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Verteilungskonflikte infolge der Energiewende: Branchenbetroffenheit Wissenschaftliche Studie von Prof. Dr. Ralf-M. Marquardt Prof. Dr. Heinz-J. Bontrup Lüdinghausen/Hannover im März 2014

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Verteilungskonflikte infolge der Energiewende: Branchenbetroffenheit

Wissenschaftliche Studie von

Prof. Dr. Ralf-M. Marquardt

Prof. Dr. Heinz-J. Bontrup

Lüdinghausen/Hannover im März 2014

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Inhaltsverzeichnis

1 Problemaufriss ..................................................................................................................... 8

2 Preisinternalisierung der Energiewende ......................................................................... 15

2.1 Strompreisentwicklung für nicht-privilegierte Unternehmen ........................................ 15

2.1.1 Strompreiszusammensetzung bei nicht-privilegierten Unternehmen .................... 15

2.1.2 Strompreise für nicht-privilegierte Unternehmen im Quer- und

Längsschnittvergleich ............................................................................................ 17

2.1.3 Strompreiswirkung für nicht-privilegierte Unternehmen durch die Energiewende

............................................................................................................................... 20

2.2 Strompreisprivilegien ..................................................................................................... 22

2.2.1 Privilegien bei der EEG-Umlage ........................................................................... 22

2.2.2 Privilegien bei der Stromsteuer ............................................................................. 26

2.2.3 Privilegien bei der KWK-Umlage ......................................................................... 28

2.2.4 Privilegien bei der Offshore-Haftungsumlage....................................................... 30

2.2.5 Privilegien bei der Umlage für abschaltbare Leistungen ...................................... 31

2.2.6 Privilegien bei der Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung .................... 31

2.2.7 Privilegien bei der Konzessionsabgabe ................................................................. 34

2.2.8 Synopse aktueller Regeln für die administrativen Preiskomponenten .................. 34

2.3 Preisentwicklung für privilegierte energieintensive Unternehmen ................................ 40

3 Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen ..................... 50

3.1 „Green-Electricity-Leakage“-Argument ........................................................................ 50

3.2 Datenquelle der Analyse ................................................................................................ 53

3.3 Kostenseitige Belastung einzelner Branchen ................................................................. 57

3.3.1 Direkte Preis-und Kosteneffekte in einzelnen Branchen ...................................... 58

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3.3.1.1 Rechnerische Zusammenhänge ....................................................................... 58

3.3.1.2 Befunde zu den direkten Effekten ................................................................... 61

3.3.2 Indirekte und Gesamt-Preis- sowie Kosteneffekte in einzelnen Branchen ........... 67

3.3.2.1 Rechnerische Zusammenhänge ....................................................................... 67

3.3.2.2 Befunde zu den Folge- und Gesamt-Effekten ................................................. 70

3.4 Preiseffekte für die Endverbraucher .............................................................................. 86

3.5 Möglichkeiten einer Kostenwälzung ............................................................................. 87

3.5.1 Zusammenhänge zwischen kostenseitiger und verteilungswirksamer Belastung . 87

3.5.2 Grad des internationalen Wettbewerbs in den Branchen ...................................... 92

3.6 Branchenspezifische Verteilungswirkungen erhöhter Strompreise ............................... 96

3.6.1 Zusammenhang zwischen Handelsintensität und Prognosequalität der

Kostenwirkung ...................................................................................................... 96

3.6.2 Empirische Befunde zur Verteilungswirkung erhöhter Strompreise .................... 98

3.7 Kritische Anmerkungen ............................................................................................... 109

4 Schlussfolgerungen .......................................................................................................... 112

5 Literaturverzeichnis ........................................................................................................ 117

6 Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung ................................................... 122

6.1 Aufbau der Input-Output-Tabelle in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung...... 122

6.1.1 Regeln für Matrixoperationen ............................................................................. 126

6.1.2 Modelanalyse ....................................................................................................... 127

6.1.2.1 Input-Ouput-Modell ....................................................................................... 128

6.1.2.2 Gleichgewichtsanalyse .................................................................................. 130

6.1.2.3 Gleichgewichtslösung als Anpassungsprozess .............................................. 139

6.1.2.4 Zusammenhang zur Kostenwirkung eines Preisimpulses .............................. 141

6.1.2.5 Preis-zu-Preis-Elastizitäten ............................................................................ 143

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6.1.2.6 Auswirkung auf die Endnachfragepreisniveaus ............................................ 144

6.1.2.7 Einschränkungen und Rechtfertigung der Analyse ....................................... 145

7 Anhang Ergebnisdokumentation: Input-Output-Modell ............................................ 147

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Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Differenzkostenentwicklung nach Energieträger ........................................................ 10

Abb. 2: Nicht-reduzierte EEG-Umlage .................................................................................... 11

Abb. 3: Dynamikvergleich Differenzkosten und angerechneter Letztverbrauch ..................... 12

Abb. 4: Strompreiszusammensetzung nicht-privilegierte Unternehmen 2013 ........................ 17

Abb. 5: EU-Strompreisvergleich für Unternehmen mit mittlerer Stromintensität ................... 18

Abb. 6: Strompreisentwicklung für Unternehmen mit mittlerer Stromintensität ..................... 19

Abb. 7: Entwicklung administrierter Strompreiskomponenten für Unternehmen mit mittlerer

Stromintensität ......................................................................................................................... 20

Abb. 8: Entlastung: Besondere Ausgleichsregelung und Eigenstromprivileg ......................... 26

Abb. 9: EU-Strompreisvergleich für Unternehmen mit hoher Stromintensität ....................... 43

Abb. 10: Primärer Anstieg der Vorleistungskosten in v.H. nach Strompreisanstieg ............... 63

Abb. 11: Primärer Kosteneffekt in v.H. nach Strompreisanstieg ............................................. 66

Abb. 12: Vorleistungskostenwirkung in v.H. nach Strompreisanstieg .................................... 71

Abb. 13: Vorleistungskostenwirkung in Mio. EUR nach Strompreisanstieg .......................... 74

Abb. 14: Preiswirkung nach Strompreisanstieg ....................................................................... 78

Abb. 15: Kostenwirkung im Value-at-Stake-Ansatz in v.H. nach Strompreisanstieg ............. 83

Abb. 16: Relationen Primär- zu Folgeeffekten ........................................................................ 85

Abb. 17: Preisbelastung für den Endverbrauch ........................................................................ 87

Abb. 18: Kostenwälzung ohne internationalen Wettbewerb .................................................... 89

Abb. 19: Kostenwälzung mit internationalem Wettbewerb ..................................................... 90

Abb. 20: Handelsintensitäten ................................................................................................... 95

Abb. 21: Überdurchschnittlich exponierte Branchen – Primäre Kostenwirkung ..................... 99

Abb. 22: Überdurchschnittlich exponierte Branchen - Gesamtkostenwirkung ...................... 101

Abb. 23: Überdurchschnittlich exponierte Branchen – Prognosespektrum der Kostenwirkung

................................................................................................................................................ 103

Abb. 24: Input-Output Tabelle Deutschland .......................................................................... 123

Abb. 25: Kreislaufzusammenhang der Input-Output Tabelle ................................................ 125

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Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Prognosen zur Festlegung der EEG-Umlage seit AusglMechV (2010) ...................... 13

Tab. 2: Strompreisanstieg für Unternehmen mit mittlerer Stromintensität durch die

Energiewende ........................................................................................................................... 22

Tab. 3: Synopse Strompreisprivilegien .................................................................................... 36

Tab. 4: Strompreisanstieg für stromintensive Unternehmen durch Energiewende .................. 45

Tab. 5: Vergünstigungen bei administrierten Preiskomponenten ............................................ 49

Tab. 6: Kosten- und Wertschöpfungsgerüst „Chemische Erzeugnisse“ .................................. 58

Tab. 7: Wirtschaftszweige der exponierten Branchen............................................................ 104

Tab. 8: Branchenstruktur: Anträge auf Besondere Ausgleichsregelung ................................ 108

Tab. 9: Wirtschaftszweige der Input-Output-Rechnung ........................................................ 126

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Abkürzungsverzeichnis

ABlAV: Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (Verordnung zu abschalt-baren Lasten)

AKW: Atomkraftwerke a.n.g.: anderweitig nicht genannt AusglMechV: Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichmechanismus

(Ausgleichsmechanismusverordnung) AusglMechAV: Verordnung zur Ausführung der Verordnung zur Weiterentwicklung des

bundesweiten Ausgleichsmechanismus(Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung)

Bafa: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BesAR: Besondere Ausgleichsregelung BMF: Bundesministerium der Finanzen BMU: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BMWi: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BDEW: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. DIHK: Deutscher Industrie- und Handelskammertag DIW: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DUH: Deutsche Umwelthilfe EE: Erneuerbare Energien EEG: Erneuerbare-Energien-Gesetz EEX: European Energy Exchange AG EnWG: Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz) EuGH: Europäischer Gerichtshof ETS: Emission Trading System (Emissionshandelssystem) EU-28: Europäische Union in der seit 2013 geltenden Zusammensetzung mit 28 Staaten EUA: EU-Allowances (seit 2005 handelbare Zertifikate, die innerhalb der EU zur Verschmut-

zung mit einer Tonne CO2 bzw. mit dem Verschmutzungsäquivalent berechtigen) EVU: Elektrizitätsversorgungsunternehmen EW: Energiewende ggü.: gegenüber k.A.: keine Angaben KAV: Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenver-

ordnung - KAV) KWK: Kraft-Wärme-Kopplung KWK-G: Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-

Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)

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MwSt: Mehrwertsteuer PV: Photovoltaik StrEG: Stromeinspeisegesetz StromNEV: Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen

(Strom-Netzentgelt-Verordnung ) StromStG: (Stromsteuergesetz) THG: Treibhausgas ÜNB: Übertragungsnetzbetreiber VCI: Verband der Chemischen Industrie VGR: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung VGRL: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Bundesländer v.H.: von Hundert VIK: Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft vNE: Vermiedene Netzentgelte

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1 Problemaufriss

1 Problemaufriss

Nach der Reaktor-Katastrophe in Fukushima haben konservativ-liberale Entscheidungsträger

als Credo der energiepolitischen Neuausrichtung den eigentlich von der Ökologiebewegung

geprägten Begriff der „Energiewende“ okkupiert, obwohl sie dessen Inhalte und Forderungen

zum Teil lange Zeit ablehnten.1 Insbesondere galt dies für den Ausstieg aus der nuklearen

Stromversorgung. Bis zu dem Unglück dominierte schließlich noch die Überzeugung, dass es

sich beim Atomstrom um eine ideale „Brückentechnologie“ handele, um langfristig den Weg

in ein Zeitalter regenerativer Energien anzusteuern.

Zentrale Markenzeichen der Energiewende sind

die Dekarbonisierung der Energieversorgung,

der Ausstieg aus der Atomenergie und

die Verringerung der Treibhausgasemissionen.

Die Konturen dieses Projektes haben sich in zwei Phasen herausgebildet. Dabei kann diffe-

renziert werden zwischen der „kleine Energiewende“, welche die Politik vor der Katastrophe

in Japan im Jahr 2011 bezeichnet, und der „beschleunigten Energiewende“, welche für die

Politik nach dem Reaktorunglück steht.2 In der öffentlichen Wahrnehmung wird „die Ener-

giewende“ oftmals fälschlicherweise nur mit der „beschleunigten Energiewende“ assoziiert.

In der Prä-Fukushima-Phase bestanden die Bausteine der „kleinen Energiewende“ in der Ein-

führung der „Ökosteuer“ (inklusive der Stromsteuer), der Einbindung Deutschlands in das

EU-Emissionshandelssystem, der Verabschiedung des Stromeinspeisegesetzes bzw. seines

Ablösens durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Verständigung auf das „Inte-

grierte Energie- und Klimakonzept“ und seine anschließende Novellierung im „Energiekon-

zept 2010“. Hinzu kamen der Atomkonsens aus dem Jahr 2000 sowie seine Suspendierung in

2010 durch eine vereinbarte Laufzeitverlängerung der Atommeiler. Statt in 2022 sollte dem-

nach der letzte Reaktor hierzulande erst in 2037 abgeschaltet werden.

1 Vgl. Hockenos (2012) und Öko-Institut (2013). Vgl. zu den nachfolgenden Ausführungen Bontrup/Marquardt (2014). 2 Vgl. zu dem Begriff auch Zitzler (2013).

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1 Problemaufriss

Mit der Havarie des Atomkraftwerks (AKWs) im Hochtechnologieland Japan änderte sich in

der deutschen Bevölkerung jedoch die Einstellung zur Atomenergie. Teils aus Überzeugung,

teils aus politstrategischen Erwägungen heraus hat die Politik den Umschwung adaptiert und

die „beschleunigte Energiewende“ ausgerufen. Die Laufzeitverlängerung für AKWs wurde

damit auf das ursprünglich im Atomkonsens geplante Jahr 2022 zurückgenommen. Außerdem

wurden sofort acht ältere, als weniger sicher eingestufte Atommeiler vom Netz abgeschaltet.

Durch den Ausfall der atomaren „Brückentechnologie“ wurde die Notwendigkeit zum Ausbau

der Erneuerbaren Energien (EE) als Ersatz für die unerwartet rasch wegfallenden Stromer-

zeugungskapazitäten umso dringlicher. Dazu wurde insbesondere das EEG aufgewertet. Es

gilt mittlerweile als Dreh- und Angelpunkt der Energiewende. Ihm ist innerhalb des energie-

rechtlichen Rahmens die Funktion einer Plattform für die Gestaltung der ökologischen Neu-

ausrichtung sowie für den Ausbau und die Systemintegration der EE zugedacht.

Angereizt wird hierbei der EE-Ausbau vor allem durch ein Vergütungssystem, in dem den

Anlagenbetreibern über 20 Jahre hinweg eine Vorrangeinspeisung des Stroms zu über dem

Marktpreis liegenden Sätzen garantiert wird. Die dadurch entstehenden Differenzkosten wer-

den auf die Endverbraucher in Form der EEG-Umlage als Strompreisbestandteil überwälzt.

Aufgrund der beachtlichen Ausbaudynamik und der teilweise großzügigen Förderung sind die

Differenzkosten seit der Einführung des EEG im Jahr 2000, insbesondere aber seit 2009 ex-

ponentiell gewachsen (vgl. Abb. 1). Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate gegenüber

dem Vorjahr beträgt knapp 25 v.H. Der erwartete Anstieg auf 19,4 Mrd. EUR in 2014 (Ker-

numlage abzgl. vermiedene Netzentgelte) liegt mit einem Plus von gut 21 v.H. zwar darunter,

deutet aber nicht auf eine nennenswerte Tempoverlangsamung hin.

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1 Problemaufriss

Abb. 1: Differenzkostenentwicklung nach Energieträger

Zahlenangaben bezogen auf Differenzkosten nach Abzug VNE. Angaben zu einzelnen Energieträgern ohne Abzug spezifischer VNE; ab 2010: inkl. sonst. Einnahmen und Kosten, exklusive Nachholungen od. Überschüs-se aus Vorjahr; 2012 und 2013 Prognosewerte der ÜNB. Quelle: BDEW (2013b, S. 37f.).

Unter Vernachlässigen von positiven Nebenwirkungen der Energiewende – wie etwa dem

Merit-Order-Effekt, dem Aufbrechen verkrusteter Wettbewerbsstrukturen, dem Vermeiden

externer Kosten, dem Stärken von wirtschaftsdemokratischen Strukturen und dem Hervorru-

fen von Wachstums- und Beschäftigungseffekten – hat damit das EEG in der Kumulation bis

Ende 2013 nominal rund 79 Mrd. EUR gekostet. Berücksichtigt man zudem, dass die zusätz-

lich gebundenen Finanzmittel alternativ längerfristig zum jeweils gültigen Anleihezinssatz

von Bundeswertpapieren hätten angelegt werden können, summiert sich die Gesamtbelastung

der Förderung nach unseren Berechnungen sogar auf knapp 88 Mrd. EUR.

Diese Kosten werden letztlich über die EEG-Umlage komplett im Strompreis weitergewälzt,

sie werden in die Preise internalisiert. Seit Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 ist die nicht-

reduzierte EEG-Umlage, mit der die gesetzlich verursachten Differenzkosten und weitere sys-

temische Aufwendungen auf die in der Bezugsgröße erfasste Stromnachfrage umgelegt wird,

massiv mit dem Faktor 31 gewachsen (vgl. Abb. 2). Bis zum Jahr 2009 entwickelte sich der

Zuwachs noch linear. Nach der EEG-Novelle von 2009 stellte sich ein exponentielles Wachs-

tum ein, das im Jahr 2012 zwar kurzfristig eingebremst wurde, das dafür aber aufgrund einer

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1 Problemaufriss

nachhaltigen Unterdimensionierung in 2012 und des dadurch entstehenden negativen Konto-

saldos im Folgejahr 2013 umso drastischer ausfiel. Bereits im Jahr 2011 wurde so mit einem

Strompreisaufschlag von 3,53 Ct/kWh durch die EEG-Umlage eine politisch gesetzte Schall-

mauer durchbrochen. Bundeskanzlerin Merkel (2011, S.7) hatte mit Blick auf die Energie-

wende in ihrer Regierungserklärung noch zugesagt:

„Unsere Devise heißt: Die Unternehmen genauso wie die Bürgerinnen und Bürger in

Deutschland müssen auch in Zukunft mit bezahlbarem Strom versorgt werden. […]Die EEG-

Umlage soll nicht über ihre heutige Größenordnung hinaus steigen; heute liegt sie bei etwa

3,5 Cent pro Kilowattstunde. Langfristig wollen wir die Kosten für die Vergütung des Stroms

aus erneuerbaren Energien deutlich senken.“

Abb. 2: Nicht-reduzierte EEG-Umlage

Quelle: BDEW (2013).

Dabei erfolgt die Festlegung der Umlage unter vorheriger Berücksichtigung von Privilegien

(vgl. Kap. 2.2). Die EEG-Umlage ergibt sich schließlich aus der Quote zwischen den zu de-

ckenden Differenzkosten und dem in die Bezugsgröße eingerechneten Stromverbrauch. Die in

der Entwicklung der EEG-Zulage zum Ausdruck kommende Zunahme der Quote begründet

sich sowohl durch einen Anstieg bei den Differenzkosten im Zähler als auch durch eine Ab-

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1 Problemaufriss

nahme der Bezugsgröße im Nenner (vgl. Abb. 3).3 Ausgehend vom ersten vollständigen Gül-

tigkeitsjahr des EEG, dem Jahr 2001, haben sich aber die (prognostizierten) Differenzkosten

bis 2014 um 1.600 v.H. erhöht, während sich die (prognostizierte) Bezugsgröße nur um knapp

19 v.H. verringert hat. Wirklich ausschlaggebend für die Dynamik der EEG-Umlage war da-

mit im langfristigen Rückblick der Anstieg der Differenzkosten, der dann aber auch primär

den erfolgreichen Ausbau der EE widerspiegelt.

Abb. 3: Dynamikvergleich Differenzkosten und angerechneter Letztverbrauch

Differenzkosten nach Abzug der Vermeidbaren Netzentgelte; 2012-2014 Prognosewerte. Quelle: BDEW (2013b, S. 37f.) und Übertragungsnetzbetreiber.

Im kürzerfristigen Rückblick bis zum Jahr 2010, in dem die Systemdynamik exponentiell

wird, ist diesbezüglich auch die Kalkulation der EEG-Umlage von Seiten der Übertragungs-

netzbetreiber auf Basis der in präsentierten Prognosedaten überaus aufschlussreich. Bis zur

aktuellen Festlegung für 2014 hat sich die EEG-Umlage in diesem verkürzten Zeitraum um

etwa 205 v.H. erhöht. Auch über diesen verkürzten Zeitraum hinweg ist entscheidend die

3 An dieser Stelle soll auf das Problem der eingeschränkten Datenkompatibilität hingewiesen werden. Die EEG-Umlage stützt sich auf Prognosewerte. Die angeführten Differenzkosten sind teilweise vom BDEW ex-post be-stimmte Ist-Werte. Die vom BDEW ausgewiesenen Differenzkosten stimmen nicht vollständig überein, mit den Werten, die vom BMU (2012) ausgewiesen werden. Dies hat auch mit der Notwendigkeit zu tun, die tatsächli-chen Differenzkosten bis 2009 aufgrund des anderen Wälzungsmechanismus über Modelle und damit annahme-basiert berechnen zu müssen. Unabhängig von diesen Fehlertoleranzen ändern die unterschiedlichen Zeitreihen für die Differenzkosten essenziell aber nichts am hier präsentierten Befund.

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1 Problemaufriss

Entwicklung der Differenzkosten, die um 187,5 v.H. zugelegt haben, während sich die Be-

zugsbasis – bei einer deutlichen Zunahme des Privilegierten Verbrauchs um fast 55 v.H. – um

knapp 6 v.H. reduzierte: Hätte sich die Bezugsbasis seit 2010 unter Ceteris-paribus-

Annahmen nicht verändert, wäre die EEG-Umlage in 2014 auf 5,88 Ct/kWh und damit um

187,5 v.H. gestiegen. Wären hingegen die Differenzkosten unverändert geblieben, läge die

EEG-Umlage für 2014 mit 2,17 Ct/kWh nur 6 v.H. über dem Wert von 2010.

Tab. 1: Prognosen zur Festlegung der EEG-Umlage seit AusglMechV (2010)

Quellen: nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber und eigene Berechnungen.

Ungeachtet des dominierenden Einflusses der Differenzkosten für die Dynamik der EEG-

Umlage wird in der Politik mit Blick auf Reformen am System zunehmend aber auch über

eine Beschneidung der Privilegien diskutiert. Je geringer die privilegierte Strommenge aus-

fällt, so die Idee, umso stärker verteilen sich wenigstens die zunehmenden Differenzkosten, so

dass der Anstieg der nicht reduzierten EEG-Umlage gebremst werden kann. In diesem Sinne

hat die neue Regierungskoalition neben Änderungen im Fördersystem im Koalitionsvertrag

und im sogenannten „Eckpunktepapier der Bundesregierung“ von 2014 angekündigt:4

Die Besondere Ausgleichsregelung, mit welcher der Stromverbrauch von einzelnen

Unternehmen teilweise von der EEG-Umlage befreit wird (vgl. Kap. 2.2.1), soll erhal-

ten, aber angepasst werden. Gestützt wird diese Forderung auch mit dem Hinweis auf

4 Vgl. CDU/CSU/SPD (2013, S. 49 ff.) und Bundesregierung (2014).

2010 2011 2012 2013 2014

Anstieg 2010/14

in v.H.

Anstieg 2013/14

in v.H.Festpreis 12.667,2 17.126,8 16.614,1 12.670,1 13.415,4 5,9PV-Bonus 67,1 99,2 127,1 28,1Marktprämie 1.360,3 6.258,9 8.406,1 34,3Flexibilitätsprämie 2,9 1,5 0,8 -44,5

=Vergütungen zusammen 12.667,2 17.126,8 18.044,5 19.029,7 21.949,4 73,3 15,3Kosten Vermarktung 384,5 422,2 170,3 33,8 174,6 -54,6 417,1EEG-Bonus 60,0 15,9 4,3 -73,0Grünstrom 126,4 52,0 119,5 130,050,2-Hertz-Nachrüstung 0,0 105,0 120,0 14,3Liqiditätspuffer 390,2 1.613,8 1.936,1 20,0Kontodefizit 1.116,3 711,2 2.588,9 2.196,9 -15,1VNE 333,9 405,6 436,7 501,1 693,4 107,7 38,4Börseneinnahmen 4.482,4 4.694,6 4.914,8 2.543,6 2.192,6 -51,1 -13,8Einnahmen aus privil. Verbrauch 33,9 37,4 42,4 32,7 35,1 3,3 7,2Kernumlage abzgl. VNE 8.201,5 12.411,5 13.007,3 16.159,0 19.446,8 137,1 20,3Differenzkosten für EEG-Umlage 8.201,5 13.527,8 14.108,7 20.361,7 23.579,9 187,5 15,8Bezugsbasis 400,6 383,1 392,8 385,9 377,9 -5,7 -2,1Privilegierter Verbrauch 67,9 74,7 84,7 95,0 104,9 54,5 10,4

Ct/kWh EEG-Umlage 2,047 3,531 3,592 5,277 6,240 204,8 18,2

Kost

en

in M

io. E

UR

Erlö

se

in M

io.

EUR

Mio. EUR

TWh

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1 Problemaufriss

ein in die Koalitionsverhandlungen hinein gefallendes Gespräch von Ministerpräsiden-

tin Kraft und Ex-Umweltminister Altmaier mit dem EU-Wettbewerbskommissar Al-

munia. Angesichts der Eröffnung eines Beihilfeverfahrens komme Deutschland dem-

nach nicht umhin, die Zahl der inzwischen über 2.000 Unternehmen, die eine reduzier-

te EEG-Umlage bezahlen, deutlich zu begrenzen. Dazu sind in noch nicht spezifizier-

ter Form Einschränkungen im Kreis der Privilegierten ebenso vorgesehen wie ver-

schärfte Anforderungen an die Energieeffizienz bei privilegierten Unternehmen.

Die gesamte Eigenstromerzeugung soll „im Grundsatz“ in die EEG-Umlage einbezo-

gen werden (vgl. Kap. 2.2.1). Auf jeden Fall sollen neue Eigenstromerzeuger eine

Mindestumlage in das Fördersystem einzahlen. Für Kleinanlagen ist eine Bagatell-

grenze vorgesehen.

Ferner soll das Grünstromprivileg (vgl. Kap. 2.2.1), wonach vorrangig ökologisch

produzierter Strom mit einer stark vergünstigten Umlage belegt wird, gestrichen wer-

den.

Vor diesem Hintergrund fokussiert die vorliegende Studie nun zunächst auf die Frage, inwie-

weit Unternehmen von der Energiewende im Allgemeinen und der EEG-Umlage im Besonde-

ren auf der Preisseite belastet werden (vgl. Kap. 2). Anschließend wird untersucht, welche

Branchen von Strompreissteigerungen überhaupt besonders betroffen sind (vgl. Kap. 3).

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

2 Preisinternalisierung der Energiewende

Bis der Strom die Abnehmer erreicht, werden mehrere Wertschöpfungsstufen durchlaufen.

Nach der Stromherstellung im Prozess der Energieumwandlung muss der Strom physisch

durch die Netze zum Endverbraucher transportiert werden. Diese physische Durchleitung

wird durch einen ökonomischen Vermarktungsprozess flankiert. Abgesehen vom Fall der Ei-

generzeugung wird der Strom über den Großhandel von den Erzeugern an die den Letztver-

braucher beliefernden Energieversorgungsunternehmen (EVUs) weiterverkauft und gelangt

dann über den Vertriebsprozess der EVUs zu den Endabnehmern. Auf allen Wertschöpfungs-

stufen kommen neue Entgelte hinzu, die zusammen mit den staatlich verordneten Steuern,

Abgaben und Umlagen den relevanten Endpreis bestimmen. Dabei ergeben sich erhebliche

Unterschiede zwischen einerseits nicht-privilegierten, mittelgroßen und andererseits energie-

intensiven Unternehmen.

2.1 Strompreisentwicklung für nicht-privilegierte Unternehmen

2.1.1 Strompreiszusammensetzung bei nicht-privilegierten Unternehmen

Letztverbraucher von Strom erstatten mit ihrem Endkundenpreis gleich mehrere Preisbestand-

teile. Die beliefernden EVUs betreiben dabei das Inkasso und verteilen die nicht ihnen selbst

zustehenden Einnahmen an die jeweiligen Empfänger weiter. Für Unternehmen setzt sich der

zu zahlende Strompreis aus den folgenden Bausteinen zusammen:

Herstellungspreise bestehend aus

Beschaffungspreisen und Handelsspannen der EVUs

sowie aus regulierten Netzentgelten (inklusive Entgelten für die Abrechnung, die

Messung und den Messstellenbetrieb),

staatlich administrierte Komponenten mit Energiewende-Hintergrund in Form

der EEG-Umlage,

der Stromsteuer,

des KWK-G-Aufschlags,

der Offshore-Haftungsumlage

und der Umlage für abschaltbare Lasten (ab 2014)

sowie sonstige staatlich administrierte Komponenten wie

die §-19-StromNEV-Umlage,

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

und die Konzessionsabgabe.

Zwar wird auch für strombeziehende Unternehmen eine Mehrwertsteuer auf den Strom fällig,

diese kann aber in der Regel als Vorsteuer mit der selbst erhobenen Umsatzsteuer verrechnet

werden, so dass sie als Belastungskomponente (netto) nicht von Relevanz ist.

Die Aufzählung verdeutlicht, dass nach unserer begrifflichen Abgrenzung durch die (kleine

und die beschleunigte) Energiewende nicht nur die EEG-Umlage, sondern auch weitere Kom-

ponenten den Endpreis belasten. Hierbei handelt es sich um die im Rahmen der „Ökosteuer“

im Jahr 1999 eingeführte Stromsteuer, um eine Umlage der Förderkosten für die Kraftwärme-

Koppelung (KWK), einen Beitrag zu Deckung der Kosten für den verzögerten Anschluss von

Offshore-Windanlagen und – seit diesem Jahr – eine Umlage für die Bereitschaft einzelner

großer Stromabnehmer, bei vorübergehend geringer Stromeinspeisung auf Anweisung des

zuständigen Übertragungsnetzbetreibers Abschaltleistung zur Verfügung zu stellen.5

Die Beschaffungspreise und Handelsspannen sind wettbewerbsbasiert und hängen für den

Verbraucher vom gewählten Stromversorger ab. Unter den restlichen Preiselementen sind nur

die Konzessionsabgabe und die Netzentgelte regional unterschiedlich, während die restlichen

Posten von Seiten der Politik bundeseinheitlich geregelt sind.

Mit Blick auf das Jahr 2013 kann die Zusammensetzung der durchschnittlichen Endpreise für

Unternehmen bei mittelspannungsseitiger Versorgung und einem Verbrauch bis zu 20 GWh/a

in Höhe von knapp 15 Ct/kWh der Abb. 4 entnommen werden. Die Beschaffungspreise und

die Handelsspanne werden hier subsummiert unter den Begriffen „Erzeugung“ und „Ver-

trieb“. Darin werden erfasst, welche Kosten und Margen die EVUs, die am Ende der Ange-

botskette stehen, selbst für die Beschaffung des Stroms in ihre Absatzpreise einkalkulieren.

Hinzu kommen die von ihnen vorzustreckenden bzw. selbst zu tragenden Kosten für den

Stromtransport in Höhe der Netzentgelte. Diese drei Positionen zusammen bilden die Herstel-

lungspreise, in die – abgesehen von den Preisen für die bei der Stromproduktion einzusetzen-

den CO2-Zertifikate – keine staatlich administrierten Komponenten einfließen. Für die hier

betrachteten Unternehmen belaufen sich die Herstellungspreise auf nur rund die Hälfte des

Endpreises. Die andere Hälfte ist den staatlich verordneten Komponenten geschuldet.

5 Hinzu kommen mit Blick auf die Beschaffungskosten genaugenommen noch die spezifischen Kosten für die CO2-Zertifikate beim jeweiligen Grenzkraftwerk. Angesichts des Preisverfalls bei den Emissionsrechten ist ihr Einfluss auf den Endpreis derzeit vernachlässigbar gering.

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

Abb. 4: Strompreiszusammensetzung nicht-privilegierte Unternehmen 2013

Mittelspannungsseitige Versorgung; Abnahme von 100 kW/1.600 h bis 4.000 kW/5.000 h (also bis zu 20 GWh/a); ohne Entlastungsregelungen. Quelle: BDEW (2013).

Nach Erhebungen von Bundesnetzagentur/Bundeskartellamt (2013, S. 138) wird der Anteil

der Netzentgelte an den Herstellungspreisen auf etwa 22,6 v.H. und der Anteil von Beschaf-

fungspreisen und Vertrieb auf 77 v.H. beziffert. Gemessen am Endpreis fallen diese Relatio-

nen etwas mehr als halb so groß aus.

Unter den staatlich administrierten Komponenten dominiert im nicht-privilegierten Unter-

nehmenssektor die EEG-Umlage. Hier belief sich der Wert auf mehr als ein Drittel des End-

preises. Die zweitgrößte Belastungskomponente stellt die Stromsteuer dar, die gut ein Zehntel

des Endpreises ausmacht.

2.1.2 Strompreise für nicht-privilegierte Unternehmen im Quer- und Längsschnittver-

gleich

Mit Blick auf die Unternehmen, die wegen einer zu geringen Stromabhängigkeit keine Son-

derregeln bei den Steuern und Abgaben in Anspruch nehmen können und einen jährlichen

Stromverbrauch von bis zu 20 GWh aufweisen, ergibt sich im internationalen Preisvergleich

ein recht unvorteilhaftes Bild. Bei den Endpreisen für Strom rangiert Deutschland innerhalb

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

der EU auf dem vierthöchsten Platz (vgl. Abb. 5). Bezogen auf die EU-28 liegen die Preise

für Unternehmensstrom um gut 19 v.H. über dem Durchschnitt der EU-28 bzw. um knapp 13

v.H. über dem Mittelwert der Euro-Länder. Dabei sind es vorrangig die staatlich verordneten

Preiselemente, die Deutschland in die Spitzengruppe bei den Unternehmensstrompreisen ka-

tapultieren. Ohne staatliche Komponenten hingegen gäbe es unter den 28 EU-Ländern nur

acht Länder, mit niedrigeren Herstellungspreisen als hierzulande.

Abb. 5: EU-Strompreisvergleich für Unternehmen mit mittlerer Stromintensität

1. Halbjahr 2013; Verbrauchsgruppe ID zwischen 2 GWh/a und 20 GWh/a. Quelle: Eurostat.

In der Längsschnittbetrachtung ergibt sich seit der Strommarktliberalisierung im Jahr 1998 bis

2013 ein Strompreisanstieg für die Unternehmen mit mittlerer Stromintensität in Höhe von

knapp 60 v.H. (vgl. Abb. 6). Er fällt damit weit stärker aus als der Anstieg der im eigenen

Absatz erzielbaren Erzeugerpreise, die im gleichen Zeitraum einen Zuwachs von nur rund 18

v.H. verbuchten.

In der Differenzierung verbirgt sich hinter der Endpreisentwicklung für Strom mittlerweile ein

deutlicher Rückgang der Herstellungspreise um fast 17 v.H. gegenüber 1998. Nachdem hier

bis zum Jahr 2000 noch ein Einbruch erfolgte, setzte bis zum Jahr 2008 eine Phase des konti-

nuierlichen Anstiegs ein. Seitdem befinden sich die für den Unternehmensstrom geltend ge-

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

machten Herstellungspreise – auch infolge der Energiewende und des damit verbundenen

Zusatzangebotes an (Öko-)Strom – aber auf dem Rückzug.

Überlagert wird diese jüngste Abwärtsbewegung bei den Herstellungspreisen durch einen

überaus dynamischen Auftrieb bei den administrierten Komponenten. Im Beobachtungszeit-

raum haben sie mit dem Faktor 38 zugelegt. Beim Blick auf die Zusammensetzung der staat-

lich verordneten Preiselemente zeigt sich, dass es vorrangig die EEG-Umlage ist, die den Zu-

wachs verursacht hat (vgl. Abb. 7).

Abb. 6: Strompreisentwicklung für Unternehmen mit mittlerer Stromintensität

Mittelspannungsseitige Versorgung; Abnahme von 100 kW/1.600 h bis 4.000 kW/5.000 h (also bis zu 20 GWh/a) ohne Entlastungsregelungen; für 2013 Prognosewert zum Mai 2013; 1) Erzeugung, Transport und Ver-trieb; 2) Strompreis von 1998 eskaliert mit dem Anstieg der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Inlandsab-satz ohne MwSt und ohne Energie. Quellen: BDEW (2013), Deutsche Bundesbank und eigene Berechnungen.

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Abb. 7: Entwicklung administrierter Strompreiskomponenten für Unternehmen mit mittlerer Stromintensität

Mittelspannungsseitige Versorgung; Abnahme von 100 kW/1.600 h bis 4.000 kW/5.000 h (also bis zu 20 GWh/a) ohne Entlastungsregelungen; Ohne MwSt; Für 2013 Prognosewert zum Mai 2013. Quellen: BDEW (2013).

2.1.3 Strompreiswirkung für nicht-privilegierte Unternehmen durch die Energiewende

Die Kosten der kleinen und der beschleunigten Energiewende werden – soweit es den Bereich

der Stromversorgung betrifft – letztlich über die Strompreise weitergereicht. Allein mit Blick

auf die Komponente der Herstellungspreise lassen die Daten bislang aber keine nennenswer-

ten Belastungen durch die Energiewende erkennen (vgl. Abb. 6). Insbesondere sind die den

Unternehmen in Rechnung gestellten Herstellungspreise seit der forcierten Belebung des EE-

Ausbaus ab etwa 2009 sogar rückläufig.

Ohnehin spricht eine qualitative Wirkungsanalyse eher dafür, dass die Herstellungspreise bis

dato durch die Energiewende eher leicht entlastet wurden. Denn auf der einen Seite verdrängt

das über die EEG-Umlage subventionierte Mehrangebot an EE-Strom unrentable konventio-

nelle Kraftwerke an der Grenze des zum Zuge kommenden Stromangebots aus der Merit-

Order, also der nach Grenzkosten gestaffelten Einsatzreihenfolge des Kraftwerksparks. Die an

ihre Stelle rutschenden neuen Grenzkraftwerke weisen dann niedrigere Grenzkosten auf und

bestimmen damit im Großhandel den fallenden Strompreis. Zudem ist es überraschend schnell

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

gelungen, die Versorgungslücke aus dem unmittelbaren Abschalten von acht AKWs zu

schließen. In mehreren Studien wird so der Merit-Order-Effekt gegenwärtig auf ca. 0,5 bis

1 Ct/kWh an Großhandelsstrompreisentlastung taxiert.6 Einer Schätzung zufolge kann davon

ausgegangen werden, dass von 2006 bis 2011 rund 20 Mrd. EUR in der Stromversorgung

eingespart wurden.7 Hinzu kommt, dass der enorme Ausbau der EE die Wettbewerbssituation

auf der Erzeugungsseite und damit auch am Großhandelsmarkt deutlich verändert hat. Dar-

über hinaus verringert sich durch den Ausbau der EE die Nachfrage nach Primärenergieträ-

gern, so dass die Großhandelspreise für Strom indirekt auch über die Wirkung auf die Gas-

und Kohlepreise eine Entlastung erhalten.

Auf der anderen Seite schlagen sich in den Netzentgelten bislang kaum Kostensteigerungen

für die ökologische Neuausrichtung nieder.8 Und auch die Tatsache, dass durch die „kleine

Energiewende“ überhaupt erst CO2-Verschmutzungsrechte erworben werden müssen, hat an-

gesichts des Preisverfalls im Emissionshandel kaum eine belastende Wirkung.

Allerdings wirken die per Saldo entlastenden Elemente bisher nur in einem geringen prozen-

tualen Umfang auf die Endpreise durch. Da – wenngleich mit abnehmender Tendenz – der

größte Teil der Strombeschaffung von Seiten der EVUs über langfristige Kontrakte im Groß-

handel erfolgt, spielt der zuletzt zu beobachtende deutlich rückläufige Preistrend am Spot-

markt bislang nur eine gedämpfte Rolle für die Beschaffungspreise insgesamt.9 Der Abwärts-

trend an der Börse befindet sich zum Teil quasi noch in der „Pipeline“ und ist in der Misch-

kalkulation der Absatzpreise allenfalls unvollständig angekommen. Zudem bestimmen die

Beschaffungspreise den Endpreis für Unternehmen ohnehin nur zu weniger als 40 v.H.10 (vgl.

Abb. 4).

Letztlich manifestieren sich so die Folgen der Energiewende bisher vorrangig in den admi-

nistrierten Preisbestandteilen. Nimmt man die ökologischen motivierten Umlagen und Steu-

ern, also die EEG-Umlage, die Stromsteuer, die KWK-Umlage und die Offshore-

6 Vgl. BMU/BMWi (2012, S. 40) und von Cludius/Hermann/Matthes (2013). 7 Vgl. Reuster/Küchler (2013b, S. 141). 8 Der Netzausbau befindet sich noch in den Anfängen. Zunehmend problematischer und kostspieliger wird im Zuge der verstärkten EE-Einspeisung aber die Stabilisierung des Netzes. 9 Gleichwohl gibt es Profiteure aus der verzögerten Weitergabe sinkender Großhandelspreise. Zum einen ent-steht Spielraum für größere Handelsspannen bei den EVUs. Zum anderen gibt es Akteure an und außerhalb der Börsen, die Stromlieferverträge in großem Umfang zu kontraktfixierten Preisen eingegangen sind, die deutlich über dem aktuellen Marktwert liegen. Unabhängig von der Abwicklungsform verbleiben für den Lieferverpflich-teten in solchen Verträgen immense Spekulationsgewinne für die Übernahme von Volatilitätsrisiken. 10 „Erzeugung, Vertrieb und Transport“ machen etwa 51 % des Endpreises aus, dabei entfallen innerhalb des Postens „Erzeugung, Vertrieb und Transport“ rund 77 % auf „Erzeugung und Vertrieb“: 0,51•0,77 = 0,39.

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

Haftungsumlage aus den Endpreisen heraus, hätte der Strompreis 2013 bei rund 7,8 statt bei

14,9 Ct/kWh für die Unternehmen gelegen (vgl. Tab. 2).

Die Energiewende hat mithin bislang die Strompreise für mittelgroße Gewerbe- und Indust-

rieunternehmen in einer Größenordnung von gut 90 v.H. verteuert.

Tab. 2: Strompreisanstieg für Unternehmen mit mittlerer Stromintensität durch die Energie-wende

Alle Angaben in Ct/kWh, soweit nicht anders ausgewiesen. Quellen: BDEW (2013) und eigene Berechnungen.

2.2 Strompreisprivilegien

Die vorausgegangene Berechnung gilt aber nur für solche Unternehmen, die nicht in den Ge-

nuss besonderer Privilegien kommen. Diesbezüglich gibt es jedoch im Einzelfall zahlreiche

Besonderheiten, die nun mit Blick auf die administrierten Komponenten dargestellt werden

sollen.

2.2.1 Privilegien bei der EEG-Umlage

Bei der Festlegung der EEG-Umlage wird der für das Folgejahr jeweils erwartete Differenz-

betrag des EE-Fördersystems (und des Marktprämien- und des Flexibilitätsprämiensystems)

auf die Endverbraucher bundeseinheitlich umgelegt. Dabei werden auch der sogenannten Li-

quiditätspuffer – ein Polster zur Vermeidung einer unvorhergesehenen Unterdeckung – und

der tatsächliche Kontostands zum Ende September berücksichtigt. Allerdings werden nicht

alle Stromabnehmer gleichermaßen herangezogen.

1998 2000 2013Anstieg 2013

ggü. 1998Anstieg 2013

ggü. 2000

EEG/StrEG 0,08 0,20 5,28 5,20 5,08+ Stromsteuer 0,26 1,54 1,54 1,28+ KWK-Umlage - 0,13 0,07 0,07 -0,06 + Offshore-Umlage - - 0,17 0,17 0,17= EW-Anteil 0,08 0,59 7,06 7,06 6,47+ §19-Umlage - - 0,10 0,10 0,10+ Konzessionsabg. 0,11 0,00 0,11 0,00 0,11= Administrierte Komponenten 0,19 0,59 7,27 7,08 6,68+ Herstellungspreis 9,15 5,46 7,61 -1,54 2,15=Endpreis mit EW-Anteil 9,34 6,05 14,87 5,53 8,82Endpreis ohne EW-Anteil 9,26 5,46 7,81 -1,45 2,35Verteuerung durch EW [v.H.] 0,9 10,8 90,3

EW-K

om-

pone

nten

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

Einerseits gibt es seit der Einführung des EEG Entlastungen auf der EVU-Anbieterseite durch

das Grünstromprivileg. EVUs, die zu mindestens 50 v.H. EEG-Strom beziehen und neuer-

dings zu mindestens 20 v.H. Strom aus Solar- oder Windanlagen erhalten, sind zwar voll um-

lagepflichtig, müssen aber nur eine um 2 Ct/kWh verringerte Umlage bezahlen. Sofern dieser

Vorteil weitergegeben wird, profitieren die Kunden. Eine gleich hohe Reduktion erhalten

Stromanbieter im Rahmen des sogenannten „PV-Grünstromprivilegs“. Sie betrifft nach der

PV-Novelle diejenigen Stromanbieter, die nach § 39 Abs. 3 zu 100 v.H. Solarstrom an Letzt-

verbraucher vermarkten, ohne den Strom in das Netz einzuspeisen.

Während das Grünstrom- und das PV-Grünstromprivileg eine prinzipiell bevorzugende Rege-

lung für die Stromanbieter bewirkt, stellt andererseits die aufgrund der 2003 erstmalig einge-

führte und seitdem ständig erweiterte „Besonderen Ausgleichsregelung“ (BesAR) nach § 40

ff. EEG eine unmittelbare Sonderbehandlung für stromintensive Unternehmen und Schienen-

bahnbetreiber dar.11

Nach § 40 EEG erfolgt hier die Begrenzung explizit, „[…] um die Stromkosten dieser Unter-

nehmen zu senken und so ihre internationale und intermodale Wettbewerbsfähigkeit zu erhal-

ten, soweit […] die Begrenzung mit den Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucherin-

nen und Stromverbraucher vereinbar ist.“ Eine Privilegierung kann nur für Unternehmen aus

dem Produzierenden Gewerbe (§ 41 EEG) und für den Betrieb von Schienenbahnen (§ 42

EEG) gewährt werden. Dazu ist ein Antrag an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon-

trolle (Bafa) zu stellen.

Ein Anrecht auf Sonderbehandlung der Unternehmen aus dem Produzierenden Gewerbe be-

steht, wenn im Vorjahr:

die selbstverbrauchte Stromabnahme an einer Abnahmestelle mindestens 1 GWh

betragen hat,

sich die Relation von Stromkosten zur Bruttowertschöpfung auf mindestens 14

v.H.12 beläuft,

die EEG-Umlage auch anteilig an das beantragende Unternehmen weitergereicht

wurde

11 Vgl. Bafa (2013a) und Bafa (2013b). 12 Vor dem EEG von Januar 2012 musste noch eine Schwelle von mindestens 15 v.H. erreicht werden.

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und bei Unternehmen mit einem Stromverbrauch ab 10 GWh eine zertifizierte Er-

hebung von ungenutzten Energiesparmaßnahmen stattgefunden hat.

Zudem muss ein Nachweis über die Ausgesetztheit im internationalen Wettbewerb erbracht

werden. Das Bafa (2013a, S. 25) führt dazu aus: „Aus der Zielsetzung der Besonderen Aus-

gleichsregelung leitet sich das Erfordernis ab, dass das Unternehmen seine internationale

Wettbewerbssituation unter besonderer Berücksichtigung seiner Absatzmärkte, der Produkt-

portfolios und der individuellen Konkurrenzsituation ausführlich darlegt. In diesem Zusam-

menhang bietet es sich auch an zu zeigen, ob und inwieweit eine mögliche Begrenzung im

Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung dazu führen würde, dass die Stromkosten des

Unternehmens sinken und so deren internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden

kann. Diese Darstellung ist in die Anlage zur Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers aufzu-

nehmen, wobei die Angaben zur internationalen Wettbewerbssituation vom Wirtschaftsprüfer

dahingehend zu prüfen sind, ob offensichtlich gegenteilige Anhaltspunkte hinsichtlich der

Ausführungen zur tatsächlichen oder potenziellen internationalen Wettbewerbslage des Un-

ternehmens oder des selbständigen Unternehmensteils bekannt sind.“

Die Höhe der am Ende zu zahlenden EEG-Umlage für antragberechtigte Unternehmen ist

nach dem Verbrauch gestaffelt. Zu zahlen sind folgende Prozentsätze der aktuellen EEG-

Umlage bzw. Beträge:

100 v.H. für die erste verbrauchte GWh,

10 v.H. für den Verbrauch zwischen 1 und inklusive 10 GWh,

1 v.H. für den Verbrauch zwischen 10 und inklusive 100 GWh,

und 0,05 Ct/kWh für den Verbrauch über 100 GWh.

Unternehmen mit einem Stromverbrauch von über 100 GWh und einem Stromkostenanteil an

der Bruttowertschöpfung von mehr als 20 v.H. zahlen generell für jede verbrauchte kWh nur

0,05 Ct.

Zur Entlastung für Schienenbahnbetreiber muss nach § 42 EEG ein Nachweis erfolgen,

dass die bezogene Strommenge mindestens 10 GWh betrug und unmittelbar zum

Fahrbetrieb benötigt wurde

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und dass die EEG-Umlage anteilig auch tatsächlich an das Unternehmen durchge-

reicht wurde.

Die gesetzliche Begründung stellt dabei zwar auf den intermodalen Wettbewerb gegenüber

anderen Verkehrsträgern ab. Nach dem entsprechenden Merkblatt des Bafa (2013b) wird ein

Nachweis der Wettbewerbsbeeinträchtigung im Falle der Nichtbegünstigung aber nicht aus-

drücklich gefordert. Die Höhe der reduzierten EEG-Umlage beläuft sich durchweg auf

0,05 Ct/kWh und zwar für den Stromverbrauch, der über 10 v.H. des Gesamtverbrauchs hin-

ausgeht.

Im Rahmen des sogenannten Eigenstromprivilegs nach § 37 Abs. 3 EEG ist darüber hinaus

Strom dann vollständig von der EEG-Umlage befreit, wenn er in eigenen oder gepachteten

Kraftwerken selbst erzeugt wurde. Nach der EEG-Reform von 2012 bezieht sich diese Frei-

stellung nur noch auf Strom, der nicht über das öffentliche Netz eingespeist wird. Die Kraft-

werke müssen seitdem also in räumlicher Nähe zum Verwendungsort stehen. Bei Kraftwer-

ken, die vor dem 1. September 2011 zur Eigenstromerzeugung genutzt wurden, gibt es aber

einen Bestandsschutz, so dass es im Vorfeld der Neuregelung geradezu zu einem Run der

Industrie auf Kraftwerkskapazitäten gekommen ist.13

Sowohl die Besondere Ausgleichsregelung als auch das Eigenstromprivileg haben zu zuneh-

menden Entlastungen auf Seiten der Begünstigten geführt (vgl. Abb. 8). Von 2005 bis 2012

ist die Entlastung von 0,3 Mrd. EUR auf 2,7 Mrd. EUR bei der Besonderen Ausgleichsrege-

lung und von 0,3 auf 1,6 Mrd. EUR beim Eigenstromprivileg gestiegen. Dabei hat die im

Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigte Strommenge von 2006 bis 2012 um

23 v.H. zugelegt. Erwartet wird von den Übertragungsnetzbetreibern bis 2014 ein Anstieg um

52 v.H., wobei sich die Anzahl der entlasteten Unternehmen in 2013 und 2014 rasant erhöht

hat. In 2012 kamen nach Meldungen des Bafa noch 734 Unternehmen in den Genuss des Pri-

vilegs. 2013 stieg die Zahl bereits auf 1.716 und für 2014 haben 2.384 Unternehmen einen

Antrag gestellt.

13 Vgl. Küchler/Horst (2012, S. 4). Der Wegfall dieses Eigenstromprivilegs würde demnach die EEG-Umlage um 0,3 Ct/kWh verringern.

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

Abb. 8: Entlastung: Besondere Ausgleichsregelung und Eigenstromprivileg

Prognosewerte für 2013 und 2014. Quelle: BMU/BMWi (2012) und BMU/Bafa (2013).

2.2.2 Privilegien bei der Stromsteuer

Neben der EEG-Umlage ist die Stromsteuer die bedeutendste durch die („kleine“) Energie-

wende motivierte Belastung im Strompreis. Sie wurde bereits 1999 zusammen mit einer Er-

höhung der Mineralölsteuer als Baustein der sogenannten „Ökosteuerreform“ eingeführt.14

Beabsichtigt wurde mit der Reform, Anreize für Stromsparmaßnahmen zu geben und gleich-

zeitig eine Entlastung der Rentenkassen herbeizuführen.

Nach § 3 StromStG beträgt der Regelsteuersatz 2,05 Ct/kWh seit dem Jahr 2003 und kann für

das Produzierende Gewerbe (inklusive Behindertenwerkstätten) sowie für die Land- und

Forstwirtschaft (inklusive der Teichwirtschaft) nach § 9b StromStG auf 1,537 Ct/kWh redu-

ziert werden. Nach § 9 Abs. 2 StromStG gilt zudem für den Fahrbetrieb von Schienenbahnun-

ternehmen und Oberleitungsomnibussen ein gesonderter Satz von 1,142 Ct/kWh.

14 Vgl. auch DIHK (2012). Zur damals vorgetragenen gesamtwirtschaftlichen Kritik an der „Ökosteuer“ vgl. ausführlich: Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (1999, S. 137-142).

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Strom aus EE kann komplett von der Stromsteuer befreit werden (§9 Abs. 1 StromStG), so-

fern er aus einem Netz entnommen wird, das exklusiv mit Ökostrom gespeist wird. Gleiches

gilt für Strom, der zur Stromerzeugung selbst benötigt wird und für Strom aus Anlagen mit

einer Leistung bis zu 2 MW, sofern der Strom in unmittelbarer Nähe zur Erzeugung selbst

verbraucht oder an Letztverbraucher abgegeben wird.

Darüber hinaus können nach § 9a StromStG einzelne Produktionsprozesse komplett von der

Stromsteuer befreit werden, wenn nach Einschätzung der Bundesregierung kein Energieeffi-

zienzpotenzial mehr zu verantwortbaren Kosten geborgen werden kann. Denn in dem Fall

würde die Stromsteuer ja keine Anreizwirkung mehr entfalten können.

Überdies gibt es für Unternehmen die Möglichkeit des „Spitzenausgleichs“, die im Jahr 2012

für weitere zehn Jahre verlängert wurde. Hierbei handelt es sich um eine Art der Verrechnung

von betriebswirtschaftlichen Vor- und Nachteilen der Stromsteuer. Zu den Vorteilen zählt

nämlich die Entlastung der Unternehmen bei ihrem Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung.

Der Arbeitgeberanteil im Rentenversicherungsbeitrag ist durch die Einführung der Stromsteu-

er von 20,3 v.H. auf 19,5 v.H. gefallen. Der Vorteil an dieser Stelle errechnet sich aus dem

Differenzbetrag von 0,8 Prozentpunkten auf die jeweilige Bemessungsgrundlage.

Im Spitzenausgleich können sich Unternehmen 90 v.H. der Differenz zwischen der vollen

Stromsteuerzahlung und dem eingesparten Arbeitgeberanteil (abzüglich eines Sockelbetrags

von 1.000 EUR) erstatten lassen. Unternehmen, die durch die Einführung der Stromsteuer

besonders belastet wurden, weil sie einerseits eine hohe unmittelbare Belastung durch die

Steuer haben, andererseits aber einen geringen Vorteil aus der Entlastung bei den Rentenver-

sicherungsbeiträgen ziehen, können dies ausgleichen, indem sie den Spitzenausgleich bean-

tragen und so (rund) 90 v.H. ihrer Nettobelastung zurückholen.

