Veranstaltungskalender für August 2014 - herzogenaurach.de · 237 66. Jahrgang Donnerstag, 14....

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237 66. Jahrgang Donnerstag, 14. August 2014 Nummer 33 Die Stadt Herzogenaurach erlässt aufgrund der Art. 7 und 23 der Gemein- deordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366), folgende Satzung: § 1 (1) Die Stadt Herzogenaurach kann an Persönlichkeiten die Bürgermedaille und die Ehrennadel verleihen. Die Ehrungen schließen sich nicht gegenseitig aus. (2) Mit der Verleihung der Bürgerme- daille und der Ehrennadel wird eine vom Ersten Bürgermeister oder dessen Stellver- treter ausgefertigte Urkunde ausgehändigt. § 2 (1) Die Bürgermedaille kann an Persön- lichkeiten verliehen werden, die sich durch ihr langjähriges ehrenamtliches Engage- ment um das Wohl der bürgerschaftlichen Gemeinschaft hohe Verdienste erworben haben. (2) Die Bürgermedaille hat die Form einer Münze und zeigt auf der Vorderseite das Wappen der Stadt Herzogenaurach mit der Umschrift „Bürgermedaille der Stadt Herzogenaurach“. Die Rückseite trägt den Namen des Geehrten und die Inschrift „Für hohe Verdienste“ sowie das Datum der Verleihung. § 3 (1) Die Ehrennadel kann an Persönlich- keiten verliehen werden, die durch ihre he- rausragenden Leistungen auf den Gebieten der Kunst und Kultur, der Wissenschaft, der Wirtschaft, des Sozialwesens, des Sports oder des öffentlichen Lebens das Wohl und das Ansehen der Stadt gemehrt haben. (2) Die Ehrennadel trägt auf der Vor- derseite das Wappen der Stadt Herzo- genaurach. § 4 Die Stadt kann die Verleihung der Bür- germedaille und der Ehrennadel wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen. Der Beschluss über den Widerruf bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmbe- rechtigten Mitglieder des Stadtrates. § 5 Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Ehrungen der Stadt Herzogenaurach vom 24. Juni 1982, zuletzt geändert am 24. Juli 1997, außer Kraft. Herzogenaurach, 7. August 2014 Dr. German Hacker, Erster Bürgermeister Satzung über die Bürgermedaille und Ehrennadel der Stadt Herzogenaurach (Ehrungssatzung) vom 7. August 2014 Veranstaltungskalender für August 2014 Datum Zeit Veranstaltung Ort/Treffpunkt Veranstalter Fr., 15.8., 19.00: Werkschau Langenzenner Str. 1 Kunst- u. Kulturverein Sa., 16.8., 7.07: Wanderung: Ebern - Lichtenstein - Ebern An der Schütt Fränkischer Albverein So., 17.8., 11.00: Familiensonntag im Pfarrgarten St. Magdalena Kolpingsfamilie Di., 19.8., 18.00: Radtour zum Biergarten in Oberreichenbach Freizeitbad Atlantis Kolpingsfamilie Mi., 20.8., 15.00: Erzählcafé für Senioren: Wohnen Geschwister-Beck-Saal Evang. Kirchengem. Do., 21.8., 6.49: Wanderung: Rezelsdorf - Kästel - Weisendorf An der Schütt Fränkischer Albverein So., 24.8., 8.04: Wanderung: Neustadt/Aisch - Rennhofen - Emskirchen An der Schütt Fränkischer Albverein So., 24.8., 10.00: Stadtführung auf den Spuren von adidas und PUMA Schusterbrunnen Heimatverein Do., 28.8., 6.59: Wanderung: Schloss Seehof - Rossdorf - Strullendorf An der Schütt Fränkischer Albverein Fr., 29.8., 16.00: Trauercafé (Offener Trauerkreis) Erlanger Str. 14 Hospizverein e.V. Sa., 30.8., 8.04: Wanderung: Kirchehrenbach - Dietzhof - Kirchehrenbach An der Schütt Fränkischer Albverein Energiespartipp im August: Stromspar-Förderprogramm für Haushalte mit geringem Ein- kommen Die ansteigenden Energiekosten bela- sten vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, da sie oftmals nicht in der Lage sind, alte Haushaltsgeräte gegen neue stromsparende Geräte autauschen zu kön- nen. Mit einem Förderprogramm, das vom Agenda 21 Arbeitskreis Energie initiiert wurde, soll es diesen Hauhalten ermöglicht werden, das Einsparpotenzial energieeffi- zienter Haushaltsgeräte zu nutzen. Gefördert wird die Anschaffung von Kühl- und Gefrierschränken, Spül- und Waschmaschinen mit mindestens der En- ergie-Effizienzklasse A++. Nicht gefördert werden Wäschetrockner, Mikrowellen- Geräte oder Elektroherde. Die Förderung erfolgt über einen Zu- schuss von 50 % der Gesamtkosten bis zu einem maximalen Förderbetrag von 300 EUR/Gerätetyp. Antragsberechtigt sind Haushalte, die staatliche Transferlei- stungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erhalten. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines gültigen Ausweises der Erlanger Tafel. Der Antragsteller muss in Herzogenaurach seit einem Jahr gemeldet und über 18 Jahre alt sein. Der Förderantrag kann nur im Kreis- Lauf Kaufhaus Herzogenaurach, Rathge- berstr. 41, gestellt werden.

