Unternehmensnachfolge für Bauingenieureˆsentation-Unternehmensnachf… · 3. Steuerliche Aspekte...
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Unternehmensnachfolge für Bauingenieure
Unternehmensübergabe oder Unternehmensübernahme
aus rechtlicher und steuerlicher Sicht
Seminar bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau am 05.04.2016
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure Unternehmensübergabe oder Unternehmensübernahme
aus rechtlicher und steuerlicher Sicht
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 2
Referenten / Autoren: Robert Tille
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
LM Leinauer Müller & Partner, München
Thomas JägerDipl.-Betriebswirt (FH),
SteuerberaterLM Leinauer Müller & Partner, München
Paul-Gerhardt-Allee 5081245 München
Tel.: 089 / 89 60 44 – 0Fax.: 089 / 89 60 44 – 20
Gliederung
1. Einführung
2. Rechtliche Aspekte2.1. Allgemeines2.2. Kaufvertrag
3. Steuerliche Aspekte3.1. Fehler in der Praxis3.2. Unternehmensbewertung und Methoden3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens3.4. Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft3.5. Einbringung in Personengesellschaft3.6. Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft3.7. Veräußerung aus Sicht des Erwerbers
4. Fazit
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 3
1. EinführungDas Umfeld
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 4
Quelle:DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2011
2. Rechtliche Aspekte2.1. Allgemeines
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 5
Phase I - Vorbereitung
Phase II - Suche nach geeignetem Nachfolger / Zielunternehmen
Phase III - Unternehmensbewertung
Phase IV - Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluss
Phase V - Die Tage danach …
2. Rechtliche Aspekte2.1. Allgemeines
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 6
• Fehlende Nachfolgeregelungen bei unerwartetem Todesfall
• Planungszeitraum für Übergabe unterschätzt
• Nachfolger wird unzureichend aufgebaut
• Unterlassen notwendiger Investitionen
• Unrealistische Kaufpreisvorstellungen
• Unzureichende Finanzierungsmöglichkeiten
• Komplexität der Übergabe nicht erkannt
• Projektion eigener Vorstellungen auf den Nachfolger
• Vorstellung des „gemachten Nestes“ beim Übernehmer
Die häufigsten Fehler
2. Rechtliche Aspekte2.1. Allgemeines
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 7
II. Gesellschaften
Zusätzlich zum Kaufvertrag: Satzung beachten!
• Auflösung bei Tod ?• Fortsetzungsklauseln • Vorkaufsrechte • Abfindungsklauseln
I. Einzelingenieurbüro
• Kaufvertrag
Vertragliches - was ist zu beachten ?
2. Rechtliche Aspekte2.1. Allgemeines
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 8
Typische Punkte einer Due Diligence - Prüfung (s. Anlage 1)
1) Rechtliche Verhältnissea) Gesellschaftsrechtb) Allgemeines Zivilrechtc) Arbeitsrechtd) Sozialrecht
2) Wirtschaftliche Verhältnisse
3) Organisation und Rechnungswesen
4) Abschlussunterlagena) Allgemeine Unterlagenb) Anlagevermögenc) Vorratsvermögend) Forderungen/sonstige Vermögensgegenstände/ Aktive Rechnungsabgrenzungspostene) Forderungen/Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen / Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtf) Kassenbestände/Bankguthaben sowie Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstitutioneng) Eigenkapital und Rücklagenh) Rückstellungeni) Verbindlichkeiten
2. Rechtliche Aspekte2.2. Kaufvertrag
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 9
Absichtserklärung ohne Verpflichtung zu Vertragsschluss (kein Vorvertrag!)regelt typischerweise:
• Beabsichtigten Vertragsgegenstand (Parteien, Vertragstyp, Bandbreite des Kaufpreises usw.)
