Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und...

20
Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 © criene-photocase.de

Transcript of Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und...

Page 1: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

Unterstützung bei Multipler SkleroseRecht und Soziales

6

© cr

iene

-pho

toca

se.d

e

Page 2: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

2

Ihre Rechte mit MSLiebe Leserin, lieber Leser,

die Multiple Sklerose (MS) wirft als chronische Erkrankung viele sozialrechtliche Fragen auf, die den Alltag und Beruf betreffen.

Gerade im Berufsalltag unterschätzen viele Menschen mit MS die Unterstützungsange-bote und gesetzlichen Regelungen, welche die Fortsetzung oder Wiederaufnahme der beruf-lichen Tätigkeit erleichtern.

Ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wie Hilfsmittel und Umbaumaßnahmen am Arbeitsplatz, Führerschein, Erwerbsminderungs-rente oder Rehabilitationsmaßnahmen. Das Angebot ist vielfältig und kann Ihnen dabei helfen, Ihre Arbeitsfähigkeit lange zu erhalten.

Diese Broschüre soll Ihnen eine erste Orientie-rung im scheinbaren Gewirr des Sozialrechts

vermitteln. Dabei richtet sie sich speziell an Menschen mit MS. Vom ersten Gespräch mit dem Arbeitgeber über eine Anpassung des Arbeitsplatzes bis hin zur finanziellen Grundsi-cherung.

Ihre Rechte und Pflichten mit MS stehen auf den kommenden Seiten im Mittelpunkt.* Ne-ben einer kurzen Information finden Sie unter dem Symbol außerdem Tipps, wie Sie selbst aktiv werden können.

Für weitergehende Informationen können Sie einfach die genannten Links im Internet nutzen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg dabei.

IhrMSundIch-Team

* Die Broschüre kann eine individuelle Beratung z. B. durch Ihren Arzt, einen fachkundigen Berater oder Rechtsanwalt nicht ersetzen. Auch wenn die Informationen mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, können wir keine Haftung für die Richtigkeit / Aktua-lität aller Angaben übernehmen.

Page 3: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

3

Inhalt Beruf und Studium

Beruf und Studium ............................................ 4

Mit dem Arbeitgeber über MS reden .......... 5

Am Arbeitsleben teilhaben ............................ 6

Schwerbehindertenausweis ........................... 7

Führerschein und Auto fahren ...................... 8

Kündigungsschutz und Zusatzurlaub ......... 9

Krankenversicherung und Rehabilitation

Krankenversicherung ..................................... 10

Pflegeversicherung / Persönliches Budget ......................................... 11

Rehabilitation .................................................... 12

Frührehabilitation: MS-Komplexbehandlung ............................... 13

Vorsorge und Sicherung

Erwerbsminderungsrente ........................ 14

Grundsicherung .......................................... 15

Vorsorgevollmacht ..................................... 16

Patientenverfügung .................................. 17

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen ............. 18

Rat und Hilfe ................................................ 19

Page 4: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

4

Beruf und Studium mit MS

der Erkrankung aktiv entgegenzutreten,

Unabhängigkeit und ein selbstbestimm-tes Leben,

Anerkennung für vollbrachte Leistungen,

soziale Integration,

ein gestärktes Selbstbewusstsein und

zunehmende Kraft und Motivation.

Berufsleben bedeutet,Sie kennen das sicherlich: Positiver, gesunder Stress spendet Motivation und wirkt anregend, wohingegen ständige Überforderung genau das Gegenteil bewirken kann. Das ist auch für den Beruf wichtig. Wenn der Beruf Ihnen Freu-de macht und mit Ihrer Erkrankung vereinbar ist, dann kann er eine wichtige Stütze in Ihrem Leben sein.

Bereits die Berufs-wahl ist ein ent-scheidender Faktor für Ihre berufliche Zukunft. Der Grund ist, es gibt Be rufe, die be sondere kör perliche Anfor derungen an Sie stellen. Anforderun-

gen, die Sie vielleicht dauerhaft nicht erfüllen können oder die seelisch stark belasten. Bei MS sind z. B. schwere kör perliche Arbeit, langes Stehen und Gehen, Schichtarbeit, Akkord, Feinmotorik, Hitze oder Autofahren erschwe-rende Faktoren. Berufe, die dies erfordern, sind manchmal für Menschen mit MS nicht so gut geeignet.

