unter der Haube« u.v.m. Chemnitzviadukt wird erhalten · 2 23 08. Juni 2018 Die erste kommunale...

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Chemnitz – Stadt der Moderne Rathaus-Journal www.chemnitz.de Erscheinungsweise: wöchentlich, freitags 130.000 Exemplare 29. Jahrgang 08. Juni 2018 23 Bürgernähe S.2 Worüber die Stadt zur jüngsten Einwohnerversammlung infor- miert ein ausführlicher Bericht. Basketball S.2 Im Juli 2018 trifft sich der Nach- wuchs zur FIBA U20 European Championship in Chemnitz. Kulturhauptstadt 2025 S.3 Derzeit erarbeitet die Stadt das Bewerbungsbuch. Amtsblatt in- formiert über weitere Schritte. Sport & Kultur S.4 Sowohl im Sport als auch in der Kunst gab es Auszeichnungen für Chemnitzer. Sonderseite Stadtjubiläum S.5 »Großes Bleichen« I »Ikarus- Fest« I Ausstellung »Chemnitz unter der Haube« u.v.m. Stadt lobt Architekturpreis aus Montage: Haus E Chemnitzviadukt wird erhalten Das Eisenbahnbundesamt hat am Freitag den Planfeststellungsbeschluss für den Chemnitzer Bahnbogen veröffentlicht. Da- nach wird die Deutsche Bahn beauftragt, das Industriedenkmal zu erhalten und bis 2019 für die Sanierung eine neue Planung vorzulegen. Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig: »Damit bleibt das einzigartige Zeugnis der Industriegeschichte erhalten und wird so modernisiert, dass auch künftig seine Funktion erhalten bleibt. Das ist eine kluge Entscheidung und ein guter Tag für Chemnitz! Ich möchte mich ausdrücklich bei der Bürgerini- tiative bedanken, die um das Indus- triedenkmal gekämpft und die Stadt- verwaltung zu einem Umdenken und Mitkämpfen animiert hat. Das ist heute auch ihr Verdienst und zeigt, was bürgerschaftliches Engagement erreichen kann.« Die Deutsche Bahn wird das Vorhaben in zwei Bauab- schnitte teilen. Für die genehmigten Baumaßnahmen an den Brücken Au- gustusburger, Stollberger, Bernsdorfer und Reichenhainer Straße sowie den Haltepunkten Chemnitz Süd und Chemnitz Mitte wird die Ausführungs- planung begonnen. Geplant ist ein umfassender Bürgerdialog mit An- wohnern sowie Wirtschaft und Gewerbe während der gesamten Bauphase. Gleiches gilt für die Planänderung beim Viadukt: »Die engagierte Debatte über das Viadukt und sein Umfeld nehmen wir auf, in dem wir die Plan- änderung durch einen Fachbeirat be- gleiten werden«, kündigt Lutz Buch- mann, Gesamtprojektleiter der Sach- sen-Franken-Magistrale an. Dem Beirat sollen Experten aus dem Bereich In- genieurbau, Denkmal- und Umwelt- schutz sowie Vertreter der Stadt, des Landesamtes für Denkmalpflege Sach- sen und verschiedener Verbände an- gehören. Foto: Kristin Schmidt Die Stadt Chemnitz lobt ab dem 8. Juni 2018 erstmalig den Architekturpreis der Stadt Chemnitz aus. Berechtigt zur Teil- nahme sind private sowie öffentliche Bauherren und Architekten/Entwurfsver- fasser. Zugelassen sind Bauwerke, die im Stadtgebiet Chemnitz in den letzten fünf Jahren realisiert worden sind. Die feierliche Preisverleihung findet am 8. November 2018 in Chemnitz statt, anschließend werden alle eingereichten Arbeiten ausgestellt und in einer Publi- kation veröffentlicht. Einsendeschluss für die Beiträge ist der 31. August 2018. Der »Architekturpreis der Stadt Chem- nitz« wird undotiert im Turnus von drei Jahren, erstmalig im Jahr 2018 verliehen. Die Stadt Chemnitz verleiht den Preis für herausragende Leistun- gen in Architektur, Freiraum- und Stadtplanung, die nachhaltig das Stadtbild prägen. – Weiter Seite 4

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Chemnitz – Stadt der Moderne Rathaus-Journal www.chemnitz.de Erscheinungsweise: wöchentlich, freitags 130.000 Exemplare 29. Jahrgang 08. Juni 2018 23

Bürgernähe S.2 Worüber die Stadt zur jüngstenEinwohnerversammlung infor-miert ein ausführlicher Bericht.

Basketball S.2Im Juli 2018 trifft sich der Nach-wuchs zur FIBA U20 EuropeanChampionship in Chemnitz.

Kulturhauptstadt 2025 S.3Derzeit erarbeitet die Stadt dasBewerbungsbuch. Amtsblatt in-formiert über weitere Schritte.

Sport & Kultur S.4Sowohl im Sport als auch in derKunst gab es Auszeichnungenfür Chemnitzer.

Sonderseite Stadtjubiläum S.5»Großes Bleichen« I »Ikarus-Fest« I Ausstellung »Chemnitzunter der Haube« u.v.m.

Stadt lobt Architekturpreis aus

Montage: Haus E

Chemnitzviadukt wird erhalten

Das Eisenbahnbundesamt hat am Freitagden Planfeststellungsbeschluss für denChemnitzer Bahnbogen veröffentlicht. Da-nach wird die Deutsche Bahn beauftragt,das Industriedenkmal zu erhalten undbis 2019 für die Sanierung eine neuePlanung vorzulegen.

Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig:»Damit bleibt das einzigartige Zeugnis

der Industriegeschichte erhalten undwird so modernisiert, dass auch künftigseine Funktion erhalten bleibt. Dasist eine kluge Entscheidung und einguter Tag für Chemnitz! Ich möchtemich ausdrücklich bei der Bürgerini-tiative bedanken, die um das Indus-triedenkmal gekämpft und die Stadt-verwaltung zu einem Umdenken undMitkämpfen animiert hat. Das ist

heute auch ihr Verdienst und zeigt,was bürgerschaftliches Engagementerreichen kann.« Die Deutsche Bahnwird das Vorhaben in zwei Bauab-schnitte teilen. Für die genehmigtenBaumaßnahmen an den Brücken Au-gustusburger, Stollberger, Bernsdorferund Reichenhainer Straße sowie denHaltepunkten Chemnitz Süd undChemnitz Mitte wird die Ausführungs-

planung begonnen. Geplant ist einumfassender Bürgerdialog mit An-wohnern sowie Wirtschaft und Gewerbewährend der gesamten Bauphase.Gleiches gilt für die Planänderungbeim Viadukt: »Die engagierte Debatteüber das Viadukt und sein Umfeldnehmen wir auf, in dem wir die Plan-änderung durch einen Fachbeirat be-gleiten werden«, kündigt Lutz Buch-

mann, Gesamtprojektleiter der Sach-sen-Franken-Magistrale an. Dem Beiratsollen Experten aus dem Bereich In-genieurbau, Denkmal- und Umwelt-schutz sowie Vertreter der Stadt, desLandesamtes für Denkmalpflege Sach-sen und verschiedener Verbände an-gehören.

Foto: Kristin Schmidt

Die Stadt Chemnitz lobt ab dem 8. Juni2018 erstmalig den Architekturpreis derStadt Chemnitz aus. Berechtigt zur Teil-nahme sind private sowie öffentlicheBauherren und Architekten/Entwurfsver-fasser. Zugelassen sind Bauwerke, dieim Stadtgebiet Chemnitz in den letztenfünf Jahren realisiert worden sind. Diefeierliche Preisverleihung findet am 8. November 2018 in Chemnitz statt,anschließend werden alle eingereichtenArbeiten ausgestellt und in einer Publi-kation veröffentlicht. Einsendeschlussfür die Beiträge ist der 31. August 2018.

Der »Architekturpreis der Stadt Chem-nitz« wird undotiert im Turnus vondrei Jahren, erstmalig im Jahr 2018verliehen. Die Stadt Chemnitz verleihtden Preis für herausragende Leistun-gen in Architektur, Freiraum- undStadtplanung, die nachhaltig dasStadtbild prägen.

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2 23 08. Juni 2018

Die erste kommunale Bürgerumfrageläuft seit Anfang Mai. Von den 6.000Chemnitzerinnen und Chemnitzern, dieeinen Fragebogen zugeschickt bekom-men hatten, haben inzwischen zirka 30Prozent geantwortet und ihren ausge-füllten Fragebogen kostenfrei im bei-gelegten Rücksendeumschlag zurück-geschickt oder online an der Umfrageteilgenommen.

Die Beantwortung der Fragen ist frei-willig. Trotzdem sollten möglichstviele den Fragebogen ausfüllen undzurückschicken. Je mehr Bürgerinnenund Bürger sich beteiligen, umso zu-verlässiger werden am Ende die Er-gebnisse sein. Die Befragungsergeb-nisse werden für städtische Planungenbenötigt und bei der Vorbereitung zu-künftiger Vorhaben in Chemnitz ein-

bezogen. Deshalb haben in den letztenTagen etwa 4.000 Chemnitzerinnenund Chemnitzer noch einmal einSchreiben von der Abteilung Statistikund Wahlen erhalten, in dem sie andiese Umfrage erinnert werden. DieBefragung soll dann Ende Juni abge-schlossen werden. Als rechtliche Grundlage für die Be-fragung dient die 2016 vom Chem-

nitzer Stadtrat beschlossene »Satzungder Stadt Chemnitz zur Durchführungkommunaler Bürgerumfragen«Die Erhebungsergebnisse werden aus-schließlich anonym und strikt getrenntvon den Adressdaten gespeichert undausgewertet. Ein Bezug der Antwortenzur Person der befragten Bürgerinnenund Bürger kann nicht hergestelltwerden.

Erste Auswertungsergebnisse, die sta-tistisch aufbereitet vorliegen werdenund natürlich ebenso keinerlei Rück-schlüsse auf das Antwortverhaltenvon einzelnen Personen zulassen,werden voraussichtlich in der Jahres-mitte 2018 zur Verfügung stehen.Alle aufbereiteten Ergebnisse der Bür-gerumfrage werden dann für jeder-mann verfügbar sein.

Richtfest für zwei Kitas

Zirka 100 Chemnitzerinnen und Chem-nitzer der Stadtteile Sonnenberg, Hil-bersdorf und Ebersdorf haben sich amvergangenen Freitag bei der Einwoh-nerversammlung über die Entwicklungenihrer Stadtteile informiert.

Oberbürgermeisterin Barbara Ludwigstellte die seit der vergangenen Ein-wohnerversammlung vor zwei Jahrenumgesetzten Maßnahmen in dem Ge-biet vor. So werden u.a. bis Ende Julineue Spielgeräte auf dem Lessingplatzaufgebaut. Weitere sind, unter Betei-ligung der Bürgerinnen und Bürger,in Planung. Ebenfalls neu saniertwird der Scharnhorstplatz. Bis Endedes Jahres soll er fertiggestellt werden.Die Kosten betragen rund 450.000Euro. Bürgermeister Sven Schulzeberichtete über Baumaßnahmen ankommunalen Schulen im Versamm-lungsgebiet. In der Grundschule Ebers-

dorf wird beispielsweise der Schulhofsaniert. Eine Komplettsanierung stehtder Georg-Weerth-Oberschule bevor.Derzeit wird die Auslagerung der Klas-sen geprüft, um das Gebäude überdie Dauer von zwei Jahren renovierenzu können. In dem Zusammenhangkündigte er an, dass die überarbeiteteSchulnetzplanung in diesem Jahr vomStadtrat verabschiedet werden soll.Michael Stötzer, Baubürgermeisterder Stadt, stellte Bautätigkeiten vor.Ein wichtiger Punkt war dabei derWeiterbau des Südverbundes. Nochbis zum 13. Juni läuft hierfür die öf-fentliche Beteiligung, zu der Stötzernochmals alle Bürgerinnen und Bürgereinlud. Im Anschluss der Vorträge nutztendie anwesenden Chemnitzerinnen undChemnitzer die Gelegenheit, um Fra-gen zu stellen. Ein wichtiges Themawar dabei die Verunreinigung durch

Hundekot auf dem Sonnenberg. ImErgebnis wird sich das Ordnungsamt

des Themas verstärkt annehmen. LautPolizeiverordnung der Stadt ist es die

Pflicht der Hundehalter, Kotbeutelfür ihren Vierbeiner mitzuführen. Dieswird der Stadtordnungsdienst zukünf-tig intensiver kontrollieren. Weiterhinwurde die frühere Hundewiese an derTschaikowskistraße, neben der Kita,angesprochen. Einige Hundehalter wissen offenbarnicht, dass diese Fläche keine Hun-dewiese mehr ist. Das soll von derEigentümerin, der GGG, deutlichergekennzeichnet werden. Für den neugeschaffenen Alberti-Park, im BereichZietenstraße/Fürstenstraße wird zudemdie Umsetzung eines Alkoholverbotsgeprüft. Ein weiteres zentrales Themawar der Tunnelanschluss vom Haupt-bahnhof Chemnitz an die DresdnerStraße. Da in der ersten Phase keineentsprechende Baufirma gefundenwerden konnte, muss die Maßnahmederzeit neu ausgeschrieben wer-den.

Zwei Kindertageseinrichtungen sindim Bau – im Zentrum in der Rem-brandtstraße 13 sowie in Glösa. Diebeiden Rohbauten stehen bereits.Auf der Baustelle am Schulberg 1 inGlösa fand am vergangenen Freitagstellvertretend für beide Vorhaben ein

Richtfest statt. Dass trotzdem nicht,wie sonst bei Bauvorhaben dieserGröße üblich, zwei Richtfeste gefeiertwurden, begründete BaubürgermeisterMichael Stötzer mit dem Umfang deraktuellen Vorhaben auf diesem Gebiet.Er und weitere Vertreter des Baude-

zernates sowie des Amtes für Jugendund Familie, wie auch die beidenLeiterinnen der Kindertagesstätten,waren neben Handwerkern, darunterZimmermann Mike Arnold (im Bildlinks), und Vertretern beteiligter Pla-nungsbüros zum Richtfest in Glösa

eingeladen. Die beiden städtischenEinrichtungen in Glösa und an derRembrandtstraße sollen Ende Sep-tember dieses Jahres fertiggestelltsein, um anschließend eingerichtetund im Oktober eröffnet werden zukönnen. Foto: Peter Zschage

Basketball: U20-Herren nominiertEine Europameisterschaft vor hei-mischer Kulisse ist der Wunschvieler Aktiver. Vom 14. bis zum22. Juli 2018 trifft sich die Bas-ketball-Nachwuchs-Elite zur FIBAU20 European Championship2018 in Chemnitz. Den Auftakt der Turnier-Vorberei-tung macht der Kader von DBB-Bundestrainer Alan Ibrahimagicam 13. Juni mit einer Leistungs-diagnostik und einem Lehrgangbis zum 24. Juni 2018 in Kien-baum bei Berlin. Folgende Spielerhat der Coach zum Start in dieVorbereitung eingeladen: NicolasBretzel, Oscar Da Silva, Fynn Fi-scher, Richard Freudenberg, NilsHaßfurther, Felix Hecker, PhilippHerkenhoff, Bennet Hundt, LarsLagerpusch, Kostja Mushidi, LouisOlinde, Moritz Sanders, Mateo Se-ric, Filip Stanic, Nelson Weide-mann, Ferdinand Zylka sowie denNINERS-Spieler Arne Wendler.Betreut wird das Team neben Bun-destrainer Alan Ibrahimagic vonseinen beiden Assistent-CoachesMarius Huth und Demond Greenesowie Physiotherapeut David Ar-nold, Teambetreuer Sören Beckund Athletiktrainer Dennis Welm.Im Rahmen des Lehrgangs findenauch zwei Testspiele gegen Ungarnstatt (am 22.6., um 17.30 Uhrund am 23.6., um 17 Uhr).

