Unternehmenskurier Reiner & Partner

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GESCHÄFTSREISEN Haftung kann teuer werden KATASTROPHENSCHÄDEN Know-how von Experten gefragt BOOTSVERSICHERUNG Klar Schiff – aber sicher Nr.3/ 2013 ...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement Restlos zugemüllt Wer Strategien gegen die Mailflut hat, geht nicht darin unter Reiner & Partner GmbH · Ihr Versicherungstreuhänder & Makler Jochberger Straße 98 · A-6370 Kitzbühel · Telefon: +43 (0) 5356/ 72 300 · Fax: DW 47 · E-Mail: [email protected] · Web: www.reiner-partner.at

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GESCHÄFTSREISENHaftung kann teuer werden

KATASTROPHENSCHÄDENKnow-how von Experten gefragt

BOOTSVERSICHERUNGKlar Schiff – aber sicher

Nr.3

/2013

...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement

Restlos zugemülltWer Strategien gegen die Mailflut hat, geht nicht darin unter

Reiner & Partner GmbH · Ihr Versicherungstreuhänder & MaklerJochberger Straße 98 · A-6370 Kitzbühel · Telefon: +43 (0) 5356/ 72 300 · Fax: DW 47 · E-Mail: [email protected] · Web: www.reiner-partner.at

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Servicethema

Wer kennt das nicht: Sie sollten schon wegen des Termins mit einem wichtigen Kunden im Auto sitzen, ein unaufschieb-bares Gespräch mit einem Mitarbei-ter vorbereiten und ein paar dringende Rückrufe erledigen. Und der Postein-gang Ihres Laptops oder Smartphones füllt sich stündlich mit wichtigen und we-niger wichtigen Mails.

Schätzungen zufolge werden jeden Tag weltweit an die 90 Millionen geschäft-liche E-Mails verschickt – Tendenz stei-gend. Bis 2016 soll diese Zahl auf mehr als 140 Millionen steigen. Laut einer Stu-die von Iron Mountain, einem weltwei-ten Anbieter von Services für das Infor-mationsmanagement, haben nur knapp 12% der befragten Unternehmen eine

verbindliche Regelung für den Umgang mit geschäftlichen E-Mails. Der weitaus größere Teil überlässt damit den Mitar-beitern die Entscheidung, welche Daten gelöscht und welche aufbewahrt wer-den müssen.

Wenn täglich durchschnittlich 150 E-Mails oder mehr im Posteingang landen, bedeutet das für viele Betroffene einen Stressfaktor. So fühlt sich laut Studie jeder dritte Befragte von der Menge an elekt-ronischen Nachrichten gestresst. Immer-hin 43% bearbeiten inzwischen ihre ge-schäftlichen E-Mails auch von unterwegs.

Die Smartphones sind dafür verantwort-lich, dass die E-Mail-Flut bei immer mehr Arbeitnehmern auch nach Feierabend

EDITO

RIA

LDas Internet hat unser Leben erleichtert: Wir buchen Hotels und Flüge per Mausklick, können unentgeltlich und sekundenschnell quer über den Globus kommunizieren und haben unkompliziert Zugang zu einer ungeahnten Fülle an Informationen. Doch die moderne Kommunika-tionstechnologie hat auch ihre Schattenseiten: Die E-Mail-Flut nervt. Ein voller Posteingang mit Anfragen und unerledigten Aufgaben stresst und frustriert. Die gute Nachricht: Es gibt Strategien gegen das Ertrin-ken in der E-Mail-Flut.

Liebe Leserin, lieber Leser,

das Vertrauen in die gesetzliche Altersvorsorge sinkt. Laut einer aktuellen Studie vertraut nur noch jeder zweite Österreicher/in auf das staatliche Pensionssystem. Nun hat auch die EU Kommission massive Skepsis an der Effektivität des österreichischen Pensionssys-tems geäußert.

Konkret kritisiert die EU Kommis-sion vor allem, dass das Frauen-pensionsalter in Österreich erst ab 2024 in Halbjahresschritten auf 65 steigen soll und die steigende Lebenserwartung nicht mit dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter verknüpft wurde. Außerdem seien Früh- und Invaliditätspensionen noch immer überproportional ver-breitet. Pensionsexperten wie der anerkannte Sozialwissenschafter Professor Bernd Marin weisen nach, dass sich die Lebensarbeits-zeit in den vergangenen 40 Jah-ren dramatisch verkürzt hat, wäh-rend sich die Zeit des Ruhestands dramatisch erhöht – eine Folge des späten Berufseinstiegs und der Langlebigkeit.

Wie sieht es mit Ihrer privaten Altersvorsorge aus? Haben Sie schon einmal daran gedacht, die Steuerersparnis durch den Gewinnfreibetrag gemäß § 10 Einkommensteuergesetz für die persönliche Pensionsvorsorge zu nutzen? Fragen Sie uns, wir bera-ten Sie gerne!

Ihr Manfred ReinerGeschäftsführender Gesellschafter

Restlos zugemüllt – was Sie gegen die tägliche Mailflut tun können

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weitergeht. Schätzungen zufolge erhält heute jeder zweite Beschäftigte auch nach Dienstschluss berufliche Anrufe und E-Mails, freie Tage inklusive. Die neuen Kommunikationsmittel lassen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit immer mehr verschwimmen – erst recht für Führungskräfte und Unternehmer, die das Prinzip der ständigen Erreichbarkeit sehr oft vorexerzieren.