Die Erfahrung von Fachberatern kann für Ihre individuelle (Berufs-)Planung hilfreich sein. Anlaufstellen sind bei-spielsweise speziell ausgebildete Berater der Agentur für Arbeit, Reha-Experten der Krankenkassen, der Beratungsdienst der Uni-versität, das Deutsche Studentenwerk e. V., das Integrationsamt oder eine Beratungsstelle aus der Selbsthilfe.

Mehr Wissen?www.msundich.de/fuer-patienten/leben-mit-ms/

i

Page 5: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

5

Mit dem Arbeitgeber uber MS reden?

Bei der Bewerbung oder auch in einem beste-henden Arbeitsverhältnis stellt sich zunächst die Frage, inwieweit Sie offenlegen müssen, dass Sie an MS erkrankt sind.

Nach der bisher geltenden Auffassung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer von sich aus weder eine chronische Erkrankung noch eine festgestellte Schwerbe hinderung mitteilen. Weder in einem bestehenden Ar-beitsverhältnis, noch bei einem Vorstellungsge-spräch. Eine Ausnahme liegt u. a. vor, wenn Sie eine Beeinträchtigung haben, die eine Gefahr für Sie, Arbeitskollegen oder Dritte darstellen kann. Das kann z. B. eine Sehstörung bei einem Maschinenführer oder Kraftfahrer sein. Wird dem Arbeitgeber diese Information vorenthal-ten, kann er den Arbeitsvertrag im Nachhinein anfechten.

Es gibt zulässige und unzulässige Fragen, die der Arbeitgeber Ihnen stellen kann. Zulässige Fragen müssen Sie wahrheitsgemäß beantwor-ten. Beantworten Sie eine zulässige Frage des Arbeitgebers falsch, kann der Arbeitsvertrag ebenso angefochten werden. Zulässig sind u. a. Fragen nach einer Schwerbehinderung

oder Krankheit, soweit sie die Arbeits- und Einsatz fähigkeit betreffen. Menschen, die ihre Krankheit verschweigen, laufen in Gefahr, sich ständig zu überfordern. Ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber kann für Sie und Ihren Arbeitgeber auch Vorteile und Unterstützung bringen. (ñ Seite 6)

Inwieweit Sie Ihre Erkrankung offen-legen, das sollten Sie ganz von Ihrer Persönlichkeit und Ihrem Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber abhängig machen. Erkundigen Sie sich vor dem Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber genau, welche Fragen zu-lässig und unzulässig sind. Beratung dazu bie-ten beispielsweise Gewerkschaften oder das Integrationsamt Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.

Page 6: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

6

Am Arbeitsleben teilhaben

Der offene, selbstbewusste Umgang mit der Erkrankung ermöglicht Ihnen die rechtzeitige Anpassung der Aufgaben und des Arbeitsum-feldes. Auch Ihr Arbeitgeber kann davon pro-fitieren, indem er Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt.

Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nach-teile kann der Arbeitgeber über das Integrati-onsamt verschiedene Hilfen erhalten: Denkbar sind Einarbeitungszuschüsse, Lohnzuschüsse (Minderleistungsausgleich) oder Baumaßnah-men zur Herstellung der Barrierefreiheit.

Zudem kann er auch Hilfen für die technische Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Geräten oder Möbeln beantragen, die dem Behinde-rungsausgleich dienen (z. B. ein Großbildschirm für Sehbehinderte oder ein dienstlich notwendi-ger Rollstuhl).

Durch Leistungen zur Teilhabe am Ar-beitsleben können Sie die Eingliederung im Berufsleben erhalten oder wieder

erreichen.

Hilfsmittel Hilfsmittel (größere Bildschirme und

Tastaturen, Transport- und Assistenz-dienste)

Weiterbildung Weiterbildungs-, Förderungs- oder Reha-

bilitationsprogramme

Arbeitszeiten / Pausen Änderung der Arbeitszeiten, vermehrte

Pausen

TIPPS, um den Berufsalltag mit MS zu erleichtern

Page 7: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

7

Schwerbehindertenausweis

Schwerbehinderte und Gleichgestellte können zum Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen einige Vorteile erhalten, z. B. finan-zielle Unterstützung zum Erhalt des Arbeits-platzes, einen besonderen Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub. Ein Schwerbehindertenaus-weis oder eine Gleichstellung zu beantragen, kann daher einige Vorteile bieten.

