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Flugplatz Leer- Papenburg GmbH Verbreiterung der Start- und Landebahn und der Rollwege, Erweiterung des Vorfeldes sowie Verlängerung der Sicherheitsstreifen Antrag auf Planfeststellung Antrag nach § 8 LuftVG Band Kapitel Inhalt 1 Antrag auf Planfeststellung 1 Erläuterungsbericht 2 Zeichnungen, Bautechnische Unterlagen 3 Antrag auf Planfeststellung für Umlegung des Gewässers II. Ordnung 4 Grunderwerbsverzeichnis 2 1 Umweltverträglichkeitsstudie incl. Anlagen 3 1 Lärmschutzgutachten Flugplatz Leer Papenburg GmbH 07.05.2009

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Flugplatz Leer- Papenburg GmbH

Verbreiterung der Start- und Landebahn und der Rollwege, Erweiterung des Vorfeldes sowie Verlängerung der Sicherheitsstreifen Antrag auf Planfeststellung Antrag nach § 8 LuftVG

Band Kapitel Inhalt 1 Antrag auf Planfeststellung

1 Erläuterungsbericht 2 Zeichnungen, Bautechnische

Unterlagen 3 Antrag auf Planfeststellung für

Umlegung des Gewässers II. Ordnung 4 Grunderwerbsverzeichnis 2 1 Umweltverträglichkeitsstudie incl. Anlagen 3 1 Lärmschutzgutachten

Flugplatz Leer Papenburg GmbH 07.05.2009

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Antrag auf Planfeststellung Flugplatz Leer- Papenburg GmbH

Antrag nach § 8 LuftVG Band Kapitel Inhalt 1 Antrag auf Planfeststellung

1 Erläuterungsbericht 2 Zeichnungen, Bautechnische Unterlagen 3 Antrag auf Planfeststellung für Umlegung des Gewässers II.

Ordnung 4 Grunderwerbsverzeichnis

Erstellt von: Architekturbüro Th. Stöfer GmbH 26725 Emden

Band 1 Antrag nach § 8 LuftVG Seite 2 von 21 Stand 07.05.2009

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Inhaltsverzeichnis Band 1 1 Erläuterungsbericht

2 Pläne 2.1 Übersichtsplan (Lageplan 1) im Maßstab 1:25.000 mit folgenden

Eintragungen: 2.1.1 Höhenlinien 2.1.2 mit Darstellung der Grenzen des beschränkten Bauschutzbereiches gemäß §

17 Luft VG mit 1,5 km Radius um den Flugplatzbezugspunkt. 2.1.3 mit der Darstellung des Streifens, sowie der An- und Abflugflächen gemäß

Richtlinien über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen auf Flugplätzen mit Sichtflugbetrieb.

2.1.4 Lageplan 2, mit der Numerierung der Hindernisse, die bei der Überprüfung

der Hindernisbegrenzungsflächen im Februar 2008 festgestellt wurden. Die Höhen, die WGS 84 Koordinaten und die Benennung der numerierten Hindernisse sind in der beigefügten Hindernisliste Stand Februar 2008 aufgeführt.

2.1.5 Tabellen der Hindernisse 2.2 Lageplan 3 im Maßstab 1: 5.000 bis 2 km vor die Enden der Start- und

Landeflächen und 1,5 km beidseitig der Anfluggrundlinie mit den unter Punkt 4 beschriebenen Eintragungen und der numerierten Hindernisse im beschränkten Bauschutzbereich

2.3 Längsschnitt (Schnitt25.000) durch die Mittellinie der Start- und Landefläche

im Längsmaßstab 1: 25.000 und Höhenmaßstab 1: 2.500. 2.4 Längsschnitt (Schnitt 5.000) wie Pkt. 2.3 bis 2 km vor die Enden der Start-

und Landeflächen, jedoch im Längsmaßstab 1: 5.000 und Höhenmaßstab 1:500 .

2.5 Querschnitte (Querschnitt 1 und 2) durch die Start- und Landeflächen im

Maßstab 1: 2.500 . 2.6 Lageplan Maßstab 1: 1.000 (Plan S/L Bahn Grundriss VFR) mit Darstellung

der geplanten Maßnahme inkl. Befeuerungsanlagen. 2.7 Lageplan Maßstab 1: 1.000, Bestandsplan. (Bestand) 2.8 Systemschnitt Maßstab 1:100, Hohenmaßstab 1:50 (Systemschnitt) 3 Antrag auf Planfeststellung Umlegung des Gewässers II. Ordnung Nr. 44.1. 3.1 Erläuterungsbericht 3.2 Planunterlagen

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4 Grunderwerbsverzeichnis 4.1 Verzeichnis 4.2 Grunderwerbsplan