Wie können Sie für sich und für Ihre Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter Stress und Überlastung reduzieren?

Verzichten Sie auf die automatische Benachrichtigung!

Oft ist es nur Neugier, die dazu verführt, jedes Mal schnell nachzu-schauen, wenn eine eingegange-ne E-Mail blinkt oder „pling“ macht. Die Folge: Zumindest für ein paar Sekunden ist die Konzentration ge-stört, der Arbeitsprozess unterbro-chen. Das führt zu Fehlern und zu unnötigen Verzögerungen.

Seien Sie bei der Bearbeitung der E-Mails konsequent!

Sparen Sie sich keine Aufgaben für später auf, sobald Sie eine E-Mail geöffnet haben! Antworten Sie so-fort, aber bewusst kurz, wenn eine Reaktion von Ihnen erwartet wird. Ihr Gegenüber wird Ihnen beides danken! Verschieben Sie relevan-te Informationen sofort in den pas-senden Ordner und zu erledigende Aufgaben in Ihre To-Do-Liste.

Seien Sie großzügig beim Löschen!

Mails, die keine relevanten Infos enthalten oder keine Reaktion oder Aufgaben Ihrerseits erfordern, be-lasten nur den Speicher.

Planen Sie bewusst fixe Zeiten fürs E-Mail-Bearbeiten ein!

Lassen Sie sich nicht dazu verlei-ten, ständig online sein zu müssen. In den allermeisten Fällen reicht es, wenn Sie innerhalb von zwei bis drei Stunden auf eingegangene E-Mails reagieren. So kann es durch-aus Sinn machen, seinen Postein-gang nur zu fixen Zeiten zu bearbei-ten – zum Beispiel in der Früh nach dem Hochfahren des Rechners, vor der Mittagspause und vor dem Fei-erabend. Der Zeitpunkt und die In-tervalle sind natürlich individuell zu gestalten und sollten sich nach Ihren Aufgaben, Ihrem Arbeitsstil und Ih-rem Zeitmanagement richten.

Legen Sie wichtige E-Mails klar strukturiert ab!

Speichern Sie E-Mails, die wichtige Informationen enthalten und die Sie

deshalb aufbewahren möchten, klar strukturiert ab. Ordner auf der Fest-platte sind dazu in der Regel bes-ser geeignet als der Posteingang Ih-res E-Mail-Tools. Viele Programme bieten intelligente Verwaltungspro-gramme. Die Zeit, sich näher mit diesen Programmen zu beschäfti-gen, ist meist gut investiert.

Denken Sie an Kommunikationsalternativen!

Warum nicht gelegentlich zum Te-lefon greifen, anstatt ein Mail zu versenden? Denn nicht immer ist die E-Mail das richtige Kommuni-kationsmittel. Oft lassen sich am Telefon komplizierte oder heikle Angelegenheiten schneller klären – getreu dem Motto „Beim Reden kommen d´Leut zusammen!“ Ein Telefonat ist häufig viel weniger zeitaufwändig als ein mehrfaches Hin und Her per Mail.

Servicethema

„In einer Fünftelsekunde kannst du eine Botschaft rund um die Welt senden.

Aber es kann Jahre dauern, bis sie von der Außenseite eines Menschenschädels

nach innen dringt.“

Charles F. Kettering (1876-1958), amerik. Industrieller,

General Motors

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4 Technische Versicherung

Der Wettbewerbsdruck auf die heimischen Produktionsbetriebe wächst. Auch kleine und mittlere Be-triebe müssen heute ständig in moderne Technologie, EDV oder in den Maschinenpark investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Leasing schafft in vielen Firmen Spielraum für zusätzliche Investitionen. Doch ohne professionellen Versicherungsschutz ist auch Maschinenleasing ein Hasardspiel.

Geschäftsmodell Leasing – vergessen Sie nicht auf den Versicherungsschutz

Diese Erfahrung machte ein heimischer Werkzeugbauer, der sich als Partner für die Autobranche attraktive Marktni-schen erobert hatte:

Durch einen Programmierungsfeh-ler bei einer tonnenschweren Bet-CNC-Fräse kam es zu einem Crash, der nicht nur die Spindel zerstörte, sondern auch die Führung beschä-digte. Da der österreichische Auto-zulieferer keine Ersatzfräse besaß, war der Sachschaden von rund 17.000 Euro gar nicht das Haupt-problem. Viel schwerer wog, dass eine ganz Woche lang kein Roh-material vorgefräst werden konn-te, bis der Schaden behoben war. So standen auch HSC-Fräsen und Bearbeitungszentren des Formen-bauers mangels zu bearbeitender Formen still, das Unternehmen geriet kurzfristig in einen Liefer-engpass. Der Gesamtschaden ausdem Betriebsausfall war daher

beträchtlich. Zu allem Überfluss war die Firma gegen Maschinen-bruch nicht ausreichend und ge-gen Betriebsunterbrechung gar nicht versichert.

Leasing ist heute in vielen Branchen eine interessante Alternative. Egal ob Produk-tionsmaschinen, IT-Ausstattung, Kassensys-tem, Büroeinrichtung oder Schankanlage – die Finanzierung auf Raten hat manches für sich. Der positive Nebeneffekt: Die Miete kann als Betriebsausgabe abge-schrieben werden und wirkt im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuermin-dernd. Spezielle Leasingmodelle ermög-lichen eine beschleunigte Abschreibung. All das entlastet Ihren Kreditrahmen und spart finanzielle Ressourcen, die ander-weitig eingesetzt werden können. Au-ßerdem scheinen der geleaste Bestand und die nötigen Fremdmittel nicht in der Bilanz auf. Das wirkt sich positiv auf Ihre betriebswirtschaftlichen Kennzahlen aus.

