Unternehmenspraxis B 173 im Bauabschnitt Michelau … · appelliere man an die zuständigen...

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31 Oberfränkische Wirtschaft Ausgabe 3/2006 Vor kurzem hat das Staatliche Bauamt Bam- berg die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeits- prüfung für die Verlegung der Bundesstraße B 173 im Bauabschnitt Michelau–Zettlitz vorgelegt. Mit diesem seit langem geplanten Projekt soll der Wirtschaftsraum Kronach/ Kulmbach an die überregionalen Verkehrs- achsen A 70 und A 73 angebunden werden. Zugleich soll die verkehrliche Entlastung der Ortschaften Hochstadt und Trieb umgesetzt werden. Die Straßenbaubehörden haben die Realisierung der „Variante Süd“ vorgeschla- gen, einer Trasse, die den Ansprüchen des Naturschutzes genügt und außerdem die wirtschaftlichste Lösung darstellt. In Schrei- ben an Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein sowie die regionalen Abgeordneten appelliert die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth dafür, dass sich die Planungen von nun an auf die Variante Süd konzentrieren sollen, um so die rasche Realisierung des Verkehrsprojektes zu ermög- lichen. Zum Schutz der betroffenen Bürger fordert die IHK bei der Realisierung der Trasse ein hohes Maß an Schutzmaßnahmen. In dem von Hauptgeschäftsführer Joachim Hunger und dem Vorsitzenden des Ausschus- ses Verkehr und Logistik, Michael Weber, unterzeichneten Schreiben betont die IHK, dass die gewerbliche Wirtschaft Oberfran- kens auf eine leistungsfähige Verkehrsinfra- struktur existenziell angewiesen ist. „Unsere Unternehmen brauchen ein effizientes und vernetztes Transportsystem, um im Wettbe- werb mit der nationalen und internationalen Konkurrenz dauerhaft bestehen zu können. Der B 173 kommt als zentraler Verbindung zwischen Lichtenfels und Kronach hohe Bedeutung für die Unternehmen in diesem Wirtschaftsraum zu“, so Hunger. „Ver- kehrsprognosen erwarten auf der Strecke Kronach-Lichtenfels bis zum Jahr 2015 eine Belastung von rund 18 000 Kfz pro Tag. Wir begrüßen daher nachdrücklich, dass die Planung weiterhin einen vierstreifigen Quer- schnitt vorsieht“, betont Weber. Im Namen der gewerblichen Wirtschaft appelliere man an die zuständigen Fach- behörden und an alle Mandatsträger, die Planungen von nun an auf die Variante Süd zu konzentrieren, um diese rasch voran zu treiben und so die Realisierung der Infra- strukturmaßnahmen in absehbarer Zeit zu ermöglichen. Die Abgeordneten bitte man insbesondere um Unterstützung bei der haus- haltsrechtlichen Genehmigung des Projekts und um Rückhalt für die Planungsbehörden. Wie Hunger und Weber fortfahren, genieße die Verlegung der Bundesstraße B 173 im Bauabschnitt Michelau–Zettlitz im Bundes- verkehrswegeplan höchste Priorität. Im Jahr 2000 habe die Regierung von Oberfranken einen Planfeststellungsbeschluss erlassen, gegen den jedoch Klage erhoben worden sei. Im November 2002 habe das Bundesver- waltungsgericht dieser Klage stattgegeben. Der Planfeststellungsbeschluss, der die so genannte Bahntrasse als Grundlage hatte, Unternehmenspraxis Herbig FUNKTECHNIK Herbig 96052 Bamberg Baunacher Straße 6 [email protected] Tel. 09 51/9 17 01 20 Fax 09 51/9 17 01 22 B 173 im Bauabschnitt Michelau-Zettlitz: Planungen auf „Variante Süd“ konzentrieren wurde als rechtswidrig eingestuft, da er sowohl die Vogelschutz-Richtlinie wie auch die FFH-Richtlinie verletzte. Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung aber auch den vierstreifigen Aus- bau der B 173 grundsätzlich für gerechtfertigt erklärt. Vor diesem Hintergrund begrüße die IHK für Oberfranken sehr, dass die Straßen- bauverwaltung die Planungen unmittelbar nach dem Urteil erneut aufgenommen hat, um eine Trasse zu finden, die den Ansprüchen der europäischen Umweltschutzrichtlinien entspricht. „Mit der Entscheidung für die Vari- ante Süd wurde nun eine Trasse präsentiert, die das gesetzliche Minimierungsgebot aus der Sicht des FFH-Schutzes einhält und zudem die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Nach der Prüfung der verschiedenen Varianten steht nunmehr eindeutig fest, dass die so genann- te Bahntrasse nach geltendem Recht nicht realisiert werden darf. Mit der Variante Mitte wären erhebliche Beeinträchtigungen im Zuge der Maintalquerung verbunden, die auch zu erheblichen Mehrkosten führen würden“, so Hunger und Weber. Die Vertreter der Industrie- und Handelskam- mer zeigen großes Verständnis, dass die Ent- scheidung für die Variante Süd, die zwischen Hochstadt und Wolfsloch verlaufen soll, bei den Betroffenen vor Ort auf Widerstand stößt. „Nach Jahrzehnten der Diskussion über eine Wunschtrasse, die sich nun als rechtlich nicht umsetzbar erweist, sind Vorbehalte nachvoll- ziehbar. Es ist daher unerlässlich, dass die Behör- den bei der Realisierung der Baumaßnahmen alle denkbaren Schutzmaßnahmen ergreifen, um die betroffenen Bürger vor Beeinträchtigun- gen zu bewahren“, fordert die IHK. Standortpolitik

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31Oberfränkische WirtschaftAusgabe 3/2006

Vor kurzem hat das Staatliche Bauamt Bam-berg die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeits-prüfung für die Verlegung der Bundesstraße B 173 im Bauabschnitt Michelau–Zettlitz vorgelegt. Mit diesem seit langem geplanten Projekt soll der Wirtschaftsraum Kronach/ Kulmbach an die überregionalen Verkehrs-achsen A 70 und A 73 angebunden werden. Zugleich soll die verkehrliche Entlastung der Ortschaften Hochstadt und Trieb umgesetzt werden. Die Straßenbaubehörden haben die Realisierung der „Variante Süd“ vorgeschla-gen, einer Trasse, die den Ansprüchen des Naturschutzes genügt und außerdem die wirtschaftlichste Lösung darstellt. In Schrei-ben an Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein sowie die regionalen Abgeordneten appelliert die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth dafür, dass sich die Planungen von nun an auf die Variante Süd konzentrieren sollen, um so die rasche Realisierung des Verkehrsprojektes zu ermög-lichen. Zum Schutz der betroffenen Bürger fordert die IHK bei der Realisierung der Trasse ein hohes Maß an Schutzmaßnahmen.

In dem von Hauptgeschäftsführer Joachim Hunger und dem Vorsitzenden des Ausschus-ses Verkehr und Logistik, Michael Weber, unterzeichneten Schreiben betont die IHK, dass die gewerbliche Wirtschaft Oberfran-kens auf eine leistungsfähige Verkehrsinfra-struktur existenziell angewiesen ist. „Unsere Unternehmen brauchen ein effizientes und

vernetztes Transportsystem, um im Wettbe-werb mit der nationalen und internationalen Konkurrenz dauerhaft bestehen zu können. Der B 173 kommt als zentraler Verbindung zwischen Lichtenfels und Kronach hohe Bedeutung für die Unternehmen in diesem Wirtschaftsraum zu“, so Hunger. „Ver-kehrsprognosen erwarten auf der Strecke Kronach-Lichtenfels bis zum Jahr 2015 eine Belastung von rund 18 000 Kfz pro Tag. Wir begrüßen daher nachdrücklich, dass die Planung weiterhin einen vierstreifigen Quer-schnitt vorsieht“, betont Weber.

Im Namen der gewerblichen Wirtschaft appelliere man an die zuständigen Fach-behörden und an alle Mandatsträger, die Planungen von nun an auf die Variante Süd zu konzentrieren, um diese rasch voran zu treiben und so die Realisierung der Infra-strukturmaßnahmen in absehbarer Zeit zu ermöglichen. Die Abgeordneten bitte man insbesondere um Unterstützung bei der haus-haltsrechtlichen Genehmigung des Projekts und um Rückhalt für die Planungsbehörden.

Wie Hunger und Weber fortfahren, genieße die Verlegung der Bundesstraße B 173 im Bauabschnitt Michelau–Zettlitz im Bundes-verkehrswegeplan höchste Priorität. Im Jahr 2000 habe die Regierung von Oberfranken einen Planfeststellungsbeschluss erlassen, gegen den jedoch Klage erhoben worden sei. Im November 2002 habe das Bundesver-waltungsgericht dieser Klage stattgegeben. Der Planfeststellungsbeschluss, der die so genannte Bahntrasse als Grundlage hatte,

Unternehmenspraxis

H e r b i gFUNKTECHNIK

H e r b i g96052 BambergBaunacher Straße [email protected]

Tel. 09 51/9 17 01 20Fax 09 51/9 17 01 22

B 173 im Bauabschnitt Michelau-Zettlitz:Planungen auf „Variante Süd“ konzentrieren

wurde als rechtswidrig eingestuft, da er sowohl die Vogelschutz-Richtlinie wie auch die FFH-Richtlinie verletzte.

Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung aber auch den vierstreifigen Aus-bau der B 173 grundsätzlich für gerechtfertigt erklärt. Vor diesem Hintergrund be grüße die IHK für Oberfranken sehr, dass die Straßen-bauverwaltung die Planungen unmittelbar nach dem Urteil erneut aufgenommen hat, um eine Trasse zu finden, die den Ansprüchen der europäischen Umweltschutzrichtlinien entspricht. „Mit der Entscheidung für die Vari-ante Süd wurde nun eine Trasse präsentiert, die das gesetzliche Minimierungsgebot aus der Sicht des FFH-Schutzes einhält und zudem die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Nach der Prüfung der verschiedenen Varianten steht nunmehr eindeutig fest, dass die so genann-te Bahntrasse nach geltendem Recht nicht realisiert werden darf. Mit der Variante Mitte wären erhebliche Beeinträchtigungen im Zuge der Maintalquerung verbunden, die auch zu erheblichen Mehrkosten führen würden“, so Hunger und Weber.

Die Vertreter der Industrie- und Handelskam-mer zeigen großes Verständnis, dass die Ent-scheidung für die Variante Süd, die zwischen Hochstadt und Wolfsloch verlaufen soll, bei den Betroffenen vor Ort auf Widerstand stößt. „Nach Jahrzehnten der Diskussion über eine Wunschtrasse, die sich nun als rechtlich nicht umsetzbar erweist, sind Vorbehalte nachvoll-ziehbar. Es ist daher unerlässlich, dass die Behör-den bei der Realisierung der Baumaßnahmen alle denkbaren Schutzmaßnahmen ergreifen, um die betroffenen Bürger vor Beeinträchtigun-gen zu bewahren“, fordert die IHK.

Standortpolitik

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32 Oberfränkische WirtschaftAusgabe 3/2006

LfA Förderbank Bayern:Verbesserungen beim Akutkredit

Um Unternehmen im Konsolidierungsfall eine möglichst umfassende Hilfe anzubieten, wird der Akutkredit flexibler ausgestaltet und das Antragsverfahren vereinfacht. Wichtige Vor-aussetzung bleibt ein tragfähiges Konsolidie-rungskonzept in dessen Rahmen vorhandene Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten nachhaltig beseitigt werden.

