Vorlage – zur Beschlussfassung...Der Senat von Berlin - Stadt I B 12 - Tel.: 9025-1349 An das...

26
Drucksache 15/ 4442 14.11.2005 15. Wahlperiode Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Vorlage – zur Beschlussfassung – Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans (FNP)

Transcript of Vorlage – zur Beschlussfassung...Der Senat von Berlin - Stadt I B 12 - Tel.: 9025-1349 An das...

  • Drucksache 15/ 4442

    14.11.2005

    15. Wahlperiode

    Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.

    Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

    Vorlage – zur Beschlussfassung –

    Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans (FNP)

  • Der Senat von Berlin - Stadt I B 12 - Tel.: 9025-1349 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r b l a t t Vorlage - zur Beschlussfassung - über Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans (FNP Berlin) A. Problem Aus der Veränderung örtlicher Rahmenbedingungen sowie der Weiterentwicklung von teil-räumlichen Planungszielen und Verschiebung von gesamtstädtischen Nutzungsvorstellungen ergibt sich die Notwendigkeit, den Flächennutzungsplan zu ändern. Indem der FNP ständig auf diese Veränderungen eingeht, erfüllt er seine stadtentwicklungspoliti-sche Funktion als eine wesentliche Grundlage für die Steuerung einer nachhaltigen Stadtentwick-lung. B. Lösung Änderungen des Flächennutzungsplans. C. Alternative / Rechtsfolgenabschätzung Keine. Der Flächennutzungsplan entwickelt als vorbereitender Bauleitplan gegenüber Behörden und Trä-gern öffentlicher Belange unmittelbare Bindungswirkung. Die rechtsverbindliche Wirkung gegen-über Dritten wird durch die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden verbindlichen Bauleit-pläne (Bebauungspläne) erfolgen. D. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und / oder Wirtschaftsunternehmen: Keine. E. Gesamtkosten Keine. F. Flächenmäßige Auswirkungen Entsprechend Inhalt der Vorlage.

  • 2 G. Auswirkungen auf die Umwelt Im Rahmen der geordneten städtebaulichen Entwicklung wurde die umwelt- und ressourcenscho-nende Zuordnung von Nutzungen vorgenommen. H. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg Keine. Im Rahmen der Beteiligung der Planungsträger sind die einzelnen FNP-Änderungen mit den Nachbargemeinden, -ämtern, -kreisen und -regionen sowie darüber hinaus im Rahmen der Mitwir-kung der Berliner Bezirke und Hauptverwaltungen mit der Gemeinsamen Landesplanungsabtei-lung abgestimmt worden. Die regionalplanerische Unterrichtung gemäß Artikel 11 Abs. 4 des Lan-desplanungsvertrages ist erfolgt. I. Zuständigkeit Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für die Aufstellung der Änderungsentwürfe und die Be-kanntmachung der Zustimmung des Abgeordnetenhauses (gem. § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 AGBauGB). Der Senat von Berlin für den Beschluss über die FNP-Änderungen (gem. § 11 Abs. 1 in Verbin-dung mit § 2 Abs. 2 AGBauGB). Das Abgeordnetenhaus von Berlin für die Zustimmung zu den FNP-Änderungen in der vom Senat beschlossenen Fassung (gem. § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 AGBauGB).

  • Der Senat von Berlin - Stadt I B 12 - Fernruf: 9025-1349 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Beschlussfassung - über Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans (FNP Berlin) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: I. Das Abgeordnetenhaus stimmt den vom Senat am 01. November 2005 mit Senats-

    beschluss Nr. 3002/05 beschlossenen Änderungen des Berliner Flächennutzungs- plans zu.

    Anlage: 7 Änderungsblätter einschließlich Legendenblatt

    1. Chausseestraße West (Mitte) 2. Frankfurter Allee - Zentrum (Friedrichshain-Kreuzberg/Lichtenberg) 3. Güterbahnhof Grunewald (Charlottenburg-Wilmersdorf) 4. Teufelsberg (Charlottenburg-Wilmersdorf) 5. Habelschwerdter Allee / Freie Universität (Steglitz-Zehlendorf) 6. Spreepark (Treptow-Köpenick) 7. Krampenburg (Treptow-Köpenick)

    II. Das Abgeordnetenhaus stimmt den „Stellungnahmen zu den nicht berücksichtigten

    Anregungen“ zu, die jeweils Bestandteil der Anlagen 1 bis 7 sind. A. Begründung:

    1. Flächennutzungsplan-Änderungen Der FNP bildet als integrales gesamtstädtisches Planungsinstrument Berlins eine wesentliche Grundlage für Nutzungsentscheidungen und Investitionssteuerung. Auf der Ebene des FNP erfolgt die Abwägung aller öffentlichen und privaten Nutzungs-ansprüche an den gesamten Stadtraum über örtliche Interessen hinaus. Der FNP schafft damit die räumlichen Voraussetzungen für eine langfristige Daseinsvorsorge der Stadt unabhängig von sich kurzfristig verändernden konjunkturellen Schwankun-gen.

  • 2

    Aus weiterentwickelten teilräumlichen Planungszielen und veränderten Rahmenbe-dingungen resultiert die Notwendigkeit zu Änderungen des FNP in Teilbereichen. Nur indem der FNP ständig fortgeschrieben wird, kann er seine stadtentwicklungspoliti-sche Funktion wahrnehmen und aktuell gehalten werden. In anderen gesamt- städtisch bedeutsamen Planungen wie z.B. den Stadtentwicklungsplänen und den Planwerken entwickelte Zielvorstellungen werden mit teilräumlichen Planungszielen verknüpft, im Beteiligungs-Verfahren zur Diskussion gestellt und so als gesamtstädti-sche Zielaussagen der parlamentarischen Abwägung unterzogen. Die Planungsziele der einzelnen Änderungen des FNP (Einzelbegründung) sind den Plandarstellungen und den Erläuterungen der Änderungsblätter zu entnehmen ebenso wie die Beteiligungsschritte der Planungsträger sowie der Bürgerinnen und Bürger der einzelnen Änderungen. Bestandteil aller beigefügten Anlagen (Änderungsblätter) sind auch die Stellungnah-men zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen, die nicht berücksichtigt werden konnten (Stellungnahmeblätter). Die Änderungen des FNP werden mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt nach der Zustimmung des Abgeordnetenhauses wirksam. Die Bürgerinnen und Bür-ger, die sich an der öffentlichen Auslegung beteiligt haben, erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung ihrer Anregungen.

    B. Rechtsgrundlagen:

    Für die hier zu beschließenden Änderungen des Flächennutzungsplans Berlin finden die mit dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (EAG Bau) am 20.Juli 2004 in Kraft getretenen Änderungen des BauGB keine Anwendung, da Verfahren nach dem Baugesetzbuch, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung förmlich eingeleitet worden sind, gemäß §233 Abs. 1 Satz 1 BauGB grundsätzlich nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen werden. Für die Zustimmung des Abgeordnetenhauses: § 246 Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818); § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 18. Dezember 2004 (GVBl. S. 524). Für den Inhalt der Änderungen des Flächennutzungsplans: §§ 1, 1a und 5 des Baugesetzbuchs (BauGB). Für das Verfahren zur Aufstellung der Änderungen des Flächennutzungsplans und die Neubekanntmachung: §§ 1 bis 6 des Baugesetzbuchs (BauGB); § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 des Ge- setzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB).

    C. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und / oder Wirtschaftsunternehmen:

    Keine.

  • 3

    Der Flächennutzungsplan entwickelt als vorbereitender Bauleitplan gegenüber Behör-den und Trägern öffentlicher Belange unmittelbare Bindungswirkung. Die rechtsverbind-liche Wirkung gegenüber Dritten wird durch die aus dem Flächennutzungsplan zu ent-wickelnden verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne) erfolgen.

