Vorbereitung auf die 13te Vertragsstaatenkonferenz · 2016. 11. 21. · SPM: Summary for Policy...

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1 Vorbereitung auf die 13te Vertragsstaatenkonferenz (COP 13) des UÜbereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD) Glossar: CBD: Convention on Biological Diversity, Übereinkommen über die Biologische Vielfalt CHM: Clearing House Mechanism, das Informationsportal der CBD COP: Conference of the Parties, Vertragsstaatenkonferenz GEF: Global Environmental Facility, Globale Umweltfaszilität, Mechanismus zur Finanzierung der Umsetzung der CBD IPBES: Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services IUCN: International Union for the Conservation of Nature SBI: Subsidiary Body on Implementation, Nebenorgan der CBD zur Umsetzung SBSTTA: Subsidiary Body on Scientific, Technical and Technological Advice, Wissenschaftliches Nebenorgan der CBD SDGs: Sustainable Development Goals, Ziele der Nachhaltigen Entwicklung SPM: Summary for Policy Makers in IPBES-Assessments, Zusammenfassung für politische Entscheider WCMC: World Conservation Monitoring Centre WG 8j: Working Group on Article 8(j) of the Convention, Arbeitsgruppe zu Artikel 8(j), der sich mit indigenem und traditionellem Wissen befasst Einleitung Mit derzeit 193 Mitgliedsstaaten (inklusive der EU) ist das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) nicht nur zahlenmäßig das weltweit größte verbindliche Umweltabkommen, sondern hat durch seine thematische Spannbreite von der Vielfalt der Ökosysteme über die Vielfalt der Arten bis hin zur genetischen Variabilität innerhalb von Arten auch das größte Tätigkeitsfeld. Das Übereinkommen hat dabei drei gleichrangige Ziele: die Erhaltung der biologischen Vielfalt die nachhaltige Nutzung ihrer Komponenten die gerechte Aufteilung der Vorteile, die durch die Nutzung genetischer Ressourcen entstehen. Alle zwei Jahre treffen sich die Vertreter der Vertragsstaaten zur beschlussfassenden Konferenz, der Conference of the Parties (COP). Vom 04.-17.12.2016 wird die dreizehnte Vertragsstaatenkonferenz (COP 13) in Cancun (Mexiko) stattfinden. Anders als bei bisherigen Vertragsstaatenkonferenzen (VSK) der CBD soll das sog. High Level Segment (HLS), also das Treffen von Staatsoberhäuptern oder Ministern der Vertragsstaaten, schon vor Beginn der eigentlichen Verhandlungen stattfinden, und zwar am 2.-3.12.2016. Eine gemeinsame Erklärung, die sog. Cancun Declaration wird bereits im Vorfeld abgestimmt. Bei den VSKs der vergangenen Jahre wurde das HSL erst an den letzten beiden Verhandlungstagen abgehalten und diente auch zur Kompromissfindung in bis dahin nicht lösbaren Verhandlungspunkten. Zwischen zwei VSKs finden gewöhnlich zwei Treffen des wissenschaftlichen Nebenorgans der CBD (Subsidiary Body on Scientific, Technical and Technological Advice, SBSTTA) statt, die

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Vorbereitung auf die 13te Vertragsstaatenkonferenz (COP 13) des UÜ bereinkommens uber die Biologische

Vielfalt (CBD) Glossar: CBD: Convention on Biological Diversity, Übereinkommen über die Biologische Vielfalt CHM: Clearing House Mechanism, das Informationsportal der CBD COP: Conference of the Parties, Vertragsstaatenkonferenz GEF: Global Environmental Facility, Globale Umweltfaszilität, Mechanismus zur Finanzierung der Umsetzung der CBD IPBES: Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services IUCN: International Union for the Conservation of Nature SBI: Subsidiary Body on Implementation, Nebenorgan der CBD zur Umsetzung SBSTTA: Subsidiary Body on Scientific, Technical and Technological Advice, Wissenschaftliches Nebenorgan der CBD SDGs: Sustainable Development Goals, Ziele der Nachhaltigen Entwicklung SPM: Summary for Policy Makers in IPBES-Assessments, Zusammenfassung für politische Entscheider WCMC: World Conservation Monitoring Centre WG 8j: Working Group on Article 8(j) of the Convention, Arbeitsgruppe zu Artikel 8(j), der sich mit indigenem und traditionellem Wissen befasst

Einleitung Mit derzeit 193 Mitgliedsstaaten (inklusive der EU) ist das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) nicht nur zahlenmäßig das weltweit größte verbindliche Umweltabkommen, sondern hat durch seine thematische Spannbreite von der Vielfalt der Ökosysteme über die Vielfalt der Arten bis hin zur genetischen Variabilität innerhalb von Arten auch das größte Tätigkeitsfeld. Das Übereinkommen hat dabei drei gleichrangige Ziele:

• die Erhaltung der biologischen Vielfalt • die nachhaltige Nutzung ihrer Komponenten • die gerechte Aufteilung der Vorteile, die durch die Nutzung genetischer Ressourcen

entstehen. Alle zwei Jahre treffen sich die Vertreter der Vertragsstaaten zur beschlussfassenden Konferenz, der Conference of the Parties (COP). Vom 04.-17.12.2016 wird die dreizehnte Vertragsstaatenkonferenz (COP 13) in Cancun (Mexiko) stattfinden. Anders als bei bisherigen Vertragsstaatenkonferenzen (VSK) der CBD soll das sog. High Level Segment (HLS), also das Treffen von Staatsoberhäuptern oder Ministern der Vertragsstaaten, schon vor Beginn der eigentlichen Verhandlungen stattfinden, und zwar am 2.-3.12.2016. Eine gemeinsame Erklärung, die sog. Cancun Declaration wird bereits im Vorfeld abgestimmt. Bei den VSKs der vergangenen Jahre wurde das HSL erst an den letzten beiden Verhandlungstagen abgehalten und diente auch zur Kompromissfindung in bis dahin nicht lösbaren Verhandlungspunkten.

Zwischen zwei VSKs finden gewöhnlich zwei Treffen des wissenschaftlichen Nebenorgans der CBD (Subsidiary Body on Scientific, Technical and Technological Advice, SBSTTA) statt, die

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Beschlussempfehlungen an COP vorlegen, anhand derer die COP dann Beschlüsse trifft. In Vorbereitung auf COP 13 fanden SBSTTA 19 (November 2015) und SBSTTA 20 (April 2016) statt.In Vorbereitung der SBSTTA-Treffen fand jeweils ein Expertentreffen auf der Insel Vilm statt, dessen Vorschläge SBSTTA zur Verfügung standen und teilweise wörtlichen Eingang in die Beschlussempfehlungen fanden. Die ehemalige Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Konvention (Working Group on the Review of Implementation, WGRI) wurde bei COP 12 (2014) in ein permanentes Nebenorgan umgewandelt und hat sich unter der Bezeichnung Subsidiary Body on Implementation (SBI) im Mai 2016 zur ersten Sitzung (SBI 1) zusammen gefunden. SBI kann ebenfalls Beschlussvorlagen erarbeiten, insbesondere zu Themen der Finanzgestaltung oder politischen Umsetzung der Konvention. Die Arbeitsgruppe zu Artikel 8(j) der Konvention hatte ihre neunte Sitzung ebenfalls 2015 (WG 8j 9). Die Beschlussvorlagen von SBSTTA 19 und 20, SBI 1 und WG 8j 9sind im Dokument UNEP/CBD/COP/13/2 zusammengestellt. Von allen vier Treffen liegen aber auch gesonderte Berichte vor, aus denen die Beschlussvorlagen ebenfalls zu ersehen sind (Dokumente COP/13 3-6). Zu einigen Tagesordnungspunkten hat das CBD-Sekretariat zusätzlich Vorschläge erarbeitet, insbesondere wenn grundlegende Hintergrundinformationen zum Zeitpunkt von SBSTTASBI oder WG 8j noch nicht vorlagen. Diese Empfehlungen sind dann nicht schon vorbesprochen, sondern liegen der COP neu vor.

Zum dritten Hauptziel (gerechter Vorteilsausgleich) hat die CBD 2010 das "Nagoya Protocol on Access to Genetic Resources and the Fair and Equitable Sharing of Benefits Arising from their Utilization to the Convention on Biological Diversity" beschlossen, das zum 12.10.2014 in Kraft trat. Die Versammlung der Unterzeichnerstaaten des Nagoya-Protokolls, wie auch die der Unterzeichnerstaaten des "Cartagena-Protocol on Biosafety" werden parallel zu COP 13 zusammentreten beraten (vergleiche Dokument COP/13/1/Add2, Organisation of Work).

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Tagesordnungspunkte der COP 13

TOP 1: Opening of the meeting Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: Kein gesondertes Papier. Informationen enthalten in COP/13/1/Add.1/Rev.1.

Der Präsident der letzten Vertragsstaatenkonferenz wird COP 13 offiziell eröffnen. Im Normalfall schlägt der scheidende Präsident einen Vertreter des Gastgerberlandes (z.B. den Umweltminister) als Präsidenten des Treffens vor, der dann per Akklamation bestimmt wird und sein Amt sofort antritt.

Was ist zu beschließen? Wahl des Präsidenten

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TOP 2: Adoption of the Agenda and organization of work Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: COP/13/1, COP/13/1/Add.1/Rev,1, COP/13/1/Add.2, COP/13/9

Für COP 13 ist eine Tagesordnung anzunehmen. Die Tagesordnung liegt im Dokument COP/13/1 vor, das Addendum 1in seiner Überarbeitung Rev. 1 erläutert die TOPs. Addendum 2 schlägt die Verteilung der TOPs auf die zwei einzurichtenden, parallel arbeitenden Arbeitsgruppen vor. Dokument COP/13/9 greift das Format des sog. In-Depth-Dialogues auf, also eine vertiefte Aussprache zu einem Thema, über die reine Verhandlung hinaus. Diesmal ist das Thema "Living in Harmony with Nature". Da hierfür im Tagungsprogramm bestimmte Zeitintervalle vorgesehen sind, wird der Punkt unter dem TOP Annahme der Tagesordnung mit erwähnt.

Was ist zu beschließen? Annahme der Tagesordnung wie im Dokument COP/13/1 vorgeschlagen. Aufteilung der TOPs auf die Arbeitsgruppe laut COP/13/Add.2.

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TOP 3: Election of officers Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: Kein gesondertes Papier. Informationen enthalten in COP/13/1/Add.1/Rev.1.

Die COP ist das Gremium, das Personen in Ämter und Funktionen wählt, die für die Durchführung der Tagung und die Arbeit der CBD nötig sind. Zusätzlich zum unter TOP 1 gewählten Präsidenten werden zehn Vizepräsidenten gewählt, deren Amtszeit am Ende der laufenden COP 13 beginnt und bis zum Ende von COP 14 geht. Sie helfen bei der Vorbereitung und Durchführung der jeweils nächsten Konferenz nach ihrer Wahl. Die fünf UN-Regionen sind aufgefordert, Kandidaten zu benennen. Falls dies im Eröffnungsplenum noch nicht möglich ist, kommt eine spätere Plenumssitzung darauf zurück. Außerdem ist der Vorsitzende von SBSTTA neu zu wählen, für die zwei SBSTTA-Treffen vor COP 14 und die Dauer von COP 14. Normalerweise wird zwischen den UN-Regionen gewechselt. Die letzten Vorsitzenden kamen aus Westeuropa (SBSTTA 11-12), Asien und Pazifik (SBSTTA 13), Lateinamerika (SBSTTA 14), Zentral- und Osteuropa (SBSTTA 15-16), Afrika (SBSTTA 17-18), Westeuropa und Andere (Neuseeland) (SBSTTA 19-20).

Was ist zu beschließen? Wahl von 10 Vizepräsidenten für COP 14. Wahl des SBSTTA-Vorsitzenden.

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TOP 4: Report on the credentials of representatives to COP 13 Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: Kein gesondertes Papier. Informationen enthalten in COP/13/1/Add.1/Rev.1.

Jede Delegation muss für ihre Mitglieder die Akkreditierungen einreichen. Dadurch wird die Anwesenheit der Vertragsstaaten festgestellt. Das Ergebnis wird dem Plenum vorgelegt und es wird aufgefordert, den entsprechenden Bericht anzunehmen.

Was ist zu beschließen? Annahme des Berichts über die Akkreditierungen.

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TOP 5: Pending Issues Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: Kein gesondertes Papier. Informationen enthalten in COP/13/1/Add.1/Rev.1.

Unter diesem TOP wird bei jeder COP ein seit COP 3 nicht gelöster und daher geklammerter Absatz aufgerufen und mangels veränderter Positionen vertagt. Es handelt sich dabei in erster Linie um Regelungen zur Entscheidungsfindung zum Umgang mit dem Trust Fund. Dazu haben sich aber längst pragmatische Lösungen gefunden und die Arbeit der Konvention wird durch die Klammerung nicht behindert. In den letzten Vertragsstaatenkonferenzen kam nie mehr ein Vorschlag zur Aufhebung der Klammern.

Was ist zu beschließen? Erwartungsgemäß wird die Vertagung beantragt und beschlossen.

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TOP 6: Date and venue of COP 14 and COP 15 Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: COP/13/2, Seite 8, COP/13/22

Es ist üblich, dass das Plenum Ort und Datum der jeweils nächsten COP festlegt und dabei Angebote aufgreift, die an das Sekretariat heran getragen wurden. Bei COP 12 wurde dazu aufgefordert, nicht nur Angebote für COP 14 (Herbst 2018), sondern auch schon Angebote für COP 15 (Herbst 2020) einzureichen. Sowohl die Türkei als auch Ägypten haben bei SBSTTA-Treffen bereits angeboten, die nächste VSK, also COP 14, im Herbst 2018 auszurichten, und China und Peru haben die Ausrichtung von COP 15 (Herbst 2020) angeboten. Um die Entscheidung zu erleichtern, wurde an alle anbietenden Regierungen ein Fragebogen hinsichtlich Faktoren wie Sicherheit, Logistik, Kostenübernahme etc. verschickt. Die Antworten von Ägypten, der Türkei und China sind in Dokument COP/13/22 zusammengefasst, in dem auch erläutert wird, dass mittlerweile China und Peru überein gekommen sind, dass China weiter für COP 15 bietet, Peru aber eher ein intersessional meeting zwischen COP 14 und COP 15 ausrichten will, beispielsweise eine SBSTTA.

Was ist zu beschließen? Bestehende Angebote werden vorgestellt und eines wird angenommen. In der Beschlussvorlage sind die Alternativen Ägypten/Türkei für COP 14 und Peru/China für COP 15 geklammert. Eine Entscheidung für jeweils einen Kandidaten muss getroffen werden.

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TOP 7: Reports of intersessional and regional preparatory meetings Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: COP/13/2, Seite 9, COP/13/3, COP/13/4, COP/13/5, COP/13/6

Unter diesem TOP werden die Berichte der CBD-Treffen vorgestellt, die seit der letzten COP stattgefunden haben. Dies sind der Bericht des neunten Treffen des Gruppe zu Artikel 8j (COP/13/3), die Berichte von SBSTTA 19 und 20 (COP/13/4 und 5) und der Bericht von SBI 1 (COP/13/6).

Was ist zu beschließen? Die Berichte werden zur Kenntnis genommen. Die inhaltlichen Aspekte, die sich aus den Berichten ergeben, werden unter den jeweiligen thematischen TOPs besprochen. COP/13/2, Seite 9, weist darauf hin, dass SBSTTA 20 empfohlen hat, zur Zeit keine neuen Themen auf die CBD-Agenda zu setzen. Das bezog sich vor allem auf den Vorschlag, synthetische Biologie als eigenes Thema aufzunehmen, was aber nicht konsensfähig war. Dennoch wird das Thema in der aktuellen Agenda bearbeitet (unter TOP 17).

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TOP 8: Report of the Executive Secretary on the administration of the Convention and the budget for the Trust Funds of the Convention Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: COP/13/7, COP/13/7/Add.1, COP/13/7/Add.2,

Das Sekretariat legt einen Bericht zur administrativen Arbeit der Konvention vor, in dem auch die Ausgaben für den Zweijahreszeitraum seit der letzten COP gerechtfertigt werden. Unter diesem TOP soll der Bericht nur zur Kenntnis genommen werden. Das Budget für den nächsten Zweijahreszeitraum (2017-2018) wird unter TOP 11 verhandelt. Die Annotated Agenda (COP/13/1/Add.1/Rev.1) schlägt bereits vor, zu finanziellen Aspekten eine Kontaktgruppe einzurichten. Kontaktgruppen arbeiten ohne Übersetzung und sind daher nicht zeitlimitiert.

Was ist zu beschließen? Es ist nur die Zurkenntnisnahme des Berichts zu beschließen.

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TOP 9: Interim review of progress towards the implementation of the Strategic Plan for Biodiversity 2011-2020 and the achievement of the Aichi Biodiversity Targets, and related means of implementation Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: COP/13/2 Seiten 10-13, COP/13/8, COP/13/8/Add.1, COP/13/8/Add.2, COP/13/8/Add.3

Nachdem bei COP 10 der strategische Plan mit seinen Zielen bis 2020 festgelegt wurde, wurde ebenfalls beschlossen, immer wieder den Stand der Umsetzung und den Erreichungsgrad der Ziele zu prüfen, um ggf. zusätzliche Maßnahmen beschließen zu können. Eine Zwischenbilanz war der Global Biodiversity Outlook 4 (GBO 4) aus dem Jahr 2014. Außerdem wurde das Sekretariat aufgefordert, in Berichten zusammen zu stellen, was die einzelnen Vertragsstaaten in ihren fünften nationalen Berichten über den Fortschritt bei der Umsetzung berichtet haben, wie sehr national festgelegte Ziele der Umsetzung des strategischen Plans dienen und wie weit die Umsetzung des Gender Plan of Action voran gekommen ist. Das Sekretariat legt im Dokument COP/13/8 und seinen Anhängen diese geforderten Berichte vor. Sowohl SBSTTA 19 als auch SBI 1 haben sich mit verschiedenen Aspekten der Umsetzung befasst und jeweils Teile zur Beschlussvorlage beigesteuert. Das Thema der Umsetzung bestehender Beschlüsse gewinnt innerhalb der CBD immer mehr an Bedeutung, da man etwa seit 2010 dazu übergegangen ist, nicht weitere neue Arbeitsprogramme zu beschließen, sondern mehr Engagement der Vertragsstaaten einzufordern, die bereits beschlossenen Programme umzusetzen und so die Ziele zu erreichen.

Was ist zu beschließen? Die ersten Absätze der Beschlussvorlage schlagen vor, denjenigen Vertragsstaaten zu gratulieren, die seit 2010 ihre nationalen Biodiversitätsstrategien erneuert haben und denjenigen zu danken, die ihre jeweiligen fünften nationalen Berichte an die CBD eingereicht haben. Die Liste dieser Staaten hängt der Vorlage an. Sodann wird vorgeschlagen, die auf diesen Berichten und Strategien basierende Analyse zur Umsetzung der Aichi-Ziele zur Kenntnis zu nehmen, genauso wie den GBO 4 und den Bericht zur Umsetzung der Globalen Strategie zum Schutz der Pflanzen. Die wechselseitige Zusammenarbeit mit dem CITES-Sekretariat soll begrüßt werden. Dann sieht die Beschlussvorlage vor

• zur Kenntnis zu nehmen, dass die meisten der nach 2010 entwickelten oder überarbeiteten nationalen Strategien Ziele enthalten, die zu den Aichi-Zielen in Beziehung stehen, aber ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen, dass nur eine Minderheit von Staaten sich Ziele gesetzt hat, die in von Ambition und Reichweite her mit den Aichi-Zielen mithalten können,

• mit Sorge zur Kenntnis zu nehmen, dass Aichi-Ziel 17 (nämlich das jeder Vertragsstaat bis 2015 eine Biodiverstitätsstrategie angenommen, als Politik verankert und mit der Umsetzung begonnen hat) bis 2015 nicht erreicht wurde, und erneut mit großer Sorge zu betonen, dass Ziel 10 (Schutz von Korallenriffen bis 2015) ebenfalls verfehlt wurde und daher Vertragsstaaten zu drängen, ihre Anstrengungen, die Ziele zu erreichen, weiter zu verfolgen,

• ebenfalls mit Sorge zur Kenntnis zu nehmen, dass auch in Bezug auf die Aichi-Ziele 14 und 18 wenig Fortschritt auf nationaler Ebenen zu verzeichnen ist, sowie in Bezug auf die Einbringung von Artikel 8j in die Arbeit der CBD.

Sodann wird vorgeschlagen, die Staaten, die das bislang nicht getan haben, zu drängen, ihre Biodiversitätsstrategien zu überarbeiten und nationale Ziele zu definieren und dabei den Strategischen Plan als flexiblen Rahmen zu benutzen. Es soll empfohlen werden, bei dieser Überarbeitung die Indikatoren für den Strategischen Plan mit zu bedenken. Die Staaten sollen ermutigt werden, den Stand der nationalen Umsetzung immer wieder zu überprüfen und ggf. zu überdenken, das Maß an Ambition zu steigern, um wirklich zur Erreichung der globalen Ziele beizutragen. Die Staaten sollen ebenfalls eingeladen werden, sub-nationale Regierungsebenen dabei zu unterstützen, jeweils Biodiversitätssziele und -strategien zu entwickeln (also in Deutschland auf

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Länderebene), um damit zu den nationalen und globalen Zielen beizutragen. Bei all den o.g. Aktivitäten sollen entsprechend indigene Völker und lokale Gemeinschaften mit einbezogen werden, und Ziele unter anderen Abkommen, wie z.B. die SDGs. Vertragsstaaten sollen weiterhin ermutigt werden, dafür Sorge zu tragen, dass ihre nationalen Biodiversitätsstrategien tatsächlich als Politikinstrumente angenommen werden und somit auch für andere Sektoren greifen und die Staaten sollen ermutigt werden, ihre Anstrengungen zu stärken, die Inhalte von Artikel 8j in ihre Biodiversitätsstrategien aufzunehmen. Die Vorlage sieht weiterhin vor:

• zur Kenntnis zu nehmen, dass es zwar Fortschritte in Teilbereichen einiger Aichi-Ziel gibt, insgesamt die Anstrengungen aber nicht ausreichen werden, die Ziele zu erreichen und deshalb Vertragsstaaten zu drängen und andere Regierungen einzuladen, ihre Anstrengungen zu intensivieren, ihre nationalen Ziele zu erreichen, um somit zur Erreichung der Aichi-Ziele beizutragen,

• den Finanzmechanismus aufzufordern und andere Geldgeber einzuladen, weiterhin die Entwicklung und Umsetzung nationaler Biodiversitätsstrategien finanziell zu unterstützen,....

• Vertragsstaaten und andere Organisationen einzuladen, dem Sekretariat weiterhin Informationen über Umsetzung zukommen zu lassen, am besten bis zum 31.12.2017, damit diese bei SBI 2 vorgelegt werden können,

• weiterhin einzuladen, Information in Bezug auf Aichi-Ziele 18 vorzulegen, damit diese bei WG 8j 10 und SBI 2 vorgelegt werden können,

• das Sekretariat aufzufordern, weiter zu berichten über a) mainstreaming von Artikel 8j, b) die Einbindung indigener Völker und lokaler Gemeinschaften und c) die Stärkung der Einbeziehung von Artikel 8j durch Fortbildungsmaßnahmen,

• Vertragsstaaten zu ermutigen, die Effektivität ihrer Maßnahmen zur Umsetzung des Strategischen Plans zu bewerten und die entsprechenden Informationen dem Sekretariat zur Verfügung zu stellen und das Sekretariat aufzufordern, diese Informationen auszuwerten und die Ergebnisse SBSTTA und SBI vorzulegen.

Die letzten vier Absätze der Vorlage widmen sich Ziel 16, also der Inkraftsetzung des Nagoya-Protokolls bis 2015 (was erreicht wurde), und sehen vor, Staaten einzuladen, die bislang das Protokoll nicht ratifiziert haben, dies doch noch zu tun und die entsprechenden Institutionen und Ansprechpartner einzurichten bzw. zu benennen. Das Sekretariat soll dabei nach Möglichkeit Hilfestellung leisten. Auf die Elements to Facilitate Domestic Implementation of Access and Benefit-Sharing for Different Subsectors of Genetic Resources for Food and Agriculture wird verwiesen.

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TOP 10: Strategic actions to enhance the implementation of the Strategic Plan for Biodiversity 2011-2020 and the achievement of the Aichi Biodiversity Targets, including with respect to mainstreaming and the integration of biodiversity within and across sectors. Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: COP/13/2 Seiten 17-47, COP/13/4, COP/13/10, COP/13/10/Add.1

Dieser TOP ist der inhaltlich umfangreichste der gesamten Tagesordnung von COP 13 und stellt unterschiedliche Themen hintereinander, wie z.B. Mainstreaming in verschiedene Sektoren, den Zusammenhang zwischen Biodiversität und Klimawandel oder den Bezug zu Gesundheit. Diese Themen werden hier durch unterstrichenen Zwischenüberschriften getrennt und auch in dem Vorlagendokument COP/13/2 wird für jedes Thema mit einer neuen Absatznummerierung begonnen.

Strategische Aktionen zur Verbesserung der Umsetzung der CBD und des Strategischen Plans 2011-2020, einschließlich des Mainstreamings in und über verschiedene Sektoren

Vorstellung: Die CBD hat spätestens seit COP 10 (2010) festgestellt, dass es nicht höchste Priorität hat, weitere Arbeitsprogramme zu beschießen, sondern dass es dringend geboten ist, bestehende Programme und Pläne umzusetzen, um den selbst gesteckten Zielen näher zu kommen. Es wurde auch erkannt, dass dies nicht allein von den jeweiligen Umweltministerien oder Naturschutzbehörden erreicht werden kann, sondern dass andere Sektoren wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Tourismus etc. und auch die dortigen Akteure aus der Wirtschaft einbezogen werden müssen. Dieses sog. mainstreaming, also das Einbringen der Biodiversitätsaspekte in andere Sektoren ist eines der wichtigsten Themen der letzten Jahre in der CBD und auch das Motto des Gastgeberlandes für COP 13 (mainstreaming biodiversity for well-being). Entsprechend hat sich die erste Sitzung des SBI ausführlich mit mainstreaming beschäftigt und eine Beschlussvorlage erarbeitet. In Dokument COP/13/10/Add.1 wird gegenübergestellt, wie die Umsetzung des Strategischen Plans der CBD auch der Erreichung der Sustainable Development Goals dienen würde.

