Vat breitbandausbau2014 2020 final web

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03VAT – Breitbandausbau 2014 – 2020

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

Österreich steht vor einer der wichtigsten Entscheidun-gen im Hinblick auf den Ausbau seiner Infrastruktur: Soll der flächendeckende Ausbau einer leistungsstarken Breitbandinfrastruktur unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel vorangetrieben werden, um auch jene Gebiete Österreichs mit leistungsstarkem Breitbandinternet zu versorgen, in denen der Ausbau aus wirtschaftlicher Sicht nicht realisierbar ist?

Mittel- bis langfristig wird ultraschnelles Breitband die Wettbewerbsfähigkeit, das Wirtschaftswachstum und auch das Innovationspotential Österreichs der nächsten Jahrzehnte in hohem Maße mitbestimmen und positive Effekte auf Beschäftigung und Produktivität auslösen. Dafür sind allerdings die richtigen wettbewerbsfördern-den Rahmendbedingungen sowie ein rasches Handeln der politischen Akteure dringend erforderlich.

Aus Sicht der Alternativen Netzbetreiber müssen bei der Ausgestaltung der Förderungen zumindest die folgen-den drei Punkte gegeben sein, um den wettbewerbs- fördernden und effizienten Einsatz öffentlicher Mittel zum Wohle aller Bürger zu garantieren.

Eine genaue Bestandserhebung der vorhandenen Infrastrukturen

Ein unbefristeter, diskriminierungsfreier Zugang für alle Dienstebetreiber

Ein Koordinierter Ausbau – keine Schaffung von Monopol-Inseln!

Auf den folgenden Seiten wollen wir Ihnen die Position des Verbandes Alternativer Netzbetreiber näherbringen.

Mit besten Grüßen aus dem VAT,

Mag. Alfred PufitschPräsident

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Der Markt für Telekommunikation gehört heute zwei-felsohne zu einem der wichtigsten Märkte im Hinblick auf seine Effekte auf das gesamtwirtschaftliche Inno-vations- und Wachstumspotential der österreichischen Volkswirtschaft. Die übergreifenden Effekte, die von der Telekommunikation auf alle anderen Wirtschaftssekto-ren übergehen, geben wichtige Impulse für zukünftiges Wachstum, die Stärkung des Standortes, die Sicherung der Beschäftigung und die Verbesserung des Umwelt-schutzes am Wirtschaftsstandort Österreich.

Die Existenz leistungsfähiger Breitbandnetze zum schnellen Informations- und Wissensaustausch ist heutzutage essentielle Voraussetzung für wirtschaftli-ches Wachstum. Sie ist wesentlicher Impulsgeber der Wirtschaft und Gesellschaft und mittlerweile so bedeu-tend wie konventionelle Infrastruktur, d.h. Straßen und Schienen, sowie Gas-, Wasser- und Stromverteilnetze.

Es finden sich immer neue Anwendungsgebiete für breitbandige Anbindungen die alle Lebensbereiche berühren, von Smart Metering, Smart Cities, e-Govern-ment, bis hin zur elektronischen Krankenakte welche die Erschließung bisher ungenutzter Effizienzpotentiale versprechen. Erfolgreiches unternehmerisches Handeln wäre heutzutage – beginnend bei kleinen Start-ups bis hin zu international ausgerichteten Global Playern – ohne IKT undenkbar und benötigt den Zugang zu state-of-the-art Services und Infrastruktur. Das gesamte wirtschaftliche und soziale Ökosystem hängt von der Konnektivität ab, welche von elektronischen Kommuni-kationsnetzwerken bereitgestellt wird.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Ver-wirklichung des vernetzten Kontinents, zeichnet den Weg vor, den der Telekommunikationssektor in der nahen Zukunft voraussichtlich gehen wird. Dabei bedarf es allerdings angepasster Rahmenbedingungen um IKT- und Telekomunternehmen in einem verschärften Wettbewerbsumfeld bestmöglich zu unterstützen. IKT Unternehmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung von Beschäftigung und Wirtschaftswachstum