Moderne Leasingfirmen bieten indivi-duelle Life-Cycle-Management-Verträge

an, die größtmögliche Flexibilität im Umgang mit der geleasten Ausstattung garantieren – bis hin zur Rücknahme der Altgeräte. Bezahlt wird nur, was Sie auch wirklich benötigen und solange Sie es benötigen. Das lässt auch eine genaue Kalkulation der Kosten zu, bis hin zur Kalkulation von Aufträgen.

Gerade bei Leasingobjekten ist professi-oneller Versicherungsschutz unerlässlich. Denn der Leasingnehmer nutzt das ge-leaste Gerät oder die geleaste Anlage auf eigenes Risiko. Konkret bedeutet das: Er haftet dafür, dass das Leasingobjekt am Ende der Vertragslaufzeit unbeschä-digt und mit einer der Leasingdauer ent-sprechenden Abnutzung zurückgegeben wird. Für die allfälligen Reparaturkosten oder den Ersatz bei Totalschaden muss der Leasingnehmer aufkommen.

Wir beraten Sie gerne, damit Sie sich auf Ihren individuellen Versicherungsschutz verlassen können. Denn eine umfassen-de Risikoanalyse und ein professionelles Risikomanagement sind unsere Stärke!

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Geschäftsreiseversicherung 5

Ein Beispiel aus der Praxis:

Der Dienstgeber haftet während einer Dienstreise für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – das kann bei Unfall oder Erkrankung des Mitarbeiters sehr teuer werden. Doch noch immer wird das Haftungsrisiko von vielen heimi-schen Unternehmern unterschätzt. So ist laut einer aktuellen Umfrage nur je-der dritte Geschäftsreisende über eine Reiseversicherung seines Arbeitgebers geschützt. Jeder zweite Befragte sieht sich über den Reiseversicherungs-schutz seiner Kreditkarte ausreichend geschützt. Was häufig ein Trugschluss ist. Denn Kreditkarten bieten im Regel-

fall nur Standardlösungen, ohne auf die genauen Anforderungen des Un-ternehmens einzugehen. So entspricht häufig die Höhe der Versicherungssum-me nicht dem tatsächlichen Bedarf.

Wer sich darauf verlässt, dass die ge-setzliche Sozialversicherung auch au-ßerhalb von Österreichs Landesgren-zen den vollen Versicherungsschutz gewährt, kann eine schlimme Überra-schung erleben. Denn versichert sind nur medizinische Leistungen nach dem jeweiligen örtlichen Standard. Ist die-ser niedriger als in Österreich – was sehr häufig vorkommt – und ist etwa ein Rücktransport mit dem Ambulanz-jet erforderlich, können die Kosten

rasch explodieren. Der Dienstgeber haftet für alle anfallenden Kosten in unbegrenzter Höhe, inklusive der Für-sorgepflicht für den Heimtransport und der Risikohaftung für private Gegen-stände des Dienstnehmers.

Noch teurer kann ein akuter Krank-heitsfall oder ein Unfall eines Mitar-beiters in jenen Ländern werden, mit denen kein bilaterales Abkommen zur Krankenversicherung besteht. Denn die Sozialversicherung leistet nur pau-schalierte Erstattungsbeiträge für Spi-talskosten. Die oft beträchtliche Diffe-renz zu den tatsächlichen Kosten muss der Dienstgeber tragen. Herkömmliche Reiseversicherungen bieten entgegen der landläufigen Meinung häufig kei-nen ausreichenden Schutz. So sind bei vielen Versicherungen Verletzungen durch manuelle berufsbedingte Tätig-keiten auf Reisen ausgeschlossen.

Moderne Reiseversicherungslösungen bieten individuelle Leistungspakete mit Auslandskranken- und Unfallver-sicherung inklusive Gepäckschutz, Kostenersatz bei Rückholung mit dem Ambulanzjet und verschiedenen Assis-tanceleistungen. Sprechen Sie mit uns über Ihre Risikosituation – wir suchen gerne gemeinsam mit Ihnen nach ei-nem professionellen Versicherungs-schutz.

Geschäftsreisen boomen –die Dienstgeberhaftungkann teuer werden

„Die Folgen eines Betriebsausfalls können ein Unternehmen in den Ruin treiben. Wir haben die passende Versicherungslösung.“

Geschäftsreisen erleben einen Boom. Jeder dritte Berufstätige in Ös-terreich ist zumindest einmal pro Jahr dienstlich unterwegs. Fast jede fünfte Reise, das sind insgesamt rund 3,7 Millionen Reisen jährlich, hat geschäftliche Gründe. Jedes vierte Unternehmen gibt pro Jahr mehr als 100.000 Euro für Geschäftsreisen aus. Ohne entsprechenden Ver-sicherungsschutz für seine Mitarbeiter können Geschäftsreisen aller-dings sehr teuer werden.

Manfred ReinerGF Gesellschafter

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Für Neugründungen von GmbHs ab 01. 07. 2013 bedeutet dies, dass nur mehr ein Stammkapital von 10.000 Euro (bis-her 35.000 Euro ) und eine darauf zu leistenden Bareinzahlung von 5.000 Euro (bisher 17.500 Euro) notwendig sind.