Schwerbehindert ist derjenige, bei dem auf Antrag bei seiner Wohnortgemeinde / Kreis ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wird. Bei MS kommt es dabei auf die körperlichen und/oder seelischen Ein-schränkungen an, die mindestens sechs Mo-nate lang vorliegen.

Als Einschränkung wird jede negative Abwei-chung vom gesundheitlichen Befinden eines gleichaltrigen, nicht behinderten Menschen bewertet. Für die Bestimmung des GdB bei MS berücksichtigt man die aktuellen und akuten Einschränkungen durch die MS sowie den bis-herigen Verlauf, um die Schwere einschätzbar zu machen.

Wer einen GdB von 30 erhält, kann bei der Agen-tur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten stellen. Er hat dann fast alle Rechte, die auch ein Schwerbehinderter hat. Die Gleichstellung wird aber nur bewilligt, wenn sie zur Erlangung oder zum Erhalt eines Arbeits-platzes notwendig ist.

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Versorgungsamt beantragen. Hilfe und Unterstützung zum Schwerbe-hindertenausweis bzw. zur Gleichstellung bietet das zuständige Integrationsamt Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.

Mehr Wissen?www.msundich.de/fuer-patienten/leben-mit-ms/

i

Page 8: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

8

Der Führerschein gibt Unabhän-gigkeit und Mobilität. Er kann für die Berufswahl ein entscheidendes Kriterium sein. Einige Berufe erfor-dern den Führerschein, sei es um Kunden zu besuchen, Waren zu transportieren oder um zur Arbeit zu gelangen.

Es gibt zunächst keinen Grund, Ihre Verkehrstauglichkeit infrage zu stellen. Durch technische Ver-änderungen am Fahrzeug können Sie die Verkehrssicherheit bei bestehenden Beeinträchtigungen verbessern. Das können beispielsweise bei Zittern (Tremor) ein Lenkraddreizack oder bei Bewegungseinschränkungen Außenkameras sein.

Sofern Sie ein Fahrzeug zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder zur Ausübung Ihrer Tätig-keit benötigen, kann dies nach den Regeln der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung gefördert wer-den. Dabei gibt es zum Erwerb des Fahrzeugs eine einkommensabhängige Förderung und

zusätzlich eine einkommensunabhängige För-derung für behinderungsbedingte technische Einbauten. Auch die Übernahme der Kosten zum Erwerb einer Fahrerlaubnis können über-nommen werden.

Ein Verkehrsmediziner kann Ihre Fahr-tüchtigkeit individuell feststellen und Ihnen eine medizinische Bescheinigung über Ihre Fahrtauglichkeit ausstellen.

Fuhrerschein und Autofahren

Page 9: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

9

Kundigungsschutz und ZusatzurlaubSchwerbehinderte und Gleichgestellte genie-ßen einen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, bevor der Arbeitgeber eine Kündi-gung ausspricht, muss er die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Das Integrations-amt begutachtet die Situation. Es versucht, die beiderseitigen Interessen in einem Gespräch auszugleichen und finanzielle Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes anzubieten.

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber wird auch ohne Zustimmung des Integrations-amtes wirksam, wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung schriftlich Kündigungsschutzklage erhebt.

Der besondere Kündigungsschutz ist unabhän-gig von der Betriebsgröße und findet auch in kleinen Unternehmen Anwendung.

Ausgenommen von dieser Regelung ist, wenn ein Vertragsverhältnis durch einen Aufhe-

bungsvertrag, Fristablauf, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Kündigung durch den Arbeitnehmer endet. Dann gelten (nur) die allgemeinen Regeln.

Schwerbehinderte haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Woche bezahlten Zusatz­urlaub pro Jahr. Für das Urlaubsjahr in dem der Schwerbehindertenausweis erteilt wurde gilt dieser Anspruch anteilig. Gleichgestellte haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub. Daneben können Schwerbehinderte und Gleichgestellte die Freistellung von Mehrarbeit beantragen.