    D. Gesamtkosten Keine.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt als vorbereitender Bauleitplan gegenüber Behör-den und Trägern öffentlicher Belange unmittelbare Bindungswirkung. Die rechtsverbind-liche Wirkung gegenüber Dritten wird durch die aus dem Flächennutzungsplan zu ent-wickelnden verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne) erfolgen.

    E. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg:

    Keine. Im Rahmen der Beteiligung der Planungsträger sind die einzelnen FNP-Änderungen mit den Nachbargemeinden, -ämtern, -kreisen und -regionen sowie darüber hinaus im Rahmen der Mitwirkung der Berliner Bezirke und Hauptverwaltungen mit der Gemein-samen Landesplanungsabteilung abgestimmt worden. Die regionalplanerische Unter-richtung gemäß Artikel 11 Abs. 4 des Landesplanungsvertrages ist erfolgt.

    F. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

    a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine. b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine.

    G. Flächenmäßige Auswirkungen

    Entsprechend Inhalt der Vorlage. H. Auswirkungen auf die Umwelt:

    Entsprechend Inhalt der Vorlage. Der Flächennutzungsplan hat als vorbereitender Bauleitplan keine unmittelbaren recht-lichen Auswirkungen gegenüber Dritten. Im Rahmen der geordneten städtebaulichen Entwicklung wurde die umwelt- und ressourcenschonende Zuordnung von Nutzungen vorgenommen. Die Prüfung der Erforderlichkeit von Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft ist bei den Einzeländerungen entsprechend den generalisierten Darstel-lungen des FNP erfolgt, wobei keine Veränderungen der im Erläuterungsbericht be-nannten und im FNP als Freifläche dargestellten Kulisse für Ausgleichsmaßnahmen er-forderlich wurden. Auf den nachfolgenden Planungsebenen ist die Eingriffstiefe konkret zu bewerten und im Rahmen der Abwägung über Vermeidung und Ausgleich abschlie-

  • 4

    ßend zu entscheiden. Ausgleichsmaßnahmen die nicht am Ort des Eingriffs umgesetzt werden können, sind vorrangig unter Berücksichtigung der im Erläuterungsbericht be-nannten Räume für Ersatzmaßnahmen bzw. auf den prioritären Flächen der Aus-gleichskonzeption des Landschaftsprogramms zu realisieren.

    Berlin, den 01. November 2005

    Der Senat von Berlin W o l f J u n g e - R e y e r ............................................ ................................................

    Bürgermeister Senatorin für Stadtentwicklung

  • Standardänderung* § 2 Abs. 4 BauGB

    Einleitungsbeschluss ..........................................08.12.03

    Frühzeitige Bürgerbeteiligung................10.05. - 18.06.04

    Beteiligung Planungsträger....................10.05. - 18.06.04

    Öffentliche Auslegung............................15.11. - 17.12.04

    Senatsbeschluss.............................................01.11.2005

    Zustimmung Abgeordnetenhaus.......................................

    Bekanntmachung im Amtsblatt .........................................

    Flächennutzungsplan - Änderung

    chlorfrei gebleicht

    FNP Berlin (Stand April 2005) 1:50.000Topographische Karte 1:50.000

    FNP-Änderung (wirksam mit Bekanntmachung im Amtsblatt) 1:25.000

    Lage Teilbereich

    Chausseestraße West(Mitte)

    Lfd. Nr. 08/03

    SenStadt I B 3 (Tel.: 9025 - 1324)

    Diese Änderung wird bei der nächsten Neubekanntmachung des Flächen-nutzungsplans in die Planzeichnung übernommen.

    Erläuterung

    Zur planerischen Vorbereitung einer zen-tralen Bundeseinrichtung am Standort Chausseestraße werden die Darstellun- gen des FNP überarbeitet.Im Zusammenhang mit der Ansiedlung soll die Nutzungsmischung in dieser stadträumlich und verkehrlich sehr guten Lage gestärkt werden.

    - Auf dem Gelände des ehem. Stadions der Weltjugend wird eine Sonderbauflä- che - Hauptstadtfunktionen - statt Wohn- baufläche W1 und Grünzug dargestellt. Zur Förderung der Nutzungsmischung können auch Wohn- und Mischnutzun- gen entwickelt werden.

    - Der Panke-Grünzug wird westlich der Sonderbaufläche - Hauptstadtfunktion - bis zum Invalidenpark auf einen über- geordneten Grünzug in symbolischer Breite zurückgenommen; ensprechend der Realnutzung wird diese Fläche als gemischte Baufläche M2 dargestellt. Das Symbol Sport entfällt. Nördlich des Symbols Energie (Bewag-Heizkraft- werk) wird ein übergeordneter Ost- West-Grünzug in symbolischer Breite ergänzt.

    - Die Fläche des Krankenhauses wird im Süden entsprechend der Realnutzung zurückgenommen und stattdessen gemischte Baufläche M2 dargestellt (Stützung der Wohnnutzung).

    * Die Änderung wird gem. § 233 Abs. 1 BauGB nach bisherigem Recht durchgeführt (keine Umweltprüfung, kein Umweltbericht).

    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

    PlanenAnlage 1zur Abghs. - Vorlage Nr.:

  • Stellungnahme gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 AGBauGB Seite 1

    Chausseestraße West(Mitte)

    Flächennutzungsplan - Änderung

    Lfd. Nr. 08/03

    Gründe, soweitnicht berücksichtigtErgebnisStellungnahmen(mit Nummer)

    berü

    cksi

    chtig

    t

    teilw

    eise

    ber

    ücks

    icht

    igt

    nich

    t ber

    ücks

    icht

    igt

    Beur

    teilu

    ng d

    er ö

    rtlic

    hen

    Situ

    atio

    n un

    verä

    nder

    t

    Vorr

    ang

    über

    geor

    dnet

    erBe

    darfs

    aspe

    kte

    Alte

    rnat

    ivnu

    tzun

    g / -

    stan

    dort

    wen

    iger

    gee

    igne

    t

    nich

    t dar

    stel

    lung

    sfäh

    ig /

    nich

    t Tei

    l der

    FN

    P-Än

    deru

    ng

    X X XAblehnung der Änderung insgesamt (15136-1)

    X XBundesnachrichtendienst (BND) an der Heidestraße ansiedeln (15136-2)

    X XDifferenzierte Darstellung der symbolischen Grünzüge (15136-4)

    X XErsatz für Sportstandort darstellen (15136-5)

    X XFNP-Änderungsverfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB für die Fläche des Hubschrauberlandeplatzes (Gemeinbedarfsfläche Krankenhaus) (15136-6)

    X X XHöheren Anteil an Grünflächen und geringere Versiegelung vorsehen (15132-15)

    X XErweiterung der Sonderbaufläche (Hauptstadtfunktionen) (15009-1)

    X XUmweltverträglichkeitsprüfung erforderlich (15006-2)

    X XBND am Nordbahnhof ansiedeln (15303-1)

    X X XAblehnung der Darstellung Sonderbaufläche (Hauptstadtfunktionen) (15316-2)

    X XKeine Verbindungsstraße zwischen Chausseestraße und Scharnhorststraße darstellen (15317-4)

    X XAblehnung der Darstellung Grünzug in symbolischer Breite (15322-2)

    Planungsziel ist die Ansiedlung des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit bis zu 5.000 Arbeitsplätzen zur Stärkung der Hauptstadtfunktion Berlins statt der bisher geplanten aber nicht umsetzbaren Wohnnutzung.

    Die Eignung des Standortes wurde im Rahmen eines Standortauswahlverfahrens mit 11 Alternativstandorten auf Grund städtebaulicher, sicherheitstechnischer, fiskalischer, verkehrlicher und verfahrensmäßiger (zeitgerechte Realisierung) Aspekte festgestellt. Die Nähe zum Regierungszentrum war ein wichtiges Auswahlkriterium, ebenso stadtwirtschaftliche Aspekte durch die Grundstücksveräußerung und die sichere Zusage des Bundes für die Ansiedlung von 4. - 5.000 Arbeitsplätzen, die für den Standort sprechen.

