Verwaltung & Wissenschaft Die Bundeszollverwaltung · Die Zollbehörden im gesamten...
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Einleitung 4
Moderner Staat – Moderne Zollverwaltung 6
Der Zoll in Europa und in der Welt 10
Einnahmen sichern, Handel fördern,
Sicherheit gewährleisten 14
1. Der Zoll unterstützt die reibungslose
Ein- und Ausfuhr von Waren 16
2. Ein schützendes Dach für Bürger, Wirtschaft und Umwelt 20
3. Einnahmeverwaltung des Bundes 28
Der Zoll – Partner und Dienstleister für Bürger und Wirtschaft 30
Der Zoll verliert seine Grenzen 34
Perspektive 42
Service
Adressen 46
Publikationen des Bundesfinanzministeriums 47
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Seit mehr als 5000 Jahren werden in allen Epochen und Kulturen Zölle
und Verbrauchsteuern zur Sicherung von Staatseinnahmen und zur
Steuerung von Warenströmen erhoben. In Deutschland reichen die
ersten Spuren der Zöllner bis in die Zeit des Römischen Reiches zurück
und können seit der Herrschaft Karls des Großen an vielen wichtigen
Verkehrswegen und Märkten lückenlos nachgewiesen werden.
Die Zollverwaltung der Bundesrepublik Deutschland blickt inzwischen
auf eine 50-jährige Geschichte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges
zurück. Trotz dieser im Vergleich zur Gesamtgeschichte des Zolls recht
kurzen Spanne haben sich in dieser Zeit zahlreiche und für Bürger, Wirt-
schaft und Politik bedeutende Entwicklungen ereignet. In diesem Zeit-
raum liegen der Beginn der Europäischen Zollunion, die Verwirklichung
des gemeinsamen Binnenmarktes mit dem Wegfall der innereuropäischen
Grenzkontrollen, die Anwendung eines gemeinschaftlichen Zollkodex,
die deutsche Wiedervereinigung und der Beitritt neuer Mitgliedstaaten.
Die deutsche Zollverwaltung hat sich immer wieder rasch und flexibel
an neue politische und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst.
Doch welche Funktion hat heutzutage eine Zollverwaltung im europä-
ischen Binnenmarkt? Welchen Platz nimmt sie in der modernen Verwal-
tung unseres Staates, im europäischen Kontext und bei der fortschreiten-
den Globalisierung wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher
Abläufe ein? Welche Aufgaben erfüllt der Zoll heute und warum ist sei-
ne Arbeit weiterhin wichtig für die Bürgerinnen und Bürger Deutsch-
lands und Europas?
Diese und andere Fragen wollen wir Ihnen mit dieser Broschüre beant-
worten. Wir geben Ihnen einen Überblick über die moderne Zollver-
waltung unter dem Dach des Bundesministeriums der Finanzen. Eine
kompetente Verwaltung, die sich – neben der Erfüllung ihrer klassischen
Aufgaben zur Sicherung unserer nationalen Einnahmen und der Ein-
nahmen des europäischen Gemeinwesens – zu einem Dienstleister des
Staates für eine zukunftsfähige Wirtschaft und für mehr Sicherheit der
Bürger und Unternehmen entwickelt hat.
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Unser Staat und unsere Verwaltungen müssen in ihren Zielen, ihren
Aufgaben und in ihrer Verantwortung für das Gemeinwesen den sich
ändernden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmen-
bedingungen gerecht werden. Der Zoll ist eine der größten Verwaltun-
gen des Bundes und stellt mit seinen Bediensteten rund 80 Prozent des
gesamten Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Finanzen dar.
Seine Ziele und sein Aufgabenspektrum gehen weit über die grenzbezo-
gene Tätigkeit hinaus:
Der Zoll fördert mit modernen Verfahren und Methoden den Handel
und die Wirtschaft und damit die Wirtschaftsstandorte Deutschland
und Europa.
Der Zoll gewährleistet die Funktionsfähigkeit des Staates durch effiziente
Abgabenerhebung.
Der Zoll schützt Bürger und Wirtschaft.
Der Zoll bekämpft die grenzüberschreitend organisierte Kriminalität vom
Drogenhandel über Produktpiraterie und Schmuggel bis hin zur Geld-
wäsche und illegalen Finanzströmen sowie Verstöße gegen internationale
Artenschutzabkommen.
Der Zoll verbessert im Zusammenwirken mit Bürgern und Wirtschaft
ständig sein Dienstleistungsangebot.
Engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter identifizieren sich mit den
Aufgaben und Zielen der Verwaltung und sind stets um Kundenzufrieden-
heit und qualitätsoptimierten Service bemüht.
Die Zollverwaltung von heute ist eine kundenorientierte, vielseitige
Steuer- und Wirtschaftsverwaltung und gleichzeitig ein Garant der
inneren Sicherheit unseres Staates. Sie ist unerlässlich zur Förderung des
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Wirtschaftsstandortes und für den Schutz der Bürger und Unternehmen
vor Kriminalität und Übervorteilung. Die Aufgabenwahrnehmung erfor-
dert eine weitverzweigte weltweite Zusammenarbeit, eine intensive Mit-
arbeit in europäischen und internationalen Gremien sowie einen stän-
digen Kontakt zur Wirtschaft.
Die Zollverwaltung hat die nötigen weitreichenden Reformen ihrer Auf-
gabenwahrnehmung, ihrer Strukturen und ihrer Management-Instrumente
frühzeitig in Gang gesetzt. Sie hat sich damit zu einer modernen Bun-
desverwaltung entwickelt. Dabei orientiert sie sich an dem Leitbild und
den Zielsetzungen des aktivierenden Staates. Gemeinsam mit einer
aktiven Gesellschaft wird der Staat den Weg aus einem Übermaß an
Intervention und Regulierung finden und eine effizientere und moder-
nere Verwaltung schaffen. Der Staat wird sich stärker an den Bedürfnis-
sen der Bürger ausrichten und seine Serviceleistungen ständig verbes-
sern. Dennoch bleibt es bei der Verpflichtung des Staates, die Freiheit
und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und positive
Rahmenbedingungen für eine stabile Wirtschaft zu gewährleisten. An
diesem Prozess, den die Bundesregierung unter dem Begriff „Moderner
Staat – Moderne Verwaltung“ umsetzt, nimmt auch der deutsche Zoll
engagiert teil.
Die deutsche Zollverwaltung setzt sich zum Ziel, den Wandel zu einem
modernen, dienstleistungs- und bürgerorientierten Staat voranzubringen.
Die Bürgernähe des Zolls muss dabei einem doppelten Anspruch genü-
gen. Zum einen begreift der Zoll Privatpersonen und Unternehmen als
Partner und Kunden, wenn er Dienstleistungen erbringt. Zum anderen
nimmt der Zoll seine hoheitliche Position in Anspruch, wenn er zum
Schutz von Staat, Bürgern, Wirtschaft und Umwelt mit besonderen
Befugnissen eingreifen muss. Um dieses gleichzeitige Handeln als Dienst-
leister und hoheitliche Verwaltung transparenter und verständlicher zu
machen, sucht der Zoll den Dialog mit seinen Partnern durch verbesserte
Information, intensivere Beratung und neue Kommunikationsmittel.
Der Zoll nimmt Aufgaben wahr, die dem Schutz der Bürger, der Förde-
rung der Wirtschaft und der Sicherung der Funktionsfähigkeit unseres
Gemeinwesens durch gerechte Steuererhebung dienen. Aufgaben und
Schwerpunkte des Zolls orientieren sich auch im gesellschaftlichen Wan-
del immer an dieser besonderen Verantwortung. Deshalb konzentriert
sich die deutsche Zollverwaltung einerseits auf die Kernbereiche ihrer
Aufgabenstellung, wie zum Beispiel die Grenzabfertigung von Waren,
die Erhebung von Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern sowie die Be-
kämpfung von Rauschgiftschmuggel oder Markenpiraterie. Andererseits
nimmt sie als bundesweit präsente Verwaltung aber auch neue, gesell-
schaftlich wichtige Aufgaben wahr wie die Bekämpfung der illegalen
Beschäftigung.
Der Zoll erfüllt seine Aufgaben so, dass er mit modernen Planungs-,
Steuerungs- und Arbeitsmethoden Effizienz, Flexibilität und Zuverlässig-
keit garantiert. Die Gesellschaft hat einen Anspruch darauf, dass mit
Steuergeldern wirtschaftlich umgegangen wird. Der Zoll setzt diesen
Anspruch durch eine tiefgreifende Strukturreform um. Dabei werden
auch Dienststellen abgebaut, ohne dass es zu einem Abbau von Leistung
kommt. Dies ist nur möglich durch umfassenden Einsatz moderner
Informationstechnik, sinnvolle Verbesserung der Aufbau- und Ablauf-
organisation und die Beseitigung überflüssiger bürokratischer Hürden.
Unter dem Dach des Bundesministeriums der Finanzen ist der deutsche
Zoll ein wichtiger Bestandteil des modernen, aktivierenden Staates.
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DER ZOLL IN EUROPA UND IN DER WELT
Der Zoll in Europa ...
Bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaften war eines der
Hauptziele die Schaffung einer gemeinsamen Zollunion. Die Mitglied-
staaten der Zollunion verzichten auf Zölle und Abgaben an den inner-
gemeinschaftlichen Grenzen und schützen ihr Wirtschaftsgebiet durch
Zölle und Abgaben gegenüber Wareneinfuhren aus Drittstaaten.
Mit Öffnung des Europäischen Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 sind
auch die Zollkontrollen an den Binnengrenzen entfallen. Die Einnahmen
aus Zöllen fließen dem EU-Haushalt als eigene Haushaltsmittel zu. Im
Jahr 2000 betrugen die Zolleinnahmen 15 Mrd. EUR, davon wurden
3,4 Mrd. EUR durch die deutsche Zollverwaltung erhoben.