Als erfreulicher Nebeneffekt sinkt die Mindestkörperschaftssteuervorauszah-lung für diese neuen GmbHs von bis-her 1.750 Euro auf nunmehr 500 Euro jährlich.

Welche Auswirkungen hat diese Gesetzes-änderung nunmehr auf bereits bestehende GmbHs? Als erstes ist festzuhalten, dass die Mindestkörperschaftssteuervorauszah-lung für bestehende Gesellschaften erst ab 2014 auf den niedrigeren Betrag von 500 Euro herabgesetzt wird. Man wollte damit wohl einen zu großen Budgetausfall noch 2013 vermeiden.

Hinsichtlich des Stammkapitals ändert sich ohne entsprechende Maßnahmen für bestehende Gesellschaften gar nichts. Will man das Stammkapital her-

absetzen, so wird man für bestehende GmbHs eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrages vornehmen müssen. Dies kann auch den Vorteil ha-ben, dass die Gesellschafter über diesen Weg Geld aus der GmbH bekommen, ohne dass wie bei einer Gewinnaus-schüttung Kapitalertragssteuer durch die Finanz vorgeschrieben wird. Ob das wirklich so ist, sollten Sie aber unbedingt mit Ihrem Steuerberater absprechen. Es gibt Fallkonstellationen, bei denen be-reits die Kapitalherabsetzung steuerlich als Veräußerungsgeschäft und daher als steuerpflichtig angesehen wird. Im Opti-malfall (voll einbezahlte Alt-GmbH) kann dies einen steuerlichen Vorteil von 6.250 Euro (= 25 % des Herabsetzungsbetra-ges) bedeuten.

Hinsichtlich der Kapitalherabsetzung ist aber auch noch die Änderung des § 36 GmbH-Gesetz zu bedenken. Demnach hat der Geschäftsführer bei Verlust des halben Stammkapitals bzw. bei Unter-schreiten einer Eigenmittelquote von 8% eine Generalversammlung einzuberufen

und die dort gefassten Beschlüsse dem Firmenbuchgericht mitzuteilen. Im Endef-fekt erwarte ich mir aus diesen neuen ge-setzlichen Anforderungen eine Verschär-fung der Haftung des Geschäftsführers im Insolvenzfall. Vor einer Herabsetzung des Stammkapitals aus reinen Steuerer-sparnisgründen sollte daher auch diese Frage gut überlegt werden.

Hinsichtlich der Mindestkörperschafts-steuer werden die bestehenden GmbHs erst ab 2014 bzw. ab der Veranlagung (=Steuerbescheide) für 2013 von der He-rabsetzung profitieren.

Bei bestehenden GmbHs besteht daher unserer Ansicht nach kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Vielmehr sollte man die Gesetzeswerdung noch abwarten und im 2. Halbjahr 2013 in Absprache mit den Rechtsberatern (Steuerberater, Anwalt) Überlegungen zur Sinnhaftig-keit einer Kapitalherabsetzung anstellen und eventuell entsprechende Schritte einleiten. Insbesondere bei nicht voll eingezahlten GmbHs (Einzahlung bisher nur 17.500 Euro) sprechen aber viele Argumente für eine Herabsetzung des Stammkapitals.

Verfasser: Mag. Anton Höchtl

Steuertipp6

Bereits seit Wochen geistert die sogenannte „GmbH light“ durch die Medien. Am 21.05.2013 passierte der dazugehörige Gesetzesentwurf den Ministerrat und soll noch im Juni im Parlament beschlossen werden.

Steuertipp

Die kleine GmbH auswirtschaftlicher undsteuerlicher Sicht

Sind Sie ein Fall für den Versicherungstreuhänder?Füllen Sie dazu den Fragebogen auf unserer Homepage aus und Sie erhalten die Antwort!

Eine genaue Auswertung Ihrer Analyse übermitteln wir Ihnen gerne!

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Rechtstipp 7

Zu diesem Zweck sollte die GmbH im Vergleich zu ausländischen Gesell-schaftsformen (etwa der englischen „Pri-vate Company Limited by Shares“ oder der in Deutschland 2008 neu einge-führten „Unternehmergesellschaft (haf-tungsbeschränkt)“) attraktiver gestaltet werden, indem vor allem das Mindest-stammkapital der GmbH herabgesetzt und bestimmte Gründungskosten mi-nimiert werden. Um Missverständnis-se vorab auszuräumen, ist festzuhal-ten, dass mit dem GesRÄG 2013 keine „neue GmbH“ eingeführt, sondern le-diglich die altbekannte GmbH gering-fügig novelliert wird. Man kann daher allenfalls von einer „kleinen GmbH-Re-form“ sprechen.

Mit dem Gesellschaftsrechtsänderungs-gesetz 2013 erfolgten neben Änderun-gen im GmbHG auch Anpassungen in der Insolvenzordnung, im Notariatsta-rifgesetz, Rechtsanwaltstarifgesetz und im Körperschaftsteuergesetz. Die Eck-punkte der Reform:

1. Herabsenkung des Mindeststammkapitals

Die wohl bedeutendste Änderung ist die Herabsetzung des Mindeststammkapi-tals von bislang 35.000 auf 10.000 Euro. Da es wie bisher ausreicht, wenn zumindest die Hälfte des Mindestkapi-tals bar einbezahlt ist, sind künftig statt 17.500 Euro nur mehr 5.000 Euro an Bareinlagen bei der Gründung einer GmbH zu leisten.