Hat eine Firma oder eine Dienststelle einen Betriebs- bzw. Personalrat, kön-nen Sie sich mit Ihren Anliegen und Fragen an den entsprechenden Schwer-behindertenvertreter wenden.

Mehr Wissen?www.msundich.de/fuer-patienten/leben-mit-ms/

i

Page 10: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

10

Krankenversicherung Die gesetzlichen und privaten Krankenversi-cherungen sind Kostenträger für ärztliche Be-handlungen, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfen.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten der Arzneimittel, wenn sie für die entsprechende Indikation zuge - lassen sind. Dies gilt auch für anerkannte Heilmittel bei MS, z. B. Physiotherapie, Ergo- therapie oder Logopädie. Bestimmte psycho-therapeutische Behandlungen durch einen Psychotherapeuten (mit Kassenzulassung) wer-den übernommen, wenn psychische Störungen

mit Krankheitswert vorliegen. Alternative Heil-methoden gehören in der Regel nicht zum Leis-tungsumfang einer gesetzlichen Krankenkasse.

Welche Kosten die private Krankenversi­cherung übernehmen soll und die Höhe der Selbstbeteiligung kann individuell vereinbart werden. Der eigene Bedarf sollte in diesem Fall vorab gründlich überlegt werden. Der Basistarif enthält ein Leistungsangebot, das mit dem der gesetzlichen Krankenversiche-rung vergleichbar ist. Zusätzliche Leistungen können hier nach Bedarf verhandelt und einbe-zogen werden.

Zu bestimmten Leistungen der gesetz-lichen sowie auch der privaten Kran-kenkassen müssen Versicherte Zuzah-lungen leisten. Hier gibt es allerdings

„Belastungsgrenzen“. Bevor Sie ein Rezept einlösen, sollten Sie sich immer bei Ihrem Arzt, Therapeuten oder Ihrer Krankenkasse informieren, ob eine solche Zuzahlung not-wendig wird.

Mehr Wissen?www.msundich.de/fuer-patienten/leben-mit-ms/

i

Page 11: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

11

Die Pflegeversicherung ist neben der Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung. Ver-sicherungspflicht besteht dabei sowohl für gesetzlich wie privat Krankenversi-cherte. Die Leistungen der Pflegeversicherung beinhalten u. a. die häusliche Pflege, Pfle-gehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbes-serung des Wohnumfeldes (nötige Um-baumaßnahmen) oder auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei Patienten mit eingeschränkter All-tagskompetenz (psychisch kranke, behinderte oder demenziell erkrankte Menschen).

Das persönliche Budget wurde eingeführt, um die Eigenständigkeit von behinderten oder chronisch kranken Menschen zu stärken. Grundgedanke ist, dass der Hilfebedürftige Geldmittel selbst verwaltet, um damit seine notwendige Hilfe selbst zu organisieren. Der Kostenträger der Hilfe (z. B. Pflegeversicherung, Sozialamt) prüft nach den jeweiligen Gesetzen, welchen Beitrag er zur Lösung zu erbringen hat. Dann wird mit dem Hilfebedürftigen ver-

Pflegeversicherung / Personliches Budget

handelt, welche Hilfen mit dem persönlichen Budget abgegolten sind. Dies wird vertraglich festgehalten und der Hilfebedürftige kann auf dieser Basis wie ein Arbeitgeber seine Hilfen einstellen.

Wenn ein Erkrankter pflegebedürftig ist und Leistungen der Pflegeversicherung erhalten möchte, kann er die Pflegelei-stung bei der Pflegekasse beantragen. Der notwendige Pflegebedarf wird durch Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes (MDK) in einem Gutachten ermittelt.

Page 12: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

12

RehabilitationReicht eine Akutbehandlung im Krankenhaus nicht aus, können Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt eine Rehabilitationsmaßnahme („Kur“) beantragen. Sie kann zur Wiederherstellung Ihrer körperlichen, beruflichen oder sozialen Fähigkeiten beitragen.

Eine Rehabilitation kann ambulant oder sta-tionär durchgeführt werden. Während die ambulante Rehabilitation in der Regel 15 Be-handlungstage dauert, sind es bei einer stati-onären Rehabilitation 21 Tage. Sie haben auch die Möglichkeit, die Rehabilitation zu verkürzen oder zu verlängern.