Parallel dazu wurden die ebenfalls beim Grenzübertritt vorgesehenen
Kontrollen zu steuerlichen Zwecken durch neue Umsatzsteuerregelungen
für den „innergemeinschaftlichen Erwerb“ ersetzt sowie durch eine weit-
gehende gemeinschaftsweite Harmonisierung der Verbrauchsteuern ent-
behrlich gemacht.
Bereits seit 1988 werden sämtliche Zollverfahren in der EU mit einem
einheitlichen Dokument angemeldet, durch das die unübersichtliche
Flut der Zollformulare beseitigt wurde. Ein weiterer Schritt zur Verwirk-
lichung des Binnenmarktes wurde am 1. Januar 1994 mit Inkrafttreten
des Gemeinschaftlichen Zollkodex vollzogen, der alle Zollverfahren der
EU regelt. Die Zollbehörden im gesamten Gemeinschaftsgebiet arbeiten
seitdem mit einer einheitlichen Rechtsgrundlage.
T E X T S E I T E
Die Höhe der Zollsätze für Drittlandswaren ergibt sich aus dem Gemein-
samen Zolltarif (GZT). Der GZT wird in Anlehnung an die Entwicklungen
der Gemeinsamen Handelspolitik der EU-Länder jährlich aktualisiert. Die
Zollsätze können je nach Art und Ursprung der eingeführten Ware vari-
ieren. In der Vergangenheit wurden jedoch die Tarife für die meisten
Warengruppen gesenkt. Die EU gehört heute zu den Niedrigzollregio-
nen der Welt.
Die Abwicklung der gemeinschaftlichen Zollverfahren obliegt weiterhin
den nationalen Zollverwaltungen. Dies führte zu einer neuen Wettbe-
werbssituation unter den Mitgliedstaaten, da der Einführer die Wahl
hat, über welches Land er seine Waren in die Europäische Union impor-
tiert. Die nationalen Zollbehörden standen daher vor der Herausforde-
rung, ihre Organisation sowie ihre Arbeitsabläufe anzupassen, um inner-
halb Europas konkurrenzfähig zu bleiben. Die Einführung effizienter
Verfahren kam zugleich dem Interesse der Wirtschaftsbeteiligten an ei-
ner unkomplizierten und zügigen Zusammenarbeit mit dem Zoll zugute.
Im Ergebnis führten die Europäische Zollunion und der Binnenmarkt zu
einer beispiellosen Vereinfachung und Zunahme des innergemeinschaft-
lichen Handels. Darüber hinaus wurden die Wirtschaftsbeteiligten in der
EU zu international wettbewerbsfähigen Handelspartnern. Die EU etab-
lierte sich als weltweit umsatzstärkste Handelsregion, die über 15 Prozent
des internationalen Handels abwickelt.
Dieses Erfolgskonzept wird bestätigt durch die Beitrittsgesuche zahl-
reicher Mittel- und Osteuropäischer Staaten sowie durch das Interesse
anderer Staaten und Zollunionen an einer Zusammenarbeit mit der EU.
So ist die EU mit Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz
durch Freihandelsabkommen, mit Andorra, San Marino und der Türkei
durch Zollunionen verbunden. Zahlreiche Präferenz- und sonstige
Handelsabkommen mit wichtigen Wirtschaftspartnern haben zusätzliche
Vergünstigungen für den Handel mit Drittstaaten geschaffen.
... und in der Welt
Wichtigstes weltweites Forum für die Förderung und Erleichterung des
internationalen Handels durch den Abbau von Zöllen und sonstigen
Handelsbeschränkungen sind die Ministerrunden der Welthandels-
organisation (WTO). Die WTO ist 1994 aus dem 1947 unterzeichneten
GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) hervorgegangen. Die
bedeutendsten Maßnahmen sind die in regelmäßigen Abständen ein-
berufenen „Zollsenkungsrunden“, in denen über den fortlaufenden
Abbau von Zöllen entschieden wird. Die neunte dieser Verhandlungs-
runden wurde im Dezember 2001 in Doha/Katar eröffnet.
Die Europäische Union ist Gründungsmitglied der Welthandelsorgani-
sation. Im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik können so die Ver-
handlungspositionen der Mitgliedstaaten koordiniert und einstimmig
vorgetragen werden. Dies verhilft den EU-Staaten zu einer soliden Ver-
handlungsbasis gegenüber den großen Handelsnationen USA, Japan und
Kanada.
Neben dem politischen Forum WTO befasst sich die Weltzollorganisation
WZO (hervorgegangen aus dem 1952 gegründeten Brüssler Zollrat) mit
der weltweiten Vereinfachung und Angleichung von Zollverfahren.
Wichtigste Aufgabe der WZO ist die Pflege des sogenannten „Harmoni-
sierten Systems“. Dieses besteht aus einer systematischen Aufzählung
aller denkbaren Warengruppen und ist Grundlage für eine weltweit
einheitliche Bezeichnung und Einordnung aller Güter.
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Die Zölle, die einst Pate standen für den Namen dieser Verwaltung, dienen
dem Schutz der heimischen Wirtschaft vor zu billigen Konkurrenzproduk-
ten aus dem Ausland. Sie verlieren heutzutage immer mehr an Bedeu-
tung. Im Zeitalter der zunehmenden Globalisierung und des weltweiten
Austausches von Waren ist der Zugang der Wirtschaft zum europäischen
und weltweiten Markt ein entscheidender Faktor für wirtschaftliche Sta-
bilität und Wachstum. Der Beseitigung von Handelshemmnissen kommt
daher eine bedeutende Rolle zu, die Zollsätze wurden und werden schritt-
weise gesenkt. Der Zollsatz „Null“ ist zum politischen Ziel geworden.
Von weitreichender Bedeutung ist der Beitrag der Zollverwaltung zum
Schutz der Wirtschaft und der Bürger. Die Verhinderung und Aufdeckung
der organisierten und oft international verzweigten Verbrechen steht im
Mittelpunkt der Anstrengungen. Daneben unterbindet der Zoll mit sei-
nen Kontrollen an Grenzen, auf Flughäfen und in Seehäfen die illegale
Einfuhr von Waren. Das können Zigaretten, Alkohol, Waffen, Drogen
oder vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten sein. Ebenso
fahndet der Zoll nach Geräten und Gebrauchsgegenständen, die den bei
uns geltenden Rechtsvorschriften nicht entsprechen, oder nach Artikeln,
mit denen Produkt- und Markenpiraten schnelle Geschäfte machen
wollen.
Eine weitere bedeutende Aufgabe obliegt dem Zoll als Teil der Steuer-
und Abgabenverwaltung. Im Jahre 2001 hat der deutsche Zoll insgesamt
95,2 Mrd. EUR an Verbrauchsteuern und Einfuhrumsatzsteuer eingenom-
men. Die Einnahmen an klassischen Zöllen für Waren aus Drittstaaten au-
ßerhalb der Europäischen Union von jährlich rund 3 Mrd. EUR fließen in
den Haushalt der Europäischen Union.
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Die Containerprüfanlage in Hamburg
Seit fast sechs Jahren gibt es für 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Arbeitsplatz der
besonderen Art. Denn hier wird ein hocheffizientes Hilfsmittel in der Schmuggelbekämpfung
eingesetzt: die Durchleuchtungstechnik. Damit können Container, zu deren Überprüfung früher
ein personalintensiver, mehrstündiger Entladevorgang erforderlich war, innerhalb weniger Mi-
nuten vollständig kontrolliert werden. Bisher sind über 73.000 Ladeeinheiten überprüft worden.
Das Ergebnis der Kontrollen hat die Vorhersagen weit übertroffen. In knapp sechs Jahren
wurden mehr als 1.000 Falschanmeldungen aufgedeckt. Besonders spektakuläre Funde sind
22 Tonnen Marihuana, fast 2.500 kg Kokain, über 500 Millionen Zigaretten sowie zahlreiche
Waffen. Außerdem stießen die Zöllner auf mehr als 40 gestohlene Luxus-Pkw.
Der durch die Anlage verhinderte volkswirtschaftliche Schaden beträgt 351 Millionen EUR. Die
Baukosten der Anlage beliefen sich auf 18 Millionen EUR. Die Ausgabe hat sich also gelohnt.
Angesichts der Erfolge ist in Hamburg geplant, die Kontrollen auszuweiten und zu den bisher
zwei Schichten, in denen weit über 100 Ladeeinheiten pro Tag überprüft werden können, eine
zusätzliche Schicht einzurichten. So kann auch dem Wunsch der Kunden nach schneller Grenz-
abfertigung noch besser entsprochen werden.
Der Zoll versteht sich bei all diesen Aufgaben als Dienstleister für den legal
handelnden Bürger und Wirtschaftsbeteiligten. Sein Ziel ist es, diese so
wenig wie möglich zu belasten. Der Reisende merkt das am ehesten,
wenn er an der Grenze einfach nur „durchgewunken“ wird. Aber auch
für die Wirtschaft gibt es zahlreiche Verfahren, eine Zollabfertigung zu
vereinfachen und zu beschleunigen. Durch den intensiven Einsatz von
Informationstechnologie ist es dem Zoll gelungen, Kontrollen wirksamer
und Abfertigungsverfahren schneller zu gestalten. Dies führte zu Kosten-
ersparnis für die Wirtschaft und einem Sicherheitsgewinn für alle.
Damit leistet der Zoll auch einen wichtigen Beitrag für die Attraktivität
des Standortes Deutschland.
