Veränderungen in der Schullandschaft: Was bringt das „neu-neue“ Schulgesetz?

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Veränderungen in der Schullandschaft: Was bringt das „neu- neue“ Schulgesetz? Dipl.-Math. Winfried Zylka Tannenweg 21a, 24619 Bornhöved Tel. 04323- 96646 u. 0179-465 3413 Telefax 04323- 96645 e-mail: [email protected] Internet: www.winfried-zylka.de KOMMA Bordesholm 31.03.2011 Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

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Dipl.-Math. Winfried Zylka Tannenweg 21a, 24619 Bornhöved Tel. 04323- 96646 u. 0179-465 3413 Telefax 04323- 96645 e-mail: [email protected] Internet: www.winfried-zylka.de. Veränderungen in der Schullandschaft: Was bringt das „neu-neue“ Schulgesetz?. KOMMA - PowerPoint PPT Presentation

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Veränderungen in der Schullandschaft: Was bringt das „neu-neue“ Schulgesetz?

Dipl.-Math. Winfried ZylkaTannenweg 21a, 24619 BornhövedTel. 04323- 96646 u. 0179-465 3413 Telefax 04323- 96645e-mail: [email protected]: www.winfried-zylka.de

KOMMABordesholm 31.03.2011

Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

Veränderungen in der Schullandschaft

Themenauswahl

1. Was wurde bisher erreicht?2. Das „neu-neue“ Schulgesetz 20113. Schullastenausgleich4. Schulbauförderung – wer hilft den Schulträgern?5. Schülerbeförderung6. Schulen im Wettbewerb um Schüler/innen7. Schule in der Kommune – Ganztagsschulen,

Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Angeboten 8. Veränderung der Schulträgerstruktur 9. Rückgang der Schülerzahlen - Demografische Entwicklung

Winfried Zylka

Ein Blick auf die Schullandschaftin Schleswig-Holstein

Veränderungen SchulG 2007 ausgelöst durch: PISA und andere internationale

Vergleichsstudien Demografische Situation Finanzielle Lage der öffentlichen Hand

Ziele: Verbesserung der Bildungsqualität höhere Bildungsgerechtigkeit Sicherung eines flächendeckendes

hochwertigen Bildungsangebots Winfried Zylka

Veränderung der Schullandschaft von 2006 bis 2010

Winfried Zylka

Schulen/Schularten 2006/07 2006/07 2010/11 2010/11   Diff. 06-10  

  Schulen Schüler *) Schulen Schüler *) Schulen Schüler *) in %

Grundschule 413 119.782 395 106.258 -18 -13.524 -11,3

Hauptschule 45 40.273   16.022 -45    

Realschule 162 63.341 9 36.338 -153    

Grund- und Hauptschule 152   43   -109    

Förderzentrum 129 11.053 104 8.079 -25 -2.974 -26,9

Regionalschule     27 9.902 27    

Grund- und RegSch.     34   34    

Gemeinschaftsschule     91 49.636 91    

Grund- und GemSch.     43   43    

Gesamtschule 25 19.613     -25    

Gymnasium 98 80.679 94 87.397 -4 6.718 8,3

Gymn. mit RegSch./R 1   5   4    

sonst.Schularten   5.572   5.247 0 -325 -5,8

zus. 1.025 340.313 845 318.879 -180 -21.434 -6,3

               

HRGesSch : HRRegGem   123.227   111.898   -11.329 -9,2

*) Schüler/innen an öffentlichen und privaten Schulen

Kreis/ Stadt GemSch RegSchFlensburg 4 2Kiel 9 7Lübeck 11 3Neumünster 4 4Dithmarschen 5 6Steinburg 9 2Nordfriesland 6 7 dv. 3 mit GymStormarn 14 0Ostholstein 11 4Pinneberg 12 5Plön 3 6Rendsburg-Eckernförde 9 10 dv. 2 mit GymHerzogtum Lauenburg 9 2Segeberg 16 4Schleswig-Flensburg 12 4

Regionale Verteilung der 134 Gemeinschaftsschulen und 66 Regionalschulen (incl. Gy-Teil) im Schuljahr 2010/2011

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Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein 2010/11

Winfried Zylka

430 offene Ganztagsschulenmindestens 3 Tage pro Woche 7 Stunden, Teilnahme i.d.R. nicht verpflichtend

23 gebundene Ganztagsschulen, davon 10 neu ab 2009/10montags bis donnerstags 8 Stunden, freitags 5 Stunden, Teilnahme ist verbindlich________________________________________________

Zusätzlich:255 Betreuungsangebote im Primarbereich75 Gymnasien mit Mittagsbetreuung

Veränderungen in der Schullandschaft

Änderung des Schulgesetzes 2011

Vorschaltgesetz vom 27. Januar 2010 (Fristverlängerung für die gesetzliche Umwandlung von Haupt- oder Realschulen und KGS bis 31.7.2011)

