Umgang mit wassergefährdenden Stoffen HAW 22 · Ammoniak (NH 3), Chlor (Cl 2), Phosgen,...

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Vortrag an der HAW am 22. Juni 2009 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

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Vortrag an der HAW am 22. Juni 2009

Umgang mitwassergefährdenden Stoffen

Folie 2Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Inhalte:

• Einleitung

• Was sind wassergefährdende Stoffe?

• Rechtliche Grundlagen

• Technische Grundlagen

• Praxisbeispiel

Folie 3Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Unterscheidung: wassergefährdende Stoffe - Abwasser

VAwS AbwV

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Abwasser / wassergefährdender Stoff

Gesetz zur

Ordnung des

Wasserhaus-halts

(WHG)

§ 19 h

Eignungsfeststellung,Bauartzulassung

„Behördl. Vorkontrolle“„Eignungsfeststellung,Bauart-, bauaufsichtl.

Zulassungen“

„Eigenüberwachung“„Fremdüberwachung“

„Prüfungen durchSachverständige“

„FachbetriebspflichtigeTätigkeiten“

„Voraussetzungen“„Ausnahmen“

§ 19 g

Umgang mit wassergef.Stoffen

§ 19 i

Pflichten des Betreibers

§ 19 l

Fachbetriebe

§ 7a ff.

Anforderungen

an die Einleitung

von Abwasser

„Besorgnisgrundsatz“„Allg. anerk. Regeln

der Technik“„wassergef. Stoffe“

Folie 5Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (wS) 2006:

insgesamt 2 175 Unfälle (gemeldet), davon

– 790 beim Umgang mit wS, 545 davon in Lageranlagen

– 1 385 Unfälle bei Beförderung; davon 94 % beim Transport mitStraßenfahrzeugen (534.200 l wurden freigesetzt,

320.100 l davon waren Mineralölprodukte.Ein Drittel konnte weder wiedergewonnen noch geordnetentsorgt werden.

dabei freigesetzt: 9,5 Mill. Liter (730 Tankwagen).Ca. 32% mehr als 2005.davon waren: 744.600 l WGK 2 und 777.600 l WGK 3 zuzuordnen.

3,9 Mill. Liter (41 %) konnten wiedergewonnen werden (49 % 2005).

Die meisten Unfälle (42 %) sind auf menschliches Versagen zurückzuführen.

Quelle: Statistisches Bundesamt 2006

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Was sind wassergefährdende Stoffe ?

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Säuren, Laugen

Alkalimetalle .... Halogene ....

Mineralöle, Mineralölprodukte

flüssige Kohlenwasserstoffe, Alkohole ....

Gifte

Allgemein: Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oderbiologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.

§ 19 g Abs. 5 WHG§ 19 g Abs. 5 WHG

.... sind feste, fl.... sind feste, flüüssige, gasfssige, gasföörmige Stoffe, insbesonderermige Stoffe, insbesondere

Das ist der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes

Folie 8Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Wassergefährdungsklassen

Die wassergefährdenden Stoffe sind in einer Verwaltungsvorschrift „VwV wassergefährdende Stoffe“näher beschrieben und entsprechend ihrer Gefährlichkeit eingestuft.

Seit dem 1.6.1999 existieren drei verschiedene Wassergefährdungsklassen (WGK):

WGK 1: Schwach wassergefährdend

WGK 2: Wassergefährdend

WGK 3: Stark wassergefährdend

Darüber hinaus sind im Anhang 1 der Verwaltungsvorschrift „nicht wassergefährdendeStoffe“ (VwVwS vom 29.05.1999) genannt.

Hinweis: Für Anlagen mit Stoffen, deren WGK nicht sicher bestimmt ist, wird dieGefährdungsstufe nach WGK 3 ermittelt.

