Vorbericht - WiehlHaushaltsentwicklung 2011 6 3. Erträge 2012 - Eckdaten 9 3.1 Steuern und...

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- 1 - Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Wiehl für das Haushaltsjahr 2012

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Vorbericht

zum Haushaltsplan der Stadt Wiehl für das Haushaltsjahr

2012

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Inhaltsverzeichnis zum Vorbericht 2012

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1. Vorbemerkungen 5

2. Haushaltsentwicklung 2011 6

3. Erträge 2012 - Eckdaten 9

3.1 Steuern und ähnliche Abgaben 10

3.2 Zuwendungen und Allgemeine Umlagen 14

3.3 Sonstige Transfererträge 18

3.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 18

3.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 20

3.6 Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen 22

3.7 Sonstige ordentliche Erträge 24

4. Aufwendungen 2012 - Eckdaten 26

4.1 Personal- und Versorgungsaufwendungen 27

4.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 29

4.3 Bilanzielle Abschreibungen 38

4.4 Transferaufwendungen 39

4.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen 43

5. Finanzergebnis 45

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6. Haushaltsausgleich 46

7. Finanzplan / Investitionsplan 47

8. Schuldenentwicklung 55

9. Gebühren 57

10. Kennzahlen 58

11. Schlussbemerkungen 62

Anlagen zum Vorbericht: 65

Anlage 1 Produktplan der Stadt Wiehl 65

Anlage 2 Beplante Konten des Ergebnisplanes 69

Anlage 3 Investitionsmaßnahmen 77

Anlage 4 Übersicht über die Nutzungsdauern 79

Anlage 5 Diagramme und Übersichten 82

Anlage 6 Budgetierungsregelungen der Stadt Wiehl 95

Anlage 7 Kennzahlen 96

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1. Vorbemerkungen - Mit dem Vorbericht soll ein Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplanes gegeben und die

Entwicklung und die aktuelle Lage der Stadt anhand der Ergebnis- und Finanzdaten angesprochen werden. Der Vorbericht soll einen Gesamtüberblick über den vorgelegten Haushaltsplanentwurf und die darin angelegten Entwicklungen geben. Insofern muss er sich im Normalfall auch auf die Darstellung und Erläuterung nur der wesentlichen Unterschiede zu den Festsetzungen des Vorjahres beschränken und kann keine Detailerläuterungen zu allen Ansätzen der Erträge, Aufwendungen oder Ein- und Auszahlungen geben.

Der Vorbericht orientiert sich nicht an der im anschließenden Planwerk umgesetzten Darstellung auf der Ebene der Produktbereiche, sondern arbeitet sich an der Systematik des Gesamtergebnis- bzw. Finanzplanes ab. Eine Auflistung aller beplanten Kontenarten des Ergebnisplanes ist dem Vorbericht als Anlage 2 beigefügt. Eine Tabelle der geplanten Investitionsmaßnahmen ist als Anlage 3 abgedruckt. Als Ergänzung dazu dient die als Anlage 4 eingestellte Übersicht über die festgelegte Nutzungsdauer des Anlagevermögens.

Um eine schnelle Orientierung über die sachliche Aufteilung des Ergebnisplanes zu ermöglichen, ist dem Vorbericht als Anlage 1 ein Produktplan der Stadt Wiehl beigefügt, aus dem die beplanten Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte zu ersehen sind. Nach den Vorgaben der Gemeinde-haushaltsverordnung umfasst die Darstellung des Ergebnisplanes die Jahre 2010 bis 2015. Für 2010 muss das 'Ergebnis' dieses Haushaltsjahres ausgewiesen werden. Die in dieser Spalte tatsächlich ausgewiesenen Zahlen stellen aber noch kein Abschlussergebnis dar, weil der Jahres-abschluss für 2010 bisher noch nicht erstellt worden ist. Insofern beinhaltet diese Spalte lediglich den Buchungsstand zum Ende diesen Jahres.

Weil für viele die äußere Darstellung des Zahlenwerkes gewöhnungsbedürftig ist, noch einmal der Hinweis: In der SAP-Darstellung dieses Planwerkes werden die Vorzeichen nicht mit ihrer üblichen Bedeutung eingesetzt: (-) bedeutet demnach Ertrag/Überschuss; die Aufwendungen und Defizite (normalerweise mit einem Minuszeichen versehen) werden ohne Vorzeichen abgebildet.

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- Um einen ersten schnellen Überblick zu ermöglichen, sollen an dieser Stelle einige wenige wesentliche Eckpunkte des Haushaltsplanentwurfes 2012 stichwortartig angesprochen werden:

- Der Ergebnisplan 2012 schließt ausgeglichen ab.

- Dies gilt auch für den gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2015.

- Die Hebesätze der Gewerbesteuer bleiben unverändert.

- Um der Systematik des Gemeindefinanzierungsgesetzes gerecht zu werden, wird für die Grundsteuer B eine Erhöhung des Hebesatzes um 27 %-Punkte auf die vom Land vorgegebenen Fiktivhebesätze vorgeschlagen.

- Die im Vergleich zum Vorjahresplan größere zur Verfügung stehende Finanzmasse hat es ermöglicht, die Einschnitte der vergangenen Jahre an etlichen Stellen wieder zu revidieren.

- Das Volumen des Investitionsplanes kann gegenüber dem Vorjahr verdoppelt werden.

- Eine Kreditaufnahme ist auch in 2012 nicht vorgesehen. Die Kreditverpflichtungen des städtischen Kernhaushaltes können weiterhin abgebaut werden.

- Der Haushaltsplanentwurf bleibt insoweit der bisherigen gemeinsamen Zielsetzung von Rat und Verwaltung treu: Konsolidieren und Gestalten.

2. Haushaltsentwicklung 2011 Der Haushalt 2011 war mit einem Defizit von fast 6,5 Mio. € kalkuliert, dies auf dem Hintergrund der überaus geringen Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2010 (gerade mal 12 Mio. €). Seit Februar/März 2011 hat dann jedoch eine andere Entwicklung eingesetzt. Durch die kumulierende Wirkung von Gewerbesteuernachzahlungen für das vergangene Jahr und die darauf hin vorgenommene Anpassung der laufenden Vorauszahlungen für 2011 hat sich das Volumen dieser Steuer stark erhöht und den geplanten Ansatz bisher bei weitem übertroffen. Natürlich ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine präzise Aussage über das kommende Jahresergebnis zu machen, weil auch noch wesentliche Zahlungen aus dem Steuerverbund fehlen.

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Einige Hauptentwicklungslinien für eine Prognose können jedoch dargestellt werden:

- Das derzeitige Gewerbesteuersoll liegt bei rd. 23 Mio. €. Weitere Schwankungen bis zum Jahresende sind jedoch nicht ausgeschlossen.

- Aus der erhöhten Gewerbesteuereinnahme resultiert ein um rd. 1,4 Mio. € höherer Aufwand für die Gewerbesteuerumlage, die im Rahmen des Finanzverbundes abgeführt werden muss.

- Der Planansatz für die Grundsteuer B mit rd. 3,5 Mio. € wird wohl planmäßig erreicht werden.

- Bei der Beteiligung an der Einkommenssteuer wird ein Mehrertrag von rd. 700.000 € erwartet, unter anderem als Folge der überaus positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt.

- Beteiligung an der Umsatzsteuer wird voraussichtlich das Planziel erreichen.

- Auch die Vielzahl der übrigen Ertragspositionen verläuft bisher eher planmäßig. Einige Erstattungsleistungen (Arge, Jugendamt) werden unter den Planwerten liegen.

- Auch die Aufwandsseite verläuft weitgehend planmäßig. Bisher sind insgesamt überplanmäßige Aufwendungen im Umfange von ca. 125.000 € angefallen (die größten Position bezieht sich auf den Umbau der OGATA Oberwiehl). Es werden noch zusätzliche Überschreitungen für Eingliederungshilfen des Jugendamtes und Sonderaufwendungen der Datenzentrale erwartet.

Unter Abwägung aller derzeit überschaubaren Veränderungen kann davon ausgegangen werden, dass der Jahresabschluss 2011 nicht defizitär sein, sondern eher einen Überschuss erbringen wird. Für den Investitionsplan sind folgende Anmerkungen zu machen:

- Neben überplanmäßigen Einnahmen aus den Pauschalzahlungen des Landes sind vor allem zusätzliche Einzahlungen aus dem Verkauf der Gewerbegrundstücke in Marienhagen zu verzeichnen. Nachdem nun bereits fast alle Grundstücke verkauft worden sind, wurde der entsprechende Einnahmeansatz um 100 % überschritten.

- Nicht alle der im Haushalt geplanten Maßnahmen sind bisher bereits verwirklicht worden.

- Der Einbau der Alarmanlagen in Gymnasium und Grundschule Wiehl wurde im Hinblick auf Planungsunsicherheiten noch nicht begonnen. Wahrscheinlich muss hier durch steigende Anforderungen mit einer Steigerung der Kosten gerechnet werden.

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- Im Hinblick auf die noch ausstehende Förderzusage des Landes ist bisher auch der Umbau des Kindergartens Oberwiehl zurückgestellt worden.

- Da die Kanalsanierung in der Straße 'Margaretenanger' noch nicht zur Durchführung gekommen ist, wird zwangsläufig auch die damit verbundene Straßenbaumaßnahme verschoben.

- Der Bau des Durchstiches am Bahnhof ist zwar im Haushalt des laufenden Jahres nicht eingeplant. Diese Maßnahme sollte jedoch aus Haushaltsresten finanziert werden. Wegen der fehlenden Genehmigung des Eisenbahnbundesamtes konnte bisher noch nicht begonnen werden. Es ist jedoch mit einem Beginn bis zum Jahresende zu rechnen.

- Die Aus- bzw. Umbaumaßnahmen der Kindergärten in Wiehl und Börnhausen laufen. Die Beschaffungsmaßnahmen, vor allem im Feuerwehrbereich, werden ebenfalls umgesetzt.

- Zusätzliche Umbaumaßnahmen finden in den Kindergärten Bielstein, Drabenderhöhe und Wiehl, Mühlenstraße, statt. Dazu stehen zusätzliche, ungeplante Pauschalzuschüsse des Landes zur Verfügung.

- Als ungedeckte, über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben sind im Wesentlichen die Bahnkreuzung in Bielstein (die ursprünglich aus Mitteln des Konjunkturpaketes II gefördert werden sollte) und die zusätzlich notwendig werdende Gehweganlage in Alferzhagen zu nennen.

Die Liquidität des Investitionshaushaltes wird insgesamt gesichert sein. Kredite müssen in 2011 nicht aufgenommen werden.

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3. Erträge 2012 - Eckdaten Gegenüber den vergangenen Jahren hat eine Trendumkehr eingesetzt. Die Planansätze für 2012 liegen um fast 25% über denen des Jahres 2011. Dies ist in erster Linie auf die wieder enorm an-gestiegene Erwartung an die Steuerträge zurück zu führen. Der gegenläufige Trend bei den öffent-lich rechtlichen Leistungsentgelten ist mit einer internen Veranschlagungsänderung begründet. Das Zahlenwerk stellt sich im Jahresvergleich wie folgt dar (wobei für die Jahre 2008 bis 2010 tatsächliche Ist-Zahlen angegeben worden sind) Erträge Ist Erg. 2008 Ist Erg. 2009 Ist 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012

Steuern und ähnliche Abgaben -45.567.350 -32.331.900 -27.397.347 -28.495.998 -37.356.000 Zuwendungen und allgemeine Umlagen -4.184.064 -4.850.208 -4.796.552 -3.874.515 -5.333.331 Sonstige Transfererträge -195.087 -159.994 -1.873.151 -154.200 -154.200 Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte -2.305.782 -2.589.336 -2.520.129 -3.103.809 -2.464.671 Privatrechtliche Leistungsentgelte -719.238 -671.398 -696.137 -658.994 -727.841 Erträge aus Kostenerstattung/-umlage -1.651.317 -2.760.937 -1.602.488 -1.640.943 -1.583.425 Sonstige ordentliche Erträge -2.529.978 -2.125.497 -1.745.048 -1.570.255 -1.652.548

Aktivierte Eigenleistungen -6.309 -17.108 -3.496

Bestandsveränderungen -682.833

Ordentliche Erträge -57.159.132 -46.189.216 -40.634.352 -39.498.714 -49.272.016

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3.1 Steuern und ähnliche Abgaben 37.356.000 € (28.495.998 €) So wie in den vergangenen Jahren die Talfahrt des städtischen Haushaltes insbesondere an dieser Stelle abgelesen werden konnte, kann hier für 2012 die Konsolidierung festgemacht werden. Gegenüber dem Planansatz 2011 sollen die Steuern und Abgaben in 2012 um rd. 31,1 % steigen. Dies ist auf die zwischenzeitliche rasante Konjunkturwende zurückzuführen. Allerdings ist darin auch eingerechnet eine an die Vorgaben des Gemeindefinanzierungsgesetzes angepasste Erhöhung der Hebe-sätze für die Grundsteuer B. Der geplante Anteil der Steuern und Abgaben erreicht mit 75,8 % des Gesamthaushaltsvolumens zwar wieder eine Größenordnung, die über den Ergebnissen der Jahre 2009 und 2010 liegt, jedoch noch weit entfernt ist von der Marke des Jahres 2008 (89,3 % des Volumens der ordentlichen Aufwendungen). Insofern ist der positive Weg, auf dem sich die städtischen Finanzen bewegen, deutlich ablesbar. Andererseits wird sichtbar, dass die Höchstmarken der Vergangenheit noch längst nicht wieder erreicht sind und damit weiterhin Haushaltspolitik mit Augenmaß erforderlich ist. Wie aus der Bezeichnung 'Haushaltsplan' hervorgeht, handelt es sich mit diesem Werk um den Versuch, einen Blick in die zukünftige Entwicklung zu werfen. Insofern muss das vorgelegte Zahlenwerk mit der gebotenen Vorsicht betrachtet werden - gerade die Ansätze von Gewerbesteuer und Einkommenssteuer-beteiligung sind eng mit der realen Wirtschafts- und Konjunkturentwicklung verbunden. Und mit welcher Schnelligkeit die - zumindest in der öffentlichen Beurteilung - Veränderungen unterworfen ist, lässt sich an einigen wenigen Überschriften von Zeitungsartikeln aus dem laufenden Jahr verdeutlichen:

- 29.01.2011, OVZ 14.4.2011, Handelsblatt

'Keine Spur von Wirtschaftskrise' 'Regierung malt rosiges Konjunkturbild'

- 22.06.2011, Handelsblatt 17.08.2011, OVZ

'Investoren in Angststarre' 'Aufschwung XXL geht die Puste aus'

- 30.09.2011, Kölner Stadtanzeiger

'Angst vor dem erneuten Absturz'

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Diesen überregionalen Überschriften sei, ebenfalls vom 30.9.2011, die Überschrift im Lokal- teil des Kölner Stadtanzeigers zur Seite gestellt, die sich mit der aktuellen IHK-Umfrage

beschäftigt: 'Zweifel trotz gut gehender Geschäfte'. An dieser kurzen Aufzählung wird die mögliche 'Trefferquote' deutlich, wenn die Entwicklung der

konjunkturabhängigen Steuerdaten für die Zukunft abgeschätzt werden soll. Hinzu kommt die Schwierigkeit, dass die Gewerbesteuer erst mit einem gewissen 'Nachlauf' erhoben wird, anderer-seits von den Firmen jedoch unmittelbar eine Herabsetzung beantragt werden kann, wenn die zu-künftigen Gewinnaussichten dies nahelegen.