1. Der Zoll unterstützt die reibungslose Ein- und Ausfuhr von Waren
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
Der Zoll arbeitet traditionell eng mit der Wirtschaft zusammen. Das
gemeinsame Anliegen ist die schnelle und einfache Abfertigung des
Warenverkehrs. Angesichts des ständig steigenden grenzüberschreiten-
den Warenverkehrs hat die Zollverwaltung schon vor über 30 Jahren
vereinfachte Verfahren entwickelt, die den für die Zollanmeldung erfor-
derlichen Zeit- und Arbeitsaufwand deutlich reduzieren. Von 1998 bis
2000 stieg die Anzahl der Zollabfertigungen von Waren zum freien Ver-
kehr von 24,1 auf 29,5 Millionen Abfertigungen an. Dieser Warenfluss
konnte wesentlich beschleunigt, der Arbeitsablauf in den Unternehmen
und den Zollstellen rationeller gestaltet werden. Die Verfahren – heute
bezeichnet als „vereinfachtes Anmeldeverfahren“ und „Anschreibeverfah-
ren“ – wurden im Laufe der Jahre ständig weiterentwickelt und den wirt-
schaftlichen Gegebenheiten und rechtlichen Vorgaben angepasst. Heute
machen modernste Informationstechnologien die Zollabwicklung noch
schneller und komfortabler.
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Ziel dieser Vereinfachungen ist es, den Aufenthalt der Warentransporte
an der Grenze möglichst kurz zu halten. Die eigentliche Zollabfertigung
soll von der Grenze an den Bestimmungsort oder in das Unternehmen
verlagert werden. Dazu dient die Beförderung in einem zollamtlich
überwachten Versandverfahren. Dieses Versandverfahren wird zur Zeit
in 22 europäischen Ländern praktiziert. Wenn Ware von einem dieser
Länder zu einem deutschen Bestimmungsort versandt werden soll, so
kann sie direkt nach der Abfertigung in diesem Land bis zum Bestim-
mungsort durchlaufen. An der Grenze sind kein längerer Aufenthalt
oder besondere Zollformalitäten notwendig. Dasselbe gilt umgekehrt
für die Ausfuhr von Waren aus Deutschland in andere Partnerländer.
Wenn die Ware bei der Zollstelle an der Grenze, am Bestimmungsort
oder im Betrieb des Empfängers angekommen ist, muss sie eine soge-
nannte zollrechtliche Bestimmung erhalten. Der Einführer kann seinen
wirtschaftlichen Erfordernissen entsprechend zwischen mehreren Mög-
lichkeiten wählen. Will er über die Ware frei und ohne zollrechtliche
Beschränkungen verfügen, so wird sie unter Erhebung von Einfuhrabga-
ben in den freien Verkehr übergeführt. Andere Zollverfahren ermöglichen
es beispielsweise, die Ware – ohne Entrichtung der Einfuhrabgaben – zu
lagern, zu be- oder verarbeiten und anschließend wieder auszuführen.
Gebiet der Gemeinschaft. Dadurch wird der Unterschied zwischen den
Weltmarktpreisen und den höheren Preisen innerhalb der Gemeinschaft
ausgeglichen.
Mit dem Zoll sicher reisen
Die meisten Bürgerinnen und Bürger kommen irgendwann mit dem Zoll
in Berührung, auch wenn sie beruflich nichts mit Im- oder Export zu tun
haben. Vor allem bei Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Uni-
on müssen die Bürgerinnen und Bürger Zollkontrollen passieren. Oft
stellt sich bei der Rückkehr die Frage: Was darf ich mit nach Deutsch-
land bringen? Wie muss ich mich verhalten, wenn ich an der Grenze an-
gekommen bin? Der Zoll leistet auch hier effiziente und schnelle Unter-
stützung. Und zwar nicht erst an der Grenze bei der Rückreise nach
Deutschland. Schon vor Antritt der Reise ermöglichen es Informationsan-
gebote des Zolls, sich einen Überblick über die bestehenden Regelungen
zu verschaffen. Besonders umfassende Informationen finden sich im In-
ternet (www.zoll-d.de). Hinweise, insbesondere zu den Reisefreimengen,
enthalten die Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ sowie ver-
schiedene Merkblätter, die die Zollstellen bereithalten.
Ihre Fragen zum „Zoll“ beantwortet:
Zoll-Infocenter in Frankfurt am Main
Telefon 069-46 99 76-00
Telefax 069-46 99 76-99
E-Mail: [email protected]
Außenwirtschaftsüberwachung
Im Rahmen der Außenwirtschaftsüberwachung entscheidet der Zoll
anhand nationaler und internationaler Regelungen, ob eine Ware ein-,
aus- oder durchgeführt werden darf. Auch in Zeiten der weitgehenden
Liberalisierung des Außenwirtschaftsverkehrs sind, zum Beispiel aus han-
delspolitischen Gründen oder zur Wahrung von Sicherheitsinteressen,
Einschränkungen erforderlich. Manche Waren dürfen gar nicht ein- oder
ausgeführt werden, andere nur mit besonderer Genehmigung oder nur
im Rahmen bestimmter Mengenbegrenzungen. Einen Schwerpunkt bil-
det der Textil- und Bekleidungssektor. Er wird durch Einfuhrquoten ge-
schützt, die die Europäische Union aufgrund des Welttextilabkommens
vereinbart und festgelegt hat und die eine Überschwemmung des euro-
päischen Marktes mit Billig-Textilien verhindern sollen. Bei der Ausfuhr
gibt es Verbote oder Genehmigungspflichten, die beispielsweise verhin-
dern sollen, dass Kriegswaffen geliefert werden.
Bei Waren, die zu besonders niedrigen Preisen (Dumpingpreise) auf dem
Weltmarkt angeboten werden, stellt die Zollerhebung auch heute noch
ein geeignetes Mittel zum Schutz der europäischen Wirtschaft dar. Ge-
meinschaftsunternehmen, deren Wettbewerbsfähigkeit durch Lieferung
von Drittlandswaren zu Dumpingpreisen gefährdet wird, können bei der
EU-Kommission beantragen, dass bei der Einfuhr dieser Waren, zusätz-
lich zu den sonstigen Einfuhrabgaben, ein sogenannter Antidumping-
Zoll erhoben wird. Dies ist bereits für eine Reihe von Waren geschehen,
so zum Beispiel für Fernseher aus Japan oder Malaysia.
In der Europäischen Union gibt es für Agrarwaren, zum Beispiel Getrei-
de, Milch, Zucker oder Rindfleisch, sogenannte Marktordnungen, durch
die die Ziele der gemeinsamen Landwirtschaftspolitik erreicht werden
sollen. Besonderes Merkmal der meisten Marktordnungen sind gemein-
same Preisregelungen, die der Stabilisierung der Preise auf dem Gemein-
schaftsmarkt dienen. Der Zoll erhebt deshalb bei der Einfuhr dieser Wa-
ren Einfuhrabgaben und gewährt Erstattungen bei der Ausfuhr aus dem
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Zigaretten geschmuggelt, ist damit in erster Linie ein finanzieller Scha-
den für den Staat verbunden. Werden dann aber auch Rauschgift und
Waffen geschmuggelt oder gar Menschen über die Grenzen geschleust,
stehen das Leben und Wohlergehen von Menschen auf dem Spiel.
Der Zoll bietet Schutz vor den Folgen gefährdender Aktionen krimineller
Einzelner oder Gruppen. Dabei ist er bestrebt, die kriminelle Organisa-
tion als Ganzes aufzudecken und unschädlich zu machen. Die Ermittlun-
gen und Observationen der Zollfahndung dauern daher oftmals mehrere
Monate, bis sie letztlich zum Erfolg führen.
2. Ein schützendes Dach für Bürger, Wirtschaft undUmwelt
Schutz bieten: von dieser bedeutenden Dienstleistung der Zollverwal-
tung profitieren Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen ebenso wie
Tiere, Pflanzen und die Umwelt. Zöllnerinnen und Zöllner der Zollstellen
und Zollkommissariate an den Grenzen und im Landesinneren, der
bundesweit operierenden Mobilen Kontrollgruppen, der Küstenwache
und der Zollfahndung sind dafür im täglichen Einsatz.
Die Zollverwaltung trägt zur gerechten und korrekten Abführung der
Abgaben (Zölle, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge etc.) bei und
schützt damit legal und korrekt handelnde Unternehmen unseres Ge-
meinwesens vor unlauterem Wettbewerb. Der Zoll kontrolliert, ob die
eingeführten Waren qualitativ in Ordnung sind und schützt damit die
Gesundheit der Bevölkerung. In gleichem Maße finden ordnungsgemäß
produzierende Unternehmen Schutz vor vermeintlich günstigen Herstel-
lern minderwertiger Produkte, die den Konsumenten über die Qualität
täuschen. Ebenso schützt der Zoll unseren Lebensraum einschließlich der
Tier- und Pflanzenwelt. Was wäre, wenn unsere Strände ölverseucht,
Wohngebiete radioaktiv verstrahlt, die Artenvielfalt der Tier- und Pflan-
zenwelt von Jahr zu Jahr drastisch ärmer werden würde?
Ob es um den illegalen Versand von Abfällen, den Transport gefährli-
cher Güter mit nicht zugelassenen Fahrzeugen oder den Schmuggel von
Rauschgift, Waffen und hochsteuerbarer Waren geht: Überall hat die
Zollverwaltung ein wachsames Auge auf die Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften zum Schutz von uns allen.
Der Schmuggel von Zigaretten im großen Stil zum Beispiel setzt eine
organisierte und grenzüberschreitende Struktur der Schmugglerbande
voraus. Und die Erfahrungen des Zollkriminalamtes belegen: Sind krimi-
nelle Strukturen erst einmal aufgebaut, werden diese sehr rasch auch für
andere kriminelle Aktivitäten genutzt. Wurden zunächst unversteuerte
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Ein lohnendes Geschäft?
Straff organisiert, international besetzt und länderübergreifend: So präsentieren sich oft
Zigarettenschieber und andere kriminelle Organisationen. Der Deal scheint verlockend: In
Großbritannien beispielsweise kostet die Packung versteuerter Zigaretten an die 7 EUR. Ille-
gal, also unversteuert, könnten diese Zigaretten weit unter Preis schwarz verkauft werden.
