Vertrag Quartierstrasse Postwäldli

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Vertrag der "Einfachen GesellschaftQuartierstrasse Postwäldli, Freienbach"

l. Name, Sitz und Zweck

Art. 1

1 Die Vertragspartner bilden eine einfache Gesellschaft im Sinne vonArt. 530 ff OR. Der Vertrag wird auf unbestimmteZeit abge-schlossen. Der Name ist "Einfache Gesellschaft QuartierstrassePostwäldl i , Freienbach".

2 Das Rechtsdomizil der Gesellschaft befindet sich in Freienbach.

3 Die Gesellschaft bezweckt den Unterhalt (Reinigung, Schneeräumung,Sanden, Salzen, Kanalisationsspülung usw) sowie Bi ldung einesErneuerungsfonds für die Postwäldlistrasse, Freienbach, sowieder privaten Kanalisationsleitung.

l l . Mitgliedschaft und Beitragsleistungen

Art.2

1 Mitglieder der einfachen Gesellschaft sind die im angeheftetenVerzeich n is aufgefü hrten G ru ndeigentü mer.

2 Die Quartierstrasse Postwäldli Freienbach bleibt im Eigentumder Erben Ernst und Walter Braschler und sie besitzen zusammeneine St imme.

3 Die Strasseneigentümer haben das Recht, weitere Eigentümer vonWohngrundstücken in die Gesellschaft aufzunehmen mit gleicherBeitragspflicht.

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Die Beitragsleistungen richten sich nach der Dienstbarkeitsvereinbarung

vom 31. Januar 1980 oder nach privaten Vereinbarungen.

Danach werden die Kostenanteile im Verhältnis der Fläche der

benutzten Grundstücke erhoben. Grundstücke, die lediglich

der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung dienen und die

Strassenfläche sind beitragsfrei.

Die jährl ichen Beitragsleistungen an den Unterhalts- und Erneuerungs-

fonds werden von der Gesellschaftsversammlung beschlossen. Für

neu überbaute Grundstücke ist im Jahr der Bauabnahme der vierfache

Betrag zu leisten.

Bei ausserordentl ichen Strassenbelastungen durch Neubauten

erfolgt eine verbindliche Abgeltung - bestimmt durch einen Strassen-

fachmann - an die einfache Gesellschaft.

l l l . Organe

Art. 3

Generalversammlung

Bei Bedarf oder sofern die Mehrheit der Mitgl ieder es verlangen, wird

eine Generalversammlung durchgeführt. Jede beitragspfl icht ige

Liegenschaft und die Quartierstrasse werden mit je einer Stimme

durch ein Mitglied vertreten.

Die Einladung ist wenigstens zwei Wochen vor dem Verhandlungstag

und unter Hinweis auf die behandelnden Geschäfte jedem Mitgl ied

sch riftl ich zuzustellen.

Beschlüsse werden in offener Abstimmung gefasst, sofern nicht ein

Mitgl ied eine geheime Abstimmung verlangt. Dabei gi l t die einfache

Mehrheit.

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4 Das Mitgl ied kann sich mit schri f t l icher Vol lmacht durch eine andere

handlungsfähige Person vertreten lassen.

5 Die Generalversammlung hat folgende Befugnisse:

a) Wahl des Präsidenten und eines Vorstandmitgl iedes

auf 4 Jahre.

b) Wahl des Rechnungsprüfers auf 4 Jahre.

c) Genehmigung der Jahresrechnung und des Jahresberichtes.

d) Festlegung der jährl ichen Beiträge.

e) Vergebung von Aufträgen.

6 Anstel le der Generalversammlung können die Geschäfte auf dem

Korrespondenzweg erled igt werden.

Art. 4

Vorstand

1 Der Vorstand besteht aus einem ständigen Mitglied der Strassen-eigentümer und dem von der Generalversammlung gewählten

Präsidenten und einem Mitglied.

2 Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach aussen.

3 Er ist insbesonders für einen ordnungsgemässen Unterhalt der Anlagen

besorgt, sowie für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

4 Der Vorstand sorgt für die Errichtung eines Unterhalts- und Erneuerungs-

fonds.

5 Zur Deckung der Unterhaltskosten, der Haftpflichtversicherung und

der Aufnung des Erneuerungsfonds werden jährl ich angemessene

Beiträge erhoben.

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Art. 5

Rechnungsprüfung

Der Rechnungsprüfer prüft die Rechnung. Diese wird jeweils per31 .1 2. abgeschlossen. Die Jahresrechnung wird nach Prüfung zusammenmit der neuen Beitragsrechnung jedem Mitglied schrift l ich zugestellt.

lV. Schlussbestimmungen

Art. 6

1 Jeder Gesellschafter ist gehalten, seine Rechte und Pfl ichten aus diesemGesel lschaftsch aftsvertrag auf al lfä | | ige Rechtsnachfolg e r zu überb i nd e n .

2 Dieser Vertrag löst den bisherigen Vertrag vom 25. Juni 1982vollständig ab.

3 Dieser neue Vertrag wurde an der Generalversammlung vom18. September 2009 mehrheit l ich angenommen und tritt rückwirkendper 1 . Januar 2009 in Kraft.

4 Dieser Vertrag wird jedem Mitglied zur Unterschrift zugestellt.

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Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages

vom 18. September 2009

Mitgl ieder der "Einfachen GesellschaftKTN Quartierstrasse Postwäldli, 8807 Freienbach"

Flächem2

393 Erben Ernst und Walter Braschler für Wald, Wiese, Strasse 3120:

3314 dsn-managementNerpas Dieter und Susanne

2524 Weber Gerhard

2472 Hess Kurt und Rosmarie

2471 Eppler Roland und Edith

2529 Eppler Roland und Edith

2530 Nötzl i Marcel und Sabine

2531 Schuler Paul

2532 Wisler Hanni

2474 Herth Andreas und Susanne

2523 F+N lmmobilien AG

354 Mächler GU AG

Calendariaweg 26406 lmmenseefür Postwäldli 1

Postwäldli 2

Postwäldli 3

Postwäldli 5

für Postwäldli 7

Postwäldli 9

Postwäldli 1 1

Postwäldl i 13

Postwäldl i 14

Dorfstrasse 98835 FeusisbergBesucherparkplätze

St. Gallerstrasse 588853 Lachenfür Kantonsstr. 62-64

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