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1.0 Erläuterungsbericht 1.1. Allgemein Der Verkehrslandeplatz Leer – Papenburg liegt in zentraler Lage des Landkreises Leer in der Stadt Leer, Ortsteil Nüttermoor. Die Stadt Leer ist als Mittelzentrum u.a. mit den Funktionen Schifffahrtsbetrieb, Gewerbe, Erholung und Fremdenverkehr ausgewiesen. Betrieben wird der Verkehrslandeplatz von der Flugplatz Leer – Papenburg GmbH, Hauptgesellschafter sind die Landkreise Emsland und Leer sowie die Städte Leer und Papenburg. 1.2. Planrechtfertigung und Erforderlichkeit der Maßnahme Mit dem Ausbau des Platzes sollen über die Verbesserung der Flugsicherheit am Platz unmittelbar aber auch mittelbar „Impulse für das regionale Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung“ ausgelöst werden. Durch den Ausbau wird die Flugsicherheit des Platzes für Maschinen im Kurz- und Mittelstreckenverkehr mit größeren Spann- und Spurweiten verbessert. Diese Maschinen suchen in zunehmenden Maße den Platz zur Bedienung der Schifffahrtsbetreiber (Werften) im Unteremsgebiet – insbesondere der Reedereien, Werften und sonstige maritimen Zulieferer- auf oder befördern Wirtschaftsvertreter aus dem hiesigen Unteremsgebiet zu Kunden in Europa. Für diese Maschinen muss der Platz nach 2.1 der einschlägigen „Richtlinien für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtanflugbetrieb vom 02.11.2001 des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen“ –NFL I 327/01- die Merkmale Codezahl 2 und Codebuchstabe B aufweisen, die nur durch folgende Bau- Maßnahmen erreicht werden: 1. Verlängerung der asphaltierten Streifenlänge (=Sicherheitsstreifen) westlich vor

Kopf der Landebahn um 100m und Asphaltierung der 60m Langen Streifenlänge östlich vor Kopf der Landebahn um 40m. Begründung: Die Vorhandenen 60m langen Sicherheitsstreifen westlich und östlich vor Kopf der Landebahn entsprechen zwar den Anforderungen Nr. 4.2.1 der Richtlinie. Aus Sicherheitsgründen, insbesondere für den Fall eines Startabbruchs durch die am Platz Stationierten größeren Maschinen sowie durch die vermehrt den VLP anfliegenden größeren gewerblich eingesetzten Maschinen ist die o.g. asphaltierte Verlängerung der Sicherheitsstreifen angezeigt. Diese Auffassung wird von Piloten, den Flugleitern am Platz und der Luftaufsicht geteilt.

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2. Verbreiterung der Landebahn im Norden um 10m auf 30m Begründung: Mit der Verbreiterung der Landebahn wird zum einen Nr. 4.2.1 der Richtlinie entsprochen, nach der für die 1.200m lange und 20m breite Landebahn eine Breite von mindestens 23m gefordert wird. Darüber hinaus das Sicherheitsbedürfnis der vermehrt stationierten und anfliegenden größeren gewerblich eingesetzten Maschinen ohne Schubumkehr bei nasser Bahn und / oder mit einer größeren Spurweite des Hauptfahrwerks eine Verbreiterung von 10m auf insgesamt 30m. Mit der Verbreiterung der Landebahn auf 30m erhält die Landebahn –wie in Emden- eine Standardbreite, die auch den internationalen Sicherheitsanforderungen entspricht. Drüber hinaus verlagert sich durch die Verbreiterung um 10m die Mittellinie der Landebahn und der südliche seitliche Sicherheitsstreifen um 5m nach Norden. Das führt zur Verbesserung der Sicherheit für die Maschinen und der baulichen Ausnutzbarkeit der Grundstücke im Bauleitplangebiet südlich des Flugplatzgeländes.

3. Verbreiterung der 7,5m breiten Rollbahnen (Taxiways) um 3m auf 10,5m Begründung: Mit dieser Verbreiterung wird den Anforderungen der Nr. 4.6.1 der Richtlinien an den VLP zur Verbesserung der Flugsicherheit entsprochen, nach der für Maschinen mit der o.g. Spannweite die Rollbahnbreite 10,5m nicht unterschritten werden soll. Der Taxiway- Ost wird nach Norden, der Taxiway- West nach Süden verbreitert –nach Süden deshalb, weil eine Verbreiterung nach Norden ohne kostspielige Beseitigung des Entwässerungsgrabens der Tankanlage nicht möglich ist.

4. Erweiterung des Vorfeldes nord-östlich der Tankanlage Begründung: Die Erweiterung verbessert den Zugang insbesondere der größeren Maschinen zum Hangar und zur Tankanlage. Gegenwärtig ist dies nur mit erheblichen kaum zumutbaren Schwierigkeiten möglich.