Bedeutung von Breitbandinternet für Österreich

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05VAT – Breitbandausbau 2014 – 2020

durch Innovation und Infrastrukturausbau. Der Wandel unserer Volkswirtschaften hin zu einer Internet ba-sierenden Ökonomie ist unaufhaltsam und wird auch dadurch deutlich, dass Europa dieser Branche 50 % Produktivitätswachstums zu verdanken hat. Die Branche generiert heute bereits eine erhöhte Nachfrage nach ultraschnellem Breitbandinternet und kann gemeinsam mit einer Vielzahl an innovativen Diensten somit als ein wesentlicher Treiber für den Ausbau von hochleistungs-fähigen Netzen angesehen werden.

Doch nicht nur die Wirtschaft ist auf Breitband ange-wiesen. Hochqualitative Breitbandanbindungen werden vermehrt zu einem Entscheidungsgrund bei Familien-an- oder Familienabsiedlung. Auch gesellschaftliche, po-litische und kulturelle Partizipation hängt immer stärker vom Zugang zu den elektronischen, web-basierten Kommunikationsdiensten ab. Deshalb ist der Zugang zu modernen Kommunikationsnetzen auch eine demokra-tie- und sozialpolitische Frage. Breitband beschleunigt wesentlich den Wissenstransfer und ermöglicht den Zugang zu immer vielfältigeren und hochwertigeren Medieninhalten, wodurch es einen Beitrag leistet, die digitale Kluft in sozialer und räumlicher Hinsicht zu schließen.

ExKurS: Wertschöpfung, Beschäftigung, Investitionen

Berechnungen des WIFO zu Folge1, schafft bzw. sichert ein Investment von 1,5 Mrd. Euro in den Breitbandausbau eine Beschäftigung von 64.200 Arbeitsplätzen (VZÄ2). Darüber hinaus zeigen Be-rechnungen der Weltbank3 sowie des CESifo4, dass ein Anstieg der Breitbandpenetration um 10 % zu einer Steigerung des BIP pro Kopf um 1,2 % führt. Berechnungen der EU zu Folge wird die Branche für ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von 5 % bis 2020 verantwortlich sein.

1 Karl Aiginger, Klaus Friesenbichler, 20122 Vollzeitäquivalente3 Qiang, C., Rossotto C, Kimura K. (2009). Economic Impacts of

Broadband. Kapitel 3 in: Information and Communications for Development 2009, World Bank, Washington.

4 CESIFO Working Paper NO. 2861, 2009

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Das sogenannte Backbone-Netz bildet das Rückgrat der Breitbandinfrastruktur. Es ist ein Verbindungsnetz, das mit Glasfaser realisiert ist und den Datenverkehr aus ganz Österreich abtransportiert. Fast jeder größere österreichweit tätige Betreiber besitzt ein derartiges Backbone-Netz, das in einer ringähnlichen Struktur aufgebaut ist und üblicherweise durch das ganze Land führt.

Vergleichen wir die Breitbandinfrastruktur mit dem Straßenverkehrsnetz, dann wäre das Backbone-Netz am besten mit einer Autobahn vergleichbar. Auf Grund des vorhandenen starken Verkehrsaufkommens rechnet es sich für Betreiber, eine eigene, gut ausgebaute, mehr-spurige und sichere Verbindung auf eigene Kosten zu bauen und zu betreiben. Daher ist auf diesen Strecken kein Ausbau erforderlich, da bereits genügend Angebot zu kompetitiven Preisen vorhanden ist.