• Verfahrensweisen (z. B. exklusiv od. simultan) / Dauer der Verhandlungen• Informationsaustausch während der Verhandlungen• Vertraulichkeit / Geheimhaltung während und nach den Verhandlungen• Gegebenenfalls Kostentragung z. B. für Kosten der Bewertung• Ausschluss von Schadenersatzansprüchen bei Scheitern
Vertraulichkeits-/ Geheimhaltungsabreden regeln typischerweise nur:
• Verfahrensweisen/Dauer der Verhandlungen• Informationsaustausch während der Verhandlungen• Vertraulichkeit/Geheimhaltung während u. nach den Verhandlungen
Letter of Intent
2. Rechtliche Aspekte2.2. Kaufvertrag
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 10
Asset - Deal
Kauf von bestimmten Gütern des Vermögens eines Unternehmens:
• Übertragung jedes einzelnen Gegenstands
• Genaue Beschreibung jedes einzelnen Gegenstands erforderlich
• Bei Betriebsgrundstücken notarielle Beurkundung der Übertragung zwingend nötig
Share – Deal
Kauf von Anteilen einer bereits bestehenden Gesellschaft:
• Bei GmbH-Geschäftsanteilen ist Beurkundung durch einen Notar zwingend gemäß § 15 III GmbHG
• Regelung zu Kostentragung für Notar- und Handelsregister-gebühren erforderlich
Asset Deal Share Deal
2. Rechtliche Aspekte2.2. Kaufvertrag
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 11
Typische Inhalte eines Unternehmenskaufvertrags (Mustervertrag s. Anlage 2)
• Kaufgegenstand• Übernahme von Aktiva/ Keine Übernahme von Passiva• Fortführung der Firma• Übertragung von Wort-/ Bildmarken/ Patenten/ sonst. Schutzrechten• Übernahme des Kundenstamms• Übernahme von Verträgen (Miet-/ Leasing- Arbeits-/ Wartungs-/
Lieferverträge) • Kaufpreis (Fälligkeit, Stundung, Ratenzahlung) • Steuerklauseln• Stichtag• Gewährleistung und Haftung• Kostentragung• Wettbewerbsverbot (gegebenenfalls mit Vertragsstrafe)• Schlussbestimmungen• Anlagen
3. Steuerliche Aspekte3.1. Fehler in der Praxis
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 12
Beispiel 1 – der Letzte macht das Licht aus:
A, 67 Jahre, hat leider keinen Käufer für sein Ingenieurbüro gefunden und stellt Ende 2015 seine Tätigkeit ein.
A nutzte bis dahin das Dachgeschoß der privaten Wohnhauses für seine Ingenieurtätigkeit. Das Haus (Baujahr 1925) hat A vor vielen Jahren geerbt. Das Dachgeschoss (Verkehrswert TEUR 250) wird künftig an Dritte zu Wohnzwecken vermietet.
Steuerliche Folgen für A ?
3. Steuerliche Aspekte3.1. Fehler in der Praxis
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 13
Das Dachgeschoss stellte bei A aufgrund der beruflichen Nutzungzwingend Betriebsvermögen dar. Bei Entnahme (wie Veräußerung) sinddie vorhandenen stillen Reserven aufzudecken.
EURVeräußerungspreis 0+ Verkehrswert Dachgeschoss 250.000./. „Buchwert“ (Baujahr 1960) 25.000
./. Eigenkapital 0
= Entnahmegewinn 225.000
Folge:
3. Steuerliche Aspekte3.1. Fehler in der Praxis
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 14
Beispiel 2 – kleine Geschenke erhalten die Freundschaft:
A, 62 Jahre, findet keinen geeigneten externen Käufer für sein Ingenieurbüro und beteiligt seinen angestellten Mitarbeiter B unentgeltlich zu 10 % mit der Aussicht auf spätere Übernahme.
Der Unternehmenswert beträgt ca. EUR 500.000.
Steuerliche Folgen ?
3. Steuerliche Aspekte3.1. Fehler in der Praxis
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 15
Die Beteiligung stellt bei B steuer- und sozialversicherungspflichtigenArbeitslohn dar. Bei A wird ein Veräußerungsentgelt in Höhe des„Nettolohns“ angenommen, zudem trägt er als Arbeitgeber Lohnsteuerund Sozialversicherungsabgaben.
EUR10 % des Unternehmenswerts („Nettolohn“) 50.000+ Sozialversicherung, Lohnsteuer (ca. 50 %) 25.000Bruttoarbeitslohn 75.000
Folge:
3. Steuerliche Aspekte3.2. Unternehmensbewertung und Methoden
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 16
Max MustermannBilanz auf den 31.12.2015
A. Anlagevermögen 100
B. Umlaufvermögen 200
300
A. Kapital 50
B. Verbindlichkeiten 250
300
Unternehmenswert ? (Angemessener Kaufpreis)
3. Steuerliche Aspekte3.2. Unternehmensbewertung und Methoden
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 17
A. Anlagevermögen 100
B. Umlaufvermögen 200
300
A. Kapital 50
B. Verbindlichkeiten 250
300
Max MustermannBilanz auf den 31.12.2015
Buchmäßiges Reinvermögen: 50+ Stille Reserven: X+ Firmenwert: Y= Kaufpreis: ??
