Vertrauen bewiesen - BDVI€¦ · Gut, im April ist es maximal noch das neue FORUM-Jahr, aber...

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DPAG PVSt G 50591 »Entgelt bezahlt« BDVI Berlin Fake News im Journalismus Vertrauensverlust Neues ÖbVI-Gesetz in Brandenburg Vertrauen sichern AdV-Spitze im FORUM-Gespäch Vertrauen bewiesen 43. Jahrgang 2017 ISSN 0342-6165 Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. | www.bdvi-forum.de HEFT 1/2017 Geodätisch. Frei. Beruflich.

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DPAG PVSt G 50591 »Entgelt bezahlt« BDVI Berlin

Fake News im

Journalismus

Vertrauensverlust

Neues ÖbVI-Gesetz

in Brandenburg

Vertrauen sichern

AdV-Spitze im FORUM-Gespäch

Vertrauen bewiesen

43. Jahrgang2017

ISSN 0342-6165

Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. | www.bdvi-forum.de HEFT 1/2017

Geodätisch.

Frei.

Beruflich.

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EDITORIAL

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FORUM

43. Jahrgang, 2017, Heft 1

Neues Spiel, neues Glück! Bzw. neues Jahr. Gut, im April ist es maximal noch das neue FORUM-Jahr, aber immerhin. Starten wir in die nächsten vier Ausgaben und stellen wir unsden neuen Herausforderungen.

Wobei eines ja auch klar ist: die letzte Herausforderung, der man sich als bräsiger, mittel -europäischer Spießbürger heutzutage noch stellen kann, ist … richtig! Die Ausrichtung einesKindergeburtstages. Jeder berufliche, private, gesundheitliche, finanzielle und jeder sonsti -ge Stress ist … nun ja … Kindergeburtstag, verglichen mit einem Kindergeburtstag.

Verfasser nämlicher Zeilen stand Ende März vor dieser Aufgabe und, um es kurz zu machen,die Arbeit als Atombombenentschärfer ist mit Sicherheit entspannter. Um das eigene Leidzu kürzen, wurde die minderjährige Geburstagshorde in ein Kino gesetzt in der Hoffnung,der Werbeblock möge mindestens genauso lange dauern, wie der darauffolgende Film (Freun din von Harry Potter verliebt sichin Samson aus der Sesamstraße oder sowas). Kurz bevor man im gnädigen Dunkel des Lichtspielhauses den Film über in wohlver-dienten Tiefschlaf fallen konnte, erregte ein Werbespot die verbliebene Restaufmerksamkeit: ein gewisser Julian solle doch malirgendjemanden besuchen, der jetzt einen tollen, neuen Beruf hat. Nämlich Geomatiker.

Sieh an. In einem ganz normalen Kino in einer ganz normalen Landeshauptstadt wird vor dem Nachmittagsprogramm für unse -ren Berufsstand geworben. Internetrecherche ergab, dass es sich bei dem Film um einen Beitrag im Rahmen einer Initiative desBundesministeriums für Bildung und Forschung handelt (www.praktisch-unschlagbar.de), mit welcher Berufsausbildungen andie Jugendlichen gebracht werden sollen.

Aber ist es denn schon so weit, dass wir sogar im Kino für Nachwuchs werben müssen? Ja. Es ist so weit.

Der Fachkräftemangel ist kein Mandolinenklang im Nebel mehr, sondern längst bittere Realität. Nur mit großem Aufwand undnach langer Suche lassen sich offene Stellen durch geodätische Fachleute besetzen und um die potenziellen Azubis balgen sichdie verschiedensten Konzerne und Bundesbehörden, sodass man als ÖbVI auf die wirklich interessierten Geeigneten bauen muss –die vorher aber auch noch gefunden, angesprochen und für geeignet erachtet werden wollen. Neben den bekannten Initiati -ven der Fachverbände beschäftigt sich der BDVI auch intern mit den Fragen der Nachwuchsgewinnung – sowohl auf der Ebeneder Ausbildungsberufe als auch in weiterführender Hinsicht bis hin zur Bestellung zum ÖbVI.

Ob all diese Überlegungen und Maßnahmen Erfolg haben werden, ist nicht gewiss; sicher hingegen ist, dass das Warten auf bes -sere Zeiten erst recht nicht mehr Mittel der Wahl sein darf (auch wenn es tatsächlich Kollegen geben soll, die die Aufhebungder Altersbegrenzung für ÖbVI als einzig wirksame Waffe gegen den Nachwuchsmangel betrachten – aber schon Gauß undseine Kurve lehren uns, dass einige immer anders sind, als die meisten …).

Deshalb: bilden Sie aus, gehen Sie an Schulen, begeistern Sie Menschen für unseren Beruf – es wird uns keiner diese Arbeitabnehmen.

Denn: Erst wenn der letzte Kartograf ausgeschummert hat, der letzte Geomatiker auf Makler umsattelt und der letzte Vermes-sungstechniker im Katasteramt Gebäudeeinmessungen locht, dann werdet Ihr sehen, dass man mit Main Assistant Chief Con-trolling Analysts im Communication Front Consulting Multi Management auf der Baustelle keine Feinabsteckung machen kann.

Schöne Ostern!

Liebe Leserin, lieber Leser,

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IN DIESEM HEFT

Die Spitzen der AdV an einem kleinen, wackeligen Tisch inmittender lauten INTERGEO® und direkt neben einer Zierpalme zu inter -viewen könnte manch einer als Affront werten. Nicht jedoch, wennDr. Guske, Träger der FORUM-Höflichkeitsmedaille der Jahre 2009,2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2016 dieses Interview führt. LesenSie, warum es die AdV gibt, was die AdV macht, wann die ALKIS®-Einführung abgeschlossen sein wird und was die Ziele der kom-menden Jahre sind. Viel Vergnügen.

Wer kennt das nicht? Der Bauherr, der Planer oder der Architektruft an und möchte Daten: »Schicken Sie mir doch mal eben denPlan XY rüber.« »Was brauchen Sie denn genau?« »Alles!« Im Prinzipeine klare Anforderung und doch tut man sich schwer. Zu Recht?Holthausen weiß, was geht und was nicht und gibt seine Daten andie FORUM-Leserschaft weiter. Komplett und ohne Kopierschutz.

Datenherausgabe

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FORUM

EditorialAndreas Bandow 1

Bitte etwas mehr Vertrauen!Neue Altersbeschränkung für ÖbVI in Brandenburg

Gerhard Derksen 18

Einlassung zu einer vibrierenden BerufsproblematikIn einer bedeutenden Rede anlässlich der

Berufsabschiedsfeier von Xaver Zeitlos

(Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur – ÖbVI)

Walter Schwejk 21

Im Dienste der Unwahrheit – FAKE NEWSUngeniertes Lügen

Peter Klotzki 32

»Ausbildung nach Maß« ergänzt die Kampagne »Expertise mit Siegel«Niklas Möring | FORUM-Redaktion 39

Gestaltung eines eigenen Werbebanners mit ScribusFrank Reichert 41

Nachrufe 53

Jobbörse 59

Veranstaltungskalender 59/65

Impressum 64

In Brandenburg wurde dasBerufsrecht für die Öf -fent lich bestellten Ver -mes sungs ingenieure neugeregelt. Am 30. Novem-ber 2016 löst ein Gesetzeine Verordnung ab, umauf veränderte Rahmen -bedingungen und Heraus -for de run gen zu reagieren.Viel Interesse, gerade vonBerufs kollegen aus ande -ren Bundesländern, wirddieser No velle entgegen -gebracht, wes halb Ehlersgenau ausführt, was neuist, was anders ist und wasfrüher vielleicht besserwar. Falls früher denn et-was besser war …

AdV-Interview

Neues ÖbVI-Gesetz in Brandenburg

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43. Jahrgang, 2017, Heft 1

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IN DIESEM HEFT

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Es gibt schon merkwürdige Phänomene: Noch vor ein paar Jahrenkannte kein Mensch das Wort Fake News, 2017 wurde es zum An-glizismus des Jahres gewählt. Doch was sind Fake News? Die mo -derne Form der Zeitungsente? Harmlose Lügenmärchen oder bös -williges Falschinformationsmaterial? Da auch das FORUM sich in gewisser Art und Weise dem (Fach-)Journalismus zugehörigwähnt, schildert Klotzki Wahres über Falsches und Gutes über Bö ses. Hochinteressant, ehrlich!

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Im vergangenen Sommer war das größte Werk der eigenen Händedie Konstruktion einer Terrassenüberdachung. Dies stolz einemGast präsentiert erzeugte die Frage: War der Zimmermann betrun -ken? Bzw. war es überhaupt ein Zimmermann? Nun ja … Kunstkommt von Können und nicht von Wollen. Sonst hieße es ja Wulst.Aber man kann sich fremden Bereichen bei Interesse ja nähern.Dem, der Spaß an der Erstellung eigener Werbematerialien hat,sei daher die Anleitung von Reichert ans Herz gelegt. Und solltees in die Hose gehen, kann man hinterher ja immer noch einenFachmann fragen. Oder eine Fachfrau. Versuch macht kluch …

VERBAND

»Die AdV ist permanent gefordert, sich neuen Herausforderungen zu stellen«Ein FORUM-Interview

Wolfgang Guske | Schriftleitung 4

InteresssenGemeinschaftGeodäsie 31

»Die dritte Dimension. Expertise mit Siegel: ÖbVI«BDVI-Kongress 2017 in Bonn

Michael Zurhorst 38

RECHT

Neues Berufsrecht für das Land BrandenburgBeate Ehlers 10

Zum Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe digitaler PlandatenRüdiger Holthausen 26

MANAGEMENT

Vom Bürowert zum Kaufpreis einer ÖbVI-PraxisEin Erfahrungsbericht

Gerhard Kruse 22

IMMOBILIEN

Grundsteuerreform –die unendliche Geschichte?Hubertus Brauer 48

INTERNATIONAL

Dienstleistungspaket geschnürtAndreas Müller 50

REPORT

Ein Blick in GesichterNeujahrsempfang 2017 der BDVI-LG Berlin und Brandenburg

Martin Ullner | FORUM-Redaktion 54

Plattform für gute GesprächeNeujahrsempfang in Schwerin

Mirjam Sperlich 56

MOSAIK 60

Dass das erste FORUM des Jahres erst im April erscheint, mag man -chem spät vorkommen, es hat jedoch auch seine Vorteile: Mankann gut über vergangene Neujahrsempfänge berichten, ohne in-aktuell zu wirken (früher ging es ja nicht). Und so verweisen wiran die ser Stelle gerne auf Gesichter und Geschichten zu den Neu -jahrs empfängen in Berlin und Schwerin. Und wenn dann nochdas FORUM dazu dienen konnte, peinliche Gesprächspausen zuüberbrücken, dann geht es ja fast nicht mehr viel besser.

Fake News

41Scribus

Neujahrsgesichter 54

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IN DIESEM HEFT

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»Die AdV ist permanentgefordert, sich neuen Herausforderungen zu stellen«

EIN FORUM-INTERVIEW VON WOLFGANG GUSKE | FORUM-SCHRIFTLEITUNG

A uf der letztjährigen INTERGEO® in Hamburg nutzte das FORUM die Gelegenheit, sich

zu einem Interview mit dem Vorsitzenden der AdV Thomas Luckhardt und seinem Stell -

vertreter Siegmar Liebig zu verabreden. Zwar waren die äußeren Bedingungen auf dem AdV-

Stand wegen Publikumsandrang und Produktpräsentationen nicht ideal für ein Interview,

andererseits förderte diese Atmosphäre einen lebhaften und interessanten Gedankenaus-

tausch.

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VERBAND

»Die AdV ist permanentgefordert, sich neuen Herausforderungen zu stellen«

»Die AdV ist permanentgefordert, sich neuen Herausforderungen zu stellen«

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FORUM | Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges lei -teten die westlichen Besatzungsmächte eine möglichstweitgehende Dezentralisation Deutschlands ein, vonder auch das amtliche Vermessungswesen betroffenwar. Gesetzgebungskompetenz und Aufgabenwahr -nehmung im amtlichen Vermessungswesen wurdenden Ländern zugewiesen. Bereits im Mai 1948 fand einerstes gemeinsames Gespräch der Vertreter der Landes -vermessungsverwaltungen der amerikanischen Zonestatt, weil es ein Bedürfnis nach Abstimmungen imfachlichen Bereich gab. Dieses Treffen gilt als Geburts -stunde der AdV.

Die AdV gibt es also mittlerweile seit 68 Jahren – können Sie bitte kurz skizzieren, wie sich die Rolle derAdV in diesem Zeitraum entwickelt hat und worinheute ihre Aufgaben bestehen?

THOMAS LUCKHARDT | Bereits bei diesem ersten Treffen ging esden Teilnehmern neben der notwendigen Erörterung aktu el lerFragen um das Ziel, durch Zusammenarbeit und gegensei ti geUnterstützung eine Einheitlichkeit im amtlichen Vermessungs -wesen zu erreichen und auch zu bewahren. Diese Koordinationdes amtlichen Vermessungswesens ist bis heute das Kernanlie -gen der AdV geblieben. Heute arbeiten natürlich alle 16 Länderund darüber hinaus Vertreter des Bundes in der AdV zusammen.Wir verständigen uns auf gemeinsame strategische Ziele, be -schließen die erforderlichen Konzepte und legen die notwendi-gen Standards fest. Aus meiner Sicht ist diese Art der Zusammen - arbeit ein Erfolgsmodell. Sie wird seit nunmehr fast 70 Jahrenerfolgreich praktiziert und hat sich bis heute bewährt.

SIEGMAR LIEBIG | Die Beschlüsse der AdV haben aber nur emp -fehlenden Charakter. Die Umsetzung der Beschlüsse obliegt deneinzelnen Vermessungsverwaltungen. Hier sind die unterschied -lichen Rahmenbedingungen der Länder in rechtlicher, politi scherund finanzieller Hinsicht zu beachten. Das amtliche Vermessungs -wesen wird also durch den föderalen Aufbau in Deutschlandge prägt. Die Globalisierung, die zunehmenden Anforderungenaus Europa und aktuell die Digitalisierung von Verwaltung undWirtschaft erfordern ein einheitliches Vermessungswesen. DerNutzer erwartet deutschlandweit Geobasisdaten in einheitlicherQualität und Aktualität.

LUCKHARDT | 68 Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit sind keinRuhekissen. Auch die AdV ist permanent gefordert, sich neuenHerausforderungen zu stellen und ihre Zusammenarbeit an sichändernde Rahmenbedingungen anzupassen.

Die Zusammenarbeit in der AdV ist heute geprägt von der Not -wendigkeit zur Konsolidierung der Landeshaushalte und vonneuen Anforderungen an das amtliche Vermessungswesen, z. B.im Zusammenhang mit dem Aufbau einer Geodateninfrastruk -tur in Deutschland und Europa. Zum einen haben nahezu alleVermessungsverwaltungen gravierende Einschnitte in ihre per-sonellen und finanziellen Ressourcen erfahren müssen, was in-zwischen zu einer unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Län-der geführt hat. Zum anderen haben sie parallel die zusätzlicheAufgabe zu erfüllen, Aufbau und Betrieb einer Geodateninfra-struktur auf der Landesebene sicherzustellen.

Um zu verhindern, dass die Beschlüsse der AdV auf der opera-tiven Ebene der Länder nicht mehr einheitlich umgesetzt wer-den, musste die AdV reagieren. Durch ihre Initiative konnte derAbschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur länderübergrei -fenden Kooperation im amtlichen Vermessungswesen erreichtwerden. Auf Grundlage dieser Verwaltungsvereinbarung sindinzwischen drei Zentrale Stellen eingerichtet, in denen Geo -basisdaten der Länder zusammengeführt und zu einheitlichenKonditionen länderübergreifend bereitgestellt werden.

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LIEBIG | Mit der Einrichtung der Zentralen Stellen ist auch Kun-denanforderungen gefolgt worden. Der bundesweit agierendeKunde hat heute themenbezogen drei zentrale Ansprechpart-ner. Die Zentralen Stellen sind in Nordrhein-Westfalen, Nieder-sachsen und beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsieeingerichtet. Den ÖbVI ist sicherlich das Angebot der ZentralenStelle SAPOS® in Niedersachsen vertraut.

LUCKHARDT | Mir ist es wichtig, an dieser Stelle auch auf dieLeistungen und damit die Bedeutung der Arbeitskreise der AdVhinzuweisen. Das Engagement unserer Fachkolleginnen und -kollegen in den fünf Arbeitskreisen der AdV garantiert ein brei -tes und fundiertes Wissensspektrum, sorgt für Arbeitsergebnis -se von hoher Qualität und macht somit die strategischen Be -schlüsse der AdV erst möglich.

FORUM | 2006 wurde das auch als Eckwertepapierbezeichnete Memorandum über die Zusammenarbeitvon AdV und BDVI im amtlichen Vermessungswesen inDeutschland »Gemeinsam für Staat, Wirtschaft undGesellschaft« verabschiedet. In der AdV-Veröffent -lichung »Wissen(s)werte(s) über das amtliche deutscheVermessungswesen« heißt es:

»Das öffentliche Vermessungswesen wird zumeinen durch Behörden wahrgenommen (behörd -liches Vermessungswesen); hierzu gehören ent -sprechend dem verwaltungsverfahrens rechtlichenBehördenbegriff als Amtsträger auch die Öffent -lich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVermIng).«

Und: »Für die Aufgabenerledigung im Amtlichendeutschen Vermessungswesen sind die Bundes -länder zuständig. Daneben wirken, mit Ausnahmevon Bayern, für gesetzlich bestimmte Bereiche ÖbVermIng an der Aufgabenerledigung in gemein-samer Verantwortung mit den Behörden mit.«

Spielen Aufgaben und Stellung des ÖbVI bei den Beratungen der AdV eine Rolle und wie könnte sich das in Zukunft gestalten?

LIEBIG | Im Memorandum von 2006 sind die »profil- und image -prägenden« Aufgaben der Vermessungsverwaltungen und derÖbVI dargestellt. AdV und BDVI stimmen überein, dass beideSeiten bei der Aufgabenwahrnehmung im amtlichen Vermes-sungswesen ihre spezifischen Verantwortungsbereiche haben.ÖbVI und Verwaltung wollen das amtliche Vermessungswesenzukunftsgerichtet weiterentwickeln. Unterschiedliche Positio-nen zu berufspolitischen Fragen sollen zunächst im internenDialog erörtert werden.

LUCKHARDT | Dieser interne Dialog funktioniert gut. BDVI-Prä -sident und AdV-Vorsitzender treffen sich, in der Regel beglei -tet von weiteren Beteiligten, mindestens zweimal im Jahr. Diese»Spitzengespräche« gewährleisten den regelmäßigen Informa-tionsaustausch; sie sind aber insbesondere von Diskussion undVerständigung über strategische und berufspolitische Fragengeprägt. Die internen Angelegenheiten einzelner Länder wer-den ausdrücklich nicht in diesen Gesprächen behandelt. Die Zu -sammenarbeit ist aber natürlich nicht nur auf diese Ge sprächebeschränkt. Verschiedene konkrete Anlässe, wie z. B. die Mög -lich keit zur Stellungnahme zu Gesetzentwürfen, sorgen für einekontinuierliche Zusammenarbeit von BDVI und AdV.

LIEBIG | Wichtig ist es, im Gespräch zu bleiben. Dazu zählen auchThemen wie z. B. die HOAI und die damit verbundene Einstu-fung von Vermessungsleistungen. Im letzten »Spitzengspräch«wurde vom BDVI Kritik an der AdV-Gebührensynopse geübt.Die Anregungen sind an die zuständigen Gremien der AdV wei -tergereicht worden und werden nun bilateral mit dem BDVIerörtert. Weiterhin zählen ein Austausch über die Anfor de run -gen an die im Vermessungswesen Beschäftigten sowie über denStatus von Ingenieuren auch im europäischen Kontext dazu.

LUCKHARDT | Wir haben schließlich immer noch ein gemeinsa -mes Ziel: ein starkes amtliches Vermessungswesen. Dieses Zielist im Memorandum einvernehmlich festgehalten und we derBDVI noch AdV haben bis heute die Überarbeitung des Me mo -randums eingefordert. Das Format des »Spitzengesprächs« istetabliert und hat sich bewährt. Gemeinsame Themen werdenpartnerschaftlich und unbürokratisch auf dem »kurzen Dienst -weg« behandelt.

FORUM | Die AdV hat Qualifikationsvoraussetzungenzur Zulassung für das technische Referendariat ver öffentlicht. Liegen bereits aktuelle Erfahrungen vor, inwieweit die Bewerber diesen Anforderungenschon nach Abschluss ihres Studiums entsprechen oder ob noch gezielte Weiterbildungen erforderlichsind?

LUCKHARDT | Aus Ihrer Frage höre ich insbesondere die Sorgedes BDVI um die Qualität der Ingenieurausbildung heraus. DasEngagement des BDVI im Zusammenhang mit der Änderungder Ingenieurgesetze und der Aufstellung eines Deutschen Qua -lifikationsrahmens zur Definition von Wissen, Fertigkeiten undKompetenzen, die im Geodäsiestudium vermittelt werden sol -len, ist bekannt. Beide Themen waren bereits Inhalt der »Spit -zen gespräche« zwischen BDVI und AdV. Heute Nachmittag greiftauch die INTERGEO® beide Themen in einer sicherlich spannen -den Podiumsdiskussion unter Beteiligung von BDVI-Präsidentund AdV-Vorsitzendem auf.

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tere Länder folgen. Darüber hinaus stellen einige Länder ausge -wählte Geobasisdaten unter Open-Data-Bedingungen bereit.Die Ablehnung von Open Data wird in der Regel mit der ange -spannten Haushaltssituation, die sich durch die mit Open Dataeinhergehenden Einnahmeverluste noch weiter verschärfenwür de, begründet.

Bis Open Data für die Geobasisdaten bundesweit realisiert sind,werden sicher noch einige Jahre vergehen. Ich wage hier keinePrognose. Das liegt allerdings nicht an der Bereitschaft der Ver-messungsverwaltungen. Insbesondere die fehlende Zusicherungder Politik, dass Einnahmeverluste nicht ausschließlich durchden Haushalt der betroffenen Verwaltungen, sondern durch denGesamthaushalt des Landes getragen werden, verhindert einaktives Engagement der Verwaltung für Open Data.

LIEBIG | In den Ländern sind die Rahmenbedingungen sehr unter - schiedlich. So sind die Geobasisdaten in Niedersachsen öffent -

(Anmerkung der Redaktion: siehe Heft 4/2016»Qua lifikations rahmen in der Geodäsie – wie vielIngenieur muss sein?« von Michael Zurhorst)

Sicher ist aber, dass der Bologna-Prozess nicht um -kehrbar ist. Die Laufbahnverordnungen sowie dieAusbildungs- und Prüfungsverordnungen der Ver-waltung sind inzwischen auf die Stu dien ab schlüs -se Bachelor und Master umgestellt. Der allei nigeNach weis des Studienabschlusses reicht aber heu -te als Qualifikationsvoraussetzung für eine Be schäf -tigung in der Vermessungsverwaltung nicht mehraus. Die mit dem Bologna-Prozess eingetretene In-dividualisierung des Studienangebots der Hoch -schulen und die damit einhergehende Erhöhungder Anzahl der Studiengänge machen es heute er-forderlich, sich intensiv mit dem indivi du ellen Wis-sensspektrum der Bewerber zu befassen.

Die AdV hat daher konkrete Qualifikationsvoraus-setzungen für die Zulassung zum Referendariat de -finiert. Primäres Ziel des Re ferendariats ist aber dieAusbildung von Führungskräften; Ziel des Refe -ren dariats ist nicht die Vermittlung weiteren Fach-wissens. Wichtig ist, dass den Hochschulen undnatürlich auch den Studierenden die von der Ver-waltung geforderten Qualifikationsvoraussetzun-gen bekannt sind. Dazu ist ein intensiver und kon-tinuierlicher Austausch zwischen Hochschulen undVerwal tung erforderlich, der z. B. in Berlin mit derBeuth-Hochschule außerordentlich gut funktio -niert.

FORUM | Die freie Verfügbar- und Nutzbarkeit von öffentlichen Daten, also Open Data, ist in einigen Ländern bereits Realität bzw. wird vorbereitet. Wie schätzen Sie die Perspektiven ein? Wird man in absehbarer Zeit bundesweit Open Data realisieren?

LUCKHARDT | Die Umsetzung von Open Data ist ein aktuellesgesellschaftspolitisches Thema, das durch politische Entschei-dungen bestimmt wird. Damit sind dem Ziel der AdV, ein ein-heitliches Verwaltungshandeln zu erreichen, deutlich Grenzengesetzt. Das politische Meinungsbild in Bund und Ländern istimmer noch sehr heterogen. Es reicht von grundsätzlicher Zu -stimmung beim Bund und in wenigen Ländern bis hin zu großenVorbehalten oder sogar Ablehnung bei der Mehrzahl der Länder.Die Geobasisdaten werden zurzeit nur von den Ländern Ham -burg und Berlin unter Open-Data-Bedingungen bereitgestellt.2017 werden mit Nordrhein-Westfalen und Thüringen zwei wei -

THOMAS LUCKHARDT

Leitender SenatsratVorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) für die Jahre 2016/2017Leiter der Abteilung Geoinformation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklungund Wohnen in Berlin

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lich zugänglich, werden allerdings auf Grundlage der von derLandesregierung beschlossenen IT-Strategie nicht gebüh ren -frei abgegeben. Die Gebühren sollen zur Refinanzierung derDaten genutzt werden.