Folgendes Beispiel zeigt, wie die Schmuggler vorgehen:
In Großbritannien produzierte Zigaretten wurden zunächst legal in baltische Staaten expor-
tiert. Von dort kamen sie gut versteckt im Schiffscontainer illegal über den Ostseehafen
Rostock zurück in die Europäische Union. Von einer Lagerhalle im Rheinland starteten
dann die Transporte mit unversteuerten Zigaretten per LKW in Richtung Großbritannien.
Bei einer Routinekontrolle einer Mobilen Kontrollgruppe entdeckten Zollbeamte unverzollte
Zigaretten auf einem Sattelzug, dessen Ladung mit „Torf in Säcken“ angegeben ist. Sollte
auch dieser Fund wieder nur die Spitze eines Eisberges sein? Die Zollfahndung leitete die
Ermittlungen ein. Akribisch wurden Spuren, Beobachtungen und Aussagen zusammen-
getragen und bewertet. Die Spur führte nach Litauen, dort wurde der Torf abgebaut und im
Auftrag einer Schweizer Gärtnerei verschickt. Schiffsrouten von Litauen zu deutschen Häfen
wurden ausgewertet, Ladelisten analysiert. Ergebnis: Es gab regelmäßige Torftransporte aus
Litauen nach Rostock. Die Schiffspapiere wiesen „Torf in Säcken“ aus. Zigaretten? Fehl-
anzeige! Die Empfängerfirma des Torfs in der Schweiz erwies sich als unverdächtig, dort
kam tatsächlich immer nur Torf an.
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Das Kontrollziel wird mit nur relativ wenigen, besonders ausgebildeten
Spezialkräften erreicht. Die von ihnen genutzten elektronischen Kom-
munikationsmittel gewährleisten eine schnelle und effektive Auswertung
des betrieblichen Rechnungswesens und lassen kurzfristige Kontakte
auch zu anderen Verwaltungen zu. Dadurch werden die Prüfungszeiten
verkürzt, was auch die Wirtschaftsunternehmen zu schätzen wissen.
Der Prüfungsdienst der Zollverwaltung sieht sich dabei als Partner der
Wirtschaft. „Zolldienst ist Wirtschaftsdienst“ lautet der Anspruch. Oft er-
kennen Unternehmen erst durch diese Prüfung, wo ihre Schwachstellen
liegen oder Kommunikationsketten unterbrochen sind, wie Zollverfah-
ren vereinfacht, beschleunigt und damit kostengünstiger als bisher
gestaltet werden können.
Und der Zoll prüft auch, ob die Unternehmen ihre Beschäftigten legal
beschäftigen. Die Bekämpfung illegaler Beschäftigung oder, umgangs-
sprachlich ausgedrückt, der „Schwarzarbeit“ hat viele Facetten: Es gibt
den Arbeitgeber, der seine Arbeiter nicht zur Sozialversicherung anmel-
det, die Arbeitnehmerin, die ohne Steuerkarte arbeitet, den Ausländer,
der ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung arbeitet, den Arbeitsver-
leiher, der ohne Erlaubnis Arbeitskräfte illegal verleiht, die Arbeitslose,
die nebenbei arbeitet und gleichzeitig Arbeitslosengeld bezieht, und vie-
le andere. Sie alle haben jedoch eines gemeinsam: Ihr Tun vernichtet
dauerhaft legale Arbeitsplätze und erhöht damit die Arbeitslosigkeit,
bringt den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge.
Das verursacht Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten legal arbeitender
Unternehmen und Arbeitnehmer, erhöht die Abgabenlast für die Soli-
dargemeinschaft und trägt zur Ausbeutung der illegal Beschäftigten bei.
Aufgrund seiner bundesweiten Präsenz verfügt der Zoll über die geeig-
nete Infrastruktur, um zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeit die
illegale Beschäftigung zu bekämpfen und einzudämmen. Seit mehr als
zehn Jahren prüft der Zoll insbesondere im Bau-, Reinigungs- und Schau-
Die Zigaretten mussten also in Deutschland ausgeladen worden sein. Der nächste „Torf-
transport“ für die Gärtnerei in der Schweiz wurde auf seiner Fahrt durch Deutschland bis in
die Schweiz observiert. Der LKW unterbrach seine Fahrt für 2 Stunden in einer Lagerhalle
im Rheinland. Der Verdacht der Ermittler: In der Halle werden die Zigaretten entladen und
Torf zugeladen. Weitere Ermittlungen führten zur Identifizierung des Lagerinhabers. Die
Zollfahnder beantragten die Überwachung seines Telefons und observierten die Lagerhalle.
Als dem Lagerinhaber telefonisch die Ankunft eines weiteren Containers aus Litauen an-
gekündigt wurde, stand der Termin zum Handeln fest. Der LKW wurde auf seiner Fahrt ver-
deckt observiert, die Zufahrtswege zum Lager ebenso. Alles lief nach Plan. Beim Eintreffen
des Fahrzeugs griffen die Fahnder zu. Ergebnis: 30 Millionen unversteuerte Zigaretten wur-
den beschlagnahmt, zwei Dutzend Personen festgenommen.
Die Schmuggler hatten in der Halle eine Verpackungsstation eingerichtet. Dort verpackten
sie die Zigarettenstangen in Konserveneimern für „Oliven“ oder „Sauerkraut“; das Minder-
gewicht der Eimer wurde mit Sand ausgeglichen.
Mit dem erfolgreichen Zugriff war das Ermittlungsverfahren aber längst nicht abgeschlos-
sen. Es folgten Vernehmungen, Beweissicherung, Vernichtung der Zigaretten, Rekonstruk-
tion früherer Transporte, Feststellung des Tatumfangs, Gerichtsverfahren, Haftstrafen, Geld-
strafen, Steuernachzahlung.
Steuer- und Abgabengerechtigkeit – Schutz der Wirtschaft vor unlauterer Konkurrenz
„Vor dem Gesetz sind alle gleich“. Damit diese Aussage für die Wirt-
schaftsbeteiligten stimmt, kontrolliert der Prüfungsdienst der Zollverwal-
tung, ob die Zoll- und Steuervorschriften eingehalten und die Waren
ordnungsgemäß kaufmännisch erfasst worden sind. Damit trägt der Prü-
fungsdienst erheblich zur Steuergerechtigkeit bei.
Der Warenverkehr nimmt ständig zu. Die Erweiterung der Europäischen
Union um die östlichen Nachbarn wird ihn noch weiter ankurbeln. Die
Wirtschaft muss über georderte Waren schnell verfügen und ihre Kunden
beliefern. Die Zollverwaltung hat sich diesen Herausforderungen gestellt
und die notwendigen Zoll- und Steuerkontrollen in die Wirtschaftsbe-
triebe verlagert. Das wissen vor allem die großen Import- und Export-
betriebe zu schätzen. Gleiches gilt bei der Erhebung und Verwaltung der
im Inland entstehenden Verbrauchsteuern auf Bier, Branntwein, Kaffee,
Mineralöl, Schaumwein, Strom, Tabak und Zwischenerzeugnisse (alkoho-
lische Getränke wie z.B. Sherry).
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Immer häufiger entdeckt der Zoll auch Waren mit gefälschten Marken-
zeichen und sonstige nachgeahmte Produkte. Gerade in Niedrigpreis-
ländern im osteuropäischen und asiatischen Raum werden häufig solche
Waren hergestellt und zu Billigpreisen angeboten. Durch die sogenannte
„Produktpiraterie“ entstehen den rechtmäßigen Markenherstellern er-
hebliche Schäden; bei kleineren Unternehmen kann dies bis zum Konkurs
führen.
Neben Uhren, Parfums und Bekleidung bekannter Markenhersteller wer-
den mittlerweile auch Computerspiele, Musik-CDs, Flugzeug- und Kfz-
Ersatzteile sowie Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs nach-
gemacht. In Zusammenarbeit mit den Inhabern der Markenrechte be-
schlagnahmen und vernichten die Zollstellen gefälschte Produkte. Damit
schützt der Zoll den Verbraucher vor minderwertigen und gesundheits-
gefährdenden Produkten und die Wirtschaft vor wirtschaftlichem Scha-
den.
Der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor radioaktiven Stoffen
gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Zolls. Das „Gesetz über die fried-
liche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren“,
besser bekannt unter „Atomgesetz“, sowie die „Strahlenschutzverord-
nung“ regeln die Verwendung und den Transport radioaktiver Stoffe wie
beispielsweise Kernbrennstoffen. Deren Ein- und Ausfuhr bedarf einer
Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Die Zollverwaltung prüft, ob der grenzüberschreitende Transport nach
den vorgeschriebenen Bedingungen erfolgt und eine Gefährdung der
Bevölkerung ausgeschlossen werden kann.
Im Rahmen ihrer Kontrollen führt die Zollverwaltung auch Strahlen-
messungen auf radioaktive Oberflächenkontamination durch. Ergibt
die Messung eine geringe Strahlung, werden die zuständigen Strahlen-
schutzbehörden eingeschaltet. Überschreitet die Strahlung einen fest-
gelegten Höchstwert, wird die Sendung unmittelbar zurückgewiesen.
24
stellergewerbe sowie im Transport- und Personenbeförderungsgewerbe,
ob die angetroffenen Arbeitnehmer ordnungsgemäß beschäftigt sind, ob
die Meldepflichten der Arbeitgeber nach dem Sozialgesetzbuch erfüllt
werden oder ob die Arbeitnehmer neben ihrer Beschäftigung miss-
bräuchlich Sozialleistungen beziehen und ob im Baugewerbe Mindest-
löhne gezahlt werden.