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66. Jahrgang Donnerstag, 14. August 2014 Nummer 33

Die Stadt Herzogenaurach erlässt aufgrund der Art. 7 und 23 der Gemein-deordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366), folgende Satzung:

§ 1(1) Die Stadt Herzogenaurach kann an

Persönlichkeiten die Bürgermedaille und die Ehrennadel verleihen. Die Ehrungen schließen sich nicht gegenseitig aus.

(2) Mit der Verleihung der Bürgerme-daille und der Ehrennadel wird eine vom Ersten Bürgermeister oder dessen Stellver-treter ausgefertigte Urkunde ausgehändigt.

§ 2 (1) Die Bürgermedaille kann an Persön-

lichkeiten verliehen werden, die sich durch ihr langjähriges ehrenamtliches Engage-ment um das Wohl der bürgerschaftlichen Gemeinschaft hohe Verdienste erworben haben.

(2) Die Bürgermedaille hat die Form einer Münze und zeigt auf der Vorderseite das Wappen der Stadt Herzogenaurach mit der Umschrift „Bürgermedaille der Stadt Herzogenaurach“. Die Rückseite trägt den Namen des Geehrten und die Inschrift „Für hohe Verdienste“ sowie das Datum

der Verleihung.§ 3

(1) Die Ehrennadel kann an Persönlich-keiten verliehen werden, die durch ihre he-rausragenden Leistungen auf den Gebieten der Kunst und Kultur, der Wissenschaft, der Wirtschaft, des Sozialwesens, des Sports oder des öffentlichen Lebens das Wohl und das Ansehen der Stadt gemehrt haben.

(2) Die Ehrennadel trägt auf der Vor-derseite das Wappen der Stadt Herzo-genaurach.

§ 4Die Stadt kann die Verleihung der Bür-

germedaille und der Ehrennadel wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen. Der Beschluss über den Widerruf bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmbe-rechtigten Mitglieder des Stadtrates.

§ 5Die Satzung tritt am Tag nach ihrer

Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Ehrungen der Stadt Herzogenaurach vom 24. Juni 1982, zuletzt geändert am 24. Juli 1997, außer Kraft. Herzogenaurach, 7. August 2014 Dr. German Hacker, Erster Bürgermeister

