Veräusserungsverträge I: Kauf VI = Besondere Arten des Kaufs

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Veräusserungsverträge I: Kauf VI = Besondere Arten des Kaufs OR-BT 12. März 2012

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Veräusserungsverträge I: Kauf VI = Besondere Arten des Kaufs. OR-BT 12. März 2012. Übersicht Arten. Kauf von Bestandteilen eines Grundstücks, Art. 187 Abs. 2 OR Handelskauf, Art. 190f. OR und Art. 215 OR Viehkauf, Art. 198 OR und Art. Kauf nach Muster, Art. 222 OR - PowerPoint PPT Presentation

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Veräusserungsverträge I: Kauf VI = Besondere Arten des Kaufs

OR-BT 12. März 2012

Page 2: Veräusserungsverträge I: Kauf VI = Besondere Arten des Kaufs

• Kauf von Bestandteilen eines Grundstücks, Art. 187 Abs. 2 OR

• Handelskauf, Art. 190f. OR und Art. 215 OR• Viehkauf, Art. 198 OR und Art. • Kauf nach Muster, Art. 222 OR• Kauf auf Probe oder Besichtigung, Art. 223-225 OR• Teilzahlungskauf, Art. 227a-228 OR• Steigerungskauf, Art. 229-236 OR• Tauschvertrag, Art. 237f. OR

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Übersicht Arten

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• Art. 229 - 236 OR• Freiwillige Versteigerung =

Vertragsschlussmechanismus, der nicht auf Kaufverträge beschränkt ist

• Unterscheide: A freiwillige private Versteigerung, AT des OR freiwillige öffentliche Versteigerung, Art. 229

Abs. 2 OR

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Versteigerungskauf

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Regeln der freiwilligen öffentlichen VersteigerungAustausch der Willenserklärungen, Art. 229 Abs. 2 OR

und Art. 231f. ORVertretungsmacht des Steigerungsleiters, Art. 229

Abs. 3 OREigentumsübergang, Art. 235 ORGewährleistung Art. 234 ORAnfechtung der Versteigerung bei Rechtswidrigkeit

oder Sittenwidrigkeit, Art. 230 OR

Versteigerungskauf

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• Art. 237 f. OR• in der Praxis wenig bedeutsam• geregelt durch Verweis auf den Kaufvertrag,

wobei jede Vertragspartei mit Bezug auf die von ihr versprochene Sache als Verkäufer und mit Bezug auf die zugesagte Sache als Käufer behandelt wird

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Tausch

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• keine Anwendbarkeit der Regeln, die mit Blick auf die Geldleistungspflicht (des Käufers) geprägt worden sind, z.B. Art. 214 Abs. 3 OR

• Art. 185 Abs. 1 OR «besondere Verhältnisse» mit Blick auf Gefahrtragung, d.h. Anwendung der allgemeinen Regeln, Art. 119 Abs. 1 und Abs. 2 OR

• Beschränkung auf Schadenersatz und Wandelung, Art. 238 OR; kein Minderungsrecht nach Art. 205 OR

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Tausch

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• United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11. April 1980 (CISG)

• In der Schweiz seit 1. März 1991 in Kraft:http://www.globalsaleslaw.org/temp/convch.pdf

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Exkurs: Der internationale Warenkauf nach Wiener Kaufrecht

(WKR)

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• Anwendbar auf internationale Warenkäufe zwischen Vertragspartnern aus Beitrittsstaaten (oder bei Anwendbarkeit des Rechts eines Vertragsstaates aufgrund IPR)

• Materielles Kaufrecht• Dispositiv: Ausschlussmöglichkeit (opt-out bei

Rechtswahl des schweizerischen Rechts notwendig)

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Wiener Kaufrecht

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• Vertragsschluss Austausch von Angebot und Annahme, Art. 14ff.