Auf diesem Hintergrund spiegeln die nachstehenden Zahlen - nach Ansicht der Verwaltung - eine gedämpft optimistische Einschätzung wider.

Zu den einzelnen Steuerarten:

- 401 100 Grundsteuer B 3.800.000 € (3.540.000 €)

Die Ertragserwartung wird gegenüber dem laufenden Jahr um ca. 7,3 % gesteigert. Dies geht nur zu einem kleinen Teil auf ei-ne Verbreiterung der Besteuerungsgrundlage, d.h. neue bzw. in ihrem zu besteuernden Wert gestiegene Objekte zurück. Der Löwenanteil der erhöhten Ertragserwartung ist auf eine Anhe-bung des Hebesatzes zurückzuführen. Damit wird die von der Landesregierung im Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 vorge-nommene Erhöhung der Fiktivhebesätze für die Grundsteuer B auf 413 %-Punkte nachvollzogen. Dies ist auch so von der Kommunalaufsicht des Oberbergischen Kreises in der Genehmi-gungsverfügung zum Haushaltsplan 2011 gefordert worden. In der Sitzung des Hauptausschusses v. 1.3.2011 ist dieser Schritt dann für das Haushaltsjahr 2012 angekündigt worden. Die Fiktivhebesätze werden im Rahmen des Gemeindefinanzie-rungsgesetzes zur Feststellung der örtlichen Steuerkraft ange-wandt, d.h. der Stadt Wiehl werden bestimmte Mindesthebesätze unterstellt. Die daraus resultierenden Erträge werden sozusagen

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als 'tatsächliche Ist-Einnahmen' unterstellt. Im Hinblick auf die Auswirkung bei der Berechnung von möglichen Schlüsselzuwei-sungen kann dies für Wiehl vernachlässigt werden, weil auch für 2012 nicht mit derartigen Zuweisungen zu rechnen ist (s. unten Punkt 3.2). Da jedoch die Steuerkraft auch für die Berechnung der Kreisumlage herangezogen wird, werden hier 247.616 € berücksichtigt, die ohne eine Anpassung der Hebesätze niemals in der Stadtkasse Wiehl landen. Eine solche 'Zusatzabgabe' kann dem städtischen Haushalt aus Sicht der Verwaltung nicht zugemutet werden. Zur Information: Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B betrug in NRW für das Jahr 2009: 435 %-Punkte, im Oberbergischen Kreis für das Jahr 2010: 399 %-Punkte. Von der letzten oberbergischen Kämmerertagung stammt die Information, dass sich ausnahmslos alle oberbergischen Rathäuser mit dieser Anpassung beschäftigen – müssen.

- 401 300 Gewerbesteuer 21.000.000 € (13.500.000 €)

Die Hebesätze für die Gewerbesteuer sollen nicht verändert werden, sondern bei der aktuellen Höhe von 420 %-Punkten verbleiben (Landesdurchschnitt 2009: 434 %-Punkte; Durchschnitt in Oberberg 2010: 438 %-Punkte). Auf die Schwierigkeit einer treffsicheren Prognose wurde bereits oben hingewiesen. Als Zielkorridor wird in etwa 50% der Diffe-renz zwischen dem derzeitigen Anordnungssoll (ca. 23 Mio €) und dem derzeitigen Vorauszahlungssoll (ca. 18,5 Mio €) festge-setzt. Eine Fortschreibung des derzeitigen Anordnungssolls bzw. eine lineare Übertragung der auf das Jahr 2011 entfallenden Nachzahlungen verbietet sich, weil die damalige Ausgangsbasis - das Jahr 2010 - einen 'historischen' Tiefstand aufzuweisen hatte. Künftige Nachzahlungen setzen auf einem wesentlich höheren

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Sockel auf, insoweit ist hier Zurückhaltung geboten. Letztlich darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass mög-liche strukturelle Entwicklungen noch ihren Niederschlag in der Höhe der Gewerbesteuerzahlungen finden können.

- 402 100 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 9.430.000 € (8.400.000 €)

Der Ansatz steigt gegenüber 2011 um gut 1 Mio. €. Die Berechnung basiert auf den Daten der Steuerschätzung von Mai 2011 bzw. den Orientierungsdaten der Landesregierung. Die Ergebnisse der nächsten Steuerschätzung im November bleiben abzuwarten. Die jetzt unterstellte Veranschlagung rechnet mit den zur Zeit geltenden Schlüsselzahlen. Diese werden auf der Basis der Einkommenssteuerstatistik für das Jahr 2007 (bis zu einer Größenordnung von 30./60.000 € für jeden Steuerpflichtigen bzw. Ehepaare) in den nächsten Wochen mit Wirkung zum 1.1.2012 neu berechnet. Inwiefern sich daraus Änderungen ergeben, muss abgewartet werden.

- 402 200 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 1.950.000 € (1.870.000€)

Ebenfalls auf der Basis der Orientierungsdaten und der derzeit geltenden Verteilungsschlüssel erfolgte die Abschätzung der Beteiligung an der Umsatzsteuer. Auch hier wird für 2012 eine Neufestsetzung der Verteilungsschlüssel vorgenommen werden, deren Ergebnisse abzuwarten bleiben.

- 403 300 Hundesteuer 147.000 € (141.000 €)

Die im Jahre 2010 eingeführten Steuersätze sollen unverändert bleiben. Wurde der damals geschätzte Ansatz nicht auf Anhieb erreicht, haben sich mittlerweile die Erträge auf dem ursprünglich anvisierten Niveau stabilisiert. Der Ansatz ist für 2012 entsprechend angepasst worden.

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3.2 Zuwendungen und Allgemeine Umlagen 5.333.331 € (3.874.515 €) Diese Kontenklasse weist eine enorme Steigerung um fast 1,5 Mio. € aus. Dies ist vor allem auf eine veränderte Veranschlagung der Auflösung von Sonderposten (s. Vorbericht zum Haushalt 2011, S. 10) sowie auf erhöhte Landeszuschüsse im Kindergartenbereich zurück-zuführen.

Zu den wesentlichen Differenzen gegenüber dem Vorjahr im einzelnen:

- 414 100 Zuweisungen vom Bund 35.512 € (0 €)

Erstmals können hier Zuschüsse aus der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung veranschlagt werden. Gefördert wird zum einen die Umstellung der Beleuchtung in der Wiehltalhalle auf Energie-sparlampen und zum anderen die Erarbeitung von Konzepten zur Energieeinsparung in den beiden größten städtischen Gebäude-komplexen Schulzentrum Bielstein und Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Wiehl.

Eine weitere Maßnahme - Umstellung der Außenbeleuchtung auf dem Gelände des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums auf LED-Beleuchtung wird im Finanzplan abgewickelt.

- 414 200 Zuweisungen vom Land 2.674.404 € (2.181.903 €)

Die Zuweisungen verteilen sich auf insgesamt 13 Positionen. Es handelt sich u. a. um Landeszuschüsse zu den Positionen 'Of-fene Ganztagsschule', 'Geld oder Stelle', 'Gebundener Ganztag' sowie einen Teilbetrag der Schul- bzw. Bildungspauschale, soweit eine Veranschlagung im Ergebnisplan möglich ist. Die Verände-rungen dieser Zuweisungen gegenüber dem lfd. Jahr fallen nicht ins Gewicht, weil hier nur abweichende Kinderzahlen umgesetzt werden. Zur Höhe der Bildungspauschale in Gänze liegen derzeit noch keine Informationen vor, insofern wird von der tatsächlichen

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Zuweisung in 2011 ausgegangen. Der Löwenanteil mit 636.000 € muss im Finanzplan veranschlagt werden. Die wesentliche Veränderung in diesem Bereich ist auf erhöhte Landeszuschüsse für Kindergärten zurückzuführen (Ansatz 2012: 2.000.0000 €; 2011: 1.573.000 €). Hier schlägt sich die Bei-tragsbefreiung für den Besuch des letzten Kindergartenjahres nieder, die den Wegfall der Elternbeiträge durch erhöhte Landes-zuschüsse ausgleichen soll. Zu der derzeitigen Diskussion über dadurch berührte Ermäßigungsregelungen für Geschwister-beiträge ist zu bemerken, dass die Verwaltung die bestehenden Regelungen im Sinne der Eltern auslegt und die beiden Befrei-ungstatbestände derzeit nebeneinander stehen lässt. Des Weiteren sind hier erstmals Landeszuschüsse veranschlagt, die für die Beschäftigung zusätzlichen Personals für die Betreu-ung der unter Dreijährigen in Kindergärten zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Ausführungsregelungen des Landes hier-zu fehlen noch. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei nur um einen durchlaufenden Posten handeln wird.

- 414 900 Zuschüsse von übrigen Bereichen 741.000 € (694.336 €)

Es handelt sich um den Ausfluss einer internen Verbuchung: Das Jugendamt als örtlicher Träger der Jugendhilfe zahlt für den Betrieb der drei eigenen Kindergärten in Wiehl, Weiershagen und Marienhagen die entsprechenden Betriebskostenzuschüsse, die hier vereinnahmt werden. Die Steigerung ist auf drei Umstände zurückzuführen:

- Die im Kibiz vorgesehene 1,5 %ige Steigerung der Pauschalen

- Erweiterung des Platzangebotes im Kindergarten Weiershagen

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- Veränderte, d.h. ausgeweitete Betreuungszeiten; ausgehend vom Bedarf der Eltern kommt es zu einer kontinuierlichen Verschiebung von den Plätzen mit 25 Wochenstunden hin zu Plätzen mit 35 bzw. 45 Wochenstunden. Auswirkungen, die sich möglicherweise durch weitere Verschiebungen zum 1.8.2012 ergeben sollten, sind hier noch nicht berücksichtigt.

- 416 200 - 416 910 Auflösung von Sonderposten 1.878.551 € (994.416 €)

Es handelt sich um die Auflösungsbeträge von vorher geflossenen Zuschussmitteln. In der Vergangenheit konnte aufgrund der noch nicht abschließend aufgebauten Anlagenbuchhaltung keine präzise Zuordnung der Sonderposten vorgenommen werden (das gilt ähnlich auch auf der Abschreibungsseite). Vor allem Veränderungen wurden deshalb nicht ordnungsgemäß zugeordnet sondern willkürlich vor allem beim Sachkonto 437 100 ausgewie-sen. Die jetzt im Vorjahresvergleich entstandene Differenz ist vor allem auf die Beseitigung dieser Veranschlagungspraxis zurückzuführen.

Ein Entwurf bzw. eine Hochrechnung zum Gemeindefinanzausgleich 2012 liegt zwar derzeit noch nicht vor, es ist jedoch, wie in den vergangenen Jahren auch, davon auszugehen, dass die Stadt Wiehl erneut keine Schlüsselzuweisungen erhalten wird. Die Steuerkraftzahl für den Finanzausgleich 2012 wird 28.964.550 € betragen. Diese Zahl liegt um 5,7 Mio. € über der Ausgangsmesszahl des Jahres 2011, ab der ein Anspruch auf Schlüsselzuweisungen bestanden hätte. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Landesregierung den für die Berechnung maßgeblichen Grundbetrag in dem erforderlichen Maße aufstocken wird, weil dies unbezahlbar sein dürfte. Insofern ist die Stadt Wiehl nach wie vor von allgemeinen Finanzzuweisungen des Landes ausgeschlossen und in der Frage des Haushaltsausgleichs einzig und allein auf eigene Möglichkeiten angewiesen - und damit ausschließlich auf die eigene Verantwortung verpflichtet.

