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  • LernSystem ProAuto-Skript: Versuch, Beteiligung, KonkurrenzenDatum: 23.03.2002 [LK Nr.]

    Lernkarten von Lutz Hlsdunk, Stand Mai 2001

    Strafrecht Allgemeiner Teil - Versuch, Beteiligung,Konkurrenzen

    Die Referenzen beziehen sich auf die elektron. KarteikartenStGB AT von Dr. H.-F. Thomas

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    [1]

    3 Arten & Merkposten

    Strafgrnde des Versuchs

    1. Rechtserschtternder Eindruck auf die Allgemeinheit2. Gleiche kriminelle Intention wie bei Vollendung3. Gefhrdung von Rechtsgtern

    Wichtig fr die Argumentation bei problematischen Versuchs- oderRcktrittskonstellationen.

    eKK StGB AT 31 [2]

    Prfungsreihenfolge (7)

    Versuch

    1. Vorprfung (Versuchsstrafbarkeit/Nichtvollendung)2. Umgedrehter Tatbestand3. Rechtswidrigkeit4. Schuld5. Rcktritt 246. Grob undverstndiger Versuch 23 III7. Fakultative Milderung 23 II

    eKK StGB AT 32 [3]

    Ausgangsnorm Prfungsreihenfolge

    Umgedrehter Tatbestand beim Versuch

    221. Subjektiver Tatbestand

    = Vorstellung von der Tata) Tatentschluss = VS bzgl. aller TBMb) Sonstige Subj. TBM zB Zueignungsabsicht

    2. Objektiver Tatbestand= Unmittelbares Ansetzen (nach der Vorstellung!)

    [4]

  • Reihenfolge (4)

    Deliktsphasen

    1. Planung Grds. straflosVorbereitung Ausn. bes. gefhrl., zB 30

    2. Versuch Strafbar im Rahmen des 23 I

    sowie 11 I Nr. 6

    3. Vollendung Stets strafbar (Normalfall)

    4. Beendigung Relevant fr Teilnahme

    eKK StGB AT 32 [5]

    3 Fallgruppen

    Ausnahmsweise Strafbarkeit von Planung und Vorbereitung(wegen besonderer Gefhrlichkeit)

    1. Vorstufen der Beteiligung an Verbrechen 302. Flschung und Tuschung zB 149, 264, 265b3. Staatsschutz zB 83, 87, 96 ff.

    eKK StGB AT 33 [6]

    bungsfragen & Antworten

    Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitungund strafbarem Versuch

    1. Bei welchem Tatbestandsmerkmal wird die Abgrenzungvorgenommen?

    2. Wie ist die Abgrenzung nach heute ganz hM vorzuneh- men?3. Was ist danach subjektiv zu fordern?4. Welche objektiven Indizien sprechen fr einen Versuchs-

    beginn?

    1. Nach seiner Vorstellung von der Tat...unmb. ansetzt2. Individuell-objektiv3. Subjektiv: Tter muss die Schwelle zum Jetzt geht es los

    berschritten haben.4. Objektiv:

    a) Konkrete Rechtsgutsgefhrdungb) Handlungsbezug zur Opfersphrec) Enger ruml-zeitl Zusammenhang zum geplanten Erfolgd) Aufgabe der Geschehensherrschaft

    eKK StGB AT 33 [7]

    Definition (Satz)

    Unmittelbares Ansetzen

    Der Tter setzt unmittelbar zur Tat an, wenn eraufgrund seines Tatplans Handlungen vornimmt,die in zeitlicher und rumlicher Hinsicht derTatbestandsverwirklichung vorgelagert sindund ohne wesentliche Zwischenschrittein diese einmnden sollenmit der Folge, dass das Tatobjekt bereitskonkret gefhrdet erscheint.

    [8]

  • 3 Fallgruppen [...]

    Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitungund strafbarem Versuch

    1. Teilweise Verwirklichung des TB: immer (+)bei zusammengesetzten Delikten zB Gewalt bei 249

    2. Beendeter Versuch (+), nach Alternativformel sofern Rechtsgutsgefhrdung Aufgabe der Geschehensherrschaft

    3. Sog. Auenzone der Deliktsverwirklichung zw.(+), wenn nach dem Tterplan keine wesentlichenZwischenakte mehr erforderlich sind.

    eKK StGB AT 33 [9]

    bungsflle & Lsungshinweise

    Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitungund strafbarem Versuch

    1. T schlgt die O, um ihr die Handtasche zu entreien. Owehrt sich heftig, so dass T schlielich erfolglos abzieht.

    2. D rttelt an der Vorderrdern des Kfz, um festzustellen, obdas Lenkradschlo eringerastet ist.

    3. A lauert vergeblich dem B an einer Straenbahnhaltestelleauf, um ihn mit Hilfe einer Pfeffertte zu blenden und zuberauben.

    4. Ruber R klingelt bei O an der Haustr, um ihn zu ber- fallen. O ist jedoch wider Erwarten nicht zuhause.

    1. Unmb. Ansetzen (+),da 249 bereits teilweise verwirklicht (Gewalt gg. Person).

    2. Unmb. Ansetzen zw.(+), wenn es dem anschlieenden Entwenden nachTtervorstellung direkt vorgelagert sein sollte.

    3. Unmb. Ansetzen zw; vom RG bejaht. Keine Rechtsgutsgefhrdung, Opfersphre nicht

    erreicht; Geschehensherrschaft noch nicht aufgegeben.4. Hier wohl (+), da Opfersphre bereits erreicht!

    eKK StGB AT 33 [10]

    Grundsatz & Ausnahme 3 Problembereiche

    Untauglicher Versuch

    1. Grds. Strafbar 22 ( Vorstellung)2. Ausn. Grob unverstndiger Versuch 23 III

    Nach hM ohne den sog. aberglubischen Versuch, bei demmangels Kausalwissen schon kein Tatentschluss vorliegt.

    Problembereiche1. Untaugliches Tatsubjekt (mangelnde Tterqualitt)2. Abgrenzung zum Wahndelikt3. Wertungsirrtmer im Vorfeld der Strafnorm

    eKK StGB AT 34 [11]

    bungsfragen & Antworten

    Probleme beim untauglichen Versuch

    1. Wie behandelt die hM den Irrtum des Tters ber seineTterqualitt?

    2. Was vertritt die Gegenansicht mit welchem Argument?3. Was unterscheidet das Wahndelikt vom untauglichen

    Versuch?4. Wo wird diese Abgrenzung ganz besonders problematisch

    und ist in Folge dessen umstritten (jede Meinung vertret- bar, sollte man je so weit kommen!)?

    1. HM: Normaler untauglicher Versuch2. AA: Wie Wahndelikt

    Tterirrtum vermag keine Sonderpflicht zu begrnden3. Wahndelikt:

    Tter irrt nicht ber den Sachverhalt, sondern zu seinenUngunsten ber die Reichweite des Normbefehls.

    4. Bei Wertungsirrtmmern im Vorfeld der StrafnormzB A wertet das (OWi-) Verhalten irrig als Straftat iSd 258;B hlt Sache in Folge eines BGB-Irrtums fr fremd.

    eKK StGB AT 34 [12]

  • 2 Mglichkeiten (Gegenberstellung) [...] [zB]

    Versuch beim erfolgsqualifizierten Delikt

    1. Sog. Erfolgsqualifizierter Versuch= versuchtes Grunddelikt, vollendete Qualifikation

    zB der von A zur miglckten Brandstiftung verwendeteBrennstoff verursacht bereits den Tod eines Menschen

    2. Sog. Versuch der Erfolgsqualifikation= versuchtes od. vollendetes GD, versuchte Qualifikation

    zB A nimmt bei einer Brandstiftung den Tod der Haus-bewohner in Kauf, die sich jedoch alle retten knnen

    eKK StGB AT 35 [13]

    2 Meinungen

    Strafbarkeit des erfolgsqualifizierten Versuchs

    1. Rs: Uneingeschrnkt strafbar2. HL: Differenzierung

    Bei Anknpfung des Delikts an Tterhandlung strafbarzB 178, 251

    Bei Anknpfung des Delikts an Ttererfolg strafloszB 227, 239 III, 306c

    eKK StGB AT 35 [14]

    bungsfragen & Antworten

    Strafbarkeit des Versuchs der Erfolgsqualifikation

    1. Was sind die Grundvoraussetzungen fr die Straf- barkeit aus dem Versuch einer Erfolgsqualifikation?2. Was vertritt demnach die ganz hM?3. In welchen Fllen wird zT eine Einschrnkung gemacht?4. Welche Strafbarkeit bleibt aber in jedem Fall

    unbenommen?