Eine Rehabilitation wird abhängig vom Ziel der stationären Behandlung von verschiedenen Kostenträgern (Krankenkasse, Rentenversiche-rung, Agentur für Arbeit, Unfallversicherung, Sozialamt) gewährt.

Sprechen Sie mit Ihrem Neurologen über die Chancen und Möglichkeiten, die eine Rehabilitation Ihnen bieten kann.

Medizinische Rehabilitation erfolgt nach einem Unfall oder einer Krank-

heit, beispielsweise nach einem MS-Schub,

dient in erster Linie der Behandlung von Ge-sundheits- und Funktionsstörungen,

hilft, so schnell wie möglich, wieder am Le-ben der Gesellschaft teilzuhaben.

Soziale Rehabilitation fördert die Teilhabe am Leben der Gesell-

schaft,

trainiert den Umgang mit alltäglichen Anfor-derungen, um eine Wiedereingliederung in das soziale Umfeld zu erreichen.

Berufliche Rehabilitation kann im Anschluss an die medizinische Reha-

bilitation stattfinden,

fördert die Eingliederung in das Berufsleben,

dient dazu, den Arbeitsplatz möglichst zu er-halten oder neue Berufschancen zu eröffnen.

Arten der Rehabilitation

Page 13: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

13

Fruhrehabilitation: MS- KomplexbehandlungBei der MS-Komplexbehandlung handelt es sich um eine stationäre Frührehabilitation, bei der ärztliche, pflegerische und therapeutische Maßnahmen kombiniert werden. Sie kann so-wohl bei einem akuten Schub als auch bei einer chronischen Verschlechterung erfolgen.

Ein Team aus Ärzten, Pflegefachkräften, Physio-therapeuten, Masseuren, Ergo-, Sprach- und Musiktherapeuten und der Sozialdienst entwi-ckeln gemeinsam ein individuelles, intensives Behandlungskonzept. Dieses ist genau auf die Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten und wird regelmäßig überprüft und angepasst.

Die MS-Komplexbehandlung wird meist über eine Dauer von 14 bis 21 Tagen durchgeführt. Der Patient erhält während dieser Zeit täg-lich mindestens drei verschiedene Therapien: Physio therapie, Physikalische Therapie, Ergo-therapie und Logopädie.

Mehr Wissen?www.msundich.de/fuer-patienten/ms-therapie/

i

Um eine MS-Komplexbehandlung zu erhalten, reicht eine Einweisung vom ambulant betreuenden Hausarzt oder Facharzt aus. Jeder schwer betroffene MS-Erkrankte hat ein Anrecht darauf.

Page 14: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

14

ErwerbsminderungsrenteBei fortschreitenden Einschränkungen im Berufsleben kann der Arbeitnehmer eine Er-werbsminderungsrente beantragen. Diese soll den Gehaltsausfall des Arbeitnehmers wegen seiner eingeschränkten Arbeitsfähigkeit pro Tag ausgleichen.

Hier ist zunächst mit dem behandelnden Arzt zu klären, ob der jetzige schlechte gesund-heitliche Zustand von Dauer ist oder ob eine Wiederaufnahme der Arbeit unter bestimmten Bedingungen möglich bzw. sinnvoll ist.

Die Erwerbsminderungsrente gibt es als Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsmin-derung. Die individuelle Dauer der täglichen Arbeitsfähigkeit ist ausschlaggebend, ob eine teilweise oder eine vollständige Erwerbsminde-rungsrente gewährt wird.

Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen möchte, sollte zunächst prüfen lassen, ob er die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Sie können sich dazu bei Ihrer örtlichen Rentenberatungsstelle infor-mieren.

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Rente auf Zeit. Sie wird in der Regel für einen befristeten Zeitraum gewährt und muss danach bei Bedarf des Arbeit-nehmers separat neu beantragt werden.

Keine Erwerbsminderungsrente be-kommt man, wenn eine Tätigkeit pro Tag für sechs und mehr Stunden ausge-übt werden kann.

Teilerwerbsminderungsrente bekommt man, wenn eine Tätigkeit drei Stunden aber weniger als sechs Stunden ausge-übt werden kann.

