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V0025 PDF V009 - 15.10.2014 - 9 Seite 1 von 5 Merkblatt Pflichtversicherung auf Antrag für selbständig Tätige V025 1 Allgemeines Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet bei selbständig Tätigen zwischen einer Pflichtversicherung kraft Gesetzes und einer Pflichtversicherung auf Antrag. Kraft Gesetzes sind in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich versichert - selbständig tätige Lehrer und Erzieher sowie Pflegepersonen in der Krankenpflege, Wochenpflege, Säuglingspflege oder Kinderpflege, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, - Hebammen und Entbindungspfleger, - Seelotsen, - Hausgewerbetreibende, - Künstler und Publizisten nach näherer Bestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes, - Küstenschiffer und Küstenfischer, wenn sie als selbständige Unternehmer tätig sind und regelmäßig nicht mehr als 4 versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen, - Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben, wenn sie in die Handwerksrolle eingetragen sind sowie - Selbständige, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. 2 Voraussetzungen für die Pflichtversicherung auf Antrag Selbständig Tätige, die aufgrund ihrer selbständigen Tätigkeit nicht bereits kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind, können in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig werden, wenn sie - in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorübergehend selbständig tätig sind und - die Versicherungspflicht als selbständig Tätiger innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit oder dem Ende einer Versicherungspflicht aufgrund dieser Tätigkeit beantragen. Selbständige Tätigkeit Eine selbständige Tätigkeit, die zum Eintritt in die Pflichtversicherung berechtigt, ist jede nicht nur vorübergehend ausgeübte Tätigkeit zur Erzielung von Einkünften aus - Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit (z. B. als Taxiunternehmer, Übersetzer) oder - Land- und Forstwirtschaft, auch bei bestehender Beitragspflicht nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Auf die Höhe des Arbeitseinkommens kommt es dabei nicht an. Eine selbständige Tätigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne kann insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft selbst dann vorliegen, wenn das Arbeitseinkommen steuerrechtlich als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit deklariert ist. Keine selbständige Tätigkeit übt aus, wer lediglich Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte erzielt. Wenn Ehegatten gemeinsam in einem Geschäftsbetrieb tätig sind, so können grundsätzlich beide eine selbständige Tätigkeit ausüben. 3 Nachweis der selbständigen Tätigkeit Als Nachweis kommen insbesondere Handelsregistereintrag, Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnis, Gesellschaftsvertrag, steuerliche Anmeldung als Selbständiger beim Finanzamt in Betracht. Es können aber auch andere urkundliche Nachweise erbracht werden, soweit aus ihnen mit Sicherheit auf den Zeitpunkt der Aufnahme und die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit geschlossen werden kann.

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Merkblatt Pflichtversicherung

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    MerkblattPflichtversicherung auf Antrag fr selbstndig Ttige V0251 AllgemeinesDie gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet bei selbstndig Ttigen zwischen einer Pflichtversicherung kraftGesetzes und einer Pflichtversicherung auf Antrag.

    Kraft Gesetzes sind in der gesetzlichen Rentenversicherung grundstzlich versichert- selbstndig ttige Lehrer und Erzieher sowie Pflegepersonen in der Krankenpflege, Wochenpflege,

    Suglingspflege oder Kinderpflege, die im Zusammenhang mit ihrer selbstndigen Ttigkeit regelmig keinenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschftigen,

    - Hebammen und Entbindungspfleger,- Seelotsen,- Hausgewerbetreibende,- Knstler und Publizisten nach nherer Bestimmung des Knstlersozialversicherungsgesetzes,- Kstenschiffer und Kstenfischer, wenn sie als selbstndige Unternehmer ttig sind und regelmig nicht mehr

    als 4 versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschftigen,- Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben, wenn sie in die Handwerksrolle eingetragen sind sowie- Selbstndige, die im Zusammenhang mit ihrer selbstndigen Ttigkeit regelmig keinen

    versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur fr einenAuftraggeber ttig sind.