Satzung über die Bürgermedaille und Ehrennadel der Stadt Herzogenaurach (Ehrungssatzung)

vom 7. August 2014

Veranstaltungskalender für August 2014Datum Zeit Veranstaltung Ort/Treffpunkt Veranstalter Fr., 15.8., 19.00: Werkschau Langenzenner Str. 1 Kunst- u. KulturvereinSa., 16.8., 7.07: Wanderung: Ebern - Lichtenstein - Ebern An der Schütt Fränkischer AlbvereinSo., 17.8., 11.00: Familiensonntag im Pfarrgarten St. Magdalena KolpingsfamilieDi., 19.8., 18.00: Radtour zum Biergarten in Oberreichenbach Freizeitbad Atlantis KolpingsfamilieMi., 20.8., 15.00: Erzählcafé für Senioren: Wohnen Geschwister-Beck-Saal Evang. Kirchengem.Do., 21.8., 6.49: Wanderung: Rezelsdorf - Kästel - Weisendorf An der Schütt Fränkischer AlbvereinSo., 24.8., 8.04: Wanderung: Neustadt/Aisch - Rennhofen - Emskirchen An der Schütt Fränkischer AlbvereinSo., 24.8., 10.00: Stadtführung auf den Spuren von adidas und PUMA Schusterbrunnen HeimatvereinDo., 28.8., 6.59: Wanderung: Schloss Seehof - Rossdorf - Strullendorf An der Schütt Fränkischer AlbvereinFr., 29.8., 16.00: Trauercafé (Offener Trauerkreis) Erlanger Str. 14 Hospizverein e.V.Sa., 30.8., 8.04: Wanderung: Kirchehrenbach - Dietzhof - Kirchehrenbach An der Schütt Fränkischer Albverein

Energiespartipp im August: Stromspar-Förderprogramm für Haushalte mit geringem Ein-kommen

Die ansteigenden Energiekosten bela-sten vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, da sie oftmals nicht in der Lage sind, alte Haushaltsgeräte gegen neue stromsparende Geräte autauschen zu kön-nen. Mit einem Förderprogramm, das vom Agenda 21 Arbeitskreis Energie initiiert wurde, soll es diesen Hauhalten ermöglicht werden, das Einsparpotenzial energieeffi-zienter Haushaltsgeräte zu nutzen.

Gefördert wird die Anschaffung von Kühl- und Gefrierschränken, Spül- und Waschmaschinen mit mindestens der En-ergie-Effizienzklasse A++. Nicht gefördert werden Wäschetrockner, Mikrowellen-Geräte oder Elektroherde.

Die Förderung erfolgt über einen Zu-schuss von 50 % der Gesamtkosten bis zu einem maximalen Förderbetrag von 300 EUR/Gerätetyp. Antragsberechtigt sind Haushalte, die staatliche Transferlei-stungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erhalten. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines gültigen Ausweises der Erlanger Tafel. Der Antragsteller muss in Herzogenaurach seit einem Jahr gemeldet und über 18 Jahre alt sein.

Der Förderantrag kann nur im Kreis-Lauf Kaufhaus Herzogenaurach, Rathge-berstr. 41, gestellt werden.

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Polizei ................................................... Tel. 110PolicePolice

Notarzt und Rettungsdienst ............ ...Tel. 112Krankentransport ........................... Tel. 19222Doctor on emergency call / Médecin d'urgence

Notrufe und Notdienste Emergency services Services d‘urgence et d‘accident

Feuerwehr ........................................... Tel. 112Fire departmentSapeurs-pompiers

Giftnotruf Berlin ......................Tel. 030/19240Poison emergency number, BerlinCentre antipoison de Berlin

Notdienste der HerzoWerke ........... Tel. 90450Stand-by duty, HerzoWerkeService d'urgence, HerzoWerke

Strom, Gas, Wasser, FernwärmeHerzo Werke GmbH: .............................................Tel. 90450Kabelfernsehen (täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr)Herzo Media GmbH & Co.KG: .............................Tel. 90450

Herausgeber: Stadt Herzogenaurach - Verantwortlich: Dr. German Hacker, Erster BürgermeisterRedaktion: Helmut Biehler, Gisela Kleyer, Verena Narriman, Tel. 901-122, Fax 901-129, www.herzogenaurach.deDruck: mandelkow GmbH, Tel. 78330