Tickets gibt es hier: www.eventimsports.de/ols/dbb/de/U20/channel/shop/index

Stadt informiert zur Einwohnerversammlung

Bürgerumfrage läuft noch bis Ende Juni

23 08. Juni 2018 3KULTURHAUPTSTADT 2025

Chemnitz bewirbt sich als EuropäischeKulturhauptstadt 2025. Doch was pas-siert eigentlich derzeit? Dieser Fragegeht das Amtsblatt in der aktuellenund folgenden Ausgaben nach. Heutegeht es um das sogenannte Bidbook(Bewerbungsbuch). In der etwa 100Seiten schweren Schrift hat Chemnitz53 Fragen aus sechs Themengebietenzu beantworten. Ein Schritt im Bewer-bungsprozess.

Es ist noch eine Weile hin bis 2025.Da kommen Kinder in die Schule,die in den kommenden Monatenerst geboren werden. Da soll das In-ternet deutschlandweit mit Gigabit-Geschwindigkeit per Glasfaser ver-fügbar sein. Da will der BER schonFünfjähriges feiern und sich vomFlughafen Schönefeld verabschieden.Also keine Hektik? Naja – wahr-scheinlich würden jetzt viele Elternunterschreiben, dass die Kinderschneller in der Schule sind, alsman sich je hätte vorstellen können.Und für die Stadtentwicklung sindsieben Jahre eben auch eher einkurzer Zeitraum.Insofern ist es schon ganz wichtig,sich JETZT zu fragen, wie wir 2025in Chemnitz leben und arbeiten wol-len. Der Bewerbungsprozess zur Eu-ropäischen Kulturhauptstadt soll ge-nau das klären – und nicht nur das.Er soll auch Weichen stellen für dasnoch lebenswertere Chemnitz derZukunft: eine Stadt, die ihre Kreati-vität offen auslebt und die sich miteinem neuen Selbstverständnis andie Herausforderungen der Zukunftmacht.Nicht, dass wir das als Stadt nichtsowieso vorhätten. Aber mit demTitel geht es nun mal einfacher, weiler europäische Aufmerksamkeitschafft, uns zu konzentriertem Han-deln und mutigen Entscheidungenzwingt, er neue kreative Netzwerkeerschließt und internationale Kon-takte vertieft. Doch wer den Titel will, muss zual-

lererst mal die europäische Juryüberzeugen. Und das passiert überein sogenanntes Bidbook (Bewer-bungsbuch). In dieser etwa 100 Sei-ten schweren Schrift sind 53 Fragenaus sechs Themengebieten zu be-antworten. Eine Aufgabe, der imMoment die ganze Aufmerksamkeitdes Kulturhauptstadt-Büros im Ro-senhof gilt. Wöchentlich wird dasAmtsblatt einen Teil aus dem Be-werbungsbuch vorstellen, dass dasProjektteam gerade bearbeitet. Losgeht’s mit:

1. Beitrag zur Langzeitstrategie

In diesem Abschnitt wird beschrie-

ben, wie der Bewerbungsprozessund die Pläne für das Kulturhaupt-stadtjahr in die Kulturstrategie derStadt eingebettet sind. Darüber hi-naus möchte die Jury noch wissen,welche »langfristigen kulturellen, so-zialen und wirtschaftlichen Auswir-

kungen« sich die Stadt von demTitel »Europäische Kulturhauptstadt«verspricht und wie die erhofften Ef-fekte eines Titelgewinns wissen-

schaftlich überprüft werden. Was die Kulturstrategie für Chemnitzbetrifft, so soll ein Stadtratsbeschlussim Herbst den zweijährigen Erarbei-tungsprozess abschließen. Seit 2016von rund 200 Akteuren aus der hie-sigen Kulturszene, internationalen

Experten und Verwaltungsmitarbei-tern erarbeitet, skizziert diese Kul-turstrategie die großen Herausfor-derungen bis 2030. Dabei wurden

sechs Handlungsschwerpunkte de-finiert: vereinfachte Förderrichtlinien,Modernes in Chemnitz, Industrie-kultur, Kultur- und Kreativwirtschaftals Impulsgeberin, Kulturelle Bildung,Kulturvermittlung und Marketing.Unter dem Titel »Gebt Raum« be-schreibt die Strategie zugleich, welcheinen großen Stellenwert die Kulturin den nächsten Jahren für die Stadt-entwicklung bekommen wird. Undso ist die Frage des Bewerbungsbu-ches nach der „langfristigen Verbin-dung zwischen dem kulturell-kreati-ven Sektor und dem wirtschaftlichenund sozialen Sektor« schon in derKulturstrategie vorgedacht. Denn Städte punkten heute nichtmehr nur mit guten Jobs, familien-freundlichem Klima, bezahlbarenMieten und viel Grün – da wäreChemnitz schon ganz weit vorn. Einganz großes Thema bei der Wohn-ortwahl ist heute eben auch die kul-turelle Vielfalt, das Lebensgefühl inder Stadt, ein pulsierendes Nacht-leben, der Genussfaktor. Und obwohlsich Chemnitz mit seinem kulturellenAngebot keinesfalls verstecken muss,geht doch noch eine Menge mehr…Und dafür leistet so ein Bewer-bungsprozess sehr viel, wie alle bis-herigen Kulturhauptstädte bestätigen.Insofern lassen sich die erhofftenpositiven Effekte in kultureller, so-zialer und wirtschaftlicher Hinsichtgut begründen. Und was die Aus-wertung des Prozesses angeht, sowird die Stadt sich externe Unter-stützung dazu holen.

Kontakt: KulturhauptstadtbüroRosenhof 6Mo 10-15 Uhr/Do 14-18 Uhr/Fr 13-16 [email protected]

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»Europäische Kulturhauptstadt 2025«: Eine Chance für Chemnitz

Derzeit arbeitet das Kulturhauptstadt-Büro im Rosenhof am sogenannten Bidbook (Bewerbungsbuch). Montage: Elfi Bosse/Page Pro Media

Kleine kreative Projekte aus der Stadt-gesellschaft sollen die Chemnitzer Be-werbung zur Europäischen Kulturhaupt-stadt 2025 befeuern. Der Plan geht auf.Gerade wurden wieder elf Projekte aus-gewählt, die mit einer Gesamtsummevon rund 18.500 Euro gefördert werden.

Das erste, das nun alle Chemnitze-rinnen und Chemnitzer an einen be-sonderen Ort einlädt, ist die Veran-staltung der Jüdischen Gemeindeunter dem Titel »Heimat – Ort derSehnsucht – Ort der Verzweiflung«.Los geht’s am 10. Juni, um 16 Uhrin der Synagoge (Foto) mit einemGebet zum Wohle der Stadt und weitermit einer Podiumsdiskussion rundum das Thema Heimat. Denn die Jü-dische Gemeinde Chemnitz vereint

viele Lebensgeschichten von russisch-stämmigen Einwanderern. So lässtsich beispielhaft erzählen, wie sichIdentität und Heimat in Zeiten vonglobaler Mobilität und vielfältigen Mi-grationsprozessen definiert. Als Impulsfür die Diskussion wird Prof. Dr. BeateMitzscherlich, Professorin für Pflege-forschung an der WestsächsischenHochschule Zwickau, über die Be-deutung von Heimat referieren undmit Gästen später zum Thema disku-tieren. Schließlich wird ein kurzerFilm zu sehen sein, der ehemaligeChemnitzer Juden zu Wort kommenlässt. Danach soll die Veranstaltungbei einem kleinen Imbiss und span-nenden Gesprächen ausklingen. Synagoge an der Stollberger Straße

Foto: Peter Zschage

Heimat chemnitz2025

Der Leiter des Kulturbetriebes, FerencCsák, hat am Dienstag im Rathaus Mu-sikschulleiterin Nancy Gibson und neunerfolgreiche Chemnitzer Teilnehmer amWettbewerb »Jugend musiziert« emp-fangen. Er überreichte als Anerkennungder Stadt jedem sowohl eine Urkunde,als auch ein kleines Geschenk. Zu Gast im Rathaus waren Corneliusund Lennard Glanz, Klavier; MaximilianZaunick, Violine; Jonathan Morgenstern,Klavier; Rahel Quellmalz, Blockflöte;Josefine Lehmann, Klavier und KarolinScheunert, Gesang sowie Nanette Gruber,Klavier und Kevin Rau, Gitarre. Drei derGenannten haben die Stadt erfolgreichbeim Bundesausscheid vom 17. bis 24. Mai 2018 in Lübeck vertreten.

Es sind Kevin Rau, der einen 2. Preiserrang sowie ein Duo bestehend ausder Pianistin Nanette Gruber und derSängerin Carolin Scheunert. Sie er-hielten einen 3. Preis. Die anderen erfolgreichen Teilnehmeram Regional- und am Landeswettbe-werb 2018 konnten Chemnitz nichtbeim Bundeswettbewerb vertreten,da sie für eine Teilnahme noch zujung sind. Für den Bundesausscheid»Jugend musiziert« 2018 hatten sich2.000 Jugendliche aus ganz Deutsch-land qualifiziert. Die eigene Leistung aber auch dasZusammenwirken der jungen Musikersoll beim Ausscheid gefördert werden.Die Bewertung im Wettbewerb wird

für jeden Teilnehmer individuell be-punktet. Denn die verschiedenen Mu-sikstile sollen nicht miteinander ver-glichen werden. Vielmehr geht es da-rum, die eigene Leistung immer wiederzu steigern. Am sächsischen Landeswettbewerbin Zwickau und Reichenbach nahmen30 Chemnitzer Musikschüler teil. Die-se Erfolge sprechen einmal mehr fürdie Qualität der musikalischen Aus-bildung an der Städtischen Musik-schule Chemnitz. Schüler dieser Ein-richtung schneiden seit Jahren bril -lant bei den verschiedenen Wettbe-werben »Jugend musiziert« ab.»Jugend musiziert« wurde 1963 insLeben gerufen, um für Nachwuchs-

musiker in den großen Kulturorches-tern zu sorgen. Heute erreicht derdreistufige Wettbewerb (Regional-,Landes- und Bundesebene) jedesJahr insgesamt mehr als 20.000Teilnehmende und gehört damit in-ternational zu den größten und er-folgreichsten Wettbewerben dieserArt. Er stellt eines der wichtigstenmusikalisch-pädagogischen Förder-instrumente dar. »Jugend musiziert«motiviert Kinder und Jugendliche zumusikalischem Engagement, förderteinen hohen Anspruch an die eigenekünstlerische Leistung und leisteteinen bedeutenden Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung jungerMenschen.

4 23 08. Juni 2018

In Deutschland engagieren sich 23Millionen Menschen ehrenamtlich. Diemeisten beim Sport. 8,6 Millionen sinddas. Von besonderer gesellschaftli-cher Bedeutung ist solches Engage-ment im Behindertensport.

Jeder Verband ist nur so stark, wieseine Ehrenamtlichen in den Verei-nen. Dieses Fazit zog Uwe Jahn,Präsident des Sächsischen Behin-derten- und Rehabilitationssportver-bandes (SBV) zum Verbandstag am28. Mai 2018 in Chemnitz. Achtbesonders verdienstvollen Freiwilligenin diesem Sektor wurden zum säch-sischen Verbandstag in ChemnitzEhrennadeln in Silber (Kerstin Hickel,Anke Stefaniak) und Gold (UweBarth, Margit Dachner, Siegfried Klö-den, Petra Liebetrau, Frank Rüdel,Dr. Kurt Schilbach) verliehen.Unter den acht Ausgezeichneten fin-den sich zwei Chemnitzer: Dies sinddie Behindertenbeauftragte der StadtPetra Liebetrau und der Vereinsvor-sitzende des BFV Ascota Uwe Barth. Seit er selbst nicht mehr zu den ak-tiven Spitzen-Athleten des BFV As-cota zählt, engagiert sich Uwe Barthnoch intensiver im Schwimmsport-

verein, organisiert beispielsweise dasjährliche Schwimmfest des Behin-derten- und Freizeitsport-Vereins As-cota mit und investiert darüber hinausungezählte Stunden seiner Freizeitin die Vereinsarbeit. Ein Verein, beidem sowohl Breiten- als auch Leis-tungssport betrieben wird. Schließlichist der Breitensport die Grundlagefür erfolgreichen Leistungssport.»Ohne das Eine, wird es das Andere

nicht geben«, sagt Uwe Barth. Des-halb wird beim jährlichen Schwimm-fest Wettkampf des BFV Ascota so-wohl Leistungs- als auch ambitio-nierten Breitensportlern die Mög-lichkeit zu geben, sich zu messen.

Wie Uwe Barth wurde auch PetraLiebetrau, Behindertenbeauftragteder Stadt Chemnitz die Ehrennadeldes SBV in Gold verliehen. Als Be-

hindertenbeauftragte ist sie An-sprechpartnerin und Interessenver-treterin für Menschen mit Behinde-rungen, deren Angehörige und sozialeDienste. Sie unterstützt Menschenmit Beeinträchtigungen, setzt sichfür eine gleichberechtigte Teilhabein der Gemeinschaft ein und hilft,Benachteiligungen auszuschließen.Petra Liebetrau organisiert darüberhinaus auch die »Chemlympics« –das Sportfest für erwachsene Men-schen mit Behinderung. Sie tut diesmit zahlreichen Mitstreitern, daruntervom Verein Miteinander statt Ge-geneinander e.V., von der MobilenBehindertenhilfe der StadtmissionChemnitz e.V., vom LebenshilfeChemnitz e.V., vom SFZ, dem Stadt-sportbund Chemnitz und derHeimgGmbH. 2018 hat bereits zum8. Mal dieses besondere Sportfestfür erwachsene Menschen mit Be-hinderung in der Leichtathletik-Mehr-zweckhalle im Sportforum Chemnitzstattgefunden. Ebenso engagiert un-terstützt Petra Liebetrau Rolli-Bas-ketball, Rollstuhlcurling und dieBlindenfußballer in Chemnitz. PetraLiebetrau ist auch Mitglied im VereinIntegration durch Sport.