5. Verlegung von Teilen der Befeuerungs- und Gleitwegbefeuerungsanlagen Begründung: Die Verlegung ist eine notwendige Folge der Verbreiterung der Start- und Landebahn. Durch die Verbreiterung muss der nördliche Teil der Runway-Rand Befeuerung verlegt werden, ebenso die Nördlich liegende PAPI –Anlage. Diese muss ebenfalls um 10m nach Norden versetzt werden, um nach der Baumaßnahme wieder in Betrieb gehen zu können. Siehe Plan S/L Bahn Grundriss VFR.

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6. Im Zuge der Baumaßnahme soll die Schwellenbefeuerung aufgerüstet werden. Begründung: Die Anlage und die Schwellenbefeuerung ist für die anfliegenden Maschinen der erste Sichtkontakt mit dem Landeplatz und somit von großer Bedeutung. Um einen höheren Sicherheitsanspruch gerecht zu werden und in der Baumaßnahme auch für die Zukunft zu investieren, soll die Schwellenbefeuerung nach den Richtlinien der NFL I 95/03 ausgeführt werden. Siehe auch Darstellung in Plan S/L Bahn Grundriss VFR M= 1:1000.

1.3. Varianten Eine Standortalternative ist nicht vorhanden, da ein derartiger Eingriff in die Natur bei einem Neubau eines Verkehrslandeplatzes zu einer wesentlich größeren Beeinträchtigung führt als der geplante Eingriff am vorhandenen Standort. Die Variante, die Start- und Landebahn im Süden zu verbreitern wurde aus Sicherheitsgründen fallen gelassen. Eine Verbreiterung im Süden hätte zur Folge, dass die seitlichen Übergangsflächen nach den Richtlinien der NFL I 327/01 von 1:5 verschlechtert werden würde in Richtung Hallen und Towergebäude. Die Variante beidseitig 5m zu verbreitern hat wesentlich höhere Kosten und größeren Eingriff in den Naturhaushalt zur Folge, da beidseitig die Befeuerungsanlagen incl. aller Kabelzugschächte und Rohrleitungstrassen verlegt werden müssten. Ein Verzicht auf die geplante Baumaßnahme nicht angezeigt, da die Wirtschaft im Unteremsgebiet- insbesondere die Reedereien und Werften im zunehmenden Maße den Platz nutzen. Um die Sicherheit zu gewährleisten muss der Verkehrslandeplatz den Anforderungen der Richtlinien NFL I 327/01 entsprechen, hier die Klassifizierung Code 2 B, Diese wird durch die vorgestellte Baumaßnahme erreicht. Der geplante Ausbau führt darüber hinaus zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. So hat die Stadt Leer gemäß § 8 BauGB für ein südlich des Flugplatzes gelegenes etwa 13,5 ha großes Gelände ein Bauleitverfahren zur Ansiedlung von flugplatzaffinen Betrieben eingeleitet. U.a. plant die aus der Reederei Hartmann AG (Leer), der Meyer-Werft (Papenburg) und dem Bauunternehmen Bunte (Papenburg) bestehenden Unternehmensgruppe dort Hangar, Werkstätten und ein Flugschulungszentrum in einem Gesamtvolumen von rd. 16,5 Mio. € zu errichten und bis zu 50 neue Arbeitsplätze zu schaffen. Bisher sind dafür bereits 5 Kurz- und Mittelstreckenmaschinen im Gesamtvolumen von rd. 30 Mio. € angeschafft und ein etwa 2 ha großes Baugrundstück erworben worden. Ein Genehmigungsverfahren über die Errichtung einer 80 m x 40 m großen Halle auf diesem Grundstück zur Aufnahme von Flugzeugen sowie Büro- und Aufenthaltsräumen ist bei der Stadt Leer anhängig. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahmen ist der geplante Ausbau des Flugplatzes. Auch für den Flugplatzausbau und seine Finanzierung liegen einstimmige Beschlüsse der o.g. Gremien vor.

Stand 07.05.2009

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Antrag auf Planfeststellung Flugplatz Leer- Papenburg GmbH 1.4.Technische Beschreibung 1.4.1. Beschreibung der bestehende örtlichen und baulichen Verhältnisse /

gemäß §40 Luft VZO

a) Start und Landebahn, Betriebsflächen Hartbelagbahn 08/26

Richtung Hauptpiste: 076° / 256° Länge: 1200 m Breite: 20 m Oberfläche: Asphalt Schwelle 26: Schwelle 26 an Runwayende Schwelle 02: Schwelle 08 an Runwayende Markierung: gemäß NFL i – 327/01 Sichtflugbetrieb Streifen: Rechteck von 80 x 1320 m das die Start- und

Landebahn symetrisch umgibt. Rollwege: Ein befestigter Rollweg von 7,5 m Breite verbindet

die Start- und Landebahn 26 mit dem Vorfeld. Ein befestigter Rollweg von 7,50 m verbindet die der Start- und Landebahn 08 mit dem Vorfeld.