Im Einzelnen ergeben sich unter anderem fol-gende Änderungen: Der Umfang der förder-fähigen Maßnahmen wird erweitert. Damit sind folgende Vorhaben durch den Akutkredit förderfähig:• Umschuldungen kurzfristiger Verbindlich-

keiten, dazu gehören Umschuldungen aus dem Kontokorrent oder sonstiger Verbind-lichkeiten sowie die Ablösung von Lieferan-tenverbindlichkeiten,

• Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit,

• Investitionen z. B. zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen.

Zusätzlich zu den bisherigen Laufzeittypen wird neu ein Darlehen mit 4-jähriger Laufzeit (davon 1 Jahr tilgungsfrei) angeboten. Zwi-schen den Laufzeittypen kann frei gewählt werden. Der Zinssatz des Darlehens richtet sich – auf Basis der günstigen Förderkonditio-nen der LfA – nach der individuellen Bonität des antragstellenden Unternehmens.Der Darlehenshöchstbetrag für alle Laufzei-ten des Akutkredits beträgt nun einheitlich 1.400.000 EUR.

Stille Beteiligung für oberfränki-schen Automobilzulieferer Braun GmbH: Erfolg mit Kabeln und Licht

In Form einer stillen Beteiligung haben sich BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft und S-Refit bei der Dieter Braun GmbH, Bay-reuth, engagiert. Das zusätzliche Kapital der beiden Beteiligungsgesellschaften ermöglicht es dem Hersteller von Kabelsystemen und KfZ-Innenbeleuchtungen, seine „Investitions- und Wachstumsstrategie mit einer ausgewo-genen Finanzierung fortzusetzen“, so Dieter Braun, der geschäftsführende Gesellschafter. Der Umsatz des Automobilzulieferers, der weltweit in 6 Standorten 800 Mitarbeiter

beschäftigt, hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als vervierfacht.

Mit Braun-Produkten werden zum Beispiel Airbags, Klimaanlagen, Kommunikations-ausstattungen oder Navigationssysteme verkabelt. Da der Anteil der elektronischen Komponenten eines Autos auch zukünftig zunehmen wird, rechnet Braun mit einer weiter steigenden Nachfrage, „selbst wenn die Produktionszahlen der Automobilindustrie stagnieren.“ Bei den Innenbeleuchtungen produziert Braun Komplettlösungen zur Be- oder Hinterleuchtung von Schaltern und Bedienelementen.

Ob BMW oder Hyundai, ob Ferrari oder Kia – Braun-Produkte finden sich weltweit in nahezu allen renommierten Automarken. Die Gründe für diesen Erfolg sieht Braun zum einen in der konsequenten Qualitäts-orientierung. Zum anderen in der Fähigkeit seines Unternehmens gemeinsam mit den Autoherstellern oder deren Systemzulieferern speziell an den jeweiligen Autotyp angepasste Systeme zu entwickeln. Das spart Produkti-onskosten und -zeit bei der Herstellung eines Autos. Neben der Autoindustrie setzen auch Maschinenbauer und Elektrounternehmen auf Braun-Produkte.

Die Investoren, BayBG und S-Refit, sind vom Erfolg des Unternehmens überzeugt, „da sich die Braun GmbH als ein innovativer Anbieter bewährt hat, der durch eine konsequente Markterschließung und Marktorientierung Jahr für Jahr neue Kunden gewinnt.“ Dieter Braun, der 1992 das Unternehmen gegrün-det hat, resümiert: „Da es sich um eine stille Beteiligung handelt, hat sich an den Besitz-verhältnissen nichts verändert. Wir können ohne direkte Einmischung von außen unsere Erfolgsstrategie fortsetzen.“

Kooperationsbörse

Die Kooperationsbörse vermittelt kosten-los Kooperationspartner in den Bereichen Dienstleistungen, Handel und Produktion. Die Börse ist im Internet unter der Adresse www.kooperationsboerse.ihk.de hinterlegt.

Dienstleister für die Reparatur von Por-zellan, Glas, Keramik und artverwandten Materialien mit eigener Marke und selbst entwickelten Brandverfahren, Rezepturen und Farbsystemen sucht Franchisepartner für den Standort Bayreuth. Reparaturannahme besteht seit mehreren Jahren in Bayreuth.

Chiffre: BT 0606 D 2

Selbstständiger Architekt bietet neben seiner beruflichen Tätigkeit die Planung und Organisation von Fernreisen; besonderer Schwerpunkt: Südsee/Cook-Inseln. Individu-elle und fachkundige Beratung für Einzel und Gruppenreisen ist selbstverständlich. Langjäh-rige Erfahrung und Ortskenntnis sind vorhan-den. Chiffre: BT 0706 D 1

Consulting-Partner für die Beratung und Betreuung von Existenzgründern im Bereich Franchising gesucht. Bevorzugt werden Betriebswirte, Bankfachwirte, Finanzfachwirte oder Kaufleute. Chiffre: BT 0806 D3

Hersteller von Taufbekleidung sucht Ver-triebspartner. Chiffre BT 0906 H 2

Textilproduzent hat noch Kapazitäten frei.(Lohnfertigung). Chiffre: BT 1006 P 2

Existenzgründungs- und Nachfolgebörse

Die EDV-gestütze Existenzgründungs- und Nachfolgebörse bringt Unternehmer, die einen Nachfolger oder tätigen Teilhaber suchen und Existenzgründer, die ein Unter-nehmen fortführen wollen zusammen. Die Börse ist im Internet unter der Adresse www.change-online.de abrufbar. Das Inserat ist für Kammermitglieder kostenlos.

Angebot:

Einzelhandelsunternehmen in einer nörd-lich gelegenen oberfränkischen Stadt zu vermieten, zu verpachten oder zu verkaufen. Preis VS. Chiffre: BT A 022006

Kinderwagenfabrik im Landkreis Lichtenfels aus Altersgründen zu verkaufen. Fabrikge-bäude 50 m lang und 15 m breit, 2-stöckig mit Büroraum. Ein Teil des Gebäudes ist unterkellert. Chiffre: BT A 032006

Kontakt: IHK für Oberfranken Bayreuth, Matthias Keefer, [email protected]

Unternehmens-förderung

Unternehmenspraxis

IHK – die erste Adresse für

• aktive Unternehmensförderung• berufliche Bildung• fairen WettbewerbImpulsgeber und unabhängigeStimme der Wirtschaft

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Weiterbildung trägt Früchte!

Infoline 0800/1234560 Zertifiziert nachDIN EN ISO 9001 : 2000

Veranstaltungsangebote

Seminare kaufmännisch Thema Termine Ort Preis

Einkauf / LogistikIm Einkauf liegt der Gewinn 10. 3. 2006 Hof 195,00Kostensenkung im Einkauf – Die besten Werkzeuge im Einkauf in der Praxis 15. 3. 2006 Bamberg 195,00Erfolgreich Einkaufen im Zukunftsmarkt Osteuropa 26. 4. 2006 Bayreuth 195,00

Kaufmännisches WissenDas Rating der Banken und die Bedeutung für das Unternehmen 28. 3. 2006 Bayreuth 195,00Lohnnebenkosten senken 3. 4. 2006 Bamberg 195,00Grundlagen der Bilanzierung nach IAS/IFRS 5. 5. 2006 Bamberg 195,00Workshop Abschreibung 16. 5. 2006 Hof 195,00Basistraining Liquiditätsmanagement 18. 5. 2006 Bayreuth 195,00Praxisworkshop Liquiditätsmanagement 19. 5. 2006 Bayreuth 195,00

RechtAktuelle Änderungen im Arbeitsrecht 31. 3. 2006 Hof 195,00Aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht 12. 5. 2006 Bamberg 195,00Datenschutzbeauftragter im Unternehmen 13. 5. 2006 Hof 195,00

UnternehmensführungBasistraining Projektmanagement 13.–14. 3. 2006 Bayreuth 390,00Motivieren – Kritisieren – Delegieren –Erfolgsfaktoren der Führungskraft 17. 3. 2006 Bayreuth 195,00Erfolgsfaktor Qualität – Qualitätsmanagement für Dienstleister 11.–12. 5. 2006 Bayreuth 390,00

Vertrieb / Marketing / VerkaufAktiv am Telefon verkaufen 6. 3. 2006 Bayreuth 195,00 Basistraining Verkaufstraining – Das zielgerichtete Verkaufsgespräch 14.–15. 3. 2006 Hof 390,00Professionelles Messetraining für das Standpersonal 17. 3. 2006 Kronach 195,00Aufbau und Führung einer Vertriebsmannschaft 20. 3. 2006 Bamberg 195,00Aufbauseminar Verkaufstraining – Der sichere Abschluss trotz Einwänden 4.–5. 4. 2006 Bamberg 390,00Aufbauseminar Verkaufstraining – Der sichere Abschluss trotz Einwänden 9.–10. 5. 2006 Hof 390,00

ImmobilienBasisseminar Wertermittlung von Wohnimmobilien 27.–28. 3. 2006 Bamberg 390,00

KommunikationInkasso am Telefon 7. 3. 2006 Bayreuth 195,00Trennungsgespräche professionell und fair führen 8. 3. 2006 Bamberg 195,00Körpersprache für erfolgreiche Frauen 16. 3. 2006 Bayreuth 195,00Kundenservice am Telefon 21. 3. 2006 Bayreuth 195,00Aus reklamierenden Kunden Stammkunden machen 30. 3. 2006 Bayreuth 195,00Work-Life-Balance für erfolgreiche Frauen 11. 5. 2006 Bayreuth 195,00

Office-ManagementKundenorientiert denken und handeln im Sekretariat 22.–23. 3. 2006 Hof 390,00Das moderne Sekretariat 27.–28. 3. 2006 Hof 390,00TOP-Büromanagement und Chefentlastung 15.–16. 5. 2006 Bayreuth 390,00Kommunikation im Sekretariat 29.–30. 5. 2006 Hof 390,00

Seminare finden an Werktagen von 8-16 Uhr bzw. 9-17 Uhr statt, die Wochenendseminare am Freitag jeweils von 18.00 bis 21:15 Uhr und am Samstag jeweils von 08:30 - 12.30 Uhr. Abendseminare starten üblicherweise um 18.00 Uhr. (Ausnahmen erfahren Sie bei der Anmeldung).