Ende 2012 wurde, auch als Zugeständnis an die EU-Kommission, das StromStG im Zuge der

forcierten Energiewende geändert. Dabei ist der Anspruch auf den Spitzenausgleich mit höhe-

ren Anforderungen gekoppelt worden. Um nicht mit dem EU-Beihilferecht zu kollidieren,

wurde den Unternehmen eine Gegenleistung abverlangt.15 Unternehmen müssen, wenn sie in

den Genuss des Ausgleichs kommen wollen, nach § 10 Abs. 3 StromStG nachweisen, dass sie

Energie- und Umweltmanagementsysteme eingeführt haben bzw. aufbauen und dass sie im

15 Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) (2012) betrachtet die Verschärfungen zur Steigerung der Energieeffizienz, die ihr zudem nicht weit genug geht, nur als „Scheingegenleistung“ mit der Eigenschaft eines „milliardenschwe-ren Steuerprivilegs“ […], um die Zustimmung der EU-Kommission zu erhalten“.

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

Antragsjahr von der Bundesregierung vorgegebene Zielwerte für die Energieeffizienz einge-

halten haben. Für kleine und mittlere Unternehmen sind die Anforderungen graduell reduziert

worden.

2.2.3 Privilegien bei der KWK-Umlage

Ebenso wie die EE erwiesen sich im Zuge der Liberalisierung der Elektrizitätswirtschaft

Kraftwerke, die in Kraftwärme-Kopplung betrieben wurden, nicht als wettbewerbsfähig. Da-

bei gilt die gleichzeitige Kuppelproduktion von Strom und Wärme als ökologisch besonders

effizient.16 Vor diesem Hintergrund hatte sich die damalige rot-grüne Bundesregierung mit

Wirkung von April 2002 zur Förderung dieser Anlagen im Rahmen des zuletzt im August

2013 geänderten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) entschlossen.

So wie bei den nicht in Kuppelproduktion betriebenen EE schreibt das EEG (§ 8 EEG) in

Verbindung mit § 4 KWK-G eine zu den EE gleichrangige Netzanschlusspflicht für „hochef-

fiziente“ KWK-Anlagen und eine Vorrangeinspeisung des damit erzeugten Stroms für die

Netzbetreiber auf allen Spannungsebenen vor. Als hocheffizient gilt eine Anlage, wenn sie die

Kriterien der entsprechenden Richtlinie von Europäischem Parlament und Europäischem Rat

genügt.

Der den Strom abnehmende Netzbetreiber zahlt dabei nach § 4 Abs. 3 KWK-G eine Vergü-

tung, die sich aus einem zwischen Netz- und Anlagenbetreiber zu vereinbarenden Preis und

einem gesetzlich definierten Zuschlag ergibt. Der zu vereinbarende Preis soll sich zunächst

aus bilateralen Verhandlungen ergeben und „üblich“ sein. Sofern hier keine Einigung erzielt

wird, gilt für Anlagen bis zu 2 MW der durchschnittliche Börsenpreis an der EEX für Base-

load-Strom aus dem Vorquartal. Dazu kommen die vermiedenen Netzentgelte infolge der

dezentralen Einspeisung. Für den Fall, dass der Anlagenbetreiber eine dritte Partei findet, die

einen höheren Preis bietet, muss der Netzbetreiber den Strom zu diesem Preis abnehmen.

Gleichzeitig hat der Netzbetreiber aber das Recht, den KWK-Strom anschließend an die dritte

Partei zum ursprünglichen Gebotspreis zu kaufen.

Der Zuschlag für KWK-Strom fällt nach § 5 KWK-G für solche hocheffizienten Anlagen an,

die den Betrieb nach dem Ultimo 2008 aufgenommen haben und mindestens bis Ende 2020 in

Dauerbetrieb genommen wurden. Er gilt für neue Anlagen, sofern sie nicht nur alte Anlagen

in der Fernwärmeversorgung ersetzen, und für Brennstoffzellen-Anlagen. Auch modernisierte

16 Vgl. DIHK (2012) und Verband der Netzbetreiber (2004).

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

Anlagen können den Zuschlag beanspruchen, sofern sie durch die Modernisierung hocheffi-

zient sind und ebenfalls nicht nur veraltete Anlagen verdrängen.

Die Höhe der Zuschläge wird in § 7 KWK-G differenziert nach Neuanlagen und modernisier-

ten Anlagen, nach Anlagengröße, dem eingespeisten Leistungsanteil und dem Zeitpunkt der

Inbetriebnahme. Für KWK-Anlagen bis zu 50 kW beispielsweise, die nach dem 19. Juli 2012

bis 31. Dezember 2020 den Dauerbetrieb aufgenommen haben, wird der Zuschlag auf 5,41

Ct/kWh festgelegt. Er kann vom Betreiber wahlweise für 10 Jahre oder für die Dauer von

30.000 Vollbenutzungsstunden in Anspruch genommen werden. Für Anlagen zwischen 50

kW und 2 MW, die dieselben zeitlichen Restriktionen hinsichtlich des Dauerbetriebs erfüllen

wird die ausschließlich für 30.000 Vollaststunden zugestandene Förderung gestaffelt. Für den

Leistungsanteil bis 50 kW werden 5,41 Ct/kWh, für den Anteil zwischen 50 und 200 kW 4

Ct/kWh und darüber 2,4 Ct/kWh gewährt. Die Zuschläge werden nach § 4 Abs. 3a KWK-G

auch dann fällig, wenn der Strom nicht in das allgemeine Versorgungsnetz eingespeist wird.

Gestaffelte Zuschläge gibt es darüber hinaus auch für den Neu- und Ausbau von Netzen und

Speichern.

Die von den Übertragungsnetzbetreibern vorzustreckenden Auslagen für die Strom-, Netz-

und Speicher-Zuschläge werden nach einem Kostenwälzungsmechanismus auf die Stromprei-

se durch die KWK-Umlage an die Endverbraucher in gestaffelter Form weitergereicht. Nach

§ 7 Abs. 7 KWK-G sind die Zuschlagszahlungen aber auf 750 Mio. EUR/a gedeckelt. Beim

Überschreiten dieser Obergrenze werden Zuschläge für Anlagen über 10 MW gekürzt.

Grundsätzlich gibt es bei der Umlage nach § 9 Abs. 7 KWK-G für hohe Stromverbräuche

Entlastungen. Letztverbraucher, die an einer Abnahmestelle über 100 MWh Strom beziehen,

werden für die über 100 MWh hinausgehende Strommenge mit einer Umlage von maximal

0,05 Ct/kWh belastet, sofern sie nicht „stromintensiv“ sind,

0,025 Ct/kWh belastet, sofern sie als „stromintensiv“ eingestuft werden.

Als „stromintensiv“ – wie auch beim Entlastungstatbestand für die § 19-Umlage und die

Offshore-Umlage – gelten Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder des Schienen-

verkehrs sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sofern ihre Stromkosten im vorangegan-

genen Kalenderjahr 4 v.H. des Umsatzes übersteigen.

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

Zur Umlage kommen etwaige Nachhol- oder Ausgleichsbeträge aus Prognosefehlern der Vor-

jahre hinzu. Für 2013 (bzw. 2014) gilt nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber eine

KWK-Umlage für Letztverbraucher mit einer Abnahme von bis zu 100 MWh in Höhe von

0,126 Ct/kWh (bzw. 0,178 Ct/kWh). Für die darüber hinausgehende Abnahme ist die Umlage

unter Einbeziehen der Nachhol- und Ausgleichsbeträge festgesetzt in Höhe von

0,060 Ct/kWh (bzw. 0,055 Ct/kWh), soweit die Abnehmer nicht als „strominten-

siv“ eingestuft sind,

0,025 Ct/kWh (bzw. 0,025 Ct/kWh), wenn sie zusätzlich als „stromintensiv“ gel-

ten.

2.2.4 Privilegien bei der Offshore-Haftungsumlage

Der Ausbau der Windenergie auf hoher See liegt weit hinter den Vorstellungen der Leitstudie

des BMU zurück. Neben Problemen im Genehmigungsverfahren und technischen Herausfor-

derungen bei der Installation spielte für den Ausbauattentismus auch das Haftungsrisiko für

den Netzanschluss eine wichtige Rolle.

Angesichts der technologischen Schwierigkeiten, die weit vor der Küste in tiefem Gewässer

liegenden Offshore-Windparks anzuschließen und des erhöhten Risikos von Leitungsausfäl-

len, bestand hier keine realistische Möglichkeit für Übertragungsnetzbetreiber, sich für den

Fall zu versichern, dass die Windparks zwar betriebsbereit sind, der Strom aufgrund von Ver-

säumnissen beim Netzbetreiber aber nicht abtransportiert werden kann, so dass dieser für die

Einnahmenverluste haften muss. Verschärft wurde die Problematik dadurch, dass sie sich be-

dingt durch die regionale Lage der Regelzone auf den Übertragungsnetzbetreiber Tennet kon-

zentriert.

Vor diesem Hintergrund hat die schwarz-gelbe Bundesregierung das Haftungsproblem über

§ 17 f EnWG mit Wirkung von Anfang 2013 durch die Offshore-Umlage für den Fall soziali-

siert, in dem Netzbetreiber keine vorsätzlichen Verfehlungen vorzuwerfen sind. Sie ist mit

teilweise anderen Beträgen nach den gleichen Kriterien wie die „§-19-Umlage“ (vgl. Kap.

2.2.6) differenziert. Letztverbraucher zahlen in 2013 und 2014 eine Offshore-Umlage von:17

0,25 Ct/kWh für die ersten 1.000 MWh,

0,050 Ct/kWh für die darüber liegende Abnahme bzw.

17 Vgl. Übertragungsnetzbetreiber (2013d)

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

maximal 0,025 Ct/kWh für die darüber liegende Abnahme für Stromletztverbrau-

cher des Produzierenden Gewerbes oder des Schienenverkehrs, sofern die Strom-

kosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 v.H. des Umsatzes überstiegen haben.

Dabei wird das zulässige Belastungsvolumen für die Endverbraucher zusammen auf 650 Mio.

EUR limitiert. Nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber (2013d) reicht dies gemessen an

den prognostizierten Kosten aber in 2014 nicht aus: „[Die Limitierung] führt in 2014 dazu,

dass die prognostizierten, wälzbaren Kosten über die maximalen Umlagen nicht komplett

refinanzierbar sind. Das daraus resultierende Defizit wird in zukünftige Umlagen vorgetra-

gen.“

2.2.5 Privilegien bei der Umlage für abschaltbare Leistungen

Mit Beginn des Jahres 2014 wird die Umlage für abschaltbare Leistungen nach § 18 AbLaV

erhoben. Sie beträgt für 2014 0,009 Ct/kWh und wird nur geltend gemacht für Verbrauchs-

mengen (an einer Abnahmestelle) von bis zu 100 MWh und ist damit für die meisten Unter-

nehmen relativ unbedeutend.

Hintergrund ihrer Einführung ist die starke Fluktuation von Wind- und Solarstrom. In Phasen

niedriger Einspeisungen ist zur Stabilisierung des Netzes vorgesehen, dass große, aber flexib-

le und mindestens aus der 110-kV-Spannungsebene beziehende Stromabnehmer auf Anwei-

sung der Übertragungsnetzbetreiber temporär und zuverlässig ihre stromverbrauchenden An-

lagen abschalten. Zum Ausgleich erhalten die Stromabnehmer eine Entschädigung nach § 4

AbLaV. Als Leistungspreis erhalten sie unabhängig vom Abruf dieser Leistung monatlich

2.500 EUR pro MW an zur Disposition gestellter Abschaltleistung. Der Arbeitspreis beläuft

sich auf mindestens 100 EUR/MWh, höchstens jedoch 400 EUR/MWh. Übertragungsnetzbe-

treiber schreiben dazu im Vorfeld monatlich ihren Bedarf aus.

2.2.6 Privilegien bei der Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung

Eine weitere Strompreiskomponente für die Verbraucher ergibt sich seit 2012 aus der Umlage

nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Stromverbrauchenden Unternehmen

wird hier einerseits die Möglichkeit der Netzentgeltreduzierung als Belohnung für antizykli-

sches Abnahmeverhalten oder die stabile Abnahme großer Strommengen und die damit ver-

bundene Entlastung des Netzes angeboten. Die Entgeltreduktion für die Begünstigten wird

dann andererseits über die §-19-Umlage gegenfinanziert.

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

Der VIK (2013b) als Lobbyist der begünstigten Unternehmen begründet die Reduzierung wie

folgt:

„die relative Schwankungsbreite der gesamten Last wird reduziert; damit steigt die

Prognostizierbarkeit sowie die Effizienz der Auslastung des gesamten Kraftwerk-

sparks;

ohne konstante Großkunden würden deutlich stärkere Regelanlagen erforderlich,

um die gleiche Energiemenge zu verteilen. Folge: höhere spezifische Systemkos-

ten;

Frequenzausschläge im Netz werden abgemildert, die Netzregelung so erleichtert;

Die höhere Grundlast schafft freie Kapazität im Netz und erhöht so die Einspeise-

möglichkeit für erneuerbare Energienanlagen; teure Abregelungen werden verhin-

dert.“

Vor diesem Hintergrund hat diese Umlage vordergründig wenig mit der Energiewende zu tun.

Allenfalls die Tatsache, dass die Stabilisierung des Netzes durch die Energiewende eine grö-

ßere Herausforderung darstellt, liefert hier einen indirekten Zusammenhang zwischen der

Steuer und der ökologischen Neuausrichtung der Energiepolitik.

Wollen Unternehmen in den Genuss der Belohnung kommen, müssen sie im Vorfeld einen

Antrag an die Bundesnetzagentur stellen, der auf der Basis verordneter Schwellenwerte be-

schieden wird. Dazu definiert der Übertragungsnetzbetreiber, in dessen Zuständigkeit das zu

begünstigende Unternehmen fällt, für alle Spannungsebenen in seiner Regelzone Zeitfenster

der jeweiligen Höchstlast. Wenn das beantragende Unternehmen seine individuelle Höchstlast

außerhalb des entsprechenden Zeitfensters halten kann, gibt es dann eine Entgeltreduktion,

wenn diese individuelle Höchstlast bei einer Abnahme im Hochspannungsnetz um mindestens

10 v.H. über der abgerufenen Maximalleistung innerhalb des Zeitfensters liegt. Für den

Strombezug aus dem Mittelspannungsnetz gilt ein Wert von mindestens 20 v.H. und bei einer

Abnahme im Niederspannungsnetz von mindestens 30 v.H. Von der Verlagerung außerhalb

des Fensters müssen mindestens 100 kW betroffen sind. Begründet wird dies damit, dass an-

sonsten keine spürbare und damit belohnenswerte Entlastung vorliege.18 Die Reduktion wird

limitiert auf maximal 80 v.H. der veröffentlichten Netzentgelte und berechnet sich ansonsten

aus der Differenz zwischen der individuell benötigten Höchstlast innerhalb und außerhalb des

Zeitfensters.

18 Vgl. DIHK (2013).

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

Vorübergehend wurde ab August 2011 atypischen Netznutzern zusätzlich noch die Möglich-

keit einer kompletten Befreiung von den Netzentgelten eingeräumt. Dazu mussten sie von

einer einzelnen Abnahmestelle mindestens 7.000 h im Jahr Strom im Umfang von über

10 GWh beziehen. Angesichts eines Beschlusses des OLG Düsseldorf vom März 2013, wo-

nach der gewählte Änderungsweg über eine Verordnung zur Befreiung unzulässig war, und

eines von der EU-Kommission eingeleiteten Beihilfeverfahrens wurde die vollständige Be-

freiung für Großabnehmer rückwirkend aufgehoben. Stattdessen gibt es seit August 2013 eine

gestaffelte Begünstigung für große Stromabnehmer. Bei der Abnahme von mindestens 10

GWh/a beläuft sich das zu entrichtende Netzentgelt gemessen am veröffentlichten Entgelt auf

20 v.H. bei mindestens 7.000 Benutzungsstunden/a,

15 v.H. bei mindestens 7.500 Benutzungsstunden/a

und 10 v.H. bei mindestens 8.000 Benutzungsstunden/a.

Für die zwischenzeitlich wieder restriktivere Regulierung berichten Bundesnetzagen-

tur/Bundeskartellamt (2013, S. 284): „Diese Neuregelungen der rechtlichen Grundlage haben

zu einem sehr starken Anstieg der Zahl von Anträgen bei der zuständigen Beschlusskammer

geführt. Für das Jahr 2011 sind mit Bezug auf die Regelungen des § 19 Abs. 2 S. 1 Strom-

NEV 1.286 Anträge eingereicht worden, welche eine Entlastungssumme von ca. 161 Mio. €

erbringen. Mit Bezug auf § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV sind 277 Anträge eingegangen, die eine

Gesamtentlastungssumme von Höhe von ca. 209 Mio. Euro abbilden.“

Trotz des Zurückruderns in den Gesetzesgrundlagen bleibt es in den rechtlichen Bestimmun-

gen zur umlagefinanzierten Verminderung der Netzentgelte stromintensiver Unternehmen bei

einer Entlastung, die zeitgleich mit und auch wegen der beschleunigten Energiewende einge-

führt wurde. In Summe handelt es sich um eine reine Umverteilungsmaßnahme, die als Gan-

zes mehr oder weniger kostenneutral ist. Für die Begünstigten stellt in dieser Hinsicht die

Energiewende eine Erleichterung dar, für alle anderen bedeutet sie spiegelbildlich eine Belas-

tung. Dabei wird die Belastung nach der Stromabnahmemenge differenziert umgelegt.19

Letztverbraucher zahlen dann in 2014 eine Umlage von

0,187 Ct/kWh für die ersten 1.000 MWh

0,050 Ct/kWh für die darüber liegende Abnahme

19 Vgl. Übertragungsnetzbetreiber (2013).

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

maximal 0,025 Ct/kWh für die darüber liegende Abnahme für Stromletztverbrau-

cher des Produzierenden Gewerbes oder des Schienenverkehrs, sofern die Strom-

kosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 v.H. des Umsatzes überstiegen haben.

Dabei ist der Schwellenwerte für 2014 von ursprünglich 100 MWh auf 1.000 MWh hochge-

setzt worden. Überdies wird es in 2014 eine Rückabwicklung für die Jahre 2012 und 2013

geben, welche zu den genannten Umlagewerten hinzukommen.

Insgesamt werden große energieintensive Unternehmen bei der § 19-Regulierung gleich dop-

pelt begünstigt: Sie werden einerseits beim Netzentgelt geschont und andererseits nur sehr

unterdurchschnittlich in die Umlagefinanzierung eingebunden.

2.2.7 Privilegien bei der Konzessionsabgabe

Die Kommunen haben das Wegerecht in ihrer Gebietskörperschaft und können für die Nut-

zung der Wege für leitungsgebundene Güter Konzessionsabgaben erheben. Die Abgabe wird

vom Verteilnetzbetreiber als Aufschlag auf das Netzentgelt erhoben und an die Kommune

abgeführt. Letztlich stehen damit die Endverbraucher für das Wegerecht gerade.

Aber auch dabei gibt es eine Differenzierung. Für Tarifkunden werden je nach Einwohnerzahl

nach § 2 Abs. 2 KAV 1,32 bis 2,39 Ct/kWh eingefordert. Von Sondervertragskunden hinge-

gen, die aufgrund ihrer Größe als Gewerbe- oder Industriebetrieb schon mit ihrer Gewerbe-

steuer zum Kommunalhaushalt beitragen, werden maximal 0,11 Ct/kWh verlangt. Für sie gilt

nach § 2 Abs. 4 KAV noch eine weitere Limitierung. Sobald der Bezugspreis von Strom bei

einem Sondervertragskunden unter dem sogenannten Grenzpreis liegt, entfällt für ihn die

Konzessionsabgabe. Dabei wird der Grenzpreis üblicherweise vom Statistischen Bundesamt

als Durchschnitt der Bezugspreise der Sondervertragskunden aus dem vorvergangenen Jahr

berechnet. Möglich ist aber auch ein Heraufsetzen des Grenzpreises durch die Kommunen, so

dass eine Befreiung von der Abgabe eher erfolgen kann. Das Motiv für die Kommune kann

aus einer Abwägungsentscheidung entstehen: In der Hoffnung, große stromverbrauchende

Unternehmen am Standort zu halten, werden Zugeständnisse bei den Konzessionsabgaben

gemacht, um sich so die Gewerbesteuereinnahmen zu sichern.

2.2.8 Synopse aktueller Regeln für die administrativen Preiskomponenten

Die vorausgegangenen Ausführungen verdeutlichen, dass es sowohl mit Blick auf die im un-

mittelbaren Zusammenhang mit der Energiewende stehenden administrativen Komponenten

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

als auch mit Blick auf die anderen administrativen Bausteine zahlreiche Ausnahmereglungen

gibt. Zur besseren Übersicht wurden sie von uns nochmals in einer Synopse zusammengefasst

(vgl. Tab. 3).

Insofern ist die Betrachtung der Preisbelastung von Unternehmen infolge der Energiewende

eigentlich eine höchst individuelle. Durchschnittsbetrachtungen, wie sie in Kap. 2.1 vorge-

nommen wurden, vermitteln daher nur einen ersten, unvollständigen Eindruck.

- 35 -

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

Tab. 3: Synopse Strompreisprivilegien

Preisbestandteil Zielsetzung Regelsatz Privilegierungen

EEG-Umlage

(Preisanteil in 2013 für

Mittlere Industriebetriebe

35,5 v.H.)

Umlegen der Förder-

kosten des EE-

Ausbaus auf Strom-

verbraucher nach Ver-

ursacherprinzip

aus Kostenumlage

auf nicht privilegier-

ten Verbrauch;

2013: 5,277 Ct/kW

2014: 6,240 Ct/kWh

Grünstromprivileg: EVUs erheben für Grünstrom an Endkunden Reduktion um 2 Ct/kWh; Voraussetzung: mindestens 50 v.H. EE-Strom und min-destens 20 v.H. PV- oder Windstrom PV-Grünstromprivileg: Bei Vermarktung von 100 v.H. PV-Strom ohne Einspeisung ins öffentliche Netz erhält Endkunde Reduktion um 2 Ct/kWh Eigenerzeugung freigestellt von EEG-Umlage Besondere Ausgleichsregel für Produzierendes Gewerbe (≥ 1 GWh/a; Stromkosten/Bruttowertschöpfung ≥ 14 v.H.; u.U. Erhebung des Effizienzpotenzials); Staffelung:

100 v.H. vom Regelsatz für 1 GWh 10 v.H. vom Regelsatz für den Verbrauch ]1; 10 GWh] 1 v.H. vom Regelsatz für den Verbrauch ]10; 100 GWh] 0,05 Ct/kWh für den Verbrauch > 100 GWh bei Stromverbrauch > 100 GWh u. Stromkos-ten/Bruttowertschöpfung > 20 v.H. generell: 0,05 Ct/kWh

Besondere Ausgleichsregelung für Schienenbahnbetreiber (≥ 1 GWh/a) mit Staffelung:

100 v.H. vom Regelsatzes für erste 10 v.H. des Ver-brauchs 0,05 Ct/kWh darüber hinaus

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

Stromsteuer

(Preisanteil in 2013 für

Mittlere Industriebetrieb

10,4 v.H.)

Förderung des Strom-

sparen bei gleichzeiti-

ger Entlastung der

Rentenkassen

Regelsatz:

2,05 Ct/kWh

Ermäßigung für Produzierendes Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft (inkl. Teichwirtschaft) sowie für Behin-dertenwerkstätten auf 1,537 Ct/kWh Ermäßigung für den Fahrbetrieb von Schienenbahnunter-nehmen und Oberleitungsomnibussen auf 1,142 Ct/kWh Stromsteuerbefreiung für

Stromentnahmen aus reinem Ökostromnetz Selbsterzeugung mit Anlagen ≤ 2 MW und Verbrauch in unmittelbarer Nähe oder bei direkter Abgabe an Letztverbraucher Produktionsprozesse mit ausgereiztem Effizienzpoten-zial

Spitzenausgleich (Einführung Energie- und Umweltma-nagement): Reduktion 90 v.H. der Differenz zwischen Stromsteuer und durch die Steuer eingespartem Sozial-versicherungsanteil; maximal mögliche Reduktion auf 0,15 Ct/kWh

KWK-G-Umlage

(Preisanteil in 2013 für

Mittlere Industriebetrieb 0,5 v.H.)

Förderung von KWK-

Anlagen, Neu- und

Ausbau von Kälte- und

Wärmenetzen sowie

von Kälte- und Wär-

mespeichern durch

gestaffelte Zuschläge

Umlage der Aufwen-

dungen für die Zu-

schläge gedeckelt auf

750 Mio. EUR/a;

Regelsatz

2013: 0,126 Ct/kWh

2014: 0,178 Ct/kWh

Entlastung für Großabnehmer über 100 MWh/a für die darüber hinausgehende Menge auf Umlage von

0,050 Ct/kWh (zuzgl. evtl. Nachholungen) 0,025 Ct/kWh (zuzgl. evtl. Nachholungen)für Produ-zierendes Gewerbe oder Schienenverkehr sowie Ei-senbahninfrastrukturunternehmen (sofern Stromkos-ten/Umsatz im Vorjahr > 4 v.H.)

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Offshore-Haftungsumlage

(Preisanteil in 2013 für

Mittlere Industriebetrieb 1,1 v.H.)

Sozialisieren des Haf-

tungsrisikos beim An-

schluss von Windparks

auf See

Umlage der Aufwen-

dungen des Netzbe-

treibers durch Nicht-

abnahme von Offs-

hore-Strom gedeckelt

auf 650 Mio. EUR;

Regelsatz

2013: 0,25 Ct/kWh

2014: 0,25 Ct/kWh

Entlastung für Großabnehmer für die über ein 1 GWh hinausgehende Abnahmemenge auf Umlage von:

0,050 Ct/kWh 0,025 Ct/kWh für die darüber liegende Abnahme für Produzierendes Gewerbe oder Schienenverkehr (sofern Stromkosten/Umsatz im Vorjahr > 4 v.H.)

Umlage für abschaltbare Leis-

tungen

Netzstabilisierung

durch flexibles Ab-

schalten stromverbrau-

chender Anlagen

2013: -

2014: 0,009 Ct/kWh

Umlage nur für die ersten 100 MWh an Stromverbrauch

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2 Preisinternalisierung der Energiewende

§ 19 StromNEV-Umlage

(Preisanteil in 2013 für

Mittlere Industriebetrieb 0,7 v.H.)

Netzentgeltreduzierung

als Belohnung für anti-

zyklisches Abnahme-

verhalten

Umlage der entgan-

genen Netzentgelte

mit Regelsatz für

Letztverbraucher von

0,187 Ct/kWh für

die erste GWh

Netzentgeltentlastung bei Verlagerung eigene Spitzenlast aus Höchstspannungsfenster; Reduktion des Netzentgeltes in Abhängigkeit von Verlagerungsvolumen; Obergrenze Reduktion um 80 v.H. vom Netzentgelt Netzentgeltentlastung für Großabnehmer mit ≥ 10 GWh/a auf:

20 v.H. vom Netzentgelt bei ≥ 7.000 h/a 15 v.H. vom Netzentgelt bei ≥ 7.500 h/a 10 v.H. vom Netzentgelt bei ≥ 8.000 h/a

Entlastung bei Umlagezahlung ab Abnahme von über 1 GWh:

0,050 Ct/kWh für die darüber liegende Abnahme 0,025 Ct/kWh für die darüber liegende Abnahme für Produzierendes Gewerbe oder Schienenverkehr (sofern Stromkosten/Umsatz im Vorjahr > 4 v.H.)

Konzessionsabgabe

(Preisanteil in 2013 für

Mittlere Industriebetrieb 0,7 v.H.)

Entgelt für kommunale

Wegerechte als Finan-

zierungsform des

Kommunalhaushaltes

Regelsatz für Ta-

rifkunden je nach

Größe der Kommune

zwischen

1,32 Ct/kWh und

2,39 Ct/kWh

Entlastung für Sondervertragskunden auf 0,11 Ct/kWh Freistellung von Sondervertragskunden, wenn sein Be-zugspreis von Strom unter dem Grenzpreis liegt, der sich normalerweise aus dem Durchschnitt der Bezugspreise von Sondervertragskunden aus dem vorvergangenen Jahr bestimmt, aber durch die Kommunen oder EVUs auch höher angesetzt werden kann.

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Preisinternalisierung der Energiewende

2.3 Preisentwicklung für privilegierte energieintensive Unternehmen

Wie gezeigt, kommen stromintensive Unternehmen mit einer, auch absolut gesehen, hohen

Stromabnahme in vielerlei Hinsicht in den Genuss vergünstigter Strompreise.20 Das betrifft

erstens – über die vorherige Betrachtung hinausgehend – die relevanten Beschaffungspreise.

Oftmals können sich die Unternehmen aufgrund ihrer Stromnachfragemengen unmittelbar im

Großhandel eindecken. Dadurch umgehen sie die Handelsmargen von EVUs und sind bei

einer professionellen Einkaufsstrategie auch früher in der Lage, die positiven Merit-Order-

Effekte in der Strombeschaffung zum eigenen Vorteil zu aktivieren. Aber selbst wenn sie sich

nicht selbst über den Großhandel, sondern über ein EVU mit Strom eindecken, sollte es ihnen

angesichts ihrer Nachfragemacht (vgl. Bontrup/Marquardt 2008) gelingen, Sonderkonditionen

im Stromeinkauf zu erhalten.

Zweitens sind sie hinsichtlich der EEG-Umlage privilegiert. So können sie einerseits die Be-

sondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen, wenn sie als Unternehmen des Produzie-

renden Gewerbes mehr als 1 GWh im Jahr verbrauchen und der Stromkostenanteil an der

Bruttowertschöpfung über 14 v.H. liegt. Statt in 2013 mit 5,277 Ct/kWh belastet zu werden,

müssen sie für den Stromverbrauch zwischen 1 und 10 GWh/a nur 10 v.H. der Umlage, für

den Verbrauch zwischen 10 und 100 GWh/a noch 1 v.H. der Umlage und darüber hinaus nur

0,05 Ct/kWh zahlen. Alternativ ist dann eine durchgängige Reduktion auf 0,05 Ct/kWh mög-

lich, wenn der Stromverbrauch über 100 GWh/a beträgt und der Stromkostenanteil an der

Wertschöpfung 20 v.H. übersteigt. Andererseits können sie in jedem Fall das Eigenstrompri-

vileg für sich in Anspruch nehmen, wenn sie den Strom aus eigenen oder gepachteten Kraft-

werken beziehen. Für diesen Stromverbrauch wird keine EEG-Umlage fällig. Seit 2011 müs-

sen dazu die Kraftwerke zwar in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Verbrauchsort liegen.

Allerdings sorgt der Bestandsschutz für Altfälle dafür, dass die EEG-Umlage auf diesem We-

ge vielfach umgangen wurde, indem Strom nicht als fremdbezogener Strom mit entsprechen-

der Belastung durch die EEG-Umlage bezogen wurde, sondern längerfristige Pachtverträge an

Kraftwerksscheiben eingegangen wurden. Nach Angaben von Prognos wurde in 2011 durch

diese Regel fast ein Viertel des Industriestromverbrauchs von der EEG-Umlage befreit.21

Drittens profitieren große stromintensive Industrieunternehmen auch bei der Stromsteuer. Der

Satz ist für Unternehmen gegenüber den privaten Verbrauchern ohnehin schon von

20 Vgl. z.B. DIHK (2012), Küchler/Horst (2012) und DUH (2013). 21 Vgl. Küchler/Horst (2012, S. 4).

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Preisinternalisierung der Energiewende

2,05 Ct/kWh auf 1,537 Ct/kWh verringert. Manche Produktionsprozesse sind sogar fast voll-

ständig von der Stromsteuer befreit. Zusätzlich können Unternehmen aber den Spitzenaus-

gleich in Anspruch nehmen. Da hier eine Reduktion der Stromsteuer in Höhe von 90 v.H. der

Differenz zwischen der Stromsteuer und den eingesparten Rentenversicherungsbeträgen er-

folgen kann, begünstigt diese Regelung insbesondere solche Unternehmen, die vergleichswei-

se viel Strom beziehen und in Relation dazu mit wenigen Arbeitskräften produzieren – mit

anderen Worten stromintensive Produzenten. Im Extremfall reduziert sich dabei die Strom-

steuer auf Werte in Nähe von 0,15 Ct/kWh.22

Viertens erfahren stromintensive Unternehmen aus dem Produzierenden Gewerbe eine Er-

leichterung bei der KWK-G-Umlage und der Offshore-Haftungsumlage, wenn der Anteil der

Stromkosten am Umsatz über 4 v.H. liegt und der Stromverbrauch 100 MWh/a bei der KWK-

G-Umlage bzw. 1 GWh/a bei der Offshore-Haftungsumlage übersteigt. Statt in 2013 mit

0,126 Ct/kWh bzw. 0,25 Ct/kWh belastet zu werden, beläuft sich die Umlage lediglich auf

0,025 Ct/kWh.

Hinzu kommen weitere Entlastungen bei den sonstigen administrierten Komponenten. Dies

betrifft fünftens die §-19-Umlage. Hier gibt es gleich eine doppelseitige Entlastung für das

Produzierende Gewerbe. Zum einen können für große Stromverbraucher mit einem Bedarf ab

10 GWh/a die zu zahlenden Netzentgelte auf 10 bis 20 v.H. reduziert werden. Zum anderen

können sie sich bei der Abwälzung der Entlastungswirkung auf die Verbraucher über die §-

19-Umlage auf eine deutliche Reduktion von 0,187 Ct/kWh auf 0,025 Ct/kWh berufen, wenn

der Stromkostenanteil am Umsatz 4 v.H. überschreitet und der Stromverbrauch über 1 GWh/a

liegt.

Sechstens wird allen Unternehmen als Sondervertragskunden ein von 1,32 bis 2,39 Ct/kWh

auf 0,11 Ct/kWh reduzierter Satz bei den Konzessionsabgaben zugestanden. Wenn der

Strombezugspreis eines einzelnen Unternehmens – z.B. wegen seiner Stromintensität und der

damit verbundenen Nachfragemacht beim Strombezug – unter dem aus den durchschnittli-

chen Bezugspreisen der anderen Unternehmen gebildeten Grenzpreisen liegt, kann sogar eine

komplette Befreiung erreicht werden. Küchler/Horst (2012, S. 5) gehen hier gestützt auf eine

22 Mit S = Höhe der Stromsteuer in Ct, SV = Stromverbrauch in kWh und E = Erstattung in Ct ergibt sich bei zu vernachlässigenden Einsparbeträgen für die Rentenversicherung folgende Arithmetik: 𝑆𝑆 = 1,537 • 𝑆𝑆𝑆𝑆 und 𝐸𝐸 =0,9 • (𝑆𝑆 − 0) = 0,9 • 1,537 • 𝑆𝑆𝑆𝑆. Als Nettobelastung bleibt dann: 𝑆𝑆 − 𝐸𝐸 = 1,537 • 𝑆𝑆𝑆𝑆 − 0,9 • 1,537 • 𝑆𝑆𝑆𝑆 =0,1 • 1,537 • 𝑆𝑆𝑆𝑆 = 0,1537 • 𝑆𝑆𝑆𝑆.

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Preisinternalisierung der Energiewende

andere Studie sogar soweit anzunehmen, „dass alle stromintensiven Unternehmen vollständig

befreit sind.“

Siebtens kommt seit 2013 noch eine weitere Entlastungswirkung bei der Strombeschaffung

am Großhandelsmarkt hinzu. So erlaubt die EU-Emissionshandelsrichtlinie in Verbindung

mit dem entsprechenden Beihilferahmen einen Ausgleich für einen Großteil der am Großhan-

delsmarkt eingepreisten CO2-Kosten. Matthes (2013, S. 5) zufolge läuft die Regelung darauf

hinaus, dass die stromintensiven Endkunden für ca. 70 v.H. der im Großhandelsstrompreis

eingerechneten Kosten für die Emissionsrechte eine Kompensation erhalten. Dies entspreche

umgerechnet für 2013 einer Ausgleichszahlung von 0,3 Ct/kWh.

Die Ausführungen verdeutlichen, dass sich stromintensive Unternehmen des Produzierenden

Gewerbes bislang allen ökologisch motivierten Endpreiskomponenten zumindest weitgehend

entziehen können. Überdies gibt es noch nachhaltige Zugeständnisse bei den Netzentgelten,

der §-19-Umlage und den Konzessionsabgaben. Dies gilt in ähnlicher Form auch für Schie-

nenbahnunternehmen.

Leider gibt es zur differenzierten empirischen Analyse der Strompreisentwicklung für privile-

gierte stromintensive Unternehmen nicht wie im Fall der privaten Haushalte oder der Unter-

nehmen mit einer mittleren Stromintensität eine repräsentative historische Datenreihe. Auf der

Ebene der EU gibt es zwar eine Eurostat-Erhebung für Unternehmen mit einem Jahresver-

brauch an Strom zwischen 70 und 150 GWh (vgl. Abb. 9). Aber hier liegt einerseits keine

lange Zeitreihe vor, so dass mit diesen Daten keine längerfristige Entwicklung nachgezeichnet

werden kann. Andererseits dürften die Einzelfälle der stromintensiven Unternehmen aufgrund

individueller Besonderheiten stark von Durchschnittsbetrachtungen abweichen23 und zudem

ist fraglich ob Unternehmen mit einem Gesamtverbrauch von bis zu 150 GWh schon wirklich

als stromintensiv gelten können.24 Die Unternehmen, die die Besondere Ausgleichsregelung

für 2014 aufgrund ihrer Stromintensität beantragt haben, weisen zwar im Durchschnitt eine

jährliche Stromabnahme von 34,4 GWh auf (vgl. Tab. 8, S. 108). Dies sind aber erstens Werte

für die Stromabnahme an einer Abnahmestelle und zweitens liegt dem Durchschnittswert eine

starke Streuung zugrunde, bei der Spitzenwerte von 240 GWh/a erreicht werden. Daher ar-

gumentiert das EWI (2012, S.1) unter Hinweis auf eine zusammen mit Frontier Economics im

23 Vgl. Küchler/Horst (2012, S.12). 24 Es gibt in der Datenbank von Eurostat zwar auch Angaben für Verbräuche über 150 GWh/a, aber u.a. nicht für Deutschland.

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Preisinternalisierung der Energiewende

Auftrag des BMWi erstellte Studie: „Industriekunden mit einem sehr hohen Stromverbrauch

werden durch diese Daten (von Eurostat, d.V.) […] nicht erfasst.“

Bezogen auf die verfügbaren Querschnittsdaten zeigt sich aber, dass der Strompreis für deut-

sche Unternehmen mit einem Stromverbrauch von 70 bis 150 GWH/a beim Endpreis ohne

Mehrwertsteuer im europäischen Spitzenfeld liegt (vgl. Abb. 9). Deutschland weist hier in der

Referenzgruppe den dritthöchsten Preis auf und liegt um rund 26 v.H. über dem EU-

Durchschnitt ohne Litauen, Luxemburg und Malta. Ohne die staatlichen Komponenten rutscht

Deutschland aber im Preisranking deutlich auf Platz 15 und damit in die untere Belastungs-

hälfte ab.

Abb. 9: EU-Strompreisvergleich für Unternehmen mit hoher Stromintensität

1. Halbjahr 2013; Verbrauchsgruppe IF zwischen 70 GWh/a und 150 GWh/a. Für Litauen und Luxemburg wurden keine Angaben gemacht; für Malta wurde 0,0 €/MWh (sic!) angegeben. Quelle: Eurostat.

Der Querschnittvergleich suggeriert erneut, dass es gerade die administrativen Komponenten

sind, die auch deutschen Unternehmen mit hoher Stromintensität im europäischen Konkur-

renzkampf zu schaffen machen. In der Differenzierung der Strompreisbestandteile ist in dieser

Statistik der Strompreis im ersten Halbjahr 2013 durch die Steuern und Abgaben (ohne

Mehrwertsteuer und andere erstattungsfähige Steuern) hierzulande um gut zwei Drittel höher

als ohne diese Belastungen.

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Preisinternalisierung der Energiewende

Angesichts der zuvor gemachten Einschränkungen und der Erläuterungen zu den Entlas-

tungsmöglichkeiten bei den administrativen Bausteinen sind die Daten u.E. aber wenig geeig-

net, um die im Strompreis abgelegte Energiewendebelastungen für energieintensive Unter-

nehmen herauszufiltern. Insbesondere ist fraglich, inwieweit die nationalen Entlastungsregeln

in der Datenerfassung hinreichend und repräsentativ berücksichtigt und nicht der Anforderung

einer besseren internationalen Vergleichbarkeit untergeordnet wurden.25 Ohnehin stellt sich

angesichts der zahlreichen Sonderbehandlungen die Frage, inwieweit hier noch statistische

Durchschnittsbetrachtungen angebracht sind.

Vor dem Hintergrund haben wir in auch unter Bezug auf EWI (2012) wenigstens eine eigene

modellhafte Belastungskalkulation aufgestellt, in der die zahlreichen Privilegien energieinten-

siver Unternehmen berücksichtigt wurden.26 Unterstellt wurden zwei von der Konzessionsab-

gabe vollständig befreite Musterunternehmen. Das privilegierte „Musterunternehmen 1“ hat

einen Stromverbrauch von 34,4 GWh/a. Dieser Verbrauch entspricht dem Durchschnittswert,

der bei den Antragsstellern für die Besondere Ausgleichsrücklage im Jahr 2014 pro Abnah-

mestelle vorlag (vgl. Tab. 8). Das privilegierte „Musterunternehmen 2“ hat einen Stromkos-

tenanteil an der Bruttowertschöpfung von über 20 v.H. und der Stromverbrauch beläuft sich

auf („etwas über“) 100 GWh/a. In diesem Fall beträgt die EEG-Umlage durchweg

0,05 Ct/kWh. Mit Blick auf die Stromsteuer wurde für „Musterunternehmen 1“ noch differen-

ziert zwischen der Möglichkeit entweder keinen Spitzenausgleich (Stromsteuer bei 1,537

Ct/kWh) oder den maximalen Ausgleich (Stromsteuer bei 0,15 Ct/kWh) zu erhalten. Ange-

sichts der hohen Stromintensität wurde der Fall des maximalen Spitzenausgleichs im „Mus-

terunternehmen 2“ von Vornherein unterstellt. Ergänzt wurde hier die Betrachtung noch um

den Fall, in welchem dem Unternehmen bei der Stromsteuer eine komplette Befreiung für die

Produktion mit solchen Prozessen zugestanden wird, deren Effizienzpotenzial offiziell als

ausgereizt anerkannt wurde.

25 Vgl. zu dieser Problematisierung auch DUH (2013, S.20) und Matthes (2013, S.3). 26 Zu den Privilegien zählen (vgl. Kap. 2.2) die Besondere Ausgleichsregelung für die EEG-Umlage, das Eigens-tromprivileg sowie die Ermäßigung, der Spitzenausgleich oder die Freistellung bestimmter Prozesse bei der Stromsteuer. Hinzu kommen die nach der Abnahme gestaffelten Entlastungen bei der KWK-G-Umlage und der Offshore-Haftungsumlage. Nicht erfasst wurde der Sondereffekt der CO2-Kostenverrechnung. Für die Konzessi-onsabgaben wurde generell eine vollständige Befreiung angenommen.

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Preisinternalisierung der Energiewende

Tab. 4: Strompreisanstieg für stromintensive Unternehmen durch Energiewende

1) Mittelwert EEX-Spot-Kurs 2013 und Year-Future von 2012; 2) vgl. EWI (2012); 3) ohne: EEG-Umlage, Stromsteuer, KWK-G-Umlage und Offshore-Haftung. Quellen: Eigene Berechnungen.

Bei den Beschaffungskosten wurde für 2013 der Mittelwert aus dem EEX-Spot-Kurs für 2013

(bis inklusive November) und dem Year-Future-Kurs von 2012 gewählt, so dass hier eine

gemischte Beschaffungsstrategie über den Großhandelsmarkt nachgebildet wurde oder alter-

nativ eine Eigenstromproduktion angenommen wurde, deren (Opportunitäts-)Kosten sich aus

der Mischstrategie am Großhandelsmarkt bestimmen lassen. Bei den Netzentgelten wurde auf

den von EWI (2012) ermittelten Wert zurückgegriffen. Er dürfte für die Musterunternehmen

Ausgaben [Ct]

ohne Spitzen-

ausgl. Entgelt

[Ct/kWh]

maxim. Spitzen-

ausgl. Entgelt

[Ct/kWh]Ausgaben

[Ct]

maxim. Spitzen-

ausgl. Entgelt

[Ct/kWh]

Prozess-befreiung

Entgelt [Ct/kWh]

Beschaffungskosten1) 4,355 4,355 4,355 4,355 4,355 4,355Netzentgelt2) 0,410 0,410 0,410 0,410 0,410 0,410Netzentgeltumlage § 19

bis 1 GWh (0,187 Ct/kWh) 187.000 187.000über 1 GWH (0,025 Ct/kWh) 835.000 2.475.000

Summe 1.022.000 2.662.000Umlage 0,0297 0,0297 0,0297 0,0297 0,0266 0,0266

EEGbis 1 GWh (5,277 Ct/kWh) 5.277.000

1 bis 10 GWh (10 %) 4.749.30010 bis 100 GWh (1%) 1.287.588

über 100 GWh (0,05 Ct/kWh) 0Summe 11.313.888Umlage 5,277 4,241 0,329 0,329 0,05 0,05

Stromsteuer 1,537 1,537 1,537 0,15 0,15 0,00KWK-G-Umlage

bis 0,1 GWh (0,126 Ct/kWh) 12.600 12.600über 0,1 GWH (0,025 Ct/kWh) 857.500 2.497.500

Summe 870.100 2.510.100Umlage 0,1260 0,1260 0,0253 0,0253 0,0251 0,0251

Offshore-Haftungbis 1 GWh (0,25 Ct/kWh) 250.000 250.000

über 1 GWH (0,025 Ct/kWh) 835.000 2.475.000Summe 1.085.000 2.725.000Umlage 0,2500 0,2500 0,0315 0,0315 0,0273 0,0273

Konzessionsabgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00Strompreis mit EW [Ct/kWh] 11,98 10,95 6,72 5,33 5,05 4,90Strompreis ohne EW3) [Ct/kWh] 4,79 4,79 4,79 4,79 4,79 4,79EW-Aufschlag [Ct/kWh] 7,19 6,15 1,92 0,54 0,25 0,10Verteuerung durch EW [v.H.] 150,0 128,4 40,1 11,2 5,4 2,2Aufschlag nach individ. Privil.-Wegfall [v.H.] - - 78,4 124,8 137,3 144,5Aufschlag nach allg. Privilegien-Wegfall mit EEG-Effekt [v.H.] - - 63,0 105,4 116,7 123,4Strompreis nach allg. Wegfall BesAR mit EEG-Effekt [Ct/kWh] 10,63 9,24 9,24 9,09Aufschlag nach allg. Wegfall der BesAR [v.H.] 58,2 73,4 83,0 85,5

Entgelt ohne

individ. Privilegien[Ct/kWh]

Entgelt ohne

Privilegien u. ohne

BesAR[Ct/kWh]

"Musterunternehmen 1"( 34,4 GWh/a)

"Musterunternehmen 2"(Stromkostenanteil

an BWS > 20 v.H. und 100 GWh/a)

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Preisinternalisierung der Energiewende

aber nur eingeschränkt zutreffen, da die EWI-Studie von einem deutlich höheren Verbrauch

(330 GWh/a) ausging. Angesichts des geringeren Jahresverbrauchs unserer Musterunterneh-

men dürfte hier in der Realität tendenziell von etwas höheren spezifischen Netzentgelten aus-

zugehen sein.

Ein abgesehen von den Konzessionsabgaben nicht privilegiertes Unternehmen mit denselben

Beschaffungskosten und Netzentgelten wie bei den Musterunternehmen hätte im Jahr 2013

11,98 Ct/kWh für seinen Strombezug gezahlt. Das „Musterunternehmen 1“ hingegen hätte

ohne Spitzenausgleich 6,72 Ct/kWh (und etwa 2,3 Mio. EUR/a) bzw. mit maximalem Spit-

zenausgleich 5,33 Ct/kWh (1,8 Mio. EUR) ausgeben müssen. Ohne die Energiewendekompo-

nenten im Strompreis wären nur die Beschaffungskosten, die Netzentgelte und die Netzent-

geltumlage von in Summe 4,79 Ct/kWh zu erstatten gewesen.

Demnach lagen im Jahr 2013 die zu zahlenden Strompreise für energieintensive Unternehmen

mit einem Verbrauch von unter 100 GWh/a um maximal etwa 40 v.H. (ohne Spitzenausgleich)

über dem Niveau ohne die Energiewende. Der 40-Prozent-Aufschlag kommt dabei im We-

sentlichen durch die Stromsteuer zustande. Sie verteuert den Strompreis um 1,537 Ct/kWh,

während alle anderen Energiewendekomponenten nur zu einem Aufschlag von 0,39 Ct/kWh

führen, wobei die effektive EEG-Umlage lediglich 0,33 Ct/kWh ausmacht. Können Unter-

nehmen mit einem Verbrauch von unter 100 GWh/a den Spitzenausgleich bei der Stromsteuer

hingegen voll in Anspruch nehmen, reduziert sich der Aufschlag durch die Energiewende auf

etwa 11 v.H.

Bei „Musterunternehmen 2“, das Stromausgaben von etwa 5,1 Mio. EUR/a bzw. 4,9 Mio.

EUR aufweist, fällt die Energiewendebelastung bei maximalem Spitzenausgleich auf ein

Strompreisplus von nur 5 v.H. Bei vollständig prozessbefreiten Unternehmen liegt der Auf-

schlag sogar nur bei gut 2 v.H. Denn im Gegensatz zu „Musterunternehmen 1“ ist hier aus den

Energiewendebestandteilen mit der Stromsteuer ja die Komponente mehr oder weniger her-

ausgefallen, die bei „Musterunternehmen 1“ noch die Hauptbelastung ausmachte.

Auch in der Kalkulation von EWI (2012) belief sich der Anteil von Steuern und Abgaben, die

im Zusammenhang mit der Energiewende stehen, für energieintensive Unternehmen mit einer

Stromabnahme von 330 GWh/a in 2011 auf lediglich 2,5 v.H. des gesamten zu entrichtenden

Strompreises.

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Preisinternalisierung der Energiewende

Wenn man davon ausgeht, dass energieintensive Unternehmen i.d.R. nicht vollkommen auf

den Spitzenausgleich verzichten müssen, ist mithin festzuhalten, dass die Ausgaben für Strom

in diesen Unternehmen zwar absolut gesehen hoch sind. Durch die Energiewende selbst ent-

steht aber eine vergleichsweise geringe unmittelbare Belastung, die primär auf die Strom-

steuer und damit nicht auf den EE-Ausbau zurückzuführen ist.

Wenn nun nur für ein einzelnes bislang privilegiertes Unternehmen alle Energiewende-

Ausnahmen wegfielen, würde sich nach der Modellrechnung im Jahr 2013 für „Musterunter-

nehmen 1“, sofern es zuvor keinen Spitzenausgleich geltend machen konnte, ein Anstieg der

Strompreise von 6,72 Ct/kWh auf 11,98 Ct/kWh und damit um gut 78 v.H. einstellen. Im We-

sentlichen macht sich dabei der effektive Anstieg der EEG-Umlage von zuvor 0,329 Ct/kWh

auf 5,277 Ct/kWh bemerkbar. Wäre das Unternehmen zuvor in den Genuss des vollen Spit-

zenausgleichs gekommen, würde der individuelle Wegfall aller Privilegien wegen des zusätz-

lichen Durchwirkens der erhöhten Stromsteuer einen Anstieg der Strompreise um etwa

125 v.H. (von 5,33 auf 11,98 Ct/kWh) bedeuten. Für „Musterunternehmen 2“ käme ein An-

stieg von rund 137 v.H. (bei zuvor maximalem Spitzenausgleich) bzw. 145 v.H. (bei vorheri-

ger Prozessbefreiung) zustande.

Sollten die Energiewendeprivilegien hingegen insgesamt gestrichen werden, wird der Strom-

preis für ein zuvor noch privilegiertes Unternehmen in zweierlei Hinsicht davon berührt. Zum

einen muss in allen Preiskomponenten der erhöhte Regelsatz erstattet werden, zum anderen

dürften aber die Regelsätze wegen der nun gesamtwirtschaftlich breiteren Bemessungsgrund-

lage auch fallen. Für die EEG-Umlage hatten wir bereits ermittelt, dass sie in 2013 bei einem

allgemeinen Wegfall der Besonderen Ausgleichsregelung von 5,277 auf 4,241 Ct/kWh festge-

legt worden wäre. Für die anderen Umlagen, die verglichen mit der EEG-Umlage aber auch

deutlich weniger bedeutend sind, ist die Wirkung einer verbreiterten Bemessungsgrundlage

unklar. Wenn man nun davon ausgeht, dass alle Energiewendeprivilegien für alle energiein-

tensiven Unternehmen fallen und sich daraufhin nur die EEG-Umlage auf 4,241 Ct/kWh an-

passt, würde sich in 2013 für „Musterunternehmen 1“ ein Anstieg der Stromkosten von

63 v.H. (ohne vorherigen Spitzenausgleich; von 6,72 auf 10,95 Ct/kWh) bzw. 106 v.H. (mit

maximalem vorherigen Spitzenausgleich; von 5,33 Ct/kWh auf 10,95 Ct/kWh) ergeben.

„Musterunternehmen 2“ müsste durch den Wegfall der Privilegien ein Plus von 117 v.H. (mit

maximalem vorherigen Spitzenausgleich) bzw. 123 v.H. (mit vorheriger Prozessbefreiung)

bewältigen.

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Preisinternalisierung der Energiewende

Wenn in 2013 für alle energieintensiven Unternehmen nur die Besondere Ausgleichsregelung

weggefallen wäre, hätten die hier betrachteten Unternehmen einen Anstieg ihrer Strompreise

in einer Größenordnung von ca. 58 v.H. („Musterunternehmen 1“ ohne Spitzenausgleich) bis

zu 86 v.H. („Musterunternehmen 2“ bei Prozessbefreiung) zu verkraften.

Angesichts der starken Bedeutung der zudem primär am Großhandelspreis orientierten Be-

schaffungskosten im Endpreis veränderte sich alles in allem in der Vergangenheit für die

stromintensiven Unternehmen die Stromkostenbelastung primär durch Variationen in den

Großhandelspreisdeterminanten. Hier haben sich – losgelöst von der Energiewende – vorran-

gig der Konjunkturverlauf, die Entwicklung der Brennstoffkosten fossiler Energieträger und

die Zertifikatepreis-Entwicklung niedergeschlagen. Zuletzt gab es durch die Energiewende

sogar indirekt eher eine Entlastung über den Abbau der Marktkonzentration und den Merit-

Order-Effekt. Fraunhofer ISI u.a. (2012, S. 3) konstatieren sogar: „Durch den Merit-Order-

Effekt dürfte sich für Unternehmen, die unter die Besondere Ausgleichsregelung des EEG

fallen (Begrenzung der EEG-Umlage 2012 auf 0,05 bzw. 0,4 Ct/kWh), sogar netto eine Ent-

lastung ergeben.“

Insgesamt verbleibt aber bei der Referenzgruppe stromintensiver Unternehmen angesichts der

mangelhaften Datenlage eine Unsicherheit hinsichtlich der bisherigen Strompreisbelastungen

durch die Energiewende. Aus den Erläuterungen zu den Entlastungsmöglichkeiten bei den

administrativen Bausteinen wird jedoch deutlich, dass mit wachsendem Strombedarf und zu-

nehmender Relevanz der Stromsteuerprivilegien die moderate Zusatzbelastung durch die

Energiewende mit Hilfe unserer Rechnung immer besser dargestellt wird.