Vorfeld: Für Flugzeugabstellung und Abfertigung steht ein

Vorfeld mit ca. 2.400 m² zur Verfügung. Durch die ungünstige Aufteilung entstehen hier Engpässe, insbesondere in der Nähe der Tankanlage.

b) Befeuerungseinrichtungen Pistenbefeuerung: vorhanden, alle 60m Runway-Randfeuer Schwellenbefeuerung 26: 6 Überflurfeuer und 2 Blitzer Schwellenbefeuerung 08: 6 Unterflurfeuer und 2 Blitzer. Pistenendbefeuerung 26: 6 Überflurfeuer, rot Pistenendbefeuerung08: 6 Unterflurfeuer, rot. Rollwegrandbefeuerung: Blaue Randfeuer gemäß NFL i – 98 /82 Gleitwegbefeuerung: PAPI 26 und PAPI 08

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c) Zulassung

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Der Verkehrslandeplatz ist zugelassen für die Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln für folgende Luftfahrzeuge: a) Flugzeuge bis 5.700 kg MPW b) Flugzeuge über 5.700 kg MPW bis 10.000 kg MPW (PPR) c) Hubschrauber bis 5.700 kg MPW d) selbststartende Motorsegler e) Ultraleichtflugzeuge f) Segelflugzeuge und nicht selbststartende Motorsegler g) Rettungshubschrauber

1.4.2 Beschreibung der geplanten Anlagen und Betriebseinrichtungen sowie der geplanten Flug- und Flugplatzbetriebsabwicklung gemäß § 40 Luft VZO

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a) Erläuterung allgemein Die vorhandenen Landeschwellen werden nicht versetzt! Das Anflugverfahren und das Abflugverfahren wird nicht geändert. Die Überflugshöhen bei der Landung und bei den Starts bleiben also gleich. Verbreiterung der Start- und Landebahn auf 30m Gesamtbreite (siehe Plan, S/L Bahn Grundriss VFR) Verbreiterung der Rollweg auf 10,5m (siehe Plan, S/L Bahn Grundriss VFR) Vergrößerung des Apron um rd. 1800m² (siehe Plan, S/L Bahn Grundriss VFR)

b) Beschreibung der geplanten Anlagen und Betriebseinrichtungen 1. Flugplatzanlage: erfüllt Kriterien für Sichtanflug nach

NFL i - 327/01 Codezahl 2, Codebuchstabe B 2. Schwellenbefeuerung : Schwelle 08: es werden nach den Richtlinien der

NFL I 95/03 10 Unterflurfeuer und 12 Überflurfeuer installiert. Die 12 Überflurfeuer bestehen aus jeweils 5 grünen Schwellenfeuern und einem Elektroblitzer pro Seite der Start und Landebahn. Die 10 Unterflurfeuer bestehen aus je 5 grünen Schwellenfeuern welche in der Mitte (Centerline) ein sogenantes Tor bilden (siehe Plan S/L Bahn Grundriss VFR). Schwelle 26: es werden nach den Richtlinien der NFL I 95/03 10 Unterflurfeuer und 12 Überflurfeuer installiert. Die 12 Überflurfeuer bestehen aus jeweils 5 grünen Schwellenfeuern und einem

Stand 07.05.2009

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Elektroblitzer pro Seite der Start und Landebahn. Die 10 Unterflurfeuer bestehen aus je 5 grünen Schwellenfeuern welche in der Mitte (Centerline) ein sogenantes Tor bilden. Siehe Plan S/L Bahn Grundriss VFR.

3. Anflughilfe: PAPI 08: die vorhandene PAPI 08 (Gleitwinkelbefeuerung) muss durch die nördliche Bahnverbreiterung von 10m auch um 10m nach Norden versetzt werden. Der Abstand in westlicher Richtung zur Schwelle bleibt gleich. Siehe Plan S/L Bahn Grundriss VFR. PAPI 26: die bestehend Anflughilfe PAPI 26 bleibt bestehen, da in südlicher Richtung keine Verbreiterung der S/L Bahn geplant ist.

4. Bauschutzbereich: Ein beschränkter Bauschutzbereich 1,5 km Radius um den Flugplatzbezugpunkt ist erfaßt worden, ebenso die Hindernisflächen. Bestehende Hindernisse in beiden Bereichen sind in den beigefügten Lageplänen eingezeichnet; im Maßstab: 1: 25.000 und 1: 5.000 dargestellt Plan : Lageplan 1, Lageplan 2 und Lageplan 3.

Die Hindernisse im beschränkten Bauschutzbereich (A-Y) wurden im Februar 2008 neu ermittelt und sind in beigefügter Liste aufgeführt und im Lageplan 1: 5.000 (Lageplan3) entsprechend gekennzeichnet.Die Hindernisse der Hindernisfreiflächen sind in der beigefügten Tabelle aufgeführt und im Lageplan 1: 25.000 entsprechend gekennzeichnet.