Was ist zu beschließen? Die Beschlussvorlage umfasst 91 operative Absätze und ist damit die längste der gesamten COP 13. Sie ist gegliedert in Unterthemen, die sich beziehen auf Mainstreaming

• in internationale Prozesse • sektorübergreifend • sektorspezifisch

o Landwirtschaft o Wälder o Fischerei und Aquakultur o Tourismus

• Schlüsselakteure o Business o subnationale Regierungsebenen o Gender

• weitere anstehende Arbeiten. Insbesondere in den Absätzen zu Landwirtschaft sind viele Passagen eckig geklammert, also bislang ohne Einigung auf einen Kompromiss.

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Aufgrund des Länge der Beschlussvorlage kann hier (anders als bei nahezu allen anderen Beschlussvorlagen von COP 13) keine wörtlich Übersetzung des Vorlagentextes eingestellt werden, sondern die wichtigsten Passagen jedes Unterthemas werden stichwortartig wiedergegeben. Den operativen Absätzen gehen nahezu 20 Absätze voraus, in denen vorangegangene Entscheidungen und Erkenntnisse zitiert werden, die belegen, dass eine Umsetzung des Strategischen Plans und ein Erreichen der Aichi-Ziele nur mit verbessertem Einbringen von Biodiversitätsaspekten in verschiedene Sektorpolitiken gelingen kann. Es wird auch zur Kenntnis genommen, dass fundamentale Verhaltensänderungen in Produktion und Verbrauch nötig sind, um die Sustainable Development Goals bis 2030 zu erreichen. Der erste operative Absatz schlägt vor:

• Vertragsstaaten zu drängen und andere Regierungen einzuladen, ihre Anstrengungen zu verstärken, Aspekte der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von biologischer Vielfalt in verschiedene Sektoren wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Tourismuseinzubringen, auf allen Ebenen und Maßstäben, einschließlich durch das Einbinden relevanter Akteure und durch Beachten relevanter Standards und gelungener Beispiele und Anleitung bezüglich der Biodiversität in den entsprechenden Sektoren.

Die nächsten 11 Absätze widmen sich dem Unterthema Mainstreaming in internationale Prozesse. Zunächst wird vorgeschlagen, verschiedene bereits existierende Ergebnisse, Anleitungen und Empfehlungen unter anderen Abkommen zu begrüßen, zur Kenntnis zu nehmen und ihre Anwendung und Berücksichtigung zu empfehlen. Dann werden Vertragsstaaten aufgerufen, Maßnahmen zu ergreifen, die die Synergien und Verbindungen zwischen verschiedenen Abkommen stärken. Vertragsstaaten sollen gedrängt werden, bei der Umsetzung der Sustainable Development Goals Biodiversitätsaspekte mit einzubringen, um so die Verbindungen zwischen nationalen Biodiversitätsstrategien und der Maßnahmen für die SDGs zu verbessern. Die nächsten beiden Absätze (mit insgesamt neun Unterabsätzen) widmen sich dem sektorübergreifenden Mainstreaming und sehen u.a. vor:

• Vertragsstaaten zu ermutigen und andere Regierungen einzuladen o Biodiversitätsverlust zu reduzieren und umzukehren durch sektorale und

sektorübergreifende Strategien und integriertes Landschaftsmanagement, die nachhaltige Praktiken unterstützen,

o sektrorübergreifende Koordinationsmechanismen zu schaffen oder zu stärken, die das Einbringen von Biodiversitätsaspekten in andere Sektoren ermöglichen und Meilensteine für dieses Einbringen in nationale Agenden festzulegen,

o das Monitoring der Nutzung natürlicher Ressourcen wie Land, Boden und Wasser durch die verschiedenen Sektoren zu verbessern und den Zugang zu diesen Daten zu verbessern,

o [freiwillige Zertifizierungsschemata für nachhaltig produzierte Güter und Dienstleistungen zu benutzen, auch bei der öffentlichen Auftragsvergabe]

Der letzte Absatz (zu Zertifizierung) ist in Gänze geklammert und somit sind nicht einzelne Ausdrücke strittig, sondern die ganze Idee des Absatzes.

• Vertragsstaaten und anderen Regierungen einzuladen o Aufmerksamkeit für die vielfältigen Werte der Biodiversität zu erzeugen (mit einigen

Beispielen)..... o die Berechnung von Naturkapital einzuführen oder auszubauen o Maßnahmen zu ergreifen für die Verbesserung der Wirksamkeit von

Umweltverträglichkeitsprüfungen o bestehende national Politiken und Gesetzgebung dahingehen durchzusehen, welche

positiven oder negativen Einflüsse sie auf die Umsetzung der CBD und des Strategischen Plans haben, und in Betracht zu ziehen, diejenigen abzuändern, die negative Einflüsse haben,

o die Implementierung sektorübergreifender Maßnahmen zu überprüfen, um ggf. Lücken aufzudecken.

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Der erste Block von Absätzen zu sektorspezifischem Mainstreaming widmet sich der Landwirtschaft. In den ersten sieben Absätzen wird vorgeschlagen, verschiedene bestehende Dinge zur Kenntnis zu nehmen (z.B. SDG 2), auf den engen Zusammenhang zwischen Landwirtschaft und biologischer Vielfalt und das Arbeitsprogramm zu Landwirtschaft der CBD zu verweisen und zu erkennen, dass der zunehmende Nahrungsbedarf der wachsenden Weltbevölkerung zunehmenden Druck auf landwirtschaftlich genutzte Systeme ausüben wird. Dann wird vorgeschlagen

• Vertragsstaaten zu ermutigen, die Wichtigkeit traditionellen Wissens indigener Völker und lokaler Gemeinschaften für die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft anzuerkennen und Familien- und Gemeinschaftsbetriebe zu fördern, sowie Agroökologie (agroecology), die mit der Kosmovision dieser Völker assoziiert ist.

Die nächsten drei Absätze sind komplett geklammert und somit strittig. Sie sehen vor: • [Vertragsstaaten zu ermutigen und andere Regierungen einzuladen, klare gesetzliche

Rahmenbedingungen für Landnutzung zu entwickeln oder zu stärken, die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von biologischer Vielfalt und nationalen Habitaten sichern,]

• [weiterhin Vertragsstaaten zu ermutigen und andere Regierungen einzuladen, politische Rahmenbedingen für Landnutzung zu entwickeln, die nationale Biodiversitätsziele wiederspiegeln, die Entscheidungsfindung auf verschiedenen Ebenen und Skalen leiten, um nachhaltige Steigerung der Produktivität (und der Vielfalt) bestehender landwirtschaftlicher Flächen und Brachland zu fördern und gleichzeitig die Ökosystemfunktionen und -leistungen zu steigern.]

• [Vertragsstaaten zu ermutigen und andere Regierungen einzuladen, die nachhaltige und ökologische Intensivierung und Diversifizierung der Landwirtschaft voran zu bringen und zu unterstützen, und dadurch die Notwendigkeit für chemischen Input zu senken oder zu ersetzen.]

In diesen Absätzen scheint die Idee der Schaffung gesetzlicher und politischer Rahmenbedingungen für die Landnutzung strittig zu sein, die Biodivesitätssziele in der Landnutzung verankern würden oder die Produktivitätssteigerung durch ökologische Intensivierung anstreben. Hierzu konnte bei SBI 1 keine Einigung erzielt werden. Die folgenden, klammerfreien Absätze sollen u.a. dazu ermutigen, biodiversitätsschädigende Anreize abzubauen bzw. auslaufen zu lassen (also Aichi-Ziel 3 zu erreichen), die Wiederherstellung von Ökosystemen und ihrer Dienstleistungen zu fördern, Verluste und Abfälle in allen Stadien der Nahrungsmittelproduktion, -lagerung und des -transports zu minimieren und die genetische Vielfalt der genutzten Arten und ihrer wildlebenden Verwandten zu erhalten (Aichi-Ziel 13). Weitere Absätze sollen verschiedene Kampagnen zur Nachhaltigkeit und das IPBES-Assessment zu Bestäubung begrüßen. Und schließlich sollen die laufende Erstellung des Berichts zum Zustand der weltweiten Biodiversität für die Nahrungsmittelproduktion seitens der FAO zur Kenntnis genommen werden und diese eingeladen werden, auf der Basis dieses Reports einen globalen Aktionsplan zu entwickeln.

Der zweite Block von Absätzen zu sektorspezifischem Mainstreaming widmet sich der Forstwirtschaft. Die ersten sieben Absätze sollen Verschiedenes zur Kenntnis nehmen (oder etwas anerkennen). u.a. Richtlinien und Ziele, die unter anderen Abkommen festgelegt wurden, außerdem die wichtige Rolle, die Wälder für die Erhaltung der biologischen Vielfalt spielen, und dass es nach wie vor nicht nachhaltige Formen der Waldbewirtschaftung gibt. Weiter Absätze sehen vor

• Vertragsstaaten zu ermutigen und andere Regierungen einzuladen, o bei der Umsetzung von Artikel 5 des Pariser Klimaabkommens Biodiversitätsaspekte

ausreichend zu berücksichtigen, o das United Nations forest instrument zu nutzen und zur Entwicklung des 2017-2030

Strategic Plan of the international arrangement on forests, under the United Nations Forum on Forests, beizutragen,

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o ihre Anstrengungen zu steigern, bei allen Beteiligten mehr Aufmerksamkeit für die Entwicklung von Strategien zu nachhaltigem Waldmanagement zu erzeugen,

o die Beteiligung von indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften beim Schutz von Wäldern zu stärken,

o Rahmenbedingungen für die Annahmen von nachhaltigen Managementpraktiken für Wälder zu schaffen und zu fördern und Forstunternehmen und Waldbesitzer zu ermutigen, nachhaltige Nutzung, Schutz und Wiederherstellung von biologischer Vielfalt in ihre Managementpläne, freiwilligen Verpflichtungen und Zertifizierungsschemata mit aufzunehmen,

o das Monitoring der Auswirkungen forstlicher Maßnahmen auf die Biodiversität zu verstärken und Fortschritte zu verifizieren,

o ihre Anstrengungen zur Bildung oder dem Ausbau von Schutzgebietsnetzwerken für Waldökosystemen zu verstärken.

Diese Absätze kommen alle ohne eckige Klammern aus und sind somit bei SBI 1 abgestimmt worden.

Der dritte Block behandelt das Mainstreaming in den Sektor der Fischerei und Aquakultur. Die ersten sechs der insgesamt 17 Absätze dieses Blocks schlagen vor, an bereits bestehende Beschlüsse zu erinnern und verschiedene Dinge zur Kenntnis zu nehmen, z.B. dass bestimmte Fischarten zur Zeit nicht nachhaltig befischt werden (sondern ausgebeutet), gesunde Meeresökosysteme aber eine wesentlich Grundlage der Versorgungssicherheit mit Nahrungsmittel sind. Fischereiorganisationen sollen zum wiederholten Mal ermutigt werden, Bidoversitätsaspekte in ihren Managementplänen zu berücksichtigen. Sodann sieht die Beschlussvorlage vor

• Vertragsstaaten zu ermutigen und andere Regierungen einzuladen, das FAO Agreement on Port States Measures to Prevent, Deter and Eliminate Illegal, Unreported and Unregulated Fishing zu ratifizieren,

• Vertragsstaaten zu ermutigen und andere Regierungen einzuladen, im Management des Drucks auf marine und Süßwasserökosysteme die Synergien zu verstärken, u.a. durch die Umsetzung der Priority Actions to Achieve Aichi Biodiversity Target 10 for Coral Reefs and Closely Associated Ecosystems,

• Vertragsstaaten zu drängen und andere Regierungen einzuladen, von existierenden Handlungsleitfäden bezüglich der Anwendung des ökosystemaren Ansatzes für die Fischerei und Aquakultur Gebrauch zu machen,

• Vertragsstaaten zu drängen und andere Regierungen einzuladen, Mechanismen zur Regulierung der Fischerei falls nötig einzurichten oder existierende zu stärken, und dabei Biodiversiätsaspekten voll Rechnung zu tragen, insbesondere dem Vorsorgeprinzip, bei der Planung und Umsetzung von Fischereipolitik, z.B. bei Fangquoten oder deren Herabsetzung, und bei Maßnahmen zur Erhaltung und Erholung von Beständen bedrohter Arten,

• Vertragsstaaten zu drängen und andere Regierungen einzuladen, kleinen Fischern Zugang zu marinen Ressourcen und Märkten zu gewähren,

• das Sekretariat aufzufordern, Erfahrungen mit dem Mainstreaming im Fischereisektor zusammen zu stellen und die Ergebnisse vor COP 14 verfügbar zu machen.

In diesem Block sind keine eckigen Klammern. Der Absatz zum Mainstreaming in den Tourismussektor ist vergleichsweise kurz und sieht u.a. vor

• Vertragsstaaten aufzurufen und andere Regierungen einzuladen, bestehende Hinweise zu berücksichtigen und die bereits erarbeiteten freiwilligen Richtlinien der CBD zu Biodiversität und Tourismus umzusetzen,

• Vertragsstaaten und andere Regierungen einzuladen, sich zu überlegen, folgende Aktionen zu unternehmen, falls passend und in Übereinstimmung mit nationaler Gesetzgebung:

o Kohärente Politiken, Programmen und Rahmen für nachhaltigen Tourismus entwickeln und annehmen, bzw. bestehende stärken, und dabei alle relevanten

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Institutionen und Beteiligten einbinden, einschließlich indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, regionaler und lokaler Regierungsebenen und des Privatsektors,

o Informationen über die Vorteile und Werte des nachhaltigen Tourismus zu kreieren, integrieren und zu nutzen, bei der Planung, Durchführung und Ausweitung des Tourismus Sektors, einschließlich in Bezug auf Investitionen, Ausbau der Infrastruktur und Schaffung von Arbeitsplätzen, und bei der Überlegung, Teile der durch Tourismus entstandenen Gewinne in den Schutz der biologischen Vielfalt und die Wiederherstellung von Ökosystemen auf lokaler Ebene zu investieren,

o Kapazitätsaufbau zu fördern, über den Aufbau und Einsatz finanzieller Instrumente, wie Eintrittsgelder, zur Unterstützung der Einrichtung und Unterhaltung von Schutzgebieten und nachhaltigem Tourismus,

o über Zertifizierungsstandards für nachhaltigen Tourismus zu informieren und diese weiter zu entwickeln und anzuwenden,

o den "Rural community tourism" zu fördern, o Informationen über entsprechende Aktivitäten in die sechsten nationalen Berichten

einzubauen.

Die nächsten 11 Absätze der Beschlussvorlage sind an den "keyactor" Privatwirtschaft gerichtet und sehen u.a. vor:

• Vertragsstaaten und andere Regierungen einzuladen, falls sie das bislang noch nicht getan haben, nationale und regionale Initiativen zu "Business and Biodiversity" anzunehmen oder sich daran zu beteiligen, als Teil der Global Partnership on Business and Biodiversity,

• Vertragsstaaten und andere Regierungen einzuladen, die Privatwirtschaft zu ermutigen, Informationen darüber zu erstellen und auszuwerten, welche Einfluss ihre Aktivitäten einschließlich der Zulieferkette und der Fabriken, auf die biologische Vielfalt und die Funktionen und Leistungen von Ökosystemen haben, und dabei Ansätze wie das Biodiversity Business and Offset scheme zu nutzen, und darüber, welche präventiven, restaurativen oder Abhilfe schaffenden Maßnahmen unternommen wurden, und welche Ausgaben dabei entstanden,

• die Privatwirtschaft einzuladen, o.g. Aktivitäten zu initiieren oder zu verstärken und Maßnahmen zu ergreifen, die so zusammengestellten Informationen in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, z.B. in die Standortwahl, die Wahl der Rohstoffquellen....

• Vertragsstaaten aufzurufen und andere Regierungen einzuladen, Biodiversitätsaspekte in die Politiken und Programme zu nachhaltigem Konsum und nachhaltiger Produktion einzubeziehen,

• Vertragsstaaten und andere Regierungen einzuladen, sich mit dem öffentlichen und dem privaten Sektor zu bemühen, nachhaltigen Verbrauch und Verhaltensänderungen in der Produktion und Verhaltensmustern voran zu bringen, und die Ressourcenverschwendung in allen Stadien der Nahrungsmittelherstellung und des Verbrauch zu reduzieren.

• Relevante Organisationen und Initiativen einzuladen, oben Genanntes umzusetzen....und Informationen darüber dem Sekretariat verfügbar zu machen, das diese wiederum in den CHM einstellt,

• Vertragsstaaten einzuladen, verschiedene verbraucherbasierte Ansätze zu unterstützen, wie z.B. die Benutzung von Ökosiegeln für umweltfreundliche Produkte, und die Anwendung in der Privatwirtschaft von oben erwähnten Ansätzen zu ermutigen.

In den noch folgenden beiden Absätzen sollen Staaten eingeladen werden, das Mainstreaming in die Privatwirtschaft weiter zu stärken und die Privatwirtschaft soll eingeladen werden, sich an den im ganzen Block vorgeschlagenen Maßnahmen zu beteiligen. Der zweite keyactor, dem sich die Beschlussvorlage zuwendet, sind sub-nationale und lokale Regierungsebenen und der entsprechende Absatz soll die Vertragsstaaten aufrufen, diese Regierungsebenen besser einzubeziehen, deren Aufmerksamkeit für Biodiversitätsaspekte zu

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erhöhen und sie somit mehr an der Umsetzung des Strategischen Plans der CBD zu beteiligen. Umgekehrt sollen die internationalen Verhandlungen diese Regierungsebenen ebenfalls mehr bedenken. Als dritter Aspekt der keyactors wird der Gender-Aspekt erwähnt. In dem einzigen Absatz dazu wird das Sekretariat aufgefordert, vorbehaltlich vorhandener Mittel, seine Arbeit bezüglich des Gender Plan of Action fortzusetzen und Vertragsstaaten zu helfen, Gender-Aspekte in ihre nationalen Biodiversitätsstrategien zu integrieren, und umgekehrt Biodiversitätsaspekte in ihre Politiken zu Geschlechterrollen einzubauen. Schlussendlich schließen sich noch neun Absätze unter der Überschrift weiterer Schritte (further work) an. Diese Absätze sind vor allem Aufforderungen an das Sekretariat, unter Vorbehalt vorhandener Mittel, verschiedene Aktivitäten durchzuführen, u.a.:

• multi-stakeholder partnerships zur Erreichung von Goal A (also Aichi-Ziele 1-4) zu stärken, • Informationen über bestehende und erfolgreiche institutionelle Mechanismen zur

Umsetzung des Strategischen Plans der CBD auf nationaler Ebene zu sammeln und darüber bei SBI 2 zu berichten,

• durch die Global Partnership on Business and Biodiversity Wege zu finden, wie die Bereitstellung von Daten harmonisiert werden kann, damit die Daten, die aus der Privatwirtschaft kommen, besser vergleichbar werden,

• weiter an einer Typologie von Aktionen für die Berichterstattung über Aktionen aus der Privatwirtschaft zu arbeiten, und daraus Richtlinien abzuleiten, die SBI 2 vorgelegt werden können,

• die Informationen aus den sechsten nationalen Berichten bezüglich Informationen zu nachhaltigem Tourismus auszuwerten und diese Informationen vor COP 14 verfügbar zu machen.

Weitere Aufforderungen beziehen sich auf das Verteilen und Bekanntmachen der hier beschlossenen Schritte und auf weitere Zusammenarbeit mit verschiedenen Institution, wie z.B. der FAO. Umgekehrt soll die FAO eingeladen werden, die Umsetzung dieser Beschlüsse zu unterstützen und GEF und weitere Geldgeber sollen eingeladen werden, Mainstreamingprojekte zu fördern.

Biodiversität und Klimawandel

Vorstellung: Der Umgang mit dem Klimawandel und den Entscheidungen der UNFCCC ist für die CBD schon seit langem ein Thema, zu dem es ein eigenes Arbeitsprogramm gibt und zu dem bei jeder COP Entscheidungen anstehen. Das Themenfeld ist spannungsgeladen, da aus Sicht der CBD in vielen Vorschlägen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel oder seiner Bekämpfung die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu wenig Berücksichtigung finden. Gleichzeitig wird der mögliche Beitrag von sog. ökosystembasierten Ansätzen zu wenig beachtet. Vorhergehende Vertragsstaatenkonferenzen hatten daher das Sekretariat aufgefordert, Informationen zu solchen Ansätzen zusammen zu tragen und die vorliegende Beschlussvorlage befasst sich im Wesentlichen mit diesen "ecosystem-based approaches". Diese Ansätze sind auch als Gegengewicht zu den in den Verhandlungen der Klimakonvention diskutierten Ansätzen zum Geo-Engeneering zu sehen, denen gegenüber die CBD große Vorbehalte hat (siehe TOP 17).

Was ist zu beschließen? Den operativen Absätzen der Beschlussvorlage gehen einige Absätze voraus, in denen u.a. die Berichte über die Arbeiten des Sekretariats zur Kenntnis genommen werden sollen und die Wichtigkeit der Synergien zwischen verschiedenen Abkommen im Themenfeld Biodiversität und Klima betont werden soll. Der operative Teil der Beschlussvorlage sieht vor:

• das Klima-Abkommen von Paris der UNFCCC zu begrüßen, insbesondere die Absätze, die sich mit Biodiversität befassen,

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• Vertragsstaaten und andere Regierungen zu ermutigen, beim Entwickeln ihrer nationalen Beiträge (zum Paris-Abkommen) und der nationalen Umsetzung zugehöriger Maßnahmen die Wichtigkeit der Sicherung der Integrität von Ökosystemen voll in Betracht zu ziehen, auch von Ozeanen, ebenso den Schutz der Biodiversität, und ökosystembasierte Ansätze in ihr Vorgehen zu integrieren, dabei die nationalen Ansprechpartner der CBD einzubeziehen und sicher zu stellen, dass Richtlinien, Werkzeuge und Informationen, die von der CBD erarbeitet wurden, auch benutzt werden,

• anzuerkennen, dass ökosystembasierte Ansätze technisch machbar, politisch gewünscht, sozial akzeptiert, ökonomisch lebensfähig und nützlich sein können und dass die Umsetzung solcher Ansätze und entsprechende Investitionen, im Allgemeinen, auf internationalem und nationalem Niveau zunehmen,

• Vertragsstaaten, anderen Regierungen und relevante Organisationen zu ermutigen, ökosystembasierte Ansätze zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung daran in ihre strategische Planung sektorübergreifend zu übernehmen,

• die Wichtigkeit zu betonen von marinen Schutzgebieten, dem Management von Küstenressourcen und der marinen Raumplanung für den Schutz und den Aufbau der Widerstandskraft von marinen und Küstenökosystemen, Gemeinden an der Küste und der Infrastruktur gegenüber den Einflüssen des Klimawandels,

• alternative Politikansätze zur Kenntnis zu nehmen, wie z.B. gemeinsame Bekämpfungs- und Anpassungsansätze für das integrierte und nachhaltige Management von Wäldern, und die potentielle Rolle dieser Ansätze bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Reduzierung von Katstrophenrisiken,

• weiterhin das Potential der Synergien zur Kenntnis zu nehmen, die zwischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und der Anpassung beim Schutz der Biodiversität und bei der Reduzierung von Katstrophenrisiken bestehen,

• Vertragsstaaten, anderen Regierungen und relevante Organisationen zu ermutigen o den Verlust von und den Einfluss auf Biodiversität anzugehen, der mit Klimawandel

und Katastrophen einhergeht, und ggf. die sozialen, ökonomischen und umweltbezogenen Auswirkungen, und dabei die Kosten des Nichtstuns zu bedenken, sowie den Wert rechtzeitiger Investitionen in Aktionen, die helfen, den Biodiversitätsverlust und andere negative Auswirkungen zu reduzieren,

o den Status der Biodiversität zu bedenken, und seine Verletzlichkeit durch aktuelle und zukünftige Einflüsse des Klimawandels, bei der Planung und Umsetzung ökosystembasierter Ansätze zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung daran und zur Reduzierung des Katastrophenrisikos, und Aktivitäten zu verringern, bzw. wo möglich ganz zu unterlassen, die die Verletzlichkeit von Biodiversität und Ökosystemen erhöhen oder ihre Widerstandskraft schwächen,

o potentielle Mehrfachvorteile und negative Wechselwirkungen von ökosystembasierten Ansätze zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung daran bei der Planung und Umsetzung zu bedenken,

o Bildungs- und Aufmerksamkeitsprogramme für die breite Bevölkerung zu entwickeln, über die Wichtigkeit von Ökosystemfunktionen und -leistungen, die von Biodiversität für die Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung daran und zur Reduzierung des Katastrophenrisikos geleistet werden,

o das Bewusstsein für ökosystembasierte Ansätze zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung daran und zur Reduzierung des Katastrophenrisikos insbesondere bei politischen Entscheidungsträgern in relevanten Sektoren und auf verschiedenen Regierungsebenen zu erhöhen,

o die Rolle anzuerkennen, die Schutzgebiete und andere effektive gebietsbezogenen Schutzmaßnahmen spielen als kosteneffektive Instrumente zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung daran und zur Reduzierung des Katastrophenrisikos, und anzuerkennen. dass verstärkte Investitionen in

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Management und Schutz positive ökonomische, soziale und umweltbezogene Effekte haben werden,

o ökosystembasierte Ansätze zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung daran und zur Reduzierung des Katastrophenrisikos zu entwickeln und umzusetzen, die auf verlässlichen verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und indigene, lokale und traditionelle Praktiken und Wissen besser zu berücksichtigen,

o den weiten Gebrauch ökosystembasierter Ansätze, wo passend, voran zu bringen, auch in marinen und Küstenökosystemen und in Städten und landwirtschaftlich genutzten Gebieten,

o Hinweise zur Beurteilung der Effektivität von ökosystembasierten Ansätze zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung daran systematisch zu sammeln und zu analysieren, u.a. durch die Entwicklung von verbesserten Monitoring- und Bewertungsmethoden, und zur Kenntnis zu nehmen, dass solche Methoden am besten möglichst früh in der Planungsphase entwickelt und angewandt werden,

o von existierenden Werkzeugen und Anleitungen für ökosystembasierte Ansätze zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung daran und zur Reduzierung des Katastrophenrisikos Gebrauch zu machen und diese Werkzeuge und Anleitungen ggf. weiter zu entwickeln und zu verfeinern,

o sicher zu stellen, dass ökosystembasierte Ansätze zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung daran und zur Reduzierung des Katastrophenrisikos die Vorteile für Menschen und die biologische Vielfalt maximieren,

o Plattformen voran zu bringen für den Austausch von Informationen und Erfahrungen mit ökosystembasierten Ansätze zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung daran, einschließlich derer von indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften, in umfassender Weise,

o die Notwendigkeit zu untersuchen, Erfahrungen, Strategien und Methoden zur Anpassung an den Klimawandel in die Naturschutzplanung zu integrieren, unter Berücksichtigung der Reaktion von Arten und Ökosystemen und ihre Verletzlichkeit durch vergangenen und zukünftigen menschlich verursachten Klimawandel,

o Wissen und Erfahrungen über die in diesem Absatz behandelten Themen zu teilen und zu verbreiten, u.a. über den CHM,

• Absatz 5 von Entscheidung IX/16 nochmals zu bestätigen (der zur finanziellen Unterstützung bei der Umsetzung klimabezogener Maßnahmen aufgerufen hatte),

• das Sekretariat aufzufordern, vorbehaltlich verfügbarer Mittel und in Zusammenarbeit mit relevanten Organisationen, freiwillige Richtlinien zu entwickeln für Gestaltung und Umsetzung von ökosystembasierten Ansätze zur Anpassung an den Klimawandel und zur Reduzierung des Katastrophenrisikos, zur Beratung bei einem SBSTTA-Treffen vor COP 14,

• das Sekretariat weiterhin aufzufordern, dass diese freiwilligen Richtlinien bereits existierende Anleitungen berücksichtigen, einschließlich derer, die unter der CBD, der UNCCD und der UNFCCC entwickelt wurden zu:

• (es folgt eine Liste von Themen, zu den bereits Anleitungen vorliegen) • darüber hinaus das Sekretariat aufzufordern, weitere Synergien mit dem Sekretariat der

UNFCCC aufzubauen und dabei sicher zu stellen, dass dies das Mitteilen von Informationen, Werkzeugen und Anleitungen beinhaltet, die unter der CBD entwickelt wurden in Bezug auf den Einfluss des Klimawandels auf die Biodiversität und die Rolle von Ökosystemen auf Anpassung an den Klimawandeln, seine Bekämpfung und die Reduzierung des Katastrophenrisikos, mit dem Ziel, mögliche Lösungen zu finden,

• das Sekretariat aufzufordern, die Synergien zu verstärken zwischen der Arbeit der CBD zu Restaurierung von Ökosystemen und zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung daran und der Arbeit der UNCCD zu Vermeidung der Degradierung und nachhaltigem Landmanagement, und Kohärenz mit relevanten Ansätzen andere UN-Einrichtungen sicher zu stellen.

