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[email protected] Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Mariahilfer Straße 77 - 79 A-1060 Wien Österreich Mariahilfer Straße 37-39, 2. OG 1060 Wien Datum: 1. Februar 2013 Bearbeiter: Mag. Florian Schnurer Tel.: 01/588 39 DW 30 Fax: 01/586 69 71 E-Mail: [email protected] DVR 0043257 ZVR 271669473 Öffentliche Konsultation zu M 1.9/12 Verbindungsaufbau in öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten Sehr geehrte Damen und Herren! Im Hinblick auf die Konsultationen zum Entwurf einer Vollziehungshandlung im Verfahren M 1.9/12 – Verbindungsaufbau in öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten – dürfen wir Ihnen die Position des Verbands Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT) zu dieser geplanten Regulierungsmaßnahmen zur Kenntnis bringen. Das Verfahren die Originierungsentgelte betreffend, ist eine der wesentlichen Entscheidungen der Marktanalysen, dessen Ergebnis eine wichtige Grundlage für die Investitionsentscheidungen der nächsten Jahre bildet. Es kann nicht ohne weiteres akzeptiert werden, dass bei einer so wichtigen Entscheidung, die Verfahrensparteien mangels Kenntnis aller wesentlichen Parameter oder Berechnungsschritte, die Berechnungen nicht vollständig nachvollziehen beziehungsweise nachprüfen können. Das Gutachten die Festnetzoriginierungsentgelte betreffend, besticht durch den gewählten „Blackbox“ Ansatz der Gutachter, in den auch das im November erstellte wirtschaftliche Ergänzungsgutachten nicht ausreichend „Licht ins Dunkel“ bringen kann. Abgesehen davon, dass die Wahl der Vollkostenrechnung auch im Ergänzungsgutachten nicht ausreichend begründet wird, können noch immer nicht alle Berechnungsschritte nachvollzogen werden. So lässt sich aus den von den Gutachtern gemachten Angaben zwar ermitteln, dass das IC- Billing System der A1 Telekom Austria in Summe 16 Mio. Euro pro Jahr kostet, eine genauere Begründung wie diese exorbitante Kosten zu Stande kommen fehlt allerdings gänzlich. Die „vertiefte“ Darstellung der Berechnung der Originierungskosten ist aus unserer Sicht ebenso nicht ausreichend. Noch immer ist es unmöglich zu erkennen ob der Berechnung der

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[email protected] Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH

Mariahilfer Straße 77 - 79 A-1060 Wien Österreich

Mariahilfer Straße 37-39, 2. OG 1060 Wien Datum: 1. Februar 2013Bearbeiter: Mag. Florian Schnurer Tel.: 01/588 39 DW 30Fax: 01/586 69 71E-Mail: [email protected] DVR 0043257 ● ZVR 271669473

Öffentliche Konsultation zu M 1.9/12 – Verbindungsaufbau in öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Hinblick auf die Konsultationen zum Entwurf einer Vollziehungshandlung im Verfahren M 1.9/12 – Verbindungsaufbau in öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten – dürfen wir Ihnen die Position des Verbands Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT) zu dieser geplanten Regulierungsmaßnahmen zur Kenntnis bringen. Das Verfahren die Originierungsentgelte betreffend, ist eine der wesentlichen Entscheidungen der Marktanalysen, dessen Ergebnis eine wichtige Grundlage für die Investitionsentscheidungen der nächsten Jahre bildet. Es kann nicht ohne weiteres akzeptiert werden, dass bei einer so wichtigen Entscheidung, die Verfahrensparteien mangels Kenntnis aller wesentlichen Parameter oder Berechnungsschritte, die Berechnungen nicht vollständig nachvollziehen beziehungsweise nachprüfen können.

Das Gutachten die Festnetzoriginierungsentgelte betreffend, besticht durch den gewählten „Blackbox“ Ansatz der Gutachter, in den auch das im November erstellte wirtschaftliche Ergänzungsgutachten nicht ausreichend „Licht ins Dunkel“ bringen kann.

Abgesehen davon, dass die Wahl der Vollkostenrechnung auch im Ergänzungsgutachten nicht ausreichend begründet wird, können noch immer nicht alle Berechnungsschritte nachvollzogen werden. So lässt sich aus den von den Gutachtern gemachten Angaben zwar ermitteln, dass das IC-Billing System der A1 Telekom Austria in Summe 16 Mio. Euro pro Jahr kostet, eine genauere Begründung wie diese exorbitante Kosten zu Stande kommen fehlt allerdings gänzlich. Die „vertiefte“ Darstellung der Berechnung der Originierungskosten ist aus unserer Sicht ebenso nicht ausreichend. Noch immer ist es unmöglich zu erkennen ob der Berechnung der

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technischen Netzkosten ein effizientes Netz zugrunde liegt bzw. generell eine Zuordnung der Kosten vorzunehmen. Die Amtsgutachter fassen nun das Netzt der A1 Telekom zu 81 logischen Knoten zusammen. Welche Komponenten diese 81 logischen Knoten umfassen bleibt weiterhin im dunklen. Damit auch, welche Netzstruktur der Berechnung der Originierungskosten zugrunde gelegt wird. Auch die Abbildungen 7 „Verteilung der Kosten eines logischen Knotens auf Produkte“ und 8 „Verteilung der Kosten einer logischen Kante auf Produkte“ werfen mehr Fragen auf als sie beantworten. Aus unserer Sicht müsste auch die Telekom-Control-Kommission Interesse an einem transparenten und schlüssigen Gutachten haben, das sie als Grundlage für ihren Bescheid heranzieht. Der VAT sieht nämlich das Verfahren auf Grund der Intransparenz mit einem wesentlichen Verfahrensmangel behaftet. Der Verwaltungsgerichtshof hat ganz deutlich klargestellt, dass es „in einem rechtstaatlichen Verfahren [darf es] keine geheimen Beweismittel geben [darf]“ und sofern sich eine Behörde in ihren Feststellungen auf ein Beweismittel stützt, „sie den Verfahrensparteien zuvor hiezu die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben“ hat. (VwGH 25.2.2004, 2002/03/0273) Da wesentliche Parameter nicht zur Verfügung stehen, ist es den Unternehmen auch nicht möglich, sich mit den für das Gutachten wesentlichen Annahmen auseinander zu setzen. Somit sind die Unternehmen in der Wahrnehmung ihrer Parteirechte gehindert und in ihrem Recht auf Parteiengehör gemäß § 45 Abs 3 AVG verletzt. Aus Sicht des VAT kann die Behörde den gegenständlichen Bescheidentwurf daher nicht auf Basis der vorliegenden Gutachten erlassen. Für Rückfragen stehen wir jeder Zeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen VAT – VERBAND ALTERNATIVER TELEKOM-NETZBETREIBER Mag. Florian Schnurer, LL.M. Geschäftsführer