    2 Voraussetzungen fr die Pflichtversicherung auf AntragSelbstndig Ttige, die aufgrund ihrer selbstndigen Ttigkeit nicht bereits kraft Gesetzes versicherungspflichtigsind, knnen in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig werden, wenn sie

    - in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorbergehend selbstndig ttig sind und- die Versicherungspflicht als selbstndig Ttiger innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der

    selbstndigen Ttigkeit oder dem Ende einer Versicherungspflicht aufgrund dieser Ttigkeit beantragen.Selbstndige TtigkeitEine selbstndige Ttigkeit, die zum Eintritt in die Pflichtversicherung berechtigt, ist jede nicht nur vorbergehendausgebte Ttigkeit zur Erzielung von Einknften aus

    - Gewerbebetrieb oder selbstndiger Arbeit (z. B. als Taxiunternehmer, bersetzer) oder- Land- und Forstwirtschaft, auch bei bestehender Beitragspflicht nach dem Gesetz ber die Alterssicherung der

    Landwirte.

    Auf die Hhe des Arbeitseinkommens kommt es dabei nicht an.

    Eine selbstndige Ttigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne kann insbesondere bei Gesellschafter-Geschftsfhrern einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft selbst dann vorliegen, wenndas Arbeitseinkommen steuerrechtlich als Einknfte aus nichtselbstndiger Arbeit deklariert ist.

    Keine selbstndige Ttigkeit bt aus, wer lediglich Einknfte aus Kapitalvermgen, aus Vermietung undVerpachtung oder sonstige Einknfte erzielt.

    Wenn Ehegatten gemeinsam in einem Geschftsbetrieb ttig sind, so knnen grundstzlich beide eine selbstndigeTtigkeit ausben.

    3 Nachweis der selbstndigen TtigkeitAls Nachweis kommen insbesondere Handelsregistereintrag, Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnis,Gesellschaftsvertrag, steuerliche Anmeldung als Selbstndiger beim Finanzamt in Betracht. Es knnen aber auchandere urkundliche Nachweise erbracht werden, soweit aus ihnen mit Sicherheit auf den Zeitpunkt der Aufnahmeund die Ausbung einer selbstndigen Ttigkeit geschlossen werden kann.

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    4 Ausschluss von der VersicherungspflichtVersicherungspflicht auf Antrag tritt nicht ein bei selbstndig Ttigen, die

    - nur vorbergehend selbstndig sind.- versicherungsfrei sind, weil sie - eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, - eine Pension nach beamtenrechtlichen oder kirchenrechtlichen Vorschriften oder eine berufsstndische

    Versorgung wegen Alters beziehen, - bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder - nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung erhalten haben.

    - eine geringfgige selbstndige Ttigkeit ausben. In diesen Fllen besteht keine Versicherungspflicht. Einegeringfgige selbstndige Ttigkeit liegt vor, wenn das Arbeitseinkommen aus dieser Ttigkeit regelmig450 EUR im Monat nicht bersteigt.

    Diese Personen mssen zur Vermeidung des Fristablaufs jedoch einen Antrag innerhalb von 5 Jahren seitAufnahme der selbstndigen Ttigkeit stellen (siehe Ziffer 2 und Ausfhrungen zu "- die Antragsfrist versumthaben").

    - von der Versicherungspflicht befreit sind.Das sind Personen, die

    - wegen der Zugehrigkeit zu einer ffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtung oder berufsstndischenVersorgungseinrichtung in dieser selbstndigen Ttigkeit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichenRentenversicherung auf Antrag befreit sind. Die Befreiung gilt solange weiter, wie die selbstndige Ttigkeitausgebt wird.

    - sich als selbstndig Ttige nach dem in den neuen Bundeslndern bis zum 31.12.1991 magebenden Rechtvon der Versicherungspflicht befreien lieen, weil sie fr sich und ihre Familienangehrigen Anspruch aufgleichwertige Leistungen aus einem Versicherungsvertrag haben und nicht bis zum 31.12.1994 erklrt haben,dass diese Befreiung enden soll.

    - die Antragsfrist versumt haben.

