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Von: Gesendet: Dienstag, 21. Juli 2015 10:42 An: ELDORADO-Kopfsteiie D4 (Bergedorf) Betreff: Gutachten_Variantenbetrachtung zur ÖPNV-Anbindung des Plangebietes Bebauungsplanverfahren Lohbrügge 92
Absender: Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung Urheber: Masuch + Olbrisch, Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen m HmbTG-Stichwort: Gutachten (§ 3 Abs. 1, Nr. 8)
Viele Grüße
Bezirksamt Bergedorf Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Bebauungsplanung Wentorfer Straße 38a 21029 Hamhu^^ Tel.: 42891-^^ Fax: -4050
Flomepage: Stadtplanung in Bergedorf: http://www.hambura.de/beraedorf/stadtplanung Internet: Bebauungspläne online suchen: http:/AA/ww.hamburg.de/planportal/
B-Plan Lohbrügge 92
Variantenbetrachtung
zur ÖPNV-Anbindung
Erschließung B-Plan Lohbrügge 92 (Tienrade)
Variantenbetrachtung
zur ÖPNV-Anbindung
des Plangebietes
Auftraggeber:
Aufgestellt:
Masuch + Olbrisch
Ingenieurgesellschaft mbH
Projektnummer: 14-379
Stand: 12. März 2015
MASUCH + OLBRISCH Ingenieurgeselischaftfürdas Bauwesen mbH
Erschließung B-Plan Lohbrügge 92 (Tienrade) Variantenbetrachtung ÖPNV-Anbindung
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines 2
2. Beschreibung der Varianten 3
3. Abwägung der Varianten 5
4. Empfehlung 6
5. Anlagen 6
4= MASUCH + OLBRISCH Ingenieurgeselischaftfürdas Bauwesen mbH
WWW. moingen/eure. de
Seite 1 M VgMO\l4-379 Tienrade\Texte\Vorplanung\M014379_1503l 1_02_TX_Varianten OPNV 1 doc
Erschließung B-Plan Lohbrügge 92 (Tienrade) Variantenbetrachtung ÖPNV-Anbindung
1. Allgemeines
Die Entwicklungsgesellschaft Glinde mbH plant die Erschließung des Bebauungs-
plangebietes Nr. 92 (Tienrade) im Bezirk Bergedorf der Freien und Hansestadt
Hamburg. Das geplante allgemeine Wohngebiet (WA) liegt nördlich des Reinbeker
Redders zwischen der Kleingartenanlage Haempten e.V. und dem Wohngebiet
Tienrade.
Das Erschließungsgebiet wird mit einer neuen Einmündung gegenüber der Straße
Beensroaredder an den Reinbeker Redder angeschlossen. Von der ca. 50 m lan-
gen Zufahrtsstraße zweigen nach Westen und Osten zwei ringförmige Erschlie-
ßungsstraßen ab. Die Erschließungsstraßen sind als Tempo 30-Zonen mit 5,50 m
breiter, bituminöser Fahrbahn, wechselseitigen Parkstreifen und beidseitigen Geh-
wegen geplant.
Der Reinbeker Redder ist eine 1-bahnige Hauptverkehrsstraße (v=50 km/h) mit ei-
ner Fahrbahnbreite von 6,50 m. Zwischen den Einmündungen Beensroaredder und
Tienradestieg verläuft auf der Südseite eine 6,00 m breite Parallelfahrbahn, die
durch einen 6,00 m breiten Fahrbahnteiler vom Reinbeker Redder getrennt wird.
Auf diesem Fahrbahnteiler befindet sich ein 3,85 m breiter Knickwall.
In der Parallelfahrbahn bestehen beidseitig Parkmöglichkeiten in Längsaufstellung:
nordseitig auf der Fahrbahn und südseitig halb auf dem Gehweg.
Die neue Einmündung wird für die aus westlicher und östlicher Richtung kommen-
den Verkehre mit Linksabbiegehilfen von b=5,50 m vorgesehen. Die hierfür erfor-
derlichen Fahrbahnaufweitungen erfolgen nach Norden. Im östlichen Knotenpunkt-
arm ist eine Fußgänger-Lichtsignalanlage ohne Sprunginsel geplant. Auf der Nord-
seite des Reinbeker Redders werden getrennte Geh- und Radwege vorgesehen,
auf der Südseite werden die Fußgänger und Radfahrer wie bisher auf einem kom-
binierten Geh- und Radweg bzw. der Parallelfahrbahn und dem zugehörigen Geh-
weg geführt.
Die westlich und südlich des Plangebietes im Reinbeker Redder und in der Korach-
straße vorhandenen Haltestellen der Buslinien M12 und 234 liegen allesamt nicht
mehr als 350 m vom Einmündungsbereich des Wohngebietes entfernt und sind
fußläufig über vorhandene öffentliche Wege gut zu erreichen.