Die Absenkung des Mindeststammka-pitals ermöglicht im Übrigen auch bei schon bestehenden GmbHs, eine Kapi-talherabsetzung auf das Mindeststamm-kapital von 10.000 Euro durchzufüh-ren.

2. Minimierung der GründungskostenDurch die Absenkung des Mindest-stammkapitals kommt es automatisch zu einer Reduktion von Anwalts- und Notarkosten, deren Tarife am Stamm-kapital anknüpfen. Bei der Gründung von bestimmten Ein-Mann-GmbHs wird es zudem die Möglichkeit geben, mit-tels einer standardisierten Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft ei-nen eigenen, stark verbilligten Tarif in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus

entfällt das Erfordernis, die Tatsache der Gründung bzw. der Eintragung ei-ner GmbH im Firmenbuch im Amtsblatt der Wiener Zeitung zu veröffentlichen. Künftig reicht die Bekanntmachung in der Ediktsdatei.

3. Verpflichtende Einberufung der Ge-sellschafterversammlungNeu ist weiters, dass der Geschäftsfüh-rer nicht nur wie bisher, bei Verlust des halben Stammkapitals, sondern auch bei Erreichen bestimmter Unterneh-menskennzahlen zur Einberufung der Gesellschafterversammlung verpflichtet ist. Konkret besteht diese Verpflichtung dann, wenn die Eigenmittelquote iSv § 23 URG weniger als 8 Prozent und die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre beträgt.

4. Insolvenzantrag durch GesellschafterFür den Fall, dass eine GmbH (oder eine andere Kapitalgesellschaft) keine organschaftlichen Vertreter mehr hat und damit führungslos (geworden) ist, ist nunmehr auch ein Gesellschafter, der einen Anteil von über 50 Prozent am Stammkapital hält, zur Stellung ei-nes Insolvenzeröffnungsantrags berech-tigt und verpflichtet. Verfasser: Dr. Alexander Anderle

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (GesRÄG 2013) soll am 1. Juli 2013 in Kraft treten. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, die Anzahl an

Rechtstipp

Die „kleine“ GmbH ausrechtlicher Sicht

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Versicherungstipp8

Die Zahl der Schäden durch den Kli-mawandel steigt. Weltweit klagen die Versicherungen, dass sich die witte-rungsbedingten Großschäden in den vergangenen 40 Jahren verdreifacht haben. Die Hochwasserkatastrophe von Anfang Juni hat drastisch gezeigt, dass die Intervalle zwischen „Jahrhun-derthochwassern“ kleiner werden – nicht 100, sondern nur 11 Jahre sind seit der Hochwasserkatastrophe vom August 2002 vergangen.

Kein Zufall, sondern ein Trend, den renommierte Klimaexperten wie Dr. Michael Staudinger, Chef der Zen-tralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) in Wien, be-stätigen. Ursache sei die globale Er-wärmung, die auch in Österreich in Form von Katastrophen wie Hoch-wassern, schweren Unwettern und

Stürmen sowie der Gletscherschmel-ze Folgen zeigt.

Wie ist es um den Versicherungsschutz bei Katastrophenschäden bestellt? Her-kömmliche Sturmversicherungen decken Schäden durch Stürme, Schneedruck, Erdrutsch und Hagel. Schäden durch Überschwemmung, Oberflächenwasser, Erdbeben und Vermurung sind in der Re-gel nicht oder nur mit sehr beschränkten Versicherungssummen gedeckt.

Ein Grund dafür liegt in der mangeln-den Risikostreuung bei Katastrophen-schäden. Die mehrfach erneuerte For-derung der Versicherungsbranche an den Gesetzgeber nach einer gesetzli-chen Pflichtversicherung zur Präventi-on gegen die wirtschaftlichen Folgen von Naturkatastrophen verhallt aber seit vielen Jahren ungehört. Das führt

zu einem Dilemma, aus dem es derzeit keinen Ausweg zu geben scheint. Wer sich nicht gefährdet fühlt, fragt keine entsprechende Versicherung nach. Für jene, die eine wirkungsvolle Versiche-rung gegen Katastrophenschäden am dringendsten bräuchten, ist sie mangels Risikostreuung kaum zu bekommen. Sie sind im Katastrophenfall Risiken ausge-setzt, die bis zur Existenzbedrohung rei-chen. Das müsste aber nicht sein.

Es gibt praktikable Lösungen für Betriebe

Erweiterungen der Sturmschadenver-sicherung mit entsprechenden Erstri-sikosummen im Katastrophenfall je nach individuellem Bedarf und nach Risikozone sind mit vielen Versiche-rern verhandelbar. Vertrauen Sie da-bei auf die Unterstützung von Versi-cherungsexperten!

Einige heimische Versicherer bieten Allriskpakete für Industrie- und Gewer-bebetriebe an. Doch auch hier gilt: All-risk ist nicht gleich Allrisk! Ein profes-sioneller Vergleich der Produkte lohnt sich in jedem Fall!

Überflutete Häuser, vermurte Straßen und Bahnlinien, Tote und Ver-misste – elf Jahre nach dem „Jahrhunderthochwasser“ des Jahres 2002 hat Anfang Juni erneut eine Hochwasserkatastrophe ungeahn-ten Ausmaßes Österreich in Atem gehalten. Die Schäden übersteigen die Milliardengrenze. Das lässt die Frage nach einem professionellen Versicherungsschutz bei Katastrophenfällen laut werden – gerade für die heimischen Industrie- und Gewerbebetriebe.