LUCKHARDT | In Berlin stellt sich die Situation ganz anders dar.Bereits seit Oktober 2013 werden die Geobasisdaten der Ber -liner Vermessungsverwaltung unter Open-Data-Bedingungengeld leistungsfrei bereitgestellt. Die Geobasisdaten können seit-dem für jeden kommerziellen und nicht kommerziellen Ver -wendungs zweck umfassend genutzt werden. Der entscheidendeSchritt zur Umsetzung von Open Data in Berlin war ein klaresBekennt nis der Politik. Die Umsetzung von Open Data ist sowohlin der aktuellen Koalitionsvereinbarung als auch in den Richt -linien der Regierungs politik festgehalten. Die entstandenen Ein -nahme verluste werden in Berlin durch den Gesamthaushalt desLandes getragen. Sie wirken sich nicht auf die betroffenen Ver -wal tungen aus.

FORUM | In einer Pressemitteilung informierten Sie über einen europaweitenKartendienst, den die AdV im Zusammen-hang mit der Flüchtlings lage zur Verfügung gestellt hat. Können Sie dazuetwas Näheres sagen?

LUCKHARDT | Die Bereitstellung dieses Darstel-lungsdienstes betrachtet die AdV als ihren Beitragzur Bewältigung der aktuellen Flüchtlingslage. Fürden Darstellungsdienst hat das Bundesamt für Kar-tographie und Geodäsie eine Kartengrafik mit ins -gesamt 14 Detaillierungsstufen entwickelt. Die De -taillierungs stu fen reichen von einer europa wei tenÜbersichtskarte bis hin zu einer großmaß stä bigenStadtkarte. Die Kartengrafik basiert auf Geoda tender Länder, des Bundes und anderer europäi scherStaa ten. Standen außerhalb Deutschlands keineamtlichen Geo da ten zur Verfügung, wurde dieDatengrundlage durch die frei en Geo daten ausOpenStreetMap ergänzt.

Durch einen unterstüt zenden Geokodierungs dienstermöglicht der Dar stellungsdienst auch die geziel -te Suche nach geografischen Orten, Straßen undpostalischen Adressen. Beide Dienste stehen denVerwaltungen des Bundes, der Länder und der Kom - munen, aber auch allen Nichtregierungsorganisa-tionen für eine nicht kommerzielle Nutzung zurBewältigung ihrer Aufgaben im Zusammenhangmit der aktuellen Flüchtlingslage entgeltfrei zurVerfügung.

FORUM | Mit der bundesweiten Einführung des ALKIS® ist ein großes Projekt erfolgreich abgeschlossenworden. Gibt es neue Projekte, die von der AdV in dennächsten Jahren in Angriff genommen werden?

LUCKHARDT | Es ist richtig, seit Dezember 2015 ist das ALKIS® inallen 16 Ländern eingeführt. Trotzdem würde ich die Einfüh rungnoch nicht als abgeschlossen bezeichnen. Bis heute sind vieleLänder noch mit Nachmigrationsarbeiten, Qualitäts ver bes se - run gen und insbesondere mit der Verbesserung der technischenPerformance beschäftigt. In einzelnen Ländern steht auch dieUmstellung auf ETRS89/UTM noch aus. Darüber hinaus gibt esin weiteren Ländern Bestrebungen, dass künftig ein vollstän di -ger Fortführungsentwurf statt lediglich Punktdaten einzu rei -chen ist – eine Herausforderung für ÖbVI und Verwaltung.

LIEBIG | Die Erwartungshaltung der Nutzer am ALKIS® ist groß.Bedarf an den nun bundesweit flächendeckend vorliegenden

SIEGMAR LIEBIG

MinisterialratStellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungs -verwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV)Leiter des Referats Vermessung und Geoinformation im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport

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ALKIS®-Daten gibt es z. B. bereits imStatistischen Bundesamt im Zusam-menhang mit der Vorbereitung desZensus 2021 und in den Finanzver-waltungen vor dem Hintergrund deranstehen den Grundsteu er reform undder Realisierung einer steuerrelevan-ten Grundstücksdatenbank.

LUCKHARDT | Das ALKIS® war und istsicherlich ein zentrales Vor haben derVermessungsverwaltungen, aber be -reits parallel zum ALKIS® sind weite -re Vorhaben, von der AdV gesteuert,voran gebracht worden. Ich möchtezwei Vorhaben hervorheben, die bei-de im direkten Zusammenhang mitder zunehmenden Di gi talisierung un -serer Gesellschaft und den damit ein-hergehenden Erwartungen und An-forderungen an die Geobasisda tenund ihre Bereitstellung stehen.

Mit der »AdV-Bereitstellungsstrate-gie Geodatendienste« hat die AdV einumfassendes strategisches Konzeptzur ressourcen schonenden und zu-gleich nutzerorientierten Bereitstel-lung von Geobasisdaten über stan-dardisierte Internetdienste vorgelegt.Das Konzept enthält nicht nur die not -wendigen strategischen Festlegungen;es dient auch als praktischer Hand-lungs- und Orientie rungs rah men, deralle Aufgaben beschreibt, priorisiert und verschiedenen Akteu -ren zur Umsetzung zuweist. Damit ist für die Vermessungsver-waltungen der Weg für eine zukunfts orientierte Bereitstellungder Geobasisdaten geebnet, der so wohl den besonderen Anfor -derungen von E-Government und Open Government nach kommtals auch die allgemeinen Erwartungen der digitalen Informa-tionsgesellschaft erfüllt. Die gemeinsame Umsetzung des Kon -zepts wird in den kommenden Jahren prioritäres Ziel der Zusam-menarbeit in der AdV sein.

Neben einer zukunftsorientierten Bereitstellung sind natürlichauch zukunftsorientierte Produkte ein Kernanliegen der AdV.Trotz einer Standardisierung der Produkte durch die AdV habeninsbesondere bei den kartografischen Produkten die unterschied -lichen Herstellungsprozesse und zeitlich versetzten Aktua li sie -rungszyklen immer wieder zu Inhomogenitäten und unter schied -lichen Qualitäten geführt. Parallel sind die Erwartungen der Nut -zer gestiegen. Diese erwarten heute ein karto grafi sches Angebot

mit der Möglichkeit, Inhalt, Signaturierung, Maß stab und Aus -schnitt individuell auszuwählen. Die AdV skizziert daher gera deein Projekt, in dem ein neuer methodischen Ansatz für ei ne »Kar -te der Zukunft« konzipiert werden soll. Nach der Maxi me »Ak-tualität vor Schönheit« soll dieser Ansatz sowohl die Herstellungneuer amtlicher kartografischer Produkte ermög li chen, die denKernbedürfnissen der Nutzer nach Aktualität, Flächendeckung,Vollständigkeit und homogener Qualität ge nügen, als auch dieGestaltung individueller kartografischer Produkte zulassen. Icherwarte, dass die AdV im nächsten Jahr den Startschuss für die -ses Projekt geben wird.

Dr. Wolfgang [email protected]

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Neues Berufsrechtfür das

Land Brandenburg

BEATE EHLERS | POTSDAM

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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure sind Beliehene

und damit Teil der mittelbaren Landesverwaltung. Als Freiberufler sind ihnen Hoheitsauf-

gaben des Landes übertragen worden. Diese Form der Aufgabenübertragung hat sich seit 1991

im Land Brandenburg bewährt: Über 90 % aller hoheitlichen Vermessungsdienstleistungen wer-

den von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt. Für die ordnungsgemäße

Erledigung dieser hoheitlichen Vermessungsaufgaben bleibt jedoch das Land in der Verantwor-

tung und so ist das Berufsrecht der ÖbVI von zentraler Bedeutung für das amtliche Vermessungs -

wesen: Es geht um Rechtssicherheit und um die Sicherung der flächendeckenden und qualitäts-

gerechten Versorgung mit hoheitlichen Vermessungsdienstleistungen für den Bürger und die

Verwaltung.

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Das Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieu -rinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im LandBrandenburg (Brandenburgisches ÖbVI-Gesetz – BbgÖbVIG) istam 30. November 2016 in Kraft getreten und löst die ÖbVI-Be -rufsordnung (ÖbVIBO) aus dem Jahr 2000 ab. Vorangegangenwaren intensive Diskussionen mit der Landesgruppe Branden-burg des BDVI, mit der Landesvermessung und Geobasisinforma -tion Brandenburg (LGB) als Aufsichtsbehörde über die ÖbVI undden Katasterbehörden. Ziel der Novellierung war es, auf ver -änderte Rahmenbedingungen und Herausforde rungen zu rea -gie ren und die Beleihung rechtssicher und anforderungsge rechtauszugestalten. Die Ausgestaltung des Be rufsrechts der ÖbVIbewegt sich dabei im Spannungsfeld ihrer hoheitlichen und pri-vatrechtlichen Tätigkeitsfelder, von staat licher Bindung und Li -beralisierungsbestrebungen, insbesondere seitens der Europäi -schen Union. Anspruch an das Brandenburgische ÖbVI-Gesetzwar es daher, einerseits die hoheitlichen und privat rechtlichenTätigkeiten deutlich abzugrenzen und andererseits die Integra -tion zwischen Hoheitsaufgaben und privatrechtlicher Ingenieur -tätigkeit zu fördern. Denn das Land benötigt solide freiberuf -liche Vermessungsingenieure für die Beleihung, der ÖbVI klareMaßstäbe zur Vereinbarkeit beider Tätigkeiten.

HINTERGRÜNDE DER NOVELLIERUNG

Im Jahr 2000 wurde das Berufsrecht der ÖbVI zuletzt umfassendnovelliert. Seitdem haben sich wichtige Rahmenbedingungen fürden Beruf des ÖbVI geändert. Hier sind insbesondere zu nennen:

europarechtliche Entwicklungen gestiegene Anforderungen aufgrund technologischer Entwicklungen im Liegenschaftskatasterzusätzliche Anforderungen bzw. Befugnisse des ÖbVI im Bereich des BaurechtsInsolvenzen bei ÖbVI und ihre Auswirkungen hinsichtlich des Fortbestands der Zulassung bzw. auf AbwicklungsverfahrenRechtsentwicklung und Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Altersgrenzen

Europarechtliche Entwicklungen

Bisher ist nicht höchstrichterlich entschieden, ob die hoheit li -chen Tätigkeiten des ÖbVI den Grundfreiheiten des Vertrags überdie Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterfal lenoder nicht. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichts hofs(EuGH) zur Ausfüllung des Art. 51 AEUV ist differenziert undwurde 2014 im Hinblick auf die Auswirkungen auf die ÖbVI ineiner gutachterlichen Stellungnahme von Henssler/Kilian |1|

be leuchtet. Hiernach stellt sich für die Bundesländer die Frage,ob die in der Rechtsprechung entwickelten Kriterien dafür, dasseine Tätigkeit als Ausübung öffentlicher Gewalt eingestuft wird,durch das Landesrecht erfüllt sind. Auch wenn sich diese Fragenicht zweifelsfrei beantworten lässt, lässt sich aus der Recht-sprechung des EuGH ableiten, dass die Bewahrung hoher be rufs - rechtlicher Standards und deren konsequente Umsetzung hier-für von entscheidender Bedeutung sind |2|. Die Bewahrung hoherberufsrechtlicher Standards und deren konsequente Umsetzungsind daher als eine Leitlinie für die Novellierung des Be rufs rechtsanzusehen – denn sie sind nicht nur für die europarechtlicheStellung des ÖbVI relevant, sondern Kern der Be leihung und an-gesichts der hohen Anforderungen auch un um gänglich.

Gestiegene Anforderungen

Die Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes Branden -burg hat in den zurückliegenden Jahren mit der Einführung desAAA-Datenmodells erhebliche Veränderungen realisiert. Ins be -sondere die Einführung des ALKIS® hat zu veränderten Anforde -rungen an die Prozesse im Liegenschaftskataster geführt. DieTä tigkeit der ÖbVI muss daher enger an den Stand der Technikbei den Verfahren bei Liegenschaftsvermessungen und der Über - nah me in das Liegenschaftskataster gebunden werden. Nur sokann das amtliche Vermessungswesen seine Aufgaben sicher undeffizient erfüllen und seine Informationen und Dienstleistungenden Anforderungen der Nutzer entsprechend bereitstel len. Recht - liche und technische Neuerungen im Bereich des Lie genschafts -katasters – aber auch in anderen Bereichen – erfor dern aucheine ständige Auseinandersetzung mit diesen Themen und somiteine entsprechende Fortbildung bei ÖbVI und Verwaltung.

Zusätzliche baurechtliche Anforderungen bzw. Befugnisse

Den ÖbVI im Land Brandenburg kommt auch eine hohe Verant -wortung im Bereich des Baurechts zu. Nach § 7 der Branden-burgischen Bauordnung (BbgBO) darf eine die Teilung vorbe -reitende Liegenschaftsvermessung nur vorgenommen werden,wenn sie den Anforderungen der BbgBO und des § 19 Abs. 2 Bau -gesetzbuch entspricht oder wenn die erforderliche Ab wei chungnach § 67 BbgBO zugelassen oder die erforderliche Befreiungerteilt ist. § 84 Abs. 2 BbgBO sieht vor, dass ÖbVI die Un terschriftder Baulasterklärung beglaubigen dürfen. Der Amt liche Lage-plan ist als Beurkundung von Tatbeständen an Grund und Bo-den, die durch vermessungstechnische Ermitt lungen festge stelltworden sind oder auf solche Ermittlungen zurückgehen, nachder Brandenburgischen Bauvorlagenverord nung eine Standard -bauvorlage im bauaufsichtlichem Verfah ren. Das Land Branden -burg nutzt mit diesen Regelungen die be sondere Qualifikation

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beitrags sprengen. Deshalb werden im Folgenden die wesent -lichen Neuerungen durch das Brandenburgische ÖbVI-Gesetzvorgestellt. Für weitere Erläuterungen wird auf die Begründungzum Gesetz verwiesen, die im Internet auf der Homepage desMinisteriums des Innern und für Kommunales oder als Land-tagsdrucksache |3| zur Verfügung steht.

Rechtsstellung und Aufgaben

Die berufliche Tätigkeit von ÖbVI bewegt sich wegen der Zwei-gleisigkeit des Berufsbildes – hoheitliche Tätigkeiten einerseitsund Tätigkeit als freiberufliche Vermessungsingenieure anderer -seits – sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch im privat recht -lichen Bereich. ÖbVI sind Beliehene und damit Träger der mittel -baren Landesverwaltung. Nach § 21 des Landesorganisations-gesetzes in Verbindung mit dem Brandenburgischen Vermes-sungsgesetz und dem ÖbVIG werden ihnen Hoheits auf gabendes Landes übertragen. Für diese Beleihung setzt das Land Brandenburg den freiberuflichen Vermessungsingenieur voraus.Dieser besondere rechtliche Status von ÖbVI wird in § 1 Abs. 1BbgÖbVIG benannt und damit verdeutlicht. Die Person des ÖbVIist mit beiden Aufgabenbereichen verbunden und kann auch nurso wahrgenommen werden |4|. Die Berufsbezeichnung »Öffent -lich bestellter Vermessungsingenieur« oder »Öffentlich bestellteVermessungsingenieurin« erstreckt sich daher auch auf die frei -beruflichen Tätigkeiten auf anderen Gebieten des Vermessungs -wesens.

Die hoheitlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Aufgabenstel lun genergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen des Bran den -burgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG) und dem Bran-denburgischen ÖbVI-Gesetz. Ergänzend zu diesen klassischenhoheitlichen Aufgaben der ÖbVI eröffnet die hohe Qualifika-tion von ÖbVI auch die Zuweisung von weiteren Aufgaben. Diesekönnen nur vom Land per Gesetz übertragen werden, wo rauf§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BbgÖbVIG verweist. Ein Beispiel hierfür fin detsich in § 84 BbgBO mit der Befugnis zur öffentlichen Be glau -bi gung von Baulasterklärungen. § 1 Abs. 2 Nr. 2 BbgÖbVIG be -rechtigt die ÖbVI neu, Bescheinigungen im Zusammenhang mitAngaben des amtlichen Vermessungswesens abzugeben. Hier zugehören insbesondere die Abgabe der vermessungs- und kataster -rechtlichen Bescheinigung auf Bauleitplänen, Begüns tigungs-oder Nichtbetroffenheitsbescheinigungen nach §§ 1025 oder1026 BGB (sofern sich die Zuständigkeit nicht bereits aus derBeurkundungsbefugnis ergibt) sowie Grenzbescheinigungen.

Zulassungsvoraussetzungen

Eine Zulassung zum ÖbVI ist grundsätzlich nur noch möglich,wenn die Laufbahnbefähigung für den höheren vermessungs -

der ÖbVI zur Erfüllung von Aufgaben, an denen ein staat lichesInteresse besteht. Diese besondere Qua lifikation des ÖbVI mussjedoch gewährleistet werden und diese Aufga ben wahr neh mungim Einklang mit den berufsrechtlichen Re gelungen stehen.

Insolvenzen von ÖbVI

Bei Insolvenzfällen von ÖbVI traten insbesondere zwei Problem -stellungen auf: Einerseits war zu beurteilen, bei welchen Fall -konstellationen die Beleihung aufrechterhalten werden konn -te, und andererseits gestalteten sich die Abwicklungsverfahrenfür ÖbVI, die ihre Zulassung aufgrund einer Insolvenz verlorenhatten, insbesondere hinsichtlich der Kostenansprüche proble -matisch. Diese Abwicklungsverfahren waren teilweise mit er -heb li chen Risiken verbunden, sodass die Übertragung des Ab -schlus ses der Geschäfte auf einen ÖbVI auf der Basis der ÖbVI-Berufs ordnung, die allein diesen Weg zum Abschluss der Ge -schäfte vorsah, infrage stand.

Höchstaltersgrenze

Die Höchstaltersgrenze wurde für ÖbVI im Land Brandenburg imJahr 2000 eingeführt und entsprach damals den Anforde run gender Rechtsprechung – insbesondere durch die unmittel bare Ver-gleichbarkeit mit den Notaren. Die jüngere Rechtspre chung, ins-besondere das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Fe -bruar 2012 (Az. 8 C 24.11), hat Zweifel aufkommen lassen, ob diebisher in der ÖbVIBO enthaltene generelle Höchstaltersgrenzeohne Einzelfallprüfung gegen die Vorschriften des AllgemeinenGleichbehandlungsgesetzes verstößt und da mit eine unzuläs-sige Diskriminierung wegen Alters darstellt. Der Vollzug der Al-tersgrenze wurde daher im Jahr 2012 vom Ministerium des In-nern ausgesetzt.

DIE BERUFSRECHTSNOVELLE 2016

Die Überprüfung des bisherigen Berufsrechts im Hinblick aufdie se neuen Rahmenbedingungen und die Evaluierung der Be -rufsausübungsregularien und Aufsichtsinstrumente ergab einenumfassenden Novellierungsbedarf. Neben den inhaltlichen Über -arbeitungen waren auch eine Modifizierung der Glie de rung derbisherigen Berufsordnung und eine stärkere Ausrichtung amVerwaltungsverfahrensrecht notwendig. Letzteres wurde z. B.mit den neuen Regelungen zum Erlöschen der Zulassung (§§ 13-16 BbgÖbVIG) umgesetzt.

Alle Änderungen im Berufsrecht mit ihren Hintergründen undAuswirkungen zu beleuchten, würde den Rahmen eines Fach-

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technischen Verwaltungsdienst |5|und eine praktische Zeit nach - gewiesen werden. Hierdurch wird dem hohen Anspruch an dieErfüllung der hoheitlichen Aufgaben Rechnung getragen. Ge -rade die rechtlichen Anforderungen, die im Land Brandenburgdurch zusätzliche baurechtliche Befugnisse besonders hoch sind,und der Verantwortungsbereich von ÖbVI erfordern diese Qua -lifikation |6|. Die Qualifikation der Laufbahnbefähigung für denhöheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst wird spie -gelbildlich auch im Brandenburgischen Vermessungsgesetz fürdie Leitung der Katasterbehörde gefordert.

Eine zweite Möglichkeit zur Zulassung besteht für Antragsteller,die bereits als ÖbVI im Land Brandenburg zugelassen waren.Würde man sich nämlich auf die Zulassungsvoraussetzung derLaufbahnbefähigung für den höheren vermessungstechnischenVerwaltungsdienst beschränken, könnten ehemalige ÖbVI, dieihre Zulassung auf anderem Wege als durch die Laufbahnbe-fähigung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungs -dienst erlangt haben, zukünftig nicht mehr zugelassen werden.

Die bisher in der ÖbVIBO vorgesehene Höchstaltersgrenze fürdie Zulassung zur ÖbVI wurde nicht beibehalten. Der Aufsichts -

behörde wird nun die Möglichkeit eingeräumt, die Zulassungvon der erforderlichen geistigen und körperlichen Leistungsfä -hig keit im Einzelfall abhängig zu machen, die unabhängig vomAlter des Antragstellers gewährleistet sein muss.

Kooperationsrecht

Die berufliche Zusammenarbeit von ÖbVI bewegt sich wegender Zweigleisigkeit ihres Berufsbildes im Spannungsfeld zwi schenBerufs- und Gesellschaftsrecht. Berufsverbindungen wa ren bis -her nach der ÖbVIBO auch mit Angehörigen verwandter FreierBerufe unter bestimm ten Voraussetzungen erlaubt. Diese bishe - rigen Regelungen wa ren jedoch nicht eindeutig und führ ten beiZusammenschlüssen mit freiberufli chen Vermessungs inge nieu -ren und projektbezogenen Kooperatio nen teilweise zu berufs-rechtlichen Problemen, da freiberufliche Vermessungsingenieu -re keinen vergleichba ren beruflichen Be schrän kungen unter-liegen. Berufsverbindungen mit Angehörigen verwandter FreierBerufe außerhalb des Vermessungsbe reichs (z. B. aus den Be -reichen Architektur oder Bauingenieur wesen) wurden in derPraxis nicht eingegangen.

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Berufliche Zusammenschlüsse sind nach dem Brandenburgi -schen ÖbVI-Gesetz nur noch von ÖbVI mit ÖbVI möglich. § 6BbgÖbVIG unterscheidet dabei drei Formen der Zusammen -arbeit. Eine bestimmte Rechtsform für diese Zusammenschlüssewird nicht vorgegeben; sämtliche Formen der Zusammenarbeitstehen jedoch unter der Voraussetzung, dass die persönlicheund eigenverantwortliche Erfüllung der auf den ÖbVI als na -türliche Person übertragenen hoheitlichen Aufgaben sowie diedabei er for derliche Unabhängigkeit und Überparteilichkeit ge -wahrt bleiben.

Die geläufigste Form eines beruflichen Zusammen schlusses istdie Kooperation, die durch eine gemeinsame Ge schäftsstelle ge -kennzeichnet ist. Eine weitere Form der Zu sam menarbeit wurdeneu eröffnet, indem Beschäftigte von ÖbVI bei anderen ÖbVIzur Abarbeitung von Arbeitsüberhängen oder zur Einführungneu er Verfahren und Technologien gelegentlich ein gesetzt wer-den können. Hiermit wird die Möglichkeit eröffnet, den Ein-satz von Fach kräften flexibler zu gestalten.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sachgerecht undsinnvoll sein, eine berufliche Verbindung von ÖbVI unter Beibe -haltung der jeweiligen Niederlassungsorte zu erlauben, die nun§ 6 Abs. 3 BbgÖbVIG gestattet. Dieses ist dann der Fall, wenn

eine bzw. einer der beteiligten ÖbVI beabsichtigt, auf die Zulas -sung in absehbarer Zeit zu verzichten, und in dieser Zeit be reitsdie personelle Ausstattung der Geschäftsstelle reduziert werdensoll oder neue Technologien nicht mehr eingeführt werden sol -len. Ohne dass für das ÖbVI-Büro ein Nachfolger gesucht wird,kann damit die Nachfolge durch ein bestehendes ÖbVI-Bürogleitend erreicht werden.

Vertretung

Die neuen Regelungen sehen eine vollständig selbstbestimmteAbwesenheitsvertretung durch die ÖbVI vor. Beträgt die Ab-wesenheit von ÖbVI weniger als zwei Wochen, braucht keineAbwesenheitsvertretung sichergestellt werden, d. h., die ÖbVIentscheiden selbst, ob eine Vertretung benötigt wird. Beträgtdie Abwesenheit mehr als zwei Wochen, ist eine Vertretung si -cherzustellen.

Dieses kann neu durch einen dauerhaft benann ten Vertretererfolgen. Diese Person muss zuvor gegenüber der Aufsichtsbe-hörde benannt sein und ihr Einverständnis erklärt haben. Indiesem Fall entfällt die Mitteilungspflicht für den Ver tre tungs -fall an die Aufsichtsbehörde.

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Berufspflichten

Die Berufspflichten des ÖbVI werden in den §§ 8 und 9 BbgÖbVIGgeregelt. Dabei wird zwischen den allgemeinen Berufspflich tenund den besonderen Berufspflichten bei der Ausführung derhoheitlichen Tätigkeiten unterschieden. Im Rahmen dieses Bei -trags soll lediglich auf die neue Pflicht zur beruflichen Fortbil-dung in § 8 Abs. 5 BbgÖbVIG hingewiesen werden, die durchdie Pflicht, sich über die für die Berufsausübung geltenden Be-stimmungen zu unterrichten, ergänzt wird.