    1. a) Versuch nach 23 I strafbarb) Schwere Folge kann vorstzl. herbeigefhrt werdenc) Tter hatte auch wirklich Vorsatz

    2. Strafbar (arg. aus 11 II)3. Bei nur versuchtem Grunddelikt

    muss auch dessen Versuch strafbar sein sonst wirkt EQ strafbegrndend, nicht nur strafschrfend!

    4. Aus ggf. vollendetem GrunddeliktzB 227, 22; 224 in Tateinheit

    eKK StGB AT 35 [15]

    3 Meinungen []

    Unmittelbares Ansetzen beim Versuch des 13

    1. M1: Nichtvornahme der letztmgl. Rettungshandlung Dann erst rechtsfeindliche Gesinnung bettigt. So Unterlassungsversuch nur bei Fehlschlag denkbar.

    2. M2: Nichtvornahme der erstmgl.Rettungshandlung Nach 13 unverzgliches Handeln geboten.

    3. HM: Einschrnkung von M1 Schon konkrete Gefahr fr Rechtsgut Geschehensablauf aus der Hand gegeben Sonst Benachteiligung gegenber Begehungstter!

    eKK StGB AT 36 [16]

  • berblick

    Rcktritt

    1. Alleintter 24 Ia) S.1 tterabhngiges Ausbleiben des Erfolges

    1. F. beim unbeendeten Versuch: aufgibt 2. F. beim beendeten Versuch: verhindert

    b) S.2 tterunabhngiges Ausbleiben: bemht

    2. Mehrere 24 IIa) S.1: tterabhngiges Ausbleiben: verhindertb) S.2: tterunabhngiges Ausbleiben: bemhen

    eKK StGB AT 3739 [17]

    bungsfragen & Antworten

    Rcktritt des Alleintters

    1. Was ist der Rechtscharakter des 24?2. Was versteht man unter einem qualifizierten Versuch

    und was ist bezglich des Rcktritts zu beachten?3. Welche Grnde sind fr die durch 24 gewhrte

    Straffreiheit zu nennen?4. Ist ein Rcktritt vom vollendeten Delikt mglich?

    1. Persnlicher Strafaufhebungsgrund2. Durch Versuch von Delikt 2 wurde Delikt 1 vollendet:

    Rcktritt nur bzgl. Delikt 2 mglich zB Rcktritt vom Mord- versuch nach 1. Messerstich, dennoch 224 vollendet3. a) Geringere kriminelle Energie

    b) Anreiz zur Umkehr/golden Brckec) Nachsicht/Gnade

    4. Grds. nach 24 nichtAusn. Sondernormen zB 306e (hM: nicht analogiefhig)

    eKK StGB AT 37 [18]

    Ausgangsnorm Prfungsreihenfolge (3)

    Rcktritt des Alleintters

    24 I1. Kein Fehlschlag2. Rcktrittsleistung3. Freiwilligkeit

    eKK StGB AT 37 [19]

    3 Mglichkeiten [...] []

    Rcktrittsleistung beim Rcktritt des Alleintters

    Aufgeben beim unbeendeten Versuch 24 I 1 1. F. Verhindern beim beendeten Versuch 24 I 1 2. F. Ernsthaftes Bemhen beim beendeten Versuch,

    der ohne Zutun des Tters unvollendet blieb 24 I 2

    eKK StGB AT 37 [20]

    Grunddefinition [zB] Problembereich [zB]

    Fehlschlag des Versuches nach hM

    Aus Sicht des Tters kann die Tat physisch-real nicht mehrvollendet werden zB Abwesenheit des Opfers.

    Problembereich: Sinnlos gewordener TatplanzB enttuschte Beuteerwartung, Tatziel des Denkzettelsist erreicht

    eKK StGB AT 37 [21]

  • 2 Meinungen & Einschrnkung

    Fehlschlag bei sinnlos gewordenem Tatplan?

    AA: Schon FehlschlagRs: Nur mangelnde Freiwilligkeit

    Nach beiden Meinungen ist der Tter letztlich strafbar.

    eKK StGB AT 37 [22]

    Prfungsmastab Gegenberstellung [...]

    Unbeendeter und beendeter Versuch

    Beurteilung nach dem Rcktrittshorizont(Kenntnisstand des Tters bei Vornahme der Rcktrittsleistung)1. Unbeendeter Versuch

    Tter ist sicher, dass er noch nicht genug zur Vollendunggetan hat.

    2. Beendeter Versuch Tter ist unsicher, ob er schon genug getan hat Tter ist sicher, dass er schon genug getan hat Tter hat sich berhaupt keine Gedanken gemacht

    eKK StGB AT 37 [23]

    bungsflle & Lsungshinweise

    Unbeendeter und beendeter Versuch

    1. A hat im Gebude des B einen Brandsatz mit Zeitzndergelegt. Auf dem Heimweg kommen ihm Bedenken anseiner Tat, so dass er umkehrt und die Bombe entschrft.

    2. A legt das Gewehr auf B an, besinnt sich dann aber einesbesseren und drckt nicht ab.

    3. A will den B mit mehreren Schssen tten. Nach zweiSchssen berlegt er es sich anders und hrt auf. Durchden von ihm gerufenen Krankenwagen berlebt B.

    1. Beendeter VersuchA hat schon alles zur Vollendung erforderliche getan.

    2. Unbeendeter VersuchA hat sicher noch nicht genug zur Vollendung getan.

    3. Sog. mehraktiger Versuch (str.)AA: Einzelbetrachtung: Jeweils fehlgeschlagener Versuch. skrupelloser Tter bliebe durch spte Umkehr straflosHM: Gesamtwrdigung: Insgesamt sogar unbeendet! Anreiz fr Tter; Rcktrittshorizont magebend.

    eKK StGB AT 37 [24]

    Voraussetzung & 2 Abgrenzungen

    Aufgeben iSd 24 I 2 1. F. als Rcktrittsleistung beimunbeendeten Versuch

    Abbruch der begonnenen Tathandlung mit dem endgltigenEntschluss, auf die konkrete Tat zu verzichten

    Abgrenzung1. Bloer Aufschub der Vollendung zB Pause2. Bloer Wechsel der Tatmodalitt

    eKK StGB AT 38 [25]

  • bungsflle & Lsungshinweise

    Rcktrittsleistung beim unbeendeten Versuch

    1. A hat dem B die erste von 5 geplanten Gifttablettenverabreicht, als er sein Vorhaben aufgibt. Wider Erwartenstirbt B bereits an der ersten Tablette. 211, 22, 24?

    2. A schiet mit bedingtem Ttungsvorsatz auf B, um ihmeinen Denkzettel zu verpassen. Er trifft B nur in den Arm.Damit mehr als zufrieden, schiet er nicht weiter.

    1. AA: Rcktritt mglich Sicht des Ttersmagebend (vgl. 16 I!).HM: Rcktritt unmglichErfolg muss bei 24 immer ausbleiben; hier nur denkbarbei wesentlichem Irrtum ber den Kausalverlauf; aber ().

    2. AA: Rcktritt unmglich Keine Verzichtsleistung des Tters, da Ziel erreicht.HM: Rcktritt mglich Sonst Gesinnungsstrafrecht: Ziel ist noch nicht erreicht.

    eKK StGB AT 38 [26]

    Grunddefinition & Meinungen []

    Verhindern iSd 24 I 1 2. F.als Rcktrittsleistung beim beendeten Versuch

    Tter wurde fr die Erfolgsverhinderung in zurechenbarerWeise miturschlich

    1. HM: Darberhinaus nichts erforderlich Normbefolgungsbereitschaft erwiesen.

    2. AA: Tter muss alle Rettungsmglichk. ausschpfen Sonst ungerechtfertigte Besserstellung im Vergleich zu

    einem untauglichen Versuch im Rahmen des 24 I 2.

    eKK StGB AT 39 [27]

    3 Fallgruppen

    Ohne Zutun iSd 24 I 2

    1. Erfolgsabwendung durch Dritte2. Unerkannt fehlgeschlagener Versuch3. Unerkannt untauglicher Versuch

    eKK StGB AT 39 [28]

    2 Voraussetzungen & Problembereich

    Ernsthaftes Bemhen iSd 24 I 2als Rcktrittsleistung beim beendeten Versuch

    1. uerlich erkennbare Rettungsaktivitten2. Ausschpfen aller aus Ttersicht geeigneten

    Rettungsmglichkeiten

    ProblembereichVollendung wegen Rettungsvereitelung durch das Opfer

    eKK StGB AT 39 [29]

    Erklrung (2)

    Rcktritt gem 24 I 2 bei Vollendung wegenRettungsvereitelung durch das Opfer

    1. Formal vollendetes Deliktdessen Erfolg dem Tter aber wegen fehlender objektiverZurechnung / wesentlicher Abweichung des Kausalverlaufs( 16 I 1) nicht zugerechnet wird.