    In städtebaulichen Studien wurde die Tragfähigkeit des Standortes ermittelt und in einem konkurrierenden Verfahren bestätigt. Der Standort eignet sich auf Grund seiner Zentralität und günstigen Verkehrsanbindung

    Abwägungsergebnis und Gründe

  • Stellungnahme gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 AGBauGB Seite 2

    Chausseestraße West(Mitte)

    Flächennutzungsplan - Änderung

    Lfd. Nr. 08/03

    für eine dichte Bebauung. Die Nähe zum Regierungsviertel war ein wichtiges Standortktiterium, trotzdem ensteht durch die Erweiterung der Sonderbaufläche (Hauptstadtfunktionen) kein monostrukturierter Bereich. Innenentwicklung auf unter- oder fehlgenutzten Flächen hat Vorrang vor Flächeninanspruchnahme in der Peripherie, Wiedernutzung von Brachflächen fördert den gesamtstädtisch relevanten sparsamen Umgang mit Grund und Boden und entspricht den Zielen des StEP Verkehr nach Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel. Städtebauliche Anforderungen werden durch Absenkung des Baukörpers, gestaltete Grünflächen und bauliche Fassung der Straßen mit differenzierten Baukörpern erfüllt.

    Von der kurzfristigen Beseitigung der Brachfläche werden positive Effekte für die Belebung des Quartiers erwartet. Mit der neuen Ost-West-Straße wird die Isolierung des ehemaligen Mauer-Hinterlandes aufgebrochen. Ein Verkehrszunahme ist durch diese Straße nicht zu erwarten, sie entlastet das bestehende grobmaschige Straßennetz von Umwegverkehren. Monostruktur wird durch die öffentlichen Mantelnutzungen (Besucherzentrum BND, Schule mit Internat, Lehrsaalgebäude) vermieden.

    Die durchgehende Panke mit öffentlicher Grünfläche von 20-25 m Breite mit Geh- und Radweg und Ost-West-Grünzug ergibt mit den grünen Sicherheitsflächen des BND und der Anbindung an den Invalidenfriedhof und das Kanalufer ein ökologisch sinnvolles und funktionstüchtiges Grünflächensystem. Es bindet das Quartier in das Netz der grünen Fußgänger- und Radfahrwege ein.

    Das Sicherheitskonzept als Schalenmodell mit Mantelnutzung an den Straßen und abgesetzter sicherheitsrelevanter Kernnutzung im Innenbereich ist innenstadtverträglich. Die Beeinträchtigung benachbarter Nutzungen wird durch ein gesplittetes Erschließungsmodell minimiert.

    Da die Bemühungen zur Ansiedlung des "Autofreien Wohnens" an diesem Standort keinen Erfolg hatten, wird dafür ein Ersatzstandort gesucht.

    Im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens 1-19 werden die erheblichen Umweltauswirkungen geprüft und Lösungen für deren Ausgleich bzw. Bewältigung abgewogen.

    Sportflächen: Eine Lösung für die Verlagerung der Sportflächen und der Sporthalle wird in der nächsten Planungsebene (B-Plan 1-19) und im Zusammenhang mit der Projektrealisierung gesucht.

    Die redaktionelle Anpassung im Bereich des Hubschrauberlandeplatzes mit dem FNP-Neudruck 2004 stellt die genutzte Standortfläche des Bundeswehrkrankenhauses entsprechend der Bereichsentwicklungsplanung Mitte einschließlich des Sonderlandeplatzes für Rettungshubschrauber für Einsätze zur Lebensrettung dar. Diese Darstellung präjudiziert keine Ertüchtigung des Hubschrauberlandeplatzes, für die ein Genehmigungsverfahren erforderlich wäre.

  • Standardänderung* § 2 Abs. 4 BauGB

    Einleitungsbeschluss ..........................................17.06.04

    Frühzeitige Bürgerbeteiligung ................15.11. - 17.12.04

    Beteiligung Planungsträger....................15.11. - 17.12.04

    Öffentliche Auslegung............................17.05. - 22.06.05

    Senatsbeschluss.............................................01.11.2005

    Zustimmung Abgeordnetenhaus.......................................

    Bekanntmachung im Amtsblatt .........................................

    Flächennutzungsplan - Änderung

    FNP-Änderung (wirksam mit Bekanntmachung im Amtsblatt) 1:25.000

    Topographische Karte 1:50.000 FNP Berlin (Stand April 2005) 1:50.000Lage Teilbereich

    Frankfurter Allee - Zentrum(Friedrichshain-Kreuzberg / Lichtenberg)

    Lfd. Nr. 05/04

    SenStadt I B 3 (Tel.: 9025 - 1324)

    Diese Änderung wird bei der nächsten Neubekanntmachung des Flächen-nutzungsplans in die Planzeichnung übernommen.

    Erläuterung

    Die Funktion des Hauptzentrums Frankfurter Allee soll aufgrund geänderter Entwicklungs- ziele am Ostbahnhof und im Spreeraum sowie der planerischen Zielvorstellungen im Stadt- entwicklungsplan Zentren stärker hervorgeho-ben werden.Die symbolische Darstellung der Einzelhan- delskonzentration wird entsprechend auch auf der südlichen Seite der Frankfurter Allee geschlossen. Im Bezirk Lichtenberg konzen-triert sich die Entwicklung des Hauptzentrums auf den Kreuzungsbereich Möllendorffstraße.Damit wird auch der räumliche Bezug des Ziels der Raumordnung Z 1.1 (Textliche Darstellung Nr. 1 des FNP) geändert.

    Die Darstellungen des FNP werden im Einzelnen wie folgt geändert:- Darstellung einer durchgehenden

    Einzelhandelskonzentration südlich der Frankfurter Allee und Rücknahme des Symbols östlich der Möllendorfstraße.

    - Darstellung von Wohnbauflächen W1 west-lich und Wohnbauflächen W2 östlich desS-Bahnringes statt gemischter Bauflächen zur Sicherung der Wohnnutzung. Südwestlich des Schnittpunktes mit dem S-Bahnring Darstellung gemischte Baufläche M2 statt M1.

    - Das Standortsymbol “Verwaltung” für das Rathaus Friedrichshain-Kreuzberg wird ent-sprechend seiner Lage an der Frankfurter Allee dargestellt.

    - Der Gemeinbedarfsstandort Oderstraße erhält ein Sportsymbol für die geplante Vereinssporthalle.

    - Die Schulstandorte Lasdehner Straße und Oderstraße entfallen aufgrund der Bedarfsentwicklung.

    * Die Änderung wird gem. § 233 Abs. 1 BauGB nach bisherigem Recht durchgeführt (keine Umweltprüfung, kein Umweltbericht)

    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

    chlorfrei gebleicht

    PlanenAnlage 2zur Abghs. - Vorlage Nr.:

  • Stellungnahme gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 AGBauGB Seite 1

    Frankfurter Allee - Zentrum(Friedrichshain-Kreuzberg / Lichtenberg)

    Flächennutzungsplan - Änderung

    Lfd. Nr. 05/04

    Gründe, soweitnicht berücksichtigtErgebnisStellungnahmen(mit Nummer)

    berü

    cksi

    chtig

    t

    teilw

    eise

    ber

    ücks

    icht

    igt

    nich

    t ber

    ücks

    icht

    igt

    Beur

    teilu

    ng d

    er ö

    rtlic

    hen

    Situ

    atio

    n un

    verä

    nder

    t

    Vorr

    ang

    über

    geor

    dnet

    erBe

    darfs

    aspe

    kte

    Alte

    rnat

    ivnu

    tzun

    g / -

    stan

    dort

    wen

    iger

    gee

    igne

    t

    nich

    t dar

    stel

    lung

    sfäh

    ig /

    nich

    t Tei

    l der

    FN

    P-Än

    deru

    ng

    X XAblehnung BAB A 100 (16128-2)

    X XGemischte Baufläche M2 statt gewerbliche Baufläche östlich Bahnhof-/Gürtelstraße (16128-3)

    X XWohnbaufläche W1 statt gemischte Baufläche M2 nordwestlich Ostkreuz (16128-4)

    X XAufgabe Bahntrasse in der norwestlichen Bahnfläche des Ostkreuzes (16128-5)

    Planungsziel ist die bezirksübergreifende Stabilisierung und Weiterentwicklung der traditionellen Einkaufsstraße Frankfurter Allee zwischen Frankfurter Tor und Möllendorffstraße und die Sicherung der Wohnnutzung in den Obergeschossen.Aufgrund geänderter Planungen am Ostbahnhof und im Spreeraum sowie der planerischen Zielvorstellungen im Stadtentwicklungsplan Zentren 2020 soll die Funktion des Hauptzentrums durch die Darstellung von Einzelhandelskonzentrationen auch auf der südlichen Straßenseite stärker hervorgehoben werden.