Quellen: VwVwS, Sicherheitsdatenblätter (Herstellerangaben),VCI (Verband der Chemischen Industrie), Umweltbundesamt (Internet)

Folie 9Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Wassergefährdungsklassen (Beispiele)Nicht wasser-gefährdende

Stoffe (seit 1.6.99)

WGK 1(seit 1.6.99)

WGK 1schwach wassergefährdend

WGK 2wassergefährdend

WGK 3stark wassergefährdend

Methan,n-Butan, Propan,Kohlenstoffdioxid

KohlenstoffmonoxidLachgas (N2O)

Schwefeldioxid (SO2),Stickstoffmonoxid (NO),Stickstoffdioxid (NO2),n-Pentan*, n-Hexan**,n-Heptan**, n-Octan**

Schwefeltrioxid (SO3),Ammoniak (NH3),

Chlor (Cl2),Phosgen,

Formaldehyd

Blausäure (HCN)

Titandioxid Eisen(II)-, Eisen(III)chlorid,Eisenchloridsulfat

Anilin,Pyridin

Acrolein, Acrylnitril,Acrylamid, Hydrazin

Aceton,Wasserstoffperoxid

Weißöle nach DAB Diesel- und Turbinenkraftstoffe,Ottokraftstoffe (nicht als

krebserzeugend (R 45) gekennzeichnet

Ottokraftstoffe(als krebserzeugend (R 45) gekennzeichnet)

Citronensäure,L(+)-Ascorbinsäure

Benzoesäure, Ameisensäure,Essigsäure (> 25 %),

Fluorwasserstoff (HF),Salz-, Salpeter-, Schwefelsäure

Salpetersäure (rauchend),

Königswasser,Bromessigsäure,Chloressigsäure

Fluoressigsäure,Chromschwefelsäure

Calciumcarbonat,Calciumfluorid

Calciumchlorid Natriumhydroxid (NaOH),Kaliumhydroxid (KOH),

Calciumhydroxid (Ca(OH)2)

Xylol, Toluol,Styrol, Kresol,

Chlorbenzol, Chlortoluol

Quecksilberverbindungen,

Ethylenglykol,Glycerin

Schmieröle auf Mineralölbasis(Grundöle, unlegierte; außer dunkle

Prozeßöle, obere Siedegrenze > 400oC)

Schmieröle auf Mineralölbasis(legierte, emulgierbare und

nicht emulgierbare;obere Siedegrenze > 400oC))

Altöle(sofern Zusammensetzung aufgrund von

Herkunft und Gebrauch oder durchAnalyse nicht bekannt; Ausnahme:

gebrauchte Motorenöle (immer WGK 3))

Bitumen Heizöl (schwer) Heizöl EL BenzolEthanol Methanol, Butanol, Propanol,

Isopropanol, IsobutanolPhenol, Anilin,

Naphthalinchlorierte Kohlenwasserstoffe

(außer Dichlormethan)

Natriumchlorid,Natriumsulfat

K-chlorid, K-nitrat, K-sulfat,Na-nitrat, Na-carbonat,Ca-nitrat

K-nitrit,Na-nitrit

Cadmium-, Arsenverbindungen,Cyanide

Quelle: Katalog für wassergefährdende Stoffe, Umweltbundesamt Berlin, Bismarckplatz 1, 14191 Berlin oder Internet: www.umweltbundesamt.de;*: Umstufungsempfehlung durch die KBwS auf WGK 2;

**: Umstufungsempfehlung durch die KBwS auf WGK 3

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erlässt mit

Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften, in denen die

wassergefährdenden Stoffe näher bestimmt und entsprechend ihrer Gefährlichkeit

eingestuft werden

Anhang 1: Nicht wassergefährdende StoffeAnhang 2: Wassergefährdende StoffeAnhang 3: Bestimmung und Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der

Grundlage von R- SätzenAnhang 4: Einstufung von Gemischen in Wassergefährdungsklassen

Einstufung der Stoffe in Wassergefährdungsklassen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die nähere Bestimmungwassergefährdender Stoffe und ihre Einstufung ihrer Gefährlichkeit

(VwVwS) vom 29.05.1999

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Wo sind wassergefährdende Stoffe?

Öffentliche Tankstellen

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Wo sind wassergefährdende Stoffe?

Tankläger

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Wo sind wassergefährdende Stoffe?