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Wenn die Stadt Wiehl bisher nicht an den Segnungen des allgemeinen kommunalen Finanzausgleiches in NRW teilhaben durfte, war dies ein Umstand, auf den man sich einstellen konnte. Nun beabsichtigt jedoch möglicherweise die Landesregierung mit ihren Plänen zum 'Stärkungspakt Stadtfinanzen', mit dem bereits überschuldeten Kommunen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung gewährt werden soll, die bisherige Fi-nanzgrundlage der Stadt Wiehl auszuhöhlen. Nach den vorliegenden Eckpunkten zum Stärkungspakt ist be-absichtigt, ab dem Jahr 2014 eine Solidaritätsumlage bei den überdurchschnittlich finanzstarken - abundan-ten -Kommunen i.H.v. 195.000.000 € zu erheben. Nach den in der Presse nachzulesenden Ausführungen des Innenministers (Kölner Stadtanzeiger v. 20.8.2011 und 21.9.2011) 'wird keine der finanzstarken Kommunen gegenüber dem Status quo verlieren'. Begründet wird diese Aussage mit der Entlastung durch den Bund bei den Aufwendungen für Grundsicherung im Alter und höheren Grunderwerbssteuereinnahmen (in beiden Bereichen ist die Stadt Wiehl nicht unmittel-bar selbst beteiligt, sondern mittelbar über den Oberbergischen Kreis). Es ist zu befürchten, dass diese pauschalen Aussagen auf der lokalen Ebene der Stadt Wiehl in der Realität so nicht ankommen werden, sondern dass mit erheblichen Einbußen gerechnet werden muss, wenn die Landesregierung ihre Pläne nicht ändert. Diese Befürchtung wird offensichtlich auch vom Städte- und Gemeindebund NRW geteilt, wenn in der Nieder-schrift des Finanzausschusses vom 22./23.9.2011 in diesem Zusammenhang festgehalten worden ist: 'Besonders eingehend wurde im Ausschuss auch über die Frage einer Finanzierungsbeteiligung derjenigen Kommunen diskutiert, die nicht zum Empfängerkreis gehören. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass gerade durch die jüngsten Strukturveränderungen im GfG viele Kommunen als abundant behandelt werden, die sel-ber in der Haushaltssicherung sind oder zukünftig ihren Haushaltsausgleich nicht mehr darstellen können. Hier bestand Einvernehmen, dass zwar interkommunale Solidarität kein Tabu sein darf, aber es nicht sinnvoll sein kann, die wirtschaftliche Besserstellung der Empfängerkommunen damit zu erkaufen, dass andere Kommunen 'unter die Wasserlinie gedrückt' und zur Aufnahme neuer Kassenkredite genötigt werden. Vor al-lem aber darf nicht die Verantwortung des Landes für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen in Frage gestellt werden'. Diesen Feststellungen kann aus Sicht der Stadt Wiehl nur uneingeschränkt zugestimmt werden. Es bleibt auf eine grundsätzliche Revidierung der bisherigen Pläne zu hoffen, damit eine Beschneidung der Wiehler Finanzgrundlagen unterbleibt - weil sonst die eigene Infrastruktur und das Wiehler Angebot für die eigenen Bürgerinnen und Bürger in Frage gestellt werden würde. In der konkreten Finanzplanung für die Jahre 2014/2015 wurden noch keine Auswirkungen aufgenommen, da bisher keine belastbaren Zahlen vorliegen und das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

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3.3 Sonstige Transfererträge 154.200 € (154.200 €) Der Ansatz ist gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Es handelt sich um Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz sowie um Leistungen von Sozialleistungsträgern in Unterbringungsfällen des Jugendamtes. Darüber hinaus werden hier übergeleitete Unter-haltsansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz veranschlagt.

3.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2.464.671 € (3.103.809 €)

Unter dieser Kontenklasse werden die unterschiedlichsten Gebührenerträge abgebildet:

Allgemeine Verwaltungsgebühren, Friedhofsgebühren, Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst, Elternbeiträge in Kindergärten und Offener Ganztagsschule. Daneben werden hier auch Erträge aus der Auflösung von früher vereinnahmte BauGB- und KAG-Beiträgen abgebildet. Der ausgewiesene Minderertrag ist vor allem auf eine Veränderung bei diesen SoPos zurückzuführen. Um einen kleinen Einblick in die Vielzahl der Vorgänge zu gewähren, die zu den Gebühreneinnahmen führen, exemplarisch einige Fallzah-len des Jahres 2010:

- Ausgestellte Personalausweise 3.928 - Ausgestellte Reisepässe 1.039 - Eheschließungen 171 - Beurkundete Sterbefälle 259

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In diesem Zusammenhang noch eine Zahl, die zwar nicht zu unmittelbaren Gebühreneinnahmen führt jedoch eine kontinuierliche Inanspruchnahme des Einwohnermeldeamtes zur Folge hat und vor allem einen Eindruck von der Mobilität der Bevölkerung vermitteln kann: An-, Um- und Abmeldungen von Personen 3.586

- 431 100 Verwaltungsgebühren 438.850 € (424.850 €)

Unter diesem Sachkonto werden die Allgemeinen Verwaltungsge-bühren abgewickelt. Die wesentlichen Positionen beziehen sich auf Gebühren des Einwohnermeldeamtes und der Bauaufsicht. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist jedoch auf Mehrer-träge bei Gebühren des Ordnungsamtes sowie des Standesamtes zurückzuführen. Die Ansätze für 2012 wurden an die zu erwartenden Ist-Einnahmen des laufenden Jahres angepasst.

- 432 902 Elternbeiträge Kindergärten 460.000 € (590.000 €)

Wenn die Elternbeiträge an dieser Stelle gegenüber dem laufen-den Jahr einen drastischen Rückgang von 22 % aufweisen, so ist dies zu einem Teil sicherlich auf zu hohe Einnahmeerwartungen zurückzuführen. Den größeren Anteil an dieser Entwicklung hat jedoch die Entscheidung des Landes, das letzte Kindergartenjahr vor dem Eintritt in die Schule beitragsfrei zu stellen. Insofern sind hier entsprechende Beitragsausfälle einkalkuliert. Dem gegenüber steht dann jedoch beim Sachkonto 414 200 (s. oben 3.2) ein erhöhter Landeszuschuss von 180.000 €.

Bereits oben wurde erwähnt, dass die Stadt Wiehl die Befreiungs-tatbestände für Geschwisterkinder zugunsten der Eltern anwen-den will. Eine entsprechende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen muss jedoch noch umgesetzt werden und sollte unter dem Vorbehalt eines aufkommens-neutralen Ergebnisses stehen.

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- 432 903 Straßenreinigung und Winterdienst 265.000 € (200.000 €)

Die zum 1.1.2011 in Kraft getretene Erhöhung bzw. Veränderung der Kehr- und Winterdienstgebühren hat zu Mehreinnahmen geführt. Der Haushaltsansatz wird an die tatsächlichen Ist-Einnahmen des laufenden Jahres angepasst.

- 437 100 - 437 200 Auflösung von Sonderposten 657.521 € (1.273.979 €)

An dieser Stelle werden zuvor vereinnahmte Beiträge nach Baugesetzbuch und Kommunalabgabengesetz in entsprechenden Jahresraten aufgelöst. Hier gelten ebenso die bereits oben gemachten Ausführungen über die bisherige Veranschlagungs-praxis. Insofern ist an dieser Stelle ein entsprechender Rückgang der Zahlen zu verzeichnen. Geldflüsse sind mit diesen Ansätzen nicht verbunden.

3.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 727.841 € (658.994 €) In dieser Kontenklasse werden vor allem Mieten und Pachten für städtischen Grundbesitz abgewickelt.

- 441 200 Mieten und Pachten 586.341 € (531.744 €)

Die gestiegenen Ertragserwartungen sind auf den Erwerb einer zusätzlichen Immobilie zurückzuführen, die im Produkt 1.13.01.03 verwaltet wird. Auf der Aufwandsseite sind bei diesem Produkt erstmals auch zusätzliche Aufwendungen für die bauliche Unterhaltung kalkuliert worden.

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- 441 902 Einspeisevergütung 87.500 € (77.000 €)

Seit mehreren Jahren wird die Stadt Wiehl auch als 'Stromproduzent' tätig, und zwar durch die Photovoltaikanlagen auf den Dächern des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums und der Grundschule in Wiehl, sowie den Blockheizkraftwerken im Rathaus, im Gymnasium und seit neuestem im Schulzentrum Bielstein. Mit diesen Aktivitäten wird nicht nur ein tatkräftiger Beitrag zur Energiewende geleistet, sondern es werden auch Erträge erzielt. An dieser Stelle wird die erwartete Vergütung für die Einspeisung der produzierten Strommengen ins Netz kalkuliert. Die Erhöhung gegenüber dem laufenden Jahr ist auf das im September in Betrieb genommene Blockheizkraftwerk im Schulzentrum Bielstein zurückzuführen. Der Vollständigkeit halber muss an dieser Stelle auch auf das Sachkonto 442 800 (in der Kontenklasse 'Erträge aus Kostener-stattungen und Umlage') hingewiesen werden. Dort werden weitere 13.000 € veranschlagt. Mit diesem Betrag wird der durch die BHKWs erzeugte, aber nicht ins öffentliche Netz eingespeiste (also selbstverbrauchte) Strom zusätzlich vergütet. Der größte Teil dieses Betrages wird durch das neue BHKW im Schulzentrum Bielstein erwirtschaftet, weil hier durch den relativ großen und kontinuierlichen Stromverbrauch des Hallenbades die besten Voraussetzungen für einen effizienten Einsatz bestehen.

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3.6 Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen 1.583.425 € (1.640.943 €)

- 442 300 Erstattungen von Gemeinden 371.190 € (472.620 €)

Im Wesentlichen handelt es sich hier um Erstattungen von Personalaufwendungen oder Sachkosten durch andere Kommunen bzw. kommunale Einrichtungen.

Die Differenz ist zum einen vor allem auf eine drastische Reduzierung (164.000 €) der Personalkostenerstattung der ARGE zurückzuführen. Auslöser dafür ist, dass in 2012 nur noch eine aktive Beschäftigte der Stadt Wiehl in der ARGE eingesetzt ist. Zusätzlich zahlt die ARGE nicht mehr wie bisher eine an die Anzahl und Vergütung der Beschäftigten gekoppelte Pauschale für Unterbringungs- und Sachkosten. Seit dem laufenden Jahr werden nur noch die tatsächlich entstehenden Aufwendungen erstattet. Diese sind jetzt mit 35.700 € dem Sachkonto 444 900 zugeordnet.

Der vom Kreis für die von der OASE durchgeführte Pflege-beratung festgesetzte Pauschalbetrag ist gegenüber der bisherigen Handhabung aufgrund einer geänderten KGST- Sach-kostenpauschale um rd. 7.000 € reduziert worden.

Die von anderen Jugendämtern erwarteten Erstattungen wurden auf der Grundlage der derzeit bearbeiteten Fälle um 70.000 € aufgestockt. Dabei handelt es sich jedoch dem Grunde nach um durchlaufende Posten, denen auch entsprechende Aufwendungen gegenüber stehen und insoweit nicht haushaltsverbessernd wirken.

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- 442 500 Erstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich 400 € (80.850 €)

Bei Aufstellung des Hauhaltes für 2011 war noch unklar, wie die Landesregierung die beabsichtigte Beitragsbefreiung für das letzte Kindergartenjahr umsetzen würde. Insofern wurde an dieser Stelle ein entsprechender Teilbetrag für 2011 als Einnah-meerwartung angesetzt. Für 2012 ist der entsprechende Ansatz unter dem Sachkonto 414 200 vorgesehen (s. oben Punkt 3.2).

- 442 600 Erstattungen von verbundenen Unternehmen 727.710 € (658.288 €)

Unter diesem Sachkonto werden die Berührungspunkte zwischen der Stadt einerseits und andererseits den städtischen Gesellschaften BEW, Stadtwerke sowie den Eigenbetrieben FSW und Abwasserwerk abgebildet. Die genannten Gesellschaften und Eigenbetriebe erhalten Personal- und Sachleistungen von der Stadt. Hier werden die entsprechenden Erstattungsleistungen sowie zusätzlich eine angemessene Eigenkapitalverzinsung veranschlagt. Die von 2011 auf 2012 notwendige Erhöhung der Erstattungsbeträge ist vor allem auf die zusätzliche Einstellung eines Bauingenieurs für das Abwasserwerk zurückzuführen. Hierdurch soll in 2012 ein rechtzeitiger und geordneter Aufgaben- und Wissenstransfer auf den Nachfolger eines langjährigen technischen Mitarbeiters sichergestellt werden.

- 442 900 Erstattungen von übrigen Bereichen 96.010 € (87.010 €)

Die Gesamtsumme dieses Sachkontos verteilt sich auf insgesamt 12 kleinere Teilbeträge. Erwähnenswert ist eine zusätzliche Aktivität der Bücherei, auf die auch die Erhöhung des Ansatzes zurückzuführen ist, mit der die Räumlichkeiten gerade für Jugendliche attraktiver gestaltet werden sollen.

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Dies ist Ausfluss einer Befragung der Schülerinnen und Schüler der drei weiterführenden Schulen in Wiehl, die vom Jugendamt durchgeführt worden ist. Die Stadtbücherei will diese Idee im Rahmen eines Projektes mit den weiterführenden Schulen umsetzen und erwartet dazu eine Landesbeteiligung.

- 444 900 Erstattung von Bewirtschaftungskosten 176.650 € (138.650 €)

An dieser Stelle wird die Erstattung vorgelegter Bewirtschaftungs-kosten für Dritte (z.B. FSW, Abwasserwerk, von Dritten genutzte Sporthäuser) veranschlagt. Die Ausweitung des Ansatzes ist auf die bereits oben beschriebene Erstattung von Sachkosten durch die ARGE (s. Sachkonto 442 300) zurückzuführen. Im Vorbericht zum Haushaltsplan 2011 war angekündigt worden, die Sportvereine stärker als bisher an den Bewirtschaftungskosten der Sportstätten zu beteiligen. Die entsprechenden Vorberei-tungsarbeiten für diese Umstellung sind - vor allem im Hinblick auf die Entscheidungen, die andere oberbergische Kommunen getroffen haben (die sich im Haushaltssicherungskonzept befin-den), noch nicht aufgenommen worden, müssen jedoch bei einer möglicherweise veränderten Finanzsituation wieder aufgegriffen werden.

3.7 Sonstige ordentliche Erträge 1.652.548 € (1.570.255 €)

Die Gesamtsumme dieser Kontenklasse setzt sich aus einer Vielzahl von Positionen zusammen. Hier werden Bußgelder, Zwangsgelder, Verwarnungsgelder, Vollstreckungsgebühren, Säumniszuschläge, Mahngebühren, Stundungszinsen, Spenden und Versicherungs-leistungen veranschlagt.

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Die alles andere überragende Position ist jedoch die Konzessionsab-gabe. Die oben dargestellte Veränderung der Gesamtsumme ist vor allem auf folgende drei Positionen zurückzuführen.