»5 Tage im Juni«Vor 65 Jahren, am 17. Juni 1953,erhoben sich in der DDR Arbeiterzu Zehntausenden gegen den selbsternannten Arbeiterstaat. Gerade zu-rückgekehrt aus dem Exil in denUSA, erlebte Stefan Heym die Er-eignisse in Berlin aus nächster Nähemit. Und er schrieb einen Romandarüber, der im eigenen Land nieveröffentlicht werden durfte unddaher Stoff für allerlei Legendenbot: Der Tag X. Mitte der 1970er-Jahre schließlich in der Bundesre-publik unter dem Titel 5 Tage imJuni in einer stark überarbeitetenVersion erschienen, sollte der Romanzu einem der bekanntesten BücherHeyms werden. Unter Beifügungauthentischer Dokumente erzähltes die Geschehnisse um den 17.Juni 1953 aus der Perspektivederer, die das Geschehen mitgetra-gen und mitverantwortet haben.Auch die Umbenennung seiner Ge-burtsstadt Chemnitz in Karl-Marx-Stadt wenige Wochen vor dem Auf-stand fand in die Handlung Eingang.Zu Stefan Heyms Roman über denAufstand vom 17. Juni 1953 findetein literarischer Abend mit Berna-dette Malinowski, Professorin fürNeuere Deutsche und VergleichendeLiteraturwissenschaft an der TUChemnitz, Michael Müller (Inter-nationale Stefan-Heym-Gesell-schaft) und Dr. Christoph Grube(Germanist, TU Chemnitz) statt. Termin: 13. Juni 2018, 19 Uhr, Lesecafé »KaffeeSatz«, Zietenstr. 40

Die Hacker kommenAm 12. Juni 2018 um 18 Uhr klä-ren PC-Experten in der Volkshoch-schule mit Witz und Humor überdas Thema Hacking auf.Unzureichender Schutz von PCsund mobilen Geräten können durchsogenannte Hacker gnadenlos aus-genutzt werden. Auch Unwissenheitkann dazu führen, dass die privatund beruflich genutzte Technik an-gegriffen wird. In der Live-Hacking-Veranstaltung der VHS erklären Ex-perten, wie Hacker agieren und wotypische Angriffsziele liegen. Siegeben praktische Tipps zum sicherenArbeiten am Computer und zumSchutz gegen Hacker-Angriffe aufdas eigene Tablet oder Smartphone.Diese Veranstaltung findet in Zu-sammenarbeit mit dem SächsischenStaatsministerium des Innern statt.Aufgrund der begrenzten Teilneh-merzahl ist die Anmeldung emp-fehlenswert. Veranstaltungstermin: 12.6.2018, 18 Uhr, Tietz, Veranstaltungssaal

Veranstaltung entfälltDer nächste, am 11. Juni 2018,vorgesehene Rosenhof-Abend»Chemnitzer Stadtkultur« entfällt.Unter dem Titel finden regelmäßigvon der VHS veranstaltete Open-Air-Angebote auf dem Rosenhofstatt. Im Zusammenhang mit derBewerbung zur »Kulturhauptstadt2025« vermitteln dabei ExpertenWissenswertes über Chemnitz undseine Kultur. Die nächsten Termine dieser Reihesind unter www.vhs-chemnitz.de zuerfahren.

Zwei ausgezeichnete Chemnitzer

Petra Liebetrau Foto: Privat Uwe Barth Foto: Privat

Erfolgreiche Musiker im Rathaus empfangen

Ausschlaggebend beim »Architekturpreisder Stadt Chemnitz« sollen nicht Umfangund Größe eines Bauprojektes sein,sondern die Qualität, Innovation undKomplexität der Aufgabenlösung. Dasmacht es möglich, auch kleine Projektezu würdigen. Der »Architekturpreis der Stadt Chem-nitz« wird undotiert im Turnus vondrei Jahren, erstmalig im Jahr 2018verliehen. Die Stadt Chemnitz verleihtden Preis für herausragende Leistun-gen in Architektur, Freiraum- undStadtplanung, die nachhaltig dasStadtbild prägen. Ausschlaggebendsollen nicht Umfang und Größe einesBauprojektes sein, sondern die Qua-lität, Innovation und Komplexität derAufgabenlösung. Das macht es mög-lich, auch kleine Projekte zu würdigen.Ziel der Preisverleihung ist es die öf-fentliche Diskussion über qualitäts-volles Bauen zu fördern, denn Bau-kultur im Sinne einer anspruchsvollenarchitektonischen Gestaltung desStadtbildes ist eng mit der Lebens-

und Standortqualität der Stadt ver-bunden. Architektur dient dem Men-schen, sie ist Vermittlerin von Formund Funktion und bestimmt wesentlichüber die Atmosphäre im sozialen Mit-einander einer Stadt. Der Architek-

turpreis soll einerseits die Wertschät-zung gegenüber Bauherren und Ar-chitekten für besonders gelungeneBauten zum Ausdruck bringen undzugleich für andere Anreiz geben,ebensolche niveauvolle, stadtbildprä-

gende Gebäude zu schaffen. Die Ermittlung der Preisträger erfolgtdurch eine hochkarätige Jury, derunter anderem Prof. Hilde Léon (lé-onwohlhage. Gesellschaft von Archi-tekten mbH, Berlin), Amandus SamsøeSattler (Allmann Sattler Wappner .Architekten GmbH, München) undProf. Dr. Christian von Borczyskowski(Henry van de Velde GesellschaftSachsen) angehören werden. Die Aus-lobung steht unter der Schirmherr-schaft der Oberbürgermeisterin unddes Bürgermeisters für Stadtentwick-lung und Bau der Stadt Chemnitz.Damit werden die besondere Bedeu-tung einer hohen baukulturellen Qua-lität und deren notwendige Reflexionin der Stadtgestaltung unterstrichen.Die Stadt Chemnitz erhofft sich einemöglichst breite Teilnahme der Bau-herren- und Architektenschaft. DieAuslobung und Teilnahmebedingungenfür den Architekturpreis Chemnitzfinden Interessierte im Internet unterwww.architekturpreis-chemnitz.de

Stadt lobt Architekturpreis aus

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523 08. Juni 2018 875 JAHRE CHEMNITZ

Ab dem 8. Juni 2018 zeigt das Tietzeine Ausstellung, die Studierendeder Technischen Universität Chemnitzaus dem Studiengang »InterkulturelleKommunikation« für das Jubiläum875 Jahre Chemnitz erarbeiteten. Indieser Dokumentation über interkul-turelle Paare wird auf die Vielfältigkeitin Chemnitz eingegangen. Denn Liebehat keine Grenzen und auch keinGeschlecht. Im Projekt wurde ge-meinsam mit Paaren ein erzählendesBilderbuch erarbeitet. Es handeltsich dabei um ein Fotoalbum, welchesden Alltag der Abgebildeten darstelltund verknüpft ist, mit je einer kurzenGeschichte über jedes der Paare.Neben Bildern sind auch Interviewsnachzulesen.

Die Fotos des Bandes werden nun inder Ausstellung in der 4. Etage desTietz gezeigt. Zu sehen sind dort au-ßerdem Plakate, die verschiedeneThemen einer Beziehung beinhaltenund somit Gemeinsamkeiten undUnterschiede der Paare in verschie-denen Ansichten darstellen. Zur Er-öffnung am 8. Juni, 17 Uhr sind In-teressierte eingeladen.

Zur 875-Jahrfeier der Stadt soll Er-staunliches, Begeisterndes und sogarVisionäres in Erinnerung gerufen wer-den. So wie die Leidenschaft einesOberförsters fürs Fliegen. Ernst GeorgAugust Baumgarten (*21. Januar 1837,† 23. Juni 1884) der lange vor GrafZeppelin – in Grüna (heute ein Chem-nitzer Stadtteil) das erste lenkbareLuftschiff entwickelte.

Am 19. März 1784 startete dannein Perückenmacher vom Anger (heu-te: Schillerplatz) mit einem Luftballonund landete in der Nicolaivorstadt.Und 25 Jahre später, am 5. Novem-ber 1809, konnten die Chemnitzerein ähnliches Spektakel erleben. Da-mals ging ein großer Papier-Ballon,der mit Dämpfen gefüllt war, ausder Gablenzvorstadt in die Luft undbewegte sich in Richtung Osten zumZeisigwald.

Der Bau von Flugzeugen in der Re-gion Chemnitz begann im erstenJahrzehnt des 20. Jahrhunderts. ImJanuar 1910 startete Max Schülermit einem Doppeldecker – 12,5 Me-tern Spannweite und 52 Quadrat-metern Tragfläche. Ab 1911 wurdean der Chemnitzer Akademie sogarFlugwesen als Wahlfach angeboten.Die Unterabteilung für Flugzeugbauan der Staatlichen Akademie fürTechnik in Chemnitz war sachsenweiteinzigartig.

An die Luftfahrt in Chemnitz erinnertschließlich am Giebel des HausesStraße Usti nad Labem 5 ein Wand-bild daran, dass hier am ChemnitzerFlughafen einst Flugzeuge starteten

und landeten. Mit dem Bau einesFlugplatzes an der Stollberger Straßesollte die sächsische Industrieme-tropole an das internationale Flug-netz angeschlossen werden. Am 9.Oktober 1924 erteilten die Stadt-verordneten dazu ihre Zustimmung. Die Stadt Chemnitz, die Handels-kammer und der Verband SächsischerIndustrieller sowie der ChemnitzerVerein für Luftfahrt und Flugwesengründeten am 5. März 1925 die

Chemnitzer Flughafen-GesellschaftmbH.

Von 1945 bis 1949 diente er alsKurierflugplatz. Am 11. April 1946verfügte der Rat der Stadt Chemnitzdie Auflösung der Chemnitzer Flug-hafen-Gesellschaft mbH. Am 1. April1958 eröffnet die spätere Interflugden Inlandsflugverkehr, dabei wurdeKarl-Marx-Stadt auch mit der kleinenPropellermaschine AN-2 angeflogen.

Das währte nur kurze Zeit. Am 31. Oktober 1962 startete letztmalseine Interflugmaschine in Karl-Marx-Stadt. Dann nutzte die GST (Gesell-schaft für Sport und Technik) denFlugplatz bis 1974 für Segelflug-,Fallschirm- und Flugmodellsport. Ab1974 entstand auf dem Geländedes ehemaligen Flughafens die Plat-tenbausiedlung »Fritz-Heckert-Ge-biet«. Das Empfangsgebäude »Ika-rus« des alten Chemnitzer Flughafens

blieb vom Abriss verschont, lediglichdie Landebahn wurde bebaut.

Luftfahrtspektakel am IkarusDie Chemnitzer Luftfahrtgeschichtesoll am 9. Juni 2018 von 14 bis18.30 Uhr im Rahmen des 875.Stadtjubiläums bei einem Fest inNähe des einstigen Flughafenge-bäudes erlebbar werden. Dies wardie Idee des Bürgernetzwerks Chem-nitz-Süd und ist nun dessen Beitragzum 875. Stadtjubiläum. Am Ika-rus-Boulevard (Dr.-Salvador-Allende-Straße 34) wird das Luftfahrtfestgefeiert. Mit Kitas, Schulen, Begeg-nungsstätten, Vereinen, Wohnungs-unternehmen und anderen hat dasStadtteilmanagement es auf die Bei-ne gestellt. Ein Ballon am Kran hebtMutige hinauf in 51 Meter Höhe,von wo aus man einen tollen Blicküber die Stadt genießt und histori-schen Flugzeugen beim Überflugzuschauen kann. Den Kindern desStadtteils haben die Organisatorendagegen Hüpfburgen zum »Abheben«aufgestellt. Auch viele sportliche Ak-tivitäten rund um den freien Fallund die Fliegerei machen ChemnitzerLuftfahrtgeschichte heute nachvoll-ziehbar. Bei einem Papierfliegerwettbewerbkönnen sich Besucher in der Kunstdes Flugzeugbaus üben. Auch wirdes ein Ballonfliegen geben und Aus-steller ermöglichen mit unterschied-lichen Exponaten – darunter Luft-schiffmodelle – diese spielerischeAnnäherung an das Thema Luftfahrt.Umrahmt wir das Fest durch einBühnenprogramm, Tanz und Musik-von der Rockband ZeeHaTee.

Eine zweitägige Bossaball-Veranstaltungfindet am 23. und 24. Juni 2018 imStadthallenpark Chemnitz statt und ver-eint Coachings, Workshops, Showtur-niere sowie eine offizielle Bossaball-Meisterschaft. Ein DJ sorgt für die passende musikali-sche Unterhaltung und dazu gibt escoole Drinks um das Beach Feelingkomplett zu machen.

Bossaball ist eine neue Trend- undTeamsportart, die von zwei Mann-schaften mit je vier Spielern gespieltwird. Gespielt wird auf einem riesigenLuftkissen, das durch ein Netz in derMitte in zwei Spielhälften geteilt wird.Auf jeder Hälfte befindet sich einTrampolin, dass den Spielern vieleneue Techniken und spektakuläreSpielweisen eröffnet. Jedes Team be-

steht aus vier Spielern und kanndurch einen professionellen BossaballSpieler ergänzt werden, welcher durchdas Organisationsteam kostenfrei zurVerfügung gestellt wird.

Mitmachen kann jeder, egal ob Frei-zeit- oder Vereinssportler. Beim Bos-saball kommt der ganze Körper zumEinsatz, um den Ball in der gegneri-

schen Spielhälfte in Bodenkontaktzu bringen. Ein Ballkontakt mit demgegnerischen Luftkissen bringt demangreifenden Team einen Punkt, einTreffer auf dem Trampolin drei Punkte.Die Besonderheiten des Untergrundsund die vergleichsweise geringe Ver-letzungsgefahr erlauben akrobatischeSpieltechniken, die einen erheblichenReiz des Spiels ausmachen.

Fest rund ums Fliegen

Die Chemnitzer Luftfahrtgeschichte soll am 9. Juni 2018 von 14 bis 18.30 Uhr im Rahmen des 875.Stadtjubiläums bei einem Fest in Nähe des einstigen Flughafengebäudes erlebbar werden. Foto: Thomas Rosner

Ausstellung über interkulturelle Paare

in Chemnitz»den bescheiden luten Nykel Manhoubtemuentzmeister zcu Friberg, Nykele Schult-heissin zcu der Myteweide, Mathis Maltz-meister burger zcu Kempnitz unde HentzelRandecken burger zcu Friberg unsernliben getruwen unde iren erben erloubet,... daz sie eine bleiche haben sullenunde mugin unde daz nymant mer dennesie alumbe by zehen milen in unsernlanden keine bleiche haben sal.«

Mit diesen Worten wurde am 14. Dezember 1357 das Bleichprivilegder Markgrafen zu Meißen ausgefertigt.Außerdem wurde die Ausfuhr vonFlachs, Garn und ungebleichter Lein-wand aus dem meißnischen Gebietverboten. Für die Markgrafschaft Mei-ßen war dadurch am Chemnitzfluss

nördlich vor der Stadt auf einem Wie-sengrundstück von etwa drei bis vierHektar eine Bleiche eingerichtet wor-den, die die Voraussetzungen bot, imSystem von Textilproduktion und -handel eine Zentralstellung einzu-nehmen. Auf den umzäunten Rasen-flächen wurden die Leinentücher aus-gelegt – um 1400 immerhin jährlichbis zu 130000 Quadratmeter; Gieß-knechte gossen aus einem eigensdazu angelegten Grabensystem Wasserauf die Leinenbahnen. Da der Bleich-vorgang selbst witterungsabhängigwar, konnte er mitunter recht lang-wierig sein. Mangelknechte sorgtennach dessen Abschluss für das Glättender Stoffe. Der Bleichmeister regelteden produktionstechnischen und kauf-

männischen Ablauf. Die landesherr-lichen Ansprüche vertrat ein Bleich-richter. Die Landesherren vermochtenes trotz vielfältiger Anläufe nicht,kleinere und größere Winkel- undKonkurrenzbleichen, von denen diewichtigsten wohl in Rochlitz undPenig existierten, zu beseitigen, ar-beiteten diese doch meist besser undfür die kleinen Webermeister zu güns-tigeren Bedingungen.Das Erteilen des Bleichrechtes hattefür die Entwicklung der Stadt solchweitreichende Folgen, dass nun imZusammenhang des 875. Stadtjubi-läums daran erinnert werden soll. Essoll ein solches Bleichen auf histori-scher Stätte geben, so dachte dieArbeitsgemeinschaft Geschichte des

Abendgymnasiums und setzt die Ideenun am 10. Juni 2018 im Uferparkan der Janssenfabrik in die Tat um.Im Mittelpunkt steht das Erinnern andas Bleichprivileg von 1357, ein be-sonderes Vorrecht, das identitätsstif-tend den Aufstieg der Stadt Chemnitzermöglicht hat. Zu dem Zweck sindalle Neugierigen eingeladen Tücherz.B. aus Leinen mitzubringen, umsie auf der Wiese des Uferparks mitdem Wasser der Chemnitz wie vorüber 600 Jahren zu bleichen. EinenRahmen erhält das Ganze durch Vor-träge von Mitgliedern der AG Ge-schichte zu den Rechten der StadtChemnitz im Mittelalter und dessenFolgen für die weitere Stadtentwick-lung.