Breitbandinfrastruktur in Österreich

Abbildung 1: BreitbandinfrastrukturDI Heinrich Loibner – „Planungsleitfaden Breitband“; bmvit Breitbandbüro

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Aus dem Backbone-Netz, gibt es ähnlich wie im Stra-ßenverkehr Abfahrten, welche über Zubringer (Bundes-straßen) zu den sogenannten „Points of Presence“ (PoP) führen. PoPs sind physische Orte, an denen Betreiber Verkehr aus dem Zugangsnetz (auch „Access Netz“ genannt, also die Gemeindestraßen und Wege) oder auch von anderen Betreibern übernehmen können, um ihn entsprechend weiterzuführen. Diese Zubringer werden von Festnetz- als auch Mobilfunknetzbetreibern gleichermaßen verwendet, befinden sich zu mehr als der Hälfte im Besitz des ehemaligen Monopolisten und nur wenige im Besitz alternativer Netzbetreiber.

Bereits auf dieser Ebene kann der Breitbandausbau zu stocken beginnen, da in einigen Gemeinden die Zu-bringer nicht ausreichend ausgebaut sind oder gänzlich fehlen. In mehr als einem Drittel aller Gemeinden fehlen kommerzielle Angebote und somit die Möglichkeit die dringend benötigten Zubringer zu realisieren.

Das niedrigste Level bilden Gemeindestraßen bzw. Wege. Hier ist zwischen Mobilfunkern und Festnetz-betreibern zu unterscheiden. Mobilfunkbetreiber binden mittels Gemeindestraßen ihre Funkmasten an, Festnetzbetreiber nutzen diese Leitungen als direkte Verbindungslinie zu EndkundInnen. Die Anbindung der Funkmasten erfolgt noch teilweise von alternativen Netzbetreibern selbst (oder wird über Richtfunkstre-cken realisiert), während sich im Gegensatz dazu die Verbindungslinien zu EndkundInnen (mit Ausnahme der Kabelnetze) fast ausschließlich in der Hand des ehemali-gen Monopolisten befinden.

Auf dem niedrigsten Level besteht der größte Hand-lungsbedarf für einen Breitbandausbau, da entweder Mobilfunkmasten nicht mit ausreichender Bandbreite für ultraschnelles Breitbandinternet angebunden sind, oder aber die bestehende Leitungsinfrastruktur es Alternativen Festnetzbetreibern nicht ermöglicht, ultra- schnelles Breitbandinternet anzubieten.

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In Städten und Ballungsräumen sorgt bereits heute der Wettbewerb zwischen Mobil-, Fest- und Kabelnetzen, als auch die hohe Bevölkerungsdichte für ausreichende Investitionen in die Breitbandinfrastrukturen, so dass ultraschnelles Internet bereits heute in vielen Haushalten ankommt. Anders verhält es sich jedoch in ländlichen Gebieten. Dies ist mitunter auf zwei Punkte zurückzu-führen:

Einerseits entstehen die höchsten Kosten des Breitbandausbaus bei den Grabungs- und Verle-gungsarbeiten, anderseits sinkt durch die niedrige Bevölkerungsdichte die Wirtschaftlichkeit der Investitionen, da die Anzahl der zu erschließenden Haushalte/km² im ländlichen Raum wesentlich niedriger ist als in Städten. In Städten und Ballungsräumen mit dichter Besiedelung erreichen Betreiber mit wenigen Metern verlegtem Kabel eine große Zahl an EndkundIn-nen, wodurch die Wirtschaftlichkeit der Investitionen gewährleistet ist. Zusätzlich treibt der Wettbewerb zwischen Betreibern den Ausbau auch ohne Förderun-gen voran.

Ähnlich wie im Straßenbau, rechnet es sich aber nicht überall für private Unternehmen auszubauen bzw. neue Gebiete zu erschließen. Es ist daher aufgrund der hohen (Grabungs-)Kosten unwahrscheinlich, dass alle ländlichen Gemeinden bzw. alle Bergbauernhöfe direkt mit Glasfaser bis zu den EndkundInnen (FTTH) ange-schlossen werden können. Um den Ausbau dennoch auch in jenen Gebieten voranzutreiben, in denen dieser unwirtschaftlich ist, benötigt es aus Sicht des Verbandes zweierlei.