In der Tat sind die gewährten und vorrangig stromintensive Unternehmen begünstigenden

Entlastungen in ihrer gesamtwirtschaftlichen Größenordnung bemerkenswert (vgl. Tab. 5).

Seit 2005 haben sich im Zusammenhang mit den Stromkosten für die deutsche Wirtschaft Ent-

lastungen in Höhe von knapp 78 Mrd. EUR ergeben. Der größte Teil davon, nämlich gut 59

Mrd. geht an Stromsteuereinnahmen bzw. Konzessionsabgaben verloren und wird über das

allgemeine Steuer- und Abgabensystem als Einnahmenverzicht auf die Gesellschaft umgelegt.

Die restlichen 18 Mrd. EUR werden durch die unterschiedlichen Umlagekomponenten im

Strompreis auf andere nicht-privilegierte Stromkunden umverteilt. Dabei nimmt die jährliche

Umverteilungssumme seit 2005 kontinuierlich zu. In 2012 lag sie mit rund 12 Mrd. EUR um

etwa 50 v.H. über dem Ausgangswert des Beobachtungszeitraums. Ausschlaggebend für den

Anstieg in der Umverteilung waren die Zuwächse bei der Besonderen Ausgleichsregelung

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Preisinternalisierung der Energiewende

und beim Eigenstromprivileg. Bezogen auf die Entlastung bei der Besonderen Ausgleichsre-

gelung rechnet die DUH (2013, S. 27) auf Basis der für 2013 genehmigten und der für 2014

beantragten Strommengen sogar mit einem Anstieg der Entlastung auf zunächst 4,9 und dann

auf 7,2 Mrd. EUR. Dies entspräche einer Ver-2-1/2-fachung des Betrags innerhalb von zwei

Jahren.

Tab. 5: Vergünstigungen bei administrierten Preiskomponenten

1) Zur Vergleichbarkeit wurde für die Datenlücken von 2005 bis 2009 der Wert von 2010 unterstellt. Alle Angaben in Mio. EUR. Quelle: DUH (2013) nach BMU/BMWi (2013) und eigene Berechnungen und Zusammenstellung.

Ab 2013 sind zudem noch die seitdem geltenden Umverteilungswirkungen der Offshore-

Haftungsumlage sowie der CO2-Kompensationszahlungen zu berücksichtigen. Mit Beginn des

Jahres 2014 kommen die Verteilungswirkungen aus der Umlage für abschaltbare Lasten hin-

zu. Darüber hinaus entstehen noch weitere Entlastungen bei der Eigenstromproduktion aus

Kuppelgasen durch die Eisen- und Stahlindustrie. Obwohl die Stromproduktion im Grundsatz

seit 2013 keine kostenfreie Zuteilung von Emissionsrechten mehr erhält, werden sie in diesem

Fall nach Matthes (2013, S. 6) weiterhin noch umsonst zugeteilt. Insofern unterstützen die

Daten die These von Mathes (2013, S. 7): „[Stromintensive] Letztverbraucher profitieren von

diesen preissenkenden Effekten [Anmerkung: Merit-Order-Effekt und CO2-Kompensations-

regel], werden aber zur Schließung der Deckungslücke des Flankierungssystems nur mit mar-

ginalen Beträgen herangezogen.“

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012Besondere Ausgleichsregelung 345 485 630 759 740 1.455 2.736 2.715Eigenstromprivileg 279 295 379 414 477 754 1.521 1.600Großverbraucher 267 235 172 118 107 63 8 4Energieintensive Industrie 103 92 76 60 52 40 18 20atypische Nutzung k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 137 163 140Netzentgelt (energieintens. Industr.) k.A. k.A. 34 26 27 33 220 300

Summe Umlageentlastung 994 1.107 1.291 1.377 1.403 2.482 4.666 4.7793.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.600 3.600

energieintensive Prozesse 0 16 300 300 367 393 530 580Prod. Gewerbes u. Land- u. Fortswirtschaft 1.850 1.850 2.100 2.100 2.200 2.200 830 1.100Spitzenausgleich 1.700 1.700 1.700 1.800 1.758 1.766 2.050 2.080

Summe Steuer- u. Abgabenentlastung 7.050 7.066 7.600 7.700 7.825 7.859 7.010 7.3608.044 8.173 8.891 9.077 9.228 10.341 11.676 12.139Entlastungssumme Stromkosten

Konzessionsabgaben 1)

Umvertei-lung auf Strompreisüber Umlage

Umvertei-lung über Steuern u. Abgaben

Stromsteuer

EEG

KWK-G

§ 19 StromNEV

- 49 -

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

3 Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Im vorausgegangenen Kap. 2 haben wir uns im Rückblick mit den Auswirkungen der („klei-

nen“ und der „beschleunigten“) Energiewende auf die Strompreise der Unternehmen beschäf-

tigt. Trotz aller Bemühungen, gemeinsame Trends herauszuarbeiten, hat sich gezeigt, dass

sich die Energiewende aufgrund des umfangreichen Privilegienkatalogs sehr heterogen in den

tatsächlich zu entrichtenden Strompreisen der Unternehmen niederschlägt.

Insbesondere sind die energieintensiven Unternehmen bisher mehr oder weniger stark ver-

schont geblieben. Politisch wird dies mit der von uns als „Green-Electricity-Leakage-

Argument“ bezeichneten Begründung gerechtfertigt, deren Basis nun untersucht werden soll.

In Abgrenzung zum Vorkapitel geht es jetzt vorrangig darum, einen Eindruck zu vermitteln,

welche unterschiedlichen belastungsseitigen Konsequenzen es hypothetisch gehabt hätte,

wenn alle Branchen gleichermaßen von Strompreissteigerungen betroffen gewesen wären.

3.1 „Green-Electricity-Leakage“-Argument

Innerhalb des Unternehmenssektors sind die resultierenden Belastungen durch einen für alle

gleich hohen Strompreisanstieg sehr unterschiedlich verteilt.

Bei gegebener Strompreiserhöhung wird der Grad der Betroffenheit dabei vorrangig geprägt:

von der unmittelbaren Abhängigkeit einer Branche von Stromzulieferungen (direk-

ter Kostenaspekt),

von der Abhängigkeit von Zulieferern, die aufgrund gestiegener Strompreise ihre

eigenen Preise erhöhen (indirekter Kostenaspekt),

und von dem Ausmaß, in dem die Unternehmen im internationalen Wettbewerb

mit Konkurrenten stehen, die keine vergleichbaren Belastungen verkraften müs-

sen.

Hinzu kommt, unabhängig vom Grad der Auslandskonkurrenz, die grundsätzliche Problema-

tik, dass bei einer Kostenwälzung die Nachfrage rückläufig ist. Dies gilt zumindest bei einer

preiselastischen Nachfrage. Längerfristig spielt sicherlich auch eine Rolle, inwieweit be-

troffene Unternehmen mit vertretbarem Aufwand bislang noch ungenutzte Einsparmöglich-

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

keiten beim Stromverbrauch mobilisieren können, um so in Form einer Ausweichreaktion ihre

Betroffenheit zu verringern.

Deutsche Unternehmen haben zwar im internationalen Wettbewerb ein hervorragendes

Standing. Diese Position, die sich regelmäßig in immensen, volkswirtschaftlich aber ungesun-

den Leistungsbilanzüberschüssen niederschlägt, verdanken die hiesigen Produzenten nicht nur

günstigen Preisen, sondern auch einer hohen Produktqualität und nicht zuletzt einer exzellen-

ten Liefertermintreue. Viele deutsche Produkte zeichnen sich zudem durch eine Einzigartig-

keit aus, die Nachfragern wenig Spielraum für Substitutionsmöglichkeiten lässt. Ungeachtet

dessen verursachen aber unilaterale, staatlich oktroyierte Strompreiserhöhungen eine Ver-

schlechterung in der bisherigen Wettbewerbsposition.

Kostensteigerungen durch die Energiewende schlagen dabei umso stärker durch, je intensiver

die hiesigen Anbieter der ausländischen Konkurrenz ausgesetzt sind, da ein Abwälzen erhöh-

ter Kosten auf die eigenen Absatzpreise angesichts des Wettbewerbs mit nicht betroffenen

Anbietern allenfalls begrenzt möglich erscheint. Die Folgen erhöhter Energiepreise wirken

dann hauptsächlich auf die vier Wertschöpfungskomponenten (Arbeitsentgelte, Zinsen, Mie-

ten und Pachten, Gewinne) zurück. Bei, wenn überhaupt, preisbedingt nur geringfügig stei-

gendem Umsatz verringert dann der überwiegende Kostenanstieg die weitere Verteilungsmas-

se. Insbesondere stehen dabei die Beschäftigten, aber auch die Shareholder unter Druck. Ist

eine Reduktion der Arbeitsentgelte innerhalb der Wertschöpfung nicht möglich, drohen daher

die Gewinne einzubrechen, dann besteht möglicherweise sogar die Gefahr der Verschiebung

von Produktionsanteilen ins Ausland durch eine Teilverlagerung der Erzeugung ins Ausland

oder durch Marktanteilsverluste an ausländische Produzenten. Im äußersten Extremfall dro-

hen sogar die Kapitulation vor der unbelasteten Auslandskonkurrenz und damit die Einstel-

lung der Produktion in Deutschland.

Bei Produktionsverlagerungen ins Ausland erwiese sich die Energiewende aber als kontrapro-

duktiv. Güter, die zuvor noch in Deutschland hergestellt wurden, würden dann im Ausland

produziert werden. Realwirtschaftliche Einbußen hierzulande wären die Folge, ohne ökologi-

sche Fortschritte erreicht zu haben. Denn die Produktion fände dann im Ausland und damit in

einem Umfeld statt, in dem die Energiewende nicht greift. Die Emission schädlicher Treib-

hausgase verringerte sich nicht, sie ginge nur von anderen Regionen – möglicherweise sogar

noch intensiver – aus.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Dieser Argumentation folgend begründete das BMF (2001, S. 25) damals schon die Vergüns-

tigungen bei der „Ökosteuer“ hinsichtlich des Strombezugs für einzelne Branchen. Im 18.

Subventionsbericht führte das BMF dazu aus: „Einige Sonderregelungen dienen der internati-

onalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Insbesondere könnte es sonst durch

die Energieverteuerung zu Wettbewerbsverzerrungen mit ausländischen Konkurrenzunter-

nehmen oder auch Unternehmensverlagerungen ins Ausland sowie dem damit einhergehenden

Verlust von Arbeitsplätzen kommen, ohne dass der angestrebte ökologische Zweck erreicht

würde.“

Nachfolgend soll nun empirisch ermittelt werden, welche Branchen hierzulande kostenseitig

besonders stark unter Strompreissteigerungen zu leiden hätten und zugleich verstärkt im in-

ternationalen Wettbewerb stehen.

Das Herausfiltern dieser Branchen knüpft wegen der inhaltlichen Parallelen an das bereits

etablierte Vorgehen der EU-Kommission im Zusammenhang mit der Einführung des Emissi-

onshandels (ETS) an.27 Mit dem Hinweis auf das Problem des „Carbon Leakages“ wurden

einzelne Branchen aus dem Emissionshandel ausgeklammert. Unter „Carbon Leakage“ ver-

steht man, eine Ausweichreaktion in Form von Treibhausgas-neutralen Produktionsverlage-

rungen außerhalb der EU infolge der in ihrer Rigidität einseitigen Verpflichtungen der EU

zum Klimaschutz, mit der zugleich aber auch einseitige, betriebswirtschaftlich unverschuldete

Wettbewerbsnachteile für die EU-Unternehmen verbunden sind. Bei derartigen Ausweichre-

aktionen wäre ökologisch und klimapolitisch nichts erreicht, realwirtschaftlich müssten aber

Produktions- und Beschäftigungseinbußen hingenommen werden.

Vor diesem Hintergrund hatte die EU-Kommission im Jahr 2009 gemäß der Richtlinie

2003/87/EG des Europaparlaments und des Rates ein Verzeichnis der „[…] Sektoren und

Teilsektoren, von denen angenommen wird, dass sie einem erheblichen Risiko der Verlage-

rung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind […]“ (EU-Kommission ((2009), L1/10)), ermittelt.

Unter Ziffer (5) des Beschlusses werden diese Branchen wie folgt identifiziert: „[…] wenn die

Summe der durch die Durchführung dieser Richtlinie verursachten direkten und indirekten

zusätzlichen Kosten einen erheblichen Anstieg der Produktionskosten, gemessen in Prozenten

27 Vgl. z.B. Graichen u.a. (2009).

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

der Bruttowertschöpfung, um mindestens 5 v.H. bewirken würde und die Intensität des Han-

dels mit Drittstaaten […] 10 v.H. übersteigt.“ (EU-Kommission ((2009), Ziff. (5), L1/10)).28

Das Spannungsfeld zwischen Wettbewerbs- und Umweltpolitik gestaltet sich bei der deut-

schen Energiewende – abgesehen von der regionalen Abgrenzung – offenbar ähnlich wie bei

der Einführung des ETS. Bei der Energiewende handelt es sich sogar noch viel mehr als beim

Emissionshandel um einen Alleingang der Bundesrepublik Deutschland. Während der EU-

weite Emissionshandel wenigstens unter den Gemeinschaftsländern – mithin im Verhältnis zu

den deutschen Haupthandelsländern – für halbwegs unverzerrte Wettbewerbsbedingungen

sorgte, trifft die deutsche Energiewende über die Strompreise die hiesigen Unternehmen ein-

seitig. Wettbewerbsverzerrungen ergeben sich hierbei eben nicht nur gegenüber Drittländern

der EU, sondern auch gegenüber unseren direkten EU-Nachbarn. Bei einer Überforderung

besteht für stromintensive und im internationalen Konkurrenzkampf stehende Anbieter die

Gefahr der Produktions- bzw. Standortverlagerung gerade auch in ökologisch weniger ambiti-

onierte europäische Nachbarstaaten. Es droht mithin ein – wie wir es nennen – „Green

Electricity Leakage“ mit wirtschaftlichen Einbußen in Deutschland, ohne dem ökologischen

Ziel in der Substanz29 zu dienen. In diesem Sinne erklärte beispielsweis der Hauptgeschäfts-

führer des Verbands der Chemischen Industrie, Tillmann (in VCI (2013)): „Unsere Unter-

nehmen sind wegen der Kostensteigerungen für Energie am Standort Deutschland erheblich

unter Druck. Im Ausland – besonders den USA – finden sie offensichtlich bessere Produkti-

onsbedingungen vor, mit denen sie ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern können. Damit aus die-

ser Entwicklung kein Trend wird, muss die Politik die Energiewende bezahlbar machen.“

Angesichts der Analogie zum „Carbon Leakage“ soll nun – ebenfalls gestützt auf Daten zur

Produktionskostenbelastung und zur Handelsintensität – das Verlagerungsrisiko bzw. die

Gefährdung von Branchen durch einen verzerrten Wettbewerb infolge der Energiewende un-

tersucht werden.

3.2 Datenquelle der Analyse

Die empirische Bestimmung dieser Branchen stützt sich auf Angaben der Input-Output-

Rechnung des Statistischen Bundesamtes (vgl. Kap. 6). Alternativ ließen sich für die Analyse-

28 In derselben Ziffer wird ergänzt, dass auch dann von einer Verlagerungsgefahr auszugehen ist, wenn allein die Produktionskosten um mindestens 30 v.H. ansteigen oder wenn nur die Handelsintensität die Marke von 30 v.H. übersteigt. 29 Zwar würde sich durch die Standortverlagerung die von deutschen Unternehmen ausgehende ökologische Belastung verringern, an den Emissionen würde sich global aber nichts ändern.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

zwecke zwar auch Kostenstrukturdaten der Verbände verwenden.30 Diese sind jedoch erstens

nicht amtlich, zweitens nur gespeist aus möglicherweise unvollständigen Informationen über

die dem Verband angehörenden Unternehmen und sie sind drittens – über die Verbände und

Branchen hinweg betrachtet – nach unterschiedlichen Methoden und zu unterschiedlichen

Zeitpunkten zusammengestellt, so dass sie allenfalls sehr begrenzt für einen umfassenden

(gesamtwirtschaftlichen) Querschnittvergleich geeignet wären. Überdies sind sie viertens

oftmals nicht so detailliert in der Offenlegung der Vorleistungsstrukturen, dass auch die indi-

rekten Kosteneffekte, die sich dadurch ergeben, dass andere Nicht-Strom-Zulieferer aufgrund

gestiegener Strompreise ihre eigenen Preise erhöht haben, quantifiziert werden können.

Die deutsche Input-Output-Statistik als Baustein der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung

(VGR) hingegen ist wesentlich tiefer gegliedert als andere VGR-Statistiken und erlaubt so

eine ausgeprägte Differenzierung. Unterschieden wird nach 73 Güterbereichen und ebenso

vielen Produktionsbereichen, die in ihren produktions- und gütermäßigen Verflechtungen

erfasst werden. Von den über 5.300 erfassten Vorleistungsbeziehungen stehen dabei hier die

Vorleistungen aus der Gütergruppe „Elektrischer Strom, Dienstleistungen der Elektrizitäts-,

Wärme- und Kälteversorgung“ im Mittelpunkt.31 Eine trennschärfere Abgrenzung des

„Strombereichs“ von der „Wärme und Kälteversorgung“ ist nach Auskunft des Statistischen

Bundesamtes aufgrund der Datenlage leider nicht möglich. Insofern bezieht sich die nachfol-

gende Analyse zwar abkürzend auf die Wirkung erhöhter „Strompreise“. Genaugenommen ist

aber immer eine Erhöhung des Preises für die gesamte Gütergruppe gemeint, wobei diese

Gütergruppe aber zu fast 99 v.H. durch Strom dominiert wird.32 Unter den Tabellen erfolgt

jeweils eine Konzentration auf die Angaben über die Vorleistungsbeziehungen in der inländi-

schen Produktion (unter Berücksichtigung von Im- und Exporten), da an dieser Stelle die Ver-

teilungsproblematik innerhalb des deutschen Unternehmenssektors im Mittelpunkt steht. Zu-

dem erfolgt die Analyse auf Basis der Vorleistungsverflechtungen zu Herstellungspreisen,

zumal dafür auch vom Statistischen Bundesamt die sogenannte Leontieff-Inverse bereitge-

stellt wird, die im Rahmen des Input-Output-Modells eine wichtige Rolle spielt (vgl. Kap. 6).

30 Vgl. z.B. Küchler/Horst (2012). 31 Die Input-Output-Statistik selbst verweist für die Gütergruppe „Elektrischer Strom, Dienstleistungen der Elektrizitäts-, Wärme- und Kälteversorgung“ auf die Güterklassifikation CPA 35.1 und 35.3. Nach Darstellung des Statistischen Bundesamtes (2008, S. 102) fallen in die Kategorie die Erzeugung, die Übertragung, die Vertei-lung und der Handel von Elektrizität (alles CPA 35.1) sowie die Wärme- und Kälteversorgung (CPA 35.3). 32 Aus den Daten zur Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes geht für das Jahr 2010 hervor, dass der Umsatz der Unternehmen aus dem Bereich der Elektrizitätsversorgung rund 350 Mrd. EUR betrug. Der Um-satz für die Unternehmen der Wärme- und Kälteversorgung belief sich hingegen nur auf knapp 5 Mrd. EUR.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Bedauerlich bei der Verwendung der Input-Output-Daten ist der zeitlich stark hinterherlau-

fende Datenstand. Die aktuellsten Zahlen, erschienen im August 2013, bilden die Produkti-

onsverflechtungen für das Jahr 2009 ab.33 Aufgrund der Verfügbarkeit können daher die

Auswirkungen erhöhter Strompreise nur auf der Basis von älteren Daten prognostiziert wer-

den. Dabei sollten die Daten aber, wenn sie als Basis für aktuelle Projektionen dienen, ideal-

erweise auch die heutige Produktionsstruktur widerspiegeln. Für die Untersuchungszwecke

erscheint das Defizit der zeitlichen Verzögerung aber weniger dramatisch. Denn Veränderun-

gen in den aktuellen, aber eben nicht verfügbaren Input-Output-Daten gegenüber dem Jahr

2009 lassen sich gedanklich auf drei Komponenten zurückführen:

Erstens dürften nahezu alle Werte infolge des langfristigen Wachstumstrends und

einer leicht inflationären Grundtendenz zulegen, so dass die Datenniveaus in der

Regel mittlerweile höher sein dürften. Da sich die Analyse und die Auswertung

aber fast durchgängig auf Relationen stützen, in denen sich sowohl Zähler als auch

Nenner gleichzeitig erhöhen, haben diese durch den Wachstumstrend verursachten

Änderungen wenig Einfluss auf die Befunde. Dies gilt zumindest dann, wenn man

über den Horizont von vier Jahren davon ausgehen kann, dass der langfristige

Wachstums- und Preissteigerungstrend in allen Größen unter Beibehalten der

Grundstrukturen ähnlich stark ausfällt.

Zweitens ergeben sich Veränderungen – und zwar in den relevanten längerfristigen

Relationen – durch den technologischen Fortschritt. Faktorsparender bzw. –

substituierender Fortschritt im Produktionsprozess, in dessen Folge pro Output-

Einheit mehr bzw. weniger Inputmenge benötigt wird, hätte trendmäßige Verzer-

rungen der Ergebnisse durch die Verwendung zeitlich nachlaufender Daten zur

Folge. Gleichwohl ist zu erwarten, dass sich derartige Veränderungen eher lang-

fristig vollziehen und über den Zeitraum der Datenlücke hinweg nicht allzu stark

ins Gewicht fallen.

Drittens haben zyklische Momente wie das konjunkturelle Auf und Ab oder Inves-

titionszyklen einen Einfluss auf die Daten. Dabei sind weniger die schwankenden

Niveaus selbst problematisch, da eben auf Relationen zurückgegriffen wird. Ver-

ringert sich z.B. infolge eines Konjunktureinbruchs der Produktionswert einer

33 Daten aus Vorjahren lassen sich abgesehen vom Jahr 2008 übrigens aufgrund veränderter Sektorenabgrenzung allenfalls begrenzt mit denen des Jahres 2009 vergleichen.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Branche, werden in der Regel auch die bezogenen Vorleistungen niedriger ausfal-

len. Die konjunkturell verursachten Veränderungen in den Niveaus spielen für die

Prognose daher nur dann eine Rolle, wenn die analytisch benötigen Input-Output-

Relationen sich dadurch verändern, dass sich die in Euro gemessenen Input- und

Output-Werte mit einer unterschiedlichen Dynamik entwickeln. Die Problematik

dürfte dabei weniger die primär technologisch bedingten mengenmäßigen als –

vermittelt über konjunkturell differierende Preisschwankungen – die in der Statis-

tik ausgewiesenen wertmäßigen Relationen betreffen.

Durch den Wachstums- und allgemeinen Preistrend veränderte Niveaus alleine stellen mithin

kein großes Problem dar, da die Relationen entscheidend sind. Technologische Veränderun-

gen hingegen betreffen zwar die Relationen, dürften aber über einen Zeitraum von gut vier

Jahren nicht nennenswert sein. Durch diese Komponenten sollten unsere Prognosen zur

Strompreiswirkung insofern nicht allzu nachhaltig in ihrer Validität beeinträchtigen sein.

Problematischer erscheinen die zyklischen Schwankungen. Angesichts dessen Vorhersagen

nur auf die Daten eines Jahres zu stützen, birgt die Gefahr in sich, die Situation einer für die

damalige Konjunkturlage gültige Momentaufnahme zu verallgemeinern. Um dieser konjunk-

turellen Schwankungsproblematik Rechnung zu tragen, bietet sich eine Durchschnittsbetrach-

tung über verschiedene Konjunkturlagen hinweg an. Allerdings stehen in gleicher Sekto-

renabgrenzung nur die Jahre 2008 und 2009 zur Verfügung. Insofern stützt sich die Auswer-

tung weitgehend auf Durchschnittswerte aus Prognosen über die Strompreiseffekte mit dem

Basisjahr 2008 einerseits und 2009 andererseits. Während im Jahr 2008 das Bruttoinlandspro-

dukt noch um gut 1 v.H. und damit durchschnittlich stark gewachsen ist, ging es im Folgejahr

mit einem historischen Rekordwert um 5,1 v.H. zurück. Durch eine Durchschnittsbetrachtung

über diese beiden Jahre hinweg wird die Auswertung im Rahmen der verfügbaren Daten kon-

junkturell zumindest ein wenig „geglättet“.

Darüber hinaus ist vorab zu erwähnen, dass sich angesichts der vorzufindenden Sektorenab-

grenzungen nur Durchschnittsangaben für die jeweilige Branche machen lassen. Dass sich

dahinter innerhalb eines Sektors stark heterogene Einzelfälle verbergen können, versteht sich

von selbst.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

3.3 Kostenseitige Belastung einzelner Branchen

Mit Blick auf die Kostenbelastung durch erhöhte Strompreise sind prinzipiell zwei Wirkungs-

kanäle zu unterscheiden. Auf der einen Seite werden Unternehmen unmittelbar dadurch ge-

troffen, dass sie für ihren Strombezug höhere Preise zu zahlen haben. Auf der anderen Seite

sind aber auch noch indirekte Effekte zu berücksichtigen. Denn ein Unternehmen sieht sich

dadurch mit weiteren Kostenbelastungen konfrontiert, dass im Produktionsprozess Zuliefe-

rungen aus Branchen bezogen werden müssen, die zuvor selbst einen Strompreisanstieg zu

verkraften hatten und diesen in höhere Preise an ihre Abnehmer weiterreichen. Es sind mithin

insbesondere solche Erzeuger stark belastet, die selbst energieintensiv produzieren und/oder

Vorleistungen von energieintensiv produzierenden Anbietern beziehen, sofern letztere in der

Lage sind, ihren Kostenanstieg auf ihre Preise zu überwälzen.

Eine derart ganzheitliche Betrachtung von direkten und vor allem auch von indirekten Kos-

teneffekten ist u.E. nur mit Hilfe von Input-Output-Daten möglich. In Analogie zur Ermitt-

lung der Belastungseffekte im Zusammenhang mit dem ETS wird hier vorrangig die prozen-

tuale Gesamtkostenwirkung in Relation zur Bruttowertschöpfung betrachtet.34 Es handelt sich

dabei um einen „Value-at-Stake“-Ansatz35: die Kostensteigerung wird bezogen auf den Wert,

der im Extremfall einer Standortverlagerung unmittelbar für die Volkwirtschaft als quantitati-

ve Wohlfahrt ausfallen würde, weil er im Inland nicht mehr an die Shareholder, die Fremdka-

pitalgeber, die Beschäftigten oder den Staat verteilt werden kann. Die Relation misst dabei für

jede Branche, welcher Vorleistungskostenanstieg pro für die Wohlfahrt auf dem Spiel stehen-

dem Euro zu erwarten ist.

Im Unterschied zur o.g. Richtlinie der EU-Kommission lassen sich jedoch für die wissen-

schaftlichen Untersuchungszwecke keine klar quantifizierten absoluten Referenzwerte vorge-

ben, bei deren Überschreiten von einem erheblichen Problem des „Green Electricity Leaka-

ges“ ausgegangen werden kann. Solche Vorgaben haben immer ein Element der Willkür.

Zur Erhöhung der Flexibilität in der Interpretation werden unsere Prognosen auf der Basis von

einem unterstellten Anstieg der Strompreise von 10 v.H. durchgeführt. Für die nachfolgende

34 Die Angabe der prozentualen Steigerung der Kosten ist im Rahmen der deutschen Input-Output-Rechnung nicht möglich. Da die Fremdkapitalkosten zwar im Betriebsüberschuss erfasst sind, aber eben nicht explizit aus-gewiesen werden, lässt sich unter Ceteris-paribus-Annahmen zwar der Kostenanstieg, aber nicht das Ausgangs-niveau bestimmen. Für 2008 kommt hinzu, dass auch die Abschreibungen nicht explizit ausgewiesen und im Bruttobetriebsüberschuss eingerechnet wurden. 35 vgl. Graichen u.a. (2009.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Analyse kommt es aber nicht darauf an, ob der Strompreisanstieg durch die Energiewende

tatsächlich nur 10 v.H. beträgt. Die berechneten Wirkungen würden sich proportional entwi-

ckeln. Betrüge zum Beispiel der Strompreisanstieg 20 v.H., so würden sich die Prognosewerte

verdoppeln. Dabei wird die Quelle des Preisanstoßes offen gelassen. Insbesondere kann damit

ein Strompreisimpuls durch staatliche Auflagen oder einen Anstieg der Betriebsüberschüsse

in den EVUs ausgelöst worden sein.

3.3.1 Direkte Preis-und Kosteneffekte in einzelnen Branchen

3.3.1.1 Rechnerische Zusammenhänge

Bezogen auf die direkten Kostenwirkungen einer Strompreiserhöhung ist selbstverständlich

die wertmäßige Bedeutung von Strom als Vorleistungsfaktor im gesamten Wertschöpfungs-

prozess die ausschlaggebende Größe für einen Wirtschaftszweig. Zum besseren Verständnis

der arithmetischen Zusammenhänge in der Kosten- und Wertschöpfungsstruktur soll hier kurz

die Situation der stromintensiven Chemiebranche beispielhaft aufgegriffen werden:

Tab. 6: Kosten- und Wertschöpfungsgerüst „Chemische Erzeugnisse“

alle Angaben in Mio. EUR Quelle: nach Angaben Statistisches Bundesamt (2012 und 2013)

Die Daten verdeutlichen im Längsschnittvergleich zum einen die Niveaueffekte durch den

Konjunktureinbruch im Jahr 2009. Während der Produktionswert der Branche in diesem Jahr

gegenüber dem Vorjahr um fast 18 v.H. fiel, verringerte sich auch der Strominput. Er ging

aber nur unterproportional um gut 4 v.H. zurück. Der wertmäßige Inputkoeffizient, ermittelt

als in Euro gemessener Strominput pro Euro an Bruttoproduktionswert legte dadurch kon-

Inländ. Vorleistung Strom (Herst.preise)Inländ. Vorleistung insgesamt (Herst. preise)

+ Vorleistungsimporte (Herst.preise)+ Gütersteuern abzgl. Gütersubventionen= Vorleistungen zu Anschaffungspreisen

Arbeitnehmerentgelte+ Sonst. Produktionsabgaben - sonst Subv.+ Bruttobetriebsüberschuss= Bruttowertschöpfung zu Marktpreisen

Bruttoproduktionswert zu Marktpreisen24.738

132.617

200920082.300

99.27632.042

994132.312

2912.690

28.846161.158

2.20782.13424.992

753107.879

14.97856

9.704

16.127

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

junkturell bedingt von gut 0,014 auf knapp 0,017 EUR und damit immerhin um gut 16 v.H.

zu.

Zum anderen lässt sich nun aus dem wertmäßigen Inputkoeffizienten unter der für Prognosen

üblichen Ceteris-paribus-Annahme prognostizieren, welche direkten Preis- und Kostenwir-

kungen eine Strompreiserhöhung hätte. Diese Rechnung soll zunächst nur auf Basis des Jah-

res 2008 vorgenommen werden. Verteuert sich Strom um 10 v.H., so verteuern sich die Vor-

leistungen der Hersteller chemischer Erzeugnisse bei unveränderter Abnahmemenge unmit-

telbar um 230 Mio. EUR. Bezogen auf die Vorleistungen insgesamt resultierte damit ein di-

rekter Anstieg der Vorleistungskosten zu Anschaffungspreisen um 230(132.312)

∙ 100 = 0,17 𝑣𝑣.𝐻𝐻.

Der geringe Wert ergibt sich, weil die Vorleistungen für Strom nur 1,7 v.H. der bezogenen

Vorleistungen insgesamt ausmachen.36 Eine Strompreiserhöhung um 10 v.H. würde dann nur

mit einem Gewicht von 1,7 v.H. die Gesamtvorleistungskosten auf den zuvor ermittelten Wert

erhöhen (0,1 ∙ 0,017 = 0,0017 =� 0,17 𝑣𝑣.𝐻𝐻. ). Wird dieser Wert auf die heutige Situation

projiziert, handelt es sich um eine bedingte Prognose über den Vorleistungskostenanstieg in-

folge einer 10-prozentigen Verteuerung der Strompreise. Die Vorhersage ist dabei insofern

bedingt, als sie die unveränderte Gültigkeit der damaligen Produktionsstruktur auch heute

noch voraussetzt.

Bei annahmegemäß gleichbleibender Bruttowertschöpfung in diesem Wirtschaftszweig würde

sich der Bruttoproduktionswert der Branche in der Größenordnung des Vorleistungskostenan-

stiegs erhöhen.37 Dies entspricht einer prozentualen Veränderung von 0,1�

proz. Strompreis-

anstieg

∙ 2.300161.158���

Input-koeffizient

Strom

100 = 0,14 𝑣𝑣.𝐻𝐻. Kann die Chemieindustrie die direkte Kostensteigerung von 230 Mio. EUR

voll auf ihre Absatzpreise überwälzen,38 so erhöhte sich der Bruttoproduktionswert, in dem ja

auch die Vorleistungen enthalten sind, um 0,14 v.H. Wenn dabei annahmegemäß die gleiche

Gütermenge wie zuvor abgesetzt wird, resultiert der Anstieg des Produktionswertes aus-

36 In der Regel dominieren im Vorleistungsgeflecht Zulieferungen aus der eigenen Branche, zumal in der Statis-tik auch die firmeninternen Lieferungen erfasst werden. 37 Bei dieser Weiterverfolgung des Impulses spielt es übrigens keine Rolle, ob zuvor der absolute Anstieg der Vorleistungskosten in Relation zum Ausgangsniveau der Vorleistungen zu Herstellungs- oder zu Anschaffungs-preisen gebildet wurde. 38 Die Vorleistungskosten zu Anschaffungspreisen sind dabei um 0,17 v.H. gestiegen. Ihr Anteil am Bruttopro-duktionswert beläuft sich auf 132.312

161.158≙ 82,1 𝑣𝑣.𝐻𝐻. 82,1 v.H. von 0,17 v.H. Vorleistungskostenanstieg führt dann

zu einem – annahmegemäß – rein preisbedingten Anstieg im Bruttoproduktionswert von 0,14 v.H.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

schließlich aus einem gleich hohen prozentualen Preisanstieg von 0,14 v.H. bei den chemi-

schen Erzeugnissen.39

Dies bezeichnen wir als „primären Preiseffekt“40, der sich direkt nach einer Strompreiserhö-

hung einstellen würde. Er lässt sich also verkürzt für eine Branche durch die Multiplikation

des wertmäßigen Inputkoeffizienten für Strom mit dem unterstellten prozentualen Strompreis-

anstieg bestimmen. Der Preiseffekt hat ebenfalls den Charakter einer bedingten Prognose. Er

setzt zur Gültigkeit in der heutigen Situation nicht nur die Strukturkonstanz, sondern auch die

Möglichkeit zur kompletten Kostenwälzung voraus. Offenbar lässt sich dieser Primäreffekt

vergleichsweise simpel ohne ein Input-Output-Preismodell herausarbeiten. Er lässt sich alter-

nativ aber auch als „direkter Effekt“ durch das Preismodell (vgl. Gleichung (28) im Methodi-

schen Anhang „Gleichung“) ermitteln.

Die an die Vorleistungskostenrechnung anschließende Preisbestimmung impliziert im Um-

kehrschluss, dass die Branche dann, wenn sie tatsächlich die Preise um 0,14 v.H. ohne Ab-

satzeinbußen erhöhen kann, trotz eines 0,17-prozentigen Vorleistungskostenanstiegs mit einer

Stabilisierung der eigenen Wertschöpfung rechnen kann. Der Kostenanstieg wird hier allein

aufgefangen durch preisbedingt höhere Umsätze und geht nicht einher mit der Notwendigkeit,

die Verteilungskomponenten der Wertschöpfung – insbesondere die Gewinne und die Arbeits-

kosten bzw. Arbeitsentgelte – verringern zu müssen.

Hinsichtlich der „primären Kostenwirkung“ auf Basis einer Value-at-Stake-Rechnung bedeu-

tet die 10-prozentige Verteuerung beim Strom einen prozentualen Anstieg der (Vorleistungs-

)Kosten in Relation zur Wertschöpfung in Höhe von:

0,1�

proz. Strompreis-

anstieg

∙ 2.30028.846������

=0,08=�8,0%

Strom-Inputje Wertschöpgs.-

einheit

= 0,0080 ≙ 0,80 𝑣𝑣.𝐻𝐻.

Pro 100 Euro an im Zuge des „Green Electricity Leakages“ zur Disposition stehender Wert-

schöpfung droht also in der Chemiebranche ein direkter Anstieg der Vorleistungskosten um

39 Im Zeitpunkt t0 bildet sich der Bruttoproduktionswert BPW0 aus dem Produkt der Gütermenge X0 und dem Preisniveau P0: 𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵0 = 𝑋𝑋0 ∙ 𝐵𝐵0. Wächst nun der Produktionswert in t1 um w v.H. gilt: 𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵1 = �1 + 𝑤𝑤

100� ∙

𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵𝐵0 = �1 + 𝑤𝑤100� ∙ (𝑋𝑋0 ∙ 𝐵𝐵0) = 𝑋𝑋0 ∙ �1 + 𝑤𝑤

100� ∙ 𝐵𝐵0���������

=𝑃𝑃1

.

40 Die Begriffe „Primäreffekt“ und „direkter Effekt“ auf der einen Seite sowie „Folgeeffekte“ und „indirekte Effekte“ auf der anderen Seite werden in dieser Studie synonym verwendet.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

0,8 EUR. Zugleich lässt sich durch ein Verzehnfachen des Wertes für die direkte Kostenwir-

kung der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung ablesen: Je 100 Euro an von der

Branche selbst geschaffenen und anschließend an die beteiligten Produktionsfaktoren verteil-

baren Werten wird Strom für 8 EUR benötigt.

Um auch heute noch gültig zu sein, setzen diese Hochrechnungen aber wie erwähnt voraus,

dass sich die wertmäßigen Produktionsstrukturen gegenüber 2008 nicht geändert haben.

Durch zyklische Einflüsse ergeben sich jedoch Änderungen. Nimmt man das Jahr 2009 als

Basis der Prognose, so berechnen sich für den:

direkten Anstieg der Vorleistungskosten: 0,20 v.H. (2008: 0,17 v.H.)

direkten Preiseffekt: 0,17 v.H. (2008: 0,14 v.H.)

direkten Kosteneffekt auf Value-at-Stake-Basis: 0,89 v.H. (2008: 0,80 v.H.).

Zur Glättung derartiger konjunkturell bedingter Schwankungen wird nun für den Quer-

schnittsvergleich der Durchschnittswert der Prognosen auf Basis von 2008 und 2009 gewählt.

So wird die Struktur im Wachstumsjahr (2008) mit der im Rezessionsjahr (2009) in der Hoff-

nung eines validen Ausgleichs der Ausschläge verrechnet.41

In der Durchschnittsbetrachtung über die Vorhersage auf Basis der 2008er bzw. 2009er Daten

ergibt sich dann gerundet für die Chemiebranche nach einem 10-prozentigen Strompreisan-

stieg für den:

direkten Anstieg der Vorleistungskosten: 0,19 v.H.

direkten Preiseffekt: 0,15 v.H.

direkten Kosteneffekt auf Value-at-Stake-Basis: 0,84 v.H.

3.3.1.2 Befunde zu den direkten Effekten

Die nachfolgenden empirischen Befunde finden sich zahlenmäßig im Tabellenanhang doku-

mentiert (vgl. Kap. 7).42 Mit Blick auf die unmittelbare Bedeutung des Strominputs für die

41 Natürlich wären dafür mehr und aktuellere Daten wünschenswert. Diese liegen aber nicht vor, so dass sich die Studie auf das Machbare beschränken muss. 42 Zur besseren Übersichtlichkeit wurden die Bezeichnungen der Wirtschaftszweige abgekürzt. Die dahinter stehende offizielle Langfassung kann den Tabellen in Kap. 7 entnommen werden. Für eine detailliertere Be-schreibung der in einem Wirtschaftszweig erfassten bzw. nicht erfassten Aktivitäten vgl. Statistisches Bundes-

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

hiesigen Branchen sollen nun zunächst im Querschnittsvergleich die primäre Wirkung auf die

Vorleistungskosten nach einer 10-prozentigen Strompreiserhöhung betrachtet werden (vgl.

Abb. 10).

Den mit Abstand höchsten prozentualen Anstieg der Vorleistungskosten43 verzeichnet in der

Primärwirkung mit einem Plus von 1,8 v.H. der Wirtschaftszweig „Wasser und Dienstleis-

tungen der Wasserversorgung“, gefolgt von der Gasversorgungsbranche (1,35 v.H.) und den

Zweigen „Erze, Steine und Erden, sonstige Bergbauerzeugnisse u. Dienstleistungen“ (0,66

v.H.), „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“ (0,63 v.H.), „Herstellung von Glas und Glaswa-

ren“ (0,56 v.H.), „Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus“ (0,48 v.H.), „Herstellung

von keramischen Werkstoffen, Waren, Baumaterialien und von Zement, Kalk, Gips und Er-

zeugnissen daraus pp.“ (0,42 v.H.) sowie „Gießereien“ (0,40%).

Der ungewichtete Mittelwert über die einzelnen Branchen hinweg liegt bei 0,21 v.H., der Me-

dian bei 0,12 v.H. Auffällig, aber zugleich auch erwartungsgemäß ist, dass sich unter den –

über diesen Indikator gemessenen – „energieintensiven“ Branchen hauptsächlich Zweige des

Produzierenden Gewerbes befinden. Von den über dem Medianwert liegenden Branchen ge-

hören 20 zum Produzierenden Gewerbe, 13 stammen aus dem Dienstleistungssektor und 2 aus

dem Primären Sektor. Diese 35 Branchen zusammen vereinigen rund 41 v.H. der deutschen

Wertschöpfung auf sich.44

amt (2008). In all unseren Betrachtungen werden die Ergebnisse für den Wirtschaftszweig „Elektrischer Strom, Dienstleistungen der Elektrizitäts-, Wärme- und Kälteversorgung“ nicht ausgewiesen. In der Analyse hat dieser Sektor eine Sonderrolle: Er ist einerseits der Impulsgeber für die Veränderungen zugleich aber auch Hauptbe-troffener über seine Wertschöpfungskette. Wenn sich die Stromerzeugung verteuert, spüren dies die ebenfalls in der Branche erfassten Stromvertreiber in ihren eigenen Vorleistungen weitaus stärker als jede andere Branche. So steigen hier die Vorleistungskosten in der Durchschnittsbetrachtung nach einem 10-prozentigen Strompreis-anstieg direkt um 3,9 v.H. Der Wirtschaftszweig „Waren und Dienstleistungen privater Haushalte ohne ausge-prägten Schwerpunkt“ wird in die Ergebnisaufbereitung ebenfalls nicht einbezogen, da die Werte so klein sind, dass sie vom Statistischen Bundesamt nicht explizit angegeben wurden. 43 Wie die Rechnung oben deutlich macht, sind die entsprechenden durchschnittlichen Vorleistungsanteile des Strombezugs einer Branche das Zehnfache der präsentierten Werte. 44 Die Angabe bezieht sich nur auf das Jahr 2009 und hat als Bezugsgröße die Gesamtwirtschaft exklusive der in der Auswertung außen vorgelassenen Branchen „Elektrischer Strom, Dienstleistungen der Elektrizitäts-, Wärme- und Kälteversorgung“ und „Waren und Dienstleistungen privater Haushalte ohne ausgeprägten Schwerpunkt“. Vgl. Fußnote 42.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Abb. 10: Primärer Anstieg der Vorleistungskosten in v.H. nach Strompreisanstieg

Durchschnittswerte aus Input-Output-Daten von 2008 und 2009 nach 10-prozentigem Strompreisimpuls Quelle: eigene Berechnungen aus Daten des Statistischen Bundesamtes

Hinsichtlich der in der oberen Hälfte rangierenden Dienstleistungsbranchen („Kunst, Kultur

und Glückspiel“, „Telekommunikation“, „Großhandel“, „Gesundheitswesen“, „Beherbergung

und Gastronomie“, „Erziehung und Unterricht“, „Heime und Sozialwesen“, „Reparatur von

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

DV-Geräten und sonstigen Gebrauchsgütern“, „Sonstige überwiegend persönliche Dienstleis-

tungen“, „Landverkehrs- und Transportleistungen in Rohrfernleitungen“, „Einzelhandel“,

„KFZ-Handel und Reparatur“) ist zu berücksichtigen, dass die meisten diese Branchen vor-

rangig personalintensiv produzieren und sich der Produktionswert daher überaus stark aus

Wertschöpfungskomponenten (vor allem aus Arbeitnehmerentgelten) und weniger aus Vor-

leistungen zusammensetzt. Bis auf die Branchen „Landverkehrs- und Transportleistungen in

Rohrfernleitungen“ sowie „Telekommunikation“ verzeichnen alle in der oberen Hälfte der

Abb. 10 aufgeführten Dienstleistungszweige einen Vorleistungsanteil am Bruttoproduktions-

wert, der deutlich unterhalb des gesamtdeutschen Durchschnitts von rund 53 v.H. liegt.45 In

Anbetracht dessen machen sich hier im Querschnittsvergleich bei einer kleinen Bemessungs-

grundlage – d.h. bei geringen Vorleistungskosten – bereits relativ geringe zusätzliche Vorleis-

tungsausgaben für Strom prozentual stark bemerkbar.

Hinzuweisen ist darüber hinaus noch auf die Branchen „Chemische Erzeugnisse“ (0,19 v.H.),

„Nahrung, Futtermittel und Getränke“ (0,16 v.H.), „Kokerei und Mineralölerzeugnisse“ (0,11

v.H.) sowie „Kraftwagen und Kraftwagenteile“ (0,08 v.H.). Sie werden später in der Bewer-

tung noch eine wichtigere Rolle spielen, rangieren bei dieser rein auf die direkte Vorleis-

tungsstruktur bezogenen Untersuchung aber unterhalb des Mittelwertes. Zwar ist hier der ab-

solute Anstieg der Vorleistungskosten hoch (vgl. Abb. 13), aber weil die Produktion stark

vorleistungslastig ist, verteilt sich dieser Anstieg auf eine relativ breite Vorleistungsmasse.

Ergänzend zu dieser Betrachtung wird in Abb. 11 der direkte Kosteneffekt auf Value-at-Stake-

Basis dokumentiert. Wie unsere Rechnung gezeigt hat (vgl. S. 61), spiegelt sich in diesen Da-

ten letztlich die Stromintensität einer Branche – nun aber gemessen als Anteil der Stromkos-

ten zur Wertschöpfung – wider. Dazu müssen die in der Abbildung angegebenen Werte ledig-

lich verzehnfacht werden.

In der Abb. 11 rangieren daher solche Branchen weit oben, die für jede Einheit an eigener

Wertschöpfung hohe Ausgaben für ihren Strominput aufwenden müssen. Unter den obersten

20 Wirtschaftszweigen befinden sich 19 aus dem Produzierenden Gewerbe, wobei wiederum

15 dem Verarbeitenden Gewerbe zugerechnet werden. Im Durchschnitt steigen die Vorleis-

tungskosten pro 100 EUR an eigener Wertschöpfung um 0,34 EUR an. Oberhalb des Medians

werden durch um 10 v.H. erhöhte Strompreise primäre Kostensteigerungen von über 0,15

v.H. generiert, pro 100 EUR an Wertschöpfung legen bei den am stärksten betroffenen Bran-

45 Diese Betrachtung bezieht sich nur auf das Jahr 2009.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

chen die Kosten also um mehr als 0,15 EUR zu. Dabei steigt die Belastung in dieser oberen

Beobachtungshälfte aber exponentiell an. Bei den oberen zehn Branchen bewegt sich der rela-

tive Anstieg auf über 0,84 EUR („Chemische Erzeugnisse“), in der Spitze legt er auf rund 2

EUR zu ( „Industriell erzeugte Gase und Dienstleistungen der Gasversorgung“ und „Kokerei

und Mineralölerzeugnissen“).

Die Daten zu den unmittelbaren Effekten für die Wirtschaftszweige geben aber lediglich ei-

nen ersten Anhaltspunkt für die Bedeutung steigender Strompreise in den einzelnen Branchen.

Insgesamt werden sie der Belastungsproblematik durch einen Strompreisanstieg nur begrenzt

gerecht.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Abb. 11: Primärer Kosteneffekt in v.H. nach Strompreisanstieg

Durchschnittswerte aus Input-Output-Daten von 2008 und 2009 nach 10-prozentigem Strompreisimpuls; ein Verzehnfachen der Werte liefert den Wertschöpfungsanteil der Stromkosten. Quelle: eigene Berechnungen aus Daten des Statistischen Bundesamtes

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

3.3.2 Indirekte und Gesamt-Preis- sowie Kosteneffekte in einzelnen Branchen

3.3.2.1 Rechnerische Zusammenhänge

Über die unmittelbaren Kostensteigerungen hinaus, werden die Unternehmen nämlich noch

mit indirekten Folgeeffekten konfrontiert. Sie ergeben sich aus der Tatsache, dass sich durch

den Strompreisimpuls für einen Wirtschaftszweig auch die Erzeugnisse anderer benötigter

Vorleistungsgüter verteuern, wodurch weitere Belastungen entstehen.

Diese Sekundäreffekte wurden in Belastungsstudien bislang kaum berücksichtigt.46 Sie sind

gleichwohl von konzeptioneller und, wie unsere Berechnungen zeigen werden, auch wertmä-

ßig von essenzieller Bedeutung. Um die Folgeeffekte überhaupt vorhersagen zu können, be-

darf es aber der Berücksichtigung wechselseitiger Lieferverflechtungen im Rahmen eines

Input-Output-Preismodells (vgl. Kap. 6).

Wie in jedem Prognosemodell müssen dabei Annahmen gemacht werden. Sie verstehen sich

als Konzession an die Möglichkeit, überhaupt eine – dann allerdings eben nur eingeschränkt

gültige – Quantifizierung bieten zu können.47 Unser Vorgehen rechtfertigt sich dabei erstens

mit dem pragmatischen Argument des Statistikers George Box „all models are wrong, but

some are usefull.“ Denn die indirekten Effekte sind zweifellos relevant. Unsere Schätzungen

liefern dazu immerhin eine erste Annäherung. Zweitens besteht die Alternative zu unserem

Vorgehen darin, die indirekten Effekte aus methodischer Zaghaftigkeit nicht zu berücksichti-

gen und allein auf die Primäreffekte abzustellen. Damit wird aber ebenfalls ein grober metho-

discher Fehler in Form einer systematischen Unterschätzung der Belastungen in Kauf ge-

nommen, der angesichts der von uns nachfolgend festgestellten Größenordnungen wahr-

46 So ermitteln beispielsweise Küchler/Horst (2012) für einige wenige Branchen (Herstellung von „Papier, Kar-ton und Pappe“, „Erzeugung von Primäraluminium“, „Erzeugung von Elektrostahl“ und „Zementherstellung“ aus – ebenfalls älteren – Verbandsangaben die unmittelbaren relativen Auswirkungen von Strompreisverände-rungen auf die Produktionskosten. Die indirekten Effekte können mit dem dort gewählten Ansatz nicht unter-sucht werden. Die Studie von EWI (2012) konzentriert sich nur auf die unmittelbaren Stromkosten. Bezogen auf die Wirkungen des ETS haben Graichen u.a. (2009) methodisch zwar auch indirekte Effekte bestimmt. Aller-dings wurde neben dem unmittelbaren Effekt der CO2-Kosten lediglich die indirekte Kostenwirkung über die Strompreise berücksichtigt. In ähnlicher Form hat auch die EU-Kommission 2009, L1/10, Ziff. 13 bei der Belas-tungsanalyse zum ETS die indirekten Kosten nur auf die Wirkung über die Stromkosten reduziert. Methodisch überaus komplex ist der Ansatz von IHS (2013). Bis 2030 werden in der Analyse der Wettbewerbswirkungen steigender Stromkosten in einer dynamischen Simulation drei Einzelmodelle integriert. Leider wird die Metho-dik in der Veröffentlichung nur wenig (unzureichend) transparent gemacht. Insbesondere ist zu befürchten, dass sich durch die dynamische Spezifikation in der Simulation Fehlprognosen für eine Periode über die nachfolgen-den hinweg fortpflanzen und potenzieren. Unklar ist auch, ob die Prognosequalität der eingesetzten Module nicht nur isoliert, sondern auch in ihrem Zusammenspiel getestet wurde. 47 Exogenisierungen von Einflussgrößen und damit verbundene Ceteris-Paribus-Annahmen sind bei Prognosen unausweichlich. Ohne diese Vorgabe wäre jedweder Quantifizierungsversuch vergleichbar mit dem Versuch, ein Gummi zu spannen, ohne bereit zu sein, es an einer Seite zu fixieren.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

scheinlich noch unverzeihlicher wäre. Drittens sind die Ergebnisse im Rahmen der Annahmen

des Modells empirisch fundiert und logisch konsistent, wobei auch der gesamtwirtschaftliche

Kreislaufzusammenhang beachtet wird.

Zentrale Prämisse zur Berechnung der anschließend präsentierten Ergebnisse ist, dass sich

Kostensteigerungen innerhalb eines Wirtschaftszweiges voll in die Preise der erzeugten Güter

ohne Mengeneinbußen weiterwälzen lassen. Preiszugeständnisse zur Wahrung der Absatz-

mengen und preisbedingte Substitutionsprozesse sind damit annahmegemäß ausgeschlossen.

Zugleich impliziert das Vorgehen in der Berechnung, dass die kostenseitigen Belastungen

wertschöpfungsneutral bleiben und insbesondere nicht zu Lasten von Gewinnen, Löhnen und

Gehältern, sondern ausschließlich zu Lasten der Abnehmer gehen. Das bedeutet, innerhalb der

wechselseitigen Vorleistungsverflechtungen zwischen den Unternehmen wird bei der Rech-

nung die Last solange weiter gereicht, bis die Rechnung dafür den Endabnehmern präsentiert

wird. Obendrein wird angenommen, dass eine Branche ihre Produkte mit Blick auf die Her-

stellungspreise zu einheitlichen Preisen innerhalb der Vorleistungskette und an die Endkun-

den verkauft. Die Realität wird hiervon – wie bei jedem Modell – zweifellos abweichen.48

Daher stellen die anschließend dargestellten indirekten Preis- und Kostenwirkungen ebenfalls

nur bedingte Prognosen dar und verstehen sich als im Sinne des Modells idealtypische Ext-

remwerte. In der Realität sind somit – vorausgesetzt der Datenstand von 2008 bzw. 2009 ist

einigermaßen repräsentativ – mindestens die direkten Wirkungen, höchstens aber die von uns

ausgewiesene Summe aus direkten und indirekten Effekten zu erwarten.