Großes Bleichen anno 1357

Bossaball-Meisterschaft im Stadthallenpark

6 23 08. Juni 2018NATUR & UMWELT

Zum GEO-Tag der Naturwird unter anderemein Flächennaturdenkmal in Glösa erkundet

Mehr als acht Millionen verschiedeneTier- und Pflanzenarten leben nachSchätzung von Experten auf der Welt.Aber Tag für Tag verschwinden auch200 für alle Zeiten. Die Zeitschrift GEOlädt deshalb jedes Jahr zum Geo-Tagder Natur ein, der größten Feldfor-schungsaktion in EU.

Am 16. Juni 2018, 9 bis 13 Uhrsind naturliebende Chemnitzer auf-gerufen, Flora und Fauna in ihrerUmgebung zu erkunden. Interessententreffen sich dazu um 9 Uhr an derBahnhaltestelle der Citybahn 14 Kin-derwaldstätte. Das Umweltzentrumorganisiert eine von Experten geführteExkursion zu den botanisch-zoologi-schen Besonderheiten rund um Glösa.Es geht auch zum Flächennaturdenk-mal Feuchtwiesen. Flächennaturdenk-male werden zum Schutz der Habitatebestimmter Tiere und Pflanzen mithohem Seltenheitswert oder von be-sonderer Schönheit festgelegt. Chem-nitz hat aktuell 48 Flächennaturdenk-male – eines davon sind jene Feucht-

wiesen in Glösa. Hier gilt es zumGEO-Tag der Natur u.a. die Flora –darunter auch seltene Orchideen –zu entdecken. Zudem sind der GlösaerWald und ein Arktisch-Alpiner-GartenZiel dieser Entdeckertour. Hier kannes gut sein, dass man den seltenen,unter besonderem Schutz stehendenFeuersalamander beobachten kann. Der Garten wurde vom Musiker, Kom-ponist und Autor zoologischer undbotanischer Bücher, Walter Meusel,1956 gegründet und lange Zeit ge-führt. Seit 1990 setzt sich die Wal-ter-Meusel-Stiftung das Ziel, den Ark-tisch-Alpinen-Garten zu erhalten undWalter Meusels Werk fortzuführen so-wie begleitende Forschungsprojektezu fördern. Die Exursionsteilnehmerkönnen die Wartezeit vor den Füh-rungen im Arktisch-Alpinen-Gartengut mit eigenem Mittagessen, einemEis im Glösaer Eiskaffee, oder imPflanzenverkauf des Gartens über-brücken. Übrigens: Für junge Natur-detektive stehen Kescher, Becherlupenund Betreuer bereit.

Natur vor der Haustür

Für jene, die über den GEO-Tagder Natur mehr erfahren möch-ten, sei die Website https://geo-tagdernatur.de empfohlen

Information

Der Feuersalamander glänzt schwarz und trägt ein auffälliges Muster ausgelben Flecken, woran er gut zu erkennen ist. Seine Verstecke findet derLurch in feuchten Wäldern. Foto: Stefan Jeßen

In diesem Jahr bleibt die Schwimm-halle Gablenz während der Sommer-ferien geöffnet. Die anderenHallenbäder der Stadt Chemnitz sindwährend der Freibadsaison für denöffentlichen Bäderbetrieb geschlos-sen.

Schwimmhalle Gablenzbis 26. August 2018 – Sommeröff-nungszeiten:Montag 7 bis 14 UhrDonnerstag 14 bis 21 UhrSonntag 9 bis 15 Uhr

Schwimmhalle »Am Südring«- bis 1. Juli sowie vom 13. August bis26. August nur für Schulen, Vereineund Kurse geöffnet- vom 2. Juli bis 12. August geschlos-sen

Stadtbad (50-m-/25-m-Halle)- vom 11. Juni bis 9. September ge-schlossen

Sauna im Stadtbad- vom 11. Juni bis 16. September ge-schlossen

Sommeröffnungszeiten der Schwimmhallen

Für das neue Schuljahr 2018/2019sind aktuell 26 Einrichtungen derStadt Chemnitz für das neue EU-Schulprogramm für Obst, Gemüseund Milch durch das Sächsische Lan-desamt für Umwelt, Landwirtschaftund Geologie zugelassen worden. Im

Programmteil Milch nehmen insgesamtneun Kitas und im ProgrammteilObst/Gemüse insgesamt 17 Grund-und Förderschulen der Stadt Chemnitzdaran teil. Die Mittel zur Finanzierungdes Programms werden von der Eu-ropäischen Union und vom FreistaatSachsen zur Verfügung gestellt. DieZulassung zum Programm erfolgte inder Reihenfolge des Eingangs der Be-werbungen. Alle Einrichtungen, diesich beworben haben und jetzt nochnicht berücksichtigt werden konnten,verbleiben auf einer Warteliste. Solltenzu einem späteren Zeitpunkt finan-

zielle Mittel freigesetzt werden, könnenggf. auch diese Einrichtungen eineZulassung erhalten. Seit 1. August2017 beteiligt sich die Stadt Chemnitzam neuen EU-Schulprogramm Mitdiesem Programm bietet sich dieChance, Kindern in Chemnitzer Kitassowie Grund- und Förderschulen einekostenlose Extra-Portion Obst, Gemüseund Milch anzubieten.

Weitere Informationen unter:www.smul.sachsen.de/foerderung/6588.htm

EU-Schulprogramm für Obst, Gemü�se und Milch

Chemnitzer Teilnehmer für das Schuljahr2018/2019 veröffentlicht

Weltweit sterben Bienenvölker. Diesgibt Grund zur Sorge. Wie es zumSterben der nützlichen Insekten inmanchen Gebieten der Erde kommt,ist bisher noch nicht abschließendgeklärt. Dass die Nektarsammlerwichtig für die Bestäubung unsererPflanzen sind, ist wohl jedem klar.Was es sonst noch Interessantesüber sie zu berichten gibt, weiß Im-kerin Heike Janthur. Am 23. Juni2018, 14 Uhr lädt das Museum fürNaturkunde im Tietz zu einem Fami-liennachmittag ein: Er ist überschrie-ben mit »Unters Volk gemischt –Leben im Bienenstaat«. Interes-sierte treffen sich dazu am Insekta-rium. Für Erwachsene kostet derEintritt 4 Euro, ermäßigt 2,50 Euro,Kinder und Jugendliche bis 18Jahre haben freien Eintritt.

Bei Imkerin Heike Janthur drehtsich alles um Bienen und Honig.Wie viele Bienen hat ein Volk? Wieviele Blüten bestäubt eine Biene amTag? Wie viele Blüten braucht es fürein Glas Honig? Wie verständigensich Bienen untereinander? Undwas hat es mit dem Bienensterbenauf sich? Diese Fragen wird die Im-kerin den Besuchern des Naturkun-demuseums beantworten. Wer mag,kann sich eine Bienenwachskerzedrehen und mitnehmen.

Nützliche Nektarsammler

Hobbyfotografen können sich bei ei-nem Angebot der Volkshochschuleim Tierpark Chemnitz den Heraus-forderungen der Tierfotografie stellen.Interessierte treffen sich am 9. Juni2018 um 16.45 Uhr am Tierpark-haupteingang an der Nevoigtstraße.In den Bereichen, in denen sich dieFotografen den Tieren ohne trennendeund störende Zäune nähern, könnensie die Effekte verschiedener Brenn-weiten ausprobieren. Bei den Erd-männchen wird schnell deutlich,dass diese Form der Fotografie nichtsStatisches ist, sondern Bewegungund Standortwechsel für ein gelun-genes Bild eine Selbstverständlichkeitdarstellen. Die richtige Annäherung,

das Festlegen des Formats und desBildausschnittes sowie Versuche mitlangen Belichtungszeiten zu experi-mentieren, lassen sich anhand derunterschiedlichen Tiere und Tierge-hege ausprobieren. Während des Fo-tografierens werden vom DozentenAnregungen in Bezug auf Motivwahlund Umsetzung gegeben. Bitte mit-bringen: eigene Kamera (idealerweiseDSLR), wenn vorhanden Stativ undObjektiv mit langer Brennweite. Vo-raussetzung ist der VHS-Kurs Foto-grafieren mit der digitalen Kameraoder der Grundkurs für Fotoamateureanalog/digital bzw. vergleichbareKenntnisse.

Foto: Stadt Chemnitz

Reizvolle Tiermotive vor der Linse

23 08. Juni 2018 7MACHER DER WOCHE

Vor etwa 90 Jahren war das möglich.Am Flughafen Chemnitz, gelegenim heutigen Fritz-Heckert-Gebiet,herrschte in den 20er Jahren regerFlugbetrieb. Ein Kapitel der Chem-nitzer Geschichte, das beim dies-jährigen Ikarus-Fest aufgegriffenwird. Mit vielen Attraktionen, Mit-machaktionen, historischen Ausstel-lungsstücken und Köstlichkeiten wirddie 875-jährige Stadtgeschichte er-lebbar gemacht. Thomas Rosner istStadtteilmanager Chemnitz Süd undHauptorganisator des Festes, dasam 9. Juni auf dem Ikarus-Boulevard,von 14 bis 18.30 Uhr, stattfindet.In unserem Macher-der-Woche-In-terview erzählt er über seine Arbeitim Stadtteil und wie die Flughafenzeithier ihre Spuren hinterlassen hat.

Warum sind Sie Stadtteilmanager?Ich habe schon einmal im Quar-tiersmanagement, Markersdorf/ Mor-genleite/ Hutholz mitgearbeitet undfand die Tätigkeit sehr schön. Dieganzen letzten Jahre war ich schonimmer im sozialen Bereich tätig, zu-letzt aber in Zwickau. Ich wolltegerne zurück nach Chemnitz unddann bot sich die Stelle als Stadt-teilmanager an. Es ist auch wirklichetwas Schönes, weil man direktFeedback bekommt. Die Bürger freu-en sich, wenn ihnen geholfen odereine tolle Aktion organisiert wird.Als Höhepunkt ein gemeinsamesStadtteilfest, wie das Ikarus-Fest,zu organisieren, ist super.Was steht noch auf dem Plan desStadtteilmanagements Süd für diesesJahr?Wir haben das ganze Jahr über vieleAktivitäten, zum Beispiel das Apfel-saftpressen am 6. September. Dasfinde ich besonders schön, weil esdie Kinder zusammenbringt, sie zu-sammenarbeiten und sie sich damitbeschäftigen, wo natürliche Sachen,wie der Apfelsaft, eigentlich her-kommen. Wir veranstalten dann auchnoch die interkulturellen Filmnächte,am 2. November, und veröffentlichendie Stadtteilzeitung „Südblick“. Au-ßerdem bin ich das ganze Jahr überKümmerer und Ansprechpartner vorOrt.Was muss im Stadtteilgebiet Süd an-gepackt werden?Nach der Wende hatte das Gebietmit einem großen Wegzug zu kämp-fen und viele Häuser wurden rück-gebaut. Mittlerweile geht es mehrdarum, wie die Bürger bei der Auf-wertung des Gebietes eingebundenwerden können. Vor allem setzendie Förderprogramme jetzt auch daan, dass die Anwohner mit ins Bootgeholt werden. Dafür gibt es ESF-Projekte, die an verschiedenen Stel-len ansetzen und versuchen, etwasfür die Menschen zu machen, wiedie Reintegration ins Erwerbslebenund die Nachbarschaftshilfe stärken.Ich finde, die soziale Integrationsehr wichtig.Das Stadtteilmanagement Süd hat neueRäume bezogen. Wo sind Sie nun an-

zutreffen?Zuvor hatten wir unser Domizil direktam Ikarus-Boulevard. Nach unseremUmzug Ende März wurden wir imVita Center mit offenen Armen emp-fangen. Man findet das Stadtteil-management in der Wladimir-Sa-gorski-Straße 24 mitten im ehema-ligen Heckert-Gebiet. Die Anbindungan den öffentlichen Nahverkehr isthier durch die Linien 5 und 53 sehrgut. Im Sommer wird es einen Tagder offenen Tür geben, damit dieBürger uns entdecken und findenkönnen. Zieht das Ikarus-Fest auch mit um?Das Ikarus-Fest findet dieses Jahrwieder am Ikarus-Boulevard statt,um einfach für die Menschen dorteine schöne lokale Veranstaltung zuhaben. Es ist ja auch ein toller Ortum ein großes Fest für die ganzeFamilie zu feiern.Das Ikarus-Fest findet jährlich statt.Was ist in diesem Jahr so besondersan der Veranstaltung?Es ist bereits die 11. Auflage desFestes. Dieses Jahr im Zuge desStadtjubiläums, 875 Jahre Chemnitz,wollten wir etwas Besonderes ma-chen. Das Bürgernetzwerk Chem-nitz-Süd hatte die Idee, die Ge-schichte des Stadtteiles zum Jubi-läum lebendig zu machen. Durchden alten Flughafen hat unser Stadt-gebiet eine spannende Vergangenheitund die wollen wir für die Menschengreifbar machen. Das Fest wird nichtnur von vielen Einrichtungen dernäheren Umgebung, sondern auchvon engagierten Akteuren aus demganzen Chemnitzer Süden gestaltet.Sogar der Heimatverein Grüna prä-

sentiert sich mit einem großen Luft-schiffmodell. Außerdem wird esHüpfburgen, Loopy-Balls, Kisten-klettern, Bastelangebote, einen Über-flug eines historischen Flugzeugesund einen Ballon am Kran geben,mit dem man in 50 Meter Höheeinen guten Blick über den gesamtenChemnitzer Süden hat.

Die Geschichte der Luftfahrt inChemnitz reicht noch weit vor dieZeit des Flughafens in den 20erJahren zurück. Ernst Georg AugustBaumgarten, auch als fliegenderOberförster von Grüna bekannt, hattebereits im Jahr 1879 den erstenbemannten Aufstieg seines konstru-ierten Luftschiffes geschafft. Er warein Luftschifffahrtspionier, denn ihmgelang es gut 20 Jahre vor dem be-rühmtem Ferdinand Graf von Zep-pelin einen bemannten Aufstiegeines lenkbaren Luftschiffes erfolg-reich durchzuführen.

Erst 1900 gelang Graf von Zeppelinder erste Aufstieg des LuftschiffsZeppelin. 30 Jahre später landetedie legendäre »Graf Zeppelin«, daserfolgreichste Luftschiff der Weltmit einer Größe von über 200 Metern,auch am Chemnitzer Flughafen undversetze die Chemnitzer Bevölkerungins Staunen. Auch die Junker G 38,zur damaligen Zeit das größte Land-flugzeug der Welt, machte Stopp inChemnitz. In den 1930er Jahrenwurde der Flughafen für den regulä-ren Flugverkehr zu klein und nurnoch für Rundflüge, Landwirtschafts-und Segelflugzeuge genutzt. Zu DDR-Zeiten wurde der Flugverkehr

dann ganz eingestellt und wenigspäter zog der Flughafen nach Jahns-dorf und der Standort Helbersdorfwurde geschlossen. Die Landebahnwurde zurück gebaut. Auf der freigewordenen Fläche wurde die Plat-tenbausiedlung »Fritz-Heckert-Ge-biet« errichtet. Zwischen den Hoch-häusern ist auch heute noch dasEmpfangshallengebäude »Ikarus«des alten Flughafens anzufinden.Welchen historischen Wert hat dieFlughafenzeit für die Chemnitzer Be-völkerung?Die Bürger haben wahnsinnig vielInput gegeben und sind vorbei ge-kommen, um von ihren Erinnerungenan den Flughafen zu erzählen, zumBeispiel, dass sie selber noch hierabgeflogen sind, der Vater Flugha-fen-Direktor war oder die spektakuläreLandung des Luftschiffes. Diese Zeitist von Bedeutung für die Chemnitzer.Wir haben beim Ikarus-Fest auchein Geschichtsprojekt vor Ort, dasdie Geschichte noch mehr aufarbei-ten will und zum Beispiel Zeitzeugenund historische Dokumente sucht.