AusbilderlehrgängeThema Termine Ort

Ausbilderlehrgang Vollzeit 19. 6.–30. 6. 2006 Bamberg3. 7.–14. 7. 2006 Bayreuth

Ausbilderlehrgang Teilzeit 20. 3.–28. 6. 2006 Bamberg20. 3.–28. 6. 2006 Hof20. 3.–28. 6. 2006 Kronach21. 3.–29. 6. 2006 Bayreuth

IHK-Zertifikatslehrgänge mit PrüfungThema Termin Ort Preis

REFA Grundausbildung Mai 2006 Hof auf Anfrage

IHK-Praxisstudiengänge mit PrüfungThema Termin Ort Preis

Betriebswirt/in IHK 15. 5. 2006 Bayreuth 3.275,00Betriebswirt/in IHK 19. 6. 2006 Bamberg 3.275,00Betriebswirt/in IHK 15. 5. 2006 Hof 3.275,00

Bilanzbuchhalter/Steuerfachwirt/in 23. 10. 2006 Bayreuth 2.995,00Bilanzbuchhalter/Steuerfachwirt/in 23. 10. 2006 Kronach 2.995,00Bilanzbuchhalter/Steuerfachwirt/in 24. 10. 2006 Bamberg 2.995,00Bilanzbuchhalter/Steuerfachwirt/in 24. 10. 2006 Hof 2.995,00

Industriefachwirt/in 9. 5. 2006 Bayreuth 2.450,00Industriefachwirt/in 9. 5. 2006 Hof 2.450,00Industriefachwirt/in 9. 5. 2006 Bamberg 2.450,00

Industriemeister/in Elektrotechnik 12. 5. 2006 Bamberg 4.000,00

Medienfachwirt/in Herbst 2006 Bayreuth 3.325,00

Technische/r Fachwirt/in Juni 2006 Bayreuth 3.500,00Technische/r Fachwirt/in Juni 2006 Bamberg 3.500,00

Tourismusfachwirt/in Herbst 2006 Bayreuth 2.900,00

Verkehrsfachwirt/in IHK 25. 4. 2006 Hof 2.725,00

Wirtschaftsfachwirt/in 12. 9. 2006 Bayreuth 2.300,00Wirtschaftsfachwirt/in 12. 9. 2006 Hof 2.300,00Wirtschaftsfachwirt/in 12. 9. 2006 Kronach 2.300,00

Technische/r Betriebswirt/in Herbst 2006 Bayreuth 3.150,00Technische/r Betriebswirt/in Herbst 2006 Bamberg 3.150,00Technische/r Betriebswirt/in Herbst 2006 Hof 3.150,00

Industriemeister/in Metall Herbst 2006 Kronach 3.850,00Industriemeister/in Metall Herbst 2006 Bayreuth 3.850,00Industriemeister/in Metall Herbst 2006 Bamberg 3.850,00Industriemeister/in Metall Herbst 2006 Hof 3.850,00

IT-Projektleiter/in Herbst 2006 Bayreuth 4.000,00

Infoabende zu den IHK-Praxisstudiengänge Bitte melden Sie sich an unter der kostenfreien Hotline 0800/1234560

Thema Termin OrtBetriebswirt/in 7. 3. 2006 BayreuthBetriebswirt/in 5. 4. 2006 BambergBetriebswirt/in 9. 3. 2006 Hof

Industriefachwirt/in 15. 3. 2006 BayreuthIndustriefachwirt/in 16. 3. 2006 BambergIndustriefachwirt/in 14. 3. 2006 Hof

Industriemeister/in Elektrotechnik 16. 3. 2006* BambergIndustriemeister/in Elektrotechnik 16. 3. 2006 Bamberg

Technische/r Fachwirt/in 27. 4. 2006* BambergTechnische/r Fachwirt/in 27. 4. 2006 Bayreuth

Industriemeister/in Metall (Vollzeit) 18. 5. 2006* Bamberg

Wirtschaftsfachwirt/in 23. 5. 2006 BayreuthWirtschaftsfachwirt/in 30. 5. 2006 HofWirtschaftsfachwirt/in 1. 6. 2006 Kronach

Technische/r Betriebswirt/in 31. 5. 2006 BayreuthTechnische/r Betriebswirt/in 1. 6. 2006 HofTechnische/r Betriebswirt/in 1. 6. 2006* Bamberg

IT-Projektleiter/in 13. 7. 2006 Bayreuth

Beginn ist um 18 Uhr* Beginn ist um 17.30 Uhr

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34 Oberfränkische WirtschaftAusgabe 3/2006

News

Sprachkompetenz weltweit mit ihk-lernen

Neben den bewährten westeuropäischen Sprachkursen stehen bei ihk-lernen, dem e-Learning Geschäftsbereich der IHK-Akademie Oberfranken nun eine ganze Palette auch für osteuropäische und asiatische Sprachen bereit. „Sprachkompetenz ist ein Grundbaustein für den geschäftlichen Erfolg in der globalisierten Welt. Wir freuen uns, dass wir erstklassige e-Learning-Kurse nun schon für 19 Spra-chen anbieten können“, so ihk-lernen-Bereichsleiter Matthias Steiner.

Englisch (einschließlich der Business-Kurse Telephoning, Meetings, Presentations und Negotiations), Französisch, Italienisch, Spanisch und Deutsch bietet ihk-lernen bereits seit Längerem in Zusammenar-beit mit digital publishing (München) in drei Stufen: als reines Selbst-lernen, als Selbstlernen mit tutorieller Betreuung und als Selbstlernen mit Tutor und zusätzlichen Präsenzworkshops im Unternehmen. „Die vielfach ausgezeichneten Sprachkurse von digital publishing und die individuelle Betreuung der Lerner sorgen für einen optimalen Trai-ningserfolg für die wichtigsten Sprachen in USA und Westeuropa“, berichtet Steiner.

Osteuropa im Fokus

Seit der jüngsten Erweiterung der Europäischen Union registriert ihk-lernen eine wachsende Nachfrage nach Sprachkursen auch für Osteu-ropa. Daher hat ihk-lernen jetzt Kurse von Strokes (Linz / Mitter teich) ins Programm genommen. Für Bulgarisch, Griechisch, Kroatisch, Pol-nisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Tsche-chisch, Türkisch und Ungarisch gibt es Grund- und Aufbaukurse und zum Teil weitere Business-Sprachkurse. Auch auf den beruflichen Ein-satz in Asien bereitet ihk-lernen mit Hilfe von Strokes vor: Chinesisch

und Japanisch werden jeweils in einem Grundlagenkurs geschult. Sprachen lernen kann man bei ihk-lernen damit praktisch einmal um die ganze Welt.

Neu: Professional English für IT-Berufe

Über 12 Stunden multimediales Sprachtraining zum Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen gibt es bei ihk-lernen. Das interaktive Lernprogramm „Fachenglisch für IT-Berufe“ schult die allgemeine Sprachkompetenz, frischt Grundbegriffe des Geschäftsenglisch auf und vermittelt gleichzeitig Fachvokabular und Basiswissen aus der Computertechnik. Realistische Dialoge aus dem Berufsalltag garan-tieren ein praxisnahes Lernen, das auf die Anforderungen der Berufs-welt von heute zugeschnitten ist. Interaktive Übungen vertiefen den Sprachlernerfolg. Neue Vokabeln lassen sich mit einem Mausklick nachschlagen. Kurspreis pro Teilnehmer nur 49,90 Euro inkl. MwSt.

Weitere Informationen finden sich unter www.ihk-lernen.de.

Industriefachwirte sind erfahrene Branchenspezialisten mit erweiterten und vertieften betriebswirtschaftlichen Kenntnissen – gefragte Mitarbeiter/innen am Arbeitsmarkt.

Im Mai startet die IHK-Akademie Oberfranken einen neuen Praxisstudiengang zum/r Industriefachwirt/in, eine intensive Weiterbildung für Fach- und Führungs-kräfte in kleinen und mittleren Unternehmen. „Die Absolventen können inner-betriebliche Zusammenhänge und damit auch gesamtwirtschaftliche Abhängig-keiten besser beurteilen; sie sind den hohen Anforderungen einer von stetigen Änderungen geprägten Branche bestens gewachsen und somit gesuchte Fach-kräfte in der Industrie,“ so IHK-Akademie Prokurist Thomas Skowronek.

Der Starttermin für den Praxisstudiengang in den Bildungszentren Bayreuth, Bamberg und Hof ist der 9. Mai 2006. Selbstverständlich sind vorab Informations-abende geplant und zwar am 14. 3. in Hof, am 15. 3. in Bayreuth und am 16. 3. in Bamberg, jeweils um 18 Uhr.

Ansprechpartner für detaillierte Informationen ist Thorsten Skripalle, Tel: 09 21 / 8 86-1 96, E-Mail: [email protected].

Studiengang zum Industriefachwirt/ Industriefachwirtin startet im Mai

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35Oberfränkische WirtschaftAusgabe 3/2006

IHK und BI-LOG AG: Neue Ausbildungsberufe in der Call-Center-Branche

Ab August 2006 wird es in Deutschland den staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Kauf-frau/Kaufmann für Dialogmarketing“ geben. Die Einrichtung des neuen Lehrberufs geht auf eine Initiative des Bamberger Unternehmers Heribert Trunk, BI-LOG AG, mit Unterstützung der IHK Oberfranken zurück. Nach einer Umfrage der renommierten Fachzeitschrift „Call Center Profi“ will rund ein Viertel aller Unternehmen der Branche, in denen die neuen Aus-bildungsberufe bekannt sind, im kommenden Jahr Ausbildungsplätze bereit stellen. Nach Einschätzung von Branchenkenner Heribert Trunk werden dadurch bundesweit allein im kom-menden Jahr mindestens 3 000 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen.

Wie Vertreter der IHK und des Unternehmens BI-LOG bei einem Pressegespräch in Bayreuth bekannt gaben, sind sich Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmervertreter – nach zähem Ringen – jetzt einig: Ab August 2006 gibt es in Deutschland den neuen Ausbildungsberuf „Kauffrau/Kaufmann für Dialogmarketing“. Darauf haben sich der Sachverständigenbeirat, der mit zwei Vertretern von BI-LOG besetzt ist, und das Bundesinstitut für Berufsbildung am 5. und 6. Oktober 2005 in Bonn verständigt. Die Ausbildung ist auf drei Jahre festgelegt.

Ebenfalls zum August 2006 wird der auf zwei Ausbildungsjahre beschränkte Lehrberuf „Ser-vice-Fachkraft für Dialogmarketing“ eingeführt. Diese Entscheidung hatten die Vertreter des Bundesbildungsministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums gegen den Willen der Arbeitnehmervertreter getroffen.

BI-LOG Initiative seit 1999 Erfolg durch Hartnäckigkeit

Die Einrichtung des neuen Lehrberufs geht auf eine Initiative der Bamberger BI-LOG AG und deren Vorstandsvorsitzenden Heribert Trunk mit Unterstützung der IHK Oberfranken zurück. Den ersten Vorstoß hatte er bereits 1999 beim Bundeswirtschaftsministerium unternommen – zu einer Zeit, als die Call-Center-Branche selbst noch keinerlei Interesse an einem Ausbil-dungsberuf zeigte.

Berufsbildung

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Innovation aus Oberfranken: Die neuen Berufe in der Call-Center-Branche setzten Jens Kuppert, Personalentwickler der BI-LOG AG (r.), Dr, Steffi Widera von BI-LOG und Bernd Rehorz, Bereichsleiter Berufsausbildung der IHK für Oberfranken Bay-reuth beim Bundesinstitut für Berufsbildung durch.

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Unternehmenspraxis

36 Oberfränkische WirtschaftAusgabe 3/2006

In den Folgejahren zeigte sich, dass es alles andere als einfach war, den Wunsch von Heri-bert Trunk „Ich will doch nur ausbilden“ in die Tat umzusetzen. Nachdem die Angelegen-heit trotz mehrfachen Nachhakens nicht ins Rollen kam, begann der BI-LOG Vorstand im Jahr 2003 mit der IHK Oberfranken, die DIHK und den bayerischen Verein der Call- und Communication-Center „BIG NUMBER e.V.“ ins Boot zu holen.

Ende November 2003 reichte BI-LOG beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag DIHK seine Aufstellung der Lerninhalte für das neue Berufsbild ein, verbunden mit dem Antrag, die Zulassung als Ausbildungsberuf voran zu treiben. Anfang 2004 schließlich wurde die Angelegenheit von den zuständi-gen Institutionen auf Bundesebene offiziell erneut aufgegriffen – der hartnäckig geführ-te Dialog Trunks mit dem Wirtschafts- und Arbeitsminister Clement zeitigte Erfolg.

Ausbildungsverordnung steht bereits – Lehrpläne werden derzeit erstellt

Die Ausbildungsverordnung, die regelt, wie die Ausbildung für die neuen Berufe im Betrieb ablaufen muss und welche Lerninhal-te dort zu vermitteln sind, steht bereits. Auch hierfür hat BI-LOG die Grundlagen geschaf-

fen – mit einem Anforderungsprofil, das auf Basis der eigenen Erfahrung im Training der BI-LOG Call-Center-Agents entwickelt wur-de. Die Liste der Fertigkeiten und Kenntnisse umfasst neun Fachbereiche mit rund 50 Ein-zelpunkten, die den angehenden Dialogmar-keting-Kaufleuten während der dreijährigen Ausbildung vermittelt werden sollten. Neben Englisch und Grundlagen in Betriebs-, Volks-wirtschaft und Marketing gehören Kennt-nisse in Statistik, Informationsverarbeitung und Rechnungswesen ebenso dazu wie die berufstypischen Fertigkeiten Ausdrucksverhal-ten, Gesprächsführung und Kommunikations-techniken, um nur einige zu nennen.

