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„Platz der Grundrechte“ in Karlsruhe, Installation von Jochen Gerz Universität Panthéon-Assas Paris 2 Fremdsprachenabteilung Deutsch für Juristen Grundrechte und Menschenrechte

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„Platz der Grundrechte“ in Karlsruhe, Installation von Jochen Gerz

Universität Panthéon-Assas Paris 2 Fremdsprachenabteilung

Deutsch für Juristen

Grundrechte und Menschenrechte

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Inhaltsverzeichnis Seite

1. Die wichtigsten Grundrechte 3 1.2. Die Einteilung der Grundrechte 3 1.3. Gruppenarbeit zu den Grundrechten 4

2. Die Entwicklung der Menschenrechte 5

3. Thema: 50 Jahre Amnesty International 6 3.1. Hörtext: Der Kampf um die Menschenrechte 6

3.2. Kurzvortrag und Diskussionsrunde 7

4. Menschenrechte heute: Bilder und Karikaturen 8

5. Übungen zur Terminologie 9 5.1. Artikel 1 GG, Schutz der Menschenwürde 9 5.2. Menschenrechte – Grundrechte – Bürgerrechte 10

6. Sprachtraining: Passiv 11 7. Schriftliche Übung 12

Redaktion:

Dr. Christina Kott (maître de conférences) Dozentin für deutsche Sprache und Landeskunde

Kontakt: [email protected]

Universität Panthéon-Assas Paris 2 Pôle Langues

92-96, rue d’Assas 75006 Paris

© photos page de titre et de fin: Christina Kott

© Christina Kott / Susanne Marten für alle Texte und Dokumente, deren Quellen nicht genannt sind. © Christina Kott / Susanne Marten : tous les textes et documents pour lesquels aucune source n'est indiquée.

1. Die wichtigsten Grundrechte im GG

Art. 2 I GG

Die allgemeine Handlungsfreiheit

« Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ... » (droit de la personne)

Art. 2 II GG

Das Recht auf Leben « (1) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ». (droit à la vie et à l’intégrité physique)

Art. 3 GG Der Gleichbehandlungsgrundsatz

« (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. » ( ............................... )

Art. 4 GG Die Glaubensfreiheit « (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. » ( ...................................... )

Art. 5 GG Freiheit der Kommunikation (Freiheit der Meinungsäusserung, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Freiheit des Films und des Rundfunks; Freiheit der Wissenschaft und der Kunst)

« (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung […] frei zu äussern und zu verbreiten … » ( ......................................................... ) « (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. » ( .......................................................... )

Art. 6 GG Schutz der Ehe und Familie « (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung .» ( ...................................... )

Art. 8 GG Die Versammlungsfreiheit « (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich […] friedlich und ohne Waffen zu versammeln. » ( .................................... )

1.2. Die Einteilung der Grundrechte

Ein Grundrecht ist ein fundamentales Recht des Individuums, das in der Verfassung verankert ist. Art. 1-19 GG und Art. 101-104 GG (Rechtsprechung) enthalten die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland.

Die Grundrechte kann man unterscheiden in:

- Menschenrechte, die allen in Deutschland lebenden Menschen zustehen - Bürgerrechte, die nur den deutschen Staatsangehörigen zustehen

1. Menschenwürde (Artikel 1 Absatz I GG) Es handelt sich hier nicht nur um ein fundamentales Menschenrecht, sondern um die

Grundlage des Wertesystems der Verfassung.

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

2. Freiheitsrechte (a) Menschenrechte, b) Bürgerrechte)

a) - freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 I GG) (Dieses Recht besteht lediglich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung, d.h. es kann eingeschränkt werden. Die Freiheit des Bürgers und seine Lebensentfaltung wird aber dadurch vor staatlicher Beschränkung ohne gesetzliche Grundlage geschützt.)

- allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I GG) - informationelle Selbstbestimmung (aus Art. 2 I und Art. 1 I GG abgeleitet) - persönliche Freiheit (Art. 2 II 2 und Art. 104 GG) - Freiheit des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses, Glaubens und Gewissens (Art. 4) - freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG) (Pressefreiheit, Verbot der Zensur)

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- Freiheit der Kunst, der Wissenschaft und der Lehre und Forschung (5 II;I GG) - Koalitionsfreiheit (9 III GG) (Recht, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu bilden und ihnen beizutreten)

- Petitionsrecht (17 GG) (Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen zu wenden)

b) - Versammlungsfreiheit (8 GG) (Recht, zu demonstrieren) - Vereinigungsfreiheit (9 I, II GG) - Freizügigkeit (11 GG) (Recht, innerhalb der Bundesrepublik seinen Wohnsitz frei zu wählen)

- Freiheit der Berufswahl (12 GG)

3. Gleichheitsrechte (Art. 3 GG)

- Gleichheit vor dem Gesetz ; Gleichberechtigung von Männern und Frauen ; Diskriminierungsverbote

4. Unverletzlichkeitsrechte (Das ist der Anspruch darauf, dass die Staatsgewalt Eingriffe in Rechtsgüter unterlässt.)

- Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit (2 II 1 GG) - Verbot der Todesstrafe (Art. 102 GG) - Brief- und Postgeheimnis (Art. 10 GG) (Es ist wesentlich beschränkt worden!) - Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13) - Garantie von Eigentum und Erbrecht (Art. 14)

5. Soziale Grundrechte

- Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 GG) - Recht auf Einrichtung privater Schulen (Art. 7) - Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nicht entzogen werden (Art. 16 I, II) - Asylrecht (Art. II, 2) (Es ist 1994 durch eine Verfassungsänderung wesentlich eingeschränkt worden!)

- Anspruch auf Sozialhilfe (wegen Sozialstaatsprinzip (20 I) und Menschenwürde (1 I)) - Recht auf Zugang zu allen öffentlichen Ämtern (33 II)

6. Justizgrundrechte (Art. 101 und 103)

- Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden (101 I 2) (Sondergerichte sind verboten) - nulla poene sine lege (103 II) - Anspruch auf rechtliches Gehör (103 I) (wichtig bei Fehlern im Gerichtsverfahren)

Die Grundrechte "binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht" (Art. 1 III GG). Um seine Grundrechte zu schützen kann sich jeder Bürger an die Gerichte wenden, oder, wenn alle Instanzen ausgeschöpft sind, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde erheben. 1.3. Gruppenarbeit zu den Grundrechten Nach über 60 Jahren ist das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Verfassung von eher abstrakter Natur – obwohl sie tagtäglich damit in Berührung kommen. Im alltäglichen Bewusstsein des Einzelnen sind die Grundrechte wenig präsent – im Westen wie im Osten. Der Regisseur und Nachwuchsproduzent Harald Siebler hat daher in einer bundesweiten Ausschreibung (appel d’offre) Autoren aufgefordert, ein Drehbuch (scénario) zu einem der Grundrechte (Art. 1-19) des Grundgesetzes zu schreiben.

Aufgabe: Denken Sie sich ein Drehbuch über eines der Grundrechte nach folgenden Regeln aus:

• es soll höchstens 10 Minuten dauern, es soll bekannte oder unbekannte Menschen in Szene setzen, es soll heute spielen.

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2. Die Entwicklung der Menschenrechte

Quelle: dtv-Atlas Recht, Bd.1, S. 110.

Welche dieser Texte und Konventionen kennen Sie ? Notieren Sie hier die Bezeichnungen auf deutsch und französisch.

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3. Thema: 50 Jahre Amnesty International 3.1. Hörtext: Der Kampf um die Menschenrechte Aufgabe: Hören Sie zunächst den Radiobeitrag einmal an.1 Das Glossar kann Ihnen helfen, unbekannte Vokabeln zu verstehen. Glossar Wort Erklärung/ deutsches Synonym Franz. Übersetzung der/die politische Gefangene jemand, der von einer Regierung

gefangengenommen wurde, weil er eine andere politische Meinung vertritt

jemanden einkerkern jemanden im Gefängnis einsperren jemanden foltern jemandem wehtun, um Antworten auf

bestimmte Fragen zu bekommen

jemanden hinrichten jemanden als Strafe töten (Substantiv: die Hinrichtung)

etwas stimmt mit etwas überein hier: etwas ist genau so wie etwas anderes jemanden zu etwas aufrufen jemanden dazu bringen, etwas zu tun der Ostblock die frühere Sowjetunion und die von ihr