    Zur Sicherung des Wohnungsbestandes entlang der Frankfurter Allee werden westlich des S-Bahnringes Wohnbauflächen W1 und auf der Lichtenberger Seite Wohnbauflächen W2 statt gemischter Bauflächen dargestellt . Südwestlich des Schnittpunkts mit dem S-Bahnring wird die zulässige Dichte der gemischten Baufläche M1 auf M2 reduziert.

    Die Darstellung von Schul- und Sportsymbolen wurde überprüft und aufgrund der Bedarfsentwicklung geändert.

    Die BAB A 100 und die gewerbliche Baufläche östlich der Gürtelstraße sowie die gemischten Bauflächen M2 nordwestlich des Ostkreuzes sind nicht Gegenstand dieser Änderung zur Stärkung des Hauptzentrums Frankfurter Allee.

    Die Aufgabe der nordwestlichen Verbindungskurve am Ostkreuz ist ebenfalls nicht Teil der Änderung. Sie kann, soweit erforderlich, nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nachrichtlich übernommen werden.

    Abwägungsergebnis und Gründe

  • Standardänderung*/Parallelverfahren**

    Einleitungsbeschluss ..........................................18.12.99

    Frühzeitige Bürgerbeteiligung ................15.11. - 17.12.04

    Beteiligung Planungsträger....................15.11. - 17.12.04

    Öffentliche Auslegung............................17.05. - 22.06.05

    Senatsbeschluss.............................................01.11.2005

    Zustimmung Abgeordnetenhaus.......................................

    Bekanntmachung im Amtsblatt .........................................

    FNP-Änderung (wirksam mit Bekanntmachung im Amtsblatt) 1:25.000

    Flächennutzungsplan - Änderung

    chlorfrei gebleicht

    Erläuterung

    Teilflächen des Güterbahnhofs Grunewald werden zukünftig nicht mehr bahntechnisch genutzt bzw. durch deren Konzentration opti-miert. Damit wird auch der räum- liche Bezug des Ziels der Raum- ordnung Z 1.3 (Textliche Darstel- lung Nr. 1 des FNP) geändert.

    Für die südlich der Streckengleise gelegene Fläche wird die Realisie-rung eines neuen Wohnquartiers als Arrondierung des angrenzen-den Villengebietes kurzfristig ange-strebt. Die in diesem Zusammen- hang stehenden Erschließungs- und Schallschutzproblematiken werden im verfahrensbegleitenden Bebauungsplanverfahren geklärt.

    Das Wohnquartier wird in Erweite- rung der vorhandenen Bebauung als Wohnbaufläche W4/LP dar-gestellt. Das Symbol “Betriebshof” entfällt.

    * Die Änderung wird gem. § 233 Abs. 1 BauGB nach bisherigem Recht durchgeführt (keine Umweltprüfung, kein Umweltbericht)

    ** Die Änderung (§ 2 Abs. 4 BauGB) erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit dem B-Plan 4-21.

    FNP Berlin (Stand April 2005) 1:50.000

    Güterbahnhof Grunewald(Charlottenburg-Wilmersdorf)

    Lfd. Nr. 18/99

    SenStadt I B 3 (Tel.: 9025 - 1324)

    Diese Änderung wird bei der nächsten Neubekanntmachung des Flächen-nutzungsplans in die Planzeichnung übernommen.

    Lage Teilbereich Topographische Karte 1:50.000

    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

    PlanenAnlage 3zur Abghs. - Vorlage Nr.:

  • Stellungnahme gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 AGBauGB Seite 1

    Güterbahnhof Grunewald(Charlottenburg-Wilmersdorf)

    Flächennutzungsplan - Änderung

    Lfd. Nr. 18/99

    Gründe, soweitnicht berücksichtigtErgebnisStellungnahmen(mit Nummer)

    berü

    cksi

    chtig

    t

    teilw

    eise

    ber

    ücks

    icht

    igt

    nich

    t ber

    ücks

    icht

    igt

    Beur

    teilu

    ng d

    er ö

    rtlic

    hen

    Situ

    atio

    n un

    verä

    nder

    t

    Vorr

    ang

    über

    geor

    dnet

    erBe

    darfs

    aspe

    kte

    Alte

    rnat

    ivnu

    tzun

    g / -

    stan

    dort

    wen

    iger

    gee

    igne

    t

    nich

    t dar

    stel

    lung

    sfäh

    ig /

    nich

    t Tei

    l der

    FN

    P-Än

    deru

    ng

    X XBerücksichtigung des Mahnmals Gleis 17 (16118-1)

    Teilfächen des ehem. Güter- und Rangierbahnhofs Grunewald werden zukünftig nicht mehr für bahnbetriebliche Zwecke benötigt bzw. durch Konzentration der Bahngleisanlagen optimiert. Für die ca. 10 ha große südliche Fläche am Rand des Ortsteiles Grunewald soll ein neues Wohngebiet (ca. 200 WE) als Arrondierung des angrenzenden Villengebietes entstehen.Diesem Planungsziel entsprechend ist eine Darstellungsänderung in Wohnbaufläche W4 mit landschaftlicher Prägung statt Bahnfläche erforderlich. Die FNP-Änderung wird im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan 4-21 (Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf) durchgeführt.

    Stellungnahmen, die sich auf das im Südwesten angrenzende Mahnmal "Gleis 17" beziehen, sind in das Bebauungsplanverfahren 4-21 eingeflossen. Zur besonderen Berücksichtigung des Mahnmals ist hier eine Reduzierung des Geltungsbereichs und eine Rücknahme der Bebauung beabsichtigt.

    Auf der Ebene des FNP konnten sie insoweit nicht berücksichtigt werden, als es sich hier um keinen darstellungsfähigen Grundzug der Planung handelt, so dass eine Lösung der verbindlichen Bebauungsplanung vorbehalten bleiben muss. Mit der FNP-Änderung werden dafür die Voraussetzungen geschaffen.

    Abwägungsergebnis und Gründe

  • Vereinfachte Änderung*/Parallelverfahren**

    Einleitungsbeschluss ......................................25.11.2004

    Beteiligung Öffentlichkeit /Behörden (§ 3 und 4 BauGB)

    - öffentliche Auslegung ..........................17.05. - 22.06.05

    Senatsbeschluss.............................................01.11.2005

    Bekanntmachung im Amtsblatt .........................................

    Flächennutzungsplan - Änderung

    chlorfrei gebleicht

    FNP-Änderung (wirksam mit Bekanntmachung im Amtsblatt) 1:25.000

    Erläuterung

    Die Nachnutzung der stillgelegten Radarstation Teufelsberg durch eine multifunktionale Bebauung (Wohnen, Arbeiten, Beherbergung) hat sich als nicht realisierungsfähig erwiesen.

    Die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans ist eingeleitet wor-den.

    Beabsichtigt ist nunmehr die Beseiti- gung der verfallenen baulichen Anlagen und die Inwertsetzung des Bereichs für Freizeit, Natur und Erholung.