    2. Wertungsmig verbleibender Deliktsversuchbleibt analog 24 I 2 straflos, sofern das Tterbemhenohne das rettende Opferverhalten mit an Sicherheitgrenzender Wahrscheinlichkeit den Erfolg verhindert htte.

    eKK StGB AT 39 [30]

  • 2 Meinungen Abgrenzung

    Freiwilligkeit beim Rcktritt

    1. AA: Handeln entgegen der Verbrechervernunft Reduktionsverbot bzgl. 24 (nur freiwillig)

    2. HM: Handeln aus autonomen Motivenals Herr des EntschlussesFranksche Formel: Ich will nicht, obwohl ich knnte.

    Handeln aus heteronomen MotivenD.h. fremdbestimmt zB Flucht aufgrund Entdeckung

    eKK StGB AT 38 [31]

    bungsfragen & Antworten

    Freiwilligkeit beim Rcktritt

    1. Wann ist schon Unfreiwilligkeit anzunehmen?2. Worauf kommt es bei Grenzfllen letztlich an?3. Welche beiden Grenzflle sind zu nennen?

    1. Bei wesentlicher nachteiliger Vernderung derSachlage zuungunsten des TterszB erhhtes Erkennungsrisiko, enttuschte Beuteerwartung

    2. Entscheidungskriterium fr Grenzflle:Hat der Tter seine durch die Versuchshandlung bettigterechtsfeindliche Gesinnung durch den Rcktritt widerlegt?

    3. a) Nicht bedachte eigene Schwche zB Angstb) Nicht bedachte uere Hindernisse zB Bewachung

    eKK StGB AT 38 [32]

    bungsfragen & Antworten

    Rcktritt bei mehreren Tatbeteiligten

    1. Nach welcher Vorschrift richtet sich diese Form des Rcktritts?2. In welcher Konstellation bedarf es keines Rcktritts fr

    die Straflosigkeit des Teilnehmers?3. Fr welchen Fall also passt die unter 1. genannte Vorschrift?4. Wie erlangt der Beteiligte danach grds. Straflosigkeit?5. Was kann ausnahmsweise ausreichen?6. Kann bei mittelbarer Tterschaft das Absehen von der Tat

    durch das Werkzeug einen Rcktritt des Hintermannesbedeuten?

    1. 24 II2. Rckgngigmachen d. Tatbeitrags vor Versuchsbeginn

    dann schon nicht kausal zB Gehilfe fordert Waffe zurck3. Tatbeitrge nach Versuchsbeginn4. Grds. 24 II 1 durch Vollendungsverhinderung5. Ausn. 24 II 2 durch Ernsthaftes Bemhen6. Grds. Nicht

    Ausn. Nur bei bewusster WillensvertretungzB durch genaue Weisungen

    eKK StGB AT 40 [33]

    4 Voraussetzungen 2 Besonderheiten

    Rcktritt iSd 24 II 1

    1. Beteiligung an (zumindest) versuchter Haupttat2. Kein Fehlschlag des Versuches3. Vollendungsverhinderung nach Versuchsbeginn4. Freiwilligkeit

    Sonderregeln1. 24 II 2 fr die dortgenannten Flle2. 31 fr 30

    eKK StGB AT 40 [34]

  • berblick

    Beteiligung iSd 28 II

    1. Ttera) Alleintter (bzw. Nebentter) 25 I 1. F.b) mittelbarer Tter 25 I 2. F.c) Mittter 25 II

    2. Teilnehmera) Anstifter 26b) Gehilfe 27

    eKK StGB AT 41 [35]

    2 Problembereiche [...]

    Abgrenzung der Beteiligungsformen

    1. Mittter GehilfeGrund: Beide wirken bei der Tatausfhrung zusammen.

    2. Mittelbarer Tter AnstifterGrund: Beide veranlassen die Tat eines anderen.

    eKK StGB AT 41 [36]

    2 Meinungen [...] []

    Abgrenzung der Beteiligungsformen

    1. HL: Tatherrschaftslehre (Materiell-objektiv)Tatherrschaft als bewusstes In-den-Hnden-Halten destatbestandlichen Geschehensablaufes Rechtssicherheit bisheriges (dolos absichtloses Werkzeug) weggefallen

    2 Rs: Animus-Theorie (Subjektiv)Tter ist, wer die Tat als eigene will (animus auctori) Gefahr der richterl. Wilkr/Gesinnungsstrafrecht Einzelfallgerechtigkeit

    eKK StGB AT 41 [37]

    bungsfrage & Antworten

    Animus-Theorie

    Welche beiden Flle des RG/BGH waren grundlegendfr die animus-Theorie?

    1. Badewannen-FallMutter wollte gleich nach der Geburt ihr Kind tten; ausMitleid bernahm dies die Dritte D an Stelle der M.RG: 217*, 25 I 2. F. der M; 212 (an sich), 27 der DHL: 212 der D; 212, 26, 28 II, 217* der M

    2. Stachynski-UrteilSpion S ttete fr das Regime R einen DiplomatenBGH: 211, 25 I 1. F. des R; 211, 27 des SHL: 211 des S; 211, 26 des R *aufgehoben

    eKK StGB AT 41 [38]

  • bungsfragen & Antworten

    Animus-Theorie zur Abgrenzung der Beteiligungsformen

    1. An welchen sechs Indizien ermittelt diese subjektive Theoriedas Vorliegen des Tterwillens?

    2. Wie lautet der Gegenbegriff zum Tterwillen und was setzter voraus?

    1. Indizien fr Tterwillen (Gesamtwrdigung!) Eigenes Tatinteresse (subj.) Wille zur Tatherrschaft (subj.) Gefhl der Mitverantwortlichkeit (subj.) Bei Vermgensdelikten: Beuteteilung (obj.) Umfang der Tatbeteiligung (obj.) Tatherrschaft (obj.)

    2. Animus socii (Gehilfenwille)Teilnehmer ist, wer die Tat als fremde will.

    eKK StGB AT 41 [39]

    3 Fallgruppen [zB]

    Nur Teilnahme kann vorliegen(ohne Relevanz des Meinungsstreites)

    1. Bei fehlender Tterqualitt zB 331 ff.; 2662. Eigenhndiges Delikt zB 153 ff.3. Fehlende sonstige Ttereigenschaften

    eKK StGB AT 41 [40]

    2 Fallgruppen [zB]

    Nur Tterschaft kann vorliegen(ohne Relevanz des Meinungsstreites)

    1. Bei fehlender vorstzlicher, rechtswidriger Haupttat2. IdR bei eigener od. gemeinschaftl. TB-Verwirklichung

    zB gleichartiges Handeln oder ein Akt bei zusges. Delikt

    eKK StGB AT 41 [41]

    3 Problembereiche [...]

    Grenzflle der Tatherrschaft

    1. Mittelbare Tterschaft durch UnterlassenDurch garantenwidriges Nichthindern eines Begehungs-

    tters mglich?2. Tter hinter dem Tter

    Mittelbare Tterschaft bei volldeliktisch handelndemVordermann mglich?

    3. Im Hintergrund bleibender BandenchefMittterschaft bei besonders bedeutsamen Tatbeitrgenim Vorbereitungsstadium denkbar?

    eKK StGB AT 41 [42]

    Definition (4 Elemente)

    Mittterschaft (Definition MT)

    + Bewusstes und gewolltes Zusammenwirken mehrerer+ Zur tterschaftlichen Tatbestandsverwirklichung, d.h.

    mit Tterwillen (Rs) unter gemeinsamer Tatherrschaft (hL)

    + Aufgrund eines gemeinsamen Tatplans+ Wobei sich jeder den Beitrag des anderen als eigenen

    zurechnen lassen will

    eKK StGB AT 42 [43]

  • 3 Mglichkeiten [...] [zB]

    Prfungsmodelle bei der Mittterschaft

    1. Ein Beteiligter verwirklicht in eig. Person alle TBMsSinnvollerweise getrennter AufbauzB A stiehlt, B bernimmt Planung und Abtransport.

    2. Kein Beteiligter verwirklicht in eig. Person alle TBMsNotwendig gemeinsamer AufbauzB A verwendet Zwangsmittel, B nimmt weg.