3. Steuerliche Aspekte3.2. Unternehmensbewertung und Methoden
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 18
• Liquidationswertmethode
• Substanzwertmethode
• Ertragswertmethode
• Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF-Methode)
• Vereinfachte Preisfindungen*
* zu Umsatz-/ Gewinnmultiplikatoren vgl. www.finance-magazin.de
Methoden der Unternehmensbewertung
3. Steuerliche Aspekte3.2. Unternehmensbewertung und Methoden
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 19
Wie viel Gewinn erwirtschaftet das Unternehmen in der Zukunft?
Der Ertragswert setzt sich zusammen aus:
• den geschätzten zukünftigen Erträgen der folgenden 3-5 Jahre
• dem so genannten Kapitalisierungszinsfuß, mit dem die geschätzten Erträge abgezinst werden
• Die Schätzung der zukünftigen Erträge beruht auf dem Betriebsergebnis der vergangenen 3 Jahre und wird – vereinfacht –wie folgt berechnet:
3. Steuerliche Aspekte3.2. Unternehmensbewertung und Methoden
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 20
Bereinigung von Vergangenheitswerten
Durchschnittl. Betriebsergebnisse der letzten 3 Jahre+ ergebniserhöhende Bereinigung
• außergewöhnliche Aufwendungen• Gehälter und Tantiemen für ausscheidende
Gesellschafter-Geschäftsführer• Abfindungen• Aufwand für nicht betriebsnotwendiges Vermögen• Sonstiges
./. ergebnismindernde Bereinigung• außergewöhnliche Erträge• Abschreibung auf unterlassene Investitionen• Gehalt Fremdgeschäftsführer• Instandhaltungsrückstand• Erträge aus nicht betriebsnotwendigem Vermögen• Sonstiges
= nachhaltig erzielbarer Gewinn vor Steuern
3. Steuerliche Aspekte3.2. Unternehmensbewertung und Methoden
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 21
Grundprinzip: ewige Rente
Beispiel:
nachhaltig erzielbarer Gewinn 100.000
Kapitalisierungszinssatz 20 %(Basiszinssatz + Risikozuschlag)
100.000Unternehmenswert = 20 % = 500.000
3. Steuerliche Aspekte3.2. Unternehmensbewertung und Methoden
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 22
Schätzwert (Bandbreite)
Quelle: www.finance-magazin.de
3. Steuerliche Aspekte3.2. Unternehmensbewertung und Methoden
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 23
Was ist mein Unternehmen wert ?
ü Den objektiv richtigen Kaufpreis gibt es nicht
ü Der Kaufpreis ist das subjektive Ergebnis aus dem Verhandlungsprozess
ü Die Unternehmensbewertung gibt eine Orientierung für den Kaufpreis und untermauert die Kaufpreisvorstellung bei den Verhandlungen
ü Interessen und Wertvorstellungen der beteiligten Parteien gehen in der Regel stark auseinander. Verkäufer haben oft wesentlich höhere Preisvorstellungen als Käufer
ü Differenzen bei den Kaufpreisvorstellungen sind eine häufige Ursache für das Scheitern von Unternehmenskäufen/ - verkäufen
3. Steuerliche Aspekte3.2. Unternehmensbewertung und Methoden
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 24
Unternehmenswert
Theorie Substanzwertmethode§ Ertragswertmethode§Multiplikatormethode
PraxisNicht der Wert des:
§ Gutachtens§ der Verhandlungen§ des Notarvertrages
.... sondern der Betrag auf dem Bankkonto des Verkäufers nach dem Verkauf ist der Unternehmenswert
Veräußerung eines Einzelunternehmens
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 25
3. Steuerliche Aspekte3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 26
Beispiel:
A, 62 Jahre, verheiratet, verkauft sein Ingenieurbüro im Oktober 2015 an einen Dritten B. Sie vereinbaren einen Kaufpreis von EUR 300.000. Auf B soll das gesamte Unternehmen des A übergehen mit Ausnahme des bislang von A genutzten Geschäftswagens (Wert laut ADAC-Tabelle EUR 10.000).