    Der FNP wird dementsprechend geändert. Entsprechend der Lage im nördlichen Grunewald wird Waldfläche statt Sonderbaufläche dargestellt.

    * Ein gesonderter Umweltbericht ist gem. § 13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich.

    ** Die Änderung (§ 13 BauGB) erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans IX-VE-1.

    FNP Berlin (Stand April 2005) 1:50.000

    Teufelsberg(Charlottenburg-Wilmersdorf)

    Lfd. Nr. 06/04

    SenStadt I B 3 (Tel.: 9025 - 1324)

    Diese Änderung wird bei der nächsten Neubekanntmachung des Flächen- nutzungsplans in die Planzeichnung übernommen.

    Lage Teilbereich Topographische Karte 1:50.000

    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

    PlanenAnlage 4zur Abghs. - Vorlage Nr.:

  • Stellungnahme gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 AGBauGB Seite 1

    Teufelsberg(Charlottenburg-Wilmersdorf)

    Flächennutzungsplan - Änderung

    Lfd. Nr. 06/04

    Gründe, soweitnicht berücksichtigtErgebnisStellungnahmen(mit Nummer)

    berü

    cksi

    chtig

    t

    teilw

    eise

    ber

    ücks

    icht

    igt

    nich

    t ber

    ücks

    icht

    igt

    Beur

    teilu

    ng d

    er ö

    rtlic

    hen

    Situ

    atio

    n un

    verä

    nder

    t

    Vorr

    ang

    über

    geor

    dnet

    erBe

    darfs

    aspe

    kte

    Alte

    rnat

    ivnu

    tzun

    g / -

    stan

    dort

    wen

    iger

    gee

    igne

    t

    nich

    t dar

    stel

    lung

    sfäh

    ig /

    nich

    t Tei

    l der

    FN

    P-Än

    deru

    ng

    X X XAblehnung der Änderung insgesamt (16301-1)

    Als Nachnutzung für die stillgelegte Radarstation auf dem Teufelsberg sollte eine multifunktionale Anlage, bestehend aus Hotel mit Tagungszentrum, Wohnungen, Lofts für integriertes Wohnen und Arbeiten, Büro- und Dienstleistungszentrum, Gastronomie und Kultur, entstehen. Die Vorhabensträgerin hat die vertraglich vereinbarte Frist zur Durchführung des Vorhabens trotz Verlängerung nicht eingehalten. Das Projekt ist daher gescheitert. Die Rechtsverordnung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans IX-VE 1 "Teufelsberg" ist am 15.08.05 erlassen worden, die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt wird in Kürze erfolgen. Damit tritt sie in Kraft. Mit der Flächennutzungsplanänderung wird nunmehr das Planungsziel verfolgt das Areal in das Wald und Erholungsgebiet des nördlichen Grunewalds zu integrieren.

    Ein Rückkauf des Grundstücks durch den Senat ist nicht beabsichtigt. Eine Nutzung nach Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans IX-VE 1 wäre nur noch im Rahmen des § 35 BauGB -Bauen im Außenbereich- zulässig.

    Abwägungsergebnis und Gründe

  • Lage Teilbereich

    Standardänderung* § 2 Abs. 4 BauGB

    Einleitungsbeschluss ..........................................12.01.99

    Frühzeitige Bürgerbeteiligung ................09.08. - 17.09.99

    Beteiligung Planungsträger....................09.08. - 17.09.99

    Öffentliche Auslegung............................07.02. - 10.03.00

    (erneut) ..................................................17.09. - 19.10.01

    Senatsbeschluss.............................................01.11.2005

    Zustimmung Abgeordnetenhaus.......................................

    Bekanntmachung im Amtsblatt .........................................

    Erläuterung

    Planungsanlass sind die Konzentra-tionsbemühungen und die Aufgabe von vorhandenen Einzelstandorten durch die Freie Universität in Dahlem.

    Entsprechend der umgebenden Nutzung wird auf den nicht mehr als Gemeinbedarfsfläche (Hochschule) benötigten Bereichen Wohnbauflä-che W3 dargestellt.

    * Die Änderung wird gem. § 233 Abs. 1 BauGB nach bisherigem Recht durchgeführt (keine Umweltprüfung, kein Umweltbericht).

    Habelschwerdter Allee / Freie Universität(Steglitz-Zehlendorf)

    Lfd. Nr. 26/98

    SenStadt I B 1 (Tel.: 9025 - 1380)

    FNP-Änderung (wirksam mit Bekanntmachung im Amtsblatt) 1:25.000

    FNP Berlin (Stand April 2005) 1:50.000

    Diese Änderung wird bei der nächsten Neubekanntmachung des Flächen-nutzungsplans in die Planzeichnung übernommen.

    Topographische Karte 1:50.000

    chlorfrei gebleicht

    Flächennutzungsplan - Änderung

    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

    Planen

    Anlage 5zur Abghs. - Vorlage Nr.:

  • Stellungnahme gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 AGBauGB Seite 1

    Habelschwerdter Allee / Freie Universität(Steglitz-Zehlendorf)

    Flächennutzungsplan - Änderung

    Lfd. Nr. 26/98

    Stellungnahmen (mit Nummer)Gründe, soweit

    nicht berücksichtigtErgebnis

    berü

    cksi

    chtig

    t

    teilw

    eise

    ber

    ücks

    icht

    igt

    nich

    t ber

    ücks

    icht

    igt

    Beur

    teilu

    ng d

    er ö

    rtlic

    hen

    Situ

    atio

    n un

    verä

    nder

    t

    Vorr

    ang

    über

    geor

    dnet

    erBe

    darfs

    aspe

    kte

    Alte

    rnat

    ivnu

    tzun

    g / -

    stan

    dort

    wen

    iger

    gee

    igne

    t

    nich

    t dar

    stel

    lung

    sfäh

    ig /

    nich

    t Tei

    l der

    FN

    P-Än

    deru

    ng

    (Anregungen, soweit nicht auch in der 2. Öffentlichen Auslegung vorgebracht)1. Öffentliche Auslegung

    X XAblehnung der Darstellung Wohnbaufläche W3 zwischen U-Bahn-Trasse und Saargemünder Straße / Garystraße (5536-10)

    X XBerücksichtigung vorhandener Grünelemente (5536-11)

    X XKeine Beeinträchtigung des Wissenschaftsstandortes durch Wohnbebauung im Bereich Altensteinstraße (5536-12)

    XAblehnung der Darstellung Wohnbaufläche W3 für Fläche des ehem. US-Hospitals an der Fabeckstraße (5538-4)

    X XWiederaufbau der Potsdamer Stammbahn (Fernbahn) beachten (7053-1)

    Nach der 1. Öffentlichen Auslegung wurde der Entwurf wegen Änderungen der Planungskonzeption bzw. zur Berücksichtigung der vorgetragenen Anregungen überarbeitet. Dies betrifft die zwischenzeitlich vorgesehene Aufgabe der Gemeinbedarfsfläche Krankenhaus zugunsten von Wohnbaufläche W3 für das ehemalige US-Hospital an der Fabeckstraße.

    Der Entwurf wurde daher erneut öffentlich ausgelegt.

    2. Öffentliche Auslegung

    X XGrünfläche statt Wohnbaufläche W3 nördlich Schwendener Straße (8511-1)

    Planungsanlaß für die Änderung im Bereich östlich des Thielparks sind nutzungsstrukturelle Veränderungen der Freiein Universität Berlin. Im Rahmen der vorgesehenen räumlichen Verdichtung kommt es zu einer Konzentration auf die universitären Kernbereiche. Parallel dazu erfolgt die Aufgabe von bislang durch die FU genutzten Einzelstandorten (Villenbauten) in den Campus-Randbereichen um den Standort "Rostlaube", im Bereich Habelschwerdter Allee / Thielallee sowie entlang der Altensteinstraße.

    Planungsziel für diese attraktiven Flächenpotentiale ist die Nutzung als Wohnbauflächen zum Erhalt und zur Stärkung des Ortsteils Dahlem als besonderem Wohnstandort mit seiner spezifischen Nutzungsstruktur.

