Vermieterfiebel 2016

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ÖHGB ÖSTERR. HAUS- & GRUNDBESITZERBUND HAUS - GRUND - WOHNUNG Haus- und Grundbesitzerbund Braunau Vermieterfiebel Wir sind gerne für Sie da: Bezirksobmann Josef Stranzinger Sekretariat: Montag 14.00 - 18.00 Uhr oder nach tel. Vereinbarung So finden Sie uns: Haus- und Grundbesitzerbund - Bezirk Braunau Linzerstraße 32 5280 Braunau www.oehgb-braunau.at Tel.: 06 64 / 11 20 606 od. 0 77 22 / 6 44 88 E-mail: [email protected] od. [email protected] 1

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Transcript of Vermieterfiebel 2016

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Österr. Haus- &GrundBesitzerBundHaus - Grund - WoHnunG

Haus- undGrundbesitzerbundBraunau

VermieterfiebelWir sind gerne für Sie da:

BezirksobmannJosef Stranzinger

Sekretariat:Montag 14.00 - 18.00 Uhroder nach tel. Vereinbarung

So finden Sie uns: Haus- und Grundbesitzerbund - Bezirk BraunauLinzerstraße 325280 Braunauwww.oehgb-braunau.at

Tel.: 06 64 / 11 20 606od. 0 77 22 / 6 44 88

E-mail: [email protected] od. [email protected]

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Merkblatt zur Vermietung

Für Mitglieder des Haus- und Grundbesitzerbundes

• Beachten Sie, dass Sie bei Verhandlungen nie alleine sein sollten, auch nicht bei un-verbindlichen Besichtigungen durch Mietinteressenten!

Merke: Eine mündliche Zusage ist bereits ein Vertrag!

• Nehmen Sie sich immer einen verlässlichen Zeugen aus Ihrem Bekanntenkreis zu den Besichtigungen/Besprechungen mit!

• Verhandeln Sie vorerst nur unverbindlich mit Mietinteressenten – Sie haben bestimmt mehrere – und sagen Sie dies auch ausdrücklich.

• Erkundigen Sie sich bei Ihren Mietinteressenten über

- deren Bonität (Beschäftigungsverhältnis, Einkommensnachweis) und

- erfragen Sie auch den bisherigen Vermieter (und dessen Telefonnummer) sagen Sie, dass Sie mit diesem über das derzeitige Mietverhältnis sprechen wollen –

und tun Sie dies auch!

• Vermieten Sie nur unter der Voraussetzung, dass vor Einzug ein schriftlicher Mietver-trag Zustande kommt und

• vor Schlüsselübergabe die Kaution (möglichst in bar) erlegt wird (Regel = 3 Brutto- Monatsmieten).

• Lassen Sie sich jeden Mietvertrag vor Unterfertigung noch durch den Haus- und Grund-Besitzerbund kontrollieren.

• Fotografieren Sie vor Einzug des Mieters den Mietgegenstand und dessen Einrich-tungsgegenstände (also Bodenbeläge, Innenfenster, Innentüren, sanitäre Einrichtun-gen und Möbel samt B-Geräten); dies zur Beweissicherung.

• Beachten Sie, dass bei Wohnungen, Zeitverträge (auch Verlängerungen) auf mindes-tens drei Jahre schriftlich abgeschlossen sein müssen (einzige Ausnahme=Neuver-mietung in Zwei-Objekte-Häusern).