Da die Wegestrecken aus dem Plangebiet zu den bestehenden Bushaltestellen je-
doch über den bei Neuerschließungen angestrebten Werten von 300 m liegen,
wurde von den Verkehrsbetrieben Hamburg- Holstein (VHH) im Zuge der TöB- Be-
teiligung zum Bebauungsplan angeregt, eine direkte ÖPNV-Erschließung des ge-
planten Wohngebietes zu prüfen.
wvw\/. moingenieure.de MASUCH + OLBRISCH mo@moingenieure. de
—Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH ■ Seite 2
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In einem Abstimmungsgespräch mit den VHH und dem HW am 06.03.2015 wur-
den die Möglichkeiten der ÖPNV-Anbindung diskutiert.
Der Vorschlag, Busse in das Gebiet hineinfahren zu lassen, entstand vor dem Hin-
tergrund, dass das vorhandene Wohngebiet Tienradestieg bereits jetzt schlecht an
den ÖPNV angebunden ist. Da zudem die Buslinie Ml2 stark ausgelastet ist, war
eine stichförmige Verlängerung der von Osten kommenden Buslinie 137 mit Wen-
demöglichkeit im oder am Plangebiet angedacht. Die Linie 137 verkehrt stündlich,
zu den morgendlichen und nachmittäglichen Stoßzeiten im 20-Minutentakt zwi-
schen Glinde und Bhf. Bergedorf.
Ein Befahren des Wohngebietes mit Wendemöglichkeit am Ende der Zufahrtstraße
(Achse 100) bzw. über die westliche Ringstraße (Achse 200) ist aus verkehrlicher
und städtebaulicher Sicht nicht vertretbar und wurde einvernehmlich verworfen. Die
Straßen im geplanten Gebiet sind mit 5,50 m Fahrbahnbreite nicht ausreichend
breit für Busse dimensioniert. Haltestellen innerhalb der Zufahrtsstraße würden zu
einem Rückstau bis in den Reinbeker Redder führen. Die Querschnitte wurden bei
der Entwicklung des städtebaulichen Entwurfes bewusst gering gewählt, um das
Fahrtempo im Gebiet niedrig zu halten.
Im Abstimmungsgespräch wurden daraufhin drei Varianten für die Busführung ent-
wickelt, die im Folgenden beschrieben werden. Die Varianten werden unter Be-
rücksichtigung der Fahrgeometrie, der Verkehrssicherheit, der Wegestrecken, des
Eingriffs und des Umbauaufwandes verglichen und abgewogen.
2. Beschreibung der Varianten
Als Bemessungsfahrzeuge sollen Linienbusse der Längen 13 m und 15 m sowie
18 m- Gelenkbusse angesetzt werden. Zur Vereinfachung wurden zunächst nur
Fahrkurven für den 13,7 m- Linienbus (Minimalfall) und den Gelenkbus (Maximal-
fall) geprüft.
Variante 1
Bei der Variante 1 erhalten die aus Richtung Osten kommenden Busse der Linie
137 in der geplanten Einmündung Reinbeker Redder/ Beensroaredder/ B-Plan 92
eine Wendemöglichkeit und fahren über die südliche Parallelfahrbahn wieder zu-
rück. Am Ende der Parallelfahrbahn werden die Busse kurz vor der Einmündung
Tienradestieg wieder auf den Reinbeker Redder geführt.
Die Befahrbarkeit durch Linien- und Gelenkbusse ist möglich, erfordert aber auf-
grund der knappen Platzverhältnisse sehr erfahrene Busfahrer (s. Anlagen).
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Durch das Fahren auf der ca. 240 m langen Parallelfahrbahn bei Tempo 30 entste-
hen für die Busse im Streckenfahrplan einzukalkulierende Verlustzeiten.
Eine neue Bushaltestelle am Fahrbahnrand könnte im Reinbeker Redder oder in
der Parallelfahrbahn vorgesehen werden. Die fußläufigen Wegestrecken aus dem
Plangebiet zur Bushaltestelle betragen maximal ca. 350 m. Für die Errichtung einer
nach PLAST ausreichend dimensionierten Wartefläche mit Fahrgastunterstand
müsste der nördlich des Reinbeker Redders geplante Geh- und Radweg um 3,40 m
verschwenkt werden. Der südlich der Parallelfahrbahn vorhandene Gehweg ist mit
2,90 m Breite nicht ausreichend breit für eine Wartefläche mit Fahrgastunterstand
nach PLAST.
Die Verkehrssicherheit im Knotenpunkt ist insofern beeinträchtigt, als dass die aus
Westen kommenden Fahrzeuge frühzeitig erkennen müssen, bei einem Wende-
vorgang der Busse bereits vor der Wartelinie zu halten. Aus Sicherheitsgründen
sollte eine ergänzende Busanforderung bei der LSA-Programmierung in Erwägung
gezogen werden.
Für eine Bushaltestelle in der Parallelfahrbahn müsste auf ca. 25 m Länge ein
Parkverbot ausgewiesen werden, was zu einem Verlust von 4-5 Pkw-Parkständen
führt.
Bei der Variante 1 entstehen durch die zusätzliche Flächeninanspruchnahme für
das Verschwenken des Geh- und Radweges und eine eventuelle LSA-Aufrüstung
für Busanforderung zusätzlichen Kosten.