- 452 600 Konzessionsabgaben 1.334.000 € (1.293.000 €)

Zu den bekannten Konzessionsabgaben der AggerEnergie (Strom und Gas) und der Stadtwerke (Wasser) kommt eine wei-tere Konzessionsabgabe des RWE für den Betrieb des Mittelspan-nungsnetzes, mit dem Großabnehmer im Stadtgebiet beliefert werden.

- 452 710 Schadenersatz als kostenmindender Erlös 36.430 € (0 €)

Im Haushaltsplan 2011 wurde aus Vereinfachungsgründen generell auf die Veranschlagung dieser Versicherungsleistungen verzichtet. Die im laufenden Jahr gemachten Erfahrungen haben aber dazu geführt, in bestimmten Einzelfällen die alte Praxis wieder aufzunehmen. Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich ergeben sich dadurch nicht, weil eine entsprechende Aufwands-position gegenüber steht.

- 452 800 Spenden 20.050 € (9.550 €)

Die Summe der erwarteten Spenden für das Familienbüro wurde entsprechend nach oben gesetzt, weil in 2012 die Grundaus-stattung für den Baby-Begrüßungsservice wieder neu beschafft werden muss. In der Vergangenheit haben sich regelmäßig interessierte Sponsoren gefunden, denen die Finanzierung dieser präventiven Aktivität am Herzen liegt.

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4. Aufwendungen 2012 - Eckdaten Die Aufwandsseite ist ebenso wie die Ertragsseite einer starken Veränderung gegenüber dem Vor-jahr unterworfen. Allerdings fällt diese Veränderung zwangsläufig wesentlich geringer aus – weil ja der Haushalt 2011 mit einem Defizit kalkuliert war.. Die wesentlichen Steigerungen entfallen auf die Bereiche 'Transferaufwendungen' und 'Aufwen-dungen für Sach- und Dienstleistungen'. Einmal ist dies im Wesentlichen auf die – wegen der er-höhten Einnahmen - ansteigende Gewerbesteuerumlage zurück zu führen, und andererseits wird hier auch der wieder gestiegene Gestaltungsspielraum ablesbar. Die entsprechenden Begründun-gen werden in den nachfolgenden Erläuterungen gegeben.

Ein tabellarischer Vergleich lässt die Entwicklung seit 2008 erkennen: Aufwendungen Ist Erg. 2008 Ist Erg. 2009 Ist 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012

Personalaufwendungen 8.266.674 8.331.717 8.196.199 8.527.031 8.902.648 Versorgungsaufwendungen 299.955 308.095 225.800 251.800 Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen 7.458.100 7.009.910 6.672.553 6.562.154

7.040.074

Bilanzielle Abschreibungen 4.415.818 4.178.177 3.936.037 3.998.605 4.296.645 Transferaufwendungen 27.689.053 27.344.593 23.691.318 23.902.293 26.096.286 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.864.680 2.337.046 2.115.291 2.093.547 2.212.183

Ordentliche Aufwendungen 50.994.282 49.509.540 44.611.400 45.309.430 48.799.636

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4.1 Personal- und Versorgungsaufwendungen 9.154.448 € (8.752.831 €) Der Ansatz für die Personal- und Versorgungsaufwendungen muss gegenüber dem laufenden Jahr aufgestockt werden. Trotzdem sinkt der Anteil an den Gesamtaufwendungen des Ergebnisplanes von 19,06 % auf nunmehr 18,54 %. An dieser Tatsache wird die Fragwürdigkeit dieser allgemein benutzten Kenngröße deutlich. In die Kalkulation des Gesamtansatzes sind im wesentlichen folgende Kriterien mit eingeflossen:

- Der derzeitige Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis zum 29.2.2012. Neue Tarifverhandlungen sind noch nicht aufgenommen worden. Insofern gibt es keine gesicherten Erkenntnisse über die zukünftige Entwicklung. Zur Berechnung der Haushaltsansätze 2012 wurde für den Bereich der Beschäftigten eine lineare Tariferhöhung von 3 % unterstellt. Unter Berücksichtigung der sich daraus ergebenden erhöhten Arbeitgeberanteile von insgesamt 0,8 % entsteht dadurch eine Gesamtbelastung von 3,8 %.

- Für den Bereich der Beamten steht die Entwicklung des kommenden Jahres bereits fest. Mit dem Besoldungsgesetz 2011 wurde auch bereits die Anpassung ab dem 1.1.2012 i.H.v. 1,9 % festgelegt. Zusätzliche Arbeitgeberanteile zu dieser linearen Erhöhung sind nicht zu berücksichtigen.

- Die Arbeitgeberanteile zu Krankenversicherungen, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung sind unverändert berechnet worden.

- Die notwendigen Rückstellungen für Versorgungsaufwendungen und Beihilfen wurden an die aktuell zur Verfügung stehende Hochrechnung der RVK zum 31.12.2010 angepasst.

- Bereis in 2009 wurde auf die demographische Entwicklung, die auch vor der Zusammensetzung der städtischen Belegschaft nicht Halt macht, hingewiesen. Insofern ist aus bisheriger Sicht eine Übernahme der beiden Nachwuchskräfte geplant, die in 2012 ihre Ausbildung beenden. Zusätzlich sind für 2012 weiter 4 Ausbildungsstellen eingeplant (2 Bachelor-Ausbildungsgänge, 1 Ausbildungsplatz zum Verwal-tungsfachangestellten, 1 Ausbildungsplatz als Landschaftsgärtner). Die entsprechenden Aufwendungen sind in die Kalkulationen eingeflossen.

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- Für den Bereich des Abwasserwerkes muss frühzeitig eine Nachfolgeregelung für einen technischen Mitarbeiter sichergestellt werden. Der bisherige Mitarbeiter verfügt über ausgeprägte Kenntnisse des örtlichen Kanalnetzes, die soweit wie möglich auf den Nachfolger übertragen werden sollen. Insoweit ist eine ausreichende Einarbeitungszeit bereitzustellen. Eine entsprechende Einstellung eines frischgebacke-nen Studienabsolventen ist bereits zum 1.10.2011 erfolgt (s. auch oben Punkt 3.6).

- In den Haushaltsansatz des Jahres 2011 wurde aufgrund der damals bestehenden finanziellen Schwierigkeiten die Stelle eines Streetworkers nicht mehr eingerechnet. Für 2012 sind jetzt wieder entsprechende Haushaltsmittel vorgesehen. Gleichzeitig wird die Stadt Wiehl voraussichtlich vom Oberbergischen Kreis zusätzliche Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Für diesen Fall ist die Einstellung eines weiteren sozialpädagogischen Mitarbeiters möglich. Es bleibt zu prüfen, inwieweit möglicherweise diese beiden Aufgabenbereiche miteinander verzahnt werden können. Weil die Höhe der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket noch nicht feststeht und da es sich letztendlich um einen durchlaufenden Posten handeln wird, wurden dafür noch keine entsprechenden Aufwendungen einkalkuliert.

Der Vollständigkeit halber soll in diesem Abschnitt auch der Stellenplan erwähnt werden. Zumindest für 2012 muss die bereits oben angesprochene Nachfolgeregelung zu einer Erhöhung der Stellenzahl im Abwasser-werk führen. Außerdem muss die Zahl der Ausbildungsstellen entsprechend angepasst werden. Weitergehende zahlenmäßige Veränderungen des Stellenplanes sind nicht vorgesehen. Eine qualitative Änderung muss im Bereich der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst vorgenommen werden: Durch eine veränderte Aufgabenzuweisung muss eine bisherige Ergänzungskraftstelle in eine solche für eine Fachkraft umgewandelt werden. Um die Liquidität für künftige Pensionszahlungen langfristig sicherzustellen, ist im Finanzplan eine Zuführung zum Pensionsfonds i.H.v. 400.000 € eingeplant. Bisher wurden diese Zahlungen, je nach Kassenlage, außerplanmäßig geleistet.

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4.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 7.040.074 € (6.562.154 €) War in den vergangenen Jahren insbesondere an dieser Kontenklasse die angespannte Finanzsituation der Stadt abzulesen, so zeigt die vor-gesehene Steigerung der Ansätze gegenüber dem laufenden Jahr eine nunmehr umgekehrte Tendenz an. Insbesondere wird dies deutlich an den Aufwendungen für die bauliche Unterhaltung. An wesentlichen bzw. wichtigen Veränderungen sind folgende Punkte zu nennen:

- 522 500 Treibstoffe für Fahrzeuge 82.500 € (66.900 €)

Der Ansatz wird in der Hauptsache an die tatsächlichen Ist-Ausgaben des Jahres 2010 angeglichen. Hier schlagen sich insbesondere erhöhte Aufwendungen durch den extremen Winter-dienst der vergangen Jahre nieder. Daneben wird weiterhin von einer Verteuerung der Spritpreise ausgegangen.

- 522 800 und 522 300 Abwasser-/Niederschlagswassergebühr 139.175 € (104.050 €)

Die Mehrung ist vor allem auf die kontenmäßge Trennung der bei-den bisher gemeinsam veranschlagten Gebühren zurückzuführen. Dabei konnten noch keine genauen Vergleichswerte zugrunde ge-legt werden. Die jetzt vorzunehmende Abrechnung der zurücklie-genden Jahre zeigt allerdings durch die erforderlich werdende Nachzahlung tendenziell einen Anstieg der Belastung an.

- 523 100/110/140/150 Bauliche Unterhaltung Grundstücke und Gebäude

892.055 €

(387.275 €)

Gegenüber dem laufenden Jahr wird der Ansatz mehr als verdoppelt, nachdem die Aufwendungen für diesen Bereich in den vergangen Jahren drastisch zurückgefahren worden sind.

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Bisher konnten nur die Mittel bereit gestellt werden, um den absoluten Mindestumfang an baulicher Unterhaltung durchführen zu können, ohne daneben wirklich werterhaltende Verbesserungen zu erledigen. Mit den geplanten Ansätzen für 2012 sollen neben der Grundun-terhaltung folgende Einzelprojekte angegangen werden:

- Wiehltalhalle am Gymnasium (70.000 €)

Die Innenbeleuchtung der Wiehltalhalle soll grundlegend sa-niert werden. Die Maßnahme wird im Rahmen eines Energiesparprogrammes der Bundesregierung gefördert (s. dazu Punkt 3.2 SK 414 100).

- Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (49.000 €) Vorgesehen ist eine Dacherneuerung der Verbindungsgänge

zwischen dem Altbau und den Bauabschnitten I und IV, sowie eine längst überfällige Erneuerung der Anstriche in den Fluren des Altbautraktes.

- Grundschule Oberwiehl (30.000 €) Die Toilettenanlage neben der Aula wurde bei den bisherigen

Umbaumaßnahmen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule ausgespart, bedarf aber einer dringenden Sanierung.

- Neu erworbenes Objekt an der Homburger Straße (200.000 €) Der Ansatz ist in erster Linie für notwendige Brandschutzmaß-

nahmen vorgesehen. Daneben müssen jedoch noch Personal-räume hergestellt und eine Toilettenanlage erneuert werden. Der Ansatz beruht bisher auf einer groben Schätzung, möglicherweise können noch Mittel eingespart werden.

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- Bahnhofsgebäude Wiehl (17.000 €) Aus energetischen Gründen ist, neben der Auswechslung einer

Außentüre, vorgesehen, die noch vorhandenen Fenster mit Einscheibenverglasung auszutauschen.

- Ehemaliges Haus Palfner an der Wiesenstraße (52.000 €) Für 2012 ist die dringend notwendige Sanierung der gesamten

Außenfassade des Gebäudes vorgesehen, um Schäden an der Bausubstanz zu vermeiden. Daneben soll eine Umnutzung des Gebäudes erfolgen, um den Umzug des an der Homburger Straße gelegenen bisherigen Jugendzentrums (KinJu) zu ermöglichen. Dieser Umzug wird im Hinblick auf eine anderweitige Nutzung des zwischen Wiesenstraße und Homburger Straße gelegenen Areals erforderlich.

- Prüfung elektrischer Anlagen (10.000 €) Durch eine Änderung der Prüfverordnung haben sich eine

Reihe zusätzlicher Aufgaben ergeben, die von den Mitarbeitern des Bauamtes nicht mehr ohne externe Unterstützung erledigt werden können.

- Wohnhaus an der Turnhalle Weiershagen (9.000 €) Mit den geplanten Mitteln ist die Erneuerung der Heizungsan-

lage dieses vermieteten Wohngebäudes vorgesehen. Es soll jedoch derzeit noch geprüft werden, inwieweit dieses Gebäude langfristig im Eigentum der Stadt Wiehl gehalten werden soll. Insofern wird der Ansatz zunächst gesperrt werden.

- Fußgängerbrücke zwischen Freizeitpark und Hotel zur Post (35.000 €)

Die Brücke befindet sich insgesamt in einem maroden Zustand. Diese Maßnahme wurde bereits in 2011 im

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Haushaltsplan veranschlagt. Die Ausschreibung der Arbeiten hat dann jedoch einen erheblich höheren Mittelbedarf aufge-zeigt. So wurde im laufenden Jahr der Belag lediglich notdürf-tig abgesichert. Es ist eine Grundsanierung nötig.

- Brandschutzmaßnahmen (40.000 €) Es werden Maßnahmen in der Grundschule Oberwiehl und im

Gymnasium Wiehl abgearbeitet, die sich aus der letzten Brandschau ergeben haben. Komplett erledigt sein werden diese Maßnahmen erst im Jahre 2013.

Ein Blick in die Finanzplanung zeigt, dass der Block für die Aufwendungen der baulichen Unterhaltung weiterhin große Aufmerksamkeit beansprucht. So ist für das Folgejahr 2013 eine Steigerung auf knapp über 1 Mio. € und in 2014 auf über 1,4 Mio. € vorgesehen. Damit wird natürlich ein wesentlicher Teil der zur Verfügung stehenden Mittel gebunden, der dann Entwicklungsmöglichkeiten an anderer Stelle einschränkt. Andererseits ist dies unausweichliche Folge des gesamten Immobilienbestandes der Stadt Wiehl, der in den vergangenen Jahrzehnten aufgebaut worden ist. Eine Umkehr bzw. Eindämmung dieser Tendenz kann nur erreicht werden, wenn im Rahmen einer Aufgabenkritik bisherige Verpflichtungen abgebaut würden.

