UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

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Folie 1

UN-Konvention ber die Rechte
von Menschen mit Behinderungen

Elternsitzung im BIG - Bundesinstitut fr Gehrlosenbildung, 1130 Wien

23.03.2010
Lukas Huber

1948 Allgemeine Erklrung der Menschenrechte1965Internationales bereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung1966Internationaler Pakt ber wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte1966Internationaler Pakt ber brgerliche und politische Rechte

bereinkommen zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frauen (UN-Frauenrechtskonvention)

1984 bereinkommen gegen Folter und andere, grausame unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe1989bereinkommen ber die Rechte des Kindes
(UN-Kinderrechtskonvention)2006bereinkommen ber die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK)

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die Menschenrechtserklrung aus 1948 ist nicht rechtsverbindlich,

In der Allgemeinen Erklrung der Menschenrechte von 1948 wird in Artikel 2 ein Diskriminierungsverbot aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht etc. ausgesprochen. Ein explizites Diskriminierungsverbot fr Menschen mit Behinderungen ist in dieser Konvention nicht erwhnt. Diese Lcke wird mit der Behindertenrechtskonvention nun geschlossen.

Einzige Ausnahme: Kinderrechtskonvention aus 1989 mit eigener Bestimmung fr Kinder mit Behinderungen. Trotzdem blieben Menschen mit Behinderungen marginalisiert, bersehen und nicht erwhnt.

Warum brauchen behinderte Menschen diese Konvention?

Paradigmenwechsel

Medizinisches Modell der Behinderung (nach WHO)
Modell der Menschenrechte von behinderten Menschen

Menschenrechte gelten nun auch speziell fr Menschen mit Behinderungen

Verbot der Diskriminierung

Sicherstellung der Sprachenrechte (u.a. Gebrdensprachen)

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel der Behindertenrechtskonvention

Politische PartizipationBildungFrauen, KinderGesundheitBewusstseinsbildungInformationBarrierefreiheitKommunikationRecht auf LebenSozialer Schutz Zugang zur JustizArbeit TeilhabeKultur, Erholung, Freizeit, SportPrivatsphreInternationale ZusammenarbeitWohnung und Familieberwachung

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Grundprinzipien der Behindertenrechtskonvention

Inklusion (volle gesellschaftliche Teilhabe)

Barrierefreiheit

Partizipation (Beteiligung)

Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit

Selbstbestimmung

Bewusstseinsbildung

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 1 BRK

Zweck

den vollen Genuss aller Menschenrechte fr
alle Menschen mit Behinderungen zu frdern,
zu schtzen und zu gewhrleisten

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Im Rahmen der Verhandlungen haben die groen Staaten z.B. China oder Russland, aber auch die Gemeinschaft der Arabischen Staaten die Menschenrechte der behinderten Menschen ganz oder teilweise einschrnken wollen, daher die Hervorhebung im Text, dass alle Menschenrechte fr alle Menschen mit Behinderungen gelten.Ein Staat muss alles tun, um Menschenrechte zu schtzen. Das heisst er darf keine Handlungen setzen, die dem Genuss der Menschenrechte zuwiderlaufen.Das wichtigste an dieser Konvention ist, sie spricht auch von gewhrleisten (= sichern, garantieren). Es ist dies ein sehr starkes Wort in dem Sinne, dass sich die Staaten zum aller hchsten Schutz den sie rein juristisch gewhrleisten knnen, verpflichten. Das ist etwas, was andere Menschenrechtstexte nicht sagen. Zum Beispiel, die Frauenrechtskonvention und die Kinderrechtskonvention sind nicht mit diesem hohen Grad an Schutzwirkung ausgestattet.

Artikel 2 BRK

Begriffsbestimmungen

Kommunikation umfasst Sprachen, Text, Braille, taktile Kommunikation ()

Sprachen umfasst Lautsprachen und Gebrdensprachen sowie andere
nichtsprachliche Kommunikationsformen.

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Viele hatten Schwierigkeiten, die Gebrdensprachen als vollstndige Sprachen mit eigener Grammatik anzusehen unabhngig von den Lautsprachen. Viele Delegierte wunderten sich: Warum gibt es viele Gebrdensprachen, es gibt doch auch nur eine Blindenschrift? (es gibt tatschlich mehrere Blindenschriften?!) Einige schlugen vor, dass wir zu Zeiten der Globalisierung nur eine internationale Gebrdensprache haben sollten. Sogar Mitglieder der EU haben in ihrer Gruppe zwei Stunden lang diskutiert, ob es nun Gebrdensprache (singular) oder Gebrdensprachen (plural) heien sollte.Erst in der fnften Komitee-Sitzung wurden die nationalen Gebrdensprachen als Sprachen anerkannt und nicht wie vorher zu den Kommunikationsmodis und -formen gezhlt.