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DATENAUFNAHME FÜR MIETVERTRAGVermieter: ................................................................... Telefon: ............... Handy: ...........................................................Eigentümer: ................................................................ Ort: ....................... . PLZ: ...........................................................Adresse: .................................................................... geb. ................................1. Mieter: ................................................................... geb. ...............................2. Mieter : ......................................................................................................................................................geb. ...........................................................................Frau, Kinder ………………………….)Beschäftig Fa. ........................................................... seit .................................Tel.Nr. ......................................................................... Handy Nr. .......................bisher in Miete ........................................................... Vorgänger .......................Hund, Katze, ja nein

Adresse Mietobjekt ......................................................................... 1 Stock …. Erg..... Wohnung Nr ........................................................................ wieviele Wohneinheiten ..Bestehend aus: m2 ................................................. Küche, ................................. Wohnküche .............................................................Wohnzimmer................................ Schlafzimmer, ......................Kinderzimmer ...........................................................Baderaum, WC, .......................... Abstellraum, ........................ Balkon .....................................................................Kellerabteil, ................................. Autoabstellplatz ....................Garage, ..........................………… ............................Gartenmitbenützung .................... ‚Terrasse, .............................Dachboden ..................................

Beginn des Mietverhältnisses: ................................ Dauer ....................................Jahre ............................................

Hauptmiete .................................................................€ ................................... +10 % Mwst ...............................................................€ ................................... Betriebskosten a.c.Zahlung .......................................€ ................................... Heizkosten a.c.Zahlung ............................................€ .................................. ____________________

____________________

Kaution: 3 – 6 Monatsmieten ……………………………….

- Vergebührung 1 % Gesamtmiete 36 Monate- Index- Heizungsanlage Service- Betriebskosten jährlich angeglichen- Schneeräumung und Streuung- Stiegenhausreinigung Türreinigung u. Fenster im Vorhaus- keine abgemeldeten Autos- Vorhaus nichts abstellen- Wände frisch tünchen bei Auszug (nur bei Ein- und Zweifam.) keine dunklen Farben verwenden- Satanlage- Gartenmitbenützung- Küche eingerichtet, E-Geräte ……………………………………- Anzahl der Schlüssel……Haustür, ….. Wohnungstür, ….. Keller, …… Garage, ……. Postkasten

Betriebskosten a.c.Zahl.1 Feuerversicherung........................2 Öffentliche Abg. Müll Kanal Wasser Zählermiete Grundsteuer.

3 Verwaltungsk. ……….………..3.43 € pro Jahr m2_____ :12= ……………………………….4 Heizkosen a.c.Zahl..Art der Heizung,..Öl-,…Gas,…..Hackschn.…..E-Heizung

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Verschiedene Mietverträge

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Ü B E R G A B E P R O T O K O L L

Salzburg, am______________________ um ________________________ UhrWohnhaus: ______________________________________ Whg. Nr. _________Vermieter: ________________________________________________________Mieter: ___________________________________________________________

Ich bestätige die ordnungsgemäße Übernahme der oben genannten Wohnung sowie der unten angeführ-ten Schlüssel.Folgende Mängel wurden anlässlich der Wohnungsübergabe festgestellt:

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Weiters bestätige ich die ordnungsgemäße Übernahme folgender Einrichtungs-gegenstände:____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Ich nehme zur Kenntnis, dass eventuell auftretende Mängel an der Elektro- bzw.Sanitärinstallation und an event. Vorhandenen Elektrogeräten nur innerhalb eines Zeitraumes von 3 Tagen nach Übernahme beanstandet werden können.

Schlüssel: Belege:____ Whg. bzw. Haustorschlüssel Nr._____ Kaution: _________________________ Zimmertürschlüssel Vermietung: ______________________ Postkastenschlüssel Miete: _______________________

_______________________ ____________________________ Unterschrift des Mieters

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Einvernehmliche Auflösungeines Mietverhältnisses:

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SCHLÜSSELBESTÄTIGUNG

…………………………………………………………....………………………………… bestätigt, folgende

Schlüssel für das Objekt................................................................................................................erhalten zu haben:

……….. Stück Nr. …………………………………………………………….. Stück Nr. …………………………………………………………….. Stück Nr. …………………………………………………………….. Stück Nr. ……………………………………………………