Erstens die richtigen Rahmenbedingungen zur Mit-benutzung bereits vorhandener Infrastruktur und zweitens Förderbedingungen, die die Bedürfnisse der EndkundInnen in den Mittelpunkt stellen und nicht eine bestimmte Technologie.

So können auch Mobilfunktechnologien wie HSPA+ und LTE die EndkundInnen mit ausreichend Bandbreite versorgen, wodurch die Erschließung „weißer Flecken“ deutlich wirtschaftlicher wird. Ein erster Schritt wurde im Rahmen der Vergabe der Digitalen Dividende von

Herausforderungen des Breitbandausbaus

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bmvit und Regulierungsbehörde gesetzt, indem sie den Mobilfunkbetreibern die Versorgung von bis zu 360 kaum oder nicht versorgten Gemeinden mit einer Basisversorgung von 2 Mbit/s auferlegten. In diesen und vielen anderen abgelegenen oder zerstreut besiedelten Gebieten müssten lediglich die Mobilfunkstandorte mit Glasfaser erschlossen werden, um Geschwindigkeiten jenseits der 30 Mbit/s zu ermöglichen.

Das Zurückgreifen bzw. die Mitbenutzung bereits bestehender (und eventuell nicht genutzter) Infrastruk-tur, ermöglicht es Telekommunikationsnetzbetreibern nicht nur die Kosten zu senken, sondern auch die Zeit des Ausbaus drastisch zu reduzieren und das Stadt-Land Gefälle im Hinblick auf verfügbare Bandbreiten zu schließen. Das Mitbenutzen der Infrastruktur kann zum Beispiel durch die Gemeinden erleichtert werden, indem diese die in ihrem Gemeindegebiet verlegte Infrastruk-tur ersichtlich machen (siehe „Genaue Bestandserhe-bung“ auf S. 14).

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Das aus Bundes-, Landes- und EU-Mitteln gespeiste Förderungsprogramm BreitbandAustria Zwanzigdrei-zehn (BBA 2013) wurde im Jahr 2010 gestartet und sollte den Ausbau von Breitband-Internetinfrastrukturen im ländlichen Raum stimulieren und dadurch die Schließung der „weißen Flecken“ erreichen. Durch die Errichtung von Infrastrukturen sollte die rasche Verbrei-tung von ultraschnellen Breitbanddiensten ermöglicht werden, wovon Wachstumsimpulse und Agglomerati-onseffekte im ländlichen Raum erwartet wurden.

Das BMVIT legte die Förderungsbedingungen in einer Sonderrichtlinie fest, auf deren Basis insgesamt 149 Lose mit einem Fördervolumen von rund 39 Mio. Euro, in 8 Bundesländern ausgeschrieben wurden.

Die Ausgestaltung der Förderbedingungen und die Konzentration auf Festnetzzugangsnetze, hatten aus Sicht des Verbandes zur Folge, dass bei rund 71 % der österreichweit vergebenen Lose der Zuschlag an das be-reits marktmächtige Unternehmen A1 Telekom Austria (A1TA) erging. Dies erscheint aufgrund der Größe und Bedeutung der A1TA zwar nicht weiters verwunderlich, ist jedoch im Hinblick auf deren beträchtliche Markt-

macht und die Auswirkungen auf den Wettbewerb durchwegs bedenklich.

So warnen auch die Leitlinien der Europäischen Union zur Anwendung der Vorschriften über staatliche Bei-hilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breit-bandausbau davor, dass Beihilfemaßnahmen dazu beitragen können die marktmächtige Stellung eines Unternehmens noch weiter auszubauen. Da Projekte der BBA 2013 erst kürzlich fertiggestellt wur-den und noch keine Analyse dazu vorliegt, können die genauen Auswirkungen der Förderungen heute noch nicht abschließend beurteilt werden. Allerdings zeichnet sich aus Sicht der Alternativen eine solche Stärkung der bereits marktmächtigen A1TA ab.