    Die Antragsfrist von 5 Jahren beginnt grundstzlich mit der Aufnahme der selbstndigen Ttigkeit. Dies gilt auchdann, wenn diese Ttigkeit (zunchst) nur geringfgig ausgebt wird.

    Wer jedoch wegen der selbstndigen Ttigkeit kraft Gesetzes pflichtversichert war, kann den Antrag auch nochinnerhalb von 5 Jahren nach dem Wegfall dieser Versicherungspflicht stellen. Das ist der Fall

    - bei Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben, die sich ab 1.1.1992 wegen Erreichens von 18 Jahren(216 Kalendermonate) mit Pflichtbeitrgen befreien lassen,

    - bei selbstndig ttigen Lehrern und Erziehern, Pflegepersonen in der Krankenpflege, Wochenpflege,Suglingspflege oder Kinderpflege, die im Zusammenhang mit ihrer selbstndigen Ttigkeit regelmigmindestens einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschftigen,

    - bei Selbstndigen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstndigen Ttigkeit regelmig mindestens einenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschftigen oder auf Dauer und im Wesentlichen fr mehr als einenAuftraggeber ttig sind.

    5 Dauer der Antragspflichtversicherung

    Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt, frhestens jedoch mit dem Tag,an dem die Voraussetzungen eingetreten sind. Die Versicherungspflicht ist unwiderruflich. Ein Verzicht, d. h. einfreiwilliges Ausscheiden aus der Versicherungspflicht, ist nicht mglich. Die Versicherungspflicht endet mit Ablaufdes Tages, an dem die Voraussetzungen wegfallen (z. B. Aufgabe der selbstndigen Ttigkeit,Versicherungsfreiheit wegen Bezuges einer Vollrente wegen Alters).

    Ein Wechsel der selbstndigen Ttigkeit fhrt nicht zur Beendigung der Versicherungspflicht.

    Bei nur noch geringfgiger selbstndiger Ttigkeit wird die Versicherungspflicht lediglich unterbrochen.

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    6 BeitragszahlungAuf Antrag pflichtversicherte Selbstndige haben fr jeden Monat einen Pflichtbeitrag zu zahlen.

    Beginnt oder endet die Versicherungspflicht im Laufe eines Monats, ist der Monatsbeitrag anteilmig zu zahlen.Hierbei errechnet sich der Teilmonatsbeitrag in der Weise, dass der Monatsbeitrag durch 30 dividiert und mit derAnzahl der Tage, an denen Versicherungspflicht besteht, multipliziert wird.

    Pflichtversicherte Selbstndige knnen zwischen dem halben Regelbeitrag (nur unter bestimmtenVoraussetzungen), dem Regelbeitrag und einem einkommensgerechten Beitrag whlen. Ein Wechsel zwischendiesen Beitrgen ist jederzeit auf Antrag fr die Zukunft zulssig.

    Halber RegelbeitragBis zum Ablauf von 3 Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme der selbstndigen Ttigkeit zahlenpflichtversicherte Selbstndige ohne Nachweis des tatschlichen Arbeitseinkommens grundstzlich den halbenRegelbeitrag. Berechnungsgrundlage fr diesen Beitrag ist ein Arbeitseinkommen in Hhe der halbenBezugsgre. Die Bezugsgre ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung imvorvergangenen Kalenderjahr. Sie wird jhrlich neu festgesetzt und bekannt gegeben und verndert damit auchden halben Regelbeitrag.

    RegelbeitragPflichtversicherte Selbstndige zahlen nach Ablauf von 3 Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme derselbstndigen Ttigkeit grundstzlich ohne Rcksicht auf die Hhe ihres Arbeitseinkommens einen Regelbeitrag.Solange die Berechtigung zur Zahlung eines halben Regelbeitrages besteht, kann der Regelbeitrag nur auf Antraggezahlt werden. Der Regelbeitrag errechnet sich aus einem Arbeitseinkommen in Hhe der Bezugsgre.

    Einkommensgerechter BeitragDer versicherungspflichtige Selbstndige kann auch niedrigere oder hhere Beitrge zahlen, wenn er ein von der(halben) Bezugsgre abweichendes niedrigeres oder hheres Arbeitseinkommen nachweist.