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Schutzgebiete: Fortschritte bei der Erreichung der Aichi-Ziele 11 und 12

Vorstellung: Die CBD hat schon seit langem ein Arbeitsprogramm zu Schutzgebieten und Aichi-Ziel 11 benennt explizit die Prozentzahlen von Land- und Meeresflächen, die weltweit unter Schutz gestellt werden sollen. Ziel 12 befasst sich mit dem Vermeiden des Aussterbens und der Verbesserung des Schutzstatus bedrohter Arten. Das Sekretariat war aufgefordert worden, z.B. durch Workshops zur Erreichung der Ziele beizutragen und gesammelte Informationen über Fortschritte in einem Bericht zusammen zu stellen. Dieser liegt als Informationsdokument COP/13/INF/18 vor. SBSTTA 20 hat aufbauend auf Informationen aus den o.g. Workshops eine Beschlussempfehlung verfasst.

Was ist zu beschließen? Nach einer vorgeschlagenen Begrüßung der Fortschritte bei der Erreichung der Ziele 11 und 12 und der Begrüßung der Zusagen des Welt-Park-Kongresses der IUCN, die Umsetzung des Strategischen Plans der CBD zu beschleunigen, sieht die Beschlussempfehlung vor

• die Unterstützung von Partnerorganisationen, Geldgebern, gastgebenden Regierungen und des Sekretariats zu Workshops zum Kapazitätsaufbau und relevanten Aktivitäten zur Erreichung der Aichi-Ziele 11 und 12 mit Dank anzuerkennen,

• zu erkennen, dass die Erreichung von Aichi-Ziel 11 zur Erreichung anderer Aichi-Ziele, des Sendai Framework for Disaster Risk Reduction 2015-2030, relevanter Ziele der Sustainable Development Goals und Artikel 5 des Paris-Abkommens beitragen wird, sowie zu Maßnahmen der Abmilderung des Klimawandels und der Anpassung an diesen,

• die erheblichen Lücken zur Kenntnis zu nehmen, die für die Statuserfassung der meisten taxonomischen Gruppen bestehen, sowie das generelle Fehlen von Informationen über Artenschutzpläne,

• Vertragsstaaten einzuladen, falls passend und gemäß nationaler Umstände o konzertierte Anstrengungen zu unternehmen, Aktionen umzusetzen, die in

nationalen Biodiversitätsstrategien und anderen relevanten Strategien identifiziert wurden, und, falls zutreffend, Lücken zu schließen, die in regionalen Workshops zur Erreichung der Aichi-Ziele 11 und 12 identifiziert wurden,

o Anstrengungen zu unternehmen, Optionen zu identifizieren und zu untersuchen, Gebiete von besonderer Bedeutung für Biodiversität und Ökosystemleistungen unter Schutz zu stellen, und dabei die Fortschritte zu beachten, die die CBD bei der Beschreibung ökologisch oder biologisch bedeutsamer Meeresgebiete gemacht hat und die Standards for the Identification of Key Biodiversity Areas, die vom Council der IUCN angenommen wurden, und beim Ausweisen neuer Schutzgebiete und/oder der Vergrößerung bestehender Schutzgebiete oder anderer gebietsbezogener Schutzmaßnahmen besonders Gebiete in Betracht zu ziehen, die i) die ökologische Repräsentativität verbessern, ii) Konnektivität vergrößern, iii) die Integration von Schutzgebieten in die umliegende Landschaft verbessern, iv) Habitate von Arten schützen, insbesondere von bedrohten, endemischen und wandernden Arten, u.a. durch Maßnahmen wie Vogelschutzgebiete oder Gebiet zum Schutz von Meeressäugern, v) die Integration in die umgebende Landschaft von Gebieten, die von kollektiv von indigenen Völkern oder lokalen Gemeinschaften gemanagt werden, verbessern, vi) den Anteil von Gebieten von besonderer Bedeutung für Biodiversität und Ökosystemleistungen vergrößern, vii) die ausgewiesene Zentren für die Herkunft von Arten oder genetischer Vielfalt sind, und die viii) die volle Beteiligung und das Einverständnis der indigenen Völker und lokalen Gemeinschaften erhalten haben, deren Territorien, Gebiete oder Ressourcen ganz oder teilweise mit den vorgeschlagenen Gebieten überlappen, entsprechend der jeweiligen nationalen Gesetzgebung,

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o sich zu bemühen, systematischere Untersuchungen der Managementeffektivität von Schutzgebieten und der Auswirkungen auf die Biodiversität zu unternehmen, wo möglich einschließlich anderer gebietsbezogener Schutzmaßnahmen, um die Managementeffektivität durch Schließen der Lücken zu erhöhen und über die Ergebnisse auf freiwilliger Basis zu berichten für die Global Database on Protected Areas Management Effectiveness, die vom United Nations Environment Programme’s World Conservation Monitoring Centre unterhalten wird,

o Untersuchungen zur Führung nationaler Schutzgebiete zu unternehmen oder sich ggf. daran zu beteiligen, um Führungsvielfalt, Effektivität und Gerechtigkeit zu erkennen und verbessern,

o ihre Bemühungen zu steigern, die Untersuchungen des Schutzstatus aller taxonomischen Gruppen und Habitate zu vervollständigen, und Arten- und Habitatschutzpläne zu entwickeln und umzusetzen, insbesondere für bedrohte und endemische Arten,

• IUCN und WCMC einzuladen, mit Vertragsstaaten und anderen Regierungen zusammen zu arbeiten, um die World Database on Protected Areas auf den neuesten Stand zu bringen und damit zur Abschätzung des Fortschritts bei der Erreichung von Ziel 11 beizutragen,

• Vertragsstaaten, andere Regierungen und relevante Organisationen einzuladen, in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat und unter Beachtung vorliegender Informationen

o eine Untersuchung anzustellen über Erfahrungen, die vorliegen zu Schutzgebieten und anderen effektiven gebietsbezogenen

Schutzmaßnahmen unter Beachtung der Arbeit von IUCN und anderen wichtigen Experten,

zusätzlichen Maßnahmen, die die Integration von Schutzgebieten und anderen effektiven gebietsbezogenen Schutzmaßnahmen in die umgebende Landschaft erhöhen,

dem Einbringen von Schutzgebieten und anderen effektiven gebietsbezogenen Schutzmaßnahmen in andere Sektoren,

Modellen effektiver Führung von Schutzgebieten, einschließlich Gerechtigkeit, unter Beachtung der Arbeit, die zu Artikel 8j unternommen wird,

o die Möglichkeit zu untersuchen, globale oder regionale Projekte zu entwickeln, die nationale Untersuchungen zu Effektivität und Gerechtigkeit von Management in Schutzgebieten unterstützen,

o die Fertigstellung der Untersuchungen des Schutzstatus von Arten voran zu bringen, insbesondere von bedrohten und endemischen Arten, und ihre Erhaltung zu ermöglichen, entsprechend nationaler Vorgehensweisen,

o Unterstützungsnetzwerke auf regionalem und sub-regionalem Level voran zu bringen, um Kapazitäten aufzubauen und die Umsetzung nationaler Aktionen, die in nationalen Biodiversitätsstrategien festgelegt sind, und durch regionale Workshops zur Erreichung der Aichi-Ziele 11 und 12 die Erstellung, Benutzung und Verteilung von technischen Anleitungen, Erfahrungsberichten, Werkzeugen und Anstrengungen zum Monitoring voran zu bringen,

• das Sekretariat aufzufordern o freiwillige Richtlinien zu erarbeiten zu den im vorstehenden Absatz genannten

Elementen, o unter der Vorgabe vorhandener Mittel einen Expertenworkshop zu organisieren, der

wissenschaftliche und technische Informationen erarbeitet zu Definition, Managementansätzen und Identifizierung anderer effektiver gebietsbezogener Schutzmaßnahmen und ihrer Rolle bei der Erreichung von Ziel 11,

o und einer SBSTTA vor COP 14 über den Fortschritt zu berichten,

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• GEF und seine umsetzenden Agenturen einzuladen, das Abgleichen der Entwicklung und Umsetzung von Schutzgebieten und anderen effektiven gebietsbezogenen Schutzmaßnahmen im sechsten und siebten Auffüllzyklus mitnationalen Aktionen, die in nationalen Biodiversitätsstrategien festgelegt sind, zu ermöglichen und durch regionale Workshops zur Erreichung der Aichi-Ziele 11 und 12, mit dem Ziel, das systematische Monitoring und das Berichten über Erfolge dieser Projekte zu erleichtern, da sie der Erreichung der Aichi-Ziele 11 und 12 und anderer Ziele dienen.

Wiederherstellung von Ökosystemen: Kurzzeitaktionsplan

Vorstellung: Die CBD hat schon lange erkannt, dass zu den Bemühungen um die Erhaltung der biologischen Vielfalt auch gehört, die Chancen wahrzunehmen, die sich durch die Möglichkeiten der Wiederherstellung degradierter Ökosysteme bieten. Dies gilt sowohl für terrestrische, als auch aquatische Lebensräume und entsprechend wird das Thema als Querschnittsthema in der CBD geführt. Die Aichi-Ziele 14 und 15 greifen ecosystem restoration wörtlich auf. Der Zwischenbericht zur Erreichung der Ziele von 2014 (Global Biodiversity Outlook 4) hatte klar gemacht, dass die derzeitigen Bemühungen nicht ausreichen werden, um die Ziele bis 2020 zu erreichen, und daher war das Sekretariat aufgefordert worden, Elemente für einen kurzzeitigen Aktionsplan (short-term actionplan) zusammen zu stellen und SBSTTA vorzulegen. SBSTTA 20 hat diesen Plan verhandelt und er hängt nun der Beschlussvorlage zur Annahme an.

Was ist zu beschließen? Den operativen Absätzen der Beschlussvorlage sind einige nicht operative Absätze voran gestellt, die die Dringlichkeit der Steigerung der Bemühungen zur Erreichung der Aichi-Ziele mit Bezug zu Wiederherstellung betonen, die darauf hinweisen, dass entsprechende Bemühungen auch zur Erreichung anderer internationaler Verpflichtungen dienen, z.B. unter der UNFCCC, der UNCCD oder den SDGs, und die zur Kenntnis nehmen sollen, dass IPBES gerade ein thematisches Assessment zu Degradierung und Wiederherstellung von Ökosystemen durchführt, das 2018 vorliegen soll. In den operativen Absätzen sieht die Beschlussvorlage vor

• den anhängenden Kurzzeitaktionsplan anzunehmen (adopts), als flexiblen Rahmen, und anpassbar an nationale Gegebenheiten und Gesetzgebung, für sofortige Aktionen zur Erreichung der Aichi-Ziele 5, 12, 14 und 15 und der Ziele 4 und 8 der Globalen CBD-Strategie zur Erhaltung der Pflanzen (Global Strategy for Plant Conservation, GSPC), sowie weiterer international vereinbarter Ziele, und besonders der Ziele der jeweiligen nationalen Biodiversitätsstrategien,

• Vertragsstaaten zu drängen und andere Regierungen und Organisationen, einschließlich indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, zu ermutigen, die Wiederherstellung von Ökosystemen zu fördern, zu unterstützen und entsprechende Aktionen zu unternehmen, u.a. durch die Nutzung, falls angebracht, des Kurzzeitaktionsplans als flexiblen Rahmen und in Übereinstimmung mit nationalen Gegebenheiten,

• Vertragsstaaten zu ermutigen, wenn sie Aktionspläne zur Wiederherstellung von Ökosystemen entwickeln und umsetzen oder ihre nationalen Biodiversitätsstrategien erneuern, bereits existierende Ziele und Verpflichtungen hinsichtlich der Wiederherstellung von Ökosystemen in Betracht zu ziehen, einschließlich derer, die unter anderen relevanten Prozessen voran gebracht werden, und diese dann in ihre Planungen einzubauen,

• Vertragsstaaten, die dazu in der Lage sind und andere Geldgeber wie internationale Finanzgeber, einschließlich GEF und regionaler Entwicklungsbanken, einzuladen, Unterstützung für Wiederherstellungsaktivitäten bereit zu stellen, und für Monitoringprozesse, die, falls zutreffend, in Programme und Initiativen zur nachhaltigen Entwicklung, Nahrung, Wasser- und Energiesicherheit, Schaffung von Arbeitsplätzen, Anpassung an den Klimawandel und dessen Bekämpfung, der Reduzierung von Katastrophenrisiken und zur Armutsbekämpfung integriert sind,

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• Vertragsstaaten zu ermutigen, Wiederherstellung von Riffen und Küstenökosystemen in den Aktionsplänen zu berücksichtigen, falls zutreffend, um sicherzustellen, dass Meeresökosysteme erhalten bleiben,

• Vertragsstaaten einzuladen, auf freiwilliger Basis Informationen zur Verfügung zu stellen, über ihre Aktionen und Ergebnisse bei der Umsetzung des Aktionsplans und das Sekretariat aufzufordern, diese Beiträge zu sammeln und über den CHM verfügbar zu machen,

• relevante Organisationen und indigene Völker und lokale Gemeinschaften zu ermutigen, die Umsetzung der Wiederherstellung von Ökosystemen zu fördern, was entscheidend für die Erreichung der Aichi-Ziele ist und die Bereitstellung von Ökosystemleistungen steigert, und die Vertragsstaaten bei der Umsetzung des Kurzzeitaktionsplans in ihren Anstrengen zu unterstützen,

• Vertragsstaaten und relevante Organisationen einzuladen, gemeinschaftsbasierte Initiativen zur Wiederherstellung von Ökosystemen entsprechend zu bedenken, im Kontext des Convention’s Plan of Action on Customary Sustainable Use of Biological Diversity,

• das Sekretariat aufzufordern, den vorliegenden Beschluss an das Sekretariat von IPBES weiter zu leiten, damit er bei der Erstellung des Assessments zu Degradierung Wiederherstellung in Betracht gezogen werden kann,

• das Sekretariat aufzufordern, vorbehaltlich vorhandener Mittel, die Anstrengungen der Vertragsstaaten beim Gebrauch des Kurzzeitaktionsplans zu unterstützen, durch:

o Ermöglichen von Kapazitätsaufbau und Unterstützung beim Gebrauch von Werkzeugen, in Zusammenarbeit mit relevanten Initiativen und Partnern, einschließlich durch Umsetzung der Forest Ecosystem Restoration Initiative in Zusammenarbeit mit dem Forest and Landscape Restoration Mechanism der FAO und anderen Initiativen, die waldfreie Ökosysteme abdecken,

o Aktualisierung von Informationen über Leitlinien, Werkzeuge und Initiativen in Bezug auf die Wiederherstellung von Ökosystemen und diese Informationen über den CHM verfügbar zu machen.

Es folgt der Anhang mit dem Kurzzeitaktionsplan.

Biodiversität von Wäldern: die Rolle internationaler Organisationen bei der Erreichung der Aichi-Ziele

Vorstellung: Die CBD verfügt schon seit COP 6 (2002) über ein Arbeitsprogramm zur Biodiversität von Wäldern und nimmt in den Aichi-Zielen mehrfach besonderen Bezug auf Wälder als Hort biologischer Vielfalt. Dennoch ist klar, dass die CBD nicht das einzige internationale Abkommen ist, das massiven Einfluss auf den Umgang mit Wäldern hat und die jeweiligen Definitionen dieser Abkommen, was eigentlich ein "Wald" ist, nicht in jedem Fall förderlich für die Berücksichtigung von Aspekten der biologischen Vielfalt sind. Vor diesem Hintergrund hatte COP 12 das Sekretariat beauftragt, die Rolle anderer Abkommen für die Umsetzung der Aichi-Ziele (insbesondere derer mit direktem Bezug zu Wald) zu untersuchen und den entsprechenden Bericht vorzulegen. SBSTTA 19 hat sich mit diesem Bericht befasst und eine Beschlussvorlage formuliert. Unabhängig von diesem Beschluss, der ja nur einen kleinen Ausschnitt des großen Themas Biodiversität in Wäldern beleuchtet, ist das Arbeitsprogramm zum Thema weiterhin voll gültig.

Was ist zu beschließen? Zwei der Beschlussvorlage voran gestellte Absätze sollen die weitreichende Überschneidung der waldbezogenen Aichi-Ziele, Teilen der SDGs und REDD+ Aktivitäten der UNFCCC zur Kenntnis nehmen und betonen, dass ihre Erreichung wichtig ist für die Vision des strategischen Plans für 2050 und die 2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung und sollen besonders die Notwendigkeit, Kohärenz, Zusammenarbeit und Synergien zwischen den waldbezogenen Abkommen zu stärken, betonen, sowohl auf der politischen Ebene, als auch auf der Umsetzungsebene.

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Die operativen Absätze der Beschlussvorlage sehen vor, • die Resolution des Economic and Social Council of the United Nations on the international

arrangement on forests beyond 2015zubegrüßen, die das Arrangement stärkt und bis 2030 fortschreibt,

• die 2030 Agenda für nachhaltige Entwicklung ebenfalls zu begrüßen und dort besonders die waldbezogenen nachhaltigen Entwicklungsziele 6 und 15,

• andere Initiativen zur Reduzierung des Waldverlustes zur Kenntnis zu nehmen und Vertragsstaaten und alle relevanten Beteiligten zu ermutigen, falls passend, an ihrer Umsetzung mitzuwirken, um so zur Erreichung der waldbezogenen Aichi-Ziele beizutragen,

• das United Nations Forum on Forests einzuladen, bei der Entwicklung des strategischen Plans 2017 - 2030 des internationalen Arrangements für Wälder die waldbezogenen Aichi-Ziele in Betracht zu ziehen, mit dem Ziel, einen koordinierten Ansatz zur Erreichung der multilateralen waldbezogenen Verpflichtungen und Ziele zu fördern,

• die Mitglieder der Collaborative Partnership on Forests einzuladen, bei der Entwicklung des Plans bis 2030 dieser Partnerschaft Mittel und Wege zu bedenken, ihre individuellen und gemeinsamen Beiträge zur Erreichung der waldbezogenen Aichi-Ziele zu stärken und einen koordinierten Ansatz zur Erreichung der multilateralen waldbezogenen Verpflichtungen und Ziele zu unterstützen, wie z.B. durch Folgendes:

o Teilen von Erfahrungen und Informationen zur Umsetzung der waldbezogenen Aichi-Ziele,

o Identifizierung von Aktionen, durch die sie (die Partner) Ländern nützliche Unterstützung geben können, einschließlich zur Umsetzung des strategischen Plans und der Aichi-Ziele, unter Berücksichtigung der verschiedenen Visionen, Ansätze, Modelle und Werkzeuge zur Verbesserung des integrierten Waldmanagements, einschließlich der Entwicklung technischer Kapazitäten,

o Untersuchung der jeweiligen Rolle, um die im Vergleich vorhandenen Vorteile jedes Partners auszunutzen und die gemeinschaftlichen Beiträge zu stärken,

o Verbesserung des Monitorings von und Berichtens über Fortschritte, einschließlich der Harmonisierung von Indikatoren und Berichtsabläufen,

o Verbesserung von Wissensmanagement, u.a. durch offene Datenplattformen und Interoperabilität, um den Austausch und die Synthese von Informationen zu erleichtern,

• Vertragsstaaten zu ermutigen, bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Waldpolitiken im Zusammenhang mit den Aichi-Zielen und anderen waldbezogenen multilateralen Verpflichtungen und Zielen, falls passend, folgendes zu berücksichtigen: i) andere Formen der Landnutzung, einschließlich Landwirtschaft ii) Anpassung und Bekämpfung des Klimawandels und iii) die Reduzierung des Katastrophenrisikos und gut nachzudenken über Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Wälder und ursprünglicher Vegetation, und die potentiellen negativen Effekte von Aufforstungen außerhalb von natürlichen Waldstandorten zu vermeiden,

• das Sekretariat aufzufordern, die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Collaborative Partnership on Forests, einschließlich des Sekretariats des United Nations Forum on Forests zu verstärken, genauso wie mit anderen relevanten Organisationen und Initiativen, um so voll die Vorgaben der VSK aus Beschluss XII/6, Absatz 21 zu erfüllen, die Umsetzung des hier vorliegenden Beschlusses zu unterstützen und über den Fortschritt entweder SBSTTA oder SBI (wo besser passend) bei einem Treffen von COP 14 zu berichten.

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Biodiversität und Gesundheit

Vorstellung: Die CBD hat erkannt, dass zwischen biologischer Vielfalt und menschlicher Gesundheit vielschichtige Zusammenhänge bestehen, zu einen über die Nutzung z.B. von Heilpflanzen, zum anderen aber auch über Infektionskrankheiten, die z.B. über invasive Arten verbreitet werden. Daher wird das Thema als Querschnittsthema behandelt und das Sekretariat hat in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheits-organisation WHO einen Bericht erarbeitet: State of Knowledge Review: Connecting Global Priorities: Biodiversity and Human Health. Dieser Bericht und eine Zusammenfassung seiner Schlussfolgerungen lag SBSTTA 19 vor, die daraufhin die vorliegende Beschlussvorlage formuliert hat.