Grund dafür ist aus Sicht der Alternativen, dass bei den Ausschreibungsbedingungen zu wenig auf wettbe-werbsfördernde Elemente geachtet wurde. So wurde den geförderten Unternehmen lediglich eine Zugangs-verpflichtung auferlegt, welche aus Sicht der Alterna-tiven allerdings nicht ausreicht, Anreize und Möglich-keiten diese Gebiete angebotsseitig abzuschotten, zu minimieren.

Erfahrungen mit dem letzten Förderprogramm BreitbandAustria 2013

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BBA 2013 – Gewonnene Lose Unternehmensanteile

71 %A1 Telekom Austria

BBi – Breitbandinfrastruktur GmbH

Kabelplus AG

Kooperationsgemeinschaft Ftth Netz Ried im Oberinntal

Multikom Austria Telekom

Net Company Wlan Internet Provider

T-Mobil Austria GmbH

Xpirio Telekommunikation und Service GmbH

Sonstige

Abbildung 2: BBA 2013, Gewonnene Lose nach Unternehmen, VAT, eigene Darstellung

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Der VAT fordert eine Vergabepraxis, von der alle am Markt tätigen Unternehmen möglichst gleicher-maßen profitieren. Bei einem durch öffentliche Mittel geförderten Ausbau der Netzinfrastruktur ist darauf zu achten, dass dieser auch den Wettbewerb stärkt und stimuliert.

Ziel der anstehenden Breitbandförderung muss der effizienteste Einsatz der Fördermittel zum Erreichen des größtmöglichen volkswirtschaftlichen Nutzens sein. Wettbewerbsverzerrungen, z.B. in Form einer selektiven Stärkung bereits marktmächtiger Unternehmen oder der Schaffung neuer Monopolinseln, müssen tunlichst vermieden werden.

Investiert der Staat in die Errichtung von Breitbandinfra- struktur, muss es sein ureigenstes Interesse sein, dass diese Infrastruktur zum Wohle aller BürgerInnen, bestmöglich genutzt werden kann. Dies wird jedoch nur dann geschehen, wenn die errichtete Infrastruktur von möglichst vielen Betreibern optimal genutzt werden kann. Nur dadurch kann Wettbewerb zum Wohle der EndkundInnen entstehen und aufrechterhalten werden.

Dabei ist auch darauf zu achten, dass nicht der billigste Ausbau eines Gebietes im Mittelpunkt steht, sondern jene Variante, die am meisten Wettbewerb zulässt. Dadurch werden durch die wirkenden Wettbewerbs-kräfte für EndkundInnen auch mittel-, bis langfristig eine hohe Qualität und niedrige Kosten sichergestellt.

Die aktive Planung ist der Schlüssel, um die zukünftige Breitbandversorgung optimal zu gestalten.

Wettbewerbsfördernder Einsatz öffentlicher Mittel

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Die Aufrechterhaltung von Wettbewerb ist immer schwierig, wenn Förderungen vergeben werden. Der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber sieht allerdings in den von ihm erarbeiteten Grundsätzen die Möglichkeit, nicht nur die Wettbewerbsverzerrungen gering zu halten, sondern auch den Wettbewerb best-möglich zu fördern.

Dabei gilt es die folgenden drei Punkte zu berücksich-tigen:

Genaue Bestandserhebung

unbefristeter, diskriminierungsfreier Zugang für alle

Koordinierter Ausbau: Keine Schaffung von Monopol Inseln

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Aus Sicht des Verbandes muss in einem ersten Schritt eine fundierte Bestandserhebung vorgenommen werden, um die Förderwürdigkeit von Gebieten bzw. Projekten sicherzustellen. Hierfür sehen die Leitlinien der EU die Erstellung einer detaillierten Breitbandkarte, sowie eine Analyse der Breitbandabdeckung als Voraus-setzung für Förderungen vor.