Die Logik des Modells – sowohl in seinen mathematischen als auch in seinen kreislauftheore-

tischen Zusammenhängen – ist ausführlich und auch mit einer Beispielrechnung im Anhang

dargestellt. Der nach einem Strompreisimpuls am Ende resultierende Preis für die Produkte

eines Wirtschaftszweiges kann dabei mit Hilfe des Preismodells (vgl. Gleichung (28) im Me-

thodischen Anhang) bestimmt werden. Die berechnete Gesamtpreiswirkung setzt sich aus

dem oben schon beispielhaft für die Chemieindustrie berechneten Primäreffekt und den dar-

über hinausgehenden, nach Abschluss eines mehrstufigen wechselseitigen Anpassungsprozes-

ses entstehenden Folgewirkungen zusammen.

Als Impuls wird weiterhin eine einmalige für alle Sektoren identische Erhöhung der Preise für

die Wertschöpfungsfaktoren in der Stromwirtschaft von 10 v.H. vorgegeben. Dadurch verteu-

48 Schließlich ist es nicht die Aufgabe eines Modells, die Realität in allen Einzelheiten abzubilden, sondern das Wesentliche zu erfassen.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

ert sich die Vorleistung „Strom“ unmittelbar um 10 v.H.,49 dies bewirkt im Modell bei den

Beziehern von Strom eine direkte Überwälzung in die Absatzpreise (direkter Preiseffekt) und

führt anschießend zu den Folgeeffekten (indirekter Preiseffekt). Über die vorhergesagten indi-

rekten Preiseffekte lassen sich sodann die indirekten Kostenwirkungen bestimmen.

Diese Rechnung soll erneut anhand des Wirtschaftszweigs „Chemische Erzeugnisse“ verdeut-

lich werden. Auf der Basis der 2008er-Daten hatten wir die direkte Wirkung bei den Absatz-

preisen chemischer Erzeugnisse auf rund 0,14 v.H. beziffert, wenn der 10-prozentige Strom-

preisimpuls komplett weitergeleitet wird (vgl. S. 59). Auch in den anderen Branchen ergeben

sich nun durch den Strompreisimpuls Preissteigerungen. Sie verteuern anschließend über den

Vorleistungsinput erneut die Produktion chemischer Erzeugnisse, so dass es bei einem Ab-

wälzen zu weiteren Preissteigerungen kommt. Dabei wirkt zugleich eine Eigendynamik, denn

die verteuerten chemischen Erzeugnisse dienen in der Chemiebranche in großem Umfang

selbst wieder als Vorleistungen. Aus unserem Input-Output-Preismodell errechnet sich ab-

schließend ein Gesamtpreisanstieg von 0,37 v.H. Zum direkten Preiseffekt von 0,14 v.H. sind

hier offenbar Folgeeffekte in Höhe von (0,37 v.H – 0,14 v.H. =) 0,23 v.H. hinzugekommen.

Diese Folgeeffekte sind aber annahmebasiert ermittelt worden. Sie kommen in diesem Um-

fang nur zustande, wenn die Zulieferer der Chemiebranche Kostensteigerungen ohne Men-

geneinbußen komplett auf die Preise abwälzen können. Je weniger das in der Realität gelingt,

umso geringer fallen die Preissteigerungen in den Bezieherbranchen aus, die zugleich Zulie-

ferbranchen für andere Wirtschaftszweige sind. Insofern stellen die berechneten Folgeeffekte

obere Limits dar.

Bei unverändertem Mengengerüst spiegelt der Gesamtpreisanstieg den Zuwachs im Brutto-

produktionswert wider. Unter Ceteris-Paribus-Annahmen ist ferner davon auszugehen, dass

sich die Wertschöpfungskomponenten des Produktionswertes nicht verändert haben, so dass

der Anstieg im Produktionswert allein auf erhöhte Vorleistungskomponenten zurückzuführen

ist. Beim prognostizierten Preisanstieg von 0,37 v.H. für chemische Erzeugnisse erhöht sich

49 Genaugenommen muss in der Analyse differenziert werden, zwischen dem Impuls bei den Strompreisen und dem am Ende resultierenden Strompreisanstieg. Nach dem Anstoß des Systems durch erhöhte Strompreise ver-teuern sich ja auch die Vorleistungen in der Strombranche, sei es direkt über den eigenen Strombezug oder indi-rekt über die Verteuerung anderer Zuliefererprodukte. Infolgedessen geht ein 10-prozentiger Strompreisimpuls einher mit einem um mehr als 10 v.H. höheren Endpreis für Strom. Aus dem Input-Output-Modell heraus wird bei Verwendung der 2008er Daten aus einem anfänglichen 10-Prozent-Impuls am Ende ein Strompreisanstieg von 13,23 v.H. geworden sein. Zu dem Impuls von 10 v.H. kommen – jeweils auf das Ausgangspreisniveau bezogen – eine Primärwirkung von 2,40 v.H. und ein Folgeeffekt von 0,83 v.H. hinzu.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

so der 2008er Bruttoproduktionswert um 0,0037�����

proz. Gesamtpreis-

anstieg

∙ 161.158 Mio. EUR�������������

Brutto-produktions-

wert

= 599 Mio. EUR.

Dies entspricht dem modellmäßig projizierten Gesamtanstieg der Vorleistungskosten. In Rela-

tion zu den ursprünglichen Vorleistungskosten ergibt sich ein Zuwachs von insgesamt 599

132.312= 0,0045 =� 0,45 𝑣𝑣.𝐻𝐻. Den direkten Vorleistungskostenanstieg hatten wir mit 0,17

v.H. (bzw. 230 Mio. EUR) berechnet (vgl. S. 59). Der Unterschied von 0,45 - 0,17 v.H. =

0,28 v.H. (bzw. 369 Mio. EUR) beziffert den indirekten Vorleistungskostenanstieg.

Wird der Vorleistungskostenanstieg im Rahmen des Value-at-Stake-Ansatzes nun – weiterhin

beim Datenstand von 2008 – in Relation zur Bruttowertschöpfung gesetzt, so resultiert ein

direkter Kostenanstieg von 23028.846

= 0,0080 =� 0,8 𝑣𝑣.𝐻𝐻., ein indirekter Kostenanstieg von

36928.846

= 0,0128 =� 1,28 𝑣𝑣.𝐻𝐻. und eine Gesamtkostenwirkung von 59928.846

=

0,0208 =� 2,08 𝑣𝑣.𝐻𝐻. der Bruttowertschöpfung.

Für einen Querschnittsvergleich sind diese Rechnungen nun für alle Wirtschaftszweige aufzu-

stellen. Angesichts der Konjunkturproblematik bedarf es anschließend einer weiteren Zwi-

schenprognose auf Basis der 2009er Daten, um abschließend mit Hilfe der einzelnen Zwi-

schenergebnisse den jeweiligen Durchschnitt als Endprognose zu bestimmen.

3.3.2.2 Befunde zu den Folge- und Gesamt-Effekten

Im Ergebnis resultieren – separiert nach direkten Primär- und indirekten Folgeeffekten – die

in Abb. 12 bis Abb. 14 dargestellten Preis- bzw. Kostenwirkungen.

Unter zusätzlicher Berücksichtigung der Folgewirkungen verdoppelt sich gegenüber der rei-

nen Betrachtung der Primärwirkung der Mittelwert des gesamten prozentualen Vorleistungs-

kostenanstiegs nach einem 10-prozentigen Strompreisimpuls auf 0,42 v.H., während der Me-

dian auf 0,28 v.H. zulegt (vgl. Abb. 12). Oberhalb des Medians befinden sich weiterhin vor-

rangig Wirtschaftszweige aus dem Produzierenden Gewerbe. 23 Branchen gehören dazu, wo-

von 18 dem Verarbeitenden Gewerbe zuzurechnen sind. 10 Wirtschaftszweige aus der oberen

Hälfte zählen zum Dienstleistungssektor und 2 zum Primären Sektor.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Abb. 12: Vorleistungskostenwirkung in v.H. nach Strompreisanstieg

Durchschnittswerte aus Input-Output-Daten von 2008 und 2009 nach 10-prozentigem Strompreisimpuls Quelle: eigene Berechnungen aus Daten des Statistischen Bundesamtes

Die acht am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige sind bei dieser allein auf die Vorleistun-

gen abstellenden Kennziffer weiterhin „Wasser und Dienstleistungen der Wasserversorgung“

(2,52 v.H.), „Gasversorgung“ (2,08 v.H.), „Erze, Steine und Erden, sonstige Bergbauerzeug-

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

nisse u. Dienstleistungen“ (1,16 v.H.), „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“ (1,04 v.H.), „Her-

stellung von Glas und Glaswaren“ (0,99 v.H.), „Herstellung von Papier, Pappe und Waren

daraus“ (0,93 v.H.), „Herstellung von keramischen Werkstoffen, Waren, Baumaterialien und

von Zement, Kalk, Gips und Erzeugnissen daraus pp.“ (0,84 v.H.) sowie „Gießereien“ (0,74

v.H.). Die Belastungsreihenfolge hat sich unter diesen acht dem Produzierenden Gewerbe

zuzurechnenden Branchen gegenüber der Konzentration auf den Primärimpuls nicht geändert,

die Gesamtbelastung fällt aber teilweise fast doppelt so hoch aus wie unter Vernachlässigung

der Folgeeffekte (vgl. Abb. 16).

Deutliche Positionsverschiebungen durch die zusätzliche Aufnahme der Sekundäreffekte erge-

ben sich für die Branchen „Erzeugung und erste Bearbeitung von Roheisen, Stahl und Legie-

rungen pp.“ (0,73 v.H.), „Herstellung von Metallerzeugnissen“ (0,57 v.H.), „Chemische Er-

zeugnisse“ (0,49 v.H.) und „Maschinenbau“ (0,31 v.H.). Ausschlaggebend für diese Verschie-

bung ist, dass hier die Folgeeffekte einer Strompreiserhöhung stärker als die Primäreffekte

ausfallen. Strom als Vorleistung ist für diese Branchen zwar nicht unbedeutend, vorleistungs-

kostentreibend sind aber gerade andere im Vorleistungsgeflecht der Branche bedeutsame Zu-

lieferungen, die sich aufgrund des Strompreisimpulses besonders verteuert haben. Mit Blick

auf die Chemieindustrie beispielsweise zeigt sich, dass unter den nicht-brancheninternen Vor-

leistungen die der Zweige „Erze, Steine und Erden, sonstige Bergbauerzeugnisse u. Dienst-

leistungen“ mit einem Anteil an den inländischen, nicht-brancheninternen Vorleistungen50

von 7,6 v.H. und aus dem Bereich „Kokerei und Mineralölerzeugnisse“ mit einem Anteil von

9,3 v.H. eine größere Rolle spielen als Strom mit einem Anteil von 6,1 v.H. Insbesondere der

Zuliefererzweig „Erze, Steine und Erden, sonstige Bergbauerzeugnisse u. Dienstleistungen“

weist dabei aber mit einem prognostizierten Preisanstieg seiner Erzeugnisse von 0,69 v.H.

einen weit überdurchschnittlichen Anstieg aus (vgl. Abb. 14). Aber auch die Produkte aus

dem Bereich der „Kokerei und Mineralölerzeugnisse“ verteuern sich im Bezugspreis nach

unserer Prognose um 0,18 v.H. In Kombination mit dem hohen Vorleistungsanteil hinterlässt

dies spürbare Folgen in der Chemieindustrie. Hinzu kommt eine stark durchwirkende Eigen-

dynamik: Auch wenn Strom unter den nicht-brancheninternen Zulieferungen nicht die wich-

tigste Rolle spielt, so ist sie nicht unbedeutend. Dies alles verteuert unmittelbar (und mittel-

bar) die Produktion chemischer Erzeugnisse, die aber ihrerseits in der Chemiebranche selbst

fast 57 v.H. aller inländischen Vorleistungen ausmachen.

50 Alle Angaben zu Vorleistungsanteilen in einer Branche beziehen sich ausschließlich auf das Jahr 2009.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Bei den anderen zuvor genannten Branchen ergeben sich die hohen Folgeeffekte abgesehen

von einer stark durchwirkenden Eigendynamik ebenfalls durch besondere Abhängigkeiten

von branchenfremden Produkten, die sich im Zuge des Anpassungsprozesses an den simulier-

ten Strompreisimpuls merklich verteuern. In der „Erzeugung und ersten Bearbeitung von

Roheisen, Stahl und Legierungen pp.“ dürfte der hohe Stellenwert der Vorleistungen aus der

Gasversorgung eine wichtige Rolle spielen. Güter aus diesem Sektor weisen nach Strom-

preisimpulsen aber die höchste Preissteigerung auf (vgl. Abb. 14) und haben unter den inlän-

dischen nicht-brancheninternen Vorleistungen der Roheisen- und Stahlherstellung einen An-

teil von gut 12 v.H. Bei der „Herstellung von Metallerzeugnissen“ macht sich in den Folgeef-

fekten die hohe Abhängigkeit von Erzeugnissen aus der Roheisen und Stahlherstellung (An-

teil an den inländischen nicht-brancheninternen Vorleistungen: 16,1 v.H.) und von Nichtei-

sen-Metallen wie Aluminimum, Blei, Zink und Kupfer (4,75 v.H.) bemerkbar. Im Maschi-

nenbau wirkt wegen der dortigen Preiserhöhungen stark die Angewiesenheit auf Zulieferun-

gen von Metallerzeugnissen (Anteil an den inländischen nicht-brancheninternen Vorleistun-

gen: 17,1 v.H.), Gummi- und Kunststoffwaren (4,7 v.H.) und Elektrische Ausrüstungen (4,6

v.H.) durch. In allen genannten Branchen mit hohen Folgeeffekten macht sich zudem der An-

stieg bei den Großhandelspreisen bemerkbar, der zwar vergleichsweise moderat ausfällt (vgl.

Abb. 14) aber angesichts eines relativ hohen Vorleistungsanteils von Großhandelsleistungen

dennoch Wirkung hinterlässt.

Ein anderes Bild ergibt sich bei der Darstellung des absoluten Vorleistungskostenanstiegs

(vgl. Abb. 13). Arithmetisch resultiert er aus der Kombination des zuvor betrachteten prozen-

tualen Anstiegs und des Ausgangsniveaus der Vorleistungskosten, wobei das Ausgangsniveau

wiederum von der Größe des Produktionswertes und des zu dessen Herstellung erforderlichen

Anteils an Vorleistungen abhängt. Branchen, die aufgrund ihrer gesamtwirtschaftlichen Be-

deutung einen hohen Stellenwert haben und dadurch in der Regel absolut gesehen hohe Vor-

leistungsausgaben aufweisen, rücken nun im absoluten Belastungs-Ranking automatisch nach

vorne, während die weniger großen Branchen abrutschen. Dies gilt insbesondere für den bis-

herigen „Spitzenreiter“ in der relativen Betrachtung. Die prozentual am stärksten betroffene

Branche „Wasser und Dienstleistungen der Wasserversorgung“ ist gesamtwirtschaftlich mit

einem Bruttoproduktionswertanteil von 0,1 v.H. recht unbedeutend. Sie benötigt dabei im

Querschnittvergleich absolut gesehen wenig Vorleistungen. Trotz eines hohen prozentualen

Anstiegs verbleibt so nach einem 10-prozentigen Strompreisanstieg nur eine niedrige Zunah-

me der Vorleistungskosten von rund 38 Mio. EUR.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Abb. 13: Vorleistungskostenwirkung in Mio. EUR nach Strompreisanstieg

Durchschnittswerte aus Input-Output-Daten von 2008 und 2009 nach 10-prozentigem Strompreisimpuls Quelle: eigene Berechnungen aus Daten des Statistischen Bundesamtes

Die Liste der absoluten Belastung wird angeführt von der Automobil-, der Chemie- und der

Stahlindustrie. Im Wirtschaftszweig „Kraftwagen und Kraftwagenteile“ prognostiziert unser

Modell einen Anstieg der Vorleistungskosten von über 600 Mio. EUR nach einem 10-

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

prozentigen Strompreisimpuls. Bei den „Chemischen Erzeugnissen“ wird ein Zuwachs von

rund 590 Mio. EUR und bei der „Erzeugung und ersten Bearbeitung von Roheisen, Stahl und

Legierungen pp.“ eine Erhöhung um ca. 530 Mio. EUR vorhergesagt. In allen drei Fällen do-

minieren die mittelbaren Kosteneffekte.

In Summe ergibt sich nach dem Modell über alle Wirtschaftszweige hinweg innerhalb eines

Jahres ein Anstieg der Vorleistungskosten außerhalb der Strombranche von rund 8,5 Mrd.

EUR, wenn die Strompreise im Impuls um 10 v.H. zulegen. Aus den direkten Folgen des

Strompreisanstiegs resultiert dabei ein Plus von 3,6 Mrd. EUR. Die Folgeeffekte durch die

Verteuerung anderer Vorleistungen summieren sich auf 4,9 Mrd. EUR.

Allerdings sind diese Angaben mit entsprechender Vorsicht zu verwenden. Denn erstens sind

sie mit Blick auf die Folgeeffekte unter der Prämisse einer kompletten Überwälzung von Kos-

tensteigerungen in allen Branchen auf die Endpreise zustande gekommen. In dieser Hinsicht

stellen die Angaben – wie auch alle anderen ausgewiesenen Gesamteffekte – den ungünstigs-

ten denkbaren Fall dar. Zweitens handelt es sich hierbei ausnahmsweise nicht um relative

Angaben, so dass die oben angesprochene Niveauproblematik von größerer Relevanz ist. Die

Niveaus stützen sich auf die Situation in 2008 bzw. 2009 und dürften – jedenfalls hinsichtlich

dieses Aspektes – durch den allgemeinen Wachstumstrend und die allgemeine Preissteigerung

heute höher ausfallen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die ausgewiesenen Folge-

bzw. Gesamtkosten nur dann in dieser Höhe entstehen, wenn auf jeder Stufe der Produktion

Kostensteigerungen in die Preise ohne Mengeneinbußen abgewälzt werden können. In dem

Fall sind die Kostensteigerungen wertschöpfungsneutral und belasten vor allem nicht die Ge-

winne und Arbeitnehmerentgelte. Eine Belastung der Wertschöpfung tritt für eine Branche

nur dann ein, wenn sie in ihren Vorleistungen die Preissteigerungen der anderen zu tragen hat,

selbst aber nicht in der Lage ist, diese an die eigenen Abnehmer ohne Absatzverluste komplett

weiterzugeben. Ungeachtet dieser Unsicherheiten und Relativierungen liegen damit aber mo-

dellbasierte, logisch konsistente und empirische fundierte Werte über die Gesamtwirkungen

von Strompreiserhöhungen in Form einer groben „Hausnummer“ vor.

Unter den zehn absolut gesehen am stärksten kostenseitig belasteten Branchen befinden sich

mit dem Einzel- und dem Großhandel zwei Dienstleistungszweige, obwohl ihre relative Vor-

leistungskostenbelastung moderat ausfiel. Ausschlaggebend für die hohen absoluten Werte ist

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

die Größe der Branchen.51 Gemessen am gesamtdeutschen Bruttoproduktionswert repräsen-

tiert der Großhandelszweig nach „Dienstleistungen des Grundstücks- und Wohnungswesens“

(mit 8,2 v.H.) und „Kraftwagen und Kraftwagenteile“ (mit 5,2 v.H.) in der hier zugrunde lie-

genden Sektorenabgrenzung die drittgrößte deutsche Branche mit einem Anteil von

4,4 v.H.52 Der Einzelhandel stellt gemessen am Bruttoproduktionswertanteil mit (3,4 v.H.) die

achtgrößte deutsche Branche dar. Vorrangig das Größenargument ist auch für das Auftauchen

des Maschinenbaus (3,8 v.H. und sechstgrößter Sektor) unter den Top-10 verantwortlich. Bei

den beiden von der Kostenseite her am stärksten belasteten Wirtschaftszweigen „Kraftwagen

und Kraftwagenteile“ und „Chemische Erzeugnisse“ spielt die Branchengröße mit gesamt-

wirtschaftlichen Produktionswertanteilen von 5,2 v.H. und 3,0 v.H. zwar auch ein wichtige

Rolle für die absolute Höhe der Zusatzkosten. Zugleich bewirkt aber auch eine außergewöhn-

lich hohe Vorleistungsintensität im Produktionsprozess, dass sich Preiserhöhungen bei Vor-

leistungen im Allgemeinen besonders stark bemerkbar machen. Bei „Kraftwagen und Kraft-

wagenteilen“ beläuft sich der Vorleistungsanteil am Bruttoproduktionswert auf 84,5 v.H., in

der Chemieindustrie liegt er bei 81,3 v.H., während der bundesdeutsche Durchschnitt rund 53

v.H. beträgt. Dieselbe Argumentation trifft auf den Wirtschaftszweig „Nahrungs- und Futter-

mittel, Getränke, Tabakerzeugnisse“ zu. Gemessen am Produktionswertanteil von 3,4 v.H.

handelt es sich um die neuntgrößte deutsche Branche, deren Vorleistungsanteil am Produkti-

onswert zudem mit 77,9 v.H. überdurchschnittlich hoch liegt. Bei dieser Branche und der

Chemieindustrie kommt hinzu, dass sie in der Struktur der Vorleistungen offenbar ver-

gleichsweise stark vom Strom und vor allem von solchen Produkten abhängen, die sich direkt

oder indirekt durch den simulierten Impuls verteuern. Dieses Abhängigkeitsargument ist es

denn auch, was vorrangig die exponierte Position der Wirtschaftszweige „Papier, Pappe und

Waren daraus“, „Gasversorgung“ und „Erzeugung und erste Bearbeitung von Roheisen, Stahl

und Legierungen pp.“ erklärt. Bei den Herstellern von Metallerzeugnissen sind die hohen ab-

soluten Belastungen zurückzuführen auf eine Kombination von Größe (2,1 v.H. bundesdeut-

scher Produktionswertanteil), genereller Vorleistungsabhängigkeit (60,6 v.H. Vorleistungsan-

teil am Produktionswert) und spezieller Ausgesetztheit gerade gegenüber solchen Vorleistun-

gen, die sich unmittelbar und mittelbar durch erhöhte Strompreise besonders stark verteuerten.

Zur Ermittlung der zuvor präsentierten relativen und absoluten Vorleistungskostenwirkung

bedurfte es vorab der Bestimmung des Güterpreisanstiegs in allen Wirtschaftszweigen. Wie

51 Dieses Argument gilt auch für den Wirtschaftszweig „Dienstleitungen des Gesundheitswesens“, die einen Anteil am gesamtdeutschen Bruttoproduktionswert von 3,8 v.H. auf sich vereinigen. 52 Alle Angaben zu den Anteilen am Bruttoproduktionswert beziehen sich ausschließlich auf 2009.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

oben beschrieben, sind diese Veränderungen mit Hilfe der Input-Output-Analyse auf der

Grundlage eines statischen, offenen Preismodells und unter Rückgriff auf die ausgewiesenen

Annahmen hergeleitet worden. In Abb. 14 sind die direkten und indirekten Preiseffekte als

Durchschnittswert der Prognose auf Basis der 2008er bzw. der 2009er Daten dokumentiert.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Abb. 14: Preiswirkung nach Strompreisanstieg

Durchschnittswerte aus Input-Output-Daten von 2008 und 2009 nach 10-prozentigem Strompreisimpuls Quelle: eigene Berechnungen aus Daten des Statistischen Bundesamtes

Eine prozentuale Verteuerung der Vorleistungen aus unmittelbaren und mittelbaren Effekten

der Strompreiserhöhung führt bei entsprechender Weitergabe an die Abnehmer zwar zu einer

Preiserhöhung. Diese erfolgt, wie unsere Beispielrechnung auf S. 59 zeigt, aber nicht im Maß-

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

stab 1:1, sondern nur in dem prozentualen Umfang, in dem der Bruttoproduktionswert auch

durch Vorleistungsinput und nicht durch eigenständige Wertschöpfung zustande kommt. Die

dargestellten Ergebnisse reflektieren also das Zusammenspiel aus relativem Vorleistungskos-

tenanstieg und Vorleistungsanteil am Produktionswert. Branchen, die in Abb. 12 noch weit

oben (bzw. unten) rangierten und nun weiter unten (bzw. oben) auftauchen, erfahren diese

Positionsverschiebung durch einen außergewöhnlich niedrigen (bzw. hohen) Anteil der Vor-

leistungen am Produktionswert.

Solche Positionsverschiebungen sind auf der einen Seite insbesondere zu konstatieren für:

Roheisen, Stahl pp. (hier ist der Vorleistungsanteil am Produktionswert um

34,6 Prozentpunkte höher als im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt53),

Chemische Erzeugnisse (+ 28,5 PPK),

Landwirtschaft, Jagd und entsprechende Dienstleistungen (+ 17,8 PPK),

Nahrung, Futter, Getränke, Tabak (+ 25,1 PPK),

Kraftwagen und Teile (+ 31,7 PPK),

Sonstige Fahrzeuge (+18,3 PPK),

DV-Geräte, elektronische Bauelemente pp. (+ 19,5 PPK),

Dienstleistungen von Reisebüros, pp. (+ 22,8),

Dienstleistungen von Versicherungen u. Pensionskassen (+ 23, 8),

und Luftfahrtleistungen (+ 29,4 PPK).

Sie reagieren nach unserer Modellsimulation trotz eines relativ geringen prozentualen Vor-

leistungskostenanstiegs mit einer vergleichsweise hohen Preissteigerung und einer Positions-

verschiebung in Abb. 14 nach oben. Die Vorleistungskosten machen hier eben einen Großteil

53 Die Angaben zur Differenz im Vorleistungskostenanteil beziehen sich nur auf die 2009er Daten. Als Durch-schnitt wurde hier nicht der ungewichtete arithmetische Mittelwert über alle Branchen hinweg verwendet, son-dern die Quote aus den Vorleistungen aller deutschen Branchen zum Bruttoproduktionswert aller deutschen Branchen. Die ebenfalls zulässige Alternative, die ungewichteten arithmetischen Mittelwerte als Bezugsgröße der Differenzbildung zu wählen, würde zwar zu anderen Niveaus in den Differenzen führen, die Argumentation und das Ranking in den Differenzen aber nicht ändern.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

der Gesamtpositionen (also Vorleistungen und Wertschöpfungskomponenten inklusive Steu-

ern) aus, die den Endpreis bestimmen.

Auf der anderen Seite finden sich die Wirtschaftszweige, die trotz recht hoher Vorleistungs-

kostensteigerung nur zu geringen Preissteigerungen greifen und in Abb. 14 Positionsverschie-

bungen nach unten erfahren, weil die Vorleistungen in Relation zur Wertschöpfung bzw. und

damit zum Produktionswert vergleichsweise unbedeutend ausfallen. Dazu zählen insbesonde-

re:

Wasser, Dienstleistungen der Wasserversorgung (- 25,5 Prozentpunkte gegenüber

dem deutschen Durchschnitt beim Vorleistungsanteil am Produktionswert),

Erdöl und Erdgas (- 13 PPK),

Handel mit KFZ, Instandhaltung und Reparatur (- 14,1 PPK),

Sonstige überwiegend persönliche Dienstleistungen (- 24,1 PPK),

Reparatur DV-Geräte (- 22,8 PPK),

Dienstleistungen von Heimen und des Sozialwesens (- 20,8 PPK),

Erziehung und Unterrichts- Dienstleistungen (- 29,7 PPK),

Dienstleistungen im Gesundheitswesen (- 20,4 PPK),

Dienstleistungen der Öffentlichen Verwaltung (- 16,4 PPK),

und Dienstleistungen der Arbeitskräfteüberlassung (- 41,5 PPK).

Die höchsten Preiswirkungen stellen sich in der Branche der Gasversorger ein. Wenn sie nur

den unmittelbaren Kostenanstieg eines 10-prozentigen Strompreisanstieg weitergeben, so ver-

teuern sich ihre Absatzpreise um knapp 0,79 v.H. Unter Berücksichtigung der Folgewirkun-

gen kommt im Extremfall noch ein Plus von 0,43 Prozentpunkten hinzu, so dass am Ende die

Preise um etwa 1,21 v.H. zulegen würden. Es folgen bei den Absatzpreissteigerungen die Pa-

pierindustrie (mit 0,36 v.H. Primärer- und 0,70 v.H. Gesamtpreisanstieg) und die Branchen

„Erze, Steine Erden pp.“ (0,39 v.H. bzw. 0,69 v.H.) sowie „Roheisen, Stahl pp.“ (0,19 v.H.

bzw. 0,64 v.H.). Der Median für den Fall, dass alle Kostensteigerung in die Absatzpreise ein-

fließen, beläuft sich auf 0,15 v.H.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Abschließend soll der in dieser Studie zentrale Kosteneffekt auf Value-at-Stake Basis darge-

stellt werden (vgl. Abb. 15). Hierbei werden der absolute Vorleistungskostenanstieg und die

Bruttowertschöpfung in Relation zueinander gesetzt. Der Kosteneffekt gibt dabei an, wie hoch

der Vorleistungskostenanstieg pro 100 Euro an im Zuge des „Green Electricity Leakage“

eventuell zur Disposition stehender Wertschöpfung ist. Je höher bei gegebenem absoluten

Vorleistungskostenanstieg die Wertschöpfung ausfällt, umso niedriger wird der nun berechne-

te Kosteneffekt. Anders ausgedrückt, relativiert sich in dieser Betrachtung ein hoher Anstieg

der Vorleistungskosten dadurch, dass diese Belastung auf eine sehr breite Wertschöpfungsba-

sis und damit auf eine ebenso breite Verteilungsmasse aufgeteilt werden kann. In der Diffe-

renzierung kann erneut unterschieden werden zwischen dem Primäreffekt und den Folgeef-

fekten. Der Primäreffekt resultiert allein aus dem Strompreisimpuls. Er verteuert unmittelbar

die Vorleistungskosten und wird ausschließlich durch die Stromabhängigkeit einer Branche in

ihrem Vorleistungsgerüst bestimmt. Der so berechnete Primäreffekt kann noch recht zuverläs-

sig abgeschätzt werden. Die Folgeeffekte ergeben sich dadurch, dass in die Kostenrelation

auch solche Vorleistungskostensteigerungen einbezogen werden, die sich durch die nachfol-

gende Verteuerung anderer Vorleistungen ergeben. Die Größenordnung der Folgeeffekte lässt

sich aber nur unter den genannten Modellannahmen bestimmen und damit insbesondere unter

der Annahme, dass bei den Zulieferern Kostensteigerungen immer wertschöpfungsbewahrend

in die Endpreise eingepreist werden können. Die dargestellten Kosteneffekte verstehen sich

somit als Bandbreite: es sind mindestens die Primäreffekte, höchstens aber die Gesamteffekte

nach einem 10-prozentigen Strompreisanstieg zu befürchten.

Der Median der Gesamtkostenwirkung liegt bei 0,38 v.H. Oberhalb des Medians befinden

sich 27 Branchen des Produzierenden Gewerbes, davon 22 aus dem Verarbeitenden Gewerbe,

6 Wirtschaftszweige stammen aus dem Bereich der Dienstleistungen, weitere 2 aus dem Pri-

mären Sektor.

Im Durchschnitt über jede einzelne Branche ergibt sich nach einem 10-prozentigen Strom-

preisimpuls eine Gesamtkostenwirkung von 0,75 EUR je 100 EUR an eigener Wertschöpfung.

Im Bereich der oberen 15 Branchen (ab „Gummi, Kunststoffwaren“) nehmen die Relationen

exponentiell zu und steigen in der Stahlindustrie an auf bis zu 5 EUR Gesamtkostenzuwachs

je 100 EUR an Wertschöpfung. Den hier an der Belastungsspitze stehenden Branchen – neben

der Stahlindustrie beispielsweise die Hersteller von Nichteisenmetallen, Kokereien und Her-

steller von Mineralölerzeugnissen, Gasversorger, Papierhersteller und die Chemieindustrie –

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

ist gemeinsam eine hohe unmittelbare Stromabhängigkeit, eine hohe Abhängigkeit von sol-

chen Zulieferern, die durch den Strompreisanstieg ihre eigenen Preise erhöhen mussten sowie

ein vergleichsweise geringer Wertschöpfungsanteil im Produktionswert.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Abb. 15: Kostenwirkung im Value-at-Stake-Ansatz in v.H. nach Strompreisanstieg

Durchschnittswerte aus Input-Output-Daten von 2008 und 2009 nach 10-prozentigem Strompreisimpuls Quelle: eigene Berechnungen aus Daten des Statistischen Bundesamtes

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Die empirischen Befunde verdeutlichen bei allen methodischen Einschränkungen, wie rele-

vant auch die Betrachtung der Folgeeffekte ist (vgl. Abb. 16).54 Zwar lassen sich die Primär-

effekte ohne großen Aufwand und ohne die Inkaufnahme allzu restriktiver Annahmen be-

stimmen. Für die Validität des ausgewiesenen prozentualen Vorleistungskostenanstiegs sowie

des Kosteneffektes auf Value-at-Stake-Basis muss lediglich vorausgesetzt werden, dass die

bislang veröffentlichten Daten zu den Input-Output-Strukturen auch heute noch gelten. Der

Primäreffekt bei den Preisen basiert darüber hinaus auf der Annahme, dass die unmittelbare

Kostensteigerung auch voll in die Preise weitergereicht werden kann. Der primäre Preiseffekt

wird dann im Input-Output-Modell aufgegriffen, um in einem iterativen wechselseitigen Pro-

zess die mittelbaren Folgeeffekte zu bestimmen, wobei auf jeder weiteren Stufe von Kosten-

steigerungen immer wieder zu der Annahme einer vollständigen Kostenwälzung auf die Prei-

se gegriffen wird.

Sofern die Annahme exakt zutrifft, sind die berechneten Folgeeffekte in ihrer Größenordnung

valide. Die Kostensteigerungen stellen dann aber zugleich für die Unternehmen auch keine

Belastung im Sinne einer rückläufigen Wertschöpfung mit ebenfalls rückläufigen Gewinnen

und Arbeitnehmerentgelten dar. Andernfalls – und das heißt realistischerweise – greifen die

ermittelten Gesamtwerte nur die obere Spanne dessen ab, was im Extremfall möglich ist. Die

Relationen zwischen den Primär- und den im Extremfall möglichen Folgeeffekten deuten aber

an, dass in den meisten Branchen – nämlich bei allen, wie die in der Abb. 16 gezeigten Werte

von unter 1 annehmen – viel stärkere Belastungen aus den mittelbaren als aus den unmittelba-

ren Wirkungen eines Strompreisanstiegs drohen.

54 Bei der Einschätzung sind wir uns folgender Aussagenlogik bewusst: Wenn die methodisch zu machenden Annahmen 100-prozentig zutreffen, dann sind auch berechnete Folgewirkungen richtig. Dann ist deren Größen-ordnung so, dass sie auf keinen Fall vernachlässigt werden dürfen. Wenn hingegen die Annahmen zu problema-tisch sind, dann sind auch die Folgeeffekte weniger stark ausgeprägt als von uns ermittelt, so dass dann ihr Ver-nachlässigen weniger problematisch wäre.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Abb. 16: Relationen Primär- zu Folgeeffekten

Durchschnittswerte aus Input-Output-Daten von 2008 und 2009 nach 10-prozentigem Strompreisimpuls Quelle: eigene Berechnungen aus Daten des Statistischen Bundesamtes

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

3.4 Preiseffekte für die Endverbraucher

Auf der Grundlage der modellmäßig ermittelten Preisveränderungen (vgl. Abb. 14) in den

unterschiedlichen Gütergruppen lassen sich nun auch die preislichen Belastungen für die un-

terschiedlichen Zwecke des Endverbrauchs berechnen (vgl. Abb. 17).

Unter der Annahme, dass die Güter beim Absatz zu Vorleistungszwecken dieselben Preise

wie im Endverbrauch haben und sich die Absatzmengen nicht ändern, verteuerte sich der Wa-

renkorb für den privaten Konsum (CHH) am stärksten. Nach einem 10-prozentigen Anstieg

der Strompreise müssten die privaten Haushalte für dieselbe Gütermenge ca. 0,47 v.H. mehr

bezahlen. Die unmittelbare Belastungswirkung durch den Impuls beliefe sich dabei auf ein

Plus von 0,23 v.H.55 Die Differenz zur Gesamtwirkung – also 0,24 v.H. – resultiert aus der

Tatsache, dass sich auch die anderen von den Haushalten erworbenen Güter durch den Strom-

preisanstieg verteuern.

Der Verbrauch privater Organisationen ohne Erwerbszwecke (CPOrg) würde sich insgesamt

um 0,10 v.H., der des Staates um gut 0,11 v.H. verteuern, während die Güterpreise für die

Investitionsgüter (I), d.h. hier Ausrüstungs- und Bauinvestitionen inklusive von Vorratsinves-

titionen, die zum Zweck des Endverbrauchs erworben werden, um knapp 0,19 v.H. zulegten.

Im Warenkorb für den Export (EX) von Gütern und Dienstleistungen ergäbe sich ein Preisauf-

trieb von 0,28 v.H. Abgesehen vom privaten Konsum wird die Gesamtpreiswirkung von den

indirekten Folgeeffekten einer Strompreissteigerung dominiert.

Erneut steht die Berechnung unter der Annahme, dass zuvor die Wirtschaftszweige in ihrem

Vorleistungsgeflecht alle Kostensteigerungen auf die Preise abwälzen können. In dem Fall

werden kostenseitige Belastungen von den Akteuren wertschöpfungsneutral immer weiterge-

reicht und zwar bis zum Letzten in der Kette, also bis zu den unterschiedlichen Endverbrau-

chern. Je nach Gültigkeit der Kostenwälzungsannahme beschreibt die Abb. 17 damit ein Er-

gebnisspektrum. Die Belastungen für die Endabnehmer sind unter der Annahme der Struktur-

konstanz mindestens so groß wie der Primäreffekt, höchstens so groß wie der ausgewiesene

Gesamteffekt.

55 Denn der Anteil der Stromausgaben im Warenkorb des privaten Konsums belief sich im Jahr 2008 auf 24.005 Mio. EUR

1.023.016 Mio. EUR≙ 2,346 𝑣𝑣.𝐻𝐻., so dass nach einem 10-Prozent-Anstieg 2,346 v.H. von 10 v.H., mithin 0,2346

v.H. als Primäreffekt verbleiben. Im Folgejahr 2009 ergibt sich derselbe Anteil der Stromausgaben aus 23.972 Mio. EUR

1.040.847 Mio. EUR≙ 2,303 𝑣𝑣.𝐻𝐻. Aus einem 10-prozentigen Strompreisanstieg errechnet sich als Primäreffekt ein

Plus von 0,2303 v.H. Als Durchschnitt dieser beiden Prognosewerte ergibt sich 0,2325 v.H.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Abb. 17: Preisbelastung für den Endverbrauch

Durchschnittswerte aus Input-Output-Daten von 2008 und 2009 nach 10-prozentigem Strompreisimpuls Quelle: eigene Berechnungen aus Daten des Statistischen Bundesamtes

3.5 Möglichkeiten einer Kostenwälzung

3.5.1 Zusammenhänge zwischen kostenseitiger und verteilungswirksamer Belastung

Mit Blick auf die letztlich für die verteilbare Wertschöpfung wirksame Belastung einzelner

Wirtschaftszweige spielt der Grad, in dem sich eine Branche der internationalen Konkurrenz

ausgesetzt sieht, eine herausragende Rolle. Denn ohne beachtenswerte Auslandskonkurrenz

wären schließlich alle Anbieter der Branche mit demselben Kostendruck konfrontiert56 und

könnten ihn noch unbelastet von unilateralen Verzerrungen in ihre Endpreise weiterreichen.

Inwieweit das branchenweit ohne Wertschöpfungseinbußen gelingt, hängt dann allerdings

stark von der Nachfrageelastizität ab (vgl. Abb. 18). Wenn die Stückkosten ausgehend vom

Marktgleichgewicht (x0, p0) um ∆K steigen, verschiebt sich die langfristige Angebotskurve

um diesen Betrag von A0 auf A1 parallel nach oben; die bisherigen Anbieter versuchen diesen

56 Anbieter, die innerhalb derselben Branche einem höheren Kostendruck durch ein und dieselbe Strompreiser-höhung ausgesetzt sind, gehen verglichen mit ihren Konkurrenten offenbar nicht so sparsam mit Strom um und haben es versäumt, ihr Energiesparpotenzial auszuschöpfen. Insofern bestehen hier durchaus betriebswirtschaft-liche Handlungsmöglichkeiten, um dem – bezogen auf die Branche – überdurchschnittlichen Druck auszuwei-chen, so dass sich hier kein politischer, sondern ein unternehmerischer Handlungsbedarf ergibt.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Anstieg zunächst komplett in die Preise abzuwälzen. Ein Preisanstieg in dieser Höhe führt

jedoch – je nach Grad der Nachfrageelastizität, also Steilheit der Nachfragekurve – zu einem

mehr oder weniger starken Nachfragerückgang, so dass die bisherige Menge x0 nicht mehr

abgesetzt werden kann. Bei geringer Nachfrageelastizität (obere Grafik) fällt der nach dem

Versuch der vollständigen Kostenwälzung entstehende temporäre Angebotsüberhang gering

aus und es kommt anschließend nur zu moderaten Preiszugeständnissen, um das neue Markt-

gleichgewicht bei (x1, p1) zu erreichen. Im Endeffekt sind die Preise wegen der starken An-

gewiesenheit der Verbraucher auf das Gut fast komplett um die Stückkostenwirkung ange-

stiegen (∆p ≈ ∆K), während sich die Absatzmengen kaum verändert haben. Die zu verteilende

Wertschöpfung bleibt in etwa erhalten, die Produzentenrente57, dargestellt als schraffierte

Trapezfläche, ändert sich kaum. Auch die Verteilungsmasse der Unternehmen bleibt mehr

oder weniger unangetastet. Diese Situation wird mikroökonomisch in unserem Preismodell

zur Herleitung der Folgeeffekte unterstellt.

Problematischer ist jedoch die Situation bei hoher Nachfrageelastizität (untere Grafik), und

zwar selbst dann, wenn der internationale Wettbewerb ausbleibt. Der Versuch der kompletten

Kostenwälzung löst hier einen überproportional starken Nachfragerückgang aus, der zu einem

hohen temporären Angebotsüberhang und zu entsprechend hohen Preiszugeständnissen führt.

Am Ende steigen die Marktpreise nur geringfügig an (∆p < ∆K), während die Absatzmenge

stark zurückgeht. Es kommt in der Branche zu hohen Verlusten an Produzentenrente (schraf-

fierte Fläche) und auch an Wertschöpfung. Diese Verluste kommen einerseits zustande, durch

das Ausscheiden der am wenigsten effizienten Anbieter, die nach dem Anstieg der Kosten

beim neuen Preis p1 nicht mehr mithalten können. Durch ihr Ausscheiden geht der Teil der

Produzentenrente verloren, der durch die schraffierte Dreieckfläche repräsentiert wird. Ande-

rerseits erleiden aber auch die im Markt noch verbliebenen Anbieter dadurch Verteilungsein-

bußen (schraffierte Rechteckfläche), dass sie die Wirkungen des Kostenanstiegs nicht voll

weiterreichen konnten.

57 Dabei handelt es sich um Zusatzprofite, die daraus resultieren, dass sich der einheitliche Marktpreis an der Kostensituation des Grenzanbieters orientiert. Unternehmen, die günstiger produzieren, erhalten denselben Marktpreis, haben aber niedrigere Kosten.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Abb. 18: Kostenwälzung ohne internationalen Wettbewerb

Je geringer mithin die Nachfrageelastizität bei gegebener Kostenwirkung ist, umso weniger

Belastungen für die Wertschöpfung wären also in einer Branche zu befürchten.58 Je stärker

58 Genaugenommen spielt mikroökonomisch auch die Angebotselastizität eine Rolle, in der sich abbildet, wie abhängig die Anbieter vom Absatz auf dem betrachteten Markt und damit wie konzessionsbereit sie sind. Bei nicht horizontal verlaufender Angebotskurve käme am Ende bei vollkommener Konkurrenz auch ein Marktpreis zustande, dessen Anstieg kleiner als der Stückkostenanstieg bleibt. Für alle nach dem Ausscheiden der bisheri-gen Grenzanbieter verbliebenen Produzenten, erweist sich der neue Marktpreis aber wieder als stückkosten- und damit auch den Stückkostenanstieg deckend. Wertschöpfung geht dann nur in dem Umfang verloren, wie ehema-lige Grenzkostenanbieter ihre Produktion einstellen müssen. Dahinter verbirgt sich aber weniger das Problem einer ganzen Branche, sondern nur das Effizienzproblem der Grenzanbieter einer Branche.

Unelastische Nachfrage

Preis

Menge

p1

p0

x0x1

∆ Κ∆ p ≈ ∆K

N

A0

A1

Elastische Nachfrage

e

Preis

Menge

p0∆ p < ∆K

A0

A1

∆ Κp1

N

x0x1

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

hingen die Nachfrageelastizität ausfällt, umso problematischer wird eine gegebene Kosten-

steigerung für die Branche, selbst wenn die Auslandskonkurrenz schwach ist.

Vollends problematisch wird es, wenn sich eine Branche gegen starke internationale Wettbe-

werber behaupten muss, die nicht mit den unilateralen Folgekosten der Energiewende kon-

frontiert werden (vgl. Abb. 19). Hier ergeben sich selbst bei geringer Nachfrageelastizität

noch erhebliche Verteilungsverluste.

Abb. 19: Kostenwälzung mit internationalem Wettbewerb

Kostenvorteil inländischer Anbieter

Preis

Menge

p0

A0, Inld.

∆ Κ

N

x1,Inld. x0

A1 Inld.

AAusld.pA

∆ p < ∆K

x1

Ohne Kostenvorteil inländischer Anbieter

Preis

Menge

∆ Κ

N

x0,Inld. x0

A1 Inld.

Ap0∆ p = 0

x1,Inld.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Wenn die hiesigen Unternehmen gegenüber der Auslandskonkurrenz kostenseitige Wettbe-

werbsvorteile haben (obere Grafik), verläuft ihre Angebotskurve A0,Inld. für die überlegenen

heimischen Unternehmen unterhalb der des Auslandes, das das Gut zum einheitlichen Preis pA

in beliebigem Umfang anbieten würde.59 Bei der gegebenen Nachfragekurve resultiert als

Marktgleichgewicht (x0, p0), wobei die komplette Nachfragemenge durch Inlandshersteller

bedient wird, da p0 unterhalb des Angebotspreises ausländischer Konkurrenten liegt. Kommt

es nun zu einem Kostenanstieg in Höhe von ∆K, wird der mögliche Preisanstieg von Vornhe-

rein auf die Höhe von pA gedeckelt. Inländische Erzeuger, die darüber hinausgehen wollten,

werden komplett von Auslandsanbietern verdrängt. Die wirksame Gesamtangebotskurve wird

dann nach dem Kostenanstieg bei Preisen unterhalb von pA von A1,Inld geprägt und geht ab pA

in den horizontalen Ast über. Als neues Marktgleichgewicht etabliert sich (x1, pa). Dabei hat

sich die Zusammensetzung des Absatzes geändert. Während zuvor die inländischen Produzen-

ten den Markt alleine bedienten, beliefern sie ihn jetzt nur noch mit x1,Inld. Die Differenz (x1 -

x1,Inld.) wird von ausländischen Produzenten befriedigt. Trotz der niedrigen Nachfrageelastizi-

tät erfolgt ein erheblicher Verlust an Produzentenrente (schraffierte Fläche) und an inländi-

scher Wertschöpfung. Diese Verteilungswirkungen wären umso drastischer, je höher die

Nachfrageelastizität ausfällt.

Sollte der internationale Wettbewerb noch härter sein, weil die heimischen Produzenten kei-

nen Kostenvorteil (bzw. Qualitätsvorteile) genießen, verschärft sich die Verteilungsproblema-

tik weiter (untere Grafik). Alle weltweit noch anbietenden Unternehmen sehen sich dann an-

nahmegemäß mit denselben Kostenstrukturen konfrontiert und wären bereit, längerfristig zum

stückkostendeckenden Preis (inklusive Normalprofit) pa = p0 anzubieten. Aufgrund der hohen

globalen Kapazitäten verläuft dann die Angebotskurve A als Horizontale. Das Marktgleich-

gewicht pendelt sich bei (x0, p0) ein. Der Absatz wird dabei teils von heimischen (annahme-

gemäß im Umfang von x0,Inld.), teils von ausländischen Herstellern befriedigt. Steigen nun

ausschließlich für deutsche Anbieter die Stückkosten um ∆K an und soll der Kostenanstieg in

die Preise weitergereicht werden, schiebt sich die deutsche Angebotskurve aus der preislichen

Wettbewerbsfähigkeit heraus. An die Stelle des überteuerten deutschen Angebotes tritt kom-

plett ausländisches Angebot. Der Verzicht auf die Weitergabe der Kosten hingegen, gelingt

längerfristig auch nicht, weil die Preise dann nicht mehr kostendeckend wären und die Verlus-

59 Unterstellt wird eine im Vergleich zum heimischen Markt unendliche Angebotskapazität des Weltmarktes, auf dem sich wegen der großen Auslandskonkurrenz ein einheitlicher, deren Stückkosten deckender Preis, pA, (in-klusive Normalprofit) etabliert hat. Auslandsanbieter zu höheren Preisen haben von Vornherein keine Chance auf dem Markt aktiv zu werden. Darunter bietet langfristig auch niemand an, weil die Stückkosten nicht gedeckt wären.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

te auf kurz oder lang zur Produktionseinstellung führen. Angesichts des scharfen Wettbe-

werbs waren schon vor dem Kostenanstieg keine Zusatzprofite in Form einer Produzentenren-

te zu verteilen. Nach dem Kostenanstieg wird längerfristig zudem die Produktion wegbrechen,

so dass es zu keiner Wertschöpfung mehr im Inland kommt. An die Stelle der heimischen

Produktion tritt die des vom Kosteneffekt nicht beeinträchtigten Auslands.

Gerade bei starker ausländischer Konkurrenz im Preiswettbewerb ist daher – zugegebenerma-

ßen im Gegensatz zu den Annahmen unseres Input-Output-Preismodells – davon auszugehen,

dass höhere Kosten nur unvollständig oder gar nicht in die Preise abgewälzt werden können

und dass sie mit einer Verringerung der Bruttowertschöpfung und damit mit einem Einbruch

bei den Gewinnen und den Arbeitnehmerentgelten einhergehen. Die kostenseitige Belastung

wird so erst zu einer wirklich wertschöpfungswirksamen Belastung für die Branchen.

3.5.2 Grad des internationalen Wettbewerbs in den Branchen

Um zu ermitteln, welche Branchen mit Blick auf eine wertschöpfungswirksame Belastung

besonders exponiert sind, folgen wir empirisch dem oben beschriebenen Ansatz im Zusam-

menhang mit dem „Carbon Leakage“. Betrachtet wird dabei nur die Problematik infolge des

internationalen Wettbewerbs und nicht die aufgrund einer unter Umständen hohen Nachfra-

geelastizität.

Als Indikator für den Grad der internationalen Wettbewerbsfähigkeit dient die Handelsinten-

sität, die im Detail unterschiedlich konstruiert werden kann.60 Wir knüpfen an die Konstrukti-

on im Zusammenhang mit dem „Carbon Leakage“ an. Nach EU-Kommission (2009, Ziff. (5),

L1/10) wird sie dort bestimmt „als das Verhältnis des Gesamtwertes der Ausfuhren […] zu-

züglich des Wertes der Einfuhren […] zur Gesamtgröße des Binnenmarktes (jährlicher Um-

satz plus Gesamteinfuhren).“

Im Kontext des ETS galt als regionale Abgrenzung für die bei der Berechnung der Handels-

intensität anzuwendenden Branchenwerte die Ebene der EU, da dieser Wirtschaftsraum ein-

seitig dem Kostendruck durch den CO2-Zertifikatehandel ausgesetzt wird. Abweichend davon

bietet es sich vor dem Hintergrund der national ausgerichteten Energiewende nun an, die Be-

60 Beispielsweise kann für die Konstruktion eines solchen Indikators im Prinzip der Außenhandel mit den Gütern der Branche in Relation gesetzt werden zum nationalen Produktionswert zuzüglich der Importe. Statt des Pro-duktionswertes (inklusive der Vorratsänderungen) kann auch nur der gesamte Umsatz der betrachteten Branche inklusive der Exporte oder nur der Branchenumsatz am Inlandsmarkt erfasst werden.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

rechnung nur für das deutsche Wirtschaftsgebiet abzugrenzen.61 Es fließen daher branchen-

weise Exporte von Deutschland in den Rest der Welt (auch in die EU), Importe aus derselben

Gütergruppe von ausländischen Anbietern nach Deutschland (D) sowie die Umsätze der

Branche in Deutschland in die Bestimmung des Indikators ein. Formal wird hier die Handels-

intensität für eine Branche i wie folgt als Prozentsatz berechnet:

HIi =Exporte von i + Importe aus Gütergruppe von i nach D�������������������������������������

Außenwirtschaftstransaktionen mit Gütern der Branche

Umsatz von i in D + Exporte von i + Importe aus Gütergruppe von i nach D���������������������������������������������������Umsatz am deutschen Markt (inkl. Exporte)

∙100 .

Demnach wird die internationale Handelsintensität einer Branche als Anteil der außenwirt-

schaftlichen Transaktionen mit den Gütern einer Branche am gesamten Umsatz mit diesen

Gütern am deutschen Markt (inklusive der von dort ausgehenden Exporte) gemessen.62 Der

Indikator ist so konstruiert, dass er – je nach Außenhandelsbedeutung – zwischen 0 % und

100 % liegt: Kommt es in dem einen Extremfall zu keinem Außenhandel bei den Gütern einer

Branche, beläuft sich der Zähler auf 0 und damit die ausgewiesene Handelsintensität auf 0 %.

Werden hierzulande produzierte Güter im anderen Extremfall gar nicht an deutsche Nachfra-

ger, sondern ausschließlich im Ausland verkauft, ist im Nenner der Posten „Umsatz von i in

D“ 0, so dass der Indikator den Wert 100 % annimmt. Je höher also der Wert ausfällt, umso

bedeutender sind bei gegebener Größe des Binnenmarktes die außenwirtschaftlichen Aktivitä-

ten im import- und/oder im exportseitigen Wettbewerb.

