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Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft Informationen für Arbeitgeber

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Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

1 Urlaubsdauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

• Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.

• Urlaubsanspruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.

• ErrechnenderUrlaubsdauer . . . . . . . . . . . . . . . 6.

• Aushilfen/Teilzeit(verkürzteArbeitszeit) . . . 7

2 Urlaubsvergütung . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 • HöhederUrlaubsvergütungfürerworbene

Ansprücheseit01 .01 .2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

• Bruttolohn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

• UrlaubsentgeltundzusätzlichesUrlaubs-

geldseit01 .01 .2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

• BeispielzurUrlaubsabrechnung . . . . . . . . . . . . 9

3 Urlaubsgewährung . . . . . . . . . . . . . . . . 9 • Urlaubsantritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

• Resturlaub(ReihenfolgederUrlaubs-

gewährung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

• ErkrankungwährenddesUrlaubs . . . . . . . . . 10

• Urlaubam24 .und31 .12 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

• FälligkeitderUrlaubsvergütung . . . . . . . . . . . 10

• „Vorgriff“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

• Teilurlaub . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

4 Abgeltung des Urlaubsanspruchs . . . 12 • AuszahlungdurchdieUKB . . . . . . . . . . . . . . . . 12

• Antragstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

• AuszahlungdurchdenArbeitgeber . . . . . . . . 13

5 Verfall der Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche . . . . . . 13

6 Entschädigung für verfallene Urlaubsansprüche . . . . . . . . . . . . . . . . 14

• Entschädigungsanspruch . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

• Antragstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

7 Arbeitnehmerkontoauszug . . . . . . . . . 15 • JährlicherArbeitnehmerkontoauszug . . . . . . 15

• Arbeitnehmerkontoauszugnach

AusscheidenausdemBaugewerbe . . . . . . . . 15

• BerichtigungsanspruchdesArbeitnehmers17

8 Anspruch bei Tod des Arbeitnehmers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

9 Urlaub für jugendliche Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

• Urlaubsanspruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

• Urlaubsgewährung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

• Übertragbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

• Abgeltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

• Urlaubsentgelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

• ZusätzlichesUrlaubsgeldfürerworbene

Ansprücheseit01 .01 .2008 . . . . . . . . . . . . . . . . 20

• MeldungundErstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

• ÜbertragenvonResturlaubbeiEintrittder

VolljährigkeitimlaufendenKalenderjahr . . 21

10 Urlaub für volljährige Arbeitnehmer im Auslernjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

• Urlaubsanspruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

• Urlaubsentgelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

• ZusätzlichesUrlaubsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

• AusscheidennachbeendeterAusbildung . . 23

• AusscheidennachAufnahmeeines

Arbeitsverhältnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

• ÜbertragenvonResturlaubsansprüchen . . . 24

Inhalt

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11 Urlaubsansprüche bei gesetzlicher Dienstpflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

• Dienstpflichtjahresübergreifend . . . . . . . . . . 25

• Dienstpflichtinnerhalbeines

Kalenderjahres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

• Dienstpflichtendezum31 .12 . . . . . . . . . . . . . . 25

12 Urlaubsansprüche und Elternzeit . . 27

13 Urlaub bei Altersteilzeit . . . . . . . . . . 27

14 Urlaubsansprüche bei berufsbezo-ge nen Weiterbildungsmaßnahmen (Meisterschule) . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

15 Erstattung von Urlaubs vergütungen . . . . . . . . . . . . . 28

• Erstattungsumfang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

• AbrechnungderErstattungen . . . . . . . . . . . . . 28

• „Vorgriff“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

• VerfallderAnsprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

• RückwirkendeErfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

16 Meldung lohnzahlungspflichtiger Stunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

17 Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . 31

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Einleitung

Seit über 6.0 Jahren ermöglicht das Urlaubsverfah-

ren inderBauwirtschaft,dass fürdiegewerblichen

ArbeitnehmerGeldfüreinenzusammenhängenden

Urlaub angespart werden kann . Da über 50 Pro-

zent der im Baugewerbe beschäftigten Arbeitneh-

mer nicht ganzjährig in einem Arbeitsverhältnis zu

einemBaubetriebstehen,würdenihnenohnediese

BranchenlösungNachteilebeieinerUrlaubsregelung

nachBundesurlaubsgesetzentstehen .

DieUrlaubs-undLohnausgleichskassederBauwirt-

schaft(ULAK),diegemeinsammitderZusatzversor-

gungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) SOKA-BAU

bildet und die Gemeinnützige Urlaubskasse des

BayerischenBaugewerbese .V .(UKB)führenfürjeden

gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe ein

Arbeitnehmerkonto und erstatten dem Arbeitgeber

dievonihmausgezahlteUrlaubsvergütung .

IndiesesVerfahrensindseit1997auchausländische

Baubetriebe, die Arbeitnehmer auf deutsche Bau-

stellen entsenden, einbezogen . Damit sichert SOKA-

BAU auch ausländischen Arbeitnehmern bezahlten

Urlaub, gewährleistet insoweit gleiche Arbeitsbe-

dingungen und wirkt dem Lohndumping entgegen,

durchdasArbeitsplätzevernichtetwerden .Lohndum-

ping gefährdet die Qualität der Bauleistungen

und verursacht Steuerausfälle sowie Einnahme-

ausfälle bei den Sozialversicherungen und bei der

SOKA-BAU/UKB .

SOKA-BAU/UKB unterstützen wirkungsvoll die

Tätigkeit der Bundesagentur für Arbeit sowie der

Hauptzollämter bei der Bekämpfung dieser Miss-

bräuche . SOKA-BAU arbeitet grenzüberschreitend

mitdenSozialkassenindenbenachbartenEU-Staa-

ten zusammen . Mittlerweile bestehen Kooperati-

onen mit mehreren europäischen Urlaubskassen .

Angesichts der EU-Osterweiterung und der damit

für die Bauwirtschaft verbundenen Gefährdungen

kommt dem Europaverfahren von SOKA-BAU eine

herausragendeBedeutungzu .

In Deutschland schufen die Tarifvertragsparteien

1949 eine branchenspezifische Lösung, indem sie

die Urlaubskasse als gemeinsam getragene Einrich-

tunggründeten .DasVerfahrenwurdevondenTarif-

vertragsparteien in den letzten Jahren mehrfach

reformiert . Hierzu gehört u .a . die Einführung des

SpitzenausgleichsverfahrensunddieEinführungder

Beitragsdeckung bei der Urlaubsabgeltung und der

Entschädigung .

DietariflicheUrlaubsregelunggilteinheitlichfürdas

gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland .

InBayernwirddasUrlaubskassenverfahrenvonder

UKB durchgeführt . Im übrigen Bundesgebiet durch

SOKA-BAU bzw . in Berlin durch die Sozialkasse des

BerlinerBaugewerbes .

Die Teilnahme an diesen Verfahren ist Pflicht auf-

grund der für allgemeinverbindlich erklärten Tarif-

verträge des Baugewerbes und des Arbeitnehmer-

Entsendegesetzes in der jeweils neuesten Fassung .

EsbestehtsomiteinegesetzlicheVerpflichtungder

Baubetriebe, an dem Urlaubsverfahren teilzuneh-

men . Die Tarifverträge des Baugewerbes sind im

Einzelnenfolgende:

• Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe

(BRTV)

• UrlaubsregelungfürdiegewerblichenArbeitneh-

merimBaugewerbeinBayern

• Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im

Baugewerbe(VTV)

• �Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne

im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik

Deutschland(TVMindestlohn) .

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Die Tarifvertragsparteien der Bayerischen

Bauwirtschaft sind:

• BayerischerBauindustrieverbande .V .

• VerbandBaugewerblicherUnternehmer

Bayernse .V .

• VerbandderZimmerer-undHolzbau-

unternehmerinBayerne .V .

• IndustriegewerkschaftBauen-Agrar-Umwelt

Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft sind:

• ZentralverbanddesDeutschenBaugewerbese .V .

• HauptverbandderDeutschenBauindustriee .V .

• IndustriegewerkschaftBauen-Agrar-Umwelt

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1 Urlaubsdauer

Allgemeines

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten

Erholungsurlaub (Freizeit und Urlaubsvergütung),

der möglichst zusammenhängend gewährt und

genommenwerdensoll .

UrlaubsjahristdasKalenderjahr(01 .01 .bis31 .12 .) .

Die Urlaubsansprüche, die der Arbeitnehmer in

Baubetrieben in Berlin, im übrigen Bundesgebiet

und während einer Entsendung nach Deutschland

erwirbt,werdenzusammengerechnet .

Die Ansprüche aus dem Berliner Baugewerbe wer-

dendurchdieSozialkassedesBerlinerBaugewerbes

bescheinigtundvonSOKA-BAUindasArbeitnehmer-

kontoübernommen .

Urlaubsanspruch

DerUrlaubfürgewerblicheArbeitnehmerbeträgtim

Kalenderjahr(Urlaubsjahr)30Arbeitstage .Samstage

geltennichtalsArbeitstage .

Für Schwerbehinderte (im Sinne der gesetzlichen

Bestimmungen Grad der Behinderung von minde-

stens50)erhöhtsichderUrlaubsanspruchumfünf

Arbeitstageauf35Arbeitstage .

Bei An- oder Aberkennung der Schwerbehinderung

im Laufe eines Kalenderjahres erhält der Arbeit-

nehmer den Zusatzurlaub nur anteilig . Der Anteil

wird für jeden vollen Monat errechnet, in dem die

Schwerbehinderungbesteht .

Errechnen der Urlaubsdauer

Die Urlaubsdauer wird nach den in Betrieben des

Baugewerbes zurückgelegten Beschäftigungstagen

errechnet . Beschäftigungstage sind alle Kalender-

tage während bestehender Arbeits- und Ausbil-

dungsverhältnisseinBaubetrieben .

Gewerbliche Arbeitnehmer erwerben nach jeweils

12Beschäftigungstagen1TagUrlaub,Schwerbehin-

dertenachjeweils10,3Beschäftigungstagen .

Zum Errechnen des Urlaubsanspruchs teilen Sie

die Gesamtzahl der bereits entstandenen Beschäf-

tigungstage (Kalendertage) im Urlaubsjahr durch

12, bei schwerbehinderten gewerblichen Arbeit-

nehmerndurch10,3 .