Um sicherzustellen, dass nur in jenen Gebieten geför-dert wird, in denen ohne Förderungen nicht ausgebaut werden würde, ist aus Sicht des VAT wie folgt vorzu-gehen:

Es ist zu erheben, in welchen Gebieten EndkundIn-nen bereits jetzt Breitbanddienste mit Geschwin-digkeiten von zumindest 30 Mbit/s zur Verfügung stehen. Hierbei spielt es aus Sicht des Verbandes keine Rolle ob diese über Festnetz oder Mobilfunk erbracht werden und ob die EndkundInnen diese Angebote auch tatsächlich nutzen. Es geht hierbei vielmehr um die reine Verfügbarkeit des Angebots. Diese Erhebung

ist aus Sicht des Verbandes vom, im BMVIT angesie-delten, Breitbandbüro zentral vorzunehmen, welches mittels der im Breitbandatlas gemeldeten Daten bereits über die notwendigen Informationen verfügt.

Jene Gebiete in denen bereits heute zumindest 30 Mbit/s verfügbar sind, sind als „nichtförderbar“ auszuschlie-ßen, da in diesen bereits eine Versorgung existiert und der Einsatz von Fördermitteln nur zu unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Gebiete mit einer Versorgung von unter 30 Mbit/s sind als „weiße Flecken“ einzustufen und daher grundsätz-lich förderwürdig.

Im nächsten Schritt geht es darum zu erfassen warum in diesen Gebieten keine Breitbanddienste mit zu-mindest 30 Mbit/s angeboten werden (z.B. fehlender Backhaul). Nur jene Gebiete, in denen eine entspre-chende (Problem-)Analyse durchgeführt wurde, sollten als förderwürdig eingestuft werden.

Keine ungezielte Gießkannenförderung!

Genaue Bestandserhebung

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15VAT – Breitbandausbau 2014 – 2020

Um dies festzustellen, sollte das Breitbandbüro in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden die in den Gebieten verfügbare bzw. bereits bestehende, Infra-struktur erfassen. Dabei sind nicht nur Infrastrukturen von Telekommunikationsunternehmen (Lichtwellenlei-ter, Masten, Lehrverrohrung, etc.) zu erheben, sondern auch jene Telekommunikationsinfrastrukturen, die von branchenfremden Unternehmen (Energieversorger, ÖBB, ASFINAG etc.) erbaut wurden. Um Förderungen möglichst effizient einzusetzen, sollte in großem Maße auf bereits verfügbare Infrastruktur zurückgegrif-fen werden, um die Kosten des Ausbaus gering zu halten.

Zur einheitlichen Erhebung sollte das Breitbandbüro eine entsprechende Checkliste für Gemeinden zu Verfügung stellen, an Hand derer diese melden können welche Infrastruktur, an welchen Orten und in wel-chem Umfang bereits vorhanden ist. Jene Gemeinden die eine derartige Meldung der Infrastruktur ab-geben, sind im Hinblick auf die Förderwürdigkeit gegenüber den nicht meldenden Gemeinden zu priorisieren.

Auf Basis dieser Informationen hat das Breitbandbüro die Ausschreibungen für die jeweiligen „weißen Flecken“ auszuarbeiten. Jedes an einer Förderung interessierte Unternehmen kann dann an Hand der gemeldeten, vorhandenen Infrastruktur seinen Ausbau planen und einen entsprechenden Antrag mit den erforderlichen Kalkulationen einreichen. Dabei sollten Kooperationen mehrerer Unternehmen bevorzugt behandelt werden.