Wie veränderte der Flughafen denStadtteil?Die Stadtteile waren damals nochDörfer und der Flughafen am Randeder Stadt. Mit der Schließung desFlughafens konnte das Gebiet erst-mals für Geschosswohnungsbau er-schlossen werden. Somit war es fürdie Gebietsentwicklung eigentlichgut, da erst auf diese Weise so vieleMenschen an diesem Ort zusammenkommen konnten. Wenn man sowill, war die Schließung der Startdes Wohnungs- und Geschossbaus

in diesem Gebiet. Wie wäre es, wenn Chemnitz wiedereinen Flugplatz bekäme?Es gäbe natürlich einerseits sicherlichMenschen, die der Fluglärm störenwürde. Andererseits wäre es einetolle Anbindung an die Welt, geradewenn man sieht, wie lange sich dasThema mit der ICE-Anbindung schonhinzieht. Ich denke, es würde dieStadt interessanter machen und vieleGäste herbringen. Chemnitz bewirbt sich als EuropäischeKulturhauptstadt 2025. Was wünschenSie sich bis dahin für die Stadt?Es ist wichtig für die Bewerbung,dass man die Leute vor Ort abholt,mitnimmt und auch richtig mit ein-bindet. Hier wirkt es für die Leuteeher wie ein virtuelles Thema, dassie mal gehört haben. Es kommtauch häufig der Kommentar: „Chem-nitz ist doch eine Arbeiterstadt, wassollen wir mit Kultur.“ Man mussden Bürgern näher bringen, dassKultur nicht nur hohe Kunst ist,sondern vielfältig wirken kann. Ichwürde mir wünschen, dass man ähn-lich wie bei dem 875-Jahre-Konzept,die Stadtteile mit einbindet undviele Aktionen vor Ort auch mit denlokalen Akteuren zusammen macht,zum Beispiel Straßenkunst. Vielleichtkann man auch eine Art Tour durchdie Stadtteile machen, damit dasThema mehr angenommen wird unddie Leute dafür begeistert.

Das Ikarus-Fest findet am 9 Juni von14 bis 18.30 Uhr auf dem Ikarus-Bou-levard, Dr.-Salvador-Allende-Straße 34statt.

Amtsblatt stellt im InterviewThomas Rosner vor.

Ikarus-Fest für Chemnitz

Thomas Rosner ist Stadtteilmanager für Chemnitz Süd und Hauptorganisator des Festes, das am 9. Juni auf dem Ikarus-Boulevard stattfindet.Foto: Ernesto Uhlmann

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öffentlicht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an dieSubmissionsstelle VOL:

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Brit Henke, Tel.: 0371 488 3078 Fax: 0371 488 3096 E-Mail: [email protected] Anschrift: Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz,Haus A 5. OG Raum A 520Öffnungszeiten:Montag bis Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr und13.30 – 15.30 Uhr, Donnerstag 8.30 –12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 16.30 Uhr,Freitag 8.30 – 12.00

Allgemeine Hinweise zu Vergaben von Bauleistungennach VOB sowie Architekten- & Ingenieur-

dienstleistungen nach VgV Abschnitt 6

23 08. Juni 20188 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Sitzung des Jugendhilfeausschusses – öffentlich –Dienstag, den 12.06.2018, 16:30 Uhr, Stadtverordnetensaal des Rathauses,

Markt 1, 09111 Chemnitz

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung sowieFeststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und derBeschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tages-ordnung

3. Entscheidung über Einwen-dungen gegen die Nieder-schrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses – öf-fentlich – vom 08.05.2018

4. Beschlussvorlagen an denStadtrat

4.1. Änderung der Beschlüsse B-055/2016 „Asylkonzeptder Stadt Chemnitz als 1. Fortschreibung des Unter-bringungs- und Betreuungs-konzeptes” und B-046/2015„Unterbringung und Betreu-ung von Asylbewerbern inder Stadt Chemnitz”Vorlage: B-091/2018Einreicher: Oberbürger-meisterin/Amt 15

4.2. Errichtung einer Kinder-tageseinrichtung im StadtteilHilbersdorf durch die FASAGmbH und deren Betreibung

durch den Träger der freienJugendhilfe Kinder-, Jugend-und Familienhilfe e. V.ChemnitzVorlage: B-161/2018Einreicher: Dezernat 5/Amt 51

5. Beschlussvorlagen an denJugendhilfeausschuss

5.1. Vorschlagsliste der Jugend-schöffen für die Geschäfts-jahre 2019 bis 2023Vorlage: B-162/2018Einreicher: Dezernat 5/Amt 51

5.2. Zuwendung an den an-erkannten Träger der freienJugendhilfe Kinder-, Jugend-und Familienhilfe e. V.Chemnitz für die Maßnahme„Ausbau der Brandmeldean-lage und elektrischen Anlageim Bereich Küche” imSchullandheim KüchwaldVorlage: B-164/2018Einreicher: Dezernat 5/Amt 51

6. Informationsvorlage an denStadtratTätigkeitsbericht der Kinder-und Jugendbeauftragten2017Vorlage: I-025/2018Einreicher: Dezernat 5/Amt 51

7. Informationsvorlagen an denJugendhilfeausschuss

7.1. Sozialberichterstattung derJahre 2016 und 2017 desSozialamtes, des Amtes fürJugend und Familie und desGesundheitsamtesVorlage: I-026/2018Einreicher: Dezernat 5/ Ä 50, 51, 53

7.2. Bekanntmachung der Betriebskosten der Kinder-tageseinrichtungen und Einrichtungen der Ganz-tagesbetreuung der Förderschulen 2017Vorlage: I-028/2018Einreicher: Dezernat 5/Amt 51

8. Verschiedenes8.1. Mündliche Informationen der

Verwaltung8.2. Fragen der Ausschuss-

mitglieder9. Bestimmung von zwei Aus-

schussmitgliedern zur Unter-zeichnung der Niederschriftder Sitzung des Jugendhilfe-ausschusses – öffentlich –

Barbara Ludwig //Oberbürgermeisterin

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses – öffentlich –

Donnerstag, den 14.06.2018, 16:30 Uhr, Beratungsraum 118 des Rathauses,Markt 1, 09111 Chemnitz

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung sowieFeststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und derBeschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Entscheidung über Einwen-

dungen gegen die Nieder-schrift der Sitzung des Verwaltungs- und Finanz-ausschusses – öffentlich –vom 17.05.2018

4. Beschlussvorlagen an den

Verwaltungs- und Finanz-ausschuss

4.1. Annahme von SpendenVorlage: B-166/2018Einreicher: Dezernat 1/Amt 21

4.2. Überplanmäßige Mittel-bereitstellung im Haushalts-jahr 2018 an das Gesundheits-amt zur Förderung des VIPChemnitz e. V. nach der Fach-förderrichtlinie Jugend, Sozia-les, Gesundheit – FRL– JSGVorlage: B-138/2018Einreicher: Dezernat 5/Amt 50

5. Verschiedenes5.1. Mündliche Informationen der

Verwaltung5.2. Fragen der Ausschuss-

mitglieder6. Bestimmung von zwei Aus-

schussmitgliedern zur Unter-zeichnung der Niederschriftder Sitzung des Verwaltungs-und Finanzausschusses – öffentlich –

Sven Schulze //Bürgermeister

Wach- und Schließdienste für 2 Objekte des Jobcenter Chemnitz

Jobcenter ChemnitzHeinrich-Lorenz-Straße 3509120 ChemnitzJobcenter Chemnitz

Elsasser Straße 1009120 ChemnitzVergabenummer: 10/JOB/18/003Auftraggeber: Stadt ChemnitzArt der Vergabe: öffentliche Ver-gabe nach VOL Ausführungsort: Chemnitz

Aktuelle Vergaben VOL und VgV der Stadt Chemnitz

Wir suchen zum 01.09.2018 für das Rechnungsprüfungsamt eine/n:

SACHBEARBEITER/IN TECHNISCHE PRÜFUNGEN

Kennziffer: 14/01

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer.

Weitere Informationen: Tel.: +49 371 488-1121 und auf www.chemnitz.de/jobs

ARBEITEN IN DERSTADT DER MODERNE

Wir suchen zum nächstmöglichen Termin für das Bürgermeisteramt in Teilzeit mit 20 Stunden pro Woche befristet bis 31.12.2019 eine/n:

SACHBEARBEITER/IN UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION

Kennziffer: 15/07

Wir suchen zum nächstmöglichen Termin für das Sozialamt eine/n:

SOZIALARBEITER/INKennziffer: 50/08

Wir suchen befristet für mindestens ein Jahr für das Amt für Jugend und Familie:

SOZIALARBEITER/INNEN Kennziffer: 51/13

Wir suchen zum nächstmöglichen Termin befristet bis 31.10.2018 für das Stadtplanungsamt eine/n:

LEITER/IN UMWELTZENTRUM Kennziffer: 61/03

23 08. Juni 2018 9AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Sitzung des Ortschaftsrates Röhrsdorf – öffentlich –Mittwoch, den 13.06.2018, 19:00 Uhr, Ratssaal des Rathauses Röhrsdorf, Rathausplatz 4,

09247 Chemnitz

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung sowieFeststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und derBeschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Entscheidung über Einwen-

dungen gegen die Nieder-schrift der Sitzung des Ort-schaftsrates Röhrsdorf – öf-fentlich – vom 16.05.2018

4. Vorlagen an denStadtrat/Ausschuss

4.1. Vorlagen zur Einbeziehung4.1.1. Aktualisierung der Ent-

wicklungskonzeption für öf-fentliche Spiel- und Freizeit-anlagen der Stadt Chemnitz(Spielplatzkonzeption)Vorlage: B-045/2018Einreicher: Dezernat 6/Amt 67

5. Stellungnahmen zu vorliegenden Bauanträgen

6. Informationen des Orts-vorstehers und Anfragen derOrtschaftsratsmitglieder

7. Benennung von zwei Ortschaftsratsmitgliedern zurUnterzeichnung der Nieder-schrift der Sitzung des Ortschaftsrates Röhrsdorf – öffentlich –

Hans-Joachim Siegel //Ortsvorsteher

Beschluss der Vollversammlung der JagdgenossenschaftChemnitz-Adelsberg vom 25.04.2018:

Nichtauszahlung des Reinertrages.Statt dessen Verwendung des Sel-ben für die Aufwendungen der Mit-gliederversammlung.

Mit Ausnahme der Stadt Chemnitzals öffentlicher Grundstückseigen-tümer. Ihr wird der Reinertrag auch künf-

tig ausgezahlt.

Peter Janthur //Jagdvorsteher

Jagdgenossenschaft „Grüna-Mittelbach”

Bekanntmachung über die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung am 26.04.2018

„Der Jagdpachtreinerlös das Jagd-jahres 2017/18 wird nicht ausge-zahlt. Mit Ausnahme der Stadt

Chemnitz als öffentlicher Grund-stückseigentümer. Ihr wird der Rein-ertrag auch künftig ausgezahlt.“

Dieter Göckeritz //Jagdvorsteher

1. Verordnung zur Änderung der Polizei-verordnung der Stadt Chemnitz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen

Sicherheit und Ordnung im Zusammen-hang mit Fußballspielen im Stadion an

der Gellertstraße (PolVO Stadion an derGellertstraße)

Aufgrund von § 9 Abs. 1 in Verbin-dung mit § 14 Abs. 2 und § 17Abs. 1 des Sächsischen Polizeige-setzes in der Bekanntmachung derNeufassung vom 13. August 1999(SächsGVBl. S. 466), geändertdurch Gesetze vom 25. August2003 (SächsGVBl. S. 330), vom4. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 147),vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S.148), vom 29. Januar 2008(SächsGVBl. S. 138), vom 5. Mai2008 (SächsGVBl. S. 302), vom17. Dezember 2013 (SächsGVBl.S. 890) beschließt der Stadtrat derStadt Chemnitz in seiner Sitzungam 23.05.2018 mit Beschluss-nummer B-105/2018 die Polizei-verordnung der Stadt Chemnitz zurAufrechterhaltung der öffentlichenSicherheit und Ordnung im Zusam-menhang mit Fußballspielen imStadion an der Gellertstraße (PolVOStadion an der Gellertstraße) vom15.06.2016, öffentlich bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 26/16,

wie folgt zu ändern:§ 1

In § 4 wird folgende Formulierunggestrichen:„oder zu konsumieren“

§ 2In § 6 Nr. 11 wird folgende For-mulierung gestrichen:„oder konsumiert“

§ 3Die 1. Verordnung zur Änderungder Polizeiverordnung der StadtChemnitz zur Aufrechterhaltungder öffentlichen Sicherheit undOrdnung im Zusammenhang mitFußballspielen im Stadion an derGellertstraße tritt am Tag nach ih-rer öffentlichen Bekanntmachungim Chemnitzer Amtsblatt in Kraft.

Chemnitz, den 30.05.2018

gez. Barbara LudwigBarbara LudwigOberbürgermeisterin(Dienstsiegel)

23 08. Juni 201810 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Immissionsschutzrechtliche Ge-nehmigung vom 29.05.2018 (Az.:36.31Ge32.30.12-130/17)gemäß §§ 16 i. V. m. §§ 4, 6 und10 Bundes-Immissionsschutzge-setz (BImSchG) für die Genehmi-gung zur wesentlichen Änderungeiner genehmigungsbedürftigenAnlage zur Herstellung von Flüs-sigeisen von 20 Tonnen oder mehrpro Tag (Nr. 3.7 Spalte 1 der 4.BImSchV)Gemäß § 10 Abs. 7, 8, 8 aBImSchG und § 21 a der 9. Ver-ordnung zur Durchführung desBundes-Immissionsschutzgesetzes(Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren – 9. BImSchV), inder jeweils geltenden Fassung,wird folgende Genehmigung hier-mit öffentlich bekannt gemacht:

A. Entscheidung1. Die Firma Sachsen Guss GmbH,Obere Hauptstraße 228 – 230 in09228 Chemnitz/Wittgensdorf,vertreten durch Ihre Geschäftsfüh-rung, erhält auf Antrag vom10.02.2017 in Verbindung mit der letzten Nachreichung vom22.02.2018, gemäß §§ 4, 6 und16 BImSchG i. V. m. § 1 der Vier-ten Verordnung zur Durchführungdes BImSchG (4. BImSchV) undder Nr. 3.7.1 des Anhanges 1 zur4. BImSchV die

immissionsschutzrechtliche Genehmigung

zur wesentlichen Änderung der Ei-sengießerei, mit einer Verarbei-tungskapazität an Flüssigeisen von20 Tonnen oder mehr pro Tag, ge-legen auf dem Betriebsgelände in09228 Chemnitz/Wittgensdorf,Flurstücke 419/10, 419/41,421/20, 423/4, 427/4, 427/4,

427/9, 435/12, 435/13, 435/21,438/16, 438/19, 438/20, 438/22,443/14, 443/15, 443/18, 443/21,443/25, 897/10, 431/3, 431/11,440/8 und 440/10 der GemarkungWittgensdorf.2. Gegenstand des Antrages ist dieModernisierung zur Errichtung undBetrieb der Strahlanlage BE 11 inHalle 15.Als wesentliche Bestandteile derUmlauf-Hängebahn-Strahlanlagesind folgende Komponenten vorge-sehen:- eine Strahlkammer in Magnet-

stahlblechkonstruktion mit Tur-bostrahlern

- Magnetabscheider- Strahlmittel-Vorratsbunker- Dosiereinrichtung mit Pneuma-

tik-Zylinder- Rotations- und Oszillationsein-

richtung- Hängebahngerüst- Transporthänger mit Seilzug- SchaltanlageEine Erhöhung der Verarbeitungs-kapazität an Flüssigmetall erfolgtmit dieser Änderung nicht.3. Die Betriebszeit der Strahlan-lage wird auf die Betriebszeit derGießereianlage (24 Stunden amTag an 365 Tagen im Jahr,Schmelzleistung: 1.013 t pro Tag)festgelegt.4. Der Bescheid ergeht unbescha-det der behördlichen Entscheidun-gen, die nach § 13 BImSchG nichtvon dieser Genehmigung einge-schlossen werden.5. Die Genehmigung ist an die Ne-benbestimmungen des Abschnit-tes C dieses Bescheides gebun-den.5.1 Die in Anlage 1 aufgeführten