    3. Alle Beteiligten verwirklichen in eig. Person alle TBMsSinnvollerweise gemeinsamer Aufbau (wie ein Mann)zB A und B schlagen auf C ein.

    eKK StGB AT 42 [44]

    Prfungsreihenfolge (1/5/1)

    Getrennter Aufbau bei Mittterschaft

    1. Strafbarkeit des AOhne Errterung mglicher Mittterschaft

    2. Strafbarkeit des B als potentiellem Mitttera) Tatbestand ggf. mit Verschiebung gem. 18, 28 IIb) RWic) Schuld ggf. 29d) Ggf. Strafaufhebung 24 IIe) Strafschrfung zB 243 iVm 16

    3. Ergebnis ggf. A und B als Mittter

    eKK StGB AT 42 [45]

    Tatbestand

    Getrennter Aufbau bei Mittterschaft bzgl. des Bals potentiellem Mittter des unproblemat. Tters A

    Definition MT1. Obj. Tatbestand

    a) Tterschaftsbegrndende obj. Merkmale bzgl. Bb) Tterschaftlicher Tatbeitrag/Abgrenzungstheorien

    2. Subj. Tatbestanda) VS des B bzgl. aller TBMs/Tatbeitrgeb) Tterschaftsbegrndende subj. Merkmale bzgl. Bc) Gemeins. Tatplan/ggs. Zurechnungswille A+B !

    3. Ggf. Tatbestandsverschiebung 28 II

    eKK StGB AT 42 [46]

    Prfungsreihenfolge (5/1)

    Gemeinsamer Aufbau bei Mittterschaft

    1. Strafbarkeit von A+B als Mitttera) TB soweit unproblematisch (uU nur Grunddelikt!)b) RWic) Schuldd) Ggf. Strafaufhebung 24 IIe) Strafschrfung zB 243 iVm 16Ergebnis: Ggf. A und B als Mittter zu bestrafen

    2. Ggf. abweichende Strafbarkeit A oder Bnach 18, 28, 29

    eKK StGB AT 42 [47]

  • Tatbestand

    Gemeinsamer Aufbau bei Mittterschaft

    Definition MT1. Obj. Tatbestand

    a) Tterschaftsbegrndende obj. Merkmale bzgl. A+Bb) Tatbeitrge (Abgrenzungsth. idR entbehrlich, da ent-

    weder jeder einen Akt oder jeder alle TBMs verwirklicht)2. Subj. Tatbestand

    a) VS von A+B bzgl. aller TBMs/Tatbeitrgeb) Tterschaftsbegrndende subj. Merkmale des A+Bc) Gemeins. Tatentschluss/ggs. Zurechnungswille A+B

    eKK StGB AT 42 [48]

    berblick

    Tterschaftsbegrndende Merkmale

    1. Objektiva) Deliktspezifische objektive Merkmale zB fremdb) Sondereigenschaften bei Sonderdelikten zB 331c) Eigene Handlung bei eigenhndigen Delikte B 153d) Eigene Pflichtigkeit zB bei 266e) Eigene Garantenpflicht bei 13

    2 SubjektivBesondere Absichten/Tendenzen zB Zueignungsabsicht

    eKK StGB AT 42 [49]

    Grundsatz 2 Meinungen

    Tterschaftlicher Tatbeitrag/Abgrenzungstheorien

    Kausaler Tatbeitrag als Mindesterfordernis

    1. Animus-TheorieJede nicht vllig unerhebliche Vorbereitungs- oderUntersttzungshandlung, sofern mit Tterwillen begangenfolgt: Prfung objektiver+subjektiver Indizien

    2. TatherrschaftslehreEin das ob und das wie der Tat beherrschender,nicht notwendigerweisen tatortnaher Beitrag

    eKK StGB AT 42 [50]

    4 Indizien

    Beherrschender Tatbeitrag iSd Tatherrschaftslehre

    1. Organisationsmacht2. Fhigkeit zum Verhindern der Tat3. Willensgleichordnung4. Handeln als gleichrangige Partner

    eKK StGB AT 42 [51]

  • 2 Voraussetzungen & Problembereiche

    Gemeinsamer Tatentschluss / gegenseitiger Zurechungswille

    1. Mitbestimmung aller ber das ob und wie2. Jeder muss sich den Tatbeitrag des anderen zurechnen

    lassen wollen

    Problembereichea1. Sukzessive Mittterschaft uU sogar stillschweigend2. Exzess eines Mittters

    eKK StGB AT 42 [52]

    bungsflle & Lsungshinweise

    Sukzessive Mittterschaft

    A hat den X in Raubabsicht niedergeschlagen. Der hinzutretende Bbeteiligt sich im stillschweigenden Einvernehmen mit A an derweiteren Ausplnderung des Bewusstlosen.

    Sofern man davon ausgeht, dass beim Hinzutreten des B das Deliktbereits vollendet ist:1. Tatherrschaftslehre: Nur bis zur Vollendung

    Folge: 249, 27; 242, 243 I Nr. 6, 25 II; 52 Gemeinsamer Tatentschluss nicht rckwirkend

    mglich.2. Animus-Theorie: Bis zur Beendigung; Folge: 249, 25 II

    Mittter soll nicht besser stehen als Gehilfe, bei demdies unstr. mglich ist.

    eKK StGB AT 42 [53]

    bungsflle & Lsungshinweise

    Exzess eines Mittters

    1. A und B begehen gemeinsam einen Diebstahl. B weinichts davon, dass A eine geladene Schuwaffe bei sichtrgt.

    2. A, B und C verabreden vor einem Diebstahl, dass sie imFalle der Entdeckung auf Verfolger schieen wrden.Sie werden entdeckt und flchten. Dabei schiet A mit DEauf eine Person, die er fr einen Verfolger hlt. In Wahrheithandelte es sich jedoch um seinen Komplizen B.

    1. Grds. Alleinige Verantwortung des Betreffendena) 242, 25 II von A+Bb) 244 I Nr. 1a nur des A

    2. Str. bei versehentlicher berschreitunga) 242, 244 I Nr. 1a, 25 II von A, B + Cb) 211 des Ac) 211, 25 II des C?

    HM: (+) auch fr Mittter unbeachtl. error in objectoAA: () Irrtum des A kann Tatentschluss nicht erweitern

    eKK StGB AT 42 [54]

    bungsfragen & Antworten

    Mittterschaft

    1. Wann haben Mittter unmittelbar angesetzt iSd 22?2. Was versteht man unter Nebentterschaft?3. Wo ist diese gesetzlich geregelt?

    1. Alle einheitlichbeim unmittelbaren Ansetzen eines Mittters.

    2. NebentterschaftMehrere Personen verwirklichen ohne gemeinsamenTatentschluss dasselbe Delikt (insbes. bei FL denkbar).

    3. Nicht im StGB geregelt(Vgl. aber 14 OWiG sogar Einheitstter).

    eKK StGB AT 42 [55]

  • 2 Arten []

    Regelung der mittelbaren Tterschaft im StGB

    1. Spezielle Regeln Verleitung zur Falschaussage 160 Mittelbare Falschbeurkundung 271

    2. Allgemeine Regel 25 I 2. F.

    eKK StGB AT 43 [56]

    Ausgangsnorm Tatbestand

    Mittelbare Tterschaft

    25 I 2. F.1. Obj. Tatbestand

    a) Tterschaftsbegrndende obj. Merkmale vgl 25 IIb) Tterschaftl. Begehung durch einen anderen

    2. Subj. Tatbestanda) VS bzgl. a) und insbes. auch bzgl. b) (Irrtmer!)b) Tterschaftsbegrndende subj. Merkmale vgl 25 II

    eKK StGB AT 43 [57]

    Voraussetzung & 2 Meinungen [...]

    Tterschaftliche Begehung durch einen andereniSd 25 I 2. F.

    Zurechnung fremden Handelns als eigenes Handelnkraft berlegener Stellung und Steuerung1. Rs: Tterwillen nach wertender Betrachtung des Grades der Beeinflussung und Willensherrschaft2. Tatherrschaftslehre

    AA: Faktische Steuerungsmacht ausreichendalso zB auch Tuschung ber den HandlungssinnHL: Normativ nach Verantwortungsbereichenalso nur bei Strafbarkeitsdefekt des Tatmittlers

    eKK StGB AT 43 [58]

    3 Synonyme

    Anderer iSd 25 I 2. F.