Beide Berufs pflich ten dienen der Erhaltung der besonderen be -ruflichen Qualifi kation und der Kenntnisse und Fähigkeiten vonÖbVI und damit der Qualitätssicherung bei der Durchführungder hoheitlichen Tätigkeiten. ÖbVI sollen ihre Fach-, Metho -den- und sozialen Kompetenzen für ihre Tätigkeit als Belieheneerhalten und fort entwickeln. Die Fortbildungspflicht kann auf-grund der Ermäch tigung in § 20 Nr. 2 BbgÖbVIG durch Rechts -verordnung hinsichtlich der Anzahl und des Nachweises von Fort -bildungen kon kretisiert werden. Zunächst werden jedoch durchdie Aufsichtsbehörde über die ÖbVI allgemeine Hinweise zur Um-setzung der Fortbildungspflicht gegeben, die den Nachweis derFort bil dungspflicht bewusst offen gestaltet, um ein Hinein wach -sen in diese Pflicht und Erfahrungswerte zu ermöglichen.

Aufsicht

Bei der Aufsicht über die ÖbVI handelt es sich auch um eine Fach -aufsicht, denn sie erstreckt sich nicht nur auf die rechtmäßige,sondern auch auf die zweckmäßige Wahrnehmung ihrer hoheit -lichen Tätigkeiten. Diese Aufsicht ist der Dienstaufsicht lediglichangenähert, da ÖbVI stets eigenverantwortlich handeln und sichniemals ganz unterordnen.

Als neues Aufsichtsinstrument wurde das Selbsteintrittsrechtder Aufsichtsbehörde eingeführt. Soweit die ÖbVI die ihnen nachdem Brandenburgischen Vermessungsgesetz und dem ÖbVI-Ge -setz obliegenden Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig wahr -nehmen, ist die Aufsichtsbehörde im Rahmen ihres Ermessens inder Lage, mit diesem Selbsteintrittsrecht regulierend einzugrei -fen. Sie kann anstelle der ÖbVI dafür sorgen, dass die erforder -lichen Handlungen durchgeführt werden, und die dabei entste-henden Kosten den ÖbVI in Rechnung stellen. Diese Neu rege lungsoll einem Vakuum zulasten der Zuverlässig keit und Aktualitätder Geo basisinformationen sowie mög lichen Nachteilen der anden hoheitlichen Handlungen interessierten oder davon betrof -fenen Bürger entgegenwirken. Rechts unsicherheiten können z. B. ent stehen, wenn Antrags- oder Einreichungspflichten sowieaufsichtsrechtliche Anordnun gen vernachlässigt werden. Das

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Selbst eintrittsrecht der Aufsicht ist am Verhältnismäßig keits -grundsatz auszurichten – ein Grund satz, der in der Diskussionüber dieses Instrument oft übersehen wurde. Die Wahr nehmungdes Selbsteintrittsrechts ist daher innerhalb der Verhältnis-mäßigkeit zu prüfen, sodass es voraussichtlich nur in wenigenFällen zur Anwendung kommen wird.

Erlöschen der Zulassung

Die Tatbestände für das Erlöschen der Zulassung wurden zu sam -mengefasst und damit gegenüber der bisherigen Berufsordnungklargestellt, dass auch Rücknahme, Widerruf und der Verzichtauf die Zulassung zu einem Erlöschen der Zulassung führen undda mit eine einheitliche Rechtsfolge entsteht. Die bisher im § 16 Nr. 3 ÖbVIBO enthaltene uneingeschränkte Höchstalters -grenze, nach der die Zulassung mit Vollendung des 70. Lebens -jahres erloschen ist, wurde aufgegeben und eine widerlegbareAltersgrenze eingeführt, die einen Anspruch auf individuellePrüfung auslöst. Entsprechend sieht § 15 Abs. 1 Nr. 1 BbgÖbVIGvor, dass die Zulassung zu widerrufen ist, wenn die erforder-liche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit fehlt. Diesefehlende Leistungsfähigkeit wird vermutet, wenn der ÖbVI das70. Lebensjahr vollendet hat. Eine individuelle Prüfung durchdie Aufsichtsbehörde kann z. B. durch die Forderung nach einemärztlichen Attest erfolgen. Wird die Vermutung der fehlendenerforderlichen geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeitwiderlegt, gilt die Zulassung unbegrenzt fort. In diesem Zusam-menhang sei auf zwei aktuelle Urteile durch Gerichte des Lan-des Baden-Württemberg verwiesen, die sich mit der Zulässigkeiteiner Altersgrenze für ÖbVI auseinandersetzen. |7|

Abschluss der Geschäfte

Da das Land eigene Aufgaben auf die ÖbVI übertragen hat, istes auch verpflichtet, sicherzustellen, dass nach dem Erlöscheneiner Zulassung die begonnenen und noch nicht abgeschlosse-nen hoheitlichen Tätigkeiten zu Ende geführt werden. Diese Ab-wicklung der verbliebenen hoheitlichen Tätigkeiten wurde mitdem Brandenburgischen ÖbVI-Gesetz in die Zuständigkeit derAufsichtsbehörde gegeben, da sich die bisherige Regelung alsnicht ausreichend rechtssicher herausgestellt hat. Es konnte ins-besondere nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle der be -rechtigten Ablehnung der Geschäftsabwicklung durch die infra -ge kommenden ÖbVI die Geschäftsabwicklung nicht erfolgenkonnte. Zur Durchführung der Geschäftsabwicklung erstellt dieAufsichtsbehörde eine Übersicht aller noch nicht abge schlos se -nen hoheitlichen Tätigkeiten und beauftragt einen oder me h -rere ÖbVI oder die jeweils zuständigen Katasterbehörden, diesezum Abschluss zu bringen. Vorrangig bietet es sich hierbei an,den dauerhaft benannten Vertreter – sofern vorhanden – mit

dem Abschluss der hoheitlichen Tätigkeiten zu beauftragen. ImZusammenhang mit der Durchführung der Geschäftsabwick-lung sind auch die wechselseitigen Kostenansprüche geregeltworden (vgl. § 17 Abs. 4 und Abs. 6 BbgÖbVIG).

Die parlamentarische Befassung mit dem BrandenburgischenÖbVI-Gesetz war von Sachlichkeit und Konsens geprägt. Der Ge -setzentwurf der Landesregierung hat dabei nur eine Ände rungerfahren, die auf Initiative des BDVI, Landesgruppe Branden burg,erfolgte. Anlass war eine Entscheidung des VerwaltungsgerichtsPotsdam |8|, wonach § 1 Abs. 2 Nr. 4 des Gebüh ren gesetzes fürdas Land Brandenburg zulässt, dass durch öffentlich-rechtlicheVerträge auch vom Gebührengesetz und der Vermessungsge-bührenordnung abweichende Kostenvereinba rungen getroffenwerden können. § 9 Abs. 6 BbgÖbVIG schließt nun die Anwen-dung des § 1 Abs. 2 Nr. 4 des Gebührengesetzes aus. Dadurchwird sichergestellt, dass die ÖbVI bei ihren hoheitlichen Tä tig -keiten an die Gebührensätze gebunden sind, und eine Gefähr -dung der vorschriftenkonformen und sachge rechten Durchfüh -rung der hoheitlichen Tätigkeiten durch Unterschreitung derGebührensätze ausgeschlossen.

Das neue Brandenburgische ÖbVI-Gesetz wird sich jetzt in derPraxis bewähren müssen. Eines ist jedoch bereits sicher: Es wirdnur in Kombination mit einem entsprechenden Berufsverständ -nis und Berufsethos der ÖbVI, wie sie sich z. B. in den Standes -regeln des BDVI widerspiegeln, zum Erfolg führen können.

Dipl.-Ing. Beate Ehlers,Referentin im Ministerium des Innern und für Kommunalesdes Landes [email protected]

|1| Die Ausübung hoheitlicher Gewalt im Sinne des Art. 51 AEUV im Lichte der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Gutachter licheStellungnahme von Prof. Dr. Martin Henssler und Dr. Matthias Kilian, Institutfür Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln, Februar 2014

|2| So auch: Prof. Dr. W. Kluth, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, in seinem Vortrag »Beleihung und Freier Beruf« 2015 auf der Mitglieder -versammlung des BDVI, Landesgruppe Brandenburg (unveröffentlicht)

|3| Landtag Brandenburg, 6. Wahlperiode, Landtagsdrucksache 6/4100|4| Vgl. OVG Münster, Urteil vom 4. September 2007, Az. 14 A 4267/05|5| Die Bezeichnung wird allgemeingültig verwendet, denn die Bezeichnungen

der Laufbahnen haben sich in den Bundesländern auseinanderentwickelt.Hierunter fallen Absolventen des technischen Referendariats in der Fach-richtung »Geodäsie und Geoinformation« mit erfolgreich abgelegter Staats-prüfung sowie Personen, die nach anderen reglementierten Wegen eine ent-sprechende Laufbahn befähigung erlangt haben (z. B. über die Anerkennungeiner in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Berufsqualifikation vonStaats angehörigen eines Mitgliedstaates der EU als Laufbahnbefähigung).

|6| Vgl. Uwe Ehrhorn: Anforderungen an Öffentlich bestellte Vermessungs -ingenieure als Führungskraft, in: FORUM 4/2016

|7| Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10. August 2016, Az. 5 S 852/16; Beschluss des VG Stuttgart vom 31. März 2016, Az. 12 K 1708/16

|8| Urteil des VG Potsdam vom 30. Mai 2016, Az. VG 4 K 79/15

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GERHARD DERKSEN | POTSDAM

» Endlich geschafft!« So oder ähnlich höre ich es in letzter

Zeit häufiger aus meinem Be kanntenkreis. Mit Mitte 60

freuen sich viele Berufstätige, dass mit der Rente endlich

das Berufsleben seinen Abschluss fin det und nun endlich

mehr Zeit für die Hobbys, den Urlaub und die Enkel -

kinder bleibt.

Neue Altersbeschränkung für ÖbVI in Brandenburg

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FORUM

Bitte etwas mehr Vertrauen!

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FORUM

Regelung

Das Amt des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs erlischt … mit Ablauf des Monats, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet …

Die Aufsichtsbehörde hat die Zulassung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen: … wenn nachträglich Tatsachen eintreten, aufgrund derer die Aufsichtsbehördenach § 3 berechtigt wäre, die Zulassung zu versagen; die fehlende erforderlichegeistige und körperliche Leistungsfähigkeit wird vermutet, wenn die Öffentlichbestellte Vermessungs ingenieurin oder der Öffentlich bestellte Vermessungs -ingenieur das 70. Lebensjahr vollendet hat; … (Nachträglich eintretende Tatsachen nach § 3: u. a. … wer nicht über die persönliche Zuverlässigkeit oder erforderliche geistige und körperliche Leistungs-fähigkeit verfügt …)

Die Bestellung erlischt mit Ablauf des Monats, in dem die Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurdas siebzigste Lebensjahr vollendet hat.

Das Amt des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs erlischt durch … Vollendung des 72. Lebensjahres …

Die Bestellung kann aus besonderem Grund befristet werden. Sie ist regelmäßigbis zu dem Zeitpunkt, an dem der Bewerber sein 68. Lebensjahr vollendet hat, zu befristen. Auf Antrag kann die Aufsichtsbehörde in besonderen Fällen eineVerlängerung zulassen.

REGELUNGEN ZUR ENTZIEHUNG DER ZULASSUNG AUFGRUND ALTERS IN DEN LÄNDERNAnmerkung: In nicht aufgeführten Bundesländern gibt es keine entsprechenden Regelungen.

Bundesland

Baden-Württemberg

Brandenburg

Bremen

Sachsen

Thüringen

Gesetz

§ 13 Abs. 1Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG)

§ 15 Abs. 1Gesetz über die Öffent lichbestellten Vermessungs - ingenieu rinnen und Öffentlichbestellten Vermessungs ingenieureim Land Brandenburg (BbgÖbVIG)

§ 10Bremisches Gesetz über die Öffent lich bestelltenVermessungs ingenieurinnen undÖffentlich bestellten Vermes-sungsingenieure (BremÖbVIG)

§ 21 Abs. 2Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz(SächsVermKatG)

§ 15 Abs. 6Thüringer Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure(ThürGÖbVI)

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Abgesehen davon freue ich mich trotz des erreichten Renten -alters, dass ich immer noch meiner beruflichen Tätigkeit nach -gehe. Klar, ich gehe gerne segeln und die Zeit mit Familie undFreunden ist mir sehr wichtig. Aber die Arbeit als Öffentlich be -stellter Vermessungsingenieur macht mir trotz der anstrengen -den Tätigkeit immer noch Spaß. Es ist spannend, interessanteInfrastrukturprojekte zu betreuen, Bauherren zu beraten oderbei Wind und Wetter alte Grenzen aufzusuchen und Grenzter-mine wahrzunehmen. Zusammen mit meinen Mitarbeitern sindwir ein sehr schlagkräftiges Team. Ich möchte das noch nichtbeenden. Natürlich merke auch ich, dass man mit Mitte 60 nichtstärker und schneller wird, aber dass ich meine Arbeit aufgrunddes Alters nicht mehr schaffe, das hat mir noch keiner gesagt.Vielmehr belegt der kontinuierliche Erfolg, dass mein Vermes-sungsbüro gerade aufgrund der Kombination meiner Erfahrungund Kompetenz mit der Effizienz und der Motivation der meistjüngeren Mitarbeiter und dem Einsatz modernster Technik nachwie vor sehr gut aufgestellt ist.

Aber nun hat man mir mit dem neuen Gesetz mitgeteilt, dassich meine hoheitliche Tätigkeit in Kürze zu beenden habe. Dasneue ÖbVI-Gesetz in Brandenburg verlangt, dass ich in weni-gen Jahren meine Zulassung zurückgeben soll. Mit 70 ist es vor-bei, dann werde ich nicht mehr gebraucht. Zwar stand das auchschon in der Vorgängerversion der ÖbVI-Berufsordnung, aber derVollzug dieser Regelung wurde aufgrund der aktuellen Recht -sprechung schon jahrelang ausgesetzt.

Art. 3 des Grundgesetzes gibt vor, dass alle Menschen vor demGesetz gleich sind. Entsprechend wird im § 1 des Allgemei nenGleichbehandlungsgesetzes (AGG) klargestellt, dass Benach tei -ligungen aus Gründen (…) des Alters (…) zu verhindern oder zubeseitigen sind.

Mir ist klar, dass diese Regelung ihre Grenzen haben muss. Diesewerden u. a. im § 10 des AGG aufgeführt. Eine unterschiedlicheBehandlung wegen des Alters ist demnach zulässig, wenn sieobjektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerecht-fertigt ist. Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist bekanntlichauch vielfältig. Es ist mir dennoch ein Bedürfnis, das nicht sostehen zu lassen und auf meine Sichtweise hin zu weisen, umauch die Jüngeren für das Thema zu sensibilisieren, das ja nichtexklusiv unserem Berufsstand vorbehalten ist.

Es bleibt also festzuhalten, dass ich mich langsam auf das En -de meiner beruflichen Tätigkeit als ÖbVI vorbereiten sollte. InBrandenburg wird per Gesetz vermutet, dass mit Vollendungdes 70. Le bensjahres dieser Altersklasse die erforderliche geistigeund körperliche Leistungsfähigkeit fehlt.

Ich wünsche mir, dass man mir und den vielen Altersgenossenunter den Berufskollegen etwas mehr Eigenverantwortung zu-

Dipl.-Ing. Gerhard DerksenÖffentlich bestellter Vermessungs [email protected]

traut. In vielen gesellschaftlichen und politischen Bereichen isthäufig von einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu hören. Wa -rum traut man es mir nicht zu, dass ich selbst entscheide, wannes nicht mehr geht? Wann ich nicht mehr in der Lage bin, ei -ne Grenzvermessung entsprechend den gesetzlichen Vorgabendurch zuführen oder einen dem Bauordnungsrecht genügen-den Amtlichen Lageplan anzufertigen?

Die Gefahr, die bei ei ner hoheitlichen Vermessung durch alters -bedingte Fehler besteht, halte ich für überschaubar. Im Straßen-verkehr sieht das schon anders aus. Von Senioren begangeneFehler können zu schwe ren Unfällen führen. Dennoch hat derdiesjährige Deutsche Ver kehrsgerichtstag empfohlen, keine Fahr -eignungstests für Senio ren einzuführen, da es für eine ausrei -chende Begründung keine ausreichende Datengrundlage gibt.

Trotz oder gerade aufgrund der fehlenden Informationen ausun serem Berufsstand sehen die Vorschriften in den meisten Bun -desländern wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Berlinkeine Zulassungsentziehung aufgrund Alters vor. Die Vorgabenin Sachsen, Thüringen, Baden-Württemberg und Bremen (sieheKasten) zeigen jedoch auch, dass Brandenburg diesen Weg nichtallein geht.

Ob es nun zwingend erforderlich ist, dass Branden burg eine ent -sprechende Altersbeschränkung einführt, kann ich nicht be ur -teilen. Welche Gründe gab es, eine Altersbegrenzung ins Gesetzüber die ÖbVI aufzunehmen? Wie viele Häuser stehen zu nah anden Grenzen aufgrund altersbedingter Fehlentscheidungen?

Den Senioren sollte ein wenig mehr Vertrauen geschenkt wer-den. Die Jüngeren sollten daran denken, dass sie auch bald zumalten Eisen gehören werden. Ebenso werden die Gesetzgeberälter, Präsidenten werden erst mit 70 von einer ganzen Nationgewählt.

Ich freue mich auf die noch anstehenden Berufsjahre als ÖbVI,und wer weiß, was die Zukunft bringt.

Vor zwei Jahren habe ich von meinen Mitarbeitern für 50 JahreVermessung einen goldenen Fluchtstab bekommen, damit kannich dann ja noch ein paar nicht hoheitliche Messungen durch-führen.

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L ieber Xaver, liebe Feiergesellschaft, gemeinhin ist das gegenwärtige Ereignis Anlass, zurückzublicken

und dabei gebührend lobende Worte für den Berufsabsolventen zu finden. Aber diese Runde der

Anspruchsvollen verdient mehr!

Einlassung zu einer vibrierenden Berufs problematik

Tenor dieser epochalen Rede soll darum die Berufsbezeichnung ÖbVIsein, die von dem zu feiernden Berufssenior jahrelang hoch gehaltenwurde, nun allerdings in der »postfaktischen« Ära nicht nur ins Ab-seits, sondern sogar in Vergessenheit zu stürzen droht.

Mehr noch, es scheint, dass die jungen Kollegen von grassierenderUn wissenheit heimgesucht werden. Was hat es denn auf sich mit dem»ö. b.«, das bei wenigen Auserwählten dem Prädikat »Vermessungs -inge nieur« vorgeschaltet ist? Von zehn Kandidaten werden – gut ge -schätzt – vielleicht drei, eher fünf, möglicherweise auch sieben über-wiegend fach hochschulgereifte Vermesser die Bedeutung nicht nurnicht benennen, sondern erst recht nicht inhaltlich füllen können.

Heute ist jedoch kein Tag, verdrießlich zu sein. Vielmehr gilt es, nachvorn zu blicken und den alten Bedeutungsschlauch neu zu füllen.

Die Diskussion über Groß- oder Kleinschreibung mal außer Acht ge las -sen, bieten wir an: »ö. b.« = »örtlich begrenzt«. Wie einfach, wie leichtvermittelbar, wie nahe an der Praxis. Die auch amtlich gewünschteBeschränktheit lugt aus beiden Begriffen hervor. Gemeint ist offen-sichtlich der Berufstätige, dessen Berufsradius überschaubar ist, des -sen Reichweite deutlich beschrieben werden kann und der leicht kon-trollierbar ist. Und wie schön sich die Assoziation der Begrenztheit aufdie Köpfe der Vermessungstätigen übertragen lässt. Kurzum eine Be -zeichnung, die zeitgemäß erscheint.

Nun, wer Sarkasmus nicht mag, dem mag ein »ö. b.« = »österlich beein - flusst« geeigneter erscheinen, um das berufliche Tun der Vermesserin einen zeitnahen, aktuellen Zusammenhang zu stellen. Ostern, dieZeit des Er wachens, des Frühlings, der Erneuerung. Kollegen, lasst euchzu rufen: Die Erneuerung eures Berufes ist möglich. Es ist eure Sache,den Beruf grünen zu lassen, um später die Sonne des finanziellen Er-folgs in vollem Umfang genießen zu können.

Später! Denn nach dem Frühling kommen der berufliche Sommer undHerbst und der volle Genuss des Berufserfolgs, der von wem auch im-mer bewirkt wurde. Lasst uns außer Landes gehen, lasst uns verreisen!»ö. b.« = das Prädikat »österreichisch bevorzugt« soll uns leiten, dieTäler und Berge des Nachbarlandes zu öffnen bzw. besteigbar zu ma -chen. Und dann, wenn wir die Gipfel erklommen und den Rundblickgewonnen haben, dann … na, dann wird man schon weitersehen …irgendwie, wie immer … welch eine Perspektive für den Berufsstand.

Lieber Xaver, du kannst heute entspannt zuhören und vielleicht mitden Achseln zucken oder lächeln ob einer erfolgreich bewältigtenBerufslaufbahn.

Jetzt sollen es die anderen richten.

Walter Schwejk

In einer bedeutenden Rede anlässlich der Berufsabschiedsfeier von Xaver Zeitlos(Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur – ÖbVI)

FORUM

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Einlassung zu einer vibrierenden Berufs problematik

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Im Zeitraum 1994-2014 habe ich Erfahrungen beim Verkauf von mir aufgebauter Vermessungs -

büros in Norddeutschland gesammelt. Wenn ich diese Erfahrungen mit den Ausführungen in

den beiden FORUM-Sonderheften zur Bürobewertung aus den Jahren 2006 und 2015 vergleiche,

stelle ich fest, dass die dort genannten Zahlen nach dem sogenannten Berliner Modell meines

Erachtens sehr gut geeignet sind, modellhaft zu einem Bürowert zu kommen. Ich schlage zur

Vereinfachung jedoch eine Modifizierung vor.

Das Beispiel einer Bürobewertung im Sonderheft 2015, S. 37, kommt im Ergebnis zu einem

Ver kaufs wert von rund 300.000 Euro. Verkaufszahlen aus tatsächlichen Büroverkäufen in den

GERHARD KRUSE | ELMSHORN

Ein Erfahrungsbericht

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letzten Jahren in verschiedenen Bundesländern lassen aber vermuten, dass das Berliner Modell

in der Praxis zu überhöhten Zahlen führt. Denselben Hinweis haben einige Kollegen während

des Se minars zur Bürobewertung des BDVI in Bad Belzig vor drei Jahren gegeben.

Unsere maßgeblichen BDVI-Vertreter – Präsident und Justiziar – geben in ihren Beiträgen in den

o. g. Sonderheften Hinweise zur Preisfindung aus Käufersicht. Statt mögliche umfang reiche

Reduzierungen zur Marktanpassung vorzunehmen, rege ich die Modifizierung der Berechnungs -

methode nach dem sogenannten Berliner Modell an. Man würde damit einfacher und schneller

zu einem realistischen Bürowert und damit Kaufpreis kommen.

Vom Bürowert zumKaufpreis einer ÖbVI-Praxis

Vom Bürowert zumKaufpreis einer ÖbVI-Praxis

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2 | Beispiel: Standardbüro

5 Vollzeitkräfte und 3 Aushilfen –ca. 5,5 Vollzeitkräfte (fiktiv), 1 Azubi, Chef (teilweise produktiv tätig, 1-2 Tage AD)

Umsatz netto 500.000 Euro, also zzgl. MwSt. und etwaiger Katastergebühren

Ca. 20 % Gewinn, d. h. rund 100.000 Euro Gewinn vorSteuer im Mittel in den 3 letzten Jahren, Qualitätsfaktor1,0; mithin ideeller Wertanteil rund 100.000 Euro

Materieller Wert (= Anlagevermögen) laut DATEV: rund 20.000 Euro

Ergibt in der Summe 120.000 Euro, zzgl. 10 % für angefangene Arbeiten – rund 12.000 Euro

Bürowert 132.000 Euro

1 | Modifizierung

1| Den ideellen Wertanteil (oder Praxiswert) möchte ich 1:1beibehalten. Die Vorgehensweise ist plausibel und nach -vollziehbar. Den Qualitätsfaktor können beide Seiten (Ver -käu fer/Käufer) gemeinsam bestimmen und dann ganz ein-fach nach den Ergebniszahlen der Jahresgewinnrechnung(der letzten drei Jahre) das Teilergebnis errechnen.

2| Bei der Bestimmung des materiellen Wertanteils macheich den Vorschlag, einfach das Anlagevermögen zum letz -ten Jah resende, z. B. aus der DATEV-Auswertung, zu neh -men. Si cher lich mag der Zeitwert aller Gegenstände etwasund vielleicht auch merklich über den Daten der steuer-lichen Do kumen ta tion liegen; aber die mehr kaufmänni -sche Sicht zur Be stimmung dieses Teilwertes ist sicherlichauch vertretbar.

3| Beim Auftragswert aus 2015, S. 28, gibt das Bild eine guteÜbersicht: Die Fälle 1 und 2 gehen mit ihren Geldein gän -gen ausschließlich auf Konten des Verkäufers, egal ob voroder nach dem Übergabestichtag. Die Fälle 4 und 5 »lan-den« aus schließlich beim Käufer, was Bearbeitung und Geld -eingang betrifft. In allen hier genannten Fällen möch teich ihren zu gehörigen Wertanteil unberücksichtigt lassen.Der Käufer erwartet bei seiner ÖbVI-Praxis-Übernahmeeinen gewissen Auftragsbestand, den er ab dem Stichtagder Übernahme ab zuarbeiten gedenkt, ohne dass dieserdem Bürowert zu ge rechnet wird. Zu diskutieren wäre derFall 3. Für angefange ne Arbeiten kann man z. B. eine Pau -schale zwischen Ver käufer- und Käuferseite vereinbaren,je nach vorliegenden Akten. Zur Vereinfachung hatte ichbei meinen eingangs genannten drei Büroverkäufen je -weils einen 10%igen Satz von dem bis dahin ermitteltenBürowert vorgeschlagen; diese Vorgehensweise wurde inallen drei Fällen von den je weiligen Käufern ohne Vorbe-halt akzeptiert.