Ergeben sich bei diesen Prüfungen Anhaltspunkte für Straftaten oder
Ordnungswidrigkeiten, sind die Beamten verpflichtet, die ersten unauf-
schiebbaren Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts zu treffen.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft werden die Beamten gegebenen-
falls mit weiteren Ermittlungen beauftragt.
Verbraucherschutz, Umweltschutz und Schutz der Wirtschaftgreifen Hand in Hand
Die Zollverwaltung nimmt viele Aufgaben wahr, die dem Schutz der
öffentlichen Ordnung, der Umwelt, der menschlichen Gesundheit, der
Wirtschaft, des Kulturgutes und vor allem des Verbrauchers dienen.
Die Zollverwaltung wirkt mit bei der Überwachung der Einhaltung von
rund 80 Rechtsvorschriften, die die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren
entweder durch Genehmigungserfordernisse beschränken oder ganz
verbieten. Der Verbraucherschutz hat dabei erheblich an Bedeutung
gewonnen.
Transporte mit gefährlichen Waren wie zum Beispiel verseuchte oder
verunreinigte Lebensmittel, gefährliches Spielzeug, mit giftigen Farb-
stoffen getränkte Lebensmittel, nicht geprüfte, lebensgefährliche Feuer-
werkskörper werden angehalten und einer genauen Prüfung durch die
Fachbehörden unterzogen. Stellt sich heraus, dass die Waren für den
Verbraucher eine Gefahr darstellen, werden sie beschlagnahmt und
vernichtet.
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Schutz der Schutzlosen
Viele Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar
vom Aussterben bedroht. Deshalb wurde 1973 das „Übereinkommen
über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender
Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) ge-
schlossen, mit dem mehr als 4.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten und
die daraus gewonnen Erzeugnisse geschützt werden. Weltweit sind
bisher über 120 Staaten dem Abkommen beigetreten; die Europäische
Union hat sich 1984 zur Anwendung verpflichtet. Zusätzlich bestehen
bei uns nationale Schutzregelungen, die weit über die internationalen
Regelungen hinausgehen.
Die Zollverwaltung nimmt ihren Überwachungsauftrag sehr ernst und
kontrolliert Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen – insbesondere
Fernreisende – sehr genau. Die meisten Verstöße werden von Urlaubern
begangen, die häufig Präparate oder Teile geschützter Tier- und Pflan-
zenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein mit
nach Hause bringen und damit dem Aussterben von Tieren und Pflan-
zen Vorschub leisten.
Auch auf der Nord- und Ostsee und auf Binnengewässern an den Gren-
zen zur Schweiz und zu Tschechien und Polen ist der Zoll präsent. Der
Wasserzolldienst ist seit 1994 in den Koordinierungsverbund „Küsten-
wache“ integriert. Mit den anderen Institutionen, die der Küstenwache
angehören, dem Bundesgrenzschutz, der Wasser- und Schifffahrtsver-
waltung und der Fischereiaufsicht werden die Aufgaben abgesprochen
und wahrgenommen. Der Schutz der Fischbestände vor Überfischung,
die Beachtung der Umweltschutzbestimmungen für die Gewässer und
Küstenstreifen und die Schmuggelbekämpfung gehören ebenso zu den
Schutzaufgaben der Wasserzöllner wie die Rettung von Personen und
Schiffen aus akuter Seenot oder nach Unglücksfällen.
Ein Tag auf See
Tagschicht auf dem Zollkreuzer „Hamburg“, mit seinem in der Heckwanne mitge-
führten Tochterboot „Jan Cux“. In großen Lettern prangt das Wort „Küstenwache“
am Rumpf des Zollkreuzers. Die Schiffsbesatzung: Moderne „Seebären“, alle mit
nautischem oder maschinentechnischem Patent. Sie sind auf der Suche nach
Schmugglern, Umweltsündern und Geisterfahrern auf den Wasserstraßen.
Ein Fischkutter erregt Aufmerksamkeit. Der Schiffsführer der „Hamburg“ ent-
schließt sich zu einer näheren Kontrolle. Das Tochterboot wird zu Wasser gelassen.
Drei Besatzungsmitglieder setzen zum Fischkutter über; zwei klettern an Bord. Ihr
Interesse gilt den Netzen und dem Fischraum an Bord. Mit einer speziellen Mess-
lehre werden die Maschen auf ihre Größe untersucht, um festzustellen, ob deren
Weite den internationalen Vorschriften zum Schutz der Fischbestände entspricht.
Im Fischraum wird die Größe der gelagerten Fische stichprobenweise vermessen.
Alles ist in Ordnung. Das Küstenwachzentrum wird über die Kontrolle unterrichtet.
Dies hilft, ungewollte Doppelkontrollen zu vermeiden.
Der Zollkreuzer setzt seine Streifenfahrt fort. Durch ein Fernglas wird Treibgut aus-
gemacht. Vor dem Boot taucht ein Teil eines Fischnetzes auf. Nur seine Auftriebs-
körper weisen auf das gefährliche unsichtbare Hindernis hin. Gerät ein solches
Netz in die Schiffsschraube, wird jedes Schiff manövrierunfähig. Mit Hilfe des Bord-
krans gelingt es, das schwere Netz an Bord zu hieven. „Fischnetz als Schifffahrts-
hindernis beseitigt“ lautet die kurze Meldung an das Küstenwachzentrum, das sich
um die Entsorgung an Land kümmern wird.
Über Funk meldet ein Ölüberwachungsflugzeug eine auf See treibende Öllache.
Wahrscheinlich hat jemand sein Altöl „kostengünstig“ entsorgt. Das Zollboot
nimmt umgehend Kurs auf die gemeldete Position. Kurze Zeit später ist deutlich
die zähflüssige Ölschicht auszumachen. Vom Verursacher keine Spur. Vermutlich
hat er den Schutz der Dunkelheit genutzt, um die ölverseuchten Rückstände ins
Meer zu pumpen. Eine Probe der mit Öl verseuchten Wasseroberfläche wird ge-
nommen. Vielleicht gelingt es, anhand einer vergleichenden chemischen Analyse
den Verursacher doch noch zu ermitteln und zu überführen.
Die Rückfahrt geht entlang des „Naturschutzgebietes Wattenmeer“, wo Robben auf
Sandbänken ihre Ruhe finden und eine Vielzahl Seevögel zu Hause sind. Neugie-
rige Touristen sind nicht auszumachen. Wenn nichts Unvorhergesehenes mehr
passiert, wird die „Hamburg“ planmäßig an ihrem Liegeplatz festmachen.
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3. Einnahmeverwaltung des Bundes
Die Abgabenerhebung durch den Zoll trägt entscheidend dazu bei, die
Handlungsfähigkeit des Staates zur Erfüllung seiner Aufgaben zu si-
chern. Jedes Jahr nimmt der Zoll rund 100 Mrd. EUR an Steuern und
Zöllen ein.
Die Zollverwaltung erhebt die Verbrauchsteuern auf Bier, Branntwein,
Kaffee, Mineralöl, Schaumwein, Strom, Tabak und Zwischenerzeugnisse
(alkoholische Getränke wie z.B. Sherry) sowie die Einfuhrumsatzsteuer.
Verbrauchsteuern werden auf die vorgenannten Waren erhoben, die im
Steuergebiet in den Wirtschaftskreislauf treten und ver- oder gebraucht
werden.
Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Steuern finden Sie in der
Broschüre „Steuern von A bis Z“. Darin finden Sie Antworten auf die
Fragen: Was wird besteuert? Wer schuldet die Steuer? Wie hoch ist die
Steuer? Wie lautet die Rechtsgrundlage? Wer erhebt die Steuer? Wie
hat sich die Steuer entwickelt? Die Bestelladresse entnehmen Sie bitte
dem Abschnitt „Service“ am Ende dieser Broschüre.
Vollstreckung von Geldforderungen als „Inkassoorganisation des Bundes“
Die bei den Hauptzollämtern angesiedelten Vollstreckungsstellen der
Zollverwaltung sichern die Leistungsfähigkeit des Staates, indem sie die
dem Staat zustehenden Einnahmen bei säumigen Schuldnern beitreiben.
Sie können als „Inkassoorganisation des Bundes“ bezeichnet werden.
Die Vollstreckungsstellen werden tätig, wenn beispielsweise ein Reisen-
der seine Einfuhrabgaben für die aus dem Urlaub mitgebrachten Waren
nicht bezahlen will. Sie sind aber auch für die Realisierung anderer For-
derungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Perso-
nen des öffentlichen Rechts wie Landesarbeitsämter, Krankenkassen und
Berufsgenossenschaften zuständig. So wird zum Beispiel die Vollstre-
ckungsstelle im Auftrag des Landesarbeitsamtes tätig, wenn jemand zu
viel Arbeitslosengeld erhalten hat und diesen Betrag nicht freiwillig
zurückzahlt.
Der Vollstreckungsinnendienst veranlasst unter anderem die Pfändung
und Einziehung von Arbeitseinkommen oder Forderungen aus Bankgut-
haben. Aber auch die Vollstreckung in Immobilien ist möglich. Von be-
sonderer Bedeutung ist die Arbeit der Vollziehungsbeamten im Außen-
dienst. Sie haben die schwierige Aufgabe des tägliches Umgangs mit den
Schuldnern. Von ihnen wird daher ein hohes Maß an Konfliktbewälti-
gungs- und Entscheidungskompetenz gefordert. Die Vollziehungsbeam-
ten sind befugt, die Wohn- und Geschäftsräume des Schuldners nach
pfändbaren Gegenständen zu durchsuchen. Sachen, die der Schuldner
für eine bescheidene Lebensführung benötigt, werden nicht gepfändet.
Befindet sich ein säumiger Zahler in einer finanziellen Notlage, können
Vollstreckungsmaßnahmen durch Vollstreckungsaufschub, ggf. unter der
Voraussetzung von Ratenzahlungen, abgewendet werden.