    Werkzeug, Tatmittler, Vordermann

    eKK StGB AT 43 [59]

    4 Fallgruppen & Problembereich

    Tterschaftliche Begehung durch einen andereniSd 25 I 2. F. (Dr. Thomas)

    1. Bei fehlendem TB des Tatmittler: StetsAusn. straflose Urheberschaft bei fehlender TQ

    2. Bei fehlender RWi des Tatmittlers: stets3. Bei fehlender Schuld des Tatmittlers: idR (+),

    sofern jedenfalls faktische Steuerungsmacht des TterszB willensberlegene Beeinflussung eines Minderjhrigen

    4. Bei geminderter Schuld: zweifelhaft zB Katzenknigfall

    Problembereich: Vollverantwortlicher Tatmittler: str.

    eKK StGB AT 43 [60]

  • 5 Fallgruppen

    Tterschaftliche Begehung durch einen andereniSd 25 I 2. F. (Prof. Otto)

    1. Durch Ntigung, sofern Werkzeug gem. 35 entschuldigt2. Benutzung Schuldunfhiger iSd 19 f. bzw. 3 JGG3. Beherrschung kraft Irrtums4. Beherrschung durch Machtapparat5. Qualifikationsloses Werkzeug zB Urkundsbeamter U

    bringt Jedermann J zur Falscheintragung

    Otto, Jura 1987, S. 255 ff. [61]

    Voraussetzung & 6 Fallgruppen

    Tterschaftliche Begehung durch einen anderenkraft Irrtums (Prof. Otto)

    Irrtum beim Tatmittler erregt oder unterhalten

    1. Tatumstandsirrtum 16 I 12. Erlaubnistatbestandsirrtum3. Irrtum fhrt zur Rechtmigkeit zB Haftrichter4. Irrtum ber entschuldigende Situation 35 II5. Vermeidbarer Verbotsirrtum 17 S. 2 str.6. Irrtum ber konkreten Handlungssinn str.

    eKK StGB AT 43 [62]

    bungsfall & Lsungshinweise

    Mittelbare Tterschaft bei verminderter Schuld desTatmittlers?

    A und B leben in einem mystischen Beziehungsgeflecht. Aberzeugt den leichtglubigen und etwas beschrnkten B davon,dass alle Menschen vernichtet werden, wenn nicht demKatzenknig ein Opfer erbracht wird. Dieses Opfer soll C sein. Bmeint, unter diesen Umstnden knne er den C tten, was spterauch geschieht.

    1. 212 durch A?TB, RWi (+); Schuld nach 17 S. 2 iVm 21 gemindert,da B vermeidbar annahm, im Rahmen des 34 zu handeln

    2. 212, 25 I 2. F. durch B?M1: Verantwortungstheorie (), da Grenze strafrechtl.Verantwortung erst bei 17 S. 1 oder 35 I verschobenM2: Faktische Steuerungsmacht (+)Rs: Tterwille nach wertender Betrachtung von der Inten-

    sitt der Einwirkung und Tragweite des Irrtums

    BGHSt 35, 347 ff.; eKK StGB AT 43 [63]

    bungsflle & Lsungshinweise

    Absichtlos doloses Werkzeug

    A bittet B, ihm den Koffer des X zu bringen, den er sichrechtswidrig zueignen will. Er geht davon aus, dass B seine Absichterkennt, denn er hat ihm dafr eine grozgige Belohnungversprochen. B versteht das eindeutige Angebot und bringt X denKoffer. Fr diesen Dienst erhlt er 50 DM.

    Absichtslos doloses Werkzeug ist - zumindest bei 242 - durchEinfhrung der Drittzueignungsabsicht gegenstandslos geworden:

    B: 242A: 242, 26 sowie 259

    eKK StGB AT 43 [64]

  • bungsfall & Lsungshinweise

    Irrtmer bei mittelbarer Tterschaft

    A zndet eine von X bewohnte Htte an. Das Benzin hatteihm B besorgt, in der berzeugung, A sei mindestens 19Jahre alt. In Wahrheit ist A 17 und nach 3 JGG so unreif,dass er nicht zur Veranwortung zu ziehen ist.

    1. 306a I Nr. 1 des A?TB, RW (+), aber Schuld () wegen 3 JGG

    2. 306a I Nr. 1, 25 I 2. F. des B?TB: Werkzeugqualitt des A (+); tterschaftl. Begehung?

    Rs: Kein Tterwille des BHL: Nur potentielle Tatherrschaft: tterschaftlicheBegehung scheitert sptestens am VS diesbezgl.(B denkt, dass A voll schuldfhig, also Werkzeug ist)

    3. 306a I Nr. 1, 27 nach beiden Auffassungen

    Jus 1975, S. 575 f.; eKK StGB AT 43 [65]

    bungsfall & Lsungshinweise

    Irrtmer bei mittelbarer Tterschaft

    B berredet A, die von X bewohnte Htte anzuznden, um demverhassten X eins auszuwischen. B hlt den A fr 17 undschuldunfhig. In Wahrheit ist B aber 19.

    1. 306a I Nr. 1 des A (+)2. 306a I Nr. 1, 25 I 2. F.? Werkzeugqualitt des A sehr zw.

    Rs: (+), wenn B (wie hier) Tterwillen hathL: (), da Tatherrschaft hier nicht vorliegt

    3. 306a I Nr. 1, 25 I 2. F., 22 als untauglicher Versuch?M1: (+), da VS des B auf Begehung iSd 25 I 2. F. gerichtetM2: (), Delikt ist aber vollendet (Erfolgsunrecht!)

    4. 306a I Nr. 1, 26 (+), sofern man mit M2 den Anstifter-vorsatz als im Ttervorsatz enthalten ansieht (str.)

    Jus 1975, S. 575 f.; eKK StGB AT 43 [66]

    3 Meinungen [...] []

    Versuchsbeginn bei mittelbarer Tterschaft

    1. AA1: EinheitstheorieErst bei unmittelbarem Ansetzen des Werkzeugs

    2. AA2: Differenzierung nach Art des Werkzeuges Bei dolosem Werkzeug wie oben aA1 Bei undolosem Werkzeug: Losschicken zur Tat

    3. HM: Nach allgemeiner Abgrenzungsregelbei Entlassung aus dem eigenen Herrschaftsbereich Damit idR schon alles erforderlich getan IdR erscheint Rechtsgut schon gefhrdet

    eKK StGB AT 43 [67]

    bungsfragen & Antworten

    Beteiligung bei Unterlassungsdelikten

    1. Welche beiden Konstellationen sind relativ unproble-matisch zu beurteilen?

    2. Was ist hingegen problematisch und welche Aufassungenwerden dazu vertreten?

    1. a) Teilnahme an einem Unterlassungsdelikt mglich keine Garantenpflicht beim Teilnehmer erforderlich

    b) Anstiftung durch Unterlassen nicht mglich kein Hervorrufen mglich (uU psychische Beihilfe?)

    2. Str. Beihilfe durch UnterlassenHM: Mglich nach unterschiedl. KriterienzB Gehilfenwille, mangelnde Tatherrschaft, nur Obhutspfl.AA: Unmglich; unterlassender Garant ist immer Tter Garantenstellung wirkt tterschaftsbegrndend ( 13 I)

    eKK StGB AT 44 [68]

  • Tatbestand (4)

    Teilnahme

    1. Obj. Tatbestanda) Vorstzliche, rechtswidrige Haupttatb) Teilnahmehandlung

    2. Subj. Tatbestand= Doppelt bezogener Vorsatz bzgl. 1. a) und b)

    3. Ggf. Tatbestandsverschiebung 28 II4. Ggf. Eigene Beziehung zu schw. Folge 18

    eKK StGB AT 45 [69]

    4 Merkposten

    Besonderheiten bei der Strafbarkeit des Teilnehmers

    1. Bei Gehilfen: zwingende Milderung gem. 27 II 22. Strafmilderung gem. 28 I3. Ggf. Persnl. Strafausschlieung zB 258 V, VI4. Ggf. Persnl. Strafaufhebung insbes. 24 II

    Fr die Schuld gilt ohnehin 29.

    eKK StGB AT 45 [70]

    Definition Problembereiche

    Hilfeleisten als Teilnahmehandlung bei 27

    Jedes zumindest miturschliche Frdern, Sichern oderErmglichen der Haupttat durch Rat oder Tat.

    Problembereiche1. Garantenwidriges Unterlassen2. Zeitliche Grenzen der Beihilfe (Sukzessive Beihilfe)

    eKK StGB AT 45 [71]

    bungsfragen & Antworten

    Hilfeleisten bei 27

    1. Wofr muss hinsichtlich der Haupttat der Tatbeitrag desGehilfen kausal sein? Meinungen?

    2. Wo wirkt sich der Streit idR nur aus?3. Wann liegt psychische Beihilfe vor, wann idR nicht mehr?4. Muss der Tter von der Beihilfe wissen?