Davon ausgehend erstellt ein Ausschuss der Kultusministerkonferenz in den nächsten Wochen und Monaten Lehrpläne für die Berufsschulen. Diese Vorlage wird vom Sach-verständigenbeirat mit der Ausbildungsver-ordnung abgeglichen und bildet schließlich die Grundlage für die Lerninhalte in den Berufsschulen.

BI-LOG: Erfolg kommt jungen Leuten und der gesamten Branche zu Gute

Bernd Rehorz, Ausbildungsverantwortlicher bei der IHK Oberfranken: „In diesen Zeiten ist dies ein gutes Signal für Deutschland und für

unsere Region. Ich freue mich schon heute auf die ersten Auszubildenden, die wir offizi-ell für die neuen Berufe eintragen können.“

BI-LOG Vorstand Heribert Trunk geht davon aus, dass die Dialogmarketing-Branche durch die neue Situation allein im kommenden Jahr bundesweit mindestens 3 000 zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen wird: „Dass unsere Initiative jetzt endlich zum Erfolg geführt hat, freut mich sehr. Schließlich kommt dies den jungen Leuten zu Gute, die damit nicht nur in unserer Region neue Chancen auf einen staat-lich anerkannten Ausbildungsplatz bekom-men. Es trägt im Übrigen auch zur Höherquali-fizierung der gesamten Branche und damit zu besserer Dienstleistung für den Kunden bei.“

Neue Ausbildungsordnungen

Neu erschienen sind die Berufsausbildungs-ordnungen zuHafenschiffer/ -inFachkraft für HafenlogistikFachkraft für Möbel-, Küchen- und UmzugsserviceHolzmechaniker/ -in

Näheres im Internet unter www.bayreuth.ihk.deRubrik Berufsbildung

CommuniCall-Azubi unterschreibt bundesweit einen der beiden ersten Ausbildungsverträge „Kaufmann für Dialogmarketing“!

Alexander Müller vom Bayreuther Contact Center Communi-Call hat einen der beiden ersten Ausbildungsverträge für das neue Berufsbild „Kaufmann für Dialogmarketing“ unterschrie-ben. Die Unterzeichnung und Übergabe des Ausbildungsver-trages erfolgte im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Bayerischen Wirtschaftsministerium in München. Staatsminis-ter Erwin Huber zeigte sich äußerst erfreut über die Initiative

der bayerischen Call-Center und deren Vereinigung Big Number e.V., die maßgeblich zum Erfolg und zur raschen Einführung des neuen Ausbildungsberufes beigetragen haben. Auch lobte er insbesondere den Einsatz von CommuniCall in Bayreuth. Dort beginnen im Herbst 2006 insgesamt 3 neue Mitarbeiter die Ausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing.Bayernweit erwartet die Call-Center-Branche fast 1 000 neue Ausbildungsplätze. Neben der dreijährigen Ausbildung zum Kaufmann gibt es auch noch die zweijährige Ausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing. Interessierte Jugendliche können sich unter www.communi-call.de oder www.bignum-ber.de über die neuen Ausbildungsberufe informieren. Am 24. 3. findet zudem in vielen Big Number-Mitgliedsunterneh-men ein Infotag statt. In Bayreuth können sich Interessenten von 10.00 – 14.00 Uhr bei CommuniCall in der Weiherstraße 19 informieren und sich einen Einblick über die beiden neuen Berufsbilder verschaffen. Die IHK für Oberfranken Bayreuth unterstützt diese Aktion und steht ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung. Neben Informationen zu den beiden neuen Aus-bildungsberufen gibt es wertvolle Bewerbungstipps. Die Anmel-dung erfolgt über die Homepage von Big Number e.V. www.bignumber.de oder telefonisch unter 0800 / 10 90 666.

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37Oberfränkische WirtschaftAusgabe 3/2006

Innovationund Umwelt

Europäischer Innovationsanzeiger

Der Europäische Innovationsanzeiger (Euro-pean Innovation Scoreboard – EIS) wurde von der Europäischen Kommission als Instrument zur Messung der Innovation in den EU-Mit-gliedsstaaten und einigen Drittländern ent-wickelt. Im Januar 2006 wurden die Daten aus dem Jahr 2005 veröffentlicht. Entspre-chend der Innovationsleistung teilt das EIS die europäischen Länder in vier Kategorien ein, wobei Deutschland mit der Schweiz, Finnland, Schweden und Dänemark in die beste Gruppe der „Führenden Länder“ fällt. Schlusslichter in der Gruppe der Länder, die „an Boden verlieren“ sind Estland, Spanien, Bulgarien, Polen, Slowakei, Rumänien und die Türkei.

Stärken werden Deutschland in den Berei-chen Wissensgenerierung, Innovation und Unternehmertum sowie Anwendungen und Rechte des geistigen Eigentums bescheinigt. Bei den „innovation-drivers“ jedoch liegt Deutschland unter dem Durchschnitt: Die negative Entwicklung bei den Universitätsab-solventen im Bereich Naturwissenschaft und Ingenieurwesen sowie im Bereich des lebens-langen Lernens könnten gemäß dem EIS zu einem negativen Trend bei der Bereitstellung von Fachkräften für innovative Unternehmen führen. Es wird außerdem festgestellt, dass in Deutschland eine geringe Innovationsnach-frage und eine schlechte „innovation gover-nance“ vorliegt, die u. a. durch die hohen Kosten für die Gründung eines Unterneh-mens bedingt ist.

Quelle: Europäische Kommission

Unternehmenspraxis

wird gemeinsam mit der Initiative Wissen-schaft im Dialog und weiteren Partnern das Informatikjahr nutzen, um die Bedeutung und Hintergründe dieser Technikdisziplin auf spannende Weise verständlich zu machen.Ob Gesundheit, Mobilität, Sicherheit, Sport, Haushalt, Kommunikation oder Kultur – alle Bereiche unseres Lebens sind auf Produkte und Ergebnisse aus der Informatik ange-wiesen. Ziel des Informatikjahres ist es, das Bewusstsein für die zahlreichen Anwendun-gen und Möglichkeiten der Informatik zu schärfen, die Bedeutung der Informatik als Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands zu zeigen und die Faszination einer noch recht jungen Wissenschaft zu vermitteln. Das Informatikjahr regt zum Wei-terdenken an und zeigt neue Chancen für Kommunikation, Kreativität, den digitalen Alltag und die Zukunft Deutschlands.

Quelle: BMBFInfo: Für weitere Informationen rufen Sie http://www.informatikjahr.de auf.

Open Source Software für den Unternehmenseinsatz

Mit dem Begriff „Open Source“ wird Soft-ware bezeichnet, die im Quellcode verfügbar ist und die unter der Lizenz der Open Source Initiative – OSI – kostenfrei genutzt werden kann. In vielen Fällen wird solche Software von einer Gemeinschaft entwickelt, die über das Internet zusammenarbeiten. Zunehmend gehen aber auch Unternehmen dazu über, Programme, die bisher lizenzpflichtig waren, als Open Source Software zu vertreiben, weil sie sich dadurch mehr Akzeptanz und Kosten-vorteile bei Ihren Kunden versprechen.

Eines der jüngsten Beispiele dieser Entwick-lung ist die Firma SUN Microsystems (Jahres-umsatz 2005 ca. 11 Milliarden Dollar), die im

Info: Den Europäischen Innovationsanzeiger finden Sie unter http://www.trendchart.org/scoreboards/scoreboard2005/index.cfm

Barrieren zwischen Wirtschaft und Wissenschaft abbauen

Zur Verbesserung des Forschungssystems in Deutschland will der Stifterverband neue Programme auflegen. So wird er nach dem Vorbild des „Lambert-Review“ in Großbritan-nien eine Expertengruppe einsetzen, die das Gesamtsystem der Kooperationen zwischen öffentlich finanzierten Forschungseinrichtun-gen und der Wirtschaft in Deutschland unter-suchen soll.

Die Expertengruppe soll Defizite identifizieren und Empfehlungen für innovationsfreund-liche Rahmenbedingungen erarbeiten. Der Stifterverband wird 175 000 Euro bereit-stellen, um die Studie zu finanzieren und eine Geschäftsstelle einzurichten. Auch mit weiteren Programmen will der Stifterverband helfen, die Barrieren zwischen Wissenschaft und Wirtschaft abzubauen. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat er sich auf eine Zusam-menarbeit verständigt: So sollen in einem Wettbewerb Austauschprozesse besonders gelungene Transfer-Modelle prämiert und sichtbar gemacht werden. Das Programm ist mit 1 Mio. Euro dotiert und wird – vorbe-haltlich der Entscheidung durch Ministerin Annette Schavan – zur Hälfte vom BMBF mit-finanziert.

Quelle: Stifterverband

Informatikjahr 2006

Das 7. Wissenschaftsjahr, das Jahr 2006, steht im Zeichen der Informatik. Das Bundesminis-terium für Bildung und Forschung (BMBF)

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Unternehmenspraxis

Dezember die Freigabe ihres „Solaris Enterpri-se Systems“ unter einer Open Source Lizenz bekanntgab (Computerwoche Nr. 49 vom 9. 12. 2005). Während also für solche Soft-ware keine Lizenzgebühren mehr anfallen, sind Wartung und Support natürlich weiter-hin kostenpflichtig, damit aber auch sicher-gestellt und qualitativ hochwertig. Manche Unternehmen bauen ihr Geschäftsmodell sogar darauf auf, für Open Source Software, die von anderen weiterentwickelt wird, War-tung anzubieten.

Aus diesen Gründen findet Open Source Soft-ware in immer mehr Unternehmen Akzep-tanz. Bereits im Jahr 2001 hat die Bundesre-gierung deshalb einen Leitfaden mit dem Titel „Open Source Software – ein Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen“ herausge-geben, der als Orientierungshilfe gedacht ist. Der Leitfaden ist unter der folgenden Adresse verfügbar:http://www.bmwi.de/Navigation/Service/bestellservice,did=73872.html

Eine neue, kürzere Version eines solchen Leit-fadens gibt es nun auch von der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen; die am 20. 12. 2005 herausgegebene Open Source Broschüre gibt es unter der Adressehttp://www.media.nrw.de/medienkompetenz/imblickpunkt/themen/opensource/index.php

Alle Firmen, die nicht erstmalig über den Einsatz von Open Source Software nachden-ken, sondern vorhandene Anwendungen auf Open Source umstellen möchten, finden im Migrationsleitfaden der Bundesregierung eine wertvolle Hilfe. Die Adresse des Migrations-leitfadens lautet:http://www.kbst.bund.de/Software/-,223/Migration.htm

Dass Open Source Software im Unternehmen nicht nur technisch, sondern auch wirtschaft-lich sinnvoll ist, zeigt z. B. eine Studie der Unternehmensberatung Optaros. In mehr als 40 000 Interviews bei über 500 Unternehmen in den USA stellte sich heraus, dass sich mit dem Einsatz von Open Source Software auf den Gebieten Datenbankverwaltung, Appli-kationsserver, Portale und Contentmanage-ment-Systeme, Infrastruktur, Softwareent-wicklung, und ähnlichen zum Teil deutliche Kosteneinsparungen ergeben. Die Studie von Optaros ist in englischer Sprache verfügbar unter:http://www.optaros.com/wp/wp_3_grow-th_oss.html