    Abwägungsergebnis und Gründe (1. und 2. Öffentliche Auslegung)

  • Stellungnahme gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 AGBauGB Seite 2

    Habelschwerdter Allee / Freie Universität(Steglitz-Zehlendorf)

    Flächennutzungsplan - Änderung

    Lfd. Nr. 26/98

    Entsprechend dem bestehenden wohngeprägtem Umfeld erfolgt eine Darstellungsänderung in Wohnbaufläche W3. Der Wissenschaftsstandort Dahlem als Ganzes wird dadurch in seiner Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt.

    Örtliche Grünzüge und vorhandene Grünelemente können entsprechend den abgestimmten Nutzungskonzepten auf den nachfolgenden Planungsebenen gesichert werden.

    Eine Beeinträchtigung der Potsdamer Stammbahn ist durch die Änderung nicht gegeben, da die planfestgestellte Trasse nicht im Änderungsbereich liegt.

    Der Bereich westlich des Thielparks wird zukünftig als eigenständige Änderung "Clayallee/Truman-Plaza" (lfd.-Nr. 30/98) fortgeführt (Teilungsbeschluss siehe Abl. Nr. 33 vom 15.05.2005).

  • Standardänderung*/Parallelverfahren**

    Einleitungsbeschluss ..........................................11.09.02

    Frühzeitige Bürgerbeteiligung................03.02. - 07.03.03

    Beteiligung Planungsträger....................03.02. - 07.03.03

    Öffentliche Auslegung............................10.05. - 18.06.04

    Senatsbeschluss.............................................01.11.2005

    Zustimmung Abgeordnetenhaus.......................................

    Bekanntmachung im Amtsblatt .........................................

    Flächennutzungsplan - Änderung

    chlorfrei gebleicht

    FNP Berlin (Stand April 2005) 1:50.000Topographische Karte 1:50.000

    FNP-Änderung (wirksam mit Bekanntmachung im Amtsblatt) 1:25.000

    Lage Teilbereich

    Spreepark(Treptow-Köpenick)

    Lfd. Nr. 12/02

    SenStadt I B 1 (Tel.: 9025 - 1380)

    Diese Änderung wird bei der nächsten Neubekanntmachung des Flächen-nutzungsplans in die Planzeichnung übernommen.

    Erläuterung

    Ziel ist, auf dem ehemaligen Spreeparkareal einen dem empfindlichen Teilraum angemes-senen hochwertigen und umweltverträglichen Kultur- und Freizeitpark zu entwickeln und das "Eierhäuschen" als bedeutenden Anzie-hungspunkt für Erholungssuchende zu reak-tivieren. Nur so können die derzeit vorhan-denen städtebaulichen Missstände stadtwirt-schaftlich vertretbar beseitigt werden.Um die funktionale Verknüpfung zwischen Freizeitpark, Eierhäuschen und dem Bereich Bulgarische Straße zu verdeutlichen wird die Sonderbaufäche mit hohem Grünanteil erwei-tert. Gleichzeitig wird damit der verbindlichen Bauleitplanung der erforderliche Spielraum gegeben, einen Freizeitpark mit einer dem heutigen Standard entsprechenden Qualität und Dichte auf den bisher genutzten Flächen planungsrechtlich zu sichern.Die entsprechend den Rechtsverordnungen nachrichtlich im FNP übernommenen Grenzen des Landschaftsschutz- und Wasserschutzgebietes werden beibehalten. Damit soll auch verdeutlicht werden, dass diese Bereiche weiterhin ihre heutige ökologische Funktion, auch die des Waldes, wahrnehmen sollen.Der Ufergrünzug, der Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes ist, wird in symbo-lischer Breite dargestellt.

    Die Kleingartenanlage "Rathaus Treptow" wird als Grünfläche mit dem Symbol "Kleingarten" dargestellt.

    * Die Änderung wird gem. § 233 Abs. 1 BauGB nach bisherigem Recht durchgeführt (keine Umweltprüfung, kein Umweltbericht).

    ** Die Änderung (§ 2 Abs. 4 BauGB) erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan 9 - 7.

    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

    PlanenAnlage 6zur Abghs. - Vorlage Nr.:

  • Stellungnahme gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 AGBauGB Seite 1

    Spreepark(Treptow-Köpenick)

    Flächennutzungsplan - Änderung

    Lfd. Nr. 12/02

    Gründe, soweitnicht berücksichtigtErgebnisStellungnahmen(mit Nummer)

    berü

    cksi

    chtig

    t

    teilw

    eise

    ber

    ücks

    icht

    igt

    nich

    t ber

    ücks

    icht

    igt

    Beur

    teilu

    ng d

    er ö

    rtlic

    hen

    Situ

    atio

    n un

    verä

    nder

    t

    Vorr

    ang

    über

    geor

    dnet

    erBe

    darfs

    aspe

    kte

    Alte

    rnat

    ivnu

    tzun

    g / -

    stan

    dort

    wen

    iger

    gee

    igne

    t

    nich

    t dar

    stel

    lung

    sfäh

    ig /

    nich

    t Tei

    l der

    FN

    P-Än

    deru

    ng

    X XTrotz grundsätzlicher Zustimmung, Bedenken zur Entwicklungsfähigkeit des Bebauungsplans (13144-1)

    X X X XDas Landschaftsschutzgebiet, den Plänterwald von KfZ-Verkehr freihalten, kein Ausbau des Dammweges, kein Bau von Parkplätzen und Parkhäusern (13132-12)

    X XDie Umzäunung des Spreeparks muss beibehalten werden (13132-13)

    X X X XErhalt des Status quo (13132-9)

    X XIm Erläuterungstext ist der waldgesetzlichen Sachverhalt darzulegen (13140-5)

    X X XBedenken zum Ferienpark, wegen möglicher Auswirkungen auf den Regionalpark Müggelspree (13113-1)

    X X XAblehnung der Erweiterung der Sonderbaufläche (13311-1)

    X X X XWald statt Sonderbaufläche im Landschaftsschutzgebiet (13321-3)

    X XReaktivierung des Eierhäuschens (13342-5)

    X XVorgaben für Bebauungsplan 9-7 sind in den Flächennutzungsplan vollständig aufzunehmen/ Masterplan ist anzupassen (13350-14)

    X X X XDammweg soll Spielstraße werden (13754-11)

    X XEinspruch gegen textliche Erläuterungen (14090-7)

    X X XUmweltverträgliche Integration des Freizeitparks ins Landschaftsschutzgebiet (14129-16)

    X X XHerausnahme des Wasserweges aus dem Nutzungsbereich des Spreeparks (14130-15)

    X XErhalt des durchgehenden Uferweges (14131-8)

    X XUngenügende Bekanntmachung der Änderung (14140-12)

  • Stellungnahme gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 AGBauGB Seite 2

    Spreepark(Treptow-Köpenick)

    Flächennutzungsplan - Änderung

    Lfd. Nr. 12/02

    X X XAbtrennung des Eierhäuschens vom Betriebsgelände des Freizeitparks (14178-10)

    X X X X XErweiterung des Landschaftsschutzgebietes bis zum Spreeufer/Renaturierung der Spreeparkfläche (14178-4)

    X X XBestehende Schutzgebiete (Landschaftsschutz/ Wasser) beachten (14178-9)

    X X XAblehnung der Änderung (14332-1)

    X X XGrünfläche/ Wald statt Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil - Freizeitpark (14332-2)

    Ziel ist es, auf dem Areal des ehemaligen Spreeparks in Berlin-Treptow einen hochwertigen und stadtverträglichen Kultur- und Freizeitpark anzusiedeln. Dieser Park ist Teil des sich in den letzten Jahren sehr dynamisch entwickelnden Entertainment-Bandes entlang der Spree.Es geht um die aus gesamtstädtischer Sicht dringend erforderliche Nachnutzung eines Geländes mit erheblichen städtebaulichen Missständen (verfallene Gebäude, Fahrgeschäfte, Altlasten) die wirtschaftlich vertretbar beseitigt werden sollen, zum anderen um die Schaffung einer weiteren Attraktion nicht nur für die Berliner Bevölkerung, sondern auch für Berlins Besucher. Der Spreepark hat somit auch eine wichtige stadtwirtschaftliche Bedeutung.