Artikel 9 Abs. 2 lit. e BRK

Barrierefreiheit

Die Staaten stellen professionelle Gebrden-sprachdolmetscher bereit, um den barrierefreien Zugang zu ffentlichen zugnglichen Gebuden und anderen Einrichtungen zu ermglichen.

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, angemessene Vorkehrungen zu treffen u.a. Persnliche Assistenten und Vermittler, darunter Blindenbegleiter, Vorlesekrfte und professionelle Gebrdensprachdolmetscher zur Verfgung zu stellen um Zugang zu Gebuden und allen ffentlichen Einrichtungen zu gewhren.

Professionelle Gebrdensprachdolmetscher bedeutet, dass der Staat die Verpflichtung hat, Dolmetscherausbildungen zu entwickeln und durchzufhren, eine Prfung und einen Abschlu anzubieten, ein Register zu fhren und Dolmetschervermittlungen einzurichten, damit Zugriff auf Dolmetscher gewhrleistet ist.

Artikel 21 lit. b BRK

Recht der freien Meinungsuerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Die Verwendung von Gebrdensprache, () alternative Kommunikationsformen () muss im Umgang mit Behrden akzeptiert und erleichtert werden.

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die Freiheit, seine eigene Ausdrucksform zu whlen und Zugang zu Informationen durch alle mglichen Formen der Kommunikation zu erhalten. Das beinhaltet auch ffentliche Angebote in Gebrdensprache, auch in den Medien und im Internet.

In der Kommunikation mit ffentlichen Stellen trifft der behinderte Mensch selbst die Wahl des Kommunikationsmittels (z.B. die Gebrdensprache, schriftliche Form, usw.)

Es war wichtig festzustellen, dass Gebrdensprache nicht nur in der Kommunikation gehrloser Menschen untereinander benutzt wird, sondern dass der Gebrauch der Gebrdensprache in offiziellen Zusammenhngen anerkannt wird.

Gehrlose Menschen mssen die Mglichkeit haben, sich in Gebrdensprache an ffentliche Stellen wenden zu knnen und auch eine Antwort in Gebrdensprache zu erhalten.

Das gilt auch fr Gerichte und Polizei ebenso fr Behrden und deren Abteilungen.

Verbraucherhinweise, rztliche Behandlungen und andere Serviceleistungen sollen in Gebrdensprache zugnglich sein.

Artikel 21 lit. e BRK

Recht der freien Meinungsuerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Die Verwendung von Gebrdensprachen soll anerkannt und gefrdert werden.

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Frderung bedeutet, dass auch Verwendung der Gebrdensprache in Familien, Kindheit, Bildung, soziale Entwicklung, Forschung und Produktion von Lernmaterialien ermglicht werden soll, sodass die linguistischen Rechte auch fr Gehrlose zur Geltung kommen.

Anerkennung bedeutet, dass die Gebrdensprache entweder in der Gesetzgebung oder in offiziellen Vertrgen oder Programmen anerkannt werden soll.Er beinhaltet das Recht gehrloser Menschen auf die Benutzung der Gebrdensprache in jedem Alter Kinder sollen, wenn sie heranwachsen, nicht zu einem Wechsel ihrer Sprache gezwungen werden.

Artikel 24 Abs. 3 lit. b BRK

Bildung

Die Manahmen beinhalten, dass das Erlernen der Gebrdensprache und die Frderung der sprachlichen Identitt der Gehrlosengemeinschaft gefrdert werden.

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Der Gebrauch der Gebrdensprache sollte im Lernprozess nicht verboten sein. Das ist leider in der Mehrzahl aller Lnder noch die traurige Realitt. Nur ca. 20 % aller gehrlosen Menschen weltweit erhalten Bildung. 80 % aller gehrlosen Menschen leben in Entwicklungslndern. Es gibt Lnder, wo 95 % von Menschen Bildung erhalten, aber nur 5 % von gehrlosen Menschen. Nur 1-2 % aller gehrlosen Menschen weltweit haben Zugang zu Bildung mit Gebrdensprache als Bildungssprache.

Frhfrdermanahmen: Es muss gewhrleistet werden, dass Eltern und Bezugspersonen gehrloser Kinder Informationen ber die Gebrdensprache erhalten und diese so frh wie mglich mit ihren Kindern zu verwenden.