    Sofern nicht Versicherungsfreiheit wegen Geringfgigkeit besteht, ist der Beitrag jedoch mindestens aus einemBetrag in Hhe der monatlichen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage zu berechnen.

    Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechtsermittelte Gewinn aus einer versicherungspflichtigen selbstndigen Ttigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommenzu werten, wenn

    - es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist, oder- es zwar steuerrechtlich als Einknfte aus nichtselbstndiger Arbeit deklariert wird, jedoch aus

    sozialversicherungsrechtlicher Sicht aus einer Selbstndigkeit und nicht aus einer abhngigen Beschftigungerzielt wird. Dies ist insbesondere bei Gesellschafter-Geschftsfhrern einer Personengesellschaft oderKapitalgesellschaft der Fall. Das aus einer solchen Ttigkeit erzielte Einkommen ist deshalb ebenfalls fr dieErmittlung des einkommensgerechten Beitrages zu bercksichtigen.

    Unter Arbeitseinkommen ist daher - je nachdem, wie der steuerliche Gewinn nach Magabe desEinkommensteuergesetzes zu ermitteln ist - entweder der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermgen amSchluss des Kalenderjahres und dem Betriebsvermgen am Schluss des vorangegangenen Kalenderjahres oderder berschuss der Betriebseinnahmen ber die Betriebsausgaben zu verstehen.

    Zu den Betriebsausgaben gehren alle Aufwendungen, die durch die versicherungspflichtige selbstndige Ttigkeitveranlasst worden sind. Das sind insbesondere:

    - Aufwendungen fr Betriebsrume (Miete, Beleuchtung, Heizung, Reinigung),- Aufwendungen fr Hilfskrfte (Lohn, Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeitrge),- Aufwendungen, wie sie sonst als Werbungskosten von den Einknften aus nichtselbstndiger Arbeit abgezogen

    werden, soweit sie bei der Ausbung der versicherungspflichtigen selbstndigen Ttigkeit entstanden sind (z. B.Aufwendungen fr Arbeitsmittel, Beitrge zu Berufsstnden und Berufsverbnden sowie Abschreibungen frAbnutzung und Substanzverringerung).

    Bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens drfen fr Zeitrume ab 1.1.2012 neben den Betriebsausgaben auch alsSonderausgaben zu bercksichtigende Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden.

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    Bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens drfen nicht abgesetzt werden:

    - sonstige Sonderausgaben, das sind insbesondere: Versicherungsbeitrge (Beitrge zur Rentenversicherung,Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung u. a. m.), Beitrge an Bausparkassen, Kirchensteuer, Spenden fr gemeinntzige Zwecke, Verluste aus anderenVeranlagungszeitrumen,

    - Sonderfreibetrge, das sind Altersentlastungsbetrge und Haushaltsfreibetrge,- auergewhnliche Belastungen.

    Das Arbeitseinkommen ist durch Vorlage des letzten Einkommensteuerbescheides nachzuweisen. Soweit eineVeranlagung zur Einkommensteuer aufgrund der versicherungspflichtigen Ttigkeit noch nicht erfolgt ist, muss frdas Jahr des Beginns der Versicherungspflicht das Arbeitseinkommen gewissenhaft geschtzt und durch geeigneteUnterlagen (z. B. Bescheinigung des Steuerberaters) belegt werden.

    Das der Beitragsberechnung zu Grunde zu legende Arbeitseinkommen wird jhrlich dynamisiert. Dies erfolgt durchVervielfltigung mit dem Prozentsatz, der sich aus dem Verhltnis des vorlufigen Durchschnittsentgelts fr dasKalenderjahr, fr das das Arbeitseinkommen nachzuweisen ist, zu dem Durchschnittsentgelt des Jahres desBeginns der Versicherungspflicht bzw. des jeweils magebenden Veranlagungsjahres desEinkommensteuerbescheides ergibt. 1/12 dieser dynamisierten Einknfte, hchstens jedoch ein Betrag bis zurmonatlichen Beitragsbemessungsgrenze, ist das monatliche Arbeitseinkommen, das bis zur Vorlage eines neuenEinkommensteuerbescheides fr die Beitragsberechnung magebend ist.

