Verkehrsdurchsetzung IP Tag Basel 2008 Lichtenstein Körner & Meyer Lustenberger.

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Verkehrsdurchsetzung IP Tag Basel 2008 Lichtenstein Körner & Meyer Lustenberger

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Verkehrsdurchsetzung

IP Tag Basel 2008

Lichtenstein Körner & Meyer Lustenberger

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3 Fragen

• Ist der Grad der Verkehrsdurchsetzung abhängig von der Freihaltebedürftigkeit des Zeichens?

• Wie sind die massgeblichen Verkehrskreise abzugrenzen?

• Darf die in verschiedenen Regionen unterschiedlich hohe Verkehrsdurchsetzung gemittelt werden?

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Durchsetzung und Freihaltebedürfnis

Ältere deutsche Rechtsprechung:

Starkes Freihaltebedürfnis rechtfertigt einen erhöhten erforderlichen Durchsetzungsgrad (BGH GRUR 1990, 360, 361 – Apropos Film II)

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Durchsetzung und Freihaltebedürfnis

EuGH-Urteil Chiemsee (1999):

Art. 3(3) lässt eine Differenzierung der Unterscheidungskraft nach dem Interesse, eine geographische Herkunftsangabe zu benutzen, nicht zu

Aber: sehr bekannte geographische Bezeichnung kann nur dann Unter-scheidungskraft erlangen, wenn eine lange und intensive Benutzung als Marke vorliegt

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Durchsetzung und Freihaltebedürfnis

BGer-Urteil Uhrenarmband (2004):

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Durchsetzung und Freihaltebedürfnis

BGer-Urteil Uhrenarmband (2004):

Das IGE darf im Rahmen des Eintragungsverfahrens umso höhere Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Verkehrsdurchsetzung stellen, je banaler ein Zeichen erscheint.

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Durchsetzung und Freihaltebedürfnis

BGer-Urteil Uhrenarmband (2004):Die Durchsetzung einer Formgebung als Kennzeichen kann […] aus Tatsachen abgeleitet werden, die erfahrungsgemäss einen Rückschluss auf die Wahr-nehmung eines Zeichens durch das Publikum erlauben.

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Durchsetzung und Freihaltebedürfnis

Damit ist nicht gesagt, dass der Grad der (direkt gemessenen) Verkehrsdurch-setzung höher sein muss bei banalen Zeichen, sondern dass die Beweiskraft der Indizien höher sein muss bei ursprünglich grosser Banalität des Zeichens.

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Durchsetzung und Freihaltebedürfnis

Bei teilweiser Verkehrsdurchsetzung wird derjenige Teil des Verkehrskreises, der das Zeichen als betrieblichen Herkunfts-hinweis versteht, getäuscht, wenn Dritte das Zeichen frei benutzen dürfen. Die (grosse) ursprüngliche Freihaltebe- dürftigkeit ändert daran nichts.

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Durchsetzung und Freihaltebedürfnis

Einwand: das Interesse der Konsumenten, nicht getäuscht zu werden, ist gegen das Interesse der Mitbewerber, das Zeichen benutzen zu dürfen, abzuwägen. Letzteres ist grösser, je freihaltebedürftiger das Zeichen ist.

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Durchsetzung und Freihaltebedürfnis

Gegeneinwand: ein Interesse, das Zeichen benützen zu dürfen, besteht oder besteht nicht. Das Gesetz bietet keinen Anhaltspunkt für eine Abstufung. Zeichen, die absolut freihaltebedürftig sind, sind ohnehin nicht schutzfähig.

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Massgebliche Verkehrskreise

„Zeitliche“ Abgrenzung:

Gehören nur Personen, die derzeit das beanspruchte Produkt nachfragen, oder auch Personen, die zukünftig das Produkt nachfragen werden, zum massgeblichen Verkehrskreis?

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Massgebliche Verkehrskreise

„Zeitliche“ Abgrenzung:

Falls auch zukünftige Nachfrager:

Wie wahrscheinlich muss eine zukünftige Nachfrage sein, damit der (zukünftige) Nachfrager zum Verkehrs-kreis gehört?

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Massgebliche Verkehrskreise

„Zeitliche“ Abgrenzung: „können Sie ausschliessen, jemals ein solches Produkt zu kaufen?“„können Sie sich vorstellen, jemals ein solches Produkt zu kaufen?“„beabsichtigen Sie, jemals ein solches Produkt zu kaufen?“

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Massgebliche Verkehrskreise

„Sachliche“ Abgrenzung:

Nur durch physische, dauerhafte Merkmale der beanspruchten Produkte?

Oder auch durch Marketing?

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Massgebliche Verkehrskreise

Gehören Personen, die ein Produkt für Dritte kaufen, auch zum massgeblichen Verkehrskreis?

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Mittelung des Kennzeichnungsgrades

BGer-Urteil Brico (2000):

Wortzeichen muss sich in allen Sprachregionen durchgesetzt haben

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Mittelung des Kennzeichnungsgrades

Was gilt für Nicht-Wort-Zeichen?

Beispiel:

Kennzeichnungsgrad in den alten Bundesländern (67 Mio. Einwohner): 60%

Kennzeichnungsgrad in den neuen Bundesländern (15 Mio. Einwohner): 20%

Gewichteter Schnitt: 52%

[0,6 x 67 + 0,2 x 15 = 43; 43/82 = 0,52]

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Mittelung des Kennzeichnungsgrades

Was gilt für Gemeinschaftsmarken?

Artikel 7 (2) GMV:

Die Vorschriften des Abs. 1 [absolute Schutzausschlussgründe] finden auch dann Anwendung, wenn die Eintra-gungshindernisse nur in einem Teil der Gemeinschaft vorliegen.

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Mittelung des Kennzeichnungsgrades

EuGH-Urteil Werther‘s Echte (2006):

Der in Artikel 7 Absatz 2 genannte Teil der Gemeinschaft kann gegebenenfalls auch ein einziger Mitgliedstaat sein.