5. Das Vorfeld: Um parkende Flugzeuge in ausreichendem Sicherheitsabstend zur Start und Landebahn und zu den bestehenden Rollwegen platzieren zu können, muss das Vorfeld erweitert werden. Wie im Plan S/L Bahn Grundriss VFR farbig dargestellt, soll die Erweiterung in südliche Richtung an dem Taxiway West erfolgen. Hier bietet sich die Anbindung eines APRON an, ohne neue Erschließungswege gründen zu müssen. Somit eine resourcensparende Lösung unter Berücksichtigung der seitlichen Übergangsflächen nach den Richtlinien der NFL 327/01.

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1.5. Schalltechnische Untersuchungen Das Büro für Lärmschutz, Dipl. Ing. Jacobs wurde mit den schalltechnischen Untersuchungen beauftragt. Die Berechnungen wurden nach den Leitlinien zur Beurteilung von Fluglärm durchgeführt. Auftragsgemäß wurden die Beurteilungspegel an den benachbarten Wohnhäusern untersucht. Die schalltechnischen Berechnungen zeigen, dass die Beurteilungspegel bei einer Berechnung und Beurteilung gemäß der Azb oder der TA- Lärm an der benachbarten Wohnbebauung eingehalten werden. Diese schalltechnischen Untersuchungen und Berechnungen sind in Ordner 3 dargelegt. Auch die von der Landesbehörde geforderte Ergänzung liegt im Ordner 3 bei. Die zusätzlichen Werte des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm §2, Abs.2 wurden beachtet und berechnet. Hierbei ist das Ergebnis der Ermittlung der Schutzzonen, dass die gesamte umliegende Bebauung außerhalb der Tages- Schutzzonen liegt. (siehe Ordner 3; Ergänzung zum Lärmschutzgutachten) Ebenfalls ergänzend wurde der Bodenlärm gerechnet und in Punkt 2.2 im Gutachten tabellarisch dargestellt. Das Ergebnis der Berechnung sagt aus, dass alle Richtwerte an den Immissionspunkten eingehalten werden.

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1.6. Entwässerung Durch die Baumaßnahme zusätzlich versiegelte Flächen: Sicherheitsstreifen 08

100,0 m x 35,0 m = 3.500,0 m²

(5,0 m + 10,0 m) 2 x 42,5 m = 318,8 m²

18,0 m x 5,0 m = 90,0 m² 3.908,8 m²

SL-Bahn

1157,0 m x 10,0 m = 11.570,0 m²

(5,0 m + 10,0 m) 2 x 25,0 m = 187,5 m²

17,5 m x 5,0 m = 87,5 m² 11.845,0 m²

Sicherheitsstreifen 26

40,0 m x 35,0 m = 1.400 ,0 m² 1.400,0 m²

TX 08

120,0 m x 3,0 m = 360,0 m² 360,0 m²

Vorfeld

(17,5 m + 31,2 m) 2 x 90,0 m = 2.191,5 m² 2.191,5 m²

Vorfeld an der Tankanlage

10,0 m x 37,5 m = 375,0 m²

14,2 m x 4,2 m = 59,6 m²

(23,1 m x 4,2 m) 2 = 48,5 m²

(9,2 m x 14,4 m) 2 = 66,24 m² 549,3 m²

TX 26

343,9 m x 3,0 m = 1.031,7 m² 1.031,7 m²

Gesamt 21.286,3 m²

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Um das anfallende Niederschlagswasser in die umliegenden Gräben und Tiefs zu leiten werden an den neuen Erweiterungsflächen, Entwässerungsrigolen mit Anschluss an die Gräben geplant und umgesetzt. Ein Systemschnitt der Entwässerungsrigole ist in der Zeichnung „Systemschnitt“ in Ordner 1 dargestellt. Diese sog. Rigole besteht aus einem Geotextil zum Schutz der Kiesschicht gegen Versandung. Eine ca. 50cm mächtige Kiesschicht und ein Schlitzrohr. Dieses System hat sich nach unserer Erfahrung an anderen Flugplätzen mit ähnlichen Abmessungen bewährt und ermöglicht es die Pützenbildung am Rand der S/L Bahn und der Rollwege wirksam zu vermeiden.