Als Ergebnis erhalten Sie die Urlaubstage, die dem

ArbeitnehmerzudiesemZeitpunkthöchstenszuste-

hen .

Beispiel:360 Beschäftigungstage : 12 = 30 Urlaubstage 360 Beschäftigungstage : 10,3 = 35 Urlaubstage

Volljährige Arbeitnehmer* / Urlaubsdauer in Arbeitstagen

Gewerbliche Arbeitnehmer 30 Tage pro Jahr(pro 12 Beschäftigungstage entsteht Anspruch auf 1 Urlaubstag)

Schwerbehinderte 35 Tage pro Jahr(pro 10,3 Beschäftigungstage entsteht Anspruch auf 1 Urlaubstag)

*) Die Urlaubsregelung für jugendliche Arbeitnehmer wird in Kapitel 9 (ab Seite 18) erläutert. Für das Lebensalter ist als Stichtag der 01.01. des Urlaubsjahres maßgebend.

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Am Jahresende werden Bruchteile von mindestens

0,5 Tagen auf einen vollen Tag aufgerundet, sonst

abgerundet .

Volle Beschäftigungsmonate werden mit 30 Be-

schäftigungstagengezählt .Beginntoderendetein

ArbeitsverhältnisimlaufendenMonat,rechnenSie

die einzelnen Beschäftigungstage dieses Monats

hinzu .

Als Beschäftigungstage zählen nicht:

• Tage, an denen der Arbeitnehmer der Arbeit

unentschuldigtferngebliebenist

• �Tage, an denen der Arbeitnehmer unbezahlten

Urlaub erhielt, wenn dieser zusammenhängend

längerals14Kalendertagegedauerthat .Nimmt

ein Arbeitnehmer vier Wochen zusammenhän-

gend unbezahlten Urlaub, so ist die Beschäfti-

gungszeit um 28 Kalendertage zu vermindern .

Wird hingegen zweimal im Jahr unbezahlter

Urlaub von jeweils maximal 14 Tagen gewährt

und genommen, so gelten diese weiterhin als

Beschäftigungstage .

• �Tage,fürdiederarbeitsunfähigerkrankteArbeit-

nehmer weder Arbeitsentgelt noch Krankengeld

oderVerletztengelderhaltenhat .

Aushilfen / Teilzeit (verkürzte Arbeitszeit)

Die Beschäftigungstage können Sie mit der fol-

genden Formel umrechnen, wenn die vereinbarte

wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig oder durch-

schnittlich auf weniger als fünf Arbeitstage pro

Wocheverteilt ist (z .B .beiAushilfenundTeilzeitbe-

schäftigten):

TatsächlicheArbeitstageproWoche

5ArbeitstageproWochex

30Beschäftigungstage

=reduzierteBeschäftigungstage

Beispiel:

Bei Verteilung der Arbeitszeit auf 3 Arbeitstage pro

Woche entstehen für jeden vollen Monat anstel­

le von 30 Beschäftigungstagen nur 18 Be schäf­

tigungstage (3 : 5 x 30 = 18). In diesem Fall erwirbt

der Arbeitnehmer also nur aus 18 Beschäftigungs­

tagen Anspruch auf Urlaub.

Ist die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit jedoch

regelmäßig auf 5 Arbeitstage pro Woche verteilt,

entstehen für jeden vollen Monat 30 Beschäfti-

gungstage .

Beispiel:

Die vereinbarte tägliche Arbeitszeit von Montag bis

Freitag beträgt 5 Stunden. In diesem Fall erwirbt

der Arbeitnehmer für jeden vollen Monat aus

30 Beschäftigungstagen Anspruch auf Urlaub.

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2 Urlaubsvergütung Höhe der Urlaubsvergütung für erworbene Ansprüche seit 01 .01 .2008

DieHöhederUrlaubsvergütung(Urlaubsentgeltein-

schließlich 25 Prozent zusätzlichem Urlaubsgeld)

richtet sich nach dem bis zum Urlaubsbeginn ver-

dientenBruttolohn .Sieerrechnetsichfürvolljährige

Arbeitnehmermit14,25ProzentvomBruttolohn .

Volljährige Arbeitnehmer*

Gewerbliche Schwer­ Arbeitnehmer behinderte

Urlaubsvergütung 14,25 % 16,63 % vom vom Bruttolohn Bruttolohn

*) Für das Lebensalter ist als Stichtag der 01.01. des Urlaubsjahres maßgebend.

Die Urlaubsregelung für jugendliche Arbeitnehmer wird in Kapitel 9 (ab Seite 18) erläutert.

Bruttolohn

Bruttolohn ist bei Arbeitnehmern, die dem deut-

schenLohnsteuerrechtunterliegen,

• derfürdieBerechnungderLohnsteuerzugrunde

zu legende und in die Lohnsteuerkarte oder die

Lohnsteuerbescheinigung einzutragende Brutto-

arbeitslohn einschließlich der Sachbezüge, die

nichtpauschalnach§40EStG(Einkommensteu-

ergesetz)versteuertwerden

• �dernach§§40a,40bund52Abs .52aEStGpauschal

zuversteuerndeBruttoarbeitslohnmitAusnahme

des Beitrags für die tarifliche Zusatzversorgung

derArbeitnehmer(§18Abs .2Satz2undAbs .3

Satz2und§19Abs .1VTV),desArbeitgeberan-

teils an der Finanzierung der Tariflichen Zusatz-

rente(§2Abs .1bis5desTarifvertragsübereine

Zusatzrente im Baugewerbe) sowie des Beitrags

zueinerGruppen-Unfallversicherung .

ZumBruttolohngehörennichtdastarifliche13 .Mo-

natseinkommen oder betriebliche Zahlungen mit

gleichem Charakter (z . B . Weihnachtsgeld, Jahres-

sonderzahlung), Urlaubsabgeltungen (diese sind

nicht während eines bestehenden gewerblichen

Arbeitsverhältnisseszuzahlen,sieheKapitel4,Seite

15) und Abfindungen, die für die Beendigung des

Arbeitsverhältnissesgezahltwerden .

Für Arbeitnehmer, die nicht dem deutschen Lohn-

steuerrecht unterliegen, wird der Berechnung der

UrlaubsvergütungderLohneinschließlichderSach-

bezügezugrundegelegt,dernachSatz1beiGeltung

des deutschen Steuerrechts unter Berücksichtigung

vonSatz2denBruttolohnbildet .

Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubs-geld seit 01 .01 .2008

DieUrlaubsvergütungbestehtausdemUrlaubsent-

geltunddemzusätzlichenUrlaubsgeld:

Volljährige Arbeitnehmer*

Gewerbliche Schwer­ Arbeitnehmer behinderte

Urlaubsentgelt 11,4 % 13,3 % vom vom Bruttolohn Bruttolohn

plus zusätzliches 25 % 25 % Urlaubsgeld vom Urlaubs­ vom Urlaubs­ entgelt entgelt

Urlaubs- 14,25 % 16,63 % vergütung vom vom Bruttolohn Bruttolohn

*) Für das Lebensalter ist als Stichtag der 01.01. des Urlaubsjahres maßgebend.

Die Urlaubsregelung für jugendliche Arbeitnehmer wird in Kapitel 9 (ab Seite 18) erläutert.

DaszusätzlicheUrlaubsgeldkönnenSieaufbetrieb-

lichgewährteszusätzlichesUrlaubsgeldanrechnen .

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Beispiel zur Urlaubsberechnung

Berechnen der Urlaubstage:

01 .01 .–31 .05 .2010 =150Beschäftigungstage

150Beschäftigungs-

tagegeteiltdurch12 =12,5erworbene

Urlaubstage

erworbenund

verfügbar =12volleUrlaubstage

Berechnen der Urlaubsvergütung:

14,25%aus12 .048,45EURbeitragspflichtigem

Bruttolohn(01 .01 .–31 .05 .2010)

erworbeneundverfügbare

Urlaubsvergütung =1 .716.,90EUR

Berechnen der Urlaubsvergütung

für 9 Urlaubstage:

erworbeneundverfügbare

Urlaubsvergütung = 1 .716.,90EUR

geteiltdurcherworbene

Urlaubstage = 12,5Tage

ergibtUrlaubsvergütung

jeUrlaubstag = 137,35EUR

Urlaubsvergütung

für9beantragte

Urlaubstage = 1 .236.,15EUR

Auf Basis Ihrer monatlichen Meldungen berech-

nenwir fürSiedenUrlaubsanspruch .Dieaktuellen

WertestellenwirIhnenmonatlichzurVerfügung .

3 Urlaubsgewährung

Urlaubsantritt

Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts ist unter

Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers

und der Bedürfnisse des Betriebs vom Arbeitgeber

festzulegen .

Bei der Urlaubsgewährung darf keine Teilung des

Urlaubserfolgen,diedenErholungszweckgefährdet

(vgl .§4Ziff .1derUrlaubsregelungfürdiegewerb-

lichen Arbeitnehmer im Baugwerbe in Bayern) . Es

sindgrundsätzlichnurvolleUrlaubstagezugewäh-

ren .DieUKBerstattetdieUrlaubsvergütunginjedem

FallnurfürvolleUrlaubstage .WerdenhalbeUrlaubs-

tage gewährt, so ist eine Erstattung erst möglich,

wenndieAdditiondergewährtenhalbenTagevolle

Urlaubstageergibt .

Resturlaub (Reihenfolge der Urlaubsgewäh-rung)

Nimmt der Arbeitnehmer Urlaub, gewähren Sie

zunächst den aus dem Vorjahr übertragenen Rest-

urlaub, dann den im laufenden Kalenderjahr erwor-

benenUrlaub(vgl .§4Ziff .2derUrlaubsregelungfür

die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugwerbe in

Bayern),also:

1 .ResturlaubausdemVorjahr

2 .UrlaubdeslaufendenJahres .

SOKA-BAU/UKB sind verpflichtet, bei der Führung

derUrlaubskontenderArbeitnehmerebenfallsdiese

Reihenfolgezuberücksichtigen,wennfürdenRest-

urlaubausdemVorjahrUrlaubsvergütungerworben

wurde .

NachlängerenAusfallzeitenimVorjahr,beispielsweise

beilangerArbeitsunfähigkeit,könnenResturlaubstage

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ohneUrlaubsvergütungentstehen .Hierfürbestehtdie

Möglichkeit, diese Resturlaubstage aus dem Vorjahr

zurückstellenzulassen .WirinformierenSiebeiBedarf

gerneüberdieVoraussetzungenhierzu .