abhängigen Staaten Osteuropas

der Friedensnobelpreis internationaler Preis für Menschen, die etwas Wichtiges für mehr Frieden in der Welt geleistet haben

etwas betreiben hier: sich bemühen, etwas zu erreichen sich für jemanden einsetzen sehr viel tun, um jemandem zu helfen zu etwas beitragen bei etwas helfen; etwas unterstützen etwas verfolgen hier: etwas untersuchen Aufgabe: Hören Sie den Text noch einmal und versuchen Sie dann, die Fragen zu beantworten. Falls Sie Schwierigkeiten haben, können Sie auch das Manuskript zu Hilfe nehmen. 1. Peter Benenson rief in einem Zeitungsartikel dazu auf, … a) an Regierungen zu schreiben und die Freilassung politischer Gefangener zu fordern. b) täglich die Zeitung zu lesen. c) Briefe an politische Gefangene zu schreiben. 2. Das wichtigste Ziel von Amnesty International ist, die Meinungs- und Religionsfreiheit zu … a) bewegen. b) verteidigen. c) beschließen. 3. Der internationale Strafgerichtshof verfolgt … a) Bewegungen. b) Völkermord. c) Kampagnen. 4. Setzen Sie die richtigen Wörter ein: "Amnesty International hat … Gründung des internationalen Gerichtshofs … ." a) für – eingesetzt b) zur – beigetragen c) die – verfolgt 5. Welche Präposition ist richtig? "Amnesty Internationals Einsatz … politische Gefangene führt oft zu deren Freilassung." a) wegen b) um c) für

1 zum Downloaden unten auf der Seite: http://www.dw-world.de/dw/article/0,,15122579,00.html.

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Das Manuskript zum Nachlesen Der Kampf um die Menschenrechte In Briefen um die Freilassung politischer Gefangener zu bitten – aus dieser Idee wurde eine weltweite Bewegung: Heute ist Amnesty International die größte Menschenrechts-organisation der Welt. "Schlagen Sie Ihre Zeitung an irgendeinem […] Tag auf, und Sie werden eine Meldung aus irgendeinem Teil der Welt lesen: Ein Mensch ist eingekerkert, gefoltert, hingerichtet worden, weil seine Ansichten oder religiösen Überzeugungen nicht mit denen der Regierung übereinstimmen." So beginnt ein Artikel des Anwalts Peter Benenson in der britischen Zeitung "The Observer". Darin ruft er die Leser dazu auf, an Regierungen zu schreiben, um die Freilassung politischer Gefangener zu fordern. Es melden sich mehr als 1000 Interessierte. Auf einem Treffen gründen Delegierte aus Belgien, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Irland, der Schweiz und den USA im Juli 1961 Amnesty International als "permanente internationale Bewegung zur Verteidigung der Meinungs- und Religionsfreiheit". Bald wird beschlossen: Jede Ortsgruppe von Amnesty soll drei Gefangene betreuen – einen aus dem Ostblock, einen aus dem Westen und einen aus der "Dritten Welt". Mit Erfolg: Von insgesamt 4000 Gefangenen, die "Amnesty International" in den ersten zehn Jahren betreut, kommen 2000 frei. 1977 erhält die Organisation für ihren Einsatz den Friedensnobelpreis. Inzwischen ist "Amnesty International" mehr als nur eine Gefangenenhilfsorganisation: Sie betreibt Kampagnen gegen die Todesstrafe, setzt sich für Flüchtlinge ein und hat dazu beigetragen, dass 1998 der internationale Strafgerichtshof gegründet wurde. Seitdem können Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen weltweit verfolgt werden. Mit über drei Millionen Mitgliedern ist die Organisation heute die größte aller Menschenrechtsorganisationen. In 61 Ländern gibt es nationale Gruppen. Allerdings wird auch heute noch die Organisation von Regierungen angegriffen, von denen die Menschenrechte kaum oder gar nicht nicht beachtet werden. Dies zeigt, wie wichtig auch heute noch die Arbeit von Amnesty International und ihr Kampf für die Menschenrechte sind. Autor: Andreas Zumach/Lukas Völkel, Redaktion: Shirin Kasraeian | www.dw-world.de | © Deutsche Welle. 03.06.2011 Mehr Informationen zum dem Thema auf Deutsch finden Sie unter: http://www.tagesschau.de/inland/amnestyjubilaeum100.html 3.2. Bereiten Sie einen Kurzvortrag (ein kurzes, 5-minütiges Referat) über eines der folgenden Dokumente vor. Im Deutschkurs sollen Sie dann an einer Diskussionsrunde über den „Schutz der Menschenrechte heute“ teilnehmen. Dokument 1: Presseartikel aus der Süddeutschen Zeitung über 50 Jahre Amnesty International http://www.sueddeutsche.de/politik/jahre-amnesty-international-vom-protestbrief-zur-ersatzreligion-1.1102375 Dokument 2: Interview mit Gerd Ruge, deutsches Gründungsmitglied von AI http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-05/ruge-amnesty-international Dokument 3: Twitter und Facebook beim Kampf für Menschenrechte http://www.zeit.de/politik/ausland/2011-05/amnesty-bericht-revolutionen-nordafrika Dokument 4: Spot von Amnesty International auf Deutsch „Sei dabei“ http://www.youtube.com/watch?v=0CAaxaJi1wI&feature=player_embedded Dokument 5: Scharia und Menschenrechte http://www.fr-online.de/kultur/demokratie-in-arabischen-staaten--die-scharia-ist-kein-feststehender-kodex-,1472786,7677280.html