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- 523 120 Pflege Außenanlagen 240.600 € (225.700 €)

Die unter dem vorhergehenden Sachkonto gemachten Ausführungen treffen im Grunde nach auch hier zu. Die Vielzahl der Objekte (Gebäude und Spielplätze) erfordert auch im Außenbereich durchgehende Pflege und Unterhaltung (die sicherlich an manchen Stellen aus optischen Gründen noch durchaus ausbaufähig ist). Ob an dieser Stelle bürgerschaftliches Engagement aktiviert werden kann, ist eine Frage. Die Steigerung des Ansatzes (wobei fast 55 % des Ansatzes auf den Bereich der Friedhöfe entfällt) resultiert aus einer Vielzahl von kleinen Veränderungen und ist nicht auf einzelne größere Maßnahmen zurückzuführen.

- 523 200 Unterhaltung Infrastrukturvermögen 596.000 € (582.000 €)

Unter diesem Sachkonto werden alle Aufwendungen veranschlagt, die mit der Unterhaltung des Vermögens an Straßen und Wegen in Zusammenhang stehen. Damit ist jedoch in keiner Weise aus-schließlich die bauliche Unterhaltung der Straßen und Wege ge-meint. Vielmehr entfallen große Teile dieser Ansätze auf die Unter-haltung bzw. den Betrieb des Straßenbeleuchtungsnetzes und die Aufwendungen für den Winterdienst. Auf die unmittelbare Straßen-unterhaltung entfällt ein Anteil von 193.500 €, dem auch die Gesamtsteigerung dieses Sachkontos zuzurechnen ist. Im Hinblick auf die Gesamtlänge des städtischen Straßennetzes von fast 231 km wird dieser Ansatz, längerfristig betrachtet, eine deutliche Er-höhung erfahren müssen. Dabei ist auch davon auszugehen, dass die Reparaturmaßnahmen des Bauhofes nicht mehr in allen Fällen ausreichend sein werden, sondern das auch großflächige Sanierun-gen durch Fachfirmen durchgeführt werden müssen. Der Fachbe-reich 7 bereitet eine Planung künftiger Sanierungsmaßnahmen vor, die sich dabei nicht nur am jeweiligen baulichen Straßenzustand, sondern auch an der Verkehrsbedeutung orientieren wird.

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- 523 400/410 Unterhaltung/Reparatur Fahrzeuge 103.600 € (83.600 €)

Mit der Steigerung wird der Ansatz an die tatsächliche Ausgaben-entwicklung im laufenden Jahr angepasst. Im kommenden Jahr soll untersucht werden, ob der Fahrzeug- und Gerätebestand im vor-handenen Umfange notwendig und angemessen ist oder ob hier Veränderungsmöglichkeiten bestehen.

- 523 600 Unterhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung 77.468 € (61.199 €)

Die Steigerung ist auf das bereits oben beschriebene Vorhaben, die Räumlichkeiten der Bücherei umzugestalten, zurückzuführen (s. Punkt 3.6, Sachkonto 442 900). Damit soll eine Steigerung der Attraktivität der Bücherei gerade für junge Leute erreicht werden. Die Maßnahme soll durch das Land bezuschusst werden.

- 523 610 Unterhaltung Datenverarbeitungseinrichtungen 306.338 € (276.478 €)

Unter diesem Sachkonto werden die Aufwendungen für die notwen-dige elektronische Datenverarbeitung in der Verwaltung veran-schlagt. Insbesondere handelt es sich dabei um die an die gemein-same kommunale Datenzentrale in Siegburg zu zahlende Umlage. Die Steigerung des Ansatzes ist vor allem auf die bereits im Vorjahr angekündigte Sonderumlage zur Abdeckung von Altverlusten der Datenzentrale zurückzuführen.

- 523 720 Gebäudereinigung 568.040 € (541.530 €)

Die Ansatzsteigerung ist zum einen auf eine erwartete Preissteige-rung i.H.v. ca. 3 % zurückzuführen. Zum anderen wird ein zusätzli-cher Reinigungsaufwand für die am Rathaus angebrachten Außen-jalousien erforderlich. Daneben soll ab 2012 den Stadtwerken der Reinigungsaufwand für die in der Tiefgarage vorhandene Toiletten-anlage erstattet werden, weil diese letztlich als öffentliche Toilette im Innenstadtbereich anzusehen ist und nicht ausschließlich und in erster Linie dem Parkbetrieb zugeordnet werden kann.

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- 524 310 Projektorientierter Unterrichtsbedarf 70.000 € (20.000 €)

Dieser Ansatz war im laufenden Jahr im Rahmen der allgemeinen Sparmaßnahmen wesentlich reduziert worden und wird jetzt für 2012 wieder in der gleichen Höhe wie vordem bereitgestellt. Neben den Projektmitteln des Runden Tisches ist hier auch ein Zu-schuss für den von der Realschule organisierten freiwilligen Ganz-tagsunterricht vorgesehen. In diesem Zusammenhang ein Hinweis auf die Lern- und Lehr-mittel, die den Schulen zur Verfügung gestellt werden. Die Berech-nung dieser Beträge erfolgt nach dem Schema der Vorjahre. Eine Kürzung wurde nicht vorgenommen. Evtl. Änderungen der absolu-ten Beträge ergeben sich lediglich aus Veränderungen der Schüler-zahlen.

- 525 600 Erstattungen an verbundene Unternehmen und Eigenbetriebe

772.931 € (1.041.255 €)

Unter diesem Sachkonto werden folgende Erstattungsaufwendungen abgebildet: Hallenbadbenutzung der städtischen Schulen, anteilige Straßen-entwässerung, Personalkostenerstattung für den Betrieb des Wild-parks an die FSW, anteilige Erstattung der Hydrantenunterhaltung im Rahmen der Löschwasserversorgung an die Stadtwerke. Die Veränderung gegenüber dem laufenden Jahr ist auf folgende 2 Punkte zurückzuführen:

- Die Kommunalaufsicht hatte bekanntlich für die Inanspruchnah-me des Hallenbades durch die städtischen Schulen eine Anpas-sung der Erstattungsleistungen gefordert. Auf eine kostenrech-nerische Darstellung für den Schulbetrieb ist jedoch verzichtet worden, weil letztlich kein 'gerechter' Modus gefunden werden kann. Deshalb werden, wie auch in der Vergangenheit, die Schulklassen nach dem bestehenden Gruppentarif abgerechnet.

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Die von der FSW vorgenommene Tariferhöhung wird zu einer Mehrerstattung von rund 17.000 € führen.

- Niederschlagswassergebühr für städtische Straßen In der Vergangenheit wurde dem Abwasserwerk für die

Entwässerung der städtischen Straßen ein Pauschalbetrag er-stattet, der sich mit jeweils 18 % der Gesamtaufwendungen des Abwasserwerkes berechnete. Bereits bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das laufende Jahr zeichnete sich ab, dass diese Pauschalerstattung zu umfangreich bemessen war. Auf der Grundlage der jetzt eingeführten neuen Niederschlagswasserge-bühr, in deren Systematik die Straßenflächen genauso behandelt werden wie die übrigen befestigten Flächen der Privatgrund-stücke, kann der bisherige Ansatz um 280.000 € gesenkt wer-den. Insofern kommt es hier zu einer echten Entlastung des Haushaltes. Als zusätzliche Information: Durch die rückwirkende Einführung der Niederschlagswassergebühr ab dem Jahre 2007 kommt es dann natürlich auch zu einer erheblichen Erstattung des Abwas-serwerkes an die Stadt Wiehl. Die entsprechenden Forderungen werden in den Jahresabschlüssen 2009 und 2010 verarbeitet und tragen dort zu einer entsprechenden Verbesserung des Haushaltsergebnisses bei.

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- 529 900 Andere sonstige Sach- und Dienstleistungen 46.300 € (22.000 €)

Die Steigerung dieses Ausgabenansatzes ist auf eine neue Aufgabe im Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium zurückzuführen. Dort ist mit dem Beginn des neuen Schuljahres der Mensabetrieb aufgenom-men worden. Die Lieferung und Ausgabe der Mahlzeiten wird durch die BWO vorgenommen. Mit den von den Schülern zu erhebenden Kostenbeiträgen sind die Kosten der Verpflegung, nicht aber die Aufwendungen für den Personaleinsatz in der Mensa abgedeckt. Mittel aus dem Programm 'Geld oder Stelle' dürfen hierfür nicht eingesetzt werden. Insofern dient dieser neue Ansatz zum Aus-gleich, um die Mittagsverpflegung bezahlbar zu halten. Für den bereits seit längerem praktizierten Mensabetrieb in der Hauptschule Bielstein wurde bisher eine andere Lösung gefunden. Inwieweit die dauerhaften Bestand hat, ist fraglich. Ggf. müssen hier künftig zusätzliche Mittel bereit gestellt werden.

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4.3 Bilanzielle Abschreibungen 4.296.645 € (3.998.605 €) Auf der Grundlage der für das Haushaltsjahr 2009 aufgebauten Anlagenbuchhaltung wurde eine Hochrechnung für das Jahr 2012 vorgenommen. Die Differenz spiegelt einmal die gegenüber dem Vorjahr präzisere Hochrechnung wider, zum anderen ist dies aber auch der Ausfluss der zwischenzeitlich vorgenommenen Investitionen. Die Netto-Mehrbelastung (Abschreibungen abzüglich Auflösung von Sonderposten) fällt mit ca. 31.000 € gering aus und ist Zeichen für die weitgehende Anpassung der Investitionen an den Umfang von Zuwendungen.

An dieser Stelle nochmals ein kurzer Vergleich zwischen Doppik und Kameralistik, weil bilanzielle Abschreibungen und die Auflösung von Sonderposten zu den, zumindest betragsmäßig betrachtet, wesentli-chen Unterschieden zwischen diesen beiden Systemen gehören. Beide Positionen waren in der ehemaligen Kameralistik nicht enthalten. Insofern wird an der Differenz dieser beiden Positionen deutlich, inwieweit das doppische System den Haushalt beeinflusst:

- Gesamtsumme der bilanziellen Abschreibungen 4.296.645 € - Gesamtsumme der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 2.536.073 € - Nettobelastung des Ergebnishaushaltes im Vergleich zum früheren Verwaltungshaushalt 1.760.573 €

Auch wenn man dieser Summe noch die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten gegenüber stellt (die im kameralen System als Zufüh-rung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt veran-schlagt werden mussten), bleibt immer noch eine 'Zusatzbelastung' von rd. 826.000 € übrig, die den Haushaltsausgleich im Vergleich zum ehemaligen System erschwert.

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4.4 Transferaufwendungen 26.096.286 € (23.902.293 €) Hierunter sind alle Leistungen der Gemeinde an Dritte zu erfassen, die von der Gemeinde gewährt werden, ohne dass die Gemeinde da-durch einen Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung erwirbt. Dazu gehören insbesondere Sozialtransferaufwendungen (z.B. Jugendhilfe, Zahlungen an Unternehmen, Zahlungen an Umlageverbände). Wesentliche Veränderungen zum Vorjahr:

- 531 600 Zuschüsse an Verbundene Unternehmen und Eigenbetriebe

404.886 €

(77.500 €)

Die Ansatzsteigerung ist vor allem auf einen Zuschuss an die FSW zurückzuführen. Bekanntlich besteht die Absicht und die Notwendigkeit, das Bäderwesen in Wiehl neu zu organisieren. Der in dieser Frage eingesetzte Arbeitskreis hat eine Lösung favorisiert, die die Errichtung eines Kombi-Bades in Wiehl vorsieht (Neubau eines Hallenbades mit 5 Bahnen, Lehrschwimmbecken mit Hubboden, Verkleinerung von Schwimmer- und Nichtschwimmer-becken des Freibades. Beide 'Teilbäder' sollen weitgehend auf die selbe Technik zugreifen). Die Realisierung dieses Vorhabens soll durch die FSW vorgenommen werden. Die FSW kann den not-wendigen Mitteleinsatz nicht aus eigener Kraft aufbringen. Insoweit sollen im städtischen Haushalt, soweit es dessen Finanz-lage erlaubt, jährliche Ansparbeträge bereit gestellt werden. Für 2012 ist die 'Freie Spitze' im Umfang von 365.386 € für diesen Zweck vorgesehen. Ein weiterer, kleinerer, Zuschuss ist für die Stadtwerke einge-plant - als Ersatz für die Einnahmeausfälle, die durch den wö-chentlichen Markt auf dem Weiherplatz entstehen.

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- 531 900 Zuwendungen an übrige Bereiche 5.292.600 € (4.849.693 €) Im Wesentlichen werden hier die Zuschüsse für schulische

Aufgaben (Offene Ganztagsschule, Weiterleitung Landeszuschüs-se und Elternbeiträge), Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen, für Aktionen des Sozialamtes sowie Zuschüsse für den Kindergar-tenbereich und die offenen Einrichtungen der Jugendarbeit abgewickelt. Wesentliche Veränderungen haben sich in folgenden Punkten ergeben:

- Städtepartnerschaften 15.000 € (3.000 €) Für 2012 sind zusätzliche Aktivitäten vorgesehen. So der

Besuch einer Wiehler Delegation in Yokneam wie auch zusätzliche Besuche aus Polen, um die angestrebten freundschaftlichen Beziehungen weiter auszuloten.

- Kulturelle Veranstaltungen 63.000 € (54.500 €)

Die im Haushalt des laufenden Jahres vorgenommenen Kürzungen sollen mit den Ansätzen für 2012 um die Hälfte wieder aufgehoben werden.

- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen 4.218.050 € (3.858.000 €)

Es handelt sich um die Betriebskostenzuschüsse für eigene Kindergärten, insbesondere aber für fremde Träger von Kin-dertageseinrichtungen. Dem stehen Landeszuschüsse gegen-über (s. Punkt 3.2, Sachkonto 414 200). Der vom Jugendamt aufzubringende städtische Eigenanteil liegt zwischen 49 und 57,5 % der Betriebskostenzuschüsse, deren Höhe im Wesent-lichen von der Anzahl der Kindergartenplätze und deren Betreuungsdauer abhängig ist.