Was ist zu beschließen? Den eigentlich operativen Absätzen der Beschlussvorlage gehen einige inoperative Absätze voraus, in denen bestehende Beschlüsse in Erinnerung gerufen werden, die Arbeit der WHO begrüßt werden soll, verschiedene Zusammenhänge zwischen Biodiversität und Gesundheit erkannt werden sollen oder die Rolle traditionellen Wissens in Zusammenhang mit Gesundheit hervorgehoben wird. Die Beschlussvorlage enthält einen Anhang, in dem die Zusammenhänge zwischen Biodiversität und Gesundheit unter verschiedenen Zwischenüberschriften näher erläutert werden. Operativ sieht die Beschlussvorlage vor

• die Kernbotschaften der Zusammenfassung des Berichts State of Knowledge Review: Connecting Global Priorities: Biodiversity and Human Health zur Kenntnis zu nehmen,

• Vertragsstaaten und andere Regierungen einzuladen, in Betracht zu ziehen, den Bericht und seine Schlussfolgerungen zu benutzen, um das Verständnis der Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Biodiversität zu fördern, mit dem Ziel, Gesundheitsvorteile zu maximieren, nachteilige Zusammenhänge anzugehen und, wenn möglich, gemeinsame Treiber von Biodiversitätsverlust und Gesundheitsrisiken anzugehen,

• Vertragsstaaten und andere Regierungen einzuladen, von den Informationen Gebrauch zu machen, die im Anhang des Beschlusses enthalten sind, um die im vorstehenden Absatz genannten Ziele zu erreichen, unter Berücksichtigung nationaler Umstände und falls passend,

• Vertragsstaaten, andere Regierungen und Organisationen einzuladen, unter Berücksichtigung nationaler Umstände und falls passend, Aktivitäten auszuführen, unter anderem:

o den Dialog zwischen den Ressorts für Gesundheit und Biodiversität und anderen wichtigen Sektoren über alle Regierungsebenen zu vermitteln,

o relevante Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Biodiversität zu bedenken beim Verfassen oder Aktualisieren von entsprechenden Politiken, Strategien, Plänen und Bilanzen, einschließlich Gesundheitsstrategien, wie z.B. nationale Gesundheitspläne, Biodiversitätsstrategien, oder Strategien zu Entwicklung und Armutsbekämpfung,

o nationale Monitoringkapazitäten und Datensammlungen zu stärken, einschließlich integrierter Beobachtungskapazitäten und Frühwarnsystemen, die es Gesundheits-systemen erlauben, Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit, die aus der Umwandlung von Ökosystemen resultieren, vorherzusehen, sich entsprechend vorzubereiten und darauf reagieren zu können,

o die Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Biodiversität zu bedenken bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, Risikoabschätzungen im Umweltbereich, Abschätzungen von Gesundheitsrisiken, sozialen und ökonomischen Bewertungen und bei der Bewertung von nachteiligen Nebeneffekten,

o jede unabsichtliche und unerwünschte negative Auswirkung von Biodiversitäts-interventionen auf Gesundheit, und umgekehrt von Gesundheitsmaßnahmen auf die Biodiverstität anzugehen, zu monitoren und zu bewerten,

o Möglichkeiten für einen gesünderen Lebensstil zu identifizieren und zu fördern, genauso wie nachhaltige Produktion und Konsum und die damit einhergehenden

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Verhaltensänderungen, die Biodiversität und menschlicher Gesundheit zugute kämen, u.a. durch die Förderung von Gesundheitskampagnen,

o interdisziplinäre Bildung, Training, Kapazitätsaufbau und Forschungsprogramme zu den Zusammenhängen zwischen Gesundheit und Biodiversität zu entwickeln, und dabei integrative Ansätze auf verschiedenen räumlichen und zeitlichen Skalen anzuwenden,

o die Notwendigkeit zu bedenken, die Kapazitäten von Gesundheits-, Umwelt- und anderen Ministerien, Behörden und Organisationen zu stärken, sich mit den Zusammenhängen zwischen Gesundheit und Biodiversität zu befassen, um präventive Gesundheitsansätze zu fördern und die vielfältigen Dimensionen von Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern,

o relevante Überlegungen zur Biodiversität in nationale Gesundheitspolitik einzubeziehen, mit spezieller Berücksichtigung der Bedürfnisse indigener Völker und lokaler Gemeinschaften,

• Vertragsstaaten, andere Regierungen und Organisationen zu ermutigen, integrierte Maße, Indikatoren und Werkzeuge zu entwickeln, um Analyse, Bewertung, Monitoring und Integration von Biodiversität in Gesundheitsstrategien, Pläne und Programme zu erleichtern, um umgekehrt, und Werkzeuge, einschließlich Praxisleitfäden, zu entwickeln und zusammen zu stellen, um Aufmerksamkeit für die gemeinschaftlichen Vorteile von Gesundheit und biologischer Vielfalt zu wecken, auch im Zusammenhang mit den Nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs),

• außerdem Vertragsstaaten, andere Regierungen und Organisationen und Geldgeber zu ermutigen, weitere Forschung zu unterstützen und zu fördern, die sich mit den Zusammenhängen von Gesundheit und Biodiversität und den zugehörigen sozioökonomischen Überlegungen befasst, u.a. zu folgenden Punkten:

o Zusammenhänge zwischen Biodiversität, Degradierung von Ökosystemen und Ausbrüchen infektiöser Krankheiten, einschließlich der Effekte von Struktur und Zusammensetzung ökologischer Gemeinschaften, Habitatzerstörung und Mensch-Tier-Kontakten, und der Auswirkungen auf Landnutzung und Ökosystem-management,

o Wechselseitige Zusammenhänge von Vielfältigkeit der Ernährung, Gesundheit und Vielfältigkeit von Anbaufrüchten, Nutztierbeständen und anderen Komponenten der Biodiversität in agrarischen Ökosystemen, sowie in marinen und Süßwasser-systemen,

o Zusammenhänge zwischen der Zusammensetzung und Vielfalt des menschlichen Mikrobioms (human microbiome) und der biologischen Vielfalt in der Umwelt, und die Auswirkungen auf Planung, Design, Entwicklung und Management menschlicher Siedlungen,

o Bedeutung mariner Biodiversität für die Gesundheit, einschließlich der Nahrungsmittelsicherheit, und die Auswirkungen der vielseitigen Belastungen auf marine Biodiversität (einschließlich Pathogene, Chemikalien, Klimawandel und Habitatveränderungen),

o Beitrag der biologischen Vielfalt und natürlicher Umgebung, einschließlich von Schutzgebieten, auf die Förderung mentaler Gesundheit, insbesondere in Städten,

o Bedeutung der biologischen Vielfalt in den Böden für die Gesundheit, o Zusammenhänge zwischen wandernden Arten, ihren Zugwegen und menschlicher

Gesundheit, o Zusammenhänge zwischen invasiven gebietsfremden Arten und menschlicher

Gesundheit, • Vertragsstaaten, andere Regierungen und relevante Organisationen einzuladen, dem

Sekretariat Informationen zur Umsetzung dieses Beschlusses zur Verfügung zu stellen,

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• zu beschließen, die Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Biodiversität bei der Planung der Nachfolge des Strategischen Plans 2011 - 2020 und der Aichi-Ziele zu berücksichtigen,

• das Sekretariat aufzufordern, vorbehaltlich verfügbarer Mittel, o mit der WHO und anderen relevanten Organisationen zusammen zu arbeiten, die

Umsetzung des vorliegenden Beschlusses zu vermitteln und zu fördern, einschließlich durch die weite Verbreitung des State of Knowledge Review in allen offiziellen UN-Sprachen, durch die Entwicklung von Werkzeugen und Leitfäden (einschließlich zum One-Health-Ansatz) und durch Unterstützung von Kapazitätsaufbau und der Aufgaben die bereits in Entscheidung XII/21, Absatz 9 dargelegt wurden,

o erhaltene Informationen zur Umsetzung dieses Beschlusses (siehe Aufforderung weiter oben) zusammen zu stellen und zu analysieren,

o einer SBSTTA vor COP 14 einen Bericht darüber vorzulegen. Es folgt der erwähnte Anhang.

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TOP 11: Resource mobilization and financial mechanism Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: COP/13/2 Seiten 48-53, COP/13/11, COP/13/12, COP/13/12/Add.1, COP/13/12/Add.2, COP/13/12/Add.3, COP/13/12/Add.4, COP/13/23, COP/13(23/Add.1

Selbstverständlich sind die Finanzierung der Aktivitäten der Konvention einerseits (z.B. des Sekretariats) und die finanzielle Unterstützung bedürftiger Staaten bei der Umsetzung der Konvention andererseits immer wichtige Tagesordnungspunkte bei jeder Vertragsstaatenkonferenz. Insbesondere bei COP 10 haben die Entwicklungsländer dem Strategischen Plan und den Aichi-Zielen nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass auch finanzielle Ressourcen freigesetzt werden, um bei der Erreichung der Ziele zu helfen. Somit wurde neben dem Strategischen Plan auch eine Ressourcen-Mobilisierungsstrategie beschlossen, die dann bei COP 11 und COP 12 konkretisiert wurde und Finanzzusagen der Industrieländer festschreibt. Bei COP 12 wurden Ziele für die Mobilisierung von finanziellen Ressourcen festgelegt und es wurde auch beschlossen, bei COP 13 zu prüfen, wie weit die Ziele erreicht wurden. Dazu hat das Sekretariat zusammengestellt, was von den Vertragsstaaten durch das bei COP 12 beschlossene sog. Financial Reporting System gemeldet wurde (COP/13/11).Bislang haben 57 Staaten durch dieses Berichtssystem Informationen zur Verfügung gestellt. In dieses Formular sind auch die bisher bereit gestellten Mittel einzutragen, die aus den Jahren 2006-2010 dann als Berechnungsgrundlage für die beschlossene Verdoppelung der Finanzbeiträge der Staaten ab 2015 dienen. Der Mechanismus, durch den Entwicklungsländer Gelder erhalten, ist GEF, die Global Environmental Facility. Diese legt ebenfalls Berichte über ihre Einnahmen und Ausgaben vor und eine Zusammenfassung des aktuellen GEF-Bericht liegt als COP/13/12/Add.1 vor. GEF wird in Zyklen von 4 Jahren aufgefüllt (sog. Replenishment cycles), der sechste und aktuelle Zyklus endet Mitte 2018. COP13 ist also die letzte Vertragsstaatenkonferenz vor Beginn der siebten Auffüllphase. COP 12 hatte daher eine Expertengruppe ins Leben gerufen, die eine Übersicht erstellen sollte, welche Mittel nötig sind, um die Aichi-Ziele zu erreichen und welche Mittel entsprechend in der siebten Auffüllphase in GEF eingezahlt werden müssten, um diesen Bedarf zu decken. Eine Zusammenfassung des Berichts der Expertengruppe liegt als Dokument COP/13/12/Add.2 vor. Dokument COP/13/12/Add.3 stellt für einen Vierjahreszeitraum die Finanzierungsprioritäten vor. Dokument COP/13/12/Add.4 listet auf, was andere Abkommen an die CBD heran getragen haben. Darüber hinaus berichtet das Sekretariat regelmäßig über die Effektivität des Finanzierungsmechanismus und dieser Bericht liegt als COP/13/12 vor. Im Dokument COP/13/23 wird der detaillierte Plan für die geplanten Ausgaben 2017-2018 vorgelegt.

Was ist zu beschließen? Den operativen Absätzen der Beschlussvorlage aus COP/13/2 gehen sieben Absätze voraus, in denen für finanzielle Unterstützung gedankt wird, in denen an die Wichtigkeit von nationalen Biodiversitätsstrategien als Grundlage für die Ermittlung des Finanzbedarfs erinnert werden soll und in denen u.a. erkannt werden soll, dass die Erreichung von Aichi-Ziel 3 (Abschaffung biodiversitätsschädlicher Subventionen) zur Freisetzung von Mittel beitragen würde. Die Beschlussvorlage sieht unter der Zwischenüberschrift Berichterstattung zu Finanzen vor

• die Information zur Kenntnis zu nehmen, die durch das Financial Reporting Framework bereit gestellt wurden und den entsprechenden Bericht des Sekretariats über diese Informationen und die Erreichung der Ziele ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen,

• Vertragsstaaten, die das bislang nicht getan haben, zu drängen, bis spätestens 1. Juli 2017, die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen (da sie als Berechnungsgrundlage für die Verdoppelung herangezogen werden) und dazu das reporting framework zu nutzen und Staaten einzuladen, ihre Angaben auf den neuesten Stand zu bringen, wenn z.B. die Daten für 2015 vorliegen,

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• Vertragsstaaten, die ihre nationalen Biodiversitässtrategien überarbeitet haben, zu drängen, daraus ihren Finanzbedarf für die Umsetzung zu ermitteln und einen entsprechenden Finanzierungsplan aufzustellen und diese Informationen bis spätestens zum 1. Juli 2017 zur Verfügung zu stellen,

• das Sekretariat aufzufordern, das reporting framework online verfügbar zu halten und die Vertragsstaaten einzuladen, zusammen mit ihren sechsten nationalen Berichten bis zum 31.12.2018 darüber zu berichten, wie weit sie mit der Erreichung der Ziele der Ressourcen-Mobilisierungsstrategie gekommen sind.

Unter der Zwischenüberschrift Kapazitätsaufbau und technische Unterstützung sieht die Vorlage vor • relevante Organisationen und Initiativen einzuladen, technische Unterstützung und

Kapazitätsaufbau für Länder zu leisten, die daran interessiert sind, in Bezug auf die Identifizierung von Finanzierungsbedarf, -lücken und -prioritäten, die Entwicklung und Implementierung von nationalen Ressourcen-Mobilisierungsstrategien und die Berichterstattung,

• Vertragsstaaten und andere Geldgeber einzuladen, solche Aktivitäten finanziell zu unterstützen.

Unter der Zwischenüberschrift Stärkung des Finanz-Informationssystems sieht die Beschlussvorlage vor, zunächst Arbeiten der OECD und der Entwicklungsbanken zum Nachverfolgen von Finanzströmen im Bereich Biodiversität zur Kenntnis zu nehmen, sowie

• Vertragsstaaten einzuladen, in Betracht zu ziehen, mit statistischen Behörden zusammen zu arbeiten, um Synergien zu finden zwischen der Finanzberichterstattung an die CBD und anderen Prozessen zum Überblicken der Zusammenstellung und Berichterstattung über finanzbezogene Daten,

• Vertragsstaaten einzuladen, im Sinne der Transparenz, verwendete Methoden und Definitionen in der Berichterstattung zu erwähnen,

• das Sekretariat aufzufordern, durch die Inter-agency Task Force on Financing for Development zu untersuchen, ob die Berichterstattung gegenüber der CBD mit den aufkommenden Berichtspflichten gegenüber der Addis Ababa Action Agenda verbunden werden kann, um die Arbeitsbelastung für die Staaten zu verringern, und die freiwilligen Richtlinien zur Berichterstattung auf dem neuesten Stand zu halten.

Zum Thema Kollektive Aktionen indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, sieht die Vorlage vor, die Grundprinzipien zur Bemessung des Beitrags solcher Aktionen (zur Umsetzung des Strategischen Plans), die der Beschlussvorlage anhängen, zu begrüßen und Vertragsstaaten einzuladen, entsprechende Pilotprojekte einzurichten und darüber zu berichten. Das Sekretariat soll aufgefordert werden, diese Informationen zu sammeln und auszuwerten und unter Berücksichtigung der anhängenden Grundprinzipien Elemente für methodische Richtlinien zur Identifizierung, zum Monitoring und zur Einschätzung des Beitrags kollektiver Aktionen indigener Völker und lokaler Gemeinschaften zur Umsetzung des Strategischen Plans zu entwickeln und diese Elemente bei WG 8j 10 vorzulegen, mit dem Ziel, die Richtlinien bei SBI 2 fertig stellen und bei COP 14 annehmen zu können. Unter der Zwischenüberschrift Meilensteine für die volle Erreichung von Aichi-Ziel 3 sieht die Beschlussvorlage u.a. vor,

• Vertragsstaaten zu drängen, Aktionen zu unternehmen, um das Ziel zu erreichen und dabei die Meilensteine als flexiblen Rahmen zu nutzen, die bereits bei COP 12 beschlossen wurden,

• die Einladung an die Vertragsstaaten zu wiederholen, über Fortschritte bei der Erreichung dieser Meilensteine zu berichten und weiterhin einzuladen, Informationen beizufügen über nationale analytische Studien, die Kandidaten benennen für die Streichung, das Auslaufenlassen oder die Reformierung von Anreizen, einschließlich Subventionen, die schädlich für die biologische Vielfalt sind, und die Gelegenheiten zu identifizieren, wie positive Anreize geschaffen werden können, wie z.B. die Anerkennung und Unterstützung indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, die Territorien bewahren,

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• das Sekretariat aufzufordern, entsprechende Informationen zu o.g. Punkten zusammenzustellen und SBI 2 vorzulegen.

Der letzte Abschnitt der Beschlussvorlage aus COP/13/2 befasst sich mit Sicherheitsvorkehrungen im Finanzmechanismus der biologischen Vielfalt und soll das Sekretariat auffordern, zusammenzustellen, wie die Staaten die freiwilligen Richtlinien zu Sicherheitsvorkehrungen im Finanzmechanismus in Betracht ziehen, wenn sie ihre Finanzierung für die biologische Vielfalt planen und umsetzen, diese Zusammenstellung dann der WG 8j 10 zur Verfügung zu stellen, damit diese Empfehlungen erstellen und SBI 2 vorlegen kann, wie die Anwendung von Sicherheitsvorkehrungen sicherstellen kann, dass die Auswirkungen von Finanzierung auf die sozialen und ökonomischen Rechte und die Lebensumstände indigene Völker und lokale Gemeinschaften angemessen berücksichtigt werden. SBI 2 soll aufgefordert werden, diese Zusammenstellung und die Empfehlungen von WG 8j 10 zu beraten und selbst entsprechende Empfehlungen an COP 14 zu formulieren. Dann folgt der Anhang, also die Grundprinzipien zu den kollektiven Aktionen, der begrüßt werden soll. In Dokument COP/13/12 hat das Sekretariat weitere Beschlussempfehlungen formuliert, die sich aus dem Auftrag von SBI 1 ergeben haben, Prioritäten für die Finanzierung aus GEF-Mittel für die Erreichung der Aichi-Ziele festzulegen. Diese neue Beschlussvorlage sieht u.a. vor

• die konsolidierte Anleitung für den Finanzmechanismus einschließlich des Vierjahresrahmen für Programmprioritäten (2018-2022) für die siebte Auffüllphase von GEF anzunehmen (adopt), so wie sie in Anhang I der Beschlussvorlage (COP/13/12) dargelegt ist, und zu entscheiden, vorhergehende Entscheidungen oder Elemente von Entscheidungen zurück zu nehmen, die sich auf den finanziellen Mechanismus beziehen,

• GEF, Geberländer und Regierungen und relevante Organisation und das Sekretariat einzuladen, die erfolgreiche Umsetzung des Vierjahresrahmen für Programmprioritäten (2018-2022) für die siebte Auffüllphase von GEF voranzubringen,

• GEF zu ermutigen, integrierte Programmentwicklung fortzusetzen und zu verstärken, als einen Weg, Gelegenheiten zu schaffen für Synergien in der Umsetzung verwandter multilateraler Umweltabkommen, sowie für die 2030-Agenda zur Nachhaltigen Entwicklung, die SDGs und insbesondere die Ziele 14 und 15,

• GEF aufzufordern, Informationen zu den einzelnen Elementen der konsolidierten Anleitung in seinen zukünftigen Berichten an die CBD bereitzustellen, einschließlich zum Vierjahresrahmen für Programmprioritäten,

• die primäre Rolle zu betonen, die die Empfängerländer dabei spielen, die Erreichung der Ziele des Vierjahresrahmen für Programmprioritäten (2018-2022) für die siebte Auffüllphase von GEF sicherzustellen,

• das Sekretariat aufzufordern, an den Council von GEF die Ratschläge weiterzuleiten, die von CITES und dem International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture kamen, wie sie in Anhang II dieser Beschlussvorlage (COP/13/12) dargelegt sind und GEF einzuladen, diese Ratschläge zusammen mit dem Vierjahresrahmen für Programmprioritäten (2018-2022) für die siebte Auffüllphase von GEF zu bedenken,

• die Vorgaben für die fünfte Überprüfung der Effektivität des Finanzmechanismus (einschließlich für die beiden Protokolle) anzunehmen, wie sie in Anhang III der Beschlussvorlage (COP/13/12) dargelegt sind, und das Sekretariat aufzufordern, dafür zur Sorgen, dass dieser fünfte Bericht bei SBI 2 vorliegt,

• den Bericht zu einem Assessment zur Kenntnis zu nehmen, dass überprüft hat, welche Mittel nötig sind für die Umsetzung der CBD und ihrer Protokolle für den Zeitraum der siebten Auffüllphase von GEF und den Dank auszudrücken für die Expertengruppe, die diesen Bericht erstellt hat, (dieser Bericht ist COP/13/12/Add.2)

• das Sekretariat aufzufordern, dieses Assessment an GEF weiter zu leiten und GEF einzuladen, in seinem Bericht an die CBD darauf einzugehen, wie innerhalb der siebten Auffüllphase auf dieses Assessment eingegangen wurde,

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• GEF zu drängen (tourge) während der siebten Auffüllphase allen Aspekten des Bedarfs-Assessments der Expertengruppe ausreichend Rechnung zu tragen, einschließlich der Finanzierung von biologischer Vielfalt,

• die Sekretariate von GEF und CBD einzuladen, die Realisierung des Finanzbedarfs voran zu treiben, wie er in den nationalen Antworten auf die Fragebögen der Expertengruppe zum Finanzbedarf während der siebten Auffüllphase genannt wurde,

• die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Sekretariaten zur Kenntnis zu nehmen und das GEF-Sekretariat zu ermutigen, diese Zusammenarbeit noch zu verstärken, wie im Memorandum of Understanding ausgedrückt.

In Dokument COP/13/23 sind neben dem Plan für die kommenden Ausgaben in den Jahren 2017-2018 auch weitere Beschlussvorlagen formuliert. Im Kern sehen sie vor, den anhängenden Zweijahresplan anzunehmen, die Einzahlungsfristen auf den 1.1.2017 und 1.1.2018 zu legen und die Staaten, die bislang ihren Einzahlungszusagen nicht nachgekommen, zu drängen, dies baldmöglichst nachzuholen. Außerdem wird vorgeschlagen, zu entscheiden, alle Kosten die durch den Service des Sekretariats im Zeitraum 2017-2018 entstehen, zwischen CBD, Cartagena-Protokoll und Nagoya-Protokoll nach dem Schlüssel 76%/16%/8% aufzuteilen.

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TOP 12: Other means of implementation: enhancement of capacity-building, technical and scientific cooperation and other initiatives to assist implementation Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: COP/13/2 Seiten 53-56, COP/13/13, COP/13/14, COP/13/14/Add.1

Der Aufbau von Kapazitäten und der Transfer von biodiversitätsbezogener Technologie und entsprechender Wissenstransfer sind seit Beginn der CBD wichtige Themen(Artikel 12 der CBD befasst sich damit), die von den Entwicklungsländern forciert werden, um diese Staaten besser in die Lage zu versetzen, die CBD-Programme allgemein und den Strategischen Plan im Besonderen umzusetzen. Das Sekretariat war aufgefordert worden, zu untersuchen, wie effektiv die kapazitäts-bildenden Maßnahmen bislang waren, wo Lücken bestehen und mit welchen Partner gearbeitet wurde, und daraus einen Kurzzeit-Aktionsplan (short term actionplan) abzuleiten. Dieser wurde SBI 1 vorgelegt, dort zur Kenntnis genommen und das Sekretariat wurde aufgefordert, diesen Plan nochmals zu überarbeiten und COP 13 vorzulegen Er liegt nun als revidierter Plan in Dokument COP/13/13 vor. Unter dem Kürzel CEPA (Communication, Education and Public Awareness) versteht die CBD ihre Öffentlichkeitsarbeit und die Bekanntmachung ihrer Ziele und Strategien. Um hier höhere Wirkung zu erzielen, sollte eine Kommunikationsstrategie erarbeitet werden, sowie die Strategie zur Darstellung im Internet überarbeitet werden (Dokumente COP/13/14 und COP/13/14/Add.1).Allerdings lag die Kommunikationsstrategie bei SBI 1 noch nicht vor und die Beschlussvorlage in COP/13/2 enthält hierzu nur den Verweis, dass noch Ergänzungen folgen würden. Diese Ergänzungen bezüglich der Kommunikationsstrategie wurden in Dokument COP/13/14 nachgereicht. Die Web-Strategie lag bei SBI 1 in einer ersten Version vor und das Sekretariat wurde aufgefordert, diese Strategie mit der gerade in der Entwicklung befindlichen Kommunikationsstrategie abzustimmen. Sie liegt in überarbeiteter Form nun in Dokument COP/13/14/Add.1 vor.

Was ist zu beschließen? Der Beschlussvorlage in COP/13/2 gehen einige einleitende Absätze voraus, die die bisherige Bemühungen zum Kapazitätsaufbau zur Kenntnis nehmen wollen, aber auch mit Besorgnis zur Kenntnis nehmen wollen, dass verschiedene von Vertragsstaaten geforderte Aktionen zum Kapazitätsaufbau nicht durchgeführt werden konnten, zum Teil wegen mangelnder Finanzierung. Die Beschlussvorlage sieht u.a. vor

• den Kurzzeit-Aktionsplan (2017-2020) entweder zur Kenntnis zu nehmen, anzunehmen oder ihm beizupflichten (take note of, adopt, endorse). Diese drei Alternativen sind geklammert.

• Vertragsstaaten, andere Regierungen und relevante Organisationen einzuladen, zur Umsetzung dieses Plans beizutragen,

• weiterhin Vertragsstaaten, andere Regierungen und relevante Organisationen einzuladen, in Betracht zu ziehen, folgende Maßnahmen zur verbesserten Umsetzung von Artikel 12 der Konvention zu ergreifen:

o relevante Bildungs- und Trainingseinrichtungen ermutigen und unterstützen, eine Schlüsselrolle bei der Organisation und Durchführung von Fortbildungsprogrammen zu spielen, um Vertragsstaaten (und anderen...) bei der Umsetzung der CBD zu helfen,

o diese Einrichtungen auch ermutigen, ihre Programmangebote zu aktualisieren und Prioritäten auf Themen zu setzen, die bislang zu wenig abgedeckt wurden und dabei auch zu bedenken, dass Nachbarstaaten mit gleicher Sprache ebenfalls davon profitieren könnten,

o Zielgruppenspezifische Programme auszuarbeiten (Staaten, Indigene, Frauen...),

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o Die weiteren Unterabsätze listen weiter mögliche Aktionen auf, wie Fellowship-Programme, Netzwerkbildung, Mainstreaming in Bildungsprogramme, Entwicklung von Bildungsmaterial, Onlinekurse etc.

• Vertragsstaaten einzuladen, zur technischen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit beizutragen, u.a. durch Nennung prioritären Bedarfs, Aufzeigen von gelungenen Beispielen, Identifizierung von Synergien mit bestehenden wissenschaftlichen und bildungsorientierten Programmen und Bekanntmachung dieser Informationen durch den CHM,

• Vertragsstaaten und andere Regierungen einzuladen, das Engagement von relevanten Institutionen, einschließlich wissenschaftlicher, technischer und politischer Institute, zu ermutigen und zu unterstützen, zu wissenschaftlicher und technischer Zusammenarbeit beizutragen,

• Vertragsstaaten und insbesondere Industrieländer zu drängen und andere Regierungen, internationale Finanzinstitutionen, Entwicklungsbanken und andere multilaterale Finanzinstitutionen einzuladen, die Einrichtung und Unterhaltung von Programmen zur wissenschaftlichen und technischen Bildung zu unterstützen, und Training in Maßnahmen zu Identifizierung, Schutz und nachhaltiger Nutzung von Biodiversität zu unterstützen, um den speziellen Bedarf von Entwicklungsländern anzugehen,

• zu entscheiden, das Mandat des informal advisory committee to the clearing-house mechanism zu verlängern und dieses Mandat bei COP 15 wieder zu untersuchen,

• Vertragsstaaten zu ermutigen, weiterhin effektive nationale CHMs zu entwickeln, zu unterhalten und auszubauen,

• die Web-Strategie und die Kommunikationsstrategie zur Kenntnis zu nehmen, • Vertragsstaaten, andere Regierungen und Organisationen einzuladen, Aktivitäten zu

Kapazitätsaufbau und technologische und wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern durch finanzielle, technischen und personelle Unterstützung zu fördern.