Die Gehrlosengemeinschaft bietet:

Erwachsene Rollenmodelle fr gehrlose Kinder (Kinder lernen, wie sich gehrlose Menschen in ihrem sozialen Umfeld, in der Bildung und am Arbeitsplatz, beim Einsatz fr ihre Angelegenheiten bewegen und wie sie verschiedene Sprachen, Gebrdensprachen, DolmetscherInnen und gesprochene Sprachen, einsetzen d.h. bilinguale oder multilinguale Identitt gehrloser Menschen). Viele Personen, die gehrlose Kleinkinder umgeben (Eltern, rzte, Sprachtherapeuten, Lehrpersonen, usw.), erfassen diese oft nicht als zuknftige zweisprachige und bikulturelle (in zwei Welten lebende) Individuen.Ein sprachliches Vorbild fr Kinder im Rahmen kultureller Aktivitten, z.B. Vortrge. Wie benutzen gehrlose Menschen Gebrdensprachen und andere Sprachen in ihrem Alltagsleben?Sie kann Kindern helfen, sich in die Gruppe Gleichaltriger hinein zu finden und an von der Gehrlosengemeinschaft organisiertem Sozialleben teilzuhaben.

Artikel 24 Abs. 3 lit. c BRK

Bildung

Die Staaten sollen sicherstellen, dass gehrlose und taubblinde Menschen sowie Kinder in der fr sie am besten geeignete Sprache und Formen und Mitteln der Kommunikation unterrichtet werden in einem Umfeld, das die bestmgliche schulische und soziale Entwicklung optimal untersttzt.

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Gehrlose und taubblinde Menschen haben das Recht auf barrierefreien Zugang zu allen Bildungs- und Lerninhalten.

Jedes gehrlose Kind hat, unabhngig vom Grad seines Hrverlustes, ein Recht darauf, zweisprachig aufzuwachsen. Damit es seine kognitiven, sprachlichen und gesellschaftlichen Fhigkeiten vollstndig erlangen kann, wird das Kind, so zeigt es die Forschung seit vielen Jahren, meistens zwei Sprachen beherrschen und bentzen mssen: Gebrdensprache und Lautsprache, letztere schriftlich und wenn mglich mndlich. () Es ist unsere Pflicht, es ihm zu ermglichen (Franois Grosjean Das Recht des gehrlosen Kindes, zweisprachig aufzuwachsen 1999) eine sehr kleine Minderheit von gehrlosen Kindern hat Zugang zur bilingualen BildungTaubblinde Menschen sollten DolmetscherInnen-Begleitung erhalten, die ermglicht dass sie durch taktile Gebrdensprache oder Lormen mit Hrenden selbstndig kommunizieren knnen.

Artikel 24 Abs. 4 BRK

Bildung

Die Staaten setzen Manahmen zur Einstellung von Lehrkrften, einschlielich jene mit Behinderung, die in Gebrdensprache qualifiziert sind. Fortbildung und Verwendung von pdagogischen Verfahren und Materialien zur Untersttzung von Menschen mit Behinderungen.

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Lehrpersonen einschlielich behinderte Lehrpersonen, die in pdagogischen Kontexten mit behinderten Kindern zu tun haben, sollten vorher entsprechende Qualifikationen erwerben. Dazu gehren vor allem angemessene Sprach- und Kommunikationskompetenzen, insbesondere in Brailleschrift, GS, usw. und der Didaktik ihrer Vermittlung auf hohem Niveau.

Lehrplne der Gehrlosenschulen bzw. der inklusiven Schulen und der LehrerInnenausbildung mssen entsprechend zeitgemer wissenschaftlicher Fakten umgeschrieben werden, sodass gehrlosendaquater Unterricht sichergestellt wird.Es muss sichergestellt werden, dass Schulfcher wie Gebrdensprache und Gehrlosenkultur Eingang in das nationale Curriculum haben.Es muss sichergestellt werden, dass entsprechende pdagogische Verfahren und Materialien zur Untersttzung von gehrlosen bzw. taubblinden Kindern in Kindergrten und Schulen entwickelt werden.Es muss gewhrleistet werden, dass behinderte ExpertInnen, PdagogInnen und InteressensvertreterInnen in Planung, Implementierung und Evaluierung von Bildungsprogrammen mit Bezug zur Braille, (taktilen) Gebrdensprache, usw. aktiv mit einbezogen werden, um Manahmen sinnvoll zu gestalten.

Artikel 24 Abs. 5 BRK

Bildung

Die Staaten stellen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenen-bildung und lebenslanges Lernen (...) ohne Diskriminierung und gleiche Chancen her.
Zu diesem Zweck stellen die Staaten sicher,
dass fr Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Schlerinnen und Schler mit Behinderungen mssen in der schulischen Bildung so qualifiziert sein, dass sie in der Lage sind, Angebote tertirer Bildung erfolgreich wahrzunehmen.Adquate Beratungsangebote fr gehrlose Studierende.

Barrierefreie Kommunikation zwischen gehrlosen Studierenden und ihren Lehrenden bzw. Universittsangehrigen durch GS-DolmetscherInnen garantieren.