Versicherung von Katastrophen-schäden braucht das Know-howvon Experten Versicherungstipp

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Versicherungen für spezielle Zielgruppen 9

„Auf jedem Schiff – ob‘s dampft, ob‘s segelt – gibt‘s einen, der die Sache regelt“, lautet ein alter Seefahrerspruch. Aber auch für alle Hobbykapitäne gilt: Es lohnt sich, dass es einen verlässlichen Partner gibt, der das Nötige re-gelt, wenn ein privates Boot oder eine private Yacht einen Schaden verursachen oder selbst zu Schaden kommen.

Grundsätzlich sind Schäden, die von ei-nem Motorboot oder einer Segelyacht verursacht werden, nur über eine Boots-haftpflichtversicherung gedeckt. Sie deckt Schäden an Dritten oder wehrt ungerechtfertigte Forderungen Dritter ab. Herkömmliche private Haftpflicht-versicherungen bieten in diesem Fall keinen Versicherungsschutz.

Ohne Versicherungsschutz sollte daher kein Bootseigner den Motor anlassen oder die Segel setzen. Denn schon eine kleine Unachtsamkeit kann gravieren-de Folgen haben. Man denke etwa an eine Kollision mit einem anderen Boot, einem Schwimmer oder einem Surfer, in deren Folge es zu dauernden körper-lichen Schäden kommt. In diesem Fall haftet der Verursacher unter Umstän-den sein Leben lang – in unbegrenzter Höhe. In manchen europäischen Län-dern – so unter anderem in Italien, in Kroatien, in den Niederlanden und in der Schweiz – ist eine Bootshaftpflicht-versicherung vorgeschrieben.

Die Deckung der Bootshaftpflichtversi-cherung schließt in der Regel die Teil-nahme an Motorbootrennen aus! Um-weltschäden, etwa durch den Austritt von Treibstoff aus einem lecken Tank, oder die Versicherung gegen Feuer sind zumeist gegen eine zusätzliche Prämie mitversicherbar. Generell ver-dienen die Versicherungsbedingungen und die Ausschlüsse eine spezielle Be-achtung. So ist es auch sinnvoll, sich Gedanken über den Geltungsbereich des Versicherungsschutzes zu machen. Ihr unabhängiger Versicherungsexper-te unterstützt Sie gerne bei der Aus-wahl des optimalen Produkts und beim Schnüren eines individuellen Versiche-rungspakets.

Dies gilt umso mehr für den Kasko-schutz für Ihr Motorboot oder Ihre Yacht. Ähnlich wie bei Kraftfahrzeu-gen bietet die Versicherungsbranche auch bei Booten und Yachten Voll- oder Teilkaskoversicherungen an. Die Bootsteilkasko leistet in der Regel bei

Beschädigung, Zerstörung oder Ver-lust des Boots durch Kentern, Brand, Blitzschlag, Diebstahl, beim Transport oder bei Sturmschäden. Die Bootsvoll-kasko bezahlt zusätzlich Schäden, die Sie selbst am eigenen Schiff ver-ursachen, etwa nach einem selbst ver-schuldeten Unfall oder wenn Sie auf Grund laufen. Eingeschlossen sind meist auch Vandalismusschäden.

Es gibt aber auch für Boote und Yach-ten eine spezielle Allgefahrenversi-cherung mit fester Prämie. Sie bietet die umfassendsten Deckungen im Be-reich der Kasko-Yachtversicherung. Denn versichert ist darin alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Außerdem hat diese Form der Yachtversicherung eine Umkehr der Beweislast zur Folge: Nicht der Ver-sicherte muss im Schadensfall bewei-sen, dass ein Schaden ersatzpflich-tig ist, sondern der Versicherer muss beweisen, dass er nicht zur Leistung verpflichtet ist.

Klar Schiff – professioneller Versicher-ungsschutz für Boote und Yachten

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Private Vorsorge 10

Konkret kritisiert die EU Kommission vor allem, dass das Frauenpensionsal-ter in Österreich erst ab 2024 in Halb-jahresschritten von 60 auf 65 steigen soll und damit an jenes der Männer angepasst wird, und dass die steigen-de Lebenserwartung nicht mit dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter ver-knüpft wurde. Ein weiterer Kritikpunkt der EU: Die Früh- und Invaliditätspen-sionen seien in Österreich noch immer überproportional verbreitet.

Die Skepsis gegenüber der gesetzli-chen Altersversorgung wird auch von österreichischen Pensionsexperten wie dem anerkannten Sozialwissenschaf-ter Professor Bernd Marin geteilt. „Bis 2030 werden die monatlichen Pensio-nen im Durchschnitt um 10,5% sinken“, rechnet Marin vor. Weil aber die Le-benserwartung der Österreicherinnen und Österreicher steigt, steigt auch die durchschnittliche Dauer des Pensionsbe-zugs. Die Lebenspensionssumme werde sich daher bis 2030 um durchschnittlich 6,5% erhöhen, so der Pensionsexperte.

Das zweite Hauptproblem sei der sich verändernde Lebenszyklus: Die Lebensarbeitszeit hat sich in den vergangenen 40 Jahren dramatisch verkürzt, während sich die Zeit des Ruhestands deutlich erhöht hat. 1970 traten die Österreicherinnen und Ös-terreicher im Schnitt mit 19 ins Berufs-leben ein und gingen mit 62 in Pensi-on. Bei einer Lebenserwartung von 77 Jahren standen daher 43 Berufsjahre 34 Jahren ohne Erwerb gegenüber. 2010 erhöhte sich das durchschnitt-liche Berufseintrittsalter auf 23, das Pensionsantrittsalter sank auf 58, die Lebenserwartung stieg auf 83 Jahre. Fazit: 35 Berufsjahre stehen 48 Jah-ren ohne Erwerb gegenüber.