Erkrankung während des Urlaubs

ErkranktderArbeitnehmerwährenddesUrlaubs,so

werden die durch ärztliche Bescheinigung nachge-

wiesenenTagederArbeitsunfähigkeitnichtaufden

Urlaubangerechnet .

Der Arbeitnehmer hat sich jedoch nach terminmä-

ßigemAblaufseinesUrlaubsoder,fallsdieKrankheit

längerdauert,nachderenBeendigungdemBetrieb

zurArbeitsleistungzurVerfügungzustellen .

DerAntrittdesrestlichenUrlaubsistnachdenWün-

schendesArbeitnehmersunddenBedürfnissendes

Betriebesneufestzulegen .

DerUrlaubverlängertsichdurchdieErkrankungdes

Arbeitnehmers also nicht automatisch . Arbeitgeber

und Arbeitnehmer können jedoch einvernehmlich

eineandereRegelungtreffen .

Urlaub am 24 . und 31 .12 .

ArbeitgeberundArbeitnehmerkönneneinvernehm-

lichfürden24 .und/oder31 .12 .jeweilseinenUrlaubs-

tag einbringen, um den aufgrund der arbeitsfreien

Tage ohne Lohnanspruch verringerten Monatslohn

entsprechendauszugleichen .

Fälligkeit der Urlaubsvergütung

Werden Urlaubstage gewährt, errechnen Sie die

Urlaubsvergütung (Urlaubsentgelt und zusätzliches

Urlaubsgeld) und zahlen Sie diese zusammen mit

dem übrigen Lohn für den betreffenden Abrech-

nungszeitraumaus .

„Vorgriff“

ZahlenSiedemArbeitnehmerUrlaubsvergütungim

VorgriffaufnochzuerwerbendeAnsprücheaus,so

darf die Urlaubsvergütung erst nach Erfüllung der

tarifvertraglichen Voraussetzungen von Ihnen gel-

tendgemachtundvonderUKBerstattetwerden .

Wird Urlaubsvergütung zur Erstattung beantragt,

diedentarifvertraglichenAnspruchübersteigt,sind

SOKA-BAU/UKBverpflichtet,denErstattungsbetrag

zukürzen .

Teilurlaub

WennSiediemonatlichenMeldescheineverwenden

oder die Daten per MINT übermitteln, können Sie

fürdasErrechnenderUrlaubsvergütungdenaufder

linkenSeitedesMeldescheinsausgewiesenenTages-

satzzugrundelegen .

DurchMultiplizierenmitdenzunehmendenUrlaubs-

tagen erhalten Sie die auszuzahlende Urlaubsver-

gütung . Die Urlaubsvergütung für einen Teil des

Urlaubs aus dem laufenden Jahr wird mit den fol-

gendenFormelnerrechnet:

SummederverfügbarenUrlaubs-vergütungbeiUrlaubsantritt

SummedererrechnetenUrlaubstagebeiUrlaubsantritt

=

UrlaubsvergütungfüreinenUrlaubstag

UrlaubsvergütungfüreinenUrlaubstagX

beantragteUrlaubstage

=

auszuzahlendeUrlaubsvergütung

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BeiderTeilgewährungvonResturlaubausdemVor-

jahr gelten für die Urlaubsvergütung folgende For-

meln:

ÜbertrageneResturlaubsvergütung

ÜbertrageneResturlaubstage

=

UrlaubsvergütungfüreinenResturlaubstag

UrlaubsvergütungfüreinenResturlaubstagX

beantragteUrlaubstage

=

auszuzahlendeResturlaubsvergütung

Beispiel:

Der Arbeitnehmer Udo Schmidt tritt am 01.06.2011

einen dreiwöchigen Urlaub (15 Arbeitstage) an.

Seinem Lohnkonto ist am 31.05.2011

zu entnehmen:

Aus 2010 wurde

Resturlaub

übertragen 9 Tage 1.299,51 EUR

davon sind

bereits gewährt 3 Tage 433,17 EUR

Im Jahr 2011 sind

bereits entstanden 12,5 Tage 1.716,90 EUR

(14,25 % aus 12.048,45 EUR Bruttolohn)

Sie errechnen die dem Arbeitnehmer zustehende

Urlaubsvergütungwiefolgt:

ZunächstgewährenSieden

Resturlaubaus2010

6.Tage à144,39EUR =86.6.,34 EUR

DanachdenUrlaubs-

anspruchlaufendesJahr

9Tage à137,35EUR =1 .236.,15 EUR

Summe =2 .102,49 EUR

InderrechtenHälftedesMeldescheinsfürden

MonatJuni2011tragenSieein:

DenBruttoarbeitslohn

ausdenLohnunterlagen 2 .800,44 EUR

(einschl .derUrlaubsvergütung)

Dielohnzahlungs-

pflichtigenStunden

(ohneUrlaub) 49,5Std .

DengewährtenUrlaub 15Tage 2 .102,49 EUR

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4 Abgeltung des Urlaubsanspruchs

Urlaub wird im Baugewerbe nur ausnahmsweise

abgegolten .EineAbgeltungerfolgtunterdenimFol-

gendengenanntenVoraussetzungendurchdieUKB

oderdurchdenArbeitgeber .

Auszahlung durch die UKB

IhreehemaligengewerblichenArbeitnehmerhaben

Anspruch auf Urlaubsabgeltung durch Auszahlung

der Urlaubsvergütung direkt durch die UKB, wenn

einerderfolgendenGründevorliegt:

• Der Arbeitnehmer war länger als drei Monate

nichtmehrineinemvonderUrlaubsregelungfür

die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe

in Bayern erfassten Betrieb beschäftigt, ohne

arbeitsloszusein .

• �Der Arbeitnehmer ist berufsunfähig oder auf

nicht absehbare Zeit außer Stande, den bishe-

rigenBerufimBaugewerbeauszuüben .Dieoben

genannte Wartezeit von drei Monaten gilt auch

indiesemFall .

• �Der Arbeitnehmer war als Gelegenheitsarbeiter,

Praktikant,WerkstudentoderinähnlicherWeise

beschäftigtunddasArbeitsverhältniswurdevor

mehralsdreiMonatenbeendet .

• Der Arbeitnehmer wechselt in ein Angestellten-

oder Ausbildungsverhältnis innerhalb des Bauge-

werbes .

• �DerArbeitnehmerwurdelängeralsdreiMonate

nicht mehr von der Urlaubsregelung für die

gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in

Bayern erfasst, ohne dass sein Arbeitsverhältnis

endet . Beispiel: Ein Arbeitnehmer wurde von

einem ausländischen Betrieb nach Deutsch-

land entsandt und kehrt in sein Heimatland

zurück .

EineUrlaubsabgeltungsetztindenerstenvierFällen

ein bereits beendetes gewerbliches Arbeitsverhält-

nisvoraus .

DieUKBmussdieAuszahlungderUrlaubsvergütung

ablehnen,soweitdieUrlaubsvergütungnichtdurch

Arbeitgeberbeiträge finanziert ist .Werden Beiträge

nachentrichtet, erfolgt an den Arbeitnehmer eine

Information, dass eine nachträgliche Auszahlung

möglichist .

Antragstellung

FürdieAuszahlung isteinschriftlicherAntrag Ihres

ehemaligenArbeitnehmersbeiderUKBunterAnga-

be der Arbeitnehmernummer, der Bankverbindung,

der Steuer-Identifikationsnummer und Konfession

erforderlich .

AntragsformularekönnenSieimInternetunterwww .

urlaubskasse-bayern .deaufrufenundausdrucken .

ZusätzlichsindfolgendeNachweisebeizufügen:

• KopiederAbmeldungzurSozialversicherungdes

letzten Baubetriebs mit Anschrift und Betriebs-

nummerderKrankenkasse

• Kopie eines Nachweises der Elterneigenschaft,

zurVermeidungdesBeitragszuschlagszurPflege-

versicherung

• Nachweis des Abgeltungsgrundes (z .B . Arbeits-

bescheinigung des neuen „baufremden“ Arbeit-

gebers) .

Urlaubsabgeltungen sind steuerpflichtig . Gemäß §

38 Abs . 3a Einkommensteuergesetz ist die UKB

berechtigt und verpflichtet, bereits bei der Auszah-

lung Steuern abzuziehen und an das Finanzamt

abzuführen .

Page 13: Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer in der ... · nach Bundesurlaubsgesetz entstehen . Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirt-schaft (ULAK), die gemeinsam mit der

13

DieUKBnimmteinenAbzugderLohnsteuerinHöhe

von pauschal 20 Prozent vor, sofern die Zahlung

10 .000EURnichtübersteigt(§39cAbs .5EStG) .Dazu

kommt noch der Solidaritätszuschlag und gegebe-

nenfallsKirchensteuer,sodassderAbzuginsgesamt

21,1 Prozent bzw . 22,7 Prozent des Bruttobetrages

ausmacht (Stand 01 .01 .2011) . Bei Auszahlungen

über10 .000EURerrechnetdieUKBdenSteuerabzug

anhandderLohnsteuerkarte .

Urlaubsabgeltungen sind auch sozialversicherungs-

pflichtig . Der letzte Arbeitgeber bleibt bei allen

Abgeltungsgründen für die Meldung und Abfüh-

rung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages ver-

antwortlich .

DenArbeitnehmeranteilziehtdieUKBvonderAbgel-

tung ab und überweist diesen an den Arbeitgeber

zurWeiterleitungandieEinzugsstellederSozialver-

sicherung . Bei Vorliegen eines Abgeltungsantrags

werdenSieüberdieAbwicklungsmodalitätengeson-

dertinformiert .

Auszahlung durch den Arbeitgeber

Anspruch auf Urlaubsabgeltung durch Auszahlung

der Urlaubsvergütung durch den letzten Arbeitge-

ber hat ein ehemaliger gewerblicher Arbeitnehmer,

wennerAlters-oderErwerbsunfähigkeitsrente(bzw .

Erwerbsminderungsrente)bezieht .

Eine Urlaubsabgeltung setzt auch hier ein bereits

beendetesgewerblichesArbeitsverhältnisvoraus .

Aus den Urlaubsabgeltungen sind keine Sozialkas-

senbeiträge zu entrichten . Es entsteht daraus auch

keinerneuterUrlaubsvergütungsanspruch .