Knapp die Hälfte aller deutschen Branchen weist nach der obigen Definition eine Handelsin-

tensität von über 21 v.H. auf (vgl. Abb. 20). Im Durchschnitt über alle Wirtschaftszweige gilt,

dass jeweils 100 EUR an Binnenmarktumsatz 31 EUR an Außenwirtschaftsverkehr mit Gü-

tern dieses Wirtschaftszweiges gegenüberstehen. In der oberen Hälfte der am stärksten dem

61 Vor diesem Hintergrund ist bei Untersuchungen zur wirksamen Belastung der deutschen Energiewende ein Rückgriff auf Befunde aus früheren ETS-Analysen unzulässig, wenn diese nicht den deutschen Wirtschaftsraum als Abgrenzung gewählt haben. Angesichts der Tatsache, dass es zum großen Teil gerade die Konkurrenten aus der EU sind, die von einer Wettbewerbsverzerrung profitieren könnten, wäre das Ausblenden der innergemein-schaftlichen Handelsintensität geradezu irreführend. 62 Vgl. zu dieser Vorgehensweise z.B. auch Graichen u.a. (2009), Neuhoff u.a. (2013, S. 20) und Butter-mann/Baten (2013, S. 21). In den beiden zuletzt genannten Quellen wird im Nenner an Stelle des Umsatzes (na-tional zuzüglich der Exporte) der Produktionswert eingesetzt. Dort werden also Vorratsänderungen mit erfasst. In unserer Rechnung gehen die Daten zur Wahrung der Einheitlichkeit zu Herstellungskosten ein. Die Daten für die Umsätze müssen aus den verfügbaren Informationen der Input-Output-Rechnung herausgerechnet werden. Dazu wurden die Bruttoproduktionswerte durch Abzug des Lageraufbaus, des Postens „Gütersteuern minus Gütersubventionen“ und der „Firmeninternen Leistungen und Lieferungen“ bereinigt. Die Daten zu den Impor-ten von Gütern, die auch in der jeweiligen heimischen Branche erzeugt werden, wurden aus der Importmatrix der Input-Output-Rechnung auf cif-Basis ermittelt. Erneut wurden für jede Branche die Durchschnittswerte aus den Jahren 2008 und 2009 bestimmt.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

internationalen Wettbewerb ausgesetzten Sektoren befinden sich 23 aus dem Produzierenden

Gewerbe, 10 aus dem Sekundären und 2 aus dem Primären Sektor.

In der Darstellung nimmt die Ausgesetztheit gegenüber der internationalen Konkurrenz am

oberen Datenrand stark zu. Die 20 handelsintensivsten Sektoren weisen Kennziffern von über

57 v.H. aus. Abgesehen von den sechs Zweigen „Forschungs- und Entwicklungsleistungen“,

„Fische, Fischerei-und Aquakultur“, „Kohle“, „Erze, Steine, Erden pp.“, „Schifffahrtsleistun-

gen“ sowie “Erdöl und Erdgas“ und rangieren unter diesen 20 handelsintensivsten Branchen

nur Wirtschaftszweige aus dem „Verarbeitenden Gewerbe“, das in der unteren Beobach-

tungshälfte hingegen kaum vertreten ist. Der zum Produzierenden Gewerbe zählende Bereich

der Wasserversorgung, der kostenseitig noch relativ hohe Belastungen aufwies, kann sich

offenbar dem internationalen Wettbewerb entziehen. Das gilt weitgehend auch für viele

Dienstleistungen, die in der Regel stark standortgebunden ausgerichtet sind.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Abb. 20: Handelsintensitäten

Durchschnittswerte aus Input-Output-Daten 2008 u. 2009 Quelle: eigene Berechnungen aus Daten des Statistischen Bundesamtes

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

3.6 Branchenspezifische Verteilungswirkungen erhöhter Strompreise

3.6.1 Zusammenhang zwischen Handelsintensität und Prognosequalität der Kosten-

wirkung

Das Ausmaß der Betroffenheit einzelner Wirtschaftszweige von Kostensteigerungen der

Energiewende wird in besonderem Maße durch die Kombination von Kostenbelastung und

Exponiertheit im internationalen Wettbewerb bestimmt. Vorrangig aus diesem Zusammen-

spiel bestimmt sich die wertschöpfungs- und damit für die Unternehmen verteilungswirksame

Kostenbelastung.

Bei der Notwendigkeit, diese beiden Merkmale nun zusammenführen zu müssen, stößt unser

Input-Output-Preismodell hinsichtlich der indirekten Effekte (nicht aber hinsichtlich der di-

rekten Effekte) an seine methodischen Grenzen: Denn sollte sich eine Branche im starken

internationalen Wettbewerb befinden, ist letztlich kaum eine Kostenwälzung möglich. Dann

fehlt aber eine wichtige Grundannahme für die Berechnung der indirekten Effekte in der

Preis- und Kostenbetrachtung, wobei sich dieses Problem systemisch in der Rechnung fort-

pflanzt, weil im Vorleistungsgeflecht alle Branchen indirekt mit allen anderen verbunden

sind.

Branchenseitig betrachtet und damit herausgelöst aus dem Systemzusammenhang lassen sich

die von uns prognostizierten Folgeeffekte für eine im Wettbewerb exponierte Branche ohne

Kostenwälzungsmöglichkeit dann noch wie folgt lesen: wenn alle anderen nicht-branchen-

internen Zulieferer in der Lage sind, ihren Kostenanstieg abzuwälzen, geht ein Strompreisan-

stieg in der betrachteten Branche eindeutig zu Lasten ihrer Wertschöpfung. Dann wird aus

dem Kostenanstieg eine echte, verteilungswirksame Belastung. Aber in dem Fall werden die

berechnete Größenordnung der Folgewirkung und damit die verteilungswirksame Belastung

überschätzt. Denn die untersuchte Branche liefert sich selbst – und zwar normalerweise in

großem Umfang – Vorleistungen zu. Für diese brancheninterne Vorleistungsverflechtung

wurden die Folgewirkungen unter der dann nicht mehr haltbaren Annahme einer vollständi-

gen eigendynamischen Fortpflanzung des Kostenimpulses über höhere Absatzpreise berech-

net. Hinzu kommen indirekte Störungen der Modellrechnung: Dadurch, dass die betrachtete

Branche wegen des internationalen Wettbewerbs seine eigenen Preise nicht erhöht, entstehen

in den anderen von ihr belieferten Wirtschaftszweigen keine indirekten, von der betrachteten

Branche ausgehenden Kostenwirkungen. Dann fällt in den belieferten Sektoren die Preisstei-

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

gerung geringer als prognostiziert aus, so dass die möglicherweise von dort ausgehenden ver-

teilungswirksamen Rückwirkungen auf die Ausgangsbranche ebenfalls geringer als berechnet

ausfallen. Auch dieser Aspekt läuft darauf hinaus, dass mit unserer Prognose der Folgeeffekte

eine Überschätzung gerade für die im internationalen Wettbewerb stark exponierten Branchen

erfolgt. Dieser Bias verschärft sich noch, je mehr unter den Zulieferern eines wettbewerbsin-

tensiven Wirtschaftszweiges wiederum Branchen sind, die ihrerseits einer starken Auslands-

konkurrenz ausgesetzt sind.

Die von uns prognostizierten Folgeeffekte sind damit jedoch nicht wertlos, sie verstehen sich

aber als maximale Grenzwerte. Sie sind umso stärker überschätzt, je intensiver eine Branche

selbst und/oder ihre Hauptzulieferer im internationalen Wettbewerb stehen.

Mit Blick auf die prognostizierten Primäreffekte bei den Vorleistungskosten und der Kosten-

wirkung auf Value-at-Stake-Basis allerdings stellt sich diese Problematik nicht. Diese Prog-

nosen basieren nicht auf der Annahme einer Kostenwälzung. Sie sind damit weitaus zuverläs-

siger als die Projektionen für die Folgeeffekte.

Als Fazit dieser selbstkritischen Auseinandersetzung mit der gewählten Methodik lässt sich

auf der einen Seite festhalten, dass – abgesehen vom Problem der hohen Nachfrageelastizität

– besonders bei starker internationaler Wettbewerbsintensität verteilungswirksame Belastun-

gen für eine Branche entstehen. Diese fallen höher als die vorhergesagten Primäreffekte aus,

aber sie sind wegen der Überschätzungstendenz bei den Folgeeffekten – in der Regel niedri-

ger als die von uns ausgewiesenen Gesamteffekte. Zur Bestimmung, um wie viel sie in der

Realität niedriger ausfallen, fehlt eine empirische Basis. Hierzu müsste letztlich das Input-

Output-Modell gekoppelt werden mit einem empirisch fundierten Modell der Kostenwäl-

zungsmöglichkeiten der Branchen. Es bedarf an dieser Stelle schlichtweg einer aus pragmati-

schen Gründen hier nicht zu leistenden Weiterentwicklung in der Grundlagenforschung der

Input-Output-Theorie.

Auf der anderen Seite gilt, je geringer die globale Wettbewerbsintensität umso realistischer

sind auch unsere geschätzten Folgewirkungen, wenngleich auch sie eventuell indirekt beein-

trächtigt werden durch Überschätzungen der Kostenwälzung von im Wettbewerb stehenden

Zulieferern. Infolgedessen sind die Primärwirkungen auch hier recht zuverlässig geschätzt,

die Gesamtwirkungen hingegen ebenfalls überschätzt, aber nicht in dem Ausmaß wie zuvor.

Zugleich gilt aber für diese Branchen, dass die kostenseitigen Belastungswirkungen – eben-

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

falls abgesehen vom nicht näher untersuchten Problem einer hohen Nachfrageelastizität –

keine oder allenfalls eine geringe wirksame Belastung in der Wertschöpfungsverteilung dar-

stellen.

3.6.2 Empirische Befunde zur Verteilungswirkung erhöhter Strompreise

Werden die Merkmale Handelsintensität und Kosteneffekten auf Value-at-Stake-Basis zum

Zweck der Beurteilung der branchenspezifischen Verteilungswirkung erhöhter Strompreise

zusammengeführt, ergeben sich die in den Abb. 21 bis Abb. 23 gezeigten Ergebnisse. Da im

Vorfeld keine objektiven kritischen Schwellenwerte für beide Merkmale festgelegt werden

konnten, wird zur Fokussierung auf die besonders belasteten Branchen als Referenz der

Durchschnitt beider Merkmale über alle Branchen hinweg gewählt.63 Im ungewichteten Mittel

weisen die Wirtschaftszweige im Beobachtungszeitraum 2008 und 2009 eine Handelsintensi-

tät von 31,0 v.H., eine primäre Kostenbelastung von 0,34 v.H. in Relation zur Wertschöpfung

und eine Gesamtkostenbelastung von 0,75 v.H. in Relation zur Wertschöpfung auf. In den

ersten beiden Abbildungen wurden nur solche Branchen herausgefiltert, die entweder eine

überdurchschnittlich hohe Handelsintensität oder eine überdurchschnittliche Kostenbelastung

oder beides haben. Die eingezeichneten roten Linien erfassen dabei zur Orientierung diese

Referenzwerte.

Bezogen auf die noch recht zuverlässig abzuschätzende direkte Kostenwirkung auf Value-at-

Stake-Basis verdeutlicht Abb. 21, dass erstens mit der Wasser- und der Gasversorgungsbran-

che zwei Sektoren existieren, die kostenseitig (in Relation zur Wertschöpfung) zwar über-

durchschnittlich stark von einem Strompreisanstieg betroffen sind. Zugleich weisen sie aber

auch eine ausgesprochen geringe Handelsintensität aus, wobei zumindest hinsichtlich der

Wasserversorgung auch noch eine starke Regulierung vorliegt. Ohne dies mit Daten unterle-

gen zu können, ist bei beiden Branchen überdies von einer geringen Nachfrageelastizität aus-

zugehen, handelt es sich doch bei den von ihnen bereitgestellten Gütern um Güter der Da-

seinsvorsorge. Insofern dürfte für diese beiden Branchen aus einem Strompreisanstieg keine

ernsthafte Verteilungseinbuße zu erwarten sein, da Kostensteigerungen relativ verteilungs-

63 Genaugenommen wird bei beiden Merkmalen der ungewichtete arithmetische Mittelwert über die Durch-schnittswerte für die Jahre 2008 und 2009 für alle Branchen gewählt. Es fließen dabei aus o.g. Gründen in die Mittelwertbildung nicht die Werte der Wirtschaftszweige „Elektrischer Strom, Dienstleistungen der Elektrizitäts-, Wärme- und Kälteversorgung“ und „Waren und Dienstleistungen privater Haushalte ohne ausgeprägten Schwerpunkt“ ein. Denkbar wären für die Bewertung sicherlich auch andere Referenzwerte, sie würden aber an der entscheidenden relativen Lage der einzelnen Branchen in den Diagrammen nichts ändern. Lediglich die roten Bezugslinien wären verschoben.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

neutral in die Endpreise weitergewälzt werden können.64 Auch Gießereien weisen eine ver-

gleichsweise hohe Kostenbelastung auf, ohne in einem intensiven internationalen Wettbewerb

zu stehen.

Abb. 21: Überdurchschnittlich exponierte Branchen – Primäre Kostenwirkung

Durchschnittswerte aus Input-Output-Daten 2008 u. 2009; Kostenwirkung nach 10-prozentigem Strompreisim-puls. Quelle: eigene Berechnungen aus Daten des Statistischen Bundesamtes.

Zweitens befindet sich unter den kostenseitig überdurchschnittlich stark belasteten Sektoren

zumindest mit dem Wirtschaftszweig „Keramik, bearb. Steine u. Erden“ eine Einheit, die nur

eine leicht überdurchschnittliche internationale Handelsintensität aufweist und erst dadurch in

den Fokus rückt.

64 Dies bestätigt beispielsweise die jüngste Erhöhung der Wasserpreise durch das Unternehmen Gelsenwasser. Mit dem expliziten Verweis auf gestiegene Strompreise und Investitionsnotwendigkeiten konnte der Wasseran-bieter vor der Ständigen Schiedsstelle im September 2013 eine ab Januar 2014 gültige über 12-prozentige Erhö-hung der Wasserpreise durchsetzen (vgl. Westfälische Nachrichten 17.09.2013).

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Drittens sehen sich gleich mehrere Wirtschaftszweige mit einer überdurchschnittlichen inter-

nationalen Wettbewerbsintensität konfrontiert, ohne jedoch unmittelbar von einer Strompreis-

erhöhung überdurchschnittlich betroffen zu sein. Dabei gilt in der Wertung, je höher die Han-

delsintensität umso schmerzhafter ist eine gegebene Kostenwirkung. Das Argument trifft im

Grenzbereich insbesondere die Hersteller von „DV-Geräten, elektronischen Bauelementen

pp.“, aber auch die Anbieter in der Branche „Erdöl und Erdgas“.

Viertens befinden sich in dem rot unterlegten Rechteck 16 exponierte Branchen, die bezogen

auf die unmittelbare Strompreiswirkung überdurchschnittliche Verteilungseinbußen befürch-

ten müssen, da sie einerseits mit überdurchschnittlichen Kostenwirkungen konfrontiert sind

und andererseits die Lasten angesichts einer vergleichsweise hohen Wettbewerbsintensität

kaum weiterreichen können. Es handelt sich dabei abgesehen von „Erze, Steine und Erden

pp.“, „Kohle“, Landwirtschaft, Jagd und DL“ um Branchen des Verarbeitenden Gewerbes. Je

weiter im Diagramm eine Branche oben rechts positioniert ist, umso dramatischer verschlech-

tert sich ihre Verteilungsposition bei Strompreissteigerungen. Insofern stechen hier – solange

man sich auf die unmittelbare Kostenwirkung einer Strompreiserhöhung konzentriert – als

große Verteilungsverlierer die Branchen „Erzeugung und erste Bearbeitung von Nichteisen-

metallen“, „Roheisen, Stahl, pp.“, „Chemische Erzeugnisse“, „Kokerei und Mineralölerzeug-

nisse“ und „Papier, Pappe und Waren daraus“ hervor. Weniger exponiert gleichwohl ebenfalls

von Umverteilungen bedroht sind die Branchen „Textilien, Bekleidung pp.“, „Glas- und

Glaswaren“ sowie „Erze, Steine und Erden pp.“ Mit Blick auf die primäre Kostenwirkung und

die Handelsintensität scheint der Zweig „Metallerzeugnisse“ unter den 16 herausstechenden

Branchen noch am wenigsten bedroht zu sein.

In Abb. 22 wurden zusätzlich zu den solide zu ermittelnden Primärwirkungen noch die von

uns prognostizierten Folgewirkungen beim Kosteneffekt berücksichtigt. Dadurch wird die

Kostenbelastung – nun als Gesamtkostenbelastung auf Value-at-Stake-Basis – ausgedrückt im

Niveau gegenüber Abb. 21 heraufgesetzt. Die Niveaueffekte sind, wie schon im Zusammen-

hang mit Abb. 16 erörtert, teilweise beachtlich, obwohl dies im Abbildungsvergleich durch

die veränderte Skalierung kaum sichtbar wird. An der relativen Positionierung und der vo-

rausgegangenen Bewertung ändert sich indessen wenig. Insbesondere sind mit Blick auf beide

dargestellten Merkmale weiterhin die zuvor schon genannten 16 Branchen im rot unterlegten,

für überdurchschnittlich hohe Merkmalsausprägungen stehenden Quadranten. Die Branche

„DV-Geräte, elektronische Bauelemente pp.“ bewegt sich weiterhin extern hart an der Grenze

zu diesem Quadranten. Die Zweige „Keramik, bearb. Steine und Erden“, „Metallerzeugnisse“,

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

„Landwirtschaft, Jagd und DL“ sowie „Kohle“ liegen zwar innerhalb des Fokus, aber dort

auch nur knapp oberhalb der Eintrittsschwelle.

Abb. 22: Überdurchschnittlich exponierte Branchen - Gesamtkostenwirkung

Durchschnittswerte aus Input-Output-Daten 2008 u. 2009; Kostenwirkung nach 10-prozentigem Strompreisim-puls. Quelle: eigene Berechnungen aus Daten des Statistischen Bundesamtes.

Abschließend soll in Abb. 23 auf die aus beiden Betrachtungen hervorgehenden, identischen

16 besonders exponierten Branchen fokussiert werden, deren detailliertere Zusammensetzung

der Tab. 7 entnommen werden kann. Hinsichtlich der Kostenwirkung auf Value-at-Stake-

Basis liegen für jeden Sektor zwei Prognosewerte zu den Effekten eines 10-prozentigen

Strompreisimpulses vor. Zum einen können wir mit den dunkel unterlegten linken Punkten

vorhersagen, um wie viel EUR sich die Vorleistungskosten pro 100 EUR an eigener Wert-

schöpfung in direkter Reaktion auf die Strompreisanhebung erhöhen. Diese Prognosewerte

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

sind vergleichsweise zuverlässig. Zum anderen liefern die hellen rechten Punkte einen

Grenzwert zum maximalen Vorleistungskostenanstieg pro 100 EUR an Wertschöpfung, wenn

man die indirekten Folgeeffekte mitberücksichtigt. Angesichts der methodischen Unsicherheit

stellt die Spanne zwischen dem linken und rechten Punkt das maximal mögliche Belastungs-

spektrum für eine Branche dar. Für einzelne Branchen werden die mittelbaren Belastungswir-

kungen deutlich größer prognostiziert als die direkten Effekte durch höhere Strompreise. Im

Durchschnitt resultiert bei den Werten zur Kostenbelastung in den 16 herausgehobenen Bran-

chen etwas mehr als eine Verdoppelung gegenüber der reinen Primärwirkung. In der Branche

„Kraftwagen und -teile“ ergibt sich sogar eine Erhöhung mit dem Faktor 3,6, für „Roheisen,

Stahl, pp.“ beträgt er 3,3, für die „Chemischen Erzeugnisse“ 2,6 und für „Nahrung, Futtermit-

tel, Getränke und Tabak“ 2,5.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Abb. 23: Überdurchschnittlich exponierte Branchen – Prognosespektrum der Kostenwirkung

Durchschnittswerte aus Input-Output-Daten 2008 u. 2009; direkte (dunkel) und gesamte (hell) Kostenwirkung nach 10-prozentigem Strompreisimpuls. Quelle: eigene Berechnungen aus Daten des Statistischen Bundesamtes

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Tab. 7: Wirtschaftszweige der exponierten Branchen Exponiert Wirtschaftszweig Nächste Gliederungsebene Landwirtschaft, Jagd und Dienstleistungen (WZ 2008: 1)

• Anbau einjähriger Pflanzen • Anbau mehrjähriger Pflanzen • Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu

Vermehrungszwecken • Tierhaltung • Gemischte Landwirtschaft • Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen • Jagd, Fallenstelllerei und damit verbundene Tätigkeiten

Kohlenbergbau (WZ 2008: 5)

• Steinkohlenbergbau • Braunkohlenbergbau

Erze, Steine u. Erden, sonst. Bergbauerzeugnisse u. Dienst-leistungen (WZ: 7-9)

• Eisenerzbergbau • NE-Metallerzbergbau • Gewinnung von Natursteinen (inkl. Kalkstein), Kies, Sand,

Ton und Kaolin • Sonstiger Bergbau; Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g. • Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erd-

öl und Erdgas • Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau

und die Gewinnung von Steinen und Erden Nahrungs- und Futtermittel, Getränke, Tabakerzeugnisse (WZ 2008: 10 bis 12)

• Schlachten und Fleischverarbeitung • Fischverarbeitung • Obst- und Gemüseverarbeitung • Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten • Milchverarbeitung • Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stär-

keerzeugnissen • Herstellung von Back- und Teigwaren • Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln • Herstellung von Futtermitteln • Getränkeherstellung • Tabakverarbeitung

Textilien, Bekleidung, Leder- und Lederwaren (WZ 2008: 13 bis 15)

• Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei • Weberei • Veredlung von Textilien und Bekleidung • Herstellung von sonstigen Textilwaren • Herstellung von Bekleidung (ohne Pelzbekleidung) • Herstellung von Pelzwaren • Herstellung von Bekleidung aus gewirktem und gestricktem

Stoff • Herstellung von Leder und Lederwaren (ohne Herstellung von • Lederbekleidung) • Herstellung von Schuhen

Holz, Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) (WZ 2008: 16)

• Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke • Herstellung von sonstigen Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwa-

ren (ohne Möbel)

Papier, Pappe und Waren daraus (WZ 2008: 17)

• Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pap-pe

• Herstellung von Waren aus Papier, Karton und Pappe

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Kokerei- und Mineralölerzeug-nisse (WZ 2008: 19)

• Kokerei • Mineralölverarbeitung

Gummi- u. Kunststoffwaren (WZ 2008: 22)

• Herstellung von Gummiwaren • Herstellung von Kunststoffwaren

Glas und Glaswaren (WZ 2008: 23.1)

• Herstellung von Glas und Glaswaren

Chemische Erzeugnisse (WZ 2008: 20)

• Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen

• Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln

• Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten • Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Körperpfle-

gemitteln sowie von Duftstoffen • Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen • Herstellung von Chemiefasern

Keramik, bearbeitete Steine und Erden (WZ 2008: 23.2 bis 23.9)

• Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren

• Herstellung von keramischen Baumaterialien • Herstellung von sonstigen Porzellan- und keramischen Er-

zeugnissen • Herstellung von Zement, Kalk und gebranntem Gips • Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips • Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen

a. n. g. • Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unter-

lage sowie sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mi-neralien a. n. g.

Roheisen, Stahl, Erzeugn. der ersten Bearbeitung von Eisen und Stahl (WZ 2008: 24.1 bis 24.3)

• Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen • Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und

Rohrverbindungsstücken aus Stahl • Sonstige erste Bearbeitung von Eisen und Stahl

NE-Metalle und Halbzeug dar-aus (WZ 2008: 24.4)

• Erzeugung und erste Bearbeitung von NE-Metallen (inklusive: Edelmetalle, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Kupfer und Kern-brennstoffaufbereitung)

Metallerzeugnisse (WZ 2008: 25)

• Stahl- und Leichtmetallbau • Herstellung von Metalltanks und -behältern; Herstellung von

Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen • Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel) • Herstellung von Waffen und Munition • Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen,

gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen • Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung; Mechanik a. n.

g. • Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und

Beschlägen aus unedlen Metallen • Herstellung von sonstigen Metallwaren

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Kraftwagen u. –teile (WZ 2008: 29)

• Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren • Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern • Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen

Quelle: Statistisches Bundesamt (2008).

In der Bewertung der Ergebnisse lässt sich die folgende Interpretation anhand des Beispiels

der Hersteller von „Nichteisen-Metallen und Halbzeug daraus (also Rohmaterialformen wie

Bleche)“ machen: Steigen die Strompreise um 10 v.H., ergibt sich für diese Branche auf je-

weils 100 EUR an eigener verteilbarer Wertschöpfung ein direkter Kostenanstieg von etwa

2 EUR. Hinzu kommen die indirekten Effekte, die daraus resultieren, dass sich auch die Pro-

dukte von Zulieferern der Branche erhöhen. Aufgrund methodischer Einschränkungen verste-

hen sich die Prognosen dieses Zusatzeffektes und damit der Gesamtwirkung aber nur als ma-

ximaler Grenzwert. Der Modellrechnung zufolge kämen zum berechneten direkten Kostenef-

fekt noch etwa maximal 1,9 EUR pro 100 EUR an eigener Wertschöpfung hinzu.

Alles in allem droht damit der Branche je 10-Prozentpunkte an Strompreissteigerung der Ver-

lust von mindestens 2 höchstens von rund 4 v.H. der eigenen Wertschöpfung, wenn es ihr

nicht gelingt, den Kostenanstieg wertschöpfungsneutral auf die eigenen Abnehmer zu über-

wälzen.

Diese Überwälzung gestaltet sich umso schwerer, als die Branche im starken internationalen

Wettbewerb steht. Sie weist eine Handelsintensität von gut 81 v.H. auf, d.h. das monetäre Vo-

lumen des Außenwirtschaftsverkehrs beläuft sich in dieser Branche auf weit über drei Viertel

des hiesigen Umsatzes (inkl. des Umsatzes aus Exporten).

Die relativ zuverlässig zu ermittelnden direkten Kosteneffekte lassen sich nun in differenzier-

ter Form für die zuvor beobachteten unterschiedlichen Preiskonstellationen hochrechnen (vgl.

Kap. 2.3). So hatten wir zum Beispiel festgestellt, dass unsere energieintensiven „Musterun-

ternehmen“ im Jahr 2013 durch die Energiewende – je nach Stromsteuersituation und Ge-

samtverbrauch – einen Strompreisanstieg von 2 bis hin zu 40 v.H. zu bewältigen hatten. Dies

bedeutet für ein Durchschnittsunternehmen der Branche „Nichteisenmetalle und Halbzeug

daraus“ einen direkten Kosteneffekt von 0,4 EUR bis hin zu 8 EUR pro 100 EUR an eigener

Wertschöpfung. Das Ergebnis zeigt einerseits, wie sensibel die Rechnung auf die im Einzel-

fall tatsächlich zu verkraftenden Strompreiserhöhungen reagiert. Sie zeigt andererseits aber

auch, dass bisher die direkte Belastung energieintensiver Unternehmen eher moderat ausfällt.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Ferner hatten wir für unsere energieintensiven Musterunternehmen gezeigt, dass durch ein

Aufheben der „Besonderen Ausgleichsregelung“ je nach Ausgangssituation Strompreissteige-

rungen von etwa 58 bis 86 v.H. drohen. Infolgedessen müsste in der Branche „Nichteisenme-

talle und Halbzeug daraus“ allein mit direkten Kosteneffekten von 11,60 bis hin zu 17,20 EUR

je 100 EUR an Wertschöpfung gerechnet werden. Fielen alle Privilegien weg, drohten je 100

EUR an Wertschöpfung zusätzliche Belastungen von 12,60 bis hin zu 24,60 EUR. Hinzu

kommen noch die indirekten Effekte.

Zwar reizt es nun, mit Hilfe unserer Prognose auch die indirekte Wirkung hochzurechnen.

Dafür ist die Projektion jedoch nicht geeignet. Sie wurde aus dem gesamtwirtschaftlichen

Input-Output-Verbund der Unternehmen unter der Annahme hergeleitet, dass alle Unterneh-

men mit demselben Preisanstieg konfrontiert werden. Das ist in den zuvor angestellten Be-

trachtungen von möglichen Strompreisveränderungen aber nicht der Fall: Wird die „Besonde-

re Ausgleichsregelung“ suspendiert, ändert das die Strompreise energieintensiver Unterneh-

men anders als die der zuvor schon nicht privilegierten Unternehmen. Insofern ist die Progno-

se der indirekten Effekte im Rahmen des Annahmekatalogs nur in der Lage aufzuzeigen, wel-

che Branchen unter Berücksichtigung der indirekten Folgewirkungen am stärksten von einer

allgemeinen, für alle prozentual gleichgroßen Strompreissteigerung betroffen wären, welche

Branchen also relativ am sensibelsten auf höhere Strompreise reagieren.

Bei einem Abgleich der von uns als exponierte Branchen identifizierten Sektoren mit denen,

die für 2014 einen Antrag auf Eingliederung in die Besondere Ausgleichsregelung gestellt

haben (vgl. Tab. 8), fällt eine hohe Übereinstimmung auf. Explizit aufgeführt werden in der

Tabelle die Hersteller von „NE-Metallen“, „Roheisen, Stahl pp.“, Chemischen Erzeugnissen“,

„Papier“, „Zement“ (vertreten in der Branche „Keramik, bearbeitete Steine und Erden“),

„Holz“, „Ernährung“, „Textilien“, „Kunststoff und Gummi“, „Glas“ und die „Metallerzeu-

gung und Bearbeitung“. Auf diese Branchen entfallen drei Viertel des privilegierten Gesamt-

verbrauchs. Nicht ausdrücklich aufgeführt sind in der Tabelle insbesondere „Kokereien und

Hersteller von Mineralölerzeugnissen“ sowie Produzenten von „Kraftwagen und Kraftwagen-

teilen“. Viele Anbieter aus diesen Branchen sind aber subsummiert unter „Sonstige“, wie ein

Blick in die von der Bafa veröffentlichte Unternehmensliste für 2013 zeigt.65 Die Antragstel-

ler haben einen durchschnittlichen Jahresverbrauch pro Abnahmestelle von gut 34 GWh. Als

besonders stromintensiv erweisen sich die antragstellenden Unternehmen aus der Eisen- und

65 Interessanterweise befanden sich zumindest im Jahr 2013 die großen deutschen Automobilkonzerne nicht unter den privilegierten Unternehmen.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

Stahlproduktion, die Hersteller und Bearbeiter von Nichteisenmetallen, das Papiergewerbe

und die Chemieindustrie. Ebenfalls stromintensiv sind die beantragenden Unternehmen aus

dem Bereich des Schienenbahnverkehrs. Mit 167 GWh/a zählen sie zu den Einheiten mit dem

zweithöchsten Strombezug pro Abnahmestelle. Gleichwohl gehören diese Unternehmen, die

in der Wirtschaftszweigegliederung der Input-Output-Rechnung in die Branche „Landverkehr

und Transport in Rohrfernleitungen“ eingeordnet sind, nicht zu unseren exponierten Bran-

chen, da sie dem internationalen Wettbewerb nicht überdurchschnittlich ausgesetzt sind.

Tab. 8: Branchenstruktur: Anträge auf Besondere Ausgleichsregelung

Anträge für 2014. Quelle: BMU/Bafa (2013) und eigene Berechnungen.

Wenn die exponierten Branchen durch einen Wegfall bisheriger Entlastung oder durch neue

allgemeine Strompreisbelastungen mit einer Verteuerung des Strombezugs konfrontiert wer-

den, wären sie zweifellos im Unternehmenssektor große Verlierer der Energiewende. Bei

ihnen machte sich die Kostenbelastung besonders stark bemerkbar und dies wäre umso prob-

lematischer, als die Unternehmen aufgrund des überdurchschnittlich hohen internationalen

Wettbewerbsdrucks den Kostenanstieg kaum in höhere Preise weiterreichen könnten. Nen-

nenswerte Einbußen bei der Wertschöpfung wären die Folge. Konkret reduzierten sich durch

die verringerte Verteilungsmasse die Gewinne, die Arbeitnehmerentgelte und die Abführun-

gen an den Staat. Die Gefahr eines „Green Electricity Leakages“ durch Verlagerung eines

Teils der Produktion oder Produktionsverluste an das Ausland ist hier besonders hoch, so dass

Branche

Abnahme-stellen [Anzahl]

Antrag Letztver-brauch [GWh]

Anteil am privil. Gesamt-Verbrauch [v.H.]

∅ Verbrauch pro Ab-nahmestelle [GWh]

Herstellung chemische Erzeugnisse 323 27.938 23,4 86,5Papiergewerbe 131 13.611 11,4 103,9Erzeug. u. erste Bearbeitg NE-Metalle 66 10.452 8,7 158,4Erzeug. Roheisen, Stahl u. Ferrolegierungen 51 12.212 10,2 239,5Schienenbahnen 73 12.192 10,2 167,0Herstellung von Zement 50 3.646 3,1 72,9Holzgewerbe 141 3.079 2,6 21,8Metallerzeugung und -bearbeitung 235 5.391 4,5 22,9Ernährungsgewerbe 573 5.664 4,7 9,9Textilgewerbe 87 854 0,7 9,8Kunststoff / Gummi 449 4.609 3,9 10,3Glas 123 3.479 2,9 28,3Sonstige 1.178 16.412 13,7 13,9Gesamt: 3.480 119.539 100,0 34,4

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

sich in der Tat eine besondere Schutzwürdigkeit vor den Folgen der Energiewende vermuten

lässt.

3.7 Kritische Anmerkungen

Bedenkenswert bei der vorausgehenden Identifikation der besonders schützenwerten Bran-

chen sind allerdings folgende Aspekte:

Erstens fehlt es an einer objektiv „richtigen“ Schwellenwertvorgabe für die beiden Merkmale.

Es ist zwar objektiv richtig, dass die Branchen innerhalb des rot unterlegten Bereichs in Rela-

tion zu den anderen Wirtschaftszweigen bei beiden Merkmalen überdurchschnittlich stark

betroffen sind. Ob mit dem Überschreiten beider Durchschnittswerte aber schon eine, absolut

gesehen, unhaltbare Situation entsteht, kann nicht objektiv beurteilt werden. Es gilt lediglich

die Feststellung, je weiter oben rechts eine Branche im Diagramm der Abb. 22 positioniert ist,

umso problematischer ist ihre Lage infolge erhöhter Strompreise. Fraglich ist in diesem Zu-

sammenhang auch, ob beide Indikatoren in der Bewertung gleichwichtig sein sollten und ob

der Indikator der Handelsintensität sich proportional zum internationalen Wettbewerbsdruck

entwickelt. Möglicherweise wirkt sich ja eine steigende Handelsintensität exponentiell auf die

Wettbewerbsintensität aus, so dass bereits bei einer leicht unterdurchschnittlichen Kostenwir-

kung eine inakzeptable wirksame Belastung wird. Diskutiert wird in der Literatur auch dar-

über, ob der vielfach angewandte Indikator der Handelsintensität wirklich geeignet ist, die

internationale Wettbewerbsintensität von Branchen in einer Kennziffer widerzuspiegeln.66

Zweitens gilt die Einordnung nur unter den Vorbehalten der Modellannahmen. Dabei erweist

sich die Problematik der Prognoseunsicherheit hinsichtlich der direkten Folgeeffekte bei der

Ermittlung einer Belastungsrangordnung als nicht weniger virulent. Denn sowohl im Ranking

nur nach dem Primäreffekt als auch im Ranking nach dem Gesamteffekt ergeben sich in der

Lage der Branchen zueinander keine allzu großen Veränderungen; insbesondere befinden sich

dieselben 16 Branchen innerhalb des jeweiligen roten, über dem Durchschnitt liegenden Prob-

lembereichs. Aber zu den Annahmen bei der Ermittlung beider Prognosewerte zählt auch,

dass alle Unternehmen mit demselben effektiven Anstieg67 des Strompreises infolge der Ener-

giewende konfrontiert werden. Simuliert wird also eine Situation, in der alle Branchen hin-

66 Vgl. Neuhoff u.a. (2013) und Buttermann/Baten (2013). 67 Dabei geht es nur um den Anstieg. Weniger problematisch ist es, dass die Branchen unterschiedliche Niveaus bei den Strompreisen vorfinden. Dies ist in der Berechnung möglich und wird in der Ausgangssituation in den Inputkoeffizienten entsprechend berücksichtigt.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

sichtlich weiterer Strompreissteigerungen gleichgestellt wären und es keine spezifischen Ver-

günstigungen beim weiteren Anstieg gäbe.

Drittens zählt zu den Annahmen die Prämisse der fehlenden Substitutionsmöglichkeit von

Inputs, da das Mengengerüst in den Input-Output-Verflechtungen als gegeben betrachtet wird.

Tatsächlich werden Unternehmen aber versuchen, sich stark verteuernde Inputfaktoren zu

ersetzen. Dies betrifft sowohl den Faktor Strom als auch solche Vorleistungen, die sich indi-

rekt infolge des Strompreisanstiegs verteuern. Unternehmen haben also prinzipiell längerfris-

tig die Möglichkeit, sich den hier berechneten Kostenwirkungen teilweise zu entziehen. Mit

Blick auf den Strominput und die direkten Kosteneffekte setzt dies jedoch voraus, dass noch

nicht alle Stromsparmaßnahmen ausgeschöpft wurden. Nach einer Untersuchung von Roland

Berger verfügen Unternehmen, sogar selbst aus stromintensive Branchen, noch über erhebli-

che Einsparpotenziale (Roland Berger Strategy Consultants (2011)). Für die metallerzeugende

Industrie wird von den Verfassern beispielsweise der aktuelle68 Einsatz von Effizienztechno-

logien mit nur rund 50 v.H. beziffert. Für die Sparte der Grundstoffchemie wird ein Wert von

rund 70 v.H., für die Papier- und Pappherstellung von ca. 52 v.H., bei der Verarbeitung von

Erden und Steinen von 63 v.H. angegeben.

Vermutlich stellt der Chef des deutschen Textilunternehmens Trigema, Grupp (in DUH

(2013, S. 29)), auf diesen Missstand ab, wenn er mit Blick auf das Wehklagen vieler Industri-

eller betont: „ein Unternehmen dürfe ‚nicht so geführt werden, dass durch Mehrkosten auf-

grund der EEG-Umlage Arbeitnehmer entlassen werden müssen‘ […] Ein Unternehmer, der

wegen des Strompreises Arbeitsplätze gefährde, ‚müsse etwas falsch gemacht haben.‘“

In der politischen sinnvollen Reaktion auf hohe verteilungswirksame Belastungen ergibt sich

an dieser Stelle der klassische Abwägungskonflikt bei der Gestaltung von Schutzmaßnahmen:

wie weit sollte man die Kostenbelastung durchwirken lassen, damit über die dann angestoße-

nen Substitutions- und Einsparprozesse einerseits längerfristig die Ökologie profitiert und

zugleich auch die Kostenbelastung wieder sinkt und andererseits kürzerfristig nicht die Gefahr

des „Green Electricity Leackages“ relevant wird.

Viertens wurde angesichts einer fehlenden empirischen Grundlage – Daten zur Höhe der

Nachfrage liegen nicht vor, nur zum tatsächlichen Umsatz – die Problematik einer hohen

Nachfrageelastizität nicht gewürdigt. Die theoretische Analyse hat jedoch gezeigt, dass Bran-

68 Die Angaben stammen aus dem Jahr 2011.

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Branchenspezifische Belastungswirkungen von Strompreiserhöhungen

chen selbst bei ausbleibendem internationalem Wettbewerb auch dann Verteilungsverluste

erleiden, wenn sie bei Kostensteigerungen mit einer hohen Nachfrageelastizität konfrontiert

sind.

Fünftens gelten die Befunde nur für den Durchschnitt einer Branche. Einzelne Unternehmen

können ihr zwar angehören, aufgrund individueller Besonderheiten vom Branchenbefund aber

abweichen. Neuhoff u.a. (2013, S. 20) kritisieren daher auch: „Die Strom- und Handelsinten-

sitäten einzelner Unternehmen können sich vom Branchendurchschnitt stark unterscheiden.“

Zur Betrachtung der wirklichen Belastung eines Unternehmens bedarf es mithin einer Einzel-

fallprüfung. Unsere Auswertung präsentiert insofern nur einen ersten Zugang zur Problematik

in den Unternehmen.

Sechstens ist mit der Ermittlung von verteilungswirksamen Belastungen noch nichts über die

Ursache des vorgegebenen Strompreisimpulses gesagt. Unsere Argumentation gilt generell

für Strompreiserhöhungen, egal ob sie das Ergebnis der Energiewende sind oder vorrangig

aus Oligopol-(Markt)macht resultieren.

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Schlussfolgerungen

4 Schlussfolgerungen

Die Energiewende ist nach wie vor ein gesamtgesellschaftliches Projekt, das vom großen Teil

der Bürgerinnen und Bürger getragen wird. Auch als Resultat des erfolgreichen Ausbaus der

EE nimmt die einzelwirtschaftliche Belastung aus der energiepolitischen Weichenstellung

aber allmählich zu. Um den ursprünglichen Elan der „beschleunigten Energiewende“ aufrecht

zu erhalten, um mithin die gesetzten ehrgeizigen Ziele bei der Reduktion der Treibhaus-

gasemissionen und beim Wechsel hin zu einer vorrangig regenerativen Energieversorgung zu

bewältigen, bedarf es weiterhin eines großen Rückhaltes der Bevölkerung. Hierfür ist eine

faire Kostenverteilung eine notwendige Voraussetzung.

Auf der Suche nach Lösungen sollte dabei zunächst aber einmal der gesamtwirtschaftliche

Kostenaspekt insgesamt mit weniger medial aufgeputschter Aufgeregtheit betrachtet werden.

Zwar sind seit der Einführung des EEG bislang inklusive der Zinseffekte allein über die EEG-

Förderung fast 90 Mrd. EUR an Differenzkosten aufgelaufen (vgl. Abb. 1 inklusive der

Kommentierung dort). Auch müssen für die Energiewende noch umfangreiche Investitionen

getätigt werden. Bis 2020 summieren sie sich nach einer Studie des DIW (vgl. Blazejcziak

u.a. (2013)) – inklusive der Netzinvestitionen – auf eine Größenordnung von knapp etwa 186

bis 200 Mrd. EUR. Bis 2050 wird in verschiedenen anderen Studien allein für den Ausbau der

EE-Anlagen mit 300 bis 500 Mrd. EUR gerechnet (vgl. acatech (2012)).

In der Einschätzung dieser Milliardenbeträge ist jedoch erstens zu bedenken, dass auch ohne

die Energiewende erhebliche Investitionen in die Energieinfrastruktur getätigt werden müss-

ten.

Zweitens sehen die Wirtschaftsforschungsinstitute für Deutschland 2014 ein Anhalten der

enormen deutschen Kapitalexporte vorher. Allein für 2014 werden 200 Mrd. EUR prognosti-

ziert, weil die Summe der gesamtwirtschaftlichen Ersparnis mit gut 280 Mrd. EUR weit grö-

ßer sein wird als die getätigten inländischen Nettoinvestitionen in Höhe von nur knapp 81

Mrd. EUR. Das heißt, gut 70 v.H. der deutschen Gesamtersparnis fließt ins Ausland und trägt

dort zum Aufbau von – wie die Griechenlandkrise belegt – überaus ungesunden außenwirt-

schaftlichen Ungleichgewichten bei. Die hohen gesamtwirtschaftlichen Sparüberschüsse

reichten mithin mehr als aus, um alternativ zum Kapitalabfluss hierzulande die EEG-

Förderung, die notwendigen Investitionen in EE-Anlagen, in Lastenmanagement- und Spei-

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Schlussfolgerungen

chertechnologien und in Stromnetze sowie im Bereich der energetischen Gebäudesanierung

zu finanzieren.

Drittens gilt es stets zu berücksichtigen, dass die Energiewende an verschiedenen Stellen ei-

nen gesellschaftlichen Nutzen erbringt, der einzelwirtschaftlich aber weniger unmittelbar an-

kommt. Hierbei handelt es sich um:

den Merit-Order-Effekt und die Belebung des Wettbewerbs am Großhandelsmarkt,

das Vermeiden externer Effekte (Vermeidung von CO2-Emissionen in der Stromer-

zeugung, Rückführung des Risikos eines atomaren GAUs, Reduktion der Endlage-

rungsproblematik)

Vorzüge aus wirtschaftsdemokratischeren Strukturen in der Stromerzeugungsland-

schaft durch mehr Dezentralität,

positive Wertschöpfungs-, Wachstums- und Beschäftigungseffekte durch die Investiti-

onen in eine neue Versorgungsinfrastruktur

eine verringerte Abhängigkeit von fossilen und nuklearen Rohstoffimporten,

technologische Spill-Over-Effekte,

geringere internationale Spannungen aufgrund knapper fossiler Energieträger und

Verringerung des Risikos eines kriegerischen oder terroristischen Missbrauchs der

Atomenergie.

Hinzu kommt viertens, dass langfristig bei erfolgreicher Umstellung der Stromerzeugung auf

EE hauptsächlich die kostenlos zur Verfügung stehenden Energieträger Wind und Sonnen-

strahlung eingesetzt werden können. Neben dem Einsparen von CO2-Zertifikatepreisen (so-

fern das Emissionshandelssystem politisch überlebt) lassen sich dann auch fossile Brennstoff-

kosten vermeiden, und die Stromproduktion zu niedrigeren Gestehungskosten organisieren.

Alles in allem deuten dabei Simulationsstudien, wie insbesondere die Leitstudie des BMU

(vgl. Nitsch u.a. (2012) darauf hin, dass sich in einer Perspektive von 15 bis 20 Jahren die

Energiewende zwar noch nicht wird amortisieren können. Aber danach könnte es gelingen,

die bis dahin aufgebauten Kosten mehr als abzutragen, weil dann der prognostizierten Verteu-

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Schlussfolgerungen

erung der fossilen Energieversorgung durch einen Wechsel hin zu immer günstigeren EE aus-

gewichen wird und weil zudem externe Kosten vermieden werden.

Auch gibt es – jenseits aller medialen Dramatisierung – für die privaten Haushalte, die am

Ende der Produktionskette sowohl die unmittelbaren als auch die weitergewälzten mittelbaren

Kostensteigerungen der Energiewende letztlich zu tragen haben, objektiv gesehen bisher we-

nig Anlass, sich zu beklagen. Im Warenkorb eines durchschnittlichen privaten Haushaltes

machen die Stromausgaben nur rund 2 v.H. aus (vgl. Bontrup/Marquardt (2014)). Durch die

kleine und die beschleunigte Energiewende zusammengenommen sind die Strompreise für sie

um etwa 47 % höher. Der Warenkorb hat sich bei diesem Impuls durch die Energiewende

unmittelbar nur um 1 v.H. verteuert. Berücksichtigt man die mittelbaren Effekte aus der indu-

zierten Verteuerung anderer Güter deutet unsere Modellrechnung in Kap. 3.4 in Verbindung

mit Bontrup/Marquardt (2014, S. 19, Fußnote 10) auf eine weitere Verteuerung um maximal 2

Prozentpunkte hin.

All dies bedeutet nicht, dass es auf dem Weg in das Zeitalter EE, keine technologischen Her-

ausforderungen (Fluktuationsproblem der Einspeisung inklusive Lastenmanagement und Sei-

cherung, Netzintegration, Back-up-Kapazitäten), keinen politischen Handlungsbedarf und

keine Verteilungskonflikte gibt.

So müsste zum einen das Problem der zunehmenden Elektrizitätsarmut (vgl.

Bontrup/Marquardt (2014), das sich jenseits der vorausgegangenen Durchschnittsbetrachtung

von Haushalten am unteren Ende der Einkommensskala offenbart, angegangen werden.

Zudem gilt es Ineffizienzen abzubauen. Dies betrifft die bislang unzureichende politische Ko-

ordination zwischen EU, Bund, Ländern und Ministerien. Wenig effizient ist auch der Sys-

temwiderspruch zwischen der EE-Förderung und dem ETS: Die durch die EE-Förderung ein-

gesparten CO2-Zertifikate führen zu niedrigeren Zertifikatepreisen, die bei gegebenem Ange-

bot an Emissionsrechten mit einer reinen Nachfrageverlagerung hin zu anderen Branchen ein-

hergehen. Der EE-Ausbau spart zwar so CO2-Verschmutzung in der Stromproduktion ein,

insgesamt verbilligt sich dadurch aber nur die – in Summe dann unveränderte – Emissionen

für andere Branchen.

Auch sollten – im Rahmen einer holistischen Systembetrachtung – verbliebene Ineffizienzen

in der Förderpraxis abgebaut werden. Hierzu zählt beispielsweise die Problematik der Über-

förderung einzelner EE-Technologien. Bezogen auf die Höhe der umzulegenden EE-

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Schlussfolgerungen

Förderkosten ist aber grundsätzlich auch festzuhalten, dass es bei unveränderter Ausbaupla-

nung auf absehbare Zeit, also solange die EE-Anlagen noch nicht wirtschaftlicher sind als die

konventionellen Kraftwerke, weiterhin ausreichender Renditeanreize bedarf. Die Investitionen

in EE konnten ja nur deshalb so stark expandieren, weil der Staat sie unter einem Wettbe-

werbsschutz stellte und zusätzlich finanzielle Anreize für ihren forcierten Ausbau setzte. Das

Argument trifft umso mehr zu, als ab Anfang der 2020er Jahre auch alte EE-Altanlagen er-

setzt werden müssen. Mit anderen Worten, bei den EE sind nicht nur beträchtliche Neu- son-

dern auch Ersatzinvestitionen notwendig.

Hinsichtlich der Verteilungsfrage spielen aber auch die in dieser Studie zentralen Privilegien

für die energieintensive, im internationalen Wettbewerb stehende Industrie eine wichtige Rol-

le: Je stärker diese Unternehmen privilegiert sind, umso mehr müssen dabei die anderen die

Lasten tragen. Gleichwohl hat die Privilegierung vor dem Hintergrund des „Green-

Electricity-Leakages“ einen sehr pragmatischen Grund. Unsere Befunde verdeutlichen, dass

die Belastungen bei einem Strompreisanstieg und die Möglichkeiten der Weiterwälzung über

die Branchen überaus heterogen verteilt sind. Die Ausnahmen sorgen in der Tat dafür, dass

diejenigen, die aufgrund ihrer Energieintensität in der Produktion einem politisch initiierten

Strompreisanstieg besonders ausgesetzt wären, derzeit durch die Energiewende selbst eher

moderat belastet werden. Ein Wegfall der Privilegien hätte jedoch – je nach Ausgangskonstel-

lation – beträchtliche Folgen für die Wertschöpfung. Verlagert sich daraufhin die Produktion

ins Ausland, weil betroffene Unternehmen sie selbst dorthin verlegen oder weil die internatio-

nalen Konkurrenten aufgrund eines Preisvorteils Marktanteile gewinnen, wäre umweltpoli-

tisch nichts erreicht, realwirtschaftlich hätte unsere Volkswirtschaft jedoch beim Wachstum

und der Beschäftigung Einbußen zu verkraften.

Vor diesem Hintergrund machen die Ausnahmen im Prinzip Sinn. Selbst die jetzige grüne

Vorsitzende im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Deutschen

Bundestag, Bärbel Höhn (2013), verwies in diesem Sinne darauf, dass im Beihilfeverfahren

der EU-Kommission die Gefahr bestehe, die Gestaltungshoheit zu verlieren. Aber, so Höhn

(2013), „wenn man nicht an diese überbordenden Ausnahmen herangeht, dann droht natürlich

von Brüssel, dass alle Ausnahmen gekippt werden und das würde richtig Arbeitsplätze ver-

nichten. […] Gerade Unternehmen wie Alu oder Stahl brauchen die Ausnahmen“.

Insofern bedarf es wesentlich strikterer Kriterien bei der Genehmigung von Privilegien. Ent-

scheidend für den Umverteilungsprozess im Unternehmenssektor – dies zeigt unserer Analyse

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Schlussfolgerungen

– ist dabei kurzfristig das Zusammenspiel von direkter und indirekter Kostenbelastung, der

Ausgesetztheit im internationalen Wettbewerb und der Nachfrageelastizität. Mittel- bis län-

gerfristig ist darüber hinaus stärker als bisher das unausgeschöpfte Einsparpotenzial zu be-

rücksichtigen. Bei allen operationalen Einschränkungen bei der Anwendung dieser Kriterien

liegt damit aber ein Kriterienbündel vor, das zumindest konzeptionell eine Entscheidungs-

grundlage für das politisch zugestandene Ausmaß angemessener Branchenentlastungen dar-

stellen sollte.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch die Privilegierung von Schienenbahnunter-

nehmen zu überdenken. Hier hat die Inanspruchnahme der „Besonderen Ausgleichsregelung“

in den letzten Jahren stark zugelegt, obwohl sie in keinem internationalen Wettbewerb stehen.

Sie könnten eine Verteuerung der Strompreise insbesondere im Nahverkehr angesichts eines

geringen intermodalen Wettbewerbs sicherlich weitergeben, ohne dass Kunden scharenweise

auf das Auto ausweichen. Auch scheint es bei der Prüfung, inwieweit Unternehmen überhaupt

dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, noch Verbesserungspotenzial zu geben.

Hinzu kommt, dass bei dieser Gelegenheit die Details der Belastungsprüfung noch einmal

überarbeitet werden müssen. Einem ZDF-Bericht vom 18.9.2013 zufolge lagern beispielswei-

se Unternehmen Personalkosten durch Werkverträge aus, weil die Werkverträge dann nicht

zur Bemessungsgrundlage für die Gesamtkosten gezählt werden, so dass damit formal die

Energieintensität steigt.69 Oftmals sind diese Werkverträge dann noch mit prekären Arbeits-

bedingungen verbunden.

Zu bedenken ist in diesem Kontext ferner, dass ein Abbau der Privilegien zwar Wirkungen

auf die EEG-Umlage hätte. Die Hauptwirkung beim Anstieg der EEG-Umlage kommt aber

eben nicht von den Privilegien, sondern von den Differenzkosten (vgl. Abb. 3).

Darüber hinaus sollte die Thematik der Generationengerechtigkeit vertieft werden. Gerade die

Erwartung einer stark zeitverzögerten Amortisation der Investitionen in EE spricht dafür, die

Kosten des Systemwechsels auf der Zeitschiene gerechter zu verteilen. Demnach sollten auch

diejenigen zur Finanzierung der neu aufzubauenden Infrastruktur beitragen, die am meisten

davon profitieren werden, und das sind die jüngeren Generationen. Ein kreditfinanzierter

Fonds, wie er von der bayerischen Wirtschafts- und Energieministerin Ilse Eigner vorgeschla-

gen wurde, wäre dazu ein adäquates Mittel. Damit könnte bereits heute ein großer Teil der

Verteilungsproblematik gemildert werden.