Volle Erwerbsminderungsrente be-kommt man, wenn eine Tätigkeit weni-ger als drei Stunden pro Tag ausgeübt werden kann.

Wann erfolgt sie?

Mehr Wissen?www.msundich.de/fuer-patienten/leben-mit-ms/

i

Page 15: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

15

GrundsicherungWenn Sie nicht mehr arbeiten können, gibt es neben der Möglichkeit einer Rente oder des Arbeitslosengeldes I Leistungen zur Grundsi-cherung.

Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeits­suchende (Arbeitslosengeld II oder auch „Hartz IV“) hat nur derjenige, der erwerbsfähig ist. Das gilt für jeden, der mindestens drei Stunden pro Tag erwerbstätig sein kann. Daneben ist Voraussetzung, dass er hilfebedürftig ist. Bei der Bedarfsprüfung wird das Einkommen aller Haushaltsmitglieder dem gemeinsamen Hilfe-bedarf gegenübergestellt. Ist der Hilfebedarf höher als das Einkommen, erfolgt eine Zahlung der Grundsicherung. Vor Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen muss das eigene Einkommen und Vermögen eingesetzt werden.

Die Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung („Sozialhilfe“) sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die wegen Alters oder aufgrund voller Erwerbsminderung

nicht mehr arbeiten können und deren Ein-künfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen.

Wenn Vermögen vorhanden ist, muss dies so-lange für den Lebensunterhalt eingesetzt wer-den, bis es aufgebraucht bzw. geringer als die jeweilige Vermögensfreigrenze ist. Ehepartner und Kinder des Grundsicherungsberechtigten sind zur Kostenübernahme verpflichtet, soweit sie unterhaltspflichtig sind und auch finanziell leistungsfähig sind. Bezieher von Grundsi-cherung im Alter oder bei voller Erwerbsmin-derung haben bei Bedarf Anspruch auf Einglie-derungshilfe oder ergänzende Hilfe zur Pflege.

Die Grundsicherung ist individuell von vielen Faktoren abhängig. Speziell ausgebildete Berater der Agentur für Arbeit können Ihnen dazu weitere Infor-mationen geben.

Page 16: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

16

Ihr Partner oder Ihre Kinder können nicht auto-matisch für Sie entscheiden, wenn Sie aufgrund einer Krankheit dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.

Eine Vollmacht regelt klar, wer, was, wann für Sie tun darf. Das können Bankangelegenheiten, der Einzug in ein Pflegeheim oder auch andere persönliche Wünsche sein. Dem Beauftragten kann jederzeit die Vollmacht wieder entzogen werden. Ebenfalls kann sie inhaltlich verändert werden.

Mehr Wissen?www.msundich.de/fuer-patienten/leben-mit-ms/

i

VorsorgevollmachtLiegt keine Vollmacht vor, dann kann das Ge-richt einen Betreuer für Sie einsetzen. Das kann eine Person aus dem Familienkreis oder auch ein Fremder sein.

Sie können mit einer Vollmacht selbst eine Per-son Ihres Vertrauens bestimmen, die im Notfall rechtliche Angelegenheiten in Ihrem Namen regeln kann. Jemand, der Sie gut kennt, von dem Sie wissen, dass er sich gut informiert und der nach Ihren Vorstellungen, zu Ihrem Besten für Sie entscheidet. Eine Vollmacht sollten Sie erstellen, wenn es Ihnen gut geht. Vordrucke dazu finden Sie im Internet.

Damit eine Vollmacht gültig ist, muss sie schriftlich vorliegen, unterschrieben sein und Ausstellungsort sowie Datum enthalten. Die Vollmacht kann auch durch einen Notar erstellt werden.

© li

ke.e

is.in

.the.

suns

hine

-pho

toca

se.d

e

Page 17: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

17

Patientenverfugung In der Patientenverfügung bestimmen Sie, wie die Behandlung im Krankenhaus durchgeführt werden soll, falls Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, sich zu äußern. Grundlage ist der Gedanke, dass eine Arztbehandlung der Zu-stimmung des Patienten bedarf.

Für Sie ist es wichtig, sich selbst persönliche Grenzen bei der Behandlung zu setzen. In der Verfügung regeln Sie, in welcher Situation Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt behan-delt werden möchten. Sie müssen außerdem eine Person bestimmen, die im Ernstfall die Verfügung gegenüber den Ärzten durchsetzt.