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3 | Beispiel: Kaufpreisfindung

1| Nach Analyse (siehe hierzu in 2015, S. 12) sind für die ÖbVI-Praxis, die übergeben werden soll, keine Besonder-heiten mehr festzustellen, die gegebenenfalls preislich zuberücksichtigen wären.

2| Es wird zwischen Käufer- und Verkäuferseite klargestellt,dass in dem zu bewertenden Vermessungsbüro bis jetzt kei -ne spe ziellen Aufträge abgearbeitet wurden (keine Allein -stellungs merkmale), wie Verkehrswertgutachten, Schiffs-oder hydro grafische Vermessungen, GDI-Auskunftsplätze,Arbeiten im Bereich der Umlegung u. a.

3| Der Verkäufer erklärt, dass seine Kaufpreisvorstellung demzuvor ausgewiesenen Betrag von 132.000 Euro entspricht –für eine Praxis mit gutem Ruf, in guter Randlage einerMe tro polregion und mit sehr erfahrenen, nicht überalter -ten Mitarbeitern.

4| Der Käufer plädiert hingegen für eine Marktanpassung, weiles sich derzeit um einen engen Käufermarkt handelt undkaum Vermessungsassessoren bestehende ÖbVI-Pra xenüber neh men wollen. Er sieht einen Abschlag von 20 % als ange mes sen an, mithin 132.000 Euro x 0,8 = rund106.000 Euro. Wei terhin möchte er sich einen Unter neh -merlohn von rund 50 % der Endstufe von 72.000 Euro,al so anfänglich 36.000 Euro, ge nehmigen, sodass damit ausseiner Sicht sein Kaufpreis angebot bei 106.000 Euro –36.000 Euro = 70.000 Euro liegt.

5| Man diskutiert und kommt zu der Einsicht, dass es zwarkaum noch übernahmewillige Assessoren gibt, aber seitKurzem mehrere Vermessungsbüros an Kollegen in derNachbarschaft in der gesamten BRD verkauft worden sind,also ein neuer Trend festzustellen ist. Insoweit einigt mansich nun auf einen Kaufpreis von 100.000 Euro (Büro wert)und pauschal 10.000 Euro + MwSt. für angefangene Ar-beiten.

6| Man verständigt sich zwischen Verkäufer- und Käufer-seite auf eine

a | Bezahlung in 120 Raten (= 10 Jahre), sodass sich rech-nerisch eine monatliche Rate von 933 Euro ergibt; einegeringe Erhöhung ist sicherlich über einen langenZeitraum zu erwarten, sodass eine Rate im Vertrag von1.000 Euro im Monat fixiert werden könnte; oder

b | Bezahlung in einer Summe bis zum Übergabestich -tag.

7| Der Käufer überprüft nun das Ergebnis seiner Vertrags -verhandlungen mit dem Alt-ÖbVI und stellt fest, dass essich für »ihn rechnet«: Vom bisherigen Umsatz erwarteter die Realisierung in den ersten Jahren seiner Tätigkeit imübernommenen Vermessungsbüro von ca. 80 %, also rund400.000 Euro Umsatz (netto) – die verbleibenden 20 % anneuen Aufträgen »gehen an die Mitbewerber« in der Nach-barschaft bzw. zur Katasterverwaltung, auch kal kuliert ersicherheitshalber nur noch mit 18 % Gewinn, sodass sichim Endergebnis ein Jahresgewinn von 72.000 Euro, d. h.monatlich 6.000 Euro vor Steuern, ergeben würde, ver-mindert um die monatliche Zahllast gemäß Vertrag.

8| Auch der Verkäufer ist zufrieden: Zusätzlich zu weiterenVersorgungsbezügen hat er mit dem monatlichen Betragvom Käufer Einkünfte, von denen er während seiner ak-tiven Rentnerjahre gut leben kann.

9| Damit die Übernahme reibungslos ablaufen kann, wird,wenn es vom Käufer gewünscht wird, vertraglich verein-bart, dass der sein Büro abgebende ÖbVI noch für eine be -grenzte Zeit (z. B. ein bis zwei Jahre) zur Verfügung steht.Zum Beispiel hilft er an zwei Tagen in der Woche jeweilsfür einige Stunden gegen Bezahlung ( Prüfung von Mes-sungssachen, Akquise u. Ä.). So könnte sich der über -nehmende ÖbVI während der Anfangsphase umfänglichin IT- und Bürosoftware, Steuer- und Vertragsunterlagen,Mitarbeitergespräche u. a. einarbeiten.

Dipl.-Ing. Gerhard KruseÖffentlich bestellter Vermessungsingenieur a. [email protected]

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Zum Anspruch desAuftraggebers auf Herausgabe digitaler PlandatenRÜDIGER HOLTHAUSEN | KÖLN

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RECHT

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E in alltäglicher Fall: Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) wird mit der

Erstellung eines Lageplanes beauftragt, den der ÖbVI in Papierform und auch digital im

PDF-Format dem Auftraggeber zur Verfügung stellt. Nun beansprucht der Auftraggeber die

digitalen Daten auch in einem bearbeitbaren Dateiformat. Besteht dieser Anspruch? Hat der

Auftraggeber überhaupt einen Anspruch auf Herausgabe der digitalen Plandaten?

Banale Antwort: Es kommt darauf an. Aber worauf?

Der Erläuterung der Rechtslage eines derartigen Herausgabeanspruches dient dieser Beitrag.

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RECHT

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Wiederum klar ist die Rechtslage, wenn die Herausgabe der di -gitalen Planung vertraglich geregelt oder zumindest Geschäfts-grundlage ist. Einen solchen Fall behandelte das LandgerichtDüsseldorf in seinem Urteil vom 24. November 2000 – 15 O530/00.

Der Auftraggeber beauftragte den Architekten zu nächst münd -lich und in Erwartung eines späteren schriftlichen Vertrages mitPlanungsleistungen. Es kam dann doch nicht zum schriftlichenVertrag, der Auftraggeber kündigte den münd li chen Vertragund verlangte bis dahin vom Architekten erstellte CAD-Zeich-nungen heraus, um die weitere Planung von einem anderen Ar-chitekten durchführen zu lassen. Das Landgericht war der An-sicht, dass jedenfalls dann, wenn die Planung überwiegend inelektronischer Form am Computer durchgeführt wer de, sichauch der Anspruch des Auftraggebers auf Heraus gabe der Un-terlagen in elektronischer Form richte.

Das ist dann anders, wenn der Auftragnehmer dem Auftrag ge -ber aktuelle Pläne in Papierform schon übergeben hat. Mangelsanderer vertraglicher Grundlage besteht dann kein zusätz licherAnspruch auf Herausgabe elektronischer Plandaten, de ren Zweckvorrangig in der Vereinfachung der planerischen Tätigkeit be -steht und die nur Grundlage zur Anfertigung der Pläne in Pa-pierform sind |3|.

In der Literatur wird teilweise vertreten, aus dem Wegfall des§ 36 der HOAI 1996 (»Kosten von EDV-Leistungen«) sei im Um -kehrschluss zu folgern, es zähle nun zu den anerkannten Regelnder Technik, Planunterlagen auch in digitalisierter Form zu er-stellen und herauszugeben |4|. Ein anderer Teil der Literaturwi derspricht dem unter Hinweis darauf, dass § 36 HOAI 1996nur Teil des Leistungsbildes »Städtebau« gewesen sei und sichnicht auf andere Leistungsbilder übertragen lasse. Außerdemkönnten anerkannte Regeln der Technik nicht vom Verordnungs -geber, sondern nur von Architekten und Ingenieuren bestimmtwerden. Auch verweise die HOAI 2013 mit ihren modernisiertenLeistungsbildern an vielen Stellen immer noch auf die Planungin Papierform |5|.

Soweit vertraglich nicht festgelegt ist, ob die Pläne analog oder/und digital zu erstellen sind, steht dem Planer frei, ob er denAnspruch des Auftraggebers durch Herausgabe von Plänen inPapierform oder auf elektronischem Weg erfüllt, es sei denn,es besteht ein besonderes rechtliches Interesse an der Heraus-gabe elektronischer Plandokumente |6|. Damit werden Überle -gungen auf das Rechtsverhältnis »Planer – Bauherr« übertragen,die die Rechtsprechung für das Rechtsverhältnis »Bauträger –Erwerber« entwickelt hat. Auch dort wird ein Anspruch auf Her-ausgabe von Plänen – außer bei vertraglicher Vereinbarung –nur bei Bestehen eines besonderen, konkret begründeten recht - lichen Interesses des Erwerbers angenommen |7|.

Planungsunterlagen dienen maßgeblich der

Nachvollziehbarkeit der planerischen Leistung,laufenden Prüfung des Baufortschritts und Beweisbarkeit etwaiger planerischer Mängel.

Insbesondere bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages mit Ar-chitekt/Ingenieur ist der Bauherr an der Herausgabe der Plan-grundlagen interessiert, damit sein neuer Auftragnehmer naht-los an die bisherige Planung anschließen oder sie einer Über-arbeitung unterziehen kann.

Zur Beantwortung der Frage, ob der Planer (Architekt oder In-genieur) überhaupt Unterlagen und wenn ja welche heraus -zugeben hat, wird man zunächst vergeblich nach einer aus-drücklichen gesetzlichen Grundlage suchen. Unproblematischsind natürlich die Fälle, in denen die Vertragsparteien eine ver-tragliche Regelung zur Herausgabe bestimmter Pläne und Da -teien getroffen haben. Das wird aber in aller Regel nicht derFall sein.

Die Rechtsprechung leitet den Anspruch des Bauherrn auf Her-ausgabe der Bauunterlagen aus § 631 BGB als der grundlegen -den Bestimmung des Werkvertragsrechtes ab. Der planende Ar-chitekt (für den Ingenieur gilt nichts anderes) sei im Hinblickauf die erstellten Pläne und sonstigen Unterlagen vorleistungs -pflichtig, sodass er sich auch nicht wegen etwaiger rückstän -diger Zahlungen des Auftraggebers auf ein Zurückbehaltungs -recht berufen könne.

Auch auf ein angebliches Urheberrecht könne sich der Auftrag -nehmer nicht stützen |1|. Ohnehin erlangen Planungsgrund-lagen nur unter der Voraussetzung Ur heberschutz nach § 2 Abs.1 Nr. 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG), wenn es sich um persön-liche geistige Schöpfungen nach § 2 Abs. 2 UrhG handelt |2|.In aller Regel erreichen Vermessungs pläne diese Gestaltungs -höhe nicht.

Eine Vorleistungspflicht des Ingenieurs besteht nicht nur imRah men von Ingenieurvermessungen gemäß § 631 BGB, son-dern auch bei hoheitlicher Tätigkeit.

Das Entstehen oder/und die Fälligkeit des Gebührenan sprucheshängt von der Beendigung der Amtshandlung, also der Über-gabe mangelfreier Vermessungsschriften oder Pläne, sei es andie Katasterbehörde oder an den Antragsteller, ab.

Ausgehend daher von einem grundsätzlichen Anspruch des Auf-traggebers auf Herausgabe der zur Erfüllung des Auftrags er-stellten Pläne des Ingenieurs stellt sich die weitere Frage, inwelcher Form diese Herausgabe zu erfolgen hat – analog in Pa-pierform oder/und digital in elektronischer Form.

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Ein solches besonderes, konkret begründetes rechtliches Inte -resse an der Übergabe digitaler Plandaten wird etwa angenom-men bei weiter Entfernung zwischen den Baubeteiligten oderbei der Beteiligung einer Vielzahl von Personen oder wenn derPostversand der Pläne problematisch ist oder wenn es sich umeine große Menge an Plänen handelt |8|.

Gelangt man zu einem Anspruch des Auftraggebers auf Heraus -gabe der Pläne in digitaler Form, ist schließlich zu klären, ob dieHerausgabe in grundsätzlich nicht bearbeitbarem (PDF-)Formatoder in bearbeitbarer Form zu erfolgen hat.

Auch diese Fra ge beantwortet sich in entsprechender Anwen-dung der Grundsätze zur Wahl zwischen analoger und digitalerPlanherausgabe danach, ob der Auftraggeber ein besonderes,konkret begründetes rechtliches Interesse an der Herausgabebearbeitbarer di gi taler Pläne geltend machen kann. Das kannetwa der Fall sein bei – infolge Kündigung oder Vertrags -aufhebung – vorzei tigem Vertragsende vor Fertigstellung derPlanung.

Die Architekten kammer NRW berichtet in einer Nachricht vom13. Juni 2005 |9| von einer nicht veröffentlichten Entschei-dung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf |10|, wonach derArchitekt – zumindest bei größeren Bauvorhaben – die Heraus -gabe von CAD-Dateien auf Disketten schulde, sofern die Plänemit CAD-Programmen erstellt wurden und die Daten zur Aus-führung des Bauvorhabens benötigt werden.

In der Datei sah das Gericht eine Mutterpause, die der Architektzum Zweck der unbegrenzten Vervielfältigung durch den Bau -herrn an diesen herauszugeben habe, da ein bloßer Ausdruckauf Papier anders als eine Mutterpause nicht zur wei te ren Bear-beitung geeignet sei.

Neuere veröffentlichte Rechtsprechung zu einem Anspruch desAuftraggebers auf Übergabe bearbeitbarer Plandateien existiertnicht. In der Literatur wird die Entscheidung des OLG Düssel-dorf überwiegend abgelehnt |11|, solange vertraglich nichts an-deres vereinbart ist. Für eine Weiterplanung sei die Übergabedigitaler Pläne in bearbeitbarer Form nicht zwingend not wen -dig. Auch fehle es an einem besonderen, konkret begründetenrechtlichen Interesse des Auftraggebers.

Im Übrigen sei dann, wenn der neue Planer ein anderes Datei -system als der frühere Planer verwendet, dieser nicht zur Um -wandlung in ein kompa tibles Planformat verpflichtet. Schließ -lich bestünde die Gefahr, dass Teile der ursprünglichen Planungverändert und missbräuchlich verwendet würden |12|.

Demgegenüber könnte ein besonderes Interesse z. B. anzu neh -men sein, wenn der Planer von vornherein nur mit Teilplanungs -

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leistungen beauftragt ist oder die Dateien für eine – von denVertragsparteien ihrer Rechtsbeziehung zugrunde gelegte −weiterzuentwickelnde Bestandsplanung benötigt werden.

Nach derzeitiger Rechtslage hat daher der Auftraggeber nurbei entsprechender Vereinbarung oder andernfalls bei einembesonderen, konkret begründeten rechtlichen Interesse einenAnspruch auf Übergabe der Planung gerade in digitaler Form.Besteht dieser Anspruch, kann der Planer die Pläne grundsätz -lich im PDF-Format liefern |13|.

Wenn der Planer neben den Plänen in Papierform seine Pla-nung in digitaler Form liefert, ist in der Rechtsprechung eben-falls bisher nicht entschieden, ob dem Planer hierfür ein Ver -gütungsanspruch als besondere Leistung im Sinne der HOAI zu -steht |14|.

Abschließend: Ob die vorstehend beschriebene Rechtslage vonDauer ist, ist in Anbetracht der zunehmenden Digitalisierungdes Planungsprozesses durchaus zweifelhaft. Gerade die Pla-nungsmethode des BIM (Building Information Modeling) ist voneiner durchgehenden Digitalisierung von Planen und Bauen mitweitgehenden Folgen für die Rechtsbeziehungen der Beteiligtengekennzeichnet |15|.

Dr. Rüdiger Holthausen [email protected]

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RECHT

|1| BGH, Urteil vom 21. Dezember 2010 – X ZR 122/07;

OLG Hamm, Urteil vom 20. August1999 – 25 O 88/99;

LG Düsseldorf, Urteil vom 24. November 2000 – 15 O 530/00

|2| Zu Kartenwerken allgemein: BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 –

I ZR 81/96

|3| Digel/Jacobsen, Baurecht 2015, 1405, 1408

|4| Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage, Rn. 1072

|5| Digel/Jacobsen, a. a. O., 1408; Kalte/Wiesner, IBR 2012, 1239

|6| Digel/Jacobsen, a. a. O., 1409 f.; Kerkhoff, Deutsches Architekten-

blatt 2015, Heft 12, S. 42; zur Wahl des Planers ebenso

OLG Hamburg, Urteil vom 19. Dezember 2008 – 12 U 16/06

|7| OLG München, Urteil vom 15. Oktober 1991 – 9 U 2958/91;

LG München I, Urteil vom 2. März 2007 – 2 O 23839/06;

LG Krefeld, Urteil vom 11. Dezember 2008 – 2 O 56/08;

offen gelassen vom OLG Köln, Urteil vom 13. Mai 2015 – 11 U 96/14

|8| Digel/Jacobsen, a. a. O., 1410

|9| Herunterzuladen über: www.ibr-online.de

|10| Beschluss vom 6. März 2001 – 23 U 12/01

|11| Digel/Jacobsen, a. a. O., 1413, mit weiteren Nachweisen

|12| Digel/Jacobsen, a. a. O., 1413

|13| Digel/Jacobsen, a. a. O., 1413; Kalte/Wiesner, IBR 2012, 1239;

Kerkhoff, a. a. O.

|14| Bejahend: Kalte/Wiesner, a. a. O.; Kerkhoff, a. a. O.

|15| Dazu im Einzelnen Eschenbruch, Baurecht 2016, 358

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Die Präsidenten der Mitgliedsverbände der InteressenGemeinschaft Geodäsie (IGG) haben sich

zur Abstimmung gemeinsamer Aktivitäten am 27./28. Januar 2017 in Hardenberg getroffen.

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Die Mitglieder bewerten die Bilanz der Zusammenarbeit insge samtseit Bestehen der IGG und für das Jahr 2016 positiv. Dazu zählendie folgenden Aktivitäten:

Die Nachwuchsplattform arbeitsplatz-erde.de ist weiterentwickeltworden. Es gibt eine mobile Version und die Plattform ist durch dieAdaption in Österreich und der Schweiz internationalisiert worden. Die Arbeitsgruppe zur Formulierung der Rahmen bedingungen fürdie GEODÄSIE-AKADEMIE in neuer Rechtsform hat intensiv gear-beitet. Die Ergebnisse fließen in eine gemeinsame Entscheidungs-grundlage ein. Die Zusammenarbeit auf Länder- und Bezirksebene wurde – z. B.durch gemeinsame Veranstaltungen – intensiviert. Die fachliche Kooperation in den Gremien – insbesondere im Rah-men von gemeinsamen Fortbildungsseminaren – entwickelt sich zueinem Erfolgsmodell.

Für 2017 werden folgende gemeinsame Aktivitäten verab redet:

1| Die Nachwuchsplattform arbeitsplatz-erde.de wird inhaltlich über-arbeitet und aktualisiert.

2| Eine Positionierung geodätischer Anforderungen an die rechtlichenRahmenbedingungen zur Nutzung von UAV wird erarbeitet.

3| Es erfolgt eine Positionierung gegenüber der Politik zum Wert -ermittlungsansatz im Rahmen der Grundsteuergesetzgebung.

4| Eine abgestimmte Vertretung der IGG-Mitglieder in anderen Gremienwird weiter forciert. Dazu wird auch der Informationsaustausch ver-stärkt.

5| Die IGG ist sich einig, dass die in Thüringen geplante Abschaffung derLaufbahnprüfungen zu einem signifikanten Qualitätsverlust führenwürde und daher strikt abzulehnen ist. Die IGG wird sich dazu gegebe-nenfalls klar positionieren.

6| Die IGG wird an einer Formalisierung der GEODÄSIE-AKADEMIE bis zurEntscheidungsreife weiterarbeiten.

7| Die Relevanz der DVW-Merkblätter für den Marktstandard wird als be-deutend anerkannt. Die Arbeiten hieran werden gemeinsam forciert.

Hardenberg, den 28. Januar 2017

InteressenGemeinschaftGeodäsie

Wilfried GrunauPräsident VDV e.V.

Michael ZurhorstPräsident BDVI e.V.

Prof. Dr. Hansjörg KuttererPräsident DWV e.V.

VERBAND

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Im Dienste

der Unwahrheit –

FAKE NEWS

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PETER KLOTZKI | BERLIN

Ungeniertes Lügen

» Barack Obama ist Moslem und Verwandter von Osama Bin Laden!«,

»13-jährige Lisa von Flüchtlingen vergewaltigt!«, »Deniz Yücel ist ein

Spion, Vertreter der PKK und auch noch ein Terrorist«, »Marika Rökk arbeitete

als Spionin für die Sowjets« – das alles sind »Fake News«. Es scheint so, als sei

die Wahrheit immer weniger wert, das Gebot »Du sollst nicht lügen« außer

Kraft ge setzt.

Zivile Umgangsformen und Spielregeln scheinen – beschleunigt durch die

aggressive und diffa mierende Twitter-Kommunikation des neuen US-Prä -

sidenten – in rasendem Tempo irrelevant zu werden. Als wären die bisheri-

gen radikalen Veränderungen der gesellschaftlichen Kommunikation nicht

schon anspruchsvoll genug, belasten weitere Phänomene wie Hate Speech

und Fake News den öffentlichen Diskurs, erodieren die Kultur der politischen

De batte, werfen Fragen für die Vermittlung von Politik und den Zusammen -

halt ei ner Gesellschaft auf.

Und während sich Verschwörungstheoretiker und Erfinder von Falschnach -

richten frei und bar jeder Pflicht zur Objektivität »austoben« können, wer-

den die nach handwerklichen und standes ethischen Standards arbei tenden

»klassischen Medien« als Lügenpresse diffa miert.

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FORUM

MEHR ALS EINE BEWUSSTE FALSCHMELDUNG?

Was aber sind exakt Fake News, was unterscheidet sie von klassi -schen Falschmeldungen in Mas sen medien, die schon seit jeherfür die Verbreitung von falschen Meldungen und Propagan damissbraucht wurden?

Was unter Fake News zu fassen ist, was sie anders macht, welcheBedrohung sie auslösen und was da gegen zu tun ist, ist aus -gesprochen umstritten – nicht verwunderlich angesichts der»Jugend lich keit des Phänomens«.

Der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich alle einigen kön-nen, ist ein Verständnis als bewusste Falschmeldung, verbrei -tet vor allem über Social-Media-Kommunikation – eine »Demo -kra ti sierung« von Falschmeldungen, weil der Weg an die Öf -fent lich keit nicht mehr zwangsläufig über Journalisten führt.

So ist es generell jedem möglich, Falsch mel dungen in die Weltzu setzen, die ihr Publikum fin den sollen. »Durch die Entwick-lung des Internets und sozialer Netzwerke ist eine größere Viel -falt an pu blizierten Meinungen und Publikationen mög lich, aberauch an mehr Falschmeldungen«, so der Kommunika tions wis -sen schaf t ler Philipp Müller.

»Community-Mitglieder sind bereit, Fake News zu glauben, oh -ne Bewusst sein und Bereitschaft dafür, vorher bei spielsweisedie Seriosität der Quelle zu prüfen – also unter Auslassung vonStandards, die zum journalistischen Repertoire gehören. Ein Bo-den, der da be reitet ist, auf den Fake News mit ih ren Eigenschaf -ten der Personalisierung, Überra schung, Skandalisierung, Empö -rung …« sto ßen. Die öffent liche Deutungshoheit obliege damitnicht mehr nur den Journalisten. »Facebook und Co. bieten da -mit ge rade auch dogmatischen Medienskeptikern eine Platt -form, die es vorher in dieser Form noch nicht gab. Sie sehen,dass es ›draußen‹ noch vermeintlich viele andere Menschen gibt,die ihrer Meinung sind.«

Und das Ganze muss nicht zwingend mehr nur Menschenwerksein, sondern es geht auch »ma schinell«. »Automatisierte« Falsch - meldungen, soge nannte »social bots«, eine Kurzform für »Robots«,melden sich im Netz völlig selbstständig zu Wort. Da für ver wen -den sie meist authentisch erschei nen de Nut zerprofile samt Fo-tos und verschleiern beim Lesen, dass sie automatisiert erstelltsind. Ihre manipulative Kraft zeigten große Bot-Formatio nenetwa im Vorfeld der Brexit-Abstimmung und der US-Wahl.

KLARE KANTE

Vor allem in der Politik wird das Phänomen ausgesprochen kri-tisch gesehen. Hass- und Falsch nachrichten seien Gift für die

De mokratie, warnen insbesondere die Grünen. Sie sehen darineine große Gefahr für die Bundes tagswahl, worin sie der US-amerikanische Journalist und Medienexperte Jeff Jarvis be -stätigt. Er hält es für möglich, dass Russland da durch den Aus-gang der Bundestagswahl 2017 ab Mitte dieses Jahres be ein -flussen will.

CDU-, SPD- und Grünen-Fraktion fordern ein Transparenz gesetzsowie eine Löschpflicht für Verleumdungen und üble Nachredein sozialen Netzwerken. Unternehmen wie Facebook sollten spä -tes tens nach 24 Stunden gegen Verstöße auf ihren Plattfor-men vorgehen, andernfalls müss ten empfindliche Buß gelderverhängt werden.

FAKTENCHECKER GIBT ES LÄNGST

Aufseiten der klas sischen Medien wird das Phä no men eher ent -spannt ge sehen. »Seit es Journalismus gibt, gibt es Fake News,und davor wurden auf dem Marktplatz oder in Kneipen Ge -rüch te ausgetauscht«, so Mathias Döpf ner, Springer-Chef und Prä sident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverle ger(BDZV). Allerdings machten die wachsende Bedeutung von So-cial-Media-Angeboten Fake News und ihre Verbreitung trans -pa renter.