Neue Veröffentlichungen / Neue Ausschreibungen

IHK-Merkblatt zur CE-Kennzeichnung von Medizinprodukten

Die CE-Richtlinien legen für Produkte Sicher-heits- und Gesundheitsanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Medi-zinprodukte fallen schon seit vielen Jahren unter die Pflicht zur CE-Kennzeichnung. Die Anforderungen definieren drei EU-Richtlini-en, die durch das Medizinproduktegesetz in deutsches Recht umgesetzt wurden. In dem neuen IHK-Merkblatt finden Sie Hilfen zur Umsetzung der CE-Kennzeichnung von Medi-zinprodukten, Ansprechpartner und Quellen für weiterführende Informationen.Info: Das IHK-Merkblatt können Sie sich her-unterladen unter http://www.bayreuth.ihk.de

BIHK-Veranstaltungsprogramm „Innovation Unternehmen!“

Für das 1. Halbjahr 2006 haben die bayeri-schen IHKs (BIHK) wieder ein gemeinsames Veranstaltungsprogramm erstellt. Sie finden dort Veranstaltungen zu den Themen Innova-tionsmanagement, Technologie und Innovati-on, Energie und Umwelt, IT und Telekommu-nikation, Qualitätsmanagement und Normen sowie Best-Practice-Beispiele – und dies in ganz Bayern.Info: Das Veranstaltungsprogramm können Sie sich herunterladen unter http://www.bay-reuth.ihk.de

BMBF-Richtlinien zur Förderung im the-matischen Schwerpunkt „Intelligente Technische Textilien (mst-textil)“

Gefördert wird die Entwicklung neuartiger Lösungen für Gesundheit und Sicherheit auf Basis Intelligenter Technischer Textilien. Ange-sprochen sind Lösungen im Bereich Gesund-heit, die der Verbesserung des Wohlbefin-

dens, der Überprüfung der Leistungsfähigkeit und der Therapie von Erkrankungen dienen können sowie Lösungen für den Schutz und die Sicherheit von Menschen und Gütern.Frist: 28. April 2006Info: http://www.bmbf.de/foerderun-gen/5745.php

BMBF-Förderrichtlinien zum Rahmen-programm Mikrosysteme; thematischer Schwerpunkt „Energieautarke Mikro-systeme“

Gefördert werden industrielle Verbundprojek-te im Bereich energieautarker Mikrosysteme in den folgenden drei Themenfeldern:• Einsparung von Batterien durch effiziente Energiewandlung mit modularen, integrier- baren mikrosystemtechnikkompatiblen Energiewandlerbausteinen für Wärme, Vibration, Bewegung,• Entwicklung bzw. Integration von energie- optimierten und gleichzeitig sicheren Low- power-Übertragungstechnologien (optisch, akustisch, Funk),• Mikrosystemtechnik für verbesserte System - integration energieautarker Mikro-

systeme für unterschiedlichste Anwendungen.Frist: 5. Mai 2006Info: http://www.bmbf.de/foerderun-gen/5744.php

ElektronischesUnternehmensregister

Wesentliche offenlegungspflichtige Unterneh-mensdaten wie Handelsregistereintragungen oder Jahresabschlüsse werden in Deutschland ab 2007 über das Internet abrufbar sein.

Dies beschloss das Bundeskabinett mit dem Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG). Die Kernpunkte des Gesetzentwurfes: Spätestens bis zum 1. Januar 2007 werden Handels-,

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Unternehmenspraxis

39Oberfränkische WirtschaftAusgabe 3/2006

Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf elektronischen Betrieb umgestellt. Um die Eintragungen zu beschleunigen, sind Unterlagen künftig nur noch elektronisch einzureichen, wobei die Bundesländer Über-gangsfristen bis Ende 2009 vorsehen können. Die elektronische Bekanntmachung von Han-delsregistereintragungen wird dann ebenfalls möglich – auch hier regeln die Länder die Details.

Für die Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung der Jahresabschlüsse werden künftig nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein. Außerdem sieht der Gesetzentwurf die Schaffung eines zentralen Unternehmensregis-ters vor: Anleger, Geschäftspartner und Ver-braucher sollen in Zukunft unter http://www.unternehmensregister.de auf die wichtigsten veröffentlichungspflichtigen Unternehmens-daten zugreifen können.

Mit dem Gesetzesvorhaben werden die Richt-linie 2003/58/EG zur Änderung der 1. gesell-schaftsrechtlichen Richtlinie, Teile der EU-Transparenzrichtlinie 2004/109/EG sowie Beschlüsse der Regierungskommission Corpo-rate Governance umgesetzt.

Quelle: Bundesregierung

Info: Mehr Einzelheiten und den Regierungs-entwurf finden Sie unter http://www.bmj.bund.de/enid/da55a2f14906bf17f859a4fa5377bfa3,a7cdc2707265737365617274696b656c5f6964092d0932333036093a096d795f79656172092d0932303035093a096d795f6d6f6e7468092d093132/Presse/Pressemittei-lungen_58.html

Mehr Geld für FuE im EU-Haushalt 2007 - 2013

Auf dem EU-Gipfel am 15./16. Dezember 2005 erzielten die Staats- und Regierungs-chefs eine Einigung über den zukünftigen Finanzrahmen der EU für 2007 – 2013. Dieser sieht eine Steigerung der Mittel für Forschung und Entwicklung (FuE) vor.

Der Kompromiss legt einen EU-Haushalt von 862 Mrd. Euro (2007 – 2013) fest, was 1,045 %des Bruttonationaleinkommens der EU ent-spricht. Diese Zahl liegt 13 Mrd. Euro über dem britischen Kompromissvorschlag und 22 Mrd. Euro unter dem der luxemburgischen Ratspräsidentschaft vom Juni 2005. Gegen-über dem ursprünglichen Kommissionsvor-

schlag von 2004 ist der Haushalt um 273 Mrd. Euro niedriger.

Für das 7. Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) wird es keine Verdoppelung des Budgets im Vergleich zum 6. FRP geben; ins-gesamt soll die Forschungsförderung bis zum Jahr 2013 aber um 75 % im Vergleich zum Jahr 2006 steigen. Für die Haushaltsrubrik 1a „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Arbeitsplätze“, in welche die Maßnahmen zur Erreichung des Lissabon-Ziels (neben FuE z. B. auch Bildung) fallen, sind für die sieben Jahre der kommenden Finanzperiode 72.120 Mrd. Euro eingeplant. Diese Summe entspricht dem Betrag, den der Kommissionsvorschlag allein für das 7. FRP vorsieht (72.726 Mrd. Euro).

Der Europäische Rat unterstützt zudem die Einrichtung einer Finanzierungsfazilität auf Risikoteilungsbasis für zusätzliche Investi-tionen in FuE in Höhe von maximal 10 Mrd. Euro. Diese Fazilität ist Teil des 7. FRP und soll gemeinsam von der Kommission mit der Europäischen Investitionsbank umgesetzt werden.

Für 2008 und 2009 ist eine grundlegende Überprüfung des EU-Haushalts (einschließlich des Briten-Rabatts und der gemeinsamen Agrarpolitik) vorgesehen.

Quelle: Europäischer Rat / Cordis

Info: Informationen zum Finanzrahmen finden Sie unter http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/misc/87677.pdf.

Einbindung von KMU in das 7. FRP

Bei einer Anhörung zur besseren Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ins 7. Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) am 7. Dezember 2005 im Europä-ischen Parlament hat Forschungskommissar Potocnik erneut die Position der Europäischen Kommission zum Thema erläutert.

Im Einzelnen betonte Potocnik folgende Punkte:

• Das 7. FRP zielt auf zwei verschiedeneGruppen von KMU ab: KMU, die selbst Forschung durchführen und KMU, die Forschung auslagern.

• Quantitative Zielvorgaben für die KMU-Beteiligung – im 6. FRP sind dies 15 % desBudgets – werden abgelehnt: Die Betei-ligung der KMU am 6. FRP liegt zwischen 6 und 20 %; dies macht Pauschalvorgaben unrealistisch.

• Die finanzielle Unterstützung für KMU sollerhöht werden, indem sich die Kommission für eine Erhöhung der Kofinanzierungsratevon 50 auf 75 % einsetzen wird.

• Das Europäische Parlament wird aufgefor-dert, das Gesetzgebungsverfahren zur Ver-abschiedung des 7. FRP zu beschleunigen und seinen Bericht im Februar 2006 vorzulegen.Quelle: Europäisches Parlament / Cordis

Info: Einen Bericht finden Sie unterhttp://alde.europarl.eu.int/content/default.asp?PageID=757.

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Unternehmenspraxis

40 Oberfränkische WirtschaftAusgabe 3/2006

IHK pflegt beste Kontakte zur Zollverwaltung

Auf Einladung des Hauptzollamtes Schwein-furt besuchten am 25. Januar 2006 neben Delegationen der Industrie- und Handelskam-mern zu Coburg, Würzburg-Schweinfurt und Aschaffenburg auch Bereichsleiter Interna-tional Dr. Hans Kolb und Zollsachbearbeiter Peter Häckel von unserer IHK die Veranstal-tung zur Amtseinführung von Oberregie-rungsrat Joachim Muhlert als neuer Leiter des Hauptzollamtes, sowie zur offiziellen Verab-schiedung seines Vorgängers, Regierungsdi-rektor Dieter Hoffmann.

Die Festrede hielt Oberfinanzpräsident Dr. Horst Seelig, Leiter der Oberfinanzdirektion Nürnberg. Musikalisch umrahmt wurde die Feierstunde von der „Zollkapelle Nürnberg“, die in Hof/Saale zuhause ist.

Regierungsdirektor Hoffmann hatte sich vor allem um die Stärkung des Hauptzollamts-Standortes Schweinfurt verdient gemacht: Schweinfurt erhielt 2002 im Zuge der Neustrukturierung der Bundeszollverwaltung und der damit verbundenen Auflösung des Hauptzollamts Bamberg neben dem Regie-rungsbezirk Unterfranken zusätzlich zwei Drittel des Regierungsbezirkes Oberfranken zu seinem Zuständigkeitsbereich hinzu. Gleichzeitig wurden notwendige Strukturan-passungen auf Zollamtsebene vorgenommen. Die Zahl der Zollämter wurde von zehn auf sechs reduziert sowie alle drei Abfertigungs-stellen aufgelöst.

Verkehrsungünstig gelegene und personell kleine Dienststellen wurden zu größeren, damit wirtschaftlicheren und serviceorientier-ten Einheiten an neuen, verkehrsgünstigen Standorten zusammengelegt. Als Beispiel sind hier die beiden Zollämter Aschaffenburg und Dettelbach-Mainfrankenpark zu nennen.

Während der Amtszeit Hoffmanns wurden auch die Weichen für den Neubau des Haupt-zollamtsgebäudes in Schweinfurt gestellt. Die bisherige ungünstige Unterbringungssituati-on an mehreren Standorten wird durch den Umzug in ein für 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konzipiertes Gebäude in der Innenstadt, wo der Zoll zur Miete wohnen wird, voraussichtlich bis Sommer 2007 ein Ende haben.

Dr. Seelig bedankte sich bei Dieter Hoffmann für seine engagierte und erfolgreiche Arbeit in Schweinfurt, seine fast 44 Jahre Dienst in der Bundeszollverwaltung und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute, viel Glück und Gesundheit.

Das Hauptzollamt Schweinfurt mit seinen sechs Zollämtern in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg , Schweinfurt-Hauptbahn-hof und Dettelbach-Mainfrankenpark hat im vergangenen Jahr rund 500 Millionen Euro an Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und Ver-brauchsteuern eingenommen, davon rund zwei Drittel allein an Verbrauchsteuern. Die rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauptzollamts und seiner nachgeordne-ten Dienststellen betreuen zoll- und steuer-rechtlich rund 1 000 Einfuhrhandelsbetriebe, über 2 600 Brennereien, über 50 Brauereien und Schaumweinhersteller, 40 Mineralöl-betriebe, acht Kaffeeröstereien sowie einen Tabakhersteller.