UrlaubsabgeltungenbeiEintrittindieAltersteilzeit:

sieheKapitel13,Seite27 .

5 Verfall der Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche

AbweichendvondenAusschlussfristengemäߧ15

BRTV verfällt der Anspruch des Arbeitnehmers auf

Urlaubsvergütung gegenüber dem Arbeitgeber erst

mit Ablauf des Jahres, das auf das Jahr der Entste-

hungdesUrlaubsanspruchsfolgt .

Beispiel:

Der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2010 verfällt

zum 31.12.2011. Der Resturlaub aus dem Vorjahr

hat also Gültigkeit bis zum Ende des laufenden

Jahres.

Ausnahmen: Gesetzliche Dienstpflicht (siehe Kapi­

tel 11, Seite 25) und Elternzeit (siehe Kapitel 12,

Seite 27).

Page 14: Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer in der ... · nach Bundesurlaubsgesetz entstehen . Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirt-schaft (ULAK), die gemeinsam mit der

14 15

6 Entschädigung für verfallene Urlaubsansprüche

Entschädigungsanspruch

FürverfalleneUrlaubsansprüchekönnenArbeitneh-

merbeiderUKBeineEntschädigungbeantragen .

DerAnspruchaufEntschädigungbestehtnur,soweit

dieverfalleneUrlaubsvergütungdurchBeitragszah-

lungendesArbeitgebersfinanziertist .

Werden Beiträge nachentrichtet, erfolgt an den

ArbeitnehmereineInformation,dasseinenachträg-

licheAuszahlungmöglichist .

Der Entschädigungsanspruch besteht innerhalb

einesKalenderjahresnachdemVerfallderUrlaubs-

ansprüche .

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer hat noch Resturlaub aus dem

Jahr 2009. Der Urlaub wurde zunächst nach 2010

übertragen und hätte bis zum 31.12.2010 beim

Bau­Arbeitgeber als Urlaub genommen werden

können.

Danach ist der Urlaub gegenüber dem Bau­Arbeit­

geber verfallen.

Der Arbeitnehmer kann nun im Jahr 2011 einen

Antrag auf Entschädigung in Höhe der verfallenen

Resturlaubsvergütung 2009 stellen.

Die Antragsfrist beginnt am 01.01.2011 und endet

am 31.12.2011. Nach dem 31.12.2011 sind diese

Ansprüche unwiderruflich verfallen.

Antragstellung

Für die Zahlung ist ein schriftlicher Antrag Ihres

Arbeitnehmers bei der UKB mit Angabe der Arbeit-

nehmernummer, der Bankverbindung, der Steuer-

Identifikationsnummer und Konfession erforder-

lich .AntragsformularekönnenSieimInternetunter

www .urlaubskasse-bayern .de abrufen und ausdru-

cken .

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

• Anträge zur Entschädigung für verfallene

Urlaubsansprüche können nur innerhalb der

Antragsfristgestelltwerden .

• DerAntragistinjedemFallvomArbeitnehmerzu

unterschreiben .

• Die Angabe der Bankverbindung ist erforder-

lich . Die Überweisung an einen Drittempfänger

bedarf einer Bestätigung durch die persönliche

UnterschriftdesArbeitnehmers .

• OhneAngabederSteuer-Identifikationsnummer

kann der Antrag nicht abschließend bearbeitet

werden .

Entschädigungszahlungen sind steuerpflichtig . Ge-

mäß § 38 Abs . 3a Einkommensteuergesetz ist die

UKBberechtigtundverpflichtet,bereitsbeiderAus-

zahlungSteuernabzuziehenundandasFinanzamt

abzuführen .

DieUKBnimmteinenAbzugderLohnsteuerinHöhe

von pauschal 20 Prozent vor, sofern die Zahlung

10 .000 EUR nicht übersteigt (§ 39c Abs . 5 EStG) .

DazukommtnochderSolidaritätszuschlagundge-

gebenenfalls Kirchensteuer, so dass der Abzug ins-

gesamt 21,1 Prozent bzw . 22,7 Prozent des Brut-

tobetrages ausmacht (Stand 01 .01 .2010) . Bei Aus-

zahlungen über 10 .000 EUR errechnet die UKB den

SteuerabzuganhandderLohnsteuerkarte .

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15

7 Arbeitnehmerkontoauszug

Der Arbeitgeber meldet für jeden seiner gewerb-

lichen Arbeitnehmer monatlich Beschäftigungs-

daten . Diese beinhalten den jeweiligen Bruttolohn,

die Beschäftigungstage, gewährte Urlaubstage und

diegewährteUrlaubsvergütung .

Aufgrund dieser gemeldeten Daten berechnen

SOKA-BAU/UKB monatlich den Urlaubsanspruch

einesjedenArbeitnehmers .

Jährlicher Arbeitnehmerkontoauszug

Nach Abschluss jedes Urlaubsjahres erstellen

SOKA-BAU/UKB einen Arbeitnehmerkontoauszug,

auf dem sämtliche gemeldeten Beschäftigungs-

datendesArbeitnehmersdokumentiertsind .

EinVorab-ExemplarerhältzunächstderArbeitgeber .

PrüfenSiebitte,obdieDatenmit IhrenLohnunter-

lagen übereinstimmen und ob die Adressen Ihrer

Mitarbeiternochaktuellsind .

Wenn Daten zu berichtigen sind, senden Sie bitte

eineKorrekturmeldungfür jedenzuberichtigenden

MonatanSOKA-BAU/UKB .

Sofernnichterkennbar ist,beiwelcherMonatsmel-

dung die Korrektur erforderlich ist, fordern Sie ein-

facheinemonatsbezogeneKontoübersichtan .

FallsnurAdressenzuberichtigensind,sendenSiean

SOKA-BAU/UKBgeänderteAuszugskopien .

Wenige Wochen nach dem Versand der Vorab-

Exemplare an Sie werden die Auszüge von

SOKA-BAU/UKB direkt an die Arbeitnehmer ver-

sandt .

Beide Exemplare des Kontoauszugs erhalten – mit

Ausnahme der Angaben zur Beitragszahlung – die

gleichenDaten .

Weist der Kontoauszug noch einen Anspruch auf

EntschädigungfürverfalleneUrlaubsansprücheaus,

ist dem Kontoauszug für den Mitarbeiter ein ent-

sprechendesAntragsformularbeigefügt .

NameundArbeitnehmernummersindschoneinge-

druckt . Der Mitarbeiter muss nur noch seine Bank-

verbindung, seine Steuer-Identifikationsnummer,

seine Konfession und seine Unterschrift ergänzen

unddenAntragzurücksenden .

Arbeitnehmerkontoauszug nach Ausscheiden aus dem Baugewerbe

Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Baugewer-

be aus, erhält er nach drei Monaten einen Arbeit-

nehmerkontoauszugdirektvonderUKB .

Page 16: Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer in der ... · nach Bundesurlaubsgesetz entstehen . Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirt-schaft (ULAK), die gemeinsam mit der

16. 17

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17

Berichtigungsanspruch des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber

einenAnspruchauf:

• monatlicheMeldungseinerBeschäftigungsdaten

andieSOKA-BAU/UKB .

• BerichtigungderMeldungandieSOKA-BAU/UKB,

falls Beschäftigungsdaten unrichtig sind . Dieser

Berichtigungsanspruch besteht innerhalb von

zweiMonatennachErhaltdesKontoauszugs .

DerArbeitnehmerhatgegenüberderUKBAnspruch

auf Berichtigung oder Ergänzung seines dort

geführtenArbeitnehmerkontos,wenn:

• derArbeitgeberdieMeldungderBeschäftigungs-

daten an die SOKA-BAU/UKB nicht vollständig

oderunrichtigvorgenommenhatund

• der Arbeitnehmer ein rechtskräftiges Urteil vor-

legt,indemallenachzuholendenoderzuberich-

tigenden Meldungen nach Monaten aufgeführt

sindund

• die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil wirt-

schaftlich unzweckmäßig ist . Auf Vorlage eines

rechtskräftigen Urteils kann die UKB verzichten,

wennesöffentlichzugestelltwerdenmüsste .

Page 18: Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer in der ... · nach Bundesurlaubsgesetz entstehen . Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirt-schaft (ULAK), die gemeinsam mit der

18 19

8 Anspruch bei Tod des Arbeitnehmers

Stirbt der Arbeitnehmer, so hat der Erbe Anspruch

auf:

• Auszahlung der noch nicht verfallenen Urlaubs-

vergütung

• AuszahlungderUrlaubsabgeltung

• AuszahlungdernochnichtverfallenenEntschädi-

gung .

Der Anspruch auf Auszahlung besteht gegenüber

derUKB .

DerAnspruchaufEntschädigungoderUrlaubsabgel-

tung besteht nur, soweit diese durch Beitragszah-

lungendesArbeitgebersfinanziertist .

Antragstellung:

FürdieZahlungisteinschriftlicherAntragdesErben

bei der UKB mit Angabe der Arbeitnehmernummer

desVerstorbenenerforderlich .

ZusätzlichistfolgenderNachweisbeizufügen:

• KopiederSterbeurkunde

• KopiedesErbscheinesodereinandererNachweis

derErbberechtigung .

Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

EineZahlungkannnurandieErbenerfolgen .Sofern

esmehrereErben,alsoeineErbengemeinschaftgibt,

ist dem Antrag eine von allen Miterben unterschrie-

beneErklärungbeizufügen,worinderenZustimmung

zur Auszahlung dokumentiert und eine Person zur

Entgegennahme der gesamten Zahlung ermächtigt

wird .

9 Urlaub für jugendliche Arbeitnehmer

Urlaubsanspruch

Jugendliche Arbeitnehmer sind in das tarifvertrag-

liche Urlaubsverfahren mit einbezogen, erhalten

jedoch den Urlaub nach den gesetzlichen Vor-

schriften . Abweichend von § 19 Abs . 2 JArbSchG (=

Jugendarbeitsschutzgesetz) beträgt der Urlaub für

Arbeitnehmer, die am 1 . Januar des Kalenderjahres

nochnicht18Jahrealtwaren,30Arbeitstage .

SamstagegeltennichtalsArbeitstage .

Für Schwerbehinderte im Sinne der gesetzlichen

Bestimmungen (Grad der Behinderung von min-

destens 50) erhöht sich der Urlaubsanspruch um 5

Arbeitstageauf35Tage .

