, Knall- oderTreibsatzes zu ermitteln.

Eine entsprechende Beurteilung be-inhaltet auch, inwieweit Gefahren be-kannt bzw. erkannt und dementspre-chend Schutzmaßnahmen ergriffenwurden. Für die Ermittlungen vonSchadensereignissen im Umgang mitpyrotechnischen Effekten müssen dazufolgende Umstände geklärt werdenz.B.:• Flammenbildung, Flammhöhe

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Der Autor als Ausbilder von „Pyro-technikern im Katastrophenschutz“.

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• Wärmestrahlung,• Splittereinwirkung,• Funkenflug,• Druckwirkung,• Schallwirkung,• Blendung,• gesundheitsgefährliche Gase,

Stäube, Dämpfe, Rauch,• Abtropfen heißer Schlacken,• Staubablagerungen,• gegenseitige Beeinflussung

verschiedener Effekte.Außerdem muss das Vorhanden-

sein von Absperr- und Kontrollmaß-nahmen am Abbrennplatz sowie ggf.das Abdecken der Abschussvorrichtun-gen bei Regen am Abbrennplatz ge-klärt werden. Dazu sind neben dennoch vorhandenen Absperrvorrichtun-gen, Zeugenaussagen und die entspre-chenden Aufzeichnungen des Verant-wortlichen zu dokumentieren bzw. si-cherzustellen.

Am Ereignisort sind folgende Un-tersuchungen durchzuführen:• Brandschutt, insbesondere nicht

brennbares Material, worauf Nie-

derschläge oder Anhaftungen vonpyrotechnischen Effekten festzu-stellen sind, sicherstellen;

• Brandschutt nach erhalten geblie-benen Teilen der pyrotechnischenSätze untersuchen;

• Untersuchung der Außenflächender an der Brandstelle aufgefunde-nen pyrotechnischen Sätzen nachFingerabdruck- bzw. DNS- Spuren.Typische Merkmale/Spuren bei

Schadenereignissen mit pyrotechni-schen Sätzen sind:• Niederschläge weißer Substanz,

hervorgerufen durch verbranntesMagnesium (Magnesiumoxid) anzumeist nicht brennbaren Gegen-ständen;

• Sinterungen und scharf begrenzteEin- und Verbrennungen, insbeson-dere bei Holzteilen, durch gebün-delte Flamme oder heiße Gase;

• im Brandschutt aufzufindende Res-te/Teile pyrotechnischen Sätzen.In einigen Fällen sind für die Er-

mittlungen Nachweise, Experimenteund Rekonstruktionen nötig:

• Gaschromatografische/massenspek-trometrische Untersuchung der An-haftungen und Niederschläge nachMetallen, die in den pyrotechni-schen Sätzen enthalten sind;

• Vergleich der gefundenen Teile mitbei Experimenten zu erhaltenenEinzelteilen bekannter pyrotechni-scher Sätze;

• mit dem zu zündenden brennbarenMedium am rekonstruierten Brand-objekt Zündversuche durchführen;Der Abschlussbericht sollte neben

möglichen Ursachen (z.B. Brandstif-tung, technischen Defekt oder fahrläs-siger Umgang) auch die Gründe fürdie weitere Brandausbreitung durchdie Feuerwerksgegenstände beinhal-ten. Insbesondere muss geklärt wer-den, ob entsprechende der Gefahrklas-sifizierung von Explosivstoffen (hier:pyrotechnische Artikel z.B. Feuer-werk), wie sie in den UN-Empfehlun-gen über den Transport gefährlicherGüter definiert sind, eingehalten wur-den. Ein Klassifizierungsschema fürdie Klasse 1, das weltweit für die Be-förderung gilt und in vielen europäi-schen Ländern inhaltlich auch bei derLagerung angewendet wird, umfasstfolgende 4 Hauptkategorien:

1.1 Massenexplosion,1.2 Spreng- oder Wurfstücke,1.3 Massenfeuer,1.4 geringe Gefahr.Je nach Größe und Typ kann die

Planung eines einzigen Feuerwerks Ta-ge bis Monate dauern. Normalerweisewird eine Art sekundengenauer Ab-brennplan, die Partitur, erstellt. DieseUnterlagen sind ebenfalls zu beschlag-nahmen.

Weiterhin ist auch immer zu prüfen,ob die von den Verantwortlichen bzw.Beteiligten im Umgang mit Pyrotech-nik gebotene Sorgfaltspflicht aufge-bracht wurde.

Großfeuerwerke. Im Gegensatzzum Silvesterfeuerwerk, bei dem fastausschließlich Raketen gezündet wer-den, finden bei Großfeuerwerken vorallem Bomben Verwendung. Es han-

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Unsachgemäßer Umgang mit Pyrotechnik kann enormen Schaden anrichten.M

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delt sich um (zumeist) mit Sternen undeiner Zerlegerladung gefüllte Papp-schalen, die aus Mörsern geschossenwerden und bei der Explosion hoch inder Luft den erwünschten Effekt her-vorbringen.

Die bei Großfeuerwerken verwen-deten Kugel- und Blitzbomben bein-halten einen pyrotechnischen Satz.Diese pyrotechnischen Sätze detonie-ren. Damit entfalten sie praktisch diegleiche Wirkung wie Sprengstoffe. Die-se großkalibrigen Bomben brauchenstabile Bombenschalen, damit sie beimAbschuss durch den Druck der Aus-stoßladung nicht zerstört werden undschon im Mörserrohr explodieren.

Aus Gründen der Eigensicherungund des erforderlichen Fachwissenssollten die Ermittlungen nur von Be-amten mit entsprechender Sach- undFachkunde durchgeführt werden, umggf. „Blindgänger“ erkennen und dies-bezüglich fachgerecht vorgehen zukönnen. In jedem Fall sind bei einerSachverhaltsaufnahme die nötigen So-fortmaßnahmen in Bezug auf Schutzvon Leben und Gesundheit sowie desSchutzes von Sachwerten und Spurenzu treffen. Weiterhin ist ein absolutesRauchverbot zu beachten.

Frank D. Stolt *)

Literatur

Günther, J. und Treumann, H. (1984): Pyro-

technische Munition: Begriff und Einführung

in die Typologie, (BAM) 14 (1984) Nr. 2

Günther, J. und Treumann, H. (1991):

Schießen zu Sylvester? In: schadensprisma 4/91

Hermes, H.-J. (2003): Silvesterfeuerwerk, in:

Feuermelder, Zeitschrift der Feuerwehr Düssel-

dorf, Jg. 39, Ausg. 10/03

Weingart, G. W. : Pyrotechnics, Survival

Press, Radolfzell 2001 (Reprint d. Ausg. 1943),

ISBN 3-8311-3270-4

Russell, M (2000): The Chemistry of Fir-

eworks. Royal Society of Chemistry

*) Sicherheitsfachwirt (FH) Frank D. Stolt

MSc, MSc, MA, MIFireE, CFEI, CFII ist

Brandsachverständiger, Sicherheitsexperte,

Pyrotechniker und Sprengberechtigter sowie

Polizeiwissenschaftler und Kriminologe.

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