BetriebstankstellenTankstellen fürWasserfahrzeuge

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Wo sind wassergefährdende Stoffe?

Läger

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Wo sind wassergefährdende Stoffe?

Heizölverbraucheranlagen

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Wo sind wassergefährdende Stoffe?

Produktionsanlagen

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Rechtliche Grundlagen

1. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts WHG

2. In jedem Bundesland:

• Landeswassergesetzez. B. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)

• Verordnung über Anlagen zum Umgang mitwassergefährdenden Stoffen und über FachbetriebeVAwS – Anlagenverordnung

Folie 18Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Inhalte der VAwS (Auszüge):

§ 1 Anwendungsbereich§ 2 Begriffsbestimmungen§ 3 Grundsatzanforderungen§ 5 Gleichwertige allgemein anerkannte Regeln der Technik§ 6 Gefährdungsstufen§ 7 Anzeigepflicht§ 8 Anlagen in Schutz- und Überschwemmungsgebieten§ 10 Anforderungen an Rohrleitungen§ 11 Anlagen/Anlagenteile einfacher oder herkömmlicher Art§ 12 Eignungsfeststellung und Bauartzulassung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen

und Umschlagen wassergefährdender Stoffe§ 14 Befüllen und Entleeren von Anlagen§ 15 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen für Anlagen zum Herstellen,

Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe§ 16 Sachverständige§ 17 Überprüfung durch Sachverständige§ 18 Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht§ 19 Bestehende Anlagen und Zulassungen§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Folie 19Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Anlagen nach VAwS

Definition nachDefinition nach MusterMuster--VAwSVAwS::

Anlagen sind ortsfeste oder ortsfest benutzte Funktionseinheiten.

Betrieblich verbundene unselbständige Funktionseinheiten bilden eine Anlage.

Anlagen zum L agern

Anlagen zum A bfüllen

Anlagen zum U mschlagen

Anlagen zum H erstellen

Anlagen zum B ehandeln

Anlagen zum V erwenden wassergefährdender Stoffe

Folie 20Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Anlagenarten – Begriffsbestimmungen

Rohr-leitungen

Behandeln

Abfüllen

Herstellen

Lagern

Verwenden

Umschlagen

Verwenden ist das Anwenden, Gebrauchen und Verbrauchen wassergefährdenderStoffen unter Ausnutzung ihrer Eigenschaften

Lagern ist das Vorhalten von wassergefährdenden Stoffen zur weiteren Nutzung, Abgabeoder Entsorgung

Abfüllen ist das Befüllen oder Entleeren von Verpackungen mit wassergefährdenden Stoffen

Umschlagen ist das Laden und Löschen von Schiffen sowie das Umladen vonwassergefähr-denden Stoffen in Behältern oder Verpackungen von einem Transportmittelauf ein anderes

Herstellen ist das Erzeugen, Gewinnen und Schaffen von wassergefährdenden Stoffen

Behandeln ist das Einwirken auf wassergefährdende Stoffe, um deren Eigenschaften zuverändern

Rohrleitungen sind feste oder flexible Leitungen zum Befördern wassergefährdenderStoffe...

Folie 21Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Definition „unterirdisch“

Unterirdisch sindUnterirdisch sind

Anlagen oderAnlagen oder

Anlagenteile, dieAnlagenteile, die

vollstvollstäändig oder teilweisendig oder teilweise

im Erdreich eingebettetim Erdreich eingebettet

sind.sind.

grö

ße

r0

.5m

Folie 22Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Definition „oberirdisch“

Oberirdisch sind AnlagenOberirdisch sind Anlagen

oder Anlagenteile, dieoder Anlagenteile, die

nicht unterirdisch sind.nicht unterirdisch sind.

Folie 23Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Prüfpflichten durch Sachverständige

Der Anlagenbetreiber hat nach Maßgabe desLandesrechts Anlagen durch zugelasseneSachverständige überprüfen zu lassen und zwar

§ 19 i WHG

Vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung der Anlage.

Spätestens fünf Jahre, bei unterirdischer Lagerung in Wasser- und Quellen-schutzgebieten spätestens 2 ½ nach der letzten Überprüfung.