    Der neue Einkommensteuerbescheid ist dem Rentenversicherungstrger sptestens 2 Kalendermonate nachseiner Ausfertigung vorzulegen. nderungen in der Hhe des Arbeitseinkommens werden dann vom 1. des auf dieVorlage des Bescheides folgenden Kalendermonats, sptestens aber vom Beginn des 3. Kalendermonats nachseiner Ausfertigung an bercksichtigt.

    Im Einkommensteuerbescheid enthaltene Daten, die nicht das Arbeitseinkommen aus der versicherungspflichtigenselbstndigen Ttigkeit betreffen, knnen unkenntlich gemacht werden. Anstelle des Einkommensteuerbescheideskann auch eine Bescheinigung des Finanzamtes vorgelegt werden, die folgende Angaben enthalten muss: Hhedes nachgewiesenen Arbeitseinkommens aus der selbstndigen Ttigkeit, Veranlagungsjahr, Datum desEinkommensteuerbescheides.

    Weicht das Arbeitseinkommen des laufenden Kalenderjahres im Durchschnitt voraussichtlich um wenigstens 30 % von dem im letzten Einkommensteuerbescheid nachgewiesenen Arbeitseinkommen ab, so kann beantragtwerden, dass das laufende Arbeitseinkommen der Beitragsberechnung zu Grunde zu legen ist. Das abweichendeArbeitseinkommen ist durch entsprechende Unterlagen (z. B. Bescheinigung des Steuerberaters) vom Versichertenzu belegen. Hierzu gehrt auch eine Prognose ber die Entwicklung des Arbeitseinkommens fr die nchstenMonate (gewissenhafte Schtzung).

    Beitrge knnen hchstens aus einem Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden.

    7 Flligkeit / ZahlungswegDie Pflichtbeitrge werden am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fllig, fr den sie gelten sollen. DerRentenversicherungstrger ist verpflichtet, fr Beitrge, die nicht sptestens bis zum Ablauf des Flligkeitstagesgezahlt werden, fr jeden angefangenen Monat der Sumnis einen Sumniszuschlag in Hhe von 1 % desrckstndigen Beitrags zu erheben.

    Die Beitrge sind unmittelbar an die Rentenversicherung zu zahlen und knnen abgebucht oder berwiesenwerden.

    Wir empfehlen, die Beitrge vom Rentenversicherungstrger abbuchen zu lassen. Dadurch wird sichergestellt,dass die Beitrge immer rechtzeitig und in der richtigen Hhe gezahlt werden. Die Abbuchung erfolgt monatlich.Zeitpunkt und Hhe der Abbuchung werden rechtzeitig mitgeteilt. Der Rentenversicherungstrger bentigt zurAbbuchung der Beitrge ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat (Vordruck V005). Die Beitrge knnen aber auch vomKonto einer anderen Person abgebucht werden, wenn diese dem Rentenversicherungstrger das Mandat erteilt.Das SEPA-Basis-Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden.

    Bei einer berweisung der Beitrge sind nur die Konten zu benutzen, die der Rentenversicherungstrger in demBescheid ber die Beitragszahlung mitteilen wird.

    8 BeitragsnachweisAls Beitragsnachweis erhlt der Selbstndige sptestens bis zum 28. Februar eines jeden Jahres eineBeitragsbescheinigung, aus der die im vergangenen Jahr gezahlten Beitrge und das sich daraus fr dieRentenberechnung ergebende Arbeitseinkommen zu ersehen sind.

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    9 Zustndiger VersicherungstrgerZustndig fr die Durchfhrung der Antragspflichtversicherung von Selbstndigen ist grundstzlich derRentenversicherungstrger, der im Zeitpunkt der Antragstellung das Versicherungskonto fhrt.