Die Steuerbilanz des Unternehmens weist zum Veräußerungszeitpunkt ein Eigenkapital von EUR 150.000 aus. Die Kosten des Verkaufs werden
vom Erwerber B getragen.
Einkommensteuerliche Auswirkung beim Verkäufer ?
3. Steuerliche Aspekte3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 27
Ermittlung des Veräußerungsgewinns:
EUR
Veräußerungspreis 300.000
+ Verkehrswert PKW 10.000
- Eigenkapital Steuerbilanz 150.000
= Veräußerungsgewinn 160.000
In welcher Höhe steuerpflichtig ?
3. Steuerliche Aspekte3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 28
Vergünstigungen §§ 16, 34 EStG
Freibetrag § 18 (3) i.V.m. 16 EStG
Þ Freibetrag EUR 45.000 bei Vollendung des 55. Lebensjahres
oder dauernd berufsunfähig im sozialversicherungsrechtlichen Sinne
Þ „Lebensfreibetrag“ (nur 1 x zu gewähren)
Þ Abschmelzung, soweit Veräußerungsgewinn > EUR 136.000
Þ Gewährung „auf Antrag“ (im Rahmen der ESt.-Erklärung)
3. Steuerliche Aspekte3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 29
Vergünstigungen §§ 16, 34 EStG
Ermäßigter Steuersatz § 34 (3) EStG
Þ bei Vollendung des 55. Lebensjahres
Þ oder falls dauernd berufsunfähig im sozialvers. Sinne
Þ Vergünstigung „einmal im Leben“
Þ Gewährung „auf Antrag“
Þ ermäßigter Steuersatz 56 % des Regelsteuersatzes
Þ Mindeststeuersatz 15,0 %
Þ Veräußerungsgewinn maximal 5,0 Mio. EUR
3. Steuerliche Aspekte3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 30
Vergünstigungen §§ 16, 34 EStG
Voraussetzungen:
Þ Übertragung der wesentlichen Grundlagen des der
selbständigen Arbeit dienenden Vermögens im Ganzen
Wesentliche Grundlagen:
Kundenstamm, eventuell Büro- und Verwaltungsgebäude
wohl nicht :Forderungen, Büroeinrichtung, Kfz, Bibliothek, EDV – Anlage
3. Steuerliche Aspekte3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 31
Vergünstigungen §§ 16, 34 EStG
Schädlich
Þ Zurückbehaltung eines Teils der Kunden
UnschädlichÞ Zurückbehaltung eines Teils der Kunden, soweit Umsätze der letzten 3 Jahre
weniger als 10 % des Gesamtumsatzes (BFH v. 7.11.1991, IV-R-14/90)
Þ Weiterhin ausgeübte Nebentätigkeit (z.B. Aufsichtsratstätigkeit,wissenschaftliche Nebentätigkeit, Gutachtertätigkeit)
Þ Zurückbehaltung personenbezogener Mandate aus dem Familienkreis (nichtGmbH, bei der der Sohn des Ingenieurs als Geschäftsführer tätig ist)
Þ Freie Mitarbeit bzw. nichtselbständige Tätigkeit
3. Steuerliche Aspekte3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 32
Vergünstigungen §§ 16, 34 EStG
Voraussetzungen:Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit
Bisheriger örtlicher Wirkungskreis:
Þ keine konkrete gesetzliche Regelung, maßgeblich ist individuelle Ausstrahlungskraft des Ingenieurbüros
Bestimmte Zeit:
Þ keine konkrete gesetzliche Regelung, von den Umständen des Einzelfalles abhängig (laut Kommentarmeinung ca. 2 – 3 Jahre)
3. Steuerliche Aspekte3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 33
Ermittlung eines Veräußerungsgewinns:
EUR
Veräußerungsgewinn 160.000Maximaler Freibetrag 45.000
Gewinn übersteigt Grenze von EUR 136.000,- um - 24.000
Abzugsfähiger Freibetrag - 21.000
= Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 139.000
Steuerlast ?