Vor Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage.

Wenn die Prüfung wegen der Besorgnis einer Wassergefährdung angeordnetwird.

Wenn die Anlage stillgelegt wird.

Folie 24Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Prüfpflichten durch Sachverständige

Generell prüfpflichtig *

Unabhängig vom Volumen

Abhängig

vom Volumen der Anlage,

von der Wassergefährdungsklasse,

vom Aggregatzustand der in der An-lage enthaltenen Stoffe,

vom Bundesland,

vom Aufstellungsort (Schutzgebiete).

Unterirdische Anlagen /Anlagenteile

Oberirdische Anlagen /Anlagenteile

* Einschränkungen in einigen Ländern, z.B. bzgl. fester Stoffe

Folie 25Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Prüfpflichten für oberirdische Anlagen

*): Anlagen zum Lagern von Heizöl oder Dieselkraftstoff außerhalb von Schutzgebieten nur beiInbetriebnahme und wesentlicher Änderung;

WSG: Wasserschutzgebiet

Hinweis: Übergangsfristen für bestehende Anlagen sind den jeweiligen Verordnungen zuentnehmen

PrPrüüfpflichten oberirdischer Anlagen nachfpflichten oberirdischer Anlagen nach §§ 19 i Abs. 2 Satz 3 Nr. 1, 2, 3 und 5 in19 i Abs. 2 Satz 3 Nr. 1, 2, 3 und 5 inAbhAbhäängigkeit von der Gefngigkeit von der Gefäährdungsstufehrdungsstufe

Bundesland VAwS Einmalig Erstmalig & wiederkehrend & Stillegung

Niedersachsen § 17 B*) B, C ,D WSG: B, C, D

Folie 26Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Gefährdungsstufen

Anlagenvolumen in m3 bzw. Masse in t WGK 1 WGK 2 WGK 3

bis 0,1 Stufe A Stufe A Stufe A

mehr als 0,1 bis 1,0 Stufe A Stufe A Stufe C

mehr als 1,0 bis 10 Stufe A Stufe B Stufe D

mehr als 10 bis 100 Stufe A Stufe C Stufe D

mehr als 100 bis 1.000 Stufe B Stufe D Stufe D

mehr als 1.000 Stufe C Stufe D Stufe D

Folie 27Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Sicherheitsphilosophie im Wasserrecht

1. PrimärschutzSichere Umschließung

2. ErkennbarkeitBoden-, Wandabstände

3. SekundärschutzRückhaltemöglichkeitbzw. Doppelwandigkeit

Dichtheit, Standsicherheit, Widerstandsfähig-keit gegen mechanische, thermische und che-mische Einflüsse

Weitere Grundsatzanforderungen: Löschwasserrückhaltung, Auffangräume (grundsätzlich)ohne Abläufe, Erstellung einer Betriebsanweisung (grundsätzlich)

Das Sicherheitssystem basiert im wesentlichen auf drei SDas Sicherheitssystem basiert im wesentlichen auf drei Sääulen:ulen:

Erkennbarkeit von Undichtheiten an Anlagen-teilen und von Leckagen

Zurückhaltung austretender wassergefährden-der Stoffe bzw. Doppelwandigkeit

Folie 28Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

TRwS 135 Bestehende einwandige unterirdische Behälter

TRbF 20 Läger

TRbF 30 Entleerstellen

DWA-A 779 TRwS Allgemeine technische Regelungen

DWA-A 780TRwS Oberirdische RohrleitungenTeil 1: Rohrleitungen aus metallischen WerkstoffenTeil 2: Rohrleitungen aus polymeren Werkstoffen

DWA-A 781TRwS Tankstellen für KraftfahrzeugeTeil 2: Betankung von Kraftfahrzeugen mit wässriger

Harnstofflösung

Teil 3: Betankung von Kraftfahrzeugen mit Mischungen ausBioethanol und Ottokraftstoff

Technische Regeln:

Folie 29Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

DWA-A 782TRwS Tankstellen für Schienenfahrzeuge

DWA-A 783 TRwS Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge

DWA-A 784TRwS Betankung von Luftfahrzeugen

DWA-A 785 TRwS Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerdengeeigneter Sicherheitsvorkehrungen – R1 – (Entwurf)

DWA-A 786TRwS Ausführung von Dichtflächen

DWA-A 787 TRwS Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen (Entwurf)

DWA-A 788 TRwS Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerungwassergefährdender Flüssigkeiten

DWA-A 789 TRwS Bestehende unterirdische Rohrleitungen (Entwurf)

DWA-A 791TRwS Heizölverbraucheranlagen (Entwurf)

Herausgeber: DWA Hauptgeschäftsstelle, www.DWA.de

Technische Regeln:

Folie 30Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Anforderungen an oberirdische Lageranlagen

Volumen der Anlagenach §6 in m3 WGK 1 WGK 2 WGK 3

Bis 0,1 - Stufe A - Stufe A Stufe A

mehr als 0,1 bis 1,0 - Stufe A - Stufe A F + R2 Stufe C

mehr als 1 bis 10F + R1 Stufe A F + R1 + I1 Stufe B F + R2/R3 Stufe D

mehr als 10 bis 100

F + R1 + I1 Stufe A F + R1 + I2 /F + R1 + I1

Stufe C F + R2/R3 Stufe D

mehr als 100 bis 1.000F + R1 + I2 /F + R1 + I1

Stufe B F + R2/R3 Stufe D F + R2/R3 Stufe D

Mehr als 1.000F + R1 + I2 /F + R1 + I1

Stufe C F + R2/R3 Stufe D F + R2/R3 Stufe D

Soweit die Anforderungen nach der WGK oder dem Volumen abgestuft sind, sind sie auch eingehalten, wenndie jeweiligen Anforderungen einer höheren WGK oder eines höheren Volumenbereichs erfüllt werden.

Die Anforderungen sind auch eingehalten, wenn R3 verwirklicht wird.

Für HBV-Anlagen in oder über oberirdischen Gewässern, die funktionsbedingt die R-Anforderungen nichteinhalten können, genügt eine konkrete Betriebsanweisung mit Überwachungs-, Instandhaltungs-, Alarm- undMaßnahmenplan.

Folie 31Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

1 - Domdeckel

2 – Dichtung

3 – Blindstopfen

4 - Füllrohr mit Tauchrohr

5,6, 11 – Peilrohr, -stab und -verschluss

7 – Entlüftungshaube

8 – Grenzwertgeber

9 – Kombinationsverschraubung aus Kunststoffund Isoliertrennstück

10 – Füllrohrverschluss

12 – Inhaltsmessgerät

13 – Kondensatgefäß

14 – Leckwarngerät

14 – LWG - Montageset

Aufbau eines unter-irdischen Lagerbehälters

Folie 32Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

von oben von unten

Domdeckel eines unterirdischen Lagerbehälters

Folie 33Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Gesamtansicht unteres Ende der Füllleitung

Domdeckel eines unterirdischen Lagerbehälters

Folie 34Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Praxisbeispiel:

Überfüllschaden an einem unterirdischenLagerbehälter

Folie 35Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Lage des Behälters –in Gewässernähe

Überfüllschaden

Folie 36Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Überfüllschaden

der überfüllte Domschacht

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Schadensausmaß

Heizöl ist in den Keller gelaufen Umliegende Blätter mit Heizölbenetzt

Folie 38Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Schadensursache

Demontierte Lüftungsleitung Ende der Lüftungsleitung

Folie 39Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Schadensursache

Öffnung der Lüftungsleitung Öffnung der Füllleitung

Folie 40Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

GeologischeUntersuchung

Folie 41Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

GeologischeUntersuchung

Folie 42Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Geologische Untersuchung

Folie 43Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Fazit:

Lüftungsleitung und Füllanschluss waren vertauscht

eingebaut.

Der Behälter konnte nicht entlüften

Ein Überfüllschaden mit Konsequenzen für Boden und

Gewässer ist entstanden

Folie 44Dipl.-Ing. Petra Witzmann

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Vielen Dank für IhreAufmerksamkeit !