Im letzten, mit vielen Unterabsätzen ausgestatteten Absatz soll das Sekretariat unter Finanzierungsvorbehalt aufgefordert werden, verschiedene Aktivitäten auszuführen, u.a. Partnerschaften zur Weiterbildung auszubauen, Initiativen zu unterstützen, ein Monitoring und eine Bewertung laufender Kapazitätsaufbauprogramme vorzunehmen und SBI 2 darüber zu berichten, außerdem die Web-Strategie umzusetzen, den CHM weiter zu entwickeln und über all diese Aktivitäten an SBI 2 zu berichten. Darüber hinaus wird das Sekretariat aufgefordert, bis 2020 eine unabhängige Studie zur Bewertung der Effektivität, des Einflusses und der Ergebnisse des Aktionsplans in Auftrag zu geben. Die zweite für diesen TOP relevante Beschlussvorlage wurde in Dokument COP/13/14 nachgeliefert, in dem ein Rahmen für eine Kommunikationsstrategie dargelegt wird. Diese Beschlussvorlage sieht nach einigen einleitenden Absätzen, die bestehende Entscheidungen in Erinnerung rufen, vor

• den vorliegende Rahmen für eine Kommunikationsstrategie zu begrüßen, • Vertragsstaaten einzuladen, diesen Rahmen zu nutzen, wenn sie eine eigene nationale

Strategie entwickeln und über die Ergebnisse durch den CHM zu berichten, • Organisationen der UN und multilaterale Organisationen einzuladen, den Rahmen ebenfalls

zu nutzen, wenn sie eigene Strategien entwickeln, • das Sekretariat aufzufordern, weiter (mit Partnern) an der Strategie zu arbeiten und bei COP

14 darüber zu berichten.

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TOP 13: Cooperation with other conventions and international organizations Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: COP/13/2 Seiten 57-58, COP/13/15, COP/13/16

Da die CBD nicht das einzige multilaterale Abkommen mit Bezug zur Biodiversität ist, ist die Zusammenarbeit mit anderen Abkommen oder internationalen Organisationen ein Dauerthema der CBD. Insbesondere die drei Rio-Konventionen CBD, UNFCCC und UNCCD verfügen über eine gemeinsame Liasion-Group zur Zusammenarbeit. Dennoch werden die Belange der Biodiversität in anderen Abkommen oftmals anders beurteilt und berücksichtigt, als in der CBD und das Potenzial zur synergistischen Zusammenarbeit hinsichtlich überlappender Ziele ist nicht voll ausgeschöpft. COP 12 hatte daher beschlossen, einen Workshop mit Vertretern verschiedener Abkommen zu organisieren, der Elemente für eine roadmap zur verbesserten Zusammenarbeit ausarbeiten sollte. Dieser Workshop fand im Februar 2016 in Genf statt und das Sekretariat hatte die Ergebnisse für SBI 1 aufbereitet. SBI 1 hatte diesen Bericht begrüßt, das Sekretariat aber aufgefordert, weiter daran zu arbeiten und Optionen auf nationaler und internationaler Ebene zur verbesserten Zusammenarbeit vorzuschlagen. Diese beiden Listen von Optionen liegen nun in Dokument COP/13/15 vor. Dokument COP/13/16 ist ein Bericht des Sekretariats über die Zusammenarbeit mit allen möglichen Abkommen und dient der Information

Was ist zu beschließen? Die ersten drei Absätze der Beschlussvorlage loben die Arbeit, die durch den erwähnten Workshop zur Erstellung der roadmap geleistet wurde. Dann sieht die Vorlage vor:

• [die the resolution XX of the United Nations Environment Assembly of the United Nations Environment Programme at its second session zur Kenntnis zu nehmen]

• die Optionen für Aktionen zur verstärkten Zusammenarbeit und Synergien zwischen den biodiversitätsbezogenen Konventionen zu begrüßen, die vom Genf-Workshop erarbeitet wurden,

• [die überarbeiteten Optionen für Aktionen der Vertragsstaaten zu begrüßen und die ausgearbeitete roadmap zu befürworten],

• die Führungsgremien der biodiversitätsbezogenen Konventionen einzuladen, die Zusammenarbeit weiter zu stärken[und die o.g. Optionen für Vertragsstaaten und die roadmap zu befürworten],

• [Vertragsstaaten einzuladen, die Optionen für Aktionen auf nationaler Ebene umzusetzen und Mechanismen zur besseren Koordinierung zwischen nationalen Biodiversitäts-Behörden und nationalen Ansprechpartnern einzurichten bzw. zu verstärken],

• [die Sekretariate und Führungsgremien der verschiedenen Konventionen ......einzuladen, die roadmap auf internationaler Ebene umzusetzen],

• [das Sekretariat aufzufordern, die relevanten Aktionen der roadmap umzusetzen], • die Biodiversity Liasion Group aufzurufen, ihre Arbeit fortzuführen und zu verstärken ...und

das Sekretariat aufzufordern, bei SBI 2 und COP 14 Informationen über erreichte Fortschritte vorzulegen.

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TOP 14: Article 8(j) and related provisions: guidelines for the repatriation of traditional knowledge; guidelines for the development of legislation or other mechanisms; and recommendations from the United Nations Permanent Forum on Indigenous Issues Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: COP/13/3, COP/13/2 Seiten 59-69, COP/13/17

Der in Artikel 8(j) der CBD angesprochenen besondere Umgang mit indigenen und lokalen Gemeinschaften und vor allem ihrem traditionellen Wissen ist in einem gesonderten Arbeitsprogramm weiter geregelt und eine entsprechende CBD-Arbeitsgruppe hat zwischen COP 12 und COP 13 zum neunten Mal getagt (WG8j 9). Der Bericht dieses Treffen liegt als COP/13/3 vor und die Arbeitsgruppe hat mehrere Beschlussempfehlungen verfasst. Diese sind in fünf Bereiche gegliedert:

• Freiwillige Richtlinien zum Umgang mit indigenem und traditionellem Wissen • Best-Practice-Richtlinien für die Rückführung von indigenem und traditionellem Wissen • Glossar relevanter Begriffe und Konzepte im Zusammenhang mit Artikel 8(j) • Empfehlungen des United Nations Permanent Forum for Indigenous Issues an die CBD • Thema des nächsten In-Depth-Dialogs

Freiwillige Richtlinien zum Umgang mit indigenem und traditionellem Wissen

Was ist zu beschließen? Die freiwilligen Richtlinien zum Umgang mit indigenem und traditionellen Wissen liegen der Beschlussvorlage als Anhang bei und befassen sich mit Zugang zu solchem Wissen, gerechtem Vorteilsausgleich und den Folgen und Regeln bei Missbrauch im Umgang mit diesem Wissen. Die Vorlage sieht vor, dass COP 13

• die freiwilligen Richtlinien annimmt, ("adopts", also eine wirkliche Übernahme der Richtlinien)

• die Vertragsstaaten einlädt, die Richtlinien zu nutzen, • die Vertragsstaaten und Organisationen einlädt, die Richtlinien bekannt zu machen und zu

verbreiten, • weiterhin einlädt, Erfahrungen mit den Richtlinien verfügbar zu machen, wenn solche

vorliegen, • die Vertragsstaaten einlädt, in ihren kommenden nationalen Berichten über Erfahrungen mit

den Richtlinien zu informieren, • zum Erfahrungsaustausch einlädt, • weiterhin einlädt, Sichtweisen zum Umgang mit öffentlich verfügbarem traditionellen Wissen

mitzuteilen und das Sekretariat auffordert, diese Sichtweisen zusammen zu stellen und dem zehnten Treffen der Arbeitsgruppe zu 8(j) vorzulegen,

• andere Abkommen einlädt, die Richtlinien in ihrer eigenen Arbeit zu bedenken, • internationale Geldgeber und GEF einlädt, finanzielle Mittel für Entwicklungsländer bereit zu

stellen, die der Umsetzung der Richtlinien dienen.

Best-Practice-Richtlinien für die Rückführung von indigenem und traditionellem Wissen

Was ist zu beschließen? Aufgabe 15 des Arbeitsprogramms zu Artikel 8(j) sieht vor, dass Wege gefunden werden, wie indigenes und traditionelles Wissen an seinen Ursprungsort zurück geführt werden kann (z.B. Artefakte, die in Sammlungen liegen, aber eine besondere Bedeutung für die Gemeinschaft haben,

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aus der sie ursprünglich kamen). Dazu wurde begonnen, freiwillige Richtlinien zu erarbeiten und die Beschlussempfehlung sieht vor, dass COP 13 den Fortschritt in der Ausarbeitung der Richtlinien zur Kenntnis nimmt und Staaten und Organisationen einlädt, best-practice Beispiele an das Sekretariat zu melden. Weiterhin soll das Sekretariat aufgefordert werden, diese Beispiele zusammen zu stellen und die Richtlinien entsprechend zu überarbeiten. Die Arbeitsgruppe zu Artikel 8(j) soll aufgefordert werden, bei ihrem zehnten Treffen die Richtlinien zu vervollständigen, sodass sie dann bei COP 14 (2018) vorliegen und angenommen werden können.

Glossar relevanter Begriffe und Konzepte im Zusammenhang mit Artikel 8(j)

Was ist zu beschließen? Die Arbeitsgruppe zu Artikel 8(j) hat bei ihrer neunten Sitzung das CBD-Sekretariat aufgefordert, das Glossar relevanter Begriffe und Konzepte im Zusammenhang mit Artikel 8(j) zu überarbeiten und bei COP 13 vorzulegen. Es liegt nun in Dokument COP/13/17 vor. Die Beschlussempfehlung sieht vor, dass COP 13 dieses Glossar begrüßt und die Begriffe als Arbeitsdefinitionen nutzt. Geklammert sind die Empfehlungen, die Staaten einzuladen, das Glossar auch zur Entwicklung und Umsetzung nationaler Maßnahmen heran zu ziehen und die Aufforderung an die Arbeitsgruppe zu 8(j), in Zukunft das Glossar ebenfalls als Referenz zu verwenden.

Empfehlungen des United Nations Permanent Forum for Indigenous Issues an die CBD

Was ist zu beschließen? Das Permanent Forum ist die offizielle Vertretung indigener Völker bei den UN und kann bei der WG zu 8J Beschlussvorschläge einbringen. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass COP 13 die Versammlung der Vertreter der Unterzeichnerstaaten des Nagoya-Protokolls einlädt, die Fällung einer Entscheidung in Betracht zu ziehen, den seit COP 12 angepassten Sprachgebrauch zu indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften auch für das Nagoya-Protokoll zu übernehmen.

Thema des nächsten In-Depth-Dialogs:

Was ist zu beschließen? Der sog. In-Depth-Dialog ist ein Diskussionsformat, das bei Sitzungen der WG zu 8j regelmäßig durchgeführt wird und bei dem über ein vorher festzulegendes Thema vertiefter Austausch stattfindet. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass COP 13 entscheidet, dass das Thema des In-Depth-Dialogs beim zehnten Treffen der Arbeitsgruppe zu Artikel 8(j) “Contribution of the traditional knowledge of indigenous peoples and local communities to the implementation of the 2030 Agenda for Sustainable Development with particular emphasis on conservation and sustainable use of biodiversity.” lauten soll.

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TOP 15: Marine and coastal biodiversity: ecologically or biologically significant marine areas; specific work plan on biodiversity and acidification in cold-water areas; addressing impacts of marine debris and anthropogenic underwater noise on marine and coastal biodiversity; and marine spatial planning and training initiatives Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: COP/12/2 Seiten 70-115, COP/13/5, COP/13/18

Die CBD befasst sich schon lange mit Küsten und Ozeanen und hat ein eigenes Arbeitsprogramm zu marinen Lebensräumen. Das Thema erfährt aber durch die Bemühungen, Meeresschutzgebiete auch in internationalen Gewässern einzurichten, neue Aufmerksamkeit. Dazu kommen neue Aspekte wie Unterwasserlärm, Korallenbleiche und zunehmende Meeresverschmutzung, vor allem durch Plastikmüll. Daher ist die Themenvielfalt in Bezug auf marine Ökosysteme so groß, dass es sinnvoll ist, einzelne Unterthemen separat zu behandeln und die Beschlussvorlage entsprechend zu gliedern:

Ecologically and Biologically Significant marine Areas

Vorstellung: EBSAs (Ecologically or Biologically Significant marine Areas) sind Meeresgebieten, die aus ökologischer oder biologischer Sicht von besonderer Bedeutung sind. Das Konzept der EBSAs wird in der CBD schon seit Jahren ausgebaut, zunächst durch die Definition von Kriterien, die ein Gebiet erfüllen muss, um als EBSA anerkannt zu werden, dann durch Workshops in verschiedenen Weltgegenden, in denen besprochen wurde, welche Gebiete der Region diesen Kriterien denn entsprechen würden. Natürlich sind diese Gebiet dann Kandidaten für die Ausweisung von Schutzgebieten, auch wenn sie in Gewässern liegen, die keiner nationalen Hoheit unterliegen. Die Befürchtung, durch Ausweisung solcher Schutzgebiete in ihren Fischereiaktivitäten beschränkt zu werden, bringt einige Staaten zu dem Versuch, die Anerkennung von EBSAs zu unterbinden. Teilweise wird dabei argumentiert, die wissenschaftliche Grundlage sei nicht hinreichend, de facto stehen aber politische Motive hinter dieser Argumentation. Dennoch wurde das Sekretariat aufgefordert, Optionen für Änderungen am Prozess der Beschreibung von EBSAs vorzuschlagen. Diese liegen in Dokument COP/13/18 vor und sollen, falls darüber Einigkeit erzielt werden kann, an Anhang I der Beschlussvorlage angehängt werden, der schon erste Optionen zur Verbesserung der Methodik enthält. Gebiete, auf die man sich einigen konnte, werden in ein sog. Repository eingestellt, also ein Verzeichnis, in dem die Informationen über Gebiete, die sich als EBSAs eignen, gespeichert werden. Sodann werden sie an die UN-Vollversammlung gemeldet, die für Gebiete außerhalb nationaler Hoheit zuständig ist.

Was ist zu beschließen? Die Beschlussvorlage sieht nach einigen einleitenden Absätzen, die bestehende Entscheidungen in Erinnerung rufen, u.a. vor

• die von SBSTTA 20 erstellten zusammenfassenden Berichte zu drei regionalen Workshops zur Beschreibung von EBSAs zu begrüßen,

• das Sekretariat aufzufordern, diese Berichte, wie sie der Beschlussvorlage anhängen, in das Repository zu übernehmen und die Berichte an die UN-Vollversammlung weiter zu leiten, und das Sekretariat weiterhin aufzufordern, die Berichte auch an die Ad Hoc Working Group of the Whole on the Regular Processfor Global Reporting and Assessment of the State of the Marine Environment, including Socioeconomic Aspects, weiter zu leiten,

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• Vertragsstaaten der Region Nordost-Atlantik zu ermutigen, den begonnen Prozesse der Beschreibung von EBSAs für diese Region zu Ende zu bringen,

• mit Befriedigung zur Kenntnis zu nehmen, dass Berichte über EBSAs verschiedene Prozesse informiert haben (UNGA......) und kompetente Organisationen einzuladen, für ihre jeweiligen Aktivitäten Gebrauch von den Informationen über EBSAs zu machen,

• das Sekretariat aufzufordern, vorbehaltlich vorhandener Mittel, damit fortzufahren, die Beschreibung von EBSAs zu unterstützen, durch die Organisation weiterer regionaler oder sub-regionaler Workshops, wo Staaten wünschen, dass solche Workshops durchgeführt werden sollen,

• [die Optionen für die Verbesserung der Methoden zur Beschreibung von EBSAs zur Kenntnis zu nehmen, die dieser Entscheidung als Anhang I anhängen],

• [das Sekretariat aufzufordern, die Umsetzung dieser Optionen zu vermitteln und eine informelle Beratungsgruppe für EBSAs einzurichten, gemäß der in Anhang II anhängenden Terms of Reference und unter Vorbehalt vorhandener Mittel, sowie über den Fortschritt und die Ergebnisse der Arbeit dieser Gruppe bei einer SBSTTA vor COP 14 zu berichten],

• das Trainingshandbuch zum Gebrauch traditionellen Wissens bei der Beschreibung von EBSAs zu begrüßen und das Sekretariat aufzufordern, dieses Handbuch, in Zusammenarbeit mit Partnern bei der Durchführung von Trainings zu benutzen,

• Vertragsstaaten, andere Regierungen und kompetente internationale Organisationen einzuladen, ihre Erfahrungen über wissenschaftliche und technische Analysen des Status der biologischen Vielfalt von Meeren und Küsten mitzuteilen, die sie in Gebieten, die als EBSAs beschrieben und im Repository hinterlegt sind und in ihrem Hoheitsgebiet liegen oder unter ihrem Mandat stehen, durchgeführt haben und dies in nationalen Berichten und/oder freiwilligen Berichten zu tun, und außerdem das Sekretariat aufzufordern, diese Informationen durch den CHM verfügbar zu machen,

• Vertragsstaaten zu ermutigen und andere Regierungen und kompetente zwischenstaatliche Organisationen einzuladen, Maßnahmen zu treffen, um Schutz und nachhaltige Nutzung zu sichern, durch Umsetzung von u.a. Umweltverträglichkeitsprüfungen, und darüber zu berichten und das Sekretariat aufzufordern, diese Informationen über den CHM verfügbar zu machen,

• Vertragsstaaten einzuladen, wenn passend, in Betracht zu ziehen, nationale Ansprechpartner für das Arbeitsprogramm zu Meeren und Küsten zu benennen, die den jeweiligen nationalen CBD-Ansprechpartner unterstützen.....

Es folgen Anhang I zu den Optionen und Anhang II zu den Terms of Reference für die Beratergruppe.

Spezifischer Arbeitsplan zu Biodiversität und Versauerung von Kaltwassergebieten

Vorstellung: Da die Versauerung der Ozeane nicht nur tropische Korallenriffe zerstört, sondern auch Kaltwasserkorallen darunter leiden, hat COP 12 das Sekretariat beauftragt, einen spezifischen Arbeitsplan zu Kaltwasserkorallen zu erarbeiten. Dieser wurde von SBSTTA 20 besprochen und liegt als Anhang II der Beschlussvorlage bei. Anhang I listet Kernbotschaften, die aus der wissenschaftlichen Studie abgeleitet wurden und Anhang III benennt den weiteren Forschungsbedarf.

Was ist zu beschließen? Nach der Bemerkung, dass Kaltwassergebiete wichtige und gefährdete Habitate beinhalten und wichtige Systemfunktionen liefern, sieht die Beschlussvorlage u.a. vor

• die wissenschaftliche Untersuchung und ihre Zusammenschau zu begrüßen und die Kernbotschaften zur Kenntnis zu nehmen, wie sie in Anhang I dargestellt sind,

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• den freiwilligen spezifischen Arbeitsplan, wie in Anhang II dargestellt, anzunehmen (adopt) als eine Ergänzung zum Arbeitsprogramm zu Meeren und Küsten und zum Gebrauch als flexiblen Aktionsrahmen,

• Vertragsstaaten, andere Regierungen und kompetente zwischenstaatliche Organisationen zu ermutigen, wo passend und entsprechend nationaler Gegebenheiten, die Aktivitäten, die im Arbeitsplan genannt sind, umzusetzen und laufende Bemühungen auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene zu stärken, die

o die Einflüsse lokaler und globaler Stressfaktoren und die kombinierten oder kumulativen Effekte vielfältiger Stressfaktoren vermeiden, minimieren oder ihnen entgegen wirken,

o die Widerstandskraft von Ökosystemen in Kaltwassergebieten erhalten oder stärken, um damit zur Erreichung der Aichi-Ziele 10, 11 und 15 beitragen,

o Gebiete identifizieren und unter Schutz stellen, die als Refugien dienen können und, wenn passend, weiter gebietsbezogene Schutzmaßnahmen annehmen, um die Anpassungsfähigkeit von Kaltwassergebiete zu erhöhen,

o das Verständnis der Ökosysteme in Kaltwassergebieten verbessern, u.a. durch eine Verbesserung der Fähigkeit, das Vorkommen von Arten und Habitaten vorauszusagen und ihre Anfälligkeit gegenüber verschiedenen Stressfaktoren zu verstehen, sowie gegenüber kombinierten oder kumulativen Effekte vielfältiger Stressfaktoren,

o internationale und regionale Zusammenarbeit verbessern. • Vertragsstaaten, andere Regierungen, die Wissenschaft und Geldgeber einzuladen,

Aktivitäten zu fördern, die dem Forschungs- und Monitoringbedarf begegnen, der in Anhang III dargestellt ist,

• das Sekretariat aufzufordern, die Umsetzung des Arbeitsplan in Anhang II zu unterstützen, u.a. durch Kapazitätsaufbau, Teilen von Informationen.....

Es folgen die drei genannten Anhänge.

Einfluss von Müll im Meer und menschlich verursachtem Unterwasserlärm auf die Biodiversität der Meere und Küsten

Vorstellung: Dieser Unterpunkt adressiert zwei menschlich verursachte Faktoren, die die biologische Vielfalt der Meere und Küstengewässer bedrohen, nämlich Unterwasserlärm und Müll. Lärm dringt in immer abgelegenere Meeresgebiete vor, in dem Maße, in dem Schiffsverkehr zunimmt oder Bauarbeiten am Meeresgrund zunehmen (u.a. für die Fundamente von Windrädern) und belastet vor allem Meeressäuger wie Wale, die sich akustisch verständigen und sehr lärmempfindlich sind. Müll, vor allem schwimmender Plastikmüll, breitet sich ebenfalls immer weiter aus und wird mittlerweile auch an den entferntesten Stränden angespült. In Bezug auf Lärm wurde das Sekretariat aufgefordert, zusammen mit Partnern Informationen darüber zusammen zu stellen, wie sich Unterwasserlärm auswirkt. Diese Synthese wurde SBSTTA 20 vorgelegt. In Bezug auf Müll wurde ein Expertenworkshop durchgeführt und ebenfalls Informationen zum Einfluss des Mülls auf die biologische Vielfalt der Meere zusammengestellt.

Was ist zu beschließen? In Bezug auf Unterwasserlärm sieht die Beschlussvorlage vor, den überarbeiteten Bericht "Scientific synthesis of the impacts of underwaternoise on marine and coastal biodiversity and habitats" zur Kenntnis zu nehmen und Vertragsstaaten, andere Regierungen und Organisationen einzuladen, von den darin enthaltenen Informationen angemessen Gebrauch zu machen. Weiterhin wird vorgeschlagen, Vertragsstaaten, andere Regierungen und Organisationen einzuladen (...es folgt eine Aufzählung, z.B. Walfangkommission...), weiterhin zusammen zu arbeiten und ihre Erfahrungen zu teilen bezüglich der Anwendung von Maßnahmen, die darauf abzielen,

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Unterwasserlärm zu vermeiden, zu minimieren oder ihm entgegen zu wirken (...Bezug zum Vorsorgeprinzip...), einschließlich der Maßnahmen, die bereits in Absatz 3 von Entscheidung XII/23 genannt wurden. Außerdem wird vorgeschlagen, das Sekretariat aufzufordern, seine Arbeit fortzusetzen bezüglich Zusammenstellung, Synthese und Verbreitung von Erfahrungen mit Unterwasserlärm und seinen Auswirkungen, und entsprechend bereits formulierten Wissenschaftsbedarfs praktischen Anleitungen zu entwickeln und zu verbreiten und einer SBSTTA vor COP 14 diese Übersicht zur Verfügung zu stellen. In Bezug auf den Umgang mit Müll in den Meeren sieht die Beschlussvorlage vor, den Bericht des Expertenworkshops zur Kenntnis zu nehmen, sowie die laufenden Arbeiten der UN zu marinem Müll und Mikroplastik. Ebenso wird vorgeschlagen, die im Anhang vorliegenden Praktische Anleitung zur Prävention und Vermeidung des Einflusses von Müll auf marine Vielfalt und die Vielfalt der Küsten zur Kenntnis zu nehmen. Es ist weiter vorgesehen,

• Vertragsstaaten zu drängen und andere Regierungen, Organisationen, die Industrie und andere Beteiligte zu ermutigen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, den möglichen negativen Einfluss von Müll im Meer auf Meere und Küstenhabitate abzuwenden und zu vermeiden und dabei die Richtlinien im Anhang zu berücksichtigen, und die Aspekte des Mülls im Meer in das Mainstreaming in andere Sektoren aufzunehmen,

• Vertragsstaaten und andere Regierungen einzuladen, größere Verantwortung der Verursacher in Betracht zu ziehen, wenn es um die Ergreifung von Gegenmaßnahmen geht, da wo bereits Schaden durch Müll entstanden ist oder wahrscheinlich entstehen wird,

• Vertragsstaaten zu drängen und andere Regierungen und internationale Organisationen zu ermutigen, Maßnahmen, Politiken und Instrumente zu entwickeln und umzusetzen, zur Vermeidung von Ablagerung, Wegwerfen oder Liegenlassen von jedwedem dauerhaften produzierten oder verarbeitetem festen Material im marinen und Küstenbereich,

• Kompetente internationale Organisationen einzuladen, den Vertragsstaaten bei o.g. zu helfen....

• das Sekretariat aufzufordern, die Zusammenarbeit zwischen Staaten und Organisationen (...Liste...) zu unterstützen, um die o.g. Maßnahmen umzusetzen, und entsprechenden Kapazitätsaufbau zu unterstützen....

