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FINANCIAL SERVICES Erweiterung des Produktportfolios – offener Spezial-AIF Positive steuerliche und regulatorische Rahmenbedingungen sprechen für das Vehikel eines offenen Spezial-AIF. Im Zuge der KAGB-Regulierung rücken offene Spezial-AIF zunehmend in den Fokus institutioneller Investoren. KPMG unterstützt Sie mit hoch- wertigen Beratungsleistungen, damit einhergehende Geschäftspotenziale zu nutzen. Die Herausforderung Vor dem Hintergrund einer Vielzahl neuer Regulierungs- vorschriften und steuerlicher Änderungen ergeben sich für institutionelle Investoren wie Versicherungsunternehmen und Pensionskassen bei der Suche nach passenden Invest- mentvehikeln aktuell zahlreiche Herausforderungen. Erweiterter Investmentvermögensbegriff des KAGB Bis zur Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) am 22. Juli 2013 waren geschlossene Fondsvehikel im Gegensatz zu offenen Fonds weitestgehend aufsichtsrecht- lich unreguliert. Seit Inkrafttreten des KAGB gilt ein neuer, erweiterter Investmentvermögensbegriff. Dieser erfasst nun alle Fondsvehikel – unabhängig von deren Ausgestal- tung als offene oder geschlossene Strukturen. Die regulato- rischen Anforderungen an die Verwaltung beider Strukturen sind im Wesentlichen identisch. Trend zur Erweiterung des Produktportfolios Markttrends zeigen aktuell eine klare Tendenz zur Erweite- rung der bisherigen Produktportfolios. Die Anbieter offener Fonds erkunden dabei verstärkt das Geschäftsfeld eines geschlossenen Spezial-AIF. Eine Vielzahl von Emissions- häusern geschlossener Fonds erwägt hingegen eine Erweiterung ihres Geschäftsfelds um das Vehikel des offenen Spezial-AIF. Mit diesen Anpassungen stellen sich die Anbieter auf die Anforderungen ihrer institutionellen Investoren ein, die eine breite Auswahl an möglichen Vehikeln präferieren. Verstärktes Interesse an offenen Spezial-AIF Aufgrund des positiven regulatorischen und steuerrechtli- chen Umfelds gewinnen offene Spezial-AIF in der Rechts- form eines Sondervermögens für institutionelle Investoren zunehmend an Bedeutung. Sie bieten unter anderem folgende Vorteile: Regulatorisch: – Unter bestimmten Voraussetzungen Qualifizierung für die Quote für Investmentvermögen gemäß AnlV-E – Keine Konsolidierungspflicht beim Investor im Rahmen der HGB-Bilanzierung Steuerrechtlich: – Vereinfachte steuerliche Ergebnisermittlung – Körperschaft- und Gewerbesteuerbefreiung – Thesaurierungsprivileg – Steuersatzvorteil bei mittelbar investierten Privat- anlegern (Family Offices) Geschäftsfelderweiterung bei den Anbietern geschlossener Fonds – notwendige Aktivitäten Die Erweiterung des Produktportfolios bei den bisherigen Anbietern geschlossener Fonds erfordert erhebliche Anpassungen bei der handelsrechtlichen und steuerlichen Abbildung der Fonds. Die wesentlichen Herausforderungen liegen dabei im Back Office-Bereich.

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Financial SERVicES

Erweiterung des Produktportfolios –

offener Spezial-AIF

Positive steuerliche und regulatorische Rahmenbedingungen sprechen für das

Vehikel eines offenen Spezial-aiF.

im Zuge der KaGB-Regulierung rücken offene Spezial-aiF zunehmend in den Fokus institutioneller investoren. KPMG unterstützt Sie mit hoch-wertigen Beratungsleistungen, damit einhergehende Geschäfts potenziale zu nutzen.

Die Herausforderung

Vor dem Hintergrund einer Vielzahl neuer Regulierungs-vorschriften und steuerlicher Änderungen ergeben sich für institutionelle investoren wie Versicherungsunternehmen und Pensionskassen bei der Suche nach passenden invest-mentvehikeln aktuell zahlreiche Herausforderungen.

Erweiterter investmentvermögensbegriff des KaGBBis zur Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KaGB) am 22. Juli 2013 waren geschlossene Fondsvehikel im Gegensatz zu offenen Fonds weitestgehend aufsichtsrecht-lich unreguliert. Seit inkrafttreten des KaGB gilt ein neuer, erweiterter investmentvermögensbegriff. Dieser erfasst nun alle Fondsvehikel – unabhängig von deren ausgestal-tung als offene oder geschlossene Strukturen. Die regulato-rischen anforderungen an die Verwaltung beider Strukturen sind im Wesentlichen identisch.

Trend zur Erweiterung des ProduktportfoliosMarkttrends zeigen aktuell eine klare Tendenz zur Erweite-rung der bisherigen Produktportfolios. Die anbieter offener Fonds erkunden dabei verstärkt das Geschäftsfeld eines geschlossenen Spezial-aiF. Eine Vielzahl von Emissions-häusern geschlossener Fonds erwägt hingegen eine Erweiterung ihres Geschäftsfelds um das Vehikel des offenen Spezial-aiF. Mit diesen anpassungen stellen sich die anbieter auf die anforderungen ihrer institutionellen investoren ein, die eine breite auswahl an möglichen Vehikeln präferieren.

Verstärktes interesse an offenen Spezial-aiFaufgrund des positiven regulatorischen und steuerrechtli-chen Umfelds gewinnen offene Spezial-aiF in der Rechts-form eines Sondervermögens für institutionelle investoren zunehmend an Bedeutung. Sie bieten unter anderem folgende Vorteile:

• Regulatorisch:– Unter bestimmten Voraussetzungen Qualifizierung für

die Quote für investmentvermögen gemäß anlV-E– Keine Konsolidierungspflicht beim investor im Rahmen

der HGB-Bilanzierung

• Steuerrechtlich:– Vereinfachte steuerliche Ergebnisermittlung– Körperschaft- und Gewerbesteuerbefreiung– Thesaurierungsprivileg– Steuersatzvorteil bei mittelbar investierten Privat-

anlegern (Family Offices)

Geschäftsfelderweiterung bei den anbietern geschlossener Fonds – notwendige aktivitäten Die Erweiterung des Produktportfolios bei den bisherigen anbietern geschlossener Fonds erfordert erhebliche anpassungen bei der handelsrechtlichen und steuerlichen abbildung der Fonds. Die wesentlichen Herausforderungen liegen dabei im Back Office-Bereich.

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• Unterstützung bei der Entscheidungsfindung „Make versus Buy“ anhand verschiedener gleichlaufender Projektkonstellationen sowie unter Berücksichtigung von Best-Practice-Know-how im Rahmen einer indikativen Business-case-analyse

• Unterstützung bei der Erstellung eines Request for Proposal (RfP) und Begleitung bei der auswahl eines Service Providers oder einer Standardsoftware

• abbildung der wesentlichen relevanten Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung verschiedener Rechnungs-legungsarten

• Übersicht über die relevanten handels- und steuerrecht-lichen anforderungen, abgleich mit dem Status quo und Einschätzung hinsichtlich der gegebenenfalls neu zu implementierenden Systematiken

• Fachliche Unterstützung bei der Systemanpassung

• Bereitstellung eines Musterportfolios und Validierung der Ergebnisse einer systemseitigen abbildung

• Unterstützung beim aufsetzen von Funktionalitäten in den Bereichen Reporting und Risikomanagement

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