3. Steuerliche Aspekte3.3. Veräußerung eines Einzelunternehmens
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 34
Ermittlung eines Veräußerungsgewinns:
EUR
Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 139.000
Weitere steuerpflichtige Einkünfte 50.000
Zu versteuerndes Einkommen: 189.000
Tarifliche Einkommensteuer (ca. 34 %) 64.000ESt auf den Veräußerungsgewinn
(ermäßigter Steuersatz 19,04 %) - 26.500
ESt auf restl. Einkünfte - 17.000
= Einkommensteuer 2015: 43.500
Steuerbelastung rund TEUR 44 statt regulär rund TEUR 64
Þ Gesamt-Steuerersparnis ca. 1/3
Veräußerung von Anteilen an einerPersonengesellschaft
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 35
3. Steuerliche Aspekte3.4. Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 36
Beispiel:
A ist an der A & B Ingenieur GbR zu 50 % beteiligt. Er veräußert im Oktober 2015 die Hälfte seines Anteils an C.
B A C
½ von ½
GbR
Achtung !
Begünstigungen gem. §§ 16, 34 EStG werden nur bei Veräußerung des ganzen Mitunternehmeranteils gewährt
Gestaltung bei überleitender Mitarbeit !?
3. Steuerliche Aspekte3.4. Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 37
Variante:
A ist an der A & B Ingenieur GbR zu 50 % beteiligt. Er veräußert im Oktober 2015 die Hälfte seines Anteils an C. A überführt das ihm gehörende Betriebsgrundstück (SBV) in sein Privatvermögen und vermietet an die B & C Ingenieur GbR.
Bezüglich Sonderbetriebsvermögen (= SBV) hier:nicht begünstigte Entnahme zum gemeinen Wert!
Entnahme von SBV nur begünstigt bei Veräußerung des GANZEN Mitunternehmeranteils
Einbringung in eine Personengesellschaft
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 38
3. Steuerliche Aspekte3.5. Einbringung in Pers. Ges.
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 39
bestehendes Einzelingenieurbüro
AufnahmeGesellschafter
neue Personengesellschaft
Beispiel:
A und B gründen eine GbR, die das Ingenieurbüro des A mit einem Buchwert von 100.000 EUR und einem gemeinen Wert von 300.000 EUR fortführen soll. An der GbR sollen A zu 90% und B zu 10% beteiligt sein.
A erhält von B eine Zuzahlung von 30.000 EUR, diea) Privatvermögen b) Betriebsvermögen werden soll
Veräußerungsgewinn bei A?
a) Grundfall: Vollbesteuerung 30 TEUR ohne Begünstigung §§ 16, 34 EStGAbwandlung: Einbringung zum gemeinen Wert §§ 16, 34 EStG
Lösung: Verzicht auf Zuzahlung in das Privatvermögen 90%
_________________________________________________________ 10%
b) Grundfall: Vollbesteuerung 30 TEUR mit Begünstigung §§ 16, 34 EStG
Lösung: Buchwert-Einbringung; aufgeschobene Versteuerung der stillen Reserven (negative Ergänzungsbilanz)Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG entfällt auf spätere Veräußerung der 90 % 90% 10%
3. Steuerliche Aspekte3.5. Einbringung in Pers. Ges.
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 40
GbR 100%
BA
GbR 100%
A B
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 41
Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
3. Steuerliche Aspekte3.6. Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 42
Beispiel:
A ist an der Plan & Bau Ingenieur GmbH zu 50 % beteiligt. Er hält die Anteile im Privatvermögen und veräußert im Oktober 2015 seinen Hälfte-Anteil an C.
Einkommensteuerliche Auswirkung beim Verkäufer ?
3. Steuerliche Aspekte3.6. Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 43
Ermittlung des Veräußerungsgewinns:
EUR
Veräußerungspreis 250.000
Anschaffungskosten der Anteile 25.000
= Veräußerungsgewinn 225.000
In welcher Höhe steuerpflichtig ?
3. Steuerliche Aspekte3.6. Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 44
Ermittlung des Veräußerungsgewinns:
EUR
Veräußerungsgewinn 225.000
Maximaler Freibetrag 9.060Bei 50 % Anteil 4.530
Gewinn übersteigt Grenze von EUR 18.050 (TEUR 36,1 x 50%) um - 206.950
Abzugsfähiger Freibetrag - 0
= Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 225.000
Steuerlast ?