Liegt eine Patientenverfügung vor, haben Ärzte diese zu beachten. Arzt und Betreuer müssen entscheiden, ob die tatsächliche gesundheit-liche Situation der in der Verfügung genannten Situation entspricht.

In diesem Fall wird die Behandlung entspre-chend der Verfügung fortgeführt oder unter-lassen. Im Streitfall zwischen Arzt und Betreuer entscheidet das Amtsgericht.

Vordrucke findet man u. a. im Internet und auch oft bei seinem Hausarzt. Die Vorsorgevollmacht (ñ Seite 16) kann mit der Patientenverfügung kombiniert werden, muss sie aber nicht.

Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrie-ben sein. Es ist wichtig, dass Sie mit Ihrem ausgesuchten Betreuer über die Patientenverfügung und die dahinterste-henden eigenen Vorstellungen reden. Je besser er Ihren Standpunkt kennt, desto besser kann er ihn später vertreten.

Page 18: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

18

Weiterfuhrende Informationen

Ausführliche Antworten und weiterführende Informationen zum Thema Multiple Sklerose und Recht finden Sie in unserem Webportal unter www.msundich.de.

Hier finden Sie u. a. folgende Themen:

Studium und Ausbildung mit MS

MS am Arbeitsplatz – Leistungen zur Teil-habe am Arbeitsleben

Berufliche Rehabilitation

Kinderbetreuung und Haushalt

Neben gut verständlichen Informationen rund um das Thema Multiple Sklerose, halten wir Sie dort auch mit wechselnden Fokusthemen auf dem Laufenden. Mit regelmäßig neuem Wis-sen sowie vielen Tipps und Anregungen möch-ten wir Sie im Umgang mit MS in Ihrem Alltag unterstützen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch unter www.msundich.de

Page 19: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

19

Rat und HilfeMenschen mit Multipler Sklerose haben zu-meist viele Fragen rund um die Erkrankung und Therapie. So viele Gesichter die MS hat, so unterschiedlich sind oft auch die Antwor-ten. Ein persönlicher Service mit Menschen, die zuhören und die Situation individuell be-trachten, ist hier von hohem Wert.

In unserem MS und Ich-Servicecenter erhal-ten Sie eine persönliche Beratung am Telefon. Geschulte Mitarbeiter unterstützen Sie in Ihren Anliegen oder finden den richtigen An-sprechpartner für Ihre Fragen.

Der medizinisch-wissenschaftliche Informa-tionsdienst der Novartis Pharma GmbH, kurz Novartis-Infoservice, bietet zu Ihren Medika-menten und deren therapeutischem Umfeld eine persönliche und kompetente Beratung sowie zuverlässige Informationen.

Patienten oder auch Angehörige können sich mit medizinisch-pharmazeutischen Fragen zu den Medikamenten von Novartis Pharma

sowohl telefonisch, per Fax als auch per E-Mail an das Service-Team wenden. Die Antworten erhalten sie zumeist im persönlichen Gespräch, sofern möglich natürlich auch in schriftlicher Form.

Noch Fragen?

Das MS und Ich-Servicecenter erreichen Sie unter:

Telefon: 0 800 – 987 00 08* E-Mail: [email protected] Web: www.msundich.de

* gebührenfrei Mo – Fr von 10:00 bis 17:00 Uhr

Den Novartis-Infoservice erreichen Sie unter:

Telefon: 0911 – 273 12 100* Fax: 0911 – 273 12 160* E-Mail: [email protected]

* Mo – Fr von 8:00 bis 18:00 Uhr

Page 20: Unterstützung bei Multipler Sklerose - MSundICH · Unterstützung bei Multipler Sklerose Recht und Soziales 6 Untersüszug b tiMslps. 2 Ihre Rechte mit MS Liebe Leserin, lieber Leser,

10/2

018

10

7181

4NovartisPharmaGmbH|Roonstraße25|90429Nürnberg

* gebührenfreimontagsbisfreitagsvon10:00bis17:00Uhr

Treten Sie mit uns in Kontakt

0 800 – 987 00 08 *

www.msundich.de

App: MS und Ich

[email protected]

www.msundich.de/Apps