Auch die Chefredakteurin der »Wirt schafts woche« MiriamMeckel ordnet Fake News als ein schon älteres historisches Phä nomen ein. So habe Benja min Frank lin bereits im 18. Jahr -hundert eine gan ze Zeitung gefälscht.

Philipp Müller weist darauf hin, dass Massenmedien seit jeherfür die Verbreitung von Falschmeldungen und Propaganda nichtnur in totalitä ren Systemen missbraucht wurden. Kommuni - kations berater in Wahlkämpfen, Spindokto ren, lan cierten inWahl kämp fen Falsch meldungen und be einflussten die politi -sche Be richterstattung in ihrem Sinne. Wir erinnern uns an die»Barschel-Affäre« vor 30 Jahren.

Der CDU-Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten in Schles -wig-Holstein versuchte – so der Vorwurf – durch den Journalis -ten Pfeiffer sei nem politischen Gegner Björn Engholm u. a.Homo sexualität anzuhängen. Ein Vorgehen, das Deutschlandüber Wochen erschütterte und Barschel am Ende das Lebenkostete. Wären heute aufgrund even tuell größerer Gewöhnungan Fake News die Reaktionen ver gleich bar deutlich?, mag mansich da fragen.

Vielleicht aber wird das Phänomen – rein faktisch, gemessen ander Wirklichkeit in Deutschland – überschätzt? Datenjour nalistTim Fischer kam nach Analyse zum Ergebnis, dass es in Deutsch-land kaum Fake News ge be. Bei den meisten Facebook-Postings,

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denen zurzeit ein entsprechender Stempel aufgedrückt werde,handele es sich eigentlich um klassische Ge rüchte.

Eine differenzierte Bewertung gibt Prof. Renate Köcher, Ge -schäfts füh re rin des Institutes für Demoskopie Allensbach. Siewiderspricht der Diagno se, dass sich die Gesellschaft sukzes-sive und bewusst von der Orientierung an Fakten verabschiedeund nur noch Wollen und Meinung gelten lasse.

Nach ihren Umfrageergebnissen sind die »Aversion und Miss -ach tung von Gefahren« in der Bevölkerung nicht neu. Zu allenZei ten gebe es – belegt durch Untersuchungen aus den letztenJahr zehn ten – in der Bevölkerung immer eine mehr oder we -ni ger ausgeprägte Neigung, sich gegen eine vorwiegend fakten -basierte Debatte zu stemmen, insbesondere in Zeiten der Po-larisierung.

»Neu aber ist, dass ein Spitzenpolitiker Anspruch erhebt, alleinüber Wahrheit und Unwahrheit zu entscheiden, und ent spre -chend alle, die sich diesem Anspruch widersetzen, zu diskredi -tieren versucht.« Dies bedeute in einem Land mit einer freienPresse zwangsläufig einen heillosen Konflikt mit den Medienund mit allen, die von der Existenz belastbarer Fakten über -zeugt sind.

»AUTOKORREKTUR«: SOLL FACEBOOK DAS PROBLEM SELBER LÖSEN?

Insbesondere Facebook steht unter Druck, sieht sich herausge-fordert, weil Fake News Reputationsprobleme machen. Die in-haltliche »Qualität« auf der Plattform bzw. die Nutzung vorallem durch Absender von Fake News leidet, was dem Ge schäfts -modell schaden kann, etwa durch Abstandnahme von Werbe -treibenden.

In den USA hat Facebook ein Anti-Fake-Programm gestartet,um sich durch redaktionelle Partner bei der Identifizierung vonFake News dabei helfen zu lassen, Fakten zu checken und zure cherchieren. Dort gelang es, Partner wie die Nachrichten -agentur AP oder ABC zu gewinnen, in Deutschland haben diemeisten Redaktio nen abgewunken getreu dem Motto »Kampfgegen Desinforma tion ist okay, aber bitte nicht im Auftrag Face-books«.

Gewonnen wurde das Recherche-Kollektiv Correctiv. ARD undZDF entwickeln Fakt-Checking-Einheiten, die aber nicht dazuda sein sollen, Falschinformationen im Auftrag Facebooks zuenttarnen.

»Ich finde es falsch, dass professionelle Medien jetzt sozialenMedien helfen sollen, Fake News zu identifizieren und Fakten

zu checken«, so Mathias Döpfner in einem aktuellen dpa-Inter -view. Er forderte die Technologieunternehmen auf, lieber Re -dakteure einzustellen und Kosten einzurechnen. Denn wenn einTechnologiemonopol fast zwei Milliarden Leser erreiche und dieInhalte-Auswahl kontrolliere, sei das das genaue Gegenteil vonVielfalt.

Die Anfrage an die öffentlich-rechtlichen Sender durch Face-book quittierte er mit Unverständnis: »Ich verstehe nicht, wieman Gebührengelder missbrauchen könnte, um das Glaubwür -digkeitsproblem eines Weltmonopols zu lösen, das Milliarden -gewinne erwirtschaftet.

Und eine gesetzliche Lösung, wie sie in der Politik gefordertwird, stößt bei Experten auch auf Zweifel: »Realitätsfern ist dieVor stellung, man könne den Siegeszug von Fake News und ma -ni pu lativen Inhalten gesetzlich kontrollieren. Dies würde jedenStaat überfordern, denn nur eine internationale Lösung würdedies zumindest theoretisch ermöglichen«, so der Journalist undDigitalmedienstratege Wolfgang Zehrt.

Vielleicht helfen technische Gegenlösungen weiter, wie sie et-wa Wolfgang Macht, Gründer der Netzpiloten, fordert. Er hältdas Phänomen für eines der Topthemen in der digitalen Weltund plädiert für die Bekämpfung von Fake News durch »Anti -viren programme«, die unglaubwürdige Information durch Al-gorithmen herausfiltern.

Auch Facebook selbst setzt auf Algorithmen, seit es sein »NewsTeam« vor einigen Monaten entlas sen hat. Zweifel, ob das neueAnti-Fake-News-Tool das leisten kann, sind angebracht. An -spruchsvolle Technik ist dessen Kern – ein ma schinell lernen derModus, der einen »score« berechnet, der eine Wahr schein lichkeitausweist, mit der der Inhalt beanstandet werden kann. Zweifelsind mehr als angebracht, denn Fake News lassen sich nicht soleicht entlarven wie beispielswei se Hass kom mentare. Zudem er-fassen die quantitativen Kriterien und Ver glei che viele Grau-und Zwischentöne nicht, können nicht interpretieren, schon garnicht Ironie oder Satire rich tig be werten. Was ist, wenn die »Be -wertungsma schi ne« einen Wahr schein lichkeits grad von 55 %aus wirft?

Welche Mittel auch immer Facebook und auch Google anwen-den, Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Präsident des VerbandesDeutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), sieht die Di gitalunter -nehmen in der Pflicht: »Sie sind verantwortlich da für, was mitihrer Ma schine ge macht wird. Ich hoffe, dass die Googles undFa cebooks von dem Er eig nis Trump lernen. Sie müs sen die Ma -schinen, die sie in die Welt gebracht haben wie den Zauber -besen, beherrschen lernen. Die Betreiber sind keine Maschinen,sondern Menschen, sie haben Verantwortung dafür, und dasmuss man ihnen auch klarmachen.«

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JOURNALISMUS GEGEN FAKE NEWS

Liegt die Antwort auf Fake News in der Hilfe der klassischenMe dien, obwohl sie sich doch sogar dem Vorwurf ausgesetztse hen, mit zu deren Aufnahmebereitschaft bei getragen zu ha -ben? Der Medienwissen schaft ler Philipp Müller sieht einen sol -chen Zu sammenhang und verweist darauf, dass etwa jeder fünf te Deutsche sehr geringes Vertrauen in die professionellenMedienanbieter habe. Aus der Skepsis gegenüber den etablier -ten Medien ergebe sich eine gewisse Offenheit gegenüber alter -nativen Informationsquellen, die genau jene Eli ten skepsis bedie -nen. Auf per Gig oder Meme verbreitete Lügen – so Jeff Jarvis –hätten etablierte Medien noch keine Antwort gefunden, siereagierten zu langsam mit 200-Zeilen-Texten am Folge tag.

Diese wiederum setzen auf ein bewusstes Wu chern mit denQualitäten. Die freie Presse hat, so Mathias Döpfner, »Fakten -che cker, und wir nennen sie Journalisten«. Er meint, die besteMe thode, Menschen vom Konsum von Fake News abzubringen,sei es, authentisch und wahrhaftig zu berichten. Es sei die Auf-gabe von Zeitungen, durch gute Recherche die Wahr heit ansLicht zu bringen und zu veröffentlichen, auch wenn es unbe-quem ist.

WORUM ES GEHT

Fake News sind nicht der einzige Erosions faktor einer rationalge ordneten und der Wahrheit ver pflichteten Kommunikation.Der Boden, die Instrumente für den Dialog einer demokrati schenGesellschaft, die auf Demokratievermittlung durch Me dien an -gewiesen ist, gerät ins Schwanken. Nicht durch Fake News allein,ein nicht komplett neues Phänomen, aber durch Hass kommuni -kation, durch Diskreditierung der freien Presse als »Lü gen pres -se«, durch die vielen digitalen rein unterhaltenden »Ab lenker«.

Die nach journalistischen Standards entstandene Be richt er stat -tung hat es schwer, durchzudringen in einer Welt mit einer wirt -schaftlichen Schwä chung der Freien Presse, mit mentalen Ab -len kun gen und mit einer teilweisen politischen Diskreditierungder klassi schen Medien.

Während sich auf der Welt karte von »Re porter ohne Grenzen«jedes Jahr immer mehr Länder verdunkeln, weil Presse- und Mei-nungsfreiheit mit den Füs sen getreten werden, wissen wir un-sere freieste und offenste Presselandschaft der Welt ohne jedestaatliche Zensur offen kundig zu wenig zu schätzen. Soll unsdieser Boden nicht wegbrechen, müssen wir uns enga gieren undaufstehen.

Dabei spielt ganz besonders die Medienerziehung eine Rolle.»Ein großes Problem ist, dass in den Schulen der Umgang mit

Medien, Meinungsbildung und Argumenten nichtausreichend gelernt wird. Wir achten stärker aufdas, was wir essen, als auf das, was wir glauben.Wir müssen lernen, dass nicht alles, was für unszugänglich ist, auch zur Meinungsbildung beitra-gen kann«, so VDZ-Präsident Dr. Stephan Holthoff-Pförtner.

Ansonsten droht – und das ist nicht das kritischsteSzenario – eine gesellschaftliche Teilung: hier die,die noch darauf ach ten, woher eine Informationkommt und ob sie glaubwürdig ist, und dort die –so Wolfgang Zehrt –, denen es rela tiv egal ist, weileine eigene Überprüfung von Informationen sehrmühsam und für Nicht-Medien profis kaum nochleistbar ist.

»Politische Entscheidungen auf der Grundlage mas -senhaft manipulierter oder schlicht unwahrer In-formationen kann niemand ernsthaft wollen«, soZehrt. Und so wird die Frage, »wie man die Spreng -kraft der totalen Informationstechnologie kon trol -liert, eines der wichtigsten Themen in den nächs -ten Jahren sein«.

RA Peter KlotzkiChefredakteur PRINT&[email protected]

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Inspirationen und Informationen zum Mitnehmen für jeden von Ihnen bietet der Kongress allemal: Es stehen sowohl brand aktuelle Themen und spannende Projekte auf dem Kongressplan als auch Klassiker wie das ÖbVI-Berufsrecht.

»Die Musterberufsordnung: Muster-gültig?« Unter diesem Denk spruch fi ndet am Donnerstag, 8. Juni 2017, eine Podiumsdiskussion mit Ver tre-tern aller Bundesländer im Rahmen einer offenen BDVI-Haupt-vorstands sitzung statt. Alle BDVI-Mitglieder sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen.

Die Kongresshauptveranstaltung am Freitag ist aus ge richtet auf das zentrale Mot-to »Die dritte Dimen sion. Ex-per tise mit Siegel: ÖbVI«. Tempora mu tantur, et nos mutamur in illis – die Zeit ver-än dert sich und wir ver än dern uns in ihr. Der Weg von 2D zu 3D in der Ver -messung hat Fahrt auf ge nom men. Mit der Kom ponente Zeit ist 4D im Ge-spräch. Im Rahmen von BIM wird sogar von 7D gesprochen. Sie ha ben Fragen – wir geben Antwor-ten.

Nutzen Sie den BDVI-Kongress als Plattform für den fachlichen Austausch. Ein attraktives Rahmen- und Begleitprogramm bietet den Kongress-teilnehmern und ihren Begleitpersonen die Möglichkeit, Bonn auf viel-fältige Weise kennenzulernen.

Wir freuen uns auf Sie. Die offi zielle Kongresseinladung mit de tai llier tem Programm werden Sie bald in Ihrer Post fi nden.

Zimmerkontingente verfügbar Die Zimmerkontingente für den BDVI-Kongress 2017 sind be reits abruf bar. Die Zimmer in verschiedenen Hotels können Sie von der BDVI-Website

www.bdvi.de/de/aktuelles/kongresse oder di-rekt unter www.zimmerkontingente.de/

BDVI abrufen.

om 8. bis 10. Juni fi ndet der

BDVI-Jahreskongress 2017 in

Bonn statt. Bonn – eine Stadt voller Inspira tionen

und fröhlicher Feste! Eine lebensfrohe Stadt am Rhein

mit über 2.000-jähriger Geschichte, Geburts ort Beethovens und

Wiege der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland. Überzeugen Sie

sich selbst, kommen Sie nach Bonn zum BDVI-Jahreskongress.

DIE DRITTE DIMENSION.Expertise mit Siegel:

ZEITPLAN

Veranstaltungsort Maritim Hotel Bonn | Godesberger Allee | 53175 Bonn

Donnerstag | 8. Juni 2017Ab 10:00 Uhr Offene Sitzung des BDVI-Hauptvorstandes zum ÖbVI-

Berufsrecht »Die Musterberufsordnung: Muster-gültig?«Ab 18:30 Uhr Get-together im Restaurant Rheinaue

Freitag | 9. Juni 20178:30-17:00 Uhr Markt der Möglichkeiten9:30-17:00 Uhr Kongressveranstaltung Ab 19:00 Uhr Festliche Abendveranstaltung auf dem Schiff

Samstag | 10. Juni 20179:30-13:00 Uhr Mitgliederversammlung

AUSZUG AUS DEM PROGRAMM

Dr. Ilka May (LocLab Consulting GmbH) »GIS, 3D CAD und BIM – ein und dasselbe?«

Dr. Jens Riecken (BR Köln) »Neue Höhen hat das Land«

Prof. Dr. Christian Clemen (HTW Dresden) »Geodäsie und BIM«

Raimund Schäfer (AED-SICAD AG) »Die dritte Dimension im Kataster«

Kai Tamms, ÖbVI »Von der Punktwolke ins BIM«

Christine Holst, ÖbVI und Thore Overath, ÖbVI »Reisebüro mit angegliederter

Vermessungsabteilung – Tipps und Tricks für globale Dienstleister«

Dr. Henning Beck »Die Biologie des Geistesblitzes – wie Sie das Unmögliche denken« 38

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VERBAND

MICHAEL ZURHORST | WERNE

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Die Vorlagen können Sie auf Wunsch mit Ihremeigenen Logo und Ihren Kontakt da ten anpassenund kostengünstig produ zie ren lassen.

Bereits ab etwa 50 Euro bieten Online-Anbieterden Druck der Werbeträ ger an. Je nach Dienst leis -ter fallen eventuell noch Kosten für die Anpassungder Vorlage mit Ihrem Logo an.

Für sachkundige Bastler gibt es auf den folgendenSeiten zudem eine Schritt-für-Schritt-Anlei tung,nach der man die Vorlagen selbst bearbeiten kann.

In beiden Fällen gilt es, die Layoutvorga ben (sieheSeite 40) zu beachten.

Die neuen Roll-up-Banner und alle ande ren Vor-lagen aus der Kampagne »Expertise mit Siegel«finden Sie im Mitglieder be reich der BDVI-Inter-netseite unterpWerbungpExpertise mit Siegel.

Die Geschäftsstelle steht Ihnen bei Fragen dazugerne mit Rat und Tat zur Seite.

I m Rahmen der BDVI-Kampagne »Expertise mit Siegel« (siehe da zu FORUM 2/2016, S. 59) stehen

ab sofort zwei neue Roll-up-Banner für die Mitglieder des BDVI bereit. Unter dem Motto »Aus -

bildung nach Maß« können die Motive auf Ausbildungsmessen, dem Girls'Day oder bei anderen

Aktivitäten zur Nachwuchsgewinnung genutzt werden. Bei der Kampagne kommen ein prägsame

Überschriften in Kombination mit pfiffigen Motiven aus dem BDVI-Kalen-

der »Vermessung im Detail« zum Einsatz und sorgen für einen hohen Wieder-

erkennungswert.

»Ausbildung nach Maß«ergänzt die Kampagne »Expertise mit Siegel«

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Niklas Mö[email protected]

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DOKUMENTE UND DATEIFORMATE

Die Vorlagen der Imagekampagne können Sie selbst gestaltenbzw. anpassen. Dazu bie ten wir Ihnen verschiedene Vorlagenals änderbare DTP-Dokumente im Format Adobe InDesign CS4(*.indd) zum kostenlosen Download an.

Falls Sie keine Möglichkeit haben, das DTP-Dokument zu be -arbei ten, finden Sie im Ordner »Druck-PDF« eine PDF-Datei mit

dem Zusatz »Eindruck«. Diese Datei können Sie in einem ge -eigneten Layoutprogramm platzieren, um den Eindruckbereich(siehe Musterbeispiel) selbst nachzusetzen.

WICHTIG! Um einen qualitativ hochwertigen Druck zu erhal-ten, muss das Layoutprogramm einen professionellen PDF-Ex-port unterstüt zen. Ihr Druckdienstleister hilft Ihnen gerne beioffenen Fragen.

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BDVI-Imagekampagne »Expertise mit Siegel: ÖbVI« Roll-Up »Ausbildung«

Was darf verändert werden?

Die folgenden Elemente können Siefür Ihre Bedürfnisse anpassen:

1 | LOGO

Anstelle des BDVI-Logos können SieIhr eigenes Logo einfügen. Das Logosollte frei auf weißem Hintergrundangelegt sein. Die Druck auf lösung Ih - res Logos sollte möglichst nicht we -niger als 300 dpi betragen und in derGröße ungefähr dem Platz halter ent -sprechen. Wir empfehlen Ihnen dieVerwendung von Vektordaten für ei -ne optimale Druckwie der gabe.

2 | ADRESSE

An dieser Position haben Sie die Mög - lichkeit, Ihre Kontaktdaten anzu ge -ben. Diese Daten sollten möglichst invier Zeilen stehen. Bitte achten Siedarauf, einen ausreichenden Abstandnach unten einzuhalten, damit allesgut lesbar ist.

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Großformatige frei stehende Poster sind beliebte Werbemittel, wenn es um die Darstellung

auf Veranstaltungen oder Messen geht. Als Stopper und Hingucker eignen sich die schnell

aufzubauenden sogenannten Roll-up-Banner perfekt. Grund genug, anhand eines konkreten

Beispiels die Grundlagen für das Erstellen eines eigenen Werbebanners zu vermitteln.

FRANK REICHERT | MAHLOW

Gestaltung eines eigenenWerbebanners mit Scribus

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INSTALLATION

Scribus ist für Microsoft Windows, Mac OS X, Linux und weite -re unixartige Systeme erhältlich. Unter www.scribus.net/down-loads/unstable-branch/ stehen die Installationsdateien bereit.Um in den Genuss der neueren Programmentwicklungen zukommen, empfiehlt es sich, die aktuelle Vorabversion (»develop -ment candidate«) 1.5.2 zu installieren. Um Scribus unter Win-dows sinnvoll zu nutzen, sollte zudem der Postscript-InterpreterGhostscript (gs920w64.exe bzw. gs920w32.exe von github.com/ArtifexSoftware/ghostpdl-downloads/releases) installiert sein.

FARBEINSTELLUNGEN

Den Startdialog sollte man beim ersten Start überspringen, umunter Datei p Allgemeine Einstellungen globale Einstellungenvorzunehmen. Von den 24 Abschnitten des Dialogs Dokumenteinrichten ist für den Anfang nur das für den Vierfarbdruck un-

abdingbare Farbmanagement interessant. Während sich auf demBildschirm alle Farben aus Rot, Grün und Blau (RGB) zusam-mensetzen, können Druckmaschinen nur im vierfarbigen CMYK-Farbmodell – Cyan (C), Magenta (M), Gelb (Y) und Schwarz (K) –drucken. Um diesen Anforderungen zu entsprechen, wählt mandie Rubrik Farbmanagement und bestätigt dort das erste Käst -chen (Farbmanagement aktivieren). Dann muss ein passendesFarbprofil eingestellt werden, damit die Farbwerte des Doku-ments später auch (annähernd) richtig auf dem Zielgerät an -kommen. Das am häufigsten verwendete Profil für den standar -disierten Offsetdruck heißt ISO Coated v2. Online-Druckereiensetzen oft auch die Variante ISO Coated v2 300 % mit begrenz -tem Farbauftrag voraus. Die benötigten Profile stellt die »Eu-ropean Color Initiative« unter www.eci.org/de/downloads imPunkt ICC-Profile der ECI (alte Versionen) bereit. Die Datei eci_offset_2009.zip muss gespeichert und entpackt werden, bevor

EXPERTISE MIT SIEGEL

Für die BDVI-Imagekampagne wurden von der beauftragten Im-puls Werbeagentur mehrere Vorlagen für Roll-up-Werbebannergestaltet, die den Slogan »Expertise mit Siegel: ÖbVI« auf unter -haltsame Weise prä sentieren. Speziell für den Einsatz auf Lehr -stellenbörsen und Ausbildungs messen wurde ein Satz von Auf-stellern entwickelt, der im Rahmen des vorgegebenen Designsindividuell an die eigenen Bedürfnisse an ge passt werden kann.

Neben der Ausgangsvariante für den Berufsverband steht fürdie BDVI-Mitglieder eine Gestaltungsvorlage zur Verfügung, diemit eigenem Logo und Kon taktangaben individua lisiert wer-den kann. Durch die kostenfreie Bereitstellung der Vor lagen -dateien will der BDVI die vielfältigen Initiativen sei ner Mitglie -der zur Nachwuchsgewinnung aktiv unterstützen.

Sofern man nicht lediglich auf die druckfertigen PDF-Dateienzurückgreifen möchte, liegen die änderbaren DTP-Dokumentebislang allerdings nur im Format Adobe InDesign CS4 für Macvor. Dies setzt eine Hard- und Softwareausstattung voraus, diefür ein Vermessungsbüro nicht gerade typisch ist. Mit dem Pro-gramm Scribus hat sich aber auch im Layoutbereich längst einefreie Desktop-Publishing-Software eta bliert. Damit soll nun dieGestaltung eines Roll-up-Aufstellers von Grund auf nachvoll -zogen werden, um zu zeigen, wie sich ein solches Projekt um-setzen lässt. Der Anleitung Schritt für Schritt zu folgen, ist nichtnötig. In der Art einer Gebrauchsanweisung sollen die Grund-lagen vermittelt werden, um am Ende vorgefertigte Vorlagenselbst nachbearbeiten zu können oder die grafische Umsetzungeigener Ideen in die Hand zu nehmen.

SCRIBUS

Das unter der GNU General Public License frei zur Verfügungstehende Seitenlayoutprogramm Scribus ist auf das Erstellenvon komplexen Layouts für Printmedien spezialisiert und stehtdarin den etablierten Layoutprogrammen in fast nichts nach.

Die Anwendung verfügt über zahlreiche Gestaltungsfunktio-nen und ermöglicht dank rahmenorientierter Platzierung von

Text und Grafiken eine flexible Do -kumentengestaltung. Rasterbilderund Vektorgrafiken können in allengängigen Formaten geladen werdenund selbst druckfertige PDF-Dateienlassen sich layoutgetreu importieren.Für die professionelle Druckausgabeunterstützt Scribus die aktuellenPDF-Standards sowie CMYK-Farb-management.

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die Farbprofile ISOcoated_v2_300_eci.icc und ISOcoated_v2_eci.icc per Rechtsklick installiert werden können. Dann kann dasgewünschte Profil in Scribus eingebunden werden.

Schließlich muss noch über den Menüpunkt Bearbeiten p Far-ben und Füllungen eine passende Farbpalette gewählt werden.Scribus Small bietet hier eine Minimalpalette mit acht Farben,die neben Schwarz und Weiß auch das Rot der im CorporateDesign des BDVI verwendeten »Hausfarbe« (C = 0, M = 100, Y =100, K = 0) enthält.

DOKUMENT ANLEGEN UND EINRICHTEN

Damit wären die nötigsten Vorbereitungen abgeschlossen undes kann endlich losgehen! Mit Datei p Neu werden die Grund -einstellungen für das Layout eines komplett neuen Dokumentsfestgelegt. Gedruckt werden Roll-up-Banner meist mit einemsichtbaren Bereich von 85 cm x 200 cm. Hinzu kommen in derRegel noch die in der Roll-up-Kassette verbleibende Zugabe amunteren Ende sowie ein umlaufender Anschnitt als Spielraum,damit später nach dem Zuschnitt keine unerwünschten weißenRänder zu sehen sind. Diese Informationen findet man gewöhn-lich im Datenblatt des Druckdienstleisters. In unserem Fall wer-den die von der Druckerei vorgegebenen Werte wie folgt einge-tragen: Breite 850 mm, Höhe 2.150 mm (inkl. 150 mm Zugabe).Der vorgesehene Anschnitt von 10 mm wird in der RegisterkarteAnschnitt für alle vier Seiten eingestellt, während die Ränderin der entsprechenden Registerkarte auf 0 mm bzw. 150 mm(unten) gesetzt werden.