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4. Menschenrechte heute Beschreiben und kommentieren Sie eines dieser Bilder und gehen Sie dabei besonders auf aktuelle Diskussionen über Menschenrechtsfragen ein.

2. 1.

3. 4.

URLs: 1. http://www.bruchpfau.de/wp-content/uploads/2011/06/5727078677_24279fd411-300x225.jpg 2. http://www.factorfake.de/wpcontent/uploads/factorfake/google_china_offline.jpg 3. http://frisch.fr-online.de/?p=119 4. http://schools.welthaus.at/layout/pics/schulen/karikatur_5.gif

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5. Übungen zur Terminologie 5.1. Artikel 1 GG, Schutz der Menschenwürde

I. Lückentext Setzen Sie die Wörter an der richtigen Stelle ein. 1. Die Menschenwürde wird hier als Grundlage für das ______________________________ der Verfassung festgelegt.

Sie kann als eine Art _____________________________ betrachtet werden, das praktisch bei allen anderen Artikeln

im Hintergrund steht. Der _______________________ und die _________________________ der Menschenwürde

stellt die Basis aller staatlichen Gewalt dar. Die menschliche Würde erstreckt sich zunächst von der

______________________ bis zum Tod eines Menschen; kann jedoch sogar auf Embryonen und über den Tod

hinaus ausgedehnt werden.

2. Das BVerfG verbietet, den Menschen _____________________________________________________ zu machen.

Das heißt konkret, dass der Staat weder ___________________________ noch andere systematische Demütigungen

des Menschen ausüben darf – und den Menschen davor schützen muss. Zum Beispiel dürfen staatliche Organe

weder __________________________________ noch ________________________ verwenden. Auch wenn ein

Einzelner mit dieser Prozedur einverstanden wäre, dürfte sie nicht verwendet werden. Auf die Menschenwürde kann

man nicht _________________________ .

3. Dient eine Maßnahme dem Schutz der ________________________________ und der

_________________________ ______________________ , kann die Freiheit des Menschen eingeschränkt

werden. Diese Einschränkung ist dann nicht ____________________________ .

die Achtung - die Allgemeinheit - die Folter - die Geburt - die Hypnose - das Leitmotiv - Lügendetektoren (pl.) - die

Menschenwürde - die öffentliche Ordnung - rechtswidrig - der Schutz - verzichten - das Wertesystem - zum

bloßen Objekt im Staat

II. Worum geht es in Artikel 1, Satz 2, GG? Markieren Sie das Schlüsselwort.

Art. 1 GG (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art. 1 GG (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

man sagt: "Artikel eins Satz eins Grundgesetz" oder: "Artikel 1 I GG"

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III. Kreuzen Sie an Welche Aussage entspricht dem Gesetzestext am besten?

a) Menschenrechte garantieren Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. □ b) Ohne Menschenrechte gibt es kein friedliches und gerechtes Zusammenleben in der Welt. □ c) Frieden und Gerechtigkeit sind die notwendigen Bedingungen der Menschenrechte. □

IV. Synonyme Welcher Begriff bedeutet

a) Legislative b) Exekutive c) Judikative ?