Haushaltsbegleitgesetz 2011: Änderung von § 113 und § 114 (Schulkostenbeitrag für Schüler, die in einem anderen Bundesland beschult werden und Elternbeteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung, Investitionskostenanteil bei den Schulkostenbeiträgen 250 € ab 2011)

Verabschiedung des SchulG am 28. Januar 2011, Inkrafttreten am 9. Februar 2011, zumeist mit Wirkung von Schuljahr 2011/12

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Gymnasialer Bildungsgang G8 und G9: Wahlfreiheit für die Gymnasien (Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulkonferenz und dem Schulträger, § 44);

Flexible Gestaltung von Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen mit dem Ziel, die Schularten später zusammenzuführen (§ 42 und § 43)

Wegfall der „prophylaktischen Prüfungen“: Schüler/innen erhalten mit Versetzung in die 10 bzw. 11. Jahrgangsstufe ohne weitere Prüfung den Hauptschul- bzw. den Realschulabschluss. (§ 18 Abs.3 gestrichen)

Förderung von Schulsozialarbeit durch das Land (§ 6, Abs. 6)

Zuständige Schule: Auch Gemeinschaftsschulen können zuständige Schulen nach § 24 sein. Möglich ist auch die vorsorgliche Festlegung von Zuständigkeitsbereichen.

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Änderung des Schulgesetzes 2011 (1)

Oberstufe an Gemeinschaftsschulen: Nur bei Bedarf, der nicht anderweitig gedeckt werden kann. (§ 43 Abs. 3)

Schulträgerschaft: Die Voraussetzungen einer Grundschulträgerschaft werden in § 56 und § 60 neu geregelt. Reine Grundschulträger sind möglich, soweit mindestens eine der Grundschulen des Trägers die Mindestgröße erfüllt. Die Übergangsbestimmungen in § 148 Abs. 4 und 5 entfallen.

Hallig-Schulen bis Jahrgangsstufe 9 (§ 46)

Mögliche organisatorische Verbindungen (§ 9): - Grundschulen, Regionalschulen, Gymnasien und Förderzentren- Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren

Fusionsgebot nach § 60 Abs. 4: Kann-Bestimmung, nur noch bei Schulen eines Schulträgers

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Änderung des Schulgesetzes 2011 (2)

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Änderung des Schulgesetzes 2011 (3)

Neuregelung des Schullastenausgleichs ab 1.1.2012 : Schulkostenbeiträge werden nicht mehr vom Ministerium festgelegt. Schulträger können sie auf der Basis von Vollkosten-Kalkulationen errechnen und erheben. Schulkostenbeiträge können auch frei vertraglich vereinbart werden. Träger von Förderzentren können einen gesondert zu berechenden Schulkostenbeitrag für integrativ geförderte Schüler von Wohnsitzgemeinden erheben. (§§ 111-112)

Schulkostenbeiträge auch bei Schulbesuch in Hamburg (§ 113 Abs. 1)(Für die Aufnahme von Schülern/innen aus Hamburg gibt es keinen Kostenausgleich!)

Elternbeteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung (§ 114 Abs.2)

SchullastenausgleichGegenwärtige Lösung

Gastschulbeiträge (Schulkostenbeiträge nach §111)auf erweiterter Kostenbasis kalkuliert (innere Verrechnungen und zentrale Verwaltungskosten der Schulträger sowie Investitionskostenanteil – 125 / 250 € pro Schüler/in - einbeziehen)

Schulbaufinanzierung:Kommunaler Schulbaufonds nur noch bis 2012 (Art. 3 § 2 Abs. 4 des Artikel-Gesetzes). In dieser Übergangszeit werden aus ihm bestehende Verbindlichkeiten früherer Baumaßnahmen erfüllt.

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SchulkostenausgleichSchulkostenbeiträge 2007 und 2011

Schulkostenbeiträge werden auf breiterer Grundlage (einschl. internen Leistungen und zentralen Verwaltungkosten) kalkuliert und haben einen Investitionskostenanteil (Angaben in € pro Schüler/in pro Jahr)

früher (2007)jetzt (2011)

•GH Schulen 796 1.438•Real-/Regionalschulen 694 1.184•Gymnasien 658 1.057•Gesamt-/Gem.schulen 804 1.293•Förderzentren L 1.830 3.925

•Förderzentren G 6.351 6.916

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Schulkostenausgleich (1)Schulkostenbeiträge neue Regelung ab 2012

Schulkostenbeiträge werden berechnet- vom Schulträger - für jede Schule (ggf. für mehrere Schulen der gleichen Schulart) - auf der Basis der tatsächlichen Aufwendungen - des vorvergangenen Jahres- umgerechnet auf eine/n Schüler/in.