In das so vorbereitete Dokument kann nun durch Halten derStrg-Taste und gleichzeitiges Scrollen mit der Maus hinein- undherausgezoomt werden. Die 1:1-Ansicht erreicht man mit demTastenkürzel Strg-1, die Gesamtansicht mit Strg-0.

ARBEITSOBERFLÄCHE

Bislang sind auf der Arbeitsfläche nur Linien zu sehen. Der roteRahmen markiert den Druckbereich. Darüberragende Elementewerden nach dem Druck abgeschnitten. Der unterhalb derblauen Linie liegende Steg wird später nicht sichtbar sein und

in der Kassette verschwinden. Dem Ganzen werden unter Seite pHilfslinien bearbeiten noch zwei vertikale Hilfslinien mit 70 mmRandabstand und eine horizontale Hilfslinie 100 mm vom un-teren Rand hinzugefügt, um später die Platzierung der einzel-nen Elemente zu erleichtern.

BILDRAHMEN

Als Erstes soll das vier Fünftel des Satzspiegels ausfüllende Foto positioniert werden. Dazu ist zunächst ein Bildrahmen zuplatzieren, der dann das Bild aufnimmt. Mit der Taste I (für

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LOGO

Auch die Wort-/Bildmarke des BDVI e. V. ist als separate Dateiim ZIP-Archiv der bereitgestellten InDesign-Layoutdatei ent -hal ten. Die Adobe-Illustrator-Datei BDVI logo_4c_mit_R.ai lässtsich über Datei p Importieren p Vektorgrafik importieren inScribus einlesen. Im schon bekannten Eigenschaften-Dialog(Tas te F2) wird das Logo unter der ersten Rubrik X, Y, Z auf diegewünschte Größe skaliert. Dabei ist darauf zu achten, dass dasKettensymbol geschlossen ist, da nur dann die Proportionen derGrafik erhalten bleiben. Die endgültige Platzierung erfolgt danndurch Verschieben mit der Maus in die linke untere Ecke, woman sie an den sich kreuzenden Hilfslinien einrasten lässt.

QR-CODE

Der rechts daneben vorgesehene QR-Code kann mit Scribus-eigenen Bordmitteln erzeugt werden. Unter Einfügen p Strich-code wählt man Zweidimensionale Symbole als Strichcode-Fa -

milie und QR Code als Strichcode-Format. Nach Eingabe desLinks kann die generierte Vektorgrafik per Mausklick eingefügtund dann wie beschrieben auf die Sollgröße von 110 mm skaliertwerden.

LINKTEXT

Jetzt kommt der erste Text ins Spiel. Mit dem Textwerkzeug(Taste T) zieht man mit der Maus einen Textrahmen auf. MitStrg-T gelangt man zum Story-Editor und kann drauflostippen.Dann markiert man den fertigen Text und weist ihm die Schrift -art Lucida Sans Unicode Regular und eine Schriftgröße von 90 ptzu. Die vom Corporate Design des BDVI vorgesehene Schrift artist mit dem benötigten »dünnen« Schriftschnitt Re gular auf al len Windows-Systemen enthalten; auf dem Mac heißt sieLuci da Grande.

Ist die Linkadresse recht lang, kann man für etwas Verkürzungsorgen, wenn man den Textabschnitt markiert und den Zeichen -abstand beispielsweise auf -3 % reduziert. Steht hin gegen ge -

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Image) steht das Werkzeug bereit und nach einem Mausklickist ein Bild rahmen erzeugt. Mit F2 oder via rechten Mausklicköffnet man dann den Eigenschaften-Dialog, in dem sämtlicheBearbeitungs funktionen für Objekte vereint sind. Dieser Dialogstellt quasi die Schaltzentrale in Scribus dar und kann für diepassgenaue Positionierung verwendet werden. Da das Bild obenund an den Seiten 3 mm überstehen soll, werden im AbschnittX, Y, Z zu nächst die X- und Y-Position für die linke obere Eckeauf -3 mm gesetzt. Als einzutragende Breite ergeben sich 856 mm, während für die Höhe des Bildrahmens ent spre chendder Mus tervorlage 1.622 mm eingegeben werden.

BILDMOTIV

Da Werbebanner nicht mit der Lupe betrachtet werden, reichtfür die Bilder eine effektive Druckauflösung von 120 dpi aus.Be zogen auf 850 mm Seitenbreite entspricht dies einer Min -dest breite des verwendeten Bildausschnitts von 4.000 Pixel. Fürdie Umsetzung der BDVI-Roll-ups in Scribus kann auf die Ori gi -nal-Bilddateien zurückgegriffen werden. Wie eingangs erwähnt,stehen die InDesign-Vorlagen exklusiv für BDVI-Mitglie der be -reit. Neben der eigentlichen Layoutdatei enthalten die be reit -gestellten ZIP-Archive die verknüpften JPG-Dateien. Durch Dop -pel klick auf den leeren Bildrahmen oder Drag & Drop vom Win-dows Explorer kann die Bilddatei eingebunden werden. Nacheinem Doppelklick auf das Bildobjekt wechselt der Mauszeigerzum Handsymbol und das Bild kann frei im Bildrahmen ver-schoben werden. Mit der Kombination von Alt- und Pfeiltas-ten lässt es sich skalieren. Die Feinjustierung erfolgt im Eigen-schaften-Dialog (F2) im Abschnitt Bild.

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nug Platz zur Verfügung, kann man auf diese Weise den beim»w« sehr engen Buchstabenabstand von »www« minimal ver-größern.

Mit Strg-W oder Klick auf das Häkchen wird der formatierteText in das Layout übernommen. Sofern der Link text keine Buch -staben mit Unterlängen aufweist, lässt er sich passgenau an derunteren Hilfslinie einrasten, wenn man das Textelement zuvorüber Objekt p Umwandeln in p Umriss in Pfade konvertiert.Andernfalls richtet man die Grund linie der Schrift manuell ander Hilfslinie aus.

SIEGELABDRUCK

Die Roll-up-Gestaltung wird nun durch das stilisierte ÖbVI-Siegel vervollständigt. Zunächst wird dazu ein roter Streifenam unteren Rand des Bildes angelegt, den man über das Haupt-menü Einfügen p Form p Standardformen p aufzieht. PerEi genschaften-Dialog (F2) werden diesem in der Rubrik X, Y, Zdie Abmessungen von 856 mm x 70 mm zugewiesen. Für diedeckungsgleiche Positionierung am unteren Bildrand stellt manan gleicher Stelle zunächst im Feld Ursprung den Objektbezugs -punkt auf die linke untere Ecke ein und weist dann der X-Po-sition -3 mm und der Y-Position 1.619 mm zu. Für die richtigeFarbgebung setzt man etwas weiter unten im Eigenschaften-Dialog in der Rubrik Farben die Füllung auf Red und wählt imReiter Linie unter Linienfüllung den obers ten ListeneintragKeine aus.

Das stilisierte Siegel liegt wie das BDVI-Logo als Adobe-Illus-trator-Datei im ZIP-Archiv der originalen InDesign-Layoutdateivor. Nach dem Laden via Datei p Importieren p Vektorgrafikimportieren muss die Grafik zunächst entsprechend der Origi-nalvorlage proportional auf die Breite von 257 mm ska liert wer-den. Wenn man dann im Hauptmenü den Menüpunkt Seite pAn Objekten ausrichten aktiviert, lässt sich das Siegel mittigauf den zuvor angelegten Streifen verschieben, wo man esrechts bündig mit dem QR-Code (Randabstand 70 mm) einras-ten lässt.

Zur Freistellung des Siegels erzeugt man mit Einfügen p Formp Standardformen p einen Kreis, den man bei noch einge -schalteter Objektausrichtung konzentrisch zum Siegel platziert.Damit dieser Hilfskreis das Siegel rundherum um 15 mm über-lappt, weist man ihm im Eigenschaften-Dialog bei mittig gesetz -tem Ursprung eine Breite und Höhe von 287 mm zu.

Mit gedrückter Shift-Taste bezieht man dann den dahinter-liegenden roten Streifen mit in die aktuelle Auswahl ein undwählt im Hauptmenü Objekt p Pfadwerkzeuge p Pfadopera-tionen, wo man mit dem dritten Button den Kreis vom dahin-terliegenden Streifen »abzieht«.

TEXTHINTERGRÜNDE

Fehlt nur noch die Textbotschaft. Damit diese aus der Ferne gutzu erfassen ist, wird sie farbig vom Bildhintergrund abgesetzt.

Die Rechtecke werden mittels Einfügen p Form p Standard-formen p platziert. Den Rest erledigt man im Eigenschaften-Dialog: Unter Farben wird die Linie deaktiviert und die Füllungauf rot bzw. weiß gesetzt. Unter X, Y, Z werden die Textbalkenin Schräglage gebracht, d. h. die Rotation für jedes Element aufeinen runden Gradbetrag (1,0° bis 5,0°) eingestellt. Damit sichdie überlappenden Textbalken voneinander abheben, werdensie unter Schlagschatten mit einem »drei dimensionalen« Schat-ten versehen. Passende Werte für X- und Y-Versatz sowie denUnschärfe-Radius sind hier jeweils 5 bzw. 10 mm, für die Deck-kraft 50 %. Wenn dann noch über Objekt p Anordnen i/s dierichtige Tiefenstaffelung hergestellt ist, kann es an die Beschrif-tung gehen.

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FORUM

SCHRIFTSATZ

Beim Schriftsatz ist zu beachten, dass der für fett gedruckte Tex -te der BDVI-Imagekampagne festgelegte Schriftschnitt LucidaSans Bold anders als die dünne Variante nicht zum Standard -umfang der Windows-Systemschriften gehört. Lizenzen kön nenz. B. unter www.myfonts.com/fonts/urw/lucida-sans erworbenwerden, wo ein einzelner Schriftschnitt 29 Euro und alle zehnEin zelschnitte (Demibold, Bold, Italic usw.) 99 Euro kos ten. Willman die Gestaltung eines Roll-ups im BDVI-Design selbst vor -nehmen, muss die fette (bold) Lucida lizenziert sein, zumal dieSchrift art nach den Gestaltungsgrundlagen auch nicht einfachdurch eine andere ersetzt werden kann. Anders sieht es nur dannaus, wenn alle fett gedruckten Textelemente im fertigen Scribus-Layout vollständig in Pfade konvertiert sind. Änderungen derübrigen Elemente (z. B. der nicht fett gedruckten URL der Lan-desgruppe oder des QR-Codes) sind dann problemlos möglich.

Um die vorbereiteten Schriftfelder mit Text zu füllen, zieht manjeweils darüber ausreichend große Textfelder auf (Taste T), dieman im Eigenschaften-Dialog unter X, Y, Z mit den korrespon -die renden Gradangaben in die passende Rotationsrichtung bringt.Im Story-Editor (Strg-T) werden dann die Texte ein ge ge ben sowieSchriftart, -farbe und -größe festgelegt. Schrift art ist jeweilsLucida Sans Bold. Die Größe variiert zwischen 170 pt (»Exper-tise mit Siegel:«) und 260 pt (»ÖbVI«). Wandelt man zuletzt nochdie Textelemente in Pfade um (Rechtsklick + Um wandeln in p Umriss), kann man für die wechselseitige Ausrich tung undAnpassung von Textfeld und Hintergrund das im Menü unterFenster p Ausrichten und Verteilen zur Verfügung ste hen deWerk zeug nutzen. Damit lassen sich zwei mit gehaltener Shift-Taste gewählte Objekte relativ zueinander zentrieren, was aberper Hand und nach Augenmaß ebenso gut gelingen sollte.

PRIVATISIERUNG

Mit nur wenigen Handgriffen kann das fertiggestellte Verbands-Roll-up zum individuellen Büroaufsteller abgewandelt werden.

Als Ausgangsbasis dient eine Kopie des aktuellen Projekts, inder zunächst QR-Code und BDVI-Logo markiert und mit Entfgelöscht werden. Für weiteren Platz zum Eindruck der persön-lichen Kontaktangaben wird das Bildfenster etwas zurechtge -stutzt, indem man dessen Höhe im Eigenschaften-Dialog auf1.503 mm (inkl. 3 mm Beschnitt) verringert. Um das Siegel samtFarbstreifen exakt am neuen Bildrand zu positionieren, wähltman zunächst beide Elemente mit gehaltener Shift-Taste anund verknüpft diese dann im Kontextmenü über Objekte kop-peln. Wird dann im Eigenschaften-Dialog die Y-Position desStreifens mit auf links unten gesetztem Ursprung auf 1.500 mmverschoben, wird auch das Siegel korrekt nachgeführt.

Im schon vorhandenen Textfeld passt man die Webadresse anund richtet das Objekt an der Hilfslinie bei 70 mm aus. Die Schrift -größe wird auf 120 pt und die Farbe auf Rot geändert. Darüberwird dann ein weiteres Schriftfeld platziert, in dem man mitgleicher Schriftgröße und einem Zeilenabstand von 130 pt dieübrigen Kontaktdaten einträgt. Die erste der drei Zeilen kannman dabei im fetten oder halbfetten Schriftschnitt hervorhe -ben, sofern Lucida Sans Bold bzw. DemiBold vorhanden ist.

Schließlich steht noch Platz für das eigene Logo zur Verfügung,das möglichst als Vektorgrafik vorliegen oder mit ausreichen-der Auflösung frei auf weißem Hintergrund angelegt sein sollte.Scribus bringt von Haus aus u. a. Importfilter für Corel Draw(CDR), Windows und Enhanced Metafile (WMF, EMF), Open-Document-Zeichnungen (ODG), Scalable Vector Graphics (SVG),Postscript (EPS) und PDF sowie für diverse Rasterformate vonPNG- und TIFF-Dateien bis hin zu Photoshop (PSD) mit. Um imBedarfsfall ein über Datei p Importieren pVektorgrafik impor -tieren eingelesenes Logo nachzubearbeiten, wird mit Strg-Shift-G bzw. über Gruppe auflösen im Kontextmenü die beim Importerfolgte Gruppierung der einzelnen Elemente aufgehoben.Dann lassen sich ein Rahmen oder ein unerwünschter Hinter-grund einzeln aus dem Logo löschen. Zu empfehlen ist auch dieÜberprüfung, dass in den Farbeinstellungen der ein zelnen Ele -mente unter Überdrucken stets Knockout eingestellt ist. Würdehier stattdessen Überdrucken gewählt sein, würden z. B. weißeElemente im Vordergrund nicht ausgespart, sodass beim Druckdas dahinterliegende Element durchscheint.

X-FILES

Die fertig gestaltete Druckvorlage muss nun in einem für die Wei -terverarbeitung geeigneten Format ausgegeben werden. Dasvon Druckereien geforderte Standardformat zur Datenanliefe -rung und auch primäre Ausgabeformat von Scribus ist PDF bzw. das speziell für Druckdaten spezifizierte PDF/X-Format. DerDruckdatenstandard PDF/X gewährleistet die grund legendenVoraussetzungen zur Druckbarkeit, indem z. B. Farb profile undInformationen zum Beschnitt enthalten sowie Schriften einge-bettet oder in Pfade umgewandelt sein müssen. Für den Druckproblematische Inhalte wie Formularfelder, Kommentare, Skrip -te, Signaturen und dergleichen sind ausgeschlossen. Am ver-breitetsten ist heute PDF/X-3. Da diese PDF/X-Version aber keineTransparenzeffekte zulässt, müssten die im Banner verwende-ten Schlagschatten zuvor mit den dahinterliegenden Vektor-grafiken und Bildern verrechnet werden. Scribus unterstütztallerdings keine solche Transparenzredu zierung und setzt statt -dessen für die Druckausgabe voll und ganz auf den modernerenStandard PDF/X-4 (ISO 15930-7:2010), der u. a. auch Transpa -renzen erlaubt. Nachteilig ist dabei allein, dass viele Druckereiennoch nicht darauf eingestellt sind, sodass man erst eine Weile

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FORUM

nach einem geeigneten Anbieter suchen muss. Von den größe -ren Online-Druckereien, die auch Banner und Roll-ups anbie -ten, akzeptieren u. a. diedruckerei.de oder online-druck.biz PDF/X-4 mit Transparenzen.

DRUCKREIF

Es kann nun kaum verwundern, dass beim Export einer PDF-Da tei via Datei p Exportieren p Als PDF speichern nicht einfachnur der Dokumentenpfad festzulegen ist, sondern umfassendeEinstellungen vorzunehmen sind. Im ersten Kartei reiter Allge-mein wählt man unter Kompatibilität das Ausgabeformat PDF/X-4, sofern Schlagschatten oder andere Transparenzeffekte an-gelegt wurden. Andernfalls ist auch PDF/X-3 möglich. Die Kom-primierungsmethode wird am besten auf Verlustbehaftet – JPEGund die Kompressionsqualität auf Maximal eingestellt. Als höchs -te Bildauflösung sind 150 dpi für den Offsetdruck großforma -tiger Banner ausreichend.

In den Reitern Extras und Sicherheit sind bei PDF/X-4 keine Ein-stellungen möglich; im Reiter Betrachter ist keine weitere Aus -wahl zu treffen. Optional kann im Reiter Schriftarten die Artder Schrifteinbettung spezifiziert werden.

Im Reiter Farben bleibt die Option Konvertiert Schmuckfarbenzu Prozessfarben aktiviert; Schmuckfarben werden nicht benö -tigt. Benutzerdefinierte Ausgabeeinstellungen verwenden bleibtaus. Die Option Farbprofil verwenden im Abschnitt Farben kanndeaktiviert werden, sodass RGB-Füllfarben automatisch nachCMYK konvertiert werden. Im Abschnitt Bilder ist Farbprofil ver-wenden hingegen automatisch aktiviert und ausgegraut, daRastergrafiken laut der Spezifikation von PDF/X-3 bzw. X-4 im-mer erst im finalen Produktionsschritt anhand des eingebun-denen Farbprofils in den Zielfarbraum umgewandelt werden.

Im letzten Reiter Pre-Press darf bei Druckermarken schließlichnichts ausgewählt sein, während bei Dokumenteneinstellungenfür Anschnitt verwenden ein Häkchen zu setzen ist. Bei PDF/XAusgabebedingung muss das korrekte Farbprofil einges tellt sein.

BASISCHECK

Um einen Blindflug zu vermeiden, sollte man vor der Druck-abgabe im Acrobat Reader prüfen, ob das erzeugte PDF-Doku-ment alle grafischen Elemente und Bilder korrekt wie dergibt.Unter Datei p Eigenschaften lassen sich zudem das Seitenfor-mat und die Einbettung der Schriften kontrollieren. Wer eineVollversion von Adobe Acrobat zur Verfügung hat, kann dortunter Erweitert pDruckproduktion pAusgabevorschau si cher -gehen, dass in den Farbeinstellungen einzelner Elemente nicht

versehentlich die Überdrucken-Option aktiviert wurde. MitScribus-Bordmitteln kann man unter Fenster p Druckvor stu -fenprüfung noch die ausreichende Auflösung der Bilder nach-prüfen. Wählt man dort testweise PDF/X-1a als Prüfprofil, wer-den zudem noch alle Transparenzen sowie nicht in CMYK-Farben vorliegenden Elemente aufgelistet. Schließlich steht imDatei-Menü noch eine Druckvorschau zur Verfügung, mit derman den Gesamtfarbaufdruck sowie CMYK-Farbseparationenam Bildschirm darstellen kann.

DO IT YOURSELF

Um nicht alle Schritte der Anleitung von Anfang an exakt nach -vollziehen zu müssen, stehen die fertigen Scribus-Dokumenteder beiden Aufsteller im inter nen Bereich der BDVI-Ho me pageunter www.bdvi.de/de/mitglieder-bereich/werbung/expertise-mit-siegel bereit.

Nachdem bei der Umsetzung desvorgegebenen Layouts zahl reicheBearbeitungsfunktionen und Ein -stellungs mög lichkeiten von Scri bus»en passant« vor ge stellt wurden,sollte es zudem keine Schwierig -keiten bereiten, die Gestaltungei nes an spre chen den Werbeban-ners oder ei nes ähnlichen Druck -erzeug nis ses auf ei gene Faust zubewäl tigen.

Dazu steht unter dem Kurzlink bd-vi-bb.de/scribus neben weite renInformationen zu Scribus ei neBlankovorlage zur Verfügung, mitder man sofort los legen kann.

Wer sich hingegen mit alledemnicht anfreunden kann, dem stehtes selbstverständlich frei, eineWerbeagentur mit den gra fi schenAnpassungen zu beauftragen unddazu die InDesign-Ausgangsda tei -en zu nutzen.

Dipl.-Ing. Frank ReichertBDVI-Geschäftsstellenleiter Branden-burg, Meckl.-Vorp., [email protected]

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Seit dem Jahr 2000 ist die Grundsteuerreform immer wieder ein Thema für die Bericht -

erstattung im FORUM.

Begonnen hat es mit einem Vortrag in Bremen (Jahrestagung des BDVI) zur niederländischen

Grundsteuereinführung. Später wurde von einigen Bundesländern eine Arbeitsgruppe zur Er -

arbeitung einer neuen Bemessungsgrundlage gegründet. Hintergrund war ein Urteil des Bundes -

verfassungsgerichts, das die heutige Bemessungsgrundlage nicht mehr für verfas sungs konform

hielt und eine Reform angemahnt hat.

Grundsteuerreform ––

die unendliche Geschichte?

HUBERTUS BRAUER | RATINGEN

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IMMOBILIEN

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»Für das Grundvermögen, einschließlich der dem Grundver -mögen zugeordneten Betriebsgrundstücke, wird im weiterenVerlauf des Gesetzgebungsverfahren insbesondere vertieft zuprü fen sein, ob mit dem neuen Bewertungsziel, dem Kostenwert,und dessen beabsichtigter Umsetzung die angestrebt Rechts -sicherheit erreicht werden kann.

Angesichts der Bodenrichtwerte in den vorgesehenen Verfahrenzur Bewertung des Grundvermögens ist auf die Etablierung derelektronischen Übermittlung der Bodenrichtwerte von denGutachterausschüssen für die Grundstückswerte an die Finanz -behörden besonderes Augenmerk zu legen. …

Die Bundesregierung stimmt mit dem Bundesrat darin über ein,dass ei ne (bundesweit) gesamtaufkommensneutrale Reform an -gestrebt wird, indem ein annähernd gleiches Messbetragsvolu -men erreicht werden soll. Dabei wird darauf zu achten sein, dassMehrbelastungen von Mie tern ausgeschlossen werden.«

WAS IST IN NAHER ZUKUNFT ZU ERWARTEN?

Bekannt ist, dass ein Freistaat den sogenannten Kostenwert ab -lehnt und diese Wertfeststellung noch weiter vereinfachen will.Damit ist eine weitere politische Diskussion zu erwarten.

Die nächste Bundestagswahl ist für dieses Jahr in Sichtweite.Das legt die Schlussfolgerung nahe, dass es in dieser Legisla -turperiode nicht zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrenskommen wird.

Es bleibt die Frage, wie lange sich das Bundesverfassungsgerichtmit den anstehenden Entscheidungen noch Zeit lässt. Aus gutunterrichteten Kreisen wurde berichtet, dass die Entscheidungnoch in diesem Jahr getroffen werden könnte. Die Hängepar-tie gibt einigen Ländern Zeit, ihre Gutachterausschüsse in ihrerArbeitsweise zu modernisieren, um auch hier zu abgestimmtenAuswertemodellen zu kommen.

Quellen: Bundesdrucksachen 18/10751 und 18/10753

WAS HAT SICH BISHER GETAN?

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine dem tatsächlichen Wert na-he Bemessungsgrundlage für erforderlich gehalten. Dem zu folge hattesich die Arbeitsgruppe dann sehr intensiv mit dem niederländischen Mo -dell beschäftigt, das aus Marktdaten den Besteuerungswert ermittelt.Das Verfahren ist heute automatisiert und stellt jährlich den steuer-lichen Immobilienwert aufgrund statistischer Analysen fest. Die Ar-beitsgruppe setzte sich zum Ziel, dieses Verfahren auf seine Tauglichkeitzu prüfen, und hat einen Reformvorschlag vorgelegt, der mittels auto -matisier ter Auswerteverfahren der Marktdaten aus den Gut ach ter -ausschüssen zu Besteuerungswerten gelangen könnte.

Beeinflusst durch die folgende politische Diskussion in den Bundes län -dern wurde das Bemessungsmodell verwässert und auf ein »abgespeck-tes« Sachwertmodell (Kostenwert) reduziert. Darauf hat sich der Bun-desrat mehrheitlich geeinigt und einen Gesetzentwurf zur Änderungdes Bewertungsgesetzes eingebracht (Beschluss vom 4. November 2016).

Aus der Begründung, Drucksache 18/10753:»Es bedarf einer umfassenden Reform der Grundsteuer, um sie als ver-lässliche kommunale Einnahmequelle zu erhalten. Eine neue Haupt-feststellung nach den alten Regeln ist keine Alternative. Der Verwal-tungsaufwand wäre immens.