WKR bis zum Abschluss des Vertrags kann ein Angebot

grundsätzlich widerrufen werden, Art. 16 WKR auch unwiderrufliches Angebot kann

zurückgenommen werden, Art. 15 WKR verspätete Annahme ist wirksam, Art. 21 Abs. 1

WKR

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Wiener Kaufrecht

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• Leistungsstörungen Pflichten des Verkäufers, Art. 30 f. WKR

Lieferung der WareÜbergabe der sie betreffenden DokumenteÜbertragung des Eigentums

Pflichten des Käufers, Art. 53 f. WKRZahlung des KaufpreisesAnnahme der Ware

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Wiener Kaufrecht

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Einheitlicher Begriff der Vertragsverletzung («breach of contract», vgl. z.B. Art. 45 und Art. 61 WKR) = wenn eine Partei eine ihrer Pflichten «nach dem Vertrag oder diesem Übereinkommen» nicht erfüllt

Wesentliche Vertragsverletzung («fundamental breach of contract»); wesentlich ist eine Vertragsverletzung, wenn sie für die andere Partei einen solchen Nachteil zur Folge hat, dass ihr im Wesentlichen entgeht, was sie nach dem Vertrag hätte erwarten dürfen (Kriterien: Schwere und Erkennbarkeit)

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Wiener Kaufrecht

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Befreiungsmöglichkeitenhöhere Gewalt, Art. 79 WKReigenes Verhalten der geschädigten Partei, Art. 80

WKR

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• Rechte des Käufers bei Vertragsverletzung des Verkäufers Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, Art. 38 f.

WKRbei vertragswidriger Ware (kein aliud)ab Erkennbarkeit der Mängel Entschuldigung für verspätete Rüge, Art. 44 WKRVerzicht des Verkäufers auf die Rüge, Art. 6 WKRAusschlussfrist, Art. 39 WKRKenntnis des Verkäufers von der Vertragswidrigkeit,

Art. 40 WKRProf. Dr. iur. Ulrike Babusiaux 13

Wiener Kaufrecht

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Recht auf Realerfüllung, Art. 46 Abs. 1 und Art. 28 WKR

Recht auf Ersatzlieferung, Art. 46 Abs. 2 WKR Recht auf Nachbesserung, Art. 46 Abs. 3 WKR Recht auf Vertragsaufhebung, Art. 49 WKR

(Rückgewähr nach Art. 81-84 WKR) Recht auf Minderung des Kaufpreises,

Art. 50 WKR Recht auf Schadenersatz, Art. 45 Abs. 1 lit. b und

Art. 74-77 WKR.

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Verjährung nach Kollisionsrecht, Art. 7 Abs. 2 WKR

Problem: Art. 210 Abs. 1 OR regelt einjährige Verjährungsfrist zweijährige Rügefrist nach Art. 39 Abs. 2 WKR kann aber noch laufen teleologische Reduktion des Art. 210 Abs. 1 OR

im Anwendungsbereich des Wiener Kaufrechts Anwendung der zweijährigen Frist des Art. 39

Abs. 2 WKR

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Wiener Kaufrecht

Page 16: Veräusserungsverträge I: Kauf VI = Besondere Arten des Kaufs

• Rechtsbehelfe des Verkäufers wegen Vertragsverletzungen durch den Käufer Recht auf Realerfüllung, Art. 62 WKR Recht auf Vertragsaufhebung, Art. 64 WKR Recht auf Schadenersatz, Art. 61 Abs. 1 lit. b

und Art. 74-77 WKR

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• Gefahrenübergang (passing of risk), Art. 66-70 WKR Definition: Zeitpunkt, an dem der Käufer zur

Kaufpreiszahlung verpflichtet ist, obwohl die Ware (durch eine nicht vom Verkäufer zu vertretene Ursache) untergegangen oder verschlechtert ist («Preisgefahr», Art. 66 WKR)

Vorrangig sind:Vertragliche Abrede, Art. 6 WKRHandelsbräuche, Art. 9 WKR

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Grundsatz: Gefahrenübergang auf den Käufer mit Übernahme der Sache oder vertragswidriger Nichtübernahme, Art. 69 WKR

Versendungskauf, Art. 67 WKR Verkauf von Waren auf dem Transport, «reisende

Ware», Art. 68 WKR Bei wesentlicher Vertragsverletzung berühren die

Regeln über den Gefahrenübergang die Rechte des Käufers nicht, Art. 70 WKR!

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• essentialia negotii • Lieferung eines aliud• Gefahrtragung• Rechtsgewährleistung • Sachgewährleistung• Verhältnis der Gewährleistungsvorschriften zum

AT des OR• Besonderheiten des Grundstückskaufs• Versteigerungskauf

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Zusammenfassender Überblick Kauf