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In die Berechnung fließen ein: • Laufende Kosten nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 und 4 (Hilfspersonal u. Sachbedarf); Sozialpädagogen des Schulträgers zählen hierbei als „Hilfspersonal“• Mieten (nach § 48 Abs. 2 Nr. 1)• Investitionskosten; die Investitionskosten werden in Höhe der jährlichen Abschreibung (nach steuerrechtlichen Vorschriften für gewerblich genutzte Gebäude) angerechnet (§ 111 Abs. 1)• Verwaltungskosten (§ 111 Abs. 1)• abzüglich Einnahmen (§ 111 Abs. 1)Die Schülerzahlen werden nach der Schulstatistik (Stichtag des vorvergangenen Jahres) ermittelt. (§111 Abs. 6)

Schulkostenausgleich (2)Schulkostenbeiträge neue Regelung ab 2012

Schulkostenbeiträge können auch frei vereinbart werden!

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Neuregelung für Förderzentren:

Für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nach § 5 Abs. 2 „gemeinsam unterrichtet“ werden, besteht ein Anspruch auf Schulkostenbeiträge - sowohl seitens des Trägers der Schule, zu dem das Schulverhältnis besteht, - als auch seitens des Trägers des Förderzentrums, das an dem Unterricht mitwirkt.

Die Schulträgerkosten des Förderzentrums werden dabei durch die Zahl der dort beschulten Schüler/innen plus der an anderen Schulen geförderten Schüler/innen geteilt.

Schulbauförderung

Bisherige Programme laufen aus: • Kommunaler Schulbaufonds• Ganztagsprogramm• Landes-Schulbauprogramm• Investitionspakt • Konjunkturpaket II

Was kommt nach 2012 ???

31 Mio € Vorwegabzug KFA weiterhin für den Schulbau?KIF? Zuschussprogramm? Abgewickelt durch Land / IB oder Kreise?Gleichmäßige Aufteilung auf die Schulträger nach Schülerzahlen?

Schülerbeförderung

Wie bisher: Träger der Schülerbeförderung sind die Schulträger oder die Kreise (in den Fällen § 114 Abs. 1 Nr. 1 – 3)

Die Kreise bestimmen durch Satzung über den Umfang der notwendigen Kosten (z.B. Mindestentfernung, nächstgelegene Schule, ….) § 114 Abs. 2

Neu: Die Satzung hat eine Elternbeteiligung vorzusehen. Bis 31.07.2011: ….kann eine Elternbeteiligung vorsehen. Die Kreise werden voraussichtlich in unterschiedlicher Weise diese Bestimmung umsetzen!

Wie bisher: Kosten tragen der Kreis zu 2/3 und die Schulträger zu 1/3. Schulträger können ihre Kosten zur Hälfte von den Wohnsitzgemeinden, die nicht an der Trägerschaft beteiligt sind, erstatten lassen. Freie Vereinbarungen sind möglich! (§ 114 Abs. 3

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Schulen im Wettbewerb (1)

Pädagogisch motivierende Atmosphäre Gute Ergebnisse in Vergleichsstudien Enge Zusammenarbeit Schule – Eltern Gute Schullaufbahnberatung Vermittlung von Ausbildungsplätzen etc. Interessantes Ganztagsangebot Inhaltliche Profilbildung der Schule Schulsozialarbeit Gewinnen von externen Partnern Integrationsarbeit Vernetzung mit anderen Schulen

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Schulen im Wettbewerb (2) Ausstattung mit Lehr-/ Lernmitteln Schulgebäude (Architektur) Schulhofgestaltung Qualität der Schülerbeförderung Ansprechende Internetpräsentation Öffentlichkeitsarbeit Identifikation Schüler – Eltern mit Schule Namensgebung der Schule Qualifiziertes Personal des Schulträgers

Winfried Zylka

Schule in der Kommune

Schule als Lern- und Lebensraum in der Stadt/ Region Schule als kommunaler Dienstleister: Vernetzung von Schule,

Jugendhilfe, Sport, Kultur und Wirtschaft Aufbau von Kooperations- und Kommunikationsstrukturen in der

Region, auch zwischen verschiedenen Trägern der Einrichtungen Neues Verständnis von Schulträger: nicht nur Sachaufwands-

trägerschaft, sondern aktiv-gestaltende Schulträgerrolle Keine Trennung von „inneren“ und „äußeren“ Schulangelegen-

heiten, sondern gemeinsame Bildungsverantwortung Gemeinsame Qualitätsentwicklung, Lehrerfortbildung,

Bildungsberatung, …….