Zielführend ist allein ein schrittweises Vorgehen. In einem ers ten Schrittwerden daher die Bewertungsregeln für Zwecke der Grundsteuer neugefasst. …

Eine Änderung des Grundgesetzes soll zugleich die konkurrie rende Ge -setzgebungskompetenz des Bundes für die Grund steuer absichern. …Darüber hinaus wird den Ländern die Kompetenz zur Bestimmung ei -gener, jeweils landesweit geltender Steuermesszahlen grundgesetzlicheingeräumt.«

Mit Schreiben vom 21. Dezember 2016 hat die Bundeskanzlerin denGesetzentwurf zur Beschlussfassung dem Bundestag übersandt. In derBegründung führt die Bundesregierung aus:

Dr.-Ing. Hubertus [email protected]

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IMMOBILIEN

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ANDREAS MÜLLER | BRÜSSEL

Dienstleistungspaket

geschnürt

Am 10. Januar 2017 hat die Europäische Kommission das Dienstleistungspaket vorgestellt.

Dieses enthält Maßnahmen, die bereits in der EU-Binnenmarktstrategie vom 28. Ok tober

2015 angekündigt worden waren. Die neuen Maßnahmen umfassen eine Mitteilung zu Reform -

empfeh lungen bei bestimmten regulierten Berufen [COM(2016) 820 final], einen Richtlinien-

vorschlag für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei zukünftigen Berufsregulierungen [COM(2016)

822 final], einen Verordnungs- und einen Richtlinienvorschlag zur Einführung einer europäi -

schen Dienst leistungskarte [COM(2016) 823 final und COM(2016) 824 final] sowie einen Richt -

linienvorschlag zur Reform des Notifizierungsverfahrens [COM(2016) 821 final]. Das Maß -

nahmenbündel wird den Rechtfertigungs- bzw. den Deregulierungsdruck auf die Freien Berufe

weiter erhöhen. Insbesondere das Zusammenwirken der Einzelinitiativen in der Praxis ist als

bedenklich einzuschätzen. Immerhin war ein weiterer ursprünglich vorgesehener Legis lativ -

vorschlag zum Abbau regulatorischer Hindernisse (Beschränkungen bei Rechtsform, Fremd -

kapital bestim mungen, multidisziplinärer Zusammenarbeit) offenkundig gegenwärtig politisch

nicht durchsetzbar.

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INTERNATIONAL

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stellte Dienstleistungskarte eine unbegrenzte Gültigkeit habensoll und so routinemäßige Überprüfungen nicht möglich seinwürden.

Der BFB kritisiert des Weiteren, dass die Dienstleistungskartezu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führen würde,dem kein wirklicher Mehrwert gegenüberstünde. Vielmehr gin-ge mit dem Vorschlag ein Aufbau von Parallelstrukturen einher,der im diametralen Widerspruch zur Zielsetzung einer »schlan -ken Verwaltung« stünde.

Beispielhaft sei hier an die Funktion des Einheitlichen Ansprech-partners im Rahmen der Dienst leistungs richtlinie als auch anden exis tie renden Euro päischen Berufsausweis im Rahmen derBerufs aner kennungs richtlinie erinnert.

Massiver Eingriff in die berufsständische Selbstverwaltung

Die Prüfung eines Antrags auf Ausstellung einer Dienstleistungs -karte durch eine vorgesehene koordinierende Behörde auf Bun-desebene hätte einen massiven Eingriff in die berufs stän di scheSelbstverwaltung zur Folge. Gleichzeitig ist nicht zu erkennen,wie eine solche koordinieren de Behörde ohne die je weiligenBerufsträger bzw. Berufs kammern das notwendige zulassungs -rechtliche Know-how sicherstellen soll.

Bei verkammerten Freien Berufen stellt die Kammermitglied-schaft si cher, dass die Kammer den in Deutschland niederge-lassenen Dienst leis ter entsprechend beaufsichtigen und bei Ver-

Qualitätswettbewerb und Verbraucher-schutz wird ein Bärendienst erwiesen

Besonders der Vorschlag zur Einführung einer ElektronischenEuro päi schen Dienstleistungskarte wird vom BFB als sehr kri-tisch betrachtet. Der BFB begrüßt zwar grundsätzlich die Ab-sicht, den europä i schen (Dienstleistungs-)Binnenmarkt wei ter - zuentwickeln, sieht aber die Dienstleistungskarte dafür als un -geeignet an. Diese würde anerkannt richtigen Zielsetzungen,wie dem Qualitätswettbewerb und dem Verbraucherschutz, ei -nen Bärendienst erweisen.

Die Dienstleistungskarte soll es insbesondere Architekten- undIngenieurdienstleistern, Wirtschaftsprüfern (ausgenommen ge -setzliche Jah res abschlussprüfung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 derRichtlinie 2006/ 43/EG) und Steuerberatern sowie grundsätzlichauch Rechtsdienst leistern (ausgenommen Rechtsdienstleistun -gen im Anwendungsbereich der Richtlinie77/249/EWG und 98/5/EG) erleich tern, die Verwaltungsformalitäten zu erfüllen, diefür eine Dienstleistungstätigkeit im EU-Ausland vor ge schriebensind. Elemente der Dienstleistungskarte sind die Identität desAntragstellers, der Niederlassungsnachweis und spe zielle Erfor -der nisse der entsprechenden Dienstleistung, Informationen zurReputation sowie Versicherungen.

Die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist nicht Gegen-stand der Dienstleistungskarte. Zur Beantragung der Dienst -leis tungskarte soll sich der Dienstleister mit seinen Daten aneine koor dinierende Behörde in seinem Herkunftsland wenden.Der Aufnahme mitgliedstaat soll jedoch weiterhin prüfen kön-nen, ob die jeweiligen in ländischen regulato rischen Anfor de -rungen erfüllt sind. Die beigebrach ten Da ten und Dokumentedes Antragstellers sollen allerdings nicht infrage gestellt werden.

Herkunftslandprinzip durch die Hintertür

Ein Hauptkritikpunkt am Vorschlag zur Dienstleistungskartesind die zu kurzen Prüffristen für den Aufnahmemitgliedstaat,die in der Konsequenz die Einführung des »Herkunftslandprin -zips durch die Hintertür« bedingen. Denn falls der Aufnahme -mitgliedstaat nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen rea -giert, sollen Genehmigungs fiktionen grei fen. Beispielhaft zunennen ist hier die finale Prüffrist von einer Woche in Bezugauf den Antrag einer Dienstleistungskarte zur Niederlassung.Eine sachlich angemessene Überprüfung wäre also nicht mehrsi cher gestellt.

Wenn aber »Schnelligkeit vor Gründ lichkeit« gelten soll, dannwürden die qualitätsgarantierenden Kernelemente der FreienBerufe in Deutschland untergraben. An Schärfe gewinnen diezu kurzen Prüffristen noch dadurch, dass eine einmal ausge -

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INTERNATIONAL

EU-Länderbericht Deutschland kritisiert erneut Regulierung

Am 22. Februar 2017 hat die Europäische Kommission im Rah -men des Europäischen Semesters 2017 ihre jährliche Analy -se der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen inden Mitgliedstaaten veröffentlicht. Darin wird kriti siert, dasses Deutschland nach wie vor »an einer Strategie zur substan -ziellen Modernisierung der reglementierten Berufe und derStärkung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor« man-gele. Die Kommission stellt zudem fest, dass die Regelungenfür Architekten, Ingenieure, Anwälte und Wirtschaftsprü fer/Steuerberater nach dem neuen Indikator der Regelungs inten -sität der EU-Kommission restriktiver als im gewichteten EU-Durchschnitt seien. BDVI und BFB arbeiten gemeinsam da -ran, zu einer differenzierteren Betrachtungsweise zu gelan-gen. In diesem Zusammenhang sind auch die OECD-Länder-berichte kritisch zu hinterfragen.

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INTERNATIONAL

Andreas MüllerReferent für Europafragen im Brüsseler Büro des [email protected]

Quelle: Bericht in »der freie beruf«, dem Mitgliedermagazin des Bundesverbandes der Freien Berufe e. V. (BFB) (Ausgabe 1/2017), BFB-Rundschreiben

Bundestag kritisiert Dienstleistungspaketder EU-Kommission

Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Die Linke bei Stimm -enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der DeutscheBun destag am 9. März 2017 eine Entschließung verabschie -det, die feststellt, dass die Richtlinienvorschläge zum Notifi -zierungsverfahren und zur Verhältnismäßigkeitsprüfung dieGrundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßig keit, wiesie im Lissabonner Vertrag festgelegt sind, verle tzen. ZumRichtlinien- und Verordnungsvorschlag zur ElektronischenEuropäischen Dienstleistungskarte heißt es in der Ent schlie -ßung, dass die Regelungen in der derzeit geplanten Form fak-tisch zu einer Einführung des Herkunftslandprinzips führen.Denn aufgrund sehr kurzer Prüffristen der Aufnah mestaatenund einer Genehmigungsfiktion bei Nichteinhaltung dieserFristen würde die Dienstleistungskarte faktisch ohne tat-sächliche Überprüfung durch den Aufnahmestaat ausgestelltwerden, mit der Folge, dass nationale Anfor de rungen u. a.zu sozialen Standards ausgehöhlt und umgangen werden.Der Entscheidung haben eine Beschluss empfehlung des Aus -schusses für Wirtschaft und Energie (18/11442) und eine Un-terrichtung über die Unionsdokumente (18/11229 A.8 bis A.11)zugrunde gelegen. Der Bundesrat befasst sich ebenfalls da -mit. Der BFB hatte die Erarbeitung der Entschließung be-gleitet.

stößen auch sank tionie ren kann. Der BFB lehnt es deshalb de -zidiert ab, wenn im Fall der dauerhaf ten Niederlassung einesDienstleisters aus dem EU-Ausland keine Pflichtmitgliedschaftbei der zuständigen Kammer mehr erforderlich wäre. Eine dergroßen (und auch im Ausland anerkannten) Stärken unseresSystems – Verbraucherschutz dank Berufszulassung und -auf-sicht – würde dann entfallen.

Auch die weiteren Initiativen des Dienstleistungspakets sieht derBFB kritisch: Die Notwendigkeit zur Überprüfung der Verhält-nismäßigkeit anhand neuer »gemeinsamer Mindestkriterien«,wie im Richtlinienvor schlag zur Verhältnismäßigkeitsprüfunggefordert, erscheint we der erforderlich noch ziel führend, da diebereits exis tie renden unionsrechtlichen Kriterien bzw. die EuGH-Rechtspre chung Kriterien für die Überprüfung der Verhält nis -mäßig keit vor geben.

Der Richtlinienvorschlag zur Reform des Notifizierungsverfah -rens würde die Kompetenzen der Mitgliedstaaten unzulässigeinschränken. Nach den Vorstellungen der EU-Kommission fieleihr zukünftig eine Quasi-Gesetz gebungs kompetenz zu. Sie er-hielte die Befugnis, unter bestimmten Umständen Recht setzungs -vorhaben in den Mitgliedstaaten zu verhindern. Die sen bliebedann lediglich ein Klagerecht. Dieses Ansinnen ist vollständigabzu lehnen.

Bei der Mitteilung zu Reformempfehlungen bei bestimmtenregu lierten Be rufen (Architekt, Bauingenieur, Steuerberater,Rechtsanwalt, Patentanwalt etc.) wird deutlich, wohin die Ent -wicklung aus Sicht der EU-Kommission gehen sollte: möglichstVorschriften zu wählen, die einen geringen Re gulierungsgradaufweisen. So wird mehr als einmal angeregt, Fremdkapital -bestimmungen sowie bestimmte Vorbehaltsaufgaben zu über-denken. Die EU-Kommission wird die Um setzung bzw. Nicht -umsetzung der Reform empfeh lungen beobach ten und, wo an -gezeigt, weitere Maßnah men zum Abbau ver bliebener Hinder -nisse vorschlagen. Mögliche Folgen könnten Vertragsverlet-zungsverfahren sowie weitere Legislativvor schläge sein.

Subsidiaritätsrüge zum Dienstleistungspaketgescheitert

Neben Bundestag und Bundesrat haben auch beide franzö-sischen Kammern sowie der Bundesrat Österreichs mit ei nerSubsidiaritätsrüge auf das EU Dienstleistungspaket reagiert.Ihrer Ansicht nach verstößt die Kommission mit ihrem Vor -haben gegen das Subsidiaritätsprinzip bei Legislativ vor schlä -gen, die bereits nach nationalem Recht geregelt sind. Da jedesnationale Parlament über zwei Stimmen verfügt, zum Erfolgder Rüge aber mindestens ein Drittel (19 Stimmen) der na-tionalen Parlamente eine begründete Stellungnahme ein -reichen müssen, wurde das notwendige Quorum bei keinemder drei Legislativvorschläge des Dienstleistungs pakets er-reicht. Es ist so deutlich geworden, dass viele Mitgliedsstaatendie deutschen Sorgen – auch im Hinblick auf die HOAI – nichtteilen.

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FORUM

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NachrufDie Landesgruppe Rheinland-Pfalz trauert um ihren hochgeschätzten Kollegen

DIPL.-ING.

ERICH RADERÖFFENTLICH BESTELLTER VERMESSUNGSINGENIEUR I. R.

GEBOREN AM 31. MÄRZ 1930 VERSTORBEN AM 8. FEBRUAR 2017

Wir sind zutiefst betroffen und werden sein Andenken in Ehren halten.

In stillem GedenkenBDVI-Landesgruppe Rheinland-Pfalz, der Vorstand

Nachruf

Die BDVI-Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern nimmt Abschied von ihremlangjährigen Kollegen

DIPL.-ING. (FH)

WILFRIED FIEBIGGEBOREN AM 1. APRIL 1937 VERSTORBEN AM 14. FEBRUAR 2017

Wir sind über den Verlust tief betroffen und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI), der Vorstand

NachrufIn tiefer Trauer nimmt die BDVI-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen Abschied von

DIPL.-ING.

WERNER SCHOLZ ÖFFENTLICH BESTELLTER VERMESSUNGSINGENIEUR A. D.

GEBOREN AM 3. APRIL 1933 VERSTORBEN AM 28. NOVEMBER 2016

Wir sind zutiefst betroffen vom Tod unseres hochgeschätzten Kollegen und werden sein Andenken in Ehren halten.

Rudolf Wehmeyer Vorsitzender der BDVI-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen

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Nach den Grußworten von Katrin Lange, Staatssekretärin im Mi -nisterium des Innern und für Kommunales Brandenburg, schil -derte Prof. Dr. Heinz Bude im Festvortrag »Die BrooklynisierungBerlins. Ein Trend zum Guten oder zum Schlechten?« seine Ge -danken zum Reizthema Gentrifizierung.

Seine detaillierte Beschreibung eines Prozesses anhand des Mi -krokosmos einer Straße in Berlin-Mitte war aufregend und lau -fend mit Kontrapunkten versetzt. Auf welcher Seite steht derÖbVI?, fragte man sich. An diesem Abend stand er mit seinenGästen ganz sicher auf ei ner Feier achtbarer Verbandsrepräsen -tation. Schauen Sie!

Im Dezember liegt gewiss die nächste Einladung im Kasten. Mankann sich schon jetzt darauf freuen. Die Planung dürfte nichteinfacher geworden sein.

Um es mit spitzer Feder vorwegzunehmen: Auch dieser Neu-jahrsempfang hatte alles, was man landläufig so unter diesemEreignis subsumiert: Monat Januar, Händedruck des Gast gebers,verbales Warmlaufen in kleineren Gruppen, Worte des einla -denden Verbandes und Grußworte wesentlicher Personen mitBlick in die Vergangenheit und die Zukunft, zentraler Vortrag,Ehrungen, Musik, Speis und Trank.

Das sind vorerst die quantitativen Aspekte, mit denen man einegewisse Solidität garantieren kann. Hatte die Veranstaltung aberauch ein wohliges Ambiente? Strahlte sie Zeitgeist und Espritaus? Gab es Harmonie im besten Sinne des Wortes? Wurde manwarm untereinander?

Diese Fragen würden hier nicht gestellt sein, wenn man mit demAbend diesem Anspruch nicht sehr nahe kam.

Das nahm man bewusst wahr, das fühlte man – vielleicht so garnoch ein wenig mehr auf dem Nachhauseweg. Oder besondershier auf den den Text rahmenden Fotos mit ihren Gesichtern.Sowohl Manfred Ruth als Vorsitzender der BDVI-LandesgruppeBerlin wie auch Peter Hartmann als Vertreter des Vorsitzendenin Brandenburg fanden die Worte, die sowohl befriedeten alsauch Erwartungen benannten.

A m 26. Januar war zum zweiten Mal die Beuth-Halle der gleichnamigen Hochschule für

Technik Berlin auserkoren, die Gäste und Mitglieder des BDVI in die Gemütslage des

Verbandes für das Jahr 2017 zu bringen.

MARTIN ULLNER | FORUM-REDAKTION

Dipl.-Ing. Martin [email protected]

Ein Blick in Gesichter

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REPORT

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ÖbVI mit Verbandsgeschäftsstelle

The same procedure -auch im neuen JahrHallo im neuen Jahr

Gespannt

Ankommende und Angekommene

Peter HartmannManfred Ruth

Katrin Lange

Fokussiert

Prof. Dr. Heinz Bude

Auditive Farben

Wertschätzung des Verpflegers

Understatement

Inhaltliche und räumliche Perspektiven

geehrter Überraschter: Günther Noormann

Das Auge des Gaumens

Offene Herzen

REPORT

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REPORT

D as war ein gelungener Neujahrsempfang! Zum 22. Mal lud am 27. Januar 2017 die BDVI-

Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern zum traditionellen Neujahrsempfang nach

Schwerin ein. Über 60 Vertreter des Berufsstands, Gäste aus Politik, Verwaltung und Verbänden

kamen im Restaurant & Café Herzogliche Dampf wäscherei zusammen, um sich in anregender

Atmosphäre auszutauschen und aktuelle Fragestellungen des Fach gebiets zu diskutieren.

Plattform für gute Gespräche

MIRJAM SPERLICH |

ROSTOCK

Neujahrsempfang in Schwerin

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Text

Mitunter sind die alljährlichen Neujahrsempfänge schwere Kost,wenn es ihre Gastgeber mit berufspolitischen Botschaften über -treiben. Indes hat der diesjährige Schweriner Neujahrsempfangeinmal mehr nicht mit der Tradition gebrochen, die Anliegender ÖbVI im Land Mecklenburg-Vorpommern auf lockere, un-terhaltsame Art zu thematisieren.

Mit einer Ansprache zur aktuellen Lage des Berufsstands er -öffnete BDVI-Landesgruppenvorsitzender Frank Wagner denAbend, der unter dem Motto stand: »Nichts ist getan, wenn nochetwas zu tun übrig ist.« Ganz im Zeichen dieses Zitats von CarlFriedrich Gauß blickte Wagner nicht nur auf ein ereignis reichesund turbulentes Jahr 2016 zurück, sondern stellte die in dasneue Jahr mit hinübergenommenen Herausforderungen in denMittelpunkt seiner Begrüßungsrede. Ganz besonders betonte er

die zunehmende Bedeutung des Vermessungs- und Geoinfor ma -tionswesens im Zuge der Digitalisierung und stellte den Bei tragheraus, den die ÖbVI dabei leisten.

Anhand einer viel be achteten internationalen Studie zur vo-ranschreitenden Betrof fenheit der Berufe durch die Digita li -sierung und deren unterschiedlicher Interpretation in den Län-dern Deutschland und Schweiz verdeutlichte der BDVI-Landes-gruppenvorsitzende beispielhaft, wie gro ße Wirtschaftsprü-fungsgesellschaften zunehmend zur Orien tie rung des politischenHandelns beitragen.

Wie wichtig die Aus einandersetzung mit den Ergebnissen sol -cher Studien ist, zeigt das Beispiel Schweiz, wo durch eine un-differenzierte Mittelbildung die ursprünglichen Unter su chungs -

Frank Wagner und Mirjam Sperlich mit MdB Dietrich Monstadt

MdL und VermT Marc Reinhardt

MinDirig Dr. Darsow, MdL Beate Schlupp, F. Möbius

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REPORT

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FORUM

Dipl.-Ing. Mirjam SperlichÖffentlich bestellte [email protected]

0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 … 6.000.000

Kataster

BIM

Bauingenieur

Rechtsanwalt

Vermessung

Grundstück

MV

Bauwesen

Ärzte

Ingenieur

Landwirtschaft

Regierung

Chance

Politik

Hochschule

Planung

Verwaltung

Jobs

Universität

Architektur

Risiko

Geoinformation

Digitalisierung Deutschland

48.100

75.000

120.000

174.000

205.000

240.000

245.000

261.000

311.000

365.000

378.000

458.000

467.000

472.000

521.000

543.000

553.000

576.000

578.000

600.000

606.000

3.270.000

5.810.000

Schließlich hob der Präsident der Ingenieurkammer Mecklen-burg-Vorpommern Wulf Kawan in seiner Grußbotschaft die guteZusammenarbeit im Rahmen des Ingenieurrats hervor, mit deres gelinge, gemeinsame Verantwortung für die Ingenieure im Landwahrzunehmen. Aktuell zeige sich bei der geplanten Re form derUnterschwellenvergabeverordnung, wie wichtig es sei, sich ge -meinsam zu Wort zu melden und an einem Strang zu ziehen.

Nach dem anschließenden Buffet gaben die Redebeiträge in-teressante Ansatzpunkte für einen intensiven Gedankenaus-tausch. Aktive Gespräche und rege Diskussionen prägten wieimmer den Abend. Keine Frage: Der Neujahrsempfang kommtgut an. Die positiven Rückmeldungen zeigen, dass der BDVI-Neu jahrsempfang mit seiner verbindenden Wirkung ein wich -tiger Termin im Vermessungs-, Geoinformations- und Ingenieur -wesen Mecklenburg-Vorpommerns ist und der Berufsverbandauf ein harmonisches Miteinander von Politik, Wirtschaft undGesellschaft bauen kann.

ergebnisse gerade für Vermessungsingenieure im Ergebnis nach -teilig beeinflusst und somit negativ dargestellt wurden. Dr. Tho -mas Darsow, Abteilungsleiter im Ministerium für Inneres undEuropa, unterstrich in seiner Ansprache die gute Zusammen -arbeit von Verwaltung und Freiem Beruf. Dabei würdigte er be -sonders die Rolle des BDVI als wichtiges Sprachrohr im Dia logmit der Geoinformations- und Vermessungsverwaltung.

Mit Blick auf die Statements des BDVI-Landesgruppenvorsit -zen den sowie das aktuelle, sehr beachtete FORUM-Heft mitMecklenburg-Vorpommern als einem Schwerpunktthema sagteer in seiner Ansprache die Fertigstellung und Überarbeitung derVermessungskostenverordnung für das laufende Jahr zu.

Zugleich kündigte er eine personelle Verstärkung im Ministe -rium an, die nicht zuletzt dazu dienen soll, die für die Arbeitder ÖbVI grund legenden Vorschriften den geänderten gesetz -lichen und praktischen Anforderungen laufend anzupassen.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Marc Reinhardt bekannte sichin seinem Grußwort zur Verantwortung der Landespolitik fürverlässliche Rahmenbedingungen. Er sicherte die politischeRückendeckung für eine schnelle und zielführende Umsetzungnotwendiger Vorschriften einschließlich der Vermessungs kos -tenverordnung zu, auch wenn die Regelungen außerhalb derengeren Gesetzgebungskompetenz des Landtags stehen.

Google-Suchergebnisse für »Digitalisierung – Deutschland – …«

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V E R A N S T A L T U N G S K A L E N D E R

A k t u e l l e T e r m i n e

Dienstag, 13. Juni 2017DVW-SeminareGeodäsie und BIM – Grundlagen,Datenmodelle, AnwendungenOrt: Hamburg

So.-Sa., 8.-14. Oktober 2017BILDUNGSWERK VDVVDV-Studienfahrt 2017 »Badisches Rheintal – zwischen Elsass und Schwarzwald«Ort: Rastatt

Dienstag, 14. November 2017BILDUNGSWERK VDVMessen im Bauwesen 2017Ort: Berlin

Stand: 4. April 2017

Die Veranstaltungen werden teilweiseals Kooperations veranstaltungen angeboten. Angegeben ist der jeweils verantwortliche Veranstalter.

Geschäftsstelle der GEODÄSIE-AKADEMIE

info@GEODÄSIE-AKADEMIE.de

Weitere Infos: www.GEODÄSIE-AKADEMIE.de/Veranstaltungskalender

Bund der Öffentlich bestelltenVermessungsingenieure e.V.

DVW – Gesellschaft für Geodäsie,Geoinformation und Landmanagement e.V.

Verband DeutscherVermessungsingenieure e.V.

ANGEBOTE

PLZ-Bereich 1

• Chiffre 6049 A Nachfolger gesucht: Vermessungsbüro im Land Brandenburg

(Berlin-Nähe) sucht für die Büroübernahme 2017/2018 Vermessungsassessor/

-in. Das Büro besteht seit 26 Jahren und verfügt über einen treuen Kunden-

stamm und eine sehr gute Auftragslage. Aus altersbedingten Gründen wird ein

qualifizierter Vermessungsingenieur (m/w) für die Weiterführung gesucht.

PLZ-Bereich 3

Vermessungsbüro in Bielefeld aus Altersgründen abzugeben. Das Büro besteht seit fast

40 Jahren, hat einen treuen Kundenstamm und ist personell und technisch gut aus-

gerüstet. ÖbVI Hille | Lerchenstraße 40 | 33607 Bielefeld | [email protected]

Anzeigenaufträge für Angebote und Gesuche können Sie online unter www.bdvi-forum.de auf geben.