V. Richtig oder Falsch? Der Grundrechtskatalog ist den 3 Gewalten, somit der gesamten Organisation des Staates, übergeordnet. R / F 5.2. Menschenrechte – Grundrechte – Bürgerrechte Als Grundrechte werden die (1)_____________ und (2)_________________bezeichnet, die jeder Bürgerin und

jedem Bürger der (3)_____________________ im (4) _________________zugesichert sind. Das Grundgesetz

ist die (5)______________________ der Bundesrepublik: es bestimmt unter anderem, welche

(6)______________________ jede Bürgerin und jeder Bürger hat und welche Aufgaben und Befugnisse und

(7)________________haben. (8)___________________sind die Rechte, die jedem Menschen in der

Bundesrepublik zustehen, gleichgültig, ob er deutscher Staatsangehöriger ist oder nicht: zum Beispiel das

Recht auf menschliche (9) ____________________ , das Recht auf freie (10) ___________________ der

Persönlichkeit und persönliche (11) ___________________ und das Recht, seine (12) _______________ frei

zu äußern. (13) B _______________________sind die Rechte, die nur

(14)_______________________zustehen: zum Beispiel das Recht, (15)_____________________zu bilden,

das Recht, (16) _____________________und (17) ____________ frei zu wählen, und das Recht, seinen (18)

____________________ zu bestimmen. Die Grundrechte schützen jeden einzelnen Menschen gegen

Ansprüche und Übergriffe der (19) _____________________. Sie schützen damit auch die Ordnung der

Gemeinschaft aller Menschen in einem (20) ____________________ . Die Staatsgewalt ist in allen Handlungen

und Entscheidungen an die (21) ________________ gebunden. Die Staatsgewalt setzt sich zusammen aus der

(22) _________________, der (23) _________________und der (24) ________________________.

nach: Kammer, Hilde/Bartsch, Elisabeth: Jugendlexikon Politik, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg 1991,S.84,rororo – Handbuch 6183

Bundesrepublik Deutschland – Freiheit – Beruf – Staatsgewalt – Verfassung – Bürgerrechte – Parlament – Rechtsprechung – Menschenrechte – Gesetzgebung – Entfaltung – Grundgesetz – Deutschen – Rechte – Arbeitsplatz – Bürgerrechte – Wohnsitz – Regierung – Meinung – Vereinigungen – Grundrechte – ausführende Gewalt – Ausbildungsstätte – Staat – Menschenrechte – Würde.

Art. 1 GG (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende

Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

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6. Sprachtraining: Passiv 0. Jetzt wird gearbeitet! (Lesen Sie.) Es wird gearbeitet. Zuerst wird gelesen. Dann wird nachgedacht. Es wird übrigens auch geschrieben. Wurde alles verstanden? 1. Was wird in der Bundesrepublik getan? 1. (lesen) Das Grundgesetz wird gelesen. 2. (achten, schützen) Die Würde des Menschen wird________________ und __________________. 3. (annehmen) Die Menschenrechte werden ________________________. 4. (diskutieren) Es wird über Probleme ________________________. 5. (arbeiten) Es wird für den Frieden _______________________. 2. Verkehrte Welt!!! Beispiel: Das Grundgesetz wird von der Meinungsfreiheit garantiert. Die Meinungsfreiheit wird vom Grundgesetz garantiert. 1. Der Staat wird von der Familie geschützt. ____________________________________________________________________________ 2. Die Eltern werden von den Kindern erzogen. ____________________________________________________________________________ 3. WECHSELSPIEL Sie sind A. Sie stellen Ihrem Partner (B) eine Frage und notieren die Information. Dann ist B dran. Beispiel: __________Gründung der Bundesrepublik A: "Wann wurde die Bundesrepublik gegründet?" B: "1949. Und wann … ?" 1948 – 49: Blockade Berlins