Neuer Leiter des Hauptzollamts Schweinfurt wurde Oberregierungsrat Joachim Muhlert. Muhlert, 1966 in Nürnberg geboren, war nach dem Jura-Studium an der Universität Nürnberg-Erlangen und der anschließenden Referendariatszeit beim Oberlandesgericht Nürnberg ab 1994 als wissenschaftlicher Angestellter bei der Universität Erlangen-Nürnberg tätig. 1998 trat er bei der Ober-

finanzdirektion Nürnberg in den höheren Dienst der Bundeszollverwaltung ein. 1999 übernahm Muhlert seinen ersten Referenten-posten bei der Zoll- und Verbrauchsteuerab-teilung, ehe er Anfang 2002 stellvertretender Leiter des Hauptzollamts Nürnberg wurde. 2004 wechselte Muhlert als stellvertretender Leiter an das Hauptzollamt Schweinfurt, 2005 wurde er Referent für Grenzangelegenheiten bei der Oberfinanzdirektion Nürnberg.

Italien ein einfach zu bearbeiten-der Markt „vor der Haustür“?

Das dachten die Meisten in der Runde der oberfränkischen Unternehmer, die sich im Februar zum vom Bereich International organisierten „Italien-Workshop“ zusam-menfanden. Bis Heinz Enzo Weigert, Unter-nehmensberater mit italienischen Wurzeln aus Regensburg, mit ihnen über diesen Markt diskutierte. Nicht nur, dass sie es mit regional geprägten, stark atomisierten Märkten zu tun bekommen, die ihre Eigenheiten haben.

Regionale Besonderheiten beachten

„Marktführer“ im italienischen Verständnis sind vielfach Unternehmen, die mit kleinen Zulieferfirmen ein Netzwerk zur Bedienung eines lokalen Marktes gebildet haben. Know-how und „after sales service“ sind oft nur gering entwickelt. Auch das italienische

International

Unser Bild zeigt in der ersten Reihe (5. v. l.) Oberfinanzpräsident Dr. Horst Seelig, links von ihm Oberregierungsrat Joachim Muhlert mit Gattin, rechts von ihm Regie-rungsdirektor Dieter Hoffmann mit Gattin. In der zweiten Reihe (v. r. n. l.) die IHK-Delegationen mit Peter Häckel und Dr. Hans Kolb IHK Bayreuth, Peter Seidenspinner IHK Coburg, Marion Oker IHK Würzburg sowie Horst Dommermuth, Hauptgeschäfts-führer der IHK Aschaffenburg.

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Unternehmenspraxis

41Oberfränkische WirtschaftAusgabe 3/2006

Ausschreibungswesen, die Vertragsge-staltung und die langen Zahlungsziele sind gewöhnungsbedürftig. Bis die tatsächlichen Entscheider in einem Unternehmen heraus-gefunden sind oder der Verhaltenskodex in öffentlichen Unternehmen enträtselt werden kann bedarf es einer Reihe von Besuchen vor Ort, vielen Gesprächen und gemeinsamen Geschäftsessen. Der persönliche Eindruck und das gegenseitige Verstehen helfen mehr bei der erfolgreichen Anbahnung von Geschäf-ten als ein umfangreicher Mail- oder Faxver-kehr vom heimatlichen Schreibtisch aus. Ein Dolmetscher sollte unbedingt dabei sein, denn viele Italiener sprechen keine Fremd-sprache. Auch in Südtirol wird nicht überall deutsch gesprochen. Und „Touristen-Italie-nisch“ kann durch Missverständnisse fatale Folgen haben. Das Beachten der lokalen Besonderheiten ist ebenso ein „Muss“ wie der auch bei 30°C noch immer einzuhaltende Dresscode, der ein Ausdruck des Respekts gegenüber dem Geschäftspartner ist.

Chancen nutzen

Italien bietet für oberfränkische Unterneh-men dennoch interessante Absatzchancen. So wächst der Markt für alternative Energi-en jährlich um bis zu 25 %. Im Bauwesen ist deutsches Ingenieurwissen gefragt. Im Gesundheitswesen, das in regionaler Verant-wortung geregelt ist, herrscht insbesondere in der Lombardei, der Emilia Romagna und der Toscana eine rege Nachfrage nach qualitativ hochwertiger Medizintechnik und Hilfsmit-teln. Aber auch Know-how im Maschinen-

und Anlagenbau ist gefragt. Möglichkeiten gibt es. Sie erfolgreich zu nutzen, dazu bedarf es einer gründlichen Vorbereitung und eines intensiven persönlichen Kontaktes zu den Geschäftspartnern vor Ort – so das Fazit der Teilnehmer am Workshop nach einigen inter-essanten Stunden.

Sich informieren

Informationen zum Auftragswesen in Italien und im gesamten Alpenraum erhalten Sie im Auftragsberatungszentrum Bayern e.V., Tel.: 089 5116-171 bis 176; E-Mail: [email protected] oder im Euro Info Center (EIC) der IHK München, E-Mail: [email protected]. Ausführliche Länderinformationen zu Italien finden Sie im Außenwirtschaftsportal Bayern unter www.auwi-bayern.de oder auf der neuen Webseite der Bundesagentur für Außenwirtschaft unter www.bfai.de.

Informationen zum Workshop gibt Ihnen im Bereich International Cornelia Kern, Tel.: 0921 886 152; E-Mail: [email protected]

Kommerzielle Ausfuhr per Post – Zollstempel der Ausfuhrzollstelle schon ab 1 000 EURO notwendig

Das Bundesministerium der Finanzen hat darauf aufmerksam gemacht, dass eine kom-merzielle Ausfuhrsendung im Postverkehr nur zulässig ist , wenn sie zuvor zollamtlich behandelt wurde; d. h. die Abstempelung der Ausfuhranmeldung durch die örtliche Ausfuhrzollstelle ist bereits ab einem Waren-

wert von 1 000 EUR erforderlich. Erfolgt eine Einlieferung bei der Post ohne vorherige Zoll-behandlung müssen die Postfilialen die Über-nahme der Sendung verweigern.

Die Deutsche Post AG hat festgestellt, dass in erheblichem Umfang bei den Postfilialen am Schalter und bei den Auswechslungsstel-len der Deutschen Post AG (für Sendungen von Businesskunden) Ausfuhrsendungen mit kommerziellen Waren und einem Warenwert bis 3 000 EUR eingeliefert werden, für die zwar eine ausgefüllte Ausfuhranmeldung vorgelegt wird, jedoch der Stempel der Aus-fuhrzollstelle in Feld A des Exemplars Nr. 3 der Ausfuhranmeldung nicht vorhanden ist.

Das Bundesministerium der Finanzen hat deshalb in den VSF-Nachrichten N 02 2006 Nr. 4 vom 5. Januar 2006 darauf aufmerksam gemacht, dass eine Ausfuhrsendung im Post-verkehr auch bis 3 000 EUR ins Ausland nur zulässig ist, wenn sie zuvor zollamtlich behan-delt wurde, d. h. Abstempelung der Aus-fuhranmeldung bereits ab einem Warenwert von 1 000 EUR entweder durch die Ausfuhr-zollstelle oder durch die für die Einlieferung bei der Post zuständigen Ausgangszollstelle.

Erfolgt eine unmittelbare Einlieferung bei der Post ohne vorherige Zollbehandlung, müssen die Postfilialen und Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG die Übernahme der Sen-dung verweigern (§ 10 Absatz 2 Satz 2 der Außenwirtschaftsverordnung).

Quelle: AW-Prax, Ausgabe 2/2006

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Unternehmenspraxis

42 Oberfränkische WirtschaftAusgabe 3/2006

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Webseite des deutschen Zolls: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/b0_ausfuhr/a0_anmeldepflichtig/index.html

Außenwirtschaftsrecht – Änderungen der Strafbarkeiten

Die Bundesregierung hat die Ahndung von Verstößen gegen das Außenwirtschaftsge-setz und die Außenwirtschaftsverordnung neu geregelt. Bisher war für alle Verstöße ausnahmslos ein Strafrahmen ab 2 Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen, d. h. die Verstöße wurden als Verbrechen geahndet. Nunmehr ist das Strafmaß festgelegt worden auf 6 Monate bis 5 Jahre. Damit erhalten die Richter in den einzelnen Fällen erheblich größere Flexibilität. Es besteht die Möglichkeit der Einstellung der Verfahren unter bestimmten Bedingungen und Auflagen, aber auch die Aussetzung von Strafen auf Bewährung. In diesem Zusammen-hang wurden einige bisherige Strafvorschriften sogar zu Ordnungswidrigkeiten umgewandelt; so vor allem dann, wenn es um Erfüllungsver-bote und Informationspflichten geht. Damit ist die bisherige unverhältnismäßig hohe Strafbe-währung auf ein vernünftiges Maß reduziert worden. Nicht irritieren sollte in diesem Zusam-menhang, dass weiterhin alle strafbaren Hand-lungen explizit nunmehr im Gesetz genannt werden, d. h. die lange Liste der möglichen Straftaten ist aufgeführt und kann eingesehen werden. Es ist damit zu rechnen, dass Mitte März die neuen Regelungen veröffentlicht werden. Der beigefügte Link führt zu den end-gültigen Texten wie sie als Bundesdrucksache derzeit vorliegen.

Die Bundestagsdrucksache 16/33 (mit dem ursprünglichen Entwurf):http://dip.bundestag.de/btd/16/000/1600033.pdf.Der Änderungsantrag in der BR-Drucksache 34/06:http://www.bundesrat.de/Site/Inhalt/Drucksa-chen/2006/0034-06,property=Dokument.pdf.

China: Neuerungen bei der CCC-Zertifizierung

Seit dem 10. August 2005 besteht die Mög-lichkeit, bei Einmallieferungen nach China eine Einfuhrgenehmigung im Rahmen des SPP-Programms (Special Processing Program-me) gemäß der CNCA-Bekanntmachung Nr. 20 zu beantragen, ohne ein CCC-Zertifikat erwerben zu müssen. Das SPP-Programm findet u. a. auf Produkte Anwendung, für

die eine Zertifizierung aufgrund bestimmter Abweichungen vom chinesischen zum euro-päischen Standard nicht möglich ist. Bisher waren nur Ausstellungsstücke sowie kleine Warenmengen von der Zertifizierung befreit. Ab dem 1. Dezember 2005 sind 13 neue Regelungen bezüglich der Zertifizierung von Automobilkomponenten (CNCA Bekanntma-chung Nr. 28) in Kraft getreten. Ebenso wur-den die Bestimmungen bzgl. der Einfuhr von motorbetriebenen Fahrzeugen überarbeitet und um zusätzliche Produkttests hinsichtlich des Benzinverbrauchs ergänzt. Autoexporteu-re müssen diese neuen Tests bis spätestens 1. Juli 2006 nachholen, auch wenn schon ein CCC-Zertifikat erworben wurde. Letzteres gilt ab sofort. Darüber hinaus gehören ab sofort laut CNCA-Bekanntmachung Nr. 137 auch die Front- und Hecklichter eines Autos, sonsti-ge Lampen und Reflektoren sowie Rückspie-gel, Lautsprecher, Benzintanks, Türverriege-lungssystem sowie Sitze und Kopfstützen zu den CCC-pflichtigen Produkten.