Variante 2
Die Variante 2 ist eine Abwandlung der Variante 1.
Die aus Richtung Osten kommenden Busse der Linie 137 wenden wie in Variante 1
in der geplanten Einmündung Reinbeker Redder/ Beensroaredder/ B-Plan 92 und
fahren in die südliche Parallelfahrbahn. Um die Verlustzeiten durch das Tempo 30
zu minimieren, werden die Busse möglichst früh auf den Reinbeker Redder zurück-
geführt. Hierfür ist ein Durchbruch durch den vorhandenen Fahrbahnteiler und
Knickwall notwendig. Der Eingriff in den Knickwall ist landschaftspflegerisch zu prü-
fen und zu bewerten.
Die Befahrbarkeit durch Linien- und Gelenkbusse ist beim Wendevorgang möglich,
erfordert aber wie bei Variante 1 aufgrund der knappen Platzverhältnisse sehr er-
fahrene Busfahrer. Beim schrägen Einfahren auf den Reinbeker Redder wird die
Gegenfahrbahn in Anspruch genommen, was die Verkehrssicherheit zusätzlich ge-
fährdet (s. Anlagen). Zudem sind die Sichtverhältnisse für die wartenden Busse
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durch den vorhandenen Knick beeinträchtigt. Eine Abstimmung der Variante 2 mit
dem zuständigen Polizeikommissariat und der Verkehrsdirektion sollte vor weiteren
Planungsschritten zwingend erfolgen.
Die neue Bushaltestelle am Fahrbahnrand könnte wie bei Variante 1 im Reinbeker
Redder oder in der Parallelfahrbahn vorgesehen werden. Es ergeben sich somit die
gleichen Bedingungen für das Errichten der Wartefläche mit Fahrgastunterstand.
Für eine Bushaltestelle in der Parallelfahrbahn würden auch hier ca. 4-5 Pkw-
Parkstände verloren gehen.
Bei der Variante 2 entstehen durch die zusätzliche Flächeninanspruchnahme für
den Knickdurchbruch erheblich höhere Kosten als bei der Variante 1.
Variante 3
Die Variante 3 sieht als Wendemöglichkeit für die Busse die vorhandene Ringkehre
am östlichen Ende der Parallelfahrbahn in Höhe des Tienradestiegs vor. Hierbei
biegen die aus westlicher Richtung kommenden Busse der Linien M12 und 237 im
Reinbeker Redder am Tienradestieg rechts ab, wenden über die vorhandene Kehre
und fahren links in den Reinbeker Redder zurück. Die hier vorhandene Einmün-
dung bietet gute Sichtverhältnisse, was zu einer höheren Verkehrssicherheit als bei
den Varianten 1 und 2 führt.
Die Ringstraße wird bereits jetzt von Schulbussen für die dort ansässigen Sprach-
heilschule zum Wenden genutzt. Wohl aus diesem Grunde ist im östlichen Ab-
schnitt ein eingeschränktes Haltverbot ausgewiesen. Hier könnte ohne Verlust von
Parkständen eine Bushaltestelle untergebracht werden. Die Grünfläche neben dem
Gehweg bietet ausreichend Platz für das Errichten einer Wartefläche mit Fahrgast-
unterstand. Die fußläufigen Wegestrecken aus dem Plangebiet zur Bushaltestelle
liegen maximal bei ca. 400 m.
Im Gegensatz zu den Varianten 1 und 2 entstehen bei der Variante 3 kaum zusätz-
liche Kosten (lediglich Beschilderung).
3. Abwägung der Varianten
ln der nachfolgenden Tabelle sind die betrachteten Varianten gegenübergestellt
und bewertet worden.
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Variante 1 Variante 2 Variante 3
Befahrbarkeit durch Linienbusse 0
Befahrbarkeit durch Gelenkbusse
Zusätzliche Fahrzeiten 0
Verkehrssicherheit
Fußläufige Wegestrecken
Inanspruchnahme vorh. Parkstän-
de
Eingriff in den vorhandenen Knick ++
Umbauaufwand/ Kosten 0
Gesamtbewertung
4. Empfehlung
Auf Grund der Bewertung empfehlen wir die Variante 3 für die ÖPNV-Anbindung
des geplanten Wohngebietes des B-Planes 92, da diese Variante im Vergleich zu
den Varianten 1 und 2 neben guter Befahrbarkeit und Verkehrssicherheit die ge-
ringsten Eingriffe und Kosten verursacht. Die Variante 3 entspricht der Bestandssi-
tuation, die vorhandene Ringkehre wird bereits jetzt von Bussen befahren. Lediglich
die Fußwege zu den Haltestellen sind bei den Varianten 1 und 2 etwas kürzer.
5. Anlagen
Variante 1 mit Fahrkurve Linienbus 13,7 m 1:500
mit Fahrkurve Gelenkbus 18 m 1:500
Variante 2 mit Fahrkurve Linienbus 13,7 m 1:500
mit Fahrkurve Gelenkbus 18 m 1:500
12.03.2015
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