Vom Verletzten zum Opfer

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Vom Verletzten zum Opfer Vom Verletzten zum Opfer Das Opfer am Rand des Verfahrens Das Opfer am Rand des Verfahrens Beschränkung auf Zeugenrolle Beschränkung auf Zeugenrolle Opfer als „Bittsteller“ Opfer als „Bittsteller“ Wenig Rechte und schwache Wenig Rechte und schwache Durchsetzungschancen Durchsetzungschancen Mangelnde Unterstützung vor, Mangelnde Unterstützung vor, während und nach dem während und nach dem Strafverfahren Strafverfahren

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Vom Verletzten zum Opfer. Das Opfer am Rand des Verfahrens Beschränkung auf Zeugenrolle Opfer als „Bittsteller“ Wenig Rechte und schwache Durchsetzungschancen Mangelnde Unterstützung vor, während und nach dem Strafverfahren. Begriffe. Opfer Privatbeteiligter Prozessbegleitung. - PowerPoint PPT Presentation

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Vom Verletzten zum OpferVom Verletzten zum Opfer

Das Opfer am Rand des VerfahrensDas Opfer am Rand des Verfahrens Beschränkung auf ZeugenrolleBeschränkung auf Zeugenrolle Opfer als „Bittsteller“Opfer als „Bittsteller“

Wenig Rechte und schwache Wenig Rechte und schwache DurchsetzungschancenDurchsetzungschancen

Mangelnde Unterstützung vor, Mangelnde Unterstützung vor, während und nach dem während und nach dem Strafverfahren Strafverfahren

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BegriffeBegriffe

OpferOpfer PrivatbeteiligterPrivatbeteiligter ProzessbegleitungProzessbegleitung

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Verletzter - OpferVerletzter - Opfer

„„VerletzterVerletzter““ Jeder durch ein Jeder durch ein

Verbrechen oder durch Verbrechen oder durch ein von Amts wegen zu ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen verfolgendes Vergehen in seinen Rechten in seinen Rechten VerletzteVerletzte

= privatrechtliche = privatrechtliche Ansprüche Ansprüche (Schadenersatz, (Schadenersatz, Feststellung oder Feststellung oder Rechtsgestaltung) Rechtsgestaltung)

„„OpferOpfer““ Jede Person, die durch eine Jede Person, die durch eine

vorsätzlich begangene Straftatvorsätzlich begangene Straftat GewaltGewalt oder oder gefährlicher gefährlicher DrohungDrohung ausgesetzt oder in ihrer ausgesetzt oder in ihrer sexuellen Integritätsexuellen Integrität beeinträchtigt worden sein beeinträchtigt worden sein könnte,könnte,

Der Ehegatte, der Der Ehegatte, der Lebensgefährte, die verwandten Lebensgefährte, die verwandten in gerader Linie, der Bruder oder in gerader Linie, der Bruder oder die Schwester einer Person, die Schwester einer Person, deren deren Tod durch eine StraftatTod durch eine Straftat herbeigeführt worden sein herbeigeführt worden sein könnte, oder andere angehörige, könnte, oder andere angehörige, die zeugen der tat waren,die zeugen der tat waren,

Jede andere Person, die durch Jede andere Person, die durch eine Straftat einen eine Straftat einen SchadenSchaden erlitten haben oder sonst in erlitten haben oder sonst in ihren ihren strafrechtlich geschützten strafrechtlich geschützten RechtsgüternRechtsgütern beeinträchtigt beeinträchtigt worden sein könnteworden sein könnte

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Opfer - § 65 Z 1 lit. a StPOOpfer - § 65 Z 1 lit. a StPO