Die Praktische Anleitung hängt an.

Marine Raumplanung und Trainingsinitativen

Vorstellung: COP 12 hatte das Sekretariat beauftragt, einen Workshop durchzuführen, der eine praktische Anleitung zu mariner Raumplanung erarbeiten sollte. Dieser Workshop fand Ende 2014 statt und die Ergebnisse wurden bei SBSTTA 20 diskutiert. Dem ebenfalls von COP 12 erteilten Auftrag, Kapazitätsaufbau zum Gebrauch wissenschaftlicher Informationen in der marinen Raumplanung zu leisten, kam das Sekretariat in Zusammenarbeit mit der Sustainable Ocean Initiative ebenfalls nach. Die Beschlussvorlage wurde von SBSTTA 20 vorbereitet.

Was ist zu beschließen? Die Beschlussvorlage sieht u.a. vor

• den Bericht des Expertenworkshops zur praktischen Anleitung für marine Raumplanung zu begrüßen,

• festzustellen, dass marine Raumplanung zur Erreichung der Aichi-Ziele 6, 8, 10, 11 und 12 dienen kann,

• Vertragsstaaten und andere Regierungen einzuladen, marine Raumplanung für Meeres- und Küstenregionen in ihrem Zuständigkeitsbereich anzuwenden und

o dabei den o.g. Bericht der Expertengruppe in Betracht zu ziehen,

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o volle und effektive Beteiligung indigener Völker und lokaler Gemeinschaften in die marine Raumplanung zu befördern,

o die marine Raumplanung mit anderen Maßnahmen zu verbinden, wie z.B. Schutzgebieten, Fischereimanagement, Kampf gegen Verschmutzung, Strategien für nachhaltigen Tourismus,

o relevante Stakeholder einzubeziehen, o die Anwendung und Weiterentwicklung des Ökosystemaren Ansatzes der CBD für

marine Gebiete zu stärken, o ihre Erfahrungen durch den CHM mitzuteilen,

• das Sekretariat aufzufordern und relevante Organisationen (Nennung einiger Organisationen...) einzuladen, die nationale Anwendung von mariner Raumplanung zu unterstützen, durch Zusammenarbeit in Bezug auf folgenden Aktivitäten:

o Weitere Verbesserung und Zusammenstellung existierender Anleitungen zur marinen Raumplanung durch Online-Kommunikation, Workshops,

o Entwicklung von Verbindungen zu anderen Arbeiten unter der CBD und weiteren Initiativen,

o Finden von Gelegenheit zum Testen der Anleitungen und Fortbildung durch Workshops und Bildung vor Ort,

o Zusammenstellung von Erfahrungen und Verbreitung durch den CHM, • das Sekretariat aufzufordern, bei einer SBSTTA vor COP 14 über den Fortschritt dieser

Zusammenarbeit zu berichten, • das Sekretariat aufzufordern, Vertragsstaaten, andere Regierungen und Organisationen

(...Liste von Organisationen...) einzuladen, über ihre Erfahrungen mit der marinen Raumplanung zur Umsetzung der meeresbezogenen Aichi-Ziele zu berichten, diese Berichte zusammen zu stellen und einer SBSTTA vor COP 14 zur Verfügung zu stellen,

• das Sekretariat aufzufordern o nationale Erfahrungen zusammen zu stellen zur Entwicklung und dem effektiven

Management von gut vernetzten marinen Schutzgebieten und anderen gebietsbezogenen Schutzmaßnahmen und ihrer Einbettung in die Umgebung, und damit einen Basis zu schaffen für einen Expertenworkshop,

o einen Expertenworkshop zu organisieren, der wissenschaftliche und technische Informationen zusammenfasst, zu Ansätzen und deren Effektivität in Bezug auf die Erreichung von Aichi-Ziel 11, die sich mit marinen Schutzgebieten und anderen gebietsbezogenen Schutzmaßnahmen und ihrer Einbettung in die Umgebung befassen,

o die Zusammenstellung der Erfahrungen und den Bericht des Expertenworkshops einer SBSTTA vor COP 14 zur Verfügung zu stellen,

• Vertragsstaaten und indigene Völker und lokale Gemeinschaften und wissenschaftliche Gruppen einzuladen, Informationen und Erfahrungen bereit zu stellen für Kriterien für sozial und kulturell wichtige Meeresgebiete und deren Schutz und nachhaltige Nutzung, insbesondere da, wo solche Gebiete mit EBSAs zusammen fallen könnten, und das Sekretariat aufzufordern, diese Informationen via CHM verfügbar zu machen,

• die Aktivitäten des Sekretariats zum Kapazitätsaufbau in Zusammenarbeit mit der Sustainable Ocean Initiative zu begrüßen und Vertragsstaaten, andere Regierungen und Organisationen einzuladen für weiteren Kapazitätsaufbau in Zusammenarbeit mit der Sustainable Ocean Initiative zu kooperieren,

• den Bericht des Expert Meeting on Improving Progress Reporting and Working Towards Implementation of Aichi Biodiversity Target 6 zu begrüßen und Vertragsstaaten, andere Regierungen, die FAO und Fischereiorganisationen zu ermutigen, die Ergebnisse dieses Treffens als Basis in Betracht zu ziehen für ihre Zusammenarbeit bei der beschleunigten Umsetzung von Aichi-Ziel 6 und der Beobachtung des Fortschritts.

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TOP 16: Invasive alien species: addressing risks associated with trade; experiences in the use of biological control agents; and decision support tools Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: COP/13/5, COP/13/2 Seiten 116-122

Die Bedrohung der jeweils einheimischen biologischen Vielfalt durch invasive, gebietsfremde Arten wird seit langem in der CBD behandelt und ist auch Thema von Aichi-Target 9. Im vorliegenden Papier wird der Handel als Weg der Einschleppung invasiver Arten besonders beleuchtet, die z.B. zu Zierzwecken, zur Aquarien/Terrarienhaltung oder als Lebendfutter gehandelt werden. Ein wichtiger Partner in den Überlegungen zur Kontrolle dieses Einschleppungsweges ist das Washingtoner Artenschutzabkommen zum Handel mit bedrohten Arten (CITES). Ein Weg zur Bekämpfung invasiver Arten ist die biologische Schädlingskontrolle, die allerdings die Auswirkungen auf andere Arten und Ökosysteme bedenken muss, die die willentlich ausgesetzten Arten entfalten könnten. COP 12 hatte das Sekretariat aufgefordert, eine Expertengruppe zum Thema beraten zu lassen und der Bericht dieser Gruppe wurde bei SBSTTA 20 begrüßt. SBSTTA 20 hat Beschlussempfehlungen erarbeitet, die als COP/13/5 vorliegen und wie folgt gegliedert sind:

• Zusätzliche Wege und Maßnahmen, den mit dem Handel von Arten einhergehenden Risiken zu begegnen

• Reduzierung des Risikos, das mit dem elektronischen Handel von invasiven gebietsfremden Arten einhergeht

• Reduzierung des Risikos invasiver gebietsfremder Arten, die mit Containerschiffen transportiert werden

• Biologische Kontrolle invasiver gebietsfremder Arten • Entscheidungshilfen • Aichi-Ziel 9

Den Empfehlungen liegt ein Annex bei, der technische Überlegungen zur biologischen Bekämpfung invasiver Arten zusammenstellt.

Zusätzliche Wege und Maßnahmen, den mit dem Handel von Arten einhergehenden Risiken zu begegnen

Was ist zu beschließen? Die Beschlussvorlage sieht u.a. vor,

• Vertragsstaaten und Organisation zu ermutigen, die bereits bei COP 12 (Dec XII/16) angenommenen Richtlinien zu gehandelten invasiven Arten auch auf Arten anzuwenden, die unabsichtlich, z.B. im Verpackungsmaterial, Substrat oder Futter mit transportiert werden können,

• Vertragsstaaten zu ermutigen, ggf. ihre nationalen Regelungen zu prüfen und entsprechend anzupassen, um die o.g. Risiken zu vermeiden,

• Akteure in Handel und Industrie zu ermutigen, die freiwilligen Maßnahmen aus Dec XII/16 ebenfalls im Lebendhandel anzuwenden, z.B. durch entsprechende Kennzeichnungen,

• Vertragsstaaten, Organisationen und auch wissenschaftliche Einrichtungen zu ermutigen, Wege und Maßnahmen zu erforschen, entwickeln und anzuwenden, die das Verhalten Einzelner so verändern, dass dies der Risikominimierung dient, und dabei mit den Sozialwissenschaften zusammen zu arbeiten und soziale Medien zu Aufklärungskampagnen zu nutzen,

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• das Sekretariat aufzufordern, vorbehaltlicher vorhandener Mittel, die bestehenden freiwilligen Richtlinien um den Umgang mit dem Risiko unfreiwillig mit transportierter invasiver Arten zu ergänzen und das Ergebnis einer SBSTTA vor COP 14 vorzulegen,

• Mitglieder der Global Invasive Alien Species Information Partnership und andere Organisationen mit entsprechenden Datenbanken einzuladen, Mechanismen für den Informationsaustausch über invasive Arten und ihre Vektoren zu entwickeln.

Reduzierung des Risikos, das mit dem elektronischen Handel von invasiven gebietsfremden Arten einhergeht

Was ist zu beschließen? Die Beschlussvorlage sieht u.a. vor Vertragsstaaten zu ermutigen und Organisationen, Internet-Händler und Verbraucher einzuladen,

• größeres Bewusstsein für die Risiken zu erzeugen, die von invasiven gebietsfremden Arten ausgehen, z.B. bei Internet-Börsen oder durch soziale Medien, und auf die bestehenden internationalen Standards und nationalen Regelungen hinzuweisen,

• sich die Risiken, die mit bestimmten Formen des Fernhandels einhergehen und ihre sanitären und phyto-sanitären Folgen zu vergegenwärtigen und, wenn nötig, zu versuchen, passende Maßnahmen zu entwickeln, um die Risiken einzudämmen,

• sich zu überlegen, den Single Window approach des United Nations Centre for Trade Facilitation and Electronic Business zu verwenden, um über den Lebendhandel mit Arten zu berichten, für die Regelungen bestehen,

• mit Internet-Händlern bei der Entwicklung von neuen notwendigen Maßnahmen zusammen zu arbeiten, um die Risiken von potentiell invasiven gehandelten Arten zu minimieren,

das Sekretariat aufzufordern • zusammen mit der Weltzollorganisation den Bedarf nach Werkzeugen oder Anleitungen zu

untersuchen, die den Zoll unterstützen, die notwendigen Kontrollen im Internethandel durchzuführen,

• über den Fortschritt bei der Entwicklung solcher Werkzeuge oder Anleitungen bei einer SBSTTA vor COP 14 zu berichten.

Reduzierung des Risikos invasiver gebietsfremder Arten, die mit Containerschiffen transportiert werden

Was ist zu beschließen? Die Beschlussvorlage sieht neben der Begrüßung überarbeiteter Regelungen verschiedener mit Transport befasster Organisationen vor Vertragsstaaten und Regierungen einzuladen

• das Bewusstsein für die Risiken, die mit versehentlich mit Containern verschifften invasiven Arten einhergehen, zu erhöhen, insbesondere bei Beteiligten, die mit dem Beladen und Versenden von Containern betraut sind,

• dabei den Code of Practice for Packing of Cargo Transport Units zu nutzen und ihn bekannter zu machen,

• Informationen über diejenigen Organismen zu sammeln, die den Containern anhaften, zusätzlich zu denen, die im Container selbst transportiert werden, und diese Informationen zu teilen, hinsichtlich der Möglichkeit, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Risiken zu minimieren, die mit dem Transport von Containern einhergehen.

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Biologische Kontrolle invasiver gebietsfremder Arten

Was ist zu beschließen? Die Beschlussvorlage sieht vor

• Vertragsstaaten und Organisationen zu ermutigen, beim Einsatz klassischer biologischer Schädlingsbekämpfung gegen bereits etablierte Populationen invasiver Arten das Vorsorgeprinzip anzuwenden und eine entsprechende Risikoanalyse einschließlich der Erarbeitung von Kontingentplänen durchzuführen, und dabei die dem Beschluss anhängenden technische Überlegungen zur biologischen Bekämpfung invasiver Arten zu berücksichtigen,

• Vertragsstaaten zu ermutigen und Regierungen einzuladen, sub-nationale Regierungen einzubeziehen und potentiell betroffene Länder zu informieren und zu Rate zu ziehen, wenn sie klassische biologische Schädlingsbekämpfung gegen invasive Arten planen und anwenden wollen,

• Vertragsstaaten und standardsetzende Organisationen der WTO einzuladen, Werkzeuge einschließlich Richtlinien für verbesserte biologische Kontrollmaßnahmen gegen invasive Arten zu verbessern oder neu zu entwickeln, einschließlich einer Priorisierung, die auf Machbarkeit, Erfolgsaussichten und Auswirkungen basiert, und für die Auswahl des einzusetzenden Bekämpfers, und diese Informationen zu sammeln und durch den CHM verfügbar zu machen,

• das Sekretariat aufzufordern, vorbehaltlich verfügbarer Mittel, mit verschiedenen Organisationen zusammen zu arbeiten, um Möglichkeiten der Ergänzung der Methoden zu Risikoanalyse und zum Risikomanagement beim Einsatz von biologischer Bekämpfung invasiver Arten auszuloten, auch für aquatische Lebensräume, und über den Fortschritt bei einer SBSTTA vor COP 14 zu berichten.

Entscheidungshilfen

Was ist zu beschließen? Die Beschlussvorlage sieht vor das Sekretariat aufzufordern, vorbehaltlich verfügbarer Mittel,

• damit fortzufahren, Entscheidungshilfen zusammen zu stellen, weiter zu entwickeln und bereit zu halten, sich dabei mit IPBES zu koordinieren und deren Scoping-Report zu invasiven Arten ebenfalls zu nutzen, und diese Informationen über den CHM verfügbar zu machen,

• technische Anleitung für Kosten-Nutzen-Analysen und Kosten-Effektivität-Analysen zu entwickeln in Bezug auf das Management von invasiven Arten, und diese für Beratungen bei einer SBSTTA vor COP 14 vorzulegen,

• Anleitung für das Management invasiver Arten zu entwickeln, das die Auswirkungen von Klimawandel, Naturkatastrophen und Landnutzungswandel auf biologische Invasionen mit berücksichtigt,

Vertragsstaaten und Regierungen einzuladen • die Balance zwischen den umweltbezogenen, sozialen und ökonomischen Kosten und Nutzen

von invasiven Arten und Beseitigungsaktionen zu berücksichtigen bei Entscheidungen über Einführung, Ausrottung, Eindämmung oder Kontrolle invasiver Arten, und dabei, falls passend, vom IPBES-Bericht über Szenarien und Modelle von Biodiversität und Ökosystemleistungen Gebrauch zu machen,

• einen partizipativen Ansatz zu wählen, in dem indigene Völker und lokale Gemeinschaften und andere Betroffene früh einbezogen werden, und partizipative Entscheidungshilfen zu entwickeln und zu nutzen, um so die Transparenz der Entscheidungsfindung zu erhöhen.

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Aichi-Ziel 9

Was ist zu beschließen? Die Beschlussvorlage sieht u.a. vor

• die Arbeit der Invasive Species Specialist Group of the International Union for Conservation of Nature hinsichtlich der Methoden zur Priorisierung von Einschleppungswegen zu begrüßen, Vertragsstaaten und Regierungen einzuladen, diese Methoden anzuwenden und die IUCN einzuladen, diese Arbeiten zu vervollständigen und einer zukünftigen SBSTTA zu präsentieren,

• Vertragsstaaten und Regierungen einzuladen, Information vorzulegen zu Erfahrungen und gelungenen Beispielen der Umsetzung von Ziel 9, sowie zu Lücken in der Erreichung von Ziel 9, insbesondere was die Anwendung von Methoden zur Analyse und Priorisierung von Einschleppungswegen angeht,

• das Sekretariat aufzufordern, vorbehaltlich verfügbarer Mittel, die oben eingeforderte Information über den CHM und andere Wege verfügbar zu machen und bei einer SBSTTA vor COP 14 darüber zu berichten,

• Vertragsstaaten und Regierungen zu ermutigen, mit dem Privatsektor im Vorgehen gegen invasive gebietsfremde Arten zusammen zu arbeiten und den Privatsektor einzuladen, zur Erreichung von Ziel 9 durch seine Geschäftspraxis beizutragen,

• Vertragsstaaten, Regierungen, Organisationen und wissenschaftliche Einrichtungen einzuladen, weiterhin Strategien zu entwickeln und Maßnahmen umzusetzen, um Ziel 9 zu erreichen und weiterhin Ressourcen in die Schaffung und Verbreitung neuen Wissen zu invasiven Arten und Einschleppungswegen zu investieren und dabei die Werkzeuge (einer Reihe genannter) existierenden Organisationen zu nutzen.

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TOP 17: Other scientific and technical issues, including synthetic biology, implications of the assessment of the Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services on pollinators, and sustainable wildlife management Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: COP/13/2, Seiten 122-132,COP/13/5

Unter diesem Tagesordnungspunkt sind vier wissenschaftliche Themen zusammen gefasst, die alle bei SBSTTA 20 besprochen wurden, aber im Gegensatz zu invasiven Arten (TOP 16) oder Marinen Themen (TOP 15) keinen eigenen TOP bekommen haben. Dass sie hier unter einem TOP zusammengefasst sind, hat weniger mit inhaltlicher Nähe zu tun, als mit dem Bemühen, die Anzahl der TOPs überschaubar zu halten. Die vier Punkte sind Klimabezogenes Geo-Engeneering, Synthetische Biologie, die Folgerungen aus dem IPBES-Assessment zu Bestäubern und Bestäubung, und Nachhaltiges Management von wildlebenden Arten.

Klimabezogenes Geo-Engeneering

Vorstellung: Unter klimabezogenem Geo-Engeneering werden technikbasierte Maßnahmen großen Maßstabs verstanden, die ergriffen werden könnten, um den globalen Klimawandel abzumildern, z.B. die Ausbringung von großen Spiegeln in der Stratosphäre, die künstliche Erzeugung von Wolken o.Ä. Solche Maßnahmen werden vor allem unter der Klimarahmenkonvention diskutiert und als nötig erachtet, um die 2-Grad-Obergranze zu halten, von der CBD aber kritisch betrachtet, da weder die Folgen für die biologische Vielfalt absehbar wären, noch klar ist, unter welchem Regelwerk und in wessen Verantwortung solche Maßnahmen durchzuführen wären, die ja das Ziel hätten, weit über nationale Grenzen hinaus das Klima zu verändern.

Was ist zu beschließen? Die Beschlussvorlage hat keine eigentlich operativen Absätze, in denen Vertragsstaaten zu Aktivitäten eingeladen oder ermutigt würden, sondern bestätigt in erster Linie bereits gefasste Beschlüsse und nimmt Dinge zur Kenntnis. Sie sieht vor

• Entscheidung X/33 und dort insbesondere Absatz 8 (w) und Entscheidung XI/20 zu bekräftigen,

• Absatz 11 von Entscheidung XI/20 in Erinnerung zu rufen, in dem COP zur Kenntnis genommen hatte, dass die Anwendung des Vorsorgeprinzips, internationaler Regelungen einschließlich derer, die die Verpflichtungen für Aktivitäten im eigenen Hoheitsgebiet und der Konsequenzen solcher Maßnahmen begründen oder der Regelungen zur Umweltverträglichkeit zwar relevant für Geo-Engeneering sein könnten, aber keine vollständige Basis für eine globale Regelung bilden würden,

• Absatz 4 von Entscheidung XI/20 in Erinnerung zu rufen, in dem COP betont hatte, dass Klimawandel in erster Linie durch die Reduzierung menschgemachter Emissionen an den Quellen und durch Reduktion von Treibhausgasen durch Senken unter der Klimarahmen-konvention angegangen werden sollte, und ebenfalls die Relevanz der CBD und anderer Instrumente zur Kenntnis genommen hatte, und weiterhin Absatz 8(j)-(t) von Entscheidung X/33 und Absatz 5 von Entscheidung XII/20in Erinnerung zu rufen, und die Ermutigung der Vertragsstaaten zu bestätigen, ökosystembasierte Ansätze zur Milderung des Klimawandels und zur Anpassung zu fördern,

• zur Kenntnis zu nehmen, dass sehr wenige Vertragsstaaten der Einladung nachgekommen sind, Informationen über Maßnahmen zu liefern, die sie in Abstimmung mit Entscheidung

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X/33, Absatz 8(w) unternommen haben, und die Vertragsstaaten weiterhin einzuladen, solche Informationen zu liefern,

• ebenso zur Kenntnis zu nehmen, dass weitere transdisziplinäre Forschung und weiterer Informationsaustausch zwischen geeigneten Institutionen nötig ist, um den Einfluss klimabezogenen Geo-Engeneerings auf Biodiversität, Ökosystemfunktionen und -leistungen, sowie sozio-ökonomische, kulturelle und ethische Aspekte und Möglichkeiten der Regulierung besser zu verstehen,

die Wichtigkeit der Einbeziehung von Lebenswissenschaften und dem Wissen indigener Völker und lokaler Gemeinschaften anzuerkennen, wenn es um klimabezogenes Geo-Engeneering und den Schutz der biologischen Vielfalt geht.

Synthetische Biologie

Vorstellung: Unter dem Begriff Synthetische Biologie werden moderne Verfahren der Gentechnik verstanden, bei denen DNA aus ihren Bausteinen neu zusammengesetzt und dann in Zellen eingebracht wird. Im Prinzip entstehen dadurch Lebewesen, die es vorher natürlicherweise nicht gab. Diese Technik entwickelt sich derzeit sehr schnell weiter und strebt in die technische Anwendung. Die Befürworter argumentieren mit den potentiellen Möglichkeiten, die diese Technologien bieten, z.B. in der Schaffung von Algen, die Sonnenlicht optimal zur Biomasseproduktion nutzen und somit als Energielieferanten dienen können, oder in der Schaffung von Bakterien, die bestimmte Schadstoffe abbauen können. Die Kritiker geben zu bedenken, dass die Auswirkungen solcher neu geschaffener Organismen auf Ökosysteme, in die sie gewollt eingebracht werden oder ungewollt gelangen können, nicht abzusehen sind und fordern daher, dem Vorsorgeprinzip zu folgen und diese Techniken nicht anzuwenden, solange keine glaubhafte Risikoabschätzung vorgenommen wurde oder werden kann. Diese Spannbreite der Sichtweisen (von Nutzung eines enormen Potentials bis zur Forderung eines Moratoriums) erschwert naturgemäß die Verhandlungen. In Absatz 4 des elften Beschlusses von COP 11 (XI/11) wurden die Vertragsstaaten bereits gedrängt, das Vorsorgeprinzip hinsichtlich synthetischen Lebens, Zellen oder Genomen anzuwenden. COP 12 hatte eine Arbeitsgruppe (Ad Hoc Technical Expert Group, AHTEG) eingesetzt, die eine brauchbare Definition synthetischer Biologie und einiger Schlüsselbegriffe vorlegen sollte und sich außerdem dazu äußern sollte, inwieweit Aspekte der synthetischen Biologie bereits durch das Cartagena-Protokoll abgedeckt sind, das sich ja mit dem Verbreiten gentechnisch veränderter Organismen befasst. Bei SBSTTA 20 konnte keine Einigung über eine konsistente Beschlussvorlage erzielt werden und die bestehende Vorlage enthält Klammern, u.a. zum Umgang mit der vorgeschlagenen Definition. SBSTTA 20 hat aber die Definition der AHTEG zur Kenntnis genommen, genauso wie Festlegung, was laut AHTEG unter "Komponenten" (z.B. ein DNA-Molekül) und "Produkten" (z.B. eine chemische Substanz) zu verstehen ist. SBSTTA 20 hat weiterhin zur Kenntnis genommen, dass die AHTEG der Auffassung ist, dass nicht lebende Komponenten und Produkte NICHT unter das Cartagena-Protokoll fallen, weil sich dieses nur mit lebenden Organismen beschäftigt.