Schärfere Sicherheitskontrollen bei Luftfrachtsendungen

Während Sicherheitskon-trollen bei Passagieren auf Flughäfen in den vergangenen Jahren bereits sichtbar verstärkt wurden, werden derzeit auch bei Beförderungen von Gütern in Fracht- und Passagierflugzeugen stärkere Sicherheitsvor-kehrungen etabliert, um Risiken für und durch den Luftverkehr einzuschränken. Grund-lage hierfür ist das neue Luftsicherheitsgesetz(LuftSiG). Zur Umsetzung der verschärften Sicher-heitsstandards für Luft-frachtsendungen nach dem Luftsicherheitsge-setz werden Luftfracht-unternehmen auf Antrag als „Reglementierte Beauftragte“ einge-setzt. Als solche sind sie berechtigt, die Kontrol-len eigenverantwortlich durchzuführen und dazu verpflichtet, ihrerseits Sicherheitsbeauftragtezu ernennen und Luftsi-

cherheitsprogramme für die Behandlung der Güter zu gestalten. Ergänzende Informatio-nen sind auf der Homepage des LBA (http://www.lba.de) erhältlich. Die neuen Bestim-mungen sehen vor, dass „Reglementierte Beauftragte“ ab 1. Februar 2006 von deren Auftraggeber eine „Sicherheitserklärung des bekannten Versenders“ verlangen. Damit erklärt der Auftraggeber, dass die an Luft-frachtunternehmen übergebenen Sendun-gen in seiner Obhut gesichert wurden. Der Vorteil für Auftraggeber bei Abgabe solcher Erklärungen liegt in Zeit- und Kostenerspar-nis, weil solche Sendungen weniger intensiv kontrolliert werden können. Der Nachteil sind etwaige haftungsrechtliche Konsequenzen. Versender, die eine solche Erklärung abgeben, aber bislang auf die strengen Sicherheits-vorkehrungen im Luftfrachtbereich weniger intensiv vorbereitet sind, werden sich darauf durch Gestaltung ihrer organisatorischen Abläufe einstellen müssen.Weitere Informationen:http://www.lba.de/deutsch/lba/fachbereiche/b/b6/eigensicherung/Fracht/Fracht.htmhttp://www.lba.de/wn/index.jsp

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Unternehmenspraxis

43Oberfränkische WirtschaftAusgabe 3/2006

DEinternational – die neue Dienst-leistungsmarke der deutschen Auslandshandelskammern

Von den rund 3 Mio. deutschen mittelstän-dischen Unternehmen sind ca. 10 Prozent bereits im Ausland aktiv – doch das Potenzial ist deutlich größer. Erfolgreiche Geschäfte im Ausland erfordern allerdings eine gründ-liche ein- bis zweijährige Vorbereitungszeit. Neben intensiven Marktberatungen fallen Geschäftsreisen und Messebesuche in diese Zeit. Je gründlicher die Recherche und die Marktbeobachtung, desto erfolgreicher der Markteintritt. Für mittelständische Unterneh-men ist dieser Weg in neue Märkte häufig zu aufwändig. Auch stellt sich die Suche nach Geschäftspartnern und den richtigen Kontak-ten komplizierter dar.

Für diese Unternehmen sind die deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) seit jeher eine der bevorzugten Anlaufstellen; dies zeigen u. a. auch die jüngsten Ergebnisse einer Umfrage bei rund 4 400 Unterneh-men („Going International“). Mit der neuen Dienstleistungsmarke „DEinternational“ wol-len die AHKs weiter ihre Attraktivität erhö-hen. Mit der Marke DEinternational geben die AHKs ein weltweites Versprechen, dass trotz unterschiedlicher regionaler Besonderheiten ein einheitliches Angebot und eine berechen-bare Leistung erbracht werden können. Unter DEinternational wird die bisherige Arbeit der AHKs zu einem neuen und verbesserten Angebot zusammengefasst. DEinternational hat es sich zum Ziel gesetzt, speziell den deutschen Mittelstand beim Auf- und Ausbau der Geschäftsbeziehungen im Ausland zu unterstützen.

Das Netzwerk der AHKs umfasst bisher rund 120 Büros und Kammern in 80 Ländern mit über 40 000 Unternehmen als Mitglieder. DEinternational wird seit 1. Januar 2006 zunächst in 32 Ländern in einer Pilotphase getestet. Die endgültige und flächende-ckende Einführung von DEinternational soll Ende 2006 abgeschlossen sein. Ziel von DEin-ternational ist, das Angebot der Kammern einheitlich, transparent und vergleichbar zu gestalten. DEinternational hat den Anspruch, vor allem für kleine und mittlere Unterneh-men aus Deutschland die erste Adresse und die persönliche Anlaufstelle in einem fremden Land zu sein. Die AHKs sind juristisch selbst-ständige Einheiten und unterliegen keinem Konzernverbund. Der Kunde kann in jedem der teilnehmenden Länder auf das standar-

disierte und hochwertige Beratungsangebot zurückgreifen, um Geschäftspartner zu finden und den lokalen Markt zu sondieren.

Das Beratungs-Angebot für Unternehmen ist unterteilt in:

• „Start-Programm“• „Extra-Programm“

Zum „Start-Programm“ zählen insgesamt sechs Beratungsdienstleistungen: Individuelle Adressrecherche, Informationen und Fak-ten über Politik und Wirtschaft des Landes, umfangreiche Markteinstiegshilfen inklusive Geschäftspartnervermittlung, Mehrwertsteu-errückerstattung, Rechtsauskunft, Inkassover-fahren bzw. Schlichtung. Auf das „Start-Pro-gramm“ kann der Kunde seit 1. Januar 2006 in jedem der beim Pilotprojekt beteiligten Büros von DEinternational zurückgreifen. Der Kunde kann das „Start-Programm“ an unterschiedlichen Standorten in Anspruch nehmen. Dies erleichtert zum Beispiel die zeitgleiche Einführung neuer Produkte in mehreren Ländern, aber auch den Vergleich unterschiedlicher Standorte.

Das „Extra-Programm“ umfasst spezielle Dienste, die dem Kunden zusätzlich angebo-ten werden. Das „Extra-Programm“ wird vor Ort individuell und nach Bedarf entwickelt.Die Erstberatung ist kostenfrei. Zusätzlich erhält der Kunde gemeinsam mit der Bun-desagentur für Außenwirtschaft (bfai) erstell-te Länder-Informationen. Mit Einführung von DEinternational wird die Kostenstruktur transparenter. So wird auf einen Blick deut-lich, welche Beratung etwas kostet und welche nicht. In den weltweiten Büros von DEinternational bieten kompetente Ansprech-partner „Einstiegshilfen“ in die lokalen Märkte. Die jeweiligen Mitarbeiter, die in der Regel Deutsch sprechen und beide Kulturen kennen, haben sich vor Ort ein Netzwerk an Kontakten aufgebaut. Sie verfügen über

Adress-Datenbanken und fundiertes Wissen sowohl über die lokalen Märkte als auch über die wirtschaftliche Situation eines mittelstän-dischen Unternehmens in Deutschland.Weitere Informationen bietet die seit Januar 2006 freigeschaltete Webseite http://www.deinternational.de.

Das neue Ausfuhrverfahren – Handbuch mit zahlreichen Tipps für die Praxis

Das Handbuch erläutert ausführlich und pra-xisnah das Ausfuhrverfahren sowie die neue Vorab-Anmeldepflicht. Darüber hinaus bein-haltet es die Darstellung der bevorstehenden Reform des Zollkodex 2005, die erhebliche Veränderungen für firmeninterne Verfah-rensabläufe mit sich bringt. Mit Ausblick auf die umfangreiche Reform des Zollkodex im Jahre 2007 bzw. 2008 werden die elektro-nische Zollanmeldung erklärt und die in den europäischen Nachbarstaaten bereits prakti-zierten Verfahren vorgestellt.

Inhalt:• Das derzeitige Ausfuhrverfahren• Die kleine Reform des Zollkodex 2005• Die elektronische Zollanmeldung• Ausblick auf die große Reform des Zollkodex 2007/2008

Vorteile:Der Nutzer erhält Antworten auf folgende Fragen:• Wie funktioniert das Ausfuhrverfahren

heute?• Was ändert sich durch die Reformen des

Zollkodex und welche direkten Auswirkun-gen hat dies auf interne Verfahrensabläufe?

• Was ändert sich konkret in der Praxis und welche Konsequenzen hat dies für diese Abläufe?

• Zahlreiche Beispiele und Praxistipps unterstützen die tägliche Arbeit.

Die Publikation „Das neue Ausfuhrverfahren – Handbuch mit zahlreichen Tipps für die Pra-xis“, 3-89817-470-0, 2005, 204 Seiten, mit CD-ROM, kartoniert, kostet 34,80 EUR und kann bestellt werden beim Bundesanzeiger Verlag: Tel. 0221-.97668200, Fax: 0221-97668115, E-Mail: [email protected].

Informationsveranstaltungen zur Thematik finden am 21. 3. in Lichtenfels und am 9. 5. in Wunsiedel statt. Weitere Informationen bei der IHK unter Tel.: 0921/886-163.

GABELSTAPLER

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Unternehmenspraxis

44 Oberfränkische WirtschaftAusgabe 3/2006

Recht und Steuern

Auch im Umlageverfahren U2 gilt: Keine Beitragspflicht für Einmal-zahlungen

Für die Umlage U1 (Aufwendungen für Lohn-fortzahlung) ergibt sich die Befreiung der Ein-malzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) von der Beitragspflicht bereits aus dem Wortlaut des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG).

Ob dies auch die Umlagebeiträge U2 (Auf-wendungen bei Mutterschutz und Beschäf-tigungsverboten in der Schwangerschaft) betrifft, war wegen der unklaren gesetzlichen Regelung bislang umstritten.

Im gemeinsamen Rundschreiben der Spitzen-verbände der Sozialversicherungsträger vom 21. 12. 2005 wird Rechtsklarheit geschaffen. Unter Punkt 3.12.3 heißt es wörtlich: „Umla-gebeträge sind nur vom laufenden Arbeits-entgelt zu berechnen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach § 23 SGB IV ist bei der Berechnung der Umlage nicht zu berück-sichtigen, es ist ebenfalls von der Erstattung ausgeschlossen“.

Damit ist nun klar: Weder in der Umlage U1 noch in U2 ist einmalig gezahltes Arbeitsent-gelt beitragspflichtig. Kehrseite der Medaille: Leistungen aus U1 oder U2 können aufgrund einmalig gezahlten Arbeitsentgelts ebenfalls nicht beansprucht werden.

Freiwillige Arbeitslosenversiche-rung für Selbstständige

Zum 1. 2. 2006 ist im Zuge der Hartz-Gesetzgebung eine Neuregelung in Kraft getreten, die das bisherige System der Arbeitslosen-Pflichtversicherung grund-legend verändert. Nunmehr können sich Selbstständige gegen Arbeitslosigkeit frei-willig weiterversichern und so ihren Versi-cherungsschutz aufrechterhalten.

Unter welchen Voraussetzungen ist die freiwillige Versicherung möglich?

Selbstständig Tätige mit einer Mindestarbeits-zeit von 15 Stunden pro Woche können die freiwillige Versicherung beantragen, wenn sie innerhalb der letzten 24 Monate vor Beginn der Selbstständigkeit mindestens 12 Monate Vorversicherungszeit (z. B. als Arbeitnehmer) nachweisen können. Auch der Bezug von

Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen-geld) unmittelbar vor Aufnahme der Selbst-ständigkeit berechtigt zur freiwilligen Weiter-versicherung.

Wie lange der Antragssteller bereits selbst-ständig ist, ist für die Weiterversicherungs-möglichkeit nicht relevant, wenn die Vorversi-cherungszeit erfüllt wird.

Beispiel: Unternehmer U. hat sich am 1. 3. 1980 selbstständig gemacht. Vom 1. 1. 1978 bis zum 29. 2. 1980 war er Arbeitnehmer und somit gegen Arbeitslosigkeit pflichtversichert. U. könnte sich freiwillig weiterversichern.