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Ein Teil der Erhöhung resultiert auch aus der Weiterleitung von zusätzlichen Landeszuweisungen für die Beschäftigung zusätzlichen Personals für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern (s. dazu Punkt 3.2, Sachkonto 414 200).

- 533 400 und 533 500 Jugendhilfe an Personen

innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

2.230.500

(2.019.500)

Unter dieser Kontenart werden vor allem Aufwendungen der Hil-fen zur Erziehung und Eingliederungshilfen abgewickelt. Darin enthalten sind auch die Aufwendungen für die Durchführung von Tagespflege. Das System der Tagespflege wird derzeit durch den Jugendhilfe-ausschuss neu geordnet. Die Änderungen beziehen sich sowohl auf die Vergütung der Tagespflegepersonen (bisher als monatli-cher Prozentanteil eines Pauschbetrages für Vollzeitpflege, gekoppelt an bestimmte Zeitkorridore; künftig als fester Vergütungsbetrag pro Stunde und betreutes Kind, abhängig von der Qualifikation der jeweiligen Pflegeperson) als auch auf die zu zahlenden Elternbeiträge (bisher Einzelfallabrechnung in Anlehnung an die Hilfegewährung in besonderen Lebenslagen; künftig Erhebung eines Beitrages nach der Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen). Durch diese Neuordnung wird das System für alle Beteiligten wesentlich transparenter und nach-vollziehbarer. Allerdings sind mit dieser Umstellung auch erhöhte Aufwendungen verbunden, die sich unter diesem Sachkonto mit zusätzlichen 75.000 € niederschlagen. Die restliche Erhöhung des Ansatzes verteilt sich mit 146.000 € auf die 'klassischen Aufwendungen der Hilfen zur Erziehung'. Der Ansatz wurde auf der Basis der momentanen Fallzahlen berechnet. Ins Auge fällt dabei eine deutliche Steigerung bei den Aufwendungen nach § 35 a SGB VIII, die durch Unterbringung

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von Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung in Einrichtungen ausgelöst werden. Sollte sich diese Tendenz fortsetzen, ist mit einer dauerhaft stärkeren Belastung zu rechnen, weil diese Fälle im Durchschnitt einen höheren Aufwand verursachen und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken als die übrigen Fälle. Eine zusätzliche Unsicherheit ist durch ein Urteil des Bundesver-waltungsgerichtes entstanden, das Auswirkungen auf die Fallzu-ständigkeiten der Jugendämter hat. Dadurch werden derzeit zwischen vielen Jugendämtern die finanziellen Zuständigkeiten 'hin und her geschoben'. Das Ergebnis ist derzeit noch nicht überschaubar. Möglicherweise ist nach Abschluss dieser Aktion mit einer Nettomehrbelastung zu rechnen.

- 533 800 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 140.000 € (120.000 €)

Der Ansatz wurde an die aktuellen Fallzahlen angepasst. Die Zahl der Personen, die Geldleistungen erhalten, hat sich erhöht.

- 531 400 Gewerbesteuerumlage 3.500.000 € (2.282.000 €)

Der Ansatz wird an die erwartete Gewerbesteuereinnahme angepasst. Als Vervielfältiger wird, unverändert zum laufenden Jahr, 70 %-Punkte zugrunde gelegt.

- 537 210 Kreisumlage 13.614.700 € (13.632.000 €)

Die Kreisumlage stellt nach wie vor den größten Einzelposten des gesamten Haushaltes dar. Sie wird berechnet auf der Grundlage der Gesamtsteuerkraft der Stadt Wiehl. Für die Berechnung des Ansatzes 2012 ist von folgenden Annahmen ausgegangen wor-den:

- Hochrechnung der Steuerkraftmesszahlen des Innenministeriums v. 2.9.2011

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- Kreisumlage Hebesatz lt. Finanzplanung des Oberbergischen Kreises v. 24.3.2011 (Gesamthebesatz 47,0047 %).

Dass der Ansatz der Kreisumlage trotz gestiegener Umlage-grundlagen gegenüber dem laufenden Jahr zurückgeht, ist auf eine Reduzierung des Hebesatzes um 1,0198 %-Punkte zurückzuführen.

4.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.212.183 € (2.093.547 €) Unter dieser Kontenklasse sind alle Aufwendungen, die nicht in anderen Aufwandspositionen, den Zinsen und ähnlichen Aufwen-dungen oder den außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind, zu erfassen (z.B. sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für Mieten, Pachten, Leasing, Geschäftsaufwen-dungen, Beiträge). Von der Zahl der Sachkonten her hat diese Kontenklasse den größten Umfang, das gilt nicht unbedingt für die Summe der tatsächlichen Aufwendungen. An wesentlichen Veränderungen gegenüber dem laufenden Jahr sollen dargestellt werden:

- 542 700 Prüfung, Beratung, Rechtsschutz 105.000 € (40.000 €)

Die geplante Erhöhung des Ansatzes ist notwendig, weil in 2012 die nächste turnusmäßige Prüfung durch die Gemeindeprüfungs-anstalt des Landes Nordrhein-Westfalen ansteht. Mit Aufwendungen in dieser Größenordnung ist zu rechnen.

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- 542 800 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten

236.280 € (212.715 €)

Der größte Teil der Differenz mit 15.000 € ist auf eine veränderte Veranschlagungspraxis zurückzuführen (dieser Betrag wurde bisher bei den Sachkonten 541 200, 541 400 und 541 700 ge-bucht). Die restliche Differenz ergibt sich aus der für 2012 anstehenden Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Stadt-verordnete, die zum 1.5. durch den Innenminister vorgenommen werden wird.

- 543 110 Verbrauchsmaterial 75.950 € (61.126 €)

Die Erhöhung des Ansatzes wird in erster Linie durch erhöhte Aufwendungen für die Einlagerung von Salz beim Deutschen Straßendienst verursacht. Um eine höhere Versorgungssicherheit und damit einen bessern Winterdienst zu gewährleisten, wurden die bisherigen Verträge umgestellt. Falls diese Lösung zu einem befriedigenden Ergebnis führt, von dem bisher alle Beteiligten ausgehen, wird auf diese Weise gegenüber einer sonst notwendig werdenden Erweiterung der Lagerflächen wesentlich gespart.

- 543 908 Verwendung von Spenden 20.050 € (3.050 €)

Die Erhöhung des Ansatzes ist vor allem notwendig, um die alle 2 Jahre erforderliche Grundausstattung für den Baby- Begrüßungs-service des Jugendamtes zu beschaffen. Zur Information: Die Familienhebamme des Jugendamtes hat bisher in 2011 152 Hausbesuche absolviert. Dieser Dienst wird von den Familien sehr positiv aufgenommen. Lediglich eine Familie hat den Besuch im Vorfeld abgesagt. Dem Ansatz stehen entsprechende Spendenmittel gegenüber.

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- 549 200 Schadensfälle 37.930 € (0 €)

Für einen Teil der Schadensfälle wird wieder die Abwicklung über den Haushalt eingeführt (s. oben Punkt 3.7, Sachkonto 452 710).

- 549 700 Erstattungszinsen Gewerbesteuer 50.000 € (70.000 €)

Der Ansatz wird den tatsächlichen Aufwendungen des laufenden Jahres angeglichen.

5. Finanzergebnis 472.380 € ( 658.580 €) An dieser Stelle werden Zinserträge und Aufwendungen abgewickelt. Das Defizit dieses Bereiches wird sich gegenüber den Planansätzen des laufenden Jahres um rd. 188.000 € verringern. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aufgrund der besseren Liquiditätslage der für 2011 vorsorglich eingerechnete Ansatz für Kassenkreditzinsen (100.000 €) nicht fortgeführt werden muss. Zum anderen ist diese Verbesserung auf die seit Jahren kontinuierlich betriebene Tilgung und den Verzicht von Neukrediten zurückzuführen. Die Auswirkungen können an folgendem Beispiel plastisch dargestellt werden: Ein Vergleich der Kreditzinsen für 2008 mit 2012 (ohne Kassenkredite) ergibt eine Ersparnis von 226.000 €. Mit diesem Betrag kann die im Haushalt veranschlagte Beleuchtung der Wiehltalhalle, die Wiederherstellung der Verbindungsgangdächer im Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium, die Sanierung der Toiletten in der Grundschule Oberwiehl, die Sanierung und Umnutzung des Hauses an der Wiesenstraße und der Fensteraustausch im Bahnhofsgebäude Wiehl finanziert werden. Ohne die Einsparungen bei den Zinsaufwendungen müssten ansonsten dafür zusätzliche Steuermittel eingesetzt werden.

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6. Haushaltsausgleich

Im Gegensatz zu den beiden letzten Jahren wird der Haushaltsplan für das Jahr 2012 ausgeglichen vorgelegt. Damit wird den Vorgaben des § 75 Abs. 2 Satz 2 uneingeschränkt entsprochen. Der Ausgleich wird auch ohne Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erreicht. Dies gilt auch, wenn die zugrunde gelegten Einnahme-erwartungen zutreffen, für die Folgejahre der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahre 2015. Ein weiterer Abbau des Eigenkapitals ist für diesen Zeitraum nicht vorgesehen. Deshalb ist es an sich auch nicht mehr erforderlich, die in § 1 Abs. 2 Ziff. 7 Gemeindehaushaltsverordnung genannte Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals dem Haushaltsplan beizufügen. Diese Darstellung soll jedoch trotzdem nachstehend erfolgen, um die nötige Transparenz herzustellen. Das Zahlenwerk beginnt mit dem Haushaltsjahr 2009, weil der letzte geprüfte Abschluss erst für das Haushaltsjahr 2008 vorliegt. Insofern kann zumindest für das Jahr 2010 nur ein Schätzwert unterstellt werden (die Datenbasis für 2009 ist fast komplett erarbeitet).

Auf eine Fortführung der Tabelle wird verzichtet, weil die Haushalte 2012 – 2015 mit einem ausgeglichenen Ergebnis geplant sind und sich insoweit keine Änderung des Eigenkapitals ergibt. Der Abbau der Ausgleichs-rücklage findet nicht in dem Umfange statt, wie er im Krisenjahr 2010 erwartet werden musste. Unabhängig davon muss es jedoch Ziel sein, die Ausgleichsrücklage so bald wie möglich wieder auf den nach der Gemein-deordnung notwendigen Umfang aufzustocken, um in einem nächsten wirtschaftlichen Abschwung ähnlich gut gerüstet zu sein wie in der Vergangenheit.

Jahr Eigenkapital

Stand zu

Beginn des

Haushaltsjahres

Erwartetes

Jahresergebnis

Verringerung

des EK

Erhöhung

des EK

Stand zum Ende

des Haushaltsjahres

2009 Eigenkapital

1. Allgemeine Rücklage

2. Ausgleichsrücklage

Gesamtsumme

92.126.656

14.854.422

106.981.078

Ungeprüft

-3.785.903

3.785.903

92.126.656

11.068.519

103.195.175

2010 Eigenkapital

1. Allgemeine Rücklage

2. Ausgleichsrücklage

Gesamtsumme

92.126.656

11.068.519

103.195.175

Geschätzt

-5.200.000

5.200.000

92.126.656

5.868.519

97.995.175

2011 Eigenkapital

1. Allgemeine Rücklage

2. Ausgleichsrücklage

Gesamtsumme

92.126.656

5.868.519

97.995.175

Geplant

1.000.000

1.000.000

92.126.656

6.868.519

98.995.175

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7. Finanzplan/Investitionsplan Das Zahlenwerk des Finanzplanes ist weitestgehend identisch mit dem des Ergebnisplanes, bildet dann die dazugehörenden entsprechenden Zahlungsströme ab. An dieser Stelle des Vorberichtes beschränken sich die Ausführungen deshalb, wie bereits in den Vorjahren, auf die investiven Auszahlungen und die dazugehörigen Einzahlungen.

Um dies zu allererst zu nennen: Auch für 2012 ist keine neue Kreditaufnahme vorgesehen. Deshalb wird es auch in 2012 zu einem weiteren Abbau der städtischen Verschuldung kommen (s. dazu Kapitel 8).

Auch der Investitionsplan spiegelt die verbesserte Finanzsituation der Stadt Wiehl wider. Das Investitionsvolumen hat sich gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Die wesentlichen Veranschlagungen des Investitionsplanes im einzelnen:

Einnahmen aus Investitionszuwendungen

- Feuerschutzpauschale 52.000 € (52.000 €) - Sportpauschale 70.000 € (70.000 €) - Investitionspauschale 630.000 € (580.000 €)

Alle drei Pauschalen werden im Rahmen des Gemeindefinanzierungs-gesetzes festgelegt und berechnet. Dieses Gesetz ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingebracht worden, insofern liegt auch noch keine Proberechnung über die Höhe der zu erwartenden Zahlungen vor. Deshalb werden alle Pauschalen in Höhe des Vorjahresansatzes bzw. der tatsächlichen Höhe des lfd. Jahres eingeplant.

- Bildungspauschale 636.000 € (606.000 €) Das Vorgesagte trifft vom Prinzip her auch für die Investitionspau-

schale zu, die deshalb auch in Höhe des Vorjahresansatzes wieder eingestellt worden ist. Aus den bisher bekannten Eckpunkten für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 ist jedoch zu entnehmen, dass der sogenannte Schüleransatz - der für die Berechnung der

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Schlüsselzuweisungen zugrunde gelegt wird - anders als bisher ge-wichtet wird. Während bisher eine unterschiedliche Gewichtung nach Schulformen vorgenommen worden ist, soll künftig eine unterschiedli-che Gewichtung nach Halbtags- und Ganztagsschülern erfolgen. Diese Regelung hat, bezogen auf mögliche Schlüsselzuweisungen, für die Stadt Wiehl keine Bedeutung. Allerdings ist offen, ob die dann nach dem neuen System errechnete Schülerzahl auf die finanzkraftunab-hängige Bildungspauschale angewandt wird. Sollte dies der Fall sein, kann dies zu Auswirkungen auf die Höhe dieser Pauschale führen.