    Der künftige Kultur- und Freizeitpark soll als bedeutender Anziehungspunkt für Erholungssuchende in den umgebenden sensiblen Landschaftsraum (umgeben von dem Landschaftsschutzgebiet Plänterwald) einpasst werden. Es kommt es auf einen ausgewogenen Abgleich des wirtschaftlichen Nutzungsinteresses mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes an. Desweiteren soll die denkmalgerechte Sanierung des historischen Ausflugslokals "Eierhäuschen" erfolgen, als südlicher Abschluss des neu zugestaltenden Areals.Zur verkehrlichen Erschließung ist - neben einer Verbesserung der schon guten Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr - z.B. durch eine Shuttleanbindung - der Ausbau des Dammwegs auf eine Breite von 9,25 m und der Bau eines Parkhauses auf dem Gelände des Spreeparks (ca. 900 Stellplätze) erforderlich. Der Ausbau des Dammweges soll so erfolgen, dass die Eingriffe in den Wald möglichst gering ausfallen.Die Stellplätze sind Voraussetzung, um das illegale Parken im Wald zu verhindern und einen die Anwohner belastenden Parksuchverkehr in den angrenzenden Wohngebieten möglichst zu vermeiden. Ergänzende verkehrslenkende Maßnahmen sind denkbar.

    Der Treptower Park ist von der Flächennutzungplan-Änderung nicht betroffen. Die Wegeverbindung Bulgarische Straße zum Baumschulenweg bleibt erhalten, ebenso der Uferwanderweg.

    Das Spreeparkgelände ist von einem Landschaftsschutzgebiet umgeben. Die Freizeitparknutzung soll auf den heute umzäunten Spreeparkbereich beschränkt bleiben, sogar geringfügig im Bereich des Wasserweges (ehemaliger Kassenbereich) zurückgenommen. Er soll so gegliedert werden, dass Einflüsse auf den umgebenden Waldbereich minimiert und kleinere Teilflächen zusätzlich in den Landschaftsschutz einbezogen werden können. Dem derzeitigen Stand entsprechend sollen die Erbbaurechtsflächen, die außerhalb des Zaunes liegen an Berlin rückübertragen werden (ca. 8 ha), so dass das Landschaftsschutzgebiet dann auch eigentumsrechtlich gesichert ist.

    Abwägungsergebnis und Gründe

  • Stellungnahme gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 AGBauGB Seite 3

    Spreepark(Treptow-Köpenick)

    Flächennutzungsplan - Änderung

    Lfd. Nr. 12/02

    Im Rahmen der weiteren Konkretisierung der Planung ist im Zusammenhang mit der Erschließung des Areals über ggf. erforderliche, kleinere Eingriffe in das LSG (Verbreiterung des Dammwegs um ca. 4 m, Erschließung des"Eierhäuschens") auf der nachfolgenden Planungsebene zu entscheiden. Der genaue Umfang ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu ermitteln und zu bewerten, wobei sich dieser minimieren lässt, wenn ein Investor sowohl Spreepark als auch Eierhäuschen betreibt (Reduzierung von Parkplätzen am "Eierhäuschen").

    Ein Verzicht auf den Ausbau des Dammweges und der Bau eines Parkhauses und von Parkplätzen, die Erschließung des Vergnügungsparks ist nicht vertretbar, da der Standort nicht ohne technische und verkehrliche Erschließung betrieben werden kann. Auf die Ansiedlung eines hochwertigen und umweltverträglichen Kultur- und Freizeitparks auf dem ehemaligen Spreeparkgelände kann nicht verzichtet werden. Eine Renaturierung der ehemaligen Spreeparkfläche ist wegen der o.g. übergeordneten Bedarfsaspekte nicht Planungsziel.Die Fläche des Vergnügungsparks wird im wesentlichen dem Status quo entsprechen, darüberhinaus wird der ehemalige Kassenbereich aus die Nordseite des Wasserweges zurückgenommen. Die Gesamtfläche bleibt eingzäunt, das "Eierhäuschen" soll unabhängig vom Spreeparkareal zugänglich sein. Mit der Flächennutzungplandarstellung "Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil" wird nichtgefordert die Landschaftsschutzgebietsfläche auf der nachfolgenden Planungsebene als Baufläche festzusetzen, der Wald im Bereich des Wasserweges bleibt bestehen. Im übrigen gelten für den gesamten Bereich Plänterwald die waldgesetzlichen Regelungen des Landeswaldgesetzes.

    Die umweltverträgliche Integration des Freizeitparks, der vom Landschaftsschutzgebiet umschlossen wird, ist Planungsziel. Auf der nachfolgenden Planungsebene, hier der Bebauungsplanung bzw. im Rahmen der konkreten Vorhabensgenehmigung sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt auf der Ebene zu formulieren und festzusetzen. Ausgleichsmaßnahmen, die nicht am Ort des Eingriffs umgesetzt werden können, sind vorrangig auf den prioritären Flächen der Ausgleichskonzeption des Landschaftsprogramms zu realisieren.Auswirkungen auf den Regionalpark Müggelspree werden nicht gesehen, da sich die Gesamtgröße nicht verändert.Die Neugestaltung des Spreeparkareals ist nicht von raumordnerischer Relevanz. Geforderte Größen- und Kapazitätsangaben im Erläuterungstext sind auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht üblich.

    Die städtebauliche Vorplanung ("Masterplan"), war erforderlich um die Vergleichbarkeit von Investoren - Angeboten für die Liegenschaftsfonds GmbH zu ermöglichen. Eine Fortschreibung ist nicht beabsichtigt. Die Darstellungen des FNP ermöglichen auf der Bebauungsplanebene ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten für die Neugestaltung des Spreepark- Areals, einschließlich des "Eierhäuschens". Die derzeit im Bebauungsplan-Entwurf 9 -7 beabsichtigten Festsetzungen, setzen diese Vorgaben um und sind vom bauleitplanerischen Entwicklungsgebot abgedeckt.

    Die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplan- Ändererung wurde ortsüblich im Amtsblatt von Berlin und darüberhinaus in der Tagespresse bekannt gemacht. In den Anzeigen wurde auf die ergänzende Informationsmöglichkeiten im Rathaus Köpenick, in der sich das für Stadtplanung zuständige Amt befindet, hingewiesen. Das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren wird entsprechend den Regelungen des BauGB und des AGBauGB durchgeführt. Die textlichen Erläuterungen stellen den Sachverhalt der FNP-Ebene angemessen dar.

  • Standardänderung* § 2 Abs. 4 BauGB

    Einleitungsbeschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17.06.04

    Frühzeitige Bürgerbeteiligung . . . . . . . 15.11. - 17.12.04

    Beteiligung Planungsträger . . . . . . . . . 15.11. - 17.12.04

    Öffentliche Auslegung . . . . . . . . . . . . . 17.05. - 22.06.05

    Senatsbeschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 01.11.2005

    Zustimmung Abgeordnetenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . .

    Bekanntmachung im Amtsblatt . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

    Flächennutzungsplan - Änderung

    chlorfrei gebleicht

    FNP-Änderung (wirksam mit Bekanntmachung im Amtsblatt) 1:25.000

    Erläuterung

    Zur Förderung von Tourismus und Naherholung sollen unter Beach- tung von Natur-, Landschafts- und Wasserschutz attraktive Bereiche der Wald- und Seenlandschaft Dahme Spree aktiviert und entwik-kelt werden.