Bei An- oder Aberkennung der Schwerbehinde-rung im Laufe eines Kalenderjahres erhält derArbeitnehmerdenZusatzurlaubnuranteilig .DerAnteilwirdfürjedenvollenMonaterrechnet,indemdieSchwerbehinderungbesteht .

Arbeitnehmervor Urlaubsdauervollendetem inArbeitstagen18 .Lebensjahr*(Jugendliche)GewerblicheArbeitnehmer 30TageSchwerbehinderte 35Tage

*) Für das Lebensalter ist als Stichtag der 01.01. des Urlaubsjahres maßgebend.

Page 19: Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer in der ... · nach Bundesurlaubsgesetz entstehen . Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirt-schaft (ULAK), die gemeinsam mit der

19

DerjugendlicheArbeitnehmererwirbtseinenvollen

Urlaubsanspruch frühestens nach sechsmonatigem

BestehendesArbeitsverhältnisses(Wartezeit) .

Besteht das Arbeitsverhältnis innerhalb des ersten

Urlaubsjahres(=Kalenderjahr)wenigerals6.Monate,

so hat der jugendliche Arbeitnehmer für jeden

vollenBeschäftigungsmonatAnspruchauf1/12von

30Urlaubstagen .Bruchteilevonmindestens0,5Ta-

genwerdenaufeinenvollenTagaufgerundet .

Besteht das Arbeitsverhältnis weniger als einen

vollenBeschäftigungsmonat,entstehtkeinUrlaubs-

anspruch .

AlsvollerMonatgelten:

• ein Kalendermonat (erster bis letzter Kalender-

tagdesMonats),wenndasArbeitsverhältnisam

Monatserstenbeginnt,oder

• einBeschäftigungsmonat(z .B .12 .01 .–11 .02 .)

Bruchteile von Monaten, die keinen vollen Monat

ergeben,bleibenunberücksichtigt .

Urlaubsgewährung

Der Urlaub soll zusammenhängend gewährt und

genommenwerden .

Hat der jugendliche Arbeitnehmer bei Beendi-

gung des Arbeitsverhältnisses bereits einen über

den erworbenen Anspruch hinausgehenden Urlaub

erhalten,sokannderArbeitgeberdiedafürgezahlte

Urlaubsvergütung vom Arbeitnehmer nicht zurück-

fordern .

Übertragbarkeit

Urlaub kann nur dann in das nächste Kalenderjahr

übertragen werden, wenn dringende betriebliche

oderinderPersondesArbeitnehmersliegendeGrün-

dediesrechtfertigen .

Ist die Wartezeit (sechs Monate im Kalenderjahr)

erfüllt,bestehteinAnspruchaufdengesamtenJah-

resanspruch,derdannbiszum31 .03 .desFolgejahres

gewährtundgenommenwerdenmuss .

IstdieWartezeitnichterfüllt,entstehtnureinTeilan-

spruchnachMonaten,deraufVerlangendesArbeit-

nehmers bis zum 31 .12 . des Folgejahres gewährt

undgenommenwerdenkann .

Beispiel:

Ein 17jähriger Arbeitnehmer hat am 01.10.2010

eine baugewerbliche Tätigkeit aufgenommen. Er

erwirbt für jeden vollen Beschäftigungsmonat 1/12

von 30 Urlaubstagen. Demnach hat der Arbeit­

nehmer nach 3 Monaten Beschäftigungszeit am

31.12.2010 einen Urlaubsanspruch auf 3/12 von

30 Urlaubstagen = 8 Tage Urlaub.

Berechnung: 30 Urlaubstage geteilt durch 12 Monate

mal 3 Monate Beschäftigungszeit = 8 Tage Urlaubs­

anspruch (gerundet von errechneten 7,5 Tagen).

Wenn der Arbeitnehmer nun im Jahr 2011 wei­

terbeschäftigt wird, kann er den übertragenen

Resturlaub 2010 von 8 Tagen bis zum 31.12.2011

erhalten (Teilanspruch).

Abgeltung

Kann der Urlaub des Jugendlichen wegen Beendi-

gung des Arbeitsverhältnisses ganz oder zum Teil

nichtmehrgewährtundgenommenwerden,so ist

erdurchdenArbeitgeberabzugelten .

Die Abgeltung wird mit dem Ende des Arbeitsver-

hältnissesfällig .EineEntschädigungdurchdieUKBist

ausgeschlossen .

Page 20: Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer in der ... · nach Bundesurlaubsgesetz entstehen . Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirt-schaft (ULAK), die gemeinsam mit der

20 21

Jugendliche Arbeitnehmer haben bei Beginn des

Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung des letzten

Arbeitgebers über den im laufenden Urlaubsjahr

erhaltenenUrlauboderdieUrlaubsabgeltungvorzu-

legen .

Urlaubsentgelt

Der jugendliche Arbeitnehmer erhält sein Urlaubs-

entgeltnachdengesetzlichenVorschriften .Esbemis-

stsichnachdemdurchschnittlichenArbeitsverdienst

derletzten13WochenvorBeginndesUrlaubs .Dies

gilt auch für den Resturlaub, der aus dem Vorjahr

übertragenwurde .

Liegtnochkein13-Wochen-Zeitraumvor,sobemisstsich

das Urlaubsentgelt nach dem erzielten durchschnitt-

lichenVerdienstvomBeginnderBeschäftigungan .

Verdienstkürzungen,dieindiesemZeitrauminfolge

von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschul-

detem Arbeitsversäumnis eintreten, und zusätzlich

fürÜberstundengezahltesArbeitsentgeltdürfenbei

Errechnen des Urlaubsentgelts nicht berücksichtigt

werden(vgl .§11Bundesurlaubsgesetz) .Siemindern

odererhöhenalsonichtdieUrlaubsvergütung .

Bei Errechnen des Urlaubsentgelts legen Sie nur die

tatsächlichenArbeitstageindem13-Wochen-Zeitraum

zugrunde .

DerBruttolohnderletzten13Wochenwirddurchdie

Zahl der lohnzahlungspflichtigen Tage (einschließlich

derTagemitEntgeltfortzahlung)geteilt .DasErgebnis

istdasUrlaubsentgeltfüreinenUrlaubstag .

Bruttolohnderletzten13Wochen

LohnzahlungspflichtigeTage(max .6.5AT)

=UrlaubsentgeltfüreinenUrlaubstag

Das Urlaubsentgelt ist für jeden Urlaubstag ohne

Rücksicht auf die betrieblich geregelte Arbeitszeit

während des Urlaubs als tägliches Urlaubsentgelt

zugrundezulegen .

Zusätzliches Urlaubsgeld für erworbene Ansprüche seit 01 .01 .2008

Jugendliche Arbeitnehmer erhalten (wie gewerb-

liche Arbeitnehmer nach vollendetem 18 . Lebens-

jahr)einzusätzlichesUrlaubsgeldvon25Prozentdes

Urlaubsentgelts .

EinBeispielzurBerechnungdesUrlaubsentgeltsund

des zusätzlichen Urlaubsgeldes finden Sie auf der

Seite24 .

Arbeitnehmer GewerblicheArbeitneh- vor vollendetem merundschwerbehin- 18 . Lebensjahr* derteArbeitnehmer (Jugendliche)

Urlaubsentgelt ausDurchschnitts- arbeitsverdienstder letzten13Wochenvor + Urlaubsantritt 100 %

zusätzliches aus Urlaubsentgelt Urlaubsgeld 25 %

=

Urlaubsvergütung ausDurchschnitts- arbeitsverdienstder letzten13Wochen vorUrlaubsantritt 125 %

*) Für das Lebensalter ist als Stichtag der 01.01. des Urlaubs­jahres maßgebend.

Page 21: Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer in der ... · nach Bundesurlaubsgesetz entstehen . Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirt-schaft (ULAK), die gemeinsam mit der

21

Meldung und Erstattung

DiegezahlteUrlaubsvergütung(Urlaubsentgeltund

zusätzliches Urlaubsgeld in einem Betrag) geben

Sie bei den monatlichen arbeitnehmerbezogenen

MeldungenanSOKA-BAUan .DiegezahlteUrlaubs-

vergütungwirdvonderUKBerstattet .

Übertragen von Resturlaub bei Eintritt der Volljährigkeit im laufenden Kalenderjahr

Vollendet ein jugendlicher Arbeitnehmer im lau-

fendenKalenderjahrdas18 .Lebensjahrundbesteht

das Arbeitsverhältnis über den 31 .12 . hinaus, so

wird der Resturlaubsanspruch wie bei volljährigen

Arbeitnehmern im Auslernjahr (siehe Kapitel 10) in

dasfolgendeJahrübertragen .

• DieUrlaubsvergütungfürdieübertragenenRest-

urlaubstageerrechnenSieausdemdurchschnitt-

lichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer

indenletzten13WochenvorJahresendeerzielt

hat .

• Der übertragene Resturlaubsanspruch kann bis

zum 31 .12 . des folgenden Jahres gewährt und

genommen werden . Danach besteht Anspruch

aufEntschädigung(sieheKapitel6.,Seite14) .

Wichtiger Hinweis:

Wird das Arbeitsverhältnis eines jugendlichen

Arbeitnehmers, der im laufenden Kalenderjahr das

18 .Lebensjahrvollendethat,vordem01 .01 .desFol-

gejahresbeendet,giltdievorgenannteRegelungder

Übertragungnicht .

IndiesemFallistderoffeneUrlaubsanspruchdurch

denBau-Arbeitgeberzugewährenoderabzugelten .

Ein Abgeltungs- oder Entschädigungsanspruch

gegenüber der UKB ist in diesem Fall ausgeschlos-

sen .

10 Urlaub für volljährige Arbeitnehmer im Auslernjahr

Als“Auslernjahr"wirddasKalenderjahr/Urlaubsjahr

bezeichnet,indemdasAusbildungsverhältnisbeen-

det und nach Ausbildungsende ein gewerbliches

Arbeitsverhältnis(indemAusbildungsbetrieboderin

einemanderenBaubetrieb)begründetwird .

Urlaubsanspruch

BeiderBerechnungderBeschäftigungstagewerden

bei volljährigen Arbeitnehmern (diese haben am

01 .01 . des Auslernjahres das 18 . Lebensjahr bereits

vollendet)imAuslernjahrdieTagederAusbildungim

Kalenderjahrmitberücksichtigt .