    1. HL: Erfolgskausalitt erforderlichRs: Handlungskausalitt ausreichend

    2. Betr. Unterlassen (sofern 27 iVm 13 fr mgl.; str.)Nach hL: Sichere Erfolgsabwendung erforderl.(selten)Nach Rs: Risikosteigerung ausreichend (schon eher)

    3. Psychische Beihilfe Bestrken des Tatentschlussesdurch Beseitigung von Hemmungen; darberhinausge-hendes Anfeuern des entschlossenen Tters unerheblich

    4. Keine Willensbereinstimmung ntig (Ggs.: 25 II)

    eKK StGB AT 45 [72]

  • bungsfragen & Antworten

    Zeitliche Grenzen des Beihilfe

    1. In welchem Zeitraum ist eine Beihilfe unstreitig mglich?2. Unter welchem Stichwort diskutiert man die darber- hinausgehende Mglichkeit der Hilfeleistung?3. Welche Meinungen werden dazu vertreten?4. Welche Abgrenzungsschwierigkeit ergibt sich nach der

    hM und wie wird sie gelst?

    1. Vorbereitung bis Vollendung2. Sog. Sukzessive Beihilfe3. AA: Nur bis Vollendung; scharfe Abgrenzung zu 257

    HM: Bis Beendigung4. Abgrenzung zur Begnstigung bei Vermgensdelikten

    durch Bewertung der inneren Willensrichtung Gerichtet auf Beendigung der Vortat: 27 Gerichtet auf Sicherung der Beute vor dem Zugriff des

    Berechtigten: 257

    eKK StGB AT 45 [73]

    bungsfragen & Antworten

    Gehilfenvorsatz

    1. Wie muss das Schlagwort vom doppelten Gehilfenvorsatzgenauer heien?

    2. Wie mu der Vorsatz bzgl. der Haupttat beschaffen sein?Was ist nicht erforderlich?

    3. Welche beiden Probleme knnen auftauchen?4. Was ist der zweite Bezugspunkt des Gehilfenvorsatzes?

    1. Doppelt bezogener Gehilfenvorsatz2. VS bzgl. vollendeter Haupttat

    nach Angriffsrichtung und Unrechtsgehalt konkretisiert(genaue Kenntnis von der Person der Haupttters undder Tatbegehung nicht erforderlich).

    3. a) Exzess des Haupttters: 16 I 1b) Kein Vollendungsvorsatz: 27 ()

    zB durch bewusste Hingabe eines untaugl. Tatmittels4. VS bzgl. Hilfeleistung

    eKK StGB AT 45 [74]

    Grunddefinition

    Bestimmen zur Tat als Teilnahmehandlung bei 26nach hM

    Hervorrufen des konkreten Tatentschlussesdurch geistige Beeinflussung des Tters

    eKK StGB AT 46 [75]

    bungsfragen & Antworten

    Bestimmen zur Tat bei 26

    1. Wie ist das Schaffen einer zur Tat provozierenden Situationnach hM zu beurteilen?

    2. Wer kann noch angestiftet werden und bei wem ist dieAnstiftung ausgeschlossen? Wonach kann aber uU imzweiten Fall bestraft werden?

    3. Was versteht man demgegenber unter einer Umstiftungund wie ist diesbezglich die Strafbarkeit zu bewerten?

    1. Bestimmen zur Tat nach hM (),da keine geistige Beeinflussung des Tters

    2. Sonstige Problemfllea) Mglich beim uU nach Aufgabe eines bereits gefassten

    vorherigen Tatentschlusses noch Schwankendenb) Unmglich beim fest zur Tat entschlossenen

    Sog. Omnimodi facturus (aber evtl. psychische Beihilfe)3. Bestimmen zu einer anderen Tat zB Tter war zum

    Diebstahl entschlossen; Bestimmung zum Betrug; 26 (+).

    eKK StGB AT 46 [76]

  • Problembereich [zB] 2 Meinungen [zB] []

    Sog. Aufstiftung

    Anstiftung zu einer qualifizierten BegehungsweisezB 249 zu 250 Nimm doch eine Pistole mit.

    1. HM: Uneingeschrnkt mglichzB 26 iVm 250 I Nr. 1a Entsprechendes Mehr an Unrecht gengt fr volle

    Anstifterstrafe.2. AA: Nur bei selbststndiger Strafbarkeit des Mehrs

    zB Nur 27 iVm 250 I Nr. 1a (uU 26 iVm 224)

    eKK StGB AT 46 [77]

    2 Fallgruppen [...]

    Sog. Kettenanstiftung

    1. Anstiftung zur AnstiftungStrafbarkeit aus 26 iVm Haupttatals mittelbare Anstiftung (untechnischer Begriff)

    2. Anstiftung zur Beihilfenur Strafbarkeit aus 27 iVm Haupttat

    eKK StGB AT 46 [78]

    bungsfragen & Antworten

    Anstiftervorsatz

    1. Wie muss das Schlagwort vom doppelten Anstiftervorsatzgenauer heien?

    2. Wie mu der Vorsatz bzgl. der Haupttat beschaffen sein?3. Welche Arten des Exzesses unterscheidet man?4. Was ist der zweite Bezugspunkt des Anstiftervorsatzes?

    1. Doppelt bezogener Anstiftervorsatz2. VS bzgl. vollendeter (hM) Haupttat

    + Nach Angriffsrichtung und Unrechtsgehalt konkretisiert+ Gerichtet an begrenzten Personenkreis (sonst 111)

    3. a) Qualitativer Exzess zB 177 statt 242: 26 ()b) Quantitativer Exzess zB 249 statt 242:

    26 iVm 249 () wg. 16 I 1; 26 iVm 242 (+)4. Nur VS bzgl. versuchter Haupttat? nach hM straflos5. VS bzgl. Bestimmen zur Tat

    eKK StGB AT 46 [79]

    Erklrung [zB] & 2 Folgen

    Agent provocateur-Problematik

    Aufforderung zum untauglichen VersuchzB durch Verdeckten Ermittler der Polizei

    1. Keine Strafbarkeit des TatveranlassersNach hM, da keine VS bzgl. vollendeter Haupttat.

    2. Strafbarkeit des TtersEtwaige rechtsstaatswidrige Verhaltensweisen des V-Mannswirken sich als schuldmilderungsgrund erst innerhalb derStrafzumessung aus

    eKK StGB AT 46 [80]

  • Grundsatz & 4 Ausnahmen

    Akzessoriett von Anstiftung und Beihilfe

    1. Grds. Sog. limitierte AkzessoriettTeilnehmerstrafbarkeit richtet sich nach Strafbarkeitder vorstzlichen, rechtswidrigen Haupttat ( 11 I Nr. 5, II)(limitiert, da Schuld nicht erforderlich)

    2. Ausn. Durchbrechungen der Akzessoriett Fehlender Vorsatz bzgl. Qualifikation 16 I 1 Zurechnung von schweren Folgen 18 Jeder nach seiner Schuld 29 zB 17, 19 f.; 35 Tterbezogene Unrechtsmerkmale 28

    eKK StGB AT 47,48 [81]

    bungsflle & Lsungshinweise

    Limitierte Akzessoriett

    1. Beifahrer B spiegelt dem Unfallverursacher A vor, es seinichts passiert; A fhrt ahnungslos weiter.

    2. B veranlasst den Arzt A zur berlassung der Behandlungs-unterlagen des Patienten P, indem er A eine Einwilligungdes Patienten vorspiegelt.

    3. B stiftet den A zu einem Raub an und rt ihm fr den Fall,einen Knppel mitzunehmen, dass das Opfer sich wehrt.A ttet das Opfer sogar.

    Strafbarkeit des B?

    1. a) 142, 25 I 2. F. (), da keine eigene Wartepflicht.b) 26 iVm 142 (), da 16 I 1 bei A.

    2. a) 203, 25 I 2. F. (), da keine Geheimhaltungspflicht.b) 26 iVm 203 I Nr. 1?

    Hngt von der Einordnung des ErlaubnisTBIrrtums ab: Falls vorsatzausschlieend () Falls nur Vorsatzschuld entfallend (+).

    3. 26 iVm 251?(+), wenn eigene Leichtfertigkeit des B ( 18!).

    eKK StGB AT 47 [82]

    bungsfragen & Antworten

    Teilnahme an VS-FL-Kombinationen

    1. Wo finden sich die wichtigsten Beispiele fr Vorsatz-Fahrlssigkeitskombinationen?

    2. Woraus ergibt sich, dass die Teilnahme daran mglich ist?3. Worauf muss sich der Teilnehmervorsatz beziehen?4. Was gilt bzgl. des Fahrlssigkeitselementes?