Antragsunterlagen und die Anlage 2 –„Zusammenfassende Darstellungund Bewertung der Umweltauswir-kungen“ sind Bestandteil diesesGenehmigungsbescheides. Die An-lage ist entsprechend der Antrags-unterlagen zu errichten und zubetreiben, soweit sich nicht ausden Nebenbestimmungen etwasanderes ergibt. Sie sind mit demGenehmigungsvermerk der StadtChemnitz versehen.6. Für das Vorhaben war nach § 3b Abs. 1 i. V. m. Nr. 3.7.1 Spalte1 des Anhanges 1 des Gesetzesüber die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung vorzuneh-men.7. Für die immissionsschutzrecht-liche Genehmigung zur wesentli-chen Änderung ist kein Ausgangs-zustandsbericht erforderlich.8. Die im Rahmen der Öffentlich-keitsbeteiligung erhobenen Ein-wendungen werden zurückgewiesen.9. Die Kosten des Verfahrens hatdie Antragstellerin zu tragen.10. Es wird ein gesonderter Kos-tenbescheid erlassen.Der Genehmigungsbescheid ent-hält folgende Rechtsbehelfsbeleh-rung:Gegen diesen Bescheid kann in-nerhalb eines Monats nach seinerBekanntgabe Widerspruch erhobenwerden. Der Widerspruch istschriftlich, in elektronischer Formoder zur Niederschrift bei derStadt Chemnitz, Markt 1, 09111Chemnitz oder jeder anderenDienststelle oder Bürgerservice-stelle der Stadt Chemnitz einzule-gen. Wird der Widerspruch inelektronischer Form eingelegt, so

ist das elektronische Dokumentmit einer qualifizierten elektroni-schen Signatur im Sinne des Ver-trauensdienstgesetzes zu versehenund über das elektronische Ge-richts- und Verwaltungspostfach(www.egvp.de) einzureichen. Dietechnischen Voraussetzungen sindunter der vorgenannten Internet-seite abrufbar. Der Widerspruchkann auch mittels des auf der In-ternetseite http://www.chemnitz.de/chemn i t z /de / s t ad t se r v i ces /kontakt_elektronischer_zugang.htmlbereitgestellten Kontaktformularseingelegt werden, welches eben-falls mit einer qualifizierten elek-tronischen Signatur im Sinne desVertrauensdienstgesetzes zu verse-hen ist.Die immissionsschutzrechtliche Ge-nehmigung wurde unter den imGenehmigungsbescheid aufgeführ-ten Nebenbestimmungen erteilt.Eine Ausfertigung des Bescheidesmit den getroffenen Nebenbestim-mungen und mit der Begründungliegt in der Zeit vom 11.06.2018bis 25.06.2018 in der Stadtver-waltung Chemnitz – Untere Immis-sionsschutzbehörde, Friedensplatz 1,09111 Chemnitz, Zimmer A 113während der Öffnungszeiten vonMontag bis Donnerstag 08:00Uhr – 12:00 Uhr und Donnerstagzusätzlich 14:00 Uhr – 18:00 Uhrzur Einsichtnahme aus. Um telefo-nische Anmeldung unter der Tele-fonnummer 0371 4883631 wirdnach Möglichkeit gebeten.Diese öffentliche Bekanntmachungersetzt die Zustellung des Geneh-migungsbescheides an Personen,die Einwendungen erhoben haben.Die Anlage zur Herstellung von

Flüssigeisen ist eine Anlage nachder Industrieemissions-Richtlinie(Ziffer 3.1.a Anhang 1 IED-Richt-linie). Nach § 10 Abs. 8 aBImSchG muss bei IED-Anlagender Genehmigungsbescheid unterAngabe des maßgeblichen BVT-Merkblatts im Internet veröffent-licht werden. Das zutreffendeMerkblatt ist das „Beste Verfüg-bare Techniken in der Gießereiin-dustrie“ vom Juli 2004.Im Internet werden der Bescheidund seine Begründung im gleichenZeitraum unter ( h t t p s : / / www. chemn i t z . d e /c h emn i t z / d e / un s e r e - s t a d t /umwelt/bekanntmachungen/index.html) eingestellt. Auf dieser Seiteist dann die Verlinkung zum Ver-fahren zu finden.Der Genehmigungsbescheid giltmit Ende der Auslegungsfrist den-jenigen gegenüber, die Einwen-dungen erhoben haben, und auchdenjenigen gegenüber, die keineEinwendungen erhoben haben, alszugestellt. Die Rechtsbehelfsbe-lehrung des Genehmigungsbe-scheides gilt entsprechend.Nach der öffentlichen Bekanntma-chung können der Bescheid undseine Begründung bis zum Ablaufder Widerspruchsfrist schriftlichangefordert werden. Es wird daraufhingewiesen, dass die Übersen-dung des Bescheides formlos er-folgt und keine neuen Rechts-behelfsfristen in Gang setzt.

Chemnitz, den 08.06.2018

gez. Dr. Scharbrodt //AmtsleiterUmweltamt der Stadt Chemnitz

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Chemnitz über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichenGenehmigung (BImSchG)

23 08. Juni 2018 11AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Auftraggeber:Stadt ChemnitzAmt für Jugend und FamilieBahnhofstraße 5309111 ChemnitzTel.: 0371 488-5111, 488-5665E-mail: [email protected]

Vergabeverfahren:nichtförmliches Interessenbekun-dungsverfahren

Art der Leistung:Dienstleistung

Bezeichnung des Auftrages durchden Auftraggeber:

Etablierung der Leistung Schulsozi-alarbeit an den SchulenEmanuel-Gottlieb-Flemming-GrundschuleAlbert-Schweitzer-Straße 6109116 Chemnitzdurch einen Träger der freien Jugendhilfe mit Geschäftssitz bzw.Außenstelle/n in Chemnitz.

Leistungsumfang/Leistungsspezifika-tion der Leistung Schulsozialarbeit:

gesetzliche Grundlage:§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 3, Nummer 6 SGB VIII

Zielgruppe:Primäre Zielgruppe sind jungeMenschen, insbesondere diejeni-gen, die zum Ausgleich sozialerBenachteiligungen oder zur Über-windung individueller Beeinträch-tigungen in erhöhtem Maße aufUnterstützung angewiesen sind.Schulsozialarbeit richtet sich auchan Lehrkräfte, Eltern und Sorgebe-rechtigte.

Qualifikation:• Diplom-Sozialpädagog/-in,

Diplom-Sozialarbeiter/-in• Master- oder Bachelor of Arts-

Abschluss in der FachrichtungSozialpädagogik

• Hochschulabschluss als Diplom-Pädagog-/in oder Magister Päda-gogik/Erziehungswissenschaften,mit Vertiefungsrichtung Sozial-bzw. Erwachsenenpädagogik oderentsprechender Zusatzqualifika-tion,

• Staatlich anerkannter Sozialar-beiter/-in/Sozialpädagog/-in

• Ein dem/der „Staatlich aner-kannten Sozialarbeiter/-in/Sozial-pädagog/-in“ gleichgestellter Ab-schluss im Beitrittsgebiet vordem 3. Oktober 1990

Stellenumfang:0,75 Vollzeitäquivalente

Standort:Emanuel-Gottlieb-Flemming-Grundschule

Finanzierung:Die Finanzierung erfolgt auf derGrundlage der gültigen Förder-richtlinie Jugend, Soziales, Ge-sundheit – FRL JSG der StadtChemnitz und auf der Grundlageder Richtlinie des SächsischenStaatsministeriums für Sozialesund Verbraucherschutz zur Förde-rung von Schulsozialarbeit im Frei-staat Sachsen (FRL Schulsozial-arbeit).

Grundlagen der Zusammenarbeit:Kooperation mit dem Amt für Ju-gend und Familie, Abschluss einerKooperationsvereinbarung zwischendem Träger der freien Jugendhilfe

und der jeweiligen Schule.Die Projekte der Schulsozialarbeitarbeiten auf der Grundlage desFörderkonzeptes zur FRL Schulso-zialarbeit, insbesondere der dortbenannten Instrumente und Indi-katoren und mit Orientierung ander am 24. Juni 2016 vom Lan-desjugendhilfeausschuss beschlos-senen Fachempfehlung zur Schul-sozialarbeit im Freistaat Sach-sen.

Synergieeffekte:• Nutzung trägerinterner Ressourcen• Erfahrungen im Umgang mit

Migrant/-innen

Zeitlicher Rahmen:Einreichungsfrist für die Unter-lagen der Interessenbekundung:29.06.2018, 24:00 Uhr.Der Projektbeginn ist zum01.08.2018 zu sichern.

Einreichungsstelle:Stadt Chemnitz, Amt für Jugendund Familie, Abteilung Finanzen,Planung, ControllingBahnhofstraße 53, 09111 Chem-nitz, Zimmer 452

Einzureichende Unterlagen:• begründete schriftliche Interes-

senbekundung einschließlich Nach-weis des Trägers zur Rechtsform

• Eignungsvoraussetzungen des Trä-gers entsprechend § 74 SGB VIII

• grundsätzliches Selbstverständ-nis/Leitbild des Trägers

• Nachweis über die wirtschaftli-che Lage

• Leistungsbeschreibung zum An-gebot

• Finanzierungskonzept einschließ-lich Angaben zum Tarifsystemund zur Eigenbeteiligung

• Darstellung von möglichen Sy-nergieeffekten zu anderen Leis-tungsangeboten

• Referenzen bzgl. der Erfüllungvergleichbarer Aufgaben

• Absicherung zum Projektbeginnper 01.08.2018 unter Berück-sichtigung des Fachkräftegebo-tes

Auskünfte erteilen:Frau Hemmann, 0371 488-5665,[email protected] Frau Straube, 0371 488-5941,[email protected]

Interessenbekundungsverfahren

Ich beabsichtige unter Mitwirkungmeiner Mitarbeiter ab dem 15.Juni 2018 in der Gemeinde Chem-nitz, Gemarkung Altendorf, Ver-messungsarbeiten aufgrund desGesetzes über das amtliche Ver-messungswesen und das Liegen-schaftskataster im Freistaat Sach-

sen (Sächsisches Vermessungs-und Katastergesetz – SächsVerm-KatG) vom 29. Januar 2008(SächsGVBl. S. 138), geändertdurch Artikel 2 des Gesetzes vom19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134,140), durchzuführen. Dazu ist esgegebenenfalls erforderlich Ihre

Grundstücke zu betreten.Folgende Flurstücke sind voraus-sichtlich von den Vermessungsar-beiten betroffen:Gemarkung Altendorf, Flurstücke2/a, 7/a, 7/1, 7/2, 8/a, 13/a, 30,30/a, 30/b, 56/3, 57/a, 57/e,242/3, 246, 257, 258, 259,

259/a, 259/b, 259/c, 260, 261,445/b, 445/3, 445/5, 445/6,445/11, 445/12, 445/14, 445/15,445/16 und 450Gemarkung Rottluff, Flurstücke163/a und 192/17Ihre Anwesenheit ist jedoch nicht er-forderlich, denn die Arbeiten können

auch ohne Ihre Anwesenheit ausge-führt werden.Leipzig, 29.05.2018, Dr. Ing. Ger-nod Schindler, Öffentlich bestellterVermessungsingenieurMarienbrunnenstraße 4, 04299Leipzig, Tel.: 0341-8687520,Email: [email protected]

Öffentliche Ankündigung von Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten

23 08. Juni 2018 15AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Sitzung des Ortschaftsrates Wittgensdorf – öffentlich –Mittwoch, den 13.06.2018, 19:00 Uhr, Sitzungszimmer des Rathauses Wittgensdorf,

Rathausplatz 1, 09228 Chemnitz

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung sowieFeststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und derBeschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Entscheidung über Einwen-

dungen gegen die Nieder-schrift der Sitzung des Ortschaftsrates Wittgens-dorf – öffentlich – vom16.05.2018

4. Vorlagen an denStadtrat/Ausschuss

4.1. Vorlagen zur Einbeziehung4.1.1. Aktualisierung der

Entwicklungskonzeption füröffentliche Spiel- und Frei-zeitanlagen der Stadt Chem-nitz (Spielplatzkonzeption)Vorlage: B-045/2018Einreicher: Dezernat 6/Amt 67

5. Beratung zu Bauanträgen undBauvorhaben in der Ortschaft

6. Informationen des

Ortsvorstehers7. Anfragen der Ortschaftsrats-

mitglieder8. Einwohnerfragestunde9. Benennung von zwei Ort-

schaftsratsmitgliedern zurUnterzeichnung der Nieder-schrift der Sitzung des Ortschaftsrates Wittgens-dorf – öffentlich –

Dr. Ullrich Müller //Ortsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung über FundsachenNachstehende Gegenstände wur-den im Fundbüro im Monat Januarabgeliefert. Die Verlierer werdengemäß §§ 980, 981 BGB hiermitaufgefordert, innerhalb 6 Wochenab Datum dieser Bekanntmachungihre Rechte im Bürgerhaus „AmWall“ Fundbüro, Düsseldorfer Platz1, Telefon 0371 488-33 88, gel-tend zu machen.Öffnungszeiten:Montag und Freitag8.30 Uhr – 12.00 UhrDienstag und Donnerstag8.30 Uhr – 18.00 UhrChemnitz, den 08.06.201812 Fahrräder, 26 Schmuckstücke,4 Bücher, 37 Geldbörsen, 2 Fe-dermappen, 3 Hörbücher, 20 Han-

dys, 17 Basecaps, 1 Bügeleisen,21 Schlüsselbunde, 23 Hosen, 2 Kopfhörer, 1 Autoschlüssel, 8 Pullover, 1 USB-Stick, 1 Trans-ponder, 15 Jacken, 1 Musikbox, 5 Sonnenbrillen, 1 Herrenhemd, 1 E-Zigarette, 23 Brillen, 111 Müt-zen, 18 Badetücher, 8 Armband-uhren, 55 Schals & Tücher, 1 Werkzeugkasten, 1 Gehhilfe, 66 Handschuhe, 29 Kinderspiel-sachen, 47 Schirme, 1 Sitzkissen,1 Blindenabzeichen, 13 Sport-taschen, 1 Thermoskanne, 1 PaarDrummsticks, 10 Rucksäcke, 2 Paar Schuhe, 1 Schwibbogen, 1 Hipster Beutel, 25 Badehosen,1 Rolle Malerflies, 1 Kosmetik-tasche, 4 Bikinis, 1 Hundebett

Sitzung des Migrationsbeirates– öffentlich –

Mittwoch, den 13.06.2018, 18:00 Uhr, Beratungsraum 647,BVZ Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung sowieFeststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Entscheidung über Ein-

wendungen zur Niederschriftder Sitzung des Migrations-beirates – öffentlich – vom20.03.2018

4. Informationen zu Möglichkei-ten des Spracherwerbs in Verbindung mit einer Berufs-

ausbildung sowie Integrationauf dem Arbeitsmarkt

5. Öffentlichkeitsarbeit des Migrationsbeirates

6. Allgemeine Informationen7. Verschiedenes8. Bestimmung von zwei Beirats-

mitgliedern zur Unterzeich-nung der Niederschrift der Sitzung des Migrationsbeira-tes – öffentlich –

Pedro Martin Montero Perez //Vorsitzender des Migrationsbeirates

Sitzung des Ortschaftsrates Euba – öffentlich –Dienstag, den 12.06.2018, 19:30 Uhr, Sitzungsraum Euba, Drosselsteig 2, 09128 Chemnitz

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung sowieFeststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und derBeschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Entscheidung über Einwen-

dungen gegen die Nieder-schriften der Sitzungen desOrtschaftsrates Euba – öf-fentlich – vom 15.05.2018und 24.05.2018

4. Vorlagen an denStadtrat/Ausschuss

4.1. Vorlagen zur Einbeziehung4.1.1. Aktualisierung der

Entwicklungskonzeption füröffentliche Spiel- und Frei-zeitanlagen der Stadt Chem-nitz (Spielplatzkonzeption)Vorlage: B-045/2018Einreicher: Dezernat 6/Amt 67

5. Informationen des Tiefbau-amtes zum Ausbau desKirchweges

6. Informationen des Ortsvorstehers

7. Berichte der Ortschaftsrätezu den einzelnen Verantwortungsbereichen

8. Einwohnerfragestunde9. Benennung von zwei Ort-

schaftsratsmitgliedern zur Un-terzeichnung der Niederschriftder öffentlichen Sitzung desOrtschaftsrates Euba

Thomas Groß //Ortsvorsteher

23 08. Juni 201816 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Für das oben genannte Vorhabenführt die Landesdirektion Sachsenals Anhörungs- und Planfeststel-lungsbehörde auf Antrag der Lan-destalsperrenverwaltung des Frei-staates Sachsen, Betrieb Freiber-ger Mulde/Zschopau, Rauenstein6A, 09514 Pockau-Lengefeld vom8. Februar 2017 unter dem Ge-schäftszeichen C46-0522/309 einPlanfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 und § 70 des Was-serhaushaltsgesetzes (WHG) inVerbindung mit §§ 72 ff. des Ver-wal tungsver fahrensgesetzes(VwVfG) durch. Darüber hinauswird für das Vorhaben eine Um-weltverträglichkeitsprüfung nachdem Gesetz über die Umweltver-träglichkeitsprüfung (UVPG) durch-geführt, weil festgestellt wurde,dass für das Vorhaben eine Pflichtzur Durchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung besteht.