Bei der Ermittlung des Urlaubsanspruchs sind die

währendderAusbildungimAuslernjahrerworbenen

undgenommenenUrlaubstagezuberücksichtigen .

Page 22: Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer in der ... · nach Bundesurlaubsgesetz entstehen . Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirt-schaft (ULAK), die gemeinsam mit der

22 23

Beispiel:

Ein 19­jähriger Auszubildender schließt am

18.06.2010 seine Ausbildung erfolgreich ab. Er

wird von seinem Ausbildungsbetrieb sofort als

gewerblicher Arbeitnehmer übernommen.

Noch während der Ausbildung hatte er von seinem

Urlaubsanspruch 2010 bereits 8 Tage in Anspruch

genommen.

Wenn der ehemalige Auszubildende am 24.08.2010

Urlaub antritt, wird sein Urlaubsanspruch wie folgt

errechnet:

Beschäftigungstagevom

01 .01bis31 .07 .2010

(7Monatex30Tage): 210

Beschäftigungstage

Beschäftigungstagevom

01 .08 .bis23 .08 .2010: 23

Beschäftigungstage

Insgesamt: 233

Beschäftigungstage

233Beschäftigungstage

geteiltdurch12(Teiler): 19Urlaubstage

abzüglichbereits

gewährterUrlaubstage: 8Urlaubstage

verfügbareUrlaubstage: 11Urlaubstage

verfügbarevolleUrlaubs-

tagefürGewährung

ab 24 .08 .2010: 11 Urlaubstage

Urlaubsentgelt

Die Höhe des Urlaubsentgelts für Urlaub, der nach

BeendigungderAusbildungimAuslernjahrgewährt

und genommen wird, richtet sich nach dem durch-

schnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitneh-

merin den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs

erhaltenhat .

Das Urlaubsentgelt errechnet sich also nicht nach

einem Prozentsatz des Bruttolohns (siehe auch

Urlaubsvergütungsberechnung jugendlicher Arbeit-

nehmerimKapitel9,Seite18) .

BestehtnachBeendigungderAusbildungnochkein

Zeitraumvon13Wochen,legenSiedennachBeen-

digung der Ausbildung erzielten durchschnittlichen

Verdienstzugrunde .

BeiVerdiensterhöhungennichtnurvorübergehender

Art, die während des 13-Wochen-Zeitraums oder

währenddesUrlaubseintreten,gehenSievondem

erhöhtenVerdienstaus .

BittebeachtenSie,dassdas13 .Monatseinkommen

(Weihnachtsgeld) bei der Berechnung des Durch-

schnittsverdienstesunberücksichtigtbleibt .

Beachten Sie bitte auch, dass Verdienstkürzungen,

dieimAbrechnungszeitrauminfolgevonKurzarbeit,

Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsver-

säumniseintreten,sowiezusätzlichfürÜberstunden

gezahltesArbeitsentgeltbeimErrechnendesUrlaubs-

entgelts nicht berücksichtigt werden dürfen (vgl .

§ 11 Bundesurlaubsgesetz) . Sie vermindern oder

erhöhenalsonichtdasUrlaubsentgelt .

Bei Errechnen des Urlaubsentgelts legen Sie nur

die tatsächlichen Arbeitstage in dem 13-Wochen-

Zeitraum zugrunde . Der Bruttolohn der letzten

13 Wochen wird durch die Zahl der lohnzahlungs-

pflichtigenTage(einschließlichderTagemitEntgelt-

fortzahlung)geteilt .DasErgebnisistdasUrlaubsent-

geltfüreinenUrlaubstag .

Page 23: Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer in der ... · nach Bundesurlaubsgesetz entstehen . Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirt-schaft (ULAK), die gemeinsam mit der

23

Bruttolohnderletzten13Wochen

LohnzahlungspflichtigeTage(max .6.5AT)

=

UrlaubsentgeltfüreinenUrlaubstag

Das Urlaubsentgelt ist für jeden Urlaubstag (ohne

Rücksicht auf die betrieblich geregelte Arbeitszeit

während des Urlaubs) als tägliches Urlaubsentgelt

zugrundezulegen .

Zusätzliches Urlaubsgeld für erworbene Ansprüche seit 01 .01 .2008

FürvolljährigeArbeitnehmerimAuslernjahrbeträgt

daszusätzlicheUrlaubsgeld25ProzentdesUrlaubs-

entgelts .

Volljährige GewerblicheArbeitneh- Arbeitnehmer* merundschwerbehin- im Auslernjahr derteArbeitnehmer

Urlaubsentgelt ausDurchschnitts- arbeitsverdienstder letzten13Wochenvor + Urlaubsantritt 100 %

zusätzliches aus Urlaubsentgelt Urlaubsgeld 25 %

=

Urlaubsvergütung ausDurchschnitts- arbeitsverdienstder letzten13Wochen vorUrlaubsantritt 125 %

*) Für das Lebensalter ist als Stichtag der 01.01. des Urlaubsjah­res maßgebend.

Ausscheiden nach beendeter Ausbildung

Scheidet der Auszubildende nach beendeter Aus-

bildungausdemBetriebausundistderUrlaubvor

BeendigungdesAusbildungsverhältnissesnichtvoll-

ständiggewährtworden,giltFolgendes:

• Wird spätestens bis zum 01 .07 . des folgenden

JahreseinArbeitsverhältniszueinemBaubetrieb

begründet, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf

dieUrlaubstage,diesichbeiderBerechnungdes

UrlaubsnachdenBeschäftigungstagenwährend

des Ausbildungsverhältnisses und evtl . Arbeits-

verhältnisses abzüglich der gewährten Urlaubs-

tageergeben .

Bezüglich des Verfalls und der Entschädigung

geltenfürdieseAnsprüchedanndieallgemeinen

Bestimmungenentsprechend .

• Nimmt der ehemalige Auszubildende jedoch bis

zum01 .07 .desfolgendenJahreskeinebaugewerb-

licheTätigkeitauf, istderausdemAusbildungs-

verhältnis noch bestehende Urlaubsanspruch

durchdenAusbildungsbetriebabzugelten .

Die Abgeltung erfolgt in Höhe des während des

Ausbildungsverhältnisses entstandenen Urlaub-

sentgelts und zusätzlichen Urlaubsgeldes . Das

Urlaubsentgelt pro abzugeltendem Urlaubstag

beträgt 1/22 der letzten monatlichen Ausbil-

dungsvergütung .Hinzuzurechnenistdaszusätz-

licheUrlaubsgeldinHöhevon25Prozent .

DerArbeitgeberhatindiesemFallgegenüberder

UKB keinen Anspruch auf Erstattung, da gemäß

§23BBTVdieUrlaubskostenindenErstattungen

derAusbildungsvergütungenenthaltensind .

Dieser Abgeltungsanspruch verfällt, wenn er nicht

bis zum 30 .09 . dieses folgenden Jahres schriftlich

gegenüber dem früheren Ausbildungsbetrieb gel-

tend gemacht wurde . Ein Entschädigungs- und

AbgeltungsanspruchgegenüberderUKBbestehtfür

dieseehemaligenAuszubildendennicht .

Page 24: Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer in der ... · nach Bundesurlaubsgesetz entstehen . Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirt-schaft (ULAK), die gemeinsam mit der

24 25

Ausscheiden nach Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses

Hat der gewerbliche Arbeitnehmer im Auslernjahr

nachAusbildungsendeeinArbeitsverhältnisineinem

BaubetriebaufgenommenundscheidetvorBeendi-

gungdesAuslernjahresausdemBaugewerbeaus,ist

der Urlaubsanspruch wie bei den übrigen gewerb-

lichen Arbeitnehmern zu behandeln . Der Anspruch

istnurdannabzugelten,wenneinAbgeltungsgrund

(sieheKapitel4,Seite12)vorliegtbzw .alsEntschä-

digung zu zahlen, wenn der Verfall eingetreten ist

(sieheKapitel6.,Seite14) .

Übertragen von Resturlaubsansprüchen

Dauert das Arbeitsverhältnis über den 31 .12 . des

Auslernjahres hinaus an, errechnen Sie den Restur-

laubsanspruch und übertragen ihn in das folgende

Jahr .DieUrlaubsvergütungfürdiezuübertragenden

ResturlaubstagewirdamJahresendeausdemdurch-

schnittlichenArbeitsverdienstderletzten13Wochen

vorJahresende(=3Lohnabrechnungszeiträume,vom

OktoberbisDezember)errechnet .

Errechnen der Resturlaubsvergütung:

6. .099,56.EUR x10 = 938,40EUR Urlaubsentgelt

6.5

938,40EURx25%* = 234,6.0EUR zusätzlichesUrlaubsgeld

938,40EUR+234,6.0EUR =1 .173,00EUR Urlaubsvergütung

zu übertragende

Resturlaubsvergütung = 1 .173,00 EUR Urlaubsvergütung

DerübertrageneResturlaubsanspruchkannbiszum31 .12 .2011gewährtundgenommen

werden .

Der übertragene Urlaub aus dem Auslernjahr kann

bis zum 31 .12 . des folgenden Jahres gewährt und

genommenwerden .

Beispiel:

Ein volljähriger Arbeitnehmer beendet am

06.07.2010 seine Ausbildung und wird anschließend

in ein gewerbliches Arbeitsverhältnis übernommen.

Am Jahresende 2010 ergibt sich Folgendes:

Es liegen 360 Beschäftigungstage (einschließlich

der Ausbildungszeit in 2010) vor, daraus ergibt

sich ein Anspruch auf 30 Tage Urlaub (Berechnung:

360 : 12 = 30).

Wurden 20 Urlaubstage in der Zeit vom 01.01. bis

31.12.2010 gewährt, bleiben 10 Tage zu übertra­

gender Resturlaub (Berechnung: 30 ­ 20 = 10).

Die Urlaubsvergütung wird errechnet aus dem

Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen

vor dem 31.12.2010. Im Beispiel entstand ein Brut­

tolohn von 6.099,56 EUR für 65 lohnzahlungs­

pflichtige Tage.

Page 25: Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer in der ... · nach Bundesurlaubsgesetz entstehen . Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirt-schaft (ULAK), die gemeinsam mit der

25

Eine Übertragung des Resturlaubs in das folgende

Jahrerfolgtauchdann,wenn:

• derArbeitnehmernochvordem31 .12 .desAus-

lernjahres aus einem Arbeitsverhältnis ausge-

schieden ist und im folgenden Kalenderjahr

erneuteinArbeitsverhältnisaufnimmt

• der ehemalige Auszubildende nicht mehr im

Auslernjahr,aberspätestensam01 .07 .desfol-

gendenJahreseinArbeitsverhältnisaufnimmt .