Mageschneiderte Angebote durch Absicherung der Lernfreiheit gehrloser Studierender: Mitschreibehilfen, Tutorien, schriftliche Unterlagen, freie Wahl der Prfungssprache.

Etablierung der Forschungs- und Lehrbereiche Gebrdensprache und Gehrlosigkeit in Form eines Lehrstuhls Deaf Studies.

Qualitative Absicherung der GS-Lehre durch grundlegende Grammatikforschung.

Inklusion von Lehre zu Gebrdensprachen und Gehrlosigkeit in bestehende Felder und Institute, insbesondere Lehrmter.

Frderung von wissenschaftlichen Nachwuchs.

Gezielte Frderung von gehrlosen WissenschafterInnen.

Artikel 30 Abs. 1 lit. b BRK

Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport

Menschen mit Behinderungen haben Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben (...) Die Regierungen treffen Manahmen, um Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theater und anderen kulturellen Aktivitten in zugnglichen Formaten sicherzustellen;

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Diese Regelung hat fr gehrlose und hrbehinderte Menschen zentrale Bedeutung zu deren Forderung, Untertitelung bzw. Gebrdenspracheinblendung bei Fernsehprogrammen, Filmen (auch digitale Medien wie DVD) auszuweiten.

Artikel 30 Abs. 4 BRK

Teilnahme am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport

Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigten Anspruch auf Anerkennung und Untersttzung ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identitt, einschlielich der Gebrdensprachen und der Gehrlosenkultur.

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Anspruch auf Anerkennung und Untersttzung von Gebrdensprache und Gehrlosenkultur wird festgeschrieben. Dies ist in einem internationalen vlkerrechtlichen Vertrag einmalig und hebt den Status der Gebrdensprache und Gehrlosenkultur in besonderer Weise. Das bedeutet, dass z.B. Veranstaltungen im Bereich Gebrdensprache und Gehrlosenkultur ermglicht und finanziell gefrdert werden sollen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Fakultativ-protokoll treten auf internationaler Ebene am 3. Mai 2008 in Kraft.

sterreich ratifiziert die UN-Behindertenrechtskonvention und das Fakultativprotokoll am 26. September 2008.

Somit gilt es ab diesem Zeitpunkt auch fr sterreich.

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

ffentlicher Monitoring-Ausschuss

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Monitoring-Ausschuss (1)

seit Dezember 2008;

Umsetzung der BRK berwachen, Implementierung einfordern;

Stellungnahme (Bericht) an den Bundesbehindertenbeirat,
an den Sozialminister und an die Bundesregierung;

Sie darf auch nach Genf (Bro der Vereinten Nationen, Sitz des UN-Menschenrechtsrates) berichten.

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Als 1. Menschenrechtskonvention sieht diese auch die berwachung der Einhaltung auf nationaler Ebene vor: Monitoringausschuss muss gegrndet werden berwachung was geschieht, wenn sich die Regierung nicht an die Konvention hlt.

Personen im Ausschuss sind neben Regierungsvertreter auch Vertreter der Zivilgesellschaft, allen voran der Organisationen von Menschen mit Behinderungen.

Normalerweise ist der Mechanismus fr Menschenrechtskonventionen, dass irgendwo in Genf oder New York ein Expertengremium tagt, an das kann man schreiben und mitteilen, dass ein Menschenrecht verletzt worden ist.

Vorlufig ist der nationale Ausschuss nur fr Angelegenheiten im Bund zustndig. Die 7 Personen berwachen die Umsetzung der Konvention, fordern Implementierung ein.

Der Ausschuss muss sich nur EINE Frage stellen: widerspricht eine bestimmte Situation der UN-Konvention? Die konkreten Schritte, Lsungen, Manahmen usw. mssen andere (z.B. Regierung, Interessensvertretungen,) beschlieen.

Monitoring-Ausschuss (2)

Erste ffentliche Sitzung des Monitoring-Ausschuss am 27.10.2009 im Regierungsgebude am Stubenring in Wien

Nchste ffentliche Sitzung des Monitoring-Ausschusses

Thema: Bildung voraussichtlich am 28.04.2010

Bro des Monitoring-Ausschusses: [email protected]

http://www.monitoringausschuss.at

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Evaluierung der Umsetzung der UN-Konvention - Zeitplan Bericht der Bundesregierung bis Oktober 2010 Bericht des Monitoring-Ausschusses bis Oktober 2010 Berichte der NGOs (= Schattenberichte) bis Oktober 2010

Im Jahr 2010 werden die Berichte an das Expertengremium in Genf verschickt. In der Folge gleicher Vorgang alle 4 Jahre.

Berichte der NGOs fr die Universelle Menschenrechts- prfung (Universal Periodic Review) bis Februar 2011

Die UN-Konvention ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Danke fr Ihre
Aufmerksamkeit!

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