I.Gegenstand des Planfeststellungs-verfahrens ist die Umsetzung vonHochwasserschutzmaßnahmen inHarthau und Klaffenbach am Fließ-gewässer Würschnitz und am Hut-holzbach. Vorgesehen sind im We-sentlichen die Errichtung vonHochwasserschutzdämmen, vonHochwasserschutzmauern und einelinksseitige Gewässeraufweitungder Würschnitz. Zudem wirdrechtsseitig der Würschnitz das be-stehende Hochufer auf die Uferli-nie verzogen. Die Planung umfasstauch die Rückstausicherung amHutholzbach von der Mündung indie Würschnitz bis zur Siedlungs-grenze Flurstücksgrenze der Bau-feld-Mineralölraffinerie GmbH).Die Planung erstreckt sich links-und rechtsufrig innerhalb der Orts-lage Harthau und Klaffenbach ander Würschnitz zwischen Fluss-km3+620 und Fluss-km 5+257.Für das Bauvorhaben und die land-schaftspflegerischen sowie natur-schutzfachlichen Kompensations-maßnahmen werden Flurstücke in

der Gemarkung Jahnsdorf bean-sprucht.

II.Die Planunterlagen (Zeichnungenund Erläuterungen) liegen in derZeit vomMittwoch, dem 20. Juni 2018 biseinschließlich Donnerstag, dem 19. Juli 2018, in der StadtverwaltungChemnitz, Stadtplanungsamt, Frie-densplatz 1, 09106 Chemnitz, Zim-mer B 527während der Dienststunden: Montag: 08:30 – 12:00 UhrDienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und13:00 – 15:00 UhrMittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr und13:00 – 16:00 UhrDonnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und13:00 – 18:00 Uhrzur allgemeinen Einsichtnahme aus.Zusätzlich liegen die genanntenUnterlagen in den nachfolgend ge-nannten Gemeinden öffentlichaus. Die Auslegung dort wird eben-falls ortsüblich bekannt gemacht:- im Rathaus Jahnsdorf, OT Leu-

kersdorf, Poststraße 1, 09387Jahnsdorf/Erzgebirge, Zimmer-Nr. 11,

- Gemeindeverwaltung Neukir-chen, Hauptstraße 77, 09221Neukirchen, Zimmer-Nr. 13.

Die Planunterlagen, die ausgelegtwerden, beinhalten die technischePlanung (Zeichnungen und Erläu-terungen), einen als Umweltver-träglichkeitsstudie bezeichnetenUVP-Bericht sowie weitere das Vor-haben betreffende entscheidungs-erhebliche Berichte und Empfeh-lungen. Zu letzteren gehören ins-besondere1. eine allgemein verständliche

Zusammenfassung,2. ein spezieller artenschutzrecht-

licher Fachbeitrag, 3. ein landschaftspflegerischen

Begleitplan und4. ein Fachbeitrag zur Wasserrah-

menrichtlinie.III.

1. Die betroffene Öffentlichkeit

kann sich zwei Wochen nachAblauf der Auslegungsfrist, dasheißt bis einschließlich Donners-tag, den 2. August 2018 bei derLandesdirektion Sachsen, Alt-chemnitzer Straße 41, 09120Chemnitz oder bei der Stadtver-waltung Chemnitz, Stadtpla-nungsamt, Annaberger Straße89, 09120 Chemnitz oder beiden vorstehend genannten Kom-munen, in denen die Planun-terlagen ausliegen, schriftlich(mit eigenhändiger Unter-schrift) oder zur Niederschriftzu dem Vorhaben äußern.Betroffene Öffentlichkeit istjede Person, deren Belangedurch das Vorhaben berührtwerden und jede Vereinigung,deren satzungsmäßiger Aufga-benbereich durch das Vorhabenberührt wird.

2. Die Einwendungen bzw. Äuße-rungen müssen den Namenund die volle Anschrift des Ein-wenders enthalten. Sie sollenden geltend gemachten Belangund das Maß der Beeinträchti-gung erkennen lassen. Bei Ei-gentumsbeeinträchtigungenwird um Bezeichnung der be-troffenen Grundstücke mit Flur-stücknummern und Gemarkun-gen gebeten.

3. Sofern die Erhebung der Ein-wendung bei der Landesdirek-tion Sachsen erfolgt, kann dieSchriftform durch die elektroni-sche Form ersetzt werden. Indiesem Fall ist das elektroni-sche Dokument mit einer qua-lifizierten elektronischen Signa-tur zu versehen. Der Zugang fürelektronische Dokumente istauf die Dateiformate .doc,.docx und .pdf beschränkt. Informationen zum Zugang für verschlüsselte / signierte E-Mails / elektronische Doku-mente sowie elektronische Zu-gangswege finden Sie unterwww.lds.sachsen.de/kontakt.

4. Bei Einwendungen, die vonmehr als 50 Personen auf Un-terschriftslisten unterzeichnetoder in Form vervielfältigtergleichlautender Texte einge-reicht werden (gleichförmigeEingaben), ist auf jeder miteiner Unterschrift versehenenSeite ein Unterzeichner mitNamen, Beruf und Anschrift alsVertreter der übrigen Unter-zeichner zu benennen. Ande-renfalls können diese Einwen-dungen unberücksichtigt blei-ben. Es können ferner gleich-förmige Eingaben insoweit un-berücksichtigt bleiben, als Un-terzeichner ihren Namen oderihre Anschrift nicht oder unle-serlich angegeben haben.

5. Mit Ablauf der oben genanntenEinwendungs- bzw. Äußerungs-frist sind für das Planfeststel-lungsverfahren alle Einwendun-gen bzw. Äußerungen ausge-schlossen, die nicht auf beson-deren privatrechtlichen Titelnberuhen. Einwendungen wegen nachtei-liger Wirkungen des Vorhabenskönnen später nur nach § 14Absatz 6 WHG geltend ge-macht werden.

IV.Die für die Durchführung des Plan-feststellungsverfahrens einschließ-lich des Umweltverträglichkeits-prüfungsverfahrens sowie für dieZulassungsentscheidung zustän-dige Behörde ist die Landesdirek-tion Sachsen. Bei dieser sindweitere relevante Informationen er-hältlich. Bei der LandesdirektionSachsen können auch innerhalbder oben unter Pkt. III.1 genann-ten Frist Fragen eingereicht wer-den.

V.1. Die rechtzeitig erhobenen Ein-

wendungen und Stellungnah-men zu dem Plan sind grund-sätzlich in einem Termin zuerörtern. Der Erörterungstermin

wird vorher bekannt gemacht.Diejenigen, die Einwendungenerhoben oder Stellungnahmenabgegeben haben, werden vondem Erörterungstermin geson-dert benachrichtigt. Sind mehrals 50 Benachrichtigungen vor-zunehmen, können diese durchöffentliche Bekanntmachungersetzt werden.Bei Ausbleiben eines Beteilig-ten in dem Erörterungsterminkann auch ohne ihn verhandeltwerden.

2. Kosten, die durch Einsicht-nahme in die Planunterlagen,für die Erhebung von Einwen-dungen und die Teilnahme amErörterungstermin oder Vertre-terbestellung entstehen, wer-den nicht erstattet.

3. Die Entscheidung über die Zu-lassung oder die Ablehnung desVorhabens ergeht nach Durch-führung des Planfeststellungs-verfahrens mit einem Planfest-stellungsbeschluss. Im Plan-feststellungsbeschluss wird überdie Einwendungen entschie-den.

4. Die Zustellung der Entschei-dung über die Einwendungenkann durch öffentliche Be-kanntmachung ersetzt werden,wenn mehr als 50 Zustellungenvorzunehmen sind.

VI.Diese Bekanntmachung ist ein-schließlich der auszulegenden Plan-unterlagen auch unter www.lds.sachsen.de/bekanntma-chung unter der Rubrik Hochwas-serschutz sowie unter www.uvp-verbund.de einsehbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhaltder zur Einsicht ausgelegten Plan-unterlagen.

Chemnitz, den 8. Juni 2018

gez. Stötzer //im Auftrag der LandesdirektionSachsen

Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben„Hochwasserschutz an der Würschnitz in Chemnitz Harthau und Klaffenbach, Bereich Birkencenter bis

Wasserschloss Klaffenbach M4“ vom 8. Juni 2018

Öffentliche Zustellungen durch Bekanntmachung einer BenachrichtigungGemäß § 4 SächsVwVfZG i.V.m. § 10 Abs. 2 VwZG hiermit durchdie Stadt Chemnitz bekannt gege-ben, dass das

an Herrn Jozsef Tejfel, letzte be-kannte Anschrift: Margareten-straße 21, 09131 Chemnitz ge-richtete Dokument mit dem Akten-zeichen 33.4/M/18-0233 vom31.05.2018 öffentlich zugestelltwird und bei der StadtverwaltungChemnitz, 33.4, Fahrerlaubnisbe-hörde, Düsseldorfer Platz 1 imZimmer 2.026

an Herrn Charfeddine Saadaoui,letzte bekannte Anschrift: c/o JVA Dresden, Hammerweg 30,01127 Dresden, gerichtete Doku-ment mit dem Aktenzeichen 33.7-33.60.04-Gr- 055497_2 vom01.06.2018 öffentlich zugestellt

wird und bei der StadtverwaltungChemnitz, Bürgeramt, Ausländer-und Staatsangehörigkeitsbehörde,Düsseldorfer Platz 1, im Zimmer3.031

an Frau Deisadze, Anna, unbekann-ten Aufenthalts (letzte bekannteAnschrift: Zwickauer Straße 34‚09112 Chemnitz), gerichtete Be-scheid vom 29.05.2018, AZ.:504305.329618, über Rückfor-derung von Leistungen nach demAsylbewerberleistungsgesetz kannbei der Stadt Chemnitz, Sozial-amt, Bahnhofstraße 54 a, 09111Chemnitz, Zimmer 2.010 a

an Herrn Baschirow, Sachar, unbe-kannten Aufenthalts (letzte be-kannte Anschrift: Annaberger Stra-ße 231, 091302Chemnitz), ge-

richtete Bescheid vom 30.05.2018,AZ.:504305.298721, über Rück-forderung von Leistungen nachdem Asylbewerberleistungsgesetzkann bei der Stadt Chemnitz, So-zialamt, Bahnhofstr. 54a, 09111Chemnitz, Zimmer 2.010 a,

an Herrn Karim Marzouki, letzte be-kannte Anschrift: OberfrohnaerStraße 21, 09117 Chemnitz, ge-richtete Dokument mit dem Ak-tenzeichen 33.7-33.60.04-Gr-MARZOUKI4 vom 01.06.2018 öf-fentlich zugestellt wird und bei derStadtverwaltung Chemnitz, Bürger-amt, Ausländer- und Staatsange-hörigkeitsbehörde, DüsseldorferPlatz 1, im Zimmer 3.031

an Herrn Grabow, René letzte be-kannte Anschrift: Ernst-Stargardt-

Allee 1 in 14979 Großbeeren ge-richteten Mitteilung über die Leis-tungsbewilligung nach § 7 Abs. 2UVG Aktenzeichen 51.4315.14864 vom 04.06.2018 kann beider Stadtverwaltung Chemnitz,Amt für Jugend und Familie,Bahnhofstr. 53, Zi. 252

an Herrn Wilke, Artur-Robert letztebekannte Anschrift: Hofäcker-straße 16/2 in 73066 Uhingen ge-richteten Mitteilung über die Leis-tungsbewilligung nach § 7 Abs. 2UVG Aktenzeichen 51.4315.15388 vom 30.05.2018 kann beider Stadtverwaltung Chemnitz,Amt für Jugend und Familie,Bahnhofstr. 53, Zi. 252

an Frau Tatjana Becker, letzte be-kannte Anschrift: ReichenhainerStr. 236, 09125 Chemnitz gerich-

tete Dokument mit dem Aktenzei-chen 33.4/B/18-0214 vom04.06.2018 öffentlich zugestelltwird und bei der StadtverwaltungChemnitz, 33.4, Fahrerlaubnisbe-hörde, Düsseldorfer Platz 1 imZimmer 2.026

zu den üblichen Sprechzeiten ein-gesehen werden kann. Durch dieseöffentliche Zustellung des Doku-mentes können Fristen in Gang ge-setzt werden, nach deren AblaufRechtsverluste drohen. Sofern dasDokument eine Ladung zu einemTermin enthält, kann dessen Ver-säumung Rechtsnachteile zur Fol-ge haben. Das Dokument gilt alszugestellt, wenn seit dem Tag derBekanntmachung der Benachrich-tigung zwei Wochen vergangensind.