Die gepfändeten Gegenstände werden der Verwertung zugeführt. Diese
findet u.a. als Internet-Auktion unter der Adresse www.auktion.zoll-d.de
statt. Der Erlös aus der Verwertung dient der Tilgung der Schuld. Im
Jahre 2001 wurden rund 770 Millionen EUR zugunsten der Gläubiger
eingenommen.
Anmerkungen: 1 Entwurf des Bundeshaus-
halts 2002.2 Das Aufkommen an der
Einfuhrumsatzsteuersteht dem Bund und denLändern gemeinsam zu.
3 Die Einnahmen aus denZöllen fließen – abzüglicheiner Verwaltungskosten-pauschale – der Europä-ischen Union zu.
4 Das Steueraufkommenfließt den Ländern zu.
Einnahmen der Zollverwaltung an Zöllen und Verbrauchsteuern
2000 2001 2002 1
Millionen EUR
Einnahmen Bundeshaushalt insgesamt 244.398 243.170 247.800
Einnahmen durch den Zoll:
Mineralölsteuer 37.826 40.690 42.500
Einfuhrumsatzsteuer 2 33.732 34.472 35.200
Tabaksteuer 11.443 12.072 12.400
Zölle3 3.394 3.275 3.225
Stromsteuer 3.356 4.322 4.950
Branntweinsteuer 2.151 2.143 2.075
Kaffeesteuer 1.087 1.039 1.050
Biersteuer 4 837 819 820
Schaumweinsteuer 478 457 450
Zwischenerzeugnissteuer 34 31 33
Insgesamt 94.338 99.320 102.703
31
Zoll online 2005 – das Internetangebotwww.zoll-d.de
Der Zoll ist gleichzeitig als Dienstleister und als hoheitliche Verwaltung
für Bürger und Wirtschaft da. Das setzt unter anderem voraus, dass sein
Handeln, seine Entscheidungen und Rechtsgrundlagen transparent, ver-
ständlich und nachvollziehbar sind. Nur gut informierte Bürger und
Wirtschaftsbeteiligte können ihre eigenen Interessen gemeinsam mit der
Verwaltung verfolgen und ihrerseits auch die berechtigten Interessen
des Staates anerkennen. Der Zoll nutzt neue Medien und modernste
Technik, um durch Online-Kommunikation mit seinen Gesprächspartnern
in Kontakt zu treten.
Im Rahmen des Gesamtprojektes BundOnline 2005 der Bundesregierung
wird der Zoll zukünftig als Internet-Dienstleistung präsent sein. Über die
Website www.zoll-d.de ist das aktuelle Informationsangebot im Internet
erreichbar.
Das Zoll-Infocenter in Frankfurt/Main ist das zentrale Call-Center der
Bundeszollverwaltung. Das Infocenter ist Auskunftsstelle für alle Fragen
rund um den Zoll. Der Kontakt zum Infocenter kann von der Website
oder direkt per E-Mail aufgenommen werden: [email protected].
Die Zoll-Auktion ist das unter www.auktion.zoll-d.de für jeden zugäng-
liche Online-Auktionshaus der Zollverwaltung zur Verwertung beschlag-
nahmter, gepfändeter oder ausgesonderter Gegenstände. Hier können
günstig Computer, Büromöbel, Stereoanlagen und vieles mehr ersteigert
werden, und zwar täglich rund um die Uhr. Der Zoll stellt dieses Ange-
bot auch allen anderen Verwaltungen des Bundes, der Länder und der
Kommunen zur Verfügung und bildet damit eine zentrale Plattform als
Auktionshaus der öffentlichen Hand.
Das Informations- und Wissensportal wird bis zum Jahr 2005 zu einer
leistungsstarken Online-Dienstleistungsplattform ausgebaut, über die alle
internetfähigen Dienstleistungen des Zolls für Bürger und Wirtschaft
erreichbar sein werden.
D E R Z O L L – P A R T N E R U N D D I E N S T L E I S T E R
F Ü R B Ü R G E R U N D W I R T S C H A F T
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D E R Z O L L – P A R T N E R U N D D I E N S T L E I S T E R F Ü R B Ü R G E R U N D W I R T S C H A F T
Dadurch wird die Zollverwaltung in die Lage versetzt, künftig noch ziel-
orientierter zu planen und zu handeln. Als moderne Verwaltung hat sie
den Anspruch, einen umfassenden und stets abrufbaren Überblick über
ihre Kosten, ihre Produktivität und die Qualität ihrer Arbeitsergebnisse
zu erhalten. Durch diese effizienten Controlling-Instrumente wird aber
auch die Zufriedenheit von Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern des Zolls erhöht.
Ein Vorbild an Integrität
Als Partner und Dienstleister für Bürger und Wirtschaft ist es der deut-
schen Zollverwaltung ein besonderes Anliegen, pflichtbewusst und ver-
lässlich aufzutreten und dabei in allen Aufgabenbereichen professionell
und integer zu handeln.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zolls verwalten eine sehr gro-
ße Summe Geld. Darüber hinaus ist ihnen staatliche Macht verliehen
worden, mit der sie in die Rechte Dritter eingreifen können. Dies birgt
das Risiko, in persönliche Konfliktsituationen zu geraten, in denen eine
Entscheidung zwischen integrem und fragwürdigen Verhalten zu treffen
ist. Im Interesse der Glaubwürdigkeit der Zollverwaltung ist es deshalb
von größter Bedeutung, sich dieser potentiellen Versuchung stets be-
wusst zu sein.
In den vergangenen Jahren wurden nur wenige schwerwiegende Inte-
gritätsverletzungen wie Korruptionsdelikte beim Zoll aufgedeckt. Dies
darf uns jedoch nicht in Sicherheit wiegen. Eine ständige selbstkritische
Überprüfung der Gegenmaßnahmen und ein fortwährendes Bemühen,
auch die Erfahrungen anderer Institutionen in die eigenen Überlegun-
gen einzubeziehen, sind Voraussetzungen einer erfolgreichen Integritäts-
sicherung.
Die Sensibilisierung der einzelnen Zöllnerin und des einzelnen Zöllners
für ein integres Verhalten hat daher von der Ausbildung bis zum Ende
der Laufbahn eine hohe Priorität.
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IT-Verfahren ATLAS – Der schnelle Draht zum Zollwww.atlas.zoll-d.de
Als erste aktive elektronische Dienstleistung wurde das IT-Verfahren
ATLAS für den Zollbereich entwickelt. Der Datentransfer mit den ATLAS-
Zollstellen ist an keine Öffnungszeiten gebunden, kann selbst vor Ein-
treffen der Waren durch eine vorzeitige elektronische Zollanmeldung
erfolgen und führt daher zu einer schnellen und effektiven Zollabwick-
lung. ATLAS entspricht den Anforderungen und Standards einer moder-
nen, exportorientierten und importoffenen Wirtschaft. Lange und damit
teure Stand- und Liegezeiten bei der Zollabfertigung werden vermieden.
Die umfassende Nutzung dieser Vorteile setzt den Einsatz einer zertifi-
zierten Teilnehmersoftware voraus. Bis Ende 2002 werden bis zu 90 Pro-
zent der gewerblichen Abfertigungen zum freien Verkehr mit ATLAS
abgewickelt werden können.
Auch Bürgerinnen und Bürgern, die nicht regelmäßig die Dienstleis-
tungen des Zolls in Anspruch nehmen und daher nicht über eine Teil-
nehmersoftware verfügen, können online mit dem Zoll kommunizieren.
ATLAS bietet ab Mitte 2002 über das Internet die Möglichkeit einer be-
schleunigten Zollabwicklung. Mit Einsatz der Internetzollanmeldung
entfällt eine umfassende Dateneingabe durch die Zollstelle, was den Ver-
waltungs- und Verfahrensablauf erheblich beschleunigt.
Einsatz moderner Controllinginstrumente
Die Zollverwaltung hat als große und in der gesamten Fläche der Bun-
desrepublik vertretene Verwaltung mit der Entwicklung der Kosten- und
Leistungsrechnung (KLR) und ihrer schrittweisen Einführung im gesam-
ten Geschäftsbereich eine wichtige zusätzliche Grundlage für wirtschaft-
liches Verwaltungshandeln geschaffen. Als wesentliche Ergänzung wird
seit April 2002 die KLR durch ein umfassendes, IT-gestütztes Controlling-
instrumentarium vervollständigt.
35
„Der Zoll verliert seine Grenzen“ – treffender lässt sich kaum umschrei-
ben, welche strukturellen Veränderungen die deutsche Zollverwaltung
im vergangenen Jahrzehnt organisatorisch und personalwirtschaftlich
geprägt haben.
Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands wurden zwei Zollverwal-
tungen, wie sie unterschiedlicher nicht sein konnten, unter einem ge-
meinsamen Dach zusammengeführt. In kürzester Zeit entstanden durch
die Integration der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Re-
publik mit ihren rund 7.000 Mitarbeitern 5 neue Oberfinanzdirektionen
mit 20 Hauptzollämtern und 5 Zollfahndungsämtern.
1993 wurde ein Stück geeintes Europa Wirklichkeit – die Grenzen fielen,
es entstand der Europäische Binnenmarkt. Für Bürgerinnen, Bürger und
Unternehmen ergaben sich dadurch weitreichende Konsequenzen:
Es entfielen die Zollkontrollen des Waren- und Reiseverkehrs und später,
aufgrund des Schengener Übereinkommens, auch die grenzpolizeilichen
Kontrollen des Reiseverkehrs an den Grenzen zu den Benelux-Staaten und
Frankreich.
Europas Bürger können „grenzenlos“ reisen.
Waren aus den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft unterliegen keiner
zöllnerischen Behandlung mehr.
Die Abfertigung von Waren aus Drittländern verlagert sich von den
Grenzen in das Binnenland.