    Hat eine Versicherung bisher nicht bestanden, kann der Antrag bei jedem Rentenversicherungstrger eingereichtwerden. Bei der Vergabe der Versicherungsnummer wird dann der zustndige Rentenversicherungstrgerbestimmt.

    10 Antragstellung

    Die Rentenversicherungstrger stellen Antragsvordrucke zur Verfgung. Diese sind bei den Versicherungstrgern,den Auskunfts- und Beratungsstellen, den Versichertenltesten bzw. Versichertenberatern, dem zustndigenVersicherungsamt, der rtlichen Gemeindeverwaltung und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.deerhltlich.

    11 Vorteile der Pflichtversicherung

    Die Pflichtversicherung bietet u. a. Vorteile fr die Erfllung von versicherungsrechtlichen Voraussetzungen frverschiedene Arten von Versichertenrenten.

    Wer vor dem 1.1.1984 weniger als 5 Jahre Beitragszeiten und Ersatzzeiten zurckgelegt hat, kann dieversicherungsrechtlichen Voraussetzungen fr eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr durch freiwilligeBeitrge, sondern nur durch Pflichtbeitrge erfllen. Das gleiche gilt, wenn seit 1.1.1984 nicht jeder Monat miteinem Beitrag oder einem gleichgestellten Tatbestand belegt ist.

    Weibliche Versicherte, die vor dem 1.1.1952 geboren sind, knnen bereits von der Vollendung des 60. Lebensjahres an einen Anspruch auf eine Altersrente fr Frauen erwerben, wenn sie nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeitrge gezahlt und die Wartezeit von 15 Jahren erfllt haben.

    Durch die Pflichtversicherung kann auch die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 45 Jahren fr eineAltersrente fr besonders langjhrig Versicherte erfllt werden. Diese Rente kann nach Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei bezogen werden.

    Aufgrund der Pflichtversicherung knnen Ansprche auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation undLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erworben werden.

    Diese Beispiele zeigen, dass die Pflichtversicherung eine Reihe von Vorteilen bietet, an die selbstndig ttigePersonen denken sollten, wenn sie vor der Frage stehen, ob sie die Pflichtversicherung beantragen sollen.

    12 Hinweise zur staatlich gefrderten zustzlichen Altersvorsorge

    Seit 1.1.2002 wird die private und betriebliche zustzliche Altersvorsorge durch Zulagen bzw.Steuervergnstigungen staatlich gefrdert (sogenannte "Riesterrente"). Die Inanspruchnahme der staatlichgefrderten zustzlichen Altersvorsorge ist freiwillig. Sie setzt voraus, dass Sie zu dem im Gesetz genanntenfrderberechtigten Personenkreis gehren. Hierzu zhlen u. a. alle Personen, die in der gesetzlichenRentenversicherung versicherungspflichtig sind.

    Eine Pflichtversicherung auf Antrag hat zustzlich den Vorteil, dass Sie zum frderberechtigten Personenkreisgehren und die staatliche Frderung fr eine zustzliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen knnen. Darberhinaus kann auch Ihr Ehegatte eine Frderung fr einen eigenen Altersvorsorgevertrag erhalten, selbst wenn ernicht unmittelbar zum frderberechtigten Personenkreis gehrt. Dies setzt jedoch voraus, dass beide Ehegatteneinen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben und Beitrge zu den Vertrgen gezahlt werden.

    Nhere Ausknfte zur staatlich gefrderten zustzlichen Altersvorsorge erhalten Sie in den Auskunfts- undBeratungsstellen Ihres Rentenversicherungstrgers.

    Merkblatt Pflichtversicherung auf Antrag fr selbstndig Ttige1 Allgemeines2 Voraussetzungen fr die Pflichtversicherung auf Antrag3 Nachweis der selbstndigen Ttigkeit4 Ausschluss von der Versicherungspflicht5 Dauer der Antragspflichtversicherung6 Beitragszahlung7 Flligkeit / Zahlungsweg8 Beitragsnachweis9 Zustndiger Versicherungstrger10 Antragstellung11 Vorteile der Pflichtversicherung12 Hinweise zur staatlich gefrderten zustzlichen Altersvorsorge