In beiden Fällen errechnen Sie die Urlaubsvergü-

tungfürdieübertragenenResturlaubstageausdem

durchschnittlichenArbeitsverdienst,denderArbeit-

nehmerimerstenAbrechnungsmonatnachArbeits-

aufnahmeimfolgendenJahrerzielthat

11 Urlaubsansprüche bei gesetzlicher Dienstpflicht

Bei Einberufung zur Ableistung der gesetzlichen

Dienstpflicht

• Grundwehrdienst

• Zivildienst

• Grenzschutzdienst

• freiwilligerWehrdienst

• WehrdienstalsSoldataufZeitfürinsgesamtnicht

mehralszweiJahre

sindnichtverbrauchteUrlaubsansprücheinkeinem

Fall abzugelten . Der Anspruch verfällt während der

Dienstzeitnicht .

Kehrt der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Monaten

nach Beendigung der gesetzlichen Dienstpflicht in

einen baugewerblichen Betrieb zurück, übertragen

SiedennichtverbrauchtenUrlaubsanspruch .

Dienstpflicht jahresübergreifend

DieimEinberufungsjahrbestehenden

• ResturlaubsansprücheausdemVorjahrunddie

• UrlaubsansprüchedeslaufendenJahres

werdenindasEntlassungsjahrübertragen .

Beispiel:

Gesetzliche Dienstpflicht vom 01.10.2010 bis

31.03.2011:

Der Resturlaubsanspruch aus 2009 wird als Rest­

urlaubsanspruch 2010 übertragen, der Anspruch

aus Januar bis September 2010 wird als laufender

Anspruch 2011 übertragen.

Dienstpflicht innerhalb eines Kalenderjahres

Liegen der Beginn und das Ende der gesetzlichen

Dienstpflicht im gleichen Kalenderjahr, so übertra-

gen Sie einen eventuellen Resturlaubsanspruch in

dasfolgendeJahr .

Beispiel:

Gesetzliche Dienstpflicht vom 01.02.2010 bis

31.10.2010: Der am 31.12.2010 eventuell noch

verbleibende Resturlaub aus 2009 wird zusammen

mit dem aus Januar, November und Dezember

2010 verbleibenden Anspruch insgesamt als Rest­

urlaub aus 2010 in das Jahr 2011 übertragen. Die­

ser Resturlaub (aus 2009 + 2010) kann also bis zum

31.12.2011 in Anspruch genommen werden.

Dienstpflichtende zum 31 .12 .

EndetdiegesetzlicheDienstpflichtzum31 .12 .eines

Jahres,sogeltendiezudiesemZeitpunktbestehen-

denResturlaubsansprüchealssolchedesfolgenden

Jahres .

Page 26: Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer in der ... · nach Bundesurlaubsgesetz entstehen . Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirt-schaft (ULAK), die gemeinsam mit der

26. 27

Beispiel:

Gesetzliche Dienstpflicht vom 01.04.2010 bis

31.12.2010: Der am 31.12.2010 noch verbleibende

Resturlaub aus 2009 wird zusammen mit dem

aus Januar, Februar und März 2010 verbleibenden

Anspruch insgesamt als Resturlaub 2010 in das

Jahr 2011 übertragen. Dieser Resturlaub (aus 2009

+ 2010) kann also bis zum 31.12.2011 in Anspruch

genommen werden.

DieÜbertragung entfällt,wenn:

• derArbeitnehmernichtinnerhalbvondreiMona-

ten nach Beendigung der gesetzlichen Dienst-

pflicht die baugewerblicheTätigkeit wieder auf-

genommenhatoder

• �der Arbeitnehmer nicht aus einem baugewerb-

lichenArbeitsverhältnisherausodernichtunmit-

telbar nach Beendigung desselben zur Dienst-

pflichteinberufenwurde .

Nimmt der Arbeitnehmer nach der gesetzlichen

Dienstpflicht keine Tätigkeit in einem Baubetrieb

auf, ist nicht verbrauchter Urlaubsanspruch abzu-

gelten(gemäߧ7Urlaubsregelungfürdiegewerb-

lichenArbeitnehmerimBaugewerbeinBayern,siehe

Kapitel 4, Seite 12) bzw . später der Anspruch auf

Entschädigunggeltendzumachen .

Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die sich als Soldat

auf Zeit(fürmehralszweiJahre)verpflichten .

Page 27: Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer in der ... · nach Bundesurlaubsgesetz entstehen . Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirt-schaft (ULAK), die gemeinsam mit der

27

12 Urlaubsansprüche und Elternzeit

Urlaub,dervorderElternzeitnichtodernurzumTeilgenommenwurde,verfälltwährendderDauerderElternzeitnicht .

Die verbliebenen Urlaubs- und Resturlaubsansprü-

chesindnachAblaufderElternzeitindasdannlau-

fendeoderfolgendeUrlaubsjahrzuübertragenund

zugewähren .

Endet das Arbeitsverhältnis während oder zum

EndederElternzeitdurchKündigung,sinddienoch

nicht verfallenen Urlaubs- und Resturlaubsansprü-

che abzugelten (gemäß § 7 Urlaubsregelung für

die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in

Bayern,sieheKapitel4,Seite12)bzw .istspäterder

AnspruchaufEntschädigunggeltendzumachen .

13 Urlaub bei Altersteilzeit

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer steht bis zum 30.09.2009 in einem

Vollzeit­Arbeitsverhältnis. Dann beginnt ein Alters­

teilzeit­Arbeitsverhältnis für die Zeit vom 01.10.2009

bis zum 30.09.2011. Während dieses Altersteilzeit­

Arbeitsverhältnisses wird eine Arbeitsphase für die Zeit

vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010 vereinbart und

eine Freistellungsphase vom 01.10.2010 bis zum

30.09.2011.

Vor Eintritt in die Altersteilzeit ist der gesamte

Urlaub,derdemArbeitnehmerzusteht,zugewähren

undzunehmen .

Nurdann,wennderUrlaub,derimnormalenArbeits-

verhältnisentstanden ist,vorBeginndesAltersteil-

zeit-Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt und

genommen werden kann, ist er vom Arbeitgeber

abzugelten .

BeachtenSiebitte:

AusdieserAbgeltungsindkeineSozialkassenbeiträ-

ge zu entrichten und es entsteht daraus auch kein

neuerUrlaubsvergütungsanspruch .

Mit Beginn der Freistellungsphase zahlen Sie

zunächst die Urlaubsvergütung für den noch nicht

verfallenen Urlaubsanspruch aus der Arbeitsphase

aus .

In der Freistellungsphase entsteht aus dem ausge-

zahltenBruttolohnUrlaubsvergütungsanspruch,und

alleKalendertagegeltenalsBeschäftigungstage .

Am Ende der Freistellungsphase, spätestens nach

jeweils 5 Kalendermonaten der Freistellungsphase,

zahlen Sie die bis dahin erworbene Urlaubsvergü-

tungwährendderFreistellungsphaseandenArbeit-

nehmeraus .DamitgiltderUrlaubalsgewährt .

FürdieimAuszahlungsmonatalsgewährtgeltenden

Urlaubstage besteht kein Anspruch auf Arbeitsent-

geltfürdieAltersteilzeitarbeit .

Bei Arbeitszeitmodellen ohne zusammenhängende

längere Arbeits- und Freistellungsphasen verfahren

Sie wie bei Teilzeitbeschäftigten mit einer Arbeits-

zeitverteilung von weniger als 5 Tagen pro Woche

(sieheKapitel1,Seite6.) .

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28 29

14 Urlaubsansprüche bei berufsbezogenen Weiter- bildungsmaßnahmen (Meisterschule)

BesuchteingewerblicherArbeitnehmereineSchule

zur beruflichen Weiterbildung, ist mit den nicht

verbrauchten Urlaubsansprüchen wie folgt zu ver-

fahren:

Bei ruhendem Arbeitsverhältnis sind die Urlaubs-

ansprüchenichtabzugelten .Esgeltenjedochdietarif-

lichenVerfallfristen:NichtgewährteUrlaubsansprü-

cheausdemlaufendenKalenderjahrwerdenindas

folgendeJahrübertragenundkönnenbiszumEnde

des folgenden Jahres gegenüber dem Arbeitgeber

geltendgemachtwerden .EineweitergehendeÜber-

tragungistnichtmöglich .

Tritt während des Besuchs der Weiterbildungs-

maßnahme der Verfall der Urlaubs- und Restur-

laubsansprücheein,hatderArbeitnehmergegenüber

der UKB Anspruch auf Entschädigung (siehe Kapitel 6.,

Seite14) .

Bei gekündigtem Arbeitsverhältnis hat der Arbeit-

nehmer Anspruch auf Abgeltung der verbliebenen

UrlaubsansprüchegegenüberderUKB(sieheKapitel4,

Seite12) .

15 Erstattung von Urlaubsvergütungen

Erstattungsumfang

Sie haben Anspruch auf Erstattung der Urlaubs-

vergütungen, die Sie an Ihre gewerblichen Arbeit-

nehmer im Rahmen der tarifvertraglichen Bestim-

mungen ausgezahlt haben, dazu gehört auch die

entsprechendeFreizeitgewährungdurchUrlaub .

Abrechnung der Erstattungen

FürdieAbrechnungzurErstattunganstehenderBeträ-

gegibtesverschiedeneMöglichkeiten:

• Spitzenausgleich

• ÜberweisungohneSaldierungmitIhremSozialkas-

senbeitrag/IhrerWinterbeschäftigungs-Umlage

• Überweisung eines Rest-Guthabens nach Saldie-

rung mit Ihrem Sozialkassenbeitrag/IhrerWinter-

beschäftigungs-Umlage

• Verbleibende Sozialkassenbeitrags-Schuld bzw .

Winterbeschäftigungs-Umlage-SchuldnachSaldie-

rungmitdenErstattungsforderungen

Spitzenausgleich

Bei Teilnahme am Spitzenausgleichsverfahren wer-

denfürdieDauervon4Monaten(unterbestimmten

Voraussetzungen auch von 6. Monaten) die Forde-

rungen von SOKA-BAU/UKB aus den Sozialkassen-

beiträgen für Ihre gewerblichen Arbeitnehmer und

ggf . Angestellten mit Ihren Erstattungsansprüchen

für gewährte Urlaubsvergütungen sowie Ausbil-

dungsvergütungenverrechnet(Saldierung) .