Was ist zu beschließen? Die Beschlussvorlage sieht vor

• die Beschlüsse von COP 12 und COP 11 zu bestätigen, die Vertragsstaaten drängten und anderen Regierungen einluden, das Vorsorgeprinzip anzuwenden (XII/24 und XI/11),

• die Arbeit der AHTEG und des ebenfalls abgehaltenen Online-Forums zu loben und die Schlussfolgerungen und Empfehlungen als Grundlage für weitere Diskussionen zu begrüßen,

• [anzuerkennen, dass als Ergebnis der Beratungen der AHTEG folgende Arbeitsdefinition von synthetischer Biologie vorgelegt wurde: 'synthetic biologyis a further development and new dimension of modern biotechnology that combines science, technology and engineering to facilitate and accelerate the understanding, design, redesign, manufacture and/or modification of genetic materials, living organisms and biological systems' und zur Kenntnis

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zu nehmen, dass weitere Arbeit nötig ist, besonders hinsichtlich Ein- und Ausschlusskriterien],

• oder: [es für angemessen zu halten, für die weiteren Verhandlungen der CBD und ihrer Protokolle die Definition 'synthetic biology is a further development and new dimension of modern biotechnology that combines science, technology and engineering to facilitate and accelerate the understanding, design, redesign, manufacture and/or modification of genetic materials, living organisms and biological systems' zu nutzen],

• die Schlussfolgerung der AHTEG zur Kenntnis zu nehmen, dass lebende Organismen, die durch derzeitige Anwendungen von synthetischer Biologie entstehen, denen gleichen, die als lebenden genveränderte Organismen im Cartagena-Protokoll definiert sind,

• zur Kenntnis zu nehmen, dass grundlegende Prinzipien und Methoden der Risikoabschätzung unter dem Cartagena-Protokoll und anderen Biosicherheitsregelungen eine gute Basis für eine Risikoabschätzung solcher lebender Organismen darstellen, die durch derzeitige Anwendungen synthetischer Biologie entstehen, aber dass diese Methoden erneuert oder angepasst werden müssen für laufende und kommende Entwicklungen und Anwendungen der synthetischen Biologie,

• weiterhin zur Kenntnis zu nehmen, dass es angesichts des gegenwärtigen Standes des Wissens nicht klar ist, ob bestimmte Organismen, die zur Zeit in der Erforschung oder Entwicklung befindlich sind, unter die Definition lebender genveränderter Organismen im Cartagena-Protokoll fallen würden oder nicht, und weiterhin zur Kenntnis zu nehmen, dass es Fälle geben kann, in denen kein Konsens darüber erreicht werden wird, ob die Ergebnisse einer Anwendung der synthetischen Biologie als lebend oder nicht lebend zu betrachten sind,

• Vertragsstaaten einzuladen, entsprechend ihrer nationalen Gesetzgebung und Umstände, sozio-ökonomische, kulturelle und ethische Überlegungen in Betracht zu ziehen, wenn sie im Zusammenhang der drei Ziele der CBD die potentiellen Vorteile und Nachteile von Organismen, Komponenten oder Produkten identifizieren, die durch synthetische Biologie entstehen,

• Vertragsstaaten zu ermutigen und andere Regierungen und relevante Organisationen einzuladen, im Zusammenhang der drei Ziele der CBD, [und unter Berücksichtigung sozio-ökonomischer, kultureller und ethischer Überlegungen]

o Forschung durchzuführen zu Vorteilen und Nachteilen von Organismen, Komponenten und Produkten synthetischer Biologie für die biologische Vielfalt, mit dem Ziel, Wissenslücken zu füllen und zu identifizieren, wie diese Effekte sich auf die Ziele der CBD auswirken,

o öffentliche und breit angelegte Dialoge und Aufmerksamkeitskampagnen zu fördern, die sich mit den potentiellen Vor- und Nachteilen von Organismen, Komponenten und Produkten synthetischer Biologie für die biologische Vielfalt befassen, und dabei alle relevanten Betroffenen und indigene Völker und lokale Gemeinschaften einzubeziehen,

o in der Entwicklung von Anleitungen und Kapazitätsaufbau zu kooperieren im Hinblick auf die Abschätzung der Vor- und Nachteile von Organismen, Komponenten und Produkten synthetischer Biologie und, falls nötig, bestehende Methoden der Risikoabschätzung für lebenden genveränderte Organismen zu erneuern oder auszuweiten, um Organismen, die durch synthetische Biologie entstehen, einzubeziehen,

• Vertragsstaaten, andere Regierungen, relevante Organisationen und indigene Völker und lokale Gemeinschaften einzuladen, beim Sekretariat Information und begleitende Dokumentation zur Verfügung zu stellen zu

o Forschung, Zusammenarbeit und Aktivitäten zum vorstehenden Absatz, o Belege für Vor- und Nachteile synthetischer Biologie im Hinblick auf die drei Ziele der

CBD,

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o Erfahrungen bei der Durchführung von Risikoanalysen zu Organismen, Komponenten und Produkten synthetischer Biologie, einschließlich der Herausforderungen, gelernter Lektionen und Auswirkungen auf Risikoabschätzungskonzepte,

o Beispiele für Risikomanagement und andere Maßnahmen, die unternommen wurden, um die negativen Effekte von Organismen, Komponenten und Produkten synthetischer Biologie zu vermeiden oder zu minimieren, einschließlich Erfahrungen zum sicheren Umgang mit Organismen, die durch synthetische Biologie entstanden sind,

o Regelungen, Politiken oder Richtlinien, die bereits bestehen oder gerade in Entwicklung sind, die in direktem Zusammenhang mit synthetischer Biologie stehen,

• zu entscheiden, das Mandat der bestehenden AHTEG zu synthetischer Biologie zu verlängern, unter den diesem Beschluss anhängenden Terms of Reference und zur Vervollständigung des unter Entscheidung XII/24, Absatz 2 eingeforderten Assessments,

• weiterhin zu entscheiden, das offene Online-Forum zu synthetischer Biologie zu verlängern, um die Arbeit der AHTEG zu unterstützen und Vertragsstaaten, andere Regierungen, relevante Organisationen und indigene Völker und lokale Gemeinschaften einzuladen, Experten für dieses Online-Forum zu nominieren,

• SBSTTA aufzufordern, die Empfehlungen der AHTEG erneut durchzusehen und Empfehlungen an die COP zu geben, einschließlich zu der Analyse, unter Benutzung der in Entscheidung IX/29, Absatz 12 beschriebenen Kriterien,

• das Sekretariat aufzufordern, vorbehaltlich vorhandener Mittel, o damit fortzufahren, moderierte Diskussionen im Online-Forum anzubieten und

weiterhin Vertragsstaaten, andere Regierungen, relevante Organisationen und indigene Völker und lokale Gemeinschaften einzuladen, Experten für dieses Online-Forum zu nominieren,

o die so erhaltenen Informationen online verfügbar zu machen, o die Ergebnisse dieser Arbeit zusammen zu stellen und zusammen zu fassen und dem

Online-Forum und der AHTEG zur Verfügung zu stellen, o vorbehaltlich verfügbarer Mittel moderierte Diskussionen im Online-Forum

durchzuführen, sowie ein persönliches Treffen der AHTEG unter den angehängten Terms of Reference, und den Bericht dieses Treffen zur Durchsicht an die Vertragsstaaten zu geben und einer SBSTTA vor COP 14 zur Beratung vorzulegen,

o mit anderen UN- und relevanten Organisationen zusammen zu arbeiten, deren Mandate für das Feld der synthetischen Biologie wichtig sind,

o die volle Beteiligung indigener Völker und lokaler Gemeinschaften in zukünftigen Aktivitäten der CBD bezüglich synthetischer Biologie zu fördern,

• die Empfehlung der Versammlung der Vertragsstaaten des Cartagena-Protokolls in seiner Entscheidung BS-VII/12 zum einer koordinierten Herangehensweise, einschließlich der Risikoanalyse und des Risikomanagements [genauso wie der Berücksichtigung sozio-ökonomischer Überlegung, falls zutreffend] zu begrüßen, und die Versammlung einzuladen, bei zukünftigen Entscheidungen die relevante Informationen aus dem CBD-Prozess zu synthetischer Biologie in Betracht zu ziehen,

• [die Versammlung der Vertragsstaaten des Nagoya-Protokoll einzuladen, zu klären, ob und wie die Benutzung digitale Informationen über Sequenzen genetischer Ressourcen den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich betrifft].

Folgerungen aus dem IPBES-Assessment zu Bestäubern und Bestäubung

Vorstellung: IPBES hat als erstes thematisches Assessment im Frühjahr 2016 das Assessment zu "Pollinators, Pollinationand Food Production" vorgelegt. Das Thema war von der CBD an IPBES heran getragen worden. Wie bei solchen Assessments üblich, liegt eine Zusammenfassung für politische Entscheider

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(Summary for Policy Makers, SPM) vor, die von den IPBES-Mitgliedsstaaten verhandelt und verabschiedet wurde. Sie enthält sog. keymessages, also Kernbotschaften, die die wichtigsten Erkenntnisse des Assessments wiedergeben. In Bezug auf den Umgang mit IPBES-Produkten hatte die CBD festgelegt, dass thematische IPBES-Assessments von SBSTTA hinsichtlich der für die CBD abzuleitenden Folgerungen untersucht werden sollen. Dies ist bei SBSTTA 20 mit dem Bestäuber-Assessement geschehen und führte zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. Die Vorlage ist vergleichsweise umfangreich, einer der 15 operativen Absätze hat allein 24 Unterabsätze. Diese Ausführlichkeit spiegelt die Intensive Beschäftigung mit dem Assessment und das Bemühen von SBSTTA wieder, aus den keymessages des Assessments Handlungsvorschläge im Sinne der drei Ziele der CBD abzuleiten.

Was ist zu beschließen? Der Beschlussvorlage sind mehrere nicht-operative Absätze voran gestellt, die die Wichtigkeit von Bestäubern für die Nahrungsmittelproduktion zur Kenntnis nehmen sollen, das Potential für die Nahrungsmittelsicherheit erkennen sollen, das dem Schutz wild lebender Bestäuber und ihrer Wirtspflanzen innewohnt und gleichzeitig erkennen sollen, dass Zielkonflikte bestehen zwischen dem Management von Bestäubern und anderen agrarischen Zielen. An operativen Absätzen sieht die Beschlussvorlage u.a. vor

• sowohl die Summary for Policy Makers, als auch das Assessment insgesamt, zu begrüßen, • die keymessages des Assessments gutzuheißen (to endorse), • Vertragsstaaten, Regierungen und Organisationen zu ermutigen, falls passend, das

Assessment, und insbesondere die in Tabelle 1 der SPM exemplarisch dargestellten Handlungsoptionen, als Anleitung zu nutzen, um Erhaltung und Management von Bestäubern zu verbessern, Treibern des Bestäuberverlustes zu begegnen und auf nachhaltige Nahrungsmittelproduktion und Landwirtschaft hinzuarbeiten,

• die Werkzeuge und Anleitungen zu begrüßen, die die FAO mit Partnern entwickelt hat und die sich mit schnellen Assessments, ökonomischer Bewertung von Bestäubung, der Risikobewertung von Pestiziden, der Bewertung von Bestäuberausfällen, der Bewertung von bestäuberfreundlichen Maßnahmen und der Erkenntnis-Verbreitung befassen,

• Konzerne zu ermutigen, die mit Entwicklung, Herstellung und Verkauf von Pestiziden befasst sind, in ihren Aktivitäten die Erkenntnisse des Assessments zu berücksichtigen, auch bei der Entwicklung und Überarbeitung von Risikoanalysen von Pestiziden und dabei das Vorsorgeprinzip der CBD anzuwenden und in Bezug auf die Publikation von Toxizitätsstudien voll transparent zu sein, entsprechend internationaler Standards,

• Vertragsstaaten zu ermutigen und andere Regierungen und Organisationen einzuladen, entsprechend nationaler Umstände und falls passend

o Überlegungen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von Bestäubern in der Landwirtschaft einzubauen in Landwirtschafts- und Forstpolitik, nationale Biodiversitätsstrategien und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel, nationale Programme zur Bekämpfung der Wüstenbildung und andere relevante Strategien und Programme, und dabei den Wert der Bestäuber und Bestäubung in Betracht zu ziehen und somit u.a. die Umsetzung der im Folgenden aufgeführten Aktionen voran zu treiben, das Bestäubermanagement zu verbessern, Treibern des Bestäuberverlustes zu begegnen und die durch Bestäubermangel ausgelösten Ernteausfälle zu reduzieren

o die Vielfalt von Habitaten und Produktionssystemen in der Landschaft zu erhöhen, durch u.a. Unterstützung des ökologischen Landbaus und diversifizierter Produktionssysteme (z.B. Gärten, Agro-Forst-Systeme, Rotation zwischen Tierhaltung und Pflanzenbau) und durch Erhaltung, Management und Wiederherstellung natürlicher Habitate, um Ausdehnung und Verbundenheit bestäuberfreundlicher Habitate zu erhöhen

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o Erhaltung, Management und Wiederherstellung natürlicher und halb natürlicher Teilflächen auf Farmen und in städtischer oder entwickelter Umgebung zu erhöhen, um Blütenressourcen und Nistplätze für Bestäuber zu erhalten,

o Anbausysteme und Erhaltung, Management und Wiederherstellung von Grünland und Brachen zu erhöhen, die die Verfügbarkeit von Blütenressourcen im Raum und über die Zeit erhöhen,

o die für Bestäuber verfügbare Blütenvielfalt zu erhöhen durch die Verwendung hauptsächlich einheimischer Arten und die Abhängigkeit gemanangter Bestäuber von Nektarersatz zu reduzieren und dadurch die Ernährung der Bestäuber zu verbessern und ihre Immunität gegen Krankheiten zu erhöhen,

o die genetische Vielfalt innerhalb gemanangter Bestäuberpopulationen zu erhöhen, o die Hygienebedingungen und die Kontrolle von Krankheiten (einschließlich der

Varroa-Milbe und der Asiatischen Wespe Vespavelutina) und Pathogenen in gemanangten Bestäuberpopulationen zu verbessern,

o die Bewegungen gemanangter Bestäuberarten, -unterarten und Rassen im Land und zwischen Ländern zu beobachten und zu regeln, um die Ausbreitung von Krankheiten und Pathogenen auf andere gemanagete oder wildlebende Bestäuber einzudämmen und die Ausbreitung potentiell invasiver Bestäuber außerhalb ihres natürlichen Vorkommens zu vermeiden,

o das Risiko zu vermeiden oder zu minimieren, invasive gebietsfremde Arten und die Pflanzen, von den sie abhängen, einzuführen, die eine Gefahr für wilde oder gemanangte Bestäuber darstellen,

o nationale und ggf. regionale Strategien zur Verminderung des Risikos durch Pestizide zu entwickeln und umzusetzen und den Einsatz von Pestiziden zu vermeiden oder zu verringern, die schädlich für Bestäubern sind, z.B. durch die Anwendung von integriertem Krankheitsmanagement und biologischer Kontrolle, unter Beachtung des International Code of Conduct on Pesticide Management of the Food and Agriculture Organization of the United Nations and the World Health Organization,

o da wo Pestizide eine Bedrohung für Bestäuber darstellen, die Methoden der Ausbringen zu verbessern, um Verdriftung des Pestizids zu vermeiden und somit weniger Bestäuber in Mitleidenschaft zu ziehen,

o einen Umgang mit Unkraut zu befördern, der die Bedürfnisse von Bestäubern nach Nahrungspflanzen und Nistmöglichkeiten berücksichtigt,

o [Risikoabschätzungsprozeduren für Pestizide und genveränderte Organismen zu verbessern, um mögliche subletale und indirekte Effekte auf wildlebende und gemanagte Bestäuber besser einzubeziehen, u.a. durch Einbeziehung von mehr Bestäuberarten als nur der Honigbiene und einiger gezüchteter Hummelarten, durch toxikologische Studien, durch Risikoabschätzungsprotokolle, und durch Anwendung des Vorsorgeprinzips und internationaler Standards und durch Berücksichtigung von Klimaschwankungen und kumulativer Effekte],

o Synergie-Effekte zwischen Pestiziden und anderen Faktoren zu vermeiden oder zu verringern, die ernste oder irreversible Schäden für Bestäuber nach sich ziehen,

o Bildung und öffentliche Aufmerksamkeit zu erhöhen hinsichtlich des Wertes von Bestäubern und der Habitate, in denen sie leben, und hinsichtlich der Notwendigkeit, die Gefährdung dieser Arten und Habitate zu verringern,

o Belange des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung von Bestäubern, einschließlich wild lebender Arten, in landwirtschaftliche Schulungsprogramme zu integrieren,

o Anreize für Landwirte und indigene Völker und lokale Gemeinschaften zu entwickeln und umzusetzen, die darauf abzielen, Bestäuber und ihre Habitate zu erhalten, z.B. durch Programme zum gerechten Vorteilsausgleich, einschließlich Zahlungen für Bestäubererhaltungsprogramme, und kontraproduktive Anreize abzubauen, [entsprechend internationaler Vorgaben] [entsprechend der Regeln der

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Welthandelsorganisation], wie z.B. Maßnahmen, die zur Zerstörung von Bestäuberhabitaten führen oder zum übermäßigen Gebrauch von Pestiziden oder der Monotonisierung von Agrarlandschaften und Anbausystemen,

o Zugang zu Daten und den Gebrauch von Entscheidungshilfen zu fördern, einschließlich Landschaftsplanung und Zonierungskonzepten, um die Ausdehnung und Verbundenheit von Bestäuberhabitaten zu erhöhen, und dabei Landwirte und lokale Gemeinschaften einzubeziehen,

o traditionelles Wissen und entsprechende Praktiken zu schützen und zu fördern, traditionelle und etablierte Landrechte zu schützen, biologische und kulturelle Vielfalt und die Verbindungen zwischen beiden zu fördern, zur Erhaltung nachhaltigen Nutzung von Bestäubern, einschließlich diversifizierter Anbausysteme,

o das Monitoring von Status und Trends aller Bestäuber, ihrer Habitate und der Struktur der Bestäubergemeinschaften zu stärken, genauso wie die Identifizierung von potentiellem Bestäubermangel, und dabei vergleichbare Methoden zu benutzen,

o Taxonomische Kapazitäten zur Bestimmung von Bestäubern aufzubauen, o den Nutzen von Bestäubern und Bestäubung zu ermitteln, unter Berücksichtigung

des ökonomischen Wertes für Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion, und des Wertes für Erhaltung und nachhaltige Nutzung, sowie kultureller und anderer Werte,

o Forschung zu unternehmen über die soziokulturellen Auswirkungen des Bestäuberrückgangs im Agrarsektor,

o weitere Forschung zu fördern und zugänglich zu machen, zu Wissenslücken, die im Assessment identifiziert wurden, u.a. den teilweisen Verlust von Bestäubern auf die Pflanzenproduktion, die potentiellen Auswirkungen von Pestiziden, insbesondere Neonikotinoide und andere systemische Pestizide und ihrer potentiellen kumulativen Effekte, sowie von genveränderten Organsimen, auf Bestäuberpopulationen unter Freilandbedingungen, sowohl für wildlebende als auch für gemanagte Arten und solitäre bzw. sozial lebende Arten, und die Auswirkungen auf die Bestäubung von angebauten und nicht angebauten Pflanzenarten, sowohl kurzfristig als auch langfristig und unter verschiedenen Klimabedingungen,

o weitere Forschung zu fördern, die darauf abzielt, praktische Wege zu identifizieren, um bestäuberfreundliche Praktiken in die Landwirtschaft einzuführen, als Teil des Bestrebens, die Produktion zu erhöhen und den Biodiversitätsbelange in die landwirtschaftliche Systeme einzubringen,

o weitere Forschung zu fördern, die darauf abzielt, Risiken für die Bestäubung unter Klimawandel und potentiellen Anpassungsmaßnahmen zu identifizieren, einschließlich des Verlustes von Schlüsselarten und der Auswirkung auf die Resilienz von Ökosystemen,

o weitere Forschung und Analysen zum Umgang mit Krankheiten zu fördern, unter Berücksichtigung der Treiber des Bestäuberrückgangs, um die Entwicklung praktischerer und nachhaltigerer Alternativen zu unterstützen,

• Vertragsstaaten, andere Regierungen und Organisationen einzuladen, dem Sekretariat Informationen über nationale Aktivitäten in Bezug auf Schutz und nachhaltige Nutzung von Bestäubern mitzuteilen und das Sekretariat aufzufordern, diese Informationen, vorbehaltlich vorhandener Mittel, zusammen zu stellen und einer SBSTTA vor COP 14 vorzulegen,

• Wissenschaftliche Institutionen zu ermutigen, weitere Forschung zu unternehmen, um die im Assessment aufgezeigten Wissenslücken zu füllen, einschließlich der bereits oben genannten und die Forschung dahingehend auszudehnen, eine größere Bandbreite von Bestäubern abzudecken, globales, regionales und nationales Monitoring zu unterstützen und taxonomische Expertise aufzubauen, insbesondere in Entwicklungsländern, in denen bislang wenig Forschung und Monitoring durchgeführt wurde,

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• das Sekretariat aufzufordern, vorbehaltlich verfügbarer Mittel, in Zusammenarbeit mit der FAO und anderen Partnern einen Überblick über die Implementierung der International Initiative on the Conservation and Sustainable Use of Pollinators zu geben und einen erneuerten und angeglichenen Aktionsplan einschließlich Fortbildungsmaßnahmen zu erarbeiten, basierend auf dem Assessment und neuestem Wissen, und diesem einer SBSTTA vor COP 14 zur Beratung vorzulegen,

• weiterhin das Sekretariat aufzufordern, vorbehaltlich verfügbarer Mittel, in Zusammenarbeit mit relevanten Organisationen und indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften, Informationen über Bestäuber und Bestäubung zu sammeln und zusammen zu fassen, die Schutz und nachhaltige Nutzung in allen Ökosystemen betreffen und die über die Rolle in der Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion hinaus gehen, und diese einer SBSTTA vor COP 14 zur Beratung vorzulegen,

• weiterhin das Sekretariat aufzufordern, diesen Beschluss der FAO und der Commission on Genetic Resources for Food and Agriculture der Vereinten Nationen zur Kenntnis zu geben,

• angesichts der Tatsache, dass die Menge der Informationen über Zustand und Trends von Bestäubern zwischen den Staaten stark variiert und insbesondere in Entwicklungsländern Lücken aufweist und dort auch die Kapazitäten zur Bestimmung von Bestäubern oftmals gering sind, das Sekretariat aufzufordern, vorbehaltlich verfügbarer Mittel und unter Vermeidung von Duplikationen, in Zusammenarbeit mit IPBES und FAO

o als Priorität Anstrengungen zu unternehmen, die Wissenslücken zu schließen und Kapazitäten für das Monitoring von Zustand und Trends von Bestäubern aufzubauen, besonders in Afrika,

o Vorschläge zu identifizieren und zu entwickeln für Kapazitätsaufbau bezüglich Bestäubern und für ergänzende regionale Assessments, speziell für Afrika, um sie in den oben erwähnten erneuerten und angeglichenen Aktionsplan der International Initiative on the Conservation and Sustainable Use of Pollinators einzubauen,

• IPBES einzuladen, angemessene Aufmerksamkeit auf das Thema Bestäubung und Bestäuber zu legen, in den laufenden regionalen Assessments zu Biodiversität und Nachhaltiger Nutzung, in dem thematischen Assessment zu Degradierung und Wiederherstellung, sowie in der Arbeit der taskforce zum Kapazitätsaufbau,

• Vertragsstaaten, andere Regierungen und Organisationen, die in der Lage sind, dies zu tun, zu ermutigen, Kapazitätsaufbau und technische Zusammenarbeit zu unterstützen, um die genannten Wissenslücken zu schließen und dabei u.a. traditionelles und lokales Wissen einzubeziehen,

• das Sekretariat aufzufordern, vorbehaltlich verfügbarer Mittel, Informationen und Beispiele zu Monitoring und Management von Bestäubern zu sammeln und über den CHM und andere Wege verfügbar zu machen.

Nachhaltiges Management von wildlebenden Arten

Vorstellung: Nachhaltige Nutzung biologischer Vielfalt ist eine der drei Säulen der CBD und bezieht sich nicht nur auf die Nutzung angebauter Pflanzenarten oder gezüchteter Tierarten, sondern auch auf die Nutzung von Wildbeständen. Als ein Bedrohungsfaktor hat sich die unkontrollierte Entnahme/Jagd von Wildtieren, in erster Linie zum direkten Verzehr, herausgestellt und wird unter dem Begriff "bushmeat" (in etwa "Wildfleisch") in der CBD verhandelt. In vielen Ländern ist die Jagdbeute ein nicht zu unterschätzender Anteil an der Nahrungsversorgung insbesondere der ländlichen Bevölkerung und die Nutzung kann daher nicht einfach untersagt werden, zumal sich solche Verbote vielerorts kaum kontrollieren ließen. Die CBD versucht daher in Zusammenarbeit mit anderen Gremien, diese Art der Nutzung nachhaltiger zu gestalten und somit zur Erhaltung der betroffenen Arten und ihrer Lebensräume beizutragen.

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Was ist zu beschließen? Der Beschlussvorlage sind mehrere nicht-operative Absätze voran gestellt, in denen die Sorge um den Rückgang vieler genutzter Arten ausgedrückt wird, an die Konsequenzen gedacht wird, die das für Ökosysteme, Funktionen und Ernährungssicherheit hat und zur Kenntnis genommen wird, dass ein hoher Bedarf für verlässliche Managementprogramme für wildlebende Arten besteht. Es wird weiterhin anerkannt, dass bereits einige Arbeit zum Thema unter der CBD geleistet wurde, das Thema andere Sektoren berührt und daher ein breiter thematischer Ansatz von Nöten ist. An operativen Absätzen sieht die Beschlussvorlage vor

• Vertragsstaaten und Regierungen zu ermutigen, die roadmap1 for better governance towards a more sustainable bushmeatsector, presented to the XIV World Forestry Congress in Durban, South Africa, in September 2015, in Betracht zu ziehen und umzusetzen und die Vertragsstaaten einzuladen, diese roadmap zu benutzen, wenn sie ihre nationalen Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne entwickeln und umsetzen,

• Vertragsstaaten und Regierungen zu ermutigen, existierende Anleitungen und Empfehlungen der CBD zum Thema nachhaltiger Nutzung wildlebender Arten in ihre Pläne und Strategien der Entwicklungszusammenarbeit zu integrieren und so zum Verbreiten der Idee der nachhaltigen Nutzung in verschiedenen Sektoren beizutragen,

• die Vertragsstaaten einzuladen, in ihren sechsten nationalen Berichten darüber zu informieren, welche Erfahrungen sie mit rechte-basierten Managementsystemen und der Übertragung dieser Rechte an indigene Völker und lokale Gemeinschaften in Bezug auf nachhaltiges Management wildlebender Arten haben,

• weiterhin die Vertragsstaaten einzuladen, mit indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften zusammen zu arbeiten, um Fortbildungen im nachhaltigen Management wildlebender Arten anbieten zu können,

• das Sekretariat, vorbehaltlich vorhandener Mittel und in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern der Collaborative Partnership on SustainableWildlife Management, aufzufordern

o weitere technische Anleitung für bessere Administration mit dem Ziel eines nachhaltigeren Wildfleischsektors zu erarbeiten, um Staaten zu helfen, die roadmap umzusetzen, und dabei das Wissen indigener Völker und lokaler Gemeinschaften über traditionelle Nutzung von wildlebenden Arten einzubeziehen,

o gemeinsam ein Wildlife Forum zu planen und zu organisieren, das zukünftige Aufgaben für ein nachhaltigeres Management wildlebender Arten beraten und priorisieren soll, und die Teilnahme von Staaten, Organisationen und indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften zu ermöglichen,

o Synergien mit IPBES zu verstärken, insbesondere im Hinblick auf die Neuplanung des IPBES-Assessments zur nachhaltigen Nutzung von Biodiversität,

o damit fortzufahren, Vertragsstaaten dabei zu unterstützen, illegalen Wildtierhandel zu bekämpfen und institutionelle Kapazitäten des Naturschutzes und der Durchsetzung entsprechender Gesetze zu stärken,

o über den Fortschritt bei einer SBSTTA und einem Treffen der Arbeitsgruppe zu Artikel 8(j) vor COP 14 zu berichten.