23 08. Juni 201822 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderung der Baugestaltungssatzung GrünaAuf Grund des § 89 Abs. 1 derSächsischen Bauordnung (SächsBO)in der Fassung vom 11. Mai 2016(SächsGVBl. S. 186, 187), zuletztgeändert durch Gesetz vom27.10.2017 (SächsGVBl. S. 588)in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz1, Abs. 2 der Gemeindeordnungfür den Freistaat Sachsen (Sächs-GemO) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 9. März 2018(SächsGVBl. S. 62, 63), hat derStadtrat der Stadt Chemnitz in sei-ner Sitzung am 23.05.2018 mitBeschluss-Nr. B-072/2018 dienachfolgende Satzung, bestehendaus dem Textteil und dem Lage-plan beschlossen:

PräambelDas Bild einer Region, Landschaftund Ortschaft ist das Ergebniseines langen Entwicklungsprozes-ses, der durch die Vielfalt von his-torischen, kulturellen, sozialen,ökonomischen und ökologischenFaktoren beeinflusst und geprägtwird. Dieses Bild der regionalen und ört-lichen Bautradition gibt einer Kul-turlandschaft bis hin zu ihrerkleinsten Siedlungseinheit Eigen-art und Unverwechselbarkeit, dieals wesentliche Voraussetzung fürdie Identifikation der Menschenmit ihrer Heimat gelten. Die Artder Bebauung, die Gestaltung vonDächern und Fassaden sowie dieGestaltung von Grundstücken prä-gen das Straßen- und Ortsbildmaßgeblich. Deshalb ist es wich-tig, diese gewachsenen Traditionenzu pflegen und für die Zukunft zubewahren. Um die überlieferte Struktur auchbei Umbauten und Sanierungen zuerhalten sowie hinzukommendeNeu- oder Anbauten harmonisch indas überlieferte Ortsbild einzubin-den, ist diese Satzung erlassenworden. Ziel ist es, für einige ge-schichtlich wichtige und öffentlichfrequentierte Bereiche und Stra-ßenzüge Grünas das historischeErbe zu bewahren und Neues unterBerücksichtigung der landschafts-typischen Bauweise in den Ort zuintegrieren. Die kooperative Mitwirkungsbereit-schaft von Architekten, Bauherrenund Handwerkern ist dabei uner-lässlich. Die Satzung will keines-falls standardisierte Bauweisenvorgeben, sondern die Richtungfür ein harmonisches Miteinandervon Alt und Neu weisen.Zone 1 Die Gebäude dokumentieren dieEntwicklung vom Dorf zur indus-triell geprägten Ortschaft. Entlangder Chemnitzer Straße ist eine 2-geschossige Bebauung fast durch-gängig erkennbar.Dieses und weitere baukörperlicheund architektonische Merkmalewerden ebenfalls an den gründer-zeitlich geprägten Gebäuden beid-seitig der Baumgartenstraßedeutlich.Zone 2 In Zone 2 sind Teilgebiete derDorflage und Gartenstadt enthal-ten. Der zusammengefasste Ge-bäudebestand bestehend aus klei-neren Siedlungshäusern in offener

Bauweise und umfasst den ur-sprünglichen und damit ältestenOrtsteil entlang der Dorfstraße.Eine umfassende Einbeziehungdieses Gebäudebestandes in dieBaugestaltungssatzung ist vorgese-hen, um erhaltenswerte dörflicheStrukturen im Zusammenhang undnicht nur durch Einzeldenkmaledarzustellen.Die Gebäude mit Gartenstadtcha-rakter im Bereich der August-Bebel-Straße, Pleißaer-, Limba-cher- und Röhrsdorfer Straße sindzum Teil wegen der überwiegendenEinheitlichkeit der Baukörper inihrer Schutzwürdigkeit zu bewah-ren. Hinsichtlich der Festsetzun-gen gibt es keine wesentlichenUnterschiede zur Gestaltung vonGebäudeteilen (Dachform, Fensterusw.)

§ 1 Räumlicher und sachlicher Geltungsbereich

1.1. Diese Satzung gilt für denOrtsteil Grüna der Stadt Chemnitz.Das Satzungsgebiet ist unterteiltin:Zone 1:beidseitige Bebauung entlang derChemnitzer Straßebeidseitige Bebauung entlang derBaumgartenstraßeBebauung an der ReichenbranderStraßeZone 2:beidseitige Bebauung entlang derDorfstraße beidseitige Bebauung entlang derAugust-Bebel-Straßebeidseitige Bebauung LimbacherStraßebeidseitige Bebauung Rabenstei-ner StraßeBebauung Röhrsdorfer StraßeBebauung an der Pleißaer StraßeDie genaue Grenze des Geltungs-bereiches wird bestimmt durchden beigefügten Lageplan, der Be-standteil der Satzung ist.1.2. Diese Satzung gilt für bauli-che Maßnahmen aller Art wie Neu-bau, Sanierung, Instandhaltung,Um- und Erweiterungsbau, sowiefür Werbeanlagen, Warenautoma-ten und unbebaute Flächen. Siegilt unabhängig davon, ob die Bau-maßnahmen genehmigungspflich-tig oder genehmigungsfrei sind. 1.3. Grundstücke im Geltungsbe-reich von Bebauungsplänen sindvom Geltungsbereich der Bauge-staltungssatzung ausgeschlossen.1.4. Die Notwendigkeit andererGenehmigungen, Erlaubnisse oderBewilligungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften bleibt un-berührt.1.5. Die Regelungen dieser Sat-zung gelten nur für die vom öffent-lichen Straßenraum sichtbarenTeile baulicher Anlagen, Vorgärtenund Hecken.

§ 2 Allgemeine BestimmungBauliche Anlagen und Einrichtun-gen (sowie Werbeanlagen und Wa-renautomaten) müssen sich inBezug auf Form, Farbgebung undWerkstoff der Eigenart des Ortsbil-des, insbesondere der vorhande-nen Bebauung, anpassen und sichharmonisch einfügen.

§ 3 Baukörper3.1. Bei baulichen Maßnahmen an bestehenden Gebäuden sindFirst- und Traufhöhe beizubehal-ten.3.2. Bei Neubauten einschließlichLückenbebauung ist die Firstrich-tung der Hauptgebäude in die Be-bauung des Umfeldes einzuord-nen.Die Firsthöhe bei Neubauten be-trägt in Zone 1 max. 18 m, in denZonen 2 und 3 max. 12 m, bezo-gen auf die Geländeoberfläche imMittel.Die Regelungen der SächsBO überAbstandsflächen bleiben unbe-rührt.3.3. Die bestehenden Baufluchtensind einzuhalten.

§ 4 Fassade4.1. Außenwändea) Massive Außenwände von Ge-

bäuden einschließlich der Gie-belflächen sind zu verputzen.Farbige Putzflächen sind durcheingefärbte Putze oder Farban-striche zu erstellen.

b) Fassadenflächen dürfen in hel-len Farbtönen mit einem Hell-bezugswert *) von mindestens44 und höchstens 90 geputztbzw. gestrichen werden. Grelle, leuchtende oder reflek-tierende Farben sind unzuläs-sig.Plastisch hervortretende Glie-derungselemente und Sockel-flächen dürfen in von Satz 1abweichenden Farbtönen ge-putzt bzw. gestrichen wer-den.

c) Verkleidungen der Ober-geschosse einschließlich Gie-belflächen mit Naturschie-fer oder schieferähnlichen Ma-terialien bzw. Holzschalungsind zulässig und bei beste-henden Gebäuden zu erhal-ten.

d) Fachwerk im Obergeschoss istzulässig, in Zone 1 nur im letz-ten Obergeschoss.Vorhandenes Fachwerk ist sicht-bar zu belassen oder lediglichmit Holzverschalung oder Ver-schieferung zu versehen.

e) Gebäudesockel dürfen bis max.0,80 m über das angrenzendeGelände hinausragen.Bei hängigem Gelände ist derhöchste Punkt des gebäudeum-gebenden Geländes Bezugs-punkt.Gebäudesockel sind in Natur-oder Kunststein zu verkleidenoder zu verputzen.

f) Bei baulichen Maßnahmen anbestehenden Gebäuden sindTür- und Fenstergewände, Ge-simse sowie Architekturdetailszu erhalten. Ist dies z. B. we-gen Wärmeschutzmaßnahmennicht möglich, so ist ihre opti-sche Wirkung wieder herzustel-len.

*) Der Hellbezugswert beschreibtden Anteil des auf eine Oberflä-che auftreffenden sichtbarenLichts, der von dieser Flächereflektiert wird, und ist damitein Maß für die Helligkeit vonOberflächen. Ein Wert von 100entspricht einer absolut weißen

Oberfläche; dementsprechendsteht die Null für Tiefschwarz.Kleinere Werte stehen also fürdunklere Farbtöne.

4.2. Fenster, Fensterrahmungenund Schaufenstera) Bei baulichen Maßnahmen an

bestehenden Gebäuden sindFensteröffnungen in der Größedem historischen Befund ent-sprechend beizubehalten.

b) Bei Fenstern ab einer Breitevon 1,00 m ist eine senkrechteTeilung vorzunehmen. Ab einerHöhe von 1,40 m sind Fenstermit einem Kämpfer oder min-destens einer Quersprosse zuversehen.Diese Regelung gilt nicht fürRettungsfenster.

c) Die äußere Begrenzung vonSchaufenstern muss in Verlän-gerung der äußeren B e g r e n -zung der Fenster in den Ober-geschossen liegen.

4.3. TürenBei baulichen Maßnahmen an vor-handenen Gebäuden sind Türöff-nungen in Größe und Lage demursprünglichen Befund entspre-chend beizubehalten.Der behindertengerechte Umbauvon Türöffnungen und -lage ist zu-lässig.

§ 5 Dächer5.1. Dachgestaltunga) Dächer von Neubauten sind mit

einer Neigung von 38° bis 50°auszubilden. Bei Dachsanie-rung ist die vorhandene Dach-form und Dachneigung beizu-behalten.

b) Zulässiges Dachformen sindSattel-, Walm- und Krüppel-walmdächer, in der Zone 1auch Mansarddächer.In allen Zonen sind für Neben-gebäude zusätzlich Pult- undSchleppdächer zulässig.

c) Für die Dacheindeckung vonHauptgebäuden sind nur Natur-oder Kunstschiefer (oder schie-ferähnliche Deckwerkstoffe) so-wie Schindeln, Dachziegel undBetondachsteine (und ziegel-ähnliche Deckwerkstoffe) zuläs-sig. Dafür dürfen nur Farben inAnlehnung an die RAL-Farb-töne 7015 Schiefergrau, 7016Anthrazitgrau, 8019 Graubraunund 3007 Schwarzrot verwen-det werden.

d) Bei Neubauten darf der Dach-überstand an der Traufe undam Ortgang 50 cm nicht über-schreiten.Bei Dachsanierung oder -er-neuerung von bestehenden Ge-bäuden ist eine Vergrößerungdes Dachüberstandes auf maxi-mal 35 cm zulässig.

e) Dacheinschnitte sind straßen-seitig unzulässig.

5.2. Dachaufbautena) Zulässige Dachaufbauten sind

Einzelgaube, Doppelgaube unddurchgehendes Gaubenband.

b) Maximal 1/3 der Fläche jederDachseite kann für den Einbauliegender Dachfenster oderDachgauben genutzt werden.

c) Solarenergieanlagen und Son-nenkollektoren sind in und anDachflächen zulässig.

§ 6 Werbeanlagen, Warenautomaten und Schaukästen

6.1. Eigenwerbunga) Werbeanlagen für Einzelhandel,

Dienstleistung und Gewerbesind nur an der Stätte der Leis-tung zulässig.

b) Werbeanlagen, die dem Hin-weis auf im Ort ansässigen Ein-zelhandel, Dienstleistung undGewerbe dienen, sind bis zueiner Größe von 1,0 m² auchunabhängig von der Stätte derLeistung zulässig.

c) An Fassaden angebrachte Wer-beanlagen, Warenautomatenund Schaukästen dürfen unbe-schadet der Regelung in § 10SächsBO Abs. 4 und 5 i.V. mit§ 61 Abs. 1 Nr. 11 SächsBOarchitektonische Gliederungenweder verdecken noch über-schneiden.

d) Werbeanlagen auf Dächern sindunzulässig.

6.2. FremdwerbungDie folgenden Werbeanlagen sindnur in Zone 1, entlang der Chem-nitzer Straße, zulässig:a) Kommerzielle Werbeanlagen

bis zu einer Größe der Werbe-fläche von 2,70 m x 3,70 msind auf öffentlichen Flächeneinschließlich Gehwegberei-chen 1. vor Einkaufszentren und Ver-brauchermärkten

2. im Kreuzungsbereich Chemnit-zer Straße/Mittelbacher Straßezulässig, bei einer Größe derWerbefläche von 1,90 m x1,30 m sind sie als Citylight-Vi-trine im Gehwegbereich zuläs-sig.

b) Kommerzielle Werbeanlagenbis zu einer Größe der Werbe-fläche von 2,70 m x 3,70 msind auf privatem Grundstücknur zulässig, wenn sie einenGebäudeabstand von mind. 10m einhalten.

c) Kommerzielle Werbeanlagen aneinem Gebäude sind unzuläs-sig.

d) Kommerzielle Werbeanlagenauf Dächern sind unzulässig.

§ 7 EinfriedungenAls Einfriedungen an öffentlichenVerkehrsflächen sind zulässig:- Holzzäune bis 1,40 m Höhe- Natursteinmauern, Kunststein-

mauern oder Verblendmauerwerkmittels Natur- oder Kunststeinoder in Kombination mit einemHolzzaun bis zu einer Gesamt-höhe von 1,40 m

- Metallzäune bis 1,40 m Höhe- Heckenpflanzungen bis zu einer

Höhe von 1,80 m, wenn sie dieSicherheit des Verkehrs nicht be-einträchtigen.

§ 8 VorgärtenVorgärten sind zu erhalten und bisauf Zufahrten und Zugänge min-destens als Grünfläche anzulegen.In Verbindung mit dem Siedlungs-wohnungsbau entlang der Karl-Liebknecht-Straße sind die beste-henden Heckenpflanzungen zu er-halten.

Fortsetzung Seite 23

23 08. Juni 2018 23AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Fortsetzung von Seite 22

In Verbindung mit Gewerbe im Ge-bäude sind Stellplätze im Vorgar-tenbereich zulässig.

§ 9 AbweichungenAbweichungen von den Vorschrif-ten dieser Satzung regeln sichnach § 67 SächsBO.

§ 10 OrdnungswidrigkeitenGemäß § 87 SächsBO handelt ord-nungswidrig, wer vorsätzlich oderfahrlässig den §§ 2 – 8 dieser Sat-zung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach§ 87 Abs. 3 SächsBO mit einerGeldbuße bis zu 500.000,00 EURgeahndet werden.

§ 11 In-Kraft-TretenDiese Satzung tritt am Tage nachihrer öffentlichen Bekanntma-chung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung:Die durch den Stadtrat der StadtChemnitz am 23.05.2018 be-schlossene Baugestaltungssatzungfür das o. g. Gebiet wird hiermitgemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Sächs-GemO öffentlich bekannt gemacht.Jedermann kann diese Satzungeinschließlich der zeichnerischenDarstellung und der Begründungim Stadtplanungsamt, SachgebietBeratung, im Neuen TechnischenRathaus, Friedensplatz 1, währendder Zeiten Montag bis Freitag von08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätz-lich Donnerstag von 14.00 Uhr bis18.00 Uhr einsehen und über den

Inhalt Auskunft verlangen.Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-GemO gelten Satzungen, die unterVerletzung von Verfahrens- undFormvorschriften zu Stande ge-kommen sind, ein Jahr nach ihrerBekanntmachung als von Anfangan gültig zu Stande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung

nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffent-lichkeit der Sitzungen, die Ge-nehmigung oder die Bekannt-machung der Satzung verletztworden sind,

3. die Oberbürgermeisterin demBeschluss nach § 52 Abs. 2SächsGemO wegen Gesetzwid-rigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4Satz 1 SächsGemO genannten

Frista) die Rechtsaufsichtsbehördeden Beschluss beanstandet hatoderb) die Verletzung der Verfah-rens- oder Formvorschriften ge-genüber der Gemeinde unterBezeichnung des Sachverhal-tes, der die Verletzung begrün-den soll, schriftlich geltendgemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs.4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemOgeltend gemacht worden, so kannauch nach Ablauf der im § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genanntenFrist jedermann diese Verletzunggeltend machen.

Chemnitz, den 29.05.2018

gez. Barbara Ludwig //Oberbürgermeisterin