69 Vgl. Judzikowski/Koberstein (2013).

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6 Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

6.1 Aufbau der Input-Output-Tabelle in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung

In der Input-Output-Tabelle (vgl. Abb. 24) werden einerseits in der hier grau unterlegten Vor-

leistungsmatrix die wechselseitigen Produktionsverflechtungen zwischen den unterschiedli-

chen Produktionsbereichen einer Volkswirtschaft erfasst.70 Diese im sogenannten 1. Quad-

ranten der Tabelle angesiedelte Vorleistungsmatrix bildet die intermediären Inputs aus dem

innerdeutschen Wertschöpfungsprozess ab, wobei auch firmeninterne Lieferungen erfasst

werden.71 Zeilenweise wird dort für eine Gütergruppe i dargestellt, welche Sektoren mit Gü-

tern dieser Gruppe in welchem wertmäßigen Umfang versorgt werden. So wurden beispiels-

weise Güter aus der Gruppe „Elektrischer Strom, Dienstleistungen der Elektrizitäts-, Wärme-

und Kälteversorgung“ (Strom pp.) im Wert von 2,3 Mrd. EUR als intersektorale Vorleistung

an den chemische Erzeugnisse produzierenden Sektor geliefert. Zudem wurden Güter aus

dieser Gruppe im Wert von rund 20,3 Mrd. EUR als intrasektorale Vorleistungen für die An-

bieter der Erzeugnisse dieser Güter bereitgestellt. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um

Strom, der für die Stromerzeugung selbst als Vorleistung benötigt wird. Insgesamt stellten

Hersteller aus dieser Gütergruppe in der Inlandsproduktion den unterschiedlichen Sektoren

Vorleistungen im Wert von etwa 56,6 Mrd. EUR zur Verfügung.

Andererseits wird in der Tabelle für die einzelnen Gütergruppen zeilenweise neben dem Vor-

leistungsoutput in der grün unterlegten Endnachfragematrix, dem 2. Quadranten, auch der

Output für die Endnachfrage dokumentiert. Differenziert wird mit Blick auf diese letzte Ver-

wendung nach Nachfrage zum Zweck des Konsums, der Investitionen (inklusive der Vorrats-

bildung) sowie der Exporte. In der Endnachfrage wurden private oder öffentliche Haushalten

im Wert von rund 24 Mrd. EUR mit Gütern der Gruppe „Strom pp.“ zu konsumtiven Zwe-

cken beliefert, während das Ausland Exporte im Wert von rund 4 Mrd. EUR erhielt. In Sum-

me wurde mit dieser Gütergruppe also Endnachfrage in Höhe von ca. 28,2 Mrd. EUR bedient.

70 Vgl. Statistisches Bundesamt (2010). 71 Vgl. Bleses (2012, S. 16).

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

Abb. 24: Input-Output Tabelle Deutschland

Quelle: Statistisches Bundesamt (2012)

Über die Tabellenzeile zusammengefasst hat der Strom anbietende Sektor mit seinen Güte-

rumsätzen einen Produktionswert von 84,8 Mrd. EUR erzielt. Er setzt sich zusammen aus

Vorleistungsumsätzen in Höhe von 56,6 Mrd. EUR und zu 28,2 Mrd. EUR aus Umsätzen zur

Befriedigung der Endnachfrage.

Spaltenweise kann nun für jeden Sektor j abgelesen werden, wofür der Produktionswert ein-

gesetzt wurde. So bezog der Strom produzierende Sektor Vorleistungen von sich und anderen

inländischen Sektoren im Wert von 41,8 Mrd. EUR zu Herstellungspreisen bzw. unter Be-

rücksichtigung von zu zahlenden Gütersteuern im Wert von 42,4 Mrd. EUR zu Marktpreisen.

Systematischer Aufbau der deutschen Input-Output Matrix mit Werten von 2008

(Inländische Produktion, Angaben in Mill. EUR)

Investition

(inkl. Vorräte)

1 … … … … … … … … … …

Strom pp. … 20.296 … 2.300 … 56.630 24.153 0 28.172 84.802

… … … … … … … … … … …

Chemie … 13 … 58.624 … 78.979 3.930 853 82.179 161.158

… … … … … … … … … … …

n … … … … … … … … … …

… 41.850 … 99.276 … 2.057.380 1.490.926 331.639 2.796.086 4.853.466

… 523 … 994 … 66.145 155.864 34.901 190.655 256.800

… 8.617 … 32.042 … 512.941 156.430 112.780 462.549 975.490

Arbeitnehmer-entgelte

… 9.949 … 16.127 … 1.229.440

Sonst. Produktions-abgaben – sonst. Subventionen

… 10 … 29 … -9.330

Bruttobetriebs-

überschussΣ = Bruttowert-schöpfung

… 33.812 … 28.846 … 2.217.000

… 84.802 … 161.158 … 4.853.466

1) (Gütersteuern - Gütersubventionen) wurden hier nur den inländischen Vorleistungen zugerechnet

193.339

Σ Σ

Letzte Verwendung (Endnachfrage)Gesamte Verwen-

dung

1Strom

pp.… Chemie … Σ Konsum Exporte

Input der Produktionsbereiche

Sektor j

…Σ = Gesamte Vorleistung bzw. Endnachfrage aus inld. Produk-tion zu Herstellungspreisen

973.521

+ (Gütersteuern – Gütersubventionen)

-110

Güte

rgru

ppen

: Ve

rkau

f von

Sek

tor i

… 42.373 … 100.270= Gesamte inld. Vorleistung bzw. Endnachfrage zu Anschaffungspreisen1)

5.110.266

… 23.853 … 12.690 … 996.890

… 2.123.525 1.646.790 366.540 973.411 2.986.741

Brutto-Produktionswert = Gesamte Vorleistung inkl. Importe zu Anschaffungspreisen + Bruttowertschöpfung

Verwendung

Aufkommen

77.396

4.019

Komponenten eigener Wert-

schöpfung(Verteilung)

Vorleistung bzw. Endnachfrage aus Importen

123

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

Darüber hinaus dienen die eigenen Umsätze dazu, die Primärinputs eines Sektors zu bezah-

len. Sie werden in der blau unterlegten Primärinputmarix im 3. Quadranten der Tabelle prä-

sentiert. Hierbei handelt es sich um solche Inputs, die nicht vom inländischen Unternehmens-

sektor als Vorleistungen bereitgestellt werden. Erfasst werden hier für jeden Sektor die Impor-

te eines Produktionsbereiches sowie sein über den reinen Vorleistungsinput hinausgehender

eigenständiger Produktionsbeitrag zur inländischen Wertschöpfung. So verwendete der Strom

produzierende Sektor 8,6 Mrd. EUR seines Produktionswertes zur Finanzierung seiner Expor-

te. Der Rest in Höhe von 33,8 Mrd. EUR (= 84,8 Mrd. EUR – 42,4 Mrd. EUR – 8,6 Mrd.

EUR) ist die Wertschöpfung des Sektors. Sie wird verwendet, um die Arbeitnehmerentgelte

von 9,9 Mrd. EUR und sonstige (Netto-)Produktionsabgaben an den Staat zu begleichen. Was

dann noch übrig bleibt, ist als Residualeinkommen in Höhe von 23,9 Mrd. EUR der Bruttobe-

triebsüberschuss (EBITDA), der dazu eingesetzt werden kann, die Unternehmenssteuern, die

Abschreibungen sowie die Eigen- und Fremdkapitalverzinsung zu bedienen.

In der Tabelle spiegelt sich so zugleich der Kreislaufzusammenhang einer Volkswirtschaft

wider (vgl. Abb. 24). Zeilenweise lässt sich für jeden Produktionsbereich ablesen, für welche

Zwecke – sei es für Vorleistungen oder für unterschiedliche Formen der Endnachfrage – Gü-

ter bereitgestellt und verwendet wurden. Spaltenweise ist für jeden Bereich ablesbar, mit wel-

chem Güteraufkommen – sei es an Importen, Vorleistungen aus anderen Bereichen oder Fak-

toreinsatz in Form des Primärinputs – das Angebot zur Verfügung gestellt wurde. Dabei gilt

für jeden Produktionsbereich, dass Zeilen- und Spaltensumme gleich groß ausfallen. Die Zei-

lensumme steht dabei für den Wert der erzeugten Güter. Die daraus entstandenen Einnahmen

werden dann genutzt, um den spaltenweise abgebildeten Aufwand an Vorleistungen, Importen

sowie den Aufwand für die Arbeitnehmerentgelte und sonstige Produktionssteuern zu beglei-

chen. Der Betriebsüberschuss eines Produktionsbereichs sorgt als sich anpassende Residu-

algröße kreislauftechnisch für die Identität von Zeilen- und Spaltensumme in jedem einzelnen

Sektor und damit zugleich auch in der gesamtwirtschaftlichen Aggregation.

Überdies gilt kreislauftheoretisch, dass sich die Endnachfrage zu Herstellungspreisen in Höhe

von rund 2,8 Bio. EUR aus den Importen (ca. 513 Mrd. EUR), den (Netto-)Gütersteuern (ca.

66 Mrd. EUR) sowie vor allem der inländischen Wertschöpfung (ca. 2,2 Bio. EUR) speist.

124

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

Abb. 25: Kreislaufzusammenhang der Input-Output Tabelle

Der aktuellste Datenstand bei den Input-Output-Tabellen in der hiesigen VGR ist das Jahr

2009. Die Daten erscheinen in der Fachserie 18 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Reihe

2 Input-Output-Rechnung. Mit Blick auf die Verflechtungen differenziert die deutsche

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) nach 73 Input-empfangenden „Produktionsbe-

reichen“ und ebenso vielen zuliefernden „Gütergruppen“ (vgl. Tab. 9), wobei es für den Pro-

duktionsbereich „Waren und Dienstleistungen Privater Haushalte ohne ausgeprägten Schwer-

punkt“ in der Vorleistungsmatrix angesichts zu geringer Werte keine Angaben gibt.

v12

v21 v22 … v2n C2 I2 EX2 BPW2

vn2

T2

IM2

W2

BÜ2

BPW2

Endnachfrage:e2

WertschöpfungPrimärinput

empfangender Sektor j = 2

liefernder Sektor i = 2

vij = Vorleistung von i an jC i = Konsumnachfrage nach Gütern von iI i = Investitionsnachfrage nach Gütern von iEX i = Exportnachfrage nach Gütern von iTj = Steuern von jIMj = Importe von jWj = Arbeitsentgelte von jBÜj = Betriebsüberschüsse von jBPWj = Bruttoproduktionswert von j

125

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

Tab. 9: Wirtschaftszweige der Input-Output-Rechnung

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wirtschaftsbereichsschlüssel aller VGR-Ebenen –WZ 2008

6.1.1 Regeln für Matrixoperationen

In der vorrangig von Wassily Leontief begründeten Input-Output-Analyse wird traditionell

mit den Methoden der linearen Algebra gearbeitet. Durch das Verwenden von Matrizen lassen

sich die komplexen Systeme in komprimierter Form untersuchen.

Beim Arbeiten mit Matrizen gibt es eine eigene Algebra. Einige wichtige Regeln, die später

angewandt werden, sollen hier vorweg präsentiert werden.

Bei der Multiplikation von Matrizen (X, Y, Z) gelten u.a. folgende Regeln:

Erzeugnisse der Landwirtschaft, Jagd und Dienstleistungen

Handelsleistungen mit Kfz, Instandhaltung und Reparatur an Kfz

Sonst. freiberuf., wiss., techn. u. veterinär-medizinische Dienstleistg.

Forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen

Großhandelsleistungen (ohne Handelsleistungen mit Kfz)

Dienstleistungen der Vermietung von beweglichen Sachen

Fische, Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse

Einzelhandelsleistungen (ohne Handelsleistungen mit Kfz)

Dienstleistungen der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften

KohleElektr. Strom, Dienstleistg. der Elektriz.-, Wärme- und Kälteversorg.

Landverkehrs- und Transportleistungen in Rohrfernleitungen

Dienstleistg. v. Reisebüros, -veranstaltern u. sonst. Reservierungen

Erdöl und ErdgasIndustriell erzeugte Gase, Dienstleistungen der Gasversorgung

Schifffahrtsleistungen Wach-, Sicherheitsdienstlg., wirtschaftl. Dienstleistg. a.n.g

Erze, Steine u. Erden, sonst. Bergbauerzeugn. u. Dienstleistg.

Wasser, Dienstleistungen der Wasserversorgung

Luftfahrtleistungen Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung und der Verteidigung

Nahrungs- und Futtermittel, Getränke, Tabakerzeugnisse

Dienstleistg. d. Abwasser-, Abfallentsorg. u. Rückgewinnung

Lagereileistungen, sonstige Dienstleistungen für den Verkehr

Dienstleistungen der Sozialversicherung

Textilien, Bekleidung, Leder- und Lederwaren

HochbauarbeitenPost-, Kurier- und Expressdienstleistungen

Erziehungs- und Unterrichtsdienstleistungen

Holz, Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)

TiefbauarbeitenBeherbergungs- und Gastronomiedienstleistungen

Dienstleistungen des Gesundheitswesens

Papier, Pappe und Waren darausVorb. Baustellen-, Bauinstallations- und sonstige Ausbauarbeiten

Dienstleistungen des Verlagswesen

Dienstleistungen von Heimen und des Sozialwesens

Druckereileistungen, bespielte Ton-, Bild- und Datenträger

Dienstleistg. v. audiovisuell. Medien, Musikverlag. u. RF-veranstaltern

Dienstleistungen der Kunst, der Kultur und des Glücksspiels

Kokerei- und Mineralölerzeugnisse

Telekommunikations-dienstleistungen

Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung

Chemische Erzeugnisse IT- und Informationsdienstleistungen

Dienstleistg. d. Interessenvertr., kirchl. u. sonst. Vereinigungen

Pharmazeutische Erzeugnisse FinanzdienstleistungenReparaturarbeiten an DV-Geräten und Gebrauchsgütern

Gummi- und KunststoffwarenDienstleistungen von Versicherungen und Pensionskassen

Sonstige überwiegend persönliche Dienstleistungen

Glas und Glaswaren Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistg. verbundene Dienstleistg.

Waren und Dienstleistungen privater Haushalte o.a.S.

Keramik, bearbeitete Steine und Erden

Dienstleistungen des Grundstücks- und Wohnungswesens

Roheisen, Stahl, Erzeugn. der ersten Bearbeitung von Eisen und Stahl

Dienstleistungen der Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung

NE-Metalle und Halbzeug daraus Dienstleistg. v. Architektur- u. Ing.büros u.d..techn.,physik.U.suchung

GießereierzeugnisseForschungs- und Entwicklungsleistungen

Metallerzeugnisse Werbe- und Marktforschungsleistungen

DV-Geräte, elektron. Bauelem. u. Erzeugn. f. Telekomm. u. Unterhaltg. Mess-, Kontroll- u.ä. Instr. u. Einr., elektromed. Gerät., DatenträgerElektrische AusrüstungenMaschinenKraftwagen und Kraftwagenteile Sonstige FahrzeugeMöbel und Waren a.n.g.Reparatur, Instandh. u. Installation v. Maschinen u. Ausrüstungen

Berg

bau,

Gew

innu

ng v

on

Stei

nen,

Erd

en, E

rdöl

, Er

dgas

Primärer Sektor: Land- und Forstwirtschaft,

Fischerei

Tert

iäre

r Sek

tor:

Die

nstle

istu

ngen

Seku

ndär

er S

ekto

r: P

rodu

zier

ende

s G

ewer

be

Fina

nzie

rung

, Ver

mie

tung

und

Unt

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hmen

sdie

nstle

ister

Öff

entli

che

und

Priv

ate

Dien

stle

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gen

Vera

rbei

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ewer

be

Ener

gie-

u. W

asse

rver

sorg

ung

Baug

ewer

be Hand

el-,

Gas

tgew

erbe

, Ver

kehr

, Ve

rmie

tung

, Med

ien,

IT

126

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

𝑋𝑋 ∙ 𝑌𝑌 ≠⏞i.d.R.

𝑌𝑌 ∙ 𝑋𝑋 (R.1)

𝑋𝑋 ∙ 𝑌𝑌 ∙ 𝑍𝑍 = (𝑋𝑋 ∙ 𝑌𝑌) ∙ 𝑍𝑍 = 𝑋𝑋 ∙ (𝑌𝑌 ∙ 𝑍𝑍) (R.2)

𝑋𝑋 ∙ (𝑌𝑌 + 𝑍𝑍) = 𝑋𝑋 ∙ 𝑌𝑌 + 𝑋𝑋 ∙ 𝑍𝑍 (R.3)

𝑋𝑋 ∙ 𝐼𝐼 = 𝐼𝐼 ∙ 𝑋𝑋 = 𝑋𝑋 mit 𝐼𝐼 = Einheitsmatrix (R.4)

(𝑋𝑋 ∙ 𝑌𝑌)′ = 𝑌𝑌′ ∙ 𝑋𝑋′ (R.5)

Für das Rechnen mit der Inversen gelten u.a. folgende Regeln:

𝑋𝑋 ∙ 𝑋𝑋−1 = 𝐼𝐼 = 𝑋𝑋−1 ∙ 𝑋𝑋 (R.6)

(𝑋𝑋−1)−1 = 𝑋𝑋 (R.7)

(𝑋𝑋−1)′ = (𝑋𝑋′)−1 (R.8)

(𝑋𝑋 ∙ 𝑌𝑌)−1 = 𝑌𝑌−1 ∙ 𝑋𝑋−1 (R.9)

(𝑋𝑋 ∙ 𝑌𝑌)−1 = 𝑌𝑌−1 ∙ 𝑋𝑋−1 (R.10)

Ferner gelten:

𝐼𝐼 − 𝑋𝑋′ = (𝐼𝐼 − 𝑋𝑋)′ (R.11)

𝑋𝑋′ = 𝑋𝑋 ∧ (𝑋𝑋−1)′ = 𝑋𝑋−1 für Diagonalmatrizen (R.12)

(𝐼𝐼 − 𝑋𝑋)−1 = lim𝑛𝑛→∞

𝐼𝐼 + 𝑋𝑋 + 𝑋𝑋2 + … + 𝑋𝑋𝑛𝑛 für 𝑋𝑋𝑖𝑖𝑖𝑖 ≤ 1 (R.13) (Taylor Reihe)72

6.1.2 Modelanalyse

Mit Hilfe der Input-Output-Tabellen lassen sich nun unterschiedliche Szenarien hinsichtlich

ihrer Auswirkungen analysieren.73 Dazu zählt im Rahmen von sogenannten „Preismodellen

der Input-Output-Rechnung“ auch die Untersuchung, wie sich Preisveränderungen in einzel-

nen Gütergruppen über die Produktions- und Nachfragebereiche der gesamten Volkswirt-

schaft verbreiten. Dabei können nicht nur die direkten Effekte ermittelt werden, sondern auch

indirekte. Wenn sich beispielsweise Strom verteuert, dann trifft dies einen strombeziehenden

72 Vgl. Miller/Blair (2012, S. 32). 73 Vgl. z.B. Gstach/ (2009), Miller/ Blair (2012), Moosmüller (2004, S. 251ff).

127

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

Wirtschaftsbereich nicht nur unmittelbar über die Strom-Vorleistungen. Darüber hinaus ver-

teuern sich auch andere bezogene Vorleistungen, zu deren Produktion Strom eingesetzt wer-

den muss. Gestützt auf die Input-Output-Tabellen und damit unter Berücksichtigung der vor-

liegenden Produktionsverflechtungen sowie des gesamtwirtschaftlichen Kreislaufzusammen-

hangs können diese direkten und indirekten Effekte ermittelt werden. Durch einen Preisim-

puls kommt es dabei zu den unmittelbaren und mittelbaren Störungen des Systems, die im

Rahmen der Analyse am Ende so verarbeitet sein worden müssen, dass sich das Gesamtsys-

tem wieder in einem Kreislaufgleichgewicht befindet.

Allerdings sind derartige Projektionen unvermeidlich mit der Vorgabe von Annahmen ver-

bunden (vgl. Kap. 6.1.2.7). Eine wichtige Prämisse in dieser Hinsicht ist die Unterstellung,

dass sich im Anpassungsprozess die in den Input-Output-Tabellen abgebildeten Verflechtun-

gen strukturell nicht ändern. Das betrifft sowohl Gütermengen und infolgedessen auch die

Inputkoeffizienten (also die Relation zwischen dem erzeugten mengenmäßigen Output und

den zahlreichen unterschiedlichen mengenmäßigen Inputs) bei den bezogenen Vorleistungen

als auch bei den Primärinputs. Überdies wird unter Hinweis auf die Output-Homogenität da-

von ausgegangen, dass Güter einer Gütergruppe in allen Verwendungen einen einheitlichen

Preis erzielen.

Bevor die Auswirkung von Strompreiserhöhungen konkret untersucht wird, soll zunächst

durch ein kleines übersichtliches Modell die Analyselogik hergeleitet werden. Diese Herlei-

tung erfolgt zum einen abstrakt und zum anderen parallel anhand eines Zahlenbeispiels.

6.1.2.1 Input-Ouput-Modell

Das Modell baut auf zwei produzierenden inländischen Sektoren und zwei Güterbereichen

auf. Es handelt sich um eine geschlossene Volkswirtschaft. Die Endnachfrage besteht aus nur

einer aggregierten Komponente, der privaten Konsumnachfrage. Die privaten Haushalte lie-

fern dann auch den einzigen wertschöpfenden Primärinput, den Faktor Arbeit. Sektor 1 liefert

gemäß der ersten Zeile in (1) intersektorale Vorleistungen an sich selbst in Euro-Höhe von

𝑣𝑣11 sowie intrasektorale Vorleistungen in Euro-Höhe von 𝑣𝑣12 an Sektor 2. Darüber hinaus

bedient er die Endnachfrage im Euro-Wert von 𝑒𝑒1. In Summe erzielt Sektor 1 einen Umsatz,

der hier identisch mit dem Bruttoproduktionswert ist, von 𝑈𝑈1. Die damit verbundenen Ein-

nahmen dienen gemäß der ersten Spalte dazu, die bezogenen Vorleistungen – 𝑣𝑣11 von intra-

sektoralen Anbietern und 𝑣𝑣21von Anbietern des Sektors 2 zu beziehen. Der Rest von 𝑈𝑈1wird

eingesetzt, um den an der eigenen Wertschöpfung in Höhe von 𝑈𝑈1 − 𝑣𝑣11 − 𝑣𝑣12 = 𝑤𝑤1beteilig-

128

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

ten Primärfaktor Arbeit zu bezahlen. Analog lassen sich die zweite Zeile und Spalte für den

Sektor 2 interpretieren. Die Lohnsumme 𝑤𝑤1 + 𝑤𝑤2 = 𝐸𝐸𝐸𝐸 gibt dann die Höhe der volkswirt-

schaftlichen Einkommen wieder, wobei unterstellt wurde, dass die Arbeit anbietenden Haus-

halte selbst keine Endnachfrage bedienen. Aufgrund der Kreislaufarithmetik müssen diese

Einkommen ausreichen, um die Endnachfrage finanzieren zu können: 𝐸𝐸𝐸𝐸 = 𝑒𝑒1 + 𝑒𝑒2. Alle

Angaben zu den Umsätzen bzw. Kosten liegen – wie in der empirischen Realität – nur auf

Eurobasis vor.

Allgemeines Modell:

𝑣𝑣11 + 𝑣𝑣12 + 𝑒𝑒1 = 𝑈𝑈1𝑣𝑣21 + 𝑣𝑣22 + 𝑒𝑒2 = 𝑈𝑈2𝑤𝑤1 + 𝑤𝑤2 + 0 = 𝐸𝐸𝐸𝐸

(1)

Beispiel:

Daraus lässt sich die wertmäßige Inputkoeffizienten-Matrix bestimmen, wobei 𝑎𝑎𝑖𝑖𝑖𝑖 = 𝑣𝑣𝑖𝑖𝑖𝑖𝑈𝑈𝑖𝑖

, z.B.

wäre 𝑎𝑎21 = 𝑣𝑣21𝑈𝑈1

. Der Koeffizient gibt also an, welchen in Euro gemessenen Input Sektor 1 pro

Euro an eigenem Umsatz von Sektor 2 bezieht. Die Matrix dieser wertmäßigen Inputkoeffi-

zienten wird in der Realität auch ermittelt. Sie hat die Gestalt:

𝐴𝐴 = �

𝑣𝑣11𝑈𝑈1

𝑣𝑣12𝑈𝑈2

𝑣𝑣21𝑈𝑈1

𝑣𝑣22𝑈𝑈2

= �𝑎𝑎11 𝑎𝑎12𝑎𝑎21 𝑎𝑎22� < �1 1

1 1� (2)

𝐴𝐴 = �40200

80120

60200

0120

� = �0,20 0,670,30 0,00�

Hervorzuheben ist die Anwendbarkeitsvoraussetzung für die später folgende Taylor‘sche Rei-

henentwicklung nach (R.13), dass alle Matrixelemente von A echte Anteile darstellen und

daher kleiner als 1 sind.

Zu Analysezwecken wird in der Praxis ergänzend zu der Koeffizienten-Matrix 𝐴𝐴 zumeist auch

die daraus abgeleitete, normalerweise nur mit großer Rechnerleistung zu berechnende Leon-

tief-Inverse (𝑅𝑅) dokumentiert. Mit 𝐼𝐼 als Einheitsmatrix wird sie bestimmt aus:

Wertmäßige Angaben in EUR

S1 S2 EU

EKS1 40 80 80 200S2 60 0 60 120PA 100 40 0 140Σ= 200 120 140 460

von

an …

129

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

𝑅𝑅 = (𝐼𝐼 − 𝐴𝐴)−1 = �𝑟𝑟11 𝑟𝑟12𝑟𝑟21 𝑟𝑟22� (3) 𝑅𝑅 = (𝐼𝐼 − 𝐴𝐴)−1 = � 0,80 −0,67

−0,30 1,00 �−1

= �1,67 1,110,50 1,33�

6.1.2.2 Gleichgewichtsanalyse

Angenommen, es lägen nun noch Informationen über die Zusammensetzung der jeweiligen

Umsätze bzw. Kosten in der Form vor, dass sie in eine Mengen- und Preiskomponente zerlegt

werden könnten, dann ließe sich der Wirtschaftskreislauf alternativ zu (1) wie folgt erfassen:

Kreislaufgleichgewicht:

𝑥𝑥11 ∙ 𝐵𝐵1 + 𝑥𝑥12 ∙ 𝐵𝐵1 + 𝑦𝑦1 ∙ 𝐵𝐵1 = 𝑋𝑋1 ∙ 𝐵𝐵1𝑥𝑥21 ∙ 𝐵𝐵2 + 𝑥𝑥22 ∙ 𝐵𝐵2 + 𝑦𝑦2 ∙ 𝐵𝐵2 = 𝑋𝑋2 ∙ 𝐵𝐵2𝑙𝑙1 ∙ 𝐿𝐿1 + 𝑙𝑙2 ∙ 𝐿𝐿2 + 0 ∙ 𝐿𝐿3 = 𝐸𝐸𝐸𝐸

(4)

𝑥𝑥𝑖𝑖𝑖𝑖 ist darin die mengenmäßige Vorleistung aus dem Sektor i für den Sektor j. 𝑙𝑙1 erfasst die

eingesetzte Arbeitsmenge im ersten, 𝑙𝑙2 analog die Arbeitsmenge im zweiten Sektor. 𝐿𝐿𝑖𝑖 ist der

Lohn pro Arbeitsmengeneinheit im Sektor i, wobei in den Sektoren unterschiedlich hohe

Löhne zugelassen werden. Das Produkt 𝑙𝑙𝑖𝑖 ∙ 𝐿𝐿𝑖𝑖 steht damit für die Kosten des Primärinputs im

Sektor i und in Ermangelung weiterer Primärinputs auch für die Wertschöpfung des Sektors.

Im Beispiel sollen sich diese Daten wie folgt zusammensetzen:

Dabei soll von gegebenen und nachfolgend unveränderlichen mengenbasierten Inputkoeffi-zienten im Vorleistungsgeflecht ausgegangen werden: 𝑏𝑏𝑖𝑖𝑖𝑖 = 𝑥𝑥𝑖𝑖𝑖𝑖

𝑋𝑋𝑖𝑖⇒ 𝑥𝑥𝑖𝑖𝑖𝑖 = 𝑏𝑏𝑖𝑖𝑖𝑖 ∙ 𝑋𝑋𝑖𝑖 , z.B.

gilt: 𝑥𝑥21 = 𝑏𝑏21 ∙ 𝑋𝑋1. Der Koeffizient 𝑏𝑏𝑖𝑖𝑖𝑖 gibt an, wie viel mengenmäßiger Vorleistungsinput aus dem Sektor i von Sektor j pro selbst erzeugter Outputmengen-Einheit benötigt wird. Zu-dem werden für jeden Sektor konstante, auf die erzeugte Gütermenge bezogenen Wertschöp-

Separiert in Mengen und Preise

xi1

l1

Pi

L1

xi2

l2

Pi

L2

yi

l3

Pi

L3

Xi Pi UEK

S1 10 4 20 4 20 4 50 4 200S2 30 2 0 2 30 2 60 2 120PA 50 2 40 1 0 1 140Σ=

von

200 120 140

an …S1 S2 E U

130

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

fungskoeffizienten unterstellt: 𝑐𝑐𝑖𝑖 = 𝑙𝑙𝑖𝑖𝑋𝑋𝑖𝑖⇒ 𝑙𝑙𝑖𝑖 = 𝑐𝑐𝑖𝑖 ∙ 𝑋𝑋𝑖𝑖 , z.B. gilt: 𝑙𝑙2 = 𝑐𝑐2 ∙ 𝑋𝑋2, wobei 𝑐𝑐𝑖𝑖 für den

Sektor j angibt, welche Menge des Primärinputs pro Outputmengen-Einheit dieses Sektors eingesetzt werden muss.74

In Matrixdarstellung ergibt sich für die mengenbasierten Inputkoeffizienten der Vorleistun-

gen:

B = �

x11x1

x12x2

x21x1

x22x2

� = �b11 b12b21 b22

� (5)

𝐵𝐵 = �1050

4060

3050

060

� = �0,20 0,670,60 0,00�

Einsetzen der mengenbasierten Koeffizienten in (4) führt zu:

𝑏𝑏11 ∙ 𝑋𝑋1 ∙ 𝐵𝐵1 + 𝑏𝑏12 ∙ 𝑋𝑋2 ∙ 𝐵𝐵1 + 𝑦𝑦1 ∙ 𝐵𝐵1 = 𝑋𝑋1 ∙ 𝐵𝐵1𝑏𝑏21 ∙ 𝑋𝑋1 ∙ 𝐵𝐵2 + 𝑏𝑏22 ∙ 𝑋𝑋2 ∙ 𝐵𝐵2 + 𝑦𝑦2 ∙ 𝐵𝐵2 = 𝑋𝑋2 ∙ 𝐵𝐵2𝑐𝑐1 ∙ 𝑋𝑋1 ∙ 𝐿𝐿1 + 𝑐𝑐2 ∙ 𝑋𝑋2 ∙ 𝐿𝐿2 + 0 ∙ 𝐿𝐿3 = 𝐸𝐸𝐸𝐸

(6)

Umgesetzt im Beispiel gilt:

Berücksichtigt man ferner, dass die Summe der i-ten Zeile wegen der Kreislaufarithmetik mit

der Summe der i-ten Spalte übereinstimmen muss (vgl. (2)), resultiert nach der getrennten

Summation der ersten beiden Spalten aus (6):

74 Diese Annahmen gehen einher mit der Unterstellung von limitationalen Leontief-Produktionsfunktionen, in denen keine Faktorsubstitution möglich ist. Vgl. Miller/Blair (2012, S. 16f.)

Mengenmäßige Inputkoeffizienten

bi1

c1

X1 Pi

L1

bi2

c2

X2 Pi

L2

yi

l3

Pi

L3

Xi Pi UEK

S1 0,20 50 4 0,33 60 4 20 4 50 4 200S2 0,60 50 2 0,00 60 2 30 2 60 2 120PA 1,00 50 2 0,67 60 1 0 1 140Σ=

U

von

200 120 140

an …S1 S2 E

b21 = x21/X1

= 30/50c2 = l2/X2

= 20/60

131

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

Kreislaufgleichgewicht spaltenweise:

𝑏𝑏11 ∙ 𝑋𝑋1 ∙ 𝐵𝐵1 + 𝑏𝑏21 ∙ 𝑋𝑋1 ∙ 𝐵𝐵2 + 𝑐𝑐1 ∙ 𝑋𝑋1 ∙ 𝐿𝐿1 = 𝑋𝑋1 ∙ 𝐵𝐵1𝑏𝑏12 ∙ 𝑋𝑋2 ∙ 𝐵𝐵1 + 𝑏𝑏22 ∙ 𝑋𝑋2 ∙ 𝐵𝐵2 + 𝑐𝑐2 ∙ 𝑋𝑋2 ∙ 𝐿𝐿2 = 𝑋𝑋2 ∙ 𝐵𝐵2

(7)

Übertragen auf das Beispiel: 0,20 ∙ 50 ∙ 4 + 0,60 ∙ 50 ∙ 2 + 1,00 ∙ 50 ∙ 2 = 50 ∙ 40,33 ∙ 60 ∙ 4 + 0,00 ∙ 60 ∙ 2 + 0,67 ∙ 60 ∙ 1 = 60 ∙ 2

Die Division der ersten Zeile durch 𝑋𝑋1 sowie der zweiten Zeile durch 𝑋𝑋2 liefert:

𝑏𝑏11 ∙ 𝐵𝐵1 + 𝑏𝑏21 ∙ 𝐵𝐵2 + 𝑐𝑐1 ∙ 𝐿𝐿1 = 𝐵𝐵1𝑏𝑏12 ∙ 𝐵𝐵1 + 𝑏𝑏22 ∙ 𝐵𝐵2 + 𝑐𝑐2 ∙ 𝐿𝐿2 = 𝐵𝐵2

(8) 0,20 ∙ 4 + 0,60 ∙ 2 + 1,00 ∙ 2 = 40,33 ∙ 4 + 0,00 ∙ 2 + 0,67 ∙ 1 = 2

Überführt in Matrixschreibweise ergibt sich daraus:

�𝐵𝐵1𝐵𝐵2��

𝐵𝐵

= �𝑏𝑏11 𝑏𝑏21𝑏𝑏12 𝑏𝑏22

��������

𝐵𝐵′

∙ �𝐵𝐵1𝐵𝐵2��

𝐵𝐵

+ �𝑐𝑐1 ∙ 𝐿𝐿1𝑐𝑐2 ∙ 𝐿𝐿2������

𝐶𝐶

(9)

�21��𝐵𝐵

= �0,20 0,600,33 0,00����������

𝐵𝐵′

∙ �42��𝐵𝐵

+ �1,00 ∙ 20,67 ∙ 1��������𝐶𝐶

Dabei steht 𝑐𝑐𝑖𝑖 ∙ 𝐿𝐿𝑖𝑖 für die in Euro bemessenen Kosten des Primärinputs (bzw. der Wertschöp-

fung in Euro) pro mengenmäßiger Outputeinheit des Sektors i, in diesem Beispiel also für die

Lohnstückkosten.

Auflösen von (9) nach dem Vektor P liefert das sogenannte „Preismodell“:

𝐵𝐵 = 𝐵𝐵′ ∙ 𝐵𝐵 + 𝐶𝐶 ⟹ 𝐼𝐼 ∙ 𝐵𝐵 − 𝐵𝐵′ ∙ 𝐵𝐵 = (𝐼𝐼 − 𝐵𝐵′) ∙ 𝐵𝐵 = 𝐶𝐶

⟹ 𝐵𝐵 = (𝐼𝐼 − 𝐵𝐵′)−1 ∙ 𝐶𝐶 (10) �4

2� = � 0,80 −0,60−0,33 1,00 �

−1∙ �2,00

0,67�

= �1,67 1,000,56 1,33� ∙ �

2,000,67�

Zur Anwendung des Preismodells in dieser Form fehlen in der Praxis aber die erforderlichen

Informationen, da dort eine Separation der Daten in Mengen- und Preiskomponenten, wie

beim Übergang von (1) auf (4) angenommen, nicht vorgenommen wird. Dennoch lässt sich

zwischen der in der Realität unbekannten mengenbasierten Inputkoeffizienten-Matrix 𝐵𝐵 aus

(5) und der tatsächlich beobachtbaren wertmäßigen Matrix 𝐴𝐴 aus (2) eine Verknüpfung so

132

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

herstellen, dass die Werte aus 𝐴𝐴 zur Anwendung des Preismodells in (10) auch genutzt wer-

den können.

Die Definition des wertmäßigen Inputkoeffizienten aufgreifend gilt nämlich:

𝑎𝑎𝑖𝑖𝑖𝑖 = 𝑣𝑣𝑖𝑖𝑖𝑖𝑈𝑈𝑖𝑖

=⏞(4)

𝑥𝑥𝑖𝑖𝑖𝑖∙𝑃𝑃𝑖𝑖𝑋𝑋𝑖𝑖∙𝑃𝑃𝑖𝑖

= 𝑥𝑥𝑖𝑖𝑖𝑖𝑋𝑋𝑖𝑖

⏞=𝑏𝑏𝑖𝑖𝑖𝑖

∙ 𝑃𝑃𝑖𝑖𝑃𝑃𝑖𝑖

= 𝑏𝑏𝑖𝑖𝑖𝑖 ∙𝑃𝑃𝑖𝑖𝑃𝑃𝑖𝑖

(11)

Überführt in eine Matrixdarstellung ergibt sich so mit 𝐵𝐵� als Diagonalmatrix der Preise:

�𝑎𝑎11 𝑎𝑎12𝑎𝑎21 𝑎𝑎22��������

𝐴𝐴

= �𝑏𝑏11 ∙

𝑃𝑃1𝑃𝑃1

𝑏𝑏12 ∙𝑃𝑃1𝑃𝑃2

𝑏𝑏21 ∙𝑃𝑃2𝑃𝑃1

𝑏𝑏22 ∙𝑃𝑃2𝑃𝑃2

� = �𝐵𝐵1 00 𝐵𝐵2

��������𝑃𝑃�

∙ �𝑏𝑏11 𝑏𝑏12𝑏𝑏21 𝑏𝑏22

��������

𝐵𝐵

∙ �

1𝑃𝑃1

0

0 1𝑃𝑃2

��������

𝑃𝑃�−1

(12)

Damit gilt folgende Beziehung zwischen der beobachtbaren Matrix A und der nicht beobacht-

baren Matrix B:

𝐴𝐴 = 𝐵𝐵� ∙ 𝐵𝐵 ∙ 𝐵𝐵�−1 ⟹ 𝐵𝐵�−1 ∙ 𝐴𝐴 = 𝐵𝐵�−1 ∙ 𝐵𝐵������=𝐼𝐼

∙ 𝐵𝐵 ∙ 𝐵𝐵�−1 = 𝐵𝐵 ∙ 𝐵𝐵�−1

⟹ 𝐵𝐵�−1 ∙ 𝐴𝐴 ∙ 𝐵𝐵� = 𝐵𝐵 ∙ 𝐵𝐵�−1 ∙ 𝐵𝐵������=𝐼𝐼

= 𝐵𝐵

⟹ 𝐵𝐵′ = �𝐵𝐵�−1 ∙ 𝐴𝐴 ∙ 𝐵𝐵��′

=⏞(𝑅𝑅.5)

𝐵𝐵�′ ∙ 𝐴𝐴′ ∙ �𝐵𝐵�−1�′

=⏞(𝑅𝑅.12)

𝐵𝐵� ∙ 𝐴𝐴′ ∙ 𝐵𝐵�−1 (13)

Bezogen auf das Beispiel gilt:

�0,20 0,600,33 0,00����������

𝐵𝐵′

= �4 00 2������𝑃𝑃�

∙ �0,20 0,300,67 0,00����������

𝐴𝐴′

∙ �0,25 00 0,5����������𝑃𝑃�−1

Durch Einsetzen von (13) in das Preismodell (10) ergibt sich:75

𝐵𝐵 = (𝐼𝐼 − 𝐵𝐵′)−1 ∙ 𝐶𝐶 = �𝐼𝐼 − 𝐵𝐵� ∙ 𝐴𝐴′ ∙ 𝐵𝐵�−1�−1∙ 𝐶𝐶 = �𝐵𝐵� ∙ (𝐼𝐼 − 𝐴𝐴′) ∙ 𝐵𝐵�−1�

−1∙ 𝐶𝐶

75 Zur Anwendung kommt hierbei: 𝐼𝐼 − 𝐵𝐵� ∙ 𝐴𝐴′ ∙ 𝐵𝐵�−1 = 𝐵𝐵� ∙ 𝐵𝐵�−1�����=𝐼𝐼

− 𝐵𝐵� ∙ 𝐴𝐴′ ∙ 𝐵𝐵�−1 = 𝐵𝐵� ∙ 𝐼𝐼 ∙ 𝐵𝐵�−1 − 𝐵𝐵� ∙ 𝐴𝐴′ ∙ 𝐵𝐵�−1 =

�𝐵𝐵� ∙ 𝐼𝐼 − 𝐵𝐵� ∙ 𝐴𝐴′� ∙ 𝐵𝐵�−1 = 𝐵𝐵� ∙ (𝐼𝐼 − 𝐴𝐴′) ∙ 𝐵𝐵�−1. Außerdem gilt wegen (R.9) die Umformung: �𝐵𝐵� ∙ (𝐼𝐼 − 𝐴𝐴′) ∙ 𝐵𝐵�−1�−1 = �𝐵𝐵�−1�−1�����

=𝑃𝑃�

∙ (𝐼𝐼 − 𝐴𝐴′)−1 ∙ 𝐵𝐵�−1 = 𝐵𝐵� ∙ (𝐼𝐼 − 𝐴𝐴′)−1 ∙ 𝐵𝐵�−1.

Darüber hinaus gilt: (𝐼𝐼 − 𝐴𝐴′)−1 =⏞(𝑅𝑅.11)

[(𝐼𝐼 − 𝐴𝐴)′]−1 =⏞(𝑅𝑅.8)

[(𝐼𝐼 − 𝐴𝐴)−1]′.

133

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

= 𝐵𝐵� ∙ (𝐼𝐼 − 𝐴𝐴′)−1 ∙ 𝐵𝐵�−1 ∙ 𝐶𝐶 = 𝐵𝐵� ∙ �(𝐼𝐼 − 𝐴𝐴)−1�������=𝑅𝑅

�′

∙ 𝐵𝐵�−1 ∙ 𝐶𝐶 = 𝐵𝐵� ∙ 𝑅𝑅′ ∙ 𝐵𝐵�−1 ∙ 𝐶𝐶

Im Beispiel resultiert:

�42��𝑃𝑃

= �4 00 2������𝑃𝑃�

∙ �1,67 0,501,11 1,33����������

𝑅𝑅′

∙ �0,25 00 0,50���������� ∙

𝑃𝑃�−1

�2,000,67����𝐶𝐶

Dabei wird das Produkt der letzten beiden Matrizen wie folgt zusammengefasst:

𝐵𝐵�−1 ∙ 𝐶𝐶 = �

1𝑃𝑃1

0

0 1𝑃𝑃2

� ∙ �𝑐𝑐1 ∙ 𝐿𝐿1𝑐𝑐2 ∙ 𝐿𝐿2� = �

𝑐𝑐1∙𝐿𝐿1𝑃𝑃1

𝑐𝑐2∙𝐿𝐿2𝑃𝑃2

� =

⎜⎛𝑐𝑐1∙𝑋𝑋1���=𝑙𝑙1

∙𝐿𝐿1𝑃𝑃1∙𝑋𝑋1

𝑐𝑐2∙𝑋𝑋2���=𝑙𝑙2

∙𝐿𝐿2𝑃𝑃2∙𝑋𝑋2 ⎠

⎟⎞

= �

𝑤𝑤1𝑈𝑈1𝑤𝑤2𝑈𝑈2

� = �𝑘𝑘1𝑘𝑘2� = 𝐸𝐸 (15)

Bezogen auf das Beispiel ergibt sich:

�0,25 00 0,50���������� ∙

𝑃𝑃�−1

�2,000,67����𝐶𝐶

=

⎜⎜⎛ 100

200�

=𝑤𝑤1 𝑈𝑈1�

40120�

=𝑤𝑤2 𝑈𝑈2� ⎠

⎟⎟⎞

= �0,500,33� = �𝑘𝑘1

𝑘𝑘2� = 𝐸𝐸

K gilt dabei als die Matrix der auf den Outputwert bezogenen Wertschöpfungskoeffizienten.

𝑘𝑘𝑖𝑖 misst im Sektor i die in Euro bewerteten Arbeitskosten (bzw. die Euro-Wertschöpfung) pro

Euro an Output.

Aus der Kombination von (14) und (15) resultiert sodann das Preismodell:

𝐵𝐵 = 𝐵𝐵� ∙ 𝑅𝑅′ ∙ 𝐸𝐸 �42��𝑃𝑃

= �4 00 2������𝑃𝑃�

∙ �1,67 0,501,11 1,33����������

𝑅𝑅′

∙ �0,500,33����𝐾𝐾

Das Preismodell in der Version der Gleichung (16) stützt sich mit den Komponenten 𝑅𝑅′ und

𝐸𝐸 zwar auf Matrizen, deren Werte in der Praxis vorliegen. Dennoch handelt es sich nicht um

eine Bestimmungsgleichung, aus der sich die Güterpreise ermitteln lassen. Denn die Güter-

preise sind sowohl im Vektor P auf der linken als auch auf der rechten Seite in der Diagonal-

matrix 𝐵𝐵� enthalten. Die Gleichung selbst und damit die logische Konsistenz der Input-Output-

Zusammenhänge können mithin für unterschiedliche Preiskombinationen erfüllt sein. Die

Gleichung weist daher eine Unbestimmtheit hinsichtlich der Preisniveaus auf. Ungeachtet

134

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

dessen lassen sich mit ihr nun aber Veränderungen in den Preisen mit Hilfe des Modells un-

tersuchen.

Dazu können vorab durch Äquivalenzumformung von (16) die Preise auf das Niveau 1 nor-

miert werden, zumal das Niveau selbst für den Analysezweck, Veränderungswirkungen erfas-

sen zu wollen, ja unerheblich ist. Als Umformung verbleibt die normierte Preisgleichung:

𝐵𝐵�−1 ∙ 𝐵𝐵 =

1𝐵𝐵1

0

01𝐵𝐵2⎠

⎞ ∙ �𝐵𝐵1𝐵𝐵2� = �1

1� = 𝐵𝐵∗ = 𝐵𝐵�−1 ∙ 𝐵𝐵������=𝐼𝐼

∙ 𝑅𝑅′ ∙ 𝐸𝐸 = 𝑅𝑅′ ∙ 𝐸𝐸

Mit Blick auf das Modell ergibt sich:

𝐵𝐵∗ = �11� = �1,67 0,50

1,11 1,33����������𝑅𝑅′

∙ �0,500,33����𝐾𝐾

Die Bedeutung der Normierung soll mit Hilfe des Beispiels verdeutlicht werden. Beobachtet

wurden annahmegemäß die Beispieldaten auf Eurobasis in (1). Es handelt sich bei diesen

Werten um Vorleistungen, Wertschöpfung, Endnachfrage und Umsätze, bei denen die Preise

der in den beiden Sektoren produzierten Güter und auch der Preis des Primärinputs normaler-

weise eben nicht bekannt sind. Eine (!) mit der Datenlage kompatible Preis-Mengen-

Konstellation ist die hier beispielhaft durchgerechnete Version aus (4).

Denkbar ist aber auch eine andere Konstellation, die zum beobachteten Datensatz geführt ha-

ben könnte, wie zum Beispiel diese:

(18)

Der Vergleich dieser Preis-Mengen-Zerlegung mit der bislang untersuchten zeigt zum einen,

dass es offenbar unendliche viele Kombinationen von Preisniveaus und Mengen gibt, die mit

der in der Praxis dokumentierten Datenlage aus (1) kompatibel wären. Insofern kann man sich

aus dem Ansatz von Vornherein keine valide Information über die Höhe der Preise erhoffen.

Separiert in Norm-Mengen zu P* = 1 u. L* =1

x*i1

l*1

P*i

L*1

x*i2

l*2

P*i

L*2

y*i

l*3

P*i

L*3

X*i P*i UEK

S1 40 1 80 1 80 1 200 1 200S2 60 1 0 1 60 1 120 1 120PA 100 1 40 1 0 1 140Σ= 200 120 140

an …S1 S2 E U

von

135

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

Wegen der Beliebigkeit der Niveaus kann aber zu Analysezwecken auch eine standardisierte

Ausgangssituation gewählt werden, bei der wie in (18) die Mengeneinheiten bei den Vorleis-

tungs- und Primärinputs so normiert wurden, dass sie jeweils 1 EUR kosten.

Dabei ändert dieser scheinbare Willkürakt, nämlich die Ausgangsdaten auf diese spezielle,

normierte Zerlegung zurückzuführen, nichts an der Zulässigkeit der Analyse von Änderungs-

wirkungen. Nehmen wir dazu an, die Realität wird tatsächlich durch die Preis-Mengen-

Zerlegung des zuvor durchgerechneten Beispiels beschrieben und Sektor 1 produziert Glüh-

birnen und verkauft sie im Viererpack. Die Mengeneinheit, auf die sich der Preis bezieht, ist

dabei das „Viererpack“ und die Menge gibt an, wie viele Viererpacks abgesetzt wurden. Dann

hat er 10 Viererpäckchen mit Glühbirnen zu jeweils 4 EUR pro Viererpack an sich selbst als

Vorleistung, 20 weitere Viererpäckchen zum selben Preis an Sektor 2 ebenfalls als Vorleis-

tung und 20 Viererpäckchen á 4 EUR an die privaten Haushalte als Endnachfrager verkauft.

Durch die Normierung der Mengen auf Einheiten, die dann nur 1 EUR kosten, ändert sich nun

substanziell nichts. Statt des tatsächlichen Verkaufs von Viererpäckchen werden dieselben

Umsätze nur mit anderen Mengeneinheiten erfasst (vgl. (18)). Die Mengeneinheit, auf die sich

der Preis nun bezieht, ist die einzelne Glühbirne: Der erste Sektor hat somit von sich selbst

zum Preis von 1 EUR pro Glühbirne 40 solcher Glühbirnen erworben und zum selben Preis an

Sektor 2 sowie an die Endnachfrager jeweils 80 Einzelglühbirnen verkauft. Die insgesamt

verkaufte Menge an Glühbirnen bleibt in beiden Fällen dieselbe (50 Viererpäckchen bzw. 200

einzelne Glühbirnen) und der Umsatz auch.

Wird alternativ zu (4) mit diesem preisnormierten und mit „*“ indizierten Ansatz aus (18)

gearbeitet, stimmen automatisch die wertmäßige Inputkoeffizienten-Matrix A aus (2) mit der

mengenmäßigen Inputkoeffizienten-Matrix 𝐵𝐵∗ aus (5) überein, da hier 𝑥𝑥𝑖𝑖𝑖𝑖∗ = 𝑣𝑣𝑖𝑖𝑖𝑖 und 𝑋𝑋𝑖𝑖∗ = 𝑈𝑈𝑖𝑖:

𝐵𝐵∗ = �

𝑥𝑥12∗

𝑋𝑋1∗𝑥𝑥21∗

𝑋𝑋2∗

𝑥𝑥21∗

𝑋𝑋1∗𝑥𝑥22∗

𝑋𝑋2∗

� = �

𝑣𝑣11𝑈𝑈1

𝑣𝑣12𝑈𝑈2

𝑣𝑣21𝑈𝑈1

𝑣𝑣22𝑈𝑈2

� =⏞(2)

𝐴𝐴 (19)

𝐵𝐵∗ = �20120

2060

20120

3060

� = �0,17 0,330,17 0,50� = 𝐴𝐴.

136

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

Zugleich gilt bei der Preisnormierung der Primärinputs 𝐿𝐿𝑖𝑖 = 1 ⟹ 𝑙𝑙𝑖𝑖∗ = 𝑤𝑤𝑖𝑖, so dass für Matrix

𝐶𝐶∗ folgt:

𝐶𝐶∗ = �𝑐𝑐1∗ ∙ 𝐿𝐿1𝑐𝑐2∗ ∙ 𝐿𝐿2

� = �𝑐𝑐1∗

𝑐𝑐2∗� = �

𝑙𝑙1∗

𝑋𝑋1∗

𝑙𝑙2∗

𝑋𝑋2∗

� = �

𝑤𝑤1𝑈𝑈1𝑤𝑤2𝑈𝑈2

� = �𝑘𝑘1𝑘𝑘2� = 𝐸𝐸 (20)

Für das normierte Modell gilt damit bei Übertragen von (10) unter Berücksichtigen der durch

die Normierung veränderten Matrix 𝐶𝐶∗:

𝐵𝐵∗ = (𝐼𝐼 − 𝐵𝐵∗′)−1 ∙ 𝐶𝐶∗ = (𝐼𝐼 − 𝐴𝐴′)−1 ∙ 𝐶𝐶∗ =⏞(𝑅𝑅.8)

[(𝐼𝐼 − 𝐴𝐴)−1]′���������=𝑅𝑅′

∙ 𝐶𝐶∗�=𝐾𝐾

= 𝑅𝑅′ ∙ 𝐸𝐸 (21)

Die Übereinstimmung von (21) und der Gleichung (17), die für das zuvor durchgerechnete

nicht-normierte Beispiel hergeleitet wurde, bestätigen einerseits die Kompatibilität beider

Preis-Mengen-Separierungen (aus (4) und (18) mit den Ausgangsdaten und andererseits, dass

unabhängig von der tatsächlich Separation der Eurowerte in Preis- und Mengenkomponenten

universell und unmittelbar mit (17) als normiertem Preismodell gearbeitet werden kann. Da-

bei ändert die mit der Normierung einhergehende Änderung der Mengenangaben (bezogen

auf gleichzeitig gewechselte Mengeneinheiten) auch nichts an 𝑅𝑅′ und an 𝐸𝐸 in (17), da diese

beiden Matrizen aus der nicht-separierten ursprünglichen Beobachtungsmatrix stammen.

Ausgehend von (17) lassen sich nun – dem eigentlichen Analysezweck folgend – die Effekte

von Preisveränderungen analysieren, wobei sich die ermittelten Änderungen auf das normierte

Ausgangsniveau von 1 EUR beziehen. Bezogen auf die Änderungen – erfasst über die Diffe-

renz Δ der Variablen – gelten unter der Annahme einer gegebenen Leontief-Inversen R:

𝐵𝐵∗ = 𝑅𝑅′ ∙ 𝐸𝐸 ⟹ Δ𝐵𝐵∗ = 𝑅𝑅′ ∙ Δ𝐸𝐸 ⇒ �ΔP1ΔP2

� = �𝑟𝑟11 𝑟𝑟21𝑟𝑟12 𝑟𝑟22� ∙ �

Δk1Δk2

� (22)

Untersuchen wir dazu zuerst unter den Annahmen des Modells (vgl. Kap. 6.1.2.7) die Aus-

wirkungen einer Erhöhung der Wertschöpfung (d.h. hier: der Löhne) in Sektor 1 bei gleichzei-

tig unveränderten Löhnen in Sektor 2. Infolgedessen soll 𝑘𝑘1 = 𝑙𝑙1∗ ∙𝐿𝐿1∗�=1

𝑋𝑋1∗= 𝑤𝑤1

𝑈𝑈1 um Δk1 (bei Δk2 =

0) zulegen:

�ΔP1ΔP2

� = �𝑟𝑟11 𝑟𝑟21𝑟𝑟12 𝑟𝑟22��������

=𝑅𝑅′

∙ �Δk10 � = �𝑟𝑟11 ∙ Δk1

𝑟𝑟12 ∙ Δk1� (23)

137

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

Verallgemeinert lässt sich daraus folgern, dass für Δki ≠ 0 (und für Δkj = 0 für alle i≠j) in

der i-ten Spalte der transformierten Leontief-Matrix, was identisch ist mit der i-ten Zeile der

nicht-transformierten Matrix, die Änderungswirkungen auf die einzelnen Güterpreise pro

Veränderungseinheit von ki abzulesen sind.