3. Steuerliche Aspekte3.6. Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 45
Ermittlung des Veräußerungsgewinns (2015):
Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn EUR
(225.000 x 60 %) 135.000
Weitere steuerpflichtige Einkünfte 50.000
Zu versteuerndes Einkommen: 185.000
Tarifliche Einkommensteuer (ca. 33 %)
= Einkommensteuer 2015: 61.000
Hinweis !
seit 2009 Teileinkünfteverfahren 60 %
Steuervorteil Teileinkünfteverfahren gegenüber allgemeiner Versteuerung rund EUR 30.000
3. Steuerliche Aspekte3.7. Veräußerung aus Sicht des Erwerbers
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 46
(Wie) Ist der Kaufpreis beim Unternehmenserwerber steuerlich nutzbar ?
KaufpreisKaufpreis
Share DealShare Deal Asset DealAsset Deal
Kapitalgesellschaften
(GmbH, AG)
Einzelunternehmen
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, Partnerschaft)
Verwertbar !Gesperrt
bis Veräußerung / Aufgabe
3. Steuerliche Aspekte3.7. Veräußerung aus Sicht des Erwerbers
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 47
Buchmäßiges Reinvermögen
+ X (stille Reserven)+ Y (Firmenwert)= Kaufpreis
X = abgekaufte stille Reserven:
Steuerliche Auswirkung:UnfertigeLeistungen bei Projektfertigstellung
Gebäude nach individuellerMaschinen Nutzungsdauer
3. Steuerliche Aspekte3.7. Veräußerung aus Sicht des Erwerbers
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 48
Buchmäßiges Reinvermögen
+ X (stille Reserven)+ Y (Firmenwert)= Kaufpreis
Y = Firmenwert:steuerliches Abschreibungsvolumen:
- Nutzungsdauer 15 Jahre
- Freiberufler-Praxis 6 – 10 Jahre- Freiberufler-Einzelpraxis 3 – 5 Jahre
3. Steuerliche Aspekte3.7. Veräußerung aus Sicht des Erwerbers
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 49
Wie ist der Kaufpreis beim Unternehmenserwerber steuerlich nutzbar ?
Max MustermannBilanz auf den 31.12.2015
A. Anlagevermögen 100
B. Umlaufvermögen 200
300
A. Kapital 50
B. Verbindlichkeiten 250
300
Buchmäßiges Reinvermögen: 50
Stille Reserven: 10
Firmenwert: 15
Kaufpreis: 75
4. Fazit
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 50
Die Nachfolgeregelung sollte:
Langfristig vorbereitet
sorgfältig geplant
tatsächlich umgesetzt werden
lieber spät und richtig als nie oder falsch!
4. Fazit
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 51
.... sonst kann sie im schlechtesten Fall zur Pleitedes Unternehmens führen !
FOLGEN:
Arbeitsplätze gehen verloren
Vernichtung von Kapital
vermeidbare Steuerbelastung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Bei Rückfragen:
Robert Tille [email protected]
Thomas Jäger [email protected]
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 52
Hinweis
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 53
Diese Seminarunterlage will Ihnen eine erste Orientierung geben und Ihnenhelfen, die wesentlichen für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolgebedeutsamen Aspekte zu erkennen.
Eine Unternehmensnachfolge ist ein sehr komplexer und höchstindividueller Vorgang, der nur unter Zugrundelegung der jeweiligenPrämissen des Einzelfalles sachgerecht durchgeführt werden kann.
Sämtliche Seminarinhalte wurden mit größter Sorgfalt nach aktuellgeltender Rechtlage erstellt. Eine Haftung – auch seitens der Referenten -kann aus vorstehenden Gründen sowie aufgrund sich ständig änderndergesetzlicher Vorschriften jedoch nicht übernommen werden. DiesePräsentation ersetzt keine Rechts- und Steuerberatung !
Die Referenten stehen für Anregungen und Rückfragen gerne zurVerfügung.
München, im April 2016
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure Unternehmensübergabe oder Unternehmensübernahme
aus rechtlicher und steuerlicher Sicht
Unternehmensnachfolge für Bauingenieure 54
Referenten / Autoren: Robert Tille
RechtsanwaltFachanwalt für Steuerrecht
LM Leinauer Müller & Partner, München
Thomas JägerDipl.-Betriebswirt (FH)
SteuerberaterLM Leinauer Müller & Partner München
Paul-Gerhardt-Allee 5081245 München
Tel.: 089 / 89 60 44 – 0Fax.: 089 / 89 60 44 – 20