    1. 308 V, 315b IV, 315c III Nr. 12. 11 II3. VS bzgl. der vorstzlichen Komponente der Haupttat4. I.. eigene FL des Teilnehmers nach 18, 29

    eKK StGB AT 47 [83]

    bungsfragen & Antworten

    28

    1. Was ist der Zweck des 28?2. Welche Merkmale kommen generell in Betracht?3. Wie werden sie ermittelt?4. Was sind typische Beispiele fr Merkmale iSd 28?

    1. Aufteilung des personalen UnrechtsKeine starre Orientierung an Verwirklichung undKenntnis der Haupttat.

    2. Bes. persnliche Merkmale d.h. tterbezogen.3. Abgrenzung zu tatbezogenen Merkmalen

    durch wertende Betrachtung nach Schutzrichtung desjeweiligen Straftatbestandes (Details oft str.).

    4. ZB Amtstrger, Gewerbsmigkeit, ihm...anvertraut,als Mitglied einer Bande

    eKK StGB AT 48 [84]

  • berblick [] [zB]

    28

    1. Strafbegrndende Merkmale 28 IRF: Obligatorische StrafmilderungzB 26/27 iVm 203 oder 348

    2. Strafmodifizierende Merkmale 28 IIRF: Sog. Tatbestandsverschiebung (auf TB-Ebene!) Nach oben: 28 II 1. F. Nach unten: 28 II 2. F.zB Tt. 340 I; TN aus 26/27 iVm 223 (od. umgekehrt)

    eKK StGB AT 48 [85]

    berblick (3/3 Elemente) []

    Zurechnung von Deliktsmerkmalen bei mehreren Beteiligten

    1. Wissenszurechnunga) Obj. Unrechtsmerkmale zB wegnehmen 16 I 1b) Persnliche Unrechtsmerkmale

    Tatbezogen zB Zueignungsabsicht 16 I 1 Tterbezogen, strafbegr. zB echte Amtsdel. 28 I

    2. Hchstpersnliche Zurechnunga) Persnlich, tterbezogen, strafmodifizierend 28 IIb) Erfolgsqualifizierend 18c) Schuldmerkmale 29

    eKK StGB AT 48 [86]

    Ausgangsnorm Grundsatz & Ausnahme

    Strafbare Vorstufen der Beteiligung

    30Grds. Betrifft nur Verbrechen (vgl. 12 II)Ausn. Sonderregel des 159 (ersetzt nur 30 I!)

    eKK StGB AT 49 [87]

    4 Arten []

    Strafbare Vorstufen der Beteiligung iSd 30

    1. Versuchte Anstiftung dazu 30 I2. (Ernstgemeintes) Sichbereitserklren dazu 30 II3. (Ernstgemeinte) Annahme eines Anerbietens 30 II4. Verabredung (mittterschaftlich) 30 II

    eKK StGB AT 49 [88]

    bungsfragen & Antworten

    Vorstufen der Beteiligung

    1. Wie ist grundstzlich das Verhltnis zum spterenversuchten oder vollendeten Delikt?

    2. Was ist wenn die ausgefhrte Tat in der Schwere (oderBeteiligungsform) hinter der geplanten zurckbleibt?

    3. Wo ist der Rcktritt vom Versuch der Beteiligung geregelt?4. Lebt die Strafbarkeit aus 30 auf, wenn von dem Delikt

    insgesamt strafbefreiend zurckgetreten wurde?

    1. Subsidiaritt gg. Versuch/Vollendung2. Aufleben der Strafbarkeit aus 30

    Tateinheit 52 zur Klarstellung des insoweit verwirklich-ten Vorbereitungsunrechts

    3. 314. Kein Aufleben des 30 (unstr.)

    begrifflich wrde 30 gegeben sein 24 wrde aber entwertet

    eKK StGB AT 49 [89]

  • Prfungsreihenfolge (3)

    Konkurrenzen

    1. Feststellung mehrfacher Tatbestandserfllung2. Ausscheiden unechter Konkurrenzen3. Abgrenzung von Tateinheit oder Tatmehrheit

    eKK StGB AT 50 [90]

    Abgrenzung [zB]

    Feststellung mehrfacher Tatbestandserfllung

    Ein handlungseinheitliches Verhalten erfllt nur einen Tatbestand(dann nur einen Obersatz bilden!)

    Bsp. Die Fausttrommel, ein Schwall von Beleidigungen,Wegnahme mehrerer Sachen (nicht hchstpersnlich), mehrereVorkehrungen fr eine FreiheitsberaubungGegenbsp. Ttung mehrerer Menschen durch Bombe ( 52!)Diff.: 5 Ohrfeigen: zwar jeweils nur 1x 185 2. F. und 223, aberzueinander 52!

    eKK StGB AT 50 [91]

    Synonym 3 Arten [...]

    Unechte Konkurrenzen

    Gesetzeseinheit, Gesetzeskonkurrenz

    1. SpezialittNotwendig enthaltene Grundtatbestnde treten zurck.

    2. SubsidiarittNur hilfsweise anwendbare Tatbestnde treten zurck.

    3. KonsumtionRegelmig begangene Vor-, Nach- und Begleittaten tretenzurck.

    eKK StGB AT 50,52 [92]

    2 Merkposten [zB]

    Unechte Konkurrenzen im Gutachten

    1. Kann direkt bei dem in Frage kommenden Delikt geprftwerden, nicht erst bei Konkurrenzen und Gesamtergebnis.

    2. Wenn nicht ganz sicher ist, welche Art von Gesetzeseinheitvorliegt, neutrale Formulierungen verwendenzB tritt zurck, wird verdrngt, bleibt auer Ansatz

    eKK StGB AT 50 [93]

    2 Fallgruppen [zB]

    Spezialitt als unechte Konkurrenz

    1. Grundtatbestand zu Qualifizierung/PrivilegierungzB 223 zu 224; 240 zu 117

    2. Zusammengesetztes Delikt zu den BestandteilenzB 252 zu 242, 240

    eKK StGB AT 50 [94]

  • Gegenberstellung [...]

    Formelle und materielle Subsidiaritt

    1. Formellkraft ausdrcklicher gesetzlicher Anordnung

    2. Materiellnach Zweck und Schutzbereich der Vorschriften ergibtsich kein selbststndiger Unrechtsvorwurf

    eKK StGB AT 52 [95]

    3 Fallgruppen [zB] Merkposten

    Materielle Subsidiaritt als unechte Konkurrenz

    1. Geringere Beteiligungsform zur schwererenzB VersuchVollendung; BeihilfeAnstiftungTterschaft,FahrlssigkeitVorsatz

    2. Gefhrdungs- zu VerletzungsdeliktzB 221 zu 211, 212

    3. DurchgangsdeliktezB 223 zu 212

    Achtung: Wenn ein Delikt nur versucht ist, besteht uU Klar-stellungsbedrfnis: zB 212, 22; 224; 52.

    eKK StGB AT 52 [96]

    3 Fallgruppen [...]

    Konsumtion als unechte Konkurrenz

    1. Regelmige BegleittatenzB 224 zu 226, 249, 22 zu 316a

    2. Mitbestrafte Nachtatensofern gegen das gleiche Rechtsgut gerichtet und keinenweiteren Schaden anrichtend, zB Sicherungs- oderVerwertungsbetrug, Gebrauch einer selbst hergestelltenfalschen Urkunde (aA: Tateinheit)

    3. Mitbestrafte Vortatwie 2., nur dass das Schwergewicht auf der Nachtat liegt

    eKK StGB AT 52 [97]

    bungsflle & Lsungshinweise

    Unechte Konkurrenzen

    1. 244 zu 2422. 249 zu 242, 2403. 248b zu 2424. 221 zu 2115. 123, 303 zu 242, 243 I Nr. 16. 306f zu 306, 306d7. 323c zu 212, 138. 223 zu 2129. 216 zu 212

    1. Spezialitt ( 242 als Grunddelikt; 244 als Qualif.).2. Spezialitt ( 249 enthlt notwendig 242, 240).3. Formelle Subsidiaritt vgl. 248b I aE4. Materielle Subsidiaritt: Verletzung vor Gefhrdung; str.5. Konsumtion (typische Begleittaten).6. Materielle Subsidaritt: Verletzung vor Gefhrdung.7. Materielle Subsidiaritt: 323a nur Jedermannspflicht.8. Materielle Subsidiaritt des 223 als Durchgangsdelikt.9. Spezialitt ( 212 als Grunddelikt; 216 als Privilegier.)

    eKK StGB AT 52 [98]

  • Synonym & Gegenberstellung []