Angenommen, in unserem Beispiel steigen ausschließlich die Löhne in Sektor 1 und zwar um

10 v.H. Im Ausgangszeitpunkt (t=0) ist 𝑘𝑘1,0 = 𝑙𝑙1∗ ∙𝐿𝐿1∗�=1

𝑋𝑋1∗. Nach der 10-prozentigen Erhöhung von

L1 erhöht sich k1 im Zeitpunkt (t=1) auf 𝑘𝑘1,1 = 𝑙𝑙1∗ ∙(1,1)∙𝐿𝐿1∗

𝑋𝑋1∗= 1,1 ∙ 𝑘𝑘1,0. Es resultiert eine Ände-

rung von: Δk1 = 𝑘𝑘1,1 − 𝑘𝑘1,0 = 0,1 ∙ 𝑘𝑘1,0 = 0,1 ∙ 𝑤𝑤1𝑈𝑈1

= 0,1 ∙ 0,5 = 0,05. Eingesetzt in (22)

ergibt sich:

�ΔP1ΔP2

� = �𝑟𝑟11 ∙ Δk1𝑟𝑟12 ∙ Δk1

� = �1,67 ∙ 0,051,11 ∙ 0,05� = �0,083

0,056� (24)

Die Güterpreise im ersten Sektor steigen um rund 8,3 Cent, die im zweiten Sektor legen um

5,6 Cent zu. Wegen der Normierung der Ausgangspreise auf 1 EUR entsprechen diese Zah-

lenangaben auch den prozentualen Änderungen von 8,3 v.H. bzw. 5,6 v.H. Mithin erreichen

die normierten Güterpreise nach Anpassung an den Impuls in der Endperiode t=T des Anpas-

sungsprozesses die neuen Niveaus (mit 𝐵𝐵𝑖𝑖,𝑡𝑡 als Preis des Gutes i im Zeitpunkt t=T):

�P1,TP2,T

� = �P1,1 + ΔP1P2,1 + ΔP2

� = �1 + 0,0831 + 0,055� = �1,083

1,056� (25)

Mit diesen Preisen befindet sich das System am Ende eines wechselseitigen Preisanpassungs-

prozesses wieder in einem neuen Kreislaufgleichgewicht, und zwar bei annahmegemäß un-

veränderten Güter- und Faktormengen und bis auf L1 unveränderten Primärfaktorpreisen:

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

(26)

Die Zeilen- und Spaltensummen stimmen überein, die gesamtwirtschaftliche Kreislauflogik,

dass alles, was in einem Sektor erwirtschaftet wurde, auch irgendwie von dem Sektor ver-

wendet wird, bleibt erhalten.

6.1.2.3 Gleichgewichtslösung als Anpassungsprozess

Dabei lässt sich der Preisanpassungsprozess hin zum neuen Gleichgewicht der Preise auch

schrittweise unter Anwendung der Taylor’schen Reihenentwicklung der Inversen nachvoll-

ziehen. Da für alle Elemente von A wegen ihrer Konstruktion als Anteile gilt, dass 𝑎𝑎𝑖𝑖𝑖𝑖 ≤ 1,

lässt sich ersetzen:

(𝐼𝐼 − 𝐴𝐴′)−1 =⏞(𝑅𝑅.13)

lim𝑛𝑛→∞

𝐼𝐼 + 𝐴𝐴′ + 𝐴𝐴′2 + 𝐴𝐴′3 + ⋯𝐴𝐴′𝑛𝑛 (27)

Einsetzen von (26) in (22) unter Beachten von (21) ergibt dann für die Preiswirkung:

Δ𝐵𝐵∗ = 𝑅𝑅′ ∙ Δ𝐸𝐸 = [(𝐼𝐼 − 𝐴𝐴)−1]′���������=𝑅𝑅′

∙ Δ𝐸𝐸 = (𝐼𝐼 − 𝐴𝐴′)−1 ∙ Δ𝐸𝐸 = �𝐼𝐼 + 𝐴𝐴′ + 𝐴𝐴′2 + 𝐴𝐴′3 + ⋯� ∙ Δ𝐸𝐸

= 𝐼𝐼 ∙ Δ𝐸𝐸���direkter

Effekt

+ 𝐴𝐴′ ∙ Δ𝐸𝐸 + 𝐴𝐴′2 ∙ Δ𝐸𝐸 + 𝐴𝐴′3 ∙ Δ𝐸𝐸 + ⋯�����������������������indirekte

Effekt

(28)

Bezogen auf das Beispiel einer 10-prozentigen Erhöhung von L1 mit Δk1 = 0,1 ∙ 0,5 = 0,05

ergibt sich hinsichtlich des direkten Effektes der Lohnerhöhung im ersten Sektor:

�ΔP1,1ΔP2,1

� = �1 00 1������

𝐼𝐼

∙ �Δk10 � = �Δk1

0 � = �0,050 � .

Unmittelbar nach dem Lohnanstieg im Sektor 1 verteuern sich die Güterpreise dieses Sektors

um 5 v.H. (also 50 v.H. von 10 v.H.), da der Primärfaktor Lohn einen Anteil am Produkti-

Neues Gleichgewicht nach ∆L1=+10 %

x*i1

l*1

P*i

L*1

x*i2

l*2

P*i

L*2

y*i

l*3

P*i

L*3

X*i P*i UEK

S1 40 1,083 80 1,083 80 1,083 200 1,083 216,7S2 60 1,056 0 1,056 60 1,056 120 1,056 126,7PA 100 1,10 40 1 0 1 150,0

Σ=

S1 S2 E U

von

216,7 126,7 150,00

an …

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

onswert von 50 v.H. hat. Der zweite Sektor ist nicht unmittelbar von der Lohnsteigerung im

ersten Sektor betroffen, so dass sich hier auch noch keine Preiseffekte einstellen.

In einer zweiten Runde setzen die von uns so bezeichneten Primäreffekte des Impulses ein,

von der nun beide Sektoren betroffen sind. Sowohl der erste als auch der zweite Sektor bezie-

hen ja Vorleistungen aus dem Sektor 1, die sich durch den vorausgegangenen Lohnanstieg

unmittelbar verteuert hatten. Die Wirkung in der zweiten Runde bestimmt sich nach (27) aus:

�ΔP1,2ΔP2,2

� = �𝑎𝑎11 𝑎𝑎21𝑎𝑎12 𝑎𝑎22��������

𝐴𝐴′

∙ � Δk1�=ΔP1,1

0� = �0,20 0,30

0,67 0,00� ∙ �0,05

0 � = �0,0100,033�

Zusätzlich zur unmittelbaren Wirkung kommt nun also im ersten Sektor eine weitere Preis-

steigerung von 1 v.H. hinzu.76 Sie resultiert formal aus 𝑎𝑎11 ∙ Δk1�=ΔP1,1

= 0,2 ∙ 0,05 = 0,01. Der

unmittelbare Preiseffekt hatte die Güter des ersten Sektors um 5 v.H. verteuert. Diese Güter

gehen aber wertmäßig mit einem 20-Prozent-Anteil (𝑎𝑎11 = 0,20) als Vorprodukt in die Pro-

duktion von Sektor 1 ein, so dass die unmittelbare Preissteigerung von 5 v.H. zu 20 v.H. in

eine weitere Preiserhöhungsrunde einmündet. Im Sektor 2 verteuert sich nun ebenfalls die

Produktion. Die von Sektor 1 bezogenen Vorleistungen hatten sich aufgrund des unmittelba-

ren Preiseffektes um 5 v.H. verteuert. Der wertmäßige Anteil dieser Zulieferungen in der Pro-

duktion des Sektors 2 beträgt 67 v.H. Der unmittelbare Preiseffekt aus Sektor 1 überträgt sich

in dieser Runde mithin zu 67 v.H. auf die Preise des Sektors 2. Sie steigen damit um 67 v.H.

von 5 v.H. also um 3,33 v.H.

Ab der dritten Runde tritt nun ein wechselseitiges Hochschaukeln der Preise auf. Beide Sekto-

ren haben prinzipiell77 einen Anstieg der Vorleistungspreise aus dem eigenen und dem ande-

ren Sektor zu verkraften, den sie annahmegemäß in ihre Güter einpreisen:

�ΔP1,3ΔP2,3

� = 𝐴𝐴′2 ∙ ΔK = A′ ∙ 𝐴𝐴′ ∙ ΔK�����

=�ΔP1,2ΔP2,2

= �𝑎𝑎11 𝑎𝑎21𝑎𝑎12 𝑎𝑎22� ∙ �

ΔP1,2ΔP2,2

= �0,20 0,300,67 0,00� ∙ �

0,0100,033� = �0,20 ∙ 0,010 + 0,30 ∙ 0,033

0,67 ∙ 0,010 + 0,00 ∙ 0,033� = �0,0120,007�

76 Alle nun folgenden Prozentangaben beziehen sich auf den Ausgangspreis von 1 EUR und nicht etwa auf den Preis aus der Vorstufe des Anpassungsprozesses. 77 In diesem Beispiel ist Sektor 2 ausnahmsweise nicht von den Preissteigerungen im eigenen Sektor betroffen, da dieser Sektor keine eigenen Vorleistungen bezieht.

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

Sektor 1 ist zu Beginn dieser dritten Runde von Preiszuwächsen in Höhe von 1,0 v.H. bei den

Produkten aus dem eigenen Sektor und einem Anstieg von 3,33 v.H. bei den Erzeugnissen aus

Sektor 2 betroffen. Diese Einzeleffekte fließen nun gewichtet mit ihrer wertmäßigen Bedeu-

tung in der Produktion (zu 20 v.H. bzw. zu 30 v.H.) als weiterer Kostenanstieg ein und ver-

teuern die Güter des ersten Sektors nochmals um weitere 1,2 v.H. Analog ist die Preiswirkung

in Sektor 2 zu interpretieren, wobei hier als Besonderheit hinzukommt, dass die Preiserhö-

hung der eigenen Güter keinen Einfluss auf die Kosten bei den Vorleistungen hat, da diese

Güter annahmegemäß nicht im Produktionsprozess des Sektors 2 benötigt werden (𝑎𝑎22 = 0).

Der Anpassungsprozess geht nun im Prinzip unendlich viele Folgeperioden weiter. Ange-

sichts von Inputkoeffizienten, die kleiner als 1 sind, werden aber auch die Folgeeffekte immer

kleiner. Der Anpassungsprozess konvergiert mithin gegen die Gleichgewichtslösung in (24):

�ΔP1ΔP2

� = �ΔP1,1ΔP2,1

� + �ΔP1,2ΔP2,2

� + �ΔP1,3ΔP2,3

� + ⋯ = �0,050 � + �0,010

0,033� + �0,0120,007� + ⋯�0,083

0,056�

6.1.2.4 Zusammenhang zur Kostenwirkung eines Preisimpulses

Der Anstieg einer Wertschöpfungskomponente in einem Sektor – hier der Arbeitskosten in

Sektor 1 – löst mithin einen wechselseitigen Anpassungsprozess in den Preisen aller Branchen

aus. Dadurch verändern sich zugleich die Vorleistungskosten der Branchen und zwar sowohl

für die bezogenen Güter aus anderen Sektoren als auch für die eingesetzten Güter aus der ei-

genen Branche.

Der Anstieg dieser Vorleistungskosten kann dabei abgeleitet werden aus der Veränderung des

Bruttoproduktionswertes. In den Branchen, die nicht unmittelbar vom Impuls in der Wert-

schöpfungskomponente betroffen sind, hier also in Sektor 2, reflektiert die Veränderung des

Bruttoproduktionswertes den Vorleistungskostenanstieg. Denn spaltenweise betrachtet gilt ja

in der Input-Output-Tabelle, dass sich der Bruttoproduktionswert aus der Wertschöpfung und

den Aufwendungen für die Vorleistungen ergibt. Unter der Annahme unveränderter Wert-

schöpfungskomponenten gilt mithin, dass die Veränderungen im Bruttoproduktionswert iden-

tisch zu denen der Vorleistungskosten sind. Dabei kann der Anstieg des Bruttoproduktions-

wertes – nun zeilenweise betrachtet – dadurch erfasst werden, dass der Ausgangswert mit dem

am Ende resultierenden Preisanstieg der in der Branche erstellten Güter multipliziert wird.

141

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

Für das Beispiel in (26) belief sich der Bruttoproduktionswert in Sektor 2 zunächst auf

120 EUR. Am Ende des Anpassungsprozesses verkauft der Sektor seine Güter zu einem um

Δ𝐵𝐵2 = 0,056 EUR erhöhten Preis, wobei im Modell angenommen wird, dass ein einheitlicher

Preis von allen Abnehmern verlangt wird. Der Produktionswert steigt daraufhin um Δ𝑈𝑈2 =

0,056 ∙ 120 = 6,7 EUR auf 126,7 EUR. Bei unveränderter Wertschöpfung von 40 EUR spie-

gelt der Anstieg um 6,7 EUR die Veränderung der Vorleistungskosten wider. Deren Zuwachs

setzt sich zusammen aus Δ𝐵𝐵1 ∙ 𝑥𝑥12∗ + Δ𝐵𝐵2 ∙ 𝑥𝑥22∗ = 0,083 ∙ 80 + 0,056 ∙ 0 = 6,7 EUR.

Dabei kann unterschieden werden zwischen der unmittelbaren primären (Vorleistungs-

)Kostenwirkung und den Folgewirkungen. Durch den 10-Prozent-Impuls in der Wertschöp-

fung des Sektors 1 verteuert sich im Anpassungsprozess zunächst der Preis des Sektors 1 um

5 v.H. Dies hat unmittelbar als Primäreffekt zur Folge, dass sich die Vorleistungskosten in

Sektor 2 um Δ𝐵𝐵1,1 ∙ 𝑥𝑥12∗ = 0,05 ∙ 80 = 4 EUR erhöhen. Dieser Anstieg wird annahmegemäß

in die eigenen Absatzpreise weitergereicht. Dies geschieht in allen Branchen. Dadurch verteu-

ern sich aber die Vorleistungskosten erneut. Zusammen mit den Preissteigerungen aus ande-

ren Zuliefererbranchen entsteht dann im Endeffekt ein Gesamtvorleistungskostenanstieg von

6,7 EUR, so dass nach dem Primäreffekt noch Folgeeffekte in Höhe von 6,7 − 4 = 2,7 EUR

auflaufen.

In dem Sektor, von dem der Impuls ausgeht, also in Sektor 1, bedarf es einer Modifikation.

Der Anstieg des Bruttoproduktionswertes kann zunächst genauso bestimmt werden wie zuvor,

indem der Ausgangswert mit dem Preisanstieg der in diesem Sektor produzierten Güter mul-

tipliziert wird: Δ𝑈𝑈1 = 0,083 ∙ 200 = 16,7 EUR. Dieser Anstieg ist nun aber nicht identisch

mit der Erhöhung der Vorleistungskosten. Das Plus im Produktionswert dient zunächst dazu,

den Impuls in der Wertschöpfung (d.h. die 10-prozentige Steigerung der Löhne) in Höhe von

0,1 ∙ 100 = 10 EUR zu bedienen. Nur der verbliebene Rest von 16,7 − 10 = 6,7 EUR ist

daher identisch mit dem Vorleistungskostenanstieg. Er ergibt sich mit Blick auf den Input aus

Δ𝐵𝐵1 ∙ 𝑥𝑥11∗ + Δ𝐵𝐵2 ∙ 𝑥𝑥21∗ = 0,083 ∙ 40 + 0,056 ∙ 60 = 6,7 EUR.

In der Separation des Vorleistungskostenanstiegs in Primär- und Folgeeffekte gilt für diesen

impulsauslösenden Sektor folgende Betrachtung. Der Impuls führte zu einem in den Wert-

schöpfungskomponenten begründeten Preisanstieg des Sektors 1 in Höhe von 5 v.H. Da der

Sektor von sich selbst Vorleistungen in Höhe von 40 EUR bezieht, bedeutet dieser Preisan-

stieg bei unveränderter Inputmenge eine unmittelbare Erhöhung der Vorleistungskosten um

0,05 ∙ 40 = 2 EUR. Diese und die anfänglich angestoßene Preissteigerung in Sektor 2 schau-

142

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

keln sich über Folgeeffekte in Höhe von 4,7 EUR gegenseitig zu der berechneten Gesamtvor-

leistungskostenwirkung von 6,7 EUR auf.

6.1.2.5 Preis-zu-Preis-Elastizitäten

Darüber hinaus lassen sich mit Hilfe des Modellgleichgewichts aus (23) die sogenannten

Preis-zu-Preis-Elastizitäten herleiten.78 Verändert sich durch einen Primärimpuls die Wert-

schöpfung in Sektor 1 hat dies im Rahmen des Modells und seiner Annahmen folgende end-

gültige Auswirkung auf die Preise in den Sektoren:

ΔP1 = 𝑟𝑟11 ∙ Δk1ΔP2 = 𝑟𝑟12 ∙ Δk1

� ⇒ Δk1 = ΔP1𝑟𝑟11

= ΔP2𝑟𝑟12

⇒ ΔP2ΔP1

= 𝑟𝑟12𝑟𝑟11

Verallgemeinert gilt nach einem Preis-Impuls in der Wertschöpfung des Sektors i, der zu ei-

nem abschließenden Preisanstieg in diesem Sektor von ΔPi führt: ΔPjΔPi

= 𝑟𝑟𝑖𝑖𝑖𝑖𝑟𝑟𝑖𝑖𝑖𝑖

.

Da in der Rechnung die Ausgangspreise auf 1 EUR normiert wurden, steht ΔPj ∙ 100 für die

prozentuale Veränderung des Preises Pj. Somit lässt sich die Preis-zu-Preis-Elastizität zwi-

schen den Sektor-Preisen Pi und Pj wie folgt berechnen:

𝜀𝜀𝑖𝑖,𝑖𝑖 = ΔPj∙100ΔPi∙100

= 𝑟𝑟𝑖𝑖𝑖𝑖𝑟𝑟𝑖𝑖𝑖𝑖

(29)

Diese Elastizität gibt an, um wie viel Prozent sich der Preis des Gutes j ändert, wenn sich der

Preis des Gutes i aufgrund eines Impulses in der Wertschöpfung des dieses Gut produzieren-

den Sektors abschließend um 1 v.H. erhöht hat.

In Matrixschreibweise gilt für diese Preis-zu-Preis-Elastizitäten:

Ε = �𝜀𝜀11 𝜀𝜀21𝜀𝜀12 𝜀𝜀22� = �

𝑟𝑟11𝑟𝑟11

𝑟𝑟12𝑟𝑟11

𝑟𝑟21𝑟𝑟22

𝑟𝑟22𝑟𝑟22

� = �1 𝑟𝑟12

𝑟𝑟11𝑟𝑟21𝑟𝑟22

1� (30)

Zur Konstruktion dieser Matrix müssen in jeder Zeile der Leontief-Inversen die Matrixele-

mente durch das darin befindliche Hauptdiagonalelement dividiert werden.

78 Vgl. auch Gstach (2010).

143

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

Bezogen auf das Beispiel zur Lohnsteigerung in Sektor 1 hatten wir in (24) festgestellt, dass

sich am Ende aufgrund der 10 v.H. Preissteigerung in der Wertschöpfung (hier: bei den Löh-

nen) des Sektors 1 folgende Preiswirkungen einstellen:

�ΔP1ΔP2

� = �0,0830,056� = �8,3 𝑣𝑣.𝐻𝐻.

5,5 𝑣𝑣.𝐻𝐻.�.

In der Gegenüberstellung ergibt sich folgende Preis-zu-Preis-Elastizität:

𝜀𝜀1,2 = ΔP2∙100ΔP1∙100

= 5,6 v.H.8,3 v.H.

= 0,67 v.H.1 v.H.

= 0,67

Gibt es also einen Impuls der zu einem 1-prozentigen Preisanstieg in Sektor 1 führt, so geht

dies – vermittelt durch die Fortpflanzung über die Input-Output-Verflechtungen – einher mit

einem 0,67-prozentigen Preisanstieg in Sektor 2.

Die Wirkung lässt sich nach (28) unmittelbar und damit mit weniger Aufwand auch aus den

Angaben zur Leontief-Inversen herleiten:

𝜀𝜀1,2 = 𝑟𝑟12𝑟𝑟11

= 1,111,67

= 0,67

Insgesamt hat dann für das Beispiel die Matrix der Preis-zu-Preis-Elastizitäten die Gestalt:

Ε = �𝜀𝜀11 𝜀𝜀21𝜀𝜀12 𝜀𝜀22� = �

1 𝑟𝑟12𝑟𝑟11

𝑟𝑟21𝑟𝑟22

1� = �

1 1,111,67

0,501,33

1� = � 1 0,67

0,38 1 �

6.1.2.6 Auswirkung auf die Endnachfragepreisniveaus

Mit Hilfe von (22) bzw. (27) kann festgestellt werden, wie stark die Güterpreise unter Be-

rücksichtigung der Primär- und der Folgeeffekte steigen. Damit ist es zugleich auch möglich,

zu ermitteln wie sehr sich nach einem Preisimpuls die Warenkörbe für die Endnachfrage

(hier: den privaten Konsum) unter der Prämisse unveränderter Nachfragemengen verteuern.

Der Preisanstieg im Warenkorb ergibt sich bezogen auf die preisnormierten Angaben aus:

(Δ𝐵𝐵1 Δ𝐵𝐵2) ∙ �𝑦𝑦1∗

𝑦𝑦1∗� = (Δ𝐵𝐵1 Δ𝐵𝐵2) ∙ �

𝑒𝑒1𝑒𝑒2�

Infolgedessen verbleibt als prozentualer Anstieg:

144

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

(Δ𝐵𝐵1 Δ𝐵𝐵2)�������ΔP′

∙ �𝑒𝑒1𝑒𝑒2��𝑒𝑒

∙ �(1 1) ∙ �𝑒𝑒1𝑒𝑒2��

−1∙ 100 = ΔP′∙𝑒𝑒

𝑒𝑒1+𝑒𝑒2∙ 100 (31)

Mit Blick auf das Beispiel resultiert als Verteuerung des Warenkorbes:

ΔP′∙𝑒𝑒

𝑒𝑒1+𝑒𝑒2∙ 100 = 0,083∙80+0,056∙60

80+60∙ 100 = 7,14 𝑣𝑣.𝐻𝐻.

6.1.2.7 Einschränkungen und Rechtfertigung der Analyse

Wie eingangs deutlich gemacht, stehen die Analyseergebnisse unter zentralen Annahmen:

Das Mengengerüst ist sowohl mit Blick auf die Primärinputs als auch hinsichtlich der

Vorleistungen sowie der Endnachfragemengen exogen gegeben. Dadurch wird in der

Analyse nicht berücksichtigt, welche Auswirkungen von resultierenden Preisänderun-

gen auf die Angebots- bzw. Nachfragemengen ausgehen.

Insbesondere werden auch die über die Input- bzw. Wertschöpfungskoeffizienten er-

fassten Input-Output-Relationen – also die Produktionsstruktur – als gegeben unter-

stellt. Substitutionsprozesse zwischen unterschiedlichen Vorleistungen oder zwischen

Vorleistungen und Primärinputs sowie Veränderungen in den technologischen Produk-

tionsvoraussetzungen, die in der Realität möglicherweise gerade über die Preisverän-

derungen angestoßen werden, können hier somit nicht analysiert werden.

Die Preise für die Primärinputs sind ebenfalls exogen modelliert. Sie können in der

Analyse einmalig als Impuls verändert werden, Rückwirkungen von den modellierten

Güterpreisen auf die Preise für die Primärinputs werden im Rahmen des hier vorge-

stellten „offenen Input-Output-Modells“ vernachlässigt. Einzelne Anbieter von Pri-

märinputs sowie ihr Endnachfrageverhalten ließen sich in „geschlossenen Input-

Output-Modellen“ zwar (teil-)endogenisieren. Dies wäre allerdings nur mit erhebli-

chem Mehraufwand und unter Aufnahme neuer Annahmen über das Anpassungsver-

halten sowie unter der Hinnahme neuer Probleme möglich.79

Abgesehen von der Primärinputpreisen wird für alle Güterpreise unterstellt, dass sie in

allen Sektoren angesichts ihrer Homogenität gleich hoch sind.

Das statisch offene Input-Output-Modell weist somit durch die Notwendigkeit, Annahmen

setzen zu müssen, Einschränkungen auf. Es handelt sich dabei aber um ein Problem, das bei

79 Vgl. z.B. Moosmüller (2004, S. 287).

145

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Methodischer Anhang zur Input-Output-Rechnung

jeder quantifizierten Prognose in Kauf genommen werden muss. Es soll ja gerade unter Be-

rücksichtigung der empirisch ermittelten Strukturen die Auswirkung von Impulsen vorherge-

sagt werden. Wenn dann aber zugleich noch gefordert wird, dass sich die Strukturen nach

dem Impuls ändern können, wenn also die Strukturen selbst noch endogenisiert werden, fehlt

die empirische Grundlage für die Wirkungsanalyse. Der Versuch einer Strukturendogenisie-

rung – zumindest im großen Umfang – käme dem Versuch gleich, ein Gummi zu spannen,

ohne es an einer Stelle fixieren zu wollen.

Obendrein besteht die Aufgabe eines Modells nicht darin, die Realität exakt nachzubilden.

Mit Joan Robinson gilt: „Ein Modell, das die Komplexität der Wirklichkeit in all ihren Facet-

ten erfasst, ist so nützlich, wie eine Landkarte im Maßstab 1:1.“ Flugzeugmodelle im Wind-

kanal zum Test aerodynamischer Eigenschaften sind auch nicht mit den erst später zu bauen-

den Flugzeugen identisch. Durch den Einsatz der Modelle sollen Erkenntnisse erzielt werden,

die unter der Bedingung gelten, dass der Analyserahmen halbwegs realistisch ist und zumin-

dest den Wirkungskern beinhaltet. In diesem Sinne gilt als pragmatische Rechtfertigung für

die vorgestellte Vorgehensweise zu Ermittlung der Auswirkung von erhöhten Strompreisen

auf das Preis- und Kostengefüge in der gesamten Wirtschaft das Zitat des Statistikers George

Box: „All models are wrong, but some are useful.“ Die in der Studie berechneten Ergebnisse

der Preis- bzw. Kostenwirkungen können dabei als Grenzwerte angesehen werden, die sich

einstellen, wenn sich die Produktionsstrukturen nicht ändern und die Unternehmen vorleis-

tungsbedingte Kostensteigerungen über ihre Preise komplett abwälzen können.

Darüber hinaus würde der Verzicht auf die Input-Output-Analyse aufgrund der unvermeidli-

chen Einschränkungen einer Kapitulation gleichkommen, die einer noch größere Einschrän-

kung bei der Untersuchung der Folgewirkung von Strompreiserhöhungen gleich käme. Denn

ohne die Input-Output-Analyse ließen sich lediglich die direkten Kostenwirkungen ermitteln.

Sich in der Beurteilung indessen alleine darauf zu stützen, impliziert aber die Annahme, die

indirekten Kosteneffekte, die dadurch entstehen, dass sich auch die Vorleistungen von strom-

intensiven Nicht-Stromproduzenten verteuern, vernachlässigen zu können.

Somit geht der gewählte Ansatz in der Analyse von Preis- und Kosteneffekten weit über die

Untersuchung von reinen Primärimpulsen hinaus, vernachlässigt eben nicht die indirekten

Wirkungen und berücksichtigt dabei – unter ceteris-paribus-Bedingungen – die empirisch

beobachteten Vorleistungsstrukturen und die Geschlossenheit des Wirtschaftskreislaufs.

146

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Anhang Ergebnisdokumentation: Input-Output-Modell

7 Anhang Ergebnisdokumentation: Input-Output-Modell

2008

Hand

els-

inte

nsitä

t

Branchenbez.Kurzname

Importe der jew. Güter nach D (CIF)(0)

Importe der jew. Branche(Herstpr.)(1)

Exporte der jew. Branche(Herstpr.)(2)

Strom-input (3)

BPW(Anschpr.)(4)=(9)+(10)

Vorrats-verän-derung (5)

Firmen-interne Leistg. u. Lieferg.(6)

Güterst. abzgl. -subv.(7)

Umsatz inkl. Export(Herstpr.)(8)=(4)-(5)-(6)-(7)

BWS(9)

Vorl. (inkl. Import; Anschpr.) (10)

[(0)+(2)]/[(8)+(0)]*

100in % Gesamt Primär Folge

Anstieg Gesamt in Mio. EUR

Anstieg Primär in Mio. EUR

Anstieg Folge in Mio. EUR

Anstieg Gesamt in %

Anstieg Primär in %

Anstieg Folgein % Gesamt Primär Folge

Erzeugnisse der Landwirtschaft, Jagd und Dienstleistungen

Landwirtschaft, Jagd u. DL 23.280 5.424 5.156 560 51.492 4.917 6.921 1.354 38.300 17.702 33.790 46,2 0,24 0,11 0,13 122,8 56,0 66,8 0,36 0,17 0,20 0,69 0,32 0,38

Forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen

Forstwi.Erzeugn. DL 568 216 408 6 3.891 -612 0 31 4.472 2.152 1.739 19,4 0,06 0,02 0,04 2,3 0,6 1,7 0,13 0,03 0,10 0,11 0,03 0,08

Fische, Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse

Fische, Fischerei- u. Aquakultur 428 38 77 6 470 0 0 9 461 240 230 56,8 0,25 0,13 0,12 1,2 0,6 0,6 0,51 0,26 0,25 0,49 0,25 0,24

Kohle Kohle 4.380 333 116 8 4.544 20 1.381 14 3.129 1.615 2.929 59,9 0,14 0,02 0,12 6,4 0,8 5,6 0,22 0,03 0,19 0,40 0,05 0,35Erdöl und Erdgas Erdöl u. Erdgas 85.254 245 16 52 3.254 466 0 2 2.786 2.291 963 96,9 0,25 0,16 0,09 8,1 5,2 2,9 0,84 0,54 0,30 0,35 0,23 0,13Erze, Steine u. Erden, sonst. Bergbauerzeugn. u. Dienstleistg.

Erze, Steine u. Erden pp. 7.763 574 1.374 329 9.185 83 2.963 123 6.016 3.663 5.522 66,3 0,61 0,36 0,25 56,2 32,9 23,3 1,02 0,60 0,42 1,53 0,90 0,64

Nahrungs- und Futtermittel, Getränke, Tabakerzeugnisse

Nahrg.. Futter, Getränke, Tabak 43.324 25.804 37.665 1.985 165.345 6.605 6.724 2.403 149.613 33.906 131.439 42,0 0,29 0,12 0,17 486,7 198,5 288,2 0,37 0,15 0,22 1,44 0,59 0,85

Textilien, Bekleidung, Leder- und Lederwaren

Textilien, Bekleidung pp. 41.502 5.448 12.821 555 23.159 -5.065 483 249 27.492 6.947 16.212 78,7 0,44 0,24 0,20 102,3 55,5 46,8 0,63 0,34 0,29 1,47 0,80 0,67

Holz, Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)

Holz, Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren 5.594 2.359 5.959 501 22.690 -1.516 1.424 228 22.554 5.979 16.711 41,0 0,47 0,22 0,25 107,2 50,1 57,1 0,64 0,30 0,34 1,79 0,84 0,95

Papier, Pappe und Waren daraus

Papier, Pappe u. Waren daraus 15.325 9.906 16.240 1.353 40.693 582 4.319 321 35.471 9.771 30.922 62,1 0,66 0,33 0,33 268,2 135,3 132,9 0,87 0,44 0,43 2,74 1,38 1,36

Druckereileistungen, bespielte Ton-, Bild- und Datenträger

Druckereileistungen pp. 882 3.541 2.102 416 22.613 107 0 146 22.360 9.092 13.521 12,8 0,37 0,18 0,19 84,6 41,6 43,0 0,63 0,31 0,32 0,93 0,46 0,47

Kokerei- und Mineralölerzeugnisse

Kokerei- u. Mineralölerzeugn. 35.889 55.089 19.096 558 74.453 3.862 4.527 30 66.034 2.895 71.558 53,9 0,13 0,07 0,06 97,1 55,8 41,3 0,14 0,08 0,06 3,35 1,93 1,43

Chemische Erzeugnisse

Chemische Erzeugnisse 67.963 32.042 77.396 2.300 161.158 853 45.108 994 114.203 28.846 132.312 79,8 0,37 0,14 0,23 599,0 230,0 369,0 0,45 0,17 0,28 2,08 0,80 1,28

Pharmazeutische Erzeugnisse

Pharmazeutische Erzeugnisse 36.181 7.041 20.131 210 34.229 2.996 1.596 122 29.515 14.900 19.329 85,7 0,13 0,06 0,07 46,0 21,0 25,0 0,24 0,11 0,13 0,31 0,14 0,17

Gummi- und Kunststoffwaren

Gummi- u. Kunststoffwaren 22.084 15.177 27.995 1.137 64.270 372 951 376 62.571 21.488 42.782 59,2 0,33 0,18 0,16 214,3 113,7 100,6 0,50 0,27 0,24 1,00 0,53 0,47

Glas und Glaswaren Glas u. Glaswaren 3.897 1.781 4.037 282 9.702 153 98 38 9.413 3.644 6.058 59,6 0,53 0,29 0,24 51,5 28,2 23,3 0,85 0,47 0,38 1,41 0,77 0,64Keramik, bearbeitete Steine und Erden

Keramik, bearb. Steine u. Erden 5.152 3.248 6.572 785 30.337 3.709 125 126 26.377 10.097 20.240 37,2 0,51 0,26 0,26 156,2 78,5 77,7 0,77 0,39 0,38 1,55 0,78 0,77

Roheisen, Stahl, Erzeugn. der ersten Bearbeitung von Eisen und Stahl

Roheisen, Stahl pp.

35.311 18.217 32.376 1.706 105.930 377 45.909 136 59.508 13.290 92.640 71,4 0,54 0,16 0,38 569,4 170,6 398,8 0,61 0,18 0,43 4,28 1,28 3,00NE-Metalle und Halbzeug daraus

NE-Metalle u. Halbzeug daraus 28.771 16.337 20.193 846 37.493 -1.364 5.374 51 33.432 4.261 33.232 78,7 0,45 0,23 0,22 167,7 84,6 83,1 0,50 0,25 0,25 3,94 1,99 1,95

Quelle: Statistisches Bundesamt(in Mio. EUR)

Preiswirkung in % nach 10 %

Strompreisimpuls1)

Vorleistungs-Kostenwirkung nach 10 % Strompreisimpuls

Kostenwirkung nach 10-%-Strompreisimpuls

Value-at-Stake in %

147

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Anhang Ergebnisdokumentation: Input-Output-Modell

2008

Hand

els-

inte

nsitä

t

Branchenbez.Kurzname

Importe der jew. Güter nach D (CIF)(0)

Importe der jew. Branche(Herstpr.)(1)

Exporte der jew. Branche(Herstpr.)(2)

Strom-input (3)

BPW(Anschpr.)(4)=(9)+(10)

Vorrats-verän-derung (5)

Firmen-interne Leistg. u. Lieferg.(6)

Güterst. abzgl. -subv.(7)

Umsatz inkl. Export(Herstpr.)(8)=(4)-(5)-(6)-(7)

BWS(9)

Vorl. (inkl. Import; Anschpr.) (10)

[(0)+(2)]/[(8)+(0)]*

100in % Gesamt Primär Folge

Anstieg Gesamt in Mio. EUR

Anstieg Primär in Mio. EUR

Anstieg Folge in Mio. EUR

Anstieg Gesamt in %

Anstieg Primär in %

Anstieg Folgein % Gesamt Primär Folge

Gießereierzeugnisse

Gießereierzeugnisse 180 3.308 278 444 17.640 307 3.629 147 13.557 5.889 11.751 3,3 0,47 0,25 0,22 83,5 44,4 39,1 0,71 0,38 0,33 1,42 0,75 0,66

Metallerzeugnisse Metallerzeugnisse 24.133 16.338 32.048 1.681 119.616 1.958 1 239 117.418 47.484 72.132 39,7 0,32 0,14 0,18 387,8 168,1 219,7 0,54 0,23 0,30 0,82 0,35 0,46DV-Geräte, elektron. Bauelem. u. Erzeugn. f. Telekomm. u. Unterhaltg.

DV-Geräte, elektron. Bauelem. pp. 68.201 11.466 24.302 273 41.805 -3.004 12 457 44.340 10.676 31.129 82,2 0,16 0,07 0,09 65,8 27,3 38,5 0,21 0,09 0,12 0,62 0,26 0,36

Mess-, Kontroll- u.ä. Instr. u. Einr., elektromed. Gerät., Datenträger

Mess-, Kontroll-Instr. pp. 20.300 3.026 24.416 179 28.675 -1.682 0 200 30.157 13.122 15.553 88,6 0,17 0,06 0,10 47,6 17,9 29,7 0,31 0,12 0,19 0,36 0,14 0,23

Elektrische Ausrüstungen

Elektrische Ausrüstungen 38.371 14.983 46.016 659 88.882 1.140 531 440 86.771 31.161 57.721 67,4 0,18 0,07 0,11 164,1 65,9 98,2 0,28 0,11 0,17 0,53 0,21 0,32

Maschinen Maschinen 71.201 34.848 138.648 1.484 221.582 3.807 51 963 216.761 77.671 143.911 72,9 0,19 0,07 0,12 423,8 148,4 275,4 0,29 0,10 0,19 0,55 0,19 0,35Kraftwagen und Kraftwagenteile

Kraftwagen u. -teile 80.077 57.743 151.278 1.587 301.358 -7.274 26.304 1.110 281.218 50.099 251.259 64,0 0,21 0,05 0,15 623,0 158,7 464,3 0,25 0,06 0,18 1,24 0,32 0,93

Sonstige Fahrzeuge

Sonstige Fahrzeuge 33.275 10.642 26.709 190 33.357 -5.772 0 232 38.897 9.068 24.289 83,1 0,16 0,06 0,10 53,6 19,0 34,6 0,22 0,08 0,14 0,59 0,21 0,38

Möbel und Waren a.n.g. Möbel u. Waren 26.146 7.159 19.262 374 43.710 -1.306 0 218 44.798 18.023 25.687 64,0 0,21 0,09 0,12 90,3 37,4 52,9 0,35 0,15 0,21 0,50 0,21 0,29Reparatur, Instandh. u. Installation v. Maschinen u. Ausrüstungen

Reparatur, Instal. Masch. u. Ausrüstg. 346 7.337 2.448 307 44.518 1.574 0 149 42.795 15.768 28.750 6,5 0,19 0,07 0,12 84,6 30,7 53,9 0,29 0,11 0,19 0,54 0,19 0,34

Elektr. Strom, Dienstleistg. der Elektriz.-, Wärme- und Kälteversorg.

Strom, DL Elektriz.-, Wärme- u. Kälte 18.880 8.617 4.019 20.296 84.802 0 3.133 523 81.146 33.812 50.990 22,9 3,23 2,39 0,83 2736,0 2029,6 706,4 5,37 3,98 1,39 8,09 6,00 2,09

Industriell erzeugte Gase, Dienstleistungen der Gasversorgung

Industriell erz. Gase, DL Gasversorg. 340 2.110 239 2.409 23.645 374 102 341 22.828 8.341 15.304 2,5 1,53 1,02 0,51 361,1 240,9 120,2 2,36 1,57 0,79 4,33 2,89 1,44

Wasser, Dienstleistungen der Wasserversorgung

Wasser, DL Wasserversorg.

0 191 0 167 6.487 -2.996 0 45 9.438 5.270 1.217 0,0 0,36 0,26 0,10 23,2 16,7 6,5 1,90 1,37 0,53 0,44 0,32 0,12Dienstleistg. d. Abwasser-, Abfallentsorg. u. Rückgewinnung

DL Abwasser-, Abfall u. Rückgewinng, 6.904 3.255 5.900 251 41.515 -6.013 0 1.239 46.289 19.148 22.367 24,1 0,12 0,06 0,06 51,2 25,1 26,1 0,23 0,11 0,12 0,27 0,13 0,14

Hochbauarbeiten Hochbauarbeiten 0 2.136 0 21 45.999 0 0 432 45.567 17.490 28.509 0,0 0,11 0,00 0,11 52,8 2,1 50,7 0,19 0,01 0,18 0,30 0,01 0,29Tiefbauarbeiten Tiefbauarbeiten 0 1.690 0 0 30.082 0 0 285 29.797 10.608 19.474 0,0 0,12 0,00 0,12 36,5 0,0 36,5 0,19 0,00 0,19 0,34 0,00 0,34Vorb. Baustellen-, Bauinstallations- und sonstige Ausbauarbeiten

Vorb. Baustellen-, Bauinstallation pp. 144 14.075 964 188 154.026 0 0 1.310 152.716 68.825 85.201 0,7 0,11 0,01 0,10 165,9 18,8 147,1 0,19 0,02 0,17 0,24 0,03 0,21

Handelsleistungen mit Kfz, Instandhaltung und Reparatur an Kfz

Handel Kfz, Instandhalt. u. Repar. 1.094 3.991 522 793 62.144 0 0 366 61.778 39.716 22.428 2,6 0,21 0,13 0,08 131,6 79,3 52,3 0,59 0,35 0,23 0,33 0,20 0,13

Quelle: Statistisches Bundesamt(in Mio. EUR)

Preiswirkung in % nach 10 %

Strompreisimpuls1)

Vorleistungs-Kostenwirkung nach 10 % Strompreisimpuls

Kostenwirkung nach 10-%-Strompreisimpuls

Value-at-Stake in %

148

Page 150: Verteilungskonflikte infolge der Energiewende: Branchenbetroffenheit · 2020. 11. 20. · tigkeitsjahr des EEG, dem Jahr 2001, haben sich aber die (prognostizierten) Differenzkosten

Anhang Ergebnisdokumentation: Input-Output-Modell

2008

Hand

els-

inte

nsitä

t

Branchenbez.Kurzname

Importe der jew. Güter nach D (CIF)(0)

Importe der jew. Branche(Herstpr.)(1)

Exporte der jew. Branche(Herstpr.)(2)

Strom-input (3)

BPW(Anschpr.)(4)=(9)+(10)

Vorrats-verän-derung (5)

Firmen-interne Leistg. u. Lieferg.(6)

Güterst. abzgl. -subv.(7)

Umsatz inkl. Export(Herstpr.)(8)=(4)-(5)-(6)-(7)

BWS(9)

Vorl. (inkl. Import; Anschpr.) (10)

[(0)+(2)]/[(8)+(0)]*

100in % Gesamt Primär Folge

Anstieg Gesamt in Mio. EUR

Anstieg Primär in Mio. EUR

Anstieg Folge in Mio. EUR

Anstieg Gesamt in %

Anstieg Primär in %

Anstieg Folgein % Gesamt Primär Folge

Großhandelsleistungen (ohne Handelsleistungen mit Kfz)

Großhandelsleistungen (ohne KFZ) 5.378 9.371 68.422 1.101 211.918 0 0 1.738 210.180 122.547 89.371 34,2 0,12 0,05 0,06 245,0 110,1 134,9 0,27 0,12 0,15 0,20 0,09 0,11

Einzelhandelsleistungen (ohne Handelsleistungen mit Kfz)

Einzelhandelsleistungen (ohne Kfz) 94 6.437 91 2.005 155.372 48 0 1.451 153.873 83.139 72.233 0,1 0,22 0,13 0,09 342,1 200,5 141,6 0,47 0,28 0,20 0,41 0,24 0,17

Landverkehrs- und Transportleistungen in Rohrfernleitungen

Land-VK- u. Transp.leistg in Rohrfernleitg. 9.339 3.506 2.734 1.019 76.465 0 0 3.842 72.623 36.572 39.893 14,7 0,23 0,13 0,10 175,2 101,9 73,3 0,44 0,26 0,18 0,48 0,28 0,20

Schifffahrtsleistungen

Schifffahrtsleistungen 4.716 9.656 24.925 0 28.535 0 0 39 28.496 7.892 20.643 89,2 0,04 0,00 0,04 12,2 0,0 12,2 0,06 0,00 0,06 0,15 0,00 0,15

Luftfahrtleistungen

Luftfahrtleistungen 2.584 9.282 7.419 7 27.308 0 0 37 27.271 4.853 22.455 33,5 0,06 0,00 0,06 15,8 0,7 15,1 0,07 0,00 0,07 0,33 0,01 0,31

Lagereileistungen, sonstige Dienstleistungen für den Verkehr

Lagereileistungen, sons. DL für Verkehr 13.285 5.956 5.905 352 94.127 0 0 2.213 91.914 34.314 59.813 18,2 0,13 0,04 0,09 123,3 35,2 88,1 0,21 0,06 0,15 0,36 0,10 0,26

Post-, Kurier- und Expressdienstleistungen

Post-, Kurier- u. ExpressDL 1.350 726 1.006 116 22.713 0 0 920 21.793 11.555 11.158 10,2 0,12 0,05 0,07 27,1 11,6 15,5 0,24 0,10 0,14 0,23 0,10 0,13

Beherbergungs- und Gastronomiedienstleistungen

Beherbergungs- u. GastronomieDL 5.877 4.025 6.534 745 73.779 0 0 1.202 72.577 36.753 37.026 15,8 0,20 0,10 0,10 146,4 74,5 71,9 0,40 0,20 0,19 0,40 0,20 0,20

Dienstleistungen des Verlagswesen

DL des Verlagswesen 9.127 2.029 8.755 164 41.679 0 0 131 41.548 17.603 24.076 35,3 0,13 0,04 0,09 55,5 16,4 39,1 0,23 0,07 0,16 0,32 0,09 0,22

Dienstleistg. v. audiovisuell. Medien, Musikverlag. u. RF-veranstaltern

DL Audio-Medien, Musikverl., Rd.funk 3.667 1.289 2.613 140 30.228 0 0 142 30.086 12.384 17.844 18,6 0,13 0,05 0,09 40,1 14,0 26,1 0,22 0,08 0,15 0,32 0,11 0,21

Telekommunikationsdienstleistungen

Telekommunikations-DL 3.652 2.802 3.002 436 58.686 0 0 170 58.516 23.894 34.792 10,7 0,17 0,07 0,09 97,6 43,6 54,0 0,28 0,13 0,16 0,41 0,18 0,23

IT- und Informationsdienstleistungen

IT- u. InformationsDL 9.408 3.366 10.582 135 63.289 0 0 203 63.086 38.522 24.767 27,6 0,05 0,02 0,03 34,4 13,5 20,9 0,14 0,05 0,08 0,09 0,04 0,05

Finanzdienstleistungen Finanz-DL 8.539 3.942 17.271 403 122.458 0 0 5.513 116.945 55.022 67.436 20,6 0,08 0,03 0,05 97,8 40,3 57,5 0,14 0,06 0,09 0,18 0,07 0,10Dienstleistungen von Versicherungen und Pensionskassen

DL Versicherg. u. Pensionskassen

1.955 3.175 3.124 189 68.535 0 0 3.244 65.291 11.839 56.696 7,6 0,09 0,03 0,07 64,3 18,9 45,4 0,11 0,03 0,08 0,54 0,16 0,38Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistg. verbundene Dienstleistg.

Mit Finanz- u. Versicherungsdienstleistg. verbu.ene DL. 649 644 0 85 33.174 0 0 767 32.407 13.462 19.712 2,0 0,08 0,03 0,05 25,9 8,5 17,4 0,13 0,04 0,09 0,19 0,06 0,13

Dienstleistungen des Grundstücks- und Wohnungswesens

DL Gru.stücks- u. Wohnungswesens

1.697 4.299 2.975 472 356.834 0 0 4.241 352.593 282.004 74.830 1,3 0,03 0,01 0,02 111,4 47,2 64,2 0,15 0,06 0,09 0,04 0,02 0,02

Quelle: Statistisches Bundesamt(in Mio. EUR)

Preiswirkung in % nach 10 %

Strompreisimpuls1)

Vorleistungs-Kostenwirkung nach 10 % Strompreisimpuls

Kostenwirkung nach 10-%-Strompreisimpuls

Value-at-Stake in %

149

Page 151: Verteilungskonflikte infolge der Energiewende: Branchenbetroffenheit · 2020. 11. 20. · tigkeitsjahr des EEG, dem Jahr 2001, haben sich aber die (prognostizierten) Differenzkosten

Anhang Ergebnisdokumentation: Input-Output-Modell

2008

Hand

els-

inte

nsitä

t

Branchenbez.Kurzname

Importe der jew. Güter nach D (CIF)(0)

Importe der jew. Branche(Herstpr.)(1)

Exporte der jew. Branche(Herstpr.)(2)

Strom-input (3)

BPW(Anschpr.)(4)=(9)+(10)

Vorrats-verän-derung (5)

Firmen-interne Leistg. u. Lieferg.(6)

Güterst. abzgl. -subv.(7)

Umsatz inkl. Export(Herstpr.)(8)=(4)-(5)-(6)-(7)

BWS(9)

Vorl. (inkl. Import; Anschpr.) (10)

[(0)+(2)]/[(8)+(0)]*

100in % Gesamt Primär Folge

Anstieg Gesamt in Mio. EUR

Anstieg Primär in Mio. EUR

Anstieg Folge in Mio. EUR

Anstieg Gesamt in %

Anstieg Primär in %

Anstieg Folgein % Gesamt Primär Folge

Dienstleistg.der Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung

DL Rechts-, Steuer u. Untern.sberatg.

18.693 7.017 13.558 189 142.363 0 0 699 141.664 82.608 59.755 20,1 0,04 0,01 0,03 62,2 18,9 43,3 0,10 0,03 0,07 0,08 0,02 0,05Dienstleistg. v. Architektur- u. Ing.büros u.d..techn.,physik.U.suchung

DL Archit.- u. Ing.büros pp.

6.209 2.754 9.312 83 58.134 0 0 132 58.002 32.718 25.416 24,2 0,05 0,01 0,03 28,6 8,3 20,3 0,11 0,03 0,08 0,09 0,03 0,06Forschungs- und Entwicklungsleistungen

Forschungs- u. Entwicklungsleistungen 5.644 1.326 8.568 183 21.735 0 0 796 20.939 11.686 10.049 53,5 0,15 0,08 0,06 32,3 18,3 14,0 0,32 0,18 0,14 0,28 0,16 0,12

Werbe- und Marktforschungsleistungen

Werbe- u. Marktforschungsleistungen 4.316 477 3.389 36 25.487 0 0 59 25.428 14.477 11.010 25,9 0,07 0,01 0,05 16,8 3,6 13,2 0,15 0,03 0,12 0,12 0,02 0,09

Sonst. Freiberuf., wiss., techn. u. veterinärmedizinische Dienstleistg.

Sonst. Freiberufe pp. 822 747 541 57 18.423 0 0 80 18.343 10.288 8.135 7,1 0,08 0,03 0,05 14,8 5,7 9,1 0,18 0,07 0,11 0,14 0,06 0,09

Dienstleistungen der Vermietung von beweglichen Sachen

DL Vermietung bewegliche Sachen 1.737 424 1.525 75 70.386 0 0 318 70.068 52.066 18.320 4,5 0,03 0,01 0,02 18,4 7,5 10,9 0,10 0,04 0,06 0,04 0,01 0,02

Dienstleistg. der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften

DL Arbeitskräfteüberlassung 801 178 1.354 18 20.971 0 0 27 20.944 19.130 1.841 9,9 0,02 0,01 0,01 4,1 1,8 2,3 0,22 0,10 0,12 0,02 0,01 0,01

Dienstleistg. v. Reisebüros, -veranstaltern u. sonst. Reservierungen

DL Reisebüros, pp.

0 381 0 33 21.865 0 0 44 21.821 5.687 16.178 0,0 0,09 0,02 0,08 19,7 3,3 16,4 0,12 0,02 0,10 0,35 0,06 0,29Wach-, Sicherheitsdienstlg., wirtschaftl. Dienstleistg. a.n.g

Wach-, Sicherheits-DL., wirtschaftl. DL 1.061 3.211 1.025 256 68.493 0 0 263 68.230 41.726 26.767 3,0 0,08 0,04 0,04 55,0 25,6 29,4 0,21 0,10 0,11 0,13 0,06 0,07

Dienstleistg. der öffentlichen Verwaltung und der Verteidigung

DL öffentliche Verwaltg. u. Verteidig. 631 6.795 1.116 542 175.290 0 0 8.177 167.113 113.955 61.335 1,0 0,07 0,03 0,04 131,0 54,2 76,8 0,21 0,09 0,13 0,11 0,05 0,07

Dienstleistungen der Sozialversicherung

DL Sozialversicherg, 0 452 0 18 25.010 0 0 806 24.204 17.560 7.450 0,0 0,03 0,01 0,03 8,5 1,8 6,7 0,11 0,02 0,09 0,05 0,01 0,04

Erziehungs- und Unterrichtsdienstleistungen

Erziehungs- u. Unterrichts-DL 0 1.604 0 650 125.420 0 0 3.243 122.177 96.970 28.450 0,0 0,09 0,05 0,04 117,4 65,0 52,4 0,41 0,23 0,18 0,12 0,07 0,05

Dienstleistungen des Gesundheitswesens

DL Gesu.heitswesens 0 6.422 0 1.072 162.300 0 0 5.389 156.911 111.367 50.933 0,0 0,12 0,07 0,05 193,9 107,2 86,7 0,38 0,21 0,17 0,17 0,10 0,08

Dienstleistungen von Heimen und des Sozialwesens

DL Heime u. Sozialwesen 0 2.134 0 488 56.989 0 0 2.131 54.858 38.397 18.592 0,0 0,15 0,09 0,06 83,7 48,8 34,9 0,45 0,26 0,19 0,22 0,13 0,09

Dienstleistungen der Kunst, der Kultur und des Glücksspiels

DL Kunst, Kultur u. Glücksspiel 1.119 987 894 102 27.827 272 0 992 26.563 19.354 8.473 7,3 0,07 0,04 0,04 20,7 10,2 10,5 0,24 0,12 0,12 0,11 0,05 0,05

Quelle: Statistisches Bundesamt(in Mio. EUR)

Preiswirkung in % nach 10 %

Strompreisimpuls1)

Vorleistungs-Kostenwirkung nach 10 % Strompreisimpuls

Kostenwirkung nach 10-%-Strompreisimpuls

Value-at-Stake in %

150

Page 152: Verteilungskonflikte infolge der Energiewende: Branchenbetroffenheit · 2020. 11. 20. · tigkeitsjahr des EEG, dem Jahr 2001, haben sich aber die (prognostizierten) Differenzkosten

Anhang Ergebnisdokumentation: Input-Output-Modell

1) in der Branche „Elektrischer Strom, Dienstleistungen der Elektrizitäts-, Wärme- und Kälteversorgung ohne den 10 v.H.-igen Impuls

2008

Hand

els-

inte

nsitä

t

Branchenbez.Kurzname

Importe der jew. Güter nach D (CIF)(0)

Importe der jew. Branche(Herstpr.)(1)

Exporte der jew. Branche(Herstpr.)(2)

Strom-input (3)

BPW(Anschpr.)(4)=(9)+(10)

Vorrats-verän-derung (5)

Firmen-interne Leistg. u. Lieferg.(6)

Güterst. abzgl. -subv.(7)

Umsatz inkl. Export(Herstpr.)(8)=(4)-(5)-(6)-(7)

BWS(9)

Vorl. (inkl. Import; Anschpr.) (10)

[(0)+(2)]/[(8)+(0)]*

100in % Gesamt Primär Folge

Anstieg Gesamt in Mio. EUR

Anstieg Primär in Mio. EUR

Anstieg Folge in Mio. EUR

Anstieg Gesamt in %

Anstieg Primär in %

Anstieg Folgein % Gesamt Primär Folge

Dienstleistg. des Sports, der Unterhaltung und der Erholung

DL Sport, Unterhaltg. u. Erholg. 0 342 0 52 18.752 0 0 539 18.213 11.718 7.034 0,0 0,07 0,03 0,04 12,2 5,2 7,0 0,17 0,07 0,10 0,10 0,04 0,06

Dienstleistg. d. Interessenvertr., kirchl. u. sonst. Vereinigungen

Interessenvertr., kirchl. u. sonst. Vereinig. 0 595 0 91 31.796 0 0 895 30.901 22.970 8.826 0,0 0,06 0,03 0,03 19,9 9,1 10,8 0,22 0,10 0,12 0,09 0,04 0,05

Reparaturarbeiten an DV-Geräten und Gebrauchsgütern

Reparatur DV-Geräte u. Gebr.güter 0 202 0 25 2.965 0 0 17 2.948 2.108 857 0,0 0,15 0,08 0,07 4,4 2,5 1,9 0,52 0,29 0,23 0,21 0,12 0,09

Sonstige überwiegend persönliche Dienstleistungen

Sonst. überwieg. persönl. DL 0 653 102 393 52.719 0 0 236 52.483 38.220 14.499 0,2 0,13 0,07 0,06 70,5 39,3 31,2 0,49 0,27 0,22 0,18 0,10 0,08

Waren und Dienstleistungen privater Haushalte o.a.S.