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Wird in einem Gebiet der Breitbandausbau gefördert, muss ein immerwährender, gleichberechtigter Zu-gang zur geförderten Infrastruktur für alle Betrei-ber gewährleistet sein. Dies sowohl im Hinblick auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Zugangs (Preis, administrative Regeln), als auch auf die techni-sche Ausgestaltung des physischen Zugangs.

Gleichberechtigter Zugang zur geförderten Infrastruktur bedeutet, dass nicht nur der ausbauende Fördernehmer das Netz benutzen kann, sondern dass er seinen Mitbe-werbern die Möglichkeit einräumen muss, die geförderte Infrastruktur mitzunutzen, also „Datenverkehr über die verlegten Kabel zu senden“.

Da öffentliches Geld investiert wird ist hierbei besonders darauf zu achten, dass dieser Zugang tatsächlich diskri-minierungsfrei erfolgt und konkurrierenden Betreibern die Bereitstellung wettbewerbsfähiger und erschwingli-cher Dienste für die EndkundInnen ermöglicht wird.

Aus Sicht des VAT hat jeder Förderwerber zusätzlich zu seinem Ausbauplan ein Standardangebot für Zugangswerber vorzulegen. Betreffend der Mitbe-nutzung von Infrastruktur werden seit Jahren bei der Regulierungsbehörde aufwendige Verfahren geführt, deren Ergebnisse die Basis für einen Leitfaden darstellen könnten.

Aus Sicht des Verbandes ist hier auch jenen Unterneh-men der Vorzug zu geben, welche bereits in ihrem Anbot die Verkehrsübergabe mitplanen und vor-sehen. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass die EndkundInnen durch Angebotsvielfalt von einem funktionierenden Wettbewerb bestmöglich profitieren.

statt Schaffung neuer Monopole und Stärkung des Monopolisten

Unbefristeter, diskriminierungsfreier Zugang für alle

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Der Ausbau des geförderten Netzes muss mit den Bedürfnissen der Betreiber, die in dem Gebiet ihre Dienste anbieten oder in Zukunft anbieten wollen, koordiniert werden. Nur wenn von Anfang an eine solche Koordinierung stattfindet, kann das öffentliche Fördergeld effizient und zum besten Nutzen für alle Bürger verwendet werden.

Wird dies unterlassen, könnten durch eine einseitige Netzplanung neue Monopol-Inseln geschaffen werden, indem Fördernehmer Teile ihres Netzes bzw. die Überga-bepunkte (PoPs) so ausbauen, dass eine Mitbenutzung der geförderten Infrastruktur keinem anderen Betreiber möglich ist.

Fördernehmern die eine Abstimmung aller interes-sierten Betreiber vorsehen, sollte bei der Vergabe von öffentlichen Mitteln der Vorzug gegeben werden.

Es ist für EndkundInnen des geförderten Gebietes von hohem Interesse, dass nicht nur der Förderwerber ultraschnelles Breitbandinternet anbieten kann. Nur durch Wettbewerb werden langfristig hochquali-tative Dienste zu leistbaren Preisen in den vormals „weißen Flecken“ angeboten werden.

Keine Schaffung von Monopol-Inseln!

Koordinierter Ausbau

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Der VAT, ein Netzwerkpartner des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI), wurde 1997 gegründet und ist die Interessenvertretung der im Zuge der Telekom-Liberalisierung neu in den Markt eingetretenen Betreiber. Der VAT versteht sich als umfassende Interessenvertretung dieser Branche. Bei der Schaffung notwendiger und fairer Rahmen-bedingungen kommt dem VAT gegenüber den Re-gulierungsstellen und Behörden auf österreichischer und internationaler Ebene – und gegenüber dem bisherigen Monopolisten – große Bedeutung zu.

Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber

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Ihr Link zum VAT

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VAT – Verband Alternativer Telekom-NetzbetreiberMag. Florian Schnurer, LL.M.Mariahilfer Straße 37–39 | 1060 WienT +43/1/588 39 84 | E [email protected] ZVR 271669473 / LIVR 00034