Winfried Zylka

SchulträgerstrukturZiel: Straffung der kleinteiligen Schulträgerstruktur

Veränderungen - Schuljahr 2002/03: 371 Schulträger für 1.048 Schulen, 223 nur eine Schule- Schuljahr 2004/05: 371 Schulträger für 1.045 Schulen, 224 nur eine Schule - Schuljahr 2005/06: 370 Schulträger für 1.040 Schulen, 223 nur eine Schule - Schuljahr 2006/07: 365 Schulträger für 1.025 Schulen, 213 nur eine Schule- Schuljahr 2007/08: 360 Schulträger für 1.003 Schulen, 210 nur eine Schule- Schuljahr 2009/10: 310 Schulträger für 892 Schulen, 175 nur eine Schule- Schuljahr 2010/11: 285 Schulträger für 845 Schulen, 132 nur eine Schule

Winfried Zylka

Schulentwicklungsplanung

1. Langfristige Schülerzahlenprognose (mindestens 20 Jahre)2. Bewertende Analyse der vorhandenen Schulstruktur und

Schulträgerstruktur3. Prognostizierte Nachfrage nach Bildungs- und

Betreuungsangeboten, erwartete Schülerströme4. Geplante Veränderungen der Strukturen (Schulstandorte,

organisatorische Verbindungen, Schulträgerwechsel)5. Bestimmung der Zuständigen Schulen nach § 24 SchulG6. Verknüpfungen mit anderen kommunalen Kultur-, Bildungs- und

Jugendhilfeangeboten7. Abgleich Raumangebot / Raumbedarf8. Erforderlicher Investitionsbedarf bzw. geplante Investitionen.

Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

Eine Schulentwicklungsplanung, die regelmäßig zu aktualisieren ist, ist die Grundlage für Entscheidungen von Schulträgern und Schulaufsicht. (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 und § 51)

Demografische Situation in Hamburg und Schleswig-Holstein

Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Statistische

Verteilung der

Geburten über

den Lebens-

zyklus der

weiblichen

Bevölkerung in

Hamburg und

Schleswig-

Holstein (jeweils

1986 und 2006)

Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Veränderung der Einwohnerzahl in bildungsrelevanten Altersgruppen in Schleswig-Holstein 2006 bis 2025

0

50.000

100.000

150.000

200.000

250.000

2006 2015 2025

Jahr (jeweils 31.12.)

Ein

wo

hn

erza

hl unter 3 Jahren

3 bis unter 6 Jahren

6 bis unter 10 Jahren

10 bis unter 16 Jahren

16 bis unter 19 Jahren

19 bis unter 26 Jahren

Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von...

Bevölkerungsentwicklung

Entwicklung der Schülerzahlen

Öffentliche allgemein bildende Schulen

Schuljahr Grund-schule

Schulen Sek I u. II

Förder-zentren

insgesamt

2007/2008 115.000100 %

198.400100 %

9.600100 %

323.000100 %

2010/2011 103.200 89,7 %

194.60098,1 %

7.50078,1 %

305.30094,5 %

2015/2016 93.000 80,9 %

181.800 91,6 %

6.90071,9 %

281.70087,2 %

2016/2017 91.300 79,4 %

171.90086,6 %

6.80070,1 %

270.00083,6 %

2020/2021 87.30075,9 %

158.60079,9 %

6.20064,6 %

252.10078,0 % Winfried Zylka

Der demografische Wandel wird zunächst kaum im

natürlichen Rückgang der Einwohnerzahlen sichtbar.

Viel gravierender in den Auswirkungen sind die

Verschiebungen in der Altersstruktur der

Bevölkerung.

Für die kommunale Entwicklung sind außerdem die

Wanderungsbewegungen von großer Bedeutung.

Diese lassen sich durch kommunales Handeln bedingt

beeinflussen.

Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

Merkmale des demografischen Wandels

Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen

Auswirkungen des demografischen Wandels

SchulgrößenSchulstandorte

Schülerbeförderung

KiTasKrippen

Ärztliche Versorgung

SeniorenheimeSeniorenpflegeSeniorenhilfsdiensteSeniorenarbeit

Leerstände(Häuser, Läden)

ÖPNV

Personal-mangel

(Nach-)Qualifizierung

Familiengerechte/Seniorengerechte

Ortsgestaltung

Örtliches Gemeinschaftsleben

SpielplätzeJugendarbeit

AuslastungInfrastruktur

Die fernere Perspektive

Mit einer Fruchtbarkeitsrate von 1,4 werden nur 2/3 der Kinder geboren, die für eine konstante Bevölkerungszahl erforderlich sind.

Das heißt auch, dass sich von einer Generation zur nächsten das Potenzial von Müttern auf 2/3 vermindert.

Nach zwei Generationen beträgt das Potenzial nur noch 4/9 (=44,4 %) und nach drei Generationen 8/27 (=29,6 %)

Winfried Zylka – Kommunalberatung in Demografiefragen