...und alle heißen Leo Der täuschende Zuruf. Hab ihn! Lass ihn! LEO!

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...und alle heißen Leo Der täuschende Zuruf

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Der täuschende Zuruf

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Hab ihn!Lass ihn!

LEO!

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Das Täuschen eines Gegenspielers durch einen Zuruf ist im Regelheft nicht

ausdrücklich erwähnt.

Die einschlägigen Bestimmungen lauten

lediglich:

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Regel XII:

„Ein Spieler muss durch Zeigen der gelben Karte verwarnt werden, wenn er eine der folgenden sieben Regelübertretungen begeht:

1. sich unsportlich verhält [...]“

„Außerdem verursacht ein Spieler einen indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft, wenn er nach Ansicht des Schiedsrichters einen der folgenden drei Verstöße begeht:“

„[...] irgend eine andere, nicht bereits in Regel XII erwähnte Regelübertretung begeht, für welche das Spiel unterbrochen wird, um ihn zu verwarnen oder des Feldes zu verweisen.“

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Konkreter wird es dagegen im„Handbuch für Schiedsrichter“, Kapitel „Unsportlichkeiten“:

„Unsportlich verhält sich ein Spieler, der den Gegner bei Erwartung des Balles durch einen täuschenden Zuruf wie „hab ihn“ oder „lass ihn“ oder „Leo“ oder aber auch durch einen Zischlaut bewusst irritiert.“

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Ein täuschender Zuruf ist demnach also mit einer Verwarnung und einem

indirekten Freistoß am Ort des Geschehens zu

bestrafen, wenn es sich um eine Unsportlichkeit

handelt.

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Beispiel 1:

Spieler Nr. 10 steht hinter einem Gegenspieler. Als dieser den Ball annehmen will, ruft Nr. 10 laut: „Lass ihn!“ Der Gegenspieler, hierdurch getäuscht, lässt den Ball durch, und Nr. 10 kommt in Ballbesitz.

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Hier liegt eindeutig eine Unsportlichkeit vor, die mit einer Verwarnung und einem indirekten Freistoß zu ahnden ist.

Klare Sache, einfache Antwort:

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Beispiel 2:

Die gleiche Ausgangslage wie beim ersten Beispiel - jedoch gelingt es auch der Nr. 10 nicht, den Ball zu stoppen. Ein Mitspieler des getäuschten Spielers kommt in aussichtsreicher Position in Ballbesitz.

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„Jedes unsportliche Verhalten ist - neben dem gegebenenfalls verschuldeten indirekten Freistoß - mit einer Verwarnung zu bestrafen. Falls der SR die Vorteilsbestimmung anwendet, hat er eine erforderliche Verwarnung bei der nächsten Spielruhe auszusprechen.“

Regel XII, Anweisungen des DFB Nr. 14:

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Hier kann also die Vorteilsbestimmung angewendet werden.

Außerdem handelt es sich um eine

Pflichtverwarnung.

Also: Zunächst weiterspielen lassen;

Verwarnung in der nächsten Spielruhe.

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Beispiel 3:

Nach einem Abschlag bemüht sich Nr. 8 von Rot um den Ball. Nr. 10, der viel besser steht, ruft „Leo“. Hierdurch aufmerksam geworden, lässt Nr. 8 den Ball für seinen Mitspieler durch. Ein Gegenspieler stand nicht in der Nähe.

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Weiterspielen. Wenn kein Gegenspieler in der Nähe steht, gibt es überhaupt keinen Grund einzugreifen - egal, ob „lass ihn“, „Leo“, „Heinz“ oder sonst etwasgerufen wird.

Nahe liegende Antwort:

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Beispiel 4:

Die gleiche Ausgangslage wie beim dritten Beispiel, jedoch steht ein Gegenspieler in der Nähe. Dieser kann aber nach Einschätzung des SR auf Grund seines Standortes genau beobachten, wer ruft, und wird daher durch den Zuruf nicht irritiert.

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Auch dann, wenn ein Gegenspieler in der Nähe ist, kann „Leo“ (oder Ähnliches) regelkonform sein. Im Beispiel 4 gilt der Zuruf erstens klar dem Mitspieler; zweitens besteht keine Gefahr, dass der Gegenspieler die Äußerung missversteht. Antwort also: Weiterspielen.

Kein Problem:

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Grundsätzlich ist es also natürlich erlaubt, einem Mitspieler mitzuteilen, dass er den Ball durch

lassen soll.

Strafbar ist in diesem Zusammenhang immer nur

der Versuch, einen Gegenspieler zu täuschen.

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Beispiel 5:

Nach einem weiten Abschlag springen gleich vier Spieler nach dem Ball, zwei von A und zwei von B. Der außerhalb dieser Spielertraube stehende Spieler Nr. 10 von A ruft laut „Leo“. Darauf hin lassen alle vier Spieler den Ball durch, und der rufende Spieler kommt in Ballbesitz.

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Der rufende Spieler trägt das Risiko, für sein Verhalten bestraft zu werden - schließlich haben nicht nur seine Mitspieler den Ball durch gelassen. Der Unparteiische muss (sich) entscheiden, ob er in dem Verhalten der Nr. 10 eine Täuschungsabsicht erkennt.

Hier ist die Wahrnehmung des Schiedsrichters entscheidend:

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Ist der Referee davon überzeugt, dass der

Gegner getäuscht werden sollte, gibt es eine

Verwarnung und einen indirekten Freistoß.

Hat er jedoch ernsthafte Zweifel an einer bewussten

Irritation, so soll er das Spiel weiter laufen lassen.

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Beispiel 6:

Hohe Flanke in den Strafraum. Der Torwart kommt aus seinem Tor gelaufen und ruft, während er nach dem Ball springt, laut und vernehmbar „Leo“. In seiner Nähe tummeln sich sowohl Mit- als auch Gegenspieler.

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Zwar genießt der Torwart keine Sonder-rechte, aber die geschilderte Situation ist allen Beteiligten vertrauter. Ein in eine Spielertraube springender Keeper - das wissen auch die Angreifer - meint in aller Regel seine Verteidiger, wenn er „lass ihn“ oder „Leo“ ruft.

Nicht zu kleinlich sein:

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Der Schiedsrichter wird das Spiel also weiter

laufen lassen.

Es empfiehlt sich aber, dem Torhüter anzuraten,

nicht „Leo“ (oder Ähnliches), sondern

„Torwart“ zu rufen. Dieser Zuruf ist dann für alle

Mitwirkenden eindeutig und kann nicht unsportlich

sein.