_______________ : Annahme des Grundgesetzes Sept. 1949: Wahl des Bundestages _______________ : Ernennung des Bundeskanzlers Sept. 1951: Vereidigung der ersten Bundesverfassungsrichter _______________ : Verbot der KPD 1. Juli 1958: rechtliche Gleichstellung der Frau

die Wahl – l'élection der Eid – le serment

Jahr : ø 1949 Monat : im Juni Tag : am 9. November 89 48 - 49: von … bis…

annehmen – blockieren – gleichstellen – gründen – ernennen – verbieten – vereidigen – wählen adopter traiter de façon égale fonder assermenter

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7. Schriftliche Übung

Verwirrung durch Recht "Grundrechte" in Karlsruhe Manche Dinge sind schwer vorstellbar. Was geht in einem Verurteilten vor, der hört, dass ein Künstler mit ihm über das Recht sprechen will, mit ihm, der seine Freundin umgebracht hat? "Ich wollte das 5 Grab bezahlen, es war nicht möglich", erzählt der Gefangene, und wie froh er ist, dass der Sohn ihn nicht hassen werde für diese Tat. Der Künstler Jochen Gerz fand bei den "Knackis"2 ein extrem ausgebildetes Rechtsbewusstsein vor. Seine Recherchen zum "Platz der Grundrechte" in Karlsruhe hatten ihn in die Haftanstalt Bruchsal3 10 geführt. Die Sätze der Verurteilten ließ Gerz auf Schilder emaillieren. Auch die Beichte4 des Mörders. Auf der Rückseite der Schilder erscheint das Statement eines Rechtsexperten oder Wissenschaftlers. Indem Gerz jeweils eine Antwort auf die Vorder- und Rückseite eines Straßenschildes emailliert, stoßen zwei Ansichten zum Recht direkt aufeinander: "Die beiden Seiten könnten sich nicht näher sein, doch zweifellos sprechen sie Rücken an Rücken." (Gerz) Insgesamt sind es 24 Schilder, die 15 zusammen mit einer dezentral aufgestellten Version den "Platz der Grundrechte" ergeben. "Richten heißt Unrecht begreifen" oder "Im eigenen Verzicht5 steckt die Chance des Rechts" sind Sätze, die philosophische Fragen aufwerfen. Die Beiträge sind anonym. Oft wird nicht deutlich, welche Aussage von einem der obersten Richter 20 des Bundesverfassungsgerichts stammen könnte, welche von einem Menschen, der mit dem Recht in Konflikt geraten ist. Gerz löst die Fronten zwischen den Tätern und den Unbescholtenen6 und der anonymen Macht des Rechts auf. "Was ich als ungerecht empfand, hat mich stark gemacht." Aussagen wie diese machen die Verwirrung deutlich, die vom Nachdenken über Gerechtigkeit ausgehen kann. 25 Jochen Gerz hat die Bevölkerung in das Projekt einbezogen: auf drei Bürgerforen im vergangenen Jahr wurden die Standorte der im Stadtgebiet aufgestellten 24 Schilder gemeinsam beschlossen. Auch Generalbundesanwalt Kay Nehm nahm auf Einladung von Gerz teil, und schlug ein Schild für den Ort vor, wo einer seiner Vorgänger, Siegfried Buback, 1977 von RAF-Mitgliedern erschossen wurde.

(309 Wörter) 30 nach Carmela Thiele "Verwirrung durch Recht", (gekürzt und bearbeitet), 01.10.2005 auf: http://www.frankfurter-rundschau.de/ressorts/kultur_und_medien/feuilleton/?cnt=734523 Erscheinungsdatum 1. Schreiben Sie eine Zusammenfassung des Textes. (ca. 100 Wörter) 2. Verfassen Sie einen Kommentar zum Thema. (ca. 200 Wörter) 35

Mehr Informationen unter: http://www.karlsruhe.de/kultur/kulturprojekte/mitrechtkarlsruhe/platzdergrundrechte.de

2 Der „Knacki“ (fam.): der Gefangene („taulard“) 3 Haftanstalt Bruchsal: großes Gefängnis in der Nachbarstadt von Karlsruhe 4 die Beichte: confession 5 der Verzicht: renoncement 6 der Unbescholtene: personne intègre, irréprochable

„Platz der Grundrechte“ von Jochen Gerz (dezentralisierte Schilder mit Vorder- und Rückseite) Lesen Sie die Texte auf dem Schild und notieren Sie sie in dem Kasten. Überlegen Sie, von wem sie stammen könnten: Täter, Opfer, Rechtsexperte?

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