Wie sieht es mit Ihrer privaten Alters-vorsorge aus? Haben Sie schon einmal daran gedacht, die Steuerersparnis durch den Gewinnfreibetrag gemäß § 10 Einkommensteuergesetz für die per-sönliche Pensionsvorsorge zu nutzen? Und so funktioniert s: Für Gewinne bis 30.000 Euro kommen Sie in den Ge-

nuss des „Grundfreibetrages“, der Ihre Steuerbelastung automatisch im Rah-men Ihrer Einkommensteuererklärung reduziert. Gewinne über 30.000 Euro können Sie nach einer Investion in be-stimmte Wertpapiere und vierjähriger Behaltefrist zusätzlich für den „investiti-onsbedingten Freibetrag“ nutzen.

Wir beraten Sie gerne über optimale Altersvorsorgemodelle, die Ihrem indi-viduellen Bedarf entsprechen.

Die Steuervorteile auf einen Blick:

Ihre private Altersvorsorge finan-ziert sich aus der betrieblichen Steuerersparnis.

Ab dem fünften Jahr ist eine Erhö-hung bzw. eine komplette Finanzie-rung Ihrer Freibetragspension aus dem Wertpapierverkauf möglich.

Somit transferieren Sie nach vier-jähriger Behaltefrist steuerfrei Fir-menvermögen in Privatvermögen.

Das Vertrauen von Herrn und Frau Österreicher in die gesetzliche Altersvorsorge sinkt. Laut einer Karmasin-Studie halten nur noch 13% der Befragten die staatliche Pension für sicher, 45% haben hingegen wenig oder kein Vertrauen mehr in die staatliche Altersvorsorge und rechnen mit schweren finanziellen Engpässen. Nun hat auch die EU Kommission schwere Bedenken an der Effektivität der österreichischen Pensionsreform geäußert.

Selbst die EU hat wenig Vertrauen inÖsterreichs staatliche Pensionsvorsorge

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11 Wirtschaftsbarometer I Gesundheit I Kurioses

Die gesamtwirtschaftliche Produk-tion in Österreich ist im I. Quar-tal 2013 real gegenüber dem IV. Quartal 2012 bei 0,1% stagniert. Das ergibt die aktuelle Schnell-schätzung des WIFO. Die Nach-frage der privaten Haushalte warweiterhin schwach, ebenso die In-vestitionsnachfrage der heimischen Unternehmen. Das ungünstige in-ternationale Konjunkturumfeld spie-gelte sich wie in den Vorquartalen in einem sehr geringen Export-wachstum. Im Vorjahresvergleich schrumpfte das Bruttoinlandspro-dukt (BIP) real um 0,6%. Die Expor-te entwickelten sich im I. Quartal 2013 mit +0,3% ähnlich verhalten wie in den Vorperioden. Der Tou-rismus profitierte vom frühen Os-tertermin, in den anderen Sektoren konnte die reale Wertschöpfung ebenfalls leicht gesteigert werden.

Regelmäßig zur Vorsorge: Kennen Sie Ihre Cholesterinwerte?

Bei manchen Menschen ist ein erhöhter Cholesterinspiegel erblich bedingt. Häu-figer ist er jedoch eine Folge falscher Er-nährung. Vor allem ein zu hoher Anteil an gesättigten Fettsäuren in tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Butter, Käse, etc. wirkt sich negativ auf den LDL-Anteil im Blut aus.

Wird über die Nahrung zu viel Choles-terin zugeführt, kann der Körper den Überschuss nicht mehr verarbeiten. Das überschüssige Cholesterin lagert sich an den Gefäßwänden ab. Das Herzinfarkt- oder Schlaganfallrisiko steigt.

Ein erhöhter Gesamtcholesterinwert be-deutet aber nicht zwingend, dass man an einer Arteriosklerose erkrankt. Wichtig ist das Verhältnis von LDL (Low density Lipo-protein) und HDL (High density Lipoprote-in). Je höher die LDL-Konzentration und je

niedriger die HDL-Konzentration im Blut ist, desto höher ist das Risiko, an Arterio-sklerose zu erkranken.

Wann haben Sie zuletzt Ihre Cholesterin-werte überprüfen lassen? Vergessen Sie bei der Fülle Ihrer Verpflichtungen nicht auf die eigene Gesundheitsvorsorge!

Ein gutes Netzwerk ist heute in der Wirtschaft unverzichtbar. Wo lassen sich besser Kontakte knüpfen als nach Empfängen, Vorträgen oder Fir-menjubiläen? Doch der Smalltalk am kalten Buffet hat nicht selten unan-genehme gesundheitliche Folgen: Zu hohe Cholesterinwerte und damit ein erhöhtes Risiko von Herzinfarkt und Schlaganfall.