1Robert Nasi andJohn E. Fa.“The role of bushmeat in food security and nutrition”. Paper presented at the XIV World Forestry Congress, Durban, South Africa, 7-11 September 2015.

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TOP 18: Improving the efficiency of structures and processes under the Convention, including integration among the Convention and its Protocols Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: COP/13/2 Seiten 132-135, COP/13/19

Bei COP 12 war beschlossen worden, aus der früheren Arbeitsgruppe zur Implementierung der Konvention (Working Group on the Review of Implementation WGRI) eine feste Einrichtung als Nebenorgan der CBD zu machen, nämlich den Subsidiary Body on Implementation SBI, der mittlerweile seine erste Sitzung hatte. Parallel wurde das Sekretariat beauftragt, einen modus operandi für SBI zu erarbeiten, u.a. aufbauend auf den Erfahrungen mit dem modus operandi von SBSTTA. SBI 1 hat eine Vorab-Version des modus operandi durchgesehen, überarbeitet und zur Annahme vorbereitet. Er hängt der Beschlussempfehlung von SBI 1 an. Das Sekretariat wurde weiterhin aufgefordert, eine Methode für einen freiwillige Review-Prozess vorzuschlagen, mit dem Staaten die Umsetzung ihrer nationalen Biodiversitätsstrategien überprüfen können. SBI 1 hatte eine Zwischenversion zur Kenntnis genommen und das Sekretariat beauftragt, daran weiter zu arbeiten. Die überarbeitete Version liegt nun als Anhang zu COP/13/19 vor. Eine dritte Aufgabe für das Sekretariat war die Entwicklung eines decison-tracking-tools, also eines Systems, mit dem man nachverfolgen kann, was in Bezug auf bestimmte Beschlüsse vergangener COPs unternommen wurde, welche Beschlüsse verfeinert wurden oder sich mittlerweile erledigt haben. Es wurde dazu aufgefordert, dies testweise auf die Beschlüsse von COP 8 und COP 9 anzuwenden. Ebenfalls unter diesen TOP fallen Überlegungen, integrierte Ansätze zu nutzen, um Themen zu behandeln, die sowohl für die Konvention, als auch für eines oder beide der Protokolle (Cartagena und Nagoya) von Belang sind. Diesem Bereich widmet sich der zweite Teil der Beschlussvorlage.

Was ist zu beschließen? Die Beschlussvorlage sieht u.a. vor

• den modus operandi für SBI wie anhängend anzunehmen (adopts), • den Fortschritt bei der Entwicklung eines freiwilligen Review-Mechanismus zu begrüßen und

das Sekretariat aufzufordern, vorbehaltlich vorhandener Mittel, das weitere Testen und Weiterentwickeln des Mechanismus zu unterstützen, einschließlich der Anwendung in einer Pilotphase und SBI 2 darüber zu berichten,

• Vertragsstaaten einzuladen, nationale Prozesse zur Überprüfung der Maßnahmen, die sie zur Umsetzung des Strategischen Plans ergriffen haben, zu entwickeln, zu stärken oder weiteren Gebrauch davon zu machen (unter Einbindung diverser Stakeholder), um Schwierigkeiten zu identifizieren, die bei der Umsetzung auftreten, und Informationen darüber via CHM verfügbar zu machen,

• das Sekretariat aufzufordern, die Informationen zu den Schwierigkeiten zusammen zu stellen, ebenso wie effektive Praktiken zur Umsetzung zu identifizieren (....aufbauend auf diversen Informationsquellen....), damit dies bei SBI 2 beraten werden kann,

• das Sekretariat aufzufordern, das decision-tracking tool weiter zu entwickeln und auch auf die Beschlüssen von COP 1-7 und COP 10-11 anzuwenden und SBI 2 über die Ergebnisse zu berichten,

• das Sekretariat aufzufordern, Optionen zur besseren Einbindung von Belangen indigener Völker und lokaler Gemeinschaften in die Arbeit von SBI zu identifizieren.

Der modus operandi für SBI hängt an. Der zweite Teil der Beschlussvorlage sieht unter der Überschrift EnhancingintegrationamongtheConventionanditsProtocolsandtheorganizationofmeetings u.a. vor

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• das Sekretariat aufzufordern, eine Note zu verfassen, die Wege und Mittel vorschlägt, um integrierte Ansätze zu stärken, wenn es um Themen geht, die die Biosicherheit unter der CBD und das Cartagena-Protokoll betreffen und SBI 2 darüber zu berichten,

• das Sekretariat aufzufordern, integrierte Ansätze zu nutzen, wenn es Vorschläge für Tagesordnung und Arbeitsorganisation von Treffen macht, sowie in der Planung der Aktivitäten zwischen den Treffen und besonders bei gemeinsamen Querschnittsthemen wie capacitybuilding,

• zu entscheiden, folgende Liste von Kriterien heranzuziehen, um bei COP 14 und COP 15 die Erfahrungen zu überprüfen, die mit dem parallelen Abhalten von Treffen (der COP und der Protokolle) gemacht wurden:

o volle und effektive Teilnahme von Vertretern von Entwicklungsländern, o effektive Entwicklung von Ergebnisse der COP o verbesserte Integration der CBD und ihrer Protokolle o Kosteneffizienz o die Zahl der Vertragsstaaten, die über verbesserte Beratung, Abstimmung und

Synergien zwischen ihren jeweiligen nationalen Ansprechpartnern der Konvention und der Protokolle berichten,

o Beurteilung der gastgebenden Ländern parallel gehaltener Treffen in Bezug auf logistische und technische Belastungen.

• das Sekretariat aufzufordern, einen vorläufigen Bericht entlang dieser Kriterien zu erarbeiten und bei SBI 2 vorzulegen.

Schließlich wird zum Thema regionale Vorbereitungstreffen vorgeschlagen, die Zusammenarbeit zwischen den Sekretariaten der CBD und von CITES in Vorbereitung auf CBD COP 13 und CITES COP 17 zu begrüßen, das Sekretariat aufzufordern, ähnliche Zusammenarbeit auch mit anderen zu stärken und Geldgeber einzuladen, weiterhin Mittel für solche regionalen Vorbereitungstreffen bereit zu stellen.

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TOP 19: Guidelines for the sixth national reports, modalities for future editions of the Global Biodiversity Outlook and indicators Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: COP/13/2 Seiten 137-173, COP/13/20, COP/13/21

Der Global Biodiversity Outlook (GBO) ist eine regelmäßig erscheinende Publikation der CBD, die über den globalen Zustand der biologischen Vielfalt berichtet, und untersucht, wie weit die Ziele der CBD erreicht wurden. In seiner aktuellsten Ausgabe, dem GBO 4 von 2014 lag der Focus auf der Frage, wie weit die Umsetzung der Aichi-Ziele voran gekommen ist und diese Bewertung wurde anhand von Indikatoren vorgenommen. Die wichtigste Informationsquelle für den GBO sind die nationalen Berichte der Vertragsstaaten, in denen diese darlegen, wie sie die Ziele der CBD national umsetzen. In der Vergangenheit waren Format, Umfang und Genauigkeit dieser Berichte zwischen den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich und deshalb sollen für die anstehende sechste Berichtsrunde Richtlinien und Vorlagen erstellt werden, um die Auswertung der Berichte zu erleichtern. Diese Modalitäten und Formblätter sind im Anhang von Dokument COP/13/21 zusammengestellt. Abgabedatum für die Berichte ist der 31.12.2018. Darüber hinaus ist geplant, eine fünfte Ausgabe des GBO Anfang 2020 heraus zu bringen, die dann die Umsetzung der bis 2020 angelegten Aichi-Ziele untersuchen soll und als Information dienen soll, für einen zukünftigen Strategischen Plan der CBD mit entsprechenden Zielen bis 2030, der bei COP 15 Ende 2020 beschlossen werden soll. Im Gegensatz zu bisherigen Ausgaben des GBO können nun allerdings auch andere Informationsquellen herangezogen werden, um die Lage der biologischen Vielfalt global zu beurteilen, weil insbesondere die Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) bis 2019 ein globales Assessment zur biologischen Vielfalt vorlegen will. Um hier Synergien zu nutzen und Doppelung von Arbeit zu vermeiden, will die CBD ihr Vorgehen zur Erstellung von GBO 5 entsprechend planen und befasst sich deshalb unter diesem TOP mit den Modalitäten für zukünftige Ausgaben des GBO. Eine weitere Quelle wäre ein eigenes wissenschaftliches Assessment darüber, wie weit die Ziele erreicht wurden. Ein Vorschlag dazu liegt in Dokument COP/13/20 vor. Um den Grad der Erreichung von Zielen beurteilen zu können, sind Indikatoren hilfreich und COP 12 hatte eine Expertengruppe beauftragt, aufbauend auf bestehenden Indikatoren, eine Liste globaler Indikatoren für die Umsetzung des Strategischen Plans zu erarbeiten. Ein entsprechender Bericht wurde SBSTTA 19 vorgelegt, dort besprochen und es wurde um weitere Arbeit gebeten. Entsprechend wurde eine überarbeitete Liste bei SBSTTA 20 vorgelegt und liegt nun zur Annahme vor. Ein weiterer Unterpunkt des TOPs sind die sog. wissenschaftlichen und technischen Notwendigkeiten für die Umsetzung des Strategischen Plans, die bei SBSTTA 17 ausgearbeitet wurden.

Der TOP ist wie folgt gegliedert: Nationale Berichte Global Biodiversity Outlook Indikatoren Wissenschaftliches Assessment Wissenschaftliche und technische Notwendigkeiten für die Umsetzung des Strategischen Plans

Nationale Berichte

Was ist zu beschließen? Hier sieht die Beschlussvorlage u.a. vor

• die Richtlinien für den sechsten nationalen Bericht, einschließlich der Formblätter, anzunehmen,

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• das Sekretariat aufzufordern, diese Richtlinien in allen sechs UN-Sprachen zugänglich zu machen, das freiwillige Online-Berichts-Tool weiter zu entwickeln und die Anleitung (manual) für den sechsten Bericht fertig zu stellen,

• die Vertragsstaaten zu ermutigen, ihre nationalen Berichte bis spätestens 31.12.2018 abzugeben, dabei den GBO 5 zu bedenken und Elemente ihrer Berichte, sobald sie erstellt sind, über den Online-Mechanismus zur Verfügung zu stellen,

• GEF aufzufordern, entsprechende Mittel zur Erstellung der Berichte zur Verfügung zu stellen (für Entwicklungsländer),

• Vertragsstaaten, andere Regierungen und Organisationen einzuladen, Unterstützung bei der Erstellung der Berichte zu geben, insbesondere bei der Entwicklung von Indikatoren bei der Benutzung wissenschaftlicher Daten,

• das Sekretariat aufzufordern, entsprechenden Kapazitätsaufbau zu organisieren (Finanzierungsvorbehalt),

• Vertragsstaaten einzuladen, indigene Völker und lokale Gemeinschaften an der Erstellung der Berichte angemessen zu beteiligen,

• das Sekretariat aufzufordern, Vorschläge für die Angleichung der Berichtspflichten unter der CBD und ihren beiden Protokollen zu entwickeln, die von einer COP beschossen werden und bei SBI 2 vorgelegt werden sollen, und dabei folgende Punkte zu bedenken:

o synchronisierte Berichtszeiträume mit gemeinsamen Fristen ab 2020, o gemeinsame Formate für die Berichte unter CBD und den Protokollen, o Integration der Online-Instrumente, die auf den unterschiedlichen CHMs der

Konvention und der Protokolle angeboten werden, o bessere Abstimmung zukünftiger strategischer Pläne der Konvention und ihrer

Protokolle. • das Sekretariat aufzufordern, in Zusammenarbeit mit den Sekretariaten der

biodiversitätsbezogenen Konvention, der Rio-Konvention und des UNEP-WCMC Möglichkeiten auszuloten, Synergien bei der Berichterstattung zu verstärken, einschließlich von Überlegungen zu

o gemeinsamen Indikatoren, wenn angemessen, o gemeinsamen Module zum Berichten über gemeinsame Themen, o Interoperabilität von Informationsmanagement und Berichtssystemen, o Harmonisierung der Werkzeuge zur nationalen Berichterstattung,

• das Sekretariat aufzufordern, über o.g. bei SBI 2 zu berichten. An dieser Stelle hängen die Richtlinien für die Erstellung der sechsten nationalen Beichte an.

Global Biodiversity Outlook

Was ist zu beschließen? Für zukünftige Ausgaben des GBO sieht die Beschlussvorlage u.a. vor

• zu entscheiden, die Vorbereitungen für eine fünfte Ausgabe des GBO zu beginnen, die o bieten sollte i) einen prägnanten Abschlussbericht über die Umsetzung des

Strategischen Plans 2011-2020, ii) eine Basis für einen Nachfolgeplan, der bei COP 15 beschlossen werden kann,

o beinhalten sollte i) eine Analyse zur Erreichung der Aichi-Ziele, für jedes einzelne Ziel, basierend auf einer transparenten und wiederholbaren Methode, ii) eine Analyse dahingehend, wie der Fortschritt bei der Erreichung der Aichi-Ziele zur Erreichung der SDGs beiträgt,

o aufbauen sollte auf i) den sechsten nationalen Berichten, ii) Informationen über die globalen Indikatoren, iii) den thematischen, regionalen und globalen IPBES-Assessments, iv) Informationen von anderen biodiversitätsbezogenen Konventionen, den Rio-Konventionen und anderen relevanten Organisationen, v) Informationen, die von indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften bezüglich des Beitrags kollektiver

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Aktionen geliefert werden, vi) zusätzliche relevante Informationen, die von Vertragsstaaten geliefert werden,

o in einer Art und Weise entwickelt werden sollte, die Doppelung von Arbeit vermeidet.

• das IPBES-Sekretariat und die Sekretariate anderer biodiversitätsbezogener Konventionen einzuladen, in Bezug auf eine gemeinsame Kommunikationsstrategie für GBO 5 und relevante IPBES-Produkte zusammen zu arbeiten,

• das Sekretariat aufzufordern, einen Arbeitsplan und einen Budgetvorschlag für GBO 5 zu erarbeiten, sowie die o.g. gemeinsame Kommunikationsstrategie,

• die IPBES-Entscheidungen des vierten Plenums zu begrüßen, ein globales Assessment zu Biodiversität und Ökosystemleistungen zu unternehmen und das Assessment zu Modellen und Szenarien anzunehmen,

• Vertragsstaaten zu ermutigen und andere Regierungen einzuladen, Modelle und Szenarien weiter zu entwickeln und zu benutzen, um Entscheidungsfindungen und die Bewertung von Politiken zu unterstützen,

• Vertragsstaaten zu ermutigen und andere Regierungen einzuladen, Anstrengungen zu unterstützen, menschliche und technische Kapazitäten zu entwickeln für Szenarien-Entwicklung und Modellierung, und offenen und transparenten Zugang zu entsprechenden Werkzeugen zu fördern, sowie zu den Daten, die für die Entwicklung und Testläufe nötig sind,

• die Wissenschaftsgemeinde einzuladen, die wichtigsten Lücken zu füllen, die im IPBES-Assessment zu Modellen und Szenarien identifiziert wurden in Bezug auf die Modellierung der Einflüsse von Treibern und politischen Interventionen auf die biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen, und praktikable und effektive Ansätze zu entwickeln, um den Grad der Unsicherheit, der Modellen und Szenarien innewohnt, zu beurteilen und zu kommunizieren, sowie Werkzeuge, um diese Ansätze auf Assessments und politische Entscheidungsfindung anzuwenden,

• das Sekretariat aufzufordern und die Sekretariate von IPBES und IPCC einzuladen, die Zusammenarbeit zwischen den jeweils beteiligten wissenschaftlichen Gemeinden zu stärken, die an Modellen und Szenarien arbeiten und die Zusammenarbeit von Gemeinden, die an Biodiversitätsdaten und -monitoring arbeiten, sowie mit der Politik,

• SBSTTA aufzufordern, eine Liste von Anfragen/Themenvorschlägen für das zweite Arbeitsprogramm von IPBES zu entwickeln, zur Annahme bei COP 14.

Indikatoren

Was ist zu beschließen? In Bezug auf Indikatoren für die Umsetzung des Strategischen Plans und der Erreichung der Aichi-Ziele sieht die Beschlussvorlage u.a. vor

• den Bericht der Expertengruppe zur Kenntnis zu nehmen, • die überarbeitete Liste von Indikatoren, wie anhängend, zu befürworten (to endorse), • zur Kenntnis zu nehmen, dass diese Liste einen Rahmen darstellt, um den Fortschritt bei der

Erreichung der Aichi-Ziele auf globaler Ebene zu bemessen, • zu betonen, dass die Liste einen flexiblen Rahmen darstellt, den Staaten an ihre jeweiligen

nationalen Gegebenheiten anpassen können und zu entscheiden, dass diese Liste unter Überarbeitung bleiben soll, um z.B. die Aufnahme weiterer relevanter Indikatoren zu ermöglichen,

• zur Kenntnis zu nehmen, dass die Indikatoren auf nationaler, regionaler und globaler Ebene für eine Vielzahl von Zwecken genutzt werden können, wie z.B.

o Entscheidungsfindungen zu informieren und zu unterstützen, o mit politischen Entscheidern und anderen Beteiligten zu kommunizieren,

einschließlich denjenigen, die den Strategischen Plan nicht kennen,

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o mainstreaming der Aichi-Ziele in andere Prozesse, einschließlich der SDGs, z.B. über gemeinsame Indikatoren oder Elemente von Indikatoren,

o Berichterstattung seitens der Vertragsstaaten, o COP und ihre Nebenorgane zu befähigen, den Fortschritt bei der Umsetzung zu

beurteilen, o Bereitstellung einer Wissensbasis für zukünftige Strategien der CBD oder andrere

Abkommen, • Vertragsstaaten zu ermutigen, eine Vielzahl von Ansätzen zu nutzen, um ihre Fortschritte zu

beurteilen, z.B. quantitative Indikatoren, Expertenmeinungen, Konsultationen und Fallbeispiele, diese klar zu dokumentieren, um Unsicherheiten oder widersprüchliche Informationen und Wissenslücken darzulegen und so vergleichende Auswertungen möglich zu machen,

• Vertragsstaaten zu ermutigen, sich zu überlegen, kleinere Sets von Indikatoren zu nutzen, die bereits vorliegen, einfach zu kommunizieren sind und für die auf nationaler Ebene genügend Daten vorliegen, u.a. auch die für die SDGs vorgeschlagenen Indikatoren,

• verschiedene Konventionen und Organisationen einzuladen, die Indikatoren ebenfalls zu nutzen.

In den folgenden Absätzen wird vorgeschlagen, verschiedene Arbeiten anderer Gruppen zu Indikatoren zur Kenntnis nehmen oder zu begrüßen, IPBES einzuladen, auch auf die Indikatoren zurück zu greifen und zur Kenntnis zu nehmen, dass viele der vorgeschlagenen Indikatoren auf einer kleinen Anzahl von Variablen gründen und dass zusätzliche Anstrengungen nötig sind, um das Monitoring dieser Variablen zu verbessern. Institutionen, die über relevante Daten verfügen, sollen eingeladen werden, diese Daten einfacher zugänglich zu machen. Es wird schließlich auf die bestehende Entscheidung verwiesen, die feststellte, dass es weitere finanzieller Anstrengung bedarf für die Entwicklung und Anwendung der Indikatoren und ihres Monitoring, besonders in Entwicklungsländern. Dann hängt die Liste der Indikatoren an.

Wissenschaftliches Assessment

Was ist zu beschließen? Die Beschlussvorlage hat nur einen operativen Absatz, der vorsieht, das Sekretariat zu beauftragen, vorbehaltlich vorhandener Mittel, (mit Partnern...) ein aktualisiertes wissenschaftliches Assesment darüber zu erstellen, wie weit die Umsetzung der Aichi-Ziele voran gekommen ist, mit besonderem Schwerpunkt auf den Zielen, bei denen bislang am wenigsten Fortschritt zu verzeichnen war, und dieses Assessment einer SBSTTA vor COP 14 vorzulegen (und dabei diverse Quellen heran zu ziehen) und das Sekretariat auch aufzufordern, Optionen vorzuschlagen, wie der Prozesse zur Erreichung der bislang am wenigsten erreichten Ziele beschleunigt werden kann.

Wissenschaftliche und technische Notwendigkeiten für die Umsetzung des Strategischen Plans

Was ist zu beschließen? In Bezug auf die bei SBSTTA 17 formulierten und bei COP 12 bestätigten Notwendigkeiten sieht die Beschlussvorlage zunächst in einigen einleitenden Absätzen vor, sich diese Notwendigkeiten nochmals in Erinnerung zu rufen, die Anstrengungen von Partnerorganisation zu begrüßen, diesen Notwendigkeiten zu begegnen, die Zusammenarbeit zum verbesserten Monitoring zu begrüßen und den Global Biodiversity Informatics Outlook ebenfalls zu begrüßen. Sodann ist u.a. vorgesehen

• Vertragsstaaten und relevante Organisationen einzuladen, den freien Zugang zu biodiversitätsbezogenen Daten weiter auszubauen, sowie mehr Transparenz zu schaffen, wie Messgrößen daraus abgeleitet werden, und dabei die anhängenden freiwilligen Richtlinien zu bedenken,

• das Sekretariat aufzufordern

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o die Zusammenarbeit mit IPBES, UNEP und anderen Partner fortzusetzen, um die koordinierte Weiterentwicklung von existierenden Portalen zu fördern, die Zugang zu Politikinstrumenten und -methoden gewähren, sowie zu Fallbeispielen und Bewertungen dieser Instrumente und Methoden,

o mit relevanten Organisationen zusammen zu arbeiten, um Informationen zu sammeln über Werkzeuge, die die Umsetzung des Strategischen Plans unterstützen, einschließlich der Bereiche, für die Lücken festgestellt wurden, insbesondere Methoden, um Motive für und Schranken gegen Verhaltensänderungen zu untersuchen, soziale Marketingstrategien, partizipative Prozesse und Mechanismen zur Unterstützung der Entwicklung von sozialen, moralischen und ökonomischen Anreizen.....

o Vertragsstaaten und insbesondere Entwicklungsländer einzuladen, Informationen über ihre Prioritäten und Bedarfe in Bezug auf die Umsetzung von Artikel 12 zu liefern, und diese dann zusammen zu stellen,

o durch die Liasion Group of Biodiversity-related Conventions Aktionen für einen gemeinsamen Rahmen zu entwickeln, um die Arbeit der Konventionen und Staaten hinsichtlich der Umsetzung von Aichi-Ziel 12 anzuleiten und über diese Aktionen bei einer SBSTTA vor COP 14 zu berichten,

• Vertragsstaaten zu ermutigen o weiter daran zu arbeiten, ihren Bedarf an Monitoring, Assessments,

Projektumsetzung und Forschung auf nationaler Ebene zu identifizieren, o vermehrte Anstrengungen im eigenen Land zu unternehmen, Wissenschaft und

Politik miteinander in Verbindung zu bringen, u.a. durch verstärkte Kommunikation zwischen denjenigen, die Daten erheben und denen, sie benutzen wollen, einschließlich politischen Entscheidern, um die Entscheidungsfindung zu verbessern,

o den CHM vollumfänglich zu nutzen, um Informationen zu teilen, insbesondere in Bezug auf Absatz vier der freiwilligen Richtlinien (im Anhang),

o Unterstützung zu liefern für Monitoring, Assessments, Projektumsetzung und Forschung,

o Nationale, regionale und globale Anstrengungen zu verstärken, in Bezug auf Forschungsprogramme, die sich auf die Ziele der CBD beziehen, unter Berücksichtigung von Artikel 12 und Aichi-Ziel 19,

o die Aufmerksamkeit für die Globale Taxonomie Initiative zu verstärken und deren Strategie zum Kapazitätsaufbau umzusetzen,

o die Entwicklung von Technologie zum DNA-Barcoding zu unterstützen und der zugehörigen Referenzbibliotheken, für prioritäre taxonomischen Gruppen, um die Anwendung dieser Technologien für den Schutz der biologischen Vielfalt und die nachhaltige Nutzung vorn zu bringen, und entsprechenden Kapazitätsaufbau zu unterstützen.....

o Aufmerksamkeit für die Rolle traditioneller Wissenssysteme und kollektiver Aktionen zu erhöhen, die das wissenschaftliche Wissen ergänzen,

o die wichtige Arbeit zur Kenntnis zu nehmen, die indigene Völker und lokale Gemeinschaften zur Taxonomie leisten.

Die Freiwilligen Richtlinien zum verbesserten Datenzugang hängen der Beschlussvorlage an.

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TOP 20: Other matters Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: Kein gesondertes Papier. Informationen enthalten in COP/13/1/Add.1/Rev.1.

Unter diesem TOP "Sonstiges" können Themen besprochen werden, die bei der Festlegung der Tagesordnung zusätzlich aufgebracht werden.

Was ist zu beschließen? Das hängt davon ab, ob und wenn ja welche Themen zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen werden.

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TOP 21: Adoption of the report Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: Kein gesondertes Papier. Informationen enthalten in COP/13/1/Add.1/Rev.1.

Ein zu Beginn der Tagung bestimmter Rapporteur fertigt einen Bericht über den Verlauf der COP an. Dieser Bericht ist zu beschließen und enthält die getroffenen Entscheidungen.

Was ist zu beschließen? Annahme des Berichts

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TOP 22: Closure of the meeting Sehr kurze Vorstellung des Themas (Kontext innerhalb der CBD, Status Quo)

Relevante Vorbereitungspapiere: Kein gesondertes Papier. Informationen enthalten in COP/13/1/Add.1/Rev.1.

Unter diesem TOP wird die COP formal geschlossen.

Was ist zu beschließen? Kein Beschluss notwendig. Das Meeting kann geschlossen werden, wenn keine Wortmeldungen von Vertragsstaaten mehr vorliegen.