In dieser Zeit entfallen Ihre Beitragszahlungen an

SOKA-BAU/UKB und die Überweisung von Erstat-

tungsbeträgendurchSOKA-BAU/UKB .

Sie können zum Spitzenausgleichsverfahren jeweils

zumMonatsersteneinsteigen .BittestellenSiedafür

mindestens6.WochenvorhereinenformlosenAntrag

beiSOKA-BAU .

Teilnahmevoraussetzungistnebendermonatlichen

ZusendungvonarbeitnehmerbezogenenMeldungen,

dass Sie Ihre Beitragszahlungen an SOKA-BAU für

die letzten 12 Monate vor Abgabe IhrerTeilnahme-

Erklärung vollständig und fristgerecht geleistet

haben .

Page 29: Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer in der ... · nach Bundesurlaubsgesetz entstehen . Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirt-schaft (ULAK), die gemeinsam mit der

29

Überweisung ohne Saldierung mit Ihrem Sozial-

kassenbeitrag / Ihrer Winterbeschäftigungs-Umlage

Die Erstattungsbeträge überweist SOKA-BAU Ihnen

aufIhrBankkonto .

ErstattungsbeträgedürfennurdannzurAuszahlung

gelangen, wenn Sie Ihre Sozialkassenbeiträge per

Fälligkeit vollständig gemeldet und gezahlt haben .

Abdem01 .01 .2010könnenSieIhreSozialkassenbei-

träge komfortabel per Lastschrift einziehen lassen .

Das Formular zur Einzugsermächtigung finden Sie

in dem Download-Center unter www .soka-bau .de .

Voraussetzungistaußerdem,dassdiearbeitnehmer-

bezogenenMeldungenvollständigvorliegen .

Überweisung eines Rest-Guthabens nach Saldierung

mit Ihrem Sozialkassenbeitrag / Ihrer Winterbeschäf-

tigungs-Umlage

Ab dem 01 .01 .2010 können Sie Erstattungsforde-

rungen für gezahlte Urlaubs- oder Ausbildungsver-

gütungenmitdenBeitragsforderungendesgleichen

Meldemonats saldieren . Voraussetzung ist, dass die

Meldungen bereits vor dem 15 . des Folgemonats

vollständig vorliegen und keine Beitragsrückstände

bestehen . Wenn ein Guthaben zu Ihren Gunsten

besteht (Erstattung ist höher als der Beitrag) über-

weistSOKA-BAUdenentsprechendenBetragzeitnah

auf Ihr Konto . Die Formulare zur Vereinbarung über

SaldierungvonBeitragsforderungenmitErstattungs-

leistungen finden Sie in dem Dowload-Center unter

www .soka-bau .de .

Verbleibenden Sozialkassenbeitrags-Schuld bzw .

Winterbeschäftigungs-Umlagen-Schuld nach Saldie-

rung mit den Erstattungsforderungen

Ab dem 01 .01 .2010 können Sie Erstattungsforde-

rungen für gezahlte Urlaubs- oder Ausbildungsver-

gütungenmitdemBeitragsforderungendesgleichen

Meldemonats saldieren . Voraussetzung ist, dass die

Meldungen bereits vor dem 15 . des Folgemonats

vollständig vorliegen und keine Beitragsrückstände

bestehen . Einen Saldo zu unseren Gunsten (Beitrag

isthöheralsdieErstattung)überweisenSiebittebis

zum 15 . des Folgemonats . Wenn Sie SOKA-BAU die

entsprechende Einzugsermächtigung erteilen, kann

SOKA-BAU gerne verbleibende Beitragsforderungen

im Lastschriftverfahren einziehen . Das Formular zur

Einzugsermächtigung finden Sie in dem Download-

Centerunterwww .soka-bau .de .

Nach einer Erstattungsbuchung erhalten Sie von

SOKA-BAU eine schriftliche Mitteilung über die Ver-

wendung des Erstattungsbetrags . Mit dem elektro-

nischen Postfach im Internetprotal von SOKA-BAU

können Sie die Erstattungsbenachrichtigung jeder-

zeit elektronisch abrufen . Falls Ihr Unternehmen

für diesen Service noch nicht freigeschaltet ist, weil

noch keine Zugangsdaten für diese Internet-Anwen-

dung angefordert wurden: Nutzen Sie das Service-

angebotundfordernSiedieZugangsdatenanunter

08001200111 .

„Vorgriff“

Falls Sie Urlaubsvergütung „im Vorgriff“ auszahlen,

alsoeinAnspruch indieserHöhefürdenArbeitneh-

mer noch nicht vorhanden ist, kann die UKB Ihnen

nichtdievolleUrlaubsvergütungerstatten .IhrErstat-

tungsanspruch beschränkt sich auf die Beträge, auf

dieIhrArbeitnehmerzumjeweiligenZeitpunkteinen

tarifvertraglichenAnspruchhatte .

Den übersteigenden Betrag können Sie dann mit

Ihren arbeitnehmerbezogenen Meldungen geltend

machen, sobald Ihr Arbeitnehmer diesen Anspruch

erworbenhat .

Verfall der Ansprüche

IhreAnsprücheaufErstattungvonUrlaubsvergütungen

verfallen, wenn Sie diese nicht bis zum 30 .09 . nach

Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind, durch

arbeitnehmerbezogeneMeldungengeltendmachen .

Page 30: Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer in der ... · nach Bundesurlaubsgesetz entstehen . Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirt-schaft (ULAK), die gemeinsam mit der

30 31

Beispiel:

Für die dem anspruchsberechtigten Arbeitneh­

mer im August 2010 ausgezahlte Urlaubsvergü­

tung tritt der Verfall des Erstattungsanspruchs des

Arbeitgebers mit Ablauf des 30.09.2011 ein.

BeiBeendigungdesArbeitsverhältnissesundfürden

Fall, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr vom Bun-

desrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV)

erfasstwird,ohnedassseinArbeitsverhältnisendet,

verfallenIhreAnsprücheaufErstattungvonUrlaubs-

vergütungen jedoch bereits am 15 . des zweiten

Monats,deraufdenMonatderBeendigungfolgt .

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer scheidet zum 31.08.2010 aus.

Für die im Monat August 2010 und früher ausge­

zahlten Urlaubsvergütungen tritt der Verfall des

Erstattungsanspruchs des Arbeitgebers mit Ablauf

des 15.10.2010 ein.

Rückwirkende Erfassung

Wird Ihre Firma rückwirkend zur Meldung und Bei-

tragszahlung gemäß § 21 VTV herangezogen, so

beträgt die Verfallfrist zwei Jahre . Sie beginnt mit

Ablauf des Jahres, in dem SOKA-BAU Ihnen die

Beitragspflichtmitgeteilthat,imFalleeinesRechts-

streits jedoch frühestens mit Ablauf des Jahres, in

dem rechtskräftig oder durch übereinstimmende

Erklärung der Parteien festgestellt wird, dass der

BetriebvomVTVerfasstwird .

Nach Ablauf dieser Ausschlussfristen geltend

gemachte Ansprüche können von der UKB nicht

mehrberücksichtigtwerden .

16 Meldung lohnzahlungs- pflichtiger Stunden

Die monatlich und arbeitnehmerbezogen zu mel-

denden Stunden sind alle Lohnstunden eines

Abrechnungsmonats, die dem gemeldeten Brutto-

lohn entsprechen ( jedoch ohne Urlaubsstunden) .

Dazu gehörenalsoinsbesondere

• geleisteteArbeitsstundeneinschließlichStunden

aus eingebrachten Arbeitszeitguthaben sowie

Überstunden

• bezahlteFeiertagsstunden

• EntgeltfortzahlungsstundenbeiKrankheit

• "Sozialstunden"(§4BRTV,z .B .Freistellungenaus

familiärenGründen)

Nicht zu meldensindinsbesondere

• Urlaubsstunden

• geleistete Arbeitsstunden, die in ein Arbeitszeit-

kontoübertragen,alsonichtindiesemMonatver-

gütetwerden

• Ausfallstunden ohne Bruttolohn, beispielsweise

AusfallstundenmitSaison-Kurzarbeitergeld

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31

A Abgeltung

AuszahlungdurchdieUKB . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

AuszahlungdurchdenArbeitgeber . . . . . . . . . 13

Beitragsfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Sozialversicherungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Altersteilzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Aushilfen/Teilzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Auslernjahr

Ausscheiden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

BerechnungUrlaubstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

BerechnungUrlaubsvergütung . . . . . . . . . . . . . 22

Resturlaub . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Übertragbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

BBeschäftigungstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Bruttolohn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

D

Dienstpflicht

Übertragbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26.

Urlaubsansprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

E Entschädigung

Antrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Beitragsfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Steuerpflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Voraussetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Elternzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

KKontoauszug

ArbeitnehmerkontoauszugnachAusscheiden

ausdemBaugewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

BerichtigungsanspruchdesArbeitnehmers . 16.

JährlicherArbeitnehmerkontoauszug . . . . . . . 15

Muster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

LLohnzahlungspflichtige Stunden . . . . . . . . . . . . . . 30

MMeisterschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

RResturlaubsgewährung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

S Schwerbehinderte

Anerkennung/Aberkennungder

Schwerbehinderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.,18

GradderSchwerbehinderung . . . . . . . . . . . . 6.,18

Spitzenausgleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

U

Urlaub

AuszahlungdurchdieKasse-

s .Entschädigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

beiEndedesArbeitsverhältnisses-

s .auchAbgeltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

BerechnungvolljährigeArbeitnehmer . . . . . . . . 8

BerechnungjugendlicheArbeitnehmer . . 18,19

Beschäftigungstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

KrankwährendUrlaub . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

ToddesArbeitnehmers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

UnbezahlterUrlaub . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Verfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

VolleUrlaubstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Vorgriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

ZeitpunktUrlaubsantritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

am24 .und31 .12 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Urlaubsvergütung

Höhe/Prozentsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

HöhejugendlicheArbeitnehmer . . . . . . . . . . . . 18

HöhevolljährigeArbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . 8

17Stichwortverzeichnis

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U38

16.-0

1 .11

-DB

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