Wirtschaftsbarometer

Bei Bier braucht´s (noch) keine Warnhinweise Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker – hört man täglich in der Werbung. Ein lei-denschaftlicher Biertrinker wollte ihn auf die Wirkung seines Lieblingsge-tränkes anwenden und seine Brauerei klagen! Wegen seines fast 20 Jahre langen Biergenusses habe sich seine Ehefrau von ihm scheiden lassen und er habe seine Arbeit und seinen Füh-rerschein verloren. Für den erlittenen Kummer verlange er Schmerzensgeld in Höhe von 15.350 Euro. Seiner For-derung nach einem Warnhinweis auf der Bierflasche wollte das Gericht al-lerdings nicht folgen. Der Kläger blitz-te vor Gericht ab, vom Warnhinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen fra-gen Sie Ihren Braumeister“ bleiben wir wohl bis auf weiteres verschont!

KURIOSES

Der Körper benötigt Cholesterin unter anderem für den Aufbau von Zellwänden, die Hormonpro-duktion und die Bildung von Gal-lensäure. Es wird durch die Nah-rung aufgenommen (exogenes Cholesterin), aber auch vom Kör-per selbst in der Leber hergestellt (endogenes Cholesterin).

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Das Lesen am Bildschirm ist für das Auge schwieriger und anstren-gender als das Lesen vom Papier. Am Monitor sind die Konturen der Buchstaben und Zahlen nicht so klar abgegrenzt, denn die Linien werden am Computer in verschiedenen Helligkeiten und Kontrasten dargestellt. Untersuchungen zeigen, dass bei täglicher Bildschirm-arbeit je nach Arbeitsaufgabe zwischen 12.000 und 33.000 Kopf- und Blickbewegungen und bis 15.000 Pupillenreaktionen geleistet werden. Die Augen reagieren auf die Belastungen mit Rötungen, Brennen und Flimmern. Verspannungen, Kopfschmerzen und Kon-zentrationsmängel sind die Folgen. Die Arbeitsmedizin bezeich-net dies als „Computer Vision Syndrom“. 75% aller Computernut-zer leiden am CV-Syndrom. Wenn die Tätigkeit vor dem Bildschirm länger als drei Stunden dauert, sind sogar 88% betroffen (Quelle: Essilor Austria GmbH). Das CVS beschreibt eine Veränderung der normalen Augentätigkeit, denn die Augen blinzeln weniger, um die häufige Refokussierung nach jedem Lidschlag zu vermeiden – die Augen werden dadurch trocken und rot. Die Auswirkungen sind Au-genschmerzen, verschwommene Sicht, Lichtempfindlichkeit, Kopf-schmerzen und Fokussierungsschwierigkeiten.

Die Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) (BGBL.IINr.124/1998) re-gelt die Mindestvorschrift bzgl. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten wie die Gestaltung von Bild-schirmarbeitsplätzen, die Gestaltung der Bildschirmarbeit sowie die Unterweisung. Die Arbeitnehmer haben das Recht auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine Person mit entsprechender Qualifikation. Dies vor Auf-nahme der Bildschirmarbeit, anschließend regelmäßig und bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Bildschirmarbeit zu-rückgeführt werden können. Die Überprüfung der Sehschärfe kann entweder von einem Optikermeister nach §120 GewO 1994 oder durch einen Arzt im Sinne des § 11 Abs 2 der Bildschirmar-beitsverordnung durchgeführt werden. Die Kosten solcher Untersu-chungen sind vom Dienstgeber zu tragen.

Der §12 Der Bildschirmverordnung regelt die Beschaffenheit der Bildschirmbrille:

1. Arbeitnehmer/innen sind spezielle Sehhilfen zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse der Untersuchungen dies erfordern, weil normale Sehhilfen (Anm. „Normale Sehhilfen“ betreffen die eigene Fern- oder Lesebrille, bzw. Bifokal-, Trifokal-, oder Gleitsicht-brille) nicht verwendet werden können. Spezielle Sehhilfen müssen auf eine Arbeitsdistanz zum Bildschirm und zu den Belegen abge-stimmt werden. Weiteres müssen sie abgestimmt sein auf die phy-siologischen Gegebenheiten und eventuellen pathologischen Be-funden des/der Arbeitnehmer/in. Die Gläser müssen entspiegelt sein, dürfen aber nicht getönt sein. Auch die Glasqualitäten sind klar definiert, wann Einstärkenbrillen und wann Mehrstärken, oder Multifokalgläser zur Anwendung kommen.

Der qualifizierte Augenoptiker oder Optometrist bestimmt, welche Art von Brille die wirklich passende ist. Gemeinsam mit der Brillen-glasindustrie wurden in den letzten Jahren spezielle Gläser entwi-ckelt, die ein entspanntes Sehen am Computer ermöglichen.

Für die steuerliche Beurteilung von speziellen Sehhilfen zur Bild-schirmarbeit ist der Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 2. November 1995 AÖFV 286/1995, entscheidend. Soweit die Verwendung und Bereitstellung der Bildschirmbrille aufgrund ar-beitsschutzrechtlicher Vorschriften erfolgt und daher ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers ist, liegt kein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor (Aufgrund des Erlasses zählen also spezielle Bildschirmbrillen nicht zum zu versteuernden Einkommen des Dienstnehmers). Für den Unternehmer ist die reine Bildschirm-arbeitsbrille bei betrieblicher Veranlassung auch eine Betriebsaus-gabe. Die Bildschirmarbeitsverordnung tritt dann in Kraft, wenn mehr als zwei Stunden ununterbrochen, oder durchschnittlich drei Stunden täglich am Bildschirm gearbeitet wird.

Sehen am Bildschirmarbeitsplatz Die zur Arbeit genutzte Bildschirmbrille gilt steuerlich als Betriebsausgabe.