Stand 07.05.2009

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1.7. Gewässerverlegung Durch die Verlängerung der Sicherheitszone im Westen wird der Verbindungsgraben, ein Gewässer II. Ordnung, tangiert. Zur Realisierung der Sicherheitszone des Flugplatzes stellt die Verlegung des Verbindungsgrabens die wirtschaftlichste Lösung dar. Der vorhandene Graben weist eine Böschungsneigung von 1:2 und eine Sohlbreite von 2,5 m auf. Der neue Graben wird gemäß dem beigefügten Längs- und Querprofil ausgebaut. Anfallender Bodenaushub wird zur Verfüllung des alten Grabenabschnittes verwendet. Änderungen der Wasserstände und der Entwässerungstiefe werden nicht geplant. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird durch die Umsetzung von wertvoller und schutzwürdiger Vegetation und eine Abfischung minimiert. Beeinträchtigungen durch die Bautätigkeit sind von begrenzter Dauer. Durch die sich ergebende Laufverlängerung werden weitere Eingriffsfolgen kompensiert. Der Unterhaltungsträger bleibt die Sielacht Moormerland. Da die Gewässerumlegung aus den Gründen der Flugsicherheit erforderlich ist, ist im Rahmen der Konzentrationswirkung das wasserrechtliche Verfahren nach § 119 und 127 NWG der Planfeststellung gem. § 9 LuftVG einbezogen worden. Der vollständige Antrag einschließlich Planunterlagen zur Gewässerumlegung ist den Antragsunterlagen beigefügt im Ordner 2. 1.8. Gleisquerung Durch die Umbaumaßnahme werden die Gleisanlagen der „Industrie Leer- Nord“ GmbH durch den Sicherheitsstreifen gequert. Beaufsichtigt werden die Gleisanlage von: LEA Gesellschaft für Eisenbahnaufsicht mbH in 30175 Hannover, Leonhardt Str. 11. Die Querung ist notwendig um die Verlängerung des Sicherheitsstreifen in westlicher Richtung zu realisieren. Hierbei ist nach Auskunft des Bahnbetreibers die Strecke pro Woche für die Fa. Vetra an 3 Tagen je 1 x mit einem Zug in Schrittgeschwindigkeit frequentiert. Bei dieser geringen Frequenz an drei Tagen ein Zug während der Flugbetriebszeiten kann das bisher bewährte System der Betriebsabwicklung aus Sicht des Flugplatzes beibehalten werden; zumal nicht die S/L Bahn, sondern der Sicherheitsstreifen gequert wird.

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Ergänzend ist noch auf den einschlägigen Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Weser-Ems – 209.43 – 30311 – 21/1 vom 23.03.1998 hinzuweisen: In Nr. 5.4 der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 23.03.1998 heißt es:

Die Ranggierfahrten müssen grundsätzlich an den Wartezeichen (RA 11 der Eisenbahnsignalordnung –ESO) halten und dürfen nur mit Zustimmung des Flugplatzunternehmers die An- und Abflugflächen queren. Nachdem die Rangiereinheit den An- und Abflugbereich verlassen hat, ist seitens der Flugsicherung eine Räumungsprüfung für den Gleisabschnitt zwischen den beiden Wartezeichen durchzuführen, bevor der nächste Start- bzw. Landevorgang zugelassen wird. Die Zustimmungen und Räumungsprüfung sind nachweislich aufzuzeichnen und zu dokumentieren (Flugleiterdienstbuch oder Hauptflugbuch).

Unter Nr. 5.5 heißt es: Unter den Wartezeichen sind zusätzlich Schilder mit der Aufschrift „Rangierauftrag vom Tower einholen“ anzubringen. Die Wartezeichen sind jeweils in Fahrtrichtung rechts vom Gleis in Höhe der seitlichen Übergangsfläche aufzustellen.

Gemäß Nr. 5.9 hat gem. § 22 (2) GEB eine eisenbahntechnische Abnahme stattgefunden

Diese Regelung erfüllt vollinhaltlich die Forderung der LEA Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH, Hannover, in ihrem diesbezüglichen Schreiben über notwendige Maßnahmen zur Sicherung des Kreuzungsbereiches des Sicherheitsstreifens und der Eisenbahnanlage vom 13.10.1997 (Leer 150/L2-032-).

Es wird nochmal darauf hingewiesen, dass sich diese Sicherungsmaßnahme bewährt und als ausreichend für den vorliegenden Fall der Verlängerung des Sicherheitsstreifen nach Westen erwiesen hat. 1.9. Leitungen Es sind folgende Versorgungsleitungen von der Baumaßnahme betroffen: Strom: Eine Stromleitung vom Betreiber, EWE Netz GmbH, Ostfriesland, Leer

Ubbo-Emius Str. 7/9 26789 Leer, wird im Bereich der Verbreiterung der S/L Bahn gequert. Hierbei handelt es sich um eine vorhandene Querung der S/L Bahn mit der Leitung, welche durch die geplante Baumaßnahme um ca. 10 m verlängert werden muss. Der Betreiber wird in PFV beteiligt und separat vor der Ausführung der Baumaßnahme angeschrieben, um die genauen Sicherheitsvorkehrungen vorzugeben und in die Ausführungsplanung eingebunden zu werden.

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Wasser: Eine Wasserversorgungsleitung vom Betreiber Wasserversorgungsverband Moormerland- Uplengen, Hesel wird gekreuzt, im Bereich der nördlichen Verbreiterung der S/L Bahn. Hierbei handelt es sich um eine vorhandene Querung der S/L Bahn mit der Leitung, welche durch die geplante Baumaßnahme um ca. 10 m verlängert werden muss. Der Betreiber wird in PFV beteiligt und separat vor der Ausführung der Baumaßnahme angeschrieben, um die genauen Sicherheitsvorkehrungen vorzugeben und in die Ausführungsplanung eingebunden zu werden.

1.10. Naturschutz, UVP, Artenschutz Naturschutz Innerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich keine

ausgewiesenen Schutzgebiete. Der Bereich um das ehemalige Kloster Thedinga an der Kloster-Thedinga-Straße ist im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Leer 2001) als ein nach § 27 NNatG geschütztes Naturdenkmal dargestellt. In einer Entfernung von ca. 2 km befinden sich westlich des Flugplatzes zwei Natura 2000-Gebiete im Außendeich der Ems. Hierbei handelt es sich um das potenzielle FFH-Gebiet DE 2507-331 Unterems und Außenems und um das Vogelschutzgebiet DE 2609-401 Emsmarsch von Leer bis Emden.

UVP/LBP Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde die derzeitige

Bestandssituation durch eine flächendeckende Biotoptypenkartierung erfasst. Dabei wurden auch gefährdete und / oder geschützte Pflanzenarten aufgenommen. Zur Bewertung möglicher Auswirkungen durch das Bauvorhaben auf die Fauna wurden die Artengruppen Brutvögel, Gastvögel, Lurche und Fledermäuse kartiert. Das Untersuchungsgebiet ist für Brutvögel als von lokaler Bedeutung bewertet worden, für Gastvögel konnte keine besondere Bedeutung festgestellt werden. Keines der im Untersuchungsgebiet vorhandenen Gewässer weist eine landesweite Bedeutung auf. Die Gewässer sind jedoch als von grundsätzlicher Bedeutung für den Naturschutz zu beurteilen. Für Fledermäuse konnten im Untersuchungsgebiet verschiedene Funktionsräume und Funktionsstrukturen abgegrenzt werden, die von allgemeiner bis besonderer Bedeutung für die Fledermäuse zu bewerten waren.

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Im Untersuchungsgebiet liegt abschnittsweise gemäß der Bodenübersichtskarte mit dem Bodentyp Niedermoor mit Organomarschauflage ein seltener Boden mit besonderen Standorteigenschaften vor. Aufgrund des vorhandenen Flugplatzes mit in der Vergangenheit durchgeführten Bautätigkeiten ist jedoch lediglich im äußersten Westen des geplanten Erweiterungsbereichs noch ein solcher Bodentyp zu erwarten. Die Grundwassersituation stellt sich außerhalb des Flugplatzes in Bereichen mit Grünlandnutzung überwiegend als unbeeinträchtigt dar. Durch versiegelte Flächen und Flächen mit entsprechender Oberflächenwasserabführung auf dem Flugplatz ergibt sich eine beeinträchtigte Grundwassersituation. In einigen der im Untersuchungsgebiet vorhandenen Oberflächengewässer sind gefährdete und / oder geschützte Pflanzen- und Tierarten vorhanden. Das Untersuchungsgebiet stellt ein Freilandklimatop dar und ist daher für das Schutzgut Klima / Luft von Bedeutung. Das Landschaftsbild weist aufgrund der vorhandene Nutzungen und Strukturen eine allgemeine Bedeutung auf. Das Schutzgut Mensch und Kultur- und sonstige Sachgüter sind in Form verstreut liegender Wohnnutzung, der ehemaligen Kloster Anlage Thedinga sowie Wallheckenresten aufgrund ihrer mittleren bis hohen Bedeutung bei der Planung zu berücksichtigen. Durch das Vorhaben entstehen erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzgütern durch die Bodenversiegelung von ca. 2 ha und damit Überbauung von Biotoptypen mittlerer Wertigkeit. Es geht abschnittsweise Jagdhabitiat einer Fledermausart verloren. Weitere erheblichen Beeinträchtigungen ergeben sich nicht. Durch Maßnahmen wie der Ausführung der Baumaßnahmen außerhalb der Brut- und Rastzeit, einer Abfischung der zu verfüllenden Gewässer, der Umsetzung von gefährdeten und / oder geschützten Pflanzen, der Beschränkung der Erweiterungsflächen auf das notwendigste Maß der Nutzung und der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen, können weitere erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Mit der Neuanlage des Verbindungsgrabens wird verlorengehender Gewässerlebensraum wiederhergestellt, so dass ein Ausgleich für die Arten und Lebensgemeinschaften der Gewässer und Gewässerränder geschaffen wird. Durch die Extensivierung von Grünland im Bereich des Verbindungsgrabens kann ein Ausgleich für den Verlust an Jagdhabitat für eine erheblich beeinträchtigte Fledermausart geschaffen werden.

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Zur vollständigen Kompensation des Eingriffs stehen zwei unmittelbar an das Flugplatzgelände angrenzende Flurstücke bzw. Flurstücksteile zur Verfügung. Als Maßnahmen sind hier eine Grünlandextensivierung und die Anlage von temporär mit Wasser bestandenen Senken vorgesehen.

Artenschutz Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

wurden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 42 BNatSchG, die durch das Vorhaben erfüllt werden können, bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) geprüft und dargestellt. Im Ergebnis der saP wurde festgestellt, dass für alle betrachteten Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie sowie europäische Vogelarten gem. Art. 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie die Verbotstatbestände nach § 42 BNatSchG nicht erfüllt werden. Den Antragsunterlagen sind eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVS) inklusive faunistischem Gutachten, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) einschließlich entsprechender Planwerke beigefügt.

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1.11 Grunderwerb Das Vorhaben wird auf eigenem bzw. gepachtetem Gelände durchgeführt. Lediglich das für den westlichen Sicherheitsstreifen benötigte Flurstück 14/2 Flur 13 Gemarkung Nüttermoor befindet sich im Eigentum der reformierten Kirchengemeinde Nüttermoor, mit der die Grundstückserwerbsverhandlungen laufen (Siehe Grunderwerbsverzeichnis und Grunderwerbsplan im Anhang, Band 1, Kapitel 4) Der westlich vor Kopf der Landebahn verlaufende Verbindungsgraben, 41/3 und 28/17 Flur 13 Gemarkung Nüttermoor, steht im Eigentum der Sielacht Moormerland. Der Verbindungsgraben wird im Einvernehmen mit der Sielacht nach Westen auf die Flurstücke 14/2 und 16/5 der Flur 13 Gemarkung Nüttermoor verlegt. Das Flurstück 16/5 ist von der GmbH von der Industrie Leer-Nord GmbH gepachtet und wird im Fall der Realisierung des Vorhabens von der GmbH käuflich erworben. Entsprechendes gilt für ein Teilstück des Thedingaer Sieltief der Sielacht Moormerland westlich vor Kopf der Landebahn –Flurstück 38 Flur 13 Gemarkung Nüttermoor-, welches im Einvernehmen mit der Sielacht Moormerland aufgehoben werden wird. Die westlich vor Kopf der Landebahn verlaufende Viehtrift des Landwirten Hermann/Folkmar de Vries, Leer Nüttermoor, Kloster- Thedinga- Str. 7/7a –Flurstück 29/9 Flur 13 Gemarkung Nüttermoor- wird (einvernehmlich mit diesen) aufgehoben und nach Westen vor Kopf des verlängerten Sicherheitsstreifen auf das Flurstück 16/5 und 16/2 Flur 13 Gemarkung Nüttermoor verlegt. Die Sicherheitsmaßnahmen für die zu verlegende Viehtrift sind zumindestens gegenwärtig nicht erforderlich. Die Viehtrift wird nicht benutzt, da die Flurstücke nördlich der Landebahn der Familie de Vries von diesen nicht bewirtschaftet werden, sondern an einen Landwirt verpachtet worden sind. Gegenwärtig wird in Verhandlungen ein Grundstückstausch dieser Fläche gegen andere südlich der Landebahn liegende Ländereien abgeklärt.

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1.12 Information evtl. Betroffener Folgende Personen sollen unterrichtet werden: Lärmschutzbeauftragter für den Flugplatz, Herr Dipl.-Ing- A. Jacobs, Weißenburg 29, 26871 Papenburg Industrie Leer Nord GmbH, Bergmann Str. 35, 26789 Leer – Eigentümerin der Gleisanlage Sielacht Moormerland, Deichstraße 220, 26789 Leer Ref. Kirchengemeinde Nüttermoor, An der Friedenskirche 9, 26802 Moormerland LEA Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH, 30175 Hannover, Leonhardt Str. 11 EWE Netz GmbH Netzregion Ostfriesland, Ubbo- Emmius Str. 7/9 26789 Leer Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ammerlander Heerstr, 140; 26129 Oldenburg Wasserversorgungsverband Moormerland- Uplengen, Hesel Postfach 1262 1.13 Benehmensherstellung mit der Naturschutzbehörde gem. §14 NNATG Während der Planungsphase wurde die Begleitplanung regelmäßig mit dem Amt für Naturschutz abgesprochen. Die Stellungnahme des Amtes für Naturschutz des Landkreises Leer liegt auf der folgenden Seite bei.

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1.14. Kosten und Kostenträger Die gesamte Maßnahme dient der Erhöhung der Sicherheit, der Standortsicherung und dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrslandeplatzes, und damit der Verbesserung der Infrastruktur für bestehende und ansiedlungsbereite flugplatzaffine Unternehmen in Unteremsgebiet. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme wurde auf ca. 3Mio. Euro geschätzt. Der Träger der Baumaßnahme ist die Flugplatz Leer-Papenburg GmbH Leer, den Unterschrift _______

Flugplatz Leer- Papenburg GmbH Geschäftsführer

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