Wie kann die Vorversicherungszeit nach-gewiesen werden?

Wenn eine Arbeitsbescheinigung insbeson-dere für länger zurückliegende Zeiten nicht mehr verfügbar ist, kann die Vorversiche-rungszeit auch mit anderen Nachweisen anerkannt werden (z. B. Kontoauszug des Rentenversicherungsträgers) wenn daraus die versicherungspflichtige Beschäftigung zwei-felsfrei erkennbar ist.

Was kostet die freiwillige Weiterversicherung?Für in der Bundesrepublik West selbständig Tätige wird derzeit ein Monatsbeitrag i. H. v. 39,81 fällig, den der Versicherte allein tragen und direkt an die Bundesagentur für Arbeit zahlen muss.

Sind Antragsfristen zu beachten?

Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung oder Tätigkeit zu stellen. Wegen dieser Antragsfrist wären Personen, die zum 1. 2. 2006 die Voraussetzungen für das Ver-sicherungspflichtverhältnis dem Grunde nach erfüllen von der Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung ausgenommen. Deshalb sieht die Übergangsregelung vor, dass auch die-se Personen die freiwillige Weiterversicherung in Anspruch nehmen können, wenn sie den Antrag noch bis zum 31. 12. 2006 stellen.

Wichtig:Derzeit ist die freiwillige Weiter-versicherung für Selbstständige bis zum 31. 12. 2010 begrenzt. Der Gesetzgeber möchte nach diesem Modellversuch zunächst die gesammelten Erfahrungen auswerten.

Wo können die Anträge gestellt werden?

Zuständig ist die Arbeitsagentur am Wohnort

des Selbstständigen. Das Antragsformular kann unter www.arbeitsagentur.de - Infor-mationen für Arbeitnehmer - Geldleistungen - Arbeitslosengeld - Link- und Dateiliste abge-rufen werden.

Wie beurteilt die IHK-Organisation die Neuregelung?

Auch wenn für einige Selbstständige die freiwillige Weiterversicherung durchaus vor-teilhaft sein kann, ist die Neuregelung nicht nur positiv zu sehen. In der DIHK-Stellung-nahme zum damaligen Gesetzentwurf heißt es wörtlich: „Die Einbeziehung Selbstständi-ger in die Arbeitslosenversicherung, die hier (noch) auf freiwilliger Basis angelegt ist, sieht der DIHK mit großer Skepsis. Man kann sich des Verdachts nicht wehren, dass unter dem Deckmantel der Freiwilligkeit auf diese Weise möglicherweise ein Grundstein für eine späte-re gesetzliche Zwangsversicherung Selbststän-diger in der Arbeitslosenversicherung gelegt werden soll. Solche stillen Versuche, die Arbeitslosenversicherung langsam zur Bürger-versicherung zu entwickeln, passen nicht zur Struktur dieses Versicherungszweigs, der in allen seinen Verästelungen auf die Arbeitneh-mer ausgerichtet ist“.

!!! Vorsicht: Teures Fax !!!

Derzeit erhalten vor allem Beherbergungsbe-triebe Faxanfragen einer „Hunold und Naum Bamberg KFT“. Es wird hiermit nachgefragt, ob es möglich sei, einen Geschenkgutschein zu erhalten und um ein entsprechendes Rück-fax gebeten. Bei der dafür wie folgt (0 90 05) ..... angegebenen Nummer handelt es sich aber nicht um die Bamberger Vorwahl oder ähnliches, sondern – durch die Schreibweise nicht gleich erkennbar – um eine kosten-pflichtige 0900er-Nummer. Diese haben zum Jahreswechsel die früher besser bekannten 0190er-Nummern abgelöst, deren Anwahl teilweise horrende Gebühren auslöst. So auch hier! Betroffenen wurden für das Rückfax Kosten in Höhe von EUR 29,83 abgebucht, da es auch möglich ist, über eine solche Num-mer eine einmalige Gebühr zu verlangen, die immer anfällt, sobald eine Verbindung hergestellt ist. Auch Immobilienmakler sind übrigens Ziel der Aussendung mit einer Nach-frage nach Wohnungsangeboten.

Laut Impressum der in den Schreiben ange-gebenen Website www.hunoldundnaum.dehandelt es sich um eine ungarische Firma, die mit „Bamberg“ firmiert. Achten Sie bitte der-

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Unternehmenspraxis

45Oberfränkische WirtschaftAusgabe 3/2006

zeit also ganz besonders auf solche Anfragen und die dort für eventuelle Rückfaxe ange-gebenen Rufnummern. Bei Rückfragen kön-nen Sie sich gerne an Ihre IHK wenden. Für Mitgliedsunternehmen im Bezirk der IHK für Oberfranken Bayreuth ist Ansprechpartnerin Frau Ursula Krauß, Tel. 0921 - 886-212 oder E-Mail: [email protected].

Erneute Beratung des Antidiskriminierungsgesetzes

„Wofür sie besonders schwärmt, wenn es wieder aufgewärmt“. Was bei Witwe Bolte für Sauerkraut gilt, ruft bei der IHK-Organisa-tion bezogen auf das Antidiskriminierungsge-setz heftige Kritik hervor.

Grund ist der Gesetzentwurf, den die Frak-tion Bündnis 90/Die Grünen aktuell in den Bundestag eingebracht hat. Brisant daran: Bereits in der letzten Legislaturperiode war

eine wortgleiche, identische Fassung, die einen erheblichen Bürokratieaufwand für die Wirtschaft bedeuten würde, beraten worden. Eine Verabschiedung des Gesetzes war jedoch damals wegen der Bundestagsneuwahl nicht mehr möglich.

Die IHK-Organisation wird, wie bereits in der vergangenen Legislaturperiode, weiter darum kämpfen, eine Mehrbelastung unse-rer Mitgliedsunternehmen durch unnötige Vorschriften zu verhindern und fordert statt-dessen eine 1:1-Umsetzung der europäischen Richtlinie.

Lohnsteuer – Sachbezugswerte 2006

Der Bundesrat hat die Sachbezugswerte gemäß Sachbezugsverordnung für 2006 im Dezember 2005 endgültig verabschiedet. Die Beträge ergeben sich aus einer Übersicht,

„Ich fahr und spar mit Autogas!“Unter diesem Motto hat der Bosch Car Service Knoll eine Aktion gestartet, von der auch Sie profitieren können:

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Umsatzsteuervergütungsverfah-ren in der Europäischen Union

Deutsche Unternehmen werden häufig auch im Ausland tätig. Mitarbeiter fahren zu Mes-

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Unternehmenspraxis

46 Oberfränkische WirtschaftAusgabe 3/2006

sen und Ausstellungen oder übernachten aus sonstigen Gründen geschäftlich im Ausland. In diesen wie auch in anderen Fällen kommt es dazu, dass das deutsche Unternehmen mit ausländischer Umsatzsteuer belastet wird. Ein aktuelles Merkblatt der Kammer gibt einen Überblick über das Vergütungsverfahren und listet die Dienststellen auf, bei denen das Merkblatt angefordert werden kann.

EU-Kommision befragt Unterneh-men zum öffentlichen Auftrags-wesen

Die EU-Kommision führt eine Internet-Befra-gung zum öffentlichen Auftragswesen durch. Unternehmen, die Lieferanten öffentlicher Auftraggeber sind, werden gebeten, den Fragebogen zu beantworten. Enthalten sind Fragen über die Erfahrungen der Unterneh-men mit öffentlichen Ausschreibungsverfah-ren, administrativen Kosten dieser Verfahren etc.. Der Fragebogen ist unter http://europa.eu.int/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=supplier&lang=de elektronisch zu beantworten. Der Zeitaufwand dürfte etwa 20 Minuten betragen.

Einspruchsfrist bei Zustellung von Steuerbescheiden

Nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenord-nung gilt ein Steuerbescheid am dritten Tage nach seiner Versendung als zugegangen. Fällt dieser Tag auf einen Sonnabend, einen Sonn- oder Feiertag, so ist erst der nächste Wochenarbeitstag für den Beginn der Wider-spruchsfrist maßgeblich (Urteil des Bundes-finanzhofs vom 14. 10. 2003 IX R 68/98). Mit Urteil vom 9. 11. 2005 (I R 111/04) hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass diese Verschiebung des Fristbeginns keine Anwendung findet, wenn der Bescheid nach-

weislich später als drei Tage nach Aufgabe zugegangen ist. Wurde ein Steuerbescheid an einem Sonnabend zugestellt, beginnt die Widerspruchsfrist also bereits am Sonntag zu laufen.

Neuerungen bei den Lohn- und Reisekostenabrechnungen 2006

Die DIHK Publikation „Lohnsteuer/Reisekos-ten 2006“ (A5, 212 S.) informiert verständ-lich und praxisnah über alle steuerlichen Neuerungen zu dem Thema Lohnsteuer und Reisekosten. Die Änderungen werden durch Beispielsfälle verdeutlicht, so dass eine zügige Umsetzung sichergestellt ist. Die Broschüre kann zum Preis vom 18,50 Euro beim DIHK Publikationen Service, Eichelnkampstr. 2, 53340 Meckenheim oder via Internet-Bestell-shop http://verlag.dihk.de bezogen werden.

Leitfaden zur Einführung elektro-nischer Rechnungen

Die DIHK-Publikation „Der elektronische Rechnungsaustausch“ (A4, 28 S.) informiert besonders kleine und mittlere Unternehmen, welche Schritte zur Einführung elektronischer Rechnungen erforderlich sind, damit rechtli-che Vorschriften eingehalten und wirtschaftli-che Potenziale voll ausgeschöpft werden kön-nen. Der Leitfaden ist zum Preis vom 12,00 Euro zu beziehen beim DIHK Publikationen Service, Eichelnkampstr. 2, 53340 Mecken-heim, bzw. via Internet-Bestellshop http://ver-lag.dihk.de.

IHK-Steuerinfo Februar 2006

Die Industrie- und Handelskammern geben in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag monatli-che Steuerinformationen heraus. Diese sind für IHK-Mitglieder kostenlos beim Bereich Recht der Kammer (Telefon 0921/886-215, Fax: 0921/886-221, E-Mail: [email protected]) oder per Internet (www.bayreuth.ihk.de/steuerinfos.html) abrufbar. Um die Steuerinformationen regelmäßig zu beziehen, ist über diesen Weg auch eine Aufnahme in den bei der Kammer geführ-ten Verteiler möglich.

Aktuelle Schwerpunktthemen der Informationsschrift für Februar 2006 sind u. a.:

• Gesellschafter/Geschäftsführer: Halbeinkünfteverfahren birgt Gefahren

• Dienstwagengestellung: Arbeitslohn oderverdeckte Gewinnausschüttung

• Innergemeinschaftliche Lieferungen im Binnenmarkt: EuGH stärkt europäischen Unternehmen den Rücken

• Umsatzsteuer: Bei Verdacht auf Steuer-hinterziehung darf sich Finanzverwaltung Zeit mit Auszahlung von Vorsteuerüber-hängen lassen

• Umsatzsteuer: BFH bestätigt: Umsatz-steuer-Sondervorauszahlung ist eine Steueranmeldung; eine verspätete Anmeldung ist „strafbewehrt“

• Home State Taxation• Der Wiener Kompromiss - oder „Wie

hätten Sie´s denn gern?“

Literaturempfehlungen

• Praxiswörterbuch „Business Accounting Englisch“

• Umsatzsteuer – Lernprogramm• Lehrbuch „Internationales Steuerrecht“

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West-Oberfranken: Siegmar DietelSchneebergstr. 7 b, 95463 BindlachTel./Fax: 09208/586533 · Mobil: 0172/8403935E-Mail: [email protected]

Aktuelle Infos unter:

www.bayreuth.ihk.de