Jede Person, die durch eine Jede Person, die durch eine vorsätzlich begangene vorsätzlich begangene StraftatStraftat GewaltGewalt oder oder gefährlicher Drohunggefährlicher Drohungausgesetzt oderausgesetzt oder in ihrer in ihrer sexuellen Integritätsexuellen Integritätbeeinträchtigt worden sein könnte.beeinträchtigt worden sein könnte.Als Als AnlasstatenAnlasstaten kommen daher alle kommen daher alle vorsätzlich begangene Straftaten in Betracht, die vorsätzlich begangene Straftaten in Betracht, die

mit mit GewalteinwirkungGewalteinwirkung, , gefährlicher Drohunggefährlicher Drohung (z.B. (z.B. Nötigung, aber auch räuberischer Diebstahl, Raub oder Nötigung, aber auch räuberischer Diebstahl, Raub oder Erpressung) oder Eingriffen in die Erpressung) oder Eingriffen in die sexuelle Integrität und sexuelle Integrität und SelbstbestimmungSelbstbestimmung verbunden sind. verbunden sind.

Ob die Straftat als Verbrechen oder Vergehen einzuordnen ist Ob die Straftat als Verbrechen oder Vergehen einzuordnen ist und welche Schäden durch sie verursacht wurden, bleibt für und welche Schäden durch sie verursacht wurden, bleibt für den Opferbegriff ohne Bedeutung.den Opferbegriff ohne Bedeutung.

Page 5: Vom Verletzten zum Opfer

Opfer - § 65 Z 1 lit b und cOpfer - § 65 Z 1 lit b und c

der der EhegatteEhegatte, der , der LebensgefährteLebensgefährte, die , die VerwandtenVerwandten in in geradergerader Linie, der Linie, der BruderBruder oder oder die die SchwesterSchwester einer einer PersonPerson, deren , deren Tod durch Tod durch ein Straftatein Straftat herbeigeführt worden sein könnte, herbeigeführt worden sein könnte, oderoder

andere Angehörige, die andere Angehörige, die Zeugen der TatZeugen der Tat waren; waren; jede andere Person, die durch eine Straftat jede andere Person, die durch eine Straftat

einen einen Schaden erlittenSchaden erlitten haben oder sonst in haben oder sonst in ihren strafrechtlich ihren strafrechtlich geschützten geschützten Rechtsgütern beeinträchtigtRechtsgütern beeinträchtigt worden sein worden sein könnte. könnte.

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Privatbeteiligter - § 65 Z 2Privatbeteiligter - § 65 Z 2

Jedes Jedes OpferOpfer, das erklärt, sich , das erklärt, sich am am Verfahren zu beteiligenVerfahren zu beteiligen, um , um ErsatzErsatz für für den erlittenen Schaden oder die erlittene den erlittenen Schaden oder die erlittene Beeinträchtigung Beeinträchtigung zu begehrenzu begehren..

Wiedergutmachung als Wiedergutmachung als VerfahrenszielVerfahrensziel.. Behauptung, durch die Straftat Behauptung, durch die Straftat materiellen materiellen

SchadenSchaden erlitten oder in erlitten oder in ideellen ideellen InteressenInteressen beeinträchtigt worden zu sein, beeinträchtigt worden zu sein, und ein auf Ersatz bzw. Entschädigung im und ein auf Ersatz bzw. Entschädigung im Strafverfahren gerichtetes BegehrenStrafverfahren gerichtetes Begehren..

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Bedeutung des OpferbegriffsBedeutung des Opferbegriffs Aufwertung Aufwertung zumzum Subjekt Subjekt des des

Verfahrens, die Verfahrens, die besondere Rechtebesondere Rechte nach nach sich ziehtsich zieht..

Diese Rechte sind OpfernDiese Rechte sind Opfern von Amts von Amts wegen zu gewähren und nicht etwa wegen zu gewähren und nicht etwa erst dann, wenn sie einen bestimmten erst dann, wenn sie einen bestimmten Anspruch geltend machen oder Anspruch geltend machen oder erklären, sich am Verfahren als erklären, sich am Verfahren als Privatbeteiligte beteiligen zu wollenPrivatbeteiligte beteiligen zu wollen . .

Herausforderung Herausforderung für die Akteure im für die Akteure im Ermittlungsverfahren: Opfer sind ernst zu Ermittlungsverfahren: Opfer sind ernst zu nehmen und aktiv in das Verfahren nehmen und aktiv in das Verfahren einzubeziehen.einzubeziehen.