JOBBÖRSE

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1

FORUM

PLZ-Bereich 4

Wir suchen ab sofort einen Mitarbeiter (m/w) im Innen- und Außendienst. Schwer-

punkt unserer Tätigkeit ist die Kataster- und Ingenieurvermessung, hierzu zählen u. a.

die Lageplanerstellung mit dem Programm GEOgraf, Koordinatenberechnung zur Einrei -

chung der Messung beim Katasteramt und natürlich die örtliche Aufnahme. Wir freuen

uns auf die Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen, gerne per E-Mail an wesel@

kampmann-vermessung.de. ÖbVI Rolf Kampmann | Quadenweg 2 | 46485 Wesel

PLZ-Bereich 6

• Chiffre 6052 A Interessante und anspruchsvolle Herausforderung für einen Ver-

messungsingenieur (m/w): Wir suchen Dipl.-Ing./Dipl.-Ing (FH)/Bachelor/Master-Ab-

solventen für den Innen- und Außendienst. Wir sind ein Vermessungsbüro in der

Metropolregion Rhein-Neckar und seit mehr als 30 Jahren am Markt. Sie verstärken

unser Team im Außendienst bei der Ausführung von Liegenschaftsvermessungen in

Rheinland-Pfalz, aber auch bei anspruchsvollen ing.-techn. Projekten der Entwurfs-

und Bauvermessung. Im Innendienst unterstützt Sie unser Team bei der Einarbeitung

in die ALKIS®-Bearbeitung. Der vertrauensvolle, kompetente Umgang mit unseren

Kunden sowohl an der Baustelle als auch am Telefon ist uns ein Bedürfnis. Bitte

teilen sie uns mit Ihren Bewerbungsunterlagen Ihre Gehaltsvorstellung mit. Wir

freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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MOSAIK

Ausbildung/NachwuchsförderungIN THÜRINGEN DROHT ABSCHAFFUNG DER LAUFBAHNAUSBILDUNG

In Thüringen sollen bis 2020 alle Laufbahn -ausbildungen abgeschafft werden, die we -niger als zehn Stellen besetzen. Auch dasVermessungsreferendariat und die ge ho -bene Laufbahnausbildung wären da vonbetroffen.

Dieser Vorstoß ist deutsch land weit ein-malig. In der Staatskanzlei zeigt man sichbislang Argumenten gegenüber un aufge -schlossen. BDVI und IGG stellen sich demVorhaben entgegen.

STEIGENDE AUSZUBILDENDENZAHLEN

Laut Erhebung des Bundesinstituts fürBe rufsbildung (BIBB) ist die Zahl der neuabgeschlossenen Ausbildungsverträge inden Ausbildungsberufen Geomatiker undVermessungstechniker 2016 erneut ge -stiegen. Die Zahl der neu auszubildendenVermes sungstechniker erreicht dabei mit753 so gar den höchsten Wert seit 2008und steigt im vierten Jahr in Folge. DieZahl der Geo matiker ist im zweiten Jahrin Folge deutlich angestiegen auf 168. Die

Summe aus Vermessungstechnikern undGeomati kern (bzw. ehemalig Karto gra phen)er reicht mit 921 den höchsten Wert seit2006. Rund 250 Azubis haben eine Aus-bildung zum Vermessungstechniker beiei nem ÖbVI begonnen (+10 gegenüber2015), rund 350 bei der Verwaltung (+30ge genüber 2015) sowie rund 140 beisons tigen Stellen (+10 gegenüber 2015).Im Jahr 2010 hatten lediglich in sechsBun des län dern mehr Auszubildende ihreAusbildung bei ÖbVI als bei den Verwal-tungen begonnen. Im Jahr 2016 ist diesin 13 Bun desländern der Fall.

GIRLS'DAY 2017 –JETZT NOCH BEWERBEN

Der nächste Mädchen- und Jungen-Zu -kunftstag findet am 27. April 2017 statt.Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 er -kunden dann wieder Berufe und Studien -fächer, in denen das jeweils eigene Ge -schlecht noch unterre präsentiert ist.

Der BDVI stellt interessier ten Büros dazuIdeen und Informationen sowie Muster-schreiben für Schulen und Schülerinnenzur Verfügung.

KOALITION WILL MINT-FÄCHER STÄRKEN

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD for -dern die Bundesregierung auf, im Rah-men der verfügbaren Haushaltsmittel dieMINT-Bildung in Deutschland zu stärken,Innovationsfähigkeit zu fördern und da -durch dem Fachkräftemangel im MINT-Be reich früh entgegenzuwirken. Dazu zäh -le die Förderung natur wis sen schaft licherKompetenz von der früh kindlichen Bildungüber die Schule, die berufliche Bildungsowie die Hochschule bis hin zur berufs-begleitenden Weiterbildung.

Derzeit fehle ein strategisches Gesamt -konzept zum Thema MINT-Bildung. Bundund Länder seien aufgefordert, sich mitden maßgeblichen Akteuren im MINT-Be -reich mit dem Ziel an einen Tisch zu setzen,im Rahmen ihrer jeweiligen Zu stän digkeitnach zuverlässigen und nachhal tigen We-gen zu suchen, um die MINT-Bildung flä -chendeckend, systematisch und nachhal -tig im Lebenslauf der Heran wach sendenzu adressieren. Dabei sollten institutio nel -le und außerinstitutionelle Angebote sinn -voller miteinander verzahnt werden.

1000

900

800

700

600

500

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300

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100

02006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Entwicklung der Auszubildendenzahlen –neu abgeschlossene Ausbildungsverträge

Ausbildungsbetriebe dereingestellten auszubildendenVermessungstechniker 2016

41 36 22 36 34

134 135 138 132 156

928866

784721

670

571 549

627 630699

Verwaltung 349

Wirtschaft/Industrie

142

ÖbVI250

Quelle: zuständige Stellen; Zusammenstellung und Grafik: BDVI

Daten: Bundesinstitut für Berufsbildung, Erhebung jeweils zum 30. September; Grafik: BDVI

168

753

Kartograf/Geomatiker

Vermessungstechniker

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MOSAIK

KAMPAGNE: QUALITÄT AM BAU IST IN GEFAHR

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) wirbtab so fort mit der neuen Kampagnenweb -site hoai.news für die Rettung der HOAI.»Ein Wegfall des Preisrahmens, den dieHOAI vorgibt, wür de die Qualität beimPlanen und Bauen massiv gefährden. Daswiederum hätte vor allem Auswirkungenfür die Verbrau cher«, so BIngK-PräsidentHans-Ullrich Kammeyer.

Die Kammer ruft mit der HOAI-Kampag-nenseite alle Planer auf, sich für den Er-halt der HOAI starkzumachen.

So können z. B. entsprechende Banner vonder Kampagnenseite heruntergela den und

für den eigenen Webauftritt verwendetoder über die sozialen Netzwerke ver brei -tet werden.

Quelle: Bundesingenieurkammer

JVEGGESETZ ERNEUT AUF DEM PRÜFSTAND

Das Bundesministerium der Justiz und fürVerbraucherschutz wird die Vergütungs -regelungen des Justizvergütungs- undEnt schädigungsgesetzes (JVEG) nach des -sen Novellierung 2013 nun erneut über -prü fen. Der Gesetzgeber hatte 2013 dieHo no rar stufen (Tabelle in § 9 Abs. 1 JVEG)

und auch die Zahl der Honorarstufen von10 auf 13 erhöht. Besonders wichtig fürdie Vergütung des im Vermessungswesentä tigen Sachverständigen war, dass zumbe stehenden Sachgebiet »Vermessungs -tech nik« das Sachgebiet »Vermessungs-und Katasterwesen im Übrigen« hin zu kam.Zwar verblieb damals das Sachgebiet »Ver -messungstechnik« in Honorargruppe 1 zueinem Stundensatz von 65 Euro, das neue

Sachgebiet »Vermessungs- und Ka taster -wesen im Übrigen« allerdings wurde Ho -norargruppe 9 mit einem Stundensatz von105 Euro zugeordnet.

Der BDVI wird das Thema aktiv begleitenund im Rahmen des nun beginnendenÜberprüfungsverfahrens Stellung be zie -hen.

HOAI

GeoinformationDATENPORTAL BADEN-WÜRTTEMBERG IN DENSTARTLÖCHERN

In Baden-Württemberg wird im Frühjahrdas neue Datenportal BW in einer öffent -lichen Beta-Version in Betrieb genommen.

Auf Govdata basierend soll auch die Su -che von service-bw integriert werden undInhalte kommunaler Webseiten einflie ßen.Zur Mandantenadministration und zurPflege der Metadaten sol len sich die je -weils berechtigten Nutzer über das Ser-vicekonto BW anmelden können. Bis zumHerbst sollen auch Metadaten aus kom-

munalen Datenkatalogen integriert wer-den, die Integration des Da tenportals BWin das Open-Data-Portal Govdata soll bisJahresende abge schlos sen sein.

THÜRINGEN STELLT SEINE GEOBASISDATENKOSTENLOS BEREIT

Seit Jahresbeginn bietet der FreistaatThü ringen sämtliche Geobasisdaten desLandes kostenfrei zum Herunterladen an.

Das Landesamt für Vermessung und Geo -information ist das erste Thüringer Lan -

des amt, welches ein entsprechendes Pro-gramm umsetzt und seine Daten voll-ständig bereitstellt.

Das Angebot soll sich sowohl an Heimat-und Hobbyforscher als auch an Profis inVerwaltung, Wirtschaft und Wissenschaftrichten: Topografische Karten und bis zu70 Jahre alte Luftaufnahmen können ein-fach und ohne Fachkenntnisse recher-chiert und weiterverwendet werden.

Die Geobasisdaten von Thü ringen stehenkostenfrei unter www.geoportal-th.de zurVerfügung.

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ASIIN

BDVI VERTRITT IGG-VERBÄNDE BEI AKKREDITIERUNGSAGENTUR

Der BDVI wird die drei Verbände der In-teressenGemeinschaft Geodäsie (IGG),BDVI, DVW und VDV, bei der Akkreditie -rungsagentur für Studiengänge der Inge -nieurwissenschaften, der Informatik, derNaturwissenschaften und der Mathema -tik (ASIIN) vertreten. Die ASIIN setzt sichnational wie international für die Aner -kennung, Vergleichbarkeit und Qualitäts -prüfung (Akkreditierung) von Bachelor-und Masterstu diengängen ein. Mehr In-formationen finden Sie auf der gerade neugestalteten Website www.asiin.de.

UAV DACH

VERORDNUNG ZUR REGELUNG DES BETRIEBES VON UNBEMANNTEN FLUGGERÄTEN

Die Bundesregierung will den Betrieb von unbemannten Fluggeräten (UAV) inDeutschland neu regulieren und mit ei -ner »Verordnung zur Regelung des Betrie -bes von unbemannten Fluggeräten« (BR-Drs. 39/17) klare Sicherheitsregeln fürUAV in Deutschland schaffen. Auf euro -päi scher Ebene wird derzeit eben falls anent sprechenden Regeln gearbei tet, diesoge nannte Drohnenverordnung ist des -halb nur ein nationaler Zwischenschrittbis zum Inkrafttreten der euro päi schenRegelungen.

Der BDVI begleitet diese Regulierungs ver -fahren aktiv und stellvertretend für die dreigeodätischen Fachverbände BDVI, DVWund VDV der InteressenGemeinschaft Geo -däsie (IGG). Als Mitglied im deutsch spra -chi gen Verband der unbemannten Luft -fahrt in Europa (UAV DACH) ist der BDVIso am nationalen und europäischen Novel -lie rungs verfahren beteiligt. Der Verbandsetzt sich dabei insbesondere für pragma -tische Regelungen und die Be rück sich - tigung der besonderen geodäti schen An -for derungen ein. Hervorzuheben sind hierAus nahmen von den Betriebs ver boten des§ 21b E-LuftVO beispiels wei se für Ver -mes sungsflüge über Wohn gebieten.

Die IGG erarbeitet zudem derzeit ein Po-sitionspapier zum Thema UAV, das spezielldie besonderen Erfordernisse der Geodä -ten betonen wird.

Mehr Informationen dazu finden Sie inder letzten Mitgliederinformation desBDVI.

MOSAIK

Verbändeumschau

An der Hochschule Neubrandenburg - University of Applied

Sciences - sind im Fachbereich Landschaftswissenschaften

und Geomatik folgende Professuren

Professur - BesGr. W 2 BBesO zzgl. Leistungszulagenfür das Fachgebiet „Praktische Geodäsie und Ingenieurvermessung“Kennziffer: 112007/17

und

Professur - BesGr. W 2 BBesO zzgl. Leistungszulagenfür das Fachgebiet „Bewertung, Liegenschaftskataster und Planung“Kennziffer: 112009/17

zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Sie auf der Homepage der Hochschule unter:

http://www.hs-nb.de/, Stellenangebote

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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MOSAIK

Gut zu wissen

GNSS 2017 –KOMPETENZ FÜR DIE ZUKUNFT

Globale Satellitennavigationssysteme(Glo bal Navigation Satellite Systems, GNSS)werden bei der Erfassung von Positions-,Navigations- und Zeitdaten in der Geo-däsie und ihren Nachbardisziplinen ge -nutzt. Die dabei erzielbaren Genauigkei -ten decken eine große Bandbreite ab, vomMeter- bis zum Submillimeterbereich.Ein aktueller Fokus von GNSS-Anwendun -gen liegt zudem auf der Echtzeitfähigkeitund in der kombinierten Nutzung in Multi -sensorsystemen.

Der aktuelle Band 87 der DVW-Schriften-reihe ist bereits der fünf te Band, der alskostenfreier PDF-Download verfügbar ist.

Der Band 87 »GNSS 2017 – Kompetenz fürdie Zukunft« erscheint auch als Printver-sion. Mitglieder des BDVI (und damit desDVW) können die Schriftenreihe zu ver -günstigten Preisen beziehen.

Weitere Informationen und die Mög lich -keit zur Bestellung der DVW-Schriften-reihe »GNSS 2017 – Kompetenz für dieZukunft« finden Sie auf der Website desDVW.

UNMANNED AERIAL VEHICLES 2017 (UAV 2017)

Band 86 der DVW-Schriftenreihe widmetsich der Erfassung dreidimensionaler geo -metrischer Daten als einer der Hauptauf-gaben der Geodäsie, die von unbewegtenoder kinematischen Plattformen aus ge -schehen kann.

Seit einigen Jahren werden unbemannteFlugsysteme (englisch: Unmanned AerialVehicles oder Systems; UAV oder UAS) alsfliegende Plattformen eingesetzt. Sie spie -len bei Vermessungsanwendungen einezu nehmende Rolle: Katastervermessun-gen, Gebäudeinspektionen, Geländeauf-nahmen sind nur einige Beispiele für denerfolgreichen Einsatz der UAV.

Weitere Informationen und die Mög lich -keit zur Bestellung der DVW-Schriften-reihe »Unmanned Aerial Vehicles 2017(UAV 2017)« sowie einen kostenfreienPDF-Download finden Sie auf der Web-site des DVW.

GEOBIKER STARTEN IN DIE SAISON

Die traditionelle GEObiker-Tour startet am17. Juni in Jüterbog bei Berlin. Die ab-wechslungsreiche Reise geht in diesemJahr durch den Niederen Fläming. Geplantist eine eintägige, ca. 220 km lange Tourohne Hektik und mit etlichen Zwischen-stopps. Wer Interesse an der GEObiker-Tour hat, kann sich bis zum 27. Mai 2017verbindlich anmelden.

Die diesjährige GEObikerPro-Tour be ginntam Freitag, den 25. August 2017 (mittags),am südlichen Berliner Ring. Am Samstagerfolgt eine kurvenreiche Fahrt durch denThüringer Wald, Rückkehr am Sonntag -nachmittag. Ca. 850 km und zwei Über-nachtungen stehen auf dem Programm,bis zum 4. August 2017 ist die verbind -liche Anmeldung möglich.

Anmeldungen und weitere Informatio-nen unter: www.geobiker.de

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IMPRESSUM

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MOSAIK

HERAUSGEBERBund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)Luisenstraße 46, 10117 BerlinTelefon 030/240 83 83Fax 030/240 83 859

SCHRIFTLEITUNGDipl.-Ing. Andreas BandowDr.-Ing. Wolfgang GuskeMagdeburger Straße 14, 14806 Bad Belzig

Telefon 033841/799 779Fax 033841/799 [email protected]@bdvi-forum.de

REDAKTIONMartina Wolkowa-NordaDipl.-Ing. Martin UllnerDipl.-Ing. Christoph KönigNiklas Möring

REDAKTION MOSAIKMartina Wolkowa-NordaLuisenstraße 46, 10117 BerlinTelefon 030/240 83 83Fax 030/240 83 859

KONZEPT + GESTALTUNGNolte | KommunikationMotzstraße 34, 10777 Berlinwww.nolte-kommunikation.de

FOTOGRAFIERobert LehmannTelefon 0177/378 28 16www.lichtbilder-berlin.de

DRUCKMOTIV OFFSET Druckerei

MANUSKRIPTEBitte an die Schriftleitung rich ten. Ge zeich ne - te Bei trä ge stellen die Ansicht des Ver fas sersdar, nicht aber unbedingt die des BDVI oderder Schriftleitung.

Mit der Annahme des Manus kriptes und derVeröffentlichung geht das alleinige Recht derVervielfältigung und der Über setzung auf denBDVI über.

Alle Rechte vorbehalten, auch die des aus zugs -weisen Nachdrucks, der foto me cha ni schenWiedergabe und Über setzung.

Der Abdruck von Originalartikeln ohne vor he -rige Zustimmung der Schrift lei tung ist nichtgestattet.

ABONNEMENTBezugspreis im Jahres abonnement 36 E*, für das Einzelheft 10 E** zzgl. MwSt. und Versand

ISSN0342-6165

ANZEIGENBund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)Martina Wolkowa-NordaLuisenstraße 46, 10117 BerlinTelefon 030/240 83 83Fax 030/240 83 [email protected]

BILDNACHWEISPrivat; Landtag Brandenburg: Klaus-DietmarGabbert (S. 2, 11, 14, 16), Manuel Dahmann(S. 10, 15); Belgisches Außenministerium (S. 50-53); gettyimages (S. 53, 59); shutterstock: SvedOliver (S. 18-19), ZaZaStudio (S. 21), SFIO CRACHO (S. 22-25), Studio_3321 (S. 26-17), Helder Almeida (S. 28-29), Leifstiller (S. 30), tuivespa (S. 65)

BDVI-MITGLIEDER IM BLICKPUNKT

//JanuarGünter Gräber, Biberach (70)Ronny Werschnitzky, Forst (40)Klaus Alves, Quakenbrück (70)Andreas Lingel, Aalen (50)Jürgen Schmidt, Rostock (60)Rolf Brandt, Neuss (70)Michael Peter, Blankenfelde-Mahlow (50)Manfred Ruth, Berlin (60)Stefan Hartmann, Rösrath (50)Gunther Herrmann, Waren (50)

//FebruarWolfgang Mathow, Leverkusen (70)Reinhard Frotscher, Brieselang (50)Bernd Kirchner, Bad Homburg v. d. H. (50)Max Gatzke, Lünen (70)Christine Umpfenbach, Zeuthen (60)Gunnar Weinke, Güstrow (50)Frank Espey, Leinfelden-Echterdingen (50)

//MärzNorbert Schulz, Laufenburg (60)Dirk Fienke, Oranienburg (50)Arnd Inden, Stolberg (50)Günter Gürke, Marl (70)Ulf Jamke, Bad Segeberg (50)

NEUE MITGLIEDER IM BDVI

Timo Nooitrust, JeverSebastian Strauß, KuselChristian Bärwolf, ErfurtMaik Aldejohann, DelbrückHans-Joachim Pinnow, RadevormwaldKarsten Arnold, GummersbachManja Gradtke-Hanzsch, DippoldiswaldeAndreas Benoit, HaanHannes Stieler, Birkenfeld

RUNDER GEBURTSTAG – WIR GRATULIEREN

Aus den LandesgruppenLANDESGRUPPE NORDRHEIN-WESTFALEN

Mit Klaus Mattiseck wurde am 8. Fe bruareiner der ruhenden Pole in den Diskussio -nen über das amtliche Vermessungswesenin den Ruhestand verabschiedet.

Die Zusammenarbeit zwischen BDVI undMIK auf Landesebene erreichte unter sei -ner Führung eine neue Qualität, die vonhoher Konstruktivität ge prägt war. Auch

auf Bundesebene war er bei wechselndenAdV-Vorsitzenden eine Konstante in denSpitzengesprächen.

Im Rahmen der Verabschiedung über reich -te Rudolph Wehmeyer, BDVI-Landesvor-sitzender NRW, Klaus Mattiseck eine »gol -dene Ehrenkarte«, die ihm auf Lebenszeitfreien Zutritt zu BDVI-Veranstaltungensichert.

Klaus Mattiseck (dritter von links)

Bei Adressänderung oder

Fragen zum Abonnement:

[email protected]

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VERANSTALTUNGSKALENDER

BDVI-GREMIEN, -KOMMISSIONEN UND -ARBEITSGRUPPEN

28. April 2017, Göhren-LebbinMITGLIEDERVERSAMMLUNGDER BDVI-LANDESGRUPPEMECKLENBURG-VORPOMMERNwww.bdvi.de 3 Aktuelles 3 Termine

12. Mai 2017, PotsdamMITGLIEDERVERSAMMLUNGDER BDVI-LANDESGRUPPEBRANDENBURGwww.bdvi.de 3 Aktuelles 3 Termine

22. Mai 2017, BerlinBDVI-PRÄSIDIUMS- UNDHAUPTVORSTANDSSITZUNGwww.bdvi.de 3 Aktuelles 3 Termine

27. Mai 2017, HeidelbergMITGLIEDERVERSAMMLUNGDER BDVI-LANDESGRUPPEBADEN-WÜRTTEMBERGwww.bdvi.de 3 Aktuelles 3 Termine

8. Juni 2017, BonnBDVI-KONGRESS 2017: PODIUMSDISKUSSION ZURMUSTERBERUFSORDNUNGwww.bdvi.de 3 Aktuelles 3 Termine

9. Juni 2017, BonnBDVI-KONGRESS 2017»DIE DRITTE DIMENSION.EXPERTISE MIT SIEGEL: ÖBVI«www.bdvi.de 3 Aktuelles 3 Termine

10. Juni 2017, BonnBDVI-MITGLIEDER -VERSAMMLUNG 2017www.bdvi.de 3 Aktuelles 3 Termine

SEMINARE / SYMPOSIEN /WORKSHOPS / TAGUNGEN

INGENIEURVERMESSUNG

25.-29. April 2017, Graz18. INTERNATIONALER INGENIEUR -VERMESSUNGSKURSwww.tugraz.at/events/iv2017/home/

9. Mai 2017, Mainz15. BIM-ANWENDERTAGwww.buildingsmart.de 3 15. BIM-Anwendertag

GEOINFORMATION

24.-25. April 2017, Rostock-Warnemünde13. GEOFORUM MV 2017www.geomv.de/geoforum2017

BODENORDNUNG / STADTUMBAU / WERTERMITTLUNG

23. Mai 2017, DüsseldorfGRUNDLAGEN DER MIET -WERT ERMITTLUNG IN VER -KEHRSWERT- UND MIET -GUTACHTEN - AN SPRUCHUND WIRKLICHKEITwww.ikbaunrw.de 3 Akademie 3 Seminare 3 Seminarprogramm

MESSEN / AUSSTELLUNGEN

19.-21. April 2017, NowosibirskINTEREXPO GEO-SIBERIAhttp://sgugit.ru

26.–28. September 2017, BerlinINTERGEO® 2017www.intergeo.de

4.–6. Oktober 2017, MünchenEXPOREAL 2017www.exporeal.de

INTERNATIONAL

20. April 2017, Lausanne»WIR GESTALTEN DEN LEBENSRAUM – GRENZEN SPRENGEN«Fachtagung und NetworkingDinner, Jubiläums -veranstaltung 100 Jahre IGSwww.igs100.ch

20.-22. April 2017, LausanneCLGE-GENERAL -VERSAMMLUNGwww.clge.eu

28. Mai 2017, HelsinkiFIG YOUNG SURVEYORS EUROPEAN MEETINGwww.fig.net/fig2017/youngsurveyors.htm

29. Mai - 2. Juni 2017, HelsinkiFIG WORKING WEEK 2017 http://fig.net/

27. September - 1. Oktober 2017, PotsdamCLGE-GENERAL -VERSAMMLUNGwww.clge.eu

SONSTIGES

10. Mai 2017, Berlin /12. Oktober 2017, MünchenKOMMUNIKATIONS -TRAINING FÜR (JUNG)INGENIEUREhttp://unita.de/de/veranstaltungen/seminare/kommunikationstraining-ingenieure

20. Mai 2017, diverse OrteTAG DER GEODÄSIEhttp://dgk.badw.de

14.-21. Juli 2017, Baden-Württemberg (diverse Orte) AKTIONSWOCHE GEODÄSIE 2017www.aktionswoche-geodaesie-bw.de

Weitere umfangreicheInformationen zu Fort-und Weiterbildungen finden Sie u. a. auchunter den folgendenLinks:

www.bdvi.de/de/aktuelles/termine www.dvw.de/fortbildungwww.bw-vdv.de/bildungswerk-vdvwww.sprengnetter.dewww.vhw.dewww.isw-isb.de

FORUM

Page 68: Vertrauen bewiesen - BDVI€¦ · Gut, im April ist es maximal noch das neue FORUM-Jahr, aber immerhin. Starten wir in die nächsten vier Ausgaben und stellen wir uns den neuen Herausforderungen.

Leica Geosystems GmbHwww.leica-geosystems.com

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und SmartLink und der vollständigen Integration in die neue

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555-Kanal Empfänger wählt automatisch die besten GNSS-

Signale aus. SmartLink nutzt Precise Point Positioning, um

selbst ohne RTK Korrekturdaten genaue Koordinaten erhalten

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