Waren u. DL priv. Haushalte 0 0 0 0 6.690 0 0 0 6.690 6.690 0 0,0 0,00 0,00 0,00 0,0 0,0 0,0 k.A. k.A. k.A. 0,00 0,00 0,00

512.941 973.521 56.630 4.853.466 -2.022 161.666 66.145 4.627.677 2.217.000 2.636.466

31,1 0,21 0,10 0,11 120,0 51,2 68,8 0,39 0,19 0,20 0,71 0,33 0,38

Quelle: Statistisches Bundesamt(in Mio. EUR)

ungew. Mittelwert ohne "Strom" und "Waren u. DL. priv. HH."

154,2 77,6 0,21 0,80Gesamtwirtschaft

30,5 0,25 0,13ungewichteter Mittelwert 0,12

Preiswirkung in % nach 10 %

Strompreisimpuls1)

0,40 0,4076,6 0,46 0,25

Vorleistungs-Kostenwirkung nach 10 % Strompreisimpuls

Kostenwirkung nach 10-%-Strompreisimpuls

Value-at-Stake in %

151

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Anhang Ergebnisdokumentation: Input-Output-Modell

2009 Hand

els-

inte

nsitä

t

Branchenbez.Kurzname

Importe der jew. Güter nach D (CIF)(0)

Importe der jew. Branche(Herstpr.)(1)

Exporte der jew. Branche(Herstpr.)(2)

Strom-input (3)

BPW(Anschpr.)(4)=(9)+(10)

Vorrats-verän-derung (5)

Firmen-interne Leistg. u. Lieferg.(6)

Güterst. abzgl. -subv.(7)

Umsatz inkl. Export(Herstpr.)(8)=(4)-(5)-(6)-(7)

BWS(9)

Vorl. (inkl. Import; Anschpr.) (10)

[(0)+(2)]/[(8)+(0)]*

100in % Gesamt Primär Folge

Anstieg Gesamt in Mio. EUR

Anstieg Primär in Mio. EUR

Anstieg Folge in Mio. EUR

Anstieg Gesamt in %

Anstieg Primär in %

Anstieg Folgein % Gesamt Primär Folge

Erzeugnisse der Landwirtschaft, Jagd und Dienstleistungen

Landwirtschaft, Jagd u. DL 22.153 4.381 4.936 606 44.048 3.530 5.864 1.464 33.190 12.937 31.111 48,9 0,31 0,14 0,17 136,0 60,6 75,4 0,44 0,19 0,24 1,05 0,47 0,58

Forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen

Forstwi.Erzeugn. DL 549 204 311 4 3.504 -149 0 49 3.604 1.859 1.645 20,7 0,06 0,01 0,05 2,2 0,4 1,8 0,13 0,02 0,11 0,12 0,02 0,10

Fische, Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse

Fische, Fischerei- u. Aquakultur 467 28 54 6 440 0 0 8 432 240 200 58,0 0,26 0,14 0,13 1,2 0,6 0,6 0,58 0,30 0,28 0,48 0,25 0,23

Kohle Kohle 3.482 95 123 113 4.010 33 1.488 13 2.476 1.510 2.500 60,5 0,51 0,28 0,23 20,6 11,3 9,3 0,82 0,45 0,37 1,36 0,75 0,61Erdöl und Erdgas Erdöl u. Erdgas 56.670 81 67 55 2.489 355 0 2 2.132 1.726 763 96,5 0,38 0,22 0,16 9,4 5,5 3,9 1,23 0,72 0,51 0,55 0,32 0,23Erze, Steine u. Erden, sonst. Bergbauerzeugn. u. Dienstleistg.

Erze, Steine u. Erden pp. 5.625 453 1.090 422 9.885 17 4.116 129 5.623 4.077 5.808 59,7 0,76 0,43 0,33 75,3 42,2 33,1 1,30 0,73 0,57 1,85 1,04 0,81

Nahrungs- und Futtermittel, Getränke, Tabakerzeugnisse

Nahrg.. Futter, Getränke, Tabak 40.766 24.757 35.899 1.910 152.580 -588 5.074 1.822 146.272 33.748 118.832 41,0 0,31 0,13 0,19 474,9 191 283,9 0,40 0,16 0,24 1,41 0,57 0,84

Textilien, Bekleidung, Leder- und Lederwaren

Textilien, Bekleidung pp. 39.679 4.580 9.761 305 19.618 -3.580 689 317 22.192 5.652 13.966 79,9 0,32 0,16 0,17 63,0 30,5 32,5 0,45 0,22 0,23 1,11 0,54 0,58

Holz, Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)

Holz, Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren 4.739 2.006 4.704 511 20.353 -1.346 1.101 194 20.404 5.024 15.329 37,6 0,54 0,25 0,29 110,0 51,1 58,9 0,72 0,33 0,38 2,19 1,02 1,17

Papier, Pappe und Waren daraus

Papier, Pappe u. Waren daraus 12.829 7.754 14.277 1.387 35.881 190 4.021 278 31.392 8.949 26.932 61,3 0,75 0,39 0,36 268,9 138,7 130,2 1,00 0,52 0,48 3,00 1,55 1,45

Druckereileistungen, bespielte Ton-, Bild- und Datenträger

Druckereileistungen pp. 904 3.326 1.869 345 21.477 -947 0 208 22.216 7.969 13.508 12,0 0,36 0,16 0,20 77,4 34,5 42,9 0,57 0,26 0,32 0,97 0,43 0,54

Kokerei- und Mineralölerzeugnisse

Kokerei- u. Mineralölerzeugn. 24.664 32.152 12.002 634 47.650 308 3.102 23 44.217 3.019 44.631 53,2 0,23 0,13 0,09 108,4 63,4 45,0 0,24 0,14 0,10 3,59 2,10 1,49

Chemische Erzeugnisse

Chemische Erzeugnisse 54.443 24.992 65.436 2.207 132.617 -429 35.940 753 96.353 24.738 107.879 79,5 0,44 0,17 0,27 579,2 220,7 358,5 0,54 0,20 0,33 2,34 0,89 1,45

Pharmazeutische Erzeugnisse

Pharmazeutische Erzeugnisse 38.204 6.127 26.312 240 32.948 -8.019 1.821 122 39.024 13.631 19.317 83,5 0,17 0,07 0,10 56,0 24 32,0 0,29 0,12 0,17 0,41 0,18 0,23

Gummi- und Kunststoffwaren

Gummi- u. Kunststoffwaren 19.222 11.043 24.167 1.018 54.959 -215 732 312 54.130 19.387 35.572 59,2 0,36 0,19 0,18 198,1 101,8 96,3 0,56 0,29 0,27 1,02 0,53 0,50

Glas und Glaswaren Glas u. Glaswaren 3.266 1.367 3.530 357 8.454 72 99 37 8.246 3.009 5.445 59,0 0,73 0,42 0,31 61,8 35,7 26,1 1,14 0,66 0,48 2,05 1,19 0,87Keramik, bearbeitete Steine und Erden

Keramik, bearb. Steine u. Erden 4.283 2.478 5.247 844 27.963 1.314 255 116 26.278 9.120 18.843 31,2 0,61 0,30 0,30 169,5 84,4 85,1 0,90 0,45 0,45 1,86 0,93 0,93

Roheisen, Stahl, Erzeugn. der ersten Bearbeitung von Eisen und Stahl

Roheisen, Stahl pp.

18.293 10.068 20.761 1.516 66.413 -1.620 28.590 114 39.329 8.370 58.043 67,8 0,74 0,23 0,51 491,9 151,6 340,3 0,85 0,26 0,59 5,88 1,81 4,07NE-Metalle und Halbzeug daraus

NE-Metalle u. Halbzeug daraus 19.278 9.653 15.268 726 23.766 -1.491 3.267 49 21.941 3.853 19.913 83,8 0,58 0,31 0,28 138,1 72,6 65,5 0,69 0,36 0,33 3,58 1,88 1,70

Preiswirkung in % nach 10 %

Strompreisimpuls1)

Vorleistungs-Kostenwirkung nach 10 % Strompreisimpuls

Kostenwirkung nach 10-%-Strompreisimpuls

Value-at-Stake in %

Quelle: Statistisches Bundesamt(in Mio. EUR)

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Anhang Ergebnisdokumentation: Input-Output-Modell

2009

Hand

els-

inte

nsitä

t

Branchenbez.Kurzname

Importe der jew. Güter nach D (CIF)(0)

Importe der jew. Branche(Herstpr.)(1)

Exporte der jew. Branche(Herstpr.)(2)

Strom-input (3)

BPW(Anschpr.)(4)=(9)+(10)

Vorrats-verän-derung (5)

Firmen-interne Leistg. u. Lieferg.(6)

Güterst. abzgl. -subv.(7)

Umsatz inkl. Export(Herstpr.)(8)=(4)-(5)-(6)-(7)

BWS(9)

Vorl. (inkl. Import; Anschpr.) (10)

[(0)+(2)]/[(8)+(0)]*

100in % Gesamt Primär Folge

Anstieg Gesamt in Mio. EUR

Anstieg Primär in Mio. EUR

Anstieg Folge in Mio. EUR

Anstieg Gesamt in %

Anstieg Primär in %

Anstieg Folgein % Gesamt Primär Folge

Gießereierzeugnisse

Gießereierzeugnisse 149 1.934 234 312 11.720 -251 2.650 103 9.218 4.191 7.529 4,1 0,49 0,27 0,23 57,9 31,2 26,7 0,77 0,41 0,35 1,38 0,74 0,64

Metallerzeugnisse Metallerzeugnisse 18.746 10.620 24.943 1.474 95.172 -4.571 1 192 99.550 37.466 57.706 36,9 0,37 0,15 0,21 349,5 147,4 202,1 0,61 0,26 0,35 0,93 0,39 0,54DV-Geräte, elektron. Bauelem. u. Erzeugn. f. Telekomm. u. Unterhaltg.

DV-Geräte, elektron. Bauelem. pp. 58.993 7.035 19.310 227 27.308 -7.854 10 351 34.801 7.568 19.740 83,5 0,19 0,08 0,11 51,6 22,7 28,9 0,26 0,11 0,15 0,68 0,30 0,38

Mess-, Kontroll- u.ä. Instr. u. Einr., elektromed. Gerät., Datenträger

Mess-, Kontroll-Instr. pp. 17.852 2.746 20.484 172 24.383 -4.093 0 170 28.306 10.256 14.127 83,1 0,19 0,07 0,12 46,9 17,2 29,7 0,33 0,12 0,21 0,46 0,17 0,29

Elektrische Ausrüstungen

Elektrische Ausrüstungen 32.598 12.261 38.435 707 75.810 313 407 379 74.711 28.288 47.522 66,2 0,22 0,09 0,13 166,6 70,7 95,9 0,35 0,15 0,20 0,59 0,25 0,34

Maschinen Maschinen 54.210 25.456 107.129 1.213 169.355 -3.529 22 718 172.144 59.533 109.822 71,3 0,21 0,07 0,14 352,5 121,3 231,2 0,32 0,11 0,21 0,59 0,20 0,39Kraftwagen und Kraftwagenteile

Kraftwagen u. -teile 68.562 47.294 109.088 1.724 232.096 -7.761 18.467 875 220.515 36.065 196.031 61,5 0,25 0,07 0,18 590,3 172,4 417,9 0,30 0,09 0,21 1,64 0,48 1,16

Sonstige Fahrzeuge

Sonstige Fahrzeuge 33.338 7.006 22.688 182 30.387 -7.170 0 214 37.343 8.767 21.620 79,3 0,19 0,06 0,13 57,7 18,2 39,5 0,27 0,08 0,18 0,66 0,21 0,45

Möbel und Waren a.n.g. Möbel u. Waren 25.695 4.850 17.293 382 38.193 -1.177 0 195 39.175 16.409 21.784 66,3 0,24 0,10 0,14 91,0 38,2 52,8 0,42 0,18 0,24 0,55 0,23 0,32Reparatur, Instandh. u. Installation v. Maschinen u. Ausrüstungen

Reparatur, Instal. Masch. u. Ausrüstg. 799 7.837 2.842 284 42.594 -200 0 144 42.650 15.092 27.502 8,4 0,19 0,07 0,12 80,5 28,4 52,1 0,29 0,10 0,19 0,53 0,19 0,35

Elektr. Strom, Dienstleistg. der Elektriz.-, Wärme- und Kälteversorg.

Strom, DL Elektriz.-, Wärme- u. Kälte 25.565 10.807 3.494 21.795 86.909 1.936 3.346 537 81.090 30.967 55.942 27,2 3,43 2,51 0,92 2979,4 2179,5 799,9 5,33 3,90 1,43 9,62 7,04 2,58

Industriell erzeugte Gase, Dienstleistungen der Gasversorgung

Industriell erz. Gase, DL Gasversorg. 1.700 1.123 0 1.432 25.690 -77 65 357 25.345 12.898 12.792 6,3 0,90 0,56 0,34 231,3 143,2 88,1 1,81 1,12 0,69 1,79 1,11 0,68

Wasser, Dienstleistungen der Wasserversorgung

Wasser, DL Wasserversorg.

0 171 0 383 6.238 -3.227 0 51 9.414 4.534 1.704 0,0 0,86 0,61 0,24 53,4 38,3 15,1 3,13 2,25 0,89 1,18 0,84 0,33Dienstleistg. d. Abwasser-, Abfallentsorg. u. Rückgewinnung

DL Abwasser-, Abfall u. Rückgewinng, 4.357 2.927 4.384 27 39.535 -4.620 0 1.520 42.635 18.731 20.804 18,6 0,05 0,01 0,05 21,0 2,7 18,3 0,10 0,01 0,09 0,11 0,01 0,10

Hochbauarbeiten Hochbauarbeiten 0 1.946 0 6 44.342 0 0 388 43.954 16.971 27.371 0,0 0,14 0,00 0,14 60,7 0,6 60,1 0,22 0,00 0,22 0,36 0,00 0,35Tiefbauarbeiten Tiefbauarbeiten 0 1.613 0 5 31.190 0 0 258 30.932 11.857 19.333 0,0 0,15 0,00 0,14 45,6 0,5 45,1 0,24 0,00 0,23 0,38 0,00 0,38Vorb. Baustellen-, Bauinstallations- und sonstige Ausbauarbeiten

Vorb. Baustellen-, Bauinstallation pp. 144 13.706 842 229 158.699 0 0 1.179 157.520 70.185 88.514 0,6 0,13 0,01 0,12 206,4 22,9 183,5 0,23 0,03 0,21 0,29 0,03 0,26

Handelsleistungen mit Kfz, Instandhaltung und Reparatur an Kfz

Handel Kfz, Instandhalt. u. Repar.

410 3.364 1.531 641 58.690 0 0 300 58.390 35.988 22.702 3,3 0,20 0,11 0,09 117,2 64,1 53,1 0,52 0,28 0,23 0,33 0,18 0,15

Quelle: Statistisches Bundesamt(in Mio. EUR)

Preiswirkung in % nach 10 %

Strompreisimpuls1)

Vorleistungs-Kostenwirkung nach 10 % Strompreisimpuls

Kostenwirkung nach 10-%-Strompreisimpuls

Value-at-Stake in %

153

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Anhang Ergebnisdokumentation: Input-Output-Modell

2009

Hand

els-

inte

nsitä

t

Branchenbez.Kurzname

Importe der jew. Güter nach D (CIF)(0)

Importe der jew. Branche(Herstpr.)(1)

Exporte der jew. Branche(Herstpr.)(2)

Strom-input (3)

BPW(Anschpr.)(4)=(9)+(10)

Vorrats-verän-derung (5)

Firmen-interne Leistg. u. Lieferg.(6)

Güterst. abzgl. -subv.(7)

Umsatz inkl. Export(Herstpr.)(8)=(4)-(5)-(6)-(7)

BWS(9)

Vorl. (inkl. Import; Anschpr.) (10)

[(0)+(2)]/[(8)+(0)]*

100in % Gesamt Primär Folge

Anstieg Gesamt in Mio. EUR

Anstieg Primär in Mio. EUR

Anstieg Folge in Mio. EUR

Anstieg Gesamt in %

Anstieg Primär in %

Anstieg Folgein % Gesamt Primär Folge

Großhandelsleistungen (ohne Handelsleistungen mit Kfz)

Großhandelsleistungen (ohne KFZ) 5.219 8.683 48.382 1.090 196.397 4.174 0 1.745 190.478 109.612 86.785 27,4 0,13 0,06 0,07 254,6 109 145,6 0,29 0,13 0,17 0,23 0,10 0,13

Einzelhandelsleistungen (ohne Handelsleistungen mit Kfz)

Einzelhandelsleistungen (ohne Kfz) 0 5.803 0 2.269 153.612 0 0 1.319 152.293 85.860 67.752 0,0 0,25 0,15 0,10 379,7 226,9 152,8 0,56 0,33 0,23 0,44 0,26 0,18

Landverkehrs- und Transportleistungen in Rohrfernleitungen

Land-VK- u. Transp.leistg in Rohrfernleitg. 7.729 3.199 2.368 1.038 68.416 0 0 3.968 64.448 32.641 35.775 14,0 0,26 0,15 0,11 180,4 103,8 76,6 0,50 0,29 0,21 0,55 0,32 0,23

Schifffahrtsleistungen

Schifffahrtsleistungen 2.578 9.243 18.997 0 21.830 0 0 20 21.810 7.500 14.330 88,5 0,03 0,00 0,03 6,2 0 6,2 0,04 0,00 0,04 0,08 0,00 0,08

Luftfahrtleistungen

Luftfahrtleistungen 2.294 7.768 6.383 7 23.476 0 0 31 23.445 4.169 19.307 33,7 0,07 0,00 0,07 17,5 0,7 16,8 0,09 0,00 0,09 0,42 0,02 0,40

Lagereileistungen, sonstige Dienstleistungen für den Verkehr

Lagereileistungen, sons. DL für Verkehr 12.358 5.036 5.616 351 84.260 0 0 1.923 82.337 30.095 54.165 19,0 0,15 0,04 0,10 123,0 35,1 87,9 0,23 0,06 0,16 0,41 0,12 0,29

Post-, Kurier- und Expressdienstleistungen

Post-, Kurier- u. ExpressDL 1.522 783 1.099 130 21.733 0 0 1.012 20.721 10.665 11.068 11,8 0,14 0,06 0,08 30,2 13 17,2 0,27 0,12 0,16 0,28 0,12 0,16

Beherbergungs- und Gastronomiedienstleistungen

Beherbergungs- u. GastronomieDL 5.175 3.148 5.980 789 72.676 0 0 1.106 71.570 39.588 33.088 14,5 0,21 0,11 0,10 154,8 78,9 75,9 0,47 0,24 0,23 0,39 0,20 0,19

Dienstleistungen des Verlagswesen

DL des Verlagswesen 3.100 1.753 3.469 168 43.440 1.929 0 183 41.328 18.989 24.451 14,8 0,14 0,04 0,10 59,8 16,8 43,0 0,24 0,07 0,18 0,31 0,09 0,23

Dienstleistg. v. audiovisuell. Medien, Musikverlag. u. RF-veranstaltern

DL Audio-Medien, Musikverl., Rd.funk 3.110 2.865 2.318 144 31.850 0 0 116 31.734 13.378 18.472 15,6 0,12 0,05 0,08 39,7 14,4 25,3 0,22 0,08 0,14 0,30 0,11 0,19

Telekommunikationsdienstleistungen

Telekommunikations-DL 3.405 3.113 2.755 471 63.730 0 0 209 63.521 23.796 39.934 9,2 0,18 0,07 0,11 115,4 47,1 68,3 0,29 0,12 0,17 0,48 0,20 0,29

IT- und Informationsdienstleistungen

IT- u. InformationsDL 10.269 3.343 11.762 144 66.475 0 0 170 66.305 42.109 24.366 28,8 0,06 0,02 0,03 36,6 14,4 22,2 0,15 0,06 0,09 0,09 0,03 0,05

Finanzdienstleistungen Finanz-DL 7.790 4.762 16.202 450 132.072 0 0 5.831 126.241 62.331 69.741 17,9 0,08 0,03 0,05 111,6 45 66,6 0,16 0,06 0,10 0,18 0,07 0,11Dienstleistungen von Versicherungen und Pensionskassen

DL Versicherg. u. Pensionskassen

2.329 3.304 3.826 201 71.911 0 0 2.431 69.480 16.854 55.057 8,6 0,10 0,03 0,07 71,7 20,1 51,6 0,13 0,04 0,09 0,43 0,12 0,31Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistg. verbundene Dienstleistg.

verbundene Finanz- u. Versicherungs-DL 0 967 0 89 31.869 0 0 870 30.999 11.011 20.858 0,0 0,09 0,03 0,06 28,2 8,9 19,3 0,14 0,04 0,09 0,26 0,08 0,18

Dienstleistungen des Grundstücks- und Wohnungswesens

DL Gru.stücks- u. Wohnungswesens

304 4.428 1.555 561 366.103 0 0 5.083 361.020 276.325 89.778 0,5 0,04 0,02 0,02 146,5 56,1 90,4 0,16 0,06 0,10 0,05 0,02 0,03

Quelle: Statistisches Bundesamt(in Mio. EUR)

Preiswirkung in % nach 10 %

Strompreisimpuls1)

Vorleistungs-Kostenwirkung nach 10 % Strompreisimpuls

Kostenwirkung nach 10-%-Strompreisimpuls

Value-at-Stake in %

154

Page 156: Verteilungskonflikte infolge der Energiewende: Branchenbetroffenheit · 2020. 11. 20. · tigkeitsjahr des EEG, dem Jahr 2001, haben sich aber die (prognostizierten) Differenzkosten

Anhang Ergebnisdokumentation: Input-Output-Modell

2009

Hand

els-

inte

nsitä

t

Branchenbez.Kurzname

Importe der jew. Güter nach D (CIF)(0)

Importe der jew. Branche(Herstpr.)(1)

Exporte der jew. Branche(Herstpr.)(2)

Strom-input (3)

BPW(Anschpr.)(4)=(9)+(10)

Vorrats-verän-derung (5)

Firmen-interne Leistg. u. Lieferg.(6)

Güterst. abzgl. -subv.(7)

Umsatz inkl. Export(Herstpr.)(8)=(4)-(5)-(6)-(7)

BWS(9)

Vorl. (inkl. Import; Anschpr.) (10)

[(0)+(2)]/[(8)+(0)]*

100in % Gesamt Primär Folge

Anstieg Gesamt in Mio. EUR

Anstieg Primär in Mio. EUR

Anstieg Folge in Mio. EUR

Anstieg Gesamt in %

Anstieg Primär in %

Anstieg Folgein % Gesamt Primär Folge

Dienstleistg.der Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung

DL Rechts-, Steuer u. Untern.sberatg.

18.888 6.754 13.534 206 120.672 0 0 685 119.987 69.026 51.646 23,3 0,05 0,02 0,04 66,2 20,6 45,6 0,13 0,04 0,09 0,10 0,03 0,07Dienstleistg. v. Architektur- u. Ing.büros u.d..techn.,physik.U.suchung

DL Archit.- u. Ing.büros pp.

6.916 3.150 9.449 87 57.268 0 0 154 57.114 31.273 25.995 25,6 0,05 0,02 0,04 31,4 8,7 22,7 0,12 0,03 0,09 0,10 0,03 0,07Forschungs- und Entwicklungsleistungen

Forschungs- u. Entwicklungsleistungen 6.822 1.156 8.522 213 20.613 0 0 694 19.919 11.989 8.624 57,4 0,18 0,10 0,07 36,3 21,3 15,0 0,42 0,25 0,17 0,30 0,18 0,13

Werbe- und Marktforschungsleistungen

Werbe- u. Marktforschungsleistungen 3.883 423 3.350 36 23.220 0 0 51 23.169 11.969 11.251 26,7 0,08 0,02 0,06 17,5 3,6 13,9 0,16 0,03 0,12 0,15 0,03 0,12

Sonst. Freiberuf., wiss., techn. u. veterinärmedizinische Dienstleistg.

Sonst. Freiberufe pp. 8.475 696 2.301 61 17.155 -371 0 75 17.451 10.102 7.053 41,6 0,09 0,04 0,06 15,6 6,1 9,5 0,22 0,09 0,13 0,15 0,06 0,09

Dienstleistungen der Vermietung von beweglichen Sachen

DL Vermietung bewegliche Sachen 2.830 717 3.334 79 62.027 0 0 341 61.686 45.624 16.403 9,6 0,03 0,01 0,02 19,4 7,9 11,5 0,12 0,05 0,07 0,04 0,02 0,03

Dienstleistg. der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften

DL Arbeitskräfteüberlassung 904 192 1.406 19 17.931 0 0 25 17.906 15.901 2.030 12,3 0,03 0,01 0,01 4,6 1,9 2,7 0,23 0,09 0,13 0,03 0,01 0,02

Dienstleistg. v. Reisebüros, -veranstaltern u. sonst. Reservierungen

DL Reisebüros, pp.

0 350 0 36 21.254 0 0 34 21.220 5.184 16.070 0,0 0,11 0,02 0,09 22,3 3,6 18,7 0,14 0,02 0,12 0,43 0,07 0,36Wach-, Sicherheitsdienstlg., wirtschaftl. Dienstleistg. a.n.g

Wach-, Sicherheits-DL., wirtschaftl. DL 2.966 3.734 2.776 278 67.923 0 0 291 67.632 40.106 27.817 8,1 0,09 0,04 0,05 61,7 27,8 33,9 0,22 0,10 0,12 0,15 0,07 0,08

Dienstleistg. der öffentlichen Verwaltung und der Verteidigung

DL öffentliche Verwaltg. u. Verteidig. 500 8.278 981 934 185.850 0 0 9.456 176.394 118.145 67.705 0,8 0,11 0,05 0,06 198,6 93,4 105,2 0,29 0,14 0,16 0,17 0,08 0,09

Dienstleistungen der Sozialversicherung

DL Sozialversicherg, 0 503 0 19 27.210 0 0 920 26.290 18.670 8.540 0,0 0,04 0,01 0,03 10,4 1,9 8,5 0,12 0,02 0,10 0,06 0,01 0,05

Erziehungs- und Unterrichtsdienstleistungen

Erziehungs- u. Unterrichts-DL 0 1.620 0 694 129.440 0 0 2.929 126.511 99.546 29.894 0,0 0,10 0,05 0,05 132,0 69,4 62,6 0,44 0,23 0,21 0,13 0,07 0,06

Dienstleistungen des Gesundheitswesens

DL Gesu.heitswesens 0 6.005 0 1.173 172.436 0 0 5.903 166.533 116.544 55.892 0,0 0,13 0,07 0,06 221,9 117,3 104,6 0,40 0,21 0,19 0,19 0,10 0,09

Dienstleistungen von Heimen und des Sozialwesens

DL Heime u. Sozialwesen

0 1.838 0 522 61.769 0 0 2.268 59.501 41.977 19.792 0,0 0,15 0,08 0,07 92,6 52,2 40,4 0,47 0,26 0,20 0,22 0,12 0,10Dienstleistungen der Kunst, der Kultur und des Glücksspiels

DL Kunst, Kultur u. Glücksspiel

640 685 476 106 27.737 261 0 942 26.534 19.016 8.721 4,1 0,08 0,04 0,05 23,5 10,6 12,9 0,27 0,12 0,15 0,12 0,06 0,07

Quelle: Statistisches Bundesamt(in Mio. EUR)

Preiswirkung in % nach 10 %

Strompreisimpuls1)

Vorleistungs-Kostenwirkung nach 10 % Strompreisimpuls

Kostenwirkung nach 10-%-Strompreisimpuls

Value-at-Stake in %

155

Page 157: Verteilungskonflikte infolge der Energiewende: Branchenbetroffenheit · 2020. 11. 20. · tigkeitsjahr des EEG, dem Jahr 2001, haben sich aber die (prognostizierten) Differenzkosten

Anhang Ergebnisdokumentation: Input-Output-Modell

1) in der Branche „Elektrischer Strom, Dienstleistungen der Elektrizitäts-, Wärme- und Kälteversorgung ohne den 10-prozentigen Impuls

2009

Hand

els-

inte

nsitä

t

Branchenbez.Kurzname

Importe der jew. Güter nach D (CIF)(0)

Importe der jew. Branche(Herstpr.)(1)

Exporte der jew. Branche(Herstpr.)(2)

Strom-input (3)

BPW(Anschpr.)(4)=(9)+(10)

Vorrats-verän-derung (5)

Firmen-interne Leistg. u. Lieferg.(6)

Güterst. abzgl. -subv.(7)

Umsatz inkl. Export(Herstpr.)(8)=(4)-(5)-(6)-(7)

BWS(9)

Vorl. (inkl. Import; Anschpr.) (10)

[(0)+(2)]/[(8)+(0)]*

100in % Gesamt Primär Folge

Anstieg Gesamt in Mio. EUR

Anstieg Primär in Mio. EUR

Anstieg Folge in Mio. EUR

Anstieg Gesamt in %

Anstieg Primär in %

Anstieg Folgein % Gesamt Primär Folge

Dienstleistg. des Sports, der Unterhaltung und der Erholung

DL Sport, Unterhaltg. u. Erholg. 0 260 0 127 19.155 0 0 570 18.585 11.386 7.769 0,0 0,14 0,07 0,07 26,6 12,7 13,9 0,34 0,16 0,18 0,23 0,11 0,12

Dienstleistg. d. Interessenvertr., kirchl. u. sonst. Vereinigungen

Interessenvertr., kirchl. u. sonst. Vereinig. 0 566 0 94 33.129 0 0 1.106 32.023 23.842 9.287 0,0 0,07 0,03 0,04 22,5 9,4 13,1 0,24 0,10 0,14 0,09 0,04 0,06

Reparaturarbeiten an DV-Geräten und Gebrauchsgütern

Reparatur DV-Geräte u. Gebr.güter 0 187 0 19 2.660 0 0 15 2.645 1.863 797 0,0 0,14 0,07 0,07 3,7 1,9 1,8 0,46 0,24 0,23 0,20 0,10 0,10

Sonstige überwiegend persönliche Dienstleistungen

Sonst. überwieg. persönl. DL

0 715 99 415 54.442 0 0 299 54.143 38.820 15.622 0,2 0,14 0,08 0,07 78,8 41,5 37,3 0,50 0,27 0,24 0,20 0,11 0,10Waren und Dienstleistungen privater Haushalte o.a.S.

Waren u. DL priv. Haushalte 0 0 0 0 6.860 0 0 0 6.860 6.860 0 0,0 0,00 0,00 0,00 0,0 0 0,0 k.A. k.A. k.A. 0,00 0,00 0,00

414.268 795.451 57.421 4.485.967 -48.853 121.127 66.716 4.346.977 2.117.350 2.368.617

30,9 0,24 0,11 0,13 119,2 50,2 69,0 0,45 0,22 0,23 0,78 0,35 0,43

Quelle: Statistisches Bundesamt(in Mio. EUR)

156,8 78,7 78,1 0,52Gesamtwirtschaft

30,5 0,28 0,15 0,14

ungew. Mittelwert ohne "Strom" und "Waren u. DL. priv. HH."

ungewichteter Mittelwert 0,27 0,25 0,89 0,44 0,45

Preiswirkung in % nach 10 %

Strompreisimpuls1)

Vorleistungs-Kostenwirkung nach 10 % Strompreisimpuls

Kostenwirkung nach 10-%-Strompreisimpuls

Value-at-Stake in %

156

Page 158: Verteilungskonflikte infolge der Energiewende: Branchenbetroffenheit · 2020. 11. 20. · tigkeitsjahr des EEG, dem Jahr 2001, haben sich aber die (prognostizierten) Differenzkosten

Anhang Ergebnisdokumentation: Input-Output-Modell

∅ 2008/09

Hand

els-

inte

nsitä

t

Branchenbez. Kurzname

in % Gesamt Primär Folge

Anstieg Gesamt in Mio.

EUR

Anstieg Primär in Mio.

EUR

Anstieg Folge

in Mio. EUR

Anstieg Gesamt

in %

Anstieg Primär

in %

Anstieg Folge

in % Gesamt Primär FolgeErzeugnisse der Landwirtschaft, Jagd und Dienstleistungen

Landwirtschaft, Jagd u. DL 47,6 0,27 0,12 0,15 129,4 58,3 71,1 0,40 0,18 0,22 0,87 0,39 0,48

Forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen

Forstwi.Erzeugn. DL 20,0 0,06 0,01 0,05 2,2 0,5 1,7 0,13 0,03 0,10 0,11 0,02 0,09

Fische, Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse

Fische, Fischerei- u. Aquakultur 57,4 0,26 0,13 0,12 1,2 0,6 0,6 0,54 0,28 0,26 0,49 0,25 0,24

Kohle Kohle 60,2 0,33 0,15 0,18 13,5 6,1 7,4 0,52 0,24 0,28 0,88 0,40 0,48Erdöl und Erdgas Erdöl u. Erdgas 96,7 0,31 0,19 0,12 8,7 5,4 3,4 1,04 0,63 0,41 0,45 0,27 0,18Erze, Steine u. Erden, sonst. Bergbauerzeugn. u. Dienstleistg.

Erze, Steine u. Erden pp. 63,0 0,69 0,39 0,29 65,7 37,5 28,2 1,16 0,66 0,50 1,69 0,97 0,72

Nahrungs- und Futtermittel, Getränke, Tabakerzeugnisse

Nahrg.. Futter, Getränke, Tabak 41,5 0,30 0,12 0,18 480,8 194,7 286,0 0,38 0,16 0,23 1,42 0,58 0,85

Textilien, Bekleidung, Leder- und Lederwaren

Textilien, Bekleidung pp. 79,3 0,38 0,20 0,18 82,6 43,0 39,6 0,54 0,28 0,26 1,29 0,67 0,62

Holz, Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)

Holz, Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren 39,3 0,51 0,24 0,27 108,6 50,6 58,0 0,68 0,32 0,36 1,99 0,93 1,06

Papier, Pappe und Waren daraus

Papier, Pappe u. Waren daraus 61,7 0,70 0,36 0,34 268,5 137,0 131,5 0,93 0,48 0,46 2,87 1,47 1,41

Druckereileistungen, bespielte Ton-, Bild- und Datenträger

Druckereileistungen pp. 12,4 0,37 0,17 0,19 81,0 38,0 42,9 0,60 0,28 0,32 0,95 0,45 0,51

Kokerei- und Mineralölerzeugnisse

Kokerei- u. Mineralölerzeugn. 53,6 0,18 0,10 0,07 102,7 59,6 43,1 0,19 0,11 0,08 3,47 2,01 1,46

Chemische Erzeugnisse

Chemische Erzeugnisse 79,6 0,40 0,15 0,25 589,1 225,4 363,7 0,49 0,19 0,31 2,21 0,84 1,36

Pharmazeutische Erzeugnisse

Pharmazeutische Erzeugnisse 84,6 0,15 0,07 0,09 51,0 22,5 28,5 0,26 0,12 0,15 0,36 0,16 0,20

Gummi- und Kunststoffwaren

Gummi- u. Kunststoffwaren 59,2 0,35 0,18 0,17 206,2 107,8 98,5 0,53 0,28 0,25 1,01 0,53 0,48

Glas und Glaswaren Glas u. Glaswaren 59,3 0,63 0,36 0,27 56,7 32,0 24,7 0,99 0,56 0,43 1,73 0,98 0,75Keramik, bearbeitete Steine und Erden

Keramik, bearb. Steine u. Erden 34,2 0,56 0,28 0,28 162,8 81,5 81,4 0,84 0,42 0,42 1,70 0,85 0,85

Roheisen, Stahl, Erzeugn. der ersten Bearbeitung von Eisen und Stahl

Roheisen, Stahl pp. 69,6 0,64 0,19 0,44 530,7 161,1 369,6 0,73 0,22 0,51 5,08 1,55 3,53

NE-Metalle und Halbzeug daraus

NE-Metalle u. Halbzeug daraus 81,3 0,51 0,27 0,25 152,9 78,6 74,3 0,60 0,31 0,29 3,76 1,93 1,82

Preiswirkung in % nach 10 %

Strompreisimpuls1)

(∅ Werte von 08/09)

Vorleistungs-Kostenwirkung nach 10 % Strompreisimpuls

(∅ Werte von 08/09)

Kostenwirkung nach 10-%-Strompreisimpuls

Value-at-Stake in % (∅ Werte 08/09)

157

Page 159: Verteilungskonflikte infolge der Energiewende: Branchenbetroffenheit · 2020. 11. 20. · tigkeitsjahr des EEG, dem Jahr 2001, haben sich aber die (prognostizierten) Differenzkosten

Anhang Ergebnisdokumentation: Input-Output-Modell

∅ 2008/09

Hand

els-

inte

nsitä

t

Branchenbez. Kurzname

in % Gesamt Primär Folge

Anstieg Gesamt in Mio.

EUR

Anstieg Primär in Mio.

EUR

Anstieg Folge

in Mio. EUR

Anstieg Gesamt

in %

Anstieg Primär

in %

Anstieg Folge

in % Gesamt Primär FolgeGießereierzeugnisse Gießereierzeugnis

se 3,7 0,48 0,26 0,22 70,7 37,8 32,9 0,74 0,40 0,34 1,40 0,75 0,65Metallerzeugnisse Metallerzeugnisse 38,3 0,35 0,15 0,20 368,6 157,7 210,9 0,57 0,24 0,33 0,87 0,37 0,50DV-Geräte, elektron. Bauelem. u. Erzeugn. f. Telekomm. u. Unterhaltg.

DV-Geräte, elektron. Bauelem. pp. 82,8 0,17 0,07 0,10 58,7 25,0 33,7 0,24 0,10 0,14 0,65 0,28 0,37

Mess-, Kontroll- u.ä. Instr. u. Einr., elektromed. Gerät., Datenträger

Mess-, Kontroll-Instr. pp. 85,8 0,18 0,07 0,11 47,2 17,5 29,7 0,32 0,12 0,20 0,41 0,15 0,26

Elektrische Ausrüstungen

Elektrische Ausrüstungen 66,8 0,20 0,08 0,12 165,4 68,3 97,1 0,32 0,13 0,19 0,56 0,23 0,33

Maschinen Maschinen 72,1 0,20 0,07 0,13 388,2 134,8 253,3 0,31 0,11 0,20 0,57 0,20 0,37Kraftwagen und Kraftwagenteile

Kraftwagen u. -teile 62,7 0,23 0,06 0,17 606,6 165,6 441,1 0,27 0,08 0,20 1,44 0,40 1,04

Sonstige Fahrzeuge Sonstige Fahrzeuge 81,2 0,18 0,06 0,12 55,6 18,6 37,0 0,24 0,08 0,16 0,62 0,21 0,42

Möbel und Waren a.n.g. Möbel u. Waren 65,1 0,22 0,09 0,13 90,7 37,8 52,9 0,38 0,16 0,22 0,53 0,22 0,31Reparatur, Instandh. u. Installation v. Maschinen u. Ausrüstungen

Reparatur, Instal. Masch. u. Ausrüstg. 7,4 0,19 0,07 0,12 82,5 29,5 53,0 0,29 0,11 0,19 0,53 0,19 0,34

Elektr. Strom, Dienstleistg. der Elektriz.-, Wärme- und Kälteversorg.

Strom, DL Elektriz.-, Wärme- u. Kälte 25,1 3,33 2,45 0,88 2857,7 2104,6 753,2 5,35 3,94 1,41 8,86 6,52 2,34

Industriell erzeugte Gase, Dienstleistungen der Gasversorgung

Industriell erz. Gase, DL Gasversorg. 4,4 1,21 0,79 0,43 296,2 192,1 104,1 2,08 1,35 0,74 3,06 2,00 1,06

Wasser, Dienstleistungen der Wasserversorgung

Wasser, DL Wasserversorg. 0,0 0,61 0,44 0,17 38,3 27,5 10,8 2,52 1,81 0,71 0,81 0,58 0,23

Dienstleistg. d. Abwasser-, Abfallentsorg. u. Rückgewinnung

DL Abwasser-, Abfall u. Rückgewinng, 21,3 0,09 0,03 0,05 36,1 13,9 22,2 0,17 0,06 0,10 0,19 0,07 0,12

Hochbauarbeiten Hochbauarbeiten 0,0 0,13 0,00 0,12 56,7 1,4 55,4 0,20 0,00 0,20 0,33 0,01 0,32Tiefbauarbeiten Tiefbauarbeiten 0,0 0,13 0,00 0,13 41,0 0,3 40,8 0,21 0,00 0,21 0,36 0,00 0,36Vorb. Baustellen-, Bauinstallations- und sonstige Ausbauarbeiten

Vorb. Baustellen-, Bauinstallation pp. 0,7 0,12 0,01 0,11 186,1 20,9 165,3 0,21 0,02 0,19 0,27 0,03 0,24

Handelsleistungen mit Kfz, Instandhaltung und Reparatur an Kfz

Handel Kfz, Instandhalt. u. Repar. 2,9 0,21 0,12 0,09 124,4 71,7 52,7 0,55 0,32 0,23 0,33 0,19 0,14

Preiswirkung in % nach 10 %

Strompreisimpuls1)

(∅ Werte von 08/09)

Vorleistungs-Kostenwirkung nach 10 % Strompreisimpuls

(∅ Werte von 08/09)

Kostenwirkung nach 10-%-Strompreisimpuls

Value-at-Stake in % (∅ Werte 08/09)

158

Page 160: Verteilungskonflikte infolge der Energiewende: Branchenbetroffenheit · 2020. 11. 20. · tigkeitsjahr des EEG, dem Jahr 2001, haben sich aber die (prognostizierten) Differenzkosten

Anhang Ergebnisdokumentation: Input-Output-Modell

∅ 2008/09

Hand

els-

inte

nsitä

t

Branchenbez. Kurzname

in % Gesamt Primär Folge

Anstieg Gesamt in Mio.

EUR

Anstieg Primär in Mio.

EUR

Anstieg Folge

in Mio. EUR

Anstieg Gesamt

in %

Anstieg Primär

in %

Anstieg Folge

in % Gesamt Primär FolgeGroßhandelsleistungen (ohne Handelsleistungen mit Kfz)

Großhandelsleistungen (ohne KFZ) 30,8 0,12 0,05 0,07 249,8 109,6 140,3 0,28 0,12 0,16 0,22 0,09 0,12

Einzelhandelsleistungen (ohne Handelsleistungen mit Kfz)

Einzelhandelsleistungen (ohne Kfz) 0,1 0,23 0,14 0,10 360,9 213,7 147,2 0,52 0,31 0,21 0,43 0,25 0,17

Landverkehrs- und Transportleistungen in Rohrfernleitungen

Land-VK- u. Transp.leistg in Rohrfernleitg. 14,4 0,25 0,14 0,10 177,8 102,8 74,9 0,47 0,27 0,20 0,52 0,30 0,22

Schifffahrtsleistungen

Schifffahrtsleistungen 88,9 0,04 0,00 0,04 9,2 0,0 9,2 0,05 0,00 0,05 0,12 0,00 0,12

Luftfahrtleistungen Luftfahrtleistungen 33,6 0,07 0,00 0,06 16,6 0,7 15,9 0,08 0,00 0,08 0,37 0,02 0,36

Lagereileistungen, sonstige Dienstleistungen für den Verkehr

Lagereileistungen, sons. DL für Verkehr 18,6 0,14 0,04 0,10 123,2 35,2 88,0 0,22 0,06 0,15 0,38 0,11 0,27

Post-, Kurier- und Expressdienstleistungen

Post-, Kurier- u. ExpressDL 11,0 0,13 0,06 0,07 28,7 12,3 16,4 0,26 0,11 0,15 0,26 0,11 0,15

Beherbergungs- und Gastronomiedienstleistungen

Beherbergungs- u. GastronomieDL 15,2 0,21 0,10 0,10 150,6 76,7 73,9 0,43 0,22 0,21 0,39 0,20 0,19

Dienstleistungen des Verlagswesen

DL des Verlagswesen 25,0 0,14 0,04 0,10 57,6 16,6 41,0 0,24 0,07 0,17 0,31 0,09 0,22

Dienstleistg. v. audiovisuell. Medien, Musikverlag. u. RF-veranstaltern

DL Audio-Medien, Musikverl., Rd.funk 17,1 0,13 0,05 0,08 39,9 14,2 25,7 0,22 0,08 0,14 0,31 0,11 0,20

Telekommunikationsdienstleistungen

Telekommunikations-DL 10,0 0,17 0,07 0,10 106,5 45,3 61,1 0,28 0,12 0,16 0,45 0,19 0,26

IT- und Informationsdienstleistungen

IT- u. InformationsDL 28,2 0,05 0,02 0,03 35,5 13,9 21,5 0,14 0,06 0,09 0,09 0,03 0,05

Finanzdienstleistungen Finanz-DL 19,2 0,08 0,03 0,05 104,7 42,7 62,0 0,15 0,06 0,09 0,18 0,07 0,11Dienstleistungen von Versicherungen und Pensionskassen

DL Versicherg. u. Pensionskassen 8,1 0,10 0,03 0,07 68,0 19,5 48,5 0,12 0,03 0,09 0,48 0,14 0,34

Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistg. verbundene Dienstleistg.

verbundene Finanz- u. Versicherungs-DL 1,0 0,08 0,03 0,06 27,1 8,7 18,4 0,13 0,04 0,09 0,22 0,07 0,15

Dienstleistungen des Grundstücks- und Wohnungswesens

DL Gru.stücks- u. Wohnungswesens 0,9 0,04 0,01 0,02 128,9 51,6 77,3 0,16 0,06 0,09 0,05 0,02 0,03

Preiswirkung in % nach 10 %

Strompreisimpuls1)

(∅ Werte von 08/09)

Vorleistungs-Kostenwirkung nach 10 % Strompreisimpuls

(∅ Werte von 08/09)

Kostenwirkung nach 10-%-Strompreisimpuls

Value-at-Stake in % (∅ Werte 08/09)

159

Page 161: Verteilungskonflikte infolge der Energiewende: Branchenbetroffenheit · 2020. 11. 20. · tigkeitsjahr des EEG, dem Jahr 2001, haben sich aber die (prognostizierten) Differenzkosten

Anhang Ergebnisdokumentation: Input-Output-Modell

∅ 2008/09

Hand

els-

inte

nsitä

t

Branchenbez. Kurzname

in % Gesamt Primär Folge

Anstieg Gesamt in Mio.

EUR

Anstieg Primär in Mio.

EUR

Anstieg Folge

in Mio. EUR

Anstieg Gesamt

in %

Anstieg Primär

in %

Anstieg Folge

in % Gesamt Primär FolgeDienstleistg.der Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung

DL Rechts-, Steuer u. Untern.sberatg. 21,7 0,05 0,02 0,03 64,2 19,8 44,5 0,12 0,04 0,08 0,09 0,03 0,06

Dienstleistg. v. Architektur- u. Ing.büros u.d..techn.,physik.U.suchung

DL Archit.- u. Ing.büros pp.

24,9 0,05 0,01 0,04 30,0 8,5 21,5 0,12 0,03 0,08 0,09 0,03 0,07Forschungs- und Entwicklungsleistungen

Forschungs- u. Entwicklungsleistungen 55,4 0,16 0,09 0,07 34,3 19,8 14,5 0,37 0,21 0,16 0,29 0,17 0,12

Werbe- und Marktforschungsleistungen

Werbe- u. Marktforschungsleistungen 26,3 0,07 0,01 0,06 17,1 3,6 13,5 0,15 0,03 0,12 0,13 0,03 0,10

Sonst. Freiberuf., wiss., techn. u. veterinärmedizinische Dienstleistg.

Sonst. Freiberufe pp. 24,3 0,09 0,03 0,05 15,2 5,9 9,3 0,20 0,08 0,12 0,15 0,06 0,09

Dienstleistungen der Vermietung von beweglichen Sachen

DL Vermietung bewegliche Sachen 7,0 0,03 0,01 0,02 18,9 7,7 11,2 0,11 0,04 0,06 0,04 0,02 0,02

Dienstleistg. der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften

DL Arbeitskräfteüberlassung 11,1 0,02 0,01 0,01 4,3 1,9 2,5 0,22 0,10 0,13 0,03 0,01 0,01

Dienstleistg. v. Reisebüros, -veranstaltern u. sonst. Reservierungen

DL Reisebüros, pp.

0,0 0,10 0,02 0,08 21,0 3,4 17,6 0,13 0,02 0,11 0,39 0,06 0,33Wach-, Sicherheitsdienstlg., wirtschaftl. Dienstleistg. a.n.g

Wach-, Sicherheits-DL., wirtschaftl. DL 5,6 0,09 0,04 0,05 58,3 26,7 31,6 0,21 0,10 0,12 0,14 0,07 0,08

Dienstleistg. der öffentlichen Verwaltung und der Verteidigung

DL öffentliche Verwaltg. u. Verteidig. 0,9 0,09 0,04 0,05 164,8 73,8 91,0 0,25 0,11 0,14 0,14 0,06 0,08

Dienstleistungen der Sozialversicherung

DL Sozialversicherg, 0,0 0,04 0,01 0,03 9,4 1,8 7,6 0,12 0,02 0,09 0,05 0,01 0,04

Erziehungs- und Unterrichtsdienstleistungen

Erziehungs- u. Unterrichts-DL 0,0 0,10 0,05 0,05 124,7 67,2 57,5 0,43 0,23 0,20 0,13 0,07 0,06

Dienstleistungen des Gesundheitswesens

DL Gesu.heitswesens 0,0 0,12 0,07 0,06 207,9 112,3 95,6 0,39 0,21 0,18 0,18 0,10 0,08

Dienstleistungen von Heimen und des Sozialwesens

DL Heime u. Sozialwesen 0,0 0,15 0,09 0,06 88,2 50,5 37,7 0,46 0,26 0,20 0,22 0,13 0,09

Dienstleistungen der Kunst, der Kultur und des Glücksspiels

DL Kunst, Kultur u. Glücksspiel

5,7 0,08 0,04 0,04 22,1 10,4 11,7 0,26 0,12 0,14 0,12 0,05 0,06

Preiswirkung in % nach 10 %

Strompreisimpuls1)

(∅ Werte von 08/09)

Vorleistungs-Kostenwirkung nach 10 % Strompreisimpuls

(∅ Werte von 08/09)

Kostenwirkung nach 10-%-Strompreisimpuls

Value-at-Stake in % (∅ Werte 08/09)

160

Page 162: Verteilungskonflikte infolge der Energiewende: Branchenbetroffenheit · 2020. 11. 20. · tigkeitsjahr des EEG, dem Jahr 2001, haben sich aber die (prognostizierten) Differenzkosten

Anhang Ergebnisdokumentation: Input-Output-Modell

1) in der Branche „Elektrischer Strom, Dienstleistungen der Elektrizitäts-, Wärme- und Kälteversorgung ohne den 10-prozentigen Impuls

∅ 2008/09

Hand

els-

inte

nsitä

t

Branchenbez. Kurzname

in % Gesamt Primär Folge

Anstieg Gesamt in Mio.

EUR

Anstieg Primär in Mio.

EUR

Anstieg Folge

in Mio. EUR

Anstieg Gesamt

in %

Anstieg Primär

in %

Anstieg Folge

in % Gesamt Primär FolgeDienstleistg. des Sports, der Unterhaltung und der Erholung

DL Sport, Unterhaltg. u. Erholg. 0,0 0,10 0,05 0,06 19,4 9,0 10,5 0,26 0,12 0,14 0,17 0,08 0,09

Dienstleistg. d. Interessenvertr., kirchl. u. sonst. Vereinigungen

Interessenvertr., kirchl. u. sonst. Vereinig. 0,0 0,07 0,03 0,04 21,2 9,3 11,9 0,23 0,10 0,13 0,09 0,04 0,05

Reparaturarbeiten an DV-Geräten und Gebrauchsgütern

Reparatur DV-Geräte u. Gebr.güter 0,0 0,14 0,08 0,07 4,1 2,2 1,9 0,49 0,27 0,23 0,20 0,11 0,09

Sonstige überwiegend

Sonst. überwieg. persönl. DL 0,2 0,14 0,08 0,06 74,7 40,4 34,3 0,50 0,27 0,23 0,19 0,10 0,09

Waren und Dienstleistungen privater Haushalte o.a.S.

Waren u. DL priv. Haushalte 0,0 0,00 0,00 0,00 0,0 0,0 0,0 k.A. k.A. k.A. 0,00 0,00 0,00

30,5 0,28 0,14 0,13 155,5 78,1 77,4 0,49 0,26 0,23 0,85 0,42 0,43

31,0 0,23 0,11 0,12 119,6 50,7 68,9 0,42 0,21 0,21 0,75 0,34 0,40

ungewichteter Mittelwert

ungew. MW ohne "Strom" u."Waren u. DL. priv. HH."

Preiswirkung in % nach 10 %

Strompreisimpuls1)

(∅ Werte von 08/09)

Vorleistungs-Kostenwirkung nach 10 % Strompreisimpuls

(∅ Werte von 08/09)

Kostenwirkung nach 10-%-Strompreisimpuls

Value-at-Stake in % (∅ Werte 08/09)

161