    Dementsprechend soll der zurzeit ungenutzte Standort der sog. “Krampenburg” wieder in Wert gesetzt werden. Geringfügige bau-liche Bestandsergänzungen sind dabei möglich. Zusammen mit dem vorhandenen Zeltplatz soll eine attraktive Nutzungsmischung von Naherholung, Freizeit und wasser-sportlichen Aktivitäten entstehen.

    Zur planungsrechtlichen Sicherung ist daher die Darstellung Grün- fläche mit Zweckbestimmung “Wassersport” und “Camping” erfor-derlich.

    * Die Änderung wird gem. § 233 Abs. 1 BauGB nach bisherigem Recht durch- geführt (keine Umweltprüfung, kein Umweltbericht)

    FNP Berlin (Stand April 2005) 1:50.000

    Krampenburg(Treptow-Köpenick)

    Lfd. Nr. 03/04

    SenStadt I B 1 (Tel.: 9025 - 1380)

    Diese Änderung wird bei der nächsten Neubekanntmachung des Flächen-nutzungsplans in die Planzeichnung übernommen.

    Lage Teilbereich Topographische Karte 1:50.000

    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

    PlanenAnlage 7zur Abghs. - Vorlage Nr.:

  • Stellungnahme gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 AGBauGB Seite 1

    Krampenburg(Treptow-Köpenick)

    Flächennutzungsplan - Änderung

    Lfd. Nr. 03/04

    Gründe, soweitnicht berücksichtigtErgebnisStellungnahmen(mit Nummer)

    berü

    cksi

    chtig

    t

    teilw

    eise

    ber

    ücks

    icht

    igt

    nich

    t ber

    ücks

    icht

    igt

    Beur

    teilu

    ng d

    er ö

    rtlic

    hen

    Situ

    atio

    n un

    verä

    nder

    t

    Vorr

    ang

    über

    geor

    dnet

    erBe

    darfs

    aspe

    kte

    Alte

    rnat

    ivnu

    tzun

    g / -

    stan

    dort

    wen

    iger

    gee

    igne

    t

    nich

    t dar

    stel

    lung

    sfäh

    ig /

    nich

    t Tei

    l der

    FN

    P-Än

    deru

    ng

    X X XAblehnung der Änderung insgesamt (16131-1)

    X X XFestlegungen zum Lärmschutz wegen der Lage zum Flughafen Berlin-Schönefeld beachten (16132-1)

    X XFestsetzungen der Wasserschutzgebiets-verordnung Friedrichshagen beachten (16136-1)

    Zur Förderung von Tourismus und Naherholung sollen unter Beachtung von Natur-, Landschafts- und Wasserschutz attraktive Bereiche der Wald- und Seenlandschaft Dahme Spree aktiviert und entwickelt werden. Der Bereich um die ehemalige Ausflugsgaststätte Krampenburg ist ein bezirklicher Schwerpunkt für die Entwicklung von Erholungs- und Tourismusangeboten. Die FNP- Änderung ist notwendig, um auf den nachfolgenden Planungsebenen mit entsprechenden Festsetzungen ordnend auf die Flächen einwirken zu können. Bestehende Missstände im gesamten Areal sollen beseitigt und die Zugänglichkeit der Uferzonen für die Allgemeinheit ermöglicht werden. Im Bestand sind bereits ein Campingplatz, eine Wochenendhaussiedlung, eine z.Z. leerstehende Gaststätte und ein Wohnhaus vorhanden. Die potentiellen Nutzungen bzw. Nutzungserweiterungen sind auf der nachfolgenden Planungsebene zu diskutieren, abzuwägen und festzusetzen.

    Die Festlegungen zum Lärmschutz ( Planfeststellungsbeschluss zum "Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld", Planungsziele gemäß LEP FS) werden soweit FNP-relevant berücksichtigt. In den Planungszonen Siedlungsbeschränkungszone I und II des LEP FS sind Planungen für neue Wohnungsstandorte und besonders lärmschutzbedürftige Einrichtungen grundsätzlich verboten. In der Zone II, in der sich dieses Gebiet befindet, werden Ausnahmen zugelassen. Anlagen für Wassersport und Campingplätze sind keine besonders lärmschutzbedürftigen Einrichtungen. Der Begriff ist definiert in § 5 Abs. 1 Fluglärmschutzgesetz und bezieht sich auf Krankenhäuser, Altenheime, Schulen und ähnliches. Freizeiteinrichtungen sind nicht schutzbedürftig, weil diese freiwillig und vorübergehend aufgesucht werden. Manche Freizeitaktivitäten sind auch selbst lärmintensiv. Ob ein Standort ausreichend attraktiv ist, kann einer unternehmerischen Kalkulation überlassen werden und muss nicht schon auf dieser Planungsebene festgelegt werden. Durch der FNP-Änderung wird kein Siedlungspotential eröffnet, welches der Siedlungsbeschränkung widersprechen könnte. Differenzierte Regelungen sind - soweit erforderlich - Aufgabe der nachfolgenden Planungsebenen. Hier sind ebenso die Festsetzungen der Wasserschutzgebietsverordnung umzusetzen und die Abwasserproblematik zu klären.

    Abwägungsergebnis und Gründe

  • chlorfrei gebleicht

    Flächennutzungsplan - ÄnderungSenatsverwaltungfür Stadtentwicklung

    Planen

    W1 M1

    W2 M2

    W3 G

    W4 EHK

    S H S

    GB GBGrün

    S G S Grün

    BAB

    ÜHVSt

    Grün

    Wasser

    LP

    Bahn

    Wald Lawi

    Abkürzungen für Hinweiseauf den Änderungsblättern

    VE G VE M

    VEGrün VELawi

    Bauflächen

    Gemeinbedarfsflächen

    Ver- und Entsorgungsanlagen

    Verkehr

    Nutzungsbeschränkungen zum Schutz der Umwelt(Darstellungen, nachrichtliche Übernahmen, Vermerke und Kennzeichnungen)

    Freiflächen, Wasserflächen

    Wohnbaufläche, W1(GFZ über 1,5)

    Wohnbaufläche, W2(GFZ bis 1,5)

    Wohnbaufläche, W3(GFZ bis 0,8)

    Wohnbaufläche, W4(GFZ bis 0,4)

    Einzelhandelskonzentration

    Gewerbliche Baufläche

    Gemischte Baufläche, M2

    Gemischte Baufläche, M1

    Sicherheit und Ordnung

    Post

    Verwaltung

    Kultur

    Sport

    Krankenhaus

    Schule

    Abfall, Abwasser

    Wasser

    Betriebshof (Bahn und Bus)

    Autobahn mit Anschlußstelle Bahnfläche

    Grünfläche Feld, Flur und Wiese

    Parkanlage Sport

    Friedhof Wassersport

    Kleingarten Camping

    Wald

    Wasserfläche

    Landwirtschaftsfläche

    Wasserschutzgebiet

    Weltkulturerbe

    Flughafen

    Tunnellage Kleinbahn

    Energie

    Hochschule und Forschung

    SonderbauflächeHauptstadtfunktionen (H)

    Gemeinbedarfsfläche /Gemeinbedarfsfläche mit hohem Grünanteil

    Fläche mit gewerblichem Charakter /Fläche mit Mischnutzungscharakter

    Fläche mit hohem Grünanteil/Fläche mit landwirtschaftlicher Nutzung

    U-, S-, R-Bahn; Bahnhofober-/ unterirdisch

    Fernbahnhof (ICE/ IC/ IR)ober-/ unterirdisch

    ÜbergeordneteHauptverkehrsstraße

    Landschaftliche Prägungvon WohnbauflächenVorranggebiet fürLuftreinhaltung

    Fluglärmschutz-/ Planungs-zone Siedlungsbeschränkung

    SchadstoffbelasteteBöden

    Sonderbaufläche

    Sonderbauflächemit gewerblichem Charakter

    Sonderbauflächemit hohem Grünanteil

    H

    * Flora-Fauna-Habitat einschl. Vogelschutz

    Trassenfreihaltung

    FFH- */ Landschaftsschutz-/Naturschutzgebiet