I MPRESS U M

Zahnärztlicher NotdienstDentist on duty / Dentiste de gardeSprechzeiten: 10.00 - 12.00 u. 18.00 - 19.00 Uhr

Freitag, 15. August 2014: Dr. Heidi Fleischer, Bucher Str. 84, 90408 Nürnberg, Praxiszeiten: 15.00 - 18.00 Uhr, Tel. 0911/346755 Samstag/Sonntag, 16./17. August 2014: Dr. Roland Klier, Gleiwitzer Str. 19a, Erlangen, Tel. 09131/31588www.notdienst-zahn.de

ApothekennotdienstPharmacies on dutyPharmacie de garde

Die Dienstbereitschaft beginnt morgens um 8.00 Uhr und endet am darauf folgenden Tag um 8.00 Uhr.Do., 14.8.: Apotheke am HerzogsPark, Haydnstr. 23, Tel. 7384010 Fr., 15.8.: Apotheke am Markt, Kirchenplatz 1, Tel. 3434 Sa., 16.8.: Beyschlag'sche Apotheke, Hauptstr. 31, Tel. 3012 So., 17.8.: Herz-Apotheke, Ohmstr. 6, Tel. 7415959 Mo., 18.8.: Kloster-Apotheke, Münchaurach, Königstr. 10, Tel. 62982Di., 19.8.: Lohhof-Apotheke, Schützengraben 62, Tel. 63283 Mi., 20.8.: Sonnen-Apotheke, Hauptstraße 26, Tel. 5019Do., 21.8.: Stadt-Apotheke, Hauptstraße 36, Tel. 8000 Fr., 22.8.: Sternen-Apotheke, Niederndorfer Hauptstr. 25, Tel. 7384083

Erreichbarkeit:Mo., Di. und Do. 18.00 - 8.00 Uhr am Folgetag; Mi. 13.00 - Do. 8.00 Uhr; Fr. 18.00 - Mo. 8.00 Uhr.Vom Vorabend eines Feiertages 18.00 Uhr bis zum nachfol-genden Werktag 8.00 Uhr.

Ärztlicher Notdienst .......................Tel. 116117(bundesweit gebührenfrei)Emergency medical service/Permanence médical

Hospizverein Herzogenaurach e.V.Ständige Bereitschaft: 0179/92 92 888Bürodienst: mittwochs 15.00 bis 17.00 [email protected]

Bürgerbüro: Abholung beantragter DokumenteFolgende Dokumente können im Bürgerbüro abgeholt werden:Personalausweise, die vom 25. - 30. Juli 2014 beantragt wor-

den sind, und Reisepässe, die am 24. und 25. Juli 2014 beantragt worden sind. Auskünfte unter Tel. 09132/901-176.

Beratung für pflegende AngehörigeSprechstunde des ASB Erlangen-Höchstadt jeden Donnerstag

von 15.00 - 18.00 Uhr, im Rathaus, 1. OG, Zi. 27, Tel. 901-261.

Spielmobil-Fahrplan vom 15. bis 21. August 2014Freitag, 15. August: kein Spielmobilbetrieb Montag, 18. August: Spielplatz HaundorfDienstag, 19. und Mittwoch, 20. August: WelkenbachDonnerstag, 21. August: Spielplatz Herzo Base

Einwurfzeiten an Glascontainern beachtenDas Einwerfen von Altglas verursacht oft störende Geräusche

für die Menschen, die in der Nähe der Container wohnen. Aus Rücksicht auf die Anwohner wird darum gebeten, die

Einwurfzeiten werktags (Mo. - Sa.) von 7.00 - 19.00 Uhr einzu-halten. Außerhalb dieser Zeiten und an Sonn- und Feiertagen ist der Einwurf nicht gestattet.

Ein Zuwiderhandeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld belangt werden.

Herzlichen Glückwunsch!An dieser Stelle wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen

eine Änderung gegenüber der Druckversion vorgenommen. Der amtliche Teil des Amtsblattes ist unverändert.