    Tateinheit und Tatmehrheit

    1. Tateinheit 52 (sog. Idealkonkurrenz)In Handlungseinheit verwirklicht der Tter einen Tatbestand mehrmals (gleichartig) mehrere verschiedene Tatbestnde (ungleichartig)

    2. Tatmehrheit 53 (sog. Realkonkurrenz)In Handlungsmehrheit verwirklicht der Tter mehreregleiche oder verschiedene Tatbestnde.

    eKK StGB AT 50 [99]

    3 Mglichkeiten

    Handlungseinheit

    1. Handlung im natrlichen Sinnnur eine willensgesteuerte Bewegung

    2. Natrliche Handlungseinheitmehrere willensgesteuerte Bewegungen, die uerlicheine Einheit darstellen

    3. Rechtliche Handlungseinheit

    eKK StGB AT 50 [100]

    4 Fallgruppen & 3 Abgrenzungen

    Rechtliche Handlungseinheit

    1. Mehraktige Delikte zB 267 I 1. F und 3.F2. Zusammengesetzte Delikte zB 249 oder 2523. Pauschalierende Delikte zB 132a4. Dauerdelikte zB 239

    Abgrenzung1. Zustandsdelikte zB 171 (vollendet mit Tathandlung)2. Kollektivdelikte (Sammelstraftaten) zB 180a, 2603. Fortsetzungszusammenhang (aufgegeben)

    eKK StGB AT 50 [101]

    4 Fallgruppen [zB]

    Tateinheit

    1. Vollidentitt der HandlungenzB 223, 303 durch einen Messerstich

    2. TeilidentittzB 223 und 249

    3. AbsichtsverwirklichungzB 239a bzgl. Kind und 253 bzgl. Vater

    4. Verklammerung(Brckentheorie)zB mehrere 223 durch 249Rs: Weite Auslegung zB sogar durch Polizeiflucht mgl.

    eKK StGB AT 50 [102]

  • Gegenberstellung (3/3 Elemente)

    Folgen von Tateinheit und Tatmehrheit fr Schuldspruch undStrafzumessung

    1. Tateinheit+ Absorptionsprinzip+ Erwhnung aller Delikte im Schuldspruch (Klarstellung)+ Strafe nur aus dem schwersten Delikt

    2. Tatmehrheit+ Asperationsprinzip+ Aneinanderreihung der Delikte im Schuldspruch+ Bildung einer Gesamtstrafe gem. 54

    eKK StGB AT 50 [103]

    bungsfragen & Antworten

    Fortsetzungszusammenhang

    1. Was versteht man unter dem sog. Fortsetzungszusammen-hang?

    2. Was sollte er bezwecken?3. Warum wurde er vom groen Strafsenat des BGH

    aufgegeben?4. Wo wird heute noch in solchen Fllen auf eine sog.

    Einheitsstrafe (als Gegensatz zur Gesamtstrafe des 54)erkannt?

    1. Rechtliche Handlungseinheit bei mehreren Delikten+ in zeitlichem und rumlichem Zusammenhang+ bei gleichartiger Begehungsweise+ von einem Gesamtvorsatz umfatzB 40 Taschendiebsthle durch Drogenabhngigen

    2. Verhinderung unpraktikablen Gesamtstrafe ( 54)3. a) Verjhrung verlngert sich ungebhrlich (n. letzter Tat)

    b) Rechtskraftwirkung erschwert uU Strafverfolgung4. Im Jugendstrafrecht 31 JGG

    eKK StGB AT 51 [104]

    4 Mglichkeiten

    Rechtliche Bewltigung unklarer Sachverhalte

    1. Im Zweifel milder2. Auffangtatbestnde3. Postpendenz oder Prpendenzfeststellung4. Wahlfeststellung

    eKK StGB AT 55 [105]

    bungsfragen & Antworten

    Im Zweifel milder als rechtliche Bewltigung unklarerSachverhalte

    1. Mit welchen lateinischen Ausdrcken wird dieserGrundsatz zum Ausdruck gebracht?

    2. Auf welche Sachverhaltskonstellationen passt er?3. Mit welcher Folge?

    1. In dubio mutius (in dubio pro reo)2. In Stufenverhltnissen

    kann der schwerere Vorwurf nicht bewiesen werdenzB Wegnahme (+); Gewalt zweifelhaft: nur 242;kausaler Tatbeitrag steht fest, zweifelhaft, ob er frMittterschaft ausreicht: Bestrafung aus 27

    3. Folge: Strafe aus dem milderen Gesetz

    eKK StGB AT 55 [106]

  • 2 Fallgruppen

    Auffangtatbestnde als rechtliche Bewltigung unklarerSachverhalte

    1. Vollrauschwenn nicht klar ist, ob der Tter voll oder nur vermindertschuldfhig ist: Strafe allein aus 323a

    2. Fahrlssigkeitstatbestandwenn nicht klar ist ob Vorsatz vorliegt, jedenfalls abereiner vorhersehbare Pflichtverletzung zu bejahen istzB 222 (nach BGH ggf. auch 227) gg 212

    eKK StGB AT 55 [107]

    bungsfragen & Antworten

    Postpendenzfeststellung als rechtliche Bewltigung unklarerSachverhalte

    1. Welchen Fall betrifft die sogenannte Postpendenzfest-stellung?

    2. Welches Problem stellt sich?3. Wie wird es nach hM gelst?4. Mit welcher Folge?5. Welche Gegenansicht wird vertreten?

    1. Beteiligung an Vortat (zB 249, 252) ist zweifelhaft;Nachtat ist beweisbar zB 257259

    2. Gelten die Bestrafungsverboteder 257 III 1, 258 V bzw. anderer bei 259?

    3. HM: Kein Strafverschonungsprivileg, wenn Beteiligungan der Vortat nicht feststeht

    4. Folge: Bestrafung nur wegen der Nachtat5. AA: Strafe nur nach den Grundstzen der Wahlfeststellung

    eKK StGB AT 55 [108]

    Gegenberstellung [...]

    Echte und unechte Wahlfeststellung als rechtlicheBewltigung unklarer Sachverhalte

    1. Echte WahlfeststellungTter hat auf jeden Fall einen von zwei verschiedenen,jedoch rechtlich gleichwertigen Tatbestndenverwirklicht, wobei nicht bewiesen werden kann,welchen.

    2. Unechte WahlfeststellungTter hat durch eine von mehreren Handlungen einenTatbestand verwirklicht, wobei nicht bewiesen werdenkann, welche Handlung es tatschlich war.

    eKK StGB AT 56 [109]

    4 Voraussetzungen Rechtsfolge

    Echte Wahlfeststellung

    1. Unmglichkeit eindeutiger Sachverhaltsaufklrung2. Alle mglichen Verhaltensweisen strafbar

    (sonst: in dubio pro reo fr gnstigste Mglichkeit)3. Eindeutige Bestrafung unmglich

    (milderes Gesetz, Auffangtatbestand oder Postpendenz)4. Gleichwertigkeit der Tatbestnde

    Rs: Rechtsethisch und psychologisch vergleichbarhL: Identischer Unrechtskern

    Rechtsfolge: Strafe aus dem milderen Gesetz

    eKK StGB AT 56 [110]

  • Synonym Rechtsfolge

    Unechte Wahlfeststellung

    Reine Tatsachenalternativitt

    RechtsfolgeStrafbarkeit mglich, sofern alle Taten angeklagt (bzw. imSachverhalt/Obersatz erwhnt) sind.

    eKK StGB AT 56 [111]

    bungsflle & Erklrungen

    Wahlfeststellung

    1. Zeuge Z macht unter Eid zwei sich widersprechendeAussagen. Eine ist falsch, unklar ist, welche.

    2. D hat die Uhr des E erlangt; es kann nicht festgestellt wer- den, ob er sie genommen oder ob E sie ihm berlassen hat.3. R hat gegen den Bankangestellten B Gewalt eingesetzt, um

    an das Geld zu kommen. Ob iSd 249 oder iSd 255 kann nicht festgestellt werden.

    4. Apotheker A verkauft M Abtreibungspillen. Es kann nichtgeklrt werden, ob er von deren Unwirksamkeit wusste.

    1. Unechte Wahlfeststellung: 153 (+), sofern beideAussagen in der Anklage/im Obersatz enthalten sind.

    2. Echte Wahlfeststellung: 242 od. 246?, also 246 (+)da Delikte rechtsethisch vergleichbar bzw. im Kern einenidentischen Unrechtsgehalt haben.

    3. Wie 2.4. Echte Wahlfeststellung zw. 218, 22, 27 oder 263?

    (), da Delikte nicht im Unrechtsgehalt vergleichbar.

    eKK StGB AT 56 [112]