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D E R Z O L L V E R L I E R T S E I N E G R E N Z E N
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D E R Z O L L V E R L I E R T S E I N E G R E N Z E N
Damit präsentierte sich bereits Ende des vergangenen Jahrzehnts eine
der größten, modernsten und schlagkräftigsten Zollverwaltungen
Europas. Doch Stillstand bedeutet Rückschritt. Die Zollverwaltung hat
den eingeschlagenen Weg der Erneuerung ihrer Binnenstrukturen auch
im neuen Jahrzehnt konsequent im Rahmen des Programms „Moderner
Staat – Moderne Verwaltung“ fortgesetzt. Ihre Planungen wurden teil-
weise bereits zu Beginn des Jahres 2002 umgesetzt. Die Zahl der Haupt-
zollämter wurde nochmals um die Hälfte, die Zahl der Binnenzollämter
um ein Fünftel und die Zahl der Zollfahndungsämter um fast zwei
Drittel reduziert. Der Zoll ist dem Ziel, eine noch leistungsstärkere, noch
effizientere und noch kostengünstigere Verwaltung zu schaffen, einen
entscheidenden Schritt näher gekommen.
36
Mit dieser Entwicklung entfielen viele Aufgaben der Zollverwaltung.
Rund 4.500 Arbeitsplätze waren betroffen. Weitere rund 1.000 Arbeits-
plätze wurden im Zuge des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union
und des Inkrafttretens des Schengener Übereinkommens an der Grenze
zu Dänemark frei.
Auswirkungen hatte dies auch auf die Organisation der Zollverwaltung.
Bis 1998 wurden im Zusammenhang mit der Verwirklichung des EU-
Binnenmarktes 23 Hauptzollämter und 216 Zollämter aufgelöst. Darüber
hinaus wurde 1998 die Zahl der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen
der Oberfinanzdirektionen von 21 auf 8 reduziert.
Entwicklung des Personalbedarfs in der Zollverwaltung
Jahr Bedarf in Arbeitskräften Ursache der Veränderung
1989 37.400
1990 44.500 Integration der Zollverwaltung der DDR
1993/1995 39.700 EU-Binnenmarkt, Schengener-Übereinkommen
1998 38.200 Organisationsstraffungen
2001-? 32.800 Strukturreform bis zur EU-Osterweiterung
Standorte Hauptzollämter Ende 1999
Hauptzollämter
Hauptzollamt-Bezirk
Oberfinanzdirektion-Bezirk
See-Grenze
EU-Grenze
Drittlands-Grenze
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D E R Z O L L V E R L I E R T S E I N E G R E N Z E N
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Organisatorisch präsentiert sich die deutsche Zollverwaltung traditionell
in einer dreistufigen Struktur:
Standorte Hauptzollämter im Jahr 2002
Hauptzollämter
Hauptzollamt-Bezirk
1 Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung zur Umwandlung des Zollkriminalamtes in eine Mittelbehörde werden diesem die Zollfahndungsämter als Örtliche Behörden unterstellt.
2 Eine Oberfinanzdirektion gliedert sich in bis zu vier Abteilungen. In Folgeorganisatorischer Straffungen ist der Zoll heute bundesweit nur noch beiacht Direktionen mit einer Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung vertreten.
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D E R Z O L L V E R L I E R T S E I N E G R E N Z E N
Auch im mittleren Dienst bietet die Zollverwaltung mit ihren Bereichen
Binnenzolldienst, Grenzzolldienst, nautischer und maschinentechnischer
Zolldienst beste berufliche Chancen. Im Binnenzoll werden die Beam-
tinnen und Beamten u.a. in der Zollabfertigung an Binnenzollstellen, in
der Steueraufsicht und in der allgemeinen Verwaltung tätig. Im Grenz-
zolldienst erfolgt der Einsatz in der Grenzaufsicht und Grenzabfertigung.
Dienst rund um die Uhr, die Bereitschaft eine Waffe zu führen und be-
sondere körperliche Anforderungen sind in diesem Einsatzbereich unab-
dingbar. Im nautischen und maschinentechnischen Zolldienst wird der
Dienst auf den Wasserfahrzeugen der Zollverwaltung verrichtet. Die see-
gehenden Boote sind in der Küstenwache der Bundesrepublik Deutsch-
land eingebunden. Neben dem nach den Schiffsbesetzungsvorschriften
geforderten nautischen oder maschinentechnischen Befähigungszeugnis
werden auch in dieser Laufbahn besondere körperliche Anforderungen
gestellt.
Eine berufliche Aufgabe, die praktische Fähigkeiten verlangt, bietet der
einfache Zolldienst. Der einfache Zolldienst wird mittelfristig neuen Auf-
gabenfeldern zugeführt werden. Der derzeitige Aufgabenschwerpunkt
liegt auf der Mitwirkung bei der Warenabfertigung an den Grenzzolläm-
tern. Im Zusammenhang mit dem Beitritt Polens und Tschechiens zur
EU ist beabsichtigt, geeigneten Beschäftigten dieser Laufbahn neue Tä-
tigkeitsfelder in der Laufbahn des mittleren Dienstes zu eröffnen.
40
Beamtinnen und Beamte in der Zollverwaltung
Nach wie vor bietet die Zollverwaltung knapp 40.000 moderne und
anspruchsvolle Arbeitsplätze. Je nach Eignungsvoraussetzungen, Aus-
bildung und Funktion gehören die Bediensteten den Laufbahnen des
höheren, des gehobenen, des mittleren und des einfachen Dienstes an.
Volljuristen oder Wirtschaftswissenschaftler, die einen ambitionierten,
abwechslungsreichen, sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz
suchen, finden im höheren Dienst der Zollverwaltung ein breites Betäti-
gungsfeld. Das berufliche Spektrum reicht von qualifizierten Verwal-
tungsaufgaben im Rahmen des Behörden-Managements bis hin zur Um-
setzung und Anwendung nationalen und gemeinschaftlichen Rechts auf
den Gebieten Zölle, Verbrauchsteuern und Marktordnungen. Leistungs-
bereitschaft, Engagement und Mobilitätsbereitschaft eröffnen Aufstiegs-
möglichkeiten in Führungs- und Spitzenpositionen.
Studieren und gleichzeitig schon Geld verdienen: Das ermöglicht eine
Ausbildung im gehobenen Zolldienst. Nach einer dreijährigen Fachhoch-
schulausbildung sammeln die Beamtinnen und Beamten in der Zollab-
fertigung erste berufliche Erfahrungen. Ihren Karriereweg in der Verwal-
tung können sie nach Neigung und Qualifikation selbst steuern. Dabei
eröffnet sich ein Aufgabenfeld, das die aktuellen politischen, wirtschaft-
lichen und ökologischen Entwicklungen in Deutschland und Europa zum
Inhalt hat. Mit gezielter Fortbildung wird das Erfahrungswissen vertieft,
den aktuellen Erfordernissen angepasst und das berufliche Fortkommen
gefördert.
43
Die Osterweiterung der Europäischen Union kommt in großen Zügen
voran. Schon in wenigen Jahren werden einige Volkswirtschaften Ost-
europas die notwendigen politischen und wirtschaftlichen Reformen
umgesetzt haben und somit eine enorme Bereicherung der europä-
ischen Wirtschaft werden. Der erweiterte Markt wird für viele Unter-
nehmen und Beschäftigte im „alten Europa“ große Chancen bieten, und
auch für die Zollverwaltung werden erneut strukturelle Herausforde-
rungen zu lösen sein. An den Grenzen zu Polen und Tschechien werden
beim Beitritt dieser Länder in großem Umfang Aufgaben wegfallen. Dies
bedeutet für rund 5.500 Arbeitsplätze organisatorische und inhaltliche
Veränderungen ihrer Tätigkeiten.
Schon zu Beginn diesen Jahres hat das Bundesfinanzministerium die
wesentlichen organisatorischen und personalwirtschaftlichen Eckdaten
festgeschrieben, die ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Beitritts Polens
und Tschechiens in Kraft treten werden. So sollen weitere 11 Hauptzoll-
ämter und 65 Grenzzollämter aufgehoben werden. Die Bundesregierung
wird auch bei dieser Verwaltungsreform der Maxime, die Staatsaufgaben
und -ausgaben auf das notwendige Maß weiter zurückzuführen, folgen
und damit ihrer Verantwortung den Bürgern und der Wirtschaft in
Deutschland gerecht werden. Effiziente Lösungen für leistungsfähige
Strukturen zum optimalen Preis – das sind die Ziele unserer kontinuier-
lichen Staatsreform und somit auch die Ziele für unsere moderne Zoll-
verwaltung.
Die Europäische Union ist ein Raum ohne Binnengrenzen. Zwischen den
Mitgliedstaaten der EU können Waren ohne Kontrollen umlaufen.
Gleichwohl ist die Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung
unionsweit und insbesondere der Schutz der finanziellen Interessen der
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P E R S P E K T I V E
45
P E R S P E K T I V E
EU eine entscheidende Aufgabe des Zolls. Vertreter der Zollverwal-
tungen aller EU-Mitgliedstaaten kommen daher regelmäßig in den Gre-
mien des Europäischen Rates in Brüssel zusammen. Durch abgestimmte
Aktionen, Fortentwicklung des rechtlichen Instrumentariums für einen
umfassenden und zügigen Informationsaustausch bei der Kriminalitäts-
bekämpfung sowie durch gemeinsame Aus- und Weiterbildungsmaß-
nahmen wird eine effektive Kriminalitätsbekämpfung erreicht.
Ein Schwerpunkt dieser Koordination ist die Unterstützung der Beitritts-
kandidaten bei der Verhütung und Bekämpfung von Schmuggel und
Zollbetrug. Die Zollverwaltungen der Beitrittskandidaten werden schon
heute bei EU-weiten Zolloperationen zur Schmuggelbekämpfung ein-
bezogen. Außerdem gibt es umfangreiche Hilfen zur Fortbildung des
Zollpersonals der Beitrittskandidaten.