- Landeszuschuss für Kindergärten 207.800 € Diese Gesamtsumme teilt sich auf in einen bereits zugesagten

Pauschalzuschuss i.H.v. 101.000 €, und eine weitere Zuschusserwar-tung für den Um- bzw. Ausbau des AWO-Kindergartens in Oberwiehl. Ob dieser Zuschuss allerdings fließen wird, ist fraglich. Das Land hat mittlerweile seine Zuschusspraxis umgestellt auf Pauschalbezuschus-sungen. Für den Kindergarten Oberwiehl wurde aber bereits vor dieser Umstellung ein Antrag gestellt, der möglicherweise noch als Einzelzuschussmaßnahme nach dem bisherigen System behandelt werden kann. Die Maßnahme - Aus- bzw. Umbau des Kindergartens Oberwiehl - muss jedoch unabhängig von der tatsächlichen Bezuschussung durch-geführt werden. Ggf. muss dann eine Nachfinanzierung aus anderen Mitteln des Finanzplanes erfolgen.

- Landeszuschüsse zum Ausbau von Straßen und Wegen 247.652 € Es handelt sich hier um den ersten, anteiligen, Landeszuschuss zur

Durchführung des integrierten Handlungskonzeptes in Bielstein, in Höhe von 200.000 €. Die Restsumme von 47.652 € entfällt auf die nachträgliche Abrech-nung bzw. Bezuschussung der Gemeindestraße Mühlen/Faulmert.

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- Omnibusbahnhof Wiehl 200.000 € Die Maßnahme war bereits im Jahre 2010 durch einen entsprechen-

den Einplanungsbescheid grundsätzlich genehmigt. Als Baubeginn war das Jahr 2012 festgelegt. Es wird ein erster Teilzuschuss, dem geplanten Baufortschritt entsprechend, eingeplant.

- Landeszuschuss für Nebenanlagen an der L 321 in Unterbantenberg 112.000 € Der Presseberichterstattung der vergangenen Wochen war zu

entnehmen, dass die Verlegung der L 321 und der Bau des geplanten Kreisels in Unterbantenberg nicht der Streichliste der Landesplanung zum Opfer gefallen ist. Die Stadt ist mit dem Bau entsprechender Nebenanlagen beteiligt und erhält dazu einen Landeszuschuss. Für 2012 wird ein entsprechender Teilbetrag eingeplant.

- Beiträge nach Bundesbaugesetz 300.000 € In Oberbantenberg ist der Ausbau des Börnchenweges, der

Dorfstraße und der Straße im Blauen Hof vorgesehen. Ein entspre-chender Ansatz der zu zahlenden Straßenbaubeiträge ist einzuplanen.

Wesentliche Auszahlungen des Investitionsplanes Auszahlungen für Grundstücke und Gebäude - Es handelt sich um einen jährlich anzusetzenden Grundbedarf, mit

dem kleinere Grunderwerbsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Konkrete Planungen bestehen dafür nicht.

30.000 €

Auszahlungen für Baumaßnahmen

- Größere Instandsetzungen Feuerwehr Wiehl 30.000 € Die bestehende Abgasabsauganlage im Feuerwehrgerätehaus Wiehl

muss erneuert werden, um das problemlose und gefahrlose Ausrücken der Einheiten zu gewährleisten.

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- Neubau Feuerwehrgerätehaus Oberwiehl 20.000 € Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Oberwiehl ist nach dem

Brandschutzbedarfsplan und dem Investitionsprogramm für das Jahr 2014 vorgesehen. Eine Entscheidung über den künftigen Standort ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gefallen. Für Planungsarbeiten muss ein entsprechender Ansatz eingestellt werden.

- Außenbeleuchtung auf dem Gelände des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums

58.200 €

Mit der Umstellung auf LED-Technik soll ein Energiesparbeitrag geleistet werden. Die Maßnahme wird mit einem Bundeszuschuss gefördert.

- Ausbau von U 3 Plätzen in Kindergärten 324.00 € Es sind insgesamt 5 Maßnahmen vorgesehen, die zum Teil bereits

im Jahre 2011 begonnen worden sind und in 2012 fortgesetzt bzw. beendet werden müssen.

- Adele-Zay-Kindergarten Drabenderhöhe 84.000 € - Johanniter-Kindergarten Bielstein 20.000 € - Evangelischer Kindergarten Drabenderhöhe 8.000 € - Katholischer Kindergarten Wiehl, Mühlenstrasse 88.000 € - AWO Kindergarten Oberwiehl 124.000 €

Mit diesen Maßnahmen soll der Ausbaustand umgesetzt werden, wie er sich aus der im Sommer 2011 beschlossenen Kindergartenplanung ergibt. Damit ist allerdings der Gesamtbedarf für U 3-Plätze noch nicht vollkommen abgedeckt. Eine Entscheidung darüber, wie der zusätzliche Bedarf endgültig gedeckt werden soll, ist noch nicht getroffen. In die Investitionsplanung für 2013 ist jedoch ein Mittelan- satz aufgenommen, um deutlich zu machen, dass hier noch eine Verpflichtung zu erfüllen ist.

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- Sanierung Turnhalle Oberwiehl Im Rahmen des Konjunkturpaketes war bereits die Dachsanierung

einschl. Wärmedämmung der Turnhalle Oberwiehl durchgeführt worden. Das damit erzielte Ergebnis war jedoch nicht befriedigend, weil damals die Fenster- und Fassadensanierung ausgespart worden war. Diese soll jetzt in 2012 nachgeholt werden.

- Neu erworbenes Objekt an der Homburger Strasse Eingeplant ist die zweite Jahresrate inklusive des erworbenen

Großinventars. - Ausbau von Strassen und Wegen Bereits im Haushaltsplan 2009 war eine partielle Verbreiterung der

Strasse 'Am Verkehrskreuz' vorgesehen, um einen besseren Begeg- nungsverkehr von Großfahrzeugen zu ermöglichen. Damals ist diese Maßnahme wegen der einbrechenden Finanzen wieder gestrichen worden. Deshalb erfolgt für 2012 eine Neuveranschlagung im Umfange von 50.000 €. Nach mehrmaligen Reparaturen ist jetzt für die Treppenanlage zwischen Evangelischer Kirche in Wiehl und Alten Kurpark eine Generalsanierung erforderlich. Dafür sind 20.000 € veranschlagt.

- Integriertes Handlungskonzept Bielstein Mit dem Haushalt 2012 wird ein mehrjähriges Maßnahmenpaket zur

Umgestaltung des Ortskernes in Bielstein angestoßen. Die einzelnen Maßnahmen sind im integrierten Handlungskonzept dargestellt. Der gesamte zeitliche Rahmen erstreckt sich bis zum Jahre 2017. In der Finanzplanung der Jahre 2013 bis 2015 sind bereits weitere 1.643.000 € eingestellt. Die erste Bauphase, die in 2012 begonnen werden soll, umfasst die Umgestaltung der Schlanderser Straße mit Kreisverkehr, die Umgestaltung des sogenannten Bahnhofsplatzes und die Parkplatz- anlage an der Dreibholzer Straße.

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- Bachverrohrung Dörner Siefen 80.000 € Die Maßnahme steht bereits seit langem an. Die bestehende

Verrohrung ist nicht mehr funktionsfähig. Nach jedem Regenfall drückt sich das Wasser durch den neben liegenden Bahndamm.

- Wiehlbrücke unterhalb von Kehlinghausen 140.000 € Die vorhandene Brücke ist marode und deshalb bereits für landwirt-

schaftliche Fahrzeuge gesperrt. Vor Durchführung der Maßnahme soll jedoch geprüft werden, ob die Erreichbarkeit der in der Wiehlaue liegenden landwirtschaftlichen Grundstücke durch eine andere Wegeführung - mit geringerem Aufwand - sichergestellt werden kann. Die Brückensanierung könnte dann entsprechend preiswerter vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ein Hinweis auf die Finanzplanung: Für 2013 ist die Brückensanierung in Weiershagen, Wiehlsiefener Str. ein-geplant.

- Bauvorhaben auf Friedhöfen 90.000 € Das seit mehreren Jahren laufende Programm zur Erneuerung aller

Wasserzapfstellen hat sich bisher bewährt und soll fortgeführt werden. In 2012 ist wieder ein Betrag von 20.000 € vorgesehen.

Für die Friedhöfe in Wiehl und Marienhagen ist ein Betrag von 70.000 € veranschlagt, für den Bau neuer Urnenwände.

- Zentraler Omnibusbahnhof Wiehl 300.000 € Bereits im Haushaltsjahr 2011 waren Haushaltsmittel für ingenieur-

technische Planungen bereit gestellt. Diese Maßnahme soll auf dem westlichen Teil der sogenannten Bahnhofsladestraße umgesetzt werden. Im Hinblick auf das integrierte Handlungskonzept, das auch für Wiehl vorgesehen ist, muss die Dimensionierung des Omnibus-bahnhofes nochmals abgestimmt werden. Für 2012 ist eine erste Rate der Gesamtkosten eingeplant.

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- Gewerbegebiet Marienhagen 276.500 € Diese Maßnahme ist seit 2008 in jedem Haushaltsplan mit Mitteln

dotiert worden. Nachdem die Grundstücke mittlerweile fast komplett veräußert und alle Bauvorhaben begonnen worden sind, kann für 2012 der Straßenendausbau eingeplant werden. In der Gesamtsumme des Ansatzes sind auch Aufwendungen für Ausgleichsmaßnahmen i.H.v. 46.000 € enthalten.

- Nebenanlagen an der L 321 in Unterbantenberg 187.000 € Ob die Ausführung der Maßnahme im kommenden Jahr tatsächlich

durchgeführt wird, kann noch nicht mit absoluter Sicherheit gesagt werden, da der Landesbetrieb Straßen für die Planung seiner Maßnahme eine erhebliche Vorlaufzeit benötigt. Vorsichtshalber ist jedoch eine erste Rate der auf die Stadt entfallenden Anteile eingeplant.

- Ausbau von Straßen in Oberbantenberg 350.000 € In den Straßen Börnchenweg, Dorfstraße und Im Blauen Hof soll auf

der verfügbaren Breite ein erstmaliger Ausbau mit Wasserführung erfolgen. Gleichzeitig erfolgen auch ein Austausch der Wasserleitung und eine Neuverlegung der Abwasserkanäle.

Auszahlungen für bewegliches Anlagevermögen - Ausstattung für Kindergärten

Für die oben beschriebenen Baumassnahmen muss auch eine entsprechende Ausstattung bereit gestellt werden.

94.000 €

- Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für Straßenreinigung und Winterdienst

61900 €

Notwendige Ersatzbeschaffung eines Schneepfluges sowie eines Kleintraktors mit Schneepflug zur Gehwegreinigung.

- Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für Bauhof und Gärtner

40.500 €

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Vorgesehen sind folgende Ersatzbeschaffungen: - VW-Pritschenfahrzeug - Kombi-Fahrzeug für Maurer - PKW für Bauhofleiter Vor einer Freigabe der Mittel soll nochmals die Gesamtausstattung der Fahrzeuge im technischen Bereich auf Einsparmöglichkeiten unter-sucht werden.

- Sammelansatz für kleinere Beschaffungen von Anlagevermögen 151.110 € Diese Summe verteilt sich auf insgesamt 18 Positionen der unter-

schiedlichsten Aufgabenbereiche. In der Regel werden damit kleinere Beschaffungen getätigt.

Als größte Einzelpositionen sind zu nennen:

- Klimaanlage für den Serverraum des Rathauses - Terminalserver für das Jugendamt - Austausch einer Tragkraftspritze der Feuerwehr - Beschaffung von 8 Rollcontainern für die Logistik-Fahrzeuge

der Feuerwehr

- Erneuerung der Tonanlage in der Wiehltalhalle - Beschaffung von Spielgeräten für die Kinderspielplätze in Brächen,

Börnhausen und Bomig und die Fußgängerzone in Wiehl

- Astschere als Anbaugerät für das Rexter-Fahrzeug der Gärtnerkolonne.

- Beschaffung von GWGs 150.605 € Auch an dieser Stelle sind kleinere Beschaffungen für eine Vielzahl

von Einrichtungen zusammengefasst. Es handelt es sich um einzelne Beschaffungen im Werte von weniger als 410 €. Betroffen sind die Bereiche Schulen, Feuerwehr, Bücherei, Kindergärten, Jugendarbeit, Verwaltung, Bauhof. Die Größenordnung dieser Position fällt deshalb etwas aus dem Rahmen, weil in 2012 die Ersatzbeschaffung der persönlichen Sicherheitskleidung für die Atemschutzträger der Feuerwehr Wiehl

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über diese Position abgewickelt werden soll. Die Fortsetzung dieser Austauschaktion ist dann im Jahr 2013 für die übrigen Feuerwehran-gehörigen vorgesehen.

In Kapitel 4.1 wurde bereits auf die Notwendigkeit einer steten Ansamm-lung von Liquidität für die Pensionsrückstellung hingewiesen. Bisher ist diese nur zu etwa 10% mit Liquidität unterlegt. In 2012 ist eine zusätzli-che Einzahlung um 400.000 € vorgesehen.

8. Schuldenentwicklung Die Entwicklung der Schulden des städtischen Kernhaushaltes ist nach wie vor positiv zu beurteilen. Bereits im vorigen Kapital 7 (Finanzplan/Investitionsplan) wurde darauf verwiesen, dass auch für 2012 keine neue Kreditaufnahme vorgesehen ist. Es wird also wieder zu der geplanten Verringerung des Schuldenstandes kommen. Nach der planmäßigen Tilgung i.H.v. 934.000 € sollte der Schuldenstand am 31.12.2012 noch 11,834 Mio. € betragen. Wie üblich sollen an dieser Stelle auch die Kreditverpflichtungen der städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe aufgeführt werden, die zum 31.12.2010 in den Bilanzen ausgewiesen sind:

- BEW 5.102.793 € - Stadtwerke Wiehl 7.399.212 € - Abwasserwerk 25.245.800 € - FSW 2.122.319 € Die Entwicklung in diesem Bereich zeigt eine gegenläufige Tendenz. Gerade die Stadtwerke und das Abwasserwerk werden hier auch zukünftig mit weiteren Problemen zu kämpfen haben. Einerseits ist hier durch technische Zwänge und Vorschriften die Notwendigkeit zu stetigen und teuren Sanierungen festzustellen, andererseits wird die Zahl der Kunden aufgrund der

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demographischen Entwicklung stetig zurückgehen. Eine weitere Neuverschuldung und dadurch ausgelöst höhere Preise bzw. Gebühren scheint die notwendige Folge zu sein. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hat die Geschäftsführung und Betriebsführung in diesem Zusammenhang beauftragt, ein strategisch ausgerichtetes Sanierungsprogramm zu erarbeiten, um frühzeitig eine langfristige Entwicklung darzustellen. Auch wenn der Blick auf statistische Vergleichswerte keine unmittelbaren Auswirkungen auf die eigene Situation hat, werden dadurch jedoch Relationen sichtbar, die den eigenen Standort besser erkennen lassen. Insofern wieder ein Hinweis auf einen Kennwert des statistischen Landesamtes zur Verschuldung der nordrhein-westfälischen Kommunen. In dieser Kennzahl sind sowohl die Schulden der Kernhaushalte als auch der Eigenbetriebe und der aufgenommenen Kassenkredite enthalten.

Pro-Kopf-Verschuldung am 31.10.2010

- NRW 3.182,64 €

- Oberbergischer Kreis 3.628,86 €

- Stadt Wiehl 1.479,28 € Im Oberbergischen Ranking steht die Stadt Wiehl damit auf dem ersten Platz.

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9. Gebühren Zum 1.1.2011 ist eine Erhöhung der Winterdienstgebühren erfolgt. Die daraus resultierenden Mehrerträge haben bereits zu einer Teilabdeckung der aufgelaufenen Defizite in der Gebühren-rechnung geführt. Insofern soll momentan, in der Hoffung auf einen 'normalen' Winter, keine weitere Erhöhung vorgeschlagen werden. Der Gebührenhaushalt 'Friedhöfe' ist aus dem Vorjahr mit einem kleineren Defizit belastet. Es ist beabsichtigt, die Gebühren entsprechend anzupassen. Die dazu notwendigen Gebührenbedarfs-berechnungen werden dem Rat wahrscheinlich in seiner Dezembersitzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Nach derzeitigem Stand wird auch eine Anpassung der Abwassergebühren (sowohl Schmutzwas-ser als auch Niederschlagswassergebühren) notwendig werden. Die erforderlichen Gebührenbe-darfsberechnungen liegen jedoch derzeit noch nicht vor, so dass noch keine Angaben über den möglichen Umfang der Anpassungen gemacht werden kann. Eine Anhebung um rd. 5% erscheint jedoch nicht ausgeschlossen. Auch diese Beschlussvorlagen werden dem Rat in seiner Dezember-sitzung vorgelegt werden. Ähnlich wie bei den Stadtwerken, ist auch für den Bereich des Abwasserwerkes eine strategische Sanierungsplanung erforderlich, wobei hier stärker die Frage an die erforderlichen Standards ge-stellt werden muss, auch in der Diskussion mit den Aufsichtsbehörden. Die Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr ist derzeit noch immer nicht abgeschlossen. Die rückwirkende Abrechnung für den Zeitraum 1.5.2007 bis 31.12.2010 steht noch aus. Wegen des großen rückwirkenden Zeitraumes haben sich eine Reihe von Schwierigkeiten ergeben (Eigentümerwechsel, Kundennummerwechsel bei der AggerEnergie), die zu technischen Problemen und Verzögerungen bei der Umsetzung geführt haben. Der Versand der Gebührenbescheide ist jetzt für Anfang November vorgesehen. Trotz des insgesamt betriebenen Aufwandes kann eine gewisse Fehlerrate der Bescheide nicht ausgeschlossen werden.

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Die Preise der Stadtwerke werden sowohl in der Wasser- als auch der Parkraumsparte für 2012 unverändert bleiben. Die Preise der Wassersparte werden auf dem Hintergrund der im vorigen Kapitel gemachten Ausführungen für das Jahr 2013 sicherlich angehoben werden müssen. Hinsichtlich der Parkgebühren wird über eine mögliche Veränderung beraten werden müssen, wenn Erkenntnisse aus der heute noch nicht überschaubaren Verkehrssituation vorliegen, wie sie sich nach dem Durchstich der Bahnhofstraße ergeben können. Für alle übrigen Gebühren (Verwaltungsgebühren, Büchereigebühren, Nutzungsgebühren in Kulturhallen) sind derzeit für das Jahr 2012 keine Veränderungen geplant. 10. Kennzahlen Wie im Vorbericht des vergangenen Jahres auch, soll an dieser Stelle aus den Planwerten 2012 eine Darstellung der Aufwendungen bzw. der Zuschussbedarfe nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgen. Daneben sollen auch einige wenige Kennzahlen dargestellt werden. Die 58 Produktgruppen des Haushaltes sind zu neun 'Aufgabenbereichen' zusammengefasst worden. Diese Darstellung ist zwar willkürlich und ohne die dahinterstehenden Quelldaten nicht in allen Facetten nachvollziehbar, ermöglicht jedoch einen ersten schnellen Überblick, für welche Haushalts- bzw. Aufgabenbereiche welche Summen zur Verfügung gestellt werden.

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Aufwendungen nach Aufgabenkategorien

Aufwendungen Finanzaufwendungen Gesamt

Verwaltung 5.081.917 45.670 5.127.587 10,4

Öffentlich Ordnung/ staatl. Verwaltungsaufgaben 1.532.053 1.036 1.533.089 3,1 Feuerwehr 727.907 29.803 757.710 1,5 Bildungsaufgaben 5.757.825 123.379 5.881.204 11,9

Kultur/ Freizeit/ Sport/ Senioren 3.287.967 147.020 3.434.987 7,0 Soziale Sicherung 603.779 3.056 606.835 1,2 Kinder und Jugendhilfe 9.633.884 34.589 9.668.473 19,6

Daseinsvorsorge/ Infrastruktur 4.724.605 180.947 4.905.552 9,9 Umlagefinanzierung 17.449.700 17.449.700 35,3

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich vom Prinzip her keine wesentliche Verschiebung der Rangfolge ergeben. Die größte Veränderung ist für den Bereich 'Daseinsvorsorge/Infrastruktur' festzustellen, sowohl in absoluten Zahlen als auch bezogen auf den relativen Anteil ist es hier zu einer Verringerung der Aufwendungen gekommen. Dies ist zum einen auf personelle Verschiebungen zurückzuführen, beruht jedoch im Wesentlichen auf der bereits mehrfach erörterten Veränderung im Bereich der Straßenentwässerung, die zu verminderten Aufwendungen des städtischen Haushaltes führt. Nach wie vor werden mehr als 1/3tel der Aufwendungen dem städtischen Haushalt 'entzogen', um damit andere Ebenen zu finanzieren. Dieser Umstand ist zwar zu beklagen, ist jedoch als Ausfluss des Finanzausgleichssystems von der Stadt Wiehl selbst nicht zu ändern.

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Mit der folgenden Darstellung soll aufgezeigt werden, wie die der Stadt Wiehl verbleibenden Steuererträge zur Finanzierung der unterschiedlichen Aufgabenbereiche eingesetzt werden. Wenn man will, lässt sich daran eine gewisse 'Wertigkeit' ablesen. Andererseits sind jedoch große Teile des Aufgabenspektrums vorgegeben und es ergibt sich keine Wahlmöglichkeit hinsichtlich eines Mitteleinsatzes.

Zuschussbedarf nach Aufgabenkategorien (nach Leistungsverrechnung) Verwaltung 544.984 2,6

Öffentliche Ordnung staatl. Verwaltungsaufgaben 1.276.974 6,0 Feuerwehr 706.462 3,3 Bildungsaufgaben 4.878.027 22,9

Kultur/ Freizeit/ Sport/ Senioren 3.463.123 16,3 Soziale Sicherung 504.910 2,4 Kinder und Jugendhilfe 6.379.887 30,0

Daseinsvorsorge/ Infrastruktur 3.511.638 16,5

Auch bei dieser Auswertung hat sich gegenüber dem Vorjahr die Reihenfolge der Aufgabenbereiche nicht geändert. Nach wie vor liegen die Bereiche 'Kinder- und Jugendhilfe' und 'Bildungsaufgaben' unangefochten an erster Stelle. Über 50 % ihrer 'freien Mittel' werden von der Stadt Wiehl für Aufgaben bereit gestellt, die unmittelbar Kindern und Jugendlichen zugute kommen. Die beiden vorstehenden Tabellen sind als Anlage 5/12 und 5/13 des Vorberichtes abgedruckt.

Im Rahmen des letzten Vorberichtes wurden erstmals einige Kennzahlen ermittelt, die jetzt fortgeschrieben werden sollen. Die Kennzahlen stellen für einige genau abgrenzbare Aufgabenbereiche die Aufwendungen oder den Zuschussbedarf bezogen auf die Einwohnerzahl oder die jeweils fachspezifische Größe dar.

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Folgende Werte ergeben sich: - Gesundheitsvorsorge (Krankenhausinvestitionsumlage) 11 €/Einwohner (11 €) - Kreisumlage 530 €/Einwohner (530 €) - Gewerbesteuerumlage 136 €/Einwohner - Beteiligung an der Einkommenssteuer 367 €/Einwohner - Zuschussbedarf Kindergärten 3.870 €/Platz (3.474 €) - Zuschussbedarf Feuerwehr 27 €/Einwohner (25 €) - Zuschussbedarf Bücherei 159 €/aktive Leser (148 €) - Gesamtaufwendungen Bildung 1.791 €/Schüler (1.635 €) - Zuschussbedarf Grundschulen 1.693 €/Grundschüler (1.585 €) - Zuschussbedarf Hauptschule und Realschule 1.515 €/Schüler (1.536 €) - Zuschussbedarf Gymnasium 1.055 €/Schüler (946 €) Mit diesen Kennzahlen ist dem Anspruch des NKF, eine höhere Transparenz zu ermöglichen und die Steuerungsfähigkeit eines Haushaltes zu verbessern, bei weitem noch nicht Rechnung getragen. Mit diesen wenigen Zahlen ist lediglich ein erster Anfang gemacht, zusätzliche Einblicke zu ermöglichen und durch die sich aufbauenden Zeitreihen Anstöße für Steuerungs-, Vergleichs- oder Veränderungsbedarfe zu geben. Einige weitere Kennzahlen, die sich dann jedoch wieder auf den Gesamthaushalt beziehen, sind dem Vorbericht als Anlage 7 beigefügt.

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11. Schlussbemerkungen Nachdem die beiden letzten Haushaltspläne mit einem unausgeglichenen Ergebnis vorgelegt werden mussten, und der Plan für das Jahr 2011 sogar eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage ausweisen musste, zeigt der Haushaltsplan für 2012 wieder eine weitaus erfreulichere Tendenz auf. Der Haushaltsausgleich - aus eigener Kraft - ist wieder erreicht und damit auch das Ziel der Krisenjahre, die Finanzhoheit nicht zu verlieren. Auswirkungen dieser eigenen Verantwortung sind an verschiedenen Stellen des vorgelegten Planwerkes abzulesen:

- Die Aufwendungen für bauliche Unterhaltung konnten verdoppelt werden.

- Für die Schulen konnten die in den beiden letzten Jahren gestrichenen Projektmittel wieder in vollem Umfange zur Verfügung gestellt werden.

- Im Bereich der Offenen Jugendarbeit ist es möglich, wieder die notwendigen Mittel für die Einstellung eines zusätzlichen Mitarbeiters/in (ehemals Streetworker) zur Verfügung zu stellen.

- Für das langfristige Vorhaben, die Bäderlandschaft für Schulen und Vereine zukunftsfest zu machen, kann ein erster Beitrag eingeplant werden.

- Um für den Ort Bielstein eine Entwicklung anzustoßen, wird ein mehrjähriges Großprojekt begonnen.

- Auch wenn dies auf den ersten Blick möglicherweise als Schritt in die entgegengesetzte Richtung betrachtet wird, ist auch die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B als Ausfluss der Zielsetzung, die eigene Finanzhoheit zu behalten, einzustufen. Nicht zuletzt ist dieser Schritt aber auch dem Bestreben geschuldet, zusätzlichen 'Strafmechanismen' des Kommunalen Finanzsystems, von dem die Stadt Wiehl ohnehin in viel geringerem Umfange als andere Kommunen profitiert, zu entgehen. Ein 'sicherer Hafen', in dem es sich ausruhen ließe, ist mit dem Haushaltsplan 2012 jedoch längst nicht erreicht. Es sind zu viele Unsicherheiten, die den zukünftigen Weg begleiten.

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Als zwei Stichworte sind die 'Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung unter den Rahmenbedingungen der Schulden und Bankenkrise' sowie die noch nicht absehbaren 'Auswirkungen einer vom Land geplanten Abundanzumlage' zu nennen. Beide Situationen können von der Stadt Wiehl nicht beeinflusst werden und sind ggf. 'nur' hinzunehmen. Andererseits zeichnen sich aber auch bereits heute Herausforderungen ab, die nach einer Mitgestaltung rufen. Zu nennen ist da einmal die anstehende Entwicklung der Schullandschaft, die sich möglicherweise nicht nur in schulorganisatorischen Entscheidungen erschöpft, sondern auch darüber hinausgehendes (finanzielles) Engagement der Stadt erfordert, um die Wiehler Schulen konkurrenzfähig zu erhalten. Zum zweiten gilt es, Antworten auf die Auswirkungen der demographischen Entwicklung zu finden, die sich sicher nicht in kurzfristigen Schüben sondern in langfristigen Entwicklungen vollziehen wird, die aber bereits heute Weichenstellungen erforderlich macht. Wiehl, 15.10.2011 - Ruland - Stadtkämmerer

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