_____________________________ _____________________________________Ort/Datum Unterschrift

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Index-Rechnen leicht gemacht!Obwohl in den Mietverträgen eine Wertsiche-rung des Mietzinses enthalten ist, führen doc hviele Hauseigentümer keine Werangleichung des Mietzinses durch. Auf diese Weisen entste-hen Ihnen beachtliche Verluste an Mietzinsein-nahmen. DAbie sit die laufende Bezifferung des Mietzinses auf Grund der WErtsicherung gar nicht so schwierig. Dazu ein Beispiel:Am 1. Jänner 2013 wurde ein Mietvertrag ab-

geschlossen. Dabei wurde ein wertgesich-terter Mietzins von € 400,- vereinbart. Diesen Mietzins bezeichnen wir als Erstzins. Für die Wertsicherung wurde als Vergleichsmaßstab der Index der Verbraucherpreise 2010 haran-gezogen. Dieser Index hatte für Jänner 2013 eine Indexzahl von 106,6, die wir als Bezugsin-desxzahl bezeichnnen.Im Januar 2016 wird nun der Mietzins auf Grund der Indexsteigerung neu beziffert. Die entsprechende Indexzahl für Januar 2016 be-trägt 109,1. Die Formel für die Bezifferung lau-tet:

Mietzins = __________________ x jeweilige Indexzahl = VerhältniszahlErstzins z.B. 400,- €Bezugsindexzahl

Merken wir uns. Sie bleibt für alle weiteren Berechnungen (Bezifferungen) gleich. Sie brauchen mit ihr nur die neue Indeszahl zu multiplizieren und schon haben Sie den neu-bezifferten Mietzins. Wenn Sie Ihrem Mieter nun den so berechneten Mietzins vorschrei-

ben, dann vermeiden Sie bitte die Bezeich-nung „erhöhrter Mietzins“. Der Mietzins wurde ja nicht „erhöht“, er wurde nur neu beziffert; der wertmäßig hat er sich nicht verändert, er sit wertmäßig gleich geblieben.

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NachbarschaftsrechtAufgrund der vielen gerichtsanhängigen Verfahren, der Anregung des OGH (OGH-Ent-scheidung vom 20.01.2007 ob 267/99m) und der unbedriedigend gelösten Fälle bei der Volksanwaltschaft hat der Gesetzgeber Hand-lungsbedarf, das Nachbarrecht behutsam weiterzuentwickeln.

Diesbezüglich hat das Justizminsterium be-reits im Jahr 1999 eine Forschungsarbeit an die Uni Graz in Auftrag gegeben, in der ein internationaler Rechtsvergleich angestellt wur-de und mögliche Reformschnritte aufgezeigt worden sind.

Aufbauend auf dies wissenschafltiche Grund-lage hat das Justizressort einen Begutach-tungsentwurf mit einer Stellungsnahmefrist bis 30. September versandt.

Rücksichtnahmegebot§ 364 ABs. 1 letzter Satz

„Im Besonderen haben Eigentümer benach-barter Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen.“

Eine beidseitige Interessensabwägung, die

von der Kudikatur bisher bereits angewandt wurde. ist nun als Rechtsgrundsatz festge-schrieben.

Die Nutzung des Eigentum darf nicht recht-missbräuchlich geschehen, insbesondere darf man:

• sein Eigentum nicht missbräuchlich verwen-den;

• nicht willkürlich zum Schaden des anderen nutzen;

• schikanös ohne eigenen Nutzen, justament zum Nachteil des anderen

• Jeder Eigentümer hat zudem die legitimen Interessen des anderen zu berücksichtigen.

Eine schikanöse Rechtsausübung ist nach ständiger Judikatur (zu § 1295 ABs. 2 ABGB) bereits heute ein Fall für Schadenersatz, wenn „der Schädigungszweck so augenscheilich im Vordergrund steht, dass andere Ziele der Rechtsausübung völling in den Hintergrund treten“.

Negative Immisionen mit Unterlassungsan-spruch § 364 Abs. 2„...das Gleiche gilt für Einwirkungen durch den Entzug von Luft, lIcht, Grundwasser und der-gleichen.“

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