Täter von Schmuggel- und Zollbetrug (insbesondere Rauschgift-, Waffen-
und Zigarettenschmuggel) operieren staatenübergreifend. Daher sind
neue Formen der operativen Zusammenarbeit des Zolls erforderlich, um
die organisierte Wirtschaftskriminalität effektiv zu bekämpfen. Dies
kann in Form von gemeinsamen Ermittlungsteams geschehen oder
durch verdeckte Ermittlungen, die von mehreren Zollverwaltungen der
EU gemeinsam durchgeführt werden. Nach Verwirklichung des euro-
päischen Binnenmarktes ist es unverzichtbar, dass die Zollverwaltungen
noch enger und intensiver zusammenarbeiten. Nur so kann dieser Bin-
nenmarkt als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erhalten
und fortentwickelt werden.
Der Zoll wird den erfolgreich eingeschlagenen Weg der Kommunikation
mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft mit allen zur
Verfügung stehenden Mitteln fortsetzen und den Dialog intensivieren.
So können vorhandene oder neu entstehende berechtigte Interessen und
Bedürfnisse in der Arbeit des Zolls schnell und unmittelbar umgesetzt
werden. Gleichzeitig kann für eine aktive Unterstützung der Aufgaben-
erfüllung der Zollverwaltung geworben werden.
Der Zoll: Ein moderner Dienstleister des Staates für eine
zukunftsfähige Wirtschaft und mehr Sicherheit für Bürger
und Unternehmen!
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Standorte Hauptzollämter nach EU-Osterweiterung
Hauptzollämter
Hauptzollamt-Bezirk
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S E R V I C E
Publikationen des Bundesfinanzministeriums (Auswahl)
Thema: Das Ministerium
Klarsicht: Unsere Broschüren
Das Publikationsverzeichnis des Bundesministeriums der Finanzen ent-
hält eine vollständige Auflistung und kurze Erläuterung der aktuellen
Broschüren. Mit einer beiliegenden Bestellkarte können diese kostenlos
angefordert werden.
Innenansichten: Das Bundesministerium der Finanzen
Die Broschüre gibt Ihnen eine Überblick über die vielfältigen Aufgaben
des Ministeriums und erläutert die zentrale Rolle des Finanzministers
innerhalb der Bundesregierung. Darüber hinaus werden die politischen
Grundlagen der Finanzpolitik und die Organisationsstruktur des Minis-
teriums skizziert. Eine historische Rückschau auf die Geschichte des
Detlev-Rohwedder-Hauses, den Hauptsitz des Bundesministeriums der
Finanzen, schließt diesen Überblick ab.
Die Broschüre ist auch in englischer und französischer Sprache
erhältlich.
The Federal Ministry of Finance
Le Ministère fédéral des Finances
Thema: Verwaltung & Wissenschaft
Klarsicht: Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll
Der Ratgeber hilft bei der unbeschwerten Rückkehr von Ihrer Urlaubs-
reise. Er liefert einen Überblick über Ein- und Ausfuhrbestimmungen
von A wie Alkohol bis Z wie Zigaretten. Dabei werden die Regelungen
für Reisen innerhalb wie außerhalb der EU berücksichtigt. Diese Bro-
schüre sollte bei keiner Reise im Gepäck fehlen.
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Adressen:
Bundesministerium der Finanzen
Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung
Langer Grabenweg 35
53175 Bonn
Telefon: (0 18 88) 682 - 0
Telefax: (0 18 88) 682 - 32 60
E-Mail: [email protected]
Zoll-Infocenter
Hansaallee 141
60320 Frankfurt am Main
Telefon: (0 69) 46 99 76 - 00
Telefax: (0 69) 46 99 76 - 99
E-Mail: [email protected]
Regionales Zoll-Servicecenter Nordbayern
Luisenstraße 11
90762 Fürth
Telefon: (09 11) 97 11 86 – 5 55
Telefax: (09 11) 97 11 86 – 5 99
E-Mail: [email protected]
Regionales Zoll-Servicecenter Südbayern
Landsbergerstraße 124
80339 München
Telefon: (0 89) 51 09 - 25 55
Telefax: (0 89) 51 09 - 25 70
E-Mail: sü[email protected]
Internetadressen der Zollverwaltung:
www.zoll-d.de
www.auktion.zoll-d.de
www.atlas.zoll-d.de
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P U B L I K A T I O N E N D E S B U N D E S F I N A N Z M I N I S T E R I U M S ( A U S W A H L )
Thema: Steuern & Zölle
Klarsicht: Einkommen- und Lohnsteuer
Der Ratgeber gibt als praktisches Nachschlagewerk sowohl einen Über-
blick über die Einkommen- und Lohnsteuer als auch konkrete Hilfen
rund um das Thema Steuererklärung. Er enthält Praxistipps und Bei-
spiele, die bei Verständnisproblemen und Fragen helfen.
Klarsicht: Kfz-Steuer für Pkw
Die Broschüre enthält neben allgemeinen Informationen über die
Kfz-Steuer und die Sonderkennzeichen die aktuellen Steuersätze ent-
sprechend den Schadstoffklassen. Mit diesen Informationen können Sie
die Höhe der steuerlichen Vergünstigungen selbst berechnen, wenn
Sie sich beim Erwerb eines Pkw für eine schadstoffarme und umwelt-
schonende Technologie entscheiden.
Klarsicht: Kfz-Steuer für Nutzfahrzeuge
Die Broschüre erläutert die Grundsätze der Besteuerung von Nutzfahr-
zeugen und Anhängern, informiert über die aktuellen Steuersätze und
gibt Hinweise zur Berechnung der Steuer.
Innenansichten: Die Steuerreform 2000
Die Broschüre zur Steuerreform 2000 fasst die wesentlichen steuerrecht-
lichen Änderungen zusammen. Sie erläutert sowohl die Ziele und Maß-
nahmen der Reform als auch die konkreten Entlastungen für Bürgerin-
nen und Bürger sowie Unternehmen.
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Klarsicht: Weltweit handeln
Diese Broschüre richtet sich an Wirtschaftsbeteiligte, die Waren ein- und
ausführen. Sie informiert über die wichtigsten Zollverfahren. Einen
Schwerpunkt bildet das neue IT-Verfahren der Zollverwaltung, ATLAS
(Automatisiertes Zoll- und Tarif-Abwicklungssystem). Zollverfahren wer-
den auf diese Weise erheblich vereinfacht und beschleunigt.
(Erscheint im Sommer 2002)
Klarsicht: ATLAS – der schnelle Draht zum Zoll
Dieses Faltblatt gibt in kurzer und verständlicher Form einen Überblick
über die Funktionsweise und die Vorteile, die das neue IT-Verfahren der
Zollverwaltung, ATLAS, für den Warenverkehr bietet.
Klarsicht: Zoll online 2005
Zoll online 2005 informiert Sie über die Dienstleistungen der Bundes-
zollverwaltung im Internet. Zur Zeit stehen drei wesentliche Komponen-
ten zur Verfügung: das Informations- und Wissensportal, das Zoll-Info-
center und die Zoll-Auktion. Bis zum Jahre 2005 werden alle internet-
fähigen Dienstleistungen der Zollverwaltung im Internet bereitstehen
und die elektronische Kommunikation und Interaktion von Wirtschaft,
Handel und Bürgern mit der Zollverwaltung ermöglichen.
In Vorbereitung:
Innenansichten: Die Bundesforstverwaltung
Innenansichten: Die Bundesfinanzverwaltung
Diese Broschüren erscheinen voraussichtlich im Sommer 2002.
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Innenansichten: Steuern von A-Z
Ein Nachschlagewerk für sämtliche Steuern und Abgaben in Deutsch-
land. In verständlicher Form wird erläutert, was besteuert wird, wer die
Steuer zahlt, wie hoch diese Steuer ist, auf welchen Rechtsgrundlagen sie
beruht und wie sich die Steuern historisch entwickelt haben. Tabellen
und Übersichten zum Steueraufkommen, zur Einteilung der Steuern und
vieles mehr runden dieses informative Nachschlagewerk ab.
Innenansichten: Die neue Familienförderung
Für Familien hat sich seit Amtsantritt der Bundesregierung vieles zum
Positiven entwickelt. Die Broschüre stellt das umfassende Maßnahmen-
paket der Regierung zur Förderung von Familien vor. Von der neuen
familienfreundlicheren Steuerpolitik über das Zweite Familienförde-
rungsgesetz bis hin zu BAföG, Wohngeld und Eigenheimzulage für
Familien.
Thema: Finanz- & Wirtschaftspolitik
Klarsicht: Private Altersvorsorge
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um Zuschüsse zur neuen
privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge zu erhalten, und welche Anla-
geformen werden überhaupt gefördert? Diese und weitere Fragen beant-
wortet in verständlicher Form der Ratgeber zur steuerlichen Förderung
der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge. In konkreten Beispielsrech-
nungen werden zudem die finanziellen Aspekte der Förderung bis zum
Jahr 2008 veranschaulicht.
Fachblick: Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung
Mit diesem Bericht erläutert die Bundesregierung ihre Wirtschafts-
und Finanzpolitik und stellt ihre Projektion der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung für Deutschland dar.
Herausgeber:
Bundesministerium der Finanzen
Referat Presse und Information
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
www.bundesfinanzministerium.de
Konzept und Gestaltung:
MediaCompany Berlin GmbH
Fotos:
Uwe Sülflohn, Waltrop
Bildungszentrum der Bundesfinanz-
verwaltung, Münster
Berlin, April 2002
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I M P R E S S U M
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes-
ministeriums der Finanzen herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben
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der